Rede:
ID0419421200

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Schmidt: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 194. Sitzung Bonn, den 30. Juni 1965 Inhalt: Überweisung des Antrags des Bundesschatzministers betr. VEBA an Ausschüsse . . 9832 C Fragestunde (Drucksachen IV/3636, zu IV/3636) Fragen des Abg. Schmitt-Vockenhausen Film „Elisabeth II. - Eine Königin in Deutschland" von Hase, Staatssekretär . . . . . 9831 B Dr. Lohmar (SPD) 9831 C Holkenbrink (CDU/CSU) . . . . 9832 B Fragen des Abg. Jacobi (Köln):: Bundesdarlehenswohnungen Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . 9832 D Jacobi (Köln) (SPD) 9833 A Frage des Abg. Jahn: Gemälde des Malers Karl Lenz „Erdhausen im Winter" Kattenstroth, Staatssekretär . . . 9833 D Jahn (SPD) 9833 D Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . . 9834 B Fragen des Abg. Büttner: Maßnahmen betr. Haltung, Pflege, Unterbringung oder Beförderung von Tieren Dr. Weber, Bundesminister 9834 B, 9835 C Ritzel (SPD) 9834 D, 9835 C Fragen der Abg. Ritzel und Börner: Tierschutzrecht Dr. Weber, Bundesminister . . . . 9836 A Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 9836 C Strohmayr (SPD) . . . . . . . . 9836 D Frage des Abg. Jahn: Zuständigkeit des Bundeskriminalamtes Dr. Weber, Bundesminister . . . 9837 A Jahn (SPD) 9837 C Frage des Abg. Dröscher: Benachteiligung deutscher Beschädigter durch Urteile von Militärgerichten der Stationierungsstreitkräfte Dr. Weber, Bundesminister . . . . 9838 A Dröscher (SPD) . . . . . . . . 9838 B Frage des Abg. Gewandt: Grundsätze der sozialen Marktwirtschaft auf dem Geld- und Kapitalmarkt Dr. Langer, Staatssekretär . . . 9839 A Gewandt (CDU/CSU) 9839 B Frage des Abg. Gewandt: Zinsverordnung des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen Dr. Langer, Staatssekretär . . . 9839 B Gewandt (CDU/CSU) 9839 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 Frage des Abg. Ertl: Verkauf von Kunstgegenständen aus der Tschechoslowakei an die Bundesrepublik Dr. Langer, Staatssekretär . . . 9839 D Ertl (FDP) 9840 A Frage des Abg. Dröscher: Forderungen der Krankenkassen auf Nachzahlung der Familienwochenhilfe Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 9840 B Dröscher (SPD) 9840 C Frage des Abg. Killat: Sozialbericht 1965 — Vorschläge für die Rentenanpassung Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 9840 D Killat (SPD) 9840 D Frage des Abg. Killat: Anpassungsquote in der Renten- und in der Unfallversicherung Dr. Claussen, Staatssekretär . . . . 9841 A Frage des Abg. Fritsch: Bundesanstalt für Rehabilitation Dr. Claussen, Staatssekretär . . . . 9841 A Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 9841 B Frage des Abg. Dr. Imle: Anrechnung der Ausbildungszulage auf die Erziehungsbeihilfe Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 9841 D Killat (SPD) 9842 B Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . . . 9842 C Bericht über organisatorische und personelle Maßnahmen auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes und über die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste (Drucksache IV/2582); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/3469) — Fortsetzung der Beratung — Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 9842 D Entwurf eines Gesetzes über bauliche Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung (Schutzbaugesetz) (Drucksachen IV/896, IV/3512, Nachtrag zu IV/3512); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3676) ; Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Drucksache IV/3666) — Dritte Beratung Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 9843 C Entwurf eines Gesetzes aber den Selbstschutz der Zivilbevölkerung (Selbstschutzgesetz) (Drucksachen IV/897, IV/3388) — Fortsetzung der dritten Beratung — Hübner (Nievenheim) (SPD) . . . 9844 A Hübner (Berlin) (CDU/CSU) . . . 9844 B Höcherl, Bundesminister 9844 C Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (SPD, CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3393) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/ 3671); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung (Drucksache IV/3592) — Zweite und dritte Beratung — Brück (CDU/CSU) 9845 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9845 B Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung im Saarland (Drucksache IV/2884) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3670) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/3638 — Ausschußantrag Nr. 1 —) ; — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Neuregelung des Rechts der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung im Saarland (Abg. Hussong, Kulawig, Wilhelm und Fraktion der SPD) (Drucksache IV/3352) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3670) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/3638 — Ausschußantrag Nr. 2 —) — Zweite und dritte Beratung — Hussong (SPD) 9845 C Exner (CDU/CSU) 9847 B Ollesch (FDP) 9849 C Wilhelm (SPD) 9850 A Stingl (CDU/CSU) 9851 A Klein (Saarbrücken) (CDU/CSU) . 9851 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Ruhensvorschriften in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der gesetzlichen Unfallversicherung (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3271); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3675); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Druck- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 III sache IV/3639) — Zweite und dritte Beratung — Bergmann (SPD) . . . . . . . . 9852 D Dr.-Ing. Philipp (CDU/CSU) . . . 9853 A Ollesch (FDP) 9853 B Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Mühlengesetzes (Drucksache IV/3445) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/3626) — Zweite und dritte Beratung — 9853 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Drucksache IV/2441); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3657) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3629) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . . 9854 B Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (IV/3338) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3608) — Zweite und dritte Beratung — 9854 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3351); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/ 3631) — Zweite und dritte Beratung — . 9855 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (Drucksache IV/2442) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3593) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 9855 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 9856 A Seuffert (SPD) 9856 C Dr. Imle (FDP) 9856 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrages zum Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1965 (Nachtrag zum ERPWirtschaftsplangesetz 1965) (Drucksache IV/3361); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des . Bundes (Drucksachen IV/3526, zu IV/3526) — Zweite und dritte Beratung — . . . 9857 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 8. April 1965 zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Drucksache IV/3530) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache IV/3635) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Furler (CDU/CSU) 9857 D Wehner (SPD) 9859 A Rademacher (FDP) 9861 C Illerhaus (CDU/CSU) 9862 C Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 9863 B Vorschläge der Kommission der EWG zur Agrar-Finanzpolitik in der EWG vom 31. März 1965 (Drucksache IV/3313) ; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache IV/3665) Dr. Kopf (CDU/CSU) 9864 D Frau Strobel (SPD) 9866 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 9870 C Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Eingliederung der deutschen Landwirtschaft in den Gemeinsamen Markt (EWG-Anpassungsgesetz) (Drucksachen IV/3245, IV/3387) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3684); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/3680, zu IV/3680) — Zweite und dritte Beratung — Marquardt (SPD) 9871 C Kriedemann (SPD) 9871 D Bauknecht (CDU/CSU) 9872 A Dürr (FDP) 9872 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 9872 C Struve (CDU/CSU) 9873 A Mertes (FDP) 9876 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts (Drucksache IV/3199); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3649); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksachen IV/3600, zu IV/3600) — Zweite und dritte Beratung — Jacobi (Köln) (SPD) . . . . . . . 9877 D Mick (CDU/CSU) . . . . . . . . 9878 C Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 9879 C Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik auf dem Gebiet des Wohnungswesens (Wohnungs- IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 stichprobengesetz 1965) (Drucksache IV/ 3198); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 AO (Drucksache IV/3659) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksache IV/3656) — Zweite und dritte Beratung — 9879 D Entwurf eines Gesetzes zur verstärkten Eigentumsbildung im Wohnungsbau und zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbauänderungsgesetz 1965) (Drucksachen IV/2891, IV/2718) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3650) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksachen IV/3634, zu IV/3634 — Ausschußantrag Nr. 1 —) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (FDP) (Drucksache IV/2006); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksachen IV/3634, zu IV/3634 — Ausschußantrag Nr. 2 —) — Zweite und dritte Beratung — und mit Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Änderung und Ergänzung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Drucksachen IV/2010, IV/3634, zu IV/3634 — Ausschußantrag Nr. 2 —) Dr. Czaja (CDU/CSU) 9880 B Jacobi (Köln) (SPD) 9880 C Bäuerle (SPD) 9881 A Hauffe (SPD) 9883 B Mick (CDU/CSU) 9883 C Frau Meermann (SPD) 9885 A Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 9887 B Dr. Hesberg (CDU/CSU) 9891 B Lücke, Bundesminister 9896 D Anteilnahme an dem U-Bahn-Unglück in Berlin Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 9899 C Überweisung eines Gesetzentwurfs an den Haushaltsausschuß nach § 96 GO . . . . 9899 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (Drucksachen IV/2600, IV/3115) ; Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses (Drucksache IV/3641) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 9899 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht (Drucksache IV/2880) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/3673) — Zweite und dritte Beratung — 9900 A Entwurf eines Gesetzes zu einer Vereinbarung vom 20. Dezember 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Soziale Sicherheit in bezug auf das Saarland und zu der Sechsten Zusatzvereinbarung vom 20. Dezember 1963 zum Allgemeinen Abkommen mit Frankreich über die Soziale Sicherheit vom 10. Juli 1950 (Drucksache IV/2353) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/3691) — Zweite und dritte Beratung — 9900 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. April 1964 mit der Republik Türkei über Soziale Sicherheit (Drucksache IV/3312) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/3692) — Zweite und dritte Beratung — 9900 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. Februar 1964 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Soziale Sicherheit (Drucksache IV/3513) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/3693) — Zweite und dritte Beratung — 9900 D Entwurf eines Gesetze zu der Vereinbarung vom 10. Dezember 1964 zur Durchführung des Abkommens vom 20. April 1960 mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Soziale Sicherheit (Drucksache IV/3514); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/3694) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 9901 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (Abg. Dr. Burgbacher, Rauhaus, Dr. Aschoff u. Gen., Abg. Jacobi [Köln] und Fraktion der SPD) (Drucksache IV/2751); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3658); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache IV/3619) — Zweite und dritte Beratung — 9901 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (Abg. Wendelborn und Fraktion der CDU/CSU, Abg. Ramms u. Gen.) (Drucksache IV/2418) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsaus- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 V schusses (Drucksache IV/3472) — Zweite und dritte Beratung — Wendelborn (CDU/CSU) . . . . . 9901 D Börner (SPD) . . . . . . . . . 9902 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung einer Straßenverkehrsunfallstatistik (Drucksache IV/ 3293) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache IV/3540) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 9902 B Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Straßen in den Gemeinden 1966 (Drucksache IV/3315); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache IV/ 3554) — Zweite und dritte Beratung — . 9902 D Entwurf eines Gesetzes über eine Untersuchung der wirtschaftlichen Lage der Deutschen Bundesbahn, der Binnenschifffahrt und des gewerblichen Kraftverkehrs (Drucksache IV/3083); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache IV/3590) — Zweite Beratung — . . . . 9902 D Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Entschließungsantrag der Abg. Dr. Müller-Hermann, Mengelkamp, Drachsler, Lemmrich und Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965 (Umdruck 580, Drucksache IV/3620) . . . . 