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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 194. Sitzung Bonn, den 30. Juni 1965 Inhalt: Überweisung des Antrags des Bundesschatzministers betr. VEBA an Ausschüsse . . 9832 C Fragestunde (Drucksachen IV/3636, zu IV/3636) Fragen des Abg. Schmitt-Vockenhausen Film „Elisabeth II. - Eine Königin in Deutschland" von Hase, Staatssekretär . . . . . 9831 B Dr. Lohmar (SPD) 9831 C Holkenbrink (CDU/CSU) . . . . 9832 B Fragen des Abg. Jacobi (Köln):: Bundesdarlehenswohnungen Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . 9832 D Jacobi (Köln) (SPD) 9833 A Frage des Abg. Jahn: Gemälde des Malers Karl Lenz „Erdhausen im Winter" Kattenstroth, Staatssekretär . . . 9833 D Jahn (SPD) 9833 D Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . . 9834 B Fragen des Abg. Büttner: Maßnahmen betr. Haltung, Pflege, Unterbringung oder Beförderung von Tieren Dr. Weber, Bundesminister 9834 B, 9835 C Ritzel (SPD) 9834 D, 9835 C Fragen der Abg. Ritzel und Börner: Tierschutzrecht Dr. Weber, Bundesminister . . . . 9836 A Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 9836 C Strohmayr (SPD) . . . . . . . . 9836 D Frage des Abg. Jahn: Zuständigkeit des Bundeskriminalamtes Dr. Weber, Bundesminister . . . 9837 A Jahn (SPD) 9837 C Frage des Abg. Dröscher: Benachteiligung deutscher Beschädigter durch Urteile von Militärgerichten der Stationierungsstreitkräfte Dr. Weber, Bundesminister . . . . 9838 A Dröscher (SPD) . . . . . . . . 9838 B Frage des Abg. Gewandt: Grundsätze der sozialen Marktwirtschaft auf dem Geld- und Kapitalmarkt Dr. Langer, Staatssekretär . . . 9839 A Gewandt (CDU/CSU) 9839 B Frage des Abg. Gewandt: Zinsverordnung des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen Dr. Langer, Staatssekretär . . . 9839 B Gewandt (CDU/CSU) 9839 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 Frage des Abg. Ertl: Verkauf von Kunstgegenständen aus der Tschechoslowakei an die Bundesrepublik Dr. Langer, Staatssekretär . . . 9839 D Ertl (FDP) 9840 A Frage des Abg. Dröscher: Forderungen der Krankenkassen auf Nachzahlung der Familienwochenhilfe Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 9840 B Dröscher (SPD) 9840 C Frage des Abg. Killat: Sozialbericht 1965 — Vorschläge für die Rentenanpassung Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 9840 D Killat (SPD) 9840 D Frage des Abg. Killat: Anpassungsquote in der Renten- und in der Unfallversicherung Dr. Claussen, Staatssekretär . . . . 9841 A Frage des Abg. Fritsch: Bundesanstalt für Rehabilitation Dr. Claussen, Staatssekretär . . . . 9841 A Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 9841 B Frage des Abg. Dr. Imle: Anrechnung der Ausbildungszulage auf die Erziehungsbeihilfe Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 9841 D Killat (SPD) 9842 B Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . . . 9842 C Bericht über organisatorische und personelle Maßnahmen auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes und über die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste (Drucksache IV/2582); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/3469) — Fortsetzung der Beratung — Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 9842 D Entwurf eines Gesetzes über bauliche Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung (Schutzbaugesetz) (Drucksachen IV/896, IV/3512, Nachtrag zu IV/3512); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3676) ; Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Drucksache IV/3666) — Dritte Beratung Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 9843 C Entwurf eines Gesetzes aber den Selbstschutz der Zivilbevölkerung (Selbstschutzgesetz) (Drucksachen IV/897, IV/3388) — Fortsetzung der dritten Beratung — Hübner (Nievenheim) (SPD) . . . 9844 A Hübner (Berlin) (CDU/CSU) . . . 9844 B Höcherl, Bundesminister 9844 C Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (SPD, CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3393) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/ 3671); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung (Drucksache IV/3592) — Zweite und dritte Beratung — Brück (CDU/CSU) 9845 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9845 B Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung im Saarland (Drucksache IV/2884) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3670) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/3638 — Ausschußantrag Nr. 1 —) ; — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Neuregelung des Rechts der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung im Saarland (Abg. Hussong, Kulawig, Wilhelm und Fraktion der SPD) (Drucksache IV/3352) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3670) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/3638 — Ausschußantrag Nr. 2 —) — Zweite und dritte Beratung — Hussong (SPD) 9845 C Exner (CDU/CSU) 9847 B Ollesch (FDP) 9849 C Wilhelm (SPD) 9850 A Stingl (CDU/CSU) 9851 A Klein (Saarbrücken) (CDU/CSU) . 9851 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Ruhensvorschriften in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der gesetzlichen Unfallversicherung (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3271); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3675); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Druck- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 III sache IV/3639) — Zweite und dritte Beratung — Bergmann (SPD) . . . . . . . . 9852 D Dr.-Ing. Philipp (CDU/CSU) . . . 9853 A Ollesch (FDP) 9853 B Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Mühlengesetzes (Drucksache IV/3445) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/3626) — Zweite und dritte Beratung — 9853 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Drucksache IV/2441); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3657) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3629) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . . 9854 B Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (IV/3338) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3608) — Zweite und dritte Beratung — 9854 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3351); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/ 3631) — Zweite und dritte Beratung — . 9855 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (Drucksache IV/2442) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3593) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 9855 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 9856 A Seuffert (SPD) 9856 C Dr. Imle (FDP) 9856 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrages zum Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1965 (Nachtrag zum ERPWirtschaftsplangesetz 1965) (Drucksache IV/3361); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des . Bundes (Drucksachen IV/3526, zu IV/3526) — Zweite und dritte Beratung — . . . 9857 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 8. April 1965 zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Drucksache IV/3530) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache IV/3635) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Furler (CDU/CSU) 9857 D Wehner (SPD) 9859 A Rademacher (FDP) 9861 C Illerhaus (CDU/CSU) 9862 C Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 9863 B Vorschläge der Kommission der EWG zur Agrar-Finanzpolitik in der EWG vom 31. März 1965 (Drucksache IV/3313) ; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache IV/3665) Dr. Kopf (CDU/CSU) 9864 D Frau Strobel (SPD) 9866 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 9870 C Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Eingliederung der deutschen Landwirtschaft in den Gemeinsamen Markt (EWG-Anpassungsgesetz) (Drucksachen IV/3245, IV/3387) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3684); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/3680, zu IV/3680) — Zweite und dritte Beratung — Marquardt (SPD) 9871 C Kriedemann (SPD) 9871 D Bauknecht (CDU/CSU) 9872 A Dürr (FDP) 9872 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 9872 C Struve (CDU/CSU) 9873 A Mertes (FDP) 9876 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts (Drucksache IV/3199); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3649); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksachen IV/3600, zu IV/3600) — Zweite und dritte Beratung — Jacobi (Köln) (SPD) . . . . . . . 9877 D Mick (CDU/CSU) . . . . . . . . 9878 C Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 9879 C Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik auf dem Gebiet des Wohnungswesens (Wohnungs- IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 stichprobengesetz 1965) (Drucksache IV/ 3198); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 AO (Drucksache IV/3659) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksache IV/3656) — Zweite und dritte Beratung — 9879 D Entwurf eines Gesetzes zur verstärkten Eigentumsbildung im Wohnungsbau und zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbauänderungsgesetz 1965) (Drucksachen IV/2891, IV/2718) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3650) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksachen IV/3634, zu IV/3634 — Ausschußantrag Nr. 1 —) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (FDP) (Drucksache IV/2006); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksachen IV/3634, zu IV/3634 — Ausschußantrag Nr. 2 —) — Zweite und dritte Beratung — und mit Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Änderung und Ergänzung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Drucksachen IV/2010, IV/3634, zu IV/3634 — Ausschußantrag Nr. 2 —) Dr. Czaja (CDU/CSU) 9880 B Jacobi (Köln) (SPD) 9880 C Bäuerle (SPD) 9881 A Hauffe (SPD) 9883 B Mick (CDU/CSU) 9883 C Frau Meermann (SPD) 9885 A Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 9887 B Dr. Hesberg (CDU/CSU) 9891 B Lücke, Bundesminister 9896 D Anteilnahme an dem U-Bahn-Unglück in Berlin Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 9899 C Überweisung eines Gesetzentwurfs an den Haushaltsausschuß nach § 96 GO . . . . 