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    Deutscher Bundestag 194. Sitzung Bonn, den 30. Juni 1965 Inhalt: Überweisung des Antrags des Bundesschatzministers betr. VEBA an Ausschüsse . . 9832 C Fragestunde (Drucksachen IV/3636, zu IV/3636) Fragen des Abg. Schmitt-Vockenhausen Film „Elisabeth II. - Eine Königin in Deutschland" von Hase, Staatssekretär . . . . . 9831 B Dr. Lohmar (SPD) 9831 C Holkenbrink (CDU/CSU) . . . . 9832 B Fragen des Abg. Jacobi (Köln):: Bundesdarlehenswohnungen Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . 9832 D Jacobi (Köln) (SPD) 9833 A Frage des Abg. Jahn: Gemälde des Malers Karl Lenz „Erdhausen im Winter" Kattenstroth, Staatssekretär . . . 9833 D Jahn (SPD) 9833 D Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . . 9834 B Fragen des Abg. Büttner: Maßnahmen betr. Haltung, Pflege, Unterbringung oder Beförderung von Tieren Dr. Weber, Bundesminister 9834 B, 9835 C Ritzel (SPD) 9834 D, 9835 C Fragen der Abg. Ritzel und Börner: Tierschutzrecht Dr. Weber, Bundesminister . . . . 9836 A Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 9836 C Strohmayr (SPD) . . . . . . . . 9836 D Frage des Abg. Jahn: Zuständigkeit des Bundeskriminalamtes Dr. Weber, Bundesminister . . . 9837 A Jahn (SPD) 9837 C Frage des Abg. Dröscher: Benachteiligung deutscher Beschädigter durch Urteile von Militärgerichten der Stationierungsstreitkräfte Dr. Weber, Bundesminister . . . . 9838 A Dröscher (SPD) . . . . . . . . 9838 B Frage des Abg. Gewandt: Grundsätze der sozialen Marktwirtschaft auf dem Geld- und Kapitalmarkt Dr. Langer, Staatssekretär . . . 9839 A Gewandt (CDU/CSU) 9839 B Frage des Abg. Gewandt: Zinsverordnung des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen Dr. Langer, Staatssekretär . . . 9839 B Gewandt (CDU/CSU) 9839 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 Frage des Abg. Ertl: Verkauf von Kunstgegenständen aus der Tschechoslowakei an die Bundesrepublik Dr. Langer, Staatssekretär . . . 9839 D Ertl (FDP) 9840 A Frage des Abg. Dröscher: Forderungen der Krankenkassen auf Nachzahlung der Familienwochenhilfe Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 9840 B Dröscher (SPD) 9840 C Frage des Abg. Killat: Sozialbericht 1965 — Vorschläge für die Rentenanpassung Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 9840 D Killat (SPD) 9840 D Frage des Abg. Killat: Anpassungsquote in der Renten- und in der Unfallversicherung Dr. Claussen, Staatssekretär . . . . 9841 A Frage des Abg. Fritsch: Bundesanstalt für Rehabilitation Dr. Claussen, Staatssekretär . . . . 9841 A Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 9841 B Frage des Abg. Dr. Imle: Anrechnung der Ausbildungszulage auf die Erziehungsbeihilfe Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 9841 D Killat (SPD) 9842 B Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . . . 9842 C Bericht über organisatorische und personelle Maßnahmen auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes und über die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste (Drucksache IV/2582); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/3469) — Fortsetzung der Beratung — Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 9842 D Entwurf eines Gesetzes über bauliche Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung (Schutzbaugesetz) (Drucksachen IV/896, IV/3512, Nachtrag zu IV/3512); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3676) ; Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Drucksache IV/3666) — Dritte Beratung Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 9843 C Entwurf eines Gesetzes aber den Selbstschutz der Zivilbevölkerung (Selbstschutzgesetz) (Drucksachen IV/897, IV/3388) — Fortsetzung der dritten Beratung — Hübner (Nievenheim) (SPD) . . . 9844 A Hübner (Berlin) (CDU/CSU) . . . 9844 B Höcherl, Bundesminister 9844 C Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (SPD, CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3393) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/ 3671); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung (Drucksache IV/3592) — Zweite und dritte Beratung — Brück (CDU/CSU) 9845 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9845 B Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung im Saarland (Drucksache IV/2884) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3670) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/3638 — Ausschußantrag Nr. 1 —) ; — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Neuregelung des Rechts der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung im Saarland (Abg. Hussong, Kulawig, Wilhelm und Fraktion der SPD) (Drucksache IV/3352) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3670) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/3638 — Ausschußantrag Nr. 2 —) — Zweite und dritte Beratung — Hussong (SPD) 9845 C Exner (CDU/CSU) 9847 B Ollesch (FDP) 9849 C Wilhelm (SPD) 9850 A Stingl (CDU/CSU) 9851 A Klein (Saarbrücken) (CDU/CSU) . 9851 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Ruhensvorschriften in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der gesetzlichen Unfallversicherung (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3271); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3675); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Druck- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 III sache IV/3639) — Zweite und dritte Beratung — Bergmann (SPD) . . . . . . . . 9852 D Dr.-Ing. Philipp (CDU/CSU) . . . 9853 A Ollesch (FDP) 9853 B Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Mühlengesetzes (Drucksache IV/3445) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/3626) — Zweite und dritte Beratung — 9853 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Drucksache IV/2441); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3657) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3629) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . . 9854 B Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (IV/3338) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3608) — Zweite und dritte Beratung — 9854 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3351); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/ 3631) — Zweite und dritte Beratung — . 9855 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (Drucksache IV/2442) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3593) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 9855 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 9856 A Seuffert (SPD) 9856 C Dr. Imle (FDP) 9856 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrages zum Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1965 (Nachtrag zum ERPWirtschaftsplangesetz 1965) (Drucksache IV/3361); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des . Bundes (Drucksachen IV/3526, zu IV/3526) — Zweite und dritte Beratung — . . . 9857 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 8. April 1965 zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Drucksache IV/3530) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache IV/3635) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Furler (CDU/CSU) 9857 D Wehner (SPD) 9859 A Rademacher (FDP) 9861 C Illerhaus (CDU/CSU) 9862 C Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 9863 B Vorschläge der Kommission der EWG zur Agrar-Finanzpolitik in der EWG vom 31. März 1965 (Drucksache IV/3313) ; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache IV/3665) Dr. Kopf (CDU/CSU) 9864 D Frau Strobel (SPD) 9866 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 9870 C Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Eingliederung der deutschen Landwirtschaft in den Gemeinsamen Markt (EWG-Anpassungsgesetz) (Drucksachen IV/3245, IV/3387) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3684); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/3680, zu IV/3680) — Zweite und dritte Beratung — Marquardt (SPD) 9871 C Kriedemann (SPD) 9871 D Bauknecht (CDU/CSU) 9872 A Dürr (FDP) 9872 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 9872 C Struve (CDU/CSU) 9873 A Mertes (FDP) 9876 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts (Drucksache IV/3199); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3649); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksachen IV/3600, zu IV/3600) — Zweite und dritte Beratung — Jacobi (Köln) (SPD) . . . . . . . 9877 D Mick (CDU/CSU) . . . . . . . . 9878 C Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 9879 C Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik auf dem Gebiet des Wohnungswesens (Wohnungs- IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 stichprobengesetz 1965) (Drucksache IV/ 3198); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 AO (Drucksache IV/3659) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksache IV/3656) — Zweite und dritte Beratung — 9879 D Entwurf eines Gesetzes zur verstärkten Eigentumsbildung im Wohnungsbau und zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbauänderungsgesetz 1965) (Drucksachen IV/2891, IV/2718) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3650) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksachen IV/3634, zu IV/3634 — Ausschußantrag Nr. 1 —) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (FDP) (Drucksache IV/2006); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksachen IV/3634, zu IV/3634 — Ausschußantrag Nr. 2 —) — Zweite und dritte Beratung — und mit Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Änderung und Ergänzung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Drucksachen IV/2010, IV/3634, zu IV/3634 — Ausschußantrag Nr. 2 —) Dr. Czaja (CDU/CSU) 9880 B Jacobi (Köln) (SPD) 9880 C Bäuerle (SPD) 9881 A Hauffe (SPD) 9883 B Mick (CDU/CSU) 9883 C Frau Meermann (SPD) 9885 A Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 9887 B Dr. Hesberg (CDU/CSU) 9891 B Lücke, Bundesminister 9896 D Anteilnahme an dem U-Bahn-Unglück in Berlin Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 9899 C Überweisung eines Gesetzentwurfs an den Haushaltsausschuß nach § 96 GO . . . . 