9903 A Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU und der Abg. Ertl, Dr. Supf u. Gen. zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965 (Umdruck 594, Drucksache IV/3621) . . . 9903 B Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Förderungsprogramm für die deutsche Seeschiffahrt (Umdruck 473, Drucksache IV/3622) . . . . . . . . 9903 C Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Blumenfeld, Dr. Müller-Hermann, Gewandt, Dr. Artzinger, Dr. Stecker, Stein und Fraktion der CDU/CSU, Eisenmann, Dr. Löbe, Rademacher, Ramms, Peters (Poppenbüll) und Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Förderungsprogramm für die deutsche Seeschiffahrt (Umdruck 476, Drucksache IV/3623) . . . 9903 C Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Löbe, Rademacher u. Gen. betr. Errichtung eines Bundesamtes für Transportkosten (Drucksachen IV/3095, IV/3594) 9903 D Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Löbe, Dr. Imle und Fraktion der FDP betr Mannheimer Akte (Drucksachen IV/3084, IV/3541) 9903 D Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Schmidt (Braunschweig), Dr. Müller-Hermann, Rademacher u. Gen. betr. Vorlage eines Verkehrsplanes für die Bundesausbaugebiete (Drucksachen IV/3319, IV/3550) . . 9904 A Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Notstand auf den Straßen und im Straßenbau (Drucksachen IV/2517, IV/3586) 9904 A Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964 (Umdruck 435, Drucksache IV/3588) . . . 9904 B Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Schutz von Taxifahrern gegen Überfälle (Drucksachen IV/2592, IV/3589) . . 9904 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines Teils des ehemaligen Luftwaffenhelferinnenlagers Fürth/ Bayern (Drucksache IV/3368) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksache IV/3546) 9904 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des Kriegsmarinearsenals in Kiel-Wellingdorf (Drucksache IV/3295); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksache IV/3545) 9904 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Fliegerhorstes Crailsheim (Württ.) ,(Drucksache IV/3532) ; Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksache IV/3577) 9904 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des Grundstücks der ehemaligen Luftfahrtforschungsanstalt München e. V. in Ottobrunn (Drucksache IV/3475); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksache IV/3685) 9904 D VI Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Standortübungsplatzes BoyeKl. Hehlen (Drucksache IV/3543) ; Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksache IV/3662) 9905 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Flugplatzes Hamburg-Bahrenfeld (Drucksache IV/3544); Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksache IV/3663) . 9905 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des Grundstücks in Köln, Hahnenstr. 6 (Drucksache IV/3531); Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksache IV/3664) . . . . . . . . . . 9905 B Anträge des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnungen für die Rechnungsjahre 1960 und 1961 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksachen IV/1780, IV/ 3052) ; Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (Drucksachen IV/3451, IV/3667) 9905 B Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1962 - Einzelplan 20 — (Drucksache IV/1330); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache IV/3660) 9905 C Antrag der Abg. Bading, Frau Dr. Hubert, Junghans, Junker, Kurlbaum, Lange (Essen) und Fraktion der SPD betr. Kreditprogramm zur Reinhaltung der Luft (Drucksache IV/2328) ; Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses (Drucksache IV/2630) . . . . . . . . 9905 D Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag der Deutschen Friedensunion (Drucksache IV/3677) . . 9905 D Mündlicher Bericht des Rechtsauschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag der Regierung des Landes Hessen (Drucksache IV/3678) 9906 A Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (Drucksache IV/3679) . . . . . . . . 9906 A Übersicht 31 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/3653) . . . 9906 B Bericht über Stand und Zusammenhang aller Maßnahmen des Bundes zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung — Bundesbericht Forschung I — (Drucksache IV/2963); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kulturpolitik und Publizistik (Drucksache IV/3644) 9906 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965 (Umdruck 584, Drucksache IV/3695) 9906 D Antrag der Abg. Josten, Buchstaller, Dr. Atzenroth u. Gen. betr. Bericht über die Garnisonstadt Koblenz (Drucksache IV/3223) ; Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache IV/3654) 9906 C Schriftlicher Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über eine Ergänzung der Anlage 4 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages betr. Behandlung von Vorlagen gemäß Artikel 2 und 3 des Gesetzes zu den Verträgen zur Gründung der EWG und EURATOM (Drucksache IV/3633) 9907 A Nächste Sitzung 9907 B Anlagen 9909 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 9831 194. Sitzung Bonn, den 30. Juni 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Frau Ackermann 3. 7. Dr. Aigner 15. 7. Frau Albertz 10. 7. Arendt (Wattenscheid) 2. 7. Dr. Arndt (Berlin) 1. 7. Dr. Aschoff 2. 7. Dr.-Ing. Balke 30. 6. Bazille 14. 7. Frau Berger-Heise 3. 7. Blachstein 30. 6. Cramer 2. 7. Dr. Dr. h. c. Dresbach 2. 7. Eisenmann 30. 6. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 30. 6. Gscheidle 30. 6. Günther 2. 7. Kalbitzer 30.6. Dr. Kempfler 2. 7. Leber 1. 7. Lenz (Bremerhaven) 2. 7. Dr. Löbe 2. 7. Maier (Mannheim) 2. 7. Memmel * 30. 6. Dr. von Merkatz 30. 6. Michels 3. 7. Neumann (Allensbach) 15.7. Frau Dr. Pannhoff 30. 6. Dr. Pflaumbaum 2. 7. Porten 1. 7. Rollmann 30. 6. Dr. Starke 30. 6. Stauch 30. 6. Stiller 2. 7. Strauß 2. 7. Wegener 31.8. Werner 30. 6. Wolf 15. 7. Zühlke 2. 7. Anlage 2 Umdruck 712 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über bauliche Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung (Schutzbaugesetz) (Drucksachen IV/896, IV/3512, Nachtrag zu IV/3512, IV/3666). Der Bundestag wolle beschließen: In § 6 Abs. 1 erhält der Satz 1 folgende Fassung: „Der Bund gewährt Bauherren, die Wohngebäude im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau errichten oder die zu dem nach § 25 des Zweiten Woh* Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht nungsbaugesetzes begünstigten Personenkreis gehören und Eigenheime oder eigengenutzte Wohnungen errichten, auf Antrag einen pauschalen Zuschuß zu den Kosten des Grundschutzes; der Zuschuß soll ein Viertel der Kosten decken." Bonn, den 30. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 3 Umdruck 706 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung im Saarland (Drucksachen IV/2884, IV/3638). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 Nr. 1 wird die Zahl „40" durch die Zahl „50" ersetzt. 2. In § 1 Nr. 1 werden hinter den Worten „31. Dezember 1951" die Worte „bis zum 31. Dezember (D) 1965" eingefügt. 3. In § 1 Nr. 1 wird die Zahl „25" durch die Zahl „30" ersetzt. 4. In § 1 wird die Nummer 2 gestrichen und es wird folgender Absatz 2 angefügt: „ (2) Die Vollwaisenrenten werden auf 1/5 der nach Absatz 1 erhöhten Versichertenpension, mindestens jedoch auf 15 Deutsche Mark erhöht." 5. Hinter § 1 wird folgender § 1 a eingefügt: „§ 1 a (1) Waisenrente wird auch an Halbwaisen gewährt (Halbwaisenrente). (2) Die Halbwaisenrente beträgt 1/10 der nach § 1 Abs. I erhöhten Versichertenpension, mindestens aber 10 Deutsche Mark." 6. Hinter § 1 a wird folgender § 1 b eingefügt: „§ 1 b (1) Der Beitragssatz für die Pflichtversicherten der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung beträgt 5 vom Hundert des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgeltes. 9910 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 (2) Die Beitrags- und Leistungsbemessungsgrenze beträgt 750 Deutsche Mark im Monat." 7. § 5 erhält folgende Fassung: „§ 5 Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 1 b mit Wirkung vom 1. Juli 1964 in Kraft; § 1 b tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1966 in Kraft." Bonn, den 29. Juni 1965 Erler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 714 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Mühlengesetzes (Drucksachen IV/3445, IV/3626). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel i erhält Nummer 4 folgende Fassung: ,4. § 6 erhält folgende Fassung: „§ 6 Sicherung der gesetzlichen Bestimmungen (1) Wird ohne eine nach Maßgabe dieses Gesetzes erforderliche Genehmigung eine Mühle errichtet oder der Betrieb einer Mühle aufgenommen, wiederaufgenommen, verlegt oder seine Tagesleistung erweitert, so hat die nach Landesrecht zuständige Behörde die Stillegung oder die Beseitigung der nicht genehmigten Vorrichtungen anzuordnen und die Durchführung der Anordnung zu überwachen. (2) Ordnet die nach Landesrecht zuständige Behörde die Beseitigung der nicht genehmigten Vorrichtungen an, so hat sie hierfür eine angemessene Frist zu bestimmen und die Getreidemenge festzusetzen, die die Mühle bis zum Ablauf dieser Frist höchstens zu Erzeugnissen nach § 2 Abs. 1 verarbeiten darf. Sie hat dabei die Tagesleistung der Mühle bei Inkrafttreten dieses Gesetzes und nach § 3 genehmigte Erweiterungen zugrunde zu legen. (3) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann in Härtefällen Mühlen, die ihre Tagesleistung ohne Genehmigung geringfügig erweitert haben, anstelle der Maßnahmen nach Absatz 1 verpflichten, in zwei aufeinanderfolgenden Kalendervierteljahren nicht mehr Getreide zu den in § 2 Abs. 1 genannten Erzeugnissen zu verarbeiten, als der Tagesleistung der Mühle bei Inkrafttreten dieses Gesetzes zuzüglich einer genehmigten Erweiterung der Tagesleistung entspricht." 2. In Artikel i Nr. 5 (§ 12 Abs. 1) erhält Nummer 1 b folgende Fassung: „1 b. in den Fällen des § 3 Abs. 2 a oder des § 6 Abs. 2 oder 3 Getreide über die zulässige Menge hinaus zu den in § 2 Abs. 1 genannten Erzeugnissen verarbeitet." Bonn, den 30. Juni 1965 Arndgen und Fraktion Erler und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 5 Umdruck 704 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Stekker, Dr. Schmidt (Wuppertal), Dr. Imle zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Drucksachen IV/2441, IV/3629). Der Bundestag wolle beschließen: In § 3 wird die Jahreszahl „1964" durch die Jahreszahl „1965" ersetzt. Bonn, den 29. Juni 1965 Dr. Stecker Dr. Schmidt (Wuppertal) Baier (Mosbach) Dr. Becker (Mönchengladbach) Dr. Conring Dr. Dichgans Schlee Schulhoff Stooß Dr. Dr. h. c. Toussaint Dr. Imle Frau Funcke (Hagen) Anlage 6 Umdruck 717 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Dr. Koch, Dr. Imle und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (AOÄG) (Drucksachen IV/2442, IV/3593). Der Bundestag wolle beschließen: Als Artikel 1 a wird eingefügt: „Artikel 1 a Änderung des Gesetzes über die Finanzverwaltung Abschnitt V des Gesetzes über die Finanzverwaltung vom 6. September 1950 (Bundesgesetzbl. S. 448) Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 9911 in der zur Zeit geltenden Fassung wird aufgehoben.". Bonn, den 30. Juni 1965 Dr. Schmidt (Wuppertal) Dr. Becker (Mönchengladbach) Dr. Dichgans Leukert Schlee Schlick Dr. Stecker Stooß Dr. Dr. h. c. Toussaint Baier (Mosbach) Dr. Koch Dr. Imle Anlage 7 Umdruck 708 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Kuchtner, Bauer (Würzburg), Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (AOÄG) (Drucksachen IV/2442, IV/3593) . Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I wird die Nummer 1 a gestrichen. Bonn, den 29. Juni 1965 Frau Dr. Kuchtner Frau Blohm Dr. Hauser Dr. Kempfler Frau Dr. Maxsein Memmel Rollmann Ruf Schlee Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell Wittmann Dr. Zimmer Bauer (Würzburg) Hirsch Jahn Frau Kleinert Dr. Reischl Dr. Stammberger Dr. Bucher Busse Deneke Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dorn Anlage 8 Umdruck 707 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1965 (Nachtrag zum ERP-Wirtschaftsgesetz 1965) (Drucksachen IV/3361, IV/3526). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, angesichts der durch die ständige Verschärfung des Wettbewerbs am internationalen Schiffbaumarkt nach wie vor äußerst schwierigen Lage der deutschen Werftindustrie in Ergänzung der bereits beschlossenen Maßnahmen innerhalb des Werfthilfeprogramms der Bundesregierung für Kredite zur Finanzierung von Schiffsausfuhren nach Nicht-Entwicklungsländern außerhalb der EWG zu Lasten des ERP-Sondervermögens bei Kap. 2 Tit. 5 Verpflichtungen in Höhe von 75 Mio DM in den Jahren 1967 bis 1970 einzugehen. Der Bundesregierung wird empfohlen; bei Beginn der nächsten Legislaturperiode dem Deutschen Bundestag Vorschläge darüber vorzulegen, inwieweit über die bisherigen Förderungsmaßnahmen hinaus den deutschen Reedern durch Bindungsermächtigungen Förderungsmaßnahmen zuteil werden können. Die Bundesregierung wird weiterhin ersucht, in Anbetracht der entscheidenden Bedeutung von Maßnahmen zur konsequenten Fortführung der Politik einer Eigentumsbildung bei einkommensschwächeren Bevölkerungskreisen, deren allgemeine Billigung das alle Erwartungen übertreffende Zeichnungsergebnis bei der VEBA-Teilprivatisierung überzeugend beweist, weitere Möglichkeiten einer solchen Eigentumsbildung jeweils sofort tatkräftig zu fördern und im gegebenen Falle die dafür notwendigen Mittel bis zu einem Betrag von 25 Mio DM als unabweisbare Ausgaben außerplanmäßig bei Kap. 24 02 Tit. 950 des Bundeshaushaltsplans zur Verfügung zu stellen. Aus den Mitteln sollen Maßnahmen der Eigentumsbildung gefördert werden, insbesondere sollen Anreize zum Erwerb von Wertpapieren durch einkommensschwächere Bevölkerungskreise gegeben und Maßnahmen zur Förderung zukünftiger Vorhaben für die Schaffung breit gestreuten Eigentums finanziert werden. Bonn, den 29. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 9 Umdruck 718 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Eingliederung dier deutschen Landwirtschaft in dien Gemeinsamen Markt (EWG-Anpassungsgesetz) (Drucksachen IV/3387, IV/3245, IV/3680). Der Bundestag wolle beschließen: In § 2 Abs. 1 Satz 1 werden nach den Worten „landwirtschaftliche Betriebe" die Worte „und für Betriebe der Seefischerei soweit sie Urerzeugung betreiben" angefügt. Bonn, den 30. Juni 1965 Erler und Fraktion 9912 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 Anlage 10 Umdruck 719 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Eingliederung der deutschen Landwirtschaft in den Gemeinsamen Markt (EWG-Anpassungsgesetz) (Drucksachen IV/3245, IV/3387, IV/3680). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 2 erhält a) Abs. 2 Satz 2 und 3 folgende Fassung: „Der Zinssatz der für diese Maßnahmen eingesetzten Bundesdarlehen und zentral beschafften Kapitalmarktmittel soll deshalb auf mindestens 1 vom Hundert, jedoch nicht um mehr als 6 vom Hundert, gesenkt werden. Der Kapitaldienst soll 4 vom Hundert jährlich nicht überschreiten."; b) Abs. 3 folgende Fassung: „(3) Der Kapitaldienst für die Aussiedlung, für die baulichen Maßnahmen in Althöfen und für die Aufstockung landwirtschaftlicher Betriebe soll auf höchstens dreißig Jahre begrenzt werden. Die Hektar-Belastung nach Durchführung aller landeskulturellen, agrar- und betriebsstrukturellen Maßnahmen soll durch Beihilfen der nachhaltigen Kapitaldienstgrenze der Betriebe angepaßt werden." c) Abs. 4 Satz 1 folgende Fassung: „(4) Längerfristige Kreditmittel des freien Kapitalmarktes, die der Besitzfestigung, der Binnenwasserwirtschaft, Um- und Neubauten in landwirtschaftlichen Betrieben oder dem Landarbeiterwohnungsbau dienen, sollen für .den letzten Kreditnehmer auf einen Zinssatz von 1 vom Hundert, jedoch nicht um mehr als 6 vom Hundert, verbilligt werden." Bonn, den 30. Juni 1965 Erler und Fraktion Anlage 11 Umdruck 709 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur verstärkten Eigentumsbildung im Wohnungsbau und zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbauänderungsgesetz 1965 — WoBauÄndG 1965) (Drucksachen IV/2891, IV/2718, IV/3634). Der Bundestag wolle beschließen: A. Zu Artikel I 1. Vor Nummer 1 ist folgende Nummer 01 einzufügen: ,01. In § 10 Abs. 1 werden in Satz 1 die Worte „angemessenem Wirtschaftsteil und" sowie „und Kleintierhaltung" gestrichen. Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Die Kleinsiedlung soll einen Wirtschaftsteil enthalten, der die Haltung von Kleintieren ermöglicht." Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.' 2. In Nummer 1 (§ 19 Abs. 3) werden die Worte „hinsichtlich des zu begünstigenden Personenkreises" ersetzt durch die Worte „hinsichtlich des Verwendungszweckes". 3. In Nummer 2 (§ 21), Nummer 8 (§ 30) und Nummer 9 (§ 31) werden jeweils nach den Worten „von Familienheimen" die Worte „in der Form von Eigenheimen, Kaufeigenheimen und Kleinsiedlungen" eingefügt. 4. In Nummer 4 (§ 26) werden in Absatz 4 die Worte „der Absätze 1 bis 3" ersetzt durch die Worte „des Absatzes 1". 5. Nach Nummer 10 a wird folgende Nummer 10 b eingefügt: ,10 b. In § 42 Abs. 5 werden nach den Worten „von Familienheimen" die Worte „in der Form von Eigenheimen, Kaufeigenheimen und Kleinsiedlungen" eingefügt. 6. In Nummer 11 (§ 43) werden in Absatz 2 Satz 2 die Worte „Eigenheimen, Kaufeigenheimen und Kleinsiedlungen" ersetzt durch die Worte „Eigenheimen und Kaufeigenheimen". Nach den Worten „um mindestens 10 vom Hundert" werden die Worte „für Familienheime in der Form von Kleinsiedlungen um 15 vom Hundert" eingefügt. 7. Nummer 12 (§ 44) wird wie folgt ,geändert: a) Es wird folgender Buchstabe al eingefügt: ,al) In Absatz 4 werden nach den Worten „eines Familienheims" die Worte „in der Form eines Eigenheims, eines Kaufeigenheims oder einer Kleinsiedlung" eingefügt.' b) In Absatz 5 Satz 1 werden die Worte „und eigengenutzten Eigentumswohnungen" ersetzt durch die Worte „in der Form von Eigenheimen, Kaufeigenheimen und Kleinsiedlungen und bei Eigentumswohnungen". Satz 2 erhält folgende Fassung: „Dies gilt nicht, wenn das Familienheim oder die Eigentumswohnung nicht entsprechend der gemäß §§ 7 oder 12 getroffenen Bestimmung genutzt wird oder entgegen einer nach § 52 Abs. 2 auferlegten Verpflichtung veräußert worden ist." Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 9913 8. In Nummer 14 wird folgender Buchstabe al eingefügt: ,a1) In den Absätzen 1 und 2 werden jeweils nach den Worten „von Familienheimen" die Worte „in der Form von Eigenheimen, Kaufeigenheimen und Kleinsiedlungen" eingefügt.' 9. In Nummer 14 a (§ 48 a) werden in Absatz 2 Satz 1 vor dem Wort „Kaufeigentumswohnungen" die Worte „Kaufeigenheime oder" eingefügt und folgender Satz 3 angefügt: „Den Bauherren, die öffentlich geförderte Kaufeigenheime oder Kaufeigentumswohnungen errichten wollen, ist auf Verlangen Einsicht in die Listen zu gewähren." 10. Nummer 17 (§ 54 a) wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 wird Satz 2 durch folgende Sätze 2 und 3 ersetzt: „Wird der Veräußerungsvertrag vor Ablauf des dritten auf das Jahr der Bezugsfertigkeit folgenden Kalenderjahres abgeschlossen, so ist auch der Kaufpreis als angemessen anzusehen, der die Kosten des Baugrundstücks und die Baukosten zuzüglich eines Zuschlages von 5 vom Hundert der Baukosten nicht übersteigt; bei den Kosten des Baugrundstücks können Änderungen des Verkehrswertes des Baugrundstücks, die bis zum Abschluß des Veräußerungsvertrages eingetreten sind, berücksichtigt werden. Wird der Veräußerungsvertrag erst nach Ablauf der in Satz 2 bezeichneten Frist abgeschlossen, so ist im Falle des Satzes 1 auch die tatsächliche Wertminderung zu berücksichtigen, die seit der Bezugsfertigkeit bis zu dem Tage eingetreten ist, an dem die Nutzungen und die Lasten aus dem Kapitaldienst und .aus der Bewirtschaftung auf den Bewerber übergegangen sind; dabei Ist die Wertminderung wegen des Alters des Gebäudes mindestens mit jährlich 1 vom Hundert der Baukosten anzusetzen." b) In Absatz 4 wird nach dem Wort „ermitteln" folgender Satzteil angefügt: „ , soweit sich aus Absatz 2 Satz 2 letzter Halbsatz nichts anderes ergibt." 11. In Nummer 21 (§ 64) wird in Absatz 5 folgender Satz 2 angefügt: „Überträgt die Genossenschaft einem Mitglied ,ein Grundstück, das mit einem nach dem 31. Dezember 1956 öffentlichgeförderten Ein- oder Zweifamilienhaus bebaut ist, so kann ein den Vorschriften des § 54.a Abs. i bis 4 entsprechender Kaufpreis vereinbart werden; § 9 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes in der Fassung vom 29. Februar 1940 (Reichsgesetzbl. I S. 437) findet insoweit keine Anwendung." 12. Nummer 25 (§ 72) wird wie folgt geändert: a) Buchstabe b erhält folgende Fassung: ,b) Absatz 4 erhält folgende Fassung: „ (4) Sind die öffentlichen Mittel nicht auf Grund einer Wirtschaftlichkeitsberechnung oder lediglich auf Grund einer vereinfachten Wirtschaftlichkeitsberechnung bewilligt worden, so ist die Miete zulässig, die der Einzelmiete für vergleichbare öffentlich geförderte Mietwohnungen entspricht." b) In Buchstabe d entfällt in Absatz 9Satz 2. 13. Nach Nummer 25 a wird folgende Nummer 25 al eingefügt: ,25 al. In § 78 Abs. 4 werden nach den Worten „in einem öffentlich geförderten Familienheim" die Worte „in der Form eines Eigenheims, eines Kaufeigenheims oder einer Kleinsiedlung" eingefügt. 14. Nummer 27 (§ 109) wird wie folgt geändert: ,a) In Buchstabe id wird in Absatz 4 das Datum „1. September 1965" durch das Datum „31. August 1965" ersetzt. b) Es wird folgender Buchstabe e angefügt: ,e) Folgender neuer Absatz 5 wird angefügt: „ (5) Auf Ein- und Zweifamilienhäuser von Genossenschaften, die nach .dem 20. Juni 1948 mit öffentlichen 'Mitteln gefördert worden sind und auf die dieses Gesetz nach § 4 nicht anzuwenden ist, finden die Vorschriften des § 64 Abs. 5 Satz 2 entsprechende Anwendung, soweit Veräußerungen nach dem 31. August 1965 erfolgen."' 15. In Nummer 28erhält § 115 folgende Fassung: „§ 115 Überleitungsvorschriften für Familienzusatzdarlehen (1) Die Vorschriften des § 45 in oder Fassung des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1965 sind anzuwenden auf Bauvorhaben, für welche die öffentlichen Mittel nach § 42 Abs. 2 oder 6 erstmalig nach dem 31. August 1965 bewilligt werden. Ist über einen Antrag auf Gewährung eines Familienzusatzdarlehens, der vor dem i. September 1965 gestellt worden ist, bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschieden worden, so ist der Entscheidung § 45 in der Fassung des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1965 zugrunde zu legen; dabei ist das Familienzusatzdarlehen auf Antrag "des Bauherrn oder Bewerbers für 9914 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 die erststellige Finanzierung zu bewilligen, soweit es nicht der Restfinanzierung dienen soll. (2) Soweit bei den in Absatz 1 bezeichneten Bauvorhaben bis zur Bewilligung der öffentlichen Mittel ein Antrag auf Gewährung eines Familienzusatzdarlehens noch nicht gestellt worden ist, weil die Voraussetzungen dafür erst auf Grund des § 45 in der Fassung des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1965 eingetreten sind, kann der Antrag insoweit noch bis zum 31. Dezember 1965 gestellt werden; diese Frist ist eine Ausschlußfrist. Absatz 1 Satz 2 letzter Halbsatz gilt entsprechend. (3) Ist ein Familienzusatzdarlehen vor dem 1. September 1965 bewilligt worden und haben sich die für die Bewilligung maßgebenden Verhältnisse vor Ablauf des dritten Monats mach Bezugsfertigkeit zugunsten des Bauherrn oder Bewerbers geändert, so ist einer nach dem 31. August 1965 ergehenden Entscheidung über die Berücksichtigung dieser Verhältnisse § 45 in der Fassung ides Wohnungsbau änderungsgesetz es 1965 zugrunde zu legen; Absatz 1 Satz 2 letzter Halbsatz gilt entsprechend." B. Zu Artikel II 16. § 6 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 erhält Satz 2 im ersten Halbsatz folgende Fassung: „Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn der Bauherr eines Figenheims, einer Eigensiedlung oder einer eigengenutzten Eigentumswohnung oder seine wohnberechtigten Angehörigen die von ihm bei dier Bewilligung der öffentlichen Mittel ausgewählte Wohnung benutzen wollen;". b) In Absatz 4 wird vor dem Wort „entgegensteht" der Satzteil ", die im Hinblick auf die Gewährung von Mitteln eines öffentlichen Haushalts begründet worden ist," eingefügt. 17. In § 7 wird folgender neuer Absatz 2 ,eingefügt; der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3: „ (2) Will der Verfügungsberechtigte eine Wohnung einem Angehörigen zum Gebrauch überlassen, dessen Jahreseinkommen die Einkommensgrenze um nicht mehr als ein Drittel übersteigt, so soll die zuständige Stelle den Verfügungsberechtigten von den Bindungen nach § 4 Abs. 2 freistellen, wenn die angemessene Wohnungsgröße nicht überschritten wird und der Verfügungsberechtigte sich verpflichtet, eine höhere Verzinsung für das öffentliche Baudarlehen oder eine sonstige Ausgleichszahlung in angemessener Höhe zu entrichten." 18. In § 8 Abs. 1 erhält Satz 3 folgende Fassung: „§ 29 dieses Gesetzes und § 72 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes bleiben unberührt." 19. In § 12 erhält Absatz 1 folgende Fassung: „ (1) Die Wohnung darf ohne Genehmigung der zuständigen Stelle nicht zu Zwecken einer dauernden Fremdenbeherbergung, insbesondere einer gewerblichen Zimmervermietung, verwendet oder anderen als Wohnzwecken zugeführt werden." 20. § 14 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Werden die Zubehörräume einer öffentlich geförderten Wohnung, die gemäß § 40 Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes zur Mindestausstattung gehören, ohne Genehmigung der Bewilligungsstelle zu Wohnräumen oder Wohnungen ausgebaut, so gelten auch diese als öffentlich gefördert." 21. In § 16 Abs. 3 werden die Worte „Sind in den in Absatz 2 bezeichneten Fällen die öffentlichen Mittel für Wohnungen eines Eigenheimes" ersetzt durch die Worte „Sind die öffentlichen Mittel einheitlich für zwei Wohnungen eines Eigenheimes". 22. § 22 erhält folgende Fassung: „§ 22 Bergarbeiterwohnungen Die Vorschriften der §§ 4 bis 6 sind auf Wohnungen, die nach dem Gesetz zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau vom 23. Oktober 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 865), zuletzt geändert durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau vom (Bundesgesetzbl. I S. . . .) , gefördert worden sind, mit der Maßgabe anzuwenden, daß an die Stelle der Wohnberechtigung im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau im Sinne des § 5 Abs. 1 dieses Gesetzes die Wohnberechtigung nach § 4 Abs. 1 Buchstaben a, b oder c des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau tritt; die übrigen Vorschriften dieses Gesetzes finden Anwendung." 23. In § 26 Abs. 1 erhält Nummer 3 folgende Fassung: „3. eine Wohnung entgegen § 12 Abs. 1 verwendet oder anderen als Wohnzwecken zuführt." 