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    Deutscher Bundestag 193. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1965 Inhalt: Abg. Dr. Süsterhenn rückt gem. § 5 Abs. 3 des Richterwahlgesetzes als Mitglied, Abg. Dr. Stoltenberg als Stellvertreter nach 9771 A Abg. Dr. h. c. Güde rückt gem. § 6 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht als Wahlmann nach . . . . 9771 A Fragestunde (Drucksachen IV/ 3612, IV/ 3627) Frage des Abg. Kaffka: Mittel zur Beseitigung von Westwallanlagen in Rheinland-Pfalz Kattenstroth, Staatssekretär . . . 9771 C Kaffka (SPD) 9771 C Fragen der Abg. Liehr und Wellmann: Flutlichtanlage im Berliner Olympia-Stadion Kattenstroth, Staatssekretär 9772 A, 9772 C Liehr (SPD) 9772 B Vizepräsident Dr. Schmid . 9772 C, 9773 B, 9773 C, 9774 A Wellmann (SPD) 9773 A Urban (SPD) . . . . . . . . 9773 B Bartsch (SPD) 9773 D Stiller (CDU/CSU) 9774 A Braun (SPD) 9774 A Fragen der Abg. Dr. Hamm (Kaiserslautern) und Opitz: Rechtsverordnungen über die Abgabe von Arzneimitteln Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . 9774 C, 9776 A, 9777 A, 9778 B Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . . 9774 D, 9776 B, 9777 A Frau Dr. Hubert (SPD) . . 9775 B, 9777 D Dr. Dittrich (CDU/CSU) . 9775 C, 9776 D, 9777 D Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . . 9775 D, 9776 D, 9778 A Opitz (FDP) . . . . . . . . . . 9778 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Schänder des deutschen Namens in Bamberg Höcherl, Bundesminister 9778 C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 9778 D Jahn (SPD) . . . . . . . . . 9779 A Frage des Abg. Biechele: Prüfungsergebnisse über die Messungen des Kohlenoxydgehalts der Luft Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 9779 A Biechele (CDU/CSU) 9779 B Dürr (FDP) . . . . . . . . . 9779 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1965 Fragen des Abg. Biechele: Fahrbahndecke der B 33 westlich von Mühlhausen Dr. Seiermann, Staatssekretär . 9779 D Biechele (CDU/CSU) 9780 A Frage des Abg. Freiherr von Mühlen: Schienengleicher Bahnübergang an der Remsbahn in Waiblingen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 9780 B Freiherr von Mühlen (FDP) . . . . 9780 D Dr. Roesch (SPD) 9780 D Entwurf eines Gesetzes über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft sowie des Geld- und Kapitalverkehrs (Wirtschaftssicherstellungsgesetz) (Drucksache IV/ 892) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/ 3596) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/ 3416) — Dritte Beratung —; in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Sicherstellung der Versorgung mit Erzeugnissen der Ernährungs- und Landwirtschaft sowie der Forst- und Holzwirtschaft (Ernährungssicherstellungsgesetz) (Drucksache IV/ 893) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/ 3595); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/ 3357) — Dritte Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung des Verkehrs (Verkehrssicherstellungsgesetz) (Drucksache IV/ 894) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/ 3597) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr-, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/ 3482) — Dritte Beratung — Dorn (FDP) 9781 B Dr. Steinmetz (CDU/CSU) 9783 C Schultz (FDP) 9785 B Jahn (SPD) 9785 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung eines Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen IV/ 1947, IV/ 2425); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/ 3647) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/ 3471) -- Zweite und dritte Beratung — Berberich (CDU/CSU) . . 9788 A, 9789 B, 9791 B, 9795 B, 9796 C, 9800 D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 9788 B Frehsee (SPD) . . 9789 C, 9793 D, 9795 C, 9796 D, 9797 C, 9800 A, 9801 B Killat (SPD) . . . . . 9790 A 9791 D Frau Korspeter (SPD) . . . . . 9792 A Dr. Franz (CDU/CSU) 9793 B, 9798 C Exner (CDU/CSU) . . . . . . . 9793 C Geiger (Aalen) (SPD) . . . . . . 9794 C Dr. Reinhard (CDU/CSU) . 9796 A, 9796 D Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 9796 C, 9797 A, 9797 C Jahn (SPD) 9799 A, 9800 C Reichmann (FDP) . . . . . . . 9803 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes (Drucksache IV/ 1488); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/ 3508, zu IV/ 350i8, Nachtrag zu IV/ 3508 — Ausschußantrag Nr. 1 —) — Zweite und dritte Beratung —; in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache IV/ 909) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/ 3508, zu IV/ 3508, Nachtrag zu IV/ 3508 — Ausschußantrag Nr. 2 —) — Zweite und dritte Beratung —, mit Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Antrag betr. Förderung der bäuerlichen Veredelungswirtschaft (Abg. Logemann, Wächter, Walter, Murr, Reichmann u. Gen.) (Drucksachen IV/ 2514, IV/ 3508, zu IV/ 3508, Nachtrag zu IV/ 3508 — Ausschußantrag Nr. 3 —), mit Schriftlicher Bericht ides Finanzausschusses über den Antrag betr. Schutz der bäuerlichen Veredelungswirtschaft (Abg. Ehnes, Sühler, Krug, Dr. Kempfler, Dr. Ramminger, Dr. Gleissner, Unertl, Drachsler, Lermer u. Gen.) (Drucksachen 1W2224, IV/ 3508, zu IV/ 3508, Nachtrag zu IV/ 3508 — Ausschußantrag Nr. 3 —) und mit Entwurf eines Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen (CDU/ CSU, SPD, FDP) (Drucksachen IV/ 3441); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/ 3648) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/ 3568, Nachtrag zu IV/ 3568) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Stecker (CDU/CSU) . 9805 C, 9807 D, 9814 C, 9816 D Mick (CDU/CSU) 9805 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1965 III Schlee (CDU/CSU) 9806 A Weber (Georgenau) (FDP) 9806 D, 9810 B, 9816 B Beuster (CDU/CSU) 9806 D Stiller (CDU/CSU) 9807 A Dr. Eppler (SPD) . . . . 9808 D, 9814 C Struve (CDU/CSU) 9812 A Seidl (München) (CDU/CSU) . . 9812 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 9813 A Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 8913 D Stooß (CDU/CSU) 9817 D Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . 9819 C Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den von der Bundesregierung vorgelegten Bericht über organisatorische und personelle Maßnahmen auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes und über die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste (Drucksachen IV/ 2582, IV/ 3469) Dr. Mommer (SPD) 9819 D Memmel (CDU/CSU) 9820 A Nächste Sitzung 9821 C Anlagen 9823 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1965 9771 193. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 25. 6. Dr. Adenauer 25. 6. Dr. Aigner 15. 7. Frau Albertz 10. 7. Dr. Arndt 25. 6. Dr. Atzenroth 25. 6. Bading 25. 6. Bazille 14. 7. Frau Berger-Heise 3. 7. Dr. Besold 25. 6. Fürst von Bismarck 25. 6. Dr. Bleiß 25. 6. Blöcker 25. 6. Blumenfeld 25. 6. Dr. Böhm (Frankfurt) 25. 6. Dr. h. c. Brauer 25. 6. Cramer 2. 7. Dr. Dörinkel 25. 6. Drachsler 25. 6. Dr. Dr. h. c. Dresbach 30. 6. Eisenmann 25. 6. Frau Dr. Elsner * 25. 6. Ertl 25. 6. Etzel 25. 6. Dr. Frey (Bonn) 25. 