9899 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (Drucksachen IV/2600, IV/3115) ; Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses (Drucksache IV/3641) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 9899 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht (Drucksache IV/2880) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/3673) — Zweite und dritte Beratung — 9900 A Entwurf eines Gesetzes zu einer Vereinbarung vom 20. Dezember 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Soziale Sicherheit in bezug auf das Saarland und zu der Sechsten Zusatzvereinbarung vom 20. Dezember 1963 zum Allgemeinen Abkommen mit Frankreich über die Soziale Sicherheit vom 10. Juli 1950 (Drucksache IV/2353) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/3691) — Zweite und dritte Beratung — 9900 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. April 1964 mit der Republik Türkei über Soziale Sicherheit (Drucksache IV/3312) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/3692) — Zweite und dritte Beratung — 9900 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. Februar 1964 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Soziale Sicherheit (Drucksache IV/3513) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/3693) — Zweite und dritte Beratung — 9900 D Entwurf eines Gesetze zu der Vereinbarung vom 10. Dezember 1964 zur Durchführung des Abkommens vom 20. April 1960 mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Soziale Sicherheit (Drucksache IV/3514); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/3694) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 9901 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (Abg. Dr. Burgbacher, Rauhaus, Dr. Aschoff u. Gen., Abg. Jacobi [Köln] und Fraktion der SPD) (Drucksache IV/2751); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3658); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache IV/3619) — Zweite und dritte Beratung — 9901 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (Abg. Wendelborn und Fraktion der CDU/CSU, Abg. Ramms u. Gen.) (Drucksache IV/2418) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsaus- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 V schusses (Drucksache IV/3472) — Zweite und dritte Beratung — Wendelborn (CDU/CSU) . . . . . 9901 D Börner (SPD) . . . . . . . . . 9902 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung einer Straßenverkehrsunfallstatistik (Drucksache IV/ 3293) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache IV/3540) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 9902 B Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Straßen in den Gemeinden 1966 (Drucksache IV/3315); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache IV/ 3554) — Zweite und dritte Beratung — . 9902 D Entwurf eines Gesetzes über eine Untersuchung der wirtschaftlichen Lage der Deutschen Bundesbahn, der Binnenschifffahrt und des gewerblichen Kraftverkehrs (Drucksache IV/3083); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache IV/3590) — Zweite Beratung — . . . . 9902 D Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Entschließungsantrag der Abg. Dr. Müller-Hermann, Mengelkamp, Drachsler, Lemmrich und Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965 (Umdruck 580, Drucksache IV/3620) . . . . 9903 A Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU und der Abg. Ertl, Dr. Supf u. Gen. zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965 (Umdruck 594, Drucksache IV/3621) . . . 9903 B Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Förderungsprogramm für die deutsche Seeschiffahrt (Umdruck 473, Drucksache IV/3622) . . . . . . . . 9903 C Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Blumenfeld, Dr. Müller-Hermann, Gewandt, Dr. Artzinger, Dr. Stecker, Stein und Fraktion der CDU/CSU, Eisenmann, Dr. Löbe, Rademacher, Ramms, Peters (Poppenbüll) und Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Förderungsprogramm für die deutsche Seeschiffahrt (Umdruck 476, Drucksache IV/3623) . . . 9903 C Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Löbe, Rademacher u. Gen. betr. Errichtung eines Bundesamtes für Transportkosten (Drucksachen IV/3095, IV/3594) 9903 D Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Löbe, Dr. Imle und Fraktion der FDP betr Mannheimer Akte (Drucksachen IV/3084, IV/3541) 9903 D Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Schmidt (Braunschweig), Dr. Müller-Hermann, Rademacher u. Gen. betr. Vorlage eines Verkehrsplanes für die Bundesausbaugebiete (Drucksachen IV/3319, IV/3550) . . 9904 A Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Notstand auf den Straßen und im Straßenbau (Drucksachen IV/2517, IV/3586) 9904 A Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964 (Umdruck 435, Drucksache IV/3588) . . . 9904 B Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Schutz von Taxifahrern gegen Überfälle (Drucksachen IV/2592, IV/3589) . . 9904 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines Teils des ehemaligen Luftwaffenhelferinnenlagers Fürth/ Bayern (Drucksache IV/3368) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksache IV/3546) 9904 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des Kriegsmarinearsenals in Kiel-Wellingdorf (Drucksache IV/3295); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksache IV/3545) 9904 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Fliegerhorstes Crailsheim (Württ.) ,(Drucksache IV/3532) ; Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksache IV/3577) 9904 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des Grundstücks der ehemaligen Luftfahrtforschungsanstalt München e. V. in Ottobrunn (Drucksache IV/3475); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksache IV/3685) 9904 D VI Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Standortübungsplatzes BoyeKl. Hehlen (Drucksache IV/3543) ; Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksache IV/3662) 9905 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Flugplatzes Hamburg-Bahrenfeld (Drucksache IV/3544); Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksache IV/3663) . 9905 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des Grundstücks in Köln, Hahnenstr. 6 (Drucksache IV/3531); Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksache IV/3664) . . . . . . . . . . 9905 B Anträge des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnungen für die Rechnungsjahre 1960 und 1961 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksachen IV/1780, IV/ 3052) ; Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (Drucksachen IV/3451, IV/3667) 9905 B Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1962 - Einzelplan 20 — (Drucksache IV/1330); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache IV/3660) 9905 C Antrag der Abg. Bading, Frau Dr. Hubert, Junghans, Junker, Kurlbaum, Lange (Essen) und Fraktion der SPD betr. Kreditprogramm zur Reinhaltung der Luft (Drucksache IV/2328) ; Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses (Drucksache IV/2630) . . . . . . . . 9905 D Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag der Deutschen Friedensunion (Drucksache IV/3677) . . 9905 D Mündlicher Bericht des Rechtsauschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag der Regierung des Landes Hessen (Drucksache IV/3678) 9906 A Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (Drucksache IV/3679) . . . . . . . . 9906 A Übersicht 31 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/3653) . . . 9906 B Bericht über Stand und Zusammenhang aller Maßnahmen des Bundes zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung — Bundesbericht Forschung I — (Drucksache IV/2963); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kulturpolitik und Publizistik (Drucksache IV/3644) 9906 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965 (Umdruck 584, Drucksache IV/3695) 9906 D Antrag der Abg. Josten, Buchstaller, Dr. Atzenroth u. Gen. betr. Bericht über die Garnisonstadt Koblenz (Drucksache IV/3223) ; Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache IV/3654) 9906 C Schriftlicher Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über eine Ergänzung der Anlage 4 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages betr. Behandlung von Vorlagen gemäß Artikel 2 und 3 des Gesetzes zu den Verträgen zur Gründung der EWG und EURATOM (Drucksache IV/3633) 9907 A Nächste Sitzung 9907 B Anlagen 9909 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 9831 194. Sitzung Bonn, den 30. Juni 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Frau Ackermann 3. 7. Dr. Aigner 15. 7. Frau Albertz 10. 7. Arendt (Wattenscheid) 2. 7. Dr. Arndt (Berlin) 1. 7. Dr. Aschoff 2. 7. Dr.-Ing. Balke 30. 6. Bazille 14. 7. Frau Berger-Heise 3. 7. Blachstein 30. 6. Cramer 2. 7. Dr. Dr. h. c. Dresbach 2. 7. Eisenmann 30. 6. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 30. 6. Gscheidle 30. 