9899 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (Drucksachen IV/2600, IV/3115) ; Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses (Drucksache IV/3641) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 9899 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht (Drucksache IV/2880) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/3673) — Zweite und dritte Beratung — 9900 A Entwurf eines Gesetzes zu einer Vereinbarung vom 20. Dezember 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Soziale Sicherheit in bezug auf das Saarland und zu der Sechsten Zusatzvereinbarung vom 20. Dezember 1963 zum Allgemeinen Abkommen mit Frankreich über die Soziale Sicherheit vom 10. Juli 1950 (Drucksache IV/2353) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/3691) — Zweite und dritte Beratung — 9900 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. April 1964 mit der Republik Türkei über Soziale Sicherheit (Drucksache IV/3312) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/3692) — Zweite und dritte Beratung — 9900 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. Februar 1964 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Soziale Sicherheit (Drucksache IV/3513) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/3693) — Zweite und dritte Beratung — 9900 D Entwurf eines Gesetze zu der Vereinbarung vom 10. Dezember 1964 zur Durchführung des Abkommens vom 20. April 1960 mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Soziale Sicherheit (Drucksache IV/3514); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/3694) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 9901 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (Abg. Dr. Burgbacher, Rauhaus, Dr. Aschoff u. Gen., Abg. Jacobi [Köln] und Fraktion der SPD) (Drucksache IV/2751); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3658); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache IV/3619) — Zweite und dritte Beratung — 9901 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (Abg. Wendelborn und Fraktion der CDU/CSU, Abg. Ramms u. Gen.) (Drucksache IV/2418) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsaus- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 V schusses (Drucksache IV/3472) — Zweite und dritte Beratung — Wendelborn (CDU/CSU) . . . . . 9901 D Börner (SPD) . . . . . . . . . 9902 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung einer Straßenverkehrsunfallstatistik (Drucksache IV/ 3293) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache IV/3540) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 9902 B Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Straßen in den Gemeinden 1966 (Drucksache IV/3315); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache IV/ 3554) — Zweite und dritte Beratung — . 9902 D Entwurf eines Gesetzes über eine Untersuchung der wirtschaftlichen Lage der Deutschen Bundesbahn, der Binnenschifffahrt und des gewerblichen Kraftverkehrs (Drucksache IV/3083); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache IV/3590) — Zweite Beratung — . . . . 9902 D Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Entschließungsantrag der Abg. Dr. Müller-Hermann, Mengelkamp, Drachsler, Lemmrich und Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965 (Umdruck 580, Drucksache IV/3620) . . . . 9903 A Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU und der Abg. Ertl, Dr. Supf u. Gen. zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965 (Umdruck 594, Drucksache IV/3621) . . . 9903 B Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Förderungsprogramm für die deutsche Seeschiffahrt (Umdruck 473, Drucksache IV/3622) . . . . . . . . 9903 C Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Blumenfeld, Dr. Müller-Hermann, Gewandt, Dr. Artzinger, Dr. Stecker, Stein und Fraktion der CDU/CSU, Eisenmann, Dr. Löbe, Rademacher, Ramms, Peters (Poppenbüll) und Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Förderungsprogramm für die deutsche Seeschiffahrt (Umdruck 476, Drucksache IV/3623) . . . 9903 C Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Löbe, Rademacher u. Gen. betr. Errichtung eines Bundesamtes für Transportkosten (Drucksachen IV/3095, IV/3594) 9903 D Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Löbe, Dr. Imle und Fraktion der FDP betr Mannheimer Akte (Drucksachen IV/3084, IV/3541) 9903 D Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Schmidt (Braunschweig), Dr. Müller-Hermann, Rademacher u. Gen. betr. Vorlage eines Verkehrsplanes für die Bundesausbaugebiete (Drucksachen IV/3319, IV/3550) . . 9904 A Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Notstand auf den Straßen und im Straßenbau (Drucksachen IV/2517, IV/3586) 9904 A Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964 (Umdruck 435, Drucksache IV/3588) . . . 9904 B Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Schutz von Taxifahrern gegen Überfälle (Drucksachen IV/2592, IV/3589) . . 9904 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines Teils des ehemaligen Luftwaffenhelferinnenlagers Fürth/ Bayern (Drucksache IV/3368) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksache IV/3546) 9904 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des Kriegsmarinearsenals in Kiel-Wellingdorf (Drucksache IV/3295); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksache IV/3545) 9904 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Fliegerhorstes Crailsheim (Württ.) ,(Drucksache IV/3532) ; Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksache IV/3577) 9904 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des Grundstücks der ehemaligen Luftfahrtforschungsanstalt München e. V. in Ottobrunn (Drucksache IV/3475); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksache IV/3685) 9904 D VI Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Standortübungsplatzes BoyeKl. Hehlen (Drucksache IV/3543) ; Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksache IV/3662) 9905 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Flugplatzes Hamburg-Bahrenfeld (Drucksache IV/3544); Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksache IV/3663) . 9905 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des Grundstücks in Köln, Hahnenstr. 6 (Drucksache IV/3531); Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksache IV/3664) . . . . . . . . . . 9905 B Anträge des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnungen für die Rechnungsjahre 1960 und 1961 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksachen IV/1780, IV/ 3052) ; Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (Drucksachen IV/3451, IV/3667) 9905 B Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1962 - Einzelplan 20 — (Drucksache IV/1330); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache IV/3660) 9905 C Antrag der Abg. Bading, Frau Dr. Hubert, Junghans, Junker, Kurlbaum, Lange (Essen) und Fraktion der SPD betr. Kreditprogramm zur Reinhaltung der Luft (Drucksache IV/2328) ; Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses (Drucksache IV/2630) . . . . . . . . 9905 D Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag der Deutschen Friedensunion (Drucksache IV/3677) . . 9905 D Mündlicher Bericht des Rechtsauschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag der Regierung des Landes Hessen (Drucksache IV/3678) 9906 A Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (Drucksache IV/3679) . . . . . . . . 9906 A Übersicht 31 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/3653) . . . 9906 B Bericht über Stand und Zusammenhang aller Maßnahmen des Bundes zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung — Bundesbericht Forschung I — (Drucksache IV/2963); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kulturpolitik und Publizistik (Drucksache IV/3644) 9906 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965 (Umdruck 584, Drucksache IV/3695) 9906 D Antrag der Abg. Josten, Buchstaller, Dr. Atzenroth u. Gen. betr. Bericht über die Garnisonstadt Koblenz (Drucksache IV/3223) ; Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache IV/3654) 9906 C Schriftlicher Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über eine Ergänzung der Anlage 4 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages betr. Behandlung von Vorlagen gemäß Artikel 2 und 3 des Gesetzes zu den Verträgen zur Gründung der EWG und EURATOM (Drucksache IV/3633) 9907 A Nächste Sitzung 9907 B Anlagen 9909 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 9831 194. Sitzung Bonn, den 30. Juni 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Frau Ackermann 3. 7. Dr. Aigner 15. 7. Frau Albertz 10. 7. Arendt (Wattenscheid) 2. 7. Dr. Arndt (Berlin) 1. 7. Dr. Aschoff 2. 7. Dr.-Ing. Balke 30. 6. Bazille 14. 7. Frau Berger-Heise 3. 7. Blachstein 30. 6. Cramer 2. 7. Dr. Dr. h. c. Dresbach 2. 7. Eisenmann 30. 6. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 30. 6. Gscheidle 30. 6. Günther 2. 7. Kalbitzer 30.6. Dr. Kempfler 2. 7. Leber 1. 7. Lenz (Bremerhaven) 2. 7. Dr. Löbe 2. 7. Maier (Mannheim) 2. 7. Memmel * 30. 6. Dr. von Merkatz 30. 6. Michels 3. 7. Neumann (Allensbach) 15.7. Frau Dr. Pannhoff 30. 6. Dr. Pflaumbaum 2. 7. Porten 1. 7. Rollmann 30. 6. Dr. Starke 30. 6. Stauch 30. 6. Stiller 2. 7. Strauß 2. 7. Wegener 31.8. Werner 30. 6. Wolf 15. 7. Zühlke 2. 7. Anlage 2 Umdruck 712 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über bauliche Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung (Schutzbaugesetz) (Drucksachen IV/896, IV/3512, Nachtrag zu IV/3512, IV/3666). Der Bundestag wolle beschließen: In § 6 Abs. 1 erhält der Satz 1 folgende Fassung: „Der Bund gewährt Bauherren, die Wohngebäude im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau errichten oder die zu dem nach § 25 des Zweiten Woh* Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht nungsbaugesetzes begünstigten Personenkreis gehören und Eigenheime oder eigengenutzte Wohnungen errichten, auf Antrag einen pauschalen Zuschuß zu den Kosten des Grundschutzes; der Zuschuß soll ein Viertel der Kosten decken." Bonn, den 30. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 3 Umdruck 706 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung im Saarland (Drucksachen IV/2884, IV/3638). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 Nr. 1 wird die Zahl „40" durch die Zahl „50" ersetzt. 2. In § 1 Nr. 1 werden hinter den Worten „31. Dezember 1951" die Worte „bis zum 31. Dezember (D) 1965" eingefügt. 3. In § 1 Nr. 1 wird die Zahl „25" durch die Zahl „30" ersetzt. 4. In § 1 wird die Nummer 2 gestrichen und es wird folgender Absatz 2 angefügt: „ (2) Die Vollwaisenrenten werden auf 1/5 der nach Absatz 1 erhöhten Versichertenpension, mindestens jedoch auf 15 Deutsche Mark erhöht." 5. Hinter § 1 wird folgender § 1 a eingefügt: „§ 1 a (1) Waisenrente wird auch an Halbwaisen gewährt (Halbwaisenrente). (2) Die Halbwaisenrente beträgt 1/10 der nach § 1 Abs. I erhöhten Versichertenpension, mindestens aber 10 Deutsche Mark." 6. Hinter § 1 a wird folgender § 1 b eingefügt: „§ 1 b (1) Der Beitragssatz für die Pflichtversicherten der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung beträgt 5 vom Hundert des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgeltes. 