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    Deutscher Bundestag 194. Sitzung Bonn, den 30. Juni 1965 Inhalt: Überweisung des Antrags des Bundesschatzministers betr. VEBA an Ausschüsse . . 9832 C Fragestunde (Drucksachen IV/3636, zu IV/3636) Fragen des Abg. Schmitt-Vockenhausen Film „Elisabeth II. - Eine Königin in Deutschland" von Hase, Staatssekretär . . . . . 9831 B Dr. Lohmar (SPD) 9831 C Holkenbrink (CDU/CSU) . . . . 9832 B Fragen des Abg. Jacobi (Köln):: Bundesdarlehenswohnungen Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . 9832 D Jacobi (Köln) (SPD) 9833 A Frage des Abg. Jahn: Gemälde des Malers Karl Lenz „Erdhausen im Winter" Kattenstroth, Staatssekretär . . . 9833 D Jahn (SPD) 9833 D Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . . 9834 B Fragen des Abg. Büttner: Maßnahmen betr. Haltung, Pflege, Unterbringung oder Beförderung von Tieren Dr. Weber, Bundesminister 9834 B, 9835 C Ritzel (SPD) 9834 D, 9835 C Fragen der Abg. Ritzel und Börner: Tierschutzrecht Dr. Weber, Bundesminister . . . . 9836 A Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 9836 C Strohmayr (SPD) . . . . . . . . 9836 D Frage des Abg. Jahn: Zuständigkeit des Bundeskriminalamtes Dr. Weber, Bundesminister . . . 9837 A Jahn (SPD) 9837 C Frage des Abg. Dröscher: Benachteiligung deutscher Beschädigter durch Urteile von Militärgerichten der Stationierungsstreitkräfte Dr. Weber, Bundesminister . . . . 9838 A Dröscher (SPD) . . . . . . . . 9838 B Frage des Abg. Gewandt: Grundsätze der sozialen Marktwirtschaft auf dem Geld- und Kapitalmarkt Dr. Langer, Staatssekretär . . . 9839 A Gewandt (CDU/CSU) 9839 B Frage des Abg. Gewandt: Zinsverordnung des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen Dr. Langer, Staatssekretär . . . 9839 B Gewandt (CDU/CSU) 9839 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 Frage des Abg. Ertl: Verkauf von Kunstgegenständen aus der Tschechoslowakei an die Bundesrepublik Dr. Langer, Staatssekretär . . . 9839 D Ertl (FDP) 9840 A Frage des Abg. Dröscher: Forderungen der Krankenkassen auf Nachzahlung der Familienwochenhilfe Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 9840 B Dröscher (SPD) 9840 C Frage des Abg. Killat: Sozialbericht 1965 — Vorschläge für die Rentenanpassung Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 9840 D Killat (SPD) 9840 D Frage des Abg. Killat: Anpassungsquote in der Renten- und in der Unfallversicherung Dr. Claussen, Staatssekretär . . . . 9841 A Frage des Abg. Fritsch: Bundesanstalt für Rehabilitation Dr. Claussen, Staatssekretär . . . . 9841 A Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 9841 B Frage des Abg. Dr. Imle: Anrechnung der Ausbildungszulage auf die Erziehungsbeihilfe Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 9841 D Killat (SPD) 9842 B Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . . . 9842 C Bericht über organisatorische und personelle Maßnahmen auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes und über die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste (Drucksache IV/2582); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/3469) — Fortsetzung der Beratung — Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 9842 D Entwurf eines Gesetzes über bauliche Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung (Schutzbaugesetz) (Drucksachen IV/896, IV/3512, Nachtrag zu IV/3512); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3676) ; Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Drucksache IV/3666) — Dritte Beratung Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 9843 C Entwurf eines Gesetzes aber den Selbstschutz der Zivilbevölkerung (Selbstschutzgesetz) (Drucksachen IV/897, IV/3388) — Fortsetzung der dritten Beratung — Hübner (Nievenheim) (SPD) . . . 9844 A Hübner (Berlin) (CDU/CSU) . . . 9844 B Höcherl, Bundesminister 9844 C Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (SPD, CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3393) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/ 3671); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung (Drucksache IV/3592) — Zweite und dritte Beratung — Brück (CDU/CSU) 9845 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9845 B Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung im Saarland (Drucksache IV/2884) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3670) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/3638 — Ausschußantrag Nr. 1 —) ; — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Neuregelung des Rechts der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung im Saarland (Abg. Hussong, Kulawig, Wilhelm und Fraktion der SPD) (Drucksache IV/3352) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3670) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/3638 — Ausschußantrag Nr. 2 —) — Zweite und dritte Beratung — Hussong (SPD) 9845 C Exner (CDU/CSU) 9847 B Ollesch (FDP) 9849 C Wilhelm (SPD) 9850 A Stingl (CDU/CSU) 9851 A Klein (Saarbrücken) (CDU/CSU) . 9851 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Ruhensvorschriften in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der gesetzlichen Unfallversicherung (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3271); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3675); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Druck- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 III sache IV/3639) — Zweite und dritte Beratung — Bergmann (SPD) . . . . . . . . 9852 D Dr.-Ing. Philipp (CDU/CSU) . . . 9853 A Ollesch (FDP) 9853 B Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Mühlengesetzes (Drucksache IV/3445) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/3626) — Zweite und dritte Beratung — 9853 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Drucksache IV/2441); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3657) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3629) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . . 9854 B Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (IV/3338) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3608) — Zweite und dritte Beratung — 9854 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3351); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/ 3631) — Zweite und dritte Beratung — . 9855 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (Drucksache IV/2442) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3593) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 9855 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 9856 A Seuffert (SPD) 9856 C Dr. Imle (FDP) 9856 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrages zum Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1965 (Nachtrag zum ERPWirtschaftsplangesetz 1965) (Drucksache IV/3361); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des . Bundes (Drucksachen IV/3526, zu IV/3526) — Zweite und dritte Beratung — . . . 9857 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 8. April 1965 zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Drucksache IV/3530) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache IV/3635) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Furler (CDU/CSU) 9857 D Wehner (SPD) 9859 A Rademacher (FDP) 9861 C Illerhaus (CDU/CSU) 9862 C Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 9863 B Vorschläge der Kommission der EWG zur Agrar-Finanzpolitik in der EWG vom 31. März 1965 (Drucksache IV/3313) ; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache IV/3665) Dr. Kopf (CDU/CSU) 9864 D Frau Strobel (SPD) 9866 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 9870 C Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Eingliederung der deutschen Landwirtschaft in den Gemeinsamen Markt (EWG-Anpassungsgesetz) (Drucksachen IV/3245, IV/3387) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3684); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/3680, zu IV/3680) — Zweite und dritte Beratung — Marquardt (SPD) 9871 C Kriedemann (SPD) 9871 D Bauknecht (CDU/CSU) 9872 A Dürr (FDP) 9872 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 9872 C Struve (CDU/CSU) 9873 A Mertes (FDP) 9876 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts (Drucksache IV/3199); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3649); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksachen IV/3600, zu IV/3600) — Zweite und dritte Beratung — Jacobi (Köln) (SPD) . . . . . . . 9877 D Mick (CDU/CSU) . . . . . . . . 9878 C Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 9879 C Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik auf dem Gebiet des Wohnungswesens (Wohnungs- IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 stichprobengesetz 1965) (Drucksache IV/ 3198); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 AO (Drucksache IV/3659) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksache IV/3656) — Zweite und dritte Beratung — 9879 D Entwurf eines Gesetzes zur verstärkten Eigentumsbildung im Wohnungsbau und zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbauänderungsgesetz 1965) (Drucksachen IV/2891, IV/2718) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3650) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksachen IV/3634, zu IV/3634 — Ausschußantrag Nr. 1 —) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (FDP) (Drucksache IV/2006); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksachen IV/3634, zu IV/3634 — Ausschußantrag Nr. 2 —) — Zweite und dritte Beratung — und mit Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Änderung und Ergänzung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Drucksachen IV/2010, IV/3634, zu IV/3634 — Ausschußantrag Nr. 2 —) Dr. Czaja (CDU/CSU) 9880 B Jacobi (Köln) (SPD) 9880 C Bäuerle (SPD) 9881 A Hauffe (SPD) 9883 B Mick (CDU/CSU) 9883 C Frau Meermann (SPD) 9885 A Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 9887 B Dr. Hesberg (CDU/CSU) 9891 B Lücke, Bundesminister 9896 D Anteilnahme an dem U-Bahn-Unglück in Berlin Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 9899 C Überweisung eines Gesetzentwurfs an den Haushaltsausschuß nach § 96 GO . . . . 9899 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (Drucksachen IV/2600, IV/3115) ; Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses (Drucksache IV/3641) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 9899 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht (Drucksache IV/2880) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/3673) — Zweite und dritte Beratung — 9900 A Entwurf eines Gesetzes zu einer Vereinbarung vom 20. Dezember 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Soziale Sicherheit in bezug auf das Saarland und zu der Sechsten Zusatzvereinbarung vom 20. Dezember 1963 zum Allgemeinen Abkommen mit Frankreich über die Soziale Sicherheit vom 10. Juli 1950 (Drucksache IV/2353) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/3691) — Zweite und dritte Beratung — 9900 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. April 1964 mit der Republik Türkei über Soziale Sicherheit (Drucksache IV/3312) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/3692) — Zweite und dritte Beratung — 9900 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. Februar 1964 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Soziale Sicherheit (Drucksache IV/3513) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/3693) — Zweite und dritte Beratung — 9900 D Entwurf eines Gesetze zu der Vereinbarung vom 10. Dezember 1964 zur Durchführung des Abkommens vom 20. April 1960 mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Soziale Sicherheit (Drucksache IV/3514); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/3694) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 9901 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (Abg. Dr. Burgbacher, Rauhaus, Dr. Aschoff u. Gen., Abg. Jacobi [Köln] und Fraktion der SPD) (Drucksache IV/2751); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3658); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache IV/3619) — Zweite und dritte Beratung — 9901 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (Abg. Wendelborn und Fraktion der CDU/CSU, Abg. Ramms u. Gen.) (Drucksache IV/2418) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsaus- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 V schusses (Drucksache IV/3472) — Zweite und dritte Beratung — Wendelborn (CDU/CSU) . . . . . 9901 D Börner (SPD) . . . . . . . . . 9902 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung einer Straßenverkehrsunfallstatistik (Drucksache IV/ 3293) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache IV/3540) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 9902 B Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Straßen in den Gemeinden 1966 (Drucksache IV/3315); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache IV/ 3554) — Zweite und dritte Beratung — . 9902 D Entwurf eines Gesetzes über eine Untersuchung der wirtschaftlichen Lage der Deutschen Bundesbahn, der Binnenschifffahrt und des gewerblichen Kraftverkehrs (Drucksache IV/3083); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache IV/3590) — Zweite Beratung — . . . . 9902 D Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Entschließungsantrag der Abg. Dr. Müller-Hermann, Mengelkamp, Drachsler, Lemmrich und Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965 (Umdruck 580, Drucksache IV/3620) . . . . 