6. Günther 2. 7. Kalbitzer 30.6. Dr. Kempfler 2. 7. Leber 1. 7. Lenz (Bremerhaven) 2. 7. Dr. Löbe 2. 7. Maier (Mannheim) 2. 7. Memmel * 30. 6. Dr. von Merkatz 30. 6. Michels 3. 7. Neumann (Allensbach) 15.7. Frau Dr. Pannhoff 30. 6. Dr. Pflaumbaum 2. 7. Porten 1. 7. Rollmann 30. 6. Dr. Starke 30. 6. Stauch 30. 6. Stiller 2. 7. Strauß 2. 7. Wegener 31.8. Werner 30. 6. Wolf 15. 7. Zühlke 2. 7. Anlage 2 Umdruck 712 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über bauliche Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung (Schutzbaugesetz) (Drucksachen IV/896, IV/3512, Nachtrag zu IV/3512, IV/3666). Der Bundestag wolle beschließen: In § 6 Abs. 1 erhält der Satz 1 folgende Fassung: „Der Bund gewährt Bauherren, die Wohngebäude im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau errichten oder die zu dem nach § 25 des Zweiten Woh* Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht nungsbaugesetzes begünstigten Personenkreis gehören und Eigenheime oder eigengenutzte Wohnungen errichten, auf Antrag einen pauschalen Zuschuß zu den Kosten des Grundschutzes; der Zuschuß soll ein Viertel der Kosten decken." Bonn, den 30. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 3 Umdruck 706 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung im Saarland (Drucksachen IV/2884, IV/3638). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 Nr. 1 wird die Zahl „40" durch die Zahl „50" ersetzt. 2. In § 1 Nr. 1 werden hinter den Worten „31. Dezember 1951" die Worte „bis zum 31. Dezember (D) 1965" eingefügt. 3. In § 1 Nr. 1 wird die Zahl „25" durch die Zahl „30" ersetzt. 4. In § 1 wird die Nummer 2 gestrichen und es wird folgender Absatz 2 angefügt: „ (2) Die Vollwaisenrenten werden auf 1/5 der nach Absatz 1 erhöhten Versichertenpension, mindestens jedoch auf 15 Deutsche Mark erhöht." 5. Hinter § 1 wird folgender § 1 a eingefügt: „§ 1 a (1) Waisenrente wird auch an Halbwaisen gewährt (Halbwaisenrente). (2) Die Halbwaisenrente beträgt 1/10 der nach § 1 Abs. I erhöhten Versichertenpension, mindestens aber 10 Deutsche Mark." 6. Hinter § 1 a wird folgender § 1 b eingefügt: „§ 1 b (1) Der Beitragssatz für die Pflichtversicherten der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung beträgt 5 vom Hundert des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgeltes. 9910 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 (2) Die Beitrags- und Leistungsbemessungsgrenze beträgt 750 Deutsche Mark im Monat." 7. § 5 erhält folgende Fassung: „§ 5 Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 1 b mit Wirkung vom 1. Juli 1964 in Kraft; § 1 b tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1966 in Kraft." Bonn, den 29. Juni 1965 Erler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 714 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Mühlengesetzes (Drucksachen IV/3445, IV/3626). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel i erhält Nummer 4 folgende Fassung: ,4. § 6 erhält folgende Fassung: „§ 6 Sicherung der gesetzlichen Bestimmungen (1) Wird ohne eine nach Maßgabe dieses Gesetzes erforderliche Genehmigung eine Mühle errichtet oder der Betrieb einer Mühle aufgenommen, wiederaufgenommen, verlegt oder seine Tagesleistung erweitert, so hat die nach Landesrecht zuständige Behörde die Stillegung oder die Beseitigung der nicht genehmigten Vorrichtungen anzuordnen und die Durchführung der Anordnung zu überwachen. (2) Ordnet die nach Landesrecht zuständige Behörde die Beseitigung der nicht genehmigten Vorrichtungen an, so hat sie hierfür eine angemessene Frist zu bestimmen und die Getreidemenge festzusetzen, die die Mühle bis zum Ablauf dieser Frist höchstens zu Erzeugnissen nach § 2 Abs. 1 verarbeiten darf. Sie hat dabei die Tagesleistung der Mühle bei Inkrafttreten dieses Gesetzes und nach § 3 genehmigte Erweiterungen zugrunde zu legen. (3) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann in Härtefällen Mühlen, die ihre Tagesleistung ohne Genehmigung geringfügig erweitert haben, anstelle der Maßnahmen nach Absatz 1 verpflichten, in zwei aufeinanderfolgenden Kalendervierteljahren nicht mehr Getreide zu den in § 2 Abs. 1 genannten Erzeugnissen zu verarbeiten, als der Tagesleistung der Mühle bei Inkrafttreten dieses Gesetzes zuzüglich einer genehmigten Erweiterung der Tagesleistung entspricht." 2. In Artikel i Nr. 5 (§ 12 Abs. 1) erhält Nummer 1 b folgende Fassung: „1 b. in den Fällen des § 3 Abs. 2 a oder des § 6 Abs. 2 oder 3 Getreide über die zulässige Menge hinaus zu den in § 2 Abs. 1 genannten Erzeugnissen verarbeitet." Bonn, den 30. Juni 1965 Arndgen und Fraktion Erler und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 5 Umdruck 704 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Stekker, Dr. Schmidt (Wuppertal), Dr. Imle zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Drucksachen IV/2441, IV/3629). Der Bundestag wolle beschließen: In § 3 wird die Jahreszahl „1964" durch die Jahreszahl „1965" ersetzt. Bonn, den 29. Juni 1965 Dr. Stecker Dr. Schmidt (Wuppertal) Baier (Mosbach) Dr. Becker (Mönchengladbach) Dr. Conring Dr. Dichgans Schlee Schulhoff Stooß Dr. Dr. h. c. Toussaint Dr. Imle Frau Funcke (Hagen) Anlage 6 Umdruck 717 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Dr. Koch, Dr. Imle und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (AOÄG) (Drucksachen IV/2442, IV/3593). Der Bundestag wolle beschließen: Als Artikel 1 a wird eingefügt: „Artikel 1 a Änderung des Gesetzes über die Finanzverwaltung Abschnitt V des Gesetzes über die Finanzverwaltung vom 6. September 1950 (Bundesgesetzbl. S. 448) Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 9911 in der zur Zeit geltenden Fassung wird aufgehoben.". Bonn, den 30. Juni 1965 Dr. Schmidt (Wuppertal) Dr. Becker (Mönchengladbach) Dr. Dichgans Leukert Schlee Schlick Dr. Stecker Stooß Dr. Dr. h. c. Toussaint Baier (Mosbach) Dr. Koch Dr. Imle Anlage 7 Umdruck 708 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Kuchtner, Bauer (Würzburg), Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (AOÄG) (Drucksachen IV/2442, IV/3593) . Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I wird die Nummer 1 a gestrichen. Bonn, den 29. Juni 1965 Frau Dr. Kuchtner Frau Blohm Dr. Hauser Dr. Kempfler Frau Dr. Maxsein Memmel Rollmann Ruf Schlee Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell Wittmann Dr. Zimmer Bauer (Würzburg) Hirsch Jahn Frau Kleinert Dr. Reischl Dr. Stammberger Dr. Bucher Busse Deneke Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dorn Anlage 8 Umdruck 707 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1965 (Nachtrag zum ERP-Wirtschaftsgesetz 1965) (Drucksachen IV/3361, IV/3526). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, angesichts der durch die ständige Verschärfung des Wettbewerbs am internationalen Schiffbaumarkt nach wie vor äußerst schwierigen Lage der deutschen Werftindustrie in Ergänzung der bereits beschlossenen Maßnahmen innerhalb des Werfthilfeprogramms der Bundesregierung für Kredite zur Finanzierung von Schiffsausfuhren nach Nicht-Entwicklungsländern außerhalb der EWG zu Lasten des ERP-Sondervermögens bei Kap. 2 Tit. 5 Verpflichtungen in Höhe von 75 Mio DM in den Jahren 1967 bis 1970 einzugehen. Der Bundesregierung wird empfohlen; bei Beginn der nächsten Legislaturperiode dem Deutschen Bundestag Vorschläge darüber vorzulegen, inwieweit über die bisherigen Förderungsmaßnahmen hinaus den deutschen Reedern durch Bindungsermächtigungen Förderungsmaßnahmen zuteil werden können. Die Bundesregierung wird weiterhin ersucht, in Anbetracht der entscheidenden Bedeutung von Maßnahmen zur konsequenten Fortführung der Politik einer Eigentumsbildung bei einkommensschwächeren Bevölkerungskreisen, deren allgemeine Billigung das alle Erwartungen übertreffende Zeichnungsergebnis bei der VEBA-Teilprivatisierung überzeugend beweist, weitere Möglichkeiten einer solchen Eigentumsbildung jeweils sofort tatkräftig zu fördern und im gegebenen Falle die dafür notwendigen Mittel bis zu einem Betrag von 25 Mio DM als unabweisbare Ausgaben außerplanmäßig bei Kap. 24 02 Tit. 950 des Bundeshaushaltsplans zur Verfügung zu stellen. Aus den Mitteln sollen Maßnahmen der Eigentumsbildung gefördert werden, insbesondere sollen Anreize zum Erwerb von Wertpapieren durch einkommensschwächere Bevölkerungskreise gegeben und Maßnahmen zur Förderung zukünftiger Vorhaben für die Schaffung breit gestreuten Eigentums finanziert werden. Bonn, den 29. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 9 Umdruck 718 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Eingliederung dier deutschen Landwirtschaft in dien Gemeinsamen Markt (EWG-Anpassungsgesetz) (Drucksachen IV/3387, IV/3245, IV/3680). Der Bundestag wolle beschließen: In § 2 Abs. 1 Satz 1 werden nach den Worten „landwirtschaftliche Betriebe" die Worte „und für Betriebe der Seefischerei soweit sie Urerzeugung betreiben" angefügt. Bonn, den 30. Juni 1965 Erler und Fraktion 9912 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 Anlage 10 Umdruck 719 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Eingliederung der deutschen Landwirtschaft in den Gemeinsamen Markt (EWG-Anpassungsgesetz) (Drucksachen IV/3245, IV/3387, IV/3680). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 2 erhält a) Abs. 2 Satz 2 und 3 folgende Fassung: „Der Zinssatz der für diese Maßnahmen eingesetzten Bundesdarlehen und zentral beschafften Kapitalmarktmittel soll deshalb auf mindestens 1 vom Hundert, jedoch nicht um mehr als 6 vom Hundert, gesenkt werden. Der Kapitaldienst soll 4 vom Hundert jährlich nicht überschreiten."; b) Abs. 3 folgende Fassung: „(3) Der Kapitaldienst für die Aussiedlung, für die baulichen Maßnahmen in Althöfen und für die Aufstockung landwirtschaftlicher Betriebe soll auf höchstens dreißig Jahre begrenzt werden. Die Hektar-Belastung nach Durchführung aller landeskulturellen, agrar- und betriebsstrukturellen Maßnahmen soll durch Beihilfen der nachhaltigen Kapitaldienstgrenze der Betriebe angepaßt werden." c) Abs. 4 Satz 1 folgende Fassung: „(4) Längerfristige Kreditmittel des freien Kapitalmarktes, die der Besitzfestigung, der Binnenwasserwirtschaft, Um- und Neubauten in landwirtschaftlichen Betrieben oder dem Landarbeiterwohnungsbau dienen, sollen für .den letzten Kreditnehmer auf einen Zinssatz von 1 vom Hundert, jedoch nicht um mehr als 6 vom Hundert, verbilligt werden." Bonn, den 30. Juni 1965 Erler und Fraktion Anlage 11 Umdruck 709 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur verstärkten Eigentumsbildung im Wohnungsbau und zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbauänderungsgesetz 1965 — WoBauÄndG 1965) (Drucksachen IV/2891, IV/2718, IV/3634). Der Bundestag wolle beschließen: A. Zu Artikel I 1. Vor Nummer 1 ist folgende Nummer 01 einzufügen: ,01. In § 10 Abs. 1 werden in Satz 1 die Worte „angemessenem Wirtschaftsteil und" sowie „und Kleintierhaltung" gestrichen. Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Die Kleinsiedlung soll einen Wirtschaftsteil enthalten, der die Haltung von Kleintieren ermöglicht." Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.' 2. In Nummer 1 (§ 19 Abs. 3) werden die Worte „hinsichtlich des zu begünstigenden Personenkreises" ersetzt durch die Worte „hinsichtlich des Verwendungszweckes". 3. In Nummer 2 (§ 21), Nummer 8 (§ 30) und Nummer 9 (§ 31) werden jeweils nach den Worten „von Familienheimen" die Worte „in der Form von Eigenheimen, Kaufeigenheimen und Kleinsiedlungen" eingefügt. 4. In Nummer 4 (§ 26) werden in Absatz 4 die Worte „der Absätze 1 bis 3" ersetzt durch die Worte „des Absatzes 1". 5. Nach Nummer 10 a wird folgende Nummer 10 b eingefügt: ,10 b. In § 42 Abs. 5 werden nach den Worten „von Familienheimen" die Worte „in der Form von Eigenheimen, Kaufeigenheimen und Kleinsiedlungen" eingefügt. 6. In Nummer 11 (§ 43) werden in Absatz 2 Satz 2 die Worte „Eigenheimen, Kaufeigenheimen und Kleinsiedlungen" ersetzt durch die Worte „Eigenheimen und Kaufeigenheimen". Nach den Worten „um mindestens 10 vom Hundert" werden die Worte „für Familienheime in der Form von Kleinsiedlungen um 15 vom Hundert" eingefügt. 7. Nummer 12 (§ 44) wird wie folgt ,geändert: a) Es wird folgender Buchstabe al eingefügt: ,al) In Absatz 4 werden nach den Worten „eines Familienheims" die Worte „in der Form eines Eigenheims, eines Kaufeigenheims oder einer Kleinsiedlung" eingefügt.' b) In Absatz 5 Satz 1 werden die Worte „und eigengenutzten Eigentumswohnungen" ersetzt durch die Worte „in der Form von Eigenheimen, Kaufeigenheimen und Kleinsiedlungen und bei Eigentumswohnungen". Satz 2 erhält folgende Fassung: „Dies gilt nicht, wenn das Familienheim oder die Eigentumswohnung nicht entsprechend der gemäß §§ 7 oder 12 getroffenen Bestimmung genutzt wird oder entgegen einer nach § 52 Abs. 2 auferlegten Verpflichtung veräußert worden ist." Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 9913 8. In Nummer 14 wird folgender Buchstabe al eingefügt: ,a1) In den Absätzen 1 und 2 werden jeweils nach den Worten „von Familienheimen" die Worte „in der Form von Eigenheimen, Kaufeigenheimen und Kleinsiedlungen" eingefügt.' 9. In Nummer 14 a (§ 48 a) werden in Absatz 2 Satz 1 vor dem Wort „Kaufeigentumswohnungen" die Worte „Kaufeigenheime oder" eingefügt und folgender Satz 3 angefügt: „Den Bauherren, die öffentlich geförderte Kaufeigenheime oder Kaufeigentumswohnungen errichten wollen, ist auf Verlangen Einsicht in die Listen zu gewähren." 10. Nummer 17 (§ 54 a) wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 wird Satz 2 durch folgende Sätze 2 und 3 ersetzt: „Wird der Veräußerungsvertrag vor Ablauf des dritten auf das Jahr der Bezugsfertigkeit folgenden Kalenderjahres abgeschlossen, so ist auch der Kaufpreis als angemessen anzusehen, der die Kosten des Baugrundstücks und die Baukosten zuzüglich eines Zuschlages von 5 vom Hundert der Baukosten nicht übersteigt; bei den Kosten des Baugrundstücks können Änderungen des Verkehrswertes des Baugrundstücks, die bis zum Abschluß des Veräußerungsvertrages eingetreten sind, berücksichtigt werden. Wird der Veräußerungsvertrag erst nach Ablauf der in Satz 2 bezeichneten Frist abgeschlossen, so ist im Falle des Satzes 1 auch die tatsächliche Wertminderung zu berücksichtigen, die seit der Bezugsfertigkeit bis zu dem Tage eingetreten ist, an dem die Nutzungen und die Lasten aus dem Kapitaldienst und .aus der Bewirtschaftung auf den Bewerber übergegangen sind; dabei Ist die Wertminderung wegen des Alters des Gebäudes mindestens mit jährlich 1 vom Hundert der Baukosten anzusetzen." b) In Absatz 4 wird nach dem Wort „ermitteln" folgender Satzteil angefügt: „ , soweit sich aus Absatz 2 Satz 2 letzter Halbsatz nichts anderes ergibt." 11. In Nummer 21 (§ 64) wird in Absatz 5 folgender Satz 2 angefügt: „Überträgt die Genossenschaft einem Mitglied ,ein Grundstück, das mit einem nach dem 31. Dezember 1956 öffentlichgeförderten Ein- oder Zweifamilienhaus bebaut ist, so kann ein den Vorschriften des § 54.a Abs. i bis 4 entsprechender Kaufpreis vereinbart werden; § 9 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes in der Fassung vom 29. Februar 1940 (Reichsgesetzbl. I S. 437) findet insoweit keine Anwendung." 12. Nummer 25 (§ 72) wird wie folgt geändert: a) Buchstabe b erhält folgende Fassung: ,b) Absatz 4 erhält folgende Fassung: „ (4) Sind die öffentlichen Mittel nicht auf Grund einer Wirtschaftlichkeitsberechnung oder lediglich auf Grund einer vereinfachten Wirtschaftlichkeitsberechnung bewilligt worden, so ist die Miete zulässig, die der Einzelmiete für vergleichbare öffentlich geförderte Mietwohnungen entspricht." b) In Buchstabe d entfällt in Absatz 9Satz 2. 13. Nach Nummer 25 a wird folgende Nummer 25 al eingefügt: ,25 al. In § 78 Abs. 4 werden nach den Worten „in einem öffentlich geförderten Familienheim" die Worte „in der Form eines Eigenheims, eines Kaufeigenheims oder einer Kleinsiedlung" eingefügt. 14. Nummer 27 (§ 109) wird wie folgt geändert: ,a) In Buchstabe id wird in Absatz 4 das Datum „1. September 1965" durch das Datum „31. August 1965" ersetzt. b) Es wird folgender Buchstabe e angefügt: ,e) Folgender neuer Absatz 5 wird angefügt: „ (5) Auf Ein- und Zweifamilienhäuser von Genossenschaften, die nach .dem 20. Juni 1948 mit öffentlichen 'Mitteln gefördert worden sind und auf die dieses Gesetz nach § 4 nicht anzuwenden ist, finden die Vorschriften des § 64 Abs. 5 Satz 2 entsprechende Anwendung, soweit Veräußerungen nach dem 31. August 1965 erfolgen."' 15. In Nummer 28erhält § 115 folgende Fassung: „§ 115 Überleitungsvorschriften für Familienzusatzdarlehen (1) Die Vorschriften des § 45 in oder Fassung des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1965 sind anzuwenden auf Bauvorhaben, für welche die öffentlichen Mittel nach § 42 Abs. 2 oder 6 erstmalig nach dem 31. August 1965 bewilligt werden. Ist über einen Antrag auf Gewährung eines Familienzusatzdarlehens, der vor dem i. September 1965 gestellt worden ist, bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschieden worden, so ist der Entscheidung § 45 in der Fassung des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1965 zugrunde zu legen; dabei ist das Familienzusatzdarlehen auf Antrag "des Bauherrn oder Bewerbers für 9914 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 die erststellige Finanzierung zu bewilligen, soweit es nicht der Restfinanzierung dienen soll. (2) Soweit bei den in Absatz 1 bezeichneten Bauvorhaben bis zur Bewilligung der öffentlichen Mittel ein Antrag auf Gewährung eines Familienzusatzdarlehens noch nicht gestellt worden ist, weil die Voraussetzungen dafür erst auf Grund des § 45 in der Fassung des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1965 eingetreten sind, kann der Antrag insoweit noch bis zum 31. Dezember 1965 gestellt werden; diese Frist ist eine Ausschlußfrist. Absatz 1 Satz 2 letzter Halbsatz gilt entsprechend. (3) Ist ein Familienzusatzdarlehen vor dem 1. September 1965 bewilligt worden und haben sich die für die Bewilligung maßgebenden Verhältnisse vor Ablauf des dritten Monats mach Bezugsfertigkeit zugunsten des Bauherrn oder Bewerbers geändert, so ist einer nach dem 31. August 1965 ergehenden Entscheidung über die Berücksichtigung dieser Verhältnisse § 45 in der Fassung ides Wohnungsbau änderungsgesetz es 1965 zugrunde zu legen; Absatz 1 Satz 2 letzter Halbsatz gilt entsprechend." B. Zu Artikel II 16. § 6 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 erhält Satz 2 im ersten Halbsatz folgende Fassung: „Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn der Bauherr eines Figenheims, einer Eigensiedlung oder einer eigengenutzten Eigentumswohnung oder seine wohnberechtigten Angehörigen die von ihm bei dier Bewilligung der öffentlichen Mittel ausgewählte Wohnung benutzen wollen;". b) In Absatz 4 wird vor dem Wort „entgegensteht" der Satzteil ", die im Hinblick auf die Gewährung von Mitteln eines öffentlichen Haushalts begründet worden ist," eingefügt. 