9910 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 (2) Die Beitrags- und Leistungsbemessungsgrenze beträgt 750 Deutsche Mark im Monat." 7. § 5 erhält folgende Fassung: „§ 5 Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 1 b mit Wirkung vom 1. Juli 1964 in Kraft; § 1 b tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1966 in Kraft." Bonn, den 29. Juni 1965 Erler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 714 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Mühlengesetzes (Drucksachen IV/3445, IV/3626). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel i erhält Nummer 4 folgende Fassung: ,4. § 6 erhält folgende Fassung: „§ 6 Sicherung der gesetzlichen Bestimmungen (1) Wird ohne eine nach Maßgabe dieses Gesetzes erforderliche Genehmigung eine Mühle errichtet oder der Betrieb einer Mühle aufgenommen, wiederaufgenommen, verlegt oder seine Tagesleistung erweitert, so hat die nach Landesrecht zuständige Behörde die Stillegung oder die Beseitigung der nicht genehmigten Vorrichtungen anzuordnen und die Durchführung der Anordnung zu überwachen. (2) Ordnet die nach Landesrecht zuständige Behörde die Beseitigung der nicht genehmigten Vorrichtungen an, so hat sie hierfür eine angemessene Frist zu bestimmen und die Getreidemenge festzusetzen, die die Mühle bis zum Ablauf dieser Frist höchstens zu Erzeugnissen nach § 2 Abs. 1 verarbeiten darf. Sie hat dabei die Tagesleistung der Mühle bei Inkrafttreten dieses Gesetzes und nach § 3 genehmigte Erweiterungen zugrunde zu legen. (3) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann in Härtefällen Mühlen, die ihre Tagesleistung ohne Genehmigung geringfügig erweitert haben, anstelle der Maßnahmen nach Absatz 1 verpflichten, in zwei aufeinanderfolgenden Kalendervierteljahren nicht mehr Getreide zu den in § 2 Abs. 1 genannten Erzeugnissen zu verarbeiten, als der Tagesleistung der Mühle bei Inkrafttreten dieses Gesetzes zuzüglich einer genehmigten Erweiterung der Tagesleistung entspricht." 2. In Artikel i Nr. 5 (§ 12 Abs. 1) erhält Nummer 1 b folgende Fassung: „1 b. in den Fällen des § 3 Abs. 2 a oder des § 6 Abs. 2 oder 3 Getreide über die zulässige Menge hinaus zu den in § 2 Abs. 1 genannten Erzeugnissen verarbeitet." Bonn, den 30. Juni 1965 Arndgen und Fraktion Erler und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 5 Umdruck 704 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Stekker, Dr. Schmidt (Wuppertal), Dr. Imle zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Drucksachen IV/2441, IV/3629). Der Bundestag wolle beschließen: In § 3 wird die Jahreszahl „1964" durch die Jahreszahl „1965" ersetzt. Bonn, den 29. Juni 1965 Dr. Stecker Dr. Schmidt (Wuppertal) Baier (Mosbach) Dr. Becker (Mönchengladbach) Dr. Conring Dr. Dichgans Schlee Schulhoff Stooß Dr. Dr. h. c. Toussaint Dr. Imle Frau Funcke (Hagen) Anlage 6 Umdruck 717 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Dr. Koch, Dr. Imle und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (AOÄG) (Drucksachen IV/2442, IV/3593). Der Bundestag wolle beschließen: Als Artikel 1 a wird eingefügt: „Artikel 1 a Änderung des Gesetzes über die Finanzverwaltung Abschnitt V des Gesetzes über die Finanzverwaltung vom 6. September 1950 (Bundesgesetzbl. S. 448) Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 9911 in der zur Zeit geltenden Fassung wird aufgehoben.". Bonn, den 30. Juni 1965 Dr. Schmidt (Wuppertal) Dr. Becker (Mönchengladbach) Dr. Dichgans Leukert Schlee Schlick Dr. Stecker Stooß Dr. Dr. h. c. Toussaint Baier (Mosbach) Dr. Koch Dr. Imle Anlage 7 Umdruck 708 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Kuchtner, Bauer (Würzburg), Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (AOÄG) (Drucksachen IV/2442, IV/3593) . Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I wird die Nummer 1 a gestrichen. Bonn, den 29. Juni 1965 Frau Dr. Kuchtner Frau Blohm Dr. Hauser Dr. Kempfler Frau Dr. Maxsein Memmel Rollmann Ruf Schlee Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell Wittmann Dr. Zimmer Bauer (Würzburg) Hirsch Jahn Frau Kleinert Dr. Reischl Dr. Stammberger Dr. Bucher Busse Deneke Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dorn Anlage 8 Umdruck 707 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1965 (Nachtrag zum ERP-Wirtschaftsgesetz 1965) (Drucksachen IV/3361, IV/3526). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, angesichts der durch die ständige Verschärfung des Wettbewerbs am internationalen Schiffbaumarkt nach wie vor äußerst schwierigen Lage der deutschen Werftindustrie in Ergänzung der bereits beschlossenen Maßnahmen innerhalb des Werfthilfeprogramms der Bundesregierung für Kredite zur Finanzierung von Schiffsausfuhren nach Nicht-Entwicklungsländern außerhalb der EWG zu Lasten des ERP-Sondervermögens bei Kap. 2 Tit. 5 Verpflichtungen in Höhe von 75 Mio DM in den Jahren 1967 bis 1970 einzugehen. Der Bundesregierung wird empfohlen; bei Beginn der nächsten Legislaturperiode dem Deutschen Bundestag Vorschläge darüber vorzulegen, inwieweit über die bisherigen Förderungsmaßnahmen hinaus den deutschen Reedern durch Bindungsermächtigungen Förderungsmaßnahmen zuteil werden können. Die Bundesregierung wird weiterhin ersucht, in Anbetracht der entscheidenden Bedeutung von Maßnahmen zur konsequenten Fortführung der Politik einer Eigentumsbildung bei einkommensschwächeren Bevölkerungskreisen, deren allgemeine Billigung das alle Erwartungen übertreffende Zeichnungsergebnis bei der VEBA-Teilprivatisierung überzeugend beweist, weitere Möglichkeiten einer solchen Eigentumsbildung jeweils sofort tatkräftig zu fördern und im gegebenen Falle die dafür notwendigen Mittel bis zu einem Betrag von 25 Mio DM als unabweisbare Ausgaben außerplanmäßig bei Kap. 24 02 Tit. 950 des Bundeshaushaltsplans zur Verfügung zu stellen. Aus den Mitteln sollen Maßnahmen der Eigentumsbildung gefördert werden, insbesondere sollen Anreize zum Erwerb von Wertpapieren durch einkommensschwächere Bevölkerungskreise gegeben und Maßnahmen zur Förderung zukünftiger Vorhaben für die Schaffung breit gestreuten Eigentums finanziert werden. Bonn, den 29. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 9 Umdruck 718 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Eingliederung dier deutschen Landwirtschaft in dien Gemeinsamen Markt (EWG-Anpassungsgesetz) (Drucksachen IV/3387, IV/3245, IV/3680). Der Bundestag wolle beschließen: In § 2 Abs. 1 Satz 1 werden nach den Worten „landwirtschaftliche Betriebe" die Worte „und für Betriebe der Seefischerei soweit sie Urerzeugung betreiben" angefügt. Bonn, den 30. Juni 1965 Erler und Fraktion 9912 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 Anlage 10 Umdruck 719 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Eingliederung der deutschen Landwirtschaft in den Gemeinsamen Markt (EWG-Anpassungsgesetz) (Drucksachen IV/3245, IV/3387, IV/3680). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 2 erhält a) Abs. 2 Satz 2 und 3 folgende Fassung: „Der Zinssatz der für diese Maßnahmen eingesetzten Bundesdarlehen und zentral beschafften Kapitalmarktmittel soll deshalb auf mindestens 1 vom Hundert, jedoch nicht um mehr als 6 vom Hundert, gesenkt werden. Der Kapitaldienst soll 4 vom Hundert jährlich nicht überschreiten."; b) Abs. 3 folgende Fassung: „(3) Der Kapitaldienst für die Aussiedlung, für die baulichen Maßnahmen in Althöfen und für die Aufstockung landwirtschaftlicher Betriebe soll auf höchstens dreißig Jahre begrenzt werden. Die Hektar-Belastung nach Durchführung aller landeskulturellen, agrar- und betriebsstrukturellen Maßnahmen soll durch Beihilfen der nachhaltigen Kapitaldienstgrenze der Betriebe angepaßt werden." c) Abs. 4 Satz 1 folgende Fassung: „(4) Längerfristige Kreditmittel des freien Kapitalmarktes, die der Besitzfestigung, der Binnenwasserwirtschaft, Um- und Neubauten in landwirtschaftlichen Betrieben oder dem Landarbeiterwohnungsbau dienen, sollen für .den letzten Kreditnehmer auf einen Zinssatz von 1 vom Hundert, jedoch nicht um mehr als 6 vom Hundert, verbilligt werden." Bonn, den 30. Juni 1965 Erler und Fraktion Anlage 11 Umdruck 709 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur verstärkten Eigentumsbildung im Wohnungsbau und zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbauänderungsgesetz 1965 — WoBauÄndG 1965) (Drucksachen IV/2891, IV/2718, IV/3634). Der Bundestag wolle beschließen: A. Zu Artikel I 1. Vor Nummer 1 ist folgende Nummer 01 einzufügen: ,01. In § 10 Abs. 1 werden in Satz 1 die Worte „angemessenem Wirtschaftsteil und" sowie „und Kleintierhaltung" gestrichen. Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Die Kleinsiedlung soll einen Wirtschaftsteil enthalten, der die Haltung von Kleintieren ermöglicht." Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.' 2. In Nummer 1 (§ 19 Abs. 3) werden die Worte „hinsichtlich des zu begünstigenden Personenkreises" ersetzt durch die Worte „hinsichtlich des Verwendungszweckes". 3. In Nummer 2 (§ 21), Nummer 8 (§ 30) und Nummer 9 (§ 31) werden jeweils nach den Worten „von Familienheimen" die Worte „in der Form von Eigenheimen, Kaufeigenheimen und Kleinsiedlungen" eingefügt. 4. In Nummer 4 (§ 26) werden in Absatz 4 die Worte „der Absätze 1 bis 3" ersetzt durch die Worte „des Absatzes 1". 5. Nach Nummer 10 a wird folgende Nummer 10 b eingefügt: ,10 b. In § 42 Abs. 5 werden nach den Worten „von Familienheimen" die Worte „in der Form von Eigenheimen, Kaufeigenheimen und Kleinsiedlungen" eingefügt. 6. In Nummer 11 (§ 43) werden in Absatz 2 Satz 2 die Worte „Eigenheimen, Kaufeigenheimen und Kleinsiedlungen" ersetzt durch die Worte „Eigenheimen und Kaufeigenheimen". Nach den Worten „um mindestens 10 vom Hundert" werden die Worte „für Familienheime in der Form von Kleinsiedlungen um 15 vom Hundert" eingefügt. 7. Nummer 12 (§ 44) wird wie folgt ,geändert: a) Es wird folgender Buchstabe al eingefügt: ,al) In Absatz 4 werden nach den Worten „eines Familienheims" die Worte „in der Form eines Eigenheims, eines Kaufeigenheims oder einer Kleinsiedlung" eingefügt.' b) In Absatz 5 Satz 1 werden die Worte „und eigengenutzten Eigentumswohnungen" ersetzt durch die Worte „in der Form von Eigenheimen, Kaufeigenheimen und Kleinsiedlungen und bei Eigentumswohnungen". Satz 2 erhält folgende Fassung: „Dies gilt nicht, wenn das Familienheim oder die Eigentumswohnung nicht entsprechend der gemäß §§ 7 oder 12 getroffenen Bestimmung genutzt wird oder entgegen einer nach § 52 Abs. 2 auferlegten Verpflichtung veräußert worden ist." Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 9913 8. In Nummer 14 wird folgender Buchstabe al eingefügt: ,a1) In den Absätzen 1 und 2 werden jeweils nach den Worten „von Familienheimen" die Worte „in der Form von Eigenheimen, Kaufeigenheimen und Kleinsiedlungen" eingefügt.' 