Rede von: Unbekanntinfo_outline
Über die angebliche Äußerung, auf die sich Ihre Anfrage bezieht, Herr Abgeordneter, liegen t verschiedene Meldungen vor, die nicht miteinander übereinstimmen. Eine Meldung spricht von einer unter militärischem Statut stehenden Zone Deutschlands, die andere spricht von der französischen Besatzungszone. Die Rechtslage Deutschlands ist bekannt. Es ist daher nicht anzunehmen, daß zuständige französische Stellen sich in dem erwähnten Sinne geäußert haben. Im übrigen hat sich der Vorfall bekanntlich in München abgespielt, das nie zur französischen Besatzungszone gehört hat.