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    Deutscher Bundestag 194. Sitzung Bonn, den 30. Juni 1965 Inhalt: Überweisung des Antrags des Bundesschatzministers betr. VEBA an Ausschüsse . . 9832 C Fragestunde (Drucksachen IV/3636, zu IV/3636) Fragen des Abg. Schmitt-Vockenhausen Film „Elisabeth II. - Eine Königin in Deutschland" von Hase, Staatssekretär . . . . . 9831 B Dr. Lohmar (SPD) 9831 C Holkenbrink (CDU/CSU) . . . . 9832 B Fragen des Abg. Jacobi (Köln):: Bundesdarlehenswohnungen Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . 9832 D Jacobi (Köln) (SPD) 9833 A Frage des Abg. Jahn: Gemälde des Malers Karl Lenz „Erdhausen im Winter" Kattenstroth, Staatssekretär . . . 9833 D Jahn (SPD) 9833 D Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . . 9834 B Fragen des Abg. Büttner: Maßnahmen betr. Haltung, Pflege, Unterbringung oder Beförderung von Tieren Dr. Weber, Bundesminister 9834 B, 9835 C Ritzel (SPD) 9834 D, 9835 C Fragen der Abg. Ritzel und Börner: Tierschutzrecht Dr. Weber, Bundesminister . . . . 9836 A Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 9836 C Strohmayr (SPD) . . . . . . . . 9836 D Frage des Abg. Jahn: Zuständigkeit des Bundeskriminalamtes Dr. Weber, Bundesminister . . . 9837 A Jahn (SPD) 9837 C Frage des Abg. Dröscher: Benachteiligung deutscher Beschädigter durch Urteile von Militärgerichten der Stationierungsstreitkräfte Dr. Weber, Bundesminister . . . . 9838 A Dröscher (SPD) . . . . . . . . 9838 B Frage des Abg. Gewandt: Grundsätze der sozialen Marktwirtschaft auf dem Geld- und Kapitalmarkt Dr. Langer, Staatssekretär . . . 9839 A Gewandt (CDU/CSU) 9839 B Frage des Abg. Gewandt: Zinsverordnung des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen Dr. Langer, Staatssekretär . . . 9839 B Gewandt (CDU/CSU) 9839 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 Frage des Abg. Ertl: Verkauf von Kunstgegenständen aus der Tschechoslowakei an die Bundesrepublik Dr. Langer, Staatssekretär . . . 9839 D Ertl (FDP) 9840 A Frage des Abg. Dröscher: Forderungen der Krankenkassen auf Nachzahlung der Familienwochenhilfe Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 9840 B Dröscher (SPD) 9840 C Frage des Abg. Killat: Sozialbericht 1965 — Vorschläge für die Rentenanpassung Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 9840 D Killat (SPD) 9840 D Frage des Abg. Killat: Anpassungsquote in der Renten- und in der Unfallversicherung Dr. Claussen, Staatssekretär . . . . 9841 A Frage des Abg. Fritsch: Bundesanstalt für Rehabilitation Dr. Claussen, Staatssekretär . . . . 9841 A Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 9841 B Frage des Abg. Dr. Imle: Anrechnung der Ausbildungszulage auf die Erziehungsbeihilfe Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 9841 D Killat (SPD) 9842 B Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . . . 9842 C Bericht über organisatorische und personelle Maßnahmen auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes und über die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste (Drucksache IV/2582); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/3469) — Fortsetzung der Beratung — Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 9842 D Entwurf eines Gesetzes über bauliche Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung (Schutzbaugesetz) (Drucksachen IV/896, IV/3512, Nachtrag zu IV/3512); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3676) ; Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Drucksache IV/3666) — Dritte Beratung Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 9843 C Entwurf eines Gesetzes aber den Selbstschutz der Zivilbevölkerung (Selbstschutzgesetz) (Drucksachen IV/897, IV/3388) — Fortsetzung der dritten Beratung — Hübner (Nievenheim) (SPD) . . . 9844 A Hübner (Berlin) (CDU/CSU) . . . 9844 B Höcherl, Bundesminister 9844 C Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (SPD, CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3393) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/ 3671); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung (Drucksache IV/3592) — Zweite und dritte Beratung — Brück (CDU/CSU) 9845 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9845 B Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung im Saarland (Drucksache IV/2884) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3670) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/3638 — Ausschußantrag Nr. 1 —) ; — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Neuregelung des Rechts der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung im Saarland (Abg. Hussong, Kulawig, Wilhelm und Fraktion der SPD) (Drucksache IV/3352) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3670) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/3638 — Ausschußantrag Nr. 2 —) — Zweite und dritte Beratung — Hussong (SPD) 9845 C Exner (CDU/CSU) 9847 B Ollesch (FDP) 9849 C Wilhelm (SPD) 9850 A Stingl (CDU/CSU) 9851 A Klein (Saarbrücken) (CDU/CSU) . 9851 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Ruhensvorschriften in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der gesetzlichen Unfallversicherung (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3271); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3675); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Druck- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 III sache IV/3639) — Zweite und dritte Beratung — Bergmann (SPD) . . . . . . . . 9852 D Dr.-Ing. Philipp (CDU/CSU) . . . 9853 A Ollesch (FDP) 9853 B Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Mühlengesetzes (Drucksache IV/3445) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/3626) — Zweite und dritte Beratung — 9853 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Drucksache IV/2441); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3657) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3629) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . . 9854 B Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (IV/3338) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3608) — Zweite und dritte Beratung — 9854 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3351); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/ 3631) — Zweite und dritte Beratung — . 9855 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (Drucksache IV/2442) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3593) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 9855 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 9856 A Seuffert (SPD) 9856 C Dr. Imle (FDP) 9856 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrages zum Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1965 (Nachtrag zum ERPWirtschaftsplangesetz 1965) (Drucksache IV/3361); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des . Bundes (Drucksachen IV/3526, zu IV/3526) — Zweite und dritte Beratung — . . . 9857 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 8. April 1965 zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Drucksache IV/3530) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache IV/3635) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Furler (CDU/CSU) 9857 D Wehner (SPD) 9859 A Rademacher (FDP) 9861 C Illerhaus (CDU/CSU) 9862 C Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 9863 B Vorschläge der Kommission der EWG zur Agrar-Finanzpolitik in der EWG vom 31. März 1965 (Drucksache IV/3313) ; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache IV/3665) Dr. Kopf (CDU/CSU) 9864 D Frau Strobel (SPD) 9866 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 9870 C Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Eingliederung der deutschen Landwirtschaft in den Gemeinsamen Markt (EWG-Anpassungsgesetz) (Drucksachen IV/3245, IV/3387) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3684); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/3680, zu IV/3680) — Zweite und dritte Beratung — Marquardt (SPD) 9871 C Kriedemann (SPD) 9871 D Bauknecht (CDU/CSU) 9872 A Dürr (FDP) 9872 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 9872 C Struve (CDU/CSU) 9873 A Mertes (FDP) 9876 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts (Drucksache IV/3199); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3649); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksachen IV/3600, zu IV/3600) — Zweite und dritte Beratung — Jacobi (Köln) (SPD) . . . . . . . 9877 D Mick (CDU/CSU) . . . . . . . . 9878 C Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 9879 C Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik auf dem Gebiet des Wohnungswesens (Wohnungs- IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 stichprobengesetz 1965) (Drucksache IV/ 3198); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 AO (Drucksache IV/3659) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksache IV/3656) — Zweite und dritte Beratung — 9879 D Entwurf eines Gesetzes zur verstärkten Eigentumsbildung im Wohnungsbau und zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbauänderungsgesetz 1965) (Drucksachen IV/2891, IV/2718) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3650) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksachen IV/3634, zu IV/3634 — Ausschußantrag Nr. 1 —) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (FDP) (Drucksache IV/2006); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksachen IV/3634, zu IV/3634 — Ausschußantrag Nr. 2 —) — Zweite und dritte Beratung — und mit Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Änderung und Ergänzung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Drucksachen IV/2010, IV/3634, zu IV/3634 — Ausschußantrag Nr. 2 —) Dr. Czaja (CDU/CSU) 9880 B Jacobi (Köln) (SPD) 9880 C Bäuerle (SPD) 9881 A Hauffe (SPD) 9883 B Mick (CDU/CSU) 9883 C Frau Meermann (SPD) 9885 A Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 9887 B Dr. Hesberg (CDU/CSU) 9891 B Lücke, Bundesminister 9896 D Anteilnahme an dem U-Bahn-Unglück in Berlin Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 9899 C Überweisung eines Gesetzentwurfs an den Haushaltsausschuß nach § 96 GO . . . . 