9. In Nummer 14 a (§ 48 a) werden in Absatz 2 Satz 1 vor dem Wort „Kaufeigentumswohnungen" die Worte „Kaufeigenheime oder" eingefügt und folgender Satz 3 angefügt: „Den Bauherren, die öffentlich geförderte Kaufeigenheime oder Kaufeigentumswohnungen errichten wollen, ist auf Verlangen Einsicht in die Listen zu gewähren." 10. Nummer 17 (§ 54 a) wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 wird Satz 2 durch folgende Sätze 2 und 3 ersetzt: „Wird der Veräußerungsvertrag vor Ablauf des dritten auf das Jahr der Bezugsfertigkeit folgenden Kalenderjahres abgeschlossen, so ist auch der Kaufpreis als angemessen anzusehen, der die Kosten des Baugrundstücks und die Baukosten zuzüglich eines Zuschlages von 5 vom Hundert der Baukosten nicht übersteigt; bei den Kosten des Baugrundstücks können Änderungen des Verkehrswertes des Baugrundstücks, die bis zum Abschluß des Veräußerungsvertrages eingetreten sind, berücksichtigt werden. Wird der Veräußerungsvertrag erst nach Ablauf der in Satz 2 bezeichneten Frist abgeschlossen, so ist im Falle des Satzes 1 auch die tatsächliche Wertminderung zu berücksichtigen, die seit der Bezugsfertigkeit bis zu dem Tage eingetreten ist, an dem die Nutzungen und die Lasten aus dem Kapitaldienst und .aus der Bewirtschaftung auf den Bewerber übergegangen sind; dabei Ist die Wertminderung wegen des Alters des Gebäudes mindestens mit jährlich 1 vom Hundert der Baukosten anzusetzen." b) In Absatz 4 wird nach dem Wort „ermitteln" folgender Satzteil angefügt: „ , soweit sich aus Absatz 2 Satz 2 letzter Halbsatz nichts anderes ergibt." 11. In Nummer 21 (§ 64) wird in Absatz 5 folgender Satz 2 angefügt: „Überträgt die Genossenschaft einem Mitglied ,ein Grundstück, das mit einem nach dem 31. Dezember 1956 öffentlichgeförderten Ein- oder Zweifamilienhaus bebaut ist, so kann ein den Vorschriften des § 54.a Abs. i bis 4 entsprechender Kaufpreis vereinbart werden; § 9 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes in der Fassung vom 29. Februar 1940 (Reichsgesetzbl. I S. 437) findet insoweit keine Anwendung." 12. Nummer 25 (§ 72) wird wie folgt geändert: a) Buchstabe b erhält folgende Fassung: ,b) Absatz 4 erhält folgende Fassung: „ (4) Sind die öffentlichen Mittel nicht auf Grund einer Wirtschaftlichkeitsberechnung oder lediglich auf Grund einer vereinfachten Wirtschaftlichkeitsberechnung bewilligt worden, so ist die Miete zulässig, die der Einzelmiete für vergleichbare öffentlich geförderte Mietwohnungen entspricht." b) In Buchstabe d entfällt in Absatz 9Satz 2. 13. Nach Nummer 25 a wird folgende Nummer 25 al eingefügt: ,25 al. In § 78 Abs. 4 werden nach den Worten „in einem öffentlich geförderten Familienheim" die Worte „in der Form eines Eigenheims, eines Kaufeigenheims oder einer Kleinsiedlung" eingefügt. 14. Nummer 27 (§ 109) wird wie folgt geändert: ,a) In Buchstabe id wird in Absatz 4 das Datum „1. September 1965" durch das Datum „31. August 1965" ersetzt. b) Es wird folgender Buchstabe e angefügt: ,e) Folgender neuer Absatz 5 wird angefügt: „ (5) Auf Ein- und Zweifamilienhäuser von Genossenschaften, die nach .dem 20. Juni 1948 mit öffentlichen 'Mitteln gefördert worden sind und auf die dieses Gesetz nach § 4 nicht anzuwenden ist, finden die Vorschriften des § 64 Abs. 5 Satz 2 entsprechende Anwendung, soweit Veräußerungen nach dem 31. August 1965 erfolgen."' 15. In Nummer 28erhält § 115 folgende Fassung: „§ 115 Überleitungsvorschriften für Familienzusatzdarlehen (1) Die Vorschriften des § 45 in oder Fassung des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1965 sind anzuwenden auf Bauvorhaben, für welche die öffentlichen Mittel nach § 42 Abs. 2 oder 6 erstmalig nach dem 31. August 1965 bewilligt werden. Ist über einen Antrag auf Gewährung eines Familienzusatzdarlehens, der vor dem i. September 1965 gestellt worden ist, bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschieden worden, so ist der Entscheidung § 45 in der Fassung des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1965 zugrunde zu legen; dabei ist das Familienzusatzdarlehen auf Antrag "des Bauherrn oder Bewerbers für 9914 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 die erststellige Finanzierung zu bewilligen, soweit es nicht der Restfinanzierung dienen soll. (2) Soweit bei den in Absatz 1 bezeichneten Bauvorhaben bis zur Bewilligung der öffentlichen Mittel ein Antrag auf Gewährung eines Familienzusatzdarlehens noch nicht gestellt worden ist, weil die Voraussetzungen dafür erst auf Grund des § 45 in der Fassung des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1965 eingetreten sind, kann der Antrag insoweit noch bis zum 31. Dezember 1965 gestellt werden; diese Frist ist eine Ausschlußfrist. Absatz 1 Satz 2 letzter Halbsatz gilt entsprechend. (3) Ist ein Familienzusatzdarlehen vor dem 1. September 1965 bewilligt worden und haben sich die für die Bewilligung maßgebenden Verhältnisse vor Ablauf des dritten Monats mach Bezugsfertigkeit zugunsten des Bauherrn oder Bewerbers geändert, so ist einer nach dem 31. August 1965 ergehenden Entscheidung über die Berücksichtigung dieser Verhältnisse § 45 in der Fassung ides Wohnungsbau änderungsgesetz es 1965 zugrunde zu legen; Absatz 1 Satz 2 letzter Halbsatz gilt entsprechend." B. Zu Artikel II 16. § 6 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 erhält Satz 2 im ersten Halbsatz folgende Fassung: „Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn der Bauherr eines Figenheims, einer Eigensiedlung oder einer eigengenutzten Eigentumswohnung oder seine wohnberechtigten Angehörigen die von ihm bei dier Bewilligung der öffentlichen Mittel ausgewählte Wohnung benutzen wollen;". b) In Absatz 4 wird vor dem Wort „entgegensteht" der Satzteil ", die im Hinblick auf die Gewährung von Mitteln eines öffentlichen Haushalts begründet worden ist," eingefügt. 17. In § 7 wird folgender neuer Absatz 2 ,eingefügt; der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3: „ (2) Will der Verfügungsberechtigte eine Wohnung einem Angehörigen zum Gebrauch überlassen, dessen Jahreseinkommen die Einkommensgrenze um nicht mehr als ein Drittel übersteigt, so soll die zuständige Stelle den Verfügungsberechtigten von den Bindungen nach § 4 Abs. 2 freistellen, wenn die angemessene Wohnungsgröße nicht überschritten wird und der Verfügungsberechtigte sich verpflichtet, eine höhere Verzinsung für das öffentliche Baudarlehen oder eine sonstige Ausgleichszahlung in angemessener Höhe zu entrichten." 18. In § 8 Abs. 1 erhält Satz 3 folgende Fassung: „§ 29 dieses Gesetzes und § 72 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes bleiben unberührt." 19. In § 12 erhält Absatz 1 folgende Fassung: „ (1) Die Wohnung darf ohne Genehmigung der zuständigen Stelle nicht zu Zwecken einer dauernden Fremdenbeherbergung, insbesondere einer gewerblichen Zimmervermietung, verwendet oder anderen als Wohnzwecken zugeführt werden." 20. § 14 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Werden die Zubehörräume einer öffentlich geförderten Wohnung, die gemäß § 40 Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes zur Mindestausstattung gehören, ohne Genehmigung der Bewilligungsstelle zu Wohnräumen oder Wohnungen ausgebaut, so gelten auch diese als öffentlich gefördert." 21. In § 16 Abs. 3 werden die Worte „Sind in den in Absatz 2 bezeichneten Fällen die öffentlichen Mittel für Wohnungen eines Eigenheimes" ersetzt durch die Worte „Sind die öffentlichen Mittel einheitlich für zwei Wohnungen eines Eigenheimes". 22. § 22 erhält folgende Fassung: „§ 22 Bergarbeiterwohnungen Die Vorschriften der §§ 4 bis 6 sind auf Wohnungen, die nach dem Gesetz zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau vom 23. Oktober 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 865), zuletzt geändert durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau vom (Bundesgesetzbl. I S. . . .) , gefördert worden sind, mit der Maßgabe anzuwenden, daß an die Stelle der Wohnberechtigung im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau im Sinne des § 5 Abs. 1 dieses Gesetzes die Wohnberechtigung nach § 4 Abs. 1 Buchstaben a, b oder c des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau tritt; die übrigen Vorschriften dieses Gesetzes finden Anwendung." 23. In § 26 Abs. 1 erhält Nummer 3 folgende Fassung: „3. eine Wohnung entgegen § 12 Abs. 1 verwendet oder anderen als Wohnzwecken zuführt." 24. § 29 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Nr. 4 erhält folgende Fassung: „4. Soweit bei Inkrafttreten dieses Gesetzes über einen Antrag auf Zulassung eines Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 9915 Entgelts bis zur Kostenmiete nach § 3 des Gesetzes über Bindungen für öffentlich geförderte Wohnungen noch nicht entschieden worden ist, ist der Entscheidung § 3 des genannten Gesetzes zugrunde zu legen; das gleiche gilt, wenn ein solcher Antrag in denjenigen kreisfreien Städten, Landkreisen oder Gemeinden eines Landkreises, in denen die Mietpreisfreigabe erst am 1. Juli 1965 erfolgt ist, noch bis zum 31. Oktober 1965 gestellt wird. Soweit hiernach § 3 des genannten Gesetzes anzuwenden ist, steht Artikel V § 3 des Wohnungsbauprämiengesetzes 1965 vom (Bundesgestzbl. I S. . . .) nicht entgegen Nummer 3 gilt entsprechend." b) In Absatz 1 Nr. 6 werden nach den Worten „in denen die Mietpreise" die Worte „bei Inkrafttreten dieses Gesetzes" eingefügt. c) Absatz 1 Nr. 8 erhält folgende Fassung: „8. Die Nummern 1 bis 6 sind nicht anzuwenden auf Mieterhöhungen, soweit sie sich auf Grund von Erhöhungen solcher laufender Aufwendungen ergeben, die nach den in § 28 bezeichneten Vorschriften durch Umlagen gedeckt werden dürfen; das gleiche gilt sinngemäß für die Erhebung zulässiger Zuschläge und Vergütungen." d) Absatz 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Die Mieterhöhungen nach den Vorschriften des Absatzes 1 Nr. 1, 2 und 3 Satz 2, auch soweit diese entsprechend anzuwenden sind, sind erst vom 1. Januar 1966 an zulässig; dabei ist § 10 mit der Maßgabe anzuwenden, daß die auf die Mieterhöhung gerichtete Erklärung bereits vom 1. November 1965 an abgegeben werden kann." e) Folgende Absätze 4 und 5 werden angefügt: „ (4) Für Wohnungen, für welche die öffentlichen Mittel erstmalig nach dem 31. Dezember 1956, jedoch vor der Mietpreisfreigabe bewilligt worden sind, ist bei der Ermittlung des nach § 8 Abs. 1 zulässigen Entgelts Absatz 1 Nr. 5 entsprechend anzuwenden. Satz 1 gilt entsprechend für die in Absatz 3 bezeichneten Wohnungen. (5) Der Zeitpunkt der Mietpreisfreigabe im Sinne dieses Gesetzes bestimmt sich nach den §§ 15, 16, 18 des Zweiten Bundesmietengesetzes." 