6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 25. 6. Figgen 25. 6. Franzen 25. 6. Gedat 25. 6. Gewandt 25. 6. Gottesleben 25. 6. Günther 2. 7. Frhr. zu Guttenberg 25. 6. Haage (München) 25. 6. Hahn (Bielefeld) 25. 6. Harnischfeger 25. 6. Hörmann (Freiburg) 25. 6. Illerhaus* 25. 6. Jacobs** 25. 6. Dr. Jaeger 25. 6. Kalbitzer 25. 6. Klinker * 25. 6. Dr. Kreyssig* 25. 6. Kriedemann* 25. 6. Krug 25. 6. Lenz (Bremerhaven) 30. 6. Dr. Löbe 25. 6. Dr. Lohmar 28. 6. Lücker (München) * 25. 6. Maier (Mannheim) 30. 6. Dr. Mälzig 25. 6. Frau Meermann 25. 6. Menke 25. 6. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europarats Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Menne (Frankfurt) 25. 6. Dr. von Merkatz 25. 6. Mertes 25. 6. Metzger 25. 6. Missbach 25. 6. Dr. Müller-Hermann 25. 6. Neumann (Allensbach) 15. 7. Frau Dr. Probst 25. 6. Rademacher 25. 6. Reichhardt 25. 6. Richarts* 25. 6. Rohde * 25. 6. Schulhoff 25. 6. Dr. Schwörer 25. 6. Seuffert 25. 6. Dr. Supf 25. 6. Dr. Starke 25. 6. Dr. Stoltenberg 25. 6. Storch * 25. 6. Strauß 2. 7. Unertl 25. 6. Wächter 25. 6. Walter 25. 6. Wellmann 25. 6. Werner 25. 6. Wolf 15. 7. Dr. Zimmermann (München) 25. 6. Zühlke 30. 6. b) Urlaubsanträge Wegener 31. 8. Anlage 2 Umdruck 686 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen IV/1947, IV/2425, IV/3471) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 3 werden in § 5 a Abs. 3 die Worte „Verpflichtung und" gestrichen. 2. In Artikel 1 Nr. 3 erhält § 5 a folgenden neuen Absatz: „ (4) Solange nicht feststeht, ob eine andere Stelle entsprechende Leistungen gewähren kann, hat die landwirtschaftliche Alterskasse die notwendigen Maßnahmen unverzüglich durchzuführen, wenn zu befürchten ist, daß sie sonst nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden können." 3. In Artikel 1 Nr. 3 werden in § 5 b Abs. 2 die Worte „bestehende Einrichtungen, wie" gestrichen. 4. In Artikel 1 Nr. 3 werden in § 5 b Abs. 3 Satz 1 hinter die Worte „eines landwirtschaftlichen Unternehmers" die Worte „oder seines mitarbeitenden Ehegatten" eingefügt. 8824 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1965 5. In Artikel 1 Nr. 3 werden in § 5 b Abs. 3 Satz 1 zwischen den Worten „Ersatzleistungen" und „bis zur Dauer" die Worte „in der Regel" eingefügt. 6. In Artikel 1 Nr. 3 wird hinter § 5 c folgender § 5 d angefügt: ,,§ 5 d Ein weiblicher Unternehmer erhält aus Anlaß seiner Entbindung auf Antrag Leistungen im Rahmen .des § 5 b Abs. 3. Einem landwirtschaftlichen Unternehmer kann aus Anlaß der Entbindung seiner mitarbeitenden Ehefrau eine Geldleistung gewährt werden. § 5 b Abs. 4 findet entsprechende Anwendung." 7. In Artikel 1 Nr. 3 wird hinter § 5 d folgender § 5 e angefügt: „§ 5 e (1) Die landwirtschaftlichen Alterskassen können weitere Mittel aufwenden, um allgemeine Maßnahmen oder Einzelmaßnahmen im Interesse der beitragspflichtigen landwirtschaftlichen Unternehmer zu fördern oder durchzuführen. Entstehen den landwirtschaftlichen Alterskassen besondere Aufwendungen dadurch, daß sie Betriebshelfer anderen Einrichtungen zur Verfügung stellen, so sind ihnen diese Aufwendungen zu erstatten. § 5 Absatz 4 findet entsprechende Anwendung. (2) Beschlüsse der landwirtschaftlichen Alterskassen über allgemeine Maßnahmen aufgrund des Absatzes 1 bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde." 8. In Artikel 1 Nr. 9 erhält Buchstabe c folgende Fassung: „c) Absatz 7 wird gestrichen." 9. In Artikel 1 Nr. 10 erhält Buchstabe b folgende Fassung: „b) Absatz 3 wird gestrichen." 0. Artikel 5 wird gestrichen. Sonn, den 23. Juni 1965 Erler und Fraktion nlage 3 Umdruck 693 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. ReinLard, Bewerunge, Wittmer-Eigenbrodt, Ehnes, Ertl und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs ines Dritten Giesetzes zur Änderung und Ergänung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landvirte (Drucksachen IV/1947, IV/2425, IV/3471). er Bundestag wolle beschließen: n Artikel 2 erhält Nummer 1 folgende Fassung: 1. § 7 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 erhält folgende Fassung: (unverändert Drucksache IV/3471 Seite 9) b) In Absatz 2 werden .die Worte „bis zum 31. Dezember 1963" durch die Worte „bis zum 31. Dezember 1966" ersetzt. c) In Absatz 4 werden die Worte „bis zum 31. Dezember 1964" durch die Worte „bis zum 31. Dezember 1966" ersetzt.' Bonn, den 23. Juni 1965 Dr. Reinhard Schlee Bewerunge Spies Wittmer-Eigenbrodt Stooß Ehnes Sühler Bauer '(Wasserburg) Tobaben von Bodelschwingh Vogt Dr. Brenck Weinzierl Dr. Frey (Bonn) Dr. Winter Glüsing (Dithmarschen) Wittmann Dr. Götz Ziegler Hösl Ertl Dr. Knorr Dr. Miessner Frau Dr. Kuchtner Murr Dr. Martin Wächter Dr. Ramminger Weber (Gieorgenau) Dr. Preiß Reichmann Riedel (Frankfurt) Anlage 4 Umdruck 689 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen IV/1947, IV/2425, IV/3471). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 4 erhält § 4 folgende Fassung: § 4 Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung gibt den Wortlaut des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte in der Fassung des ,Gesetzes zur Neuregelung der Altershilfe für Landwirte vom 3. Juli 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 845) und des Artikels 2 des Gesetzes zur Neuregelung der Altershilfe für Landwirte, geändert durch 'das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte vom 23. Mai 1963 (Bundesgesetzbl. I S. 353), in der nach diesem Gesetz geltenden Fassung in neuer Paragraphenfolge bekannt und beseitigt dabei Unstimmigkeiten des Wortlauts." Bonn, ,den 23. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Mischnick und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1965 9825 Anlage 5 Umdruck 693 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes (Drucksachen IV/1488, IV/3508, Nachtrag zu IV/3508). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 16 erhält § 33 Abs. 1 folgende Fassung: „(1) Ein Abschlag oder ein Zuschlag am Vergleichswert ist zu machen, 1. soweit die tatsächlichen Verhältnisse bei einer Nutzung oder einem Nutzungsteil von den bei der Bewertung unterstellten regelmäßigen Verhältnissen der Gegend (§ 31 Abs. 2 Nr. 2) um mehr als 20 vom Hundert abweichen und 2. wenn die Abweichung eine Änderung des Vergleichswertes der Nutzung oder des Nutzungsteiles um mehr als den fünften Teil, mindestens aber um 1000 Deutsche Mark, oder um mehr als 10 000 Deutsche Mark, bewirkt." 2. In Artikel 1 Nr. 22 wird in § 79 der folgende Absatz 1 a eingefügt: „ (1 a) Abmelkställe in Berlin (West) gehören ohne Rücksicht auf den Umfang der Tierbestände zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, solange das Gesetz zur Förderung der Wirtschaft in Berlin (West) vom 19. August 1964 (Bundesgesetzbl. I S. 675) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Berlinhilfegesetzes vom 17. März 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 77) gilt." 3. Artikel 2 Abs. 4 a erhält folgende Fassung: „ (4 a) Bei der Feststellung von Einheitswerten nach geltendem Recht auf den 1. Januar 1965 oder einen späteren Zeitpunkt richtet sich die Zugehörigkeit der Tierbestände zum landwirtschaftlichen Vermögen nach § 28 Abs. 3 Nr. 4 in Verbindung mit § 39 a des Bewertungsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes; § 29 Abs. 3 des Bewertungsgesetzes in der vor Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Fassung ist nicht mehr anzuwenden. Fortschreibungen aus diesem Grunde sind auf den 1. Januar 1965, 1. Januar 1966 und 1. Januar 1967 auf Antrag, auf den 1. Januar 1968 oder einen späteren Zeitpunkt von Amts wegen ohne Rücksicht auf Fortschreibungsgrenzen durchzuführen." Bonn, den 24. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 6 Umdruck 709 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes (Drucksachen IV/1488, IV/3508, Nachtrag zu IV/3508). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 18 § 51 a) werden in Absatz 1 die Sätze 2 und 3 gestrichen, b) wird folgender Absatz 3 angefügt: „ (3) Flächen sind stets dem Grundvermögen zuzurechnen, wenn sie in einem Bebauungsplan als Bauland festgesetzt sind, ihre sofortige Bebauung möglich ist und die Bebauung innerhalb des Plangebiets in benachbarten Bereichen begonnen hat oder schon durchgeführt ist. Satz 1 gilt nicht für die Hofstelle und mit der Hofstelle in räumlichem Zusammenhang stehende Hof-, Garten- und Weideflächen sowie für weinbaulich oder gärtnerisch genutzte Flächen, wenn der Weinbau oder der Gartenbau den Hauptzweck eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft bildet, der dem Eigentümer der Flächen als Existenzgrundlage dient." 2. In Artikel I Nr. 18 wird folgender § 51 b eingefügt: „§ 51 b Baureife Grundstücke (1) Innerhalb der unbebauten Grundstücke bilden die baureifen Grundstücke eine besondere Grundstücksart. (2) Baureife Grundstücke sind unbebaute Grundstücke, wenn sie in einem Bebauungsplan als Bauland festgesetzt sind, ihre sofortige Bebauung möglich ist und die Bebauung innerhalb des Plangebietes in benachbarten Bereichen begonnen hat oder schon durchgeführt ist. Zu den baureifen Grundstücken gehören nicht Grundstücke, die für den Gemeindebedarf vorgesehen sind." Bonn, den 24. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 7 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Struve zu dem Gesetz zur Änderung des Bewertungsgesetzes (Drucksache IV/1488). Mit der Verabschiedung des neuen Bewertungsgesetzes werden die Einheitswerte für das land-und forstwirtschaftliche Vermögen und für das 9826 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1965 Grundvermögen auf den 1. Januar 1964 neu festgestellt. Die Anwendung dieses Gesetzes wird daher für alle land- und fonstwirtschaftlichen Betriebe weitgehende Auswirkungen haben und erhält somit eine ,große steuerpolitische Bedeutung. Die letzte Einheitsbewertung erfolgte im Jahre 1935. Seit Jahren wird eine Neubewertung der Einheitswerte unter Berufung auf die inzwischen eingetretene grundlegende Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse gefordert. Die deutsche Landwirtschaft hat sich diesen Forderungen bisher mit Entschiedenheit widersetzt. Sie hat immer wieder darauf hingewiesen, daß eine neue Einheitsbewertung verfrüht ist. Ich halte es für meine Pflicht, dem Hohen Hause noch einmal die Gründe für diesen Standpunkt darzulegen. Der Einheitswert ist — hier 'besteht leider in weiten Kreisen der Offentlichkeit eine falsche Vorstellung — kein Vermögenswert. Er bringt vielmehr den Wert des nachhaltigen Reinertrages eines Betriebes zum Ausdruck. Nachhaltiger Reinertrag ist dabei der Reinertrag, der im Durchschnitt mehrerer Jahre erzielt worden ist. Die Grünen Berichte zeigen eindeutig, daß die Entwicklung der Reinerträge in der Landwirtschaft keinerlei Veranlassung gibt, das Steueraufkommen der Landwirtschaft über neue Einheitswerte zu erhöhen. Es ist abwegig, anzunehmen, daß durch die Neufestsetzung der Einheitswerte Steuerreserven in der Landwirtschaft erschlossen werden könnten. Es ist nicht möglich, durch das neue Bewertungsgesetz etwa kommunale Finanzsorgen über ein erhöhtes Grundsteuer-A-Aufkommen auszugleichen oder das Aufkommen an Vermögensteuer, Erbschaftsteuer oder Einkommensteuer zu erhöhen. Der nahezu revolutionäre Umstellungsprozeß der Landwirtschaft innerhalb der Industriegesellschaft und die vorzeitige Verwirklichung des Gemeinsamen Agrarmarktes veränderten die Ertragsverhältnisse der landwirtschaftlichen Betriebe von Jahr zu Jahr grundlegend. Das trifft einmal für die Landwirtschaft als Ganzes zu. Zum anderen haben die Auswirkungen der EWG-Agrarmarktordnungen die nachhaltigen Reinertragsverhältnisse der Betriebe untereinander wesentlich verschoben. Das gilt für die Erträge der einzelnen Erzeugnisse auf dem pflanzlichem Sektor genauso wie in der Veredelungswirtschaft. Das gilt vor allem aber auch für die völlig verschobenen Standortverhältnisse der Verbrauchergebiete und der marktfernen Gebiete. Die nunmehr dem Hohen Hause zur Verabschiedung vorliegende Ausschußvorlage mußte deshalb von dem seinerzeit eingebrachten Regierungsentwurf erheblich abweichen, wenn sie den berechtigten Einwänden der Landwirtschaft gegen eine Neubewertung zum jetzigen Zeitpunkt Rechnung tragen wollte. Das gilt vor allem für die Festlegung des Reinertrages für den sogenannten Spitzenbetrieb mit der Betriebszahl 100. Die Höhe dieses Reinertrages bestimmt bekanntlich die Höhe der Einheitswerte aller landwirtschaftlichen Betriebe im Bundesgebiet. Die Mitglieder des Finanzausschusses und des Ernährungsausschusses haben meines Erachtens in Beratungen mit den Vertretern des Bundesfinanz-und Bundesernährungsministeriums eine finanzpolitisch wie für die Landwirtschaft vertretbare Vorlage ausgearbeitet, die heute dem Hohen Hause zur Entscheidung vorliegt. Ich möchte allen Beteiligten dafür den aufrichtigen Dank meiner Fraktion aussprechen. Der zur Beschlußfassung vorliegende Reinertragswert geht von mehrjährigen Buchführungsergebnissen aus, die in über 1000 Betrieben vom Bundesfinanzministerium ermittelt wurden. Die Buchführungsergebnisse dieser Betriebe sind mit den Ergebnissen der Testbetriebe des Grünen Berichts verglichen und aufeinander abgestimmt worden. Die neuen Einheitswerte sind also nicht etwa aus irgendwelchen Überlegungen manipuliert, sondern entsprechen den tatsächlichen wirtschaftlichen Ertragsverhältnissen in der Landwirtschaft. Dabei haben wir allerdings unter Hinweis auf die Ergebnisse der Grünen Berichte in den Beratungen des Finanzausschusses und des Ernährungsausschusses feststellen müssen, daß ein wesentlicher Teil der Reinerträge der deutschen Landwirtschaft in zunehmendem Maße aus Einkommenshilfen des Bundes und der Länder besteht. Einige dabei sehr ins Gewicht fallende Einkommenshilfen werden nicht unbedingt von nachhaltiger Dauer sein. Das hängt insbesondere mit der Harmonisierung der landwirtschaftlichen Einkommenshilfen im Rahmen des Gemeinsamen Marktes der EWG zusammen. Es war deshalb notwendig, diesen Teil des Reinertrages bei der Berechnung des Einheitswertes auszuschalten, weil er nicht von nachhaltiger Dauer ist und somit nach den gesetzlichen Bestimmungen im Reinertrag keine Berücksichtigung