24. § 29 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Nr. 4 erhält folgende Fassung: „4. Soweit bei Inkrafttreten dieses Gesetzes über einen Antrag auf Zulassung eines Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 9915 Entgelts bis zur Kostenmiete nach § 3 des Gesetzes über Bindungen für öffentlich geförderte Wohnungen noch nicht entschieden worden ist, ist der Entscheidung § 3 des genannten Gesetzes zugrunde zu legen; das gleiche gilt, wenn ein solcher Antrag in denjenigen kreisfreien Städten, Landkreisen oder Gemeinden eines Landkreises, in denen die Mietpreisfreigabe erst am 1. Juli 1965 erfolgt ist, noch bis zum 31. Oktober 1965 gestellt wird. Soweit hiernach § 3 des genannten Gesetzes anzuwenden ist, steht Artikel V § 3 des Wohnungsbauprämiengesetzes 1965 vom (Bundesgestzbl. I S. . . .) nicht entgegen Nummer 3 gilt entsprechend." b) In Absatz 1 Nr. 6 werden nach den Worten „in denen die Mietpreise" die Worte „bei Inkrafttreten dieses Gesetzes" eingefügt. c) Absatz 1 Nr. 8 erhält folgende Fassung: „8. Die Nummern 1 bis 6 sind nicht anzuwenden auf Mieterhöhungen, soweit sie sich auf Grund von Erhöhungen solcher laufender Aufwendungen ergeben, die nach den in § 28 bezeichneten Vorschriften durch Umlagen gedeckt werden dürfen; das gleiche gilt sinngemäß für die Erhebung zulässiger Zuschläge und Vergütungen." d) Absatz 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Die Mieterhöhungen nach den Vorschriften des Absatzes 1 Nr. 1, 2 und 3 Satz 2, auch soweit diese entsprechend anzuwenden sind, sind erst vom 1. Januar 1966 an zulässig; dabei ist § 10 mit der Maßgabe anzuwenden, daß die auf die Mieterhöhung gerichtete Erklärung bereits vom 1. November 1965 an abgegeben werden kann." e) Folgende Absätze 4 und 5 werden angefügt: „ (4) Für Wohnungen, für welche die öffentlichen Mittel erstmalig nach dem 31. Dezember 1956, jedoch vor der Mietpreisfreigabe bewilligt worden sind, ist bei der Ermittlung des nach § 8 Abs. 1 zulässigen Entgelts Absatz 1 Nr. 5 entsprechend anzuwenden. Satz 1 gilt entsprechend für die in Absatz 3 bezeichneten Wohnungen. (5) Der Zeitpunkt der Mietpreisfreigabe im Sinne dieses Gesetzes bestimmt sich nach den §§ 15, 16, 18 des Zweiten Bundesmietengesetzes." 25. Nach Artikel III wird folgender Artikel III a eingefügt: „Artikel III a Änderung des Gesetzes über Gebührenbefreiungen beim Wohnungsbau Das Gesetz über Gebührenbefreiungen beim Wohnungbau vom 30. Mai 1953 (Bundesgesetzblatt I S. 273), gerändert durch das Zweite Wohnungsbaugesetz vom 27. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 523), wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Worte „nach dem Ersten Wohnungsbaugesetz" ersetzt durch die Worte „nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz". b) Absatz 3 erhält folgenden Satz 2: „Die Frist von fünf Jahren ist auch eingehalten, wenn der gerichtlich oder notariell beurkundete Vertrag, durch den die Verpflichtung zur Weiterveräußerung begründet wird, innerhalb dieser Frist abgeschlossen wird." 2. In § 3 Abs. 2 wird an Satz 2 folgender Halbsatz angefügt: "; stehen während dieses Zeitraumes baurechtliche Hinderungsgründe einer Vorlage der Bescheinigung oder des Bewilligungsbescheides entgegen, so entfällt die Gebührenbefreiung, wenn die Bescheinigung nicht innerhalb von fünf Jahren nach Wegfall des Hinderungsgrundes, spätestens jedoch innerhalb von 10 Jahren nach Abgabe der Versicherung vorgelegt wird." Zu Artikel IV 26. § 2 wird wie folgt geändert: a) Vor Nummer 1 wird folgende Nummer 01 eingefügt: ,01. In § 8 Abs. 1 werden in Satz 1 die Worte „angemessenem Wirtschaftsteil und" sowie „und Kleintierhaltung" gestrichen. Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Die Kleinsiedlung soll einen Wirtschaftsteil enthalten, der die Haltung von Kleintieren ermöglicht." Der bisherige Satz 2 wird Satz 2.' b) In Nummer 2 (§ 15) werden in Absatz 3 die Worte „der Absätze 1 und 2" ersetzt durch die Worte „des Absatzes 1". c) In Nummer 6 (§ 25) werden in Absatz 2 Satz 2 die Worte „Eigenheimen, Kaufeigenheimen und Kleinsiedlungen" ersetzt durch die Worte „Eigenheimen und Kaufeigenheimen". Nach den Worten „um mindestens 10 vom Hundert" werden die Worte „für Familienheime in der Form von Kleinsiedlungen um 15 vom Hundert," eingefügt. d) In Nummer 7 (§ 26) werden in Absatz 5 Satz 1 die Worte „und eigengenutzten Eigentumswohnungen" ersetzt durch die Worte „in der Form von Eigenheimen, Kaufeigenheimen und Kleinsiedlungen und bei Eigen- 9916 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 tumswohnungen". Satz 2 erhält folgende Fassung: „Dies gilt nicht, wenn das Familienheim oder die Eigentumswohnung nicht entsprechend der gemäß §§ 5 oder 9 getroffenen Bestimmung genutzt wird." e) In Nummer 12 (§§ 53 a, 53 b) erhält § 53 b folgende Fassung: „§ 53 b Überleitungsvorschriften für Familienzusatzdarlehen (1) Die Vorschriften des § 27 in der Fassung des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1965 sind anzuwenden auf Bauvorhaben, für welche die öffentlichen Mittel nach § 24 Abs. 2 oder 6 erstmalig nach dem 31. August 1965 bewilligt werden. Ist über einen Antrag auf Gewährung eines Familienzusatzdarlehens, der vor dem 1. September 1965 gestellt worden ist, bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschieden worden, so ist der Entscheidung § 27 in der Fassung des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1965 zugrunde zu legen; dabei ist das Familienzusatzdarlehen auf Antrag des Bauherrn oder Bewerbers für die erststellige Finanzierung zu bewilligen, soweit es nicht der Restfinanzierung dienen soll. (2) Soweit bei den in Absatz 1 bezeichneten Bauvorhaben bis zur Bewilligung der öffentlichen Mittel ein Antrag auf Gewährung eines Familienzusatzdarlehens noch nicht gestellt worden ist, weil die Voraussetzungen dafür erst auf Grund des § 27 in der Fassung des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1965 eingetreten sind, kann der Antrag insoweit noch bis zum 31. Dezember 1965 gestellt werden; diese Frist ist eine Ausschlußfrist. Absatz 1 Satz 2 letzter Halbsatz gilt entsprechend. (3) Ist ein Familienzusatzdarlehen vor dem 1. September 1965. bewilligt worden und haben sich die für die Bewilligung maßgebenden Verhältnisse vor Ablauf des dritten Monats nach Bezugsfertigkeit zugunsten des Bauherrn oder Bewerbers geändert, so ist einer nach dem 31. August 1965 ergehenden Entscheidung über die Berücksichtigung dieser Verhältnisse § 27 in der Fassung des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1965 zugrunde zu legen; Absatz 1 Satz 2 letzter Halbsatz gilt entsprechend." Bonn, den 30. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 12 Umdruck 705 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur verstärkten Eigentumsbildung im Wohnungsbau und zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbauänderungsgesetz 1965 — WoBauÄndG 1965) (Drucksachen IV/2891, IV/3634). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel I 1. In Nummer 1 a wird in § 19 a Abs. 2 in Satz 1 zwischen die Worte „zuständigen obersten Landesbehörden" und „für die folgenden Verwendungszwecke" das Wort „insbesondere" eingefügt. 2. In Nummer 4 werden in § 26 Abs. 1 a) im ersten Satz zwischen die Worte „bei der Förderung des Neubaues und „in folgender Weise" die Worte „nach Möglichkeit" eingesetzt. b) die Nummer 2 wie folgt gefaßt: „2. Der Neubau von eigengenutzten Eigentumswohnungen, Kaufeigentumswohnungen und Genossenschaftswohnungen hat den Vorrang vor dem Neubau anderer Wohnungen in Mehrfamilienhäusern." 3. In Nummer 6 erhält in § 28 Abs. 2 der erste Satz folgende Fassung: „Den Wohnbedürfnissen der Familien mit Kindern soll in erster Linie durch die Förderung von Familienheimen, Eigentumswohnungen oder Genossenschaftswohnungen Rechnung getragen werden." 4. In Nummer 8 beginnt in § 30 der Satz 1 wie folgt: „Die für das Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen oberster Landesbehörden sollen die öffentlichen Mittel in Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung in der Weise verteilen, ..." 5. In Nummer 8 lautet in § 30 der zweite Halbsatz des ersten Satzes wie folgt: „, daß zunächst den Anträgen auf Bewilligung öffentlicher Mittel zum Bau von Familienheimen, eigengenutzten Eigentumswohnungen, Kaufeigentumswohnungen und Genossenschaftswohnungen, insbesondere solcher für kinderreiche Familien, entsprochen werden kann ohne Rücksicht darauf," 6. In Nummer 9 lautet in § 31 der Schluß wie folgt: „, insbesondere Unterlagen über die noch nicht erledigten Anträge auf Förderung des Baues von Familienheimen, eigengenutzten Eigentumswohnungen, Kaufeigentumswohnungen und Genossenschaftswohnungen." Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 9917 7. In Nummer 11 lautet in § 43 Abs. 2 der Schluß des zweiten Satzes wie folgt: „, für eigengenutzte Eigentumswohnungen, Kaufeigentumswohnungen und Genossenschaftswohnungen um zehn vom Hundert höher zu bemessen als für andere Wohnungen vergleichbarer Größe und Ausstattung." 8. In Nummer 12 beginnt in § 44 der Absatz 5 wie folgt: „(5) Bei Familienheimen, eigengenutzten Eigentumswohnungen und Genossenschaftswohnungen darf eine Erhöhung des für das Baudarlehen bestimmten Zinssatzes oder" 9. In Nummer 13 (§ 45) wird folgender Buchstabe e angefügt: ,e) Nach Absatz 7 wird folgender Absatz 8 eingefügt: „ (8) Der sich aus der Neufassung des Absatzes 1 ergebende Mehrbedarf an Familienzusatzdarlehen wird den Ländern vom Bund neben den in §§ 18 bis 20 genannten Mitteln gesondert bereitgestellt." 10. In Nummer 14 lautet in § 48 der Absatz 3 wie folgt: „ (3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für Anträge auf Bewilligung öffentlicher Mittel zum Bau von eigengenutzten Eigentumswohnungen, Kaufeigentumswohnungen und Genossenschaftswohnungen." Bonn, den 29. Juni 1965 Erler und Fraktion Anlage 13 Umdruck 716 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur verstärkten Eigentumsbildung im Wohnungsbau und zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbauänderungsgesetz 1965 — WoBauÄndG 1965) (Drucksachen IV/2891, IV/3634). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Bundestag so bald wie möglich einen Gesetzentwurf zur Reform des Rechtes der Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen vorzulegen und dabei auch eine Regelung über die Angemessenheit des Veräußerungspreises für Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen zu treffen, und zwar für die nach dem 20. Juni 1948 errichteten Bauten in Anlehnung an die in § 54 a des Zweiten Wohnungsbaugesetzes getroffene Regelung. Bonn, den 30. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 14 Umdruck 703 ( Änderungsantrag der Abgeordneten Wendelborn, Dr. Höchst, Holkenbrink, Dr. Sinn zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (Drucksachen IV/2418, IV/3472). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 werden die Nummern 4 und 14 gestrichen. 2. In Artikel 2 wird Absatz 2 gestrichen. 3. Artikel 4 erhält folgende Fassung: „Artikel 4 Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft." Bonn, den 24. Juni 1965 Wendelborn Holkenbrink Dr. Höchst Dr. Sinn Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Schröder vom 25. Juni 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Effertz (Drucksache IV/3612 Frage Ill): Steht die Erklärung des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts, Dr. Carstens, vom 20. Mai d. J. im Plenum des Bundestages (im Anschluß an die Europa-Debatte), die Bundesregierung halte die These von den Vorleistungen auf agrarpolitischem Gebiet für falsch, sie sei „im Gegenteil der Meinung, daß auch im agrarpolitischen Bereich abgewogene Lösungen gefunden worden sind, die auch die Interessen der deutschen Landwirtschaft in angemessener Weise berücksichtigen" und daß man „einen langen Katalog von Vorteilen" aufzählen könne, die auch die Landwirtschaft aus der EWG gezogen habe, im Einklang mit den Erklärungen des Bundeskanzlers vom 2. Dezember v. J. im Plenum des Bundestages, in denen es u. a. heißt, daß „die Landwirtschaft . .von einer immer fühl- bareren Erlösminderung" betroffen wird, auch „vor zusätzliche Schwierigkeiten" gestellt wird und die Bundesregierung sich verpflichtet fühlt, „dafür zu sorgen, daß der deutschen Landwirtschaft ein Ausgleich für die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen in der EWG hinsichtlich der Kosten, Lasten und Sozialleistungen gewährt wird"? Die erwähnten Erklärungen standen in verschiedenen Zusammenhängen und betrafen verschiedene Tatbestände. Der Herr Bundeskanzler sprach von den Schwierigkeiten, denen die deutsche Landwirtschaft im allgemeinen Umstrukturierungsprozeß begegnet. Damit begründete er die Entscheidung der Bundesregierung für ein besonderes Anpassungsprogramm zugunsten der Landwirtschaft. Die Erklärung des Herrn Staatssekretärs Carstens, daß das in Brüssel vereinbarte Agrarsystem in sich ausgewogen sei, steht nicht im Widerspruch dazu. Denn die vereinbarte Harmonisierung der Landwirtschaft ist noch nicht verwirklicht. Vielmehr befinden wir uns noch in der Übergangsphase des Gemeinsamen Marktes.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Wird noch das Wort gewünscht? — Das ist offensichtlich nicht der Fall.
    Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 718, der die Seefischerei betrifft. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das zweite ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
    Ich komme zum Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 719. Es ist ein längerer Antrag. Er hat eine Ziffer 1, die die Buchstaben a, b, und c enthält. Es fehlt aber eine Ziffer 2. Ich muß fast annehmen, daß die Ziffer 1 ein Irrtum ist. Jedenfalls könnte das bei der Redaktion des Gesetzes berichtigt werden. Wer diesem Änderungsantrag zuzu-