9903 A Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU und der Abg. Ertl, Dr. Supf u. Gen. zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965 (Umdruck 594, Drucksache IV/3621) . . . 9903 B Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Förderungsprogramm für die deutsche Seeschiffahrt (Umdruck 473, Drucksache IV/3622) . . . . . . . . 9903 C Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Blumenfeld, Dr. Müller-Hermann, Gewandt, Dr. Artzinger, Dr. Stecker, Stein und Fraktion der CDU/CSU, Eisenmann, Dr. Löbe, Rademacher, Ramms, Peters (Poppenbüll) und Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Förderungsprogramm für die deutsche Seeschiffahrt (Umdruck 476, Drucksache IV/3623) . . . 9903 C Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Löbe, Rademacher u. Gen. betr. Errichtung eines Bundesamtes für Transportkosten (Drucksachen IV/3095, IV/3594) 9903 D Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Löbe, Dr. Imle und Fraktion der FDP betr Mannheimer Akte (Drucksachen IV/3084, IV/3541) 9903 D Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Schmidt (Braunschweig), Dr. Müller-Hermann, Rademacher u. Gen. betr. Vorlage eines Verkehrsplanes für die Bundesausbaugebiete (Drucksachen IV/3319, IV/3550) . . 9904 A Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Notstand auf den Straßen und im Straßenbau (Drucksachen IV/2517, IV/3586) 9904 A Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964 (Umdruck 435, Drucksache IV/3588) . . . 9904 B Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Schutz von Taxifahrern gegen Überfälle (Drucksachen IV/2592, IV/3589) . . 9904 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines Teils des ehemaligen Luftwaffenhelferinnenlagers Fürth/ Bayern (Drucksache IV/3368) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksache IV/3546) 9904 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des Kriegsmarinearsenals in Kiel-Wellingdorf (Drucksache IV/3295); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksache IV/3545) 9904 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Fliegerhorstes Crailsheim (Württ.) ,(Drucksache IV/3532) ; Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksache IV/3577) 9904 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des Grundstücks der ehemaligen Luftfahrtforschungsanstalt München e. V. in Ottobrunn (Drucksache IV/3475); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksache IV/3685) 9904 D VI Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Standortübungsplatzes BoyeKl. Hehlen (Drucksache IV/3543) ; Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksache IV/3662) 9905 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Flugplatzes Hamburg-Bahrenfeld (Drucksache IV/3544); Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksache IV/3663) . 9905 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des Grundstücks in Köln, Hahnenstr. 6 (Drucksache IV/3531); Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksache IV/3664) . . . . . . . . . . 9905 B Anträge des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnungen für die Rechnungsjahre 1960 und 1961 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksachen IV/1780, IV/ 3052) ; Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (Drucksachen IV/3451, IV/3667) 9905 B Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1962 - Einzelplan 20 — (Drucksache IV/1330); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache IV/3660) 9905 C Antrag der Abg. Bading, Frau Dr. Hubert, Junghans, Junker, Kurlbaum, Lange (Essen) und Fraktion der SPD betr. Kreditprogramm zur Reinhaltung der Luft (Drucksache IV/2328) ; Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses (Drucksache IV/2630) . . . . . . . . 9905 D Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag der Deutschen Friedensunion (Drucksache IV/3677) . . 9905 D Mündlicher Bericht des Rechtsauschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag der Regierung des Landes Hessen (Drucksache IV/3678) 9906 A Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (Drucksache IV/3679) . . . . . . . . 9906 A Übersicht 31 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/3653) . . . 9906 B Bericht über Stand und Zusammenhang aller Maßnahmen des Bundes zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung — Bundesbericht Forschung I — (Drucksache IV/2963); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kulturpolitik und Publizistik (Drucksache IV/3644) 9906 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965 (Umdruck 584, Drucksache IV/3695) 9906 D Antrag der Abg. Josten, Buchstaller, Dr. Atzenroth u. Gen. betr. Bericht über die Garnisonstadt Koblenz (Drucksache IV/3223) ; Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache IV/3654) 9906 C Schriftlicher Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über eine Ergänzung der Anlage 4 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages betr. Behandlung von Vorlagen gemäß Artikel 2 und 3 des Gesetzes zu den Verträgen zur Gründung der EWG und EURATOM (Drucksache IV/3633) 9907 A Nächste Sitzung 9907 B Anlagen 9909 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 9831 194. Sitzung Bonn, den 30. Juni 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Frau Ackermann 3. 7. Dr. Aigner 15. 7. Frau Albertz 10. 7. Arendt (Wattenscheid) 2. 7. Dr. Arndt (Berlin) 1. 7. Dr. Aschoff 2. 7. Dr.-Ing. Balke 30. 6. Bazille 14. 7. Frau Berger-Heise 3. 7. Blachstein 30. 6. Cramer 2. 7. Dr. Dr. h. c. Dresbach 2. 7. Eisenmann 30. 6. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 30. 6. Gscheidle 30. 6. Günther 2. 7. Kalbitzer 30.6. Dr. Kempfler 2. 7. Leber 1. 7. Lenz (Bremerhaven) 2. 7. Dr. Löbe 2. 7. Maier (Mannheim) 2. 7. Memmel * 30. 6. Dr. von Merkatz 30. 6. Michels 3. 7. Neumann (Allensbach) 15.7. Frau Dr. Pannhoff 30. 6. Dr. Pflaumbaum 2. 7. Porten 1. 7. Rollmann 30. 6. Dr. Starke 30. 6. Stauch 30. 6. Stiller 2. 7. Strauß 2. 7. Wegener 31.8. Werner 30. 6. Wolf 15. 7. Zühlke 2. 7. Anlage 2 Umdruck 712 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über bauliche Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung (Schutzbaugesetz) (Drucksachen IV/896, IV/3512, Nachtrag zu IV/3512, IV/3666). Der Bundestag wolle beschließen: In § 6 Abs. 1 erhält der Satz 1 folgende Fassung: „Der Bund gewährt Bauherren, die Wohngebäude im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau errichten oder die zu dem nach § 25 des Zweiten Woh* Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht nungsbaugesetzes begünstigten Personenkreis gehören und Eigenheime oder eigengenutzte Wohnungen errichten, auf Antrag einen pauschalen Zuschuß zu den Kosten des Grundschutzes; der Zuschuß soll ein Viertel der Kosten decken." Bonn, den 30. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 3 Umdruck 706 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung im Saarland (Drucksachen IV/2884, IV/3638). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 Nr. 1 wird die Zahl „40" durch die Zahl „50" ersetzt. 2. In § 1 Nr. 1 werden hinter den Worten „31. Dezember 1951" die Worte „bis zum 31. Dezember (D) 1965" eingefügt. 3. In § 1 Nr. 1 wird die Zahl „25" durch die Zahl „30" ersetzt. 4. In § 1 wird die Nummer 2 gestrichen und es wird folgender Absatz 2 angefügt: „ (2) Die Vollwaisenrenten werden auf 1/5 der nach Absatz 1 erhöhten Versichertenpension, mindestens jedoch auf 15 Deutsche Mark erhöht." 5. Hinter § 1 wird folgender § 1 a eingefügt: „§ 1 a (1) Waisenrente wird auch an Halbwaisen gewährt (Halbwaisenrente). (2) Die Halbwaisenrente beträgt 1/10 der nach § 1 Abs. I erhöhten Versichertenpension, mindestens aber 10 Deutsche Mark." 6. Hinter § 1 a wird folgender § 1 b eingefügt: „§ 1 b (1) Der Beitragssatz für die Pflichtversicherten der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung beträgt 5 vom Hundert des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgeltes. 9910 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 (2) Die Beitrags- und Leistungsbemessungsgrenze beträgt 750 Deutsche Mark im Monat." 7. § 5 erhält folgende Fassung: „§ 5 Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 1 b mit Wirkung vom 1. Juli 1964 in Kraft; § 1 b tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1966 in Kraft." Bonn, den 29. Juni 1965 Erler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 714 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Mühlengesetzes (Drucksachen IV/3445, IV/3626). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel i erhält Nummer 4 folgende Fassung: ,4. § 6 erhält folgende Fassung: „§ 6 Sicherung der gesetzlichen Bestimmungen (1) Wird ohne eine nach Maßgabe dieses Gesetzes erforderliche Genehmigung eine Mühle errichtet oder der Betrieb einer Mühle aufgenommen, wiederaufgenommen, verlegt oder seine Tagesleistung erweitert, so hat die nach Landesrecht zuständige Behörde die Stillegung oder die Beseitigung der nicht genehmigten Vorrichtungen anzuordnen und die Durchführung der Anordnung zu überwachen. (2) Ordnet die nach Landesrecht zuständige Behörde die Beseitigung der nicht genehmigten Vorrichtungen an, so hat sie hierfür eine angemessene Frist zu bestimmen und die Getreidemenge festzusetzen, die die Mühle bis zum Ablauf dieser Frist höchstens zu Erzeugnissen nach § 2 Abs. 1 verarbeiten darf. Sie hat dabei die Tagesleistung der Mühle bei Inkrafttreten dieses Gesetzes und nach § 3 genehmigte Erweiterungen zugrunde zu legen. (3) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann in Härtefällen Mühlen, die ihre Tagesleistung ohne Genehmigung geringfügig erweitert haben, anstelle der Maßnahmen nach Absatz 1 verpflichten, in zwei aufeinanderfolgenden Kalendervierteljahren nicht mehr Getreide zu den in § 2 Abs. 1 genannten Erzeugnissen zu verarbeiten, als der Tagesleistung der Mühle bei Inkrafttreten dieses Gesetzes zuzüglich einer genehmigten Erweiterung der Tagesleistung entspricht." 2. In Artikel i Nr. 5 (§ 12 Abs. 1) erhält Nummer 1 b folgende Fassung: „1 b. in den Fällen des § 3 Abs. 2 a oder des § 6 Abs. 2 oder 3 Getreide über die zulässige Menge hinaus zu den in § 2 Abs. 1 genannten Erzeugnissen verarbeitet." Bonn, den 30. Juni 1965 Arndgen und Fraktion Erler und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 5 Umdruck 704 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Stekker, Dr. Schmidt (Wuppertal), Dr. Imle zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Drucksachen IV/2441, IV/3629). Der Bundestag wolle beschließen: In § 3 wird die Jahreszahl „1964" durch die Jahreszahl „1965" ersetzt. Bonn, den 29. Juni 1965 Dr. Stecker Dr. Schmidt (Wuppertal) Baier (Mosbach) Dr. Becker (Mönchengladbach) Dr. Conring Dr. Dichgans Schlee Schulhoff Stooß Dr. Dr. h. c. Toussaint Dr. Imle Frau Funcke (Hagen) Anlage 6 Umdruck 717 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Dr. Koch, Dr. Imle und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (AOÄG) (Drucksachen IV/2442, IV/3593). Der Bundestag wolle beschließen: Als Artikel 1 a wird eingefügt: „Artikel 1 a Änderung des Gesetzes über die Finanzverwaltung Abschnitt V des Gesetzes über die Finanzverwaltung vom 6. September 1950 (Bundesgesetzbl. S. 448) Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 9911 in der zur Zeit geltenden Fassung wird aufgehoben.". Bonn, den 30. Juni 1965 Dr. Schmidt (Wuppertal) Dr. Becker (Mönchengladbach) Dr. Dichgans Leukert Schlee Schlick Dr. Stecker Stooß Dr. Dr. h. c. Toussaint Baier (Mosbach) Dr. Koch Dr. Imle Anlage 7 Umdruck 708 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Kuchtner, Bauer (Würzburg), Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (AOÄG) (Drucksachen IV/2442, IV/3593) . Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I wird die Nummer 1 a gestrichen. Bonn, den 29. Juni 1965 Frau Dr. Kuchtner Frau Blohm Dr. Hauser Dr. Kempfler Frau Dr. Maxsein Memmel Rollmann Ruf Schlee Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell Wittmann Dr. Zimmer Bauer (Würzburg) Hirsch Jahn Frau Kleinert Dr. Reischl Dr. Stammberger Dr. Bucher Busse Deneke Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dorn Anlage 8 Umdruck 707 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1965 (Nachtrag zum ERP-Wirtschaftsgesetz 1965) (Drucksachen IV/3361, IV/3526). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, angesichts der durch die ständige Verschärfung des Wettbewerbs am internationalen Schiffbaumarkt nach wie vor äußerst schwierigen Lage der deutschen Werftindustrie in Ergänzung der bereits beschlossenen Maßnahmen innerhalb des Werfthilfeprogramms der Bundesregierung für Kredite zur Finanzierung von Schiffsausfuhren nach Nicht-Entwicklungsländern außerhalb der EWG zu Lasten des ERP-Sondervermögens bei Kap. 2 Tit. 5 Verpflichtungen in Höhe von 75 Mio DM in den Jahren 1967 bis 1970 einzugehen. Der Bundesregierung wird empfohlen; bei Beginn der nächsten Legislaturperiode dem Deutschen Bundestag Vorschläge darüber vorzulegen, inwieweit über die bisherigen Förderungsmaßnahmen hinaus den deutschen Reedern durch Bindungsermächtigungen Förderungsmaßnahmen zuteil werden können. Die Bundesregierung wird weiterhin ersucht, in Anbetracht der entscheidenden Bedeutung von Maßnahmen zur konsequenten Fortführung der Politik einer Eigentumsbildung bei einkommensschwächeren Bevölkerungskreisen, deren allgemeine Billigung das alle Erwartungen übertreffende Zeichnungsergebnis bei der VEBA-Teilprivatisierung überzeugend beweist, weitere Möglichkeiten einer solchen Eigentumsbildung jeweils sofort tatkräftig zu fördern und im gegebenen Falle die dafür notwendigen Mittel bis zu einem Betrag von 25 Mio DM als unabweisbare Ausgaben außerplanmäßig bei Kap. 24 02 Tit. 950 des Bundeshaushaltsplans zur Verfügung zu stellen. Aus den Mitteln sollen Maßnahmen der Eigentumsbildung gefördert werden, insbesondere sollen Anreize zum Erwerb von Wertpapieren durch einkommensschwächere Bevölkerungskreise gegeben und Maßnahmen zur Förderung zukünftiger Vorhaben für die Schaffung breit gestreuten Eigentums finanziert werden. Bonn, den 29. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 9 Umdruck 718 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Eingliederung dier deutschen Landwirtschaft in dien Gemeinsamen Markt (EWG-Anpassungsgesetz) (Drucksachen IV/3387, IV/3245, IV/3680). Der Bundestag wolle beschließen: In § 2 Abs. 1 Satz 1 werden nach den Worten „landwirtschaftliche Betriebe" die Worte „und für Betriebe der Seefischerei soweit sie Urerzeugung betreiben" angefügt. Bonn, den 30. Juni 1965 Erler und Fraktion 9912 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 Anlage 10 Umdruck 719 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Eingliederung der deutschen Landwirtschaft in den Gemeinsamen Markt (EWG-Anpassungsgesetz) (Drucksachen IV/3245, IV/3387, IV/3680). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 2 erhält a) Abs. 2 Satz 2 und 3 folgende Fassung: „Der Zinssatz der für diese Maßnahmen eingesetzten Bundesdarlehen und zentral beschafften Kapitalmarktmittel soll deshalb auf mindestens 1 vom Hundert, jedoch nicht um mehr als 6 vom Hundert, gesenkt werden. Der Kapitaldienst soll 4 vom Hundert jährlich nicht überschreiten."; b) Abs. 3 folgende Fassung: „(3) Der Kapitaldienst für die Aussiedlung, für die baulichen Maßnahmen in Althöfen und für die Aufstockung landwirtschaftlicher Betriebe soll auf höchstens dreißig Jahre begrenzt werden. Die Hektar-Belastung nach Durchführung aller landeskulturellen, agrar- und betriebsstrukturellen Maßnahmen soll durch Beihilfen der nachhaltigen Kapitaldienstgrenze der Betriebe angepaßt werden." c) Abs. 4 Satz 1 folgende Fassung: „(4) Längerfristige Kreditmittel des freien Kapitalmarktes, die der Besitzfestigung, der Binnenwasserwirtschaft, Um- und Neubauten in landwirtschaftlichen Betrieben oder dem Landarbeiterwohnungsbau dienen, sollen für .den letzten Kreditnehmer auf einen Zinssatz von 1 vom Hundert, jedoch nicht um mehr als 6 vom Hundert, verbilligt werden." Bonn, den 30. Juni 1965 Erler und Fraktion Anlage 11 Umdruck 709 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur verstärkten Eigentumsbildung im Wohnungsbau und zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbauänderungsgesetz 1965 — WoBauÄndG 1965) (Drucksachen IV/2891, IV/2718, IV/3634). Der Bundestag wolle beschließen: A. Zu Artikel I 1. Vor Nummer 1 ist folgende Nummer 01 einzufügen: ,01. In § 10 Abs. 1 werden in Satz 1 die Worte „angemessenem Wirtschaftsteil und" sowie „und Kleintierhaltung" gestrichen. Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Die Kleinsiedlung soll einen Wirtschaftsteil enthalten, der die Haltung von Kleintieren ermöglicht." Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.' 2. In Nummer 1 (§ 19 Abs. 3) werden die Worte „hinsichtlich des zu begünstigenden Personenkreises" ersetzt durch die Worte „hinsichtlich des Verwendungszweckes". 3. In Nummer 2 (§ 21), Nummer 8 (§ 30) und Nummer 9 (§ 31) werden jeweils nach den Worten „von Familienheimen" die Worte „in der Form von Eigenheimen, Kaufeigenheimen und Kleinsiedlungen" eingefügt. 4. In Nummer 4 (§ 26) werden in Absatz 4 die Worte „der Absätze 1 bis 3" ersetzt durch die Worte „des Absatzes 1". 5. Nach Nummer 10 a wird folgende Nummer 10 b eingefügt: ,10 b. In § 42 Abs. 5 werden nach den Worten „von Familienheimen" die Worte „in der Form von Eigenheimen, Kaufeigenheimen und Kleinsiedlungen" eingefügt. 6. In Nummer 11 (§ 43) werden in Absatz 2 Satz 2 die Worte „Eigenheimen, Kaufeigenheimen und Kleinsiedlungen" ersetzt durch die Worte „Eigenheimen und Kaufeigenheimen". Nach den Worten „um mindestens 10 vom Hundert" werden die Worte „für Familienheime in der Form von Kleinsiedlungen um 15 vom Hundert" eingefügt. 7. Nummer 12 (§ 44) wird wie folgt ,geändert: a) Es wird folgender Buchstabe al eingefügt: ,al) In Absatz 4 werden nach den Worten „eines Familienheims" die Worte „in der Form eines Eigenheims, eines Kaufeigenheims oder einer Kleinsiedlung" eingefügt.' b) In Absatz 5 Satz 1 werden die Worte „und eigengenutzten Eigentumswohnungen" ersetzt durch die Worte „in der Form von Eigenheimen, Kaufeigenheimen und Kleinsiedlungen und bei Eigentumswohnungen". Satz 2 erhält folgende Fassung: „Dies gilt nicht, wenn das Familienheim oder die Eigentumswohnung nicht entsprechend der gemäß §§ 7 oder 12 getroffenen Bestimmung genutzt wird oder entgegen einer nach § 52 Abs. 2 auferlegten Verpflichtung veräußert worden ist." Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 9913 8. In Nummer 14 wird folgender Buchstabe al eingefügt: ,a1) In den Absätzen 1 und 2 werden jeweils nach den Worten „von Familienheimen" die Worte „in der Form von Eigenheimen, Kaufeigenheimen und Kleinsiedlungen" eingefügt.' 9. In Nummer 14 a (§ 48 a) werden in Absatz 2 Satz 1 vor dem Wort „Kaufeigentumswohnungen" die Worte „Kaufeigenheime oder" eingefügt und folgender Satz 3 angefügt: „Den Bauherren, die öffentlich geförderte Kaufeigenheime oder Kaufeigentumswohnungen errichten wollen, ist auf Verlangen Einsicht in die Listen zu gewähren." 10. Nummer 17 (§ 54 a) wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 wird Satz 2 durch folgende Sätze 2 und 3 ersetzt: „Wird der Veräußerungsvertrag vor Ablauf des dritten auf das Jahr der Bezugsfertigkeit folgenden Kalenderjahres abgeschlossen, so ist auch der Kaufpreis als angemessen anzusehen, der die Kosten des Baugrundstücks und die Baukosten zuzüglich eines Zuschlages von 5 vom Hundert der Baukosten nicht übersteigt; bei den Kosten des Baugrundstücks können Änderungen des Verkehrswertes des Baugrundstücks, die bis zum Abschluß des Veräußerungsvertrages eingetreten sind, berücksichtigt werden. Wird der Veräußerungsvertrag erst nach Ablauf der in Satz 2 bezeichneten Frist abgeschlossen, so ist im Falle des Satzes 1 auch die tatsächliche Wertminderung zu berücksichtigen, die seit der Bezugsfertigkeit bis zu dem Tage eingetreten ist, an dem die Nutzungen und die Lasten aus dem Kapitaldienst und .aus der Bewirtschaftung auf den Bewerber übergegangen sind; dabei Ist die Wertminderung wegen des Alters des Gebäudes mindestens mit jährlich 1 vom Hundert der Baukosten anzusetzen." b) In Absatz 4 wird nach dem Wort „ermitteln" folgender Satzteil angefügt: „ , soweit sich aus Absatz 2 Satz 2 letzter Halbsatz nichts anderes ergibt." 11. In Nummer 21 (§ 64) wird in Absatz 5 folgender Satz 2 angefügt: „Überträgt die Genossenschaft einem Mitglied ,ein Grundstück, das mit einem nach dem 31. Dezember 1956 öffentlichgeförderten Ein- oder Zweifamilienhaus bebaut ist, so kann ein den Vorschriften des § 54.a Abs. i bis 4 entsprechender Kaufpreis vereinbart werden; § 9 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes in der Fassung vom 29. Februar 1940 (Reichsgesetzbl. I S. 437) findet insoweit keine Anwendung." 12. Nummer 25 (§ 72) wird wie folgt geändert: a) Buchstabe b erhält folgende Fassung: ,b) Absatz 4 erhält folgende Fassung: „ (4) Sind die öffentlichen Mittel nicht auf Grund einer Wirtschaftlichkeitsberechnung oder lediglich auf Grund einer vereinfachten Wirtschaftlichkeitsberechnung bewilligt worden, so ist die Miete zulässig, die der Einzelmiete für vergleichbare öffentlich geförderte Mietwohnungen entspricht." b) In Buchstabe d entfällt in Absatz 9Satz 2. 13. Nach Nummer 25 a wird folgende Nummer 25 al eingefügt: ,25 al. In § 78 Abs. 4 werden nach den Worten „in einem öffentlich geförderten Familienheim" die Worte „in der Form eines Eigenheims, eines Kaufeigenheims oder einer Kleinsiedlung" eingefügt. 14. Nummer 27 (§ 109) wird wie folgt geändert: ,a) In Buchstabe id wird in Absatz 4 das Datum „1. September 1965" durch das Datum „31. August 1965" ersetzt. b) Es wird folgender Buchstabe e angefügt: ,e) Folgender neuer Absatz 5 wird angefügt: „ (5) Auf Ein- und Zweifamilienhäuser von Genossenschaften, die nach .dem 20. Juni 1948 mit öffentlichen 'Mitteln gefördert worden sind und auf die dieses Gesetz nach § 4 nicht anzuwenden ist, finden die Vorschriften des § 64 Abs. 5 Satz 2 entsprechende Anwendung, soweit Veräußerungen nach dem 31. August 1965 erfolgen."' 15. In Nummer 28erhält § 115 folgende Fassung: „§ 115 Überleitungsvorschriften für Familienzusatzdarlehen (1) Die Vorschriften des § 45 in oder Fassung des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1965 sind anzuwenden auf Bauvorhaben, für welche die öffentlichen Mittel nach § 42 Abs. 2 oder 6 erstmalig nach dem 31. August 1965 bewilligt werden. Ist über einen Antrag auf Gewährung eines Familienzusatzdarlehens, der vor dem i. September 1965 gestellt worden ist, bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschieden worden, so ist der Entscheidung § 45 in der Fassung des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1965 zugrunde zu legen; dabei ist das Familienzusatzdarlehen auf Antrag "des Bauherrn oder Bewerbers für 9914 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 die erststellige Finanzierung zu bewilligen, soweit es nicht der Restfinanzierung dienen soll. (2) Soweit bei den in Absatz 1 bezeichneten Bauvorhaben bis zur Bewilligung der öffentlichen Mittel ein Antrag auf Gewährung eines Familienzusatzdarlehens noch nicht gestellt worden ist, weil die Voraussetzungen dafür erst auf Grund des § 45 in der Fassung des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1965 eingetreten sind, kann der Antrag insoweit noch bis zum 31. Dezember 1965 gestellt werden; diese Frist ist eine Ausschlußfrist. Absatz 1 Satz 2 letzter Halbsatz gilt entsprechend. (3) Ist ein Familienzusatzdarlehen vor dem 1. September 1965 bewilligt worden und haben sich die für die Bewilligung maßgebenden Verhältnisse vor Ablauf des dritten Monats mach Bezugsfertigkeit zugunsten des Bauherrn oder Bewerbers geändert, so ist einer nach dem 31. August 1965 ergehenden Entscheidung über die Berücksichtigung dieser Verhältnisse § 45 in der Fassung ides Wohnungsbau änderungsgesetz es 1965 zugrunde zu legen; Absatz 1 Satz 2 letzter Halbsatz gilt entsprechend." B. Zu Artikel II 16. § 6 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 erhält Satz 2 im ersten Halbsatz folgende Fassung: „Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn der Bauherr eines Figenheims, einer Eigensiedlung oder einer eigengenutzten Eigentumswohnung oder seine wohnberechtigten Angehörigen die von ihm bei dier Bewilligung der öffentlichen Mittel ausgewählte Wohnung benutzen wollen;". b) In Absatz 4 wird vor dem Wort „entgegensteht" der Satzteil ", die im Hinblick auf die Gewährung von Mitteln eines öffentlichen Haushalts begründet worden ist," eingefügt. 17. In § 7 wird folgender neuer Absatz 2 ,eingefügt; der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3: „ (2) Will der Verfügungsberechtigte eine Wohnung einem Angehörigen zum Gebrauch überlassen, dessen Jahreseinkommen die Einkommensgrenze um nicht mehr als ein Drittel übersteigt, so soll die zuständige Stelle den Verfügungsberechtigten von den Bindungen nach § 4 Abs. 2 freistellen, wenn die angemessene Wohnungsgröße nicht überschritten wird und der Verfügungsberechtigte sich verpflichtet, eine höhere Verzinsung für das öffentliche Baudarlehen oder eine sonstige Ausgleichszahlung in angemessener Höhe zu entrichten." 18. In § 8 Abs. 1 erhält Satz 3 folgende Fassung: „§ 29 dieses Gesetzes und § 72 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes bleiben unberührt." 19. In § 12 erhält Absatz 1 folgende Fassung: „ (1) Die Wohnung darf ohne Genehmigung der zuständigen Stelle nicht zu Zwecken einer dauernden Fremdenbeherbergung, insbesondere einer gewerblichen Zimmervermietung, verwendet oder anderen als Wohnzwecken zugeführt werden." 20. § 14 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Werden die Zubehörräume einer öffentlich geförderten Wohnung, die gemäß § 40 Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes zur Mindestausstattung gehören, ohne Genehmigung der Bewilligungsstelle zu Wohnräumen oder Wohnungen ausgebaut, so gelten auch diese als öffentlich gefördert." 21. In § 16 Abs. 3 werden die Worte „Sind in den in Absatz 2 bezeichneten Fällen die öffentlichen Mittel für Wohnungen eines Eigenheimes" ersetzt durch die Worte „Sind die öffentlichen Mittel einheitlich für zwei Wohnungen eines Eigenheimes". 22. § 22 erhält folgende Fassung: „§ 22 Bergarbeiterwohnungen Die Vorschriften der §§ 4 bis 6 sind auf Wohnungen, die nach dem Gesetz zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau vom 23. Oktober 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 865), zuletzt geändert durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau vom (Bundesgesetzbl. I S. . . .) , gefördert worden sind, mit der Maßgabe anzuwenden, daß an die Stelle der Wohnberechtigung im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau im Sinne des § 5 Abs. 1 dieses Gesetzes die Wohnberechtigung nach § 4 Abs. 1 Buchstaben a, b oder c des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau tritt; die übrigen Vorschriften dieses Gesetzes finden Anwendung." 23. In § 26 Abs. 1 erhält Nummer 3 folgende Fassung: „3. eine Wohnung entgegen § 12 Abs. 1 verwendet oder anderen als Wohnzwecken zuführt." 