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Herr Abgeordneter, der fragliche Vertrag sieht vor, daß Revisionsverhandlungen frühestens nach Ablauf von drei Jahren aufgenommen werden können. Das Abkommen ist am 1. Juli 1963 in Kraft getreten. Die Dreijahresfrist läuft also am 1. Juli 1966 ab. Zu diesem Zeitpunkt werden die Verhandlungen aufgenommen werden. Es besteht durchaus die Möglichkeit, daß vorher schon eine entsprechende Fühlungnahme hergestellt wird.