9899 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (Drucksachen IV/2600, IV/3115) ; Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses (Drucksache IV/3641) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 9899 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht (Drucksache IV/2880) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/3673) — Zweite und dritte Beratung — 9900 A Entwurf eines Gesetzes zu einer Vereinbarung vom 20. Dezember 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Soziale Sicherheit in bezug auf das Saarland und zu der Sechsten Zusatzvereinbarung vom 20. Dezember 1963 zum Allgemeinen Abkommen mit Frankreich über die Soziale Sicherheit vom 10. Juli 1950 (Drucksache IV/2353) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/3691) — Zweite und dritte Beratung — 9900 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. April 1964 mit der Republik Türkei über Soziale Sicherheit (Drucksache IV/3312) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/3692) — Zweite und dritte Beratung — 9900 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. Februar 1964 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Soziale Sicherheit (Drucksache IV/3513) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/3693) — Zweite und dritte Beratung — 9900 D Entwurf eines Gesetze zu der Vereinbarung vom 10. Dezember 1964 zur Durchführung des Abkommens vom 20. April 1960 mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Soziale Sicherheit (Drucksache IV/3514); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/3694) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 9901 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (Abg. Dr. Burgbacher, Rauhaus, Dr. Aschoff u. Gen., Abg. Jacobi [Köln] und Fraktion der SPD) (Drucksache IV/2751); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3658); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache IV/3619) — Zweite und dritte Beratung — 9901 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (Abg. Wendelborn und Fraktion der CDU/CSU, Abg. Ramms u. Gen.) (Drucksache IV/2418) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsaus- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 V schusses (Drucksache IV/3472) — Zweite und dritte Beratung — Wendelborn (CDU/CSU) . . . . . 9901 D Börner (SPD) . . . . . . . . . 9902 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung einer Straßenverkehrsunfallstatistik (Drucksache IV/ 3293) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache IV/3540) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 9902 B Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Straßen in den Gemeinden 1966 (Drucksache IV/3315); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache IV/ 3554) — Zweite und dritte Beratung — . 9902 D Entwurf eines Gesetzes über eine Untersuchung der wirtschaftlichen Lage der Deutschen Bundesbahn, der Binnenschifffahrt und des gewerblichen Kraftverkehrs (Drucksache IV/3083); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache IV/3590) — Zweite Beratung — . . . . 9902 D Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Entschließungsantrag der Abg. Dr. Müller-Hermann, Mengelkamp, Drachsler, Lemmrich und Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965 (Umdruck 580, Drucksache IV/3620) . . . . 9903 A Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU und der Abg. Ertl, Dr. Supf u. Gen. zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965 (Umdruck 594, Drucksache IV/3621) . . . 9903 B Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Förderungsprogramm für die deutsche Seeschiffahrt (Umdruck 473, Drucksache IV/3622) . . . . . . . . 9903 C Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Blumenfeld, Dr. Müller-Hermann, Gewandt, Dr. Artzinger, Dr. Stecker, Stein und Fraktion der CDU/CSU, Eisenmann, Dr. Löbe, Rademacher, Ramms, Peters (Poppenbüll) und Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Förderungsprogramm für die deutsche Seeschiffahrt (Umdruck 476, Drucksache IV/3623) . . . 9903 C Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Löbe, Rademacher u. Gen. betr. Errichtung eines Bundesamtes für Transportkosten (Drucksachen IV/3095, IV/3594) 9903 D Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Löbe, Dr. Imle und Fraktion der FDP betr Mannheimer Akte (Drucksachen IV/3084, IV/3541) 9903 D Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Schmidt (Braunschweig), Dr. Müller-Hermann, Rademacher u. Gen. betr. Vorlage eines Verkehrsplanes für die Bundesausbaugebiete (Drucksachen IV/3319, IV/3550) . . 9904 A Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Notstand auf den Straßen und im Straßenbau (Drucksachen IV/2517, IV/3586) 9904 A Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964 (Umdruck 435, Drucksache IV/3588) . . . 9904 B Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Schutz von Taxifahrern gegen Überfälle (Drucksachen IV/2592, IV/3589) . . 9904 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines Teils des ehemaligen Luftwaffenhelferinnenlagers Fürth/ Bayern (Drucksache IV/3368) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksache IV/3546) 9904 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des Kriegsmarinearsenals in Kiel-Wellingdorf (Drucksache IV/3295); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksache IV/3545) 9904 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Fliegerhorstes Crailsheim (Württ.) ,(Drucksache IV/3532) ; Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksache IV/3577) 9904 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des Grundstücks der ehemaligen Luftfahrtforschungsanstalt München e. V. in Ottobrunn (Drucksache IV/3475); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksache IV/3685) 9904 D VI Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Standortübungsplatzes BoyeKl. Hehlen (Drucksache IV/3543) ; Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksache IV/3662) 9905 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Flugplatzes Hamburg-Bahrenfeld (Drucksache IV/3544); Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksache IV/3663) . 9905 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des Grundstücks in Köln, Hahnenstr. 6 (Drucksache IV/3531); Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksache IV/3664) . . . . . . . . . . 9905 B Anträge des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnungen für die Rechnungsjahre 1960 und 1961 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksachen IV/1780, IV/ 3052) ; Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (Drucksachen IV/3451, IV/3667) 9905 B Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1962 - Einzelplan 20 — (Drucksache IV/1330); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache IV/3660) 9905 C Antrag der Abg. Bading, Frau Dr. Hubert, Junghans, Junker, Kurlbaum, Lange (Essen) und Fraktion der SPD betr. Kreditprogramm zur Reinhaltung der Luft (Drucksache IV/2328) ; Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses (Drucksache IV/2630) . . . . . . . . 9905 D Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag der Deutschen Friedensunion (Drucksache IV/3677) . . 9905 D Mündlicher Bericht des Rechtsauschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag der Regierung des Landes Hessen (Drucksache IV/3678) 9906 A Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (Drucksache IV/3679) . . . . . . . . 9906 A Übersicht 31 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/3653) . . . 9906 B Bericht über Stand und Zusammenhang aller Maßnahmen des Bundes zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung — Bundesbericht Forschung I — (Drucksache IV/2963); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kulturpolitik und Publizistik (Drucksache IV/3644) 9906 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965 (Umdruck 584, Drucksache IV/3695) 9906 D Antrag der Abg. Josten, Buchstaller, Dr. Atzenroth u. Gen. betr. Bericht über die Garnisonstadt Koblenz (Drucksache IV/3223) ; Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache IV/3654) 9906 C Schriftlicher Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über eine Ergänzung der Anlage 4 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages betr. Behandlung von Vorlagen gemäß Artikel 2 und 3 des Gesetzes zu den Verträgen zur Gründung der EWG und EURATOM (Drucksache IV/3633) 9907 A Nächste Sitzung 9907 B Anlagen 9909 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 9831 194. Sitzung Bonn, den 30. Juni 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Frau Ackermann 3. 7. Dr. Aigner 15. 