finden darf. Dennoch müssen wir uns auch im gegenwärtigen Zeitpunkt mit dem berechtigten Argument der Landwirtschaft auseinandersetzen, daß die Entwicklung der Ertragsverhältnisse der deutschen Landwirtschaft innerhalb des Gemeinsamen Marktes nach wie vor unübersichtlich ist. Wir haben dieses Argument in unseren Beratungen eingehend gewürdigt und versucht, insbesondere unter Zugrundelegung der Beschlüsse des EWG-Ministerrates, die am 1. Juli 1967 in Kraft treten, es angemessen zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck isst von dem ermittelten nachhaltigen Reinertrag ein besonderer Abschlag für noch mögliche EWG-Risiken vorgenommen worden. Wir glauben, damit die negativen Auswirkungen des Gemeinsamen Marktes auf den nachhaltigen Reinertrag in etwa ausgeglichen zu haben. Wir erwarten von der Bundesregierung, daß sie bei der Verabschiedung der noch ausstehenden Agrarmarktordnungen weitere nachteilige Auswirkungen auf den Reinertrag unserer Betriebe verhindert. Das gleiche gilt für die bevorstehenden Preisangleichungen für Milch, Rindfleisch und Zuckerrüben. Meine politischen Freunde und ich haben uns unter Zurückstellung gewisser Bedenken, die nach wie vor aus der Unsicherheit der EWG resultieren, bereit gefunden, der Verabschiedung des Bewertungsgesetzes im jetzigen Zeitpunkt zuzustimmen. Wir gehen dabei davon aus, daß die Bundesregie- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1965 9827 rung bei den zukünftigen Verhandlungen im Ministerrat keine weiteren Zugeständnisse zu Lasten der Landwirtschaft eingeht. Das neue Bewertungsgesetz wird zu einer Verschiebung der Einheitswerte innerhalb der Landwirtschaft führen. Die Grünen Berichte und die Buchführungsergebnisse weisen u. a. (eindeutig aus, daß sich die Ertragsverhältnisse der (einzelnen Bodennutzungssysteme seit 1935 zum Teil beträchtlich verschoben haben. Das ist z. B. besonders auffallend bei den Futterbaubetrieben mit hohem natürlichem Grönlandanteil. Andererseits haben sich aber auch die Ertragsverhältnisse der einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe zum Teil wesentlich geändert. Ich darf 'in diesem Zusammenhang an die Verbesserung der Bodenverhältnisse durch wasserwirtschaftliche Maßnahmen, an 'die Verbesserung der inneren und äußeren Verkehrslage durch die Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung sowie den Straßen-und Wirtschaftswegebau erinnern. Diesle Verschiebung 'der Einheitswerte innerhalb der Landwirtschaft müssen wir alle begrüßen; denn 'sie entspricht dem Gebot der steuerlichen 'Gerechtigkeit. Es wird aber darauf ankommen, die Einstufung der einzelnen Betriebe zueinander unter voller Würdigung ihrer Ertragskraft gerecht durchzuführen. Hier fällt dem Bundesbewtertungsbeirat, der sich aus sachverständigen Persönlichkeiten zusammensetzt, eine verantwortungsvolle Aufgabe zu. Er hat sicherzustellen, daß in den einzelnen Betrieben die besonderen Verhältnisse, die (den nachhaltigen Reinertrag beeinflussen, angemessen bei der Errechnung des neuen Einheitswertes berücksichtigt werden. Das gilt insbesondere für die von uns bei Verabschiedung der Grünen Pläne immer wieder anerkannten wirtschaftlichen Schwierigkeiten für die von Natur benachteiligten Gebiete. Das gilt nicht minder für die negativen Auswirkungen der Marktferne sowie der Zonenrandgebiete. Die Grünen Berichte beweisen eindeutig, daß diese zum Teil durch natürliche und zum Teil durch politische 'Gegebenheiten ausgelösten Schwierigkeiten ganz erhebliche Auswirkungen auf den nachhaltigen Reinertrag eines Betriebes haben. Unabhängig von diesen im wesentlichen standortbedingten Faktoren möchte ich auf einen der wichtigsten Umstände im Zusammenhang mit unseren Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur hinweisen. Neben der Grundsteuer müssen unsere landwirtschaftlichen Betriebe in sehr unterschiedlichem Umfange Dauerlasten für wasserwirtschaftliche Maßnahmen, für die Flurbereinigung, für den Wirtschaftswegebau und für die Trinkwasserversorgung in Form von Beiträgen an Wasser- und Bodenverbände, Teilnehmergemeinschaften usw. übernehmen. Die Höhe dieser Abgaben übersteigt sehr oft die Grundsteuer und nimmt in den betroffenen Betrieben einen beträchtlichen Teil des Reinertrages in Anspruch. Es ist ein echtes agrarpolitisches Anliegen, daß diese Dauerlasten bei dem Einheitswertangleichungsverfahren in vollem Umfange berücksichtigt werden. Andernfalls wird es uns nicht gelingen, eine wirklich von allen befürwortete nachhaltige Verbesserung der Agrarstruktur in der deutschen Landwirtschaft in absehbarer Zeit durchzuführen. Das neue Bewertungsgesetz wird nach ,der Ausschußvorlage zu einer globalen Erhöhung der Einheitswerte für die Landwirtschaft führen, die vom Bundesministerium der Finanzen auf 45-50 % geschätzt wird. In Übereinstimmung mit dem von der Bundesregierung mehrfach abgegebenen Versprechen ist in dem vorliegenden Gesetz sichergestellt, daß diese globale Heraufsetzung der Einheitswerte nicht zu einer automatischen Erhöhung des Steueraufkommens bei den verschiedenen Steuerarten der Landwirtschaft führen wird. Das gilt zunächst für die Grundsteuer. Es ist vorgesehen, daß die Grundsteuermeßbeträge nach Feststellung der neuen Einheitswerte entsprechend gesenkt werden. Damit soll sichergestellt werden, daß unsere politische Absicht unbeschadet der Finanzhoheit der Gemeinden verwirklicht wird, eine Erhöhung der von der Landwirtschaft zu zahlenden Grundsteuer wegen der Veränderung der Einheitswerte zu verhindern. Hinsichtlich der Vermögensteuer und der Erbschaftsteuer begrüßen wir ,die vom Finanzausschuß vorgeschlagene Entschließung, daß das neue Bewertungsgesetz nicht zu einer Erhöhung dieser beiden Steuern führen darf. Die Auswirkungen einer neuen Einheitsbewertung auf die Einkommensteuer der nichtbuchführungspflichtigen Landwirte wird bekanntlich in einem besonderen Gesetz geregelt. Für die Gesamtheit unserer landwirtschaftlichen Betriebe können die neuen Einheitswerte allerdings frühestens bis zum 1. Januar 1968 festgestellt sein. Der Zeitpunkt ,des Inkrafttretens — für die einzelnen steuerlichen Gesetze, für die Erhebung von Gebühren und Kasten und für die Berechnung der Abfindungen der weichenden Erben nach (der Höfeordnung — wird durch ein besonderes Gesetz bestimmt werden. Bis zu .diesem Zeitpunkt bleibt es bei den bisherigen Einheitswerten. Die Durchführung des Bewertungsverfahrens bedarf noch umfangreicher Feststellungen und Untersuchungen des Bundesbewertungsbeirats sowie der Gutachterausschüsse bei den Oberfinanzdirektionen der Länder. Diese Gremien mit den Beamten der Finanzverwaltung und den Sachverständigen übernehmen damit leine große verantwortungsvolle Arbeit für die richtige Durchführung dieses Gesetzes. Sie haben vor allem die sehr schwierige Aufgabe zu lösen, die großen Unterschiede innerhalb der deutschen Landwirtschaft in den (einzelnen Betriebssystemen und !in den verschiedenen Regionen, bedingt durch Klima, Bodenverhältnisse und Marktferne, richtig zu würdigen. Sicherlich können wir uns — wie bisher — auf deren gewissenhafte Arbeit verlassen. Das neue Bewertungsgesetz wird dann sicherstellen, daß 'die einzelnen Betriebe zueinander die (den tatsächlichen nachhaltigen Ertragsverhältnissenentsprechenden Einheitswerte erhalten. 