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    1. Herr: 1
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    3. Berberich!: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 193. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1965 Inhalt: Abg. Dr. Süsterhenn rückt gem. § 5 Abs. 3 des Richterwahlgesetzes als Mitglied, Abg. Dr. Stoltenberg als Stellvertreter nach 9771 A Abg. Dr. h. c. Güde rückt gem. § 6 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht als Wahlmann nach . . . . 9771 A Fragestunde (Drucksachen IV/ 3612, IV/ 3627) Frage des Abg. Kaffka: Mittel zur Beseitigung von Westwallanlagen in Rheinland-Pfalz Kattenstroth, Staatssekretär . . . 9771 C Kaffka (SPD) 9771 C Fragen der Abg. Liehr und Wellmann: Flutlichtanlage im Berliner Olympia-Stadion Kattenstroth, Staatssekretär 9772 A, 9772 C Liehr (SPD) 9772 B Vizepräsident Dr. Schmid . 9772 C, 9773 B, 9773 C, 9774 A Wellmann (SPD) 9773 A Urban (SPD) . . . . . . . . 9773 B Bartsch (SPD) 9773 D Stiller (CDU/CSU) 9774 A Braun (SPD) 9774 A Fragen der Abg. Dr. Hamm (Kaiserslautern) und Opitz: Rechtsverordnungen über die Abgabe von Arzneimitteln Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . 9774 C, 9776 A, 9777 A, 9778 B Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . . 9774 D, 9776 B, 9777 A Frau Dr. Hubert (SPD) . . 9775 B, 9777 D Dr. Dittrich (CDU/CSU) . 9775 C, 9776 D, 9777 D Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . . 9775 D, 9776 D, 9778 A Opitz (FDP) . . . . . . . . . . 9778 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Schänder des deutschen Namens in Bamberg Höcherl, Bundesminister 9778 C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 9778 D Jahn (SPD) . . . . . . . . . 9779 A Frage des Abg. Biechele: Prüfungsergebnisse über die Messungen des Kohlenoxydgehalts der Luft Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 9779 A Biechele (CDU/CSU) 9779 B Dürr (FDP) . . . . . . . . . 9779 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1965 Fragen des Abg. Biechele: Fahrbahndecke der B 33 westlich von Mühlhausen Dr. Seiermann, Staatssekretär . 9779 D Biechele (CDU/CSU) 9780 A Frage des Abg. Freiherr von Mühlen: Schienengleicher Bahnübergang an der Remsbahn in Waiblingen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 9780 B Freiherr von Mühlen (FDP) . . . . 9780 D Dr. Roesch (SPD) 9780 D Entwurf eines Gesetzes über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft sowie des Geld- und Kapitalverkehrs (Wirtschaftssicherstellungsgesetz) (Drucksache IV/ 892) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/ 3596) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/ 3416) — Dritte Beratung —; in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Sicherstellung der Versorgung mit Erzeugnissen der Ernährungs- und Landwirtschaft sowie der Forst- und Holzwirtschaft (Ernährungssicherstellungsgesetz) (Drucksache IV/ 893) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/ 3595); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/ 3357) — Dritte Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung des Verkehrs (Verkehrssicherstellungsgesetz) (Drucksache IV/ 894) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/ 3597) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr-, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/ 3482) — Dritte Beratung — Dorn (FDP) 9781 B Dr. Steinmetz (CDU/CSU) 9783 C Schultz (FDP) 9785 B Jahn (SPD) 9785 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung eines Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen IV/ 1947, IV/ 2425); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/ 3647) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/ 3471) -- Zweite und dritte Beratung — Berberich (CDU/CSU) . . 9788 A, 9789 B, 9791 B, 9795 B, 9796 C, 9800 D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 9788 B Frehsee (SPD) . . 9789 C, 9793 D, 9795 C, 9796 D, 9797 C, 9800 A, 9801 B Killat (SPD) . . . . . 9790 A 9791 D Frau Korspeter (SPD) . . . . . 9792 A Dr. Franz (CDU/CSU) 9793 B, 9798 C Exner (CDU/CSU) . . . . . . . 9793 C Geiger (Aalen) (SPD) . . . . . . 9794 C Dr. Reinhard (CDU/CSU) . 9796 A, 9796 D Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 9796 C, 9797 A, 9797 C Jahn (SPD) 9799 A, 9800 C Reichmann (FDP) . . . . . . . 9803 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes (Drucksache IV/ 1488); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/ 3508, zu IV/ 350i8, Nachtrag zu IV/ 3508 — Ausschußantrag Nr. 1 —) — Zweite und dritte Beratung —; in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache IV/ 909) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/ 3508, zu IV/ 3508, Nachtrag zu IV/ 3508 — Ausschußantrag Nr. 2 —) — Zweite und dritte Beratung —, mit Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Antrag betr. Förderung der bäuerlichen Veredelungswirtschaft (Abg. Logemann, Wächter, Walter, Murr, Reichmann u. Gen.) (Drucksachen IV/ 2514, IV/ 3508, zu IV/ 3508, Nachtrag zu IV/ 3508 — Ausschußantrag Nr. 3 —), mit Schriftlicher Bericht ides Finanzausschusses über den Antrag betr. Schutz der bäuerlichen Veredelungswirtschaft (Abg. Ehnes, Sühler, Krug, Dr. Kempfler, Dr. Ramminger, Dr. Gleissner, Unertl, Drachsler, Lermer u. Gen.) (Drucksachen 1W2224, IV/ 3508, zu IV/ 3508, Nachtrag zu IV/ 3508 — Ausschußantrag Nr. 3 —) und mit Entwurf eines Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen (CDU/ CSU, SPD, FDP) (Drucksachen IV/ 3441); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/ 3648) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/ 3568, Nachtrag zu IV/ 3568) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Stecker (CDU/CSU) . 9805 C, 9807 D, 9814 C, 9816 D Mick (CDU/CSU) 9805 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1965 III Schlee (CDU/CSU) 9806 A Weber (Georgenau) (FDP) 9806 D, 9810 B, 9816 B Beuster (CDU/CSU) 9806 D Stiller (CDU/CSU) 9807 A Dr. Eppler (SPD) . . . . 9808 D, 9814 C Struve (CDU/CSU) 9812 A Seidl (München) (CDU/CSU) . . 9812 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 9813 A Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 8913 D Stooß (CDU/CSU) 9817 D Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . 9819 C Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den von der Bundesregierung vorgelegten Bericht über organisatorische und personelle Maßnahmen auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes und über die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste (Drucksachen IV/ 2582, IV/ 3469) Dr. Mommer (SPD) 9819 D Memmel (CDU/CSU) 9820 A Nächste Sitzung 9821 C Anlagen 9823 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1965 9771 193. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 25. 6. Dr. Adenauer 25. 6. Dr. Aigner 15. 7. Frau Albertz 10. 7. Dr. Arndt 25. 6. Dr. Atzenroth 25. 6. Bading 25. 6. Bazille 14. 7. Frau Berger-Heise 3. 7. Dr. Besold 25. 6. Fürst von Bismarck 25. 6. Dr. Bleiß 25. 6. Blöcker 25. 