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ID0419247800

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    Deutscher Bundestag 192. Sitzung Bonn, den 24. Juni 1965 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Dr. Willeke Vizepräsident Dr. Dehler 9751 C Begrüßung des Präsidenten des iranischen Senats und einer Delegation beider Hauser des iranischen Parlaments 9678 D Fragestunde (Drucksache IV/3612) Fragen des Abg. Ertl: Bundeshilfe zur Beseitigung der Hochwasserschäden in Bayern Höcherl, Bundesminister 9673 B Ertl (FDP) . . . . . . . . . 9673 C Fragen des Abg. Neumann (Berlin) : Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland an den Grenzstellen Höcherl, Bundesminister 9673 D Neumann (Berlin) (SPD) 9674 A Berkhan (SPD) 9674 C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 9674 C Schultz (FDP) 9675 A Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 9675 A Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 9675 B Dr. Kohut (FDP) 9675 C Frehsee (SPD) 9675 D Strohmayr (SPD) . . . . . . . 9675 D Ertl (FDP) 9676 A Frage des Abg. Opitz: Schutz der Berufsbezeichnung „Drogist" Dr. Neef, Staatssekretär 9676 A Frage der Abg. Frau Beyer (Frankfurt): Ständiger Beirat des Warentest-Institutes Dr. Neef, Staatssekretär 9676 B Frage der Abg. Frau Beyer (Frankfurt) : Zeitpunkt des Vorliegens von Warentestergebnissen Dr. Neef, Staatssekretär 9676 C Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . 9676 C Fragen der Abg. Junghans und Hörmann (Freiburg) : Deutscher Eisenerzbergbau Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 9676 C Junghans (SPD) . . . . . . . . 9677 A Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 9677 B Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . . 9677 C Berkhan (SPD) . . . . . . . . 9678 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Pressemeldungen der Zeitung „Metall" betr. Atomminengürtel von Hassel, Bundesminister . . . . 9680 C Dr. Kohut (FDP) 9680 D Berkhan (SPD) . . . . . . . 9681 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1965 Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Schutz der Zivilbevölkerung vor Sprengstoffunglücken von Hassel, Bundesminister 9681 C Dr. Müller-Emmert (SPD) 9681 D Dröscher (SPD) . . . . . . . 9682 B Frage des Abg. Kreitmeyer: Erfahrungen mit privaten Bauträgern zur Erstellung von Bundeswehrwohnungen von Hassel, Bundesminister . . . 9683 A Kreitmeyer (FDP) 9683 A Berkhan (SPD) 9683 D Fragen des Abg. Schultz : Sanitätsoffiziere von Hassel, Bundesminister . . . . 9684 A Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . 9684 D Berkhan (SPD) 9685 A Frage des Abg. Lemmrich: Verzinsung der beim Grunderwerb nicht ausgezahlten Beträge 9685 C Frage des Abg. Paul: TEE-Ost-West-Verbindungen zwischen München und Paris Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 9685 C Paul (SPD) 9685 D Frage des Abg. Fritsch: Verhinderung von Überschwemmungen im Bereich der Donau von Regensburg bis Passau Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 9686 A Fritsch (SPD) 9686 B Fragen der Abg. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) : Kaiser-Wilhelm-Brücke in Wilhelmshaven Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 9686 D Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 9686 D Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache IV/891); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen IV/3494, zu IV/3494) — Fortsetzung der zweiten und dritten Beratung — von Hassel, Bundesminister . . . . 9687 B Dr. Schäfer (SPD) 9691 D Höcherl, Bundesminister 9704 C Benda (CDU/CSU) 9711 C Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 9717 C Busse (FDP) . . . . . . . . 9719 C Jahn (SPD) 9725 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9730 A Dr. Barzel (CDU/CSU) 9731 C Erler (SPD) . . . . . . . . . 9733 A Dorn (FDP) . . . . . . . . 9735 D Rasner (CDU/CSU) 9737 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 10) (Drucksache IV/2633) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) (G 10) (Drucksache IV/2634) — Erste Beratung — Höcherl, Bundesminister . . . . . 9739 B Dr. Schäfer (SPD) 9742 A Busse (FDP) . . . . . . . . 9742 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9743 A Erler (SPD) 9744 B Dr. Krone, Bundesminister . . . 9744 C Dr. Mommer (SPD) 9745 C Rasner (CDU/CSU) 9745 D Entwurf eines Gesetzes über bauliche Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung (Schutzbaugesetz) (Drucksache IV/896) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3609); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksachen IV/3512, zu IV/3512, Nachtrag zu IV/3512) — Zweite Beratung — Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . 9746 B Hansing (SPD) 9748 C Dorn (FDP) 9749 D Dr. Zimmer (CDU/CSU) 9751 A Windelen (CDU/CSU) . . 9752 A, 9760 D Rasner (CDU/CSU) 9761 A Entwurf eines Gesetzes über den Selbstschutz der Zivilbevölkerung (Selbstschutzgesetz) (Drucksache IV/897); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3610) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/3388) — Zweite Beratung — Hübner (Berlin) (CDU/CSU) . . . 9752 C Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 9753 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9754 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1965 III Hübner (Nievenheim) (SPD) . . . 