24. § 29 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Nr. 4 erhält folgende Fassung: „4. Soweit bei Inkrafttreten dieses Gesetzes über einen Antrag auf Zulassung eines Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 9915 Entgelts bis zur Kostenmiete nach § 3 des Gesetzes über Bindungen für öffentlich geförderte Wohnungen noch nicht entschieden worden ist, ist der Entscheidung § 3 des genannten Gesetzes zugrunde zu legen; das gleiche gilt, wenn ein solcher Antrag in denjenigen kreisfreien Städten, Landkreisen oder Gemeinden eines Landkreises, in denen die Mietpreisfreigabe erst am 1. Juli 1965 erfolgt ist, noch bis zum 31. Oktober 1965 gestellt wird. Soweit hiernach § 3 des genannten Gesetzes anzuwenden ist, steht Artikel V § 3 des Wohnungsbauprämiengesetzes 1965 vom (Bundesgestzbl. I S. . . .) nicht entgegen Nummer 3 gilt entsprechend." b) In Absatz 1 Nr. 6 werden nach den Worten „in denen die Mietpreise" die Worte „bei Inkrafttreten dieses Gesetzes" eingefügt. c) Absatz 1 Nr. 8 erhält folgende Fassung: „8. Die Nummern 1 bis 6 sind nicht anzuwenden auf Mieterhöhungen, soweit sie sich auf Grund von Erhöhungen solcher laufender Aufwendungen ergeben, die nach den in § 28 bezeichneten Vorschriften durch Umlagen gedeckt werden dürfen; das gleiche gilt sinngemäß für die Erhebung zulässiger Zuschläge und Vergütungen." d) Absatz 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Die Mieterhöhungen nach den Vorschriften des Absatzes 1 Nr. 1, 2 und 3 Satz 2, auch soweit diese entsprechend anzuwenden sind, sind erst vom 1. Januar 1966 an zulässig; dabei ist § 10 mit der Maßgabe anzuwenden, daß die auf die Mieterhöhung gerichtete Erklärung bereits vom 1. November 1965 an abgegeben werden kann." e) Folgende Absätze 4 und 5 werden angefügt: „ (4) Für Wohnungen, für welche die öffentlichen Mittel erstmalig nach dem 31. Dezember 1956, jedoch vor der Mietpreisfreigabe bewilligt worden sind, ist bei der Ermittlung des nach § 8 Abs. 1 zulässigen Entgelts Absatz 1 Nr. 5 entsprechend anzuwenden. Satz 1 gilt entsprechend für die in Absatz 3 bezeichneten Wohnungen. (5) Der Zeitpunkt der Mietpreisfreigabe im Sinne dieses Gesetzes bestimmt sich nach den §§ 15, 16, 18 des Zweiten Bundesmietengesetzes." 25. Nach Artikel III wird folgender Artikel III a eingefügt: „Artikel III a Änderung des Gesetzes über Gebührenbefreiungen beim Wohnungsbau Das Gesetz über Gebührenbefreiungen beim Wohnungbau vom 30. Mai 1953 (Bundesgesetzblatt I S. 273), gerändert durch das Zweite Wohnungsbaugesetz vom 27. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 523), wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Worte „nach dem Ersten Wohnungsbaugesetz" ersetzt durch die Worte „nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz". b) Absatz 3 erhält folgenden Satz 2: „Die Frist von fünf Jahren ist auch eingehalten, wenn der gerichtlich oder notariell beurkundete Vertrag, durch den die Verpflichtung zur Weiterveräußerung begründet wird, innerhalb dieser Frist abgeschlossen wird." 2. In § 3 Abs. 2 wird an Satz 2 folgender Halbsatz angefügt: "; stehen während dieses Zeitraumes baurechtliche Hinderungsgründe einer Vorlage der Bescheinigung oder des Bewilligungsbescheides entgegen, so entfällt die Gebührenbefreiung, wenn die Bescheinigung nicht innerhalb von fünf Jahren nach Wegfall des Hinderungsgrundes, spätestens jedoch innerhalb von 10 Jahren nach Abgabe der Versicherung vorgelegt wird." Zu Artikel IV 26. § 2 wird wie folgt geändert: a) Vor Nummer 1 wird folgende Nummer 01 eingefügt: ,01. In § 8 Abs. 1 werden in Satz 1 die Worte „angemessenem Wirtschaftsteil und" sowie „und Kleintierhaltung" gestrichen. Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Die Kleinsiedlung soll einen Wirtschaftsteil enthalten, der die Haltung von Kleintieren ermöglicht." Der bisherige Satz 2 wird Satz 2.' b) In Nummer 2 (§ 15) werden in Absatz 3 die Worte „der Absätze 1 und 2" ersetzt durch die Worte „des Absatzes 1". c) In Nummer 6 (§ 25) werden in Absatz 2 Satz 2 die Worte „Eigenheimen, Kaufeigenheimen und Kleinsiedlungen" ersetzt durch die Worte „Eigenheimen und Kaufeigenheimen". Nach den Worten „um mindestens 10 vom Hundert" werden die Worte „für Familienheime in der Form von Kleinsiedlungen um 15 vom Hundert," eingefügt. d) In Nummer 7 (§ 26) werden in Absatz 5 Satz 1 die Worte „und eigengenutzten Eigentumswohnungen" ersetzt durch die Worte „in der Form von Eigenheimen, Kaufeigenheimen und Kleinsiedlungen und bei Eigen- 9916 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 tumswohnungen". Satz 2 erhält folgende Fassung: „Dies gilt nicht, wenn das Familienheim oder die Eigentumswohnung nicht entsprechend der gemäß §§ 5 oder 9 getroffenen Bestimmung genutzt wird." e) In Nummer 12 (§§ 53 a, 53 b) erhält § 53 b folgende Fassung: „§ 53 b Überleitungsvorschriften für Familienzusatzdarlehen (1) Die Vorschriften des § 27 in der Fassung des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1965 sind anzuwenden auf Bauvorhaben, für welche die öffentlichen Mittel nach § 24 Abs. 2 oder 6 erstmalig nach dem 31. August 1965 bewilligt werden. Ist über einen Antrag auf Gewährung eines Familienzusatzdarlehens, der vor dem 1. September 1965 gestellt worden ist, bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschieden worden, so ist der Entscheidung § 27 in der Fassung des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1965 zugrunde zu legen; dabei ist das Familienzusatzdarlehen auf Antrag des Bauherrn oder Bewerbers für die erststellige Finanzierung zu bewilligen, soweit es nicht der Restfinanzierung dienen soll. (2) Soweit bei den in Absatz 1 bezeichneten Bauvorhaben bis zur Bewilligung der öffentlichen Mittel ein Antrag auf Gewährung eines Familienzusatzdarlehens noch nicht gestellt worden ist, weil die Voraussetzungen dafür erst auf Grund des § 27 in der Fassung des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1965 eingetreten sind, kann der Antrag insoweit noch bis zum 31. Dezember 1965 gestellt werden; diese Frist ist eine Ausschlußfrist. Absatz 1 Satz 2 letzter Halbsatz gilt entsprechend. (3) Ist ein Familienzusatzdarlehen vor dem 1. September 1965. bewilligt worden und haben sich die für die Bewilligung maßgebenden Verhältnisse vor Ablauf des dritten Monats nach Bezugsfertigkeit zugunsten des Bauherrn oder Bewerbers geändert, so ist einer nach dem 31. August 1965 ergehenden Entscheidung über die Berücksichtigung dieser Verhältnisse § 27 in der Fassung des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1965 zugrunde zu legen; Absatz 1 Satz 2 letzter Halbsatz gilt entsprechend." Bonn, den 30. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 12 Umdruck 705 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur verstärkten Eigentumsbildung im Wohnungsbau und zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbauänderungsgesetz 1965 — WoBauÄndG 1965) (Drucksachen IV/2891, IV/3634). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel I 1. In Nummer 1 a wird in § 19 a Abs. 2 in Satz 1 zwischen die Worte „zuständigen obersten Landesbehörden" und „für die folgenden Verwendungszwecke" das Wort „insbesondere" eingefügt. 2. In Nummer 4 werden in § 26 Abs. 1 a) im ersten Satz zwischen die Worte „bei der Förderung des Neubaues und „in folgender Weise" die Worte „nach Möglichkeit" eingesetzt. b) die Nummer 2 wie folgt gefaßt: „2. Der Neubau von eigengenutzten Eigentumswohnungen, Kaufeigentumswohnungen und Genossenschaftswohnungen hat den Vorrang vor dem Neubau anderer Wohnungen in Mehrfamilienhäusern." 3. In Nummer 6 erhält in § 28 Abs. 2 der erste Satz folgende Fassung: „Den Wohnbedürfnissen der Familien mit Kindern soll in erster Linie durch die Förderung von Familienheimen, Eigentumswohnungen oder Genossenschaftswohnungen Rechnung getragen werden." 4. In Nummer 8 beginnt in § 30 der Satz 1 wie folgt: „Die für das Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen oberster Landesbehörden sollen die öffentlichen Mittel in Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung in der Weise verteilen, ..." 5. In Nummer 8 lautet in § 30 der zweite Halbsatz des ersten Satzes wie folgt: „, daß zunächst den Anträgen auf Bewilligung öffentlicher Mittel zum Bau von Familienheimen, eigengenutzten Eigentumswohnungen, Kaufeigentumswohnungen und Genossenschaftswohnungen, insbesondere solcher für kinderreiche Familien, entsprochen werden kann ohne Rücksicht darauf," 6. In Nummer 9 lautet in § 31 der Schluß wie folgt: „, insbesondere Unterlagen über die noch nicht erledigten Anträge auf Förderung des Baues von Familienheimen, eigengenutzten Eigentumswohnungen, Kaufeigentumswohnungen und Genossenschaftswohnungen." Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1965 9917 7. In Nummer 11 lautet in § 43 Abs. 2 der Schluß des zweiten Satzes wie folgt: „, für eigengenutzte Eigentumswohnungen, Kaufeigentumswohnungen und Genossenschaftswohnungen um zehn vom Hundert höher zu bemessen als für andere Wohnungen vergleichbarer Größe und Ausstattung." 8. In Nummer 12 beginnt in § 44 der Absatz 5 wie folgt: „(5) Bei Familienheimen, eigengenutzten Eigentumswohnungen und Genossenschaftswohnungen darf eine Erhöhung des für das Baudarlehen bestimmten Zinssatzes oder" 9. In Nummer 13 (§ 45) wird folgender Buchstabe e angefügt: ,e) Nach Absatz 7 wird folgender Absatz 8 eingefügt: „ (8) Der sich aus der Neufassung des Absatzes 1 ergebende Mehrbedarf an Familienzusatzdarlehen wird den Ländern vom Bund neben den in §§ 18 bis 20 genannten Mitteln gesondert bereitgestellt." 10. In Nummer 14 lautet in § 48 der Absatz 3 wie folgt: „ (3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für Anträge auf Bewilligung öffentlicher Mittel zum Bau von eigengenutzten Eigentumswohnungen, Kaufeigentumswohnungen und Genossenschaftswohnungen." Bonn, den 29. Juni 1965 Erler und Fraktion Anlage 13 Umdruck 716 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur verstärkten Eigentumsbildung im Wohnungsbau und zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbauänderungsgesetz 1965 — WoBauÄndG 1965) (Drucksachen IV/2891, IV/3634). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Bundestag so bald wie möglich einen Gesetzentwurf zur Reform des Rechtes der Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen vorzulegen und dabei auch eine Regelung über die Angemessenheit des Veräußerungspreises für Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen zu treffen, und zwar für die nach dem 20. Juni 1948 errichteten Bauten in Anlehnung an die in § 54 a des Zweiten Wohnungsbaugesetzes getroffene Regelung. Bonn, den 30. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 14 Umdruck 703 ( Änderungsantrag der Abgeordneten Wendelborn, Dr. Höchst, Holkenbrink, Dr. Sinn zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (Drucksachen IV/2418, IV/3472). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 werden die Nummern 4 und 14 gestrichen. 2. In Artikel 2 wird Absatz 2 gestrichen. 3. Artikel 4 erhält folgende Fassung: „Artikel 4 Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft." Bonn, den 24. Juni 1965 Wendelborn Holkenbrink Dr. Höchst Dr. Sinn Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Schröder vom 25. Juni 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Effertz (Drucksache IV/3612 Frage Ill): Steht die Erklärung des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts, Dr. Carstens, vom 20. Mai d. J. im Plenum des Bundestages (im Anschluß an die Europa-Debatte), die Bundesregierung halte die These von den Vorleistungen auf agrarpolitischem Gebiet für falsch, sie sei „im Gegenteil der Meinung, daß auch im agrarpolitischen Bereich abgewogene Lösungen gefunden worden sind, die auch die Interessen der deutschen Landwirtschaft in angemessener Weise berücksichtigen" und daß man „einen langen Katalog von Vorteilen" aufzählen könne, die auch die Landwirtschaft aus der EWG gezogen habe, im Einklang mit den Erklärungen des Bundeskanzlers vom 2. Dezember v. J. im Plenum des Bundestages, in denen es u. a. heißt, daß „die Landwirtschaft . .von einer immer fühl- bareren Erlösminderung" betroffen wird, auch „vor zusätzliche Schwierigkeiten" gestellt wird und die Bundesregierung sich verpflichtet fühlt, „dafür zu sorgen, daß der deutschen Landwirtschaft ein Ausgleich für die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen in der EWG hinsichtlich der Kosten, Lasten und Sozialleistungen gewährt wird"? Die erwähnten Erklärungen standen in verschiedenen Zusammenhängen und betrafen verschiedene Tatbestände. Der Herr Bundeskanzler sprach von den Schwierigkeiten, denen die deutsche Landwirtschaft im allgemeinen Umstrukturierungsprozeß begegnet. Damit begründete er die Entscheidung der Bundesregierung für ein besonderes Anpassungsprogramm zugunsten der Landwirtschaft. Die Erklärung des Herrn Staatssekretärs Carstens, daß das in Brüssel vereinbarte Agrarsystem in sich ausgewogen sei, steht nicht im Widerspruch dazu. Denn die vereinbarte Harmonisierung der Landwirtschaft ist noch nicht verwirklicht. Vielmehr befinden wir uns noch in der Übergangsphase des Gemeinsamen Marktes.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Furler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich konnte als Berichterstatter auf eine Erläuterung meines Berichtes verzichten, muß aber, da eine kurze Debatte stattfinden soll, 1 Siehe Anlage 8



    Dr. Furler
    hier für meine Fraktion und als Abgeordneter einige kurze Erklärungen abgeben.