9828 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1965 Anlage 8 Umdruck 702 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Zimmermann, Adorno, Dr. Besold, Ehnes, Bauer (Wasserburg), Weinzierl, Ertl, Murr und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes (Drucksachen IV/1488, IV/3508, Nachtrag zu IV/3508). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 16 wird in § 32 a Abs. 2 hinter dem Wort „Hopfen" die Zahl „254,00 DM" in „228,60 DM" geändert. Bonn, den 24. Juni 1965 Dr. Zimmermann (München) Adorno Dr. Besold Ehnes Bauer (Wasserburg) Weinzierl Bauknecht Dr. Dittrich Dr. Eckhardt Dr. Franz Frau Geisendörfer Frau Haas Dr. von Haniel-Niethammer Dr. Kempfler Frau Dr. Kuchtner Leukert Frau Dr. Probst Dr. Ramminger Anlage 10 Umdruck 699 Entschließungsantrag der Abgeordneten Ertl, Dr. Effertz, Weber (Georgenau), Walter und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes (Drucksachen IV/1488, IV/3508, Nachtrag zu IV/3508). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, durch Billigkeitsmaßnahmen sicherzustellen, daß bei der Anwendung der Richtsätze zur Abgrenzung der landwirtschaftlichen Tierhaltung nach § 39 a in grenzdurchschnittenen landwirtschaftlichen Betrieben auch die durch die Grenzziehung von 1945 abgetrennten Flächen berücksichtigt werden. Die durch die Grenzziehung entstandenen Schäden dürfen zu keiner weiteren wirtschaftlichen Benachteiligung führen. Bonn, den 24. Juni 1965 Schlee Seidl (München) Spies Stiller Stooß Sühler Vogt Wagner Weinkamm Wieninger Dr. Winter Wittmann Ziegler Ertl Murr Kubitza Logemann Soetebier Ertl Dr. Effertz Weber (Georgenau) Walter Frau Dr. Kiep-Altenloh Kubitza Logemann Mauk Freiherr von Mühlen Murr Peters (Poppenbüll) Reichmann Schmidt (Kempten) Dr. Starke Dr. Supf Anlage 9 Umdruck 701 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes (Drucksachen IV/1488, IV/3508, Nachtrag zu IV/3508). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bis zum 1. April 1966 alle Unterlagen vorzulegen, die die Grundlage der im § 32 a Abs. 2 des Bewertungsgesetzes aufgeführten Ertragswerte der Sonderkulturen bilden. Aufgrund dieser Unterlagen ist unter Berücksichtigung der im § 32 a getroffenen Grundentscheidung zu überprüfen, ob und inwieweit die Ertragswert-Skala des § 32 a Abs. 2 des Bewertungsgesetzes im allgemeinen und im einzelnen zutreffend ist. Dabei ist in Betracht zu ziehen, daß Sonderkulturen sowohl als ausschließliche Nutzung als auch im Rahmen allgemeiner landwirtschaftlicher Nutzung angebaut werden und daß Sonderkulturen durch Marktordnungen geschützt sind bzw. sich am freien Markt unter wechselnden Bedingungen behaupten müssen. Bonn, den 24. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 11 Umdruck 667 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land-und Forstwirtschaft nach Durchschnittsätzen (GDL) (Drucksachen IV/3441, IV/3568, Nachtrag zu IV/3568). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 12 wird gestrichen. 2. § 13 Ziffer 2 wird gestrichen. 3. In § 13 Ziffer 3 Buchstabe a wird der letzte Satz gestrichen. 4. § 13 c wird gestrichen. 5. In § 15 Abs. 2 werden die Jahreszahlen 1965/66 durch die Jahreszahlen 1968/69 ersetzt. Bonn, den 22. Juni 1965 Erler und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1965 9829 Anlage 12 Umdruck 697 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittsätzen (GDL) (Drucksachen IV/3441, IV/3568). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 13 Ziff. 1 Buchstabe a erhält der letzte Satz die folgende Fassung: „§ 39 a Abs. 2 bis 5 und § 79 Abs. 1 a des Bewertungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes vom (Bundesgesetzbl. I S.....) sind anzuwenden." 2. In § 13 b Abs. 1 erhält der letzte Satz die folgende Fassung: „§ 39 a Abs. 2 bis 5 und § 79 Abs. 1 a des Bewertungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes vom (Bundesgesetzbl. I S.....) sind anzuwenden." Bonn, den 24. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 13 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Wagner für die Fraktion der CDU/CSU zu dem Gesetz über organisatorische und personelle Maßnahmen auf dem Gebiete des Verfassungsschutzes und über die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste (Drucksachen IV/2582, IV/3469). Die Fraktion der CDU/CSU stimmt dem Antrag des Ausschusses für Inneres zu. Wir begrüßen die von der Bundesregierung getroffenen organisatorischen Maßnahmen und personellen Veränderungen innerhalb des Bundesamts für Verfassungsschutz. Diese Verbesserungen dienen dem Zweck, daß das Bundesverfassungsschutzamt künftig noch wirksamer als bisher die ihm von Art. 87 des Grundgesetzes übertragene Aufgabe erfüllen kann, Nachrichten über alle Bestrebungen gegen den Bestand und gegen die freiheitliche Grundordnung der Bundesrepublik zu sammeln und damit die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bekämpfung des Links- und Rechtsradikalismus zu schaffen. Die gefährdete Existenz der Bundesrepublik Deutschland am Rande des kommunistischen Machtblocks, die grausamen Erfahrungen unserer Vergangenheit und die unmenschliche Gegenwart unseres gespaltenen Landes erfordern ständig die größte Wachsamkeit gegenüber den Feinden der Demokratie. Ein Höchstmaß an wirksamer Abwehrbereitschaft ist aber nur möglich, wenn zwischen den Verfassungsschutzbehörden, den Parlamenten und den Staatsbürgern das Bewußtsein gegenseitigen Vertrauens in den Grundfragen der Freiheitssicherung lebendig ist. Dazu gehört, daß das Menschenmögliche geschieht, um einen Mißbrauch der äußerst schwierigen Arbeit des Verfassungsschutzes, die Anerkennung verdient, auszuschließen. Wenn auch der 2. Untersuchungsausschuß erfreulicherweise einen Mißbrauch nicht festgestellt hat, so begrüßen wir doch den schon früh unterbreiteten Vorschlag der Bundesregierung und den entsprechenden Antrag des Ausschusses für Inneres, die parlamentarische Kontrolle zur Festigung des allgemeinen Vertrauens und damit letztlich auch zur Stärkung des Verfassungsschutzes auszudehnen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Antrag.
    Dann stimmen wir darüber ab. Ich nehme an, der Antrag gilt für alle drei Gesetzentwürfe. Damit kein Zweifel besteht: Tagesordnungspunkte 11, 12 und 13. — Wer der Absetzung zustimmen will, gebe das Zeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen?
    Es besteht keine Einigkeit im Präsidium. Wir müssen auszählen.
    Ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt. Für den Antrag auf Absetzung haben 162 Mitglieder des Hauses gestimmt, dagegen 197; 4 Mitglieder des Hauses haben sich der Stimme enthalten. Damit ist der Antrag abgelehnt.
    Wir treten in die Beratung ein. Hinsichtlich der materiellen Behandlung schlage ich Ihnen vor, sich zunächst auf Punkt 11 zu beschränken. Wird das Wort gewünscht? — Zu Punkt 11? — Keine Wortmeldung.
    Wenn keine Wortmeldung erfolgt, kommen wir zur Abstimmung.