6. Blumenfeld 25. 6. Dr. Böhm (Frankfurt) 25. 6. Dr. h. c. Brauer 25. 6. Cramer 2. 7. Dr. Dörinkel 25. 6. Drachsler 25. 6. Dr. Dr. h. c. Dresbach 30. 6. Eisenmann 25. 6. Frau Dr. Elsner * 25. 6. Ertl 25. 6. Etzel 25. 6. Dr. Frey (Bonn) 25. 6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 25. 6. Figgen 25. 6. Franzen 25. 6. Gedat 25. 6. Gewandt 25. 6. Gottesleben 25. 6. Günther 2. 7. Frhr. zu Guttenberg 25. 6. Haage (München) 25. 6. Hahn (Bielefeld) 25. 6. Harnischfeger 25. 6. Hörmann (Freiburg) 25. 6. Illerhaus* 25. 6. Jacobs** 25. 6. Dr. Jaeger 25. 6. Kalbitzer 25. 6. Klinker * 25. 6. Dr. Kreyssig* 25. 6. Kriedemann* 25. 6. Krug 25. 6. Lenz (Bremerhaven) 30. 6. Dr. Löbe 25. 6. Dr. Lohmar 28. 6. Lücker (München) * 25. 6. Maier (Mannheim) 30. 6. Dr. Mälzig 25. 6. Frau Meermann 25. 6. Menke 25. 6. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europarats Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Menne (Frankfurt) 25. 6. Dr. von Merkatz 25. 6. Mertes 25. 6. Metzger 25. 6. Missbach 25. 6. Dr. Müller-Hermann 25. 6. Neumann (Allensbach) 15. 7. Frau Dr. Probst 25. 6. Rademacher 25. 6. Reichhardt 25. 6. Richarts* 25. 6. Rohde * 25. 6. Schulhoff 25. 6. Dr. Schwörer 25. 6. Seuffert 25. 6. Dr. Supf 25. 6. Dr. Starke 25. 6. Dr. Stoltenberg 25. 6. Storch * 25. 6. Strauß 2. 7. Unertl 25. 6. Wächter 25. 6. Walter 25. 6. Wellmann 25. 6. Werner 25. 6. Wolf 15. 7. Dr. Zimmermann (München) 25. 6. Zühlke 30. 6. b) Urlaubsanträge Wegener 31. 8. Anlage 2 Umdruck 686 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen IV/1947, IV/2425, IV/3471) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 3 werden in § 5 a Abs. 3 die Worte „Verpflichtung und" gestrichen. 2. In Artikel 1 Nr. 3 erhält § 5 a folgenden neuen Absatz: „ (4) Solange nicht feststeht, ob eine andere Stelle entsprechende Leistungen gewähren kann, hat die landwirtschaftliche Alterskasse die notwendigen Maßnahmen unverzüglich durchzuführen, wenn zu befürchten ist, daß sie sonst nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden können." 3. In Artikel 1 Nr. 3 werden in § 5 b Abs. 2 die Worte „bestehende Einrichtungen, wie" gestrichen. 4. In Artikel 1 Nr. 3 werden in § 5 b Abs. 3 Satz 1 hinter die Worte „eines landwirtschaftlichen Unternehmers" die Worte „oder seines mitarbeitenden Ehegatten" eingefügt. 8824 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1965 5. In Artikel 1 Nr. 3 werden in § 5 b Abs. 3 Satz 1 zwischen den Worten „Ersatzleistungen" und „bis zur Dauer" die Worte „in der Regel" eingefügt. 6. In Artikel 1 Nr. 3 wird hinter § 5 c folgender § 5 d angefügt: ,,§ 5 d Ein weiblicher Unternehmer erhält aus Anlaß seiner Entbindung auf Antrag Leistungen im Rahmen .des § 5 b Abs. 3. Einem landwirtschaftlichen Unternehmer kann aus Anlaß der Entbindung seiner mitarbeitenden Ehefrau eine Geldleistung gewährt werden. § 5 b Abs. 4 findet entsprechende Anwendung." 7. In Artikel 1 Nr. 3 wird hinter § 5 d folgender § 5 e angefügt: „§ 5 e (1) Die landwirtschaftlichen Alterskassen können weitere Mittel aufwenden, um allgemeine Maßnahmen oder Einzelmaßnahmen im Interesse der beitragspflichtigen landwirtschaftlichen Unternehmer zu fördern oder durchzuführen. Entstehen den landwirtschaftlichen Alterskassen besondere Aufwendungen dadurch, daß sie Betriebshelfer anderen Einrichtungen zur Verfügung stellen, so sind ihnen diese Aufwendungen zu erstatten. § 5 Absatz 4 findet entsprechende Anwendung. (2) Beschlüsse der landwirtschaftlichen Alterskassen über allgemeine Maßnahmen aufgrund des Absatzes 1 bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde." 8. In Artikel 1 Nr. 9 erhält Buchstabe c folgende Fassung: „c) Absatz 7 wird gestrichen." 9. In Artikel 1 Nr. 10 erhält Buchstabe b folgende Fassung: „b) Absatz 3 wird gestrichen." 0. Artikel 5 wird gestrichen. Sonn, den 23. Juni 1965 Erler und Fraktion nlage 3 Umdruck 693 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. ReinLard, Bewerunge, Wittmer-Eigenbrodt, Ehnes, Ertl und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs ines Dritten Giesetzes zur Änderung und Ergänung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landvirte (Drucksachen IV/1947, IV/2425, IV/3471). er Bundestag wolle beschließen: n Artikel 2 erhält Nummer 1 folgende Fassung: 1. § 7 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 erhält folgende Fassung: (unverändert Drucksache IV/3471 Seite 9) b) In Absatz 2 werden .die Worte „bis zum 31. Dezember 1963" durch die Worte „bis zum 31. Dezember 1966" ersetzt. c) In Absatz 4 werden die Worte „bis zum 31. Dezember 1964" durch die Worte „bis zum 31. Dezember 1966" ersetzt.' Bonn, den 23. Juni 1965 Dr. Reinhard Schlee Bewerunge Spies Wittmer-Eigenbrodt Stooß Ehnes Sühler Bauer '(Wasserburg) Tobaben von Bodelschwingh Vogt Dr. Brenck Weinzierl Dr. Frey (Bonn) Dr. Winter Glüsing (Dithmarschen) Wittmann Dr. Götz Ziegler Hösl Ertl Dr. Knorr Dr. Miessner Frau Dr. Kuchtner Murr Dr. Martin Wächter Dr. Ramminger Weber (Gieorgenau) Dr. Preiß Reichmann Riedel (Frankfurt) Anlage 4 Umdruck 689 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen IV/1947, IV/2425, IV/3471). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 4 erhält § 4 folgende Fassung: § 4 Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung gibt den Wortlaut des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte in der Fassung des ,Gesetzes zur Neuregelung der Altershilfe für Landwirte vom 3. Juli 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 845) und des Artikels 2 des Gesetzes zur Neuregelung der Altershilfe für Landwirte, geändert durch 'das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte vom 23. Mai 1963 (Bundesgesetzbl. I S. 353), in der nach diesem Gesetz geltenden Fassung in neuer Paragraphenfolge bekannt und beseitigt dabei Unstimmigkeiten des Wortlauts." Bonn, ,den 23. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Mischnick und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1965 9825 Anlage 5 Umdruck 693 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes (Drucksachen IV/1488, IV/3508, Nachtrag zu IV/3508). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 16 erhält § 33 Abs. 1 folgende Fassung: „(1) Ein Abschlag oder ein Zuschlag am Vergleichswert ist zu machen, 1. soweit die tatsächlichen Verhältnisse bei einer Nutzung oder einem Nutzungsteil von den bei der Bewertung unterstellten regelmäßigen Verhältnissen der Gegend (§ 31 Abs. 2 Nr. 2) um mehr als 20 vom Hundert abweichen und 2. wenn die Abweichung eine Änderung des Vergleichswertes der Nutzung oder des Nutzungsteiles um mehr als den fünften Teil, mindestens aber um 1000 Deutsche Mark, oder um mehr als 10 000 Deutsche Mark, bewirkt." 