Rede von: Unbekanntinfo_outline
Soweit ich sehe, Herr Abgeordneter, ist vorgesehen, daß eine Überprüfung unter besonders belastenden oder unzumutbaren Verhältnissen stattfinden kann. Hierzu hat der Herr Bundesminister des Auswärtigen in einer Antwort, die er am 10. November 1964 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der SPD gegeben hat, erklärt, daß derartig belastende oder unzumutbare Tatbestände im einzelnen nicht vorgetragen worden seien. Das hat seinen Niederschlag in dem Bericht des Auswärtigen Ausschusses gefunden, der zu dieser Frage am 24. Mai 1965 ergangen ist.