25. Nach Artikel III wird folgender Artikel III a eingefügt: „Artikel III a Änderung des Gesetzes über Gebührenbefreiungen beim Wohnungsbau Das Gesetz über Gebührenbefreiungen beim Wohnungbau vom 30. Mai 1953 (Bundesgesetzblatt I S. 273), gerändert durch das Zweite Wohnungsbaugesetz vom 27. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 523), wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Worte „nach dem Ersten Wohnungsbaugesetz" ersetzt durch die Worte „nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz". b) Absatz 3 erhält folgenden Satz 2: „Die Frist von fünf Jahren ist auch eingehalten, wenn der gerichtlich oder notariell beurkundete Vertrag, durch den die Verpflichtung zur Weiterveräußerung begründet wird, innerhalb dieser Frist abgeschlossen wird." 2. In § 3 Abs. 2 wird an Satz 2 folgender Halbsatz angefügt: "; stehen während dieses Zeitraumes baurechtliche Hinderungsgründe einer Vorlage der Bescheinigung oder des Bewilligungsbescheides entgegen, so entfällt die Gebührenbefreiung, wenn die Bescheinigung nicht innerhalb von fünf Jahren nach Wegfall des Hinderungsgrundes, spätestens jedoch innerhalb von 10 Jahren nach Abgabe der Versicherung vorgelegt wird." Zu Artikel IV 26. § 2 wird wie folgt geändert: a) Vor Nummer 1 wird folgende Nummer 01 eingefügt: ,01. In § 8 Abs. 1 werden in Satz 1 die Worte „angemessenem Wirtschaftsteil und" sowie „und Kleintierhaltung" gestrichen. Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Die Kleinsiedlung soll einen Wirtschaftsteil enthalten, der die Haltung von Kleintieren ermöglicht." Der bisherige Satz 2 wird Satz 2.' b) In Nummer 2 (§ 15) werden in Absatz 3 die Worte „der Absätze 1 und 2" ersetzt durch die Worte „des Absatzes 1". c) In Nummer 6 (§ 25) werden in Absatz 2 Satz 2 die Worte „Eigenheimen, Kaufeigenheimen und Kleinsiedlungen" ersetzt durch die Worte „Eigenheimen und Kaufeigenheimen". Nach den Worten „um mindestens 10 vom Hundert" werden die Worte „für Familienheime in der Form von Kleinsiedlungen um 15 vom Hundert," eingefügt. d) In Nummer 7 (§ 26) werden in Absatz 5 Satz 1 die Worte „und eigengenutzten Eigentumswohnungen" ersetzt durch die Worte „in der Form von Eigenheimen, Kaufeigenheimen und Kleinsiedlungen und bei Eigen- 9916 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 tumswohnungen". Satz 2 erhält folgende Fassung: „Dies gilt nicht, wenn das Familienheim oder die Eigentumswohnung nicht entsprechend der gemäß §§ 5 oder 9 getroffenen Bestimmung genutzt wird." e) In Nummer 12 (§§ 53 a, 53 b) erhält § 53 b folgende Fassung: „§ 53 b Überleitungsvorschriften für Familienzusatzdarlehen (1) Die Vorschriften des § 27 in der Fassung des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1965 sind anzuwenden auf Bauvorhaben, für welche die öffentlichen Mittel nach § 24 Abs. 2 oder 6 erstmalig nach dem 31. August 1965 bewilligt werden. Ist über einen Antrag auf Gewährung eines Familienzusatzdarlehens, der vor dem 1. September 1965 gestellt worden ist, bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschieden worden, so ist der Entscheidung § 27 in der Fassung des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1965 zugrunde zu legen; dabei ist das Familienzusatzdarlehen auf Antrag des Bauherrn oder Bewerbers für die erststellige Finanzierung zu bewilligen, soweit es nicht der Restfinanzierung dienen soll. (2) Soweit bei den in Absatz 1 bezeichneten Bauvorhaben bis zur Bewilligung der öffentlichen Mittel ein Antrag auf Gewährung eines Familienzusatzdarlehens noch nicht gestellt worden ist, weil die Voraussetzungen dafür erst auf Grund des § 27 in der Fassung des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1965 eingetreten sind, kann der Antrag insoweit noch bis zum 31. Dezember 1965 gestellt werden; diese Frist ist eine Ausschlußfrist. Absatz 1 Satz 2 letzter Halbsatz gilt entsprechend. (3) Ist ein Familienzusatzdarlehen vor dem 1. September 1965. bewilligt worden und haben sich die für die Bewilligung maßgebenden Verhältnisse vor Ablauf des dritten Monats nach Bezugsfertigkeit zugunsten des Bauherrn oder Bewerbers geändert, so ist einer nach dem 31. August 1965 ergehenden Entscheidung über die Berücksichtigung dieser Verhältnisse § 27 in der Fassung des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1965 zugrunde zu legen; Absatz 1 Satz 2 letzter Halbsatz gilt entsprechend." Bonn, den 30. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 12 Umdruck 705 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur verstärkten Eigentumsbildung im Wohnungsbau und zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbauänderungsgesetz 1965 — WoBauÄndG 1965) (Drucksachen IV/2891, IV/3634). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel I 1. In Nummer 1 a wird in § 19 a Abs. 2 in Satz 1 zwischen die Worte „zuständigen obersten Landesbehörden" und „für die folgenden Verwendungszwecke" das Wort „insbesondere" eingefügt. 2. In Nummer 4 werden in § 26 Abs. 1 a) im ersten Satz zwischen die Worte „bei der Förderung des Neubaues und „in folgender Weise" die Worte „nach Möglichkeit" eingesetzt. b) die Nummer 2 wie folgt gefaßt: „2. Der Neubau von eigengenutzten Eigentumswohnungen, Kaufeigentumswohnungen und Genossenschaftswohnungen hat den Vorrang vor dem Neubau anderer Wohnungen in Mehrfamilienhäusern." 3. In Nummer 6 erhält in § 28 Abs. 2 der erste Satz folgende Fassung: „Den Wohnbedürfnissen der Familien mit Kindern soll in erster Linie durch die Förderung von Familienheimen, Eigentumswohnungen oder Genossenschaftswohnungen Rechnung getragen werden." 4. In Nummer 8 beginnt in § 30 der Satz 1 wie folgt: „Die für das Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen oberster Landesbehörden sollen die öffentlichen Mittel in Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung in der Weise verteilen, ..." 5. In Nummer 8 lautet in § 30 der zweite Halbsatz des ersten Satzes wie folgt: „, daß zunächst den Anträgen auf Bewilligung öffentlicher Mittel zum Bau von Familienheimen, eigengenutzten Eigentumswohnungen, Kaufeigentumswohnungen und Genossenschaftswohnungen, insbesondere solcher für kinderreiche Familien, entsprochen werden kann ohne Rücksicht darauf," 6. In Nummer 9 lautet in § 31 der Schluß wie folgt: „, insbesondere Unterlagen über die noch nicht erledigten Anträge auf Förderung des Baues von Familienheimen, eigengenutzten Eigentumswohnungen, Kaufeigentumswohnungen und Genossenschaftswohnungen." Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 9917 7. In Nummer 11 lautet in § 43 Abs. 2 der Schluß des zweiten Satzes wie folgt: „, für eigengenutzte Eigentumswohnungen, Kaufeigentumswohnungen und Genossenschaftswohnungen um zehn vom Hundert höher zu bemessen als für andere Wohnungen vergleichbarer Größe und Ausstattung." 8. In Nummer 12 beginnt in § 44 der Absatz 5 wie folgt: „(5) Bei Familienheimen, eigengenutzten Eigentumswohnungen und Genossenschaftswohnungen darf eine Erhöhung des für das Baudarlehen bestimmten Zinssatzes oder" 9. In Nummer 13 (§ 45) wird folgender Buchstabe e angefügt: ,e) Nach Absatz 7 wird folgender Absatz 8 eingefügt: „ (8) Der sich aus der Neufassung des Absatzes 1 ergebende Mehrbedarf an Familienzusatzdarlehen wird den Ländern vom Bund neben den in §§ 18 bis 20 genannten Mitteln gesondert bereitgestellt." 10. In Nummer 14 lautet in § 48 der Absatz 3 wie folgt: „ (3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für Anträge auf Bewilligung öffentlicher Mittel zum Bau von eigengenutzten Eigentumswohnungen, Kaufeigentumswohnungen und Genossenschaftswohnungen." Bonn, den 29. Juni 1965 Erler und Fraktion Anlage 13 Umdruck 716 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur verstärkten Eigentumsbildung im Wohnungsbau und zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbauänderungsgesetz 1965 — WoBauÄndG 1965) (Drucksachen IV/2891, IV/3634). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Bundestag so bald wie möglich einen Gesetzentwurf zur Reform des Rechtes der Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen vorzulegen und dabei auch eine Regelung über die Angemessenheit des Veräußerungspreises für Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen zu treffen, und zwar für die nach dem 20. Juni 1948 errichteten Bauten in Anlehnung an die in § 54 a des Zweiten Wohnungsbaugesetzes getroffene Regelung. Bonn, den 30. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 14 Umdruck 703 ( Änderungsantrag der Abgeordneten Wendelborn, Dr. Höchst, Holkenbrink, Dr. Sinn zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (Drucksachen IV/2418, IV/3472). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 werden die Nummern 4 und 14 gestrichen. 2. In Artikel 2 wird Absatz 2 gestrichen. 3. Artikel 4 erhält folgende Fassung: „Artikel 4 Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft." Bonn, den 24. Juni 1965 Wendelborn Holkenbrink Dr. Höchst Dr. Sinn Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Schröder vom 25. Juni 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Effertz (Drucksache IV/3612 Frage Ill): Steht die Erklärung des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts, Dr. Carstens, vom 20. Mai d. J. im Plenum des Bundestages (im Anschluß an die Europa-Debatte), die Bundesregierung halte die These von den Vorleistungen auf agrarpolitischem Gebiet für falsch, sie sei „im Gegenteil der Meinung, daß auch im agrarpolitischen Bereich abgewogene Lösungen gefunden worden sind, die auch die Interessen der deutschen Landwirtschaft in angemessener Weise berücksichtigen" und daß man „einen langen Katalog von Vorteilen" aufzählen könne, die auch die Landwirtschaft aus der EWG gezogen habe, im Einklang mit den Erklärungen des Bundeskanzlers vom 2. Dezember v. J. im Plenum des Bundestages, in denen es u. a. heißt, daß „die Landwirtschaft . .von einer immer fühl- bareren Erlösminderung" betroffen wird, auch „vor zusätzliche Schwierigkeiten" gestellt wird und die Bundesregierung sich verpflichtet fühlt, „dafür zu sorgen, daß der deutschen Landwirtschaft ein Ausgleich für die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen in der EWG hinsichtlich der Kosten, Lasten und Sozialleistungen gewährt wird"? Die erwähnten Erklärungen standen in verschiedenen Zusammenhängen und betrafen verschiedene Tatbestände. Der Herr Bundeskanzler sprach von den Schwierigkeiten, denen die deutsche Landwirtschaft im allgemeinen Umstrukturierungsprozeß begegnet. Damit begründete er die Entscheidung der Bundesregierung für ein besonderes Anpassungsprogramm zugunsten der Landwirtschaft. Die Erklärung des Herrn Staatssekretärs Carstens, daß das in Brüssel vereinbarte Agrarsystem in sich ausgewogen sei, steht nicht im Widerspruch dazu. Denn die vereinbarte Harmonisierung der Landwirtschaft ist noch nicht verwirklicht. Vielmehr befinden wir uns noch in der Übergangsphase des Gemeinsamen Marktes.