2. In Artikel 1 Nr. 22 wird in § 79 der folgende Absatz 1 a eingefügt: „ (1 a) Abmelkställe in Berlin (West) gehören ohne Rücksicht auf den Umfang der Tierbestände zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, solange das Gesetz zur Förderung der Wirtschaft in Berlin (West) vom 19. August 1964 (Bundesgesetzbl. I S. 675) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Berlinhilfegesetzes vom 17. März 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 77) gilt." 3. Artikel 2 Abs. 4 a erhält folgende Fassung: „ (4 a) Bei der Feststellung von Einheitswerten nach geltendem Recht auf den 1. Januar 1965 oder einen späteren Zeitpunkt richtet sich die Zugehörigkeit der Tierbestände zum landwirtschaftlichen Vermögen nach § 28 Abs. 3 Nr. 4 in Verbindung mit § 39 a des Bewertungsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes; § 29 Abs. 3 des Bewertungsgesetzes in der vor Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Fassung ist nicht mehr anzuwenden. Fortschreibungen aus diesem Grunde sind auf den 1. Januar 1965, 1. Januar 1966 und 1. Januar 1967 auf Antrag, auf den 1. Januar 1968 oder einen späteren Zeitpunkt von Amts wegen ohne Rücksicht auf Fortschreibungsgrenzen durchzuführen." Bonn, den 24. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 6 Umdruck 709 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes (Drucksachen IV/1488, IV/3508, Nachtrag zu IV/3508). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 18 § 51 a) werden in Absatz 1 die Sätze 2 und 3 gestrichen, b) wird folgender Absatz 3 angefügt: „ (3) Flächen sind stets dem Grundvermögen zuzurechnen, wenn sie in einem Bebauungsplan als Bauland festgesetzt sind, ihre sofortige Bebauung möglich ist und die Bebauung innerhalb des Plangebiets in benachbarten Bereichen begonnen hat oder schon durchgeführt ist. Satz 1 gilt nicht für die Hofstelle und mit der Hofstelle in räumlichem Zusammenhang stehende Hof-, Garten- und Weideflächen sowie für weinbaulich oder gärtnerisch genutzte Flächen, wenn der Weinbau oder der Gartenbau den Hauptzweck eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft bildet, der dem Eigentümer der Flächen als Existenzgrundlage dient." 2. In Artikel I Nr. 18 wird folgender § 51 b eingefügt: „§ 51 b Baureife Grundstücke (1) Innerhalb der unbebauten Grundstücke bilden die baureifen Grundstücke eine besondere Grundstücksart. (2) Baureife Grundstücke sind unbebaute Grundstücke, wenn sie in einem Bebauungsplan als Bauland festgesetzt sind, ihre sofortige Bebauung möglich ist und die Bebauung innerhalb des Plangebietes in benachbarten Bereichen begonnen hat oder schon durchgeführt ist. Zu den baureifen Grundstücken gehören nicht Grundstücke, die für den Gemeindebedarf vorgesehen sind." Bonn, den 24. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 7 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Struve zu dem Gesetz zur Änderung des Bewertungsgesetzes (Drucksache IV/1488). Mit der Verabschiedung des neuen Bewertungsgesetzes werden die Einheitswerte für das land-und forstwirtschaftliche Vermögen und für das 9826 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1965 Grundvermögen auf den 1. Januar 1964 neu festgestellt. Die Anwendung dieses Gesetzes wird daher für alle land- und fonstwirtschaftlichen Betriebe weitgehende Auswirkungen haben und erhält somit eine ,große steuerpolitische Bedeutung. Die letzte Einheitsbewertung erfolgte im Jahre 1935. Seit Jahren wird eine Neubewertung der Einheitswerte unter Berufung auf die inzwischen eingetretene grundlegende Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse gefordert. Die deutsche Landwirtschaft hat sich diesen Forderungen bisher mit Entschiedenheit widersetzt. Sie hat immer wieder darauf hingewiesen, daß eine neue Einheitsbewertung verfrüht ist. Ich halte es für meine Pflicht, dem Hohen Hause noch einmal die Gründe für diesen Standpunkt darzulegen. Der Einheitswert ist — hier 'besteht leider in weiten Kreisen der Offentlichkeit eine falsche Vorstellung — kein Vermögenswert. Er bringt vielmehr den Wert des nachhaltigen Reinertrages eines Betriebes zum Ausdruck. Nachhaltiger Reinertrag ist dabei der Reinertrag, der im Durchschnitt mehrerer Jahre erzielt worden ist. Die Grünen Berichte zeigen eindeutig, daß die Entwicklung der Reinerträge in der Landwirtschaft keinerlei Veranlassung gibt, das Steueraufkommen der Landwirtschaft über neue Einheitswerte zu erhöhen. Es ist abwegig, anzunehmen, daß durch die Neufestsetzung der Einheitswerte Steuerreserven in der Landwirtschaft erschlossen werden könnten. Es ist nicht möglich, durch das neue Bewertungsgesetz etwa kommunale Finanzsorgen über ein erhöhtes Grundsteuer-A-Aufkommen auszugleichen oder das Aufkommen an Vermögensteuer, Erbschaftsteuer oder Einkommensteuer zu erhöhen. Der nahezu revolutionäre Umstellungsprozeß der Landwirtschaft innerhalb der Industriegesellschaft und die vorzeitige Verwirklichung des Gemeinsamen Agrarmarktes veränderten die Ertragsverhältnisse der landwirtschaftlichen Betriebe von Jahr zu Jahr grundlegend. Das trifft einmal für die Landwirtschaft als Ganzes zu. Zum anderen haben die Auswirkungen der EWG-Agrarmarktordnungen die nachhaltigen Reinertragsverhältnisse der Betriebe untereinander wesentlich verschoben. Das gilt für die Erträge der einzelnen Erzeugnisse auf dem pflanzlichem Sektor genauso wie in der Veredelungswirtschaft. Das gilt vor allem aber auch für die völlig verschobenen Standortverhältnisse der Verbrauchergebiete und der marktfernen Gebiete. Die nunmehr dem Hohen Hause zur Verabschiedung vorliegende Ausschußvorlage mußte deshalb von dem seinerzeit eingebrachten Regierungsentwurf erheblich abweichen, wenn sie den berechtigten Einwänden der Landwirtschaft gegen eine Neubewertung zum jetzigen Zeitpunkt Rechnung tragen wollte. Das gilt vor allem für die Festlegung des Reinertrages für den sogenannten Spitzenbetrieb mit der Betriebszahl 100. Die Höhe dieses Reinertrages bestimmt bekanntlich die Höhe der Einheitswerte aller landwirtschaftlichen Betriebe im Bundesgebiet. Die Mitglieder des Finanzausschusses und des Ernährungsausschusses haben meines Erachtens in Beratungen mit den Vertretern des Bundesfinanz-und Bundesernährungsministeriums eine finanzpolitisch wie für die Landwirtschaft vertretbare Vorlage ausgearbeitet, die heute dem Hohen Hause zur Entscheidung vorliegt. Ich möchte allen Beteiligten dafür den aufrichtigen Dank meiner Fraktion aussprechen. Der zur Beschlußfassung vorliegende Reinertragswert geht von mehrjährigen Buchführungsergebnissen aus, die in über 1000 Betrieben vom Bundesfinanzministerium ermittelt wurden. Die Buchführungsergebnisse dieser Betriebe sind mit den Ergebnissen der Testbetriebe des Grünen Berichts verglichen und aufeinander abgestimmt worden. Die neuen Einheitswerte sind also nicht etwa aus irgendwelchen Überlegungen manipuliert, sondern entsprechen den tatsächlichen wirtschaftlichen Ertragsverhältnissen in der Landwirtschaft. Dabei haben wir allerdings unter Hinweis auf die Ergebnisse der Grünen Berichte in den Beratungen des Finanzausschusses und des Ernährungsausschusses feststellen müssen, daß ein wesentlicher Teil der Reinerträge der deutschen Landwirtschaft in zunehmendem