    (Unruhe.)

    — Ich habe zu der allgemeinen Aussprache zu Punkt 11 aufgerufen, zum Wirtschaftssicherstellungsgesetz. Ich habe keine Wortmeldung erhalten. Also kommen wir zur Abstimmung.

    (Abg. Rasner: Wir beantragen namentliche Abstimmung!)

    — Es ist namentliche Abstimmung beantragt. Ist der Antrag hinreichend unterstützt? — Das ist der Fall. Ich bitte die Herren Schriftführer, sich mit den Urnen durch die Reihen zu begeben.



    Vizepräsident Dr. Schmid
    Ich gebe das vorläufige Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt:
    Insgesamt wurden abgegeben 368 Stimmen voll stimmberechtigter Abgeordneter, 14 Stimmen Berliner Abgeordneter. Mit Ja haben gestimmt 198 uneingeschränkt stimmberechtigte Abgeordnete, 5 Berliner Abgeordnete; mit Nein 164 unbeschränkt stimmberechtigte Abgeordnete, 9 Berliner Abgeordnete.
    Daraus ergibt sich die Gesamtzahl der Stimmen. Das Gesetz ist damit angenommen.
    Endgültiges Ergebnis:
    Abgegebene Stimmen: 368 und 14 Berliner Abgeordnete Ja: 198 und 5 Berliner Abgeordnete
    Nein: 169 und 9 Berliner Abgeordnete
    Enthalten: 1
    Ja
    CDU/CSU
    Adorno
    Dr. Althammer Arndgen
    Dr. Artzinger
    Baier (Mosbach) Baldauf
    Balkenhol Dr. Barzel
    Bauer (Wasserburg) Bauknecht
    Bausch
    Dr. Becker

