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    Deutscher Bundestag 192. Sitzung Bonn, den 24. Juni 1965 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Dr. Willeke Vizepräsident Dr. Dehler 9751 C Begrüßung des Präsidenten des iranischen Senats und einer Delegation beider Hauser des iranischen Parlaments 9678 D Fragestunde (Drucksache IV/3612) Fragen des Abg. Ertl: Bundeshilfe zur Beseitigung der Hochwasserschäden in Bayern Höcherl, Bundesminister 9673 B Ertl (FDP) . . . . . . . . . 9673 C Fragen des Abg. Neumann (Berlin) : Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland an den Grenzstellen Höcherl, Bundesminister 9673 D Neumann (Berlin) (SPD) 9674 A Berkhan (SPD) 9674 C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 9674 C Schultz (FDP) 9675 A Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 9675 A Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 9675 B Dr. Kohut (FDP) 9675 C Frehsee (SPD) 9675 D Strohmayr (SPD) . . . . . . . 9675 D Ertl (FDP) 9676 A Frage des Abg. Opitz: Schutz der Berufsbezeichnung „Drogist" Dr. Neef, Staatssekretär 9676 A Frage der Abg. Frau Beyer (Frankfurt): Ständiger Beirat des Warentest-Institutes Dr. Neef, Staatssekretär 9676 B Frage der Abg. Frau Beyer (Frankfurt) : Zeitpunkt des Vorliegens von Warentestergebnissen Dr. Neef, Staatssekretär 9676 C Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . 9676 C Fragen der Abg. Junghans und Hörmann (Freiburg) : Deutscher Eisenerzbergbau Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 9676 C Junghans (SPD) . . . . . . . . 9677 A Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 9677 B Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . . 9677 C Berkhan (SPD) . . . . . . . . 9678 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Pressemeldungen der Zeitung „Metall" betr. Atomminengürtel von Hassel, Bundesminister . . . . 9680 C Dr. Kohut (FDP) 9680 D Berkhan (SPD) . . . . . . . 9681 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1965 Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Schutz der Zivilbevölkerung vor Sprengstoffunglücken von Hassel, Bundesminister 9681 C Dr. Müller-Emmert (SPD) 9681 D Dröscher (SPD) . . . . . . . 9682 B Frage des Abg. Kreitmeyer: Erfahrungen mit privaten Bauträgern zur Erstellung von Bundeswehrwohnungen von Hassel, Bundesminister . . . 9683 A Kreitmeyer (FDP) 9683 A Berkhan (SPD) 9683 D Fragen des Abg. Schultz : Sanitätsoffiziere von Hassel, Bundesminister . . . . 9684 A Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . 9684 D Berkhan (SPD) 9685 A Frage des Abg. Lemmrich: Verzinsung der beim Grunderwerb nicht ausgezahlten Beträge 9685 C Frage des Abg. Paul: TEE-Ost-West-Verbindungen zwischen München und Paris Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 9685 C Paul (SPD) 9685 D Frage des Abg. Fritsch: Verhinderung von Überschwemmungen im Bereich der Donau von Regensburg bis Passau Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 9686 A Fritsch (SPD) 9686 B Fragen der Abg. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) : Kaiser-Wilhelm-Brücke in Wilhelmshaven Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 9686 D Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 9686 D Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache IV/891); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen IV/3494, zu IV/3494) — Fortsetzung der zweiten und dritten Beratung — von Hassel, Bundesminister . . . . 9687 B Dr. Schäfer (SPD) 9691 D Höcherl, Bundesminister 9704 C Benda (CDU/CSU) 9711 C Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 9717 C Busse (FDP) . . . . . . . . 9719 C Jahn (SPD) 9725 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9730 A Dr. Barzel (CDU/CSU) 9731 C Erler (SPD) . . . . . . . . . 9733 A Dorn (FDP) . . . . . . . . 9735 D Rasner (CDU/CSU) 9737 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 10) (Drucksache IV/2633) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) (G 10) (Drucksache IV/2634) — Erste Beratung — Höcherl, Bundesminister . . . . . 9739 B Dr. Schäfer (SPD) 9742 A Busse (FDP) . . . . . . . . 9742 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9743 A Erler (SPD) 9744 B Dr. Krone, Bundesminister . . . 9744 C Dr. Mommer (SPD) 9745 C Rasner (CDU/CSU) 9745 D Entwurf eines Gesetzes über bauliche Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung (Schutzbaugesetz) (Drucksache IV/896) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3609); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksachen IV/3512, zu IV/3512, Nachtrag zu IV/3512) — Zweite Beratung — Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . 9746 B Hansing (SPD) 9748 C Dorn (FDP) 9749 D Dr. Zimmer (CDU/CSU) 9751 A Windelen (CDU/CSU) . . 9752 A, 9760 D Rasner (CDU/CSU) 9761 A Entwurf eines Gesetzes über den Selbstschutz der Zivilbevölkerung (Selbstschutzgesetz) (Drucksache IV/897); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3610) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/3388) — Zweite Beratung — Hübner (Berlin) (CDU/CSU) . . . 9752 C Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 9753 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9754 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1965 III Hübner (Nievenheim) (SPD) . . . 9755B Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 9758 A Dr. Zimmer (CDU/CSU) 9759 D Windelen (CDU/CSU) 9760 B Entwurf eines Gesetzes über das Zivilschutzkorps und über den Zivilschutzdienst (Drucksache IV/2106) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3611); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/3511) — Zweite und dritte Beratung — Lautenschlager (SPD) 9761 B Entwurf eines Gesetzes über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung (Wassersicherstellungsgesetz) (Drucksache IV/1448) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3598) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (Drucksachen IV/3521, Nachtrag zu IV/3521) — Zweite und dritte Beratung — 9762 B Entwurf eines Gesetzes über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft sowie des Geld- und Kapitalverkehrs (Wirtschaftssicherstellungsgesetz) (Drucksache IV/ 892) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3696); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/3416) — Zweite Beratung — Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 9762 D Entwurf eines Gesetzes über die Sicherstellung der Versorgung mit Erzeugnissen der Ernährungs- und Landwirtschaft sowie der Forst- und Holzwirtschaft (Ernährungssicherstellungsgesetz) (Drucksache IV/893); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3595) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/3357) — Zweite Beratung — 9763 A Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung des Verkehrs (Verkehrssicherstellungsgesetz) (Drucksache IV/894); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache 1V/3597) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/ 3482) — Zweite Beratung — . . . . . 