    Vizepräsident Dr. Jaeger
    stimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das zweite ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
    Wer dem § 2 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
    Ich rufe auf die §§ 3, — 4, — 5, — 6, — 7, — 8, — Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen, der Einleitung und der Überschrift, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Angenommen.
    Ich komme zur
    dritten Beratung
    und eröffne die allgemeine Aussprache. — Das Wort hat der Abgeordnete Struve.
    Struve (CDU/CSU) Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen der CDU/CSU-Fraktion darf ich zur dritten Lesung folgendes ausführen.
    Die beschleunigte Verwirklichung des Gemeinsamen Marktes hat die deutsche Landwirtschaft vor zusätzliche schwere Aufgaben gestellt. Neben der Eingliederung in die moderne Industriegesellschaft verlangt der gemeinsame Argrarmarkt von unseren landwirtschaftlichen Betrieben Anstrengungen, die weit über das Leistungsvermögen des einzelnen hinausgehen. Der vom Ernährungsausschuß vorgelegte Gesetzentwurf für ein EWG-Anpassungsgesetz will deshalb die deutsche Landwirtschaft in die Lage versetzen, die Leistungsfähigkeit ihrer Betriebe beschleunigt auf den verschärften Wettbewerb einzustellen. Die Ausschußvorlage beruht im wesentlichen auf der Grundlage des von der CDU/CSU-Fraktion eingebrachten Initiativentwurfs. Sie sichert zunächst die von der Bundesregierung der deutschen Landwirtschaft neben dem Grünen Plan zugesicherte Anpassungshilfe von 1,03 Milliarden DM jährlich, und zwar bis zum Ende der Übergangszeit, dem 31. Dezember 1969, ab.
    Der Herr Bundeskanzler hat die zwingende Notwendigkeit dieser Anpassungshilfe im Zusammenhang mit der Zustimmung zur Senkung der deutschen Getreidepreise vor diesem Hohen Hause am 2. Dezember 1964 überzeugend begründet. Ich darf in diesem Zusammenhang seine Worte zitieren:
    Die deutsche Landwirtschaft soll mit der jährlichen Anpassungshilfe einen Ausgleich für die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen in der EWG hinsichtlich der Kosten, Lasten und Sozialleistungen erhalten, solange deren Harmonisierung noch nicht auf andere Weise hergestellt ist.
    In voller Übereinstimmung mit dieser von der Bundesregierung der deutschen Landwirtschaft gegebenen Zusicherung stellt das vorgelegte Anpassungsgesetz die erforderlichen Ausgleichsmittel bereit. Sie sollen vorrangig für zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Agrar- und Betriebsstruktur, zur Verbesserung der Marktstruktur und
    zur Verbesserung der sozialen Lage der in der Landwirtschaft tätigen Menschen eingesetzt werden.
    Ich muß den in den letzten Wochen wiederholt erhobenen Vorwurf zurückweisen, daß das von der deutschen Landwirtschaft gewünschte EWG-Anpassungsgesetz dem Bund und damit dem Steuerzahler zusätzliche, nichtgerechtfertigte Opfer abverlangt. Mit diesem Gesetz erhalten die von der Bundesregierung zugesagten und von der Mehrheit dieses Hohen Hauses gebilligten Anpassungshilfen lediglich ihre gesetzliche Grundlage.
    Wenn meine Fraktion eine gesetzliche Absicherung dieser Anpassungshilfe durch einen Initiativantrag gefordert hat, so bedeutet das nicht etwa einen Zweifel an dieser Zusage unserer Bundesregierung. Es geht uns lediglich darum, die Verwendung der bereitzustellenden Mittel gesetzlich zu regeln.
    Ich darf in diesem Zusammenhang an die Auseinandersetzungen über die Verteilung der Investitionshilfe in Höhe von 380 Millionen DM für das Jahr 1965 erinnern. Für die verbleibenden Jahre der Übergangszeit muß Klarheit bestehen über den Umfang und vor allem über die im einzelnen zu fördernden Aufgaben. Dass gilt sowohl für die deutschen Bauern, aber auch für die mit ihnen eng verbundenen Bereiche dergewerblichen Wirtschaft, mit deren Hilfe das geplante Investitionsprogramm durchgeführt werden muß. Mir ist insoweit völlig unverständlich, daß gerade einzelne Kreise der gewerblichen Wirtschaft in den letzten Wochen so wenig Verständnis für eine schnelle Verabschiedung dieses Gesetzes aufgebracht haben.
    Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt es, daß nach der Ausschußvorlage auf der Grundlage ihres Initiativantrags die nicht für soziale Maßnahmen vorgesehenen Mittel der Anpassungshilfe im wesentlichen zur verstärkten Förderung der Agrar- und Betriebsstruktur sowie zur Verbesserung der Marktstruktur eingesetzt werden sollen. Dabei steht die in § 2 geregelte gezielte Investitionsförderung im Vordergrund. Unsere landwirtschaftlichen Betriebe werden im Gemeinsamen Markt nur dann konkurrieren können, wenn sie die zur Anpassung notwendigen Betriebsinvestitionen beschleunigt, möglichst bis zum Ende der Übergangszeit, durchführen können. Diese von uns in der Öffentlichkeit immer wieder verlangte beschleunigte Anpassung wird in den nächsten Jahren ein Investitionskapital erfordern, das die bisherige Höhe unserer Bruttoinvestitionen von durchschnittlich 3,5 Milliarden DM jährlich erheblich übersteigen wird. Zu diesen betrieblichen Investitionen kommt der Einsatz erheblicher Mittel für die zahlreichen wasserwirtschaftlich-kulturtechnischen Arbeiten und für die Flurbereinigung. Diese Aufwendungen betragen ebenfalls über 3 Milliarden DM jährlich.
    Vorrangig bei diesen Aufgaben ist nach Auffassung meiner Fraktion eine Senkung der Hektarbelastungen aus den bereits durchgeführten und noch einzuleitenden Maßnahmen. Die Belastungen sind für einen wesentlichen Teil unserer landwirtschaftlichen Betriebe bereits heute so hoch, daß sie mit



