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    Deutscher Bundestag 197. Sitzung Bonn, den 6. Juli 1965 Inhalt: Tagesordnung 10055 A Wahl des Abg. Dr. Czaja als Mitglied des Rundfunkrates des Deutschlandfunks . . 10055 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mutterschutzgesetzes und der Reichsversicherungsordnung (Drucksachen IV/ 3652, IV/ 3725) — Dritte Beratung — Dr. Schellenberg (SPD) . 10055 D Stingl (CDU/CSU) 10057 B Ollesch (FDP) 10060 D Mischnick (FDP) 10064 D Killat (SPD) 10065 C Seidel (Fürth) (SPD) 10066 B Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 10066 B Blank, Bundesminister . . . . . . 10068 D Scheppmann (CDU/CSU) . . . . . 10073 B Busse (FDP) . 10075 B Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des J. F. G. Grosser, München, gegen die Berufung eines Listennachfolgers der Landesliste der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands in Hessen (Drucksache IV/ 3728) . . . 10075 C Nächste Sitzung 10075 D Anlagen 10077 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 6. Juli 1965 10055 19 7. Sitzung Bonn, den 6. Juli 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 15.04 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 192. Sitzung Seite 9711 C Zeile 21 statt „zurückgege-" : zurückzuge-; 193. Sitzung Seite II rechte Spalte Zeile 32 statt 2514:2154; 194. Sitzung Seite IV linke Spalte Zeile 3 statt AO : GO; Seite 9842 A Zeile 14 statt „des gesamten Lebensbedarfs ": den gesamten Lebensbedarf; Seite 9894 A Kustos statt Baier (Mosbach): Hauffe; 195. Sitzung Seite III linke Spalte Zeile 7 von unten statt Müller: Möller Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 6. 7. Adorno 6. 7. Dr. Aigner 15. 7. Frau Albertz 10. 7. Dr. Arndt (Berlin) 6. 7. Dr. Aschoff 6. 7. Dr. Atzenroth 6. 7. Dr.-Ing. Balke 6. 7. Bazille 14. 7. Benda 6. 7. Berkhan 6. 7. Frau Beyer (Frankfurt) 6. 7. Fürst von Bismarck 6. 7. Blumenfeld 6. 7. Dr. h. c. Brauer 6. 7. Brese 6. 7. Busch 6. 7. Cramer 6. 7. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 6. 7. Dr. Dittrich 6. 7. Dr. Dörinkel 6. 7. Drachsler 6. 7. Dr. Dr. h. c. Dresbach 31. 7. Dr. Eckhardt 6. 7. Eichelbaum 6. 7. Eisenmann 6. 7. Etzel 6. 7. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 6. 7. Frau Funke (Hagen) 6. 7. Dr. Furler 6. 7. Gedat 6. 7. Gewandt 6. 7. Dr. Gradl 6. 7. Günther 6. 7. Frhr. zu Guttenberg 6. 7. Hammersen 6. 7. Dr. Dr. Heinemann 6. 7. Dr. Hellige 6. 7. Hilbert 6. 7. Dr. Hoven 6. 7. Kahn-Ackermann 6. 7. Frau Dr. Kiep-Altenloh 6. 7. Frau Kipp-Kaule 6. 7. Dr. Koch 6. 7. Dr. Kreyssig 6. 7. Kühn (Hildesheim) 6. 7. Kurlbaum 6. 7. Lenz (Bremerhaven) 31. 7. Liehr 6. 7. Dr. Löbe 6. 7. Frau Lösche 6. 7. Maier (Mannheim) 31. 7. Mattick 6. 7. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 6. 7. Meyer (Wanne-Eickel) 6. 7. Michels 6. 7. Müller (Erbendorf) 6. 7. Nellen 6. 7. Neumann (Allensbach) 15. 7. Neumann (Berlin) 6. 7. Peters (Poppenbüll) 6. 7. Rademacher 6. 7. Richarts 6. 7. Rollmann 6. 7. Dr. Rutschke 6. 7. Sänger 6. 7. Dr. Seume 6. 7. Sühler 6. 7. Dr. Supf 6. 7. Dr. Schmid (Frankfurt) 6. 7. Dr. Schmidt (Offenbach) 6. 7. Dr. Schneider (Saarbrücken) 6. 7. Frau Schroeder (Detmold) 6. 7. Dr. Starke 6. 7. Dr. Stecker 6. 7. Frau Stommel 6. 7. Storm 6. 7. Strauß 6. 7. Frau Strobel 6. 7. Struve 6. 7. Urban 6. 7. Wegener 31.8. Dr. Winter 6. 7. Wolf 15. 7. Dr. Wuermeling 6. 7. Frau Zimmermann (Brackwede) 6. 7. Zühlke 6. 7. b) Urlaubsanträge Müser 2. 8. Nieberg 31. 7. Dr. Toussaint 25. 7. Anlage 2 Umdruck 730 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mutterschutzgesetzes und der Reichsversicherungsordnung (Drucksachen IV/ 562, IV/ 3125 (neu), IV/ 3652, IV/ 3725). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 2 wird vor die Nr. 1 eine Nummer 05 mit folgendem Wortlaut eingefügt: ,05. § ,1,182 wird wie folgt ergänzt: Es wird folgender neuer Absatz 7 angefügt: (7) Bei Versicherten, deren Regellohn nach Absatz 5 berechnet wird, tritt an die Stelle des Höchstbetrages des Regellohnes für den Werktag der Betrag von 35 Deutsche Mark, des Höchstbetrages für den Arbeitstag der Betrag von 42 Deutsche Mark, wenn der Versicherte keinen Anspruch nach § ,1 des Gesetzes zur Verbesesrung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle auf einen Zuschuß des Arbeitgebers hat. 2. In Artikel 3 erhält der bisherige Wortlaut des § 1 die Bezeichnung „Absatz 1"; folgende Absätze 2 und 3 werden angefügt: 10078 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 6. Juli 1965 „(2) Wenn der Erwerb eines Rechts aus der Krankenversicherung davon abhängt, daß eine Versicherung von bestimmter Dauer innerhalb eines bestimmten Zeitraums bestanden hat, bleiben bei Versicherten, die nach dem 1. Juli 1963 wegen Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze aus der Versicherung ausgeschieden sind und nach § 1 Nr. 1 wieder versicherungspflichtig werden, die Zeiten zwischen dem Ausscheiden aus der Versicherung und dem Wiedereintritt in die Versicherungspflicht unberücksichtigt. (3) Wer bei einer Krankenversicherungsunternehmung versichert ist und mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nach § 1 Nr. 1 versicherungspflichtig wird, kann den Versicherungsvertrag zum Ende des Monats kündigen, in dem er den Beginn der Versicherung nach § 1 Nr. 1 nachweist. 3. In Artikel 3 erhält § 4 Abs. 1 folgende Fassung: "(1) Artikel 2 Nr. 01 (§ 165 Abs. 1 Nr. 2, § 166 Abs. 1), Nr. 02 (§ 176 Abs. 1), Nr. 03 (§180 Abs. 1 Satz 3), Nr. 04 (§ 182 Abs. 4 a), Nr. 05 (§ 182 Abs. 7), Artikel 3 § 1 Abs. 2 und 3 treten mit Wirkung vom 1. September 1965, die übrigen Vorschriften dieses Gesetzes mit Wirkung vom 1. Januar 1966, in Kraft." Bonn, den 6. Juli 1965 Erler und Fraktion Anlage 3 Umdruck 731 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mutterschutzgesetzes und der Reichsversicherungsordnung (Drucksachen IV/ 562, IV/ 3125 (neu), IV/ 3652, IV/ 3725). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 2 erhält die Nr. 01 folgende Fassung: 01. In § 165 Abs. 1. Nr. 2 und § 166 Abs. 1 werden die Worte 7920 Deutsche Mark durch die Worte 9720 Deutsche Mark ersetzt. 2. In Artikel 2 erhält die Nr. 02 folgende Fassung: 02. In § 176 Abs. 1 werden die Worte „7920 Deutsche Mark" durch die Worte 9720 Deutsche Mark ersetzt.' 3. In Artikel 2 erhält die Nr. 03 folgende Fassung: ,03. In § 180 Abs. 1 Satz 3 werden die Worte „22 Deutsche Mark" durch die Worte „27 Deutsche Mark" ersetzt.' 4. In Artikel 2 wird folgende Nr. 05 eingefügt: ,05. a) In § 182 Abs. 5 werden die Worte „25,67 Deutsche Mark" durch die Worte „31,50 Deutsche Mark" und die Worte „30,80 Deutsche Mark" durch die Worte „37,80 Deutsche Mark" ersetzt.' b) In § 182 wird ein neuer Absatz 7 eingefügt: „(7) Solange ein Versicherter Anspruch nach § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfall auf einen Zuschuß des Arbeitgebers hat, beträgt der Höchstbetrag des Regellohnes für den Werktag 25,67 Deutsche Mark, für den Arbeitstag 30,80 Deutsche Mark." 5. In Artikel 3 wird folgender § 1 a eingefügt: „§ l a (1) Wenn der Erwerb eines Rechts aus der Krankenversicherung davon abhängt, daß eine Versicherung von bestimmter Dauer innerhalb eines bestimmten Zeitraumes bestanden hat, bleiben bei Versicherten, die nach dem 1. Juli 1963 wegen Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze aus der Versicherung ausgeschieden sind und nach Artikel 2 Nr. 01 wieder versicherungspflichtig werden, die Zeiten zwischen dem Ausscheiden aus der Versicherung und dem Wiedereintritt in die Versicherungspflicht unberücksichtigt. (2) Wer bei einer