Maße aus Einkommenshilfen des Bundes und der Länder besteht. Einige dabei sehr ins Gewicht fallende Einkommenshilfen werden nicht unbedingt von nachhaltiger Dauer sein. Das hängt insbesondere mit der Harmonisierung der landwirtschaftlichen Einkommenshilfen im Rahmen des Gemeinsamen Marktes der EWG zusammen. Es war deshalb notwendig, diesen Teil des Reinertrages bei der Berechnung des Einheitswertes auszuschalten, weil er nicht von nachhaltiger Dauer ist und somit nach den gesetzlichen Bestimmungen im Reinertrag keine Berücksichtigung finden darf. Dennoch müssen wir uns auch im gegenwärtigen Zeitpunkt mit dem berechtigten Argument der Landwirtschaft auseinandersetzen, daß die Entwicklung der Ertragsverhältnisse der deutschen Landwirtschaft innerhalb des Gemeinsamen Marktes nach wie vor unübersichtlich ist. Wir haben dieses Argument in unseren Beratungen eingehend gewürdigt und versucht, insbesondere unter Zugrundelegung der Beschlüsse des EWG-Ministerrates, die am 1. Juli 1967 in Kraft treten, es angemessen zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck isst von dem ermittelten nachhaltigen Reinertrag ein besonderer Abschlag für noch mögliche EWG-Risiken vorgenommen worden. Wir glauben, damit die negativen Auswirkungen des Gemeinsamen Marktes auf den nachhaltigen Reinertrag in etwa ausgeglichen zu haben. Wir erwarten von der Bundesregierung, daß sie bei der Verabschiedung der noch ausstehenden Agrarmarktordnungen weitere nachteilige Auswirkungen auf den Reinertrag unserer Betriebe verhindert. Das gleiche gilt für die bevorstehenden Preisangleichungen für Milch, Rindfleisch und Zuckerrüben. Meine politischen Freunde und ich haben uns unter Zurückstellung gewisser Bedenken, die nach wie vor aus der Unsicherheit der EWG resultieren, bereit gefunden, der Verabschiedung des Bewertungsgesetzes im jetzigen Zeitpunkt zuzustimmen. Wir gehen dabei davon aus, daß die Bundesregie- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1965 9827 rung bei den zukünftigen Verhandlungen im Ministerrat keine weiteren Zugeständnisse zu Lasten der Landwirtschaft eingeht. Das neue Bewertungsgesetz wird zu einer Verschiebung der Einheitswerte innerhalb der Landwirtschaft führen. Die Grünen Berichte und die Buchführungsergebnisse weisen u. a. (eindeutig aus, daß sich die Ertragsverhältnisse der (einzelnen Bodennutzungssysteme seit 1935 zum Teil beträchtlich verschoben haben. Das ist z. B. besonders auffallend bei den Futterbaubetrieben mit hohem natürlichem Grönlandanteil. Andererseits haben sich aber auch die Ertragsverhältnisse der einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe zum Teil wesentlich geändert. Ich darf 'in diesem Zusammenhang an die Verbesserung der Bodenverhältnisse durch wasserwirtschaftliche Maßnahmen, an 'die Verbesserung der inneren und äußeren Verkehrslage durch die Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung sowie den Straßen-und Wirtschaftswegebau erinnern. Diesle Verschiebung 'der Einheitswerte innerhalb der Landwirtschaft müssen wir alle begrüßen; denn 'sie entspricht dem Gebot der steuerlichen 'Gerechtigkeit. Es wird aber darauf ankommen, die Einstufung der einzelnen Betriebe zueinander unter voller Würdigung ihrer Ertragskraft gerecht durchzuführen. Hier fällt dem Bundesbewtertungsbeirat, der sich aus sachverständigen Persönlichkeiten zusammensetzt, eine verantwortungsvolle Aufgabe zu. Er hat sicherzustellen, daß in den einzelnen Betrieben die besonderen Verhältnisse, die (den nachhaltigen Reinertrag beeinflussen, angemessen bei der Errechnung des neuen Einheitswertes berücksichtigt werden. Das gilt insbesondere für die von uns bei Verabschiedung der Grünen Pläne immer wieder anerkannten wirtschaftlichen Schwierigkeiten für die von Natur benachteiligten Gebiete. Das gilt nicht minder für die negativen Auswirkungen der Marktferne sowie der Zonenrandgebiete. Die Grünen Berichte beweisen eindeutig, daß diese zum Teil durch natürliche und zum Teil durch politische 'Gegebenheiten ausgelösten Schwierigkeiten ganz erhebliche Auswirkungen auf den nachhaltigen Reinertrag eines Betriebes haben. Unabhängig von diesen im wesentlichen standortbedingten Faktoren möchte ich auf einen der wichtigsten Umstände im Zusammenhang mit unseren Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur hinweisen. Neben der Grundsteuer müssen unsere landwirtschaftlichen Betriebe in sehr unterschiedlichem Umfange Dauerlasten für wasserwirtschaftliche Maßnahmen, für die Flurbereinigung, für den Wirtschaftswegebau und für die Trinkwasserversorgung in Form von Beiträgen an Wasser- und Bodenverbände, Teilnehmergemeinschaften usw. übernehmen. Die Höhe dieser Abgaben übersteigt sehr oft die Grundsteuer und nimmt in den betroffenen Betrieben einen beträchtlichen Teil des Reinertrages in Anspruch. Es ist ein echtes agrarpolitisches Anliegen, daß diese Dauerlasten bei dem Einheitswertangleichungsverfahren in vollem Umfange berücksichtigt werden. Andernfalls wird es uns nicht gelingen, eine wirklich von allen befürwortete nachhaltige Verbesserung der Agrarstruktur in der deutschen Landwirtschaft in absehbarer Zeit durchzuführen. Das neue Bewertungsgesetz wird nach ,der Ausschußvorlage zu einer globalen Erhöhung der Einheitswerte für die Landwirtschaft führen, die vom Bundesministerium der Finanzen auf 45-50 % geschätzt wird. In Übereinstimmung mit dem von der Bundesregierung mehrfach abgegebenen Versprechen ist in dem vorliegenden Gesetz sichergestellt, daß diese globale Heraufsetzung der Einheitswerte nicht zu einer automatischen Erhöhung des Steueraufkommens bei den verschiedenen Steuerarten der Landwirtschaft führen wird. Das gilt zunächst für die Grundsteuer. Es ist vorgesehen, daß die Grundsteuermeßbeträge nach Feststellung der neuen Einheitswerte entsprechend gesenkt werden. Damit soll sichergestellt werden, daß unsere politische Absicht unbeschadet der Finanzhoheit der Gemeinden verwirklicht wird, eine Erhöhung der von der Landwirtschaft zu zahlenden Grundsteuer wegen der Veränderung der Einheitswerte zu verhindern. Hinsichtlich der Vermögensteuer und der Erbschaftsteuer begrüßen wir ,die vom Finanzausschuß vorgeschlagene Entschließung, daß das neue Bewertungsgesetz nicht zu einer Erhöhung dieser beiden Steuern führen darf. Die Auswirkungen einer neuen Einheitsbewertung auf die Einkommensteuer der nichtbuchführungspflichtigen Landwirte wird bekanntlich in einem besonderen Gesetz geregelt. Für die Gesamtheit unserer landwirtschaftlichen Betriebe können die neuen Einheitswerte allerdings frühestens bis zum 1. Januar 1968 festgestellt sein. Der Zeitpunkt ,des Inkrafttretens — für die einzelnen steuerlichen Gesetze, für die Erhebung von Gebühren und Kasten und für die Berechnung der Abfindungen der weichenden Erben nach (der Höfeordnung — wird durch ein besonderes Gesetz bestimmt werden. Bis zu .diesem Zeitpunkt bleibt es bei den bisherigen Einheitswerten. Die Durchführung des Bewertungsverfahrens bedarf noch umfangreicher Feststellungen und Untersuchungen des Bundesbewertungsbeirats sowie der Gutachterausschüsse bei den Oberfinanzdirektionen der Länder. Diese Gremien mit den Beamten der Finanzverwaltung und den Sachverständigen übernehmen damit leine große verantwortungsvolle Arbeit für die richtige Durchführung dieses Gesetzes. Sie haben vor allem die sehr schwierige Aufgabe zu lösen, die großen Unterschiede innerhalb der deutschen Landwirtschaft in den (einzelnen Betriebssystemen und !in den verschiedenen Regionen, bedingt durch Klima, Bodenverhältnisse und Marktferne, richtig zu würdigen. Sicherlich können wir uns — wie bisher — auf deren gewissenhafte Arbeit verlassen. Das neue Bewertungsgesetz wird dann sicherstellen, daß 'die einzelnen Betriebe zueinander die (den tatsächlichen nachhaltigen Ertragsverhältnissenentsprechenden Einheitswerte erhalten. 