9763 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 9763D Anlagen 9765 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1965 9673 192. Sitzung Bonn, den 24. Juni 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Adenauer 24. 6. Dr. Aigner 15. 7. Frau Albertz 10. 7. Anders 24. 6. Dr. Arndt 25. 6. Dr. Atzenroth 25. 6. Bading * 25. 6. Dr.-Ing. Balke 24. 6. Bazille 14. 7. Frau Berger-Heise 3. 7. Fürst von Bismarck 25. 6. Dr. Bleiß 25. 6. Blöcker 25. 6. Drachsler 25. 6. Dr. Dr. h. c. Dresbach 30. 6. Eisenmann 25. 6. Eschmann 24. 6. Etzel 25. 6. Figgen 24. 6. Franzen 25. 6. Gedat 25. 6. Glombig 2. 7. Günther 2. 7. Frhr. zu Guttenberg 25. 6. Jacobs ** 25. 6. Klinker * 25. 6. Knobloch 25. 6. Kriedemann * 25. 6. Krug 25. 6. Kühn (Hildesheim) 24. 6. Lenz (Bremerhaven) 30. 6. Lenz (Brühl) 24. 6. Dr. Lohmar 28. 6. Lücker (München) * 25. 6. Maier (Mannheim) 30. 6. Frau Meermann 25. 6. Menke 25. 6. Merten * 24. 6. Mertes 25. 6. Missbach 25. 6. Neumann (Allensbach) 15. 7. Frau Dr. Pannhoff 24. 6. Reichhardt 25. 6. Regling 25. 6. Richarts * 25. 6. Rohde 25. 6. Dr. Süsterhenn 24. 6. Dr. Starke 25. 6. Storch * 25. 6. Strauß 2. 7. Unertl 25. 6. Walter 24. 6. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europarats Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Zoglmann 24. 6. Zühlke 30. 6. b) Urlaubsanträge Cramer 2. 7. Wolf 15. 7. Anlage 2 Möglichkeiten für Entlastungsmaßnahmen zugunsten des deutschen Eisenerzbergbaus 1. auf steuerlichem Gebiet: a) Erstattung der Umsatzsteuer-Vorbelastung, die auf Lieferungen und Leistungen für die Erzgewinnung ruht. Falls sich dieser Wunsch des Eisenerzbergbaus verwirklichen ließe, würde er um etwa 9 Mill. DM im Jahr entlastet werden. b) Entlastung bei der Vermögenssteuer durch Neufestsetzung der (reduzierten) Werte des Anlagevermögens, insbesondere des Untertagevermögens. Hierfür sind die Finanzministerien der Bundesländer zuständig. c) Lastenausgleichs-Vermögensabgabe. Billigkeitsmaßnahmen hinsichtlich des Lastenausgleichs fallen in die Zuständigkeit des Bundes und der Länder (Auftragsverwaltung nach § 204 LAG). Soweit Unternehmen im Zonenrandgebiet domizilieren und unmittelbare Schäden erlitten haben, ist eine Reduzierung der Lastenausgleichsabgabe begründet. 2. auf dem Gebiete der Sozialleistungen a) Bergmannsprämie. Durch die Entschließung des Bundestages vom 26. Februar 1965 ist die Bundesregierung aufgefordert worden zu prüfen, ob der Satz der vom Bund getragenen Beitragserstattung von 4 % auf 4,5 % des Arbeitgeberbeitrages zur knappschaftlichen Rentenversicherung erhöht werden kann. Die Prüfung kann erst dann abgeschlossen werden, wenn der zur Zeit dem Bundestag vorliegende Gesetzentwurf, der die Belastungen des Bergbaus berührt, verabschiedet ist. Die Erhöhung des Satzes auf 4,5 % würde den Eisenerzbergbau um rund 400 000 DM im Jahr entlasten. b) Änderung des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes. Danach sollen 2/5 der Rentenlast der Bergbauberufsgenossenschaft, die nach 1953 entstanden ist, rückwirkend ab 1. Januar 1965 vom Bund getragen werden. Dies brächte dem Eisenerzbergbau eine jährliche Entlastung um 2,2 Mill. DM, wenn der Gesetzentwurf vom Bundestag noch verabschiedet würde. 9766 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1965 c) Knappschaftliche Rentenversicherung. Der Eisenerzbergbau wünscht eine Anlehnung des Arbeitgeberbeitrages von 15 % an den Arbeitgeberbeitrag von nur 7 % in der Allgemeinen Rentenversicherung der übrigen gewerblichen Wirtschaft. Er weist dabei auf eine gleichartige Maßnahme der französischen Regierung im Jahre 1963 hin. Das damit aufgeworfene Problem ist kurzfristig nicht zu lösen. d) Verteilungsschlüssel der Soziallasten. Der Eisenerzbergbau weist darauf hin, daß das Verhältnis der Lohn- und Gehaltssumme zu seinem Umsatz doppelt so hoch ist wie in der übrigen Industrie; er hält daher eine Neuregelung der gesetzlichen Soziallasten für erforderlich. Dieses Anliegen ist bereits mehrfach Gegenstand eingehender Untersuchungen der Bundesregierung und des Parlaments gewesen. Es ist aber noch nicht gelungen, eine Lösung zu finden, wonach die gesetzlichen Sozialabgaben auf eine andere Grundlage als die beitragspflichtige Lohnsumme gestellt werden könnten. 3. Gewährung zinsgünstiger Kredite für Rationalisierung und Umschuldung Die Unternehmen des Eisenerzbergbaus haben für die Durchführung von Rationalisierungsprojekten einen Finanzbedarf von rund 6 Mio DM angemeldet. Hierfür könnten außer Mitteln des ERP-Sondervermögens auch Mittel des regionalen Förderungsprogramms des Bundes in Betracht kommen. Möglich ist auch die Umschuldung von kurzfristigen Darlehen durch langfristige Darlehen von Hypothekenbanken oder Versicherungsgesellschaften, wobei die. langfristigen Kredite durch eine Bürgschaft der öffentlichen Hand abgesichert werden könnten. Anlage 3 Umdruck 695 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung [des von der Bundesregierung .eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über bauliche Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung (Schutzbaugesetz) (Drucksachen IV/896, IV/3512, Nachtrag zu IV/3512). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 3 Abs. 2 Satz 1 sind nach dem Wort „Gemeindeteile" die Worte „ , in denen bei Kampfeinwirkungen durch benachbarte Anlagen oder Einrichtungen erhebliche mittelbare Gefahren entstehen," einzufügen. 2. In § 3 Abs. 2 Satz 2 .sind hinter den Worten „in der Verordnung" die Worte ,,, die sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel halten muß," einzufügen. 3. Im § 6 Abs. 1 erhält der Satz 1 folgende Fassung: „Der Bund gewährt für Wohngebäude, die im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau errichtet werden, auf Antrag des Eigentümers einen pauschalen Zuschuß zu den Kosten des Grundschutzes; der Zuschuß soll ein Viertel der Kosten decken." Bonn, den 23. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 694 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten SchmittVockenhausen, Dr. Kempfler zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Schutzbaugesetzes (Drucksachen IV/896, IV/3512, Nachthag zu IV/3512). Der Bundestag wolle beschließen: In § 41 Satz 1 wird als Zeitpunkt des Inkrafttretens das Datum „1. Juli 1966" 'eingesetzt. Bonn, [den 24. Juni 1965 Schmitt-Vockenhausen Dr. Kempfler Anlage 5 Umdruck 696 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Selbstschutz der Zivilbevölkerung (Selbstschutzgesetz) (Drucksachen IV/897, IV/3388). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 53 Abs. 3 letzte Zeile wird die Zahl „80" durch „60" 'ersetzt; 2. § 53 a wird gestrichen. Bonn, den 23. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 6 Umdruck 663 Änderungsantrag des Abgeordneten SchmittVockenhausen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Selbstschutz der Zivilbevölkerung (Selbstschutzgesetz) (Drucksachen IV/897, IV/3388). Der Bundestag wolle beschließen: In § 62 werden in § 6 Abs. 1 des Ersten Gesetzes über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung die Worte „bei der Durchführung des Betriebsselbstschutzes beratend zu unterstützen" durch die Worte „insoweit bei der Durchführung des Betriebsselbstschutzes beratend zu unterstützen, als regionale Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1965 9767 Selbstschutzberatungsstellen nach Absatz 2 nicht errichtet sind" ersetzt. Bonn, den 21. Juni 1965 Schmitt-Vockenhausen Anlage 7 Umdruck 664 Änderungsantrag des Abgeordneten SchmittVockenhausen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Selbstschutz der Zivilbevölkerung (Selbstschutzgesetz) (Drucksachen IV/897, 1V/3388). Der Bundestag wolle beschließen: In § 66 werden hinter den Worten „die Aufgaben der Gemeinden" die Worte „und des Hauptverwaltungsbeamten der Gemeinde" eingefügt. Bonn, den 21. Juni 1965 Schmitt-Vockenhausen Anlage 8 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Dr. Zimmer für die Fraktion der CDU/CSU zu dem Entwurf eines Gesetzes über den Selbstschutz der Zivilbevölkerung (Selbstschutzgesetz) (Drucksachen IV/897, IV/9610, IV/3388). Die heute zur zweiten und dritten Beratung auf der Tagesordnung stehenden acht bzw. neun Einzelgesetze zum Notstand sind in ihrer Gesamtheit von einer Bedeutung für unser Volk und für die Bundesrepublik Deutschland, die weit über den Rahmen fast aller anderen Gesetze hinausgeht, die wir in der vierten Legislaturperiode verabschiedet haben. Sie sind ein zusammenhängendes Ganzes und sollten daher tunlichst alle zur Verabschiedung kommen. Sie werden ein wichtiger Baustein sein in der Gestaltung der gesicherten Zukunft des deutschen Volkes. Wie schon der Herr Bundeskanzler in der vorigen Woche anläßlich der ersten Beratung der Notstandsverfassung am 16. 6. 1965 ausgeführt hat, sollen diese Gesetze die bisher geschaffene militärische Verteidigungsbereitschaft durch die gleichrangige und ebenso wichtige zivile Verteidigungsbereitschaft ergänzen. Der Herr Bundesverteidigungsminister hat heute morgen in eindrucksvollen Darlegungen die militärische Situation beiderseits der Grenze, die mitten durch unser Volk geht, die Grenze der Freiheit und der Unfreiheit, mit klaren Worten gezeichnet. Er hat mit größter Eindringlichkeit darauf hingewiesen, daß die bisher geschaffene äußerst kostspielige militärische Bereitschaft zur Verteidigung nur die Hälfte wert sei ohne die Schaffung der zivilen Verteidigungsbereitschaft. Er hat weiter die den Frieden erhaltende Wirkung der bisherigen militärischen Bereitschaft der NATO herausgestellt. Die Bundesrepublik Deutschland hat in dieser NATO, wie mir scheint, in mehrfacher Hinsicht eine Sonderstellung. Kein Staat und kein Volk , in Europa ist so stark betroffen von der permanenten Gefährdung durch totalitäre Machthaber. Wie wir noch in den jüngsten Zeiten erfahren haben, sind die Entschlüsse totalitärer Machthaber, aber auch ihr persönliches Schicksal unberechenbar. Bewahrung und Festigung eines gesicherten Friedens und damit die Sicherung unserer Freiheit sind und bleiben die großen Aufgaben der Bundesrepublik Deutschland. Dazu tritt die Durchsetzung der Freiheit auch für unsere 17 Millionen Landsleute in der sowjetisch besetzten Zone. Wenn diese Worte nicht nur in den Wind gesprochen sein sollen, dann muß ihnen die entschlossene Bereitschaft entsprechen, für diese Aufgaben die notwendigen Opfer zu bringen. Die vorliegenden Gesetze werden solche dem deutschen Volk abverlangen. Das sollte ganz klar gesagt werden. Alle Parteien sind sich wohl in den Grundsätzen einig. Diejenigen, die von der jetzigen Stunde des Parlaments als der „Stunde der Wahlgeschenke" sprechen, sollten gerechter und vernünftiger urteilen. Es muß ein hohes Ziel der Politik sein, die Einsicht in die Notwendigkeit dieser Opfer auch denen nahezubringen, die sich bisher mehr oder weniger sträuben, sich diese Auffasung zu eigen zu machen. Die leidvolle Geschichte des deutschen Volkes in den letzten fünf Jahrzehnten mit den furchtbaren Ereignissen und den Folgen einer schmählichen tyrannischen Diktatur mögen manchen Widerstand psychologisch erklären. Wir hoffen, daß er in seinen Resten überwunden wird. Bedenklicher ist es, wenn bei anderen Bürgern in unserem Volke das Denken und das Handeln so einseitig vom materiell begriffenen Wohlstandskomplex beherrscht wird, daß der Blick auf das Ganze des Daseins unseres Volkes für morgen und übermorgen getrübt wird. Man kann nur mit Bewunderung an die Haltung und die Leistungen vieler benachbarter Völker denken, Völker, die aus harten geschichtlichen Erfahrungen konsequent die Folgen gezogen und seit Jahrzehnten gewaltige Opfer für die Bewahrung von Frieden und Freiheit gebracht haben. So Schweden und die Schweiz, die außerhalb der kriegführenden Mächte seit 150 Jahren nach diesem Grundsatz gehandelt haben, in ähnlicher Weise Dänemark, Norwegen, Großbritannien, die ganz sicherlich nicht so permanent und unmittelbar gefährdet sind wie wir selbst. Auch dort gibt es sehr sorgfältig ausgearbeitete Gesetze und seit vielen Jahren die planmäßige Durchführung eines Programms für die Zivilverteidigung. In diesen Völkern steht hinter den Gesetzen ein geschlossener demokratischer Freiheits- und Opferwille des ganzen Volkes. Die Durchführung jener Gesetze ist damit außerordentlich erleichtert. Schweden besitzt bei 7,5 Millionen Einwohnern 20 freiwillige zivile Verteidigungsorganisationen mit 1 Million Mitglieder, darunter 100 000 Frauen und 10 000 Jugendliche. Die Tätigkeit, die die Gesamtverteidigung umfaßt, zielt darauf hin, die staatlichen Verteidigungsmaßnahmen zu stärken und zu ergänzen. Zivilverteidigungsausbildung, Sanitätsdienst, Veterinärdienst, Fernmeldedienst und Transportdienst sind Arbeitsgebiete der freiwilligen Verteidigung. Der freiwillige Beitrag der Frauen auf allen möglichen Gebieten der Verteidigung ist sehr stark. Viele freiwillige Organisationen betreiben 9768 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1965 eine starke Aufklärungstätigkeit, die den Zweck hat, den Verteidigungswillen des Volkes zu erhalten und zu stärken. Diese freiwillige Bewegung ist ein bedeutsames Glied der schwedischen Verteidigung. Mitglieder des Innenausschusses hatten Gelegenheit, an Ort und Stelle in den nordischen Staaten wichtige Eindrücke und Einblicke zu bekommen. Es wäre durchaus zu empfehlen, daß sich auch diejenigen Persönlichkeiten und Vertreter großer Organisationen, die sich hartnäckig der Einsicht in die Notwendigkeit dieser Gesetze verschließen, entschließen, sich bei ihren nordischen Freunden umzusehen und umzuhören und ihren Standpunkt einmal ohne Voreingenommenheit zu überprüfen. Soviel ist sicher, die Gesetze, die wir heute beschließen, werden sich nur dann fruchtbar und bedeutungsvoll auswirken, wenn sie auf dem sicheren Fundament einer zustimmenden Mitarbeit breitester Volksschichten beruhen. Die Durchführung eines Teils dieser Gesetze wird lange Jahre in Anspruch nehmen, insbesondere das Schutzbaugesetz. Es wird Sache der