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ID0419800600

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    Deutscher Bundestag 198. Sitzung Bonn, den 23. Juli 1965 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. von Merkatz und Dr. von Haniel-Niethammer 10081 A Geschäftsordnung Dr. Barzel (CDU/CSU) 10081 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu der Finanzgerichtsordnung (FGO) (Drucksache IV/3755) Seuffert (SPD) 10083 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 10084 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Mindestvorräte an Erdölerzeugnissen (Drucksache IV/3756) Lemmer, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 10084 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Krankenpflegegesetz (Drucksache IV/3757) Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . . 10085 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Drucksache IV/3758) Jahn (SPD) 10085 C Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über bauliche Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung (Schutzbaugesetz) (Drucksache IV/ 3759) Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . . 10086 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über den Selbstschutz der Zivilbevölkerung (Selbstschutzgesetz) (Drucksache IV/3760) Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) 10086 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 10087 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Dritten Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Drucksache IV/37/63) Lemmer, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 10087 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 10088 B Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . . 10088 C Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 10088 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Achtzehnten Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (18. ÄndG LAG) (Drucksache IV/3751) Dr. Imle (FDP) 10089 B Seuffert (SPD) . . . . . . . . 10090 A Dr. Barzel (CDU/CSU) 10090 C Mischnick (FDP) 10091 B Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 10092 A Anlagen 10095 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juli 1965 10 081 198. Sitzung Bonn, den 23. Juli 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 11.01 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 194. Sitzung Seite 9832 D Zeile 9 statt „zuerst zur Frage II/1 " : die Fragen II/1 und II/2; hinter Zeile 19 ist einzufügen: Hält es die Bundesregierung nicht für zweckmäßig, daß bei Bundesdarlehenswohnungen der Darlehensnehmer ein Mietausfallwagnis zur Berechnung der zulässigen Kostenmiete nur dann in die Wirtschaftlichkeitsberechnung aufnehmen sollte, wenn Mietausfälle eingetreten sind, die der Mieter zu vertreten hat? Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Ackermann 23. 7. Adorno 23. 7. Frau Albertz 23. 7. Dr. Arndt (Berlin) 23. 7. Dr. Aschoff 23. 7. Baldauf 23. 7. Bauer (Wasserburg) 23. 7. Bäuerle 23. 7. Bauknecht 23. 7. Bazille 23. 7. Benda 23. 7. Frau Berger-Heise 23. 7. Frau Beyer (Frankfurt) 23. 7. Dr. Birrenbach 23. 7. Fürst von Bismarck 23. 7. Blumenfeld 23. 7. Böhme (Hildesheim) 23. 7. Braun 23. 7. Busch 23. 7. Busse 23. 7. Dr. Dehler 23. 7. Deringer 23. 7. Diebäcker 23. 7. Dr. Dittrich 23. 7. Frau Döhring 23. 7. Dr. Dörinkel 23. 7. Dr. Dr. h. c. Dresbach 23. 7. Dröscher 23. 7. Eichelbaum 23. 7. Eisenmann 23. 7. Frau Dr. Elsner 23. 7. Exner 23. 7. Dr. Frede 23. 7. Dr. Furler 23. 7. Gedat 23. 7. Geiger (Böblingen) 23. 7. Gewandt 23. 7. Gibbert 23. 7. Glombig 23. 7. Dr. Gossel 23. 7. Gottesleben 23. 7. Dr. Gradl 23. 7. Günther 23. 7. Herberts 23. 7. Höhne 23. 7. Dr. Hoven 23. 7. Frau Dr. Hubert 23. 7. Hübner (Berlin) 23. 7. Jacobi (Köln) 23. 7. Dr. h. c. Jaksch 23. 7. Frau Kalinke 23. 7. Frau Kipp-Kaule 23. 7. Klein (Saarbrücken) 23. 7. Dr. Kliesing (Honnef) 23. 7. Dr. Kopf 23. 7. Frau Krappe 23. 7. Kreitmeyer 23. 7. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Kreyssig 23. 7. Kubitza 23. 7. Leicht 23. 7. Lenz (Bremerhaven) 23. 7. Dr. Löbe 23. 7. Dr. Lohmar 23. 7. Dr. Löhr 23. 7. Frau Lösche 23. 7. Maier (Mannheim) 23. 7. Majonica 23. 7. Dr. Martin 23. 7. Mat tick 23. 7. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 23. 7. Merten 23. 7. Metter 23. 7. Michels 23. 7. Missbach 23. 7. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 23. 