9755B Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 9758 A Dr. Zimmer (CDU/CSU) 9759 D Windelen (CDU/CSU) 9760 B Entwurf eines Gesetzes über das Zivilschutzkorps und über den Zivilschutzdienst (Drucksache IV/2106) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3611); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/3511) — Zweite und dritte Beratung — Lautenschlager (SPD) 9761 B Entwurf eines Gesetzes über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung (Wassersicherstellungsgesetz) (Drucksache IV/1448) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3598) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (Drucksachen IV/3521, Nachtrag zu IV/3521) — Zweite und dritte Beratung — 9762 B Entwurf eines Gesetzes über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft sowie des Geld- und Kapitalverkehrs (Wirtschaftssicherstellungsgesetz) (Drucksache IV/ 892) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3696); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/3416) — Zweite Beratung — Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 9762 D Entwurf eines Gesetzes über die Sicherstellung der Versorgung mit Erzeugnissen der Ernährungs- und Landwirtschaft sowie der Forst- und Holzwirtschaft (Ernährungssicherstellungsgesetz) (Drucksache IV/893); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3595) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/3357) — Zweite Beratung — 9763 A Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung des Verkehrs (Verkehrssicherstellungsgesetz) (Drucksache IV/894); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache 1V/3597) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/ 3482) — Zweite Beratung — . . . . . 9763 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 9763D Anlagen 9765 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1965 9673 192. Sitzung Bonn, den 24. Juni 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Adenauer 24. 6. Dr. Aigner 15. 7. Frau Albertz 10. 7. Anders 24. 6. Dr. Arndt 25. 6. Dr. Atzenroth 25. 6. Bading * 25. 6. Dr.-Ing. Balke 24. 6. Bazille 14. 7. Frau Berger-Heise 3. 7. Fürst von Bismarck 25. 6. Dr. Bleiß 25. 6. Blöcker 25. 6. Drachsler 25. 6. Dr. Dr. h. c. Dresbach 30. 6. Eisenmann 25. 6. Eschmann 24. 6. Etzel 25. 6. Figgen 24. 6. Franzen 25. 6. Gedat 25. 6. Glombig 2. 7. Günther 2. 7. Frhr. zu Guttenberg 25. 6. Jacobs ** 25. 6. Klinker * 25. 6. Knobloch 25. 6. Kriedemann * 25. 6. Krug 25. 6. Kühn (Hildesheim) 24. 6. Lenz (Bremerhaven) 30. 6. Lenz (Brühl) 24. 6. Dr. Lohmar 28. 6. Lücker (München) * 25. 6. Maier (Mannheim) 30. 6. Frau Meermann 25. 6. Menke 25. 6. Merten * 24. 6. Mertes 25. 6. Missbach 25. 6. Neumann (Allensbach) 15. 7. Frau Dr. Pannhoff 24. 6. Reichhardt 25. 6. Regling 25. 6. Richarts * 25. 6. Rohde 25. 6. Dr. Süsterhenn 24. 6. Dr. Starke 25. 6. Storch * 25. 6. Strauß 2. 7. Unertl 25. 6. Walter 24. 6. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europarats Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Zoglmann 24. 6. Zühlke 30. 6. b) Urlaubsanträge Cramer 2. 7. Wolf 15. 7. Anlage 2 Möglichkeiten für Entlastungsmaßnahmen zugunsten des deutschen Eisenerzbergbaus 1. auf steuerlichem Gebiet: a) Erstattung der Umsatzsteuer-Vorbelastung, die auf Lieferungen und Leistungen für die Erzgewinnung ruht. Falls sich dieser Wunsch des Eisenerzbergbaus verwirklichen ließe, würde er um etwa 9 Mill. DM im Jahr entlastet werden. b) Entlastung bei der Vermögenssteuer durch Neufestsetzung der (reduzierten) Werte des Anlagevermögens, insbesondere des Untertagevermögens. Hierfür sind die Finanzministerien der Bundesländer zuständig. c) Lastenausgleichs-Vermögensabgabe. Billigkeitsmaßnahmen hinsichtlich des Lastenausgleichs fallen in die Zuständigkeit des Bundes und der Länder (Auftragsverwaltung nach § 204 LAG). Soweit Unternehmen im Zonenrandgebiet domizilieren und unmittelbare Schäden erlitten haben, ist eine Reduzierung der Lastenausgleichsabgabe begründet. 2. auf dem Gebiete der Sozialleistungen a) Bergmannsprämie. Durch die Entschließung des Bundestages vom 26. Februar 1965 ist die Bundesregierung aufgefordert worden zu prüfen, ob der Satz der vom Bund getragenen Beitragserstattung von 4 % auf 4,5 % des Arbeitgeberbeitrages zur knappschaftlichen Rentenversicherung erhöht werden kann. Die Prüfung kann erst dann abgeschlossen werden, wenn der zur Zeit dem Bundestag vorliegende Gesetzentwurf, der die Belastungen des Bergbaus berührt, verabschiedet ist. Die Erhöhung des Satzes auf 4,5 % würde den Eisenerzbergbau um rund 400 000 DM im Jahr entlasten. b) Änderung des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes. Danach sollen 2/5 der Rentenlast der Bergbauberufsgenossenschaft, die nach 1953 entstanden ist, rückwirkend ab 1. Januar 1965 vom Bund getragen werden. Dies brächte dem Eisenerzbergbau eine jährliche Entlastung um 2,2 Mill. DM, wenn der Gesetzentwurf vom Bundestag noch verabschiedet würde. 9766 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1965 c) Knappschaftliche Rentenversicherung. Der Eisenerzbergbau wünscht eine Anlehnung des Arbeitgeberbeitrages von 15 % an den Arbeitgeberbeitrag von nur 7 % in der Allgemeinen Rentenversicherung der übrigen gewerblichen Wirtschaft. Er weist dabei auf eine gleichartige Maßnahme der französischen Regierung im Jahre 1963 hin. Das damit aufgeworfene Problem ist kurzfristig nicht zu lösen. d) Verteilungsschlüssel der Soziallasten. Der Eisenerzbergbau weist darauf hin, daß das Verhältnis der Lohn- und Gehaltssumme zu seinem Umsatz doppelt so hoch ist wie in der übrigen Industrie; er hält daher eine Neuregelung der gesetzlichen Soziallasten für erforderlich. Dieses Anliegen ist bereits mehrfach Gegenstand eingehender Untersuchungen der Bundesregierung und des Parlaments gewesen. Es ist aber noch nicht gelungen, eine Lösung zu finden, wonach die gesetzlichen Sozialabgaben auf eine andere Grundlage als die beitragspflichtige Lohnsumme gestellt werden könnten. 