    Struve
    den im Gemeinsamen Markt zu erwartenden Ertragsverhältnissen nicht mehr im Einklang stehen. Insbesondere bei der Förderung der Wirtschaftswege und der Wasserwirtschaft wird die Bundesregierung dieses Ziel nur erreichen können, wenn sie in weit höherem Maße als bisher die Finanzierung über öffentliche Beihilfen durchführt.
    Ein Kernstück der Agrarpolitik der Bundesregierung ist bisher die Zinsverbilligung langfristiger Kreditmittel des freien Kapitalmarkts auf einen Endzinssatz von 3 °/o gewesen. Die durch den Gemeinsamen Markt veränderten Ertragsverhältnisse werden es erforderlich machen, diese Zinsverbilligungen für bestimmte Maßnahmen weiter auszudehnen. Ich möchte keinen Zweifel daran lassen, daß Fortsetzung und Ausbau der Zinsverbilligungen in Verbindung mit gezielten Investitionsbeihilfen in Zukunft noch mehr als in der Vergangenheit die erste Voraussetzung für die Anpassung unserer landwirtschaftlichen Betriebe an den veränderten Wettbewerb des Gemeinsamen Markts sind.
    Neben der verstärkten Investitionsförderung hält die CDU/CSU-Fraktion eine unverzügliche Förderung der Marktstruktur für unerläßlich. Es wird eine der vordringlichsten Aufgaben des neuen Bundestags sein, das leider nicht mehr verabschiedete Marktstrukturfondsgesetz zu beraten. Die Errichtung eines Marktstrukturfonds bleibt eines der wichtigsten agrarpolitischen Anliegen der deutschen Landwirtschaft. In diesem Punkte sind wir uns einig, daß wir bei der Behandlung dieser Fragen die Belange der Ernährungswirtschaft, vor allen Dingen aber auch die der Fischerei — allerdings einschließlich der Küstenfischerei — berücksichtigen müssen.
    Im übrigen wiederhole ich die von mir vor dem Hohen Hause schon einmal vertretene Auffassung meiner politischen Freunde: Die Bundesregierung kann unverzüglich durch Richtlinien zum Grünen Plan alle Maßnahmen zur Marktstrukturverbesserung in Kraft setzen, die in dem gemeinsamen Marktstrukturgesetzvorschlag der Landwirtschaft und der Industrie vorgesehen waren. Das gilt sowohl für die Förderung der Erzeugergemeinschaften als auch für die Zahlung einer Strukturverbesserungsprämie. Die CDU/CSU-Fraktion erwartet, daß die Bundesregierung nach Verabschiedung des EWG-Anpassungsgesetzes unverzüglich die notwendigen Voraussetzungen schafft, damit alle in diesem Gesetz vorgesehenen Förderungsmaßnahmen einschließlich der Verbesserung der Marktstruktur im nächsten Jahr ohne Verzögerung anlaufen können.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ein Ausgleich der bestehenden Wettbewerbsverzerrungen in der EWG muß nicht zuletzt auch auf steuerlichem Gebiet angestrebt werden. Das gilt einmal für die zu erwartende Mehrwertsteuer, die weder für den Verbraucher zu einer Verteuerung der Lebensmittelpreise noch für den Landwirt zu einer Minderung seines Einkommens führen darf. Es gilt zum anderen aber auch für den Lastenausgleich, der innerhalb der EWG nur von der deutschen Landwirtschaft gezahlt werden muß.
    Die Verteilung der für die deutsche Landwirtschaft vorgesehenen Anpassungshilfe erfolgt also nicht, wie auch in den letzten Tagen noch wieder behauptet worden ist, nach einem Gießkannensystem. Das EWG-Anpassungsgesetz verfolgt vielmehr auf der Grundlage des Landwirtschaftsgesetzes und in Übereinstimmung mit § 39 des EWG-Vertrages die zielstrebige und schnelle Eingliederung einer leistungsfähigen deutschen Landwirtschaft in den Gemeinsamen Markt.
    Das Gesetz sieht schließlich den vollen Einkommensausgleich für die Einkommensminderung der deutschen Landwirtschaft infolge der Senkung der deutschen Getreidepreise vor. Damit ist das wiederholt abgegebene Versprechen der Bundesregierung gesetzlich abgesichert, daß der deutschen Landwirtschaft durch die Getreidepreissenkung kein Schaden entstehen wird. Meine Fraktion begrüßt es, daß die Auswirkungen der Getreidepreissenkung auf das Einkommen unserer Landwirte nicht nur nach Betriebsgrößen und Betriebssystemen zu untersuchen sind. Die Beachtung der besonderen Verhältnisse der marktfernen, der von der Natur benachteiligten und der Zonenrandgebiete wird uns wichtige Aufschlüsse über die unterschiedlichen Auswirkungen der Getreidepreissenkung innerhalb der Bundesrepublik geben. Ohne diese Grundlagen sind weder Wissenschaftler noch Politiker in der Lage, das Ausmaß der beschlossenen Getreidepreissenkung für unsere Landwirtschaft objektiv festzustellen und damit eine wirklich gerechte Verteilung der zur Verfügung gestellten Mittel vorzunehmen.
    Die Ausschußvorlage beschränkt in Abweichung von dem Initiativantrag meiner Fraktion den Einkommensausgleich auf die Auswirkungen der ab 1. Juli 1967 vorgesehenen Getreidepreissenkung. Wir stimmen dieser Regelung in der Erwartung zu, daß die Bundesregierung im Ministerrat keinen Entscheidungen zustimmt, die zu weiteren Einkommensverlusten für die deutsche Landwirtschaft führen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das gilt zunächst für die noch ausstehenden Agrarmarktordnungen für Trinkmilch, Zucker und Fett sowie für die Verbesserung der Marktordnung für Obst und Gemüse. Das gilt insbesondere aber für die Sicherung des deutschen Milcherzeugerpreises einschließlich der Milchförderungsprämie sowie für den zukünftigen Rinder- und Zuckerrübenpreis.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir erwarten weiter, daß die Bundesregierung bei der Regelung der Finanzierung der geminsamen Agrarpolitik keine Zugeständnisse macht, ohne zugleich ein echtes Entgegenkommen unserer Partner gegenüber unseren lebenswichtigen Belangen sicherzustellen.
    Leitbild der deutschen und europäischen Agrarpolitik ist für die CDU/CSU-Fraktion unverändert der bäuerliche Familienbetrieb in seiner mannigfachen Art und Größe. Das EWG-Anpassungsgesetz richtet deshalb seine Förderungsmaßnahmen auf diesen Betrieb aus.