17. In § 7 wird folgender neuer Absatz 2 ,eingefügt; der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3: „ (2) Will der Verfügungsberechtigte eine Wohnung einem Angehörigen zum Gebrauch überlassen, dessen Jahreseinkommen die Einkommensgrenze um nicht mehr als ein Drittel übersteigt, so soll die zuständige Stelle den Verfügungsberechtigten von den Bindungen nach § 4 Abs. 2 freistellen, wenn die angemessene Wohnungsgröße nicht überschritten wird und der Verfügungsberechtigte sich verpflichtet, eine höhere Verzinsung für das öffentliche Baudarlehen oder eine sonstige Ausgleichszahlung in angemessener Höhe zu entrichten." 18. In § 8 Abs. 1 erhält Satz 3 folgende Fassung: „§ 29 dieses Gesetzes und § 72 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes bleiben unberührt." 19. In § 12 erhält Absatz 1 folgende Fassung: „ (1) Die Wohnung darf ohne Genehmigung der zuständigen Stelle nicht zu Zwecken einer dauernden Fremdenbeherbergung, insbesondere einer gewerblichen Zimmervermietung, verwendet oder anderen als Wohnzwecken zugeführt werden." 20. § 14 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Werden die Zubehörräume einer öffentlich geförderten Wohnung, die gemäß § 40 Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes zur Mindestausstattung gehören, ohne Genehmigung der Bewilligungsstelle zu Wohnräumen oder Wohnungen ausgebaut, so gelten auch diese als öffentlich gefördert." 21. In § 16 Abs. 3 werden die Worte „Sind in den in Absatz 2 bezeichneten Fällen die öffentlichen Mittel für Wohnungen eines Eigenheimes" ersetzt durch die Worte „Sind die öffentlichen Mittel einheitlich für zwei Wohnungen eines Eigenheimes". 22. § 22 erhält folgende Fassung: „§ 22 Bergarbeiterwohnungen Die Vorschriften der §§ 4 bis 6 sind auf Wohnungen, die nach dem Gesetz zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau vom 23. Oktober 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 865), zuletzt geändert durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau vom (Bundesgesetzbl. I S. . . .) , gefördert worden sind, mit der Maßgabe anzuwenden, daß an die Stelle der Wohnberechtigung im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau im Sinne des § 5 Abs. 1 dieses Gesetzes die Wohnberechtigung nach § 4 Abs. 1 Buchstaben a, b oder c des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau tritt; die übrigen Vorschriften dieses Gesetzes finden Anwendung." 23. In § 26 Abs. 1 erhält Nummer 3 folgende Fassung: „3. eine Wohnung entgegen § 12 Abs. 1 verwendet oder anderen als Wohnzwecken zuführt." 24. § 29 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Nr. 4 erhält folgende Fassung: „4. Soweit bei Inkrafttreten dieses Gesetzes über einen Antrag auf Zulassung eines Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 9915 Entgelts bis zur Kostenmiete nach § 3 des Gesetzes über Bindungen für öffentlich geförderte Wohnungen noch nicht entschieden worden ist, ist der Entscheidung § 3 des genannten Gesetzes zugrunde zu legen; das gleiche gilt, wenn ein solcher Antrag in denjenigen kreisfreien Städten, Landkreisen oder Gemeinden eines Landkreises, in denen die Mietpreisfreigabe erst am 1. Juli 1965 erfolgt ist, noch bis zum 31. Oktober 1965 gestellt wird. Soweit hiernach § 3 des genannten Gesetzes anzuwenden ist, steht Artikel V § 3 des Wohnungsbauprämiengesetzes 1965 vom (Bundesgestzbl. I S. . . .) nicht entgegen Nummer 3 gilt entsprechend." b) In Absatz 1 Nr. 6 werden nach den Worten „in denen die Mietpreise" die Worte „bei Inkrafttreten dieses Gesetzes" eingefügt. c) Absatz 1 Nr. 8 erhält folgende Fassung: „8. Die Nummern 1 bis 6 sind nicht anzuwenden auf Mieterhöhungen, soweit sie sich auf Grund von Erhöhungen solcher laufender Aufwendungen ergeben, die nach den in § 28 bezeichneten Vorschriften durch Umlagen gedeckt werden dürfen; das gleiche gilt sinngemäß für die Erhebung zulässiger Zuschläge und Vergütungen." d) Absatz 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Die Mieterhöhungen nach den Vorschriften des Absatzes 1 Nr. 1, 2 und 3 Satz 2, auch soweit diese entsprechend anzuwenden sind, sind erst vom 1. Januar 1966 an zulässig; dabei ist § 10 mit der Maßgabe anzuwenden, daß die auf die Mieterhöhung gerichtete Erklärung bereits vom 1. November 1965 an abgegeben werden kann." e) Folgende Absätze 4 und 5 werden angefügt: „ (4) Für Wohnungen, für welche die öffentlichen Mittel erstmalig nach dem 31. Dezember 1956, jedoch vor der Mietpreisfreigabe bewilligt worden sind, ist bei der Ermittlung des nach § 8 Abs. 1 zulässigen Entgelts Absatz 1 Nr. 5 entsprechend anzuwenden. Satz 1 gilt entsprechend für die in Absatz 3 bezeichneten Wohnungen. (5) Der Zeitpunkt der Mietpreisfreigabe im Sinne dieses Gesetzes bestimmt sich nach den §§ 15, 16, 18 des Zweiten Bundesmietengesetzes." 25. Nach Artikel III wird folgender Artikel III a eingefügt: „Artikel III a Änderung des Gesetzes über Gebührenbefreiungen beim Wohnungsbau Das Gesetz über Gebührenbefreiungen beim Wohnungbau vom 30. Mai 1953 (Bundesgesetzblatt I S. 273), gerändert durch das Zweite Wohnungsbaugesetz vom 27. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 523), wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Worte „nach dem Ersten Wohnungsbaugesetz" ersetzt durch die Worte „nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz". b) Absatz 3 erhält folgenden Satz 2: „Die Frist von fünf Jahren ist auch eingehalten, wenn der gerichtlich oder notariell beurkundete Vertrag, durch den die Verpflichtung zur Weiterveräußerung begründet wird, innerhalb dieser Frist abgeschlossen wird." 2. In § 3 Abs. 2 wird an Satz 2 folgender Halbsatz angefügt: "; stehen während dieses Zeitraumes baurechtliche Hinderungsgründe einer Vorlage der Bescheinigung oder des Bewilligungsbescheides entgegen, so entfällt die Gebührenbefreiung, wenn die Bescheinigung nicht innerhalb von fünf Jahren nach Wegfall des Hinderungsgrundes, spätestens jedoch innerhalb von 10 Jahren nach Abgabe der Versicherung vorgelegt wird." Zu Artikel IV 26. § 2 wird wie folgt geändert: a) Vor Nummer 1 wird folgende Nummer 01 eingefügt: ,01. In § 8 Abs. 1 werden in Satz 1 die Worte „angemessenem Wirtschaftsteil und" sowie „und Kleintierhaltung" gestrichen. Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Die Kleinsiedlung soll einen Wirtschaftsteil enthalten, der die Haltung von Kleintieren ermöglicht." Der bisherige Satz 2 wird Satz 2.' b) In Nummer 2 (§ 15) werden in Absatz 3 die Worte „der Absätze 1 und 2" ersetzt durch die Worte „des Absatzes 1". c) In Nummer 6 (§ 25) werden in Absatz 2 Satz 2 die Worte „Eigenheimen, Kaufeigenheimen und Kleinsiedlungen" ersetzt durch die Worte „Eigenheimen und Kaufeigenheimen". Nach den Worten „um mindestens 10 vom Hundert" werden die Worte „für Familienheime in der Form von Kleinsiedlungen um 15 vom Hundert," eingefügt. d) In Nummer 7 (§ 26) werden in Absatz 5 Satz 1 die Worte „und eigengenutzten Eigentumswohnungen" ersetzt durch die Worte „in der Form von Eigenheimen, Kaufeigenheimen und Kleinsiedlungen und bei Eigen- 9916 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 tumswohnungen". Satz 2 erhält folgende Fassung: „Dies gilt nicht, wenn das Familienheim oder die Eigentumswohnung nicht entsprechend der gemäß §§ 5 oder 9 getroffenen Bestimmung genutzt wird." e) In Nummer 12 (§§ 53 a, 53 b) erhält § 53 b folgende Fassung: „§ 53 b Überleitungsvorschriften für Familienzusatzdarlehen (1) Die Vorschriften des § 27 in der Fassung des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1965 sind anzuwenden auf Bauvorhaben, für welche die öffentlichen Mittel nach § 24 Abs. 2 oder 6 erstmalig nach dem 31. August 1965 bewilligt werden. Ist über einen Antrag auf Gewährung eines Familienzusatzdarlehens, der vor dem 1. September 1965 gestellt worden ist, bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschieden worden, so ist der Entscheidung § 27 in der Fassung des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1965 zugrunde zu legen; dabei ist das Familienzusatzdarlehen auf Antrag des Bauherrn oder Bewerbers für die erststellige Finanzierung zu bewilligen, soweit es nicht der Restfinanzierung dienen soll. (2) Soweit bei den in Absatz 1 bezeichneten Bauvorhaben bis zur Bewilligung der öffentlichen Mittel ein Antrag auf Gewährung eines Familienzusatzdarlehens noch nicht gestellt worden ist, weil die Voraussetzungen dafür erst auf Grund des § 27 in der Fassung des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1965 eingetreten sind, kann der Antrag insoweit noch bis zum 31. Dezember 1965 gestellt werden; diese Frist ist eine Ausschlußfrist. Absatz 1 Satz 2 letzter Halbsatz gilt entsprechend. (3) Ist ein Familienzusatzdarlehen vor dem 1. September 1965. bewilligt worden und haben sich die für die Bewilligung maßgebenden Verhältnisse vor Ablauf des dritten Monats nach Bezugsfertigkeit zugunsten des Bauherrn oder Bewerbers geändert, so ist einer nach dem 31. August 1965 ergehenden Entscheidung über die Berücksichtigung dieser Verhältnisse § 27 in der Fassung des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1965 zugrunde zu legen; Absatz 1 Satz 2 letzter Halbsatz gilt entsprechend." Bonn, den 30. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 12 Umdruck 705 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur verstärkten Eigentumsbildung im Wohnungsbau und zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbauänderungsgesetz 1965 — WoBauÄndG 1965) (Drucksachen IV/2891, IV/3634). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel I 1. In Nummer 1 a wird in § 19 a Abs. 2 in Satz 1 zwischen die Worte „zuständigen obersten Landesbehörden" und „für die folgenden Verwendungszwecke" das Wort „insbesondere" eingefügt. 