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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 192. Sitzung Bonn, den 24. Juni 1965 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Dr. Willeke Vizepräsident Dr. Dehler 9751 C Begrüßung des Präsidenten des iranischen Senats und einer Delegation beider Hauser des iranischen Parlaments 9678 D Fragestunde (Drucksache IV/3612) Fragen des Abg. Ertl: Bundeshilfe zur Beseitigung der Hochwasserschäden in Bayern Höcherl, Bundesminister 9673 B Ertl (FDP) . . . . . . . . . 9673 C Fragen des Abg. Neumann (Berlin) : Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland an den Grenzstellen Höcherl, Bundesminister 9673 D Neumann (Berlin) (SPD) 9674 A Berkhan (SPD) 9674 C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 9674 C Schultz (FDP) 9675 A Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 9675 A Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 9675 B Dr. Kohut (FDP) 9675 C Frehsee (SPD) 9675 D Strohmayr (SPD) . . . . . . . 9675 D Ertl (FDP) 9676 A Frage des Abg. Opitz: Schutz der Berufsbezeichnung „Drogist" Dr. Neef, Staatssekretär 9676 A Frage der Abg. Frau Beyer (Frankfurt): Ständiger Beirat des Warentest-Institutes Dr. Neef, Staatssekretär 9676 B Frage der Abg. Frau Beyer (Frankfurt) : Zeitpunkt des Vorliegens von Warentestergebnissen Dr. Neef, Staatssekretär 9676 C Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . 9676 C Fragen der Abg. Junghans und Hörmann (Freiburg) : Deutscher Eisenerzbergbau Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 9676 C Junghans (SPD) . . . . . . . . 9677 A Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 9677 B Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . . 9677 C Berkhan (SPD) . . . . . . . . 9678 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Pressemeldungen der Zeitung „Metall" betr. Atomminengürtel von Hassel, Bundesminister . . . . 9680 C Dr. Kohut (FDP) 9680 D Berkhan (SPD) . . . . . . . 9681 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1965 Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Schutz der Zivilbevölkerung vor Sprengstoffunglücken von Hassel, Bundesminister 9681 C Dr. Müller-Emmert (SPD) 9681 D Dröscher (SPD) . . . . . . . 9682 B Frage des Abg. Kreitmeyer: Erfahrungen mit privaten Bauträgern zur Erstellung von Bundeswehrwohnungen von Hassel, Bundesminister . . . 9683 A Kreitmeyer (FDP) 9683 A Berkhan (SPD) 9683 D Fragen des Abg. Schultz : Sanitätsoffiziere von Hassel, Bundesminister . . . . 9684 A Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . 9684 D Berkhan (SPD) 9685 A Frage des Abg. Lemmrich: Verzinsung der beim Grunderwerb nicht ausgezahlten Beträge 9685 C Frage des Abg. Paul: TEE-Ost-West-Verbindungen zwischen München und Paris Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 9685 C Paul (SPD) 9685 D Frage des Abg. Fritsch: Verhinderung von Überschwemmungen im Bereich der Donau von Regensburg bis Passau Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 9686 A Fritsch (SPD) 9686 B Fragen der Abg. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) : Kaiser-Wilhelm-Brücke in Wilhelmshaven Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 9686 D Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 9686 D Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache IV/891); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen IV/3494, zu IV/3494) — Fortsetzung der zweiten und dritten Beratung — von Hassel, Bundesminister . . . . 9687 B Dr. Schäfer (SPD) 9691 D Höcherl, Bundesminister 9704 C Benda (CDU/CSU) 9711 C Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 9717 C Busse (FDP) . . . . . . . . 9719 C Jahn (SPD) 9725 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9730 A Dr. Barzel (CDU/CSU) 9731 C Erler (SPD) . . . . . . . . . 9733 A Dorn (FDP) . . . . . . . . 9735 D Rasner (CDU/CSU) 9737 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 10) (Drucksache IV/2633) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) (G 10) (Drucksache IV/2634) — Erste Beratung — Höcherl, Bundesminister . . . . . 9739 B Dr. Schäfer (SPD) 9742 A Busse (FDP) . . . . . . . . 9742 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9743 A Erler (SPD) 9744 B Dr. Krone, Bundesminister . . . 9744 C Dr. Mommer (SPD) 9745 C Rasner (CDU/CSU) 9745 D Entwurf eines Gesetzes über bauliche Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung (Schutzbaugesetz) (Drucksache IV/896) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3609); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksachen IV/3512, zu IV/3512, Nachtrag zu IV/3512) — Zweite Beratung — Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . 9746 B Hansing (SPD) 9748 C Dorn (FDP) 9749 D Dr. Zimmer (CDU/CSU) 9751 A Windelen (CDU/CSU) . . 9752 A, 9760 D Rasner (CDU/CSU) 9761 A Entwurf eines Gesetzes über den Selbstschutz der Zivilbevölkerung (Selbstschutzgesetz) (Drucksache IV/897); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3610) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/3388) — Zweite Beratung — Hübner (Berlin) (CDU/CSU) . . . 9752 C Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 9753 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9754 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1965 III Hübner (Nievenheim) (SPD) . . . 9755B Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 9758 A Dr. Zimmer (CDU/CSU) 9759 D Windelen (CDU/CSU) 9760 B Entwurf eines Gesetzes über das Zivilschutzkorps und über den Zivilschutzdienst (Drucksache IV/2106) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3611); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/3511) — Zweite und dritte Beratung — Lautenschlager (SPD) 9761 B Entwurf eines Gesetzes über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung (Wassersicherstellungsgesetz) (Drucksache IV/1448) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3598) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (Drucksachen IV/3521, Nachtrag zu IV/3521) — Zweite und dritte Beratung — 9762 B Entwurf eines Gesetzes über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft sowie des Geld- und Kapitalverkehrs (Wirtschaftssicherstellungsgesetz) (Drucksache IV/ 892) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3696); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/3416) — Zweite Beratung — Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 9762 D Entwurf eines Gesetzes über die Sicherstellung der Versorgung mit Erzeugnissen der Ernährungs- und Landwirtschaft sowie der Forst- und Holzwirtschaft (Ernährungssicherstellungsgesetz) (Drucksache IV/893); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3595) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/3357) — Zweite Beratung — 9763 A Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung des Verkehrs (Verkehrssicherstellungsgesetz) (Drucksache IV/894); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache 1V/3597) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/ 3482) — Zweite Beratung — . . . . . 9763 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 9763D Anlagen 9765 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1965 9673 192. Sitzung Bonn, den 24. Juni 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Adenauer 24. 6. Dr. Aigner 15. 7. Frau Albertz 10. 7. Anders 24. 6. Dr. Arndt 25. 6. Dr. Atzenroth 25. 6. Bading * 25. 6. Dr.-Ing. Balke 24. 6. Bazille 14. 7. Frau Berger-Heise 3. 7. Fürst von Bismarck 25. 6. Dr. Bleiß 25. 6. Blöcker 25. 6. Drachsler 25. 6. Dr. Dr. h. c. Dresbach 30. 6. Eisenmann 25. 6. Eschmann 24. 6. Etzel 25. 6. Figgen 24. 6. Franzen 25. 6. Gedat 25. 6. Glombig 2. 7. Günther 2. 7. Frhr. zu Guttenberg 25. 6. Jacobs ** 25. 6. Klinker * 25. 6. Knobloch 25. 6. Kriedemann * 25. 6. Krug 25. 6. Kühn (Hildesheim) 24. 6. Lenz (Bremerhaven) 30. 6. Lenz (Brühl) 24. 6. Dr. Lohmar 28. 6. Lücker (München) * 25. 6. Maier (Mannheim) 30. 6. Frau Meermann 25. 6. Menke 25. 6. Merten * 24. 6. Mertes 25. 6. Missbach 25. 6. Neumann (Allensbach) 15. 7. Frau Dr. Pannhoff 24. 6. Reichhardt 25. 6. Regling 25. 6. Richarts * 25. 6. Rohde 25. 6. Dr. Süsterhenn 24. 6. Dr. Starke 25. 6. Storch * 25. 6. Strauß 2. 7. Unertl 25. 6. Walter 24. 6. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europarats Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Zoglmann 24. 6. Zühlke 30. 6. b) Urlaubsanträge Cramer 2. 7. Wolf 15. 7. Anlage 2 Möglichkeiten für Entlastungsmaßnahmen zugunsten des deutschen Eisenerzbergbaus 1. auf steuerlichem Gebiet: a) Erstattung der Umsatzsteuer-Vorbelastung, die auf Lieferungen und Leistungen für die Erzgewinnung ruht. Falls sich dieser Wunsch des Eisenerzbergbaus verwirklichen ließe, würde er um etwa 9 Mill. DM im Jahr entlastet werden. b) Entlastung bei der Vermögenssteuer durch Neufestsetzung der (reduzierten) Werte des Anlagevermögens, insbesondere des Untertagevermögens. Hierfür sind die Finanzministerien der Bundesländer zuständig. c) Lastenausgleichs-Vermögensabgabe. Billigkeitsmaßnahmen hinsichtlich des Lastenausgleichs fallen in die Zuständigkeit des Bundes und der Länder (Auftragsverwaltung nach § 204 LAG). Soweit Unternehmen im Zonenrandgebiet domizilieren und unmittelbare Schäden erlitten haben, ist eine Reduzierung der Lastenausgleichsabgabe begründet. 