    Die Fusion der Räte und der Exekutiven der Europäischen Gemeinschaften stellt tatsächlich einen bedeutenden Fortschritt in der europäischen Integration dar. Es ist klar: wenn nur noch eine Kommission statt drei Kommissionen da ist, nur noch ein Ministerrat statt drei Ministerräten, findet eine Konzentration der Kräfte, auch eine sehr starke Rationalisierung im Beamtenapparat statt. Die eine Kommission hat eine größere Durchschlagskraft.
    Es ist das, was man die Dynamik der Entwicklung nennt. Man hat sich auf die EWG-Kommission konzentriert, in die die anderen hineinfusioniert werden. Diese Kommission wird in Zukunft nur noch mit einer Stimme sprechen. Wir sind daher für den Fusionsvertrag vom 8. April, und wir sind auch für das Zustimmungs-, das Ratifikationsgesetz, das Ihnen hier vorgelegt wird.
    Ich möchte nur zwei Bemerkungen machen, die mit einer gewissen Kritik zusammenhängen, die in der Entschließung zum Ausdruck kommt, die der Auswärtige Ausschuß vorgelegt hat.
    Das eine — und das sage ich nicht nur aus historischen Gründen — betrifft die lange Dauer der Fusionsverhandlungen. Schon am 27. Juni 1958 hat das Europäische Parlament diese Fusion in einer Entschließung angeregt. In einer sehr scharfen Entschließung vom 24. November 1960 hat das Europäische Parlament dann die Fusion erneut verlangt. Der Vertrag stammt vom 8. April 1965. Sie sehen, es dauerte fünf Jahre. Das zeigt, welch schwierige Verhandlungen offenbar notwendig waren, um die Fusion, die wir begrüßen, doch noch durchzusetzen.
    Aber auch wenn man einen anderen Gesichtspunkt betrachtet, zeigt sich, um wieviel schwieriger die Situation allgemein geworden ist. Sie wissen, daß schon zwei Organe fusioniert sind, der Gerichtshof und das Europäische Parlament. Wir erfuhren in der Vorperiode des Europäischen Parlaments, Ende Januar 1957, daß man ein neues Parlament neben der Gemeinsamen Versammlung errichten wollte. Die drei damaligen Präsidenten — ich war ihr Sprecher — versammelten sich am 2. Februar 1957 in Brüssel. Sie hatten am 4. Februar eine gemeinsame Sitzung mit den sechs Ministern. Ich trug den Vorschlag vor, zu fusionieren, ein Einheitsparlament zu gründen, und die Minister haben noch im Laufe des Nachmittags den entsprechenden Beschluß gefaßt und ihren Plan aufgegeben, ein weiteres Parlament zu schaffen. Sie haben dann noch — was sehr bedeutsam ist — den Gerichtshof fusioniert. In wenigen Tagen hat sich dies abgespielt. Diesmal haben wir fünf Jahre gebraucht, um noch die schon entstandenen Exekutivorgane zusammenzulegen.
    Damit komme ich zu dem zweiten Punkt. Der Auswärtige Ausschuß hat eine Entschließung vorgelegt — meine Fraktion stimmt dieser Entschließung zu —, in der wir bedauern, daß diese Fusion nicht zum Anlaß wurde, die Stellung des Europäischen Parlaments zu stärken. Der Bundestag hat dies auch gewünscht. Wir haben allerdings erst sehr spät im Mai eine entsprechende Resolution gefaßt, die Verhandlungen haben sich lange hinausgezogen. Das Europäische Parlament hat darum gekämpft, alle haben darum gekämpft, eine bessere Position für dieses Parlament zu bekommen. Das ist nicht geglückt.
    Es ist leider auch so — man muß das feststellen —, daß eine gewisse Schwächung des Europäischen Parlaments stattgefunden hat; denn in der Fusion ist das Mitspracherecht des Präsidenten des Parlaments bei dem Haushalt der Gemeinschaft für Kohle und Stahl ersatzlos gestrichen worden. Dort konnte der Präsident zwar einen Haushalt nicht erzwingen; aber er konnte sein Veto einlegen. Gegen die Stimme des Präsidenten des Europäischen Parlaments konnte der Haushalt der Montangemeinschaft nicht beschlossen werden. Das wurde gestrichen, und man hat gesagt, wir hätten dafür die Möglichkeit, nun zum Gesamthaushalt Stellung zu nehmen und dabei mitzuwirken. Diese Mitwirkung bedeutet aber keine rechtlich fundierte Mitwirkung, sondern eine beratende. Wir sind ganz auf die Überzeugungskraft unserer Argumente angewiesen. Man hat lange darum gekämpft, hier etwas herauszuholen. Ich sagte schon: das ist nicht gelungen.
    Ich weiß, unsere Regierung hat sich lange bemüht, einen Ausgleich zu schaffen. Aber in den fünfjährigen Verhandlungen war dies nicht zu erreichen. Man hat nachher die Verhandlungen ganz konzentriert, die Fusion auf die allernotwendigsten Dinge beschränkt, um sie nicht scheitern zu lassen. Wir sind der Meinung, daß wir dem Fusionsvertrag trotz dieses Mangels zustimmen sollten.
    Wir erheben aber hier im Bundestag unsere Stimme noch einmal, um zu verlangen, daß dieses Europäische Parlament vor allem auch im Haushaltsrecht eine stärkere Stellung bekommt. Sie werden das beim nächsten Punkt der Tagesordnung, bei dem es um die gemeinsame Finanzierung der Agrarpolitik geht, noch hören. Dort wird auch um diese Position noch gekämpft werden müssen. Aber wir wollen auch hier zum Ausdruck bringen, daß wir zwar die Fusion akzeptieren, aber bedauern, daß es nicht gelungen ist, das Europäische Parlament zu verstärken, ihm mindestens einen Ausgleich für das zu geben, was es der Fusion geopfert hat. Wir sind davon überzeugt, daß die europäische Integration dieses Europäische Parlament in einer stärkeren Position braucht, stärker sowohl im Haushaltsrecht, wenn einmal über eigene Einnahmen und eigene Ausgaben gesprochen wird, stärker aber auch im Gesetzgebungsrecht; denn wir sind der Meinung, daß es nicht angeht, daß direkt geltende Gesetze beschlossen werden, ohne daß eine echte Mitwirkung dieses Parlaments besteht.
    Aus diesem Grunde empfehlen wir, diese Entschließung anzunehmen, die gerade darauf hinzielt, die Position des Europäischen Parlaments wenigstens in den kommenden Verhandlungen zu verbessern, nachdem es nicht gelungen ist, sie in den Fusionsverhandlungen auszubauen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)






Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Wehner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Herbert Wehner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist eine schlechte Zeit zur Erörterung einer solchen Frage. Jetzt meine ich nicht die Tageszeit, sondern den Schlußgalopp des Bundestages. Aber darüber zu klagen, wäre jetzt ohne Sinn.
    Ich habe von meinem verehrten Herrn Vorredner gehört, daß man sogar eine Verschlechterung, und zwar eine konkrete Verschlechterung, die in der Entledigung eines erworbenen Rechtes besteht, das jetzt entfällt, hinnimmt, hinnehmen muß, damit das Ganze nicht scheitert. Das ist also eine eigentümliche Situation, daß wir uns in einer solchen Zwangslage befinden, von den ganz unzureichenden parlamentarischen Rechten sogar noch welche abzugeben, statt neue hinzuzugewinnen, wie es richtig und wie es auch erforderlich wäre, und sagen müssen: wir sind in einer solchen Situation, weil sonst unter Umständen die ganze Fusion scheitert. Welch eine starke Stellung hat also hier die Exekutive gegenüber dem Parlament! Welch eine absurd starke Stellung hat sie!
    Das gibt mir Anlaß, doch einige Bemerkungen zu machen, ungeachtet dessen, daß die sozialdemokratische Bundestagsfraktion dem Gesetz und auch dem Bericht und damit dieser Entschließung zustimmt, von der jetzt die Rede ist. Wir tun das, weil wir jeden Schritt unterstützen, der geeignet ist, die europäischen Gemeinschaften auszubauen, zu festigen und leistungsfähiger zu machen. Aber wir wären pflichtvergessen — ich würde es jedenfalls so betrachten —, wollten wir nicht deutlich sagen, daß es eine ganz schlimme Begleiterscheinung dieses Vorganges ist, daß Staatssekretäre und andere Leute der Exekutive viel mehr Macht haben als die Volksvertretung, die selber beschließt, daß sie noch weniger zu sagen haben wird und sogar will, damit die Staatssekretäre und die anderen zum Zuge kommen. Das ist die reale Situation. Eine schlimme Situation, wenn es sich um ein Gesamtwerk handelt, bei dem durch die Vereinigung Europas Freiheiten, Rechte, Demokratie, Parlament verteidigt und in ihren Wirksamkeiten geschützt werden sollten, — allmählich doch auch mit dem Gedanken, den Geltungsbereich dieser Freiheiten zu erweitern. Aber im Geltungsbereich unserer Bestimmungen werden diese Freiheiten sogar noch eingeengt. Das ist eine Sache, der gegenüber wir nicht zu schweigen vermögen.
    In den Erklärungen, die die Notwendigkeit der Zusammenlegung der Körperschaften, der Behörden und der Kommissionen begründen und begrüßen, wird mit Recht gesagt, daß es darauf ankommt, die Fortschritte, die Erfolge, die wir mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft erzielt haben, nun weiter zu entwickeln, weiter auszubauen, sich auch neue Ziele zu setzen. Aber die Rolle des Parlaments, der Volksvertretung in diesem Europa, das ein Europa der Völker werden muß — oder es wird ein verdorrter Apparat Europas werden —, wird auch nicht dadurch besser, daß man von irgendeiner Stelle aus sagt, dieses Europa sei ein Europa der Nationen oder der Staaten. Hier geht es um das, was dabei an Volk zum Ausdruck kommt, und das wird geringer. Dem können wir jetzt notgedrungen — um es vorsichtig zu sagen — gar nicht einmal Widerstand leisten. Wenn wir heute Gelegenheit hätten — die Sache ist schon vorbei und paßt nicht mehr in unseren unvermeidlichen Schlußgalopp —, vor der Erörterung, der Stellungnahme des Bundestages zu diesem Gesetz den Punkt 16 unserer Tagesordnung und seiner Materie ausführlich und ruhig zu behandeln, würden wir eine interessante Feststellung treffen: Welch ein sichtbarer Unterschied — und zwar nicht nur durch irgendeine Parteibrille von links oder rechts, sondern mit bloßen Augen sichtbarer Unterschied — zeigt sich in dem Eifer, der aufgewandt wird, um gewisse Interessen zu vertreten und noch darum zu handeln, und in dem nicht vorhandenen Eifer oder, sagen wir einmal — um niemanden zu beleidigen —, in dem lahmen Eifer, mit dem die Rechte der Volksvertretung zur Regelung dieser Interessen behandelt werden.

    (Beifall bei der SPD.)

    Das ist eine schreckliche Sache; das ist ein substantieller Rückgang im Gehalt des Wertes der europäischen Vereinigung.
    Dabei befinden sich diejenigen, die den großen Eifer für die Interessen aufbringen bzw. aufbringen werden — heute nachmittag wird dazu ja Gelegenheit sein —, in einem grundlegenden Irrtum. In dem Maße, in dem sie, weil sie glauben, damit ihren Intressen zu dienen, Standesorganisationen und Abmachungen wirken lassen, aber das Parlament einfach liegenlassen — weil sie es vielleicht sowieso nur als ein Mittel zum Zweck der Durchsetzung von Interessen betrachten —, werden auch legitime Interessen immer weniger vertretbar werden in der Gemeinschaft und in dem Sachbereich, um den die Gemeinschaft sich zu kümmern hat. Das werden Sie noch sehen. Volksvertretungen sind doch kein Luxus, in denen Standesvertreter auch mitreden, weil sie auf diese Weise ihren Klienten und Kunden sagen wollen: Auch dort üben wir Druck aus. Volksvertretungen sind kein Luxus. Wenn aber Gemeinschaften, 'bei denen es um die Lebenssubstanz der europäischen Völker geht, sich in ihren parlamentarischen Rechten selber einschränken lassen, dann muß ich sagen: schade um diese Entwicklung.