9828 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1965 Anlage 8 Umdruck 702 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Zimmermann, Adorno, Dr. Besold, Ehnes, Bauer (Wasserburg), Weinzierl, Ertl, Murr und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes (Drucksachen IV/1488, IV/3508, Nachtrag zu IV/3508). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 16 wird in § 32 a Abs. 2 hinter dem Wort „Hopfen" die Zahl „254,00 DM" in „228,60 DM" geändert. Bonn, den 24. Juni 1965 Dr. Zimmermann (München) Adorno Dr. Besold Ehnes Bauer (Wasserburg) Weinzierl Bauknecht Dr. Dittrich Dr. Eckhardt Dr. Franz Frau Geisendörfer Frau Haas Dr. von Haniel-Niethammer Dr. Kempfler Frau Dr. Kuchtner Leukert Frau Dr. Probst Dr. Ramminger Anlage 10 Umdruck 699 Entschließungsantrag der Abgeordneten Ertl, Dr. Effertz, Weber (Georgenau), Walter und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes (Drucksachen IV/1488, IV/3508, Nachtrag zu IV/3508). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, durch Billigkeitsmaßnahmen sicherzustellen, daß bei der Anwendung der Richtsätze zur Abgrenzung der landwirtschaftlichen Tierhaltung nach § 39 a in grenzdurchschnittenen landwirtschaftlichen Betrieben auch die durch die Grenzziehung von 1945 abgetrennten Flächen berücksichtigt werden. Die durch die Grenzziehung entstandenen Schäden dürfen zu keiner weiteren wirtschaftlichen Benachteiligung führen. Bonn, den 24. Juni 1965 Schlee Seidl (München) Spies Stiller Stooß Sühler Vogt Wagner Weinkamm Wieninger Dr. Winter Wittmann Ziegler Ertl Murr Kubitza Logemann Soetebier Ertl Dr. Effertz Weber (Georgenau) Walter Frau Dr. Kiep-Altenloh Kubitza Logemann Mauk Freiherr von Mühlen Murr Peters (Poppenbüll) Reichmann Schmidt (Kempten) Dr. Starke Dr. Supf Anlage 9 Umdruck 701 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes (Drucksachen IV/1488, IV/3508, Nachtrag zu IV/3508). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bis zum 1. April 1966 alle Unterlagen vorzulegen, die die Grundlage der im § 32 a Abs. 2 des Bewertungsgesetzes aufgeführten Ertragswerte der Sonderkulturen bilden. Aufgrund dieser Unterlagen ist unter Berücksichtigung der im § 32 a getroffenen Grundentscheidung zu überprüfen, ob und inwieweit die Ertragswert-Skala des § 32 a Abs. 2 des Bewertungsgesetzes im allgemeinen und im einzelnen zutreffend ist. Dabei ist in Betracht zu ziehen, daß Sonderkulturen sowohl als ausschließliche Nutzung als auch im Rahmen allgemeiner landwirtschaftlicher Nutzung angebaut werden und daß Sonderkulturen durch Marktordnungen geschützt sind bzw. sich am freien Markt unter wechselnden Bedingungen behaupten müssen. Bonn, den 24. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 11 Umdruck 667 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land-und Forstwirtschaft nach Durchschnittsätzen (GDL) (Drucksachen IV/3441, IV/3568, Nachtrag zu IV/3568). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 12 wird gestrichen. 2. § 13 Ziffer 2 wird gestrichen. 3. In § 13 Ziffer 3 Buchstabe a wird der letzte Satz gestrichen. 4. § 13 c wird gestrichen. 5. In § 15 Abs. 2 werden die Jahreszahlen 1965/66 durch die Jahreszahlen 1968/69 ersetzt. Bonn, den 22. Juni 1965 Erler und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1965 9829 Anlage 12 Umdruck 697 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittsätzen (GDL) (Drucksachen IV/3441, IV/3568). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 13 Ziff. 1 Buchstabe a erhält der letzte Satz die folgende Fassung: „§ 39 a Abs. 2 bis 5 und § 79 Abs. 1 a des Bewertungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes vom (Bundesgesetzbl. I S.....) sind anzuwenden." 2. In § 13 b Abs. 1 erhält der letzte Satz die folgende Fassung: „§ 39 a Abs. 2 bis 5 und § 79 Abs. 1 a des Bewertungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes vom (Bundesgesetzbl. I S.....) sind anzuwenden." Bonn, den 24. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 13 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Wagner für die Fraktion der CDU/CSU zu dem Gesetz über organisatorische und personelle Maßnahmen auf dem Gebiete des Verfassungsschutzes und über die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste (Drucksachen IV/2582, IV/3469). Die Fraktion der CDU/CSU stimmt dem Antrag des Ausschusses für Inneres zu. Wir begrüßen die von der Bundesregierung getroffenen organisatorischen Maßnahmen und personellen Veränderungen innerhalb des Bundesamts für Verfassungsschutz. Diese Verbesserungen dienen dem Zweck, daß das Bundesverfassungsschutzamt künftig noch wirksamer als bisher die ihm von Art. 87 des Grundgesetzes übertragene Aufgabe erfüllen kann, Nachrichten über alle Bestrebungen gegen den Bestand und gegen die freiheitliche Grundordnung der Bundesrepublik zu sammeln und damit die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bekämpfung des Links- und Rechtsradikalismus zu schaffen. Die gefährdete Existenz der Bundesrepublik Deutschland am Rande des kommunistischen Machtblocks, die grausamen Erfahrungen unserer Vergangenheit und die unmenschliche Gegenwart unseres gespaltenen Landes erfordern ständig die größte Wachsamkeit gegenüber den Feinden der Demokratie. Ein Höchstmaß an wirksamer Abwehrbereitschaft ist aber nur möglich, wenn zwischen den Verfassungsschutzbehörden, den Parlamenten und den Staatsbürgern das Bewußtsein gegenseitigen Vertrauens in den Grundfragen der Freiheitssicherung lebendig ist. Dazu gehört, daß das Menschenmögliche geschieht, um einen Mißbrauch der äußerst schwierigen Arbeit des Verfassungsschutzes, die Anerkennung verdient, auszuschließen. Wenn auch der 2. Untersuchungsausschuß erfreulicherweise einen Mißbrauch nicht festgestellt hat, so begrüßen wir doch den schon früh unterbreiteten Vorschlag der Bundesregierung und den entsprechenden Antrag des Ausschusses für Inneres, die parlamentarische Kontrolle zur Festigung des allgemeinen Vertrauens und damit letztlich auch zur Stärkung des Verfassungsschutzes auszudehnen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Arthur Killat