7. Dr. Müller-Hermann 23. 7. Murr 23. 7. Müser 23. 7. Neumann (Berlin) 23. 7. Nieberg 23. 7. Dr. Dr. Oberländer 23. 7. Opitz 23. 7. Peiter 23. 7. Peters (Poppenbüll) 23. 7. Dr.-Ing. Philipp 23. 7. Frau Pitz-Savelsberg 23. 7. Rademacher 23. 7. Dr. Ramminger 23. 7. Rasner 23. 7. Richarts 23. 7. Riegel (Göppingen) 23. 7. Ritzel 23. 7. Ruf 23. 7. Sander 23. 7. Sänger 23. 7. Dr. Schellenberg 23. 7. Dr. Schmidt (Offenbach) 23. 7. Dr. Schneider (Saarbrücken) 23. 7. Schoettle 23. 7. Seidel (Fürth) 23. 7. Dr. Seume 23. 7. Dr. Siemer 23. 7. Dr. Stammberger 23. 7. Dr. Starke 23. 7. Strauß 23. 7. Dr. Supf 23. 7. Dr. Süsterhenn 23. 7. Dr. Toussaint 23. 7. Urban 23. 7. Varelmann 23. 7. Vogt 23. 7. Weber (Georgenau) 23. 7. Wegener 23. 7. Welke 23. 7. Dr. Wuermeling 23. 7. Dr. Zimmer 23. 7. Frau Zimmermann (Brackwede) 23. 7. Zühlke 23. 7. 10 096 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juli 1965 Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates — Abschrift — Bonn, 16. Juli 1965 An den Herrn Bundeskanzler Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 286. Sitzung am 16. Juli 1965 beschlossen hat, hinsichtlich des vom Deutschen Bundestag am 30. Juni 1965 verabschiedeten Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrages zum Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1965 (Nachtrag zum ERP-Wirtschaftsplangesetz 1965) einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Außerdem hat der Bundesrat die sich aus der Anlage ergebende Entschließung gefaßt. Dr. h. c. Dr. e. h. Zinn Bonn, den 16. Juli 1965 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 2. Juli 1965 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. h. c. Dr. e. h. Zinn Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 16. Juli 1965 an den Bundeskanzler Entschließung des Bundesrates zum Gesetz über die Feststellung eines Nachtrages zum Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1965 (Nachtrag zum ERP-Wirtschaftsplangesetz 1965) Angesichts der durch die ständige Verschärfung des Wettbewerbs im internationalen Schiffbaumarkt nach wie vor äußerst schwierigen Lage der deutschen Werftindustrie wird die Bundesregierung ersucht, zu Lasten des ERP-Sondervermögens bei Kapitel 2 Titel 5 Verpflichtungen in Höhe von 157 Mio DM in den Jahren 1967 bis 1970 einzugehen und zwar zur Ergänzung der bereits beschlossenen Maßnahmen innerhalb des Werfthilfeprogramms der Bundesregierung für Kredite zur Finanzierung von Schiffsausfuhren nach Nichtentwicklungsländern außerhalb der EWG. Die Bundesregierung wird weiter gebeten, darüber hinaus Vorschläge vorzulegen, inwieweit über die bisherigen Förderungsmaßnahmen hinaus den deutschen Reedern zusätzliche Förderungen zuteil werden können. Anlage 3 Der Präsident des Bundesrates — Abschrift — Bonn, 16. Juli 1965 An den Herrn Bundeskanzler Ich beehre mich, mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 286. Sitzung am 16. Juli 1965 beschlossen hat, hinsichtlich des vom Deutschen Bundestag am 30. Juni 1965 verabschiedeten Gesetzes zur Förderung der Eingliederung der deutschen Landwirtschaft in den Gemeinsamen Markt (EWG-Anpassungsgesetz) einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Der Bundesrat hat die sich aus der Anlage ergebende Entschließung gefaßt. Dr. h. c. Dr. e. h. Zinn Bonn, den 16. Juli 1965 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 2. Juli 1965 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. h. c. Dr. e. h. Zinn Anlage zum -Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 16. Juli 1965 an den Herrn Bundeskanzler Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Förderung der Eingliederung der deutschen Landwirtschaft in den Gemeinsamen Markt (EWG-Anpassungsgesetz) „Mit Rücksicht darauf, daß die deutsche Seefischerei vor ähnlichen Anpassungsschwierigkeiten Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juli 1965 10 097 an den Gemeinsamen Markt wie die deutsche Landwirtschaft steht, wird die Bundesregierung gebeten, a) in den Entwürfen der Haushaltspläne für die Dauer der Übergangszeit (1. Januar 1966 bis 31. Dezember 1969) ausreichende Mittel zur Fortsetzung des Strukturprogramms der deutschen Seefischerei, insbesondere für Fangprämien, Neubauhilfen und Maßnahmen der Marktstabilisierung vorzusehen b) die Maßnahmen zur Zinsverbilligung für Neu-und Umbauten für Fahrzeuge der Seefischerei zu verbessern und zusätzliche Beihilfen für Investitionsmaßnahmen der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei zu bewilligen c) Maßnahmen vorzubereiten, die der Verbesserung der sozialen Lage der in der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei tätigen Menschen dienen." Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 12. Juli 1965 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Fritsch zu den Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Müller (Erbendorf) *) Die Fernsehversorgung der Gemeinden Zwiesel, Eisenstein und Regen mit dem 2. Fernsehprogramm hängt von der Inbetriebnahme des Fernsehsenders Hoher Bogen ab, die für den Spätsommer dieses Jahres angestrebt wird. Für die Gemeinden Regen und Zwiesel ist die Vorplanung der zusätzlich benötigten Fernseh-Frequenzumsetzer bereits abgeschlossen. Die Gemeinde Eisenstein wird voraussichtlich zum größten Teil direkt von dem Fernsehsender Hoher Bogen versorgt werden. Für den restlichen Teil muß das Ergebnis der Versorgungsmessungen nach Inbetriebnahme des Fernsehsenders Hoher Bogen abgewartet werden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Schwarz vom 8. Juli 1965 auf die Zusatzfrage zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Felder *) Es trifft zu, daß bei Auftreten von Tollwutinfektionen bei Menschen oder Tieren bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein wirksames chemotherapeutisches, antibiotisches oder sonstiges nichtbiologisches Arzneimittel zur Verfügung steht. Es besteht jedoch infolge der langen Inkubationszeit der Tollwut die Möglichkeit, vermutlich tollwutinfizierte *) Siehe 190. Sitzung Seite 9523 D. *) Siehe 191. Sitzung Seite 9582 B. Menschen durch postinfektionelle Impfung mit Hilfe entsprechender Impfstoffe zu immunisieren und so vor einer Tollwuterkrankung zu schützen. Die Impfung wird in hierfür bestimmten Krankenhäusern bzw. wissenschaftlichen Instituten durchgeführt und muß möglichst kurzfristig nach der evtl. Infektion durch Biß oder Kontakt erfolgen, damit durch das Virus fixe des Impfstoffes die Nervenzellen immunisiert werden, bevor das Feldvirus in das- Zentralnervensystem gelangt und dort seine schädigende Wirkung entfalten kann. Sofern Menschen oder auch Tiere bereits klinisch an Tollwut erkrankt sind, ist eine wirksame Therapie nicht mehr möglich. Ich darf erwähnen, daß die von mir in der Fragestunde am 23. Juni 1965 erwähnten 3 infolge einer Tollwutinfektion von Tieren verstorbenen Menschen sich keiner postinfektionellen Impfung gegen die Tollwut unterzogen haben. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Blank vom 15. Juli 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Folger (Drucksache IV/3525 Frage X/6) : Was wird die Bundesregierung tun, damit sich Vorfälle nicht wiederholen, wie das in München der Fall war, daß deutsche Rentner und Fürsorgeempfänger in Kellerlöcher ziehen müssen, um Gastarbeitern, die einen Rechtsanspruch auf bessere Unterkünfte haben, Platz zu machen? Im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung beantworte ich Ihre Frage wie folgt: Der in der Anfrage behandelte Vorgang hat sich in München, Steinsdorfstraße 13, ereignet. Nach Mitteilung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern hat sich der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München zur Sache wie folgt geäußert: „Die Landeshauptstadt München hat die Verhältnisse in der Steinsdorfstraße sofort nach Bekanntwerden der Umquartierung an Ort und Stelle durch die Wohnungsaufsicht, das Wohnungsamt und das Sozialreferat überprüfen lassen. Dabei wurde festgestellt, daß in dem betreffenden Anwesen ein Verein „Münchner Werkhilfe e. V." ein Arbeiterwohnheim betreibt, in das, soweit freie Plätze vorhanden waren, auch Obdachlose aufgenommen wurden. Das Sozialreferat hat in das Heim lediglich solche Obdachlose vermittelt, die aus verschiedenen Gründen für das Städtische Unterkunftsheim für Männer in der Pilgersheimerstraße 11 nicht tragbar waren oder eine Unterbringung dort ablehnten. Von den gegenwärtigen Insassen sind 10 Sozialhilfeempfänger. Die Obdachlosen waren bisher im 1. Stock des Hinterhauses in der Steinsdorfstraße 13 untergebracht. „Die „Münchner Werkhilfe" hat diese Räume zum 1. Juni 1965 als Arbeitnehmerunterkunft an eine Firma vermietet. Diese Tat- 10 098 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juli 