3. Gewährung zinsgünstiger Kredite für Rationalisierung und Umschuldung Die Unternehmen des Eisenerzbergbaus haben für die Durchführung von Rationalisierungsprojekten einen Finanzbedarf von rund 6 Mio DM angemeldet. Hierfür könnten außer Mitteln des ERP-Sondervermögens auch Mittel des regionalen Förderungsprogramms des Bundes in Betracht kommen. Möglich ist auch die Umschuldung von kurzfristigen Darlehen durch langfristige Darlehen von Hypothekenbanken oder Versicherungsgesellschaften, wobei die. langfristigen Kredite durch eine Bürgschaft der öffentlichen Hand abgesichert werden könnten. Anlage 3 Umdruck 695 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung [des von der Bundesregierung .eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über bauliche Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung (Schutzbaugesetz) (Drucksachen IV/896, IV/3512, Nachtrag zu IV/3512). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 3 Abs. 2 Satz 1 sind nach dem Wort „Gemeindeteile" die Worte „ , in denen bei Kampfeinwirkungen durch benachbarte Anlagen oder Einrichtungen erhebliche mittelbare Gefahren entstehen," einzufügen. 2. In § 3 Abs. 2 Satz 2 .sind hinter den Worten „in der Verordnung" die Worte ,,, die sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel halten muß," einzufügen. 3. Im § 6 Abs. 1 erhält der Satz 1 folgende Fassung: „Der Bund gewährt für Wohngebäude, die im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau errichtet werden, auf Antrag des Eigentümers einen pauschalen Zuschuß zu den Kosten des Grundschutzes; der Zuschuß soll ein Viertel der Kosten decken." Bonn, den 23. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 694 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten SchmittVockenhausen, Dr. Kempfler zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Schutzbaugesetzes (Drucksachen IV/896, IV/3512, Nachthag zu IV/3512). Der Bundestag wolle beschließen: In § 41 Satz 1 wird als Zeitpunkt des Inkrafttretens das Datum „1. Juli 1966" 'eingesetzt. Bonn, [den 24. Juni 1965 Schmitt-Vockenhausen Dr. Kempfler Anlage 5 Umdruck 696 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Selbstschutz der Zivilbevölkerung (Selbstschutzgesetz) (Drucksachen IV/897, IV/3388). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 53 Abs. 3 letzte Zeile wird die Zahl „80" durch „60" 'ersetzt; 2. § 53 a wird gestrichen. Bonn, den 23. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 6 Umdruck 663 Änderungsantrag des Abgeordneten SchmittVockenhausen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Selbstschutz der Zivilbevölkerung (Selbstschutzgesetz) (Drucksachen IV/897, IV/3388). Der Bundestag wolle beschließen: In § 62 werden in § 6 Abs. 1 des Ersten Gesetzes über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung die Worte „bei der Durchführung des Betriebsselbstschutzes beratend zu unterstützen" durch die Worte „insoweit bei der Durchführung des Betriebsselbstschutzes beratend zu unterstützen, als regionale Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1965 9767 Selbstschutzberatungsstellen nach Absatz 2 nicht errichtet sind" ersetzt. Bonn, den 21. Juni 1965 Schmitt-Vockenhausen Anlage 7 Umdruck 664 Änderungsantrag des Abgeordneten SchmittVockenhausen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Selbstschutz der Zivilbevölkerung (Selbstschutzgesetz) (Drucksachen IV/897, 1V/3388). Der Bundestag wolle beschließen: In § 66 werden hinter den Worten „die Aufgaben der Gemeinden" die Worte „und des Hauptverwaltungsbeamten der Gemeinde" eingefügt. Bonn, den 21. Juni 1965 Schmitt-Vockenhausen Anlage 8 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Dr. Zimmer für die Fraktion der CDU/CSU zu dem Entwurf eines Gesetzes über den Selbstschutz der Zivilbevölkerung (Selbstschutzgesetz) (Drucksachen IV/897, IV/9610, IV/3388). Die heute zur zweiten und dritten Beratung auf der Tagesordnung stehenden acht bzw. neun Einzelgesetze zum Notstand sind in ihrer Gesamtheit von einer Bedeutung für unser Volk und für die Bundesrepublik Deutschland, die weit über den Rahmen fast aller anderen Gesetze hinausgeht, die wir in der vierten Legislaturperiode verabschiedet haben. Sie sind ein zusammenhängendes Ganzes und sollten daher tunlichst alle zur Verabschiedung kommen. Sie werden ein wichtiger Baustein sein in der Gestaltung der gesicherten Zukunft des deutschen Volkes. Wie schon der Herr Bundeskanzler in der vorigen Woche anläßlich der ersten Beratung der Notstandsverfassung am 16. 6. 