    Struve
    Daneben ist es unser gesellschaftspolitisches Ziel, das organisch gewachsene Gepräge unserer ländlichen Räume mit einer großen Anzahl von Neben-und Zuerwerbsbetrieben zu erhalten.
    Die CDU/CSU-Fraktion wird der Vorlage zustimmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Schmidt (Gellersen).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. R. Martin Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Agrardebatte anläßlich der ersten Lesung dieser Vorlagen hatte ich gesagt, daß die Entwürfe, nach den Formulierungen zu urteilen, sehr schnell und in Eile zusammengehauen und zusammengeschustert worden sind, und ich kann hinzufügen: das hat sich in den Ausschußberatungen durchaus bestätigt. Sie scheinen, bevor Sie das Gesetz eingebracht haben, sehr erhebliche Zweifel an dem Willen der Bundesregierung gehabt zu haben, die Zusagen des Kanzlers auch entsprechend zu honorieren. Soeben habe ich aus dem Munde des Herrn Kollegen Struve vernehmen müssen, daß diese Sorgen immer noch nicht abgeklungen sind. Im Gegenteil, er hat ein ganzes Bündel von Wünschen an die eigene Regierung gerichtet, damit sie im Ministerrat ja bei der Stange bleibt.
    Nun, diese Gesetzentwürfe tragen sogar die Unterschrift einer ganzen Fraktion, was mich durchaus wundert, und sie waren, ich muß schon sagen, Blendwerke von Torschlußgesetzen, die eine wenig gehaltvolle Agrarpolitik der letzten vier Jahre mit einem dichten Schleier überdecken sollten. Heute kann ich nur mit Genugtuung registrieren,