2. auf dem Gebiete der Sozialleistungen a) Bergmannsprämie. Durch die Entschließung des Bundestages vom 26. Februar 1965 ist die Bundesregierung aufgefordert worden zu prüfen, ob der Satz der vom Bund getragenen Beitragserstattung von 4 % auf 4,5 % des Arbeitgeberbeitrages zur knappschaftlichen Rentenversicherung erhöht werden kann. Die Prüfung kann erst dann abgeschlossen werden, wenn der zur Zeit dem Bundestag vorliegende Gesetzentwurf, der die Belastungen des Bergbaus berührt, verabschiedet ist. Die Erhöhung des Satzes auf 4,5 % würde den Eisenerzbergbau um rund 400 000 DM im Jahr entlasten. b) Änderung des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes. Danach sollen 2/5 der Rentenlast der Bergbauberufsgenossenschaft, die nach 1953 entstanden ist, rückwirkend ab 1. Januar 1965 vom Bund getragen werden. Dies brächte dem Eisenerzbergbau eine jährliche Entlastung um 2,2 Mill. DM, wenn der Gesetzentwurf vom Bundestag noch verabschiedet würde. 9766 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1965 c) Knappschaftliche Rentenversicherung. Der Eisenerzbergbau wünscht eine Anlehnung des Arbeitgeberbeitrages von 15 % an den Arbeitgeberbeitrag von nur 7 % in der Allgemeinen Rentenversicherung der übrigen gewerblichen Wirtschaft. Er weist dabei auf eine gleichartige Maßnahme der französischen Regierung im Jahre 1963 hin. Das damit aufgeworfene Problem ist kurzfristig nicht zu lösen. d) Verteilungsschlüssel der Soziallasten. Der Eisenerzbergbau weist darauf hin, daß das Verhältnis der Lohn- und Gehaltssumme zu seinem Umsatz doppelt so hoch ist wie in der übrigen Industrie; er hält daher eine Neuregelung der gesetzlichen Soziallasten für erforderlich. Dieses Anliegen ist bereits mehrfach Gegenstand eingehender Untersuchungen der Bundesregierung und des Parlaments gewesen. Es ist aber noch nicht gelungen, eine Lösung zu finden, wonach die gesetzlichen Sozialabgaben auf eine andere Grundlage als die beitragspflichtige Lohnsumme gestellt werden könnten. 3. Gewährung zinsgünstiger Kredite für Rationalisierung und Umschuldung Die Unternehmen des Eisenerzbergbaus haben für die Durchführung von Rationalisierungsprojekten einen Finanzbedarf von rund 6 Mio DM angemeldet. Hierfür könnten außer Mitteln des ERP-Sondervermögens auch Mittel des regionalen Förderungsprogramms des Bundes in Betracht kommen. Möglich ist auch die Umschuldung von kurzfristigen Darlehen durch langfristige Darlehen von Hypothekenbanken oder Versicherungsgesellschaften, wobei die. langfristigen Kredite durch eine Bürgschaft der öffentlichen Hand abgesichert werden könnten. Anlage 3 Umdruck 695 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung [des von der Bundesregierung .eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über bauliche Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung (Schutzbaugesetz) (Drucksachen IV/896, IV/3512, Nachtrag zu IV/3512). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 3 Abs. 2 Satz 1 sind nach dem Wort „Gemeindeteile" die Worte „ , in denen bei Kampfeinwirkungen durch benachbarte Anlagen oder Einrichtungen erhebliche mittelbare Gefahren entstehen," einzufügen. 2. In § 3 Abs. 2 Satz 2 .sind hinter den Worten „in der Verordnung" die Worte ,,, die sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel halten muß," einzufügen. 3. Im § 6 Abs. 1 erhält der Satz 1 folgende Fassung: „Der Bund gewährt für Wohngebäude, die im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau errichtet werden, auf Antrag des Eigentümers einen pauschalen Zuschuß zu den Kosten des Grundschutzes; der Zuschuß soll ein Viertel der Kosten decken." Bonn, den 23. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 694 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten SchmittVockenhausen, Dr. Kempfler zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Schutzbaugesetzes (Drucksachen IV/896, IV/3512, Nachthag zu IV/3512). Der Bundestag wolle beschließen: In § 41 Satz 1 wird als Zeitpunkt des Inkrafttretens das Datum „1. Juli 1966" 'eingesetzt. Bonn, [den 24. Juni 1965 Schmitt-Vockenhausen Dr. Kempfler Anlage 5 Umdruck 696 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Selbstschutz der Zivilbevölkerung (Selbstschutzgesetz) (Drucksachen IV/897, IV/3388). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 53 Abs. 3 letzte Zeile wird die Zahl „80" durch „60" 'ersetzt; 2. § 53 a wird gestrichen. Bonn, den 23. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 6 Umdruck 663 Änderungsantrag des Abgeordneten SchmittVockenhausen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Selbstschutz der Zivilbevölkerung (Selbstschutzgesetz) (Drucksachen IV/897, IV/3388). Der Bundestag wolle beschließen: In § 62 werden in § 6 Abs. 1 des Ersten Gesetzes über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung die Worte „bei der Durchführung des Betriebsselbstschutzes beratend zu unterstützen" durch die Worte „insoweit bei der Durchführung des Betriebsselbstschutzes beratend zu unterstützen, als regionale Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1965 9767 Selbstschutzberatungsstellen nach Absatz 2 nicht errichtet sind" ersetzt. Bonn, den 21. Juni 1965 Schmitt-Vockenhausen Anlage 7 Umdruck 664 Änderungsantrag des Abgeordneten SchmittVockenhausen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Selbstschutz der Zivilbevölkerung (Selbstschutzgesetz) (Drucksachen IV/897, 1V/3388). Der Bundestag wolle beschließen: In § 66 werden hinter den Worten „die Aufgaben der Gemeinden" die Worte „und des Hauptverwaltungsbeamten der Gemeinde" eingefügt. Bonn, den 21. Juni 1965 Schmitt-Vockenhausen Anlage 8 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Dr. Zimmer für die Fraktion der CDU/CSU zu dem Entwurf eines Gesetzes über den Selbstschutz der Zivilbevölkerung (Selbstschutzgesetz) (Drucksachen IV/897, IV/9610, IV/3388). Die heute zur zweiten und dritten Beratung auf der Tagesordnung stehenden acht bzw. neun Einzelgesetze zum Notstand sind in ihrer Gesamtheit von einer Bedeutung für unser Volk und für die Bundesrepublik Deutschland, die weit über den Rahmen fast aller anderen Gesetze hinausgeht, die wir in der vierten Legislaturperiode verabschiedet haben. Sie sind ein zusammenhängendes Ganzes und sollten daher tunlichst alle zur Verabschiedung kommen. Sie werden ein wichtiger Baustein sein in der Gestaltung der gesicherten Zukunft des deutschen Volkes. Wie schon der Herr Bundeskanzler in der vorigen Woche anläßlich der ersten Beratung der Notstandsverfassung am 16. 6. 1965 ausgeführt hat, sollen diese Gesetze die bisher geschaffene militärische Verteidigungsbereitschaft durch die gleichrangige und ebenso wichtige zivile Verteidigungsbereitschaft ergänzen. Der Herr Bundesverteidigungsminister hat heute morgen in eindrucksvollen Darlegungen die militärische Situation beiderseits der Grenze, die mitten durch unser Volk geht, die Grenze der Freiheit und der Unfreiheit, mit klaren Worten gezeichnet. Er hat mit größter Eindringlichkeit darauf hingewiesen, daß die bisher geschaffene äußerst kostspielige militärische Bereitschaft zur Verteidigung nur die Hälfte wert sei ohne die Schaffung der zivilen Verteidigungsbereitschaft. Er hat weiter die den Frieden erhaltende Wirkung der bisherigen militärischen Bereitschaft der NATO herausgestellt. Die Bundesrepublik Deutschland hat in dieser NATO, wie mir scheint, in mehrfacher Hinsicht eine Sonderstellung. Kein Staat und kein Volk , in Europa ist so stark betroffen von der permanenten Gefährdung durch totalitäre Machthaber. Wie wir noch in den jüngsten Zeiten erfahren haben, sind die Entschlüsse totalitärer Machthaber, aber auch ihr persönliches Schicksal unberechenbar. Bewahrung und Festigung eines gesicherten Friedens und damit die Sicherung unserer Freiheit sind und bleiben die großen Aufgaben der Bundesrepublik Deutschland. Dazu tritt die Durchsetzung der Freiheit auch für unsere 17 Millionen Landsleute in der sowjetisch besetzten Zone. Wenn diese Worte nicht nur in den Wind gesprochen sein sollen, dann muß ihnen die entschlossene Bereitschaft entsprechen, für diese Aufgaben die notwendigen Opfer zu bringen. Die vorliegenden Gesetze werden solche dem deutschen Volk abverlangen. Das sollte ganz klar gesagt werden. Alle Parteien sind sich wohl in den Grundsätzen einig. Diejenigen, die von der jetzigen Stunde des Parlaments als der „Stunde der Wahlgeschenke" sprechen, sollten gerechter und vernünftiger urteilen. Es muß ein hohes Ziel der Politik sein, die Einsicht in die Notwendigkeit dieser Opfer auch denen nahezubringen, die sich bisher mehr oder weniger sträuben, sich diese Auffasung zu eigen zu machen. Die leidvolle Geschichte des deutschen Volkes in den letzten