1965 ausgeführt hat, sollen diese Gesetze die bisher geschaffene militärische Verteidigungsbereitschaft durch die gleichrangige und ebenso wichtige zivile Verteidigungsbereitschaft ergänzen. Der Herr Bundesverteidigungsminister hat heute morgen in eindrucksvollen Darlegungen die militärische Situation beiderseits der Grenze, die mitten durch unser Volk geht, die Grenze der Freiheit und der Unfreiheit, mit klaren Worten gezeichnet. Er hat mit größter Eindringlichkeit darauf hingewiesen, daß die bisher geschaffene äußerst kostspielige militärische Bereitschaft zur Verteidigung nur die Hälfte wert sei ohne die Schaffung der zivilen Verteidigungsbereitschaft. Er hat weiter die den Frieden erhaltende Wirkung der bisherigen militärischen Bereitschaft der NATO herausgestellt. Die Bundesrepublik Deutschland hat in dieser NATO, wie mir scheint, in mehrfacher Hinsicht eine Sonderstellung. Kein Staat und kein Volk , in Europa ist so stark betroffen von der permanenten Gefährdung durch totalitäre Machthaber. Wie wir noch in den jüngsten Zeiten erfahren haben, sind die Entschlüsse totalitärer Machthaber, aber auch ihr persönliches Schicksal unberechenbar. Bewahrung und Festigung eines gesicherten Friedens und damit die Sicherung unserer Freiheit sind und bleiben die großen Aufgaben der Bundesrepublik Deutschland. Dazu tritt die Durchsetzung der Freiheit auch für unsere 17 Millionen Landsleute in der sowjetisch besetzten Zone. Wenn diese Worte nicht nur in den Wind gesprochen sein sollen, dann muß ihnen die entschlossene Bereitschaft entsprechen, für diese Aufgaben die notwendigen Opfer zu bringen. Die vorliegenden Gesetze werden solche dem deutschen Volk abverlangen. Das sollte ganz klar gesagt werden. Alle Parteien sind sich wohl in den Grundsätzen einig. Diejenigen, die von der jetzigen Stunde des Parlaments als der „Stunde der Wahlgeschenke" sprechen, sollten gerechter und vernünftiger urteilen. Es muß ein hohes Ziel der Politik sein, die Einsicht in die Notwendigkeit dieser Opfer auch denen nahezubringen, die sich bisher mehr oder weniger sträuben, sich diese Auffasung zu eigen zu machen. Die leidvolle Geschichte des deutschen Volkes in den letzten fünf Jahrzehnten mit den furchtbaren Ereignissen und den Folgen einer schmählichen tyrannischen Diktatur mögen manchen Widerstand psychologisch erklären. Wir hoffen, daß er in seinen Resten überwunden wird. Bedenklicher ist es, wenn bei anderen Bürgern in unserem Volke das Denken und das Handeln so einseitig vom materiell begriffenen Wohlstandskomplex beherrscht wird, daß der Blick auf das Ganze des Daseins unseres Volkes für morgen und übermorgen getrübt wird. Man kann nur mit Bewunderung an die Haltung und die Leistungen vieler benachbarter Völker denken, Völker, die aus harten geschichtlichen Erfahrungen konsequent die Folgen gezogen und seit Jahrzehnten gewaltige Opfer für die Bewahrung von Frieden und Freiheit gebracht haben. So Schweden und die Schweiz, die außerhalb der kriegführenden Mächte seit 150 Jahren nach diesem Grundsatz gehandelt haben, in ähnlicher Weise Dänemark, Norwegen, Großbritannien, die ganz sicherlich nicht so permanent und unmittelbar gefährdet sind wie wir selbst. Auch dort gibt es sehr sorgfältig ausgearbeitete Gesetze und seit vielen Jahren die planmäßige Durchführung eines Programms für die Zivilverteidigung. In diesen Völkern steht hinter den Gesetzen ein geschlossener demokratischer Freiheits- und Opferwille des ganzen Volkes. Die Durchführung jener Gesetze ist damit außerordentlich erleichtert. Schweden besitzt bei 7,5 Millionen Einwohnern 20 freiwillige zivile Verteidigungsorganisationen mit 1 Million Mitglieder, darunter 100 000 Frauen und 10 000 Jugendliche. Die Tätigkeit, die die Gesamtverteidigung umfaßt, zielt darauf hin, die staatlichen Verteidigungsmaßnahmen zu stärken und zu ergänzen. Zivilverteidigungsausbildung, Sanitätsdienst, Veterinärdienst, Fernmeldedienst und Transportdienst sind Arbeitsgebiete der freiwilligen Verteidigung. Der freiwillige Beitrag der Frauen auf allen möglichen Gebieten der Verteidigung ist sehr stark. Viele freiwillige Organisationen betreiben 9768 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1965 eine starke Aufklärungstätigkeit, die den Zweck hat, den Verteidigungswillen des Volkes zu erhalten und zu stärken. Diese freiwillige Bewegung ist ein bedeutsames Glied der schwedischen Verteidigung. Mitglieder des Innenausschusses hatten Gelegenheit, an Ort und Stelle in den nordischen Staaten wichtige Eindrücke und Einblicke zu bekommen. Es wäre durchaus zu empfehlen, daß sich auch diejenigen Persönlichkeiten und Vertreter großer Organisationen, die sich hartnäckig der Einsicht in die Notwendigkeit dieser Gesetze verschließen, entschließen, sich bei ihren nordischen Freunden umzusehen und umzuhören und ihren Standpunkt einmal ohne Voreingenommenheit zu überprüfen. Soviel ist sicher, die Gesetze, die wir heute beschließen, werden sich nur dann fruchtbar und bedeutungsvoll auswirken, wenn sie auf dem sicheren Fundament einer zustimmenden Mitarbeit breitester Volksschichten beruhen. Die Durchführung eines Teils dieser Gesetze wird lange Jahre in Anspruch nehmen, insbesondere das Schutzbaugesetz. Es wird Sache der Regierung und des Parlaments sein, von Jahr zu Jahr fortschreitend den Rahmen dafür zu stecken unter Beachtung der jeweiligen finanziellen Möglichkeiten, vielleicht auch der Konjunkturlage, vor allem aber der militärpolitischen Notwendigkeiten. Eines muß klar sein: der Anfang muß jetzt endlich gemacht werden. Aus den Ausführungen des Herrn Bundesverteidigungsministers ist deutlich geworden, wie gefährlich für die Existenz des Volkes schon ein „Spannungsfall" werden kann, der irgendwann von einem potentiellen Aggressor in einem ihm genehmen Zeitpunkt hochgespielt werden kann. An Berlin zu denken, liegt sehr nahe. Diabolische Absichten können darauf hinzielen, etwa durch massive militärische Demonstrationen an der Zonengrenze, in der Bundesrepublik eine Unruhe und ein Durcheinander herbeizuführen, daß die normale staatliche