1965 sache wurde nach Angaben der „Werkhilfe" den Obdachlosen schon vier Wochen vor diesem Termin mitgeteilt mit der Aufforderung, sich um eine anderweitige Unterkunft zu bemühen. Es hat sich jedoch keiner von ihnen beim Städtischen Sozialamt gemeldet. Als letzten Ausweg stellte die „Werkhilfe" den Obdachlosen einen Kellerraum im Vorderhaus des Anwesens zur Verfügung, in den alle 24 umgezogen sind. Auch der Aufforderung eines Außenbeamten des Wohnungsamtes anläßlich einer Besichtigung des Kellerraumes, sich wegen einer anderweitigen Unterkunft an das Wohnungsamt zu wenden, ist nur einer der Obdachlosen gefolgt. Seinem Antrag wird entsprochen werden können. Die übrigen zeigten an einer anderen Unterkunft kein Interesse. Ob der Kellerraum als Unterkunft geeignet ist, wird gegenwärtig von der Wohnungsaufsicht geprüft." Nach diesem Bericht der Stadt München handelt es sich um Gebäude und Räumlichkeiten, die als Wohnheim zur Unterbringung von Arbeitnehmern, insbesondere wohl ausländischen Arbeitnehmern, weckbestimmt sind. Diese Zweckbestimmung der Räume hat sich dadurch, daß ein Teil der Räume wegen Freistehens zeitweilig zur Unterbringung von Obdachlosen der Stadt München benutzt wurde, nicht geändert. Da die Räume möbliert sind und nicht zugleich abgeschlossene Wohnungen darstellen, unterliegen sie nicht den Kündigungsbeschränkungen nach dem Mieterschutzgesetz. Aus diesem Grunde war die Kündigung rechtlich nicht zu beanstanden. Daß die Betroffenen zunächst in Kellerräumen untergebracht wurden, ist den örtlichen Verwaltungsbehörden zunächst nicht bekannt geworden. Nach dem oben im Wortlaut wiedergegebenen Bericht der Stadt München ist die Ersatzunterbringung auch von den Betroffenen selbst nicht beanstandet worden. Der Herr Bundesminister für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung hat die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern nunmehr gebeten, sich für eine anderweitige angemessene Unterbringung der von der Räumung des Arbeiterwohnheimes in München, Steinsdorfstraße 13, betroffenen Personen einzusetzen. Nach Lage der Dinge wird damit gerechnet werden können, daß die Betroffenen von der Stadt München in nächster Zeit anderweitig mit Wohnraum versorgt werden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 12. Juli 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schultz (Drucksache IV/3636, Fragen VI/1 und 2) : Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, die Zahlung von Trennungsentschädigung durch eine mehr oder weniger willkürliche Festlegung von sog. Einzugsgebieten von Dienstorten zu umgehen? Betrachtet die Bundesregierung es als mit ihrer Dienstherrnpflicht für vereinbar, selbst dann, wenn ein im sog. Einzugsgebiet wohnhafter Betroffener aus dienstlichen Gründen auf die Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeuges angewiesen ist, lediglich einen Zuschuß für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu gewähren? Frage VI/1: Einzugsgebiete werden nicht willkürlich, sondern nach den Vorschriften der Trennungsentschädigungsverordnung festgelegt. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Bestimmung von Einzugsgebieten für Dienstorte für zulässig erklärt. Die Verhältnisse innerhalb des Einzugsgebietes sind denen innerhalb eines größeren Dienstortes vergleichbar. Im übrigen ist beabsichtigt, bei der bevorstehenden Neuregelung dieser Materie auf räumlich begrenzte Einzugsgebiete zu verzichten. Frage VI/2: Die Fahrkostenzuschußregelung ist erst am 1. Juni d. J. erheblich verbessert worden. Bis dahin konnten Kraftfahrzeugbenutzer überhaupt keinen Fahrkostenzuschuß erhalten. Verwaltungsangehörigen, die keinen Anspruch auf Fahrkostenersatz haben, kann der Dienstherr ohne rechtliche Verpflichtung einen Zuschuß zu den Fahrkosten gewähren. Seine Höhe richtet sich einheitlich nach den Tarifen der öffentlichen Verkehrsmittel, und zwar auch dann, wenn der Bedienstete auf die Benutzung seines eigenen Kraftfahrzeuges angewiesen ist. Im übrigen haben die Benutzer eigener Kraftfahrzeuge die Möglichkeit, die dadurch entstehenden Kosten bei der Lohnsteuer berücksichtigen zu lassen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 12. Juli 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hübner (Drucksache IV/3636 Frage XIII/1) : Trifft die Pressemeldung zu, wonach ein Postbeamter in Dorsten dem Bruder des von sowjetzonalen Posten erschossenen Hermann Döbler geraten habe, kein Telegramm zur Erkundung der Einzelheiten nach Berlin aufzugeben, weil das Unglück so hochpolitisch sei, daß Telegramme nach Berlin (West) nicht durchkommen würden? Die Pressemeldung, daß ein Postbeamter die beschriebene Auskunft gegeben hat, trifft nicht zu. Telegramme nach Berlin-West unterliegen selbstverständlich keiner Beschränkung. Der Angelegenheit liegt folgender Sachverhalt zugrunde: 1. Herr Wilhelm Döbler, der Bruder des erschossenen Hermann Döbler, und seine Frau waren am 17. 