fünf Jahrzehnten mit den furchtbaren Ereignissen und den Folgen einer schmählichen tyrannischen Diktatur mögen manchen Widerstand psychologisch erklären. Wir hoffen, daß er in seinen Resten überwunden wird. Bedenklicher ist es, wenn bei anderen Bürgern in unserem Volke das Denken und das Handeln so einseitig vom materiell begriffenen Wohlstandskomplex beherrscht wird, daß der Blick auf das Ganze des Daseins unseres Volkes für morgen und übermorgen getrübt wird. Man kann nur mit Bewunderung an die Haltung und die Leistungen vieler benachbarter Völker denken, Völker, die aus harten geschichtlichen Erfahrungen konsequent die Folgen gezogen und seit Jahrzehnten gewaltige Opfer für die Bewahrung von Frieden und Freiheit gebracht haben. So Schweden und die Schweiz, die außerhalb der kriegführenden Mächte seit 150 Jahren nach diesem Grundsatz gehandelt haben, in ähnlicher Weise Dänemark, Norwegen, Großbritannien, die ganz sicherlich nicht so permanent und unmittelbar gefährdet sind wie wir selbst. Auch dort gibt es sehr sorgfältig ausgearbeitete Gesetze und seit vielen Jahren die planmäßige Durchführung eines Programms für die Zivilverteidigung. In diesen Völkern steht hinter den Gesetzen ein geschlossener demokratischer Freiheits- und Opferwille des ganzen Volkes. Die Durchführung jener Gesetze ist damit außerordentlich erleichtert. Schweden besitzt bei 7,5 Millionen Einwohnern 20 freiwillige zivile Verteidigungsorganisationen mit 1 Million Mitglieder, darunter 100 000 Frauen und 10 000 Jugendliche. Die Tätigkeit, die die Gesamtverteidigung umfaßt, zielt darauf hin, die staatlichen Verteidigungsmaßnahmen zu stärken und zu ergänzen. Zivilverteidigungsausbildung, Sanitätsdienst, Veterinärdienst, Fernmeldedienst und Transportdienst sind Arbeitsgebiete der freiwilligen Verteidigung. Der freiwillige Beitrag der Frauen auf allen möglichen Gebieten der Verteidigung ist sehr stark. Viele freiwillige Organisationen betreiben 9768 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1965 eine starke Aufklärungstätigkeit, die den Zweck hat, den Verteidigungswillen des Volkes zu erhalten und zu stärken. Diese freiwillige Bewegung ist ein bedeutsames Glied der schwedischen Verteidigung. Mitglieder des Innenausschusses hatten Gelegenheit, an Ort und Stelle in den nordischen Staaten wichtige Eindrücke und Einblicke zu bekommen. Es wäre durchaus zu empfehlen, daß sich auch diejenigen Persönlichkeiten und Vertreter großer Organisationen, die sich hartnäckig der Einsicht in die Notwendigkeit dieser Gesetze verschließen, entschließen, sich bei ihren nordischen Freunden umzusehen und umzuhören und ihren Standpunkt einmal ohne Voreingenommenheit zu überprüfen. Soviel ist sicher, die Gesetze, die wir heute beschließen, werden sich nur dann fruchtbar und bedeutungsvoll auswirken, wenn sie auf dem sicheren Fundament einer zustimmenden Mitarbeit breitester Volksschichten beruhen. Die Durchführung eines Teils dieser Gesetze wird lange Jahre in Anspruch nehmen, insbesondere das Schutzbaugesetz. Es wird Sache der Regierung und des Parlaments sein, von Jahr zu Jahr fortschreitend den Rahmen dafür zu stecken unter Beachtung der jeweiligen finanziellen Möglichkeiten, vielleicht auch der Konjunkturlage, vor allem aber der militärpolitischen Notwendigkeiten. Eines muß klar sein: der Anfang muß jetzt endlich gemacht werden. Aus den Ausführungen des Herrn Bundesverteidigungsministers ist deutlich geworden, wie gefährlich für die Existenz des Volkes schon ein „Spannungsfall" werden kann, der irgendwann von einem potentiellen Aggressor in einem ihm genehmen Zeitpunkt hochgespielt werden kann. An Berlin zu denken, liegt sehr nahe. Diabolische Absichten können darauf hinzielen, etwa durch massive militärische Demonstrationen an der Zonengrenze, in der Bundesrepublik eine Unruhe und ein Durcheinander herbeizuführen, daß die normale staatliche und öffentliche Ordnung überspült wird. Die Gefahr einer Fluchtbewegung und ihrer etwaigen Folgen ist ebenfalls von ihm sehr stark hervorgehoben worden. Wenn wir aber eine solche verhindern wollen, dann müssen wir zuvor jedem einzelnen ermöglichen, die Parole „Bleib zu Hause, meide die Fluchtwege" auch zu befolgen, mit anderen Worten, für den Schutz der Bevölkerung und der Betriebe, für die Sicherstellung der Versorgung, der Ernährung und des Verkehrs das Menschenmögliche vorzubereiten. Das wird mit den vorliegenden Gesetzen versucht. Wenn, wie ich eingangs sagte, kein Volk und kein Staat in Europa