und öffentliche Ordnung überspült wird. Die Gefahr einer Fluchtbewegung und ihrer etwaigen Folgen ist ebenfalls von ihm sehr stark hervorgehoben worden. Wenn wir aber eine solche verhindern wollen, dann müssen wir zuvor jedem einzelnen ermöglichen, die Parole „Bleib zu Hause, meide die Fluchtwege" auch zu befolgen, mit anderen Worten, für den Schutz der Bevölkerung und der Betriebe, für die Sicherstellung der Versorgung, der Ernährung und des Verkehrs das Menschenmögliche vorzubereiten. Das wird mit den vorliegenden Gesetzen versucht. Wenn, wie ich eingangs sagte, kein Volk und kein Staat in Europa stärker an der Erhaltung des Friedens und der Freiheit interessiert sein kann als wir, dann ist es notwendig, daß wir künftig im Kreise der Staaten des Westens unsere Vorstellungen einer Friedenspolitik mit großem Gewicht vertreten können. Erst eine umfassende Abwehrbereitschaft wird unserer Stimme dieses Gewicht geben, das uns die erfolgreiche Geltendmachung der deutschen Gesichtspunkte ermöglichen wird. Im Zusammenhang damit steht folgendes: auf unserem Gebiet stehen Truppen aus den USA, Großbritannien, Frankreich, den Niederlanden, Belgien und Kanada. Wir haben den Wunsch und ein Interesse daran, daß sie neben unseren deutschen Soldaten verteidigungsbereit stehen. Aber es ist doch selbstverständlich, daß jene Völker berechtigt sind, zu verlangen, daß wir auf unserem Gebiet die zivilen Voraussetzungen dafür schaffen, daß diese Truppen im Rahmen der NATO ihre militärische Aufgabe erfüllen können. Wenn das Parlament der Bundesrepublik Deutschland — die Parteien dieses Hohen Hauses — trotz der bevorstehenden Wahlen diese im Vordergrund nicht sehr populären Gesetze beschließt, dann beweist es seine Fähigkeit, seine hohe staatliche Verantwortung und seine Pflicht gegenüber dem deutschen Volk wahrzunehmen und den Auftrag, den das Grundgesetz ihm erteilt hat, zu erfüllen. Das Parlament, das jahraus, jahrein in zahllosen Bemühungen und Gesetzen die sozialen und wirtschaftlichen Daseinsbedingungen für das ganze Volk verbessert hat, dürfte ein Recht darauf haben, auch solche Gesetze zu verabschieden, die zwar notwendige Lasten mit sich bringen, aber dafür die Zukunft sichern. Die Fraktion der CDU/CSU hat es sich mit ihrer Stellungnahme zu diesen Gesetzen nicht leicht gemacht. Sie hat die Vorlagen der Regierung seinerzeit begrüßt und in ihrer Grundtendenz gutgeheißen. Sie hat aber auch zur Vervollkommnung der Gesetze und zu ihrer wirkungsvolleren Gestaltung beigetragen. Sie wird daher dem Gesetzeswerk als Ganzem und damit den Einzelgesetzen, so wie sie in den Ausschüssen verabschiedet sind, vorbehaltlich einiger nicht sehr schwerwiegender Abänderungsanträge, zustimmen. Anlage 9 Umdruck 662 Änderungsantrag der Abgeordneten SchmittVockenhausen und Dr. Even (Düsseldorf) zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Zivilschutzkorps und über den Zivilschutzdienst (Drucksachen IV/2106, IV/3511). Der Bundestag wolle beschließen: Hinter § 39 wird folgender § 40 eingefügt: „§ 40 Die Senate der Länder Bremen und Hamburg werden ermächtigt, die Vorschriften dieses Gesetzes über die Zuständigkeit von Behörden dem besonderen Verwaltungsaufbau ihrer Länder anzupassen." Bonn, den 21. Juni 1965 Schmitt-Vockenhausen Dr. Even (Düsseldorf) Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 192: Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1965 9769 Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 24. Juni 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemmerich (Drucksache IV/3612, Frage X/1): Aus welchen Gründen verzinst die Bundesregierung beim Grunderwerb für den Straßenbau die nicht ausgezahlten Beträge mit einem geringeren Zinssatz als beim Grunderwerb nach dem Landbeschaffungs- und dem Bundesbaugesetz? Beim freihändigen Grunderwerb für Straßenbaumaßnahmen werden die nicht sogleich ausgezahlten Beträge mit dem nach § 246 BGB maßgeblichen gesetzlichen Zinssatz von 4 % verzinst. In Enteignungsverfahren sind nach § 19 Absatz 5 FStrG die Enteignungsgesetze der Länder anzuwenden. Soweit diese eine Verzinsung vorsehen, beträgt der Zinssatz ebenfalls 4 %. Die Bundesregierung hatte im Interesse einer einheitlichen Behandlung der von Maßnahmen des Bundes betroffenen Grundstückseigentümer bereits in der Novelle zum Bundesfernstraßengesetz (BT-Drucks. Nr. 2159, 3. Wahlperiode) vorgesehen, die Entschädigungsbestimmungen des Landbeschaffungsgesetzes auch bei Straßenbaumaßnahmen für entsprechend anwendbar zu erklären. Damit wäre eine höhere Zinszahlung gesetzlich geregelt worden. Dieser Vorschlag der Bundesregierung scheiterte jedoch am Einspruch des Bundesrates. Um dennoch die von Baumaßnahmen des Bundes betroffenen Grundstückseigentümer gleich behandeln zu können, wird die Frage der Zinshöhe jetzt erneut zwischen den beteiligten Bundesressorts erörtert. Es wird angestrebt, auch beim Grunderwerb für den Straßenbau den Zinssatz nach § 17 Absatz 4 des Landbeschaffungsgesetzes zu bemessen.
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    Rede von Klaus Hübner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich bin Ihnen sehr dankbar dafür. Aber ich wäre auch sehr froh, wenn Sie, meine Damen und Herren, mir nur ein Quentchen der Geduld entgegenbrächten, die wir heute schon den ganzen Tag mit der Regierung gehabt haben.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. SchmittVockenhausen: Herr Rasner, da werden Sie ungeduldig, wenn es um die Menschen geht!)

