Rede von
Dr.
Friedrich
Schäfer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Die Gebühren der Aufenthaltserlaubnis für Ausländer waren seit dem Jahre 1938, also seit nunmehr 27 Jahren, unverändert geblieben. Sie betrugen seit damals 3 Mark für eine befristete und 10 Mark für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Diese Gebühren deckten nur einen geringen Bruchteil der tatsächlichen Verwaltungskosten. Eine neuere Untersuchung über die Personal- und Sachkosten bei Verwaltungsmaßnahmen hat einen Durchschnittswert von 10,39 pro Stunde Verwaltungsarbeit ergeben. Durch die Gebührenverordnung zum Ausländergesetz, die vor kurzem mit Zustimmung des Bundesrates ergangen ist und die sowohl für Bundes- als auch für Landesbehörden gilt, sind die Gebühren so angehoben worden, daß damit, insgesamt gesehen, eine Deckung der notwendigen Verwaltungskosten wenigstens annähernd erhofft werden kann. Die Gebühr für eine Aufenthaltserlaubnis von drei Monaten auf auf 10 DM angehoben worden; für eine Aufenthaltserlaubnis von einem Jahr sind jetzt 15 DM zu zahlen; für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis ist jetzt eine Gebühr von 30 DM vorgesehen. Gleichzeitig sind aber die bisher neben der Gebühr für die Aufenthaltserlaubnis erhobenen besonderen Gebühren für Sichtvermerke, nämlich 5 DM für einmalige und 10 DM für mehrmalige Einreisen, entfallen. Nach der Auffassung der Innenministerien der Länder und des Bundesministers des Innern waren die Gebührenerhöhungen unerläßlich, da es nicht angeht, weiterhin den weitaus größten Teil der Verwaltungskosten, die durch den Aufenthalt der Ausländer im Bundesgebiet entstehen, den deutschen Steuerzahlern aufzubürden.