Regierung und des Parlaments sein, von Jahr zu Jahr fortschreitend den Rahmen dafür zu stecken unter Beachtung der jeweiligen finanziellen Möglichkeiten, vielleicht auch der Konjunkturlage, vor allem aber der militärpolitischen Notwendigkeiten. Eines muß klar sein: der Anfang muß jetzt endlich gemacht werden. Aus den Ausführungen des Herrn Bundesverteidigungsministers ist deutlich geworden, wie gefährlich für die Existenz des Volkes schon ein „Spannungsfall" werden kann, der irgendwann von einem potentiellen Aggressor in einem ihm genehmen Zeitpunkt hochgespielt werden kann. An Berlin zu denken, liegt sehr nahe. Diabolische Absichten können darauf hinzielen, etwa durch massive militärische Demonstrationen an der Zonengrenze, in der Bundesrepublik eine Unruhe und ein Durcheinander herbeizuführen, daß die normale staatliche und öffentliche Ordnung überspült wird. Die Gefahr einer Fluchtbewegung und ihrer etwaigen Folgen ist ebenfalls von ihm sehr stark hervorgehoben worden. Wenn wir aber eine solche verhindern wollen, dann müssen wir zuvor jedem einzelnen ermöglichen, die Parole „Bleib zu Hause, meide die Fluchtwege" auch zu befolgen, mit anderen Worten, für den Schutz der Bevölkerung und der Betriebe, für die Sicherstellung der Versorgung, der Ernährung und des Verkehrs das Menschenmögliche vorzubereiten. Das wird mit den vorliegenden Gesetzen versucht. Wenn, wie ich eingangs sagte, kein Volk und kein Staat in Europa stärker an der Erhaltung des Friedens und der Freiheit interessiert sein kann als wir, dann ist es notwendig, daß wir künftig im Kreise der Staaten des Westens unsere Vorstellungen einer Friedenspolitik mit großem Gewicht vertreten können. Erst eine umfassende Abwehrbereitschaft wird unserer Stimme dieses Gewicht geben, das uns die erfolgreiche Geltendmachung der deutschen Gesichtspunkte ermöglichen wird. Im Zusammenhang damit steht folgendes: auf unserem Gebiet stehen Truppen aus den USA, Großbritannien, Frankreich, den Niederlanden, Belgien und Kanada. Wir haben den Wunsch und ein Interesse daran, daß sie neben unseren deutschen Soldaten verteidigungsbereit stehen. Aber es ist doch selbstverständlich, daß jene Völker berechtigt sind, zu verlangen, daß wir auf unserem Gebiet die zivilen Voraussetzungen dafür schaffen, daß diese Truppen im Rahmen der NATO ihre militärische Aufgabe erfüllen können. Wenn das Parlament der Bundesrepublik Deutschland — die Parteien dieses Hohen Hauses — trotz der bevorstehenden Wahlen diese im Vordergrund nicht sehr populären Gesetze beschließt, dann beweist es seine Fähigkeit, seine hohe staatliche Verantwortung und seine Pflicht gegenüber dem deutschen Volk wahrzunehmen und den Auftrag, den das Grundgesetz ihm erteilt hat, zu erfüllen. Das Parlament, das jahraus, jahrein in zahllosen Bemühungen und Gesetzen die sozialen und wirtschaftlichen Daseinsbedingungen für das ganze Volk verbessert hat, dürfte ein Recht darauf haben, auch solche Gesetze zu verabschieden, die zwar notwendige Lasten mit sich bringen, aber dafür die Zukunft sichern. Die Fraktion der CDU/CSU hat es sich mit ihrer Stellungnahme zu diesen Gesetzen nicht leicht gemacht. Sie hat die Vorlagen der Regierung seinerzeit begrüßt und in ihrer Grundtendenz gutgeheißen. Sie hat aber auch zur Vervollkommnung der Gesetze und zu ihrer wirkungsvolleren Gestaltung beigetragen. Sie wird daher dem Gesetzeswerk als Ganzem und damit den Einzelgesetzen, so wie sie in den Ausschüssen verabschiedet sind, vorbehaltlich einiger nicht sehr schwerwiegender Abänderungsanträge, zustimmen. Anlage 9 Umdruck 662 Änderungsantrag der Abgeordneten SchmittVockenhausen und Dr. Even (Düsseldorf) zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Zivilschutzkorps und über den Zivilschutzdienst (Drucksachen IV/2106, IV/3511). Der Bundestag wolle beschließen: Hinter § 39 wird folgender § 40 eingefügt: „§ 40 Die Senate der Länder Bremen und Hamburg werden ermächtigt, die Vorschriften dieses Gesetzes über die Zuständigkeit von Behörden dem besonderen Verwaltungsaufbau ihrer Länder anzupassen." Bonn, den 21. Juni 1965 Schmitt-Vockenhausen Dr. Even (Düsseldorf) Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 192: Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1965 9769 Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 24. Juni 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemmerich (Drucksache IV/3612, Frage X/1): Aus welchen Gründen verzinst die Bundesregierung beim Grunderwerb für den Straßenbau die nicht ausgezahlten Beträge mit einem geringeren Zinssatz als beim Grunderwerb nach dem Landbeschaffungs- und dem Bundesbaugesetz? Beim freihändigen Grunderwerb für Straßenbaumaßnahmen werden die nicht sogleich ausgezahlten Beträge mit dem nach § 246 BGB maßgeblichen gesetzlichen Zinssatz von 4 % verzinst. In Enteignungsverfahren sind nach § 19 Absatz 5 FStrG die Enteignungsgesetze der Länder anzuwenden. Soweit diese eine Verzinsung vorsehen, beträgt der Zinssatz ebenfalls 4 %. Die Bundesregierung hatte im Interesse einer einheitlichen Behandlung der von Maßnahmen des Bundes betroffenen Grundstückseigentümer bereits in der Novelle zum Bundesfernstraßengesetz (BT-Drucks. Nr. 2159, 3. Wahlperiode) vorgesehen, die Entschädigungsbestimmungen des Landbeschaffungsgesetzes auch bei Straßenbaumaßnahmen für entsprechend anwendbar zu erklären. Damit wäre eine höhere Zinszahlung gesetzlich geregelt worden. Dieser Vorschlag der Bundesregierung scheiterte jedoch am Einspruch des Bundesrates. Um dennoch die von Baumaßnahmen des Bundes betroffenen Grundstückseigentümer gleich behandeln zu können, wird die Frage der Zinshöhe jetzt erneut zwischen den beteiligten Bundesressorts erörtert. Es wird angestrebt, auch beim Grunderwerb für den Straßenbau den Zinssatz nach § 17 Absatz 4 des Landbeschaffungsgesetzes zu bemessen.
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    Rede von Hermann Busse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ja, ich halte es für denkbar, daß wir — diese Situation ist mehrfach im Rechtsausschuß erörtert worden — auf Grund unserer Bündnisverpflichtungen den Eintritt des Verteidigungsfalles aussprechen müssen, ohne aber den Zustand der äußeren Gefahr bei uns ausrufen zu müssen. Darf ich das Goethe-Wort zitieren: „Wenn hinten fern in der Türkei die Völker aufeinanderschlagen." Nehmen Sie es nicht wörtlich, sondern nehmen Sie es sinngemäß, dann werden Sie ungefähr begreifen, was ich darunter verstehe.
    Auch der umgekehrte Fall ist denkbar — ihn halte ich für noch wesentlicher —: wir können in einen Zustand der äußeren Gefahr hineingeraten, ohne daß dann schon die Feststellung erfolgen muß, daß der Verteidigungsfall eingetreten ist. Beide Fälle, Herr Kollege Jahn, müssen wir gleichmäßig betrachten.
    Überrascht war ich dadurch, daß von dem Herrn Kollegen Dr. Schäfer die Problematik des Art. 91 heute noch einmal angesprochen wurde. Herr Kollege Dr. Schäfer, ich habe wirklich geglaubt, daß wir diese Dinge im Ausschuß ausdiskutiert hätten.