    Lassen Sie mich zu den Maßnahmen und den daraus folgenden Kosten nur wenige Sätze sagen. Wir haben in dieses Gesetz eine Frist hineinbringen können und vorgesehen, daß die notwendigen Ausrüstungsgegenstände, die Anschaffung der Notvorräte und auch die Gegenstände zu dem Gebäudeschutz über einen Zeitraum von vier Jahren hin angeschafft werden können. Ich möchte um eines bitten — und hier richtet sich die Bitte unmittelbar an den Herrn Innenminister —, daß er im Zuge seiner Aufklärungsarbeit dafür sorgt, daß diese Frist von vier Jahren nicht etwa nachher wieder zu einer Härtegrenze führt, sondern daß das wirklich ein
    Zeitraum wird, den der einzelne nutzt, um seine Kosten gleichmäßig verteilen zu können.
    Meine Damen und Herren, bei aller Eile, die geboten ist, darf ich dennoch an einem Punkt nicht vorbeigehen, der uns sehr gewichtig zu sein scheint. Was die demokratische Durchdringung dieses Bereichs betrifft, der ja wirklich harte Maßnahmen für den einzelnen mit sich bringt, glauben wir, daß gerade in diesem Punkt der Teufel durchaus im Detail stecken kann. Es ist immer eine sehr umstrittene Sache, wenn man Freiheiten dadurch erhalten will, daß man sie an anderer Stelle zu dosieren versucht. Man gerät leicht in die Gefahr, daß man einen Fisch aus dem Wasser zieht, um ihn vor dem Ertrinken zu retten.

    (Abg. Frau Kalinke: Haben Sie das auch im Ausschuß gesagt?)

    — Gnädige Frau, das habe ich nicht getan, weil ich noch nicht die Ehre hatte, in diesem Ausschuß mitwirken zu können. Aber ich bin sicher, wenn es mir eingefallen wäre, hätte ich es dort zur rechten Zeit gesagt.
    Wir freuen uns also — das darf ich hier wieder aufnehmen —, daß z. B. nach § 17 der Selbstschutzwart nicht einfach bestimmt oder bestellt wird, sondern auf Vorschlag der Hausgemeinschaft bestellt wird, also auch hier eine Form der demokratischen Auswahl, die gerade an dieser Stelle uns unbedingt notwendig zu sein scheint.
    Dies dehnt sich weiterhin darauf aus, daß im Rahmen des Betriebsselbstschutzes sowohl der Betriebsrat in der gewerblichen Wirtschaft als auch der Personalrat im öffentlichen Bereich weitgehend mitwirken sowohl an der Aufstellung und am Aufbau des Betriebsselbstschutzes als auch an der ständigen Aufgabenerfüllung des dann bestehenden Betriebsselbstschutzes.
    Wir haben außerdem begrüßt und wir haben auch darauf hingewirkt, daß bei der Befreiung von Personen von den Maßnahmen dieses Gesetzes auf jeden Fall Geistliche ausgenommen werden. Das haben vielleicht insbesondere die Herren nicht gelesen, die uns heute Flugblätter gesandt haben. Wir meinen nämlich, wenn materielle Schäden zu befürchten sind, die wir uns anschicken aufzuräumen oder fernzuhalten, dann bleibt genügend Spielraum für diejenigen offen, die für die Seelen der in Not Geratenen zu sorgen haben. Außerdem sind Mütter von der Teilnahme am Selbstschutz befreit. Im übrigen erstreckt sich der Personenkreis auf den Bereich von 16 bis 65 Jahre, wobei darüber hinaus und darunter allerdings der Freiwilligkeit keine Grenzen gesetzt sind.
    Darf ich als letztes darauf verweisen, daß wir der Entschließung, die der Innenausschuß vorgezeichnet hat, sehr freudig zustimmen werden, weil diese Entschließung noch einmal beschwört, daß die Hauptgemeindebeamten ihre Arbeit gestützt auf die breiteste Mitwirkung der Bürgerschaft in die Hand nehmen sollen. Wir versprechen uns davon, daß der Geist dieses Gesetzes an die Bevölkerung weitergegeben werden kann, für die dieses Gesetz gemacht ist. Unser Wunsch ist, daß eine künftige Bun-



    Hübner (Nievenheim)

    desregierung dieses Gesetz richtig handhaben möge. Wir hoffen weiterhin, daß soviel guter Wille, der diesem Gesetz mit auf den Weg gegeben wird, fruchtbar wird, daß dieses Gesetz mit dem gleichen guten Willen in der Bevölkerung aufgenommen wird und daß es insbesondere zu der im Gesetz beschworenen Mitarbeit der Bevölkerung kommt. Wenn es gelungen sein sollte, diese Mitarbeit wenigstens im ersten nicht gerade in Frage zu stellen, sondern eine Annäherung an dieses Gesetz zu schaffen, dann soll diese Zeit, die ich Ihnen hier noch gestohlen habe, nicht umsonst gewesen sein.

    (Beifall bei der SPD und bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Flitz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hedi Flitz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Das vorliegende Gesetz über den Selbstschutz der Zivilbevölkerung ist ein wichtiger Teilbereich der Notstandsplanung. Er steht in einem besonders engen Zusammenhang mit dem Schutzbaugesetz. § 5 sieht nämlich vor, daß jeder Selbstschutzpflichtige „bei öffentlicher Alarmierung oder bei sonst erkennbarer Gefahr von Waffenwirkungen unverzüglich einen Schutzraum, einen Keller oder einen sonst geeigneten Raum aufsuchen" soll.
