Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich darf diese Frage wie folgt beantworten. In Durchführung des Beschlusses des Bundestages vom 23. Juni 1965 trifft die Bundesregierung die erforderlichen Vorbereitungen, um mit den Vertragspartnern des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, die Rechtsstellung der bei den ausländischen Streitkräften beschäftigten deutschen Arbeitnehmer so weit wie möglich dem deutschen Recht anzugleichen. Im Zuge dieser Vorbereitungen wird die Bundesregierung in Kürze mit den Entsendestaaten Fühlung nehmen und einen möglichst baldigen Beginn der Verhandlungen anstreben.
Im übrigen liegt zu diesem Komplex eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marx , Franzen, Leicht, Becker, Dr. Süsterhenn, Holkenbrink und Genossen vor, zu der die Bundesregierung in Kürze ausführlich Stellung nehmen wird.