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich begründe die Anträge auf Umdruck 686 unter Ziffer 3 und Ziffer 5.

    (V o r sitz: Präsident D. Dr. Gerstenmaier.)

    Ich möchte eingangs betonen, daß wir die Rehabilitationsmaßnahmen, die nunmehr in der Dritten Novelle vorgesehen sind, sehr begrüßen. Wir begrüßen sie mit besonderer Freude, weil es sich hierbei auch um „alte Bekannte" handelt; denn in der Beratung im März 1963 — Sie können es in dem Protokoll der 70. Sitzung nachlesen — hatten wir bereits den Antrag gestellt, Maßnahmen der Heilbehandlung zur Erhaltung, Besserung oder Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit analog den Maßnahmen, die in der Rentenversicherung bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit gelten, bei den Alterskassen einzuführen, und zwar so, wie das für Arbeiter und Angestellte heute schon gilt. Sie haben diese Anträge damals mit einer sehr, sehr zweifelhaften Begründung abgelehnt. Heute sind Sie Gott sei Dank zu der Erkenntnis gekommen, daß Ihr damaliger Standpunkt nicht aufrechtzuerhalten ist.
    Sie gehen aber, glaube ich, wie immer in den letzten Jahren — und darauf beruht ja wohl auch der allgemeine Schwund Ihrer Möglichkeit, in Zukunft Verantwortung zu tragen — immer nur schrittweise vorwärts, ja, ich möchte sogar sagen: Sie stolpern förmlich von Bestimmung zu Bestimmung oder von Gesetz zu Gesetz.