Krankenversicherungsunternehmung versichert ist und mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nach Artikel 2 Nr. 01 versicherungspflichtig wird, kann den Versicherungsvertrag zum Ende des Monats kündigen, in dem er den Beginn der Versicherung nach Artikel 2 Nr. 01 nachweist. (3) Wer bei einer Krankenversicherungsunternehmung versichert ist und mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nach Artikel 2 Nr. 01 versicherungspflichtig wird, wird auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit, wenn er einen Versicherungsvertrag für sich und die Angehörigen, für die ihm nach den Vorschriften der gesetzlichen Krankenversicherung Familienhilfe zusteht, nachweist. Der Antrag kann bis zum 31. März 1966 gestellt werden. Über den Antrag entscheidet die Kasse, die für den Versicherten zuständig wäre. Die Befreiung gilt vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an. Bonn, den 6. Juli 1965 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 4 Umdruck 729 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mutterschutzgesetzes und der Reichsversicherungsordnung (Drucksachen 1V/562, IV/ 3125 (neu), IV/ 3652, IV/ 3725). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 2 wird folgende Nummer 05 eingefügt: ,05. In § 182 Abs. 5 werden die Worte „25,67 Deutsche Mark" durch die Worte „35 Deut- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 6. Juli 1965 10079 sehe Mark und die Worte 30,80 Deutsche Mark durch die Worte 42 Deutsche Mark ersetzt. In Artikel 3 erhält der bisherige Wortlaut des § 1 die Bezeichnung Absatz 1; folgende Absätze 2 bis 5 werden angefügt: (2) Wenn der Erwerb eines Rechts aus der Krankenversicherung davon abhängt, daß eine Versicherung von bestimmter Dauer innerhalb eines bestimmten Zeitraums bestanden hat, bleiben bei Versicherten, die nach dem 1. Juli 1963 wegen Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze aus der Versicherung ausgeschieden sind und nach § 1 Nr. 1 wieder versicherungspflichtig werden, die Zeiten zwischen dem Ausscheiden aus der Versicherung und dem Wiedereintritt in die Versicherungspflicht unberücksichtigt. (3) Wer bei einer Krankenversicherungsunternehmung versichert ist und mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nach Artikel 2 Nr. 01 versicherungspflichtig wird, kann den Versicherungsvertrag zum Ende des Monats kündigen, in dem er den Beginn der Versicherung nach Artikel 2 Nr. 01 nachweist. (4) Wer mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nach Artikel 2 Nr. 01 versicherungspflichtig wird, kann sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Voraussetzung ist, daß 1. der Antrag bei der zuständigen Krankenkasse bis zum 31. Dezember 1965 gestellt wird, 2. eine Versicherung bei einer privaten Krankenversicherungsunternehmung nachgewiesen wird und 3. Beiträge zu dieser privaten Krankenversicherung mindestens in der Höhe entrichtet werden, wie sie bei Versicherungspflicht an die zuständige Krankenkasse zu zahlen wären. Die Befreiung wird vom Ersten des Monats an wirksam, der auf den Antragsmonat folgt. (5) Wer von der Befreiungsmöglichkeit des Absatzes 4 Gebrauch macht, hat Anspruch • auf den Beitragsteil, den der Arbeitgeber an die Krankenkasse abzuführen hätte, bei der er ohne die Befreiung versichert wäre." Bonn, den 6. Juli 1965 Mischnick und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Fritz Büttner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Minister, ist Ihnen nicht klar, daß, wenn die Versicherungspflichtgrenze nicht erhöht worden wäre, dann die Beiträge in der Krankenversicherung hätten erhöht werden müssen und daß dann gerade die Kleinverdiener mehr belastet wären, so daß es sozial gerechter ist, wenn die Versicherungspflichtgrenze bei steigenden Leistungen erhöht wird?