7. Frau Albertz 10. 7. Arendt (Wattenscheid) 2. 7. Dr. Arndt (Berlin) 1. 7. Dr. Aschoff 2. 7. Dr.-Ing. Balke 30. 6. Bazille 14. 7. Frau Berger-Heise 3. 7. Blachstein 30. 6. Cramer 2. 7. Dr. Dr. h. c. Dresbach 2. 7. Eisenmann 30. 6. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 30. 6. Gscheidle 30. 6. Günther 2. 7. Kalbitzer 30.6. Dr. Kempfler 2. 7. Leber 1. 7. Lenz (Bremerhaven) 2. 7. Dr. Löbe 2. 7. Maier (Mannheim) 2. 7. Memmel * 30. 6. Dr. von Merkatz 30. 6. Michels 3. 7. Neumann (Allensbach) 15.7. Frau Dr. Pannhoff 30. 6. Dr. Pflaumbaum 2. 7. Porten 1. 7. Rollmann 30. 6. Dr. Starke 30. 6. Stauch 30. 6. Stiller 2. 7. Strauß 2. 7. Wegener 31.8. Werner 30. 6. Wolf 15. 7. Zühlke 2. 7. Anlage 2 Umdruck 712 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über bauliche Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung (Schutzbaugesetz) (Drucksachen IV/896, IV/3512, Nachtrag zu IV/3512, IV/3666). Der Bundestag wolle beschließen: In § 6 Abs. 1 erhält der Satz 1 folgende Fassung: „Der Bund gewährt Bauherren, die Wohngebäude im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau errichten oder die zu dem nach § 25 des Zweiten Woh* Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht nungsbaugesetzes begünstigten Personenkreis gehören und Eigenheime oder eigengenutzte Wohnungen errichten, auf Antrag einen pauschalen Zuschuß zu den Kosten des Grundschutzes; der Zuschuß soll ein Viertel der Kosten decken." Bonn, den 30. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 3 Umdruck 706 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung im Saarland (Drucksachen IV/2884, IV/3638). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 Nr. 1 wird die Zahl „40" durch die Zahl „50" ersetzt. 2. In § 1 Nr. 1 werden hinter den Worten „31. Dezember 1951" die Worte „bis zum 31. Dezember (D) 1965" eingefügt. 3. In § 1 Nr. 1 wird die Zahl „25" durch die Zahl „30" ersetzt. 4. In § 1 wird die Nummer 2 gestrichen und es wird folgender Absatz 2 angefügt: „ (2) Die Vollwaisenrenten werden auf 1/5 der nach Absatz 1 erhöhten Versichertenpension, mindestens jedoch auf 15 Deutsche Mark erhöht." 5. Hinter § 1 wird folgender § 1 a eingefügt: „§ 1 a (1) Waisenrente wird auch an Halbwaisen gewährt (Halbwaisenrente). (2) Die Halbwaisenrente beträgt 1/10 der nach § 1 Abs. I erhöhten Versichertenpension, mindestens aber 10 Deutsche Mark." 6. Hinter § 1 a wird folgender § 1 b eingefügt: „§ 1 b (1) Der Beitragssatz für die Pflichtversicherten der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung beträgt 5 vom Hundert des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgeltes. 9910 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 (2) Die Beitrags- und Leistungsbemessungsgrenze beträgt 750 Deutsche Mark im Monat." 7. § 5 erhält folgende Fassung: „§ 5 Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 1 b mit Wirkung vom 1. Juli 1964 in Kraft; § 1 b tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1966 in Kraft." Bonn, den 29. Juni 1965 Erler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 714 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Mühlengesetzes (Drucksachen IV/3445, IV/3626). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel i erhält Nummer 4 folgende Fassung: ,4. § 6 erhält folgende Fassung: „§ 6 Sicherung der gesetzlichen Bestimmungen (1) Wird ohne eine nach Maßgabe dieses Gesetzes erforderliche Genehmigung eine Mühle errichtet oder der Betrieb einer Mühle aufgenommen, wiederaufgenommen, verlegt oder seine Tagesleistung erweitert, so hat die nach Landesrecht zuständige Behörde die Stillegung oder die Beseitigung der nicht genehmigten Vorrichtungen anzuordnen und die Durchführung der Anordnung zu überwachen. (2) Ordnet die nach Landesrecht zuständige Behörde die Beseitigung der nicht genehmigten Vorrichtungen an, so hat sie hierfür eine angemessene Frist zu bestimmen und die Getreidemenge festzusetzen, die die Mühle bis zum Ablauf dieser Frist höchstens zu Erzeugnissen nach § 2 Abs. 1 verarbeiten darf. Sie hat dabei die Tagesleistung der Mühle bei Inkrafttreten dieses Gesetzes und nach § 3 genehmigte Erweiterungen zugrunde zu legen. (3) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann in Härtefällen Mühlen, die ihre Tagesleistung ohne Genehmigung geringfügig erweitert haben, anstelle der Maßnahmen nach Absatz 1 verpflichten, in zwei aufeinanderfolgenden Kalendervierteljahren nicht mehr Getreide zu den in § 2 Abs. 1 genannten Erzeugnissen zu verarbeiten, als der Tagesleistung der Mühle bei Inkrafttreten dieses Gesetzes zuzüglich einer genehmigten Erweiterung der Tagesleistung entspricht." 2. In Artikel i Nr. 5 (§ 12 Abs. 1) erhält Nummer 1 b folgende Fassung: „1 b. in den Fällen des § 3 Abs. 2 a oder des § 6 Abs. 2 oder 3 Getreide über die zulässige Menge hinaus zu den in § 2 Abs. 1 genannten Erzeugnissen verarbeitet." Bonn, den 30. Juni 1965 Arndgen und Fraktion Erler und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 5 Umdruck 704 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Stekker, Dr. Schmidt (Wuppertal), Dr. Imle zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Drucksachen IV/2441, IV/3629). Der Bundestag wolle beschließen: In § 3 wird die Jahreszahl „1964" durch die Jahreszahl „1965" ersetzt. Bonn, den 29. Juni 1965 Dr. Stecker Dr. Schmidt (Wuppertal) Baier (Mosbach) Dr. Becker (Mönchengladbach) Dr. Conring Dr. Dichgans Schlee Schulhoff Stooß Dr. Dr. h. c. Toussaint Dr. Imle Frau Funcke (Hagen) Anlage 6 Umdruck 717 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Dr. Koch, Dr. Imle und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (AOÄG) (Drucksachen IV/2442, IV/3593). Der Bundestag wolle beschließen: Als Artikel 1 a wird eingefügt: „Artikel 1 a Änderung des Gesetzes über die Finanzverwaltung Abschnitt V des Gesetzes über die Finanzverwaltung vom 6. September 1950 (Bundesgesetzbl. S. 448) Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 9911 in der zur Zeit geltenden Fassung wird aufgehoben.". Bonn, den 30. Juni 1965 Dr. Schmidt (Wuppertal) Dr. Becker (Mönchengladbach) Dr. Dichgans Leukert Schlee Schlick Dr. Stecker Stooß Dr. Dr. h. c. Toussaint Baier (Mosbach) Dr. Koch Dr. Imle Anlage 7 Umdruck 708 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Kuchtner, Bauer (Würzburg), Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (AOÄG) (Drucksachen IV/2442, IV/3593) . Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I wird die Nummer 1 a gestrichen. Bonn, den 29. Juni 1965 Frau Dr. Kuchtner Frau Blohm Dr. Hauser Dr. Kempfler Frau Dr. Maxsein Memmel Rollmann Ruf Schlee Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell Wittmann Dr. Zimmer Bauer (Würzburg) Hirsch Jahn Frau Kleinert Dr. Reischl Dr. Stammberger Dr. Bucher Busse Deneke Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dorn Anlage 8 Umdruck 707 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1965 (Nachtrag zum ERP-Wirtschaftsgesetz 1965) (Drucksachen IV/3361, IV/3526). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, angesichts der durch die ständige Verschärfung des Wettbewerbs am internationalen Schiffbaumarkt nach wie vor äußerst schwierigen Lage der deutschen Werftindustrie in Ergänzung der bereits beschlossenen Maßnahmen innerhalb des Werfthilfeprogramms der Bundesregierung für Kredite zur Finanzierung von Schiffsausfuhren nach Nicht-Entwicklungsländern außerhalb der EWG zu Lasten des ERP-Sondervermögens bei Kap. 2 Tit. 5 Verpflichtungen in Höhe von 75 Mio DM in den Jahren 1967 bis 1970 einzugehen. Der Bundesregierung wird empfohlen; bei Beginn der nächsten Legislaturperiode dem Deutschen Bundestag Vorschläge darüber vorzulegen, inwieweit über die bisherigen Förderungsmaßnahmen hinaus den deutschen Reedern durch Bindungsermächtigungen Förderungsmaßnahmen zuteil werden können. Die Bundesregierung wird weiterhin ersucht, in Anbetracht der entscheidenden Bedeutung von Maßnahmen zur konsequenten Fortführung der Politik einer Eigentumsbildung bei einkommensschwächeren Bevölkerungskreisen, deren allgemeine Billigung das alle Erwartungen übertreffende Zeichnungsergebnis bei der VEBA-Teilprivatisierung überzeugend beweist, weitere Möglichkeiten einer solchen Eigentumsbildung jeweils sofort tatkräftig zu fördern und im gegebenen Falle die dafür notwendigen Mittel bis zu einem Betrag von 25 Mio DM als unabweisbare Ausgaben außerplanmäßig bei Kap. 24 02 Tit. 950 des Bundeshaushaltsplans zur Verfügung zu stellen. Aus den Mitteln sollen Maßnahmen der Eigentumsbildung gefördert werden, insbesondere sollen Anreize zum Erwerb von Wertpapieren durch einkommensschwächere Bevölkerungskreise gegeben und Maßnahmen zur Förderung zukünftiger Vorhaben für die Schaffung breit gestreuten Eigentums finanziert werden. Bonn, den 29. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 9 Umdruck 718 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Eingliederung dier deutschen Landwirtschaft in dien Gemeinsamen Markt (EWG-Anpassungsgesetz) (Drucksachen IV/3387, IV/3245, IV/3680). Der Bundestag wolle beschließen: In § 2 Abs. 1 Satz 1 werden nach den Worten „landwirtschaftliche Betriebe" die Worte „und für Betriebe der Seefischerei soweit sie Urerzeugung betreiben" angefügt. Bonn, den 30. Juni 1965 Erler und Fraktion 9912 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 Anlage 10 Umdruck 719 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Eingliederung der deutschen Landwirtschaft in den Gemeinsamen Markt (EWG-Anpassungsgesetz) (Drucksachen IV/3245, IV/3387, IV/3680). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 2 erhält a) Abs. 2 Satz 2 und 3 folgende Fassung: „Der Zinssatz der für diese Maßnahmen eingesetzten Bundesdarlehen und zentral beschafften Kapitalmarktmittel soll deshalb auf mindestens 1 vom Hundert, jedoch nicht um mehr als 6 vom Hundert, gesenkt werden. Der Kapitaldienst soll 4 vom Hundert jährlich nicht überschreiten."; b) Abs. 3 folgende Fassung: „(3) Der Kapitaldienst für die Aussiedlung, für die baulichen Maßnahmen in Althöfen und für die Aufstockung landwirtschaftlicher Betriebe soll auf höchstens dreißig Jahre begrenzt werden. Die Hektar-Belastung nach Durchführung aller landeskulturellen, agrar- und betriebsstrukturellen Maßnahmen soll durch Beihilfen der nachhaltigen Kapitaldienstgrenze der Betriebe angepaßt werden." c) Abs. 4 Satz 1 folgende Fassung: „(4) Längerfristige Kreditmittel des freien Kapitalmarktes, die der Besitzfestigung, der Binnenwasserwirtschaft, Um- und Neubauten in landwirtschaftlichen Betrieben oder dem Landarbeiterwohnungsbau dienen, sollen für .den letzten Kreditnehmer auf einen Zinssatz von 1 vom Hundert, jedoch nicht um mehr als 6 vom Hundert, verbilligt werden." Bonn, den 30. Juni 1965 Erler und Fraktion Anlage 11 Umdruck 709 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur verstärkten Eigentumsbildung im Wohnungsbau und zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbauänderungsgesetz 1965 — WoBauÄndG 1965) (Drucksachen IV/2891, IV/2718, IV/3634). Der Bundestag wolle beschließen: A. Zu Artikel I 1. Vor Nummer 1 ist folgende Nummer 01 einzufügen: ,01. In § 10 Abs. 1 werden in Satz 1 die Worte „angemessenem Wirtschaftsteil und" sowie „und Kleintierhaltung" gestrichen. Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Die Kleinsiedlung soll einen Wirtschaftsteil enthalten, der die Haltung von Kleintieren ermöglicht." Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.' 2. In Nummer 1 (§ 19 Abs. 3) werden die Worte „hinsichtlich des zu begünstigenden Personenkreises" ersetzt durch die Worte „hinsichtlich des Verwendungszweckes". 3. In Nummer 2 (§ 21), Nummer 8 (§ 30) und Nummer 9 (§ 31) werden jeweils nach den Worten „von Familienheimen" die Worte „in der Form von Eigenheimen, Kaufeigenheimen und Kleinsiedlungen" eingefügt. 4. In Nummer 4 (§ 26) werden in Absatz 4 die Worte „der Absätze 1 bis 3" ersetzt durch die Worte „des Absatzes 1". 5. Nach Nummer 10 a wird folgende Nummer 10 b eingefügt: ,10 b. In § 42 Abs. 5 werden nach den Worten „von Familienheimen" die Worte „in der Form von Eigenheimen, Kaufeigenheimen und Kleinsiedlungen" eingefügt. 6. In Nummer 11 (§ 43) werden in Absatz 2 Satz 2 die Worte „Eigenheimen, Kaufeigenheimen und Kleinsiedlungen" ersetzt durch die Worte „Eigenheimen und Kaufeigenheimen". Nach den Worten „um mindestens 10 vom Hundert" werden die Worte „für Familienheime in der Form von Kleinsiedlungen um 15 vom Hundert" eingefügt. 7. Nummer 12 (§ 44) wird wie folgt ,geändert: a) Es wird folgender Buchstabe al eingefügt: ,al) In Absatz 4 werden nach den Worten „eines Familienheims" die Worte „in der Form eines Eigenheims, eines Kaufeigenheims oder einer Kleinsiedlung" eingefügt.' b) In Absatz 5 Satz 1 werden die Worte „und eigengenutzten Eigentumswohnungen" ersetzt durch die Worte „in der Form von Eigenheimen, Kaufeigenheimen und Kleinsiedlungen und bei Eigentumswohnungen". Satz 2 erhält folgende Fassung: „Dies gilt nicht, wenn das Familienheim oder die Eigentumswohnung nicht entsprechend der gemäß §§ 7 oder 12 getroffenen Bestimmung genutzt wird oder entgegen einer nach § 52 Abs. 2 auferlegten Verpflichtung veräußert worden ist." Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 9913 8. In Nummer 14 wird folgender Buchstabe al eingefügt: ,a1) In den Absätzen 1 und 2 werden jeweils nach den Worten „von Familienheimen" die Worte „in der Form von Eigenheimen, Kaufeigenheimen und Kleinsiedlungen" eingefügt.' 9. In Nummer 14 a (§ 48 a) werden in Absatz 2 Satz 1 vor dem Wort „Kaufeigentumswohnungen" die Worte „Kaufeigenheime oder" eingefügt und folgender Satz 3 angefügt: „Den Bauherren, die öffentlich geförderte Kaufeigenheime oder Kaufeigentumswohnungen errichten wollen, ist auf Verlangen Einsicht in die Listen zu gewähren." 10. Nummer 17 (§ 54 a) wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 wird Satz 2 durch folgende Sätze 2 und 3 ersetzt: „Wird der Veräußerungsvertrag vor Ablauf des dritten auf das Jahr der Bezugsfertigkeit folgenden Kalenderjahres abgeschlossen, so ist auch der Kaufpreis als angemessen anzusehen, der die Kosten des Baugrundstücks und die Baukosten zuzüglich eines Zuschlages von 5 vom Hundert der Baukosten nicht übersteigt; bei den Kosten des Baugrundstücks können Änderungen des Verkehrswertes des Baugrundstücks, die bis zum Abschluß des Veräußerungsvertrages eingetreten sind, berücksichtigt werden. Wird der Veräußerungsvertrag erst nach Ablauf der in Satz 2 bezeichneten Frist abgeschlossen, so ist im Falle des Satzes 1 auch die tatsächliche Wertminderung zu berücksichtigen, die seit der Bezugsfertigkeit bis zu dem Tage eingetreten ist, an dem die Nutzungen und die Lasten aus dem Kapitaldienst und .aus der Bewirtschaftung auf den Bewerber übergegangen sind; dabei Ist die Wertminderung wegen des Alters des Gebäudes mindestens mit jährlich 1 vom Hundert der Baukosten anzusetzen." b) In Absatz 4 wird nach dem Wort „ermitteln" folgender Satzteil angefügt: „ , soweit sich aus Absatz 2 Satz 2 letzter Halbsatz nichts anderes ergibt." 11. In Nummer 21 (§ 64) wird in Absatz 5 folgender Satz 2 angefügt: „Überträgt die Genossenschaft einem Mitglied ,ein Grundstück, das mit einem nach dem 31. Dezember 1956 öffentlichgeförderten Ein- oder Zweifamilienhaus bebaut ist, so kann ein den Vorschriften des § 54.a Abs. i bis 4 entsprechender Kaufpreis vereinbart werden; § 9 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes in der Fassung vom 29. Februar 1940 (Reichsgesetzbl. I S. 437) findet insoweit keine Anwendung." 12. Nummer 25 (§ 72) wird wie folgt geändert: a) Buchstabe b erhält folgende Fassung: ,b) Absatz 4 erhält folgende Fassung: „ (4) Sind die öffentlichen Mittel nicht auf Grund einer Wirtschaftlichkeitsberechnung oder lediglich auf Grund einer vereinfachten Wirtschaftlichkeitsberechnung bewilligt worden, so ist die Miete zulässig, die der Einzelmiete für vergleichbare öffentlich geförderte Mietwohnungen entspricht." b) In Buchstabe d entfällt in Absatz 9Satz 2. 13. Nach Nummer 25 a wird folgende Nummer 25 al eingefügt: ,25 al. In § 78 Abs. 4 werden nach den Worten „in einem öffentlich geförderten Familienheim" die Worte „in der Form eines Eigenheims, eines Kaufeigenheims oder einer Kleinsiedlung" eingefügt. 14. Nummer 27 (§ 109) wird wie folgt geändert: ,a) In Buchstabe id wird in Absatz 4 das Datum „1. September 1965" durch das Datum „31. August 1965" ersetzt. b) Es wird folgender Buchstabe e angefügt: ,e) Folgender neuer Absatz 5 wird angefügt: „ (5) Auf Ein- und Zweifamilienhäuser von Genossenschaften, die nach .dem 20. Juni 1948 mit öffentlichen 'Mitteln gefördert worden sind und auf die dieses Gesetz nach § 4 nicht anzuwenden ist, finden die Vorschriften des § 64 Abs. 5 Satz 2 entsprechende Anwendung, soweit Veräußerungen nach dem 31. August 1965 erfolgen."' 15. In Nummer 28erhält § 115 folgende Fassung: „§ 115 Überleitungsvorschriften für Familienzusatzdarlehen (1) Die Vorschriften des § 45 in oder Fassung des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1965 sind anzuwenden auf Bauvorhaben, für welche die öffentlichen Mittel nach § 42 Abs. 2 oder 6 erstmalig nach dem 31. August 1965 bewilligt werden. Ist über einen Antrag auf Gewährung eines Familienzusatzdarlehens, der vor dem i. September 1965 gestellt worden ist, bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschieden worden, so ist der Entscheidung § 45 in der Fassung des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1965 zugrunde zu legen; dabei ist das Familienzusatzdarlehen auf Antrag "des Bauherrn oder Bewerbers für 9914 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 die erststellige Finanzierung zu bewilligen, soweit es nicht der Restfinanzierung dienen soll. (2) Soweit bei den in Absatz 1 bezeichneten Bauvorhaben bis zur Bewilligung der öffentlichen Mittel ein Antrag auf Gewährung eines Familienzusatzdarlehens noch nicht gestellt worden ist, weil die Voraussetzungen dafür erst auf Grund des § 45 in der Fassung des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1965 eingetreten sind, kann der Antrag insoweit noch bis zum 31. Dezember 1965 gestellt werden; diese Frist ist eine Ausschlußfrist. Absatz 1 Satz 2 letzter Halbsatz gilt entsprechend. (3) Ist ein Familienzusatzdarlehen vor dem 1. September 1965 bewilligt worden und haben sich die für die Bewilligung maßgebenden Verhältnisse vor Ablauf des dritten Monats mach Bezugsfertigkeit zugunsten des Bauherrn oder Bewerbers geändert, so ist einer nach dem 31. August 1965 ergehenden Entscheidung über die Berücksichtigung dieser Verhältnisse § 45 in der Fassung ides Wohnungsbau änderungsgesetz es 1965 zugrunde zu legen; Absatz 1 Satz 2 letzter Halbsatz gilt entsprechend." B. Zu Artikel II 16. § 6 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 erhält Satz 2 im ersten Halbsatz folgende Fassung: „Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn der Bauherr eines Figenheims, einer Eigensiedlung oder einer eigengenutzten Eigentumswohnung oder seine wohnberechtigten Angehörigen die von ihm bei dier Bewilligung der öffentlichen Mittel ausgewählte Wohnung benutzen wollen;". b) In Absatz 4 wird vor dem Wort „entgegensteht" der Satzteil ", die im Hinblick auf die Gewährung von Mitteln eines öffentlichen Haushalts begründet worden ist," eingefügt. 