    (Zuruf von der CDU/CSU.)

    — Moment, Herr Kollege, das hat mit Wahlreden nichts zu tun, sondern das sind ganz einfach Tatbestände. Es handelt sich hier um die gleichen Vorgänge wie bei ,den Arbeitern und Angestellten, und wir haben hier für die bäuerliche Bevölkerung die gleichen Maßnahmen zu treffen.
    Was beabsichtigen wir mit unserem Antrag auf Umdruck 686 Ziffer 3, in § 5 b Abs. 2 die Worte „bestehende Einrichtungen, wie" zu streichen? Dazu ist folgendes zu sagen. Sie wollen mit dieser Vorschrift in § 5 b Abs. 2 verhindern, daß auch die Alterskassen und die Berufsgenossenschaften, denen die Alterskassen angegliedert sind, nicht nur die bestehenden öffentlichen Einrichtungen in Anspruch nehmen, sondern sich, wie es in der Rentenversicherund der Fall ist, unter Umständen eigene Einrichtungen schaffen. Ob solche Einrichtungen geschaffen werden, ist eine Frage der Zweckmäßigkeit, über die die Selbstverwaltung zu entscheiden hat. Soweit eine solche Einrichtung unzweckmäßig sein sollte, könnte auch die Aufsicht, die mitzuentscheiden hat und ihre Zustimmung geben soll, ihr Veto einlegen.
    Für die Arbeiter und Angestellten gibt es diese einschränkenden Bestimmungen, wo und in welcher Form diese Maßnahmen der stationären Heilbehandlung durchgeführt werden sollen, nicht. Nach § 1237 der Reichsversicherungsordnung ist die Heilbehandlung in Kur- und Badeorten und in Spezialanstalten durchzuführen, wobei es den Versicherungsträgern überlassen bleibt, welcher Einrichtungen sie sich bedienen oder ob sie eigene Einrichtungen für bestimmte Zwecke errichten oder solche Einrichtungen vertraglich verpflichten.
    Sie werden wohl alle zugeben, daß alle unsere Sozialversicherungsträger auf dem Gebiete der Heilbehandlung, der Heilverfahren und der Rehabilitation über Einrichtungen verfügen, die sich bewährt haben. Diese Einrichtungen sind nicht aus „Spaß und Dollerei" entstanden. Sie sind vielmehr für bestimmte Zwecke, insbesondere beruflich gezielt oder auf Grund der Belastungen geschaffen worden, und für diese ganz bestimmten Zwecke haben sie sich dann auch ausgezeichnet bewährt. Wir haben sehr, sehr viele, ich könnte sagen, Hunderte von solchen Anstalten.
    Sie möchten mit der in der Vorlage enthaltenen Regelung verhindern, daß die Landwirte den Versuch unternehmen, für sich das gleiche Recht in Anspruch zu nehmen, wie es die Arbeiter und Angestellten haben. Das ist eigentlich sogar eine diskriminierende Bestimmung.