stärker an der Erhaltung des Friedens und der Freiheit interessiert sein kann als wir, dann ist es notwendig, daß wir künftig im Kreise der Staaten des Westens unsere Vorstellungen einer Friedenspolitik mit großem Gewicht vertreten können. Erst eine umfassende Abwehrbereitschaft wird unserer Stimme dieses Gewicht geben, das uns die erfolgreiche Geltendmachung der deutschen Gesichtspunkte ermöglichen wird. Im Zusammenhang damit steht folgendes: auf unserem Gebiet stehen Truppen aus den USA, Großbritannien, Frankreich, den Niederlanden, Belgien und Kanada. Wir haben den Wunsch und ein Interesse daran, daß sie neben unseren deutschen Soldaten verteidigungsbereit stehen. Aber es ist doch selbstverständlich, daß jene Völker berechtigt sind, zu verlangen, daß wir auf unserem Gebiet die zivilen Voraussetzungen dafür schaffen, daß diese Truppen im Rahmen der NATO ihre militärische Aufgabe erfüllen können. Wenn das Parlament der Bundesrepublik Deutschland — die Parteien dieses Hohen Hauses — trotz der bevorstehenden Wahlen diese im Vordergrund nicht sehr populären Gesetze beschließt, dann beweist es seine Fähigkeit, seine hohe staatliche Verantwortung und seine Pflicht gegenüber dem deutschen Volk wahrzunehmen und den Auftrag, den das Grundgesetz ihm erteilt hat, zu erfüllen. Das Parlament, das jahraus, jahrein in zahllosen Bemühungen und Gesetzen die sozialen und wirtschaftlichen Daseinsbedingungen für das ganze Volk verbessert hat, dürfte ein Recht darauf haben, auch solche Gesetze zu verabschieden, die zwar notwendige Lasten mit sich bringen, aber dafür die Zukunft sichern. Die Fraktion der CDU/CSU hat es sich mit ihrer Stellungnahme zu diesen Gesetzen nicht leicht gemacht. Sie hat die Vorlagen der Regierung seinerzeit begrüßt und in ihrer Grundtendenz gutgeheißen. Sie hat aber auch zur Vervollkommnung der Gesetze und zu ihrer wirkungsvolleren Gestaltung beigetragen. Sie wird daher dem Gesetzeswerk als Ganzem und damit den Einzelgesetzen, so wie sie in den Ausschüssen verabschiedet sind, vorbehaltlich einiger nicht sehr schwerwiegender Abänderungsanträge, zustimmen. Anlage 9 Umdruck 662 Änderungsantrag der Abgeordneten SchmittVockenhausen und Dr. Even (Düsseldorf) zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Zivilschutzkorps und über den Zivilschutzdienst (Drucksachen IV/2106, IV/3511). Der Bundestag wolle beschließen: Hinter § 39 wird folgender § 40 eingefügt: „§ 40 Die Senate der Länder Bremen und Hamburg werden ermächtigt, die Vorschriften dieses Gesetzes über die Zuständigkeit von Behörden dem besonderen Verwaltungsaufbau ihrer Länder anzupassen." Bonn, den 21. Juni 1965 Schmitt-Vockenhausen Dr. Even (Düsseldorf) Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 192: Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1965 9769 Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 24. Juni 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemmerich (Drucksache IV/3612, Frage X/1): Aus welchen Gründen verzinst die Bundesregierung beim Grunderwerb für den Straßenbau die nicht ausgezahlten Beträge mit einem geringeren Zinssatz als beim Grunderwerb nach dem Landbeschaffungs- und dem Bundesbaugesetz? Beim freihändigen Grunderwerb für Straßenbaumaßnahmen werden die nicht sogleich ausgezahlten Beträge mit dem nach § 246 BGB maßgeblichen gesetzlichen Zinssatz von 4 % verzinst. In Enteignungsverfahren sind nach § 19 Absatz 5 FStrG die Enteignungsgesetze der Länder anzuwenden. Soweit diese eine Verzinsung vorsehen, beträgt der Zinssatz ebenfalls 4 %. Die Bundesregierung hatte im Interesse einer einheitlichen Behandlung der von Maßnahmen des Bundes betroffenen Grundstückseigentümer bereits in der Novelle zum Bundesfernstraßengesetz (BT-Drucks. Nr. 2159, 3. Wahlperiode) vorgesehen, die Entschädigungsbestimmungen des Landbeschaffungsgesetzes auch bei Straßenbaumaßnahmen für entsprechend anwendbar zu erklären. Damit wäre eine höhere Zinszahlung gesetzlich geregelt worden. Dieser Vorschlag der Bundesregierung scheiterte jedoch am Einspruch des Bundesrates. Um dennoch die von Baumaßnahmen des Bundes betroffenen Grundstückseigentümer gleich behandeln zu können, wird die Frage der Zinshöhe jetzt erneut zwischen den beteiligten Bundesressorts erörtert. Es wird angestrebt, auch beim Grunderwerb für den Straßenbau den Zinssatz nach § 17 Absatz 4 des Landbeschaffungsgesetzes zu bemessen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich habe nicht gehört, daß der dritten Beratung widersprochen worden ist.