    (Abg. Dr. Schäfer: Lesen Sie mal den Bericht des Herrn Benda, dann kommen Ihnen wieder Bedenken!)

    — Wenn Ihnen nun nachträglich wieder Bedenken kommen, — in der Tat: wir stehen vor der kaum lösbaren Situation, daß immer neue Bedenken kommen und daß immer neue Einwände erhoben werden. — Doch, Herr Kollege Schäfer, in den interfraktionellen Besprechungen ist von dieser Problematik, die Sie heute andeuteten, jedenfalls kein Wort gesprochen worden.
    Ich möchte noch einmal mit klaren Worten zur Frage des Streikrechts sprechen. Herr Kollege Dr. Schäfer, in Verfolg der Ausschußberatungen haben Sie nicht nur einmal, sondern mehrmals davon gesprochen, daß ein Streikrecht nicht nur zur Erzielung besserer Arbeitsbedingungen, generell gesprochen, bestehen könnte oder besteht — darüber waren wir einig —, sondern daß ein Streik auch eventuell als ein Mittel der Meinungsäußerung sehr wohl zur Diskussion gestellt werden müßte. Wenn
    Sie Ihre eigenen Überlegungen jetzt in den gesamten Kreis mit einbeziehen, wird jedenfalls die Notwendigkeit dessen, was in Art. 91 über das Streikrecht gesagt wird, völlig evident.
    Aber etwas anderes — zum Teil ist es von Herrn Kollegen Benda heute bereits angesprochen worden —: das Streikrecht im Falle des äußeren Notstandes. Ich will nicht noch einmal darauf hinweisen, wie problematisch das Streikrecht in dieser Situation überhaupt ist. Dazu ist bereits vom Herrn Kollegen Dorn, vom Herrn Kollegen Benda, vom Herrn Innenminister alles Notwendige gesagt worden. Ich möchte aber vor einer etwas nebulösen Diktion warnen. Wenn die zivilrechtliche Ausgestaltung eines Dienstpflichtverhältnisses lediglich besagen soll, daß gewisse soziale Kautelen erhalten bleiben, daß das Maß der Opfer, die wir von dem Verpflichteten verlangen, unter Kontrolle gehalten werden soll, damit es nicht ins Unzumutbare ausgedehnt wird, dann wird sich niemand, glaube ich, dagegen wenden. Aber gewisse Fragen können in dieser Situation nicht der Disposition des einzelnen, auch nicht der Disposition der Gewerkschaften unterliegen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Es handelt sich um die Frage, wann jemand dienstverpflichtet werden soll und wie lange er dienstverpflichtet werden soll. Weder der Anfang noch die Beendigung des Dienstverpflichtungsverhältnisses kann der Disposition des einzelnen unterliegen, sondern das muß dann in die sich ergebenden Notwendigkeiten eingeordnet werden. Gegen den Mißbrauch dieser Institution, auch gegen den Mißbrauch der Festlegung von Arbeitsbedingungen können alle Kautelen geschaffen werden. Wir werden die letzten sein, die sich dagegen wehren. Aber weiter würden wir in diesem Punkt unter gar keinen Umständen gehen können. Wenn man weitergehen würde, wäre das gegenüber all den anderen Volksteilen, die schwere und schwerste Opfer auf sich nehmen, nicht vertretbar.