    Ich persönlich mag es nicht leiden, wenn man von den Regierungen — in der Regel haben wir es ja nur mit ihren Spitzenbeamten, die ihre Aufgaben und Pflichten haben, zu tun; die Minister haben ja noch nicht einmal Zeit für diese Sache — erwartet, sie würden sehr viel Eifer, Energie und Sachkenntnis darauf verwenden, die Stellung der Volksvertretung auszubauen. Das ist eine verkehrte Welt; das ist eine völlig falsche Vorstellung, mit der an diese Sache herangegangen wird. Regierungen sind heute wie Monarchen in früheren Zeiten, womit ich weder gegen die Monarchen noch gegen die Regierungen etwas sagen will. Natürlich haben sie ihre eigene Position. Wenn aber die Volksvertreter darauf bedacht sind, daß die Regierungen nicht die Nase



    Wehner
    rümpfen, sondern mit ihnen zufrieden sind und nicht an irgendeiner Stelle sagen: Dann werden wir euch aber den Possen tun und die Institutionen nicht vereinigen, wenn ihr euch so benehmet — wir, die wir die einzigen sind, die dem Parlament klarmachen könnten, daß es sich um Volksvertretung handelt —, dann weiß das Parlament allmählich bei dem Fachsimpeln über solche Fragen überhaupt nicht mehr, worum es eigentlich geht. Das ist eine Tragik. Aber heute wird sicher keiner mit mir der Meinung sein, daß es Sinn hat, sich darin zu vertiefen. Ich werde mir wohl noch den Zorn derjenigen zuziehen, die da sagen: Na ja, es wird ohnehin doch nur geredet. Eine schlechte Sache, wenn wir wieder nur bedauern, auch in dieser Entschließung wieder nur bedauern! Das tun wir jetzt seit langem und mit immer weniger Gewicht.
    Aber lassen Sie mich noch eine direkte Frage stellen. Wenn wir mit Holländern, wenn wir mit Belgiern sprachen — ich habe es aber besonders bei Holländern gemerkt —, dann fragten diese in den letzten Wochen: Ja, werdet ihr denn, ihr Deutschen, im Bundestag usw., werdet ihr denn in der Sache der Volksvertretungsrechte wirklich nicht nur mitziehen, sondern euer großes Gewicht in die Waagschale werfen? — Ja, ich habe gesagt; wie können Sie eigentlich daran zweifeln? Natürlich, wir sind dafür! — Wenn die nun aber in ihrer Nüchternheit sehen, daß wir hier zwar gezeigt haben, daß wir wieder einmal bedauern, daß wir im übrigen aber hinter dem Rücken der Regierung — Sie sehen ja die leere Regierungsbank bei der Behandlung einer europäischen Frage — sozusagen hervorlugen und sagen, es ließe sich zur Zeit nicht mehr machen — sonst hätte unsere Regierung noch weniger machen können oder gemacht —, so ist das kein Beweis für die Leute in Holland usw., daß wir in einer Sache, bei der es darum geht, europäische Möglichkeiten weiterzutreiben, und zwar auch in einer Zeit, in der sie durch gewisse innere Verhältnisse in den Mitgliedstaaten eben schwerer weitergetrieben werden können, als es wünschenswert wäre, diese Funktion des Bedauerns, die wir hier übernommen haben -

    (Zuruf des Abg. Dr. Furler.)

    — Ja, ja, ich weiß, Sie sind ein Staatsmann; ich nicht so sehr. Diese Funktion des Bedauerers ist eben eine für ein Parlament, für eine Volksvertretung ganz mißliche Funktion.

    (Beifall bei der SPD.)


    (so schmerzlicher, daß das ohne diese dazu notwendige Erweiterung der Rechte des Parlaments geschieht. Wenn Sie sich die Berichte der Ausschüsse untereinander ansehen — ich habe es heute noch einmal getan —, also sagen wir mal ides Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten .an den Haushaltsausschuß oder die ,eigenen Berichte des Haushaltsausschusses, dann wird dort ganz brav gesagt, daß auch hier bedauert werde und daß eigentlich die Rechte des Parlaments erweitert werden müßten. Nur, ich fände es gut, wenn der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten z. B. das auch einmal schreiben würde und wenn es allmählich Sache des ganzen Parlaments wäre, daß man nicht mehr nur sagt: Na ja, gut, das ist eine außenpolitische Frage; da sind ein paar versessene Europäer darauf verpflichtet, sich hörbar zu machen. Das ist eine schlimme Sache. Es ist eine Arbeitsteilung, die ungesund ist: Die einen kümmern sich um :die Fonds. Die Fonds werden immer größer, und die reale Notwendigkeit, parlamentarische Kontrolle über die Eigenfinanzen der europäischen Gemeinschaft auszuüben, wird immer brennender; denn wo sind die denn eigentlich sonst etatisiert? Aber das kümmert einen Teil von uns nicht, weil der nur aufpassen muß, was mit dien Abschöpfungsbeträgen geschieht und wie im einzelnen soviel wie möglich wieder zurückfließt. Ein paar von uns, die wir also Europäer sind oder uns mit der Außenpolitik zu befassen haben, sagen dann, wie sehr wir es bedauern. Eine schreckliche Sache! Ich könnte dazu einige Bilder aus dem Volksleben beisteuern; aber lieber nicht, sonst würde das auch noch schief ankommen. Meine Damen und Herren, am 9. Mai dieses Jahres hatte ich die große Freude, an einer Zusammenkunft teilzunehmen, die das „Aktionskomitee für die Vereinigten Staaten von Europa", das unter der Präsidentschaft von Jean Monnet steht, in Berlin veranstaltete. Es war eine schöne, große Geste, daß an dem Tage, an dem jenseits der Mauer durch Paraden und anderes — Schlimmeres — des 20. Jahrestages dies Kriegsendes gedacht wurde — auf ,die dort eigene Weise —, das Komitee zusammenkam. Der 9. war der Tag, an dem vor genau 15 Jahren Robert Schumann seine Vorstellungen darüber vorgetragen hatte, wie es — fünf Jahre nach dem Kriege — weitergehen solle, nämlich nicht durch Rückfall in die alten Staatsallianzen, die aus dem 19. Jahrhundert in unser Jahrhundert hineinragen und zwei Weltkriege nicht haben verhindern und keine Friedensordnungen haben schaffen können. Vielmehr ging es darum, zunächst Europa zu vereinigen. Das war der große Gedanke. Sie sollten sich die Liste derer, die dort zusammengekommen waren, einmal ansehen. In diesem Komitee sind in persönlicher Mitgliedschaft tätig — ich kenne manche dieser Herren seit der Gründung; ich habe zu den Mitbegründern dieses Komitees von deutscher Seite gehört, neben meinem Freunde Ollenhauer — die Vorsitzenden aller demokratischen Parteien der sechs Länder der Europäischen Gemeinschaft, die Präsidenten der Parlamentsfraktionen dieser Parteien in den sechs Ländern und eine Reihe namhafter Führer nichtkommunistischer Gewerkschaften. Ich habe nun gerade meine Klagen über unsere Gesamtlage, daß die Rechte des Parlaments zu wenig berücksichtigt werden, hier angebracht. Ich finde, wir haben ganz respektable Verbündete oder Bundesgenossen, wenn wir uns auf sie berufen wollen. In deren Erklärung — ich habe sie mit 'beschlossen, und es gibt Herren aus den anderen Fraktionen, die sie ebenso und aus genau Wehner denselben Erwägungen wie ich mit beschlossen haben — ist unter dem Rubrum „Demokratisierung der Tätigkeit der bestehenden Institutionen" eindringlich — und zwar wird dieses Wort auch gebraucht — erklärt worden, daß das Komitee nochmals die Vorschläge in Erinnerung bringt, welche es in seiner Tagung in Bonn ein Jahr vorher angenommen hat: die Wahl der Hälfte der Mitglieder des Europäischen Parlaments in direkter Wahl, die Beteiligung des Europäischen Parlaments an dem Verfahren zur Ernennung des Präsidenten der einzigen Europäischen Kommission, die an die Stelle der gegenwärtigen drei Exekutiven treten würde. Das sind doch sachliche Vorschläge. Aber was eigentlich haben wir wieder für eine Arbeitsteilung? Wenn wir zusammenkommen als Mitglieder eines solchen Komitees, dann freuen wir uns und stimmen solchen Dingen nicht nur zu, sondern erarbeiten sie mit. Wenn wir dann hier in der Pflicht sind gegenüber der Regierung — Sie sehen sie ja hier, und so geht es in den anderen Parlamenten natürlich auch —, dann sagen wir: Damit es möglich wird, verzichten wir zunächst darauf und bedauern nur, daß wir verzichten müssen. Das ist unsere schwierige Situation. Ich komme noch einmal auf das zurück, was das Aktionskomitee formuliert hat. Es heißt dort: Angesichts der Vorschläge der EWG-Kommission über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik ist das Aktionskomitee der Auffassung, daß eine effektive Kontrolle durch das Europäische Parlament notwendig ist. Wir haben heute gehört — mein Herr Vorredner hat durchaus recht —: wir müssen den schmerzlichen Verlust einstecken, daß sogar ein erworbenes Recht, nämlich das Recht des Mitredendürfens und Nichtausgeschaltet-werden-Dürfens des Präsidenten in Sachen Haushalt der Kohleund Stahlgemeinschaft, also eines Teiles, nun verschwindet. Hier aber haben alle die Herren, die dem Komitee angehören, gefordert, daß die Kommission zur Weiterentwicklung der gesamten gemeinsamen Politik ständig auch mit den Gewerkschaften und Berufsverbänden usw. Verbindung hält, daß diese Verbände, soweit es möglich ist, an den von den Institutionen der Gemeinschaft eingesetzten Organen beteiligt werden. Und dann kommt das große Kapitel der Finanzierung und der auch daraus — nicht nur aus allgemeinen demokratischen Anliegen, wenn auch die nicht zurückgesteckt werden sollten — resultierenden Notwendigkeiten der Erweiterung der parlamentarischen Befugnisse. Es ist schlimm, daß man bei einem solchen Schritt wie diesem gezwungen ist, wieder zu sagen: wir stimmen dem zu, damit jeder sieht, daß wir Realpolitiker sind, und zugleich feststellen, wir treiben auch ein Stück Selbstverstümmelung dabei, nämlich in unserer Rolle als Parlamentarier. Das Schreckliche ist, daß wir noch nicht einmal die Kraft, daß wir noch nicht einmal die Möglichkeit haben, denen, die uns gewählt haben — und zwar in diesem Falle uni sono, glaube ich doch, ohne Unterschied der Parteien —, zu sagen, was dem Volk verlorengeht — das doch Europa, das die Vereinigung Europas will —, wenn es weiter zuläßt, daß das Europäische Parlament ein Schattendasein führen muß. Das liegt ja nicht an der mangelnden geistigen Substanz derer, die im Europäischen Parlament sind. Wenn wir Zeit hätten und alles lesen könnten, würden wir sehen, daß es dort gute und nirgendwo sonst bisher geführte Debatten und Sachvorschläge gibt. Aber das alles ist heute Facharbeit, und wir tun das Unsere dazu, daß immer mehr Luft aus dieser guten Sache herausgeht. Dieses Bedauern wollte ich Ihrem Bedauern, daß man zur Zeit nichts anderes machen könne, weil es sonst ganz scheiterte, hinzufügen als Bedauern über uns alle, die wir in dieser Sache so lau geworden sind. Das Wort hat der Abgeordnete Rademacher. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Mitglied des Europäischen Parlaments bin ich sehr glücklich darüber, daß ich meinen wahrscheinlich letzten Diskussionsbeitrag in dieser Legislaturperiode den europäischen Fragen widmen darf; ich tue dies namens der Freien Demokratischen Partei. In dem Schriftlichen Bericht wird davon gesprochen, daß in Zukunft nach der technischen Fusion der drei Organe nur eine Stimme sprechen werde. Ich bezweifle das auf Grund der Erfahrungen im Europäischen Parlament. Solange Sie den entscheidenden Schritt nicht tun, nämlich die drei Verträge zu fusionieren, können Sie kaum erwarten, daß eine gemeinsame Äußerung seitens der Kommission oder seitens des Ministerrats für alle drei Organe erfolgen kann. Ich habe mich bei den Ausführungen des Kollegen Wehner, denen ich auch namens meiner Fraktion im großen und ganzen zustimme, eigentlich darüber gewundert, daß er nicht auch gleichzeitig den Kern der Dinge angefaßt hat: durch stärkere Befugnisse des Parlaments mit danach zu streben, daß es nicht bei einem Sechser-Europa bleibt, sondern daß es zu einem größeren Europa kommt. Das Europäische Parlament hat doch eine sehr seltsame Konstruktion. Dabei bin ich mir darüber klar, daß der Weg zu Europa außerordentlich schwierig und langwierig ist. In diesem Parlament gibt es in allen Fraktionen genügend Idealisten, die immer wieder von dem Werden und der Erweiterung Europas sprechen, selbstverständlich auch — als Voraussetzung — von größeren Befugnissen des Europäischen Parlaments. Die Vertreter der Kommission einschließlich des Präsidenten Herrn Hallstein bestätigen diese Auffassung, belobigen die Abgeordneten aller drei Fraktionen, die jeweils diese Meinungen zum Ausdruck bringen. Von der Vertretung des Radermacher Ministerrats im Europäischen Parlament werden die Dinge schon ein wenig vorsichtiger angefaßt, obgleich man im Grunde genommen immer wieder den Versuch unternimmt, zu bestätigen, daß das Endziel tatsächlich auch in