Rede von Theodor Blank
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Da muß ich schon sagen: Das ist eine merkwürdige Argumentation.

(Lachen bei der SPD. — Abg. Erler: Logisch!)

— Das ist gar nicht logisch, Herr Erler. Ich werde es Ihnen mit Ziffern nachweisen. Jedermann weiß, daß die Krankenkassen zwar in einer schwierigen Situation sind, daß sie aber noch lange nicht in einem Zustand sind, der die Pleite für morgen früh ankündigt.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Jedermann weiß, daß eine vielleicht halbprozentige Beitragserhöhung die Frage bestenfalls für die nächsten Monate, die man an Zeit hätte gewinnen müssen, geklärt hätte; denn am 19. Oktober gibt es hier ja wieder ein arbeitsfähiges Parlament. Das aber wären bestenfalls Beitragserhöhungen von 1,50 DM gewesen, wenn Sie flott mitmachten. Die Verantwortung dafür hätten Sie jedoch in Ihren Selbstverwaltungsorganen übernehmen müssen, und das haben Sie nicht gewollt.

(Beifall in der Mitte.)

Sehen Sie, Herr Erler, was die Logik anbetrifft,
glaube ich, die Frage wohl beantwortet zu haben.

(Abg. Killat meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

— Herr Killat, lassen Sie mich einmal im Zusammenhang reden. Ich habe mich sehr zurückgehalten und Ihnen ja in Beantwortung der Fragen einigen Raum gewährt.
Meine Damen und Herren, man hat der deutschen Offentlichkeit über drei Jahre das Schauspiel vorgeführt, eine wichtige sozialpolitische Materie nicht zu behandeln, weil man Angst hatte vor den Konsequenzen, die sich ergeben hätten, und weil man Angst hatte vor den Beschlüssen, die zu fassen gewesen wären. Und jetzt steht man wie ein Kind vor dem Scherbenhaufen und mutet den Versicherten das Dreifache dessen zu,

(Händeklatschen bei der SPD)

was man ihnen jemals nach unserem Gesetz zugemutet hätte.

(Anhaltendes Händeklatschen bei der SPD — Zurufe.)

Ich bin sehr froh — —

(Abg. Dr. Schäfer: Die Selbsterkenntnis, Herr Blank!)

— Herr Schäfer, ich bin sehr froh, daß Ihr Beifall zeigt, daß Sie endlich einsehen, was Sie angerichtet haben. So habe ich ihn nämlich aufgefaßt.

(Beifall in der Mitte. — Lachen bei der SPD.)

Sie hätten ja so liebend gern — —

(Anhaltende Zurufe von der SPD.)

— Ah, das werde ich immer wiederholen, daß muß dem deutschen Arbeiter bis zum letzten klargemacht werden,

(Lachen und Händeklatschen bei der SPD) was durch diese Gesetzgebung geschehen ist.


(Erneutes Händeklatschen bei der SPD.)

Sie hätten so gern Ihren Wahlkampf geführt mit innerpolitischen Problemen, z. B. mit der Sozialbilanz. Soeben ist hier das Wort von den „kalten Füßen" gefallen. Die deutsche Sozialpolitik — darüber habe ich mit Ihnen ja einmal polemisiert — ist auf all ihren Gebieten so erfolgreich gewesen, daß wir uns gar nicht retten können vor all denen, die zu uns kommen, um bei uns die Verhältnisse zu studieren, und vor all denen, die da glauben, daß auch sie an diesen Möglichkeiten partizipieren könnten.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Zuruf von der SPD: Mutterschutz! — Abg. Dr. Schäfer: Bezüglich Säuglingssterblichkeit!)