    (Abg. Rasner: Durch Zuruf!)

    — Das ist nicht zu mir gedrungen.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Ich bitte um Nachsicht, wenn es nicht bis zu Ihnen gedrungen ist!)

    Das Haus ist also damit einverstanden, daß die dritte Beratung in der nächsten Woche erfolgen wird.
    Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Zivilschutzkorps und über den Zivilschutzdienst (Drucksache IV/2106) ;
    a) Bericht des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache IV/3611),
    b) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (6. Ausschuß) (Drucksache IV/ 3511).

    (Erste Beratung 125. Sitzung)

    Es liegen vor der Bericht des Haushaltsausschusses, erstattet durch den Abgeordneten Mengelkamp und der Bericht des Ausschusses für Inneres, erstattet durch den Abgeordneten Lautenschlager.
    Der Abgeordnete Lautenschlager hat zur Ergänzung das Wort.


Rede von Hans Lautenschlager
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Anbetracht der Geschäftslage werde ich mich sehr kurz fassen. Aber sehr viel von dem, was draußen in der Öffentlichkeit über das Zivilschutzkorps bekannt ist, beruht auf Mißverständnis und Unklarheiten. Es ist daher notwendig, einiges dazu zu sagen und an dieser Stelle wenigstens einige Striche über die Organisation des Zivilschutzkorps, seinen Zweck und seine rechtliche Stellung, seine personelle Zusammensetzung und die Vorstellungen von seinem Einsatz zu zeichnen, wenn der Bundestag den entscheidenden Gesetzesbeschluß faßt.
Meine Damen und Herren, der Entwurf sieht vor, daß in Zukunft wehrpflichtige junge Männer nicht nur zur Bundeswehr, sondern auch zu ¡der humanitären und waffenlosen Organisation „Zivilschutzkorps" herangezogen werden können. Ihre Rechtsstellung ist grundsätzlich der des dienstpflichtigen. Soldaten angeglichen, insbesondere was die Besoldung, Unterhaltssicherung und die Versorgung angeht. Die Angehörigen des Zivilschutzkorps werden jedoch nicht militärische Kenntnisse erhalten. Ihnen werden vielmehr ¡die Fertigkeiten vermittelt werden, die ihre besondere Aufgabenstellung erfordert. Sie werden je nach ihrer besonderen Verwendung für den Brandschutz und für ¡den Bergungsdienst, für den Sanitätsdienst, für den ABC-Dienst ausgebildet.
Nach der Grundausbildung, die dem Grundwehrdienst entspricht, aber nach dem Vorschlag des Ausschusses nicht 18, sondern nur 4 Monatedauern soll, werden sie zu Ersatzeinheiten in der Nähe ihres Wohnorts zusammengefaßt. Mit diesen Einheiten werden sie üben, aber auch zum Einsatz kommen. Um rasch die Einsatzbereitschaft herstellen zu können, werden die Angehörigen des Zivilschutzkorps ihre persönliche Ausrüstung in ihrer 'Wohnung aufbewahren. In Anlehnung an die völkerrechtlichen Vorschriften wird ausdrücklich bestimmt, daß das Zivilschutzkorps eine nichtmilitärische Organisation zur Sicherung der Lebensbedingungen der Zivilbevölkerung ist und daß seine Angehörigen Zivilpersonen in völkerrechtlichem Sinne sind. Damit soll besonders der Schutz, den das Völkerrecht für Sanitätsorganisationen vorsieht, auch für diese Einrichtungen erreicht werden. Das gelegentlich an die Öffentlichkeit gebrachte Schlagwort, das Zivilschutzkorps sei ein paramilitärischer Verband, ist also aus der Luft gegriffen und muß als reine üble Verkennung der mit dem Gesetz verbundenen Absichten bezeichnet werden.
Ich darf in diesem Zusammenhang ganz besonders auf § 1 a des ¡Gesetzentwurfs aufmerksam machen. Aus der Zuständigkeit dier Länder zur Aufstellung und zur Unterhaltung dies Zivilschutzkorps folgt auch ihre Zuständigkeit zum Einsatz seiner Einheiten. Der Bundesinnenminister hat jedoch für besondere Fälle Weisungsrecht. Im Gegensatz zum Regierungsentwurf, der den nicht verabschiedeten Entwurf eines Zivildienstgesetzes zur Grundlage der Heranziehung der Dienstpflichtigen gemacht hat, stützt sich die Ausschußfassung insoweit auf das Wehrpflichtgesetz. Dabei werden die Wehrersatzbehörden mit der Aufgabe der Heranziehung und Meldeüberwachung der Dienstpflichtigen betraut. Diese Regelung dient im besonderem Maße der so notwendigen Verwaltungsvereinfachung. Außer den bereits dargestellten Wirkungen hat das Gesetz über das Zivilschutzkorps noch die durchaus erwünschte Nebenwirkung, daß es mehr Gerechtigkeit bewirkt. Von mehreren Geburtsjahrgängen sind nämlich nicht alle tauglichen Wehrpflichtigen herangezogen worden, so daß die Belastung durch die Dienstpflicht ungleichmäßig verteilt war. Der Gesetzentwurf bringt wenigstens einen gewissen Ausgleich.
Zusammenfassend kann ich wohl sagen, daß mit diesem Gesetzentwurf eine bedeutsame Entwicklung