    (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten in der Mitte.)

    Wir sind mit der SPD davon überzeugt, daß eine eventuelle Verteidigung, die nur mit Zwang im Volk geführt werden muß, von vornherein zum Scheitern verurteilt wäre. Die Weckung eines lebendigen Staatsgefühles, die Schaffung einer Einsicht in die Notwendigkeiten und das Verständnis dafür haben ebenso an erster Stelle zu stehen wie der Appell an die Freiwilligkeit und an die Bereitschaft. Aber wir sind nicht Illusionisten genug, um anzunehmen, daß damit alles geschehen wäre, was notwendig ist. An gewissen Stellen gehört der Zwang zum Tun und Lassen dazu. Diesen Zwang zu ermöglichen, sind wir gegenüber allen denen im Volke verpflichtet, die einem solchen Zwang unterworfen werden. Es hieße Ungleichheit schaffen, wenn nur ein Teil einem solchen Zwang unterworfen wäre, ein anderer Teil aber nicht.
    Ich komme zum letzten mir in dieser Auseinandersetzung erheblich erscheinenden Punkte und greife damit in etwa schon voraus auf die erste Lesung des Ausführungsgesetzes zu Art. 10. Herr Dr.



    Busse
    Schäfer, ich muß Ihnen offen gestehen: Die Drohung, die Sie heute morgen in Verbindung mit dem Komplex des Art. 10 des Grundgesetzes ausgesprochen haben — ob Sie hier alles aussprechen und auf den Tisch legen sollten, was darüber da sei —, war nicht gut.