Wir haben eine überaus erfolgreiche Sozialbilanz vorzulegen. Wir haben die modernste Sozialgesetzgebung in der Welt.

(Zuruf von der SPD: Das stimmt ja nun nicht!)

— Das stimmt. Wir haben ein Rentensystem, dem die Bezüge in der Entwicklung der Wirtschaft folgen. Diese Bundesregierung hat siebenmal pünktlich die Rentenanpassungsgesetze vorgelegt,

(Abg. Behrendt: Das mußte sie doch wohl auch!)

hat dieses ganze Rentensystem in Ordnung gehalten und hat die über 8 Millionen Rentenempfänger



Bundesminister Blank
in Deutschland zu keiner Stunde ihres Wirkens enttäuscht.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Sie wird auch in den kommenden Tagen und Wochen das Ihre tun, um auch das 8. Rentenanpassungsgesetz vorzulegen.

(Zuruf von der SPD: Das ist doch ihre Pflicht!)

Diese Bundesregierung hat das Vermögensbildungsgesetz vorgelegt, und sie hat damit eines der modernsten sozialpolitischen Gesetze — ein Gesetz, das S i e sogar gezwungen hat, von uralten Grundsätzen des Sozialismus abzugehen und nunmehr das Privateigentum als erstrebenswert anzusehen — hier in diesem Bundestag durchgebracht.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Diese Bundesregierung hat die Härtenovelle vorgelegt, ein umfangreiches Gesetzgebungswerk, das draußen bei den Rentnern sehr gut angekommen ist.
Diese Bundesregierung hat die Unfallversicherung genauso modernisiert wie die Rentengesetzgebung. Sie hat auch dort die Renten eingeführt, die der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung folgen.
Diese Bundesregierung hat die Altershilfe für die Landwirtschaft, insonderheit für die mithelfenden Familienangehörigen, auf einen Stand gebracht, der sicherlich das Modernste an Sozialgesetzgebung im Bereich der Landwirtschaft ist.

(Sehr richtig! in der Mitte. — Zurufe von der SPD.)

Diese Bundesregierung hat die Leistungen für das Kindergeld von anfangs 450 Millionen DM auf über 3 Milliarden DM gesteigert, und sie hat das Kindergeld gekoppelt mit einer ganz modernen neuen Leistungsart der Ausbildungsbeihilfe.

(Lachen und Zurufe von der SPD.)

— Ja, ich weiß, daß Ihnen das unangenehm ist.
Diese Bundesregierung hat erstmalig im Steuerrecht einen Arbeitnehmerfreibetrag eingeführt.

(Sehr richtig! in der Mitte. — Anhaltende Zurufe von der SPD.)

Diese Bundesregierung hat erstmals ein Programm entwickelt, das Herr Schellenberg als „Groschenprogramm" abzutun hier in diesem Bundestag sich anschickte, das aber heute schon einigen zehntausend jungen tüchtigen Menschen, die vorwärtsstreben, die Möglichkeit gegeben hat, im beruflichen Leben weiterzukommen.

(Beifall bei der CDU/CSU.) Diese Bundesregierung


(Zurufe von der SPD: ... muß weg!)

hat die Hilfe für die freien Berufe gegeben. — Wir reden über Sozialpolitik, meine Damen und Herren von der SPD; ich weiß, daß Ihnen das unangenehm ist in der letzten Stunde.

(Lachen bei der SPD.) Diese Bundesregierung


(Zurufe von der SPD: ... muß weg!)

hat dem Bergbau große soziale Hilfen gegeben. Diese Bundesregierung — —

(Zurufe von der SPD: ... muß weg! Gegenrufe von der Mitte: ... kommt wieder!)

-- Wenn Sie glauben, Sie könnten mich damit beeindrucken, haben Sie sich geirrt. Wie das nach außen wirkt, das können Sie mit sich selber abmachen. Ich jedenfalls vermag im deutschen Parlament kein Kabarett zu sehen, sondern ein Haus parlamentarischer Auseinandersetzungen.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD. — Händeklatschen bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, ich appelliere an das Haus, den Redner ausreden zu lassen

    (Zurufe)

    und zur Sachlichkeit zurückzukehren.

    (Abg. Rasner: Auch wenn's schwerfällt!)