    Als der letzte Krieg mit all seinen Schrecken zu Ende war, glaubte sicherlich niemand mehr, daß er noch einmal in seinem Leben dazu gezwungen würde, sich mit Fragen des Luftschutzes — heute sagen wir: des Zivilschutzes — zu befassen. Inzwischen hat man aber eingesehen, daß militärische und zivile Verteidigung unteilbar sind, daß militärische Maßnahmen durch Zivilschutz- und Selbstschutzmaßnahmen ergänzt werden müssen. Die bisherige unterschiedliche finanzielle Behandlung beider Gebiete ist deshalb um so unverständlicher.
    Von seiten der Bevölkerung wird oft am Sinn eines Zivilschutzes gezweifelt, sicher sehr wesentlich beeinflußt durch östliche Propaganda. Aber es muß ja nicht immer Krieg sein, der die Helferinnen und Helfer des Selbstschutzes auf den Plan ruft. Ich erinnere an die Gefahren durch entfesselte Naturgewalten, an die Flutkatastrophen in Hamburg und Barcelona, an die Erdbeben überall in der Welt, die eine Überbelastung der ärztlichen Hilfspersonen bedeuten. Katastrophenschutz gewinnt sogar noch an Aktualität in dem Maße, in dem unsere technischzivilisatorische Perfektion zunimmt.
    Der Ruf nach Menschen, die etwas von der Ersten Hilfe verstehen, wird immer dringender. Aber es ist merkwürdig, jeder erwartet vom Staat, daß dieser für seine soziale Sicherheit sorgt, daß er mit Schulen und Hochschulen die Bildung und das Fortkommen unserer Kinder sicherstellt, daß er mit Hospitälern für die Kranken und mit besseren und mehr Straßen für die Autofahrer sorgt. Wenn aber der Staat jetzt endlich — und das ist wirklich spät genug — für Katatstrophenzeiten sich auch um unser Leben Sorgen macht, dann wehren die Menschen ab. Man sieht Eingriffe in unsere demokratische Lebensordnung.
    Auch ich möchte Herrn Künneth zitieren, Herr Kollege Erler, aber in einem etwas anderen Sinn, als Sie es vorhin getan haben. Er sagt in seinem Artikel „Politischer Notstand als 'ethische Aufgabe":
    Ist es nicht eine Illusion, zu glauben, daß ein politischer Notstand im Rahmen eines demokratischen Rechtsstaats ein Fremdkörper ist? Politische Notstände gehören nun einmal wesensmäßig in die Sphäre der Geschichte. Eine staatliche Existenz ist ohne permanente Begegnung mit ungezählten Bedrohungen von außen und von innen gar nicht zu denken. Die ethische Verantwortung aller Politiker hat ,die harten Realitäten im Raum der Weltgeschichte unbedingt ernst zu nehmen.
    Ein Wort über ,die Öffentlichkeitsarbeit zu diesem Gesetz. Im Gegensatz zu meinem Vorredner bin Ich der Ansicht: wenn irgendwo der erhobene Vorwurf, daß ,die Öffentlichkeit zu wenig über die Notstandsgesetzgebung informiert worden sei, nicht zutrifft, dann sowohl beim Schutzbau- wie beim Selbstschutzgesetz. Im Jahre 1961 ist im Auftrage des Bundesinnenministeriums die schon vorhin 'zitierte Broschüre „Jeder hat eine Chance" verteilt worden. Wir wissen, daß sie bekrittelt wurde und daß sie monatelang für Journalisten und Kabarettisten ein dankbares 'Objekt gewesen ist. Sie wurde von der Bevölkerung wegen der Tendenz der Verharmlosung einfach abgelehnt. Aber man sollte nicht in alten Sünden rühren. Die „Aktentasche" ist letzten Endes einer ¡amerikanischen Publikation entnommen. Das Bundesinnenministerium hat für weitere Veröffentlichungen in Zusammenarbeit mit dem Bundesselbstschutzverband zu dem Thema des Selbstschutzes Millionen ausgegeben. Ich .denke an Schriften wie „Jeder hat eine Chance", „Die Selbstschutzfibel" und an 'die Broschüre „Es kommt auf jeden an".
    Hunderte von 'Referaten und Podiumsgesprächen sind auf Anforderung der verschiedensten Gremien von Herren des Bundesinnenministeriums durchgeführt worden. Bei ihren Besuchen in Bonn bekommen die Kommunalpolitiker zumeist ebenfalls ein entsprechendes Referat. Wie aus dem Bericht zu ersehen ist, haben zwei öffentliche Sitzungen des Innenausschusses stattgefunden. Und schließlich werden in dem sehr instruktiven Aufklärungs-D-Zug dies Bundesselbstschutzverbandes ausführliche Erläuterungen zu den Selbstschutzgesetzen gegeben. Es ist deshalb einfach unverständlich, daß immer wieder unsachliche Angriffe gegen das Parlament und .die Regierung durch bewußt falsche Informationen gerichtet werden.

    (Sehr nichtig! bei der CDU/CSU.)

    Nun nur ganz kurz etwas zu dem Gesetz selbst. Ganz allgemein kann man sagen, daß in dem Gesetz gegenüber dem Entwurf wesentliche Klarstellungen und Verbesserungen enthalten sind. Vor allen Dingen ist die behördliche Eingriffsmöglichkeit in Friedenszeiten auf das geringstmögliche Maß eingeschränkt worden. Auch der Vorrang des Menschenschutzes vor dem Sachschutz ist ganz stark herausgearbeitet worden. Das Gesetz soll wirklich dem Menschen dienen.



    Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven)

    Zur Kostenfrage: Die Durchschnittskosten für die Beschaffung nach dem Selbstschutzgesetz sollen sich auf 79 DM pro Kopf der Bevölkerung belaufen. Wo sie das zumutbare Maß übersteigen, ist die Übernahme der Kosten durch Staat oder Gemeinde auf dem Wege über Sonderregelungen für Minderbemittelte und Sozialhilfeempfänger vorgesehen.
