Rede von
Dr.
Friedrich
Schäfer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Nach der jetzigen Regelung, Herr Abgeordneter, wird für verheiratete, verwitwete und geschiedene Kinder eines Beamten kein Kinderzuschlag gezahlt. Diese Regelung beruht auf einer Entscheidung des Bundesgesetzgebers aus dem Jahre 1957, die anläßlich der Beratung des Bundesbesoldungsgesetzes gefallen ist. Sicher spricht einiges dafür, den Kinderzuschlag auch für verheiratete Kinder zu gewähren, wenn der Beamte ein noch in der Ausbildung befindliches Kind weiterhin unterhält. Allerdings müßten dann die Einkommensverhältnisse von Fall zu Fall geprüft und damit ein gewisses Eindringen in die Privatsphäre der Beteiligten sowie ein erhöhter Verwaltungsaufwand in Kauf genommen werden. Im übrigen würde sich die Einbeziehung der verheirateten Kinder in die Regelung über den Kinderzuschlag auch auf andere Bereiche auswirken, so z. B. auf das Bundeskindergeldgesetz, das Sozialversicherungsrecht, das Versorgungsrecht nach dem Bundesbeamtengesetz und das Bundesversorgungsgesetz. Der gesamte Fragenkomplex wird bei den Vorarbeiten für eine Besoldungsneuregelung, mit der wir befaßt sind, erneut geprüft werden.