6. in Holland. Dort haben sie in einer Zeitung das Bild des Bruders Hermann gefunden mit Beschreibung der Vorgänge in Berlin. Sie bekamen damit erst Gewißheit, daß Hermann das Opfer war. Bei Rückfahrt am Grenzübergang Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juli 1965 10 099 richteten sie an den Zollbeamten die Bitte, ob sie ein Telegramm an die Schwiegermutter in die sowjetische Besatzungszone aufgeben könnten. Der Beamte riet ab, weil die Telegramme dort zensiert und nicht übermittelt würden. Sie sollten sich in Dorsten an die Polizei wenden. 2. Döblers fuhren daraufhin in Dorsten zur Polizei und wollten dort ein Telegramm in die sowjetische Besatzungszone zur Mutter aufgeben. Auch dort wurde mit derselben Begründung abgeraten. 3. Das Ehepaar Döbler hat nie die Absicht gehabt, ein Telegramm nach West-Berlin zu senden. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 12. Juli 1965 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh (Frankfurt) (Drucksache IV/3636 Frage XIII/2) : Welche Gesamtkosten entstehen für die Durchführung der „Tage der offenen Tür", die die Deutsche Bundespost zur Zeit in Handzetteln ankündigt? Bei „Tagen der offenen Tür" kann der Besucher einen Blick hinter die Kulissen einer staatlichen Großorganisation werfen, er kann sehen, wie eine solche Institution zum Wohle der Allgemeinheit arbeitet, er bekommt gleichzeitig ein reales Bild von der nicht immer leichten Arbeit der 460 000 Postangehörigen. Dieser unmittelbare Kontakt schafft gegenseitiges Verständnis, was für die DBP, die in vielen Fällen auf Einsicht und verständnisvolle Mitarbeit ihrer Kunden angewiesen ist, geradezu betriebsnotwendig ist. Der Kunde soll wissen und an Ort und Stelle erfahren, warum wir dieses oder jenes — ich denke da z. B. an die Postleitzahlen — auch ohne gesetzliche Regelungen von ihm erbitten oder, zum Nutzen aller, auch fordern müssen. Darüber hinaus dienen die „Tage der offenen Tür" auch der Personalwerbung. Bevölkerung und Presse haben überall dort, wo wir bisher „Tage der offenen Tür" durchgeführt haben, unser Bemühen um Verständnis und Vertrauen in einer derart positiven Weise anerkannt, daß ich auch von hier aus Dank sagen möchte: Etwa 1/2 Million Menschen haben in den vergangenen Wochen einen Blick hinter die Schalterbande der Post getan; in mehr als 1000 Berichten hat die Presse die „Tage der offenen Tür" unterstützt. Dieses Ergebnis zeigt, wie stark das Interesse der Bevölkerung an ihrer Post ist und wie sehr sie es schätzt, daß die DBP im wohlverstandenen Sinne unseres demokratischen Staatswesens zur Allgemeinheit Kontakte sucht. „Tage der offenen Tür" werden bei Post- und Fernmeldeämtern im gesamten Bundesgebiet einschließlich Berlin durchgeführt. Die Veranstaltungen dauern an und werden etwa Mitte Juli 1965 wegen Beginns der Urlaubs- und Reisezeit für dieses Jahr im großen und ganzen beendet sein. An Gesamtkosten für die zentrale Vorbereitung der „Tage der offenen Tür" entstanden Ausgaben in Höhe von 133 583 DM. Hiermit sind die Aufwendungen für einen Ausstellungswagen (43 000 DM), für Handzettel, Faltblätter, Plakate (60 583 DM) und für Werbegaben (30 000 DM) gedeckt. Daneben entstehen bei den Bezirksbehörden weitere Kosten für eine Reihe kleinerer Objekte, die ich zur Zeit noch nicht angeben kann. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 12. Juli 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Rinderspacher (Drucksache IV/3636 Fragen XIII/3, 4 und 5) : Entspricht cs dein geltenden Bestimmungen der Deutschen Bundespost, wenn eine mit zwei Heuss-Marken á 10 Pfennig versehene Postkarte mit 45 Pfennig Nachporto belastet wird, obwohl die Bundespost doch fraglos die 20 Pfennig für die Heuss-Wertzeichen in gültiger Währung vereinnahmt hat? In welchem Umfange machen Rentner, die über die Bundespost ihre monatlichen Bezüge erhalten, von der Möglichkeit der bargeldlosen Überweisung auf Bank-, Postscheck- oder Postsparkassen-Konten Gebrauch? Wie haben sich die Einnahmen der Deutschen Bundespost aus dem Telefonverkehr seit der Gebührenerhöhung im Spätsommer 1964 entwickelt? Zu XIII/3: Das geschilderte Beispiel entspricht den geltenden Bestimmungen der Deutschen Bundespost. Nach § 9 Abs. 1 Postordnung wird für unzureichend freigemachte Postkarten eine Nachgebühr erhoben, die sich aus der fehlenden Gebühr und einer Einziehungsgebühr zusammensetzt. Die Heuss-Freimarken haben u. a. nach der Bekanntmachung Nr. 209 im Bundesanzeiger vom 6. 11. 1964 mit Ablauf des 31. 12. 1964 ihre Gültigkeit zum Freimachen von Postsendungen verloren. Mit ungültigen Postwertzeichen beklebte Sendungen gelten aber insoweit als nicht freigemacht. Diese Regelung ist nicht neu. In dieser Weise wird seit vielen Jahren verfahren. Zu XIII/4: Entsprechend der letzten Erhebung vom 1. 8. 1964 werden von 9 356 624 monatlichen Zahlungen im Sozialversicherungsrentendienst der Deutschen Bundespost 2 739 696 Beträge (= 29,3 v. H.) bargeldlos gezahlt. Zu XIII/5: Das Monats-Gebührenaufkommen aus dem Telefonverkehr im Mai 1965 liegt rund 24 0/0 über der durchschnittlichen Monatseinnahme der Monate Januar—Juli 1964, den letzten Monaten vor der 1. Gebührenänderung. Das Gebührenaufkommen aus den Monaten Januar bis einschließlich Mai des Jahres 1965 übersteigt dasjenige des gleichen Zeitraumes des Vorjahres um 21,2 %. Seit der Gebührenerhöhung vom 10 100 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juli 1965 1. 8. und infolge der weiteren Gebührenänderung vom 1. 12. 1964 mußte das Ableseverfahren bei den Gesprächszählern geändert werden, so daß die gleitende Zählerablesung unterbrochen wurde. Das Gebührenaufkommen der einzelnen Monate läßt somit keine Vergleiche zu. Der Mai 1965 ist der erste Monat, für den die Auswirkungen der Unterbrechung der gleitenden Zählerablesung beendet sind und der somit wieder zu Vergleichszwecken herangezogen werden kann. Das Mai-Ergebnis 1965 übersteigt die Einnahmen des Monats Mai 1964 um 33,5 0/0 wobei allerdings zu erwähnen ist, daß der Monat Mai 1964 2 Arbeitstage weniger hatte als der Mai d. J. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 6. Juli 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Müller (Ravensburg) (Drucksache IV/3636 Fragen XIV/2, 3 und 4) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die wiederholt geäußerten Bedenken gegen die Verlegung der Ölleitung am Bodensee-Ufer bei Lindau bei den jüngsten Naturereignissen eine Bestätigung erfahren haben? Ist der Bundesregierung bekannt, daß Hochwasser und Sturm gezeigt haben, daß die seitherigen Sicherheitsvorkehrungen an der Ölleitung am Bodensee-Ufer nicht genügen, da nach Pressemeldungen der Damm überspült und die Leitungsrohre teilweise auf den daneben gelegenen Bahndamm geworfen wurden? Ist die Bundesregierung bereit, die Auswirkungen zu prüfen, die Hochwasser und Sturm an der Ölleitung am Bodensee-Ufer hatten, und wird sie deshalb einer Einladung der Bodensee-Städte zu einem entsprechenden Lokaltermin folgen? Zu Frage XIV/2: Der Bundesregierung ist bekannt, daß das letzte Hochwasser und der Sturm am Bodensee Schäden angerichtet haben und daß in der Bregenzer Bucht Rohre der im Bau befindlichen Ölfernleitung an Land gespült worden sind. Zu Frage XIV/3: Wie bekannt, bereiten die Länder Baden-Württemberg und Bayern im Rahmen der noch nicht abgeschlossenen Genehmigungsverfahren für die Ölfernleitung weitreichende Sicherheitsvorschriften vor. Hierbei werden auch die Auswirkungen des Hochwassers und Sturmes auf diese Leitung zu berücksichtigen sein. Die obersten Wasserwirtschaftsbehörden der beiden Länder, die in dieser Sache zuständig sind, werden, wie ich erfahren habe, bemüht sein, sich im Einvernehmen mit den österreichischen Dienststellen über die vollen Auswirkungen zu unterrichten, und prüfen, ob eine mit den vorgesehenen Sicherungen eingebaute Leitung der Gewalt eines Hochwassers und Sturmes, wie des eben erlebten, widerstanden hätte. Eine solche Prüfung wird jedoch praktisch erst nach Rückgang der zur Zeit noch hohen Wasserstände des Bodensees möglich sein. Ich werde die Länder bitten, mir das Ergebnis bekanntzugeben. Zu Frage XIV/4: Die Bundesregierung wird mit den Ländern in enger