2. In Nummer 4 werden in § 26 Abs. 1 a) im ersten Satz zwischen die Worte „bei der Förderung des Neubaues und „in folgender Weise" die Worte „nach Möglichkeit" eingesetzt. b) die Nummer 2 wie folgt gefaßt: „2. Der Neubau von eigengenutzten Eigentumswohnungen, Kaufeigentumswohnungen und Genossenschaftswohnungen hat den Vorrang vor dem Neubau anderer Wohnungen in Mehrfamilienhäusern." 3. In Nummer 6 erhält in § 28 Abs. 2 der erste Satz folgende Fassung: „Den Wohnbedürfnissen der Familien mit Kindern soll in erster Linie durch die Förderung von Familienheimen, Eigentumswohnungen oder Genossenschaftswohnungen Rechnung getragen werden." 4. In Nummer 8 beginnt in § 30 der Satz 1 wie folgt: „Die für das Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen oberster Landesbehörden sollen die öffentlichen Mittel in Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung in der Weise verteilen, ..." 5. In Nummer 8 lautet in § 30 der zweite Halbsatz des ersten Satzes wie folgt: „, daß zunächst den Anträgen auf Bewilligung öffentlicher Mittel zum Bau von Familienheimen, eigengenutzten Eigentumswohnungen, Kaufeigentumswohnungen und Genossenschaftswohnungen, insbesondere solcher für kinderreiche Familien, entsprochen werden kann ohne Rücksicht darauf," 6. In Nummer 9 lautet in § 31 der Schluß wie folgt: „, insbesondere Unterlagen über die noch nicht erledigten Anträge auf Förderung des Baues von Familienheimen, eigengenutzten Eigentumswohnungen, Kaufeigentumswohnungen und Genossenschaftswohnungen." Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 9917 7. In Nummer 11 lautet in § 43 Abs. 2 der Schluß des zweiten Satzes wie folgt: „, für eigengenutzte Eigentumswohnungen, Kaufeigentumswohnungen und Genossenschaftswohnungen um zehn vom Hundert höher zu bemessen als für andere Wohnungen vergleichbarer Größe und Ausstattung." 8. In Nummer 12 beginnt in § 44 der Absatz 5 wie folgt: „(5) Bei Familienheimen, eigengenutzten Eigentumswohnungen und Genossenschaftswohnungen darf eine Erhöhung des für das Baudarlehen bestimmten Zinssatzes oder" 9. In Nummer 13 (§ 45) wird folgender Buchstabe e angefügt: ,e) Nach Absatz 7 wird folgender Absatz 8 eingefügt: „ (8) Der sich aus der Neufassung des Absatzes 1 ergebende Mehrbedarf an Familienzusatzdarlehen wird den Ländern vom Bund neben den in §§ 18 bis 20 genannten Mitteln gesondert bereitgestellt." 10. In Nummer 14 lautet in § 48 der Absatz 3 wie folgt: „ (3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für Anträge auf Bewilligung öffentlicher Mittel zum Bau von eigengenutzten Eigentumswohnungen, Kaufeigentumswohnungen und Genossenschaftswohnungen." Bonn, den 29. Juni 1965 Erler und Fraktion Anlage 13 Umdruck 716 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur verstärkten Eigentumsbildung im Wohnungsbau und zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbauänderungsgesetz 1965 — WoBauÄndG 1965) (Drucksachen IV/2891, IV/3634). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Bundestag so bald wie möglich einen Gesetzentwurf zur Reform des Rechtes der Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen vorzulegen und dabei auch eine Regelung über die Angemessenheit des Veräußerungspreises für Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen zu treffen, und zwar für die nach dem 20. Juni 1948 errichteten Bauten in Anlehnung an die in § 54 a des Zweiten Wohnungsbaugesetzes getroffene Regelung. Bonn, den 30. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 14 Umdruck 703 ( Änderungsantrag der Abgeordneten Wendelborn, Dr. Höchst, Holkenbrink, Dr. Sinn zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (Drucksachen IV/2418, IV/3472). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 werden die Nummern 4 und 14 gestrichen. 2. In Artikel 2 wird Absatz 2 gestrichen. 3. Artikel 4 erhält folgende Fassung: „Artikel 4 Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft." Bonn, den 24. Juni 1965 Wendelborn Holkenbrink Dr. Höchst Dr. Sinn Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Schröder vom 25. Juni 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Effertz (Drucksache IV/3612 Frage Ill): Steht die Erklärung des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts, Dr. Carstens, vom 20. Mai d. J. im Plenum des Bundestages (im Anschluß an die Europa-Debatte), die Bundesregierung halte die These von den Vorleistungen auf agrarpolitischem Gebiet für falsch, sie sei „im Gegenteil der Meinung, daß auch im agrarpolitischen Bereich abgewogene Lösungen gefunden worden sind, die auch die Interessen der deutschen Landwirtschaft in angemessener Weise berücksichtigen" und daß man „einen langen Katalog von Vorteilen" aufzählen könne, die auch die Landwirtschaft aus der EWG gezogen habe, im Einklang mit den Erklärungen des Bundeskanzlers vom 2. Dezember v. J. im Plenum des Bundestages, in denen es u. a. heißt, daß „die Landwirtschaft . .von einer immer fühl- bareren Erlösminderung" betroffen wird, auch „vor zusätzliche Schwierigkeiten" gestellt wird und die Bundesregierung sich verpflichtet fühlt, „dafür zu sorgen, daß der deutschen Landwirtschaft ein Ausgleich für die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen in der EWG hinsichtlich der Kosten, Lasten und Sozialleistungen gewährt wird"? Die erwähnten Erklärungen standen in verschiedenen Zusammenhängen und betrafen verschiedene Tatbestände. Der Herr Bundeskanzler sprach von den Schwierigkeiten, denen die deutsche Landwirtschaft im allgemeinen Umstrukturierungsprozeß begegnet. Damit begründete er die Entscheidung der Bundesregierung für ein besonderes Anpassungsprogramm zugunsten der Landwirtschaft. Die Erklärung des Herrn Staatssekretärs Carstens, daß das in Brüssel vereinbarte Agrarsystem in sich ausgewogen sei, steht nicht im Widerspruch dazu. Denn die vereinbarte Harmonisierung der Landwirtschaft ist noch nicht verwirklicht. Vielmehr befinden wir uns noch in der Übergangsphase des Gemeinsamen Marktes.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Emilie Kiep-Altenloh


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dieser Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes haben wir einen Schritt weiter zur sozialen Marktwirtschaft auch auf diesem Gebiet gemacht. Die Freien Demokraten begrüßen diesen Schritt ganz entschieden. Wir haben die Bindung für die mit öffentlichen Mitteln gebauten Wohnungen zwar aufrechterhalten müssen — das war unbedingt nötig, wenn wir einen preisregulierenden Druck ausüben wollten —, aber sie sind doch erheblich gelockert worden; auch das begrüßt die Freie Demokratische Partei. Eine Lokkerung besteht darin, daß nunmehr dem Vermieter das freie Wahlrecht unter denjenigen Bewerbern zusteht, die die Voraussetzungen für den Bezug einer solchen Wohnung erfüllen. Umgekehrt kann der Mieter, der die Voraussetzungen erfüllt, sich eine Wohnung nach seinem Belieben suchen. Es findet also für das Gros keine Zuteilung mehr statt.
    Es bleibt natürlich — und diese Frage hat den Ausschuß sehr lebhaft beschäftigt — immer noch ein Kreis von Personen, die durch eigene Bemühungen, oft auch wegen ihrer persönlichen Verhältnisse — z. B. mietsäumige Zahler usw. —, keine Wohnung finden. Diese müssen auch untergebracht werden. Hier müssen die Gemeinden entsprechende Zuschüsse zum Bau dieser Spezialwohnungen le sten und dann den Bauherren drei Mieter zur Auswahl vorschlagen.
    Ebenso begrüßen wir es, daß Listen der Bauwilligen geführt werden, die ein Eigenheim oder ein Stockwerkseigentum erwerben wollen, damit die einen zu den anderen finden. Ich habe bei dem Personenkreis, der auf Grund des Lastenausgleichs die Berechtigung für eine Wohnung hatte, erfahren, wie schwierig es ist, daß diejenigen, die eine bestimmte Wohnung haben wollen, und diejenigen, die sie vermieten wollen, zusammenfinden. Deshalb finde ich es gut und richtig, daß bei den Wohnungsämtern Listen geführt werden, aus denen die Kaufbzw. Bauwilligen ersehen können, welche Bauherren solche Wohnungen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus bauen und übereignen wollen, und aus denen die Bauherren die Kaufwilligen finden können, die ein solches Stockwerkseigentum oder ein Eigenheim erwerben wollen. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt. Dadurch wird zwar auch ein gewisser Verwaltungsaufwand beibehalten. Das ist aber unbedingt notwendig, wenn wir zu einer Ubersicht und einer Durchsichtigkeit auf dem Baumarkt kommen wollen. Wir sehen, daß heute schon häufig
    am Bedarf vorbeigebaut wird. Es werden heute schon Häuser und Wohnungen mit Plakaten „Zu vermieten" angeboten, die solange hängen, bis sie gelb werden und abfallen, weil die Wohnungen nicht angebracht werden können.

    (Zurufe von der SPD.)

    Deshalb begrüße ich es sehr, daß wir hier eine Ubersicht — wenigstens soweit der soziale Wohnungsbau betroffen wird — bekommen.
    Die Freie Demokratische Partei hat einen Antrag auf die Gleichstellung des Stockwerkseigentums mit Eigenheimen anderer Art eingebracht. Der Antrag ist — und das begrüßen wir sehr — in das Gesetz eingearbeitet worden. Diese Maßnahme ist mit einer bevorzugten Zuteilung der öffentlichen Mittel in Höhe von 10 % dem übrigen Eigenheimbau gleichgestellt worden. Unser ursprünglicher Antrag ging dahin, bestimmte Mittel dafür zu binden. Das erwies sich nicht als zweckmäßig. Die Gleichziehung, die ursprünglich nur mit 5 % vorgesehen war, ist — ich danke Ihrem Kollegen Mick noch einmal für die Schützenhilfe — auf 10 % erhöht worden.