einer größeren Befugnis des Europäischen Parlaments liegen müsse. Ich glaube, man sollte auch über die merkwürdige Entwicklung im Europäischen Parlament ein Wort sagen, daß sich dort eine spezielle Fraktion gebildet hat, die ein Widerspruch in sich ist. Es handelt sich doch um ein Europäisches Parlament, in dem es zunächst einmal drei Fraktionen gegeben hat; sie setzten sich jeweils aus den Abgeordneten der sechs Länder zusammen. Dann hat sich auf Grund der sehr merkwürdigen Einstellung in Paris eine Fraktion, eine nationale Fraktion, gebildet, nämlich die Gaullisten. Nun frage ich Sie, ob es noch im Sinne und im Geiste einer europäischen Integration liegt, wenn dort solche nationalen Fraktionen auftreten. Natürlich muß man sich in diesem Zusammenhang auch mit den Äußerungen des französischen Staatschefs, des Generals de Gaulle, auseinandersetzen, der von einem „Europa der Vaterländer" spricht. Ich will Ihnen ganz offen sagen, daß ich dieser stufenweisen Entwicklung zu einer vollen europäischen Integration nicht einmal so fern stehe, nämlich aus rein praktischen Gründen, weil etwas anderes schneller kaum zu erreichen ist. Wenn allerdings der Ausdruck „Europa der Vaterländer" bedeuten sollte, daß ein Land in diesem Europa dominieren will, dann muß ich namens meiner Fraktion hiergegen die schärfsten Bedenken anmelden. Ich hätte lieber den Ausdruck gehört: ein Europa der Nationen, in dem die Besonderheit der Nationen nicht untergeht, in dem sie ihre besondere Bedeutung haben. Aber eine Dominanz eines Landes — und Sie wissen alle, was ich meine — würden wir mit aller Energie ablehnen. Was die Fusion der Verträge anlangt, so möchte ich auf einen Widerspruch auf einem Gebiet hinweisen, von dem ich etwas zu verstehen glaube. Nehmen Sie einmal die Verkehrsbestimmungen in dem Vertrag über Kohle und Stahl und stellen Sie daneben die Versuche, den europäischen Verkehr in den sechs Staaten zu integrieren! Dann werden Sie sehen, wie außerordentlich schwierig die Dinge sind und wie unmöglich die Situation ist, wenn wir nicht so schnell wie möglich dazu kommen, als nächsten Schritt auch die Verträge selbst zu fusionieren. Solange das nicht geschieht, meine Damen und Herren — und damit möchte ich meine kurze Intervention abschließen —, ist dieses Europa ein ausgesprochener Torso, zum mindesten soweit es das Europäische Parlament anlangt. Das Europäische Parlament hat keine wirklichen Befugnisse, z. B. Haushaltsbefugnisse, die das vornehmste Recht eines jeden Parlaments sind. Es hat nicht einmal über den eigenen Haushalt des Parlaments etwas zu sagen; er wird ihm auferlegt. Solange ein Parlament diese Rechte nicht besitzt, kann man überhaupt nicht von einem echten Parlament sprechen. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es nicht nur irgendwelcher Wolkenkuckuckserklärungen, sondern des guten und festen Willens der Regierungen der sechs Staaten. Wir wollen hoffen, daß die deutsche Bundesregierung bereit ist, auch in Zukunft nicht nur Lippenbekenntnisse abzugeben, sondern in den Ministerräten dafür zu sorgen, daß diese Fusion zustande kommt und das Parlament erweiterte Rechte erhält, um all die großen Ziele, von denen ich gesprochen habe, zu erreichen: eine echte Integration ganz Europas, ein Haushaltsrecht und vor allen Dingen, worauf es meiner Fraktion und mir im wesentlichen ankommt, nicht ein Statuieren eines Sechser-Europas, sondern ein aufgeschlossenes Hinwenden zu einem größeren Europa, das allein in der Lage ist, die politischen Geschicke Europas zu gestalten. Das Wort hat der Abgeordnete Illerhaus. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Wehner, ich glaube, wir alle in diesem Hause bedauern mit Ihnen, daß bei der Gelegenheit der Fusion der Exekutiven die Rechte des Europäischen Parlaments nicht verstärkt worden sind. Diese Fusion der Exekutiven ist von uns allen, auch von allen Mitgliedstaaten, begrüßt worden, hat aber enorme Schwierigkeiten gebracht. Ich brauche nur an die Sitzfrage zu erinnern, an die Frage Luxemburg usw. Für uns alle, die wir die Verstärkung der Rechte des Parlaments befürworten, ergab sich doch die Frage: Sollen wir, da das jetzt nicht zu erreichen ist, die Fusion der Exekutiven scheitern lassen, weil bei dieser Gelegenheit die Rechte des Parlaments nicht verstärkt worden sind? Das war die Frage, vor der wir standen. Wir alle, ich glaube, auch Ihre Fraktion, haben es zwar außerordentlich bedauert, daß die Rechte des Parlaments nicht verstärkt worden sind, wollten aber trotzdem die Fusion der Exekutiven nicht daran scheitern lassen. Die Fusion der Exekutiven ist der erste Schritt auch zu dem zweiten, nämlich zur Fusion der Gemeinschaften. Herr Kollege Rademacher, die neue Exekutive soll ja den Auftrag erhalten, die Fusion der Gemeinschaften und der Verträge vorzubereiten. Wenn wir, wie wir hoffen, in einigen Jahren — in sehr kurzer Zeit — der Fusion der Verträge nähertreten, müssen die Bundesregierung und wir alle nach meiner Meinung darauf bestehen, daß diese Fusion der Gemeinschaften der letzte Termin — der letzte Termin, sage ich — dafür ist, die Rechte des Europäischen Parlaments zu stärken. Während dieser Zeit muß auch sehr ernsthaft darüber gesprochen werden, ob nicht direkte Wahlen zum Europäischen Parlament abgehalten werden sollten, ein Anliegen, das das Europäische Parlament nach Abschluß seiner Beratungen schon vor einigen Jahren den Regierungen der Mitgliedstaaten unterbreitet hat. Wir müssen wirklich fordern, daß ,die Zusammenlegung der Gemeinschaften mit der Verstärkung der Rechte des Parlaments und möglicherweise auch mit direkten Wahlen verbunden ist. Illerhaus Herr Kollege Rademacher, das größere Europa wünschen wir alle. Aber vergessen Sie doch nicht, daß bei Abschluß der Verträge für alle Länder Europas — des freien Europas — die Möglichkeit des Beitritts zu ,diesen Verträgen vorhanden war. Nur haben die EFTA-Länder und andere Länder aus den verschiedensten Gründen gemeint, diesen Verträgen nicht beitreten zu können. Je länger die EWG arbeitet und je enger sie zusammenwächst, um so schwieriger wird natürlich der Beitritt für diese Länder. Wir haben immer den Standpunkt vertreten — ich meine, wir alle vertreten diesen Standpunkt —, daß wir nicht etwa die Weiterentwicklung der Gemeinschaften anhalten können, bis die anderen Staaten Mitglied werden wollen. Wer Mitglied dieser Gemeinschaft werden will, der muß neben Rechten auch Pflichten übernehmen. Er muß sich auch dazu bereit erklären, wie man so sagt, auf diesen fahrenden Zug aufzuspringen. Ich glaube, wir sind alle im Prinzip einer Meinung. Wir bedauern es außerordentlich, daß bei dieser Gelegenheit nicht die Rechte des Parlaments verstärkt worden oder zumindest die alten Rechte voll erhalten geblieben sind. Aber wie gesagt, das größere Ziel, die Vereinigung der Exekutiven als Vorbereitung auf die Zusammenlegung der Gemeinschaften der Verträge, schien uns und scheint uns allen im Augenblick wichtiger zu sein. Das Wort hat Herr Staatssekretär Carstens vom Auswärtigen Amt. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesminister dies Auswärtigen bedauert es außerordentlich, heute nicht hier sein zu können. Er nimmt an einer sehr wichtigen Verhandlung in Brüssel teil. Gleichzeitig findet entsprechend der jahrelangen Übung am Mittwochmorgen eine Kabinettsitzung statt, in der gleichfalls eine Reihe sehr wichtiger Fragen zur Beratung anstehen. Ich will mich daher bemühen, so gut ich es kann, den Standpunkt der Bundesregierung zu den aufgeworfenen Fragen vorzutragen. Ich möchte zunächst sagen, daß die Stellung der Bundesregierung mit Bezug auf die Frage einer Stärkung der Befugnisse des Europäischen Parlaments völlig eindeutig ist. Durch Jahre hindurch ist es vornehmlich die Bundesregierung gewesen, die sich um dieses Problem und seine Lösung bemüht hat. Ich darf daran erinnern, daß schon während der Vertragsverhandlungen von 1955 bis 1957 die deutsche Delegation alles in ihren Kräften Stehende getan hat, um dem Parlament eine starke Stellung zu geben. Auch in der Folgezeit hat es an deutschen Initiativen in dieser Richtung nicht gefehlt. Ich möchte nur an die letzte Initiative dieser Art vom Februar 1964 erinnern, in der sich die Bundesregierung eindeutig für eine stärkere Mitwirkung des Europäischen Parlaments bei drei Komplexen ausgesprochen hat, nämlich erstens bei der Verabschiedung wichtiger Verordnungen, zweitens bei der Verabschiedung des Haushalts der europäischen Gemein schaften und drittens bei Abkommen mit dritten Staaten. Ich stimme auch dem zu, was hier gesagt worden ist, daß es in der Zukunft bei zwei Ereignissen darauf ankommen wird, dem Parlament weitere Befugnisse zu geben, und zwar einmal in dem Augenblick, wo die Gemeinschaft eigene Einnahmen erhalten wird, und zweitens in dem Augenblick, wo man an die Fusion der Gemeinschaften selbst im Gegensatz zu der jetzt vorgesehenen Fusion der europäischen Organe herangehen wird. Dies sind in der Tat die beiden Fälle, in denen auf eine Verstärkung der Rechte des Europäischen Parlaments bestanden werden muß, und die Bundesregierung ist bereit und entschlossen, das auch zu tun. Nun ist aber die Stärkung der Rechte des Europäischen Parlaments — darin werden sicher alle übereinstimmen — nicht das einzige Ziel, das wir in Zusammenhang mit den europäischen Gemeinschaften verfolgen. Auch die jetzt vollzogene Fusion der Organe der europäischen Gemeinschaften ist ein wichtiges Ziel, und das Europäische Parlament selbst hat in seiner Resolution vom Jahre 1958 diese Fusion gefordert. Sie bedeutet keine grundlegende Veränderung der Situation, aber doch eine Rationalisierung und Straffung der Arbeitsweise und, wie wir fest glauben, damit letzten Endes auch eine Stärkung der europäischen Gemeinschaften selbst, an der wir alle in gleicher Weise interessiert sind. Nun ist es keineswegs einfach gewesen, diesen Gedanken der Fusion der europäischen Organe durchzusetzen. Es hat, wie hier mit Recht hervorgehoben worden ist, jahrelanger Verhandlungen über diesen Komplex bedurft. Warum? Weil einige unserer Partner, insbesondere auch unsere französischen Freunde, der Meinung waren, daß es nicht sinnvoll sei, über eine Fusion nur der Organe zu sprechen, sondern daß, wenn man das Fusionsproblem in Angriff nehmen wollte, man über die Fusion der Gemeinschaften selbst sofort, von Anbeginn an, sprechen müsse; nur dann werde es möglich sein, zu brauchbaren Lösungen zu kommen. Wir haben einen anderen Standpunkt vertreten; wir haben den Standpunkt vertreten, daß die Fusion der Gemeinschaften selbst eine so schwierige Aufgabe sei, daß sie Jahre erfordern wird und daß es daher sinnvoll sei, mit einem Teilkomplex, nämlich der Fusion der Organe, zu beginnen, ja daß ein gewisser Vorteil darin liegen könnte, mit diesem Teilkomplex zu beginnen. Denn wir waren der Meinung — wir sind es noch —, daß wenn eine einheitliche Kommission für alle drei Gemeinschaften spricht, die Fusion der Gemeinschaften selbst dadurch erleichtert werden wird. Wir alle wissen, daß Rivalitäten, die ihre Ursprünge im Persönlichen oder Institutionellen haben mögen, ein Gespräch über Fusion erschweren. Diese Gesichtspunkte fallen weg. Man wird also in Zukunft, wie wir glauben, dieses Gespräch über die Fusion selbst mit größerer Aussicht auf Erfolg als bisher führen können. Es ist uns schließlich gelungen, diesen unseren Standpunkt gegenüber unseren Partnern und mit unseren Partnern zusammen durchzusetzen, und man hat sich auf einen Kompromiß geeinigt, der Staatssekretär Dr. Carstens darin bestand, daß bei Gelegenheit dieser Fusion nur diejenigen Änderungen an den Verträgen vorgenommen werden sollten, die sich aus der Tatsache der Zusammenlegung der Organe selbst zwingend ergaben, und daß im übrigen keine materiellen Änderungen vorgenommen werden sollten. Das war die Basis, auf der die weiteren Verhandlungen geführt worden sind; danach, glaube ich, sind wir verfahren, und danach ist dann auch dieser Vertrag zustande gekommen. Nun wird gesagt, daß der Vertrag die Rechte des Europäischen Parlaments nicht nur nicht stärke, sondern sie dadurch schmälere, daß ein (bestimmter Ausschuß — der sogenannte Vier-Präsidenten-Ausschuß —, der nach dem Kohleund Stahlvertrag das Haushaltsrecht hatte, in Zukunft wegfallen wird. Hier, muß ich nun allerdings sagen, bin ich selbst anderer