    (Mönchengladbach) Becker (Pirmasens) Berberich

    Bewerunge Biechele
    Dr. Bieringer
    Frau Dr. Bleyler Frau Blohm
    von Bodelschwingh Böhme (Hildesheim) Brand
    Frau Brauksiepe
    Dr. Brenck Brese
    Brück
    Bühler
    Burgemeister
    Dr. Conring Dr. Czaja van Delden Deringer
    Dr. Dichgans Diebäcker
    Dr. Dittrich Draeger
    Ehnes
    Eichelbaum Dr. Elbrächter
    Frau Engländer
    Dr. Even (Düsseldorf) Exner
    Falke
    Dr. Franz Dr. Furler Gaßmann Gedat
    Gehring
    Geiger (Hof)

    Frau Geisendörfer
    Dr. Gerlich Gibbert
    Giencke
    Dr. Gleissner
    Glüsing (Dithmarschen)

    Dr. Götz
    Dr. Gossel
    Frau Griesinger
    Dr. h. c. Güde
    Frau Haas Haase (Kassel)

    Härzschel Häussler
    Gräfin vom Hagen
    Dr. von Haniel-Niethammer Dr. Hauser
    Heix
    Dr. Hesberg Hesemann Hilbert
    Höcherl
    Dr. Höchst Hörnemann (Gescher)

    Hösl
    Holkenbrink Horn
    Dr. Huys
    Frau Jacobi (Marl)

    Josten
    Dr. Jungmann
    Dr. Kanka Katzer
    Dr. Kempfler
    Frau Klee
    Dr. Kliesing (Honnef) Knobloch
    Dr. Knorr Dr. Kopf
    Krüger
    Frau Dr. Kuchtner
    Kühn (Hildesheim) Kuntscher
    Kurtz
    Leicht
    Lemmrich Lenz (Brühl)

    Lenze (Attendorn)

    Leonhard
    Leukert
    Dr. Luda
    Majonica Dr. Martin Maucher
    Meis
    Memmel
    Mengelkamp Mick
    Müller (Aachen-Land)

    Dr. Müller-Hermann
    Müser
    Dr. Dr. Oberländer
    Oetzel
    Frau Dr. Pannhoff
    Dr. Pflaumbaum
    Dr.-Ing. Philipp
    Frau Pitz-Savelsberg Porten
    Dr. Ramminger
    Rasner Rauhaus
    Dr. Reinhard
    Riedel (Frankfurt) Rollmann
    Rommerskirchen
    Ruf
    Scheppmann
    Schlee Schlick
    Dr. Schmidt (Wuppertal) Schneider (Hamburg)
    Frau Schroeder (Detmold) Schwarz
    Frau Dr. Schwarzhaupt Seidl (München)

    Dr. Serres
    Dr. Siemer
    Dr. Sinn
    Spies
    Stauch
    Dr. Stecker
    Stein
    Dr. Steinmetz
    Stiller
    Frau Stommel
    Stooß Storm Struve Teriete Tobaben
    Varelmann
    Dr. Freiherr
    von Vittinghoff-Schell Vogt
    Wagner Dr. Wahl
    Wehking
    Weigl Weinkamm
    Weinzierl
    Frau Welter (Aachen) Wendelborn
    Wieninger
    Dr. Wilhelmi
    Windelen
    Winkelheide
    Dr. Winter
    Wittmann Wittmer-Eigenbrodt Wullenhaupt
    Ziegler
    Dr. Zimmer
    Berliner Abgeordnete
    Benda
    Dr. Gradl
    Hübner
    Müller (Berlin) Stingl
    FDP
    Dr. Achenbach
    Dr. Aschoff
    Dr. Bucher
    Dr. Dahlgrün
    Dr. Danz
    Dürr
    Dr. Emde
    Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven)

    Dr. Hamm (Kaiserslautern) Dr. Imle
    Frau Dr. Kiep-Altenloh Kreitmeyer
    Dr. Krümmer Freiherr
    von Kühlmann-Stumm Logemann
    Mauk
    Dr. Mende Dr. Miessner Mischnick
    Freiherr von Mühlen Murr
    Peters (Poppenbüll) Reichmann
    Sander
    Schultz
    Soetebier Spitzmüller
    Fraktionslos Gontrum
    Nein
    SPD
    Anders
    Arendt (Wattenscheid) Auge
    Dr. Dr. h. c. Baade
    Bäuerle Bäumer Bals
    Bauer (Würzburg)