    Den Wert dieses Stockwerkseigentums kann man nicht hoch genug veranschlagen. Der Traum von einem Eigenheim im Grünen ist zwar durchaus berechtigt, und das ist auch wünschenswert. Wir müssen aber auch an unsere immer mehr nach außen wachsenden Städte mit ihren unerhörten Verkehrsproblemen denken. Man sieht, daß hier schon jetzt eine Grenze gegeben ist. Die Eigentumswünsche der Menschen können auch in Form von Stockwerkseigentum befriedigt werden. Es ist nicht damit getan, daß die Städte sich uferlos ins Land ergießen. Wir erleben heute schon, welche Kosten dem Vater einer kinderreichen Familie erwachsen — dieses Beispiel ist so oft beschworen worden —, wenn er mit seiner Familie vom Zentrum der Stadt aus eine Fahrt ins Grüne machen will. Daß es ihm so schwer gemacht wird, mit der Familie ins Freie zu kommen, rührt auch von der immer weiteren, uferlosen Ausdehnung der Städte her. Ein kleiner Garten, der den Leuten sehr zu wünschen wäre, ist noch kein Ersatz für ein Eigenheim in einer Landschaft, wo noch kein Rinnstein den Weg begrenzt.
    Ich bin, wie ich vorhin schon gesagt habe, der Ansicht, daß die Sorge der Sozialdemokratischen Partei um den Mietwohnungsbau in diesem Umfang nicht berechtigt ist. Es sind Dringlichkeitsstufen für Kinderreiche, für alte Leute, für Schwerbeschädigte usw. — ich habe sie vorhin aufgezählt — vorgesehen. Ihre Bedürfnisse sind nach § 28 zu befriedigen; wenn es in Form von Eigentumswohnungen oder Eigenheimen nicht geht, dann in Form von Mietwohnungen. Gerade in diesem Personenkreis finden wir große Gruppen, die nicht die Möglichkeit haben, ein Eigenheim zu bewohnen. Ich denke z. B. an alte Leute. Ich denke auch an Schwerbeschädigte, denen vielfach die Mittel fehlen, wenn sie auch hohe Vergünstigungen haben, deren zusätzlicher Verdienst aber nicht ausreicht. Sie brauchen nach wie vor eine Mietwohnung. Ich bin nicht der Ansicht der Opposition, daß das durch dieses Gesetz unmöglich würde.



    Frau Dr. Kiep-Altenloh
    Die Einkommensgrenze ist sehr umstritten gewesen. Es ist bei 750 DM monatlich für den Haushaltungsvorstand — nach Abzug steuerfreier Beträge —, mit gewissen Ausnahmen, geblieben. Aber da der Betrag für die Angehörigen von 1800 auf 2400 DM erhöht worden ist, hat noch eine Familie mit einem nicht unerheblichen Einkommen Anspruch auf die Leistungen des sozialen Wohnungsbaus. Es bleibt aber — und das hat Herr Hauffe vorhin angesprochen — ein Personenkreis an der Grenze. Diejenigen, deren Einkommen die Grenze für den sozialen Wohnungsbau um ein Drittel übersteigt, können noch eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim erwerben. Aber wo bleiben die Mieter, die sozusagen mit ihrem Einkommen zwischen denen liegen, die den frei finanzierten Wohnungsbau in Anspruch nehmen können, und denen, die noch Anspruch auf die Leistungen des sozialen Wohnungsbaus haben? Wo bleiben die Leute aus dieser Einkommensschicht, die auf eine Mietwohnung Wert legen? Da ist eine Lücke, die man noch nicht genügend geschlossen hat. Man wird sich eines Tages noch Gedanken darüber machen müssen.
    Bedauerlich ist, daß die Umschichtung von Sozialwohnungen in den Städten auf freiwilliger Basis so sehr verschiedene Erfolge gehabt hat. Obwohl die finanziellen Vergünstigungen in den Ländern nahezu gleich sind, sind in Hamburg 1500 Wohnungen durch diese Umschichtung frei geworden, in anderen Ländern dagegen nur ein verschwindend geringer Prozentsatz. Es sollte mehr dafür gesorgt werden, daß Wohnungen von nicht mehr in dieser Einkommenslage befindlichen Personen geräumt werden. Der Gedanke an einen Zwang, der einmal in den Vorschlägen geisterte, ist fallengelassen worden. Wir begrüßen es vor allen Dingen, daß nur die freiwillige Räumung oder der Anreiz durch zusätzliche Mittel Platz greifen sollen.
    Aus dem zweiten Teil des Wohnungsbauänderungsgesetzes möchte ich vor allem hervorheben, daß die Bindung und laufende Erfassung der Wohnungen für die nicht einkommensstarke Bevölkerung vorgesehen ist. Aber das letztere gilt erst für die Zukunft. Deswegen müßte man noch stärkere Anreize schaffen, damit diejenigen, die nun einmal in einer Sozialwohnung wohnen, aber die Einkommensgrenze überschritten haben, dazu übergehen, in eine teure Wohnung zu ziehen. Es ist das auch ein soziologischer Faktor. Denn nichts erregt so sehr die Gemüter, als wenn Personen mit einem sehr hohen Einkommen in einer Sozialwohnung sitzen. Schon allein die sehr schlechte Stimmung, die dadurch aufkommt, sollte dazu veranlassen, daß man alles mögliche tut, um die Freimachung dieser Wohnungen für die nicht so einkommensstarke Bevölkerung herbeizuführen. Der Vorschlag, den die sozialdemokratische Fraktion in ihrem Dritten Wohnungsbaugesetz gebracht hat, durch Erhöhung der Zinsen einen gewissen Ausgleich herbeizuführen, ist durchaus zu erwägen. Er sollte in Zukunft in Betracht gezogen werden, damit sich langsam die Mieten für diese Wohnungen den Einkommensververhältnissen anpassen und auch Baumittel frei werden.
    Daß wie vorgesehen in einem Hause, das als Mietshausgebaut ist, .die Mietwohnungen nicht auf Antrag, wenn es 50 % der Mieter verlangen, verkauft werden müssen, begrüßen wir sehr. Es würde nämlich in diesen Bauten zu einem unerträglichen Zustand führen, wenn Mieter und Eigentümer durcheinanderwohnten, die Besitzverhältnisse und die Belastungen wären unklar, und damit käme es zu einem munteren Streit der Parteien untereinander, den wir .auf jeden Fall vermeiden sollten und, indem wir diesen Passus haben fallen lassen, auch vermieden haben. Ausgenommen sind dabei die Ein-
    und Zweifamilienhäuser, was wiederum zu begrüßen ist.
    Wir haben im Ausschuß den Antrag gestellt, besondere Mittel für die Erschließung von Bauland zur Verfügung zu stellen. Die steigenden Grundstückspreise, die die Baukosten auch heute noch weiter in die Höhe treiben, während die eigentlichen Baukosten, wenigstens beim Tiefbau, zu einem gewissen Stillstand gekommen sind, sind immer noch ein sehr, sehr schwieriges Problem. Durch die erhöhten Zuschüsse, die der Bau- und Bodenbank gegeben werden — statt 50 Millionen DM jetzt 100 Millionen DM — ist nun leine gewisse Möglichkeit für die Erschließung und die Beschaffung von Bauland gegeben. Meine Hierren und Damen, die Beschaffung von Bauland Ist das A und O. Wenn die Bau- und Bodenbank mit den nunmehr lauf 100 Millionen DM erhöhten Mitteln stärker eingreifen kann, wäre ein wesentlicher Schritt zur Befriedigung des Wohnungsmarktes getan.
    Im ganzen können wir sagen, daß das Wohnungsbauänderungsgesetz 1965 wesentliche Verbesserungen bringt. Die Lücken, die noch geblieben sind, waren zum Teil nicht zu schließen. Zum Teil können sie vielleichteines Tages geschlossen werden, vor allem was die Versorgung .der Leute betrifft, die zwischen den Berechtigten des sozialen Wohnungsbaus und denen stehen, die nur auf den freien Wohnungsmarkt angewiesen sind.
    Über .die Form, in der dieses Gesetz vorgelegt wurde, wollen wir ruhig ehrlich sein. Das, hohe Regierung, war keine Glanzleistung. Wir hoffen aber, daß dieses Gesetz, da der Inhalt weitgehend befriedigend ist, einen Fortschritt in diesem so schwierigen Kapitel bedeutet, damit sich, was wir Freien Demokraten immer wieder als wünschenswert hinstellen, das Einkommen der breiten Bevölkerungskreise und der Wohnungsmarkt, wenn er erst gesättigt ist, im Rahmen des freien Marktes anpassen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Wohnungsbauminister.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren. Das Wohnungsbauänderungsgesetz 1965 steht in dritter Lesung zur Verabschiedung an. Erlauben Sie mir dazu einige kurze allgemeine Bemerkungen.



    Bundesminister Lücke
    Ich finde es außerordentlich bedeutungsvoll, daß dieses Gesetz gerade heute zur Verabschiedung ansteht. Mit diesem Gesetz wird ein wohnungspolitischer Abschnitt abgeschlossen. Dieses Gesetz bildet am Vortage des 1. Juli, an dem eine weitere Phase der Überführung des Wohnungswesens in die soziale Marktwirtschaft erfolgt, den vorläufigen Abschluß einer nunmehr sechzehnjährigen Entwicklung.
    Mit dem Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht wurde im Sommer 1960 die stufenweise Überführung des Wohnungswesens in die soziale Marktwirtschaft eingeleitet. Dieses Gesetz hat sich bewährt, auch wenn noch so viel Schwarz- und Dunkelbücher erscheinen, noch so viel Verwirrung gestiftet wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, es hat sich in 462 Kreisen und Großstädten der Bundesrepublik bewährt. In diesen 462 Kreisen und Großstädten der Bundesrepublik hat es weder eine Panik gegeben, noch ist es zu einer Kündigungs- oder Mietwucherwelle gekommen. Um so befremdlicher finde ich es, wenn die Glosse der „Welt der Arbeit" heute damit endet, daß der „Wohnungsbauminister die Wohnungsnot vermehre" .