Rede von Dr. Hermann Kopf
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)







(Beifall bei der CDU/CSU.)

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    (Beifall bei der SPD und Abgeordneten
    der FDP.)
    Zu demselben Zeitpunkt, wo in Brüssel über diese Probleme verhandelt wird und wo es dringend ist, daß der Standpunkt des Parlaments der Regierung in Brüssel rasch übermittelt wird, scheinen wir auf die Anwesenheit der Regierung verzichten zu müssen.

    (Abg. Illerhaus: Sie sind doch da! Herr Schröder ist in Brüssel, Herr Schmücker ist in Brüssel!)

    — Natürlich, Herr Illerhaus. Aber die Regierung besteht ja aus einer ganzen Anzahl von Mitgliedern. Ich nehme auch nicht an, daß Herr Carstens jetzt schnell, fünf Minuten vor Eins, nach Brüssel reisen mußte.

    (Zuruf von der SPD: Zum Mittagessen! — Zuruf von der CDU/CSU: Vielleicht ist er zur Kabinettsitzung!)

    Wir nehmen Stellung — das sagte Herr Kopf schon — zu den Entwürfen der Kommission, die die gemeinsame Finanzierung der Agrarpolitik, zum anderen die Schaffung eigener Einnahmen der Gemeinschaften und außerdem die Änderung des Vertragsartikels beinhalten, der das Verfahren regelt, nach dem der Haushalt der Gemeinschaften verabschiedet wird. Wir hatten eigentlich die Hoffnung, die Vorschläge der EWG-Kommission würden nach der zustimmenden Stellungnahme des Europäischen Parlaments wirklich dazu führen, daß die Dynamik der Gemeinschaft erhalten bleibt und alle Versuche, diese Dynamik zu bremsen und aufzuhalten, scheitern.
    Die Vorschläge der Kommission sind nach unserer Auffassung der erste bescheidene Versuch, Grundlagen für einen bundesstaatlichen Haushalt der Gemeinschaften zu legen. Nun ist aber nach dieser ersten Hoffnung rasch sichtbar geworden, daß es bei dem französischen Partner erheblichen Widerstand gegen gewisse Elemente dieses Vorschlags gibt, insbesondere gegen die Elemente, die eine intensivere Integration, eine Finanzautonomie der Gemeinschaft und eine Demokratisierung der Haushaltsrechte bringen sollen.
    In dieser Situation, meine ich, ist das Verhalten der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung für uns, aber auch für die ganze Gemeinschaft. Von der Bereitschaft der Bundesregierung, die Konsequenzen des Gemeinsamen Marktes auf sich zu nehmen und die Brüsseler Beschlüsse im Gemeinschaftsgeist zu beeinflussen, hängt nicht nur der intensive Fortgang der Integration ab, sondern auch das Vertrauen unserer Partner im Gemeinsamen Markt zu uns. Und diese Partner bestehen ja nicht nur aus dem französischen Beteiligten, sondern aus allen fünf.
    Nach allem, was man aus Brüssel in den Zeitungen liest, auch nach dem, was man über die Gespräche erfährt, die Herr Staatssekretär Lahr mit Herrn Wormser in Paris geführt hat, und auch nach



    Frau Strobel
    den Berichten der Regierungsvertreter im Außenpolitischen Ausschuß und im Haushaltsausschuß hat man den Eindruck, daß sich die Bundesregierung in bilateralen Verhandlungen, die mehr schon den Charakter von Vereinbarungen tragen, die Hände gebunden hat. Das wäre natürlich außerordentlich zu bedauern. Man muß sich fragen, welche Motive es dafür gibt.

    (Abg. Hahn [Bielefeld] : Man kann es auch umgekehrt sehen, Frau Strobel!)

    — Ja, es kommt immer darauf an, wie man es sagt und was sich zum Schluß zeigt.
    Man muß sich aber fragen: Welche Motive gibt es für den Versuch, sich zunächst auf bilateraler Ebene mit Frankreich zu verständigen, bevor man nach Brüssel geht? Leider muß man sich die Frage stellen: Sollwegen der sehr imaginären Erfolgsaussichten einer Gipfelkonferenz über die Politische Union unter Umständen der weitere Integrationsfortschritt gebremst werden? Diese Frage muß man sich stellen, wenn man die Dinge beobachtet hat. Oder ist es die Neigung der nationalen Instanzen, von der Regierung bis zur einflußreichen Administration, auf nationalen Rechten zu beharren und den Einfluß der europäischen supranationalen Organe zu bremsen? Herr Kollege Wehner hat nicht umsonst auf die Gefahren hingewiesen, die sich allein dadurch ergeben, daß nicht die Parlamente selber, sondern die Regierungen im Ministerrat über diese Dinge entscheiden. Um so wichtiger ist es, daß wir, wenn Gesetze beraten werden, die unter Umständen ratifikationspflichtig werden, vorher die Dinge genau klären.
    Man muß auch ganz deutlich sagen, daß es vielleicht sogar die Sorge ist, ,daß uns der Gemeinsame Markt in Mark und Pfennig zu viel kostet. Ich meine, diesen Gradmesser dürfen wir nicht anlegen, wenn wir wirklich die Gemeinschaft wollen. Oder — und das hat sich gerade aus den Verhandlungen und der Unterrichtung, die wir darüber in den Zeitungen bekommen haben, ergeben — soll den Konsequenzen ausgewichen werden, die sich institutionell aus der Schaffung von Eigenfinanzen ergeben, nämlich der echten Einschaltung des Europäischen Parlaments in die Entscheidungen über den Haushalt? Das ist ja die Sorge, die sich nicht allein die Sozialdemokraten machen.
    Der Landwirtschaftsausschuß des Europäischen Parlaments hat in der vorigen Woche in Mailand darauf aufmerksam gemacht, wiesehr er sich Sorgen darüber macht, daß man unter Umständen, nur um der Ratifikation und der Stärkung der Befugnisse des Europäischen Parlaments auszuweichen, auch auf Fortschritte in der wirtschaftlichen Integration verzichtet. Das hat der Landwirtschaftsausschuß ja auch nicht so aus dem blauen Himmel gesehen. Die Gestaltung des Haushaltsrechts in der Weise, daß damit im Parlament auch die Politik der Gemeinschaft zur Debatte steht, ist ja das elementare Anliegen des Europäischen Parlaments und muß auch das unsere sein.
    Sicher, Herr Illerhaus, die Direktwahl steht damit ohne Zweifel in Zusammenhang, und ich habe ein wenig Sorge, daß sich die Bundesregierung in diesem Fall nicht nur wie bisher schon des öfteren hinter dem französischen Staatspräsidenten versteckt, sondern daß sie es beider sogar ermöglicht, daß seine Bremsen wirken, und zwar laus recht durchsichtigen Gründen. Denn man kann doch nicht verhehlen, daß mehr und mehr der Eindruck entsteht, daß in Brüssel im Augenblick nicht europäische gemeinschaftliche Lösungen vom Ministerrat angestrebt werden, sondern daß ausschließlich nationale Interessen die Haltung — leider auch zum Teil der deutschen Regierung — bestimmen.
    Die Vertragsschöpfer wollten, das wissen wir alle, ganz deutlich eine starke europäische Exekutive in Gestalt der Kommission. Es ist bekannt, daß die französische Regierung das entgegen dem Vertrag verhindern will, daß sie alle Künste der Verhandlungen — und darüber verfügt sie in größerem Maße als die deutsche Regierung — spielen läßt, um die im Vertrag vorgeschriebene Supranationalität einzuschränken. Wir meinen, um eines Scheinerfolges willen, daß z. B. die Gipfelkonferenz nur dann zustande kommt, wenn die Bundesregierung hier dem französischen Partner entgegenkommt, dürfen wir zu einer solchen Politik nicht unsere Hand reichen. Wir: ich meine, wir Deutschen.
    Die Vorschläge der EWG-Kommission sind — das muß man, meine ich, dem, was Herr Kopf einführend sagte, noch hinzufügen — eine logische Folge der Beschlüsse des Ministerrats und auch eine logische Folge des Vertragsinhalts. Sie gehen davon aus, daß Agrarmarkt und Industriemarkt zum gleichen Zeitpunkt hergestellt werden. Das bedeutet, daß wir einen gemeinsamen Außentarif bekommen werden, daß der gemeinsame Außentarif an den Zollgrenzen der Gemeinschaft und nicht mehr an den nationalen Grenzen der Mitgliedstaaten erhoben wird, daß die Waren in der Gemeinschaft verbraucht werden.
    Man hat ein wenig den Eindruck — es ist ja eben auch wieder deutlich geworden —, daß man sich bemüht, den Folgen dieser Vergemeinschaftung irgendwie auszuweichen. Es hat ein bißchen den Anschein, als ob es doch noch zu viele, auch zu viele Politiker, gibt, die nicht in der Lage sind, in den Dimensionen der Gemeinschaft zu denken. Sonst wäre es doch nicht möglich, daß man in einem Atemzug feststellt: Wir wollen die Zollunion, wir wollen den gemeinsamen Agrarmarkt, aber wir wollen nicht die Konsequenzen, die daraus entstehen, daß dann eben die Zölle an den Grenzen der Gemeinschaft erhoben werden, sondern wir suchen nach Wegen, diese Konsequenzen zu vermeiden.
    Ein zweiter Punkt dieser Vorschläge ist, daß nach Art. 201 des Vertrages die Kommission zu prüfen hat, unter welchen Bedingungen die im Art. 200 vorgesehenen Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten durch eigene Mittel, insbesondere durch Einnahmen aus dem gemeinsamen Zolltarif nach dessen endgültiger Einführung, ersetzt werden sollen. Der Vertrag gibt ja der EWG-Kommission den Auftrag, in dem Augenblick, in dem die Zollunion hergestellt wird, auch Vorschläge darüber zu machen, daß diese Zölle dann eigene Einnahmen werden.