Auffassung. Ich kann nicht erkennen und habe nie zu erkennen vermocht, inwiefern der VierPräsidenten-Ausschuß Ausdruck einer wirklichen demokratischen Legitimation der europäischen Gemeinschaften war. Es handelte sich darum, daß die Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Ministerrates, des Europäischen Gerichtshofes und der Hohen Behörde, die für ihre Person in dieses Gremium entsandt wurden, die Befugnis zur abschließenden Feststellung des Haushalts der Europärischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl hatten. Das Europäische Parlament wirkte daran nicht mit, in keiner Weise. Der Ausschuß beriet, soweit ich weiß, geheim. Es fand keinerlei irgendwie geartete Kontrolle von außen statt. Ich möchte daher den Standpunkt vertreten, daß die jetzt getroffene Regelung, die nämlich das System der EWG auch auf die Kohleund Stahlgemeinschaft erstreckt, dem Europäischen Parlament als Ganzem größere Rechte einräumt; denn jetzt ist das Europäische Parlament als solches eingeschaltet in den Prozeß der Feststellung des Haushalts der europäischen Gemeinschaften, zwar nicht im Sinne eines Zustimmungsrechts — wir bedauern, daß es nicht gelungen ist, die Rechte des Parlaments zu verstärken und zu erweitern; in der Hinsicht besteht gar keine Meinungsverschiedenheit —, aber doch in dem Sinne, daß das Europäische Parlament den Haushalt in öffentlicher Sitzung diskutiert, zu ihm förmlich Stellung nimmt mit all dem, was das an politischem Gewicht nach sich zieht. Ich möchte daher glauben, daß, so wie die Basis der Vereinbarung, auf der die Fusion stattgefunden hat, nun einmal war, das Europäische Parlament bestimmt keine Schmälerung seiner Rechte mit Bezug auf die Haushaltsgestaltung erfahren hat. Aber ich möchte noch einmal wiederholen: Es wird in der Tat in der Zukunft darauf ankommen, und zwar insbesondere in den beiden Zeitpunkten, die ich genannt habe, dem Europäischen Parlament eine wirkliche Verstärkung seiner Rechte zu geben. Die Bundesregierung wird dafür eintreten. Mit Bezug auf die andere Frage, die hier aufgeworfen worden ist, nämlich mit Bezug auf die Erweiterung der europäischen Gemeinschaften, möchte ich nur sagen, daß der Standpunkt der Bundesregierung in dieser Frage bekannt ist. Er ist unverändert. Die Bundesregierung tritt dafür ein, daß die europäischen Gemeinschaften für den Beitritt dritter Staaten, die an dem Beitritt interessiert sind, offen bleiben und offen stehen. Die Bundesregierung wird weiterhin in diesem Sinne wirken. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf: Art. 1, — Art. 2, — Art. 3, — Art. 4, — Einleitung und Überschrift des Gesetzes. — Wer den aufgerufenen Artikeln, der Einleitung und der Überschrift zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Danke. Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Gegen eine Stimme ist das Gesetz in zweiter Beratung angenommen. Ich schließe die zweite Beratung und eröffne die dritte Beratung. Wir treten in die allgemeine Aussprache ein. —Das Wort wird nicht gewünscht. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz im ganzen zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Danke. Die Gegenprobe! — Gegen eine Stimme ist das Gesetz angenommen. Dann haben wir noch abzustimmen über eine Entschließung, die der Ausschuß unter Ziffer 2 seines Antrags auf Seite 3 der Drucksache IV/3635 vorlegt. Wer dieser Entschließung zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Danke. Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Entschließung ist bei einer Enthaltung angenommen. Ich rufe Punkt 18 der Tagesordnung auf: Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses Berichterstatter des Haushaltsausschusses ist der Abgeordnete Windelen. Der Bericht liegt vor. Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Kopf. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die drei Vorschläge der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, die in der Drucksache 1V/3313 zusammengefaßt sind, bilden eine unteilbare Einheit. Die Kommission macht Vorschläge über die künftige Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik, sie schlägt vor, daß künftighin die Gemeinschaft selber unmittelbar eigene Einnahmen erhalten soll durch die ÜberDr. Kopf tragung der Einnahmen aus den Abschöpfungen und aus den Zöllen, und schließlich macht die Kommission Vorschläge für die Verstärkung der Rechte des Parlaments. Wenn wir auf die Entwicklung des Gemeinsamen Marktes zurückblicken, sehen wir, daß sich innerhalb dieses großen Bereiches ein Gebiet, nämlich der Agrarsektor, dadurch auszeichnet, daß in ihm in besonderem Maße die europäischen Einigungsbestrebungen vorwärtsgetrieben worden sind. Ich brauche nur an die Festsetzung des gemeinsamen Getreidepreises, an die Beschlüsse vom Dezember des letzten Jahres zu erinnern. Der Gemeinsame Markt bildet aber eine Einheit, und es besteht die unbedingte Notwendigkeit, daß sich die Anstrengungen, ihn zu entwickeln, nicht auf einen Sektor beschränken, sondern daß auch die übrigen wichtigen Gebiete, die Industriepolitik, die Handelspolitik, die Steuerharmonisierung gleichfalls entwickelt und vorangetrieben werden. Es soll nicht nur ein gemeinsamer Agrarmarkt, es soll auch ein gemeinsamer gewerblicher und Industriemarkt geschaffen werden. Es ist wichtig und notwendig, daß die Kommission diesen Gedanken der Einheit des Marktes in klarer Weise zum Ausdruck gebracht hat. Die beiden Ausschüsse dieses Hohen Hauses, der Haushaltsausschuß und der Auswärtige Ausschuß, haben sich diesen Gedanken der Einheit des Marktes und der Notwendigkeit, alle Sektoren des Marktes gleichzeitig und gleichgewichtig weiterzuentwickeln, in vollem Umfang zu eigen gemacht. Nun ist in den Vorschlägen der Kommission vorgesehen, daß die Gemeinschaft in Zukunft mit eigenen Einnahmen ausgestattet werden soll, daß nicht nur die Abschöpfungsbeträge, sondern auch die Zolleinnahmen allmählich auf die Gemeinschaft übergehen sollen. Wenn diese Vorschläge in der Zukunft durchgeführt werden, bedeutet das selbstverständlich eine nicht unerhebliche Einbuße für den Bundeshaushalt. Unsere Einnahmen aus Zöllen betragen zur Zeit rund 2,3 Milliarden DM. Auf der anderen Seite ist festgestellt worden, daß sich die Ausgaben, die der Gemeinsame Markt zur Zeit für Verwaltungskosten hat, auf etwa 300 Millionen DM belaufen. Die Ausschüsse waren und sind der Meinung, daß zwar der Übergang nicht nur der Abschöpfungsbeträge, sondern auch der Zolleinnahmen auf die Gemeinschaft grundsätzlich zu bejahen ist, daß aber eine Übertragung der Zölle erst dann erfolgen sollte, wenn der Finanzbedarf der Gemeinschaft dies rechtfertigt. Dabei wäre noch abzuklären, was wir unter „Finanzbedarf" verstehen. Dazu gehört natürlich die Aufbringung der Verwaltungskosten. Aber welche zusätzlichen Aufwendungen dazu gehören, bedürfte doch noch nach der Klärung. Es ist aber nicht erwünscht, daß durch die Übertragung der bisher den einzelnen Ländern zustehenden Einnahmen eine Überfinanzierung des Gemeinsamen Marktes stattfindet. Daher ist die Überlegung angestellt worden, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen, um die auf die Gemeinschaft zu übertragenden Zolleinnahmen in das richtige Verhältnis zu dem tatsächlichen Finanzbedarf zu setzen. Wenn der Gemeinsame Markt die Zolleinnahmen der Länder bezieht, wenn dadurch erhebliche Einbußen der Haushalte der Mitgliedstaaten eintreten, darf erwartet, ja, muß sogar gefordert werden, daß die Haushalte der Mitgliedstaaten entsprechend entlastet werden und daß gewisse Aufgaben, die zur Zeit noch von den Mitgliedstaaten wahrgenommen und von ihnen finanziert werden, in Zukunft vom Gemeinsamen Markt übernommen werden. Man kann auch an eine andere Lösung denken, um diesen Ausgleich zwischen der Schaffung eigener Einnahmen der Gemeinschaft und dem tatsächlichen Bedarf herzustellen. Die Kommission selbst hat in ihrem Bericht die Möglichkeit der Rücküberweisungen erwähnt. Der Haushaltsausschuß ist gegenüber dieser Idee außerordentlich skeptisch gewesen, und er hat bei seinen Überlegungen wahrscheinlich auch seine guten Gründe gehabt, Gründe, die aus dem Bericht selbst nicht hervorgehen. Wenn aber derartige Rücküberweisungen von der Gemeinschaft an die Mitgliedsländer in Erwägung gezogen werden, ist es selbstverständlich, daß eine gerechte Abwägung der Vorteile und Lasten der verschiedenen Länder durchgeführt werden muß. Bis zur Übertragung der Zölle auf die Gemeinschaft muß nach einer Zwischenlösung gesucht werden. Diese ist keineswegs unmöglich. Der Haushaltsausschuß denkt an ein Verrechnungssystem, das die zwischenzeitlich zu erwartenden Zollverlagerungen ausgleicht. Es muß nochmals bemerkt werden, daß alle drei Vorschläge ein unteilbares Ganzes darstellen und daß kein Ungleichgewicht in der Entwicklung der Gemeinschaft eintreten soll. Meine Damen und Herren, im Zusammenhang mit diesen Vorschlägen steht der Vorschlag der Kommission, der sich auf die künftige Stellung des Parlaments und auf die Verstärkung seiner Rechte bezieht. Hierüber ist von einer Reihe von Vorrednern bereits vieles und Wichtiges gesagt worden. Ich kann mich nur der Meinung beider Ausschüsse und wohl auch dieses Parlaments anschließen, daß eine Verstärkung der Rechte des Europäischen Parlaments für den Fortgang der europäischen Einigungsbestrebungen eine unbedingte Notwendigkeit darstellt. Es war ein gewisser Konstruktionsfehler, daß bei der Ausarbeitung der Römischen Verträge, die mit sehr großer Sorgfalt erfolgt ist, nicht genügend beachtet worden ist, welch wichtige, ja, welch ausschlaggebende Rolle das Europäische Parlament für die Entwicklung der Gemeinschaft spielen kann. Das Parlament ist mit unzureichenden Kompetenzen ausgestattet worden. In dem Augenblick, in dem der Gemeinschaft nun so erhebliche Einnahmen zuwachsen — man spricht von Einnahmen in Höhe von insgesamt vielleicht 10 Milliarden DM aus den sechs Mitgliedstaaten —, ist es selbstverständlich, daß eine Haushaltskontrolle dieser Einnahmen durch das Europäische Parlament eine Notwendigkeit darstellt. Das ist auch von der Kommission erkannt worden; das war der Grund dafür, daß die Kommission VorDr. Kopf schläge für die Stärkung der Rechte des Parlaments ausgearbeitet hat. Wir sind allerdings der Meinung, daß diese Vorschläge unzureichend sind, daß sie der Überprüfung und Verbesserung bedürfen. Es ist dankenswert, daß sich das Europäische Parlament selber in seiner Sitzung im Mai ausführlich mit dieser Frage beschäftigt und einen Beschluß darüber gefaßt hat, wie nach seiner Meinung künftig seine Mitwirkung bei der Haushaltskontrolle sein soll. Es handelt sich um einen sorgfältig ausgearbeiteten Beschluß. Beide damit befaßten Ausschüsse des Bundestages haben sich diesen Beschluß des Europäischen Parlaments zu eigen gemacht, und unser Hohes Haus sollte sich bei der Verabschiedung dieser Vorlage des Haushaltsausschusses die Vorschläge des Europäischen Parlaments gleichfalls zu eigen machen. Es bedarf noch eines Hinweises auf eine andere Frage. Die Europäische Gemeinschaft wird eine ganze Reihe von Gebieten der Wirtschaft zu bearbeiten haben. Sie wird neben dem gemeinsamen Agrarmarkt und der gemeinsamen Industriepolitik auch eine gemeinsame Handelspolitik haben. Hier erscheint es notwendig, daß beim Abschluß von Handelsverträgen, auf Grund deren Exportförderungsmittel zugewendet werden, jeweils ein Einvernehmen mit der Kommission herbeigeführt wird. Erstattungen bei der Ausfuhr nach dritten Ländern sollen nur dann finanziert werden, wenn sie im Rahmen internationaler, gemeinschaftsorientierter Abkommen getätigt wird. Es ist erfreulich, daß sich dieser Grundgedanke bereits in den Vorlagen der Kommission befindet. Aber wir richten an die Regierung die Bitte, gerade diese Forderung bei den zu führenden Verhandlungen mit allem Nachdruck zu realisieren. Meine Damen und Herren, wir begrüßen die drei Vorschläge der Kommission als einen Fortschritt. Sie sind ein Fortschritt in doppelter Richtung. Einmal können sie dazu dienen, den Gemeinsamen Markt nicht nur im Agrarsektor, sondern auch in den anderen, gleich wichtigen Sektoren zu verwirklichen. Zum anderen können sie uns unserem politischen Ziel einer Einigung Europas näherbringen. Das Wort hat Frau Abgeordnete Strobel. SPD)





    (Heiterkeit bei der SPD)


    (Beifall bei der SPD und FDP.)