    (Sehr wahr! In der Mitte.)

    Es sind uns gewisse Dinge mitgeteilt worden, die wir, glaube ich, hier nicht in dieser Weise verwenden sollten. Die Situation, in der wir uns befinden, meine sehr verehrten Damen und Herren — und hier möchte ich sehr klar und deutlich sprechen —, ist gerade für uns Freie Demokraten geradezu ein Teufelskreis.

    (Abg. Dr. Schäfer: Herr Busse, das war eine Frage an die Zwischenfrager!)

    — Ja, eine Frage an die Zwischenfrager: Soll ich hier einmal auf den Tisch legen? So ähnlich ist es gesagt worden. Nein, Herr Dr. Schäfer, so sollten wir nicht in dieser schwierigen Frage — —

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Schäfer: Dann dürfen die Zwischenfrager nicht so fragen!)

    Ich sagte, in dieser Frage befinden jedenfalls wir Freie Demokraten uns geradezu in einem Teufelskreis. Wir haben eine grundgesetzliche Bestimmung, die wir persönlich für gut halten. Das, was dort festgelegt ist, hat über Jahrzehnte hin genügt, um den Anforderungen, die das staatliche Leben nun einmal stellt, Rechnung zu tragen. Wir verkennen nicht, daß unsere heutige Situation besondere Maßnahmen erfordert.
    Die erste Aufgabe, die erfüllt werden muß, ist, festzustellen, inwieweit unsere unabweislichen staatlichen Interessen eine weitergehende Einschränkung des Art. 10 des Grundgesetzes erfordern; eine Frage, die für sich allein schon sehr schwer zu beantworten ist, weil die Übersicht über das, was notwendig und was nicht notwendig ist, natürlich ungeheuer schwer zu erhalten ist.
    Aber selbst, wenn wir dieses Maß gefunden haben, so ist damit noch keineswegs festgelegt, daß das, was wir dann der Regierung — unter wem auch immer — an Ermächtigungen und an Möglichkeiten geben, den Vorstellungen und Ansprüchen der Alliierten entspricht. Ich fürchte, daß wir, wenn wir uns bei den gesamten Arbeiten nur von unseren eigenen Einsichten und Erkenntnissen leiten lassen, dieses Maß nicht erreichen. Ich fürchte das. Ich kann nicht behaupten, daß es der Fall sein wird.
    Diese doppelte Schwierigkeit, die hier auf uns zukommt, ist es doch gewesen und nichts anderes, dieses Kämpfen um die Probleme, die ich aufgezeigt habe, ist es gewesen, was dazu geführt hat — und das wird es, davon bin ich überzeugt, auch in den ersten Jahren des nächsten Bundestages, ganz egal, wer hier oben auf der Regierungsbank sitzen wird, mindestens nicht einfacher machen —, daß wir erst heute zur ersten Lesung dieses Änderungsgesetzes und des Ausführungsgesetzes zu Art. 10 des Gesetzes kommen.
    Meine Damen und Herren, wenn jemand diese Dinge zum Vorwand nimmt, zu dem vorliegenden Gesetzentwurf -- und nur darum handelt es sich heute — nicht ja sagen zu können, so bin ich — ich bitte um Entschuldigung — nicht in der Lage, das jemandem abzunehmen,