Verbindung bleiben und wäre auch bereit, sich an deren Untersuchungen an Ort und Stelle zu beteiligen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 6. Juli 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Tamblé (Drucksache zu IV/3636 Frage II) : Trifft die Meldung der Freien Demokratischen Korrespondenz Nr. 214/65 vom 24. Juni 1965 zu, wonach der Bundesverkehrsminister bei der Besichtigung der Autobahn-Teilstrecke Hamminkeln—Emmerich im Jahre 1964 erklärt haben soll: „Bei der Einweihung der Autobahn Wesel—Holland und bei der Einweihung der Brücke in Emmerich werden wir Wahlpropaganda machen, zack-zack!? Der mir in den Mund gelegten Äußerung anläßlich der Besichtigung der 1964 noch im Bau befindlichen, seit April 1965 dem Verkehr übergebenen letzten Teilstrecke der Holland-Autobahn zwischen Hamminkeln und Emmerich stehe ich völlig fern. Ausdrücke wie „zack-zack" habe ich nie in den Mund genommen. Übrigens war schon im deutschholländischen Grenzabkommen vom 8. 4. 1960 für die Fertigstellung der Holland-Autobahnlinie als äußerster Termin der 1. 7. 1965 bestimmt worden. Dieser Termin war auch für die Fertigstellung der Rheinbrücke Emmerich gestellt. Während die Holland-Linie zwei Monate früher fertig war, hat sich die Fertigstellung der Rheinbrücke Emmerich etwas verzögert. Wie bekannt ist, dränge ich bei jeder Straßenbereisung auf Einhalten, möglichst Abkürzen der Fertigstellungstermine. Mit den Wahlen oder gar Wahlpropaganda haben diese, unserem Volk und Europa dienenden Bauwerke, nichts zu tun. Sie sind ein Beweis für den gemeinsamen, von der Bundesregierung verwirklichten Aufbauwillen unseres ganzen Volkes. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 12. Juli 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache IV/3689 Frage IV/1) : Welche Möglichkeiten sieht der Bundespostminister, den Wünschen des Kreditgewerbes Rechnung zu tragen, daß bei der Abrechnung von Fernmeldegebühren aus den Belegen Name oder Kontonummer des zu belastenden Kunden hervorgehen Fernmelderechnungsdienst und Postscheckdienst sind in bezug auf die Einzahlung und Übermittlung der gezahlten Fernmeldegebühren eng miteinander verbunden. Die Angaben auf den Verbundformblättern der Fernmelderechnung haben in erster Linie der Unterrichtung der Teilnehmer zu dienen und dann den betrieblich-technischen Bedingungen beider Massenbetriebe zu entsprechen. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juli 1965 10 101 Zur Zeit laufen umfangreiche Arbeiten zur Änderung der Betriebsverfahren und Formblätter, die sich aus der Automation des Postscheckdienstes und der Weiterentwicklung des bereits automatisierten Fernmelderechnungsdienstes ergeben. In diese Arbeiten habe ich die Prüfung des Wunsches des Kreditgewerbes mit einbeziehen lassen, bei Zahlung von Fernmeldegebühren im Auftrage der Kunden die Kontonummer des zu belastenden Kunden auf dem Lastschriftzettel des Formblatts mit anzugeben. Wenn es sich hierbei auch um postfremde Angaben handelt und damit eine nicht zu unterschätzende Mehrarbeit verbunden ist, hoffe ich, daß diesem Wunsch vom Anfang nächsten Jahres entsprochen werden kann. Der Name des Bankkunden kann auf dem Lastschriftzettel, den das Kreditgewerbe erhält, leider nicht mit angegeben werden. Die Größe des Lastschriftzettels beträgt nur 74 X 101,6 mm. Hierauf lassen sich maximal 16, praktisch jedoch nur 14 Schreibstellen unterbringen, von denen 9 für die Bankkontonummer verbraucht sind. Eine weitere ausnutzbare Schreibzeile steht nicht zur Verfügung. Der Zentrale Kreditausschuß ist von mir über diese voraussichtliche Entwicklung mit Schreiben vom 22. April 1965 unterrichtet worden. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 12. Juli 1965 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Meermann (Drucksache IV/3689 Frage IV/2) : Wann können die Antragsteller aus Engelswiesen Kr. Stockach, die z. T. schon mehr als 8 Jahre warten, mit einem Anschluß an das Telefonnetz rechnen, Aus der Gemeinde Engelswiesen liegen zur Zeit 14 Anträge auf Herstellung eines Fernsprechanschlusses vor, die aus Mangel an Anschlußleitungen nicht hergestellt werden konnten. Die Anträge sind gestellt worden: 1 Antrag im Jahre 1958 1 Antrag im Jahre 1959 1 Antrag im Jahre 1962 3 Anträge im Jahre 1963 5 Anträge im Jahre 1964 3 Anträge im Jahre 1965 Aus wirtschaftlichen Gründen konnte das für den Ort Engelswiesen benötigte Kabel erst im Zusammenhang mit einem Bezirks- und Fernkabelbauvorhaben ausgelegt werden. Mit der Erweiterung des örtlichen Fernsprechnetzes für Engelswiesen wird voraussichtlich im August d. J. begonnen werden, so daß gegen Ende des Jahres die beantragten Anschlüsse eingerichtet werden können. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 2. Juli 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Seidel (Fürth) (Drucksache IV/3689 Fragen V/1 und V/2): Ist es richtig, daß die dem Dysmeliezentrum 1964 für die Erforschung und Erprobung technischer Hilfen bewilligten 32 500 DM in diesem Jahr auf 5000 DM gekürzt worden sind? Welche Gründe waren — bei Bejahung der Frage V/1 — dafür maßgebend? Zur Klarstellung muß ich darauf hinweisen, daß es in der Bundesrepublik nicht nur ein Dysmelie-Zentrum gibt, sondern daß eine Reihe von Forschungseinrichtungen bestehen, die sich mit der Entwicklung von technischen Hilfen für Kinder mit schweren Mißbildungsformen befassen. Dreizehn dieser Forschungseinrichtungen wurden bisher schon mit Bundesmitteln unterstützt; zwei weitere bemühen sich um eine finanzielle Hilfe des Bundes. Die vorliegende Anfrage bezieht sich, wie durch eine telefonische Rückfrage geklärt wurde, auf die chirurgische und orthopädische Abteilung der Kinderklinik der Universität München, Vorstand Prof. Dr. med. A. Oberniedermayr. Diese Klinik hat im Rechnungsjahr 1964 einen Bundeszuschuß in der von ihr beantragten Höhe von 32 500,— DM erhalten, hiervon aber nur 18 583,37 DM verbraucht. Im Rechnungsjahr 1965 hat die Klinik einen Zuschuß von 70 500,— DM beantragt. Nach der Projektliste meines Hauses, in der alle einschlägigen Forschungseinrichtungen erfaßt sind, konnte jedoch zunächst nur eine Zuwendung in Höhe von 15 000,— DM vorgesehen werden. Die endgültige Entscheidung über die Höhe der Zuwendung steht noch aus. Bei den in der Anfrage genannten 5000,— DM handelt es sich um eine Teilzahlung, die auf die Gesamtzuwendung angerechnet wird. Hierüber ist die Klinik unterrichtet worden. Bei der Überweisung der 5000,— DM lag der für weitere Zuwendungen erforderliche Verwendungsnachweis für die Vorjahresmittel noch nicht vor. Inzwischen ist dieser Verwendungsnachweis eingegangen, enthält aber noch einige Unklarheiten, die durch Rückfragen geklärt werden müssen. Der erhebliche Unterschied zwischen der Höhe der beantragten und der in Aussicht genommenen Zuwendung (70 000,— DM bzw. 15 000,— DM) erklärt sich aus der allgemeinen Haushaltslage. Diese ergibt folgendes Bild: Im Jahre 1964 waren im Einzelplan 1502, Tit. 962 a 500 000,— DM für einschlägige Forschungsvorhaben bereitgestellt worden. Die tatsächlichen Aufwendungen des Bundes waren jedoch weitaus höher; es sind rund .1,3 Mio DM für derartige Forschungsaufträge vom Bund verausgabt worden. Der Mehrbetrag gegenüber dem Haushaltsansatz stammte aus dem Fonds „Jugendmarke" und war vom Bundesministeriums für Familie und Jugend zur Verfügung gestellt worden. Im Rechnungsjahr 1965 wurde der Haushaltsansatz zwar von 500 000,— DM auf 800 000,— DM erhöht; die insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel 10 102 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juli 1965 haben sich jedoch gleichwohl vermindert, weil dem Bundesgesundheitsministerium in diesem Rechnungsjahr — abgesehen von einem geringen Rest — zusätzliche Mittel aus dem Fonds „Jugendmarke" nicht mehr zur Verfügung stehen. Den genannten 800 000,— DM stehen Anträge auf Bundeszuwendungen in Höhe von rund 1,9 Mio DM gegenüber. Die Höhe der einzelnen Zuwendungen muß mit der Höhe des zur Verfügung stehenden Gesamtbetrages in Einklang gebracht werden, was notwendigerweise erhebliche Abstriche bei den einzelnen Antragstellern nach sich zieht. Diese sind über die geschilderte Sachlage unterrichtet worden. Die von mir genannten Zahlen umfassen nur die Mittel für Forschungsaufträge, also die Mittel für die Entwicklung von technischen Hilfen, nicht dagegen auch die Zuschüsse, die für die Erweiterung bestehender Fachkliniken gewährt werden. Diese Mittel beliefen sich 1964 auf 1,5 Mio DM. Im Rechnungsjahr 1965 sind für diesen Zweck 1,2 Mio DM bereitgestellt worden. Diese Mittel sind ebenfalls in voller Höhe verplant und können daher nicht zur Aufstockung der Forschungsmittel herangezogen werden.

Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)