    (Zuruf von der CDU/CSU.)

    — Herr Kollege, wir haben uns im Ausschuß darüber unterhalten. Wenn Sie eine Diskriminierung nicht wollen, dann stimmen Sie unserem Antrag zu und überlassen Sie es der Selbstverwaltung der Alterskassen, überlassen Sie es den Landwirten und überlassen Sie es der Aufsicht, die mitbestimmt, wie in dem einzelnen Fall entschieden wird.
    Das zu unserem Antrag in Nr. 3, die Worte „bestehende Einrichtungen wie" zu streichen, womit erreicht werden soll, daß Gleichheit zwischen den versicherten Angestellten, Arbeitern — auch Landarbeitern — und den selbständigen Landwirten hergestellt wird.
    Wenn Sie gestatten, Herr Präsident, darf ich gleich die Ziffer 5 unseres Antrags mit begründen, weil sie ein ähnliches Problem und einen ähnlichen Tatbestand — stationäre Heilbehandlung — betrifft. In § 5 b Abs. 3 ist vorgesehen, daß während der stationären Heilbehandlung Ersatzleistungen nur bis zur Dauer von höchstens drei Monaten gewährt werden dürfen. Auch das bedeutet für die Landwirte eine erhebliche Benachteiligung gegenüber den Versicherten in der Rentenversicherung oder in sonstigen Einrichtungen. Ich darf nur darauf verweisen, daß in der Rentenversicherung bei den Rehabilitationsmaßnahmen — die wir ja auch schon gesetzestechnisch an die erste Stelle gesetzt haben, weil Vorbeugen besser ist als Zahlen — beispielsweise für die Barleistungen, also Übergangsgeld



    Killat
    oder Berufsförderung, die Gewährung für die Dauer mindestens eines Jahres vorgesehen ist, und wenn weitere Maßnahmen erfolgversprechend sind, können die Leistungen für weitere zwei Jahre, also insgesamt für drei Jahre gewährt werden. Hier dagegen ist eine Höchstdauer von nur drei Monaten vorgesehen.
    Weiterhin darf ich dazu sagen, daß die stationäre Heilbehandlung einschließlich aller sonstigen sogenannten nachgehenden medizinischen Maßnahmen der Behandlung in der Rentenversicherung überhaupt keiner Begrenzung unterliegt.
    Eine Begrenzung auf drei Monate in dem vorliegenden § 5 b Abs. 3 wäre also sehr zu bedauern. Jeder Mediziner wird Ihnen sagen, daß beispielsweise bei Schädigungen des Herzens oder des Kreislaufs — diese Erkrankungen stehen nach den Untersuchungen eines entsprechenden Instituts der Landwirtschaft mit fast 40 % an erster Stelle — oder bei der nächsten Krankheitsgruppe — mit annähernd 20 % —, nämlich chronischem Gelenkrheumatismus, Gicht und ähnlichem, eine auf den Tag genaue Begrenzung erfolgversprechender Heilmaßnahmen nicht möglich ist. Es ist bei solchen Erkrankungen unmöglich, zu sagen: entweder muß nach drei Monaten die Behandlung abgeschlossen oder ausgesetzt werden, weil der Patient gesund ist, oder er muß, wenn er nicht gesund ist, eine Altersrente erhalten.

    (Zuruf des Abg. Stingl.)

    — Schön, Herr Kollege, ich hoffe, daß Sie auch diesem Vorschlag zustimmen.

    (Abg. Stingl: Nicht „auch"!)

    Wenn wir beide Vorschläge annehmen, tun wir den Landwirten im Sinne der Gleichstellung von Landwirten mit den Arbeitern und Angestellten einen großen Dienst. Um bei dieser starren Grenze wenigstens einen gewissen Spielraum zu haben, schlagen wir vor, die Worte „in der Regel" einzufügen. Damit ist dann nach ärztlicher Begutachtung und den sonstigen Umständen eine gewisse Verlängerung möglich.
    Ich hoffe, daß Sie nicht nur in diesem Fall, sondern auch in dem Fall der sogenannten Einschränkung der Heilbehandlung in den bestehenden Einrichtungen unseren Vorschlägen folgen.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Stingl: „sogenannten" war gut!)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Abgeordneter Berberich!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von August Berberich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Antrag unter Ziffer 3 des Umdrucks 686 können wir nicht zustimmen. Im Ausschuß haben wir uns über diese Frage sehr eingehend unterhalten. Die Regierung hat vorgetragen, daß heute schon in einem Großteil der Heime der Sozialversicherung eine Menge Plätze unbelegt seien

    (Widerspruch bei der SPD)

    und daß es sinnvoll sei, zunächst einmal den Versuch zu machen, die Rehabilitationsmaßnahmen in den bestehenden Einrichtungen durchzuführen.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Das bedeutet nicht, daß wir für die Dauer diesen Zustand aufrechterhalten wollten. Wir wollen uns aber in der Anlaufzeit nicht mit Baukosten und Baumaßnahmen der Alterskassen belasten,

    (Abg. Stingl: Sehr richtig!)

    sondern wir wollen die Rehabilitation anlaufen lassen, die der Gesundung der Bauern dienen soll, und erst dann entscheiden, ob wir Baumaßnahmen durchführen.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Dem vom Herrn Kollegen Killat begründeten Antrag unter Ziffer 5 des Umdrucks 686, zwischen den Worten „Ersatzleistungen" und „bis zur Dauer" die Worte „in der Regel" einzufügen, stimmen wir zu. Das wird keine allzu großen materiellen Wirkungen haben, weil gerade in der Landwirtschaft die Frage der Abwesenheit des Betriebsinhabers zu stationären Heilbehandlungsmaßnahmen in vielen Fällen eine natürliche Grenze für die Heilbehandlung setzt, unter Umständen eine Grenze, die vom medizinischen Standpunkt aus noch nicht einmal zu vertreten wäre. Aus diesen Erwägungen stimmen wir dem Antrag zu.

    (Beifall in der Mitte und links.)