    (Zuruf von rechts: Ende gut, alles gut!)

    daß die Wunschvorstellungen an den harten Realitäten gescheitert sind.

    (Lachen in der Mitte. — Zuruf rechts: An der Opposition!)

    Noch im Ernährungsausschuß saßen die Koalitionsfreunde unter ihrem Regenten Struve auf einem sehr hohen Roß. Aber das dicke Ende kam später. Im Wirtschaftsausschuß und im Haushaltsausschuß haben Sie durch Ihre eigenen politischen Freunde schwer Federn lassen müssen. Wissen Sie, es gibt auch in diesem Hause noch Stunden, wo man seine helle Freude hat, und das war in diesen Stunden der Fall. Herr Struve, ich schätze Sie ja sehr, für den Kollegen Ertl sind Sie sogar der ständige Lehrherr,

    (Lachen in der Mitte. — Zuruf rechts: Aber mittlerweile hat er ihn übertroffen!)

    aber im Wirtschaftsausschuß und im Haushaltsausschuß haben Sie Ihre Meister gefunden. Die Luft ist also raus; aus den unmöglichen Gesetzentwürfen ist das Mögliche durch Ihren Kollegen Brand geworden, und es zeigt sich wieder einmal, daß man in der Agrarpolitik nicht gegen, sondern nur mit Brüssel etwas bewerkstelligen kann. Es ist den Reali-
    täten gemäß, wenn die Mittel der Vorfeldbereinigung nicht für zehn Jahre, sondern nur für die Übergangszeit bereitgestellt werden sollen und können; es ist den Realitäten gemäß, wenn die Verteilung dieser Mittel nicht zu einem Rechtsanspruch führen kann. Es war ein Schritt der Vernunft, meine Damen und Herren von der Koalition, die Formulierung über den Einkommensausgleich bei der Getreidepreissenkung so zu wählen, daß sie EWG-konform ist. Aber bei den Beratungen im Ernährungsausschuß habe ich doch festgestellt, daß es immer noch eine Reihe Ihrer Kollegen gibt, die weder die Intentionen ihrer Fraktionen kennen noch die Realitäten der EWG zur Kenntnis zu nehmen bereit sind, sich also selber ständig etwas vormachen. Ich habe den Eindruck, daß die Agrarier der Koalitionsparteien froh darüber sind, daß am Ende überhaupt noch das übriggeblieben ist, worüber wir jetzt eben reden. Man ging aus, um Berge zu versetzen — was man ja heute mit dem Bulldozer kann —, aber am Ende wurde doch nur ein Mäuslein geboren.

    (Zurufe von der Mitte.)

    Im Grunde genommen — lassen Sie mich das deutlich sagen — ist das ganze Gesetz überflüssig. Wenn Sie nämlich nach der berühmten Entschließung, die wir hier im Plenum vor vier Jahren gemeinsam gefaßt haben, Ende 1962 eine neue Politik begonnen hätten, hätten wir das Gesetz nicht zu schaffen brauchen.
    Was ist also übriggeblieben? Die neue Vorlage ist praktisch identisch mit den Zusagen, die sowohl der Bundeskanzler Professor Erhard für die gegenwärtige Bundesregierung als auch Senator Professor Schiller für die sozialdemokratische Regierungsmannschaft der deutschen Landwirtschaft im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Getreidepreissenkung gegeben haben.

    (Abg. Struve: Na, die Zusagen waren aber mager!)

    Wir sind zwar nicht von der Landwirtschaft um eine Stellungnahme angegangen worden, aber wir haben eine solche Erklärung unsererseits für notwendig gehalten, damit die Landwirtschaft weiß, woran sie ist. Wir jedenfalls meinen es mit unserer Erklärung sehr ernst, und das habe ich auch im Ausschuß betonen können.
    Nun, Sie haben diese Zusagen in das enge Korsett - GO möchte eich es ausdrücken — eines Gesetzes gezwungen. Das dürfte meines Erachtens für die europäischen Verhandlungen und Gespräche erschwerend sein. Ihre Offenherzigkeit, meine Damen und Herren, ist sicher ein nobler Zug; aber ob tauch auf dem Felde der ,europäischen Politik das alles — schwarz .auf weiß in einem Gesetz langebracht —zweckmäßig ist, das möchte ich im Augenblick dahingestellt sein lassen. Ich gebe auch zu, daß Sie mit dieser Vorlage manche Ihrer jahrelang gehegten Wunschvorstellungen selbst über Bord geworfen haben. Ich erkenne auch an, daß die strukturellen und sozialen Maßnahmen in Zukunft auch von Ihnen in den Vordergrund gestellt werden sollen und daß die Gießkanne ein für allemal aus Ihrem Repertoire



    Dr. Schmidt (Gellersen)

    verbannt ist. Das Gesetz ist auch deshalb begrüßenswert, weil damit endlich mit der Behauptung Schluß gemacht wird, die von Ihnen, von der CDU und FDP, draußen im Lande immer wieder aufgestellt wird, daß der Bauer durch eine FDP-CDU/CSU-Regierung jede fehlende Mark zurückerhält, sei es wegen der Heuabsetzung der Preise für 100 kg Getreide oder bei Fleisch oder bei Eiern oder sonstwo. Damit wird endlich laufgeräumt. Aber ich sage Ihnen heute schon voraus: Gerade Sie werden auf die Dauer daran immer keine reine Freude haben.
    Imübrigen haben Ste sich so festgelegt, daß die Maßnahmen des Grünen Planes völlig steril geworden sind. Eine wesentlich kürzere 'Fassung des Gesetzes schiene mir in jedem 'Falle besser zu sein.

    (Abg. Bauknecht: Noch kürzer?)

    Nun, meine Damen und Herren, wir wollen und wir können zu 'Selbstverständlichkeiten gar nicht nein sagen.

    (Lachen in der Mitte. — Ah-Rufe rechts.)

    Denn das, was wir tun, ist doch ungefähr so, als wenn maan in einem Gesetz verankerte, daß zwei plus zwei gleich vier ist. Jedenfalls ist es keine Glanzleistung dieses Bundestages.

    (Abg. Bauknecht: Aber Sie werden trotzdem zustimmen!)

    Was mich bei alledem überrascht — und ich kann nicht umhin, 'das noch einmal zu betonen —, ist die Tatsache, daß trotz stäñdiger Treueschwüre sauf den Bundeskanzler id'as Mißtrauengegen ihn bei Ihnen viel tiefer sitzt, so daß Sie diese Beruhigungspille brauchen.

    (Abg. Bauknecht: Tiefer als bei Ihnen?) Wir gönnen Ihnen diese iBenuhigungspille.

    Lassen Sie mich zum Schluß noch eine ,andere Bemerkung machen. Ich bedauere nur eins, meine Damen und Herren von oder Koalition, daß wir nämlich dieses Selbstgängers wegen sauf Idas Marktstrukturgesetz ,haben verzichten müssen. Das schlägt doch ,auf der Passivseite der Bilanz ganzeindeutig zu Buche. Wir haben viel Zeit verloren, Herr Kollege Struve, und wir können diese Zeit nicht mehreinholen. Aber .die Landwirtschaft soll in aller Öffentlichkeit erfahren, wer dafür die Verantwortung trägt.
    Meine Damen und Herren, wir werden dem Gesetz trotz mancher kleiner 'Schönheitsfehler zustimmen.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Ertl: Ende gut, alles gut!)