    Dr. Bechert
    Behrendt Bergmann
    Berlin
    Beuster
    Frau Beyer (Frankfurt) Biegler
    Biermann
    Blachstein
    Börner Brünen Bruse
    Buchstaller
    Büttner Busch
    Corterier Diekmann
    Frau Döhring
    Dröscher Frau Eilers
    Dr. Eppler
    Erler
    Eschmann
    Faller
    Felder Flämig Folger Franke Dr. Frede Frehsee
    Frau Freyh (Frankfurt) Fritsch
    Geiger Glombig Gscheidle
    Haase (Kellinghusen) Hamacher
    Hansing Hauffe Hellenbrock
    Herberts
    Frau Herklotz
    Hermsdorf
    Herold Hirsch
    Höhmann (Hessisch Lichtenau)




    Vizepräsident Dr. Schmid
    Höhne Hörauf Frau Dr. Hubert
    Hübner (Nievenheim) Hufnagel
    Hussong Jacobi (Köln)

    Jahn
    Dr. h. c. Jaksch
    Jürgensen
    Junghans
    Junker Kahn-Ackermann
    Frau Kettig
    Killat
    Frau Kipp-Kaule
    Frau Kleinert
    Dr. Koch
    Könen (Düsseldorf)

    Koenen (Lippstadt) Kohlberger
    Frau Korspeter
    Kraus
    Dr. Kübler
    Kulawig Kurlbaum
    Lange (Essen)

    Langebeck
    Lautenschlager
    Lemper
    Lücke (Osnabrück) Maibaum
    Marquardt
    Marx
    Matthöfer
    Matzner Merten Metter
    Meyer (Wanne-Eickel) Michels
    Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller Dr. Mommer
    Dr. Morgenstern
    Müller (Erbendorf)

    Müller (Nordenham)

    Müller (Ravensburg) Müller (Worms)
    Dr. Müller-Emmert Ohlemeyer
    Paul
    Peiter
    Peters (Norden)

    Pöhler Porzner Priebe Ravens Regling Rehs
    Dr. Reischl
    Reitz
    Frau Renger
    Riegel (Göppingen)

    Dr. Rinderspacher
    Ritzel
    Dr. Roesch
    Ross
    Frau Rudoll
    Sänger Saxowski
    Punkt 12 der gedruckten Tagesordnung — Ernährungssicherstellungsgesetz — ist schon aufgerufen. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Erklärungen zur Abstimmung? — Abgeordneter Jahn!


Rede von Gerhard Jahn
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der sozialdemokratischen Partei wird auch diesem und dem folgenden Sicherstellungsgesetz die Zustimmung versagen müssen. Wir waren ursprünglich — das hat die Haltung unserer Fraktion in den Ausschüssen gezeigt — bereit, auch diese Gesetze zu unterstützen. Das ist unsere Haltung unter der Voraussetzung gewesen, daß es möglich sein würde, rechtzeitig und in angemessener Form eine Ergänzung des Grundgesetzes in diesem Hause zu verabschieden und die Sicherstellungsgesetze an die mit diesen vorgesehenen Grundgesetzänderungen verbundenen Sicherungen zu binden. Das hat sich nicht verwirklichen lassen. Unter diesen Umständen können wir aber den weitgehenden Ermächtigungen, die mit den Sicherstellungsgesetzen verbunden sind, nicht zustimmen. Diese Gesetze erteilen so außerordentlich große Vollmachten ohne eine angemessene verfassungsrechtliche Absicherung, ganz abgesehen davon, daß auch erhebliche Bedenken im Hinblick darauf bestehen, ob die Gesetze in der vorgelegten Form überhaupt mit Artikel 80 des Grundgesetzes vereinbart werden können, daß wir ihnen die Zustimmung versagen müssen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Keine weiteren Wortmeldungen mehr. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Entwurf eines Ernährungssicherstellungsgesetzes zustimmen will, möge sich erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; bei zahlreichen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen angenommen.
    Punkt 13 — Verkehrssicherstellungsgesetz — ist ebenfalls schon aufgerufen. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldungen? — Keine Erklärung zur Abstimmung? — Wir stimmen ab. Wer dem Verkehrssicherstellungsgesetz zustimmen will, möge sich erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist bei zahlreichen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen angenommen.
    Wir haben nun noch zu Punkt 11 über Ziffer 2 des Antrags des Ausschusses abzustimmen:
    2. Die Bundesregierung wird ersucht,
    einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den die Verordnung gegen Bestechung und Geheimnisverrat nichtbeamteter Personen in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Mai 1943 (Reichsgesetzbl. I S. 351) abgelöst wird.
    Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
    Ich rufe Punkt 42 der gedruckten Tagesordnung auf:
    Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen IV/1947, IV/2425)

    a) Bericht des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache IV/3647) ;
    Berichterstatter: Abgeordneter Müller (Ravensburg),
    Dr. Schäfer
    Frau Schanzenbach
    Schlüter
    Dr. Schmid (Frankfurt) Schmidt (Braunschweig)
    Dr, Schmidt (Offenbach) Schmitt-Vockenhausen Schoettle
    Schwabe
    Seibert
    Seidel (Fürth) Seifriz
    Seither
    Frau Seppi
    Dr. Stammberger
    Steinhoff
    Stephan
    Striebeck
    Frau Strobel Strohmayr
    Dr. Tamblé Theis
    Wehner
    Welke
    Welslau
    Weltner (Rinteln)

    Frau Wessel Wilhelm
    Wischnewski
    Frau Zimmermann

    (Brackwede)

    Berliner Abgeordnete
    Bartsch
    Braun
    Frau Krappe Liehr (Berlin) Frau Lösche Neumann (Berlin)
    Dr. Seume
    Urban
    Wellmann
    FDP
    Busse
    Dr. Dehler Deneke
    Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dorn
    Dr. Effertz Hammersen Dr. Kohut Kubitza
    Moersch
    Opitz
    Ramms
    Dr. Rutschke Schmidt (Kempten)

    Dr. Schneider (Saarbrücken) Weber (Georgenau)
    Enthalten
    CDU/CSU Dr.-Ing. Balke



    Vizepräsident Dr. Schmid
    b) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (20. Ausschuß) (Drucksache IV/3471) .

    (Erste Beratung 115., 138. Sitzung)

    Das Wort hat der Abgeordnete Berberich als Berichterstatter.