    In diesem Zusammenhang sei an eine Empfehlung der Beratenden Versammlung der Westeuropäischen Union vom 24. Juni 1964 und die Empfehlung des Innenausschusses an das Plenum erinnert, die Bundesregierung zu bitten, sich dafür einzusetzen, daß die Kosten für die Zivilverteidigung in den einzelnen Mitgliedstaaten auf den nationalen Verteidigungsbeitrag angerechnet werden.
    Der V. Abschnitt des Selbstschutzgesetzes befaßt sich ausführlich mit den Aufgaben des Bundesverbandes für den Selbstschutz, früher Bundesluftschutzverband. Mir erscheint es richtig, an dieser Stelle wenigstens einige Sätze über diesen Verband und seine Arbeit zu sagen. 1951, als Verein auf Initiative einiger Bürger gegründet, betraute ihn die Bundesregierung im ersten Gesetz für den zivilen Bevölkerungsschutz mit dem Auftrag, die Bevölkerung aufzuklären und mit Selbstschutzmaßnahmen bekannt zu machen. Es ist das Verdienst des Bundesselbstschutzverbandes, als einzige Organisation die Öffentlichkeit seit zehn Jahren über die Notwendigkeit einer zivilen Verteidigung aufgeklärt zu haben. In mühseliger Arbeit und oft auch noch belächelt und befehdet ist es seinen Helfern und Helferinnen gelungen, Unpopuläres populär zu machen. Wir sind ihnen dafür Dank schuldig.
    Unter dem Motto „Helfen will gelernt sein" haben sich bisher etwa 3 Millionen Menschen freiwillig durch den Bundesselbstschutzverband im Selbstschutz ausbilden lassen, darunter eine Million Jugendliche.
    Bei dem von 15 000 Helfern und Helferinen besuchten „Helfertag" in Hamburg im Mai 1964, in der Stadt, wo der Selbstschutz in dem Ernstfall der Flutkatastrophe seine große Bewährung ablegte, hat der Bundeskanzler in seiner Ansprache Worte der hohen Anerkennung und des Dankes gefunden. Die 300 000 Helfer des Bundesluftschutzverbandes, so sagte er, beweisen, daß es auch bei der so oft zitierten materiellen Einstellung der heutigen Zeit durchaus Menschen gibt, die bereit sind, nicht nur über Gemeinschaftsgeist zu reden, sondern auch persönliche Lasten und Opfer auf sich zu nehmen.
    Auf den Bundesselbstschutzverband werden umfangreiche Aufgaben zukommen, wenn das Selbstschutzgesetz verabschiedet sein wird. Zur Erfüllung dieser Aufgaben werden entgegen der bisher bedauerlicherweise geübten Technik der Haushaltskürzung die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Sparsamkeit bedeutet hier nichts anderes als Einschränkung der Arbeitsmöglichkeit.
    Das Gesetz über den Selbstschutz der Bevölkerung ist nur ein legislativer Auftrag an die Staatsführung und die von dieser beauftragten Institutionen. Für jeden einzelnen Bürger wird nun aber
    eine innerliche Auseinandersetzung mit dem Fragenkomplex notwendig werden.
    Niemand kann, so friedlich wir alle gesonnen sein mögen, für alle Zukunft die Möglichkeit eines bewaffneten Konflikts mit letzter Sicherheit ausschließen. Auch das Atomteststoppabkommen bedeutet noch nicht das Ende aller Gefahr, bedeutet noch nicht einmal das Ende des Wettrüstens. Den Zweiflern sei aber immer wieder gesagt: Zivilschutz ist keine Kriegsvorbereitung. Ich will in diesem Zusammenhang nicht das Beispiel der so oft zitierten Feuerwehr strapazieren. Aber auch der Sicherheitsgurt im Auto wird ja nicht angelegt, um einen Verkehrsunfall herbeizuführen.
    Der Selbstschutz ist die tragende Säule, der Grundstock aller Maßnahmen, die überhaupt zum Schutz der Zivilbevölkerung getroffen werden. Der Selbstschutz ist keine Organisation. Er verkörpert die Masse der Menschen in ihren Einzelbereichen, — etwas poetischer ausgedrückt: er ist eine Kette helfender Hände in der Familie, im Haus und am Arbeitsplatz.
    Ein wohldurchdachter Zivilschutz stärkt indirekt aber auch die moralische Kampfkraft der Soldaten, wenn diese nämlich wissen, daß auch zu Hause etwas zum Schutz ihrer Angehörigen geschieht.
    Es erscheint mir nicht nötig, eine besondere Bitte um Mitarbeit an die Frauen zu richten. Heute muten uns Bestimmungen in den Feuerbüchern und Brandverordnungen einzelner mittelalterlicher Städte, die Frauen verboten, an Brandstellen zu erscheinen, damit keine Panik entstünde, geradezu kurios an nach der Haltung und den Leistungen unserer Frauen in den Feuernächten des zweiten Weltkrieges, auch bei der Flutkatastrophe in Hamburg.
    Es ist erfreulich, zu wissen, daß Tausende von Frauen und Mädchen bereits im Bundesselbstschutzverband mitarbeiten. Freiwilligkeit muß auch in Zukunft im Vordergrund stehen. Aber es ist wichtig für die Arbeit des Bundesselbstschutzverbandes, daß nunmehr mit der Verabschiedung dieses Selbstschutzgesetzes ein Votum des Parlaments seine Arbeit erleichtert. Dieser Verband ist es ja letztlich, der aus sogenannten Selbstschutzpflichtigen überzeugte Selbstschutzwillige machen muß.
    Immer aber bleibt am wichtigsten, daß die verantwortlichen Politiker alles tun und nichts unterlassen, um die Katastrophen zu verhindern, für die wir in den uns vorliegenden Gesetzen Vorsorge treffen wollen. Die Fraktion der Freien Demokraten wird dem Gesetz ihre Zustimmung geben und freut sich, daß in diesem Hause Einstimmigkeit herrscht.

    (Beifall bei der FDP.)