17. In § 7 wird folgender neuer Absatz 2 ,eingefügt; der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3: „ (2) Will der Verfügungsberechtigte eine Wohnung einem Angehörigen zum Gebrauch überlassen, dessen Jahreseinkommen die Einkommensgrenze um nicht mehr als ein Drittel übersteigt, so soll die zuständige Stelle den Verfügungsberechtigten von den Bindungen nach § 4 Abs. 2 freistellen, wenn die angemessene Wohnungsgröße nicht überschritten wird und der Verfügungsberechtigte sich verpflichtet, eine höhere Verzinsung für das öffentliche Baudarlehen oder eine sonstige Ausgleichszahlung in angemessener Höhe zu entrichten." 18. In § 8 Abs. 1 erhält Satz 3 folgende Fassung: „§ 29 dieses Gesetzes und § 72 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes bleiben unberührt." 19. In § 12 erhält Absatz 1 folgende Fassung: „ (1) Die Wohnung darf ohne Genehmigung der zuständigen Stelle nicht zu Zwecken einer dauernden Fremdenbeherbergung, insbesondere einer gewerblichen Zimmervermietung, verwendet oder anderen als Wohnzwecken zugeführt werden." 20. § 14 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Werden die Zubehörräume einer öffentlich geförderten Wohnung, die gemäß § 40 Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes zur Mindestausstattung gehören, ohne Genehmigung der Bewilligungsstelle zu Wohnräumen oder Wohnungen ausgebaut, so gelten auch diese als öffentlich gefördert." 21. In § 16 Abs. 3 werden die Worte „Sind in den in Absatz 2 bezeichneten Fällen die öffentlichen Mittel für Wohnungen eines Eigenheimes" ersetzt durch die Worte „Sind die öffentlichen Mittel einheitlich für zwei Wohnungen eines Eigenheimes". 22. § 22 erhält folgende Fassung: „§ 22 Bergarbeiterwohnungen Die Vorschriften der §§ 4 bis 6 sind auf Wohnungen, die nach dem Gesetz zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau vom 23. Oktober 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 865), zuletzt geändert durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau vom (Bundesgesetzbl. I S. . . .) , gefördert worden sind, mit der Maßgabe anzuwenden, daß an die Stelle der Wohnberechtigung im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau im Sinne des § 5 Abs. 1 dieses Gesetzes die Wohnberechtigung nach § 4 Abs. 1 Buchstaben a, b oder c des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau tritt; die übrigen Vorschriften dieses Gesetzes finden Anwendung." 23. In § 26 Abs. 1 erhält Nummer 3 folgende Fassung: „3. eine Wohnung entgegen § 12 Abs. 1 verwendet oder anderen als Wohnzwecken zuführt." 24. § 29 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Nr. 4 erhält folgende Fassung: „4. Soweit bei Inkrafttreten dieses Gesetzes über einen Antrag auf Zulassung eines Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 9915 Entgelts bis zur Kostenmiete nach § 3 des Gesetzes über Bindungen für öffentlich geförderte Wohnungen noch nicht entschieden worden ist, ist der Entscheidung § 3 des genannten Gesetzes zugrunde zu legen; das gleiche gilt, wenn ein solcher Antrag in denjenigen kreisfreien Städten, Landkreisen oder Gemeinden eines Landkreises, in denen die Mietpreisfreigabe erst am 1. Juli 1965 erfolgt ist, noch bis zum 31. Oktober 1965 gestellt wird. Soweit hiernach § 3 des genannten Gesetzes anzuwenden ist, steht Artikel V § 3 des Wohnungsbauprämiengesetzes 1965 vom (Bundesgestzbl. I S. . . .) nicht entgegen Nummer 3 gilt entsprechend." b) In Absatz 1 Nr. 6 werden nach den Worten „in denen die Mietpreise" die Worte „bei Inkrafttreten dieses Gesetzes" eingefügt. c) Absatz 1 Nr. 8 erhält folgende Fassung: „8. Die Nummern 1 bis 6 sind nicht anzuwenden auf Mieterhöhungen, soweit sie sich auf Grund von Erhöhungen solcher laufender Aufwendungen ergeben, die nach den in § 28 bezeichneten Vorschriften durch Umlagen gedeckt werden dürfen; das gleiche gilt sinngemäß für die Erhebung zulässiger Zuschläge und Vergütungen." d) Absatz 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Die Mieterhöhungen nach den Vorschriften des Absatzes 1 Nr. 1, 2 und 3 Satz 2, auch soweit diese entsprechend anzuwenden sind, sind erst vom 1. Januar 1966 an zulässig; dabei ist § 10 mit der Maßgabe anzuwenden, daß die auf die Mieterhöhung gerichtete Erklärung bereits vom 1. November 1965 an abgegeben werden kann." e) Folgende Absätze 4 und 5 werden angefügt: „ (4) Für Wohnungen, für welche die öffentlichen Mittel erstmalig nach dem 31. Dezember 1956, jedoch vor der Mietpreisfreigabe bewilligt worden sind, ist bei der Ermittlung des nach § 8 Abs. 1 zulässigen Entgelts Absatz 1 Nr. 5 entsprechend anzuwenden. Satz 1 gilt entsprechend für die in Absatz 3 bezeichneten Wohnungen. (5) Der Zeitpunkt der Mietpreisfreigabe im Sinne dieses Gesetzes bestimmt sich nach den §§ 15, 16, 18 des Zweiten Bundesmietengesetzes." 25. Nach Artikel III wird folgender Artikel III a eingefügt: „Artikel III a Änderung des Gesetzes über Gebührenbefreiungen beim Wohnungsbau Das Gesetz über Gebührenbefreiungen beim Wohnungbau vom 30. Mai 1953 (Bundesgesetzblatt I S. 273), gerändert durch das Zweite Wohnungsbaugesetz vom 27. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 523), wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Worte „nach dem Ersten Wohnungsbaugesetz" ersetzt durch die Worte „nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz". b) Absatz 3 erhält folgenden Satz 2: „Die Frist von fünf Jahren ist auch eingehalten, wenn der gerichtlich oder notariell beurkundete Vertrag, durch den die Verpflichtung zur Weiterveräußerung begründet wird, innerhalb dieser Frist abgeschlossen wird." 2. In § 3 Abs. 2 wird an Satz 2 folgender Halbsatz angefügt: "; stehen während dieses Zeitraumes baurechtliche Hinderungsgründe einer Vorlage der Bescheinigung oder des Bewilligungsbescheides entgegen, so entfällt die Gebührenbefreiung, wenn die Bescheinigung nicht innerhalb von fünf Jahren nach Wegfall des Hinderungsgrundes, spätestens jedoch innerhalb von 10 Jahren nach Abgabe der Versicherung vorgelegt wird." Zu Artikel IV 26. § 2 wird wie folgt geändert: a) Vor Nummer 1 wird folgende Nummer 01 eingefügt: ,01. In § 8 Abs. 1 werden in Satz 1 die Worte „angemessenem Wirtschaftsteil und" sowie „und Kleintierhaltung" gestrichen. Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Die Kleinsiedlung soll einen Wirtschaftsteil enthalten, der die Haltung von Kleintieren ermöglicht." Der bisherige Satz 2 wird Satz 2.' b) In Nummer 2 (§ 15) werden in Absatz 3 die Worte „der Absätze 1 und 2" ersetzt durch die Worte „des Absatzes 1". c) In Nummer 6 (§ 25) werden in Absatz 2 Satz 2 die Worte „Eigenheimen, Kaufeigenheimen und Kleinsiedlungen" ersetzt durch die Worte „Eigenheimen und Kaufeigenheimen". Nach den Worten „um mindestens 10 vom Hundert" werden die Worte „für Familienheime in der Form von Kleinsiedlungen um 15 vom Hundert," eingefügt. d) In Nummer 7 (§ 26) werden in Absatz 5 Satz 1 die Worte „und eigengenutzten Eigentumswohnungen" ersetzt durch die Worte „in der Form von Eigenheimen, Kaufeigenheimen und Kleinsiedlungen und bei Eigen- 9916 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 tumswohnungen". Satz 2 erhält folgende Fassung: „Dies gilt nicht, wenn das Familienheim oder die Eigentumswohnung nicht entsprechend der gemäß §§ 5 oder 9 getroffenen Bestimmung genutzt wird." e) In Nummer 12 (§§ 53 a, 53 b) erhält § 53 b folgende Fassung: „§ 53 b Überleitungsvorschriften für Familienzusatzdarlehen (1) Die Vorschriften des § 27 in der Fassung des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1965 sind anzuwenden auf Bauvorhaben, für welche die öffentlichen Mittel nach § 24 Abs. 2 oder 6 erstmalig nach dem 31. August 1965 bewilligt werden. Ist über einen Antrag auf Gewährung eines Familienzusatzdarlehens, der vor dem 1. September 1965 gestellt worden ist, bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschieden worden, so ist der Entscheidung § 27 in der Fassung des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1965 zugrunde zu legen; dabei ist das Familienzusatzdarlehen auf Antrag des Bauherrn oder Bewerbers für die erststellige Finanzierung zu bewilligen, soweit es nicht der Restfinanzierung dienen soll. (2) Soweit bei den in Absatz 1 bezeichneten Bauvorhaben bis zur Bewilligung der öffentlichen Mittel ein Antrag auf Gewährung eines Familienzusatzdarlehens noch nicht gestellt worden ist, weil die Voraussetzungen dafür erst auf Grund des § 27 in der Fassung des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1965 eingetreten sind, kann der Antrag insoweit noch bis zum 31. Dezember 1965 gestellt werden; diese Frist ist eine Ausschlußfrist. Absatz 1 Satz 2 letzter Halbsatz gilt entsprechend. (3) Ist ein Familienzusatzdarlehen vor dem 1. September 1965. bewilligt worden und haben sich die für die Bewilligung maßgebenden Verhältnisse vor Ablauf des dritten Monats nach Bezugsfertigkeit zugunsten des Bauherrn oder Bewerbers geändert, so ist einer nach dem 31. August 1965 ergehenden Entscheidung über die Berücksichtigung dieser Verhältnisse § 27 in der Fassung des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1965 zugrunde zu legen; Absatz 1 Satz 2 letzter Halbsatz gilt entsprechend." Bonn, den 30. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 12 Umdruck 705 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur verstärkten Eigentumsbildung im Wohnungsbau und zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbauänderungsgesetz 1965 — WoBauÄndG 1965) (Drucksachen IV/2891, IV/3634). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel I 1. In Nummer 1 a wird in § 19 a Abs. 2 in Satz 1 zwischen die Worte „zuständigen obersten Landesbehörden" und „für die folgenden Verwendungszwecke" das Wort „insbesondere" eingefügt. 2. In Nummer 4 werden in § 26 Abs. 1 a) im ersten Satz zwischen die Worte „bei der Förderung des Neubaues und „in folgender Weise" die Worte „nach Möglichkeit" eingesetzt. b) die Nummer 2 wie folgt gefaßt: „2. Der Neubau von eigengenutzten Eigentumswohnungen, Kaufeigentumswohnungen und Genossenschaftswohnungen hat den Vorrang vor dem Neubau anderer Wohnungen in Mehrfamilienhäusern." 3. In Nummer 6 erhält in § 28 Abs. 2 der erste Satz folgende Fassung: „Den Wohnbedürfnissen der Familien mit Kindern soll in erster Linie durch die Förderung von Familienheimen, Eigentumswohnungen oder Genossenschaftswohnungen Rechnung getragen werden." 4. In Nummer 8 beginnt in § 30 der Satz 1 wie folgt: „Die für das Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen oberster Landesbehörden sollen die öffentlichen Mittel in Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung in der Weise verteilen, ..." 5. In Nummer 8 lautet in § 30 der zweite Halbsatz des ersten Satzes wie folgt: „, daß zunächst den Anträgen auf Bewilligung öffentlicher Mittel zum Bau von Familienheimen, eigengenutzten Eigentumswohnungen, Kaufeigentumswohnungen und Genossenschaftswohnungen, insbesondere solcher für kinderreiche Familien, entsprochen werden kann ohne Rücksicht darauf," 6. In Nummer 9 lautet in § 31 der Schluß wie folgt: „, insbesondere Unterlagen über die noch nicht erledigten Anträge auf Förderung des Baues von Familienheimen, eigengenutzten Eigentumswohnungen, Kaufeigentumswohnungen und Genossenschaftswohnungen." Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 9917 7. In Nummer 11 lautet in § 43 Abs. 2 der Schluß des zweiten Satzes wie folgt: „, für eigengenutzte Eigentumswohnungen, Kaufeigentumswohnungen und Genossenschaftswohnungen um zehn vom Hundert höher zu bemessen als für andere Wohnungen vergleichbarer Größe und Ausstattung." 8. In Nummer 12 beginnt in § 44 der Absatz 5 wie folgt: „(5) Bei Familienheimen, eigengenutzten Eigentumswohnungen und Genossenschaftswohnungen darf eine Erhöhung des für das Baudarlehen bestimmten Zinssatzes oder" 9. In Nummer 13 (§ 45) wird folgender Buchstabe e angefügt: ,e) Nach Absatz 7 wird folgender Absatz 8 eingefügt: „ (8) Der sich aus der Neufassung des Absatzes 1 ergebende Mehrbedarf an Familienzusatzdarlehen wird den Ländern vom Bund neben den in §§ 18 bis 20 genannten Mitteln gesondert bereitgestellt." 10. In Nummer 14 lautet in § 48 der Absatz 3 wie folgt: „ (3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für Anträge auf Bewilligung öffentlicher Mittel zum Bau von eigengenutzten Eigentumswohnungen, Kaufeigentumswohnungen und Genossenschaftswohnungen." Bonn, den 29. Juni 1965 Erler und Fraktion Anlage 13 Umdruck 716 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur verstärkten Eigentumsbildung im Wohnungsbau und zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbauänderungsgesetz 1965 — WoBauÄndG 1965) (Drucksachen IV/2891, IV/3634). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Bundestag so bald wie möglich einen Gesetzentwurf zur Reform des Rechtes der Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen vorzulegen und dabei auch eine Regelung über die Angemessenheit des Veräußerungspreises für Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen zu treffen, und zwar für die nach dem 20. Juni 1948 errichteten Bauten in Anlehnung an die in § 54 a des Zweiten Wohnungsbaugesetzes getroffene Regelung. Bonn, den 30. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 14 Umdruck 703 ( Änderungsantrag der Abgeordneten Wendelborn, Dr. Höchst, Holkenbrink, Dr. Sinn zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (Drucksachen IV/2418, IV/3472). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 werden die Nummern 4 und 14 gestrichen. 2. In Artikel 2 wird Absatz 2 gestrichen. 3. Artikel 4 erhält folgende Fassung: „Artikel 4 Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft." Bonn, den 24. Juni 1965 Wendelborn Holkenbrink Dr. Höchst Dr. Sinn Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Schröder vom 25. Juni 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Effertz (Drucksache IV/3612 Frage Ill): Steht die Erklärung des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts, Dr. Carstens, vom 20. Mai d. J. im Plenum des Bundestages (im Anschluß an die Europa-Debatte), die Bundesregierung halte die These von den Vorleistungen auf agrarpolitischem Gebiet für falsch, sie sei „im Gegenteil der Meinung, daß auch im agrarpolitischen Bereich abgewogene Lösungen gefunden worden sind, die auch die Interessen der deutschen Landwirtschaft in angemessener Weise berücksichtigen" und daß man „einen langen Katalog von Vorteilen" aufzählen könne, die auch die Landwirtschaft aus der EWG gezogen habe, im Einklang mit den Erklärungen des Bundeskanzlers vom 2. Dezember v. J. im Plenum des Bundestages, in denen es u. a. heißt, daß „die Landwirtschaft . .von einer immer fühl- bareren Erlösminderung" betroffen wird, auch „vor zusätzliche Schwierigkeiten" gestellt wird und die Bundesregierung sich verpflichtet fühlt, „dafür zu sorgen, daß der deutschen Landwirtschaft ein Ausgleich für die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen in der EWG hinsichtlich der Kosten, Lasten und Sozialleistungen gewährt wird"? Die erwähnten Erklärungen standen in verschiedenen Zusammenhängen und betrafen verschiedene Tatbestände. Der Herr Bundeskanzler sprach von den Schwierigkeiten, denen die deutsche Landwirtschaft im allgemeinen Umstrukturierungsprozeß begegnet. Damit begründete er die Entscheidung der Bundesregierung für ein besonderes Anpassungsprogramm zugunsten der Landwirtschaft. Die Erklärung des Herrn Staatssekretärs Carstens, daß das in Brüssel vereinbarte Agrarsystem in sich ausgewogen sei, steht nicht im Widerspruch dazu. Denn die vereinbarte Harmonisierung der Landwirtschaft ist noch nicht verwirklicht. Vielmehr befinden wir uns noch in der Übergangsphase des Gemeinsamen Marktes.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Emilie Kiep-Altenloh


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Wenn man die glühende Verteidigungsrede meines Herren Vorredners für Familienheime gehört hat, dann hat man den Eindruck, als seien alle anderen Leute hier im Hause geborene Feinde dieser Einrichtung und gedächten sie mit Stumpf und Stiel auszurotten. Aber, mein lieber Kollege Czaja, so ist es doch nun wirklich nicht. Ich glaube, in bezug auf die Förderung von Familienheimen insbesondere für kinderreiche Familien besteht hier Einheitlichkeit.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Auf der anderen Seite haben Sie, was die Finanzierung angeht, recht, daß die Mittel, die vom Bund zugeschossen werden, sehr erheblich sind, besonders da die 210 Millionen DM in gewissem Umfang erhalten bleiben und auch die Möglichkeit von Annuitätsdarlehen gegeben ist.
    Zu den Kollegen von der SPD wiederum möchte ich sagen: Wenn man Sie hört, muß man annehmen, daß der Mietwohnungsbau restlos leer ausgeht und zugrunde geht. Ich darf Sie mit Genehmigung des Herrn Präsidenten auf den § 28 aufmerksam machen. Danach sind die Bedürfnisse der kinderreichen Familien, der alleinstehenden Frauen mit Kindern, der Schwerbeschädigten, der Tuberkulosekranken, der Sowjetzonenflüchtlinge, der Heimkehrer, der politisch Verfolgten und der unter das Häftlingshilfegesetz fallenden zu berücksichtigen. Soweit hier eine ausreichende Versorgung mit Eigenheimen nicht gewährt werden kann, sind öffentliche Mittel zur Befriedigung dieser Wohnbedürfnisse auch für den Mietwohnungsbau zu bewilligen. Meine Herren und Damen, das steht klar und deutlich in diesem Paragraphen drin. Da natürlich jede Kommune und jedes Land bemüht sind, Wohnungssuchende aus diesem bevorzugten Personenkreis unterzubringen, werden Sie das vordringlich in der Form der Familienheimunterbringung in Siedlungen oder in Stockwerkseigentum versuchen. Aber jede Gemeinde steht vor dem Problem, diesen Personenkreis unterzubringen; das ist hier in diesem Gesetz vorgesehen. Dann, meine Kollegen hier auf der Linken, ist durchaus auch der Mietwohnungsbau hierfür heranzuziehen und zu finanzieren.
    Wenn ich also auf der einen Seite nur noch von Eigenheimen für Kinderreiche höre und auf der anderen Seite höre, daß der Mietwohnungsbau glatt am Erliegen ist, dann muß ich bei ganz nüchterner Durchsicht dieses Gesetzes feststellen, daß weder das eine noch das andere der Fall ist. Vordringlich soll allerdings das Eigentum in jeder Form berücksichtigt werden. Aber es soll auch der vorhin genannte Personenkreis untergebracht werden.