    Frau Strobel
    Der Ministerrat hat noch im Dezember 1964 die Kommission beauftragt, Vorschläge für die Finanzierung des gemeinsamen Agrarmarktes unter den Bedingungen der Verordnung Nr. 25 Artikel 2 zu machen. Dieser Artikel 2 der Verordnung Nr. 25 beschäftigt sich mit den Haushaltsmitteln der Gemeinschaft, mit den Abschöpfungen und mit den sonstigen Einnahmen. „Sonstige Einnahmen" gemäß Vertrag können praktisch eben nur die Zölle sein.
    Darüber hinaus hat der Ministerrat die EWG-Kommission beauftragt, eine Vorlage zu machen, in der eine Umlage für Fettrohstoffe gefordert wird; daß heißt, daß dadurch eigene Einnahmen geschaffen werden. Die Einführung einer Margarinesteuer in der Gemeinschaft ist keine glückliche politische Maßnahme. Ohne mich jetzt dazu zu äußern, möchte ich doch sagen: der Ministerrat hat schon die Kommission, bevor sie diesen Vorschlag vorgelegt hat, selber aufgefordert, einen Vorschlag für eigene Einnahmen zu unterbreiten.
    Nun muß man leider sagen: der Beschluß des Bundestages kommt heute fast schon zu spät; denn in Brüssel verhandelt man bereits, und in den Verhandlungen ist man auch schon ein Stück fortgeschritten. Aber die Regierung hat in den Ausschüssen des Bundestages, sowohl im Haushaltsausschuß als auch im Außenpolitischen Ausschuß, die Meinung der Parlamentsmitglieder kennengelernt. Außerdem hat sich dieses Parlament vor einiger Zeit sehr eindeutig in einem anderen Zusammenhang dazu geäußert und erklärt, daß es betont für europäische und demokratische Lösungen eintrete. Deshalb sollte es bei der Regierung gar keine Zweifel darüber geben, daß sie jetzt im Ministerrat dafür einzutreten hat. Leider hat man aber nicht den Eindruck, daß die Notwendigkeit, dem Europäischen Parlament Entscheidungsbefugnisse zu geben, immer mit dem gleichen Nachdruck im Ministerrat vertreten wird, mit dem andere, wirtschaftspolitische und agrarpolitische Anliegen vertreten werden, sosehr das Herr Staatssekretär Carstens hier auch immer wieder behauptet. Es gibt leider keinen Nachweis dafür, daß derselbe Nachdruck angewandt worden ist. Im Gegenteil, Herr Couve de Murville hat jetzt bei der Auseinandersetzung im Ministerrat z. B. davon gesprochen, daß 1962, als die Grundlagen für die gemeinsame Agrarfinanzierung gelegt wurden, niemand an die Bedingungen gedacht habe, die heute daran geknüpft werden, nämlich an die Verstärkung des parlamentarischen Einflusses. Wenn dieser Hinweis des französischen Außenministers bedeutet, daß keine Regierung im Ministerrat bei den damaligen Beschlüssen eine diesbezügliche Forderung angemeldet hat, dann bestätigt das leider die Befürchtung, die viele Parlamentarier bezüglich der Haltung der Regierungen, auch der deutschen, immer hatten. Diese Bedenken werden nicht dadurch ausgeräumt, daß Herr Carstens immer wieder sagt, die Regierung trete für eine Stärkung der Befugnisse des Parlaments ein, wenn man schon ganz winzig kleine Schritte, nämlich daß das Parlament mitreden darf, als eine Stärkung der Befugnisse betrachtet.
    Deshalb kommt es auf die Stellungnahme des Deutschen Bundestages ganz besonders an. Damit
    keinerlei Zweifel über die Haltung des Deutschen Bundestages, vor allem auch über die Haltung der sozialdemokratischen Fraktion, in diesem Zusammenhang aufkommen kann, möchte ich mir erlauben, die Stellungnahme des Haushaltsausschusses, der wir zugestimmt haben und der wir auch hier zustimmen werden, etwas zu kommentieren. Ich halte das für dringend notwendig.

    (Zuruf rechts.)

    — Es tut mir leid, aber das ist eine wichtige Angelegenheit; und wenn Sie auch nur ein bißchen begreifen, daß es hier um die gesamte Eigenfinanzierung der europäischen Gemeinschaften geht, dann darf es Ihnen nicht darauf ankommen, daß wir unser Mittagessen fünf Minuten später bekommen.

    (Beifall bei der SPD und in der Mitte.)

    Der Ausschuß begrüßt in seiner Stellungnahme in der Einleitung, daß die EWG-Kommission diese Vorschläge vorgelegt hat, und ich finde, man muß es so kommentieren: Er drückt damit die Erwartung aus, daß der Fortschritt in der Verwirklichung des Gemeinsamen Marktes, der den Vorschlägen der Kommission innewohnt, auch tatsächlich erreicht und nicht gebremst wird. In der Ziffer 1 des Ausschußvorschlages sehen wir ein legitimes Anliegen im Sinne einer Gemeinschaftslösung. Es ist immer wieder notwendig, zu betonen, daß alle vom Vertrag erfaßten Gebiete der Politik gleich dynamisch und gleich intensiv zu vergemeinschaften sind. Das kann nicht oft genug gesagt werden.
    In der Ziffer 2 wird von der Regierung all das verlangt, was man unter die Überschrift „Demokratisierung, Ausweitung der Befugnisse des Europäischen Parlaments" stellt. In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit will ich mich nicht im einzelnen damit befassen. Herr Kollege Wehner hat schon sehr deutlich darauf hingewiesen, daß wir eine große Verantwortung bei der Ratifizierung solcher Beschlüsse übernehmen und daß wir uns deswegen frühzeitig — nicht erst, wenn wir ratifizieren müssen — darum bemühen müssen, daß die Rechte des Parlaments gewahrt werden, vor allen Dingen, daß die Rechte, die der Bundestag an die europäischen Institutionen abgibt, an die europäischen parlamentarischen Institutionen übergehen.
    In der Ziffer 3 wird ein Problem in den Vordergrund geschoben, das ganz besonders kritisch beurteilt werden muß. Herr Kopf hat dazu schon etwas gesagt. Ich möchte dem noch etwas hinzufügen. Es handelt sich darum, ob der Finanzbedarf der Gemeinschaften die Übertragung der Zölle rechtfertigt oder nicht, und um die Feststellung, daß keine Überfinanzierung erfolgen soll. Ich möchte ganz ehrlich sagen: es war in erster Linie die Bundesregierung selbst, der in den Ausschüssen sehr daran lag, daß eine solche Formulierung hineinkommt, und die mit sehr, sehr großem Zahlenaufgebot die Sorge vor der Überfinanzierung bei den Parlamentariern genährt hat. Man könnte daraus fast eine andere Sorge ableiten, nämlich die Sorge, daß die Regierung in absehbarer Zeit nicht mit Fortschritten bei der gemeinsamen Wirtschafts-, Währungs- und Konjunkturpolitik usw.