Lautenschlager
zum Schutz der Zivilbevölkerung eingeleitet wird. Wenn auch das Zivilschutzkorps in erster Linie für ,den Verteidigungsfall bestimmt ist, wird es sich auch in besonderen Notzeiten, wie wir sie ja gerade jetzt bei der Hochwasserkatastrophe wieder erlebten, mit bewähren. Im übrigen darf ich auf meine Ausführungen im Schnifitlchen. Bericht verweisen.
Abschließend darf ich Sie bitten, im Interesse unserer Zivilbevölkerung, die ein Recht auf einen möglichst weitgehenden Schutz ihres Lebens hat, diesem Gesetzentwurf in der Ausschußfassung und dem auf Umdruck 662 *) vorgelegten Antrag auf Einfügung einer Stadtstaatenklausel in Form des neuen § 40, der eine notwendige Ergänzung im Hinblick auf das besondere Gefüge der beiden Stadtstaaten Bremen und Hamburg darstellt, zuzustimmen.

(Beifall.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
    Wir treten in die Einzelberatung ein. Ich rufe auf die §§ 1 bis 39. Wer zustimmt, gebe bitte Zeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit Mehrheit angenommen.
    Ich rufe den Antrag der Abgeordneten SchmittVockenhausen und Dr. Even auf Umdruck 662 auf, hinter § 39 einen § 40 einzufügen. Wer dem Antrag zustimmen will, gebe Zeichen. — Gegenprobe! — Der Antrag ist angenommen.
    Ich rufe die §§ 41 bis 45, Einleitung und Überschrift auf. Wer zustimmt, gebe bitte Zeichen. — Gegenprobe! — Mit großer Mehrheit angenommen.
    Ich eröffne die
    dritte Beratung.
    Das Wort wird nicht mehr gewünscht. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz in dieser Fassung zustimmt, erhebe sich. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist mit Mehrheit angenommen.
    Das Erkennungsmarkengesetz — Tagesordnungspunkt 9 — kann nicht behandelt werden, weil der Bericht des Haushaltsausschusses nicht vorliegt.
    Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung (Wassersicherstellungsgesetz) (Drucksache IV/1448);
    a) Bericht des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache IV/3598) ;

    (26. t)

    Ausschuß) (Drucksachen IV/3521, Nachtrad zu IV/3521).

    (Erste Beratung 84. Sitzung)

    Es liegen vor der Bericht des Haushaltsausschusses, erstattet durch den Abgeordneten Windelen, und der Bericht des Ausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft, erstattet durch die Abgeordneten Könen (Düsseldorf) und Rauhaus. Wird eine Ergänzung gewünscht? — Nein. Ich darf den Berichterstattern danken.
    Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe die §§ 1 bis 34, Einleitung und Überschrift auf. Wer zustimmt, gebe bitte Zeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es tut mir in der Seele weh, wenn ich die treuesten Freunde des Ausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft mit ihrer Zurückhaltung sehe. Bei einigen Enthaltungen angenommen.

    (Abg. Dr. Schäfer: Die haben auch den unangenehmsten Passus als einzigen herausgestrichen!)

    Ich eröffne die
    dritte Beratung.
    Wer dem Gesetz in der vorliegenden Fassung zustimmt, erhebe sich. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist mit großer Mehrheit angenommen.
    Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf, aber nur die zweite Beratung:
    Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft sowie des Geld- und Kapitalverkehrs (Wirtschaftssicherstellungsgesetz) (Drucksache IV/ 892) ;
    a) Bericht des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache IV/3596) ;
    b) Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (16. Ausschuß) (Drucksache IV/3416).

    (Erste Beratung 56. Sitzung)

    Es liegen vor der Bericht des Haushaltsausschusses, erstattet durch den Abgeordneten Windelen, und der Schriftliche Bericht des Wirtschaftsausschusses, erstattet durch den Abgeordneten Dr. Steinmetz. Wird eine Ergänzung gewünscht? — Herr Abgeordneter Dr. Schäfer, Sie wollen in der Aussprache sprechen? — Ich eröffne dann die Aussprache.
    Herr Abgeordneter Dr. Schäfer hat das Wort.