    (den vorgesehenen Mitteln finanzieren müssen. Dieser Weg kann doch in ,der Praxis gar nicht anders laufen. Das „hie so, hie so" gibt es in der Praxis nicht. Jede Kommune wird dafür sorgen, daß sie die Leute unterbringt, die am dringendsten eine Unterbringung brauchen, wenn möglich, in einem Eigenheim, wenn es nicht geht, in Insofern meine ich, daß wir uns über diese Paragraphen nicht an die Köpfe nu kriegen brauchen. Ich meine, daß es aus diesem Grunde auch nicht nötig ist, die von der SPD beantragten besonderen Mittel auf den Bund zu verlagern, der hierzu nach dem neuen Gesetzentwurf eine ganze Menge tut. Ich meine also, wir können diesen Sonderantrag, der so ganz schön klingt, wirklich nicht annehmen. Wird weiter das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache. Vizepräsident Dr. Jaeger Ich lasse über den Änderungsantrag .der Fraktion der SPD auf Umdruck 705 unter Ziffer 9 abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe! — Mit Mehrheit abgelehnt. Ich lasse über Nr. 13 in .der Ausschußfassung abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen. Ich rufe Nr. 14 auf, dazu die Anträge tauf Umdruck 705 unter Ziffer 10 und auf Umdruck 709 unter Ziffer 8. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich zuerst über den Antrag der Koalitionsparteien auf Umdruck 709 unter Ziffer 8 abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen. Ich lasse über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 705 unter der Zifer 10 abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Mit Mehrheit abgelehnt. Wer Nr. 14 in der Ausschußfassung mit der soeben beschlossenen Änderung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen. Ich komme nunmehr zu Nr. 14 a und dem Antrag auf Umdruck 709 unter Ziffer 9. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer dem Antrag der Koalitionsparteien unter Ziffer 9 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um Idas Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen. Wer Nr. 14 a mit der soeben beschlossenen Änderung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Es ist so beschlossen. Ich komme zu Nr. 15, — Nr. 15 a, — Nr. 16. — Das Wort wird nicht gewünscht. Änderungsanträge sind nicht gestellt. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen. Ich komme zu Nr. 17 und dem Antrag auf Umdruck 709 unter Ziffer 10. Wird das Wort gewünscht? — Herr Abgeordneter Dr. Czaja! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! § 54 a war besonders umstritten, auch in der öffentlichen Meinung. Besonders die gemeinnützige Wohnungswirtschaft hat gewünscht und gefodert, daß der Wiederbeschaffungswert beim Verkauf von Eigenheimen sanktioniert wird. Wir konnten nicht so weit gehen, weil wir der Auffassung waren, daß man die Steigerung des Wertes, der durch die Fremdmittel und besonders die öffentlichen Mittel erzielt wird, nicht vom Letzterwerber einfordern kann. Wir sind aber entgegen der Ausschußberatung in der Koalition der Auffassung, daß die Wiederbeschaffung des Bodens, besonders sofern Änderungen zwischen der Bewilligung der öffentlichen Mittel und drei Jahre nach Bezugsfertigkeit eingetreten sind, berücksichtigt werden sollten. Wenn diese Wertänderung im Boden berücksichtigt wird, fällt allerdings alternativ der 5%ige Wagniszuschlag fort, der auf den Bodenanteil entfällt. Man kann also alternativ entweder den 5%igen Wagnisanteil einschließlich des Anteils für die Bodenkosten bei der Veräußerung von Kaufeigenheimen in Anspruch nehmen oder aber eine eventuelle Wertsteigerung des Bodens bis zu drei Jahren nach Bezugsfertigkeit. Das soll sowohl auf die rasche Veräußerung drücken als auch Ausuferungen bei Gewinnen diesbezüglich vermeiden. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse abstimmen über den Änderungsantrag der Koalitionsparteien Umdruck 709 Ziffer 10. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen. Wer der Nummer 17 in der Ausschußfassung mit der beschlossenen Änderung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen. Ich rufe auf die Nrn. 18, — 19 — 20 entfällt —, — 20 a. Keine Änderungsanträge. Keine Wortmeldungen. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen. Wir kommen zu Nr. 21. Dazu Änderungsantrag Umdruck 709 Ziffer 11. Wird das Wort gewünscht? — Herr Abgeordneter Dr. Czaja. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die von uns beantragte Bestimmung soll ermöglichen, daß auch Genossenschaften, wenn sie es wollen, Ein-und Zweifamilienhäuser an ihre Genossen veräußern dürfen und können. Sofern eventuell eine Bestimmung des § 9 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes dem entgegenstehen sollte, findet sie keine Anwendung. Das, was ich soeben dargelegt habe, ,bezieht sich auch auf Ziffer 14 b des Umdrucks 709, der eine analoge Bestimmung vorsieht. Wird weiter das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich lasse abstimmen über den Antrag der Koalitionsparteien Umdruck 709 Ziffer 11. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen. Wir stimmen ab über Nr. 21 mit der soeben beschlossenen Änderung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen. Ich rufe auf die Nrn. 21 a, — 22, — 23, — 24. Keine Änderungsanträge, keine Wortmeldungen. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen Vizepräsident Dr. Jaeger wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen. Nr. 25! Dazu Änderungsantrag Umdruck 709 Ziffer 12. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen Umdruck 709 Ziff. 12 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen. Wer Nr. 25 mit der soeben beschlossenen Änderung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Es ist so beschlossen. Nr. 25 a! Kein Widerspruch; es ist so beschlossen. Antrag Umdruck 709 Ziffer 13 auf Einfügung einer Nummer 25 a 1. Wird das Wortgewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen. Ich rufe auf die Nrn. 2513, — 25 c, — 26. Keine Änderungsanträge, keine Wortmeldungen. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen sobeschlossen. Nr. 27! Dazu Änderungsantrag Umdruck 709 Ziffer 14. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen Umdruck 709 Ziffer 14 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen. Wer der Nr. 27 mit der soeben beschlossenen Änderung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen. Nrn. 27 a und 27 b! Wer ihnen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen. Ich komme zu Nr. 28 und damit zu Ziff. 15 des Umdrucks 709. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer dem Änderungsantrag unter Ziffer 15 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. Es ist so beschlossen. Wer der Nr. 28 mit der beschlossenen Änderung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen. Nr. 29! — Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — So beschlossen. Wer dem Art. I als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen. Ich komme zu Art. II. Hier wird man wohl paragraphenweise abstimmen müssen. Ich rufe demnach auf die §§ 1, — 2, — 3, — 4, — 5. Wer den aufgerufenen Paragraphen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen. Ich komme zu § 6 und dem Änderungsantrag Umdruck 709 Ziffer 16. Wird das Wort gewünscht? — Herr Abgeordneter Czaja! Mit Genehmigung des Herrn Präsidenten möchte ich die Ziffern 16 und 17 kurz begründen, da sie sachlich zusammengehören. Es handelt sich um einen betont auch den Mittelstand fördernden Antrag. Dem Hausbesitzer, der öffentlich geförderte Wohnungen geschaffen hat, soll ermöglicht werden, dann, wenn er in einem Mietwohnblock mehr als vier Wohnungen geschaffen hat oder wenn er in einem Eigenheim zwei Wohnungen geschaffen hat, eine zweite Wohnung an einen Familienangehörigen, wie er im Zweiten Wohnungsbaugesetz umgrenzt ist, zu vermieten. Für das Familienheim galt das bisher immer durch Gesetz. Nachdem die §§ 75 bis 81 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes gegenstandslos geworden sind, muß das aber noch einmal hier aufgeführt werden. Das geschieht durch Ziffer 16 des Änderungsantrags Umdruck 709. Für Mietwohnungen ist vorgesehen, daß ein Angehöriger, der unter den begünstigten Personenkreis fällt, sich natürlich so verhalten kann wie jeder andere, d. h. er kann den Antrag auf eine entsprechende Bescheinigung stellen. Fällt er allerdings nicht unter den begünstigten Personenkreis, dann ist dem Antrag nur stattzugeben, wenn der Hausbesitzer sich verpflichtet, entweder die Zinsdifferenz für die auf die Wohnung entfallenden öffentlichen Mittel für jedes laufende Jahr zu bezahlen oder aber sie durch Kapitalisierung — allerdings dann in angemessener Höhe, d. h. höchstens bis zu drei Jahren — zu ersetzen. Das sind die Ziffern 16 und 17 unseres Antrags. Ich bitte um Annahme. Keine weiteren Wortmeldungen. Wir stimmen ab über Ziffer 16 des Änderungsantrags Umdruck 709. Wer diesem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen. Ich stelle den § 6 in der so geänderten Fassung zur Abstimmung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen. Ich rufe auf § 7. Hierzu liegt der Änderungsantrag Umdruck 709 Ziffer 17 vor. Ich frage, ob zur Begründung das Wort gewünscht wird. — Wird das Wort weiter gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP auf Umdruck 709 Ziffer 17 zu § 7. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen. Präsident D. Dr. Gerstenmaier 0 Wir stimmen ab über § 7 in der so geänderten Fassung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? Einstimmig angenommen. § 8! Dazu liegt der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP auf Umdruck 709 Ziffer 18 vor. Wird das Wort gewünscht? — Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen. § 8 in der so geänderten Fassung! Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen. §§ 9, — 10, — 11! Keine Änderungsanträge. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Angenommen. § 12, dazu der Änderungsantrag auf Umdruck 709 Ziffer 19. Was ist das für ein Änderungsantrag? Auch redaktionell? Keine Wortmeldung. Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen. Wer § 12 in der so geänderten Fassung zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen. § 13! Kein Änderungsantrag. Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen. § 14, dazu Änderungsantrag auf Umdruck 709 Ziffer 20. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen. Wer dem so geänderten § 14 zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen. § 15! Kein Änderungsantrag. Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen. § 16, Änderungsantrag auf Umdruck 709 Ziffer 21. Auch eine redaktionelle Änderung, Herr Kollege Czaja? Der Antrag ist begründet. Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen. § 16 in der so geänderten Fassung! Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit der gleichen Mehrheit angenommen. §§ 17, — 18, — 19, — 20, — 21. — Keine Änderungsanträge. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Angenommen. § 22, Änderungsantrag auf Umdruck 709 Ziffer 22. Der Antrag ist begründet. Keine Wortmeldung. Wer dem Änderungsantrag auf Umdruck 709 Ziffer 22 zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen. § 22 in der so geänderten Fassung, — § 23, —§ 24, — § 25. Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen. § 26, Änderungsantrag Umdruck 709 Ziffer 23. — Redaktionell. — Keine Wortmeldung. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Angenommen. § 26 in der so geänderten Fassung, — § 27, —§ 28. Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen. § 29, Änderungsantrag Umdruck 709 Ziffer 24. Wird das begründet? — Keine Wortmeldung. Wer dem Änderungsantrag auf Umdruck 709 Ziffer 24 zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen. § 29 in der so geänderten Fassung, — § 30, —§ 31, — § 32, — § 33, — § 34. Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen sind diese Paragraphen angenommen. Art. III! Wird zu Art. III das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen. Änderungsantrag Umdruck 709 Ziffer 24 auf Einfügung eines Art. III a! Wird dieser Antrag begründet? — Herr Abgeordneter Czaja! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den letzten Monaten sind Schwierigkeiten innerhalb der gemeinnützigen und der sonstigen Wohnungswirtschaft bezüglich der Gebührenbefreiung nach Ablauf von fünf Jahren eingetreten. Die bisherige Rechtsprechung in dieser Frage ist uneinheitlich. Wir wollen durch diesen Antrag klarstellen, daß dort, wo aus raumordnerischen Gründen, aus Gründen der Bodenordnung, des Abschlusses von Prämiensparverträgen und ähnlichen Gründen die grundbuchliche Übereignung des Wohngrundstücks innerhalb von fünf Jahren nicht möglich ist, man der Gebührenbefreiung dadurch nicht verlustig geht. Dies enthält der Art. III a. Dr. Czaja Mit Genehmigung des Herrn Präsidenten darf ich noch zu Art. IV sprechen. Es handelt sich um die Geltung im Saarland. Sie konnte erst nach Abschluß der Ausschußberatungen mit den Vertretern der Saar abgehandelt werden. In unserem Änderungsantrag zu diesem Artikel ist in Ziffer 26 unter Buchst. a am Schluß ein Druckfehler zu korrigieren. Der bisherige Satz 2 kann natürlich nicht wieder Satz 2 werden; vielmehr muß der bisherige Satz 2 Satz 3 werden. Meine Damen und Herren, wird zu dem Änderungsantrag Umdruck 709 Ziffer 25 das Wort gewünscht? — Keine Wortmeldungen. Wer diesem Änderungsantrag Umdruck 709 Ziffer 25 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen. Damit ist Art. III a eingefügt. Zu Art. IV liegt der Änderungsantrag 709 Ziffer 26 vor. Der Antrag Ziffer 26 Buchst. a ist schon begründet ; da war zu korrigieren, daß der bisherige Satz 2 Satz 3 wird. — Kann über den Antrag Ziffer 26 im ganzen abgestimmt werden? Wird zu dem Antrag Umdruck 709 Ziffer 26 Buchstaben a bis e, der zu Art. IV gestellt ist, das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen. Ich stelle Art. IV in der so geänderten Fassung zur Abstimmung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen ist Art. IV in der geänderten Fassung angenommen. Ich rufe Art. V Einleitung und Überschrift auf. Hierzu liegen Änderungsanträge nicht vor. Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen. Ich schließe die zweite und eröffne die dritte Beratung. Allgemeine Aussprache. — Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Hesberg. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der CDU/CSU-Fraktion gebe ich die Erklärung ab, daß wir dem Wohnungsbauänderungsgesetz in der jetzt beschlossenen Fassung gern unsere Zustimmung erteilen werden. Wir bejahen die zur Verabschiedung anstehende Novelle, weil sie nach Ansicht meiner Freunde eine gute Kombination der Regierungsvorlage und der Initiativanträge aus den Reihen der CDU/CSU sowie der FDP darstellt. Ich möchte auch feststellen, daß die Vorlage Ausdruck des erfolgreichen Bemühens aller im Ausschuß vertretenen Parteien ist, in sachlicher Zusammenarbeit die bestmögliche Lösung zu erzielen; dafür möchte ich den Kolleginnen und Kollegen der SPD hiermit Dank sagen. Die Ausschußvorlage verwirklicht unseren Wunsch, den Beitrag des Bundes zum sozialen Wohnungsbau in diesem Jahr und in den nächsten Jahren durch den Degressionsstopp zu § 18 des Gesetzes zu verstärken, was allein für die Jahre 1965 bis 1967 ein Mehr an Bundesmitteln in Höhe von 420 Millionen DM bedeutet. Richtig eingesetzt — das hat der Kollege Czaja dargelegt — kann damit ein Mehrfaches an finanziellem Effekt im Bereich der Wohnungsbauförderung erzielt werden. Dem Herrn Bundesminister der Finanzen sei an dieser Stelle für seine Bereitschaft, unserer Konzeption zu folgen, gedankt. Dadurch ist es möglich geworden, die Voraussetzungen für eine beschleunigte Beseitigung des Wohnungsdefizits zu schaffen und zugleich den Wünschen der Länder, wie sie in den Stellungnahmen des Bundesrats zur Regierungsvorlage zum Ausdruck gekommen sind, in etwa Rechnung zu tragen. Das Wohnungsbauänderungsgesetz, meine Damen und Herren, setzt neue Akzente zur Wohnungsbauförderung und zur Eigentumsbildung im Wohnungswesen. Der verstärkten Eigentumsbildung werden namentlich die Schichten, die eigentumswillig sind, aber sich einkommensmäßig bzw. wegen der Größe der Familie schwer tun, nämlich die Familien mit Kindern — namentlich die kinderreichen Familien —, dadurch teilhaftig, daß wir die Beträge für die Familienzusatzdarlehen beträchtlich angehoben haben. Die Vorschriften gewährleisten auch eine verstärkte Eigentumsbildung in den Städten, wo die Raumverhältnisse die Verwirklichung von Eigenheimwünschen vielfach erschweren bzw. das Eigentum in einem Mehrfamilienhaus dem Familienheim gegenüber bevorzugt wird. Wir verwirklichten die Anregung des Kollegen Mick, die er in der ersten Lesung der Regierungsvorlage zum Vortrag brachte, die Finanzierungsbedingungen des Wohnungseigentums zu verbessern, und zwar vornehmlich durch Gewährung von angemessenen Familienzusatzdarlehen. Wir stellen auch mit Befriedigung fest, daß im Rahmen der Eigentumsförderung ein Beitrag zur Förderung der Altenwohnungen geleistet werden konnte, nämlich durch die Gewährung von Familienzusatzdarlehen, wenn die Bauherren beim Bau eines Familienheims oder eines Wohnungseigentums Elternteile in ihr Haus aufnehmen. Die hier mögliche Gewährung von Familienzusatzdarlehen verdient nach unserer Überzeugung ganz besondere Beachtung. Nicht zuletzt, meine Damen und Herren, möchte ich die Einbeziehung eines Personenkreises, der die Einkommensgrenze des sozialen Wohnungsbaus um nicht mehr als .ein Drittel übersteigt, in die Eigentumsförderung besonders hervorheben. Für die, die die Einkommensgrenzen des sozialen Wohnungsbaues überschnitten haben, ist es oft außerordentlich schwierig, den Wunsch, ein Familienheim zu bauen, zu verwirklichen. Hier bieten nun Zinszuschüsse und Dr. Hesberg Bürgschaften für eine angemessene Zeit tragbarere Lasten, als sie bisher übernommen werden mußten. In Anbetracht ,der Kürze ,der uns zur Verfügung stehenden Zeit muß ich davon absehen, noch weitere bemerkenswerte Einzelheiten ,dieser Vorlage zu würdigen, im besonderen auf die Vorschriften über das Bindungsgesetz einzugehen. Ich halte mich aber für verpflichtet, abschließend noch folgendes festzustellen. Diese letzten Gesetze, die für den Bereich des Wohnungsbaus zur Verabschiedung anstehen, geben Anlaß zu dem Hinweis, daß auch diese Novelle sich in die ,Gesamtkonzeption der CDU/CSU einordnet, durch soziale und gesellschaftspolitische Komponenten der sozialen Marktwirtschaft eine soziale Wohnungswirtschaft an die Seite zu stellen. Dia wir hierzu in den 16 Jahren unserer Tätigkeit immer neue Beiträge geleistet und die Gesamtergebnisse am stärksten beeinflußt haben, haben wir auch keinen Anlaß, unsere Verdienste in dieser Zeit schmälern zu lassen. Wir sind weit davon entfernt, die Mitarbeit der Opposition nicht anzuerkennen, vor allen Dingen die finanziellen Beiträge ,der Länder und Gemeinden gering einzuschätzen. Auch wir erkennen die Fertigstellung von 81/2 Millionen Wohnungen als Gemeinschaftsleistung von Bund, Ländern und Gemeinden und caller Schichten der deutschen Bevölkerung an. Aber, meine Damen und Herren, diese Gemeinschaftsleistung wäre nicht denkbar gewesen ohne die wirtschaftspolitische Vorentscheidung, nämlich die Einführung der sozialen Marktwirtschaft durch dien früheren Wirtschaftsminister und den jetzigen Bundeskanzler Ludwig Erhard. Diese wirtschaftspolitische Entscheidung, die die Opposition jahrelang bekämpft hat, sicherte die fortgesetzte Steigerung des Sozialprodukts und damit die Ergiebigkeit der Steuerquellen, aus denen immer reichlichere Finanzbeiträge für den sozialen Wohnungsbau erschlossen werden konnten. Gleichzeitig war es dabei möglich, durch steuerliche Vergünstigungen den Wohnungsbau immer mehr zu fördern und die private Initiative anzuregen, immer mehr Kapitalien im Wohnungsbau anzulegen. Nur die Impulse der sozialen Marktwirtschaft vermochten die Ersparnisse in einem solchen Ausmaß zu steigern, daß die Kapitalbildung ,den Wohnungsbau im erforderlichen Umfang zu bedienen vermochte, und wir waren es, die zudem die Ersparnisbildung durch das Wohnungsbauprämiengesetz für den Wohnungsbau nutzbar machten. Wenn die Sachverständigen, die vor der Beratung des ersten Wohnungsbaugesetzes 1949/50 vom damaligen Wohnungsbauminister Wildermuth hinzugezogen wurden, eine Höchstleistung von 250 000 Wohnungen pro Jahr als das Äußerste ansahen, Recht behalten hätten, hätten wir in den zurückliegenden Jahren nicht 8,5 Millionen Wohnungen, sondern nur 4 Millionen Wohnungen erstellt. So wäre es denn auch fair, anzuerkennen, daß die Gesamtkonzeption der Regierungskoalition und ihre ständige Gesetzgebungsinitiative den Hauptanteil an dem Erfolg unserer Wohnungsbauleistung seit 1949 hat. Daher möchte ich auch nicht unterlassen, unsere Zustimmung zu dieser Vorlage mit dem herzlichen Dank meiner Freunde an den Bundesminister Lücke und seine Mitarbeiter zu verbinden. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Hauffe. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es fällt nicht ganz leicht, bei der zur Verfügung stehenden Zeit zu diesem Gesetz das zu sagen, was notwendig wäre. Aber ich glaube, daß zu den letzten Worten des Herrn Kollegen Dr. Hesberg doch einiges gesagt werden muß. Wir wissen alle, daß wir in der Zeit vor der Währungsreform nicht voraussehen konnten, daß das, was heute gebaut wird, würde geschaffen werden können. Auch wir Sozialdemokraten haben das nicht voraussehen können. Ich erinnere mich noch daran, daß wir damals vor der Währungsreform, als wir in Bayern mit dem Plan A den Wohnungsbau als Aufgabe Nr. 1 verkündeten, schätzten, im Lande Bayern 30 000 Wohnungen bauen zu könnnen. Inzwischen werden 100 000 gebaut. Aber damals haben Ihre Freunde erklärt, daß die 30 000 nicht möglich seien. Wenn wir in der Vergangenheit kramen, dann wird jeder für Plus oder Minus irgendwie ein Argument finden, und es kommt dann darauf an, wie man das auslegt. (Abg. Baier [Mosbach] : Herr Hauffe, wir wußten alle nicht, daß wir solch eine gute Wirtschaftspolitik machen werden!)


    (Beifall bei den Regierungsparteien.)


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)