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Es gibt in Frankreich, soweit ich unterrichtet bin, eine generelle Regelung, die das Befahren der französischen Straßen durch Reiseomnibusse während der Nachtzeit, d. h. von 22 Uhr bis 5 Uhr, untersagt. Diese generelle Regelung ist durch das erwähnte Dekret von 1963 auf Touristenrundreisen ausgedehnt worden.