    Frau Strobel
    Wenn es aber diese Fortschritte gibt — und wir sind der Meinung, daß diese Fortschritte erreicht werden müssen , braucht die europäische Exekutive für die Durchführung dieser europäischen Politik natürlich auch Geld, und dann gibt es keine Überfinanzierung. Im Gegenteil; dann werden wir sehr rasch feststellen müssen, daß der Finanzbedarf der Gemeinschaft weiter wächst. Wenn man also davon ausgeht, daß die Integration fortschreitet, daß insbesondere die Gebiete der gemeinsamen Wirtschaftspolitik von der Gemeinschaft übernommen werden, auf die auch der Deutsche Bundestag Wert legt, dann ist eine Überfinanzierung gar nicht in Aussicht, gar nicht zu erwarten.
    Auch die Frage, welche Ausgaben vom Bundeshaushalt auf den Haushalt der europäischen Gemeinschaften übergehen, Herr Kopf, hängt letzten Endes davon ab, wieweit wir bereit sind, nationale Zuständigkeiten in gemeinschaftliche einzubringen. Je mehr einzubringen wir bereit sind, desto mehr gehen auch Ausgaben an die europäischen Gemeinschaften über. Mit dieser Interpretation können wir der Ziffer 3 der Stellungnahme zustimmen. Wir sind der Meinung, daß der Finanzausgleich notwendig ist und daß ohne Zweifel auch ein besseres System als das einer Rücküberweisung gefunden werden kann und anzustreben ist.
    Zu Ziffer 4 brauche ich nichts zu sagen; sie ist selbstverständlich. Aber Ziffer 5, meine Damen und Herren, hat es in sich, und man kann gar nicht darauf verzichten, etwas zu ihrer Kommentierung zu sagen. Sie enthält nämlich zwei Elemente. Das erste: bessere Berücksichtigung der Beitragsleistungen der Mitgliedstaaten bei den Zuweisungen aus dem Agrarfonds. Ich würde sagen, das ist ein nicht einmal ganz frommer Wunsch im Sinne europäischen Denkens. Denn das beschlossene System hat nun einmal zum Inhalt, daß aus diesem Agrarfonds sowohl die Garantie der landwirtschaftlichen Preise als auch die Ausrichtung der gesamten Agrarpolitik gezahlt wird. Dieses System ist von der Bundesregierung im Ministerrat mit beschlossen worden. Daraus ergeben sich Konsequenzen für die Mittel. Diese Konsequenzen waren nach unserer Meinung von vornherein überschaubar. Die Bundesregierung hätte, wenn sie diese Konsequenzen nicht will, schon damals nicht zustimmen dürfen. Dann hätte sie schon damals einen nationalegoistischen Standpunkt vertreten müssen, was sie offensichtlich, ich würde sogar sagen, Gott sei Dank, nicht wollte. Aber klar ist, daß nach dem System, nach dem die Agrarverordnungen beschlossen sind, die Einfuhrländer aus dem Garantiefonds weniger profitieren, wenn man es einmal so kraß ausdrücken will, als die Ausfuhrländer. Nur wenn man die Gemeinschaft als Ganzes sieht, darf man nicht mehr so denken: „Die einen kriegen mehr und die andern kriegen weniger", weil es sich um die gesamte Gemeinschaft, ihre Produktion und ihre Ausfuhr handelt. Wenn wir mehr bekommen wollten, könnte das nur aus dem Ausrichtungsteil geschehen. Das wäre Geld für eine Verbesserung der Marktstruktur, eine Verbesserung der allgemeinen Struktur in der Landwirtschaft. Da kann man wohl sagen: das ist in der
    Bundesrepublik sogar besonders notwendig, und es liegt auch uns daran, daß man sich darum bemüht.
    Aber dem letzten Satz der Ziffer 5 — ich möchte mich gern vergewissern, Herr Hahn, daß sich auch die Handelspolitiker der Koalitionsfraktionen diesen Satz genau angeschaut haben — können wir wirklich nur mit ganz großen Bedenken zustimmen. Deshalb ist die Interpretation doppelt wichtig. Wir sind überzeugt davon: wenn man in den Ausschüssen, vor allen Dingen im Haushaltsausschuß, aber auch im Landwirtschaftsausschuß, mehr Zeit gehabt hätte, wenn sich auch der Außenhandelsausschuß damit hätte befassen können, wenn man mehr Zeit gehabt hätte, dieses Problem gründlich zu diskutieren, dann wäre man zu einer anderen Fassung gekommen. Zugrunde liegt dieser Fassung erstens die Sorge der Finanzpolitiker, der Fonds wächst ins Unermeßliche und belastet die nationalen Haushalte zu sehr. Das scheint mir eine berechtigte Sorge zu sein. Auch die Sorge der Agrarpolitiker, daß in bestimmten Teilen der Gemeinschaft Produktionsreserven ,auf Kasten anderer Teile der Gemeinschaft, z. B. der deutschen Landwirtschaft, erschlossen werden, scheint mir eine berechtigte Sorge zu sein.

    (Abg. Hahn [Bielefeld] : Eben!)

    Man darf diese Sorge der Finanz- und der Agrarpolitiker nicht in den Wind schlagen.
    Bei der gesamten Agrarpolitik muß man natürlich bedenken: das bisher geschaffene System sieht keine Möglichkeit vor, in dieser Beziehung zu bremsen, es sei denn, man schafft neue Bremsen. Aber in dieser Formulierung steckt auch vom Standpunkt mal nur der Agrarpolitiker meiner Meinung nach eine ganz große Gefahr, nämlich die, daß die gesamte gemeinsame Agrarpolitik von fiskalischen Entscheidungen abhängig wird. Das haben wir auf nationaler Ebene nicht gewollt, und das können wir meiner Meinung nach auch auf europäischer Ebene nicht wollen.
    Unterstreichen möchte ich den Satz in Ziffer 5 über die Erstattung der Preisunterschiede bei Ausfuhren bzw. die Anerkennung der Ausfuhren. Schon im Kommissionsvorschlag steckt ein starker Trend zur gemeinsamen Handelspolitik. Aber der Satz, der jetzt im Deutschen Bundestag gefunden wurde, beinhaltet geradezu den Zwang zur gemeinsamen Handelspolitik. Er ist im Haushaltsausschuß so ausgelegt worden, übrigens auch von Staatssekretär Grund so gewünscht worden, daß, nicht nur soweit er sich auf Verträge bezieht, sondern auch soweit er sich auf alle Agrarausfuhren bezieht, der Gemeinschaftscharakter bzw. die gemeinschaftliche Verantwortlichkeit anerkannt wird. Das bedeutet praktisch, daß man eine gemeinsame Handelspolitik machen muß. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht mehr.

    (Abg. Hahn [Bielefeld] : Darin stimmen wir doch überein!)

    — Darin stimmen wir absolut überein, Herr Hahn, und ich hoffe sehr, daß wir auch in der Praxis gemeinsam an diesem Strang weiter ziehen. Die Notwendigkeit, Agrarprodukte auszuführen, hängt



    Frau Strobel
    ab von der Produktion, vom Verbrauch und von den Einfuhren in die Gemeinschaft. Die Möglichkeit, die Ausfuhren zu subventionieren, wird durch die Mittel begrenzt. Ich meine, daß aus dieser Konsequenz, die sich aus diesen Sätzen ergibt, durchaus auch für die gesamte Agrar- und Handelspolitik eine Gemeinschaftsorientierung abzuleiten ist. Ich möchte nur hoffen und wünschen, daß die Erfinder dieser Sätze das auch so gewollt haben, wie ich es jetzt kommentiere.
    Der Sinn der heutigen Debatte ist, daß unser Parlament eine Stellungnahme zu den Vorschlägen der Kommission beschließt, über die im Augenblick in Brüssel im Zusammenhang mit den Kommissionsbestrebungen verhandelt wird. Ich möchte das, weil es mir sehr wichtig erscheint, zum Schluß noch einmal betonen: leider gibt es im Ministerrat Bestrebungen, die Ratifikationshürde dadurch zu umgehen, daß man eine stufenweise Lösung schafft, die alles an den Zuweisungen aus den Mitgliedstaaten aufhängt, praktisch also die Änderung des Art. 201 des Vertrages umgeht. Damit soll dann auch die Notwendigkeit umgangen werden, dem Parlament mehr Einfluß zu geben. Es hat ein wenig den Anschein, als ob die Bundesregierung dazu nicht nur bereit wäre, sondern in Paris ihre Hand schon vorsorglich im voraus dazu gegeben hätte. Das wäre natürlich eine ganz schlimme Sache.
    Man schaut in den anderen Ländern — nicht nur in den anderen vier Ländern, sondern auch in Frankreich — auf den Bundestag, ob er die Gefahren, die sich für die Integration und für die parlamentarische Demokratie aus einer solchen Haltung ergeben, richtig sieht, ob er sich für die Integration und für die Demokratie stark macht oder ob auch er sich durch die Haltung anderer zu einem Rückfall in nationalegoistische Haltung provozieren läßt. Man schaut auf uns in dieser Beziehung. Da wir das Gegenteil beweisen wollen — nämlich, daß wir für europäische Lösungen und für Demokratie sind —, müssen wir das ganz deutlich machen. Man schaut auch darauf, ob dieser Bundestag es der Bundesregierung erlaubt, der europäischen Integration und der Demokratisierung der Gemeinschaften bilaterale Vereinbarungen mit einem Partner vorzuziehen und dadurch das Vertrauen der anderen vier zu gefährden und auch -und das sehe ich als nächste Gefahr — dazu beizutragen, daß sich bei den anderen ein Standpunkt verhärtet, der ein Zurück zu nationalen Interessenstandpunkten bedeutet. Man könnte sehr leicht auch die anderen vier durch solche Vereinbarungen zu einem solchen Standpunkt ermuntern. Man schaut darauf, ob dieser Bundestag ganz schlicht und einfach europäisches demokratisches Verhalten von seiner Regierung im Ministerrat fordert.
    In diesem letzten Sinne möchte ich diese Stellungnahme des Parlaments kommentieren und interpretieren. Wir können ihr in diesem Sinne zustimmen, indem wir deutlich darin ausdrücken: wir sind für die Fortsetzung und Intensivierung der Integration, wir sind für die Stärkung der gemeinschaftlichen Organe; wir wollen einen vertretbaren Finanzausgleich sicherstellen. Aber wir können das nur akzeptieren, wenn darin auch die parlamentarische Demokratie sichergestellt ist. Wir verlangen von der Bundesregierung — ich meine, das muß mit besonderem Nachdruck gesagt und ihr, da sie nicht da ist, mitgeteilt werden —, daß sie in Brüssel nicht nur die Punkte dieser Stellungnahme vertritt, die ihr angenehm sind, sondern alle Punkte und vor allen Dingen auch den Punkt 2, in dem ja wörtlich drinsteht, daß wir die Regierung auffordern, die Stellungnahme des Europäischen Parlaments in seiner Entschließung vom 12. Mai im Ministerrat zu vertreten. Wir werden die Regierung darin selbstverständlich kontrollieren, und ich hoffe sehr, daß Sie alle uns dabei unterstützen.

    (Beifall bei der SPD.)