    (Abg. Dr. Barzel: Unerhört!)

    Der Übergang von der Zwangswirtschaft zum sozialen Wohnungsmarkt hat sich in diesen Kreisen bis auf vereinzelte, bedauerliche Ausnahmen reibungslos vollzogen. Meine Damen und Herren, das ist eine Realität.
    Warum läßt sich diese neue, von uns geforderte Partnerschaft zwischen Mietern und Hauseigentümern nach nunmehr rund 50 Jahren Zwangswirtschaft so relativ reibungslos vollziehen? Weil wir in diesen Kreisen an Stelle des bisherigen starren Mieterschutzes, der in einer Notzeit für eine Notzeit geschaffen wurde, ein modernes soziales Miet- und Wohnrecht eingeführt haben.
    Ich will hier nicht auf die vielfältigen Versuche gewisser Kreise eingehen, die trotz aller guten Erfahrungen, die wir in den vergangenen Jahren und Monaten gemacht haben, mit der Angst und der Unwissenheit breiter Kreise der Bevölkerung, vor allem in unseren Großstädten parteipolitische Erfolge erzielen wollen. Meine Damen und Herren, das lohnt sich ebensowenig wie jene Behauptung der Opposition, die mir noch im Ohr klingt, als Professor Nölting fünf Millionen Arbeitslose als Folge der Einführung der sozialen Marktwirtschaft prophezeite. Wir haben keine fünf Millionen Arbeitslose bekommen, sondern wir haben sechs Millionen neue Arbeitsplätze geschaffen. Nicht anders wird es auf diesem Gebiete sein.
    Was unsere Bürger im Lande am Schluß dieser großen wohnungspolitischen Debatte interessiert, ist die Frage: Wird weitergebaut? Das ist das, was die Bevölkerung interessiert. Ich darf hier verbindlich feststellen, daß weitergebaut wird. Der soziale Wohnungsbau wird so lange fortgeführt werden, bis jeder nicht nur eine, sondern seine Wohnung hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Der Verwirklichung dieses Zieles dient dieses Wohnungsbauänderungsgesetz 1965.
    Dank den gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern und Gemeinden, von Bauherren, Wohnungsunternehmen, Architekten bis zum letzten Bauarbeiter ist es gelungen, in weiten Gebieten unseres Vaterlandes die Wohnungsnot zu beseitigen; es ist uns gelungen, die Wohnungszwangswirtschaft planmäßig — nicht schematisch — abzubauen. Der Wohnungsbau geht weiter.
    Notwendig ist allerdings, daß die künftige Wohnungspolitik stärker der inzwischen erreichten Gesamtsituation auf dem Wohnungsmarkt angepaßt wird. Das heißt, wir müssen die künftige Wohnungsbauförderung nach bestimmten Schwerpunkten durchführen, die Förderungsmittel für gezielte Maßnahmen einsetzen.
    Deshalb rückt dieser von der Regierung vorgelegte Gesetzentwurf die Förderung der Eigentums- und Vermögensbildung für breite Volksschichten sowie die ausreichende Wohnungsversorgung für kinderreiche Familien, junge Ehepaare und vor allem unsere alten Menschen in den Vordergrund.
    Im zweiten Artikel des Entwurfs geht es um die Erhaltung der 3 1/2 Millionen öffentlich geförderten Sozialwohnungen für die Unterbringung der wohnberechtigten Personenkreise. Dieses Gesetz soll die Zweckbestimmung der Wohnungen durch richtige Belegungen sichern. Ich würde es sehr begrüßen, wenn unsere Städte und Gemeinden uns hier verstärkt unterstützen würden.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am Schluß der Legislaturperiode hat der Minister die Pflicht, zu berichten, was nun geschehen ist. Wir haben das Raumordnungsgesetz, das Gesetz, das die Zukunftsaufgaben einleitet, einstimmig verabschiedet. Damit ist die rechtliche Basis für eine wirksame Aktivierung unserer künftigen Raumordnungspolitik geschaffen worden.

    (Abg. Dr. Barzel: Sehr wahr!)

    Dieser Raumordnungspolitik fällt die Aufgabe zu, die räumliche Struktur in der Bundesrepublik zu verbessern und zu harmonisieren. Wir müssen uns auf diesen großen Anpassungsprozeß vorbereiten, der von der EWG und von den wirtschaftlichen und weltpolitischen Entwicklungen bereits auf uns zukommt. Nicht zuletzt muß diese Entwicklung so sein, daß die Wiedervereinigung unseres Vaterlandes nicht erschwert wird. Mit diesem Gesetz, dem Bundesraumordnungsgesetz, wurde ein erster Anfang in Deutschland zu einer wirksamen Raumordnungspolitik geschaffen.
    Das von der Bundesregierung erarbeitete und eingebrachte Gesetz über die Förderung städtebaulicher Maßnahmen in Stadt und Land ist dem Hohen Hause nach dem Durchgang durch den Bundesrat vorgelegt worden. Auch wenn wir in dieser Legislaturperiode nicht mehr dazu gekommen sind, das Städtebauförderungsgesetz zu beraten, so sehe ich in seiner Ausarbeitung und Vorlage einen bedeutenden Schritt nach vorn, um die Aufgaben von morgen in Angriff nehmen zu können.



    Bundesminister Lücke
    Wenn wir heute die Gesamtbilanz der zu Ende gehenden Legislaturperiode auf unserem Gebiete ziehen, so können wir feststellen: Wir sind wieder ein gutes Stück vorwärtsgekommen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    In den letzten vier Jahren — von 1961 bis 1964 —sind im freien Teil unseres Vaterlandes 2,3 Millionen Wohnungen gebaut worden. Heraus ragt das Baujahr 1964 mit einer Rekordleistung von 623 000 fertiggestellten Wohnungen. Die Zahl der fertiggestellten Eigenheime wächst von Jahr zu Jahr. 1961 waren es noch 179 000 Familienheime, im letzten Jahre, 1964, waren es bereits 200 000. Insgesamt sind in diesen letzten vier Jahren 741 000 Familienheime gebaut worden, überwiegend in Arbeiterhand. Ich hätte dafür auch eine Anerkennung vom DGB erwartet.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    In den letzten vier Jahren wurde allein für rund 7 Millionen Menschen — das sind so viele wie die Einwohner Österreichs — neuer Wohnraum geschaffen. Rund 2 1/4 Millionen dieser Menschen konnten in ihr Eigenheim einziehen. Eine solche Wohnungsbauleistung hat die Geschichte unseres Vaterlandes in der Nachkriegszeit nicht aufweisen können. Hier zeigt sich das wahre Gesicht Deutschlands, hier zeigt sich die wahre Kraft unseres Volkes . für den friedlichen Aufbau.
    Der in dieses Jahr übernommene sehr hohe Bauüberhang ist entscheidend für das, was dieses Jahr gebaut wird. Mit 770 000 bereits begonnenen und zum Bau genehmigten Wohnungen läßt sich jetzt bereits eine Wohnungsbauleistungen von 550 000 bis 600 000 Wohnungen voraussagen. Auch 1966 und 1967 dürfte das Bauergebnis bei mehr als einer halben Million Wohnungen liegen.
    Meine Damen und Herren, diese Zahlen sind wichtiger als alle jene Versuche, mit Statistiken und ähnlichen Fragen Nebel zu erzeugen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Das sind Realitäten. Das ist kein Zweckoptimismus, das ist Wirklichkeit, das ist Stein gewordene Wirklichkeit.
    Wesentlich ist allerdings, daß wir die weitere Entwicklung sehr sorgfältig beobachten. Ich danke Ihnen für die einstimmige Zustimmung zum Wohnungsstichprobengesetz, das uns genaue Anhaltspunkte geben wird über die Wohnwünsche von morgen. Nicht jene imaginären schwarz erstellten Statistiken sind geeignet für vernünftige städtebauliche Arbeit, sondern solche Wohnungsstichprobenerhebungen, die repräsentativen Charakter haben.
    Abschließend möchte ich feststellen, daß mit den soeben von mir dargestellten wohnungspolitischen Gesetzen in dieser Legislaturperiode Bedeutsames auf dem Gebiete des Wohnungswesens, des Städtebaues und der Raumordnung geleistet worden ist. Ich danke besonders dem Bundestagsausschuß für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung unter Vorsitz unseres verehrten Kollegen Herrn Dr. Hesberg sowie den beteiligten Bundestagsausschüssen für die wertvolle Unterstützung. Ich danke auch ausdrücklich der Opposition für ihre Mitarbeit und wünsche der leider erkrankten Frau Kollegin Berger-Heise gute Genesung.

    (Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der SPD.)

    Ich möchte am Schluß betonen, meine Damen und Herren, daß an dem erfolgreichen Abschluß dier Beratungen auch die sehr positive Mitarbeit vieler Verbände und Organisationen im Lande Anteil hat. Aber auch an den Bundesrat, die Länder und die Gemeinden möchte ich den Dank richten, ebenso an meine Mitarbeiter, die es in dien letzten Monaten bei der Fülle der Gesetze nicht leicht hatten.

    (Beifiall bei dien Regierungsparteien.)

    Ich hoffe nun, daß der Bundesrat diesen Gesetzeswerken zustimmt, die den Weg des Deutschland von morgen innenpolitisch mitbestimmen. Ich wäre sehr dankbar, wenn diese Vorlage auch eine breite Zustimmung im Bundestag bekäme.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)