    (Beifall bei den Regierungsparteien)

    genausowenig, wie ich in der Lage bin, einzusehen, daß eine Teilablösung von Rechten nicht diskutabel sein soll. Ich vermag ernsthaft keinen Grund zu sehen, der einen solchen Standpunkt überhaupt rechtfertigen könnte.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ist dem aber so, wie ich gesagt habe, meine sehr verehrten Damen und Herren — ich weiß nicht, ob es sinnvoll ist, diesen allgemeinen Appell zu wiederholen, aber ich möchte es trotzdem tun —, so würde ich es im Hinblick auf die Arbeit, die hier geleistet worden ist, auf den Geist und den guten Willen, der hinter dieser Arbeit steckt, und die Früchte, die diese Arbeit ergeben hat, wirklich außerordentlich bedauern, wenn wir heute abend nach Hause gingen und sagten: Es war jedenfalls für diese Legislaturperiode vergeblich. Über eines bin ich mir klar: völlig vergeblich war diese Arbeit nicht. Wer immer sich künftig in diesem Bundestag mit Problemen der Notstandsgesetzgebung befassen wird, wird an dem Erarbeiteten nicht vorbeigehen können.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Es ist bei aller Kritik, die auch wir an diesem und jenem üben, sehr vieles darin, was notwendigerweise Bestandteil jeder künftigen Notstandsverfassung sein muß.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Eines ist bei den Bearbeitungen immer wieder zum Ausdruck gekommen: Es geht nicht nur darum, die Regierung zu binden, es geht nicht nur darum, die Rechte des Parlaments zu wahren, sondern daneben steht als gleichwertiger, ja vielleicht als höherwertiger Faktor: Es geht darum, alle in der Verantwortung zu halten.

    (Abg. Dr. Schäfer: Sehr richtig!)

    Die Verantwortung für unseren freiheitlichen Rechtsstaat tragen wir alle gleich. An diesen Maßstab, an diese Verantwortung ist das Ja und Nein zu diesem Gesetze gebunden, und niemand kann sich dem entziehen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Mich interessiert es nicht, wie weit Sie Gedankengängen der Gewerkschaft gefolgt sind, wie weit Sie dem erlegen oder nicht erlegen sind. Die Verantwortung für diese Entscheidung tragen Sie, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion. Ich glaube nicht, daß Ihr Nein der Bedeutung der Sache gerecht wird.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Jahn.




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gerhard Jahn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Busse, ich bin Ihnen eigentlich sehr dankbar für das, was Sie zum Schluß gesagt haben; denn in der Tat, die Verantwortung dafür, welche Entscheidung wir, wir gemeinsam, hier zu treffen haben, kann uns niemand abnehmen, die haben wir selber zu tragen. Nur fürchte ich, mit dieser Bemerkung geraten Sie ein wenig in Widerspruch zu dem, was Sie vorher in Ihren Ausführungen gesagt haben. Wenn es nämlich eines letzten Beweises dafür bedurft hätte, daß wir noch einen ganzen Sack voll nicht ausdiskutierter Fragen vor uns haben, dann war die Rede des Kollegen Busse dafür ein Beweis. Er hat mit Recht und mit guten Gründen — ich bin ihm außerordentlich dankbar dafür, daß er das in allem Freimut und Offenheit gesagt hat — zum Ausdruck gebracht, daß nicht nur er selber, sondern zum Teil offenbar auch seine Freunde in einer Fülle von Punkten andere Meinungen haben und der Überzeugung sind, daß das, was hier zur Beratung ansteht, weiteren Nachdenkens, weiterer Diskussion, weiterer Erörterung im Ausschuß bedürftig ist.
    Herr Kollege Busse, damit haben Sie aber auch indirekt zu einem Teil bereits die Antwort auf die andere Frage gegeben, die Sie gestellt haben, weshalb denn nun eigentlich von unserer Seite gegenüber diesen Gesetzentwürfen noch eine ganze Reihe von Vorbehalten angemeldet wird, die uns jetzt die Zustimmung nicht möglich machen. Seit ganzen zehn Tagen — wir haben heute den 24. —, seit dem 14. Juni, liegen diesem Hause und liegen der Öffentlichkeit die Änderungsvorschläge und bisherigen Beratungsergebnisse des Rechtsauschusses vor. Ich bin überzeugt, vielen Mitgliedern dieses Hauses geht es nicht nur so wie Ihnen, sondern wird es gar nicht anders gehen können, als daß sie im Verlauf dieser zehn Tage noch gar nicht am Ende aller kritischen Überlegungen sein können, die man einem so bedeutungsvollen, einem so gewichtigen Gesetzgebungswerk entgegenbringen muß.
    Wir haben — ich glaube, es war ein fairer Beitrag aller Beteiligten — in den langen Monaten der Beratungen darauf verzichtet, jedes Teilergebnis aus den Ausschußberatungen zum Gegenstand der öffentlichen Diskussion zu machen. Aus wohlerwogenen Gründen; denn es ist nun einmal die Natur vertraulicher Ausschußberatungen, daß sie nicht bruchstückweise in der Öffentlichkeit ohne Kenntnis aller Zusammenhänge und aller Gedanken diskutiert werden.
    Aber wir haben damit auch dieses Haus und wir haben unsere Kollegen hier im Hause doch außerstande gesetzt, sich selber ein vollständiges und abgerundetes Bild von dem zu machen, was wir am Ende aller Diskussionen und Überlegungen wenigstens in wesentlichen Fragen für richtig gehalten haben.

    (Zuruf von der FDP: Das erklärt manches!)

    — Was heißt: „Das erklärt manches!"? Herr Kollege Moersch, ich weiß nicht, ob Sie in der glücklichen Lage waren, ohne an den Ausschußberatungen teilnehmen zu können, alles das zu wissen, was dort verhandelt wurde und was beschlossen wurde. Fest
    steht, daß diejenigen, die nicht in Ihrer beneidenswerten Lage gewesen sind, das, was Ausschußberatungsergebnis ist, seit ganzen zehn Tagen kennen. Und ich muß sagen: selbst dann, wenn es in der Sache überhaupt keine Einwendungen gegen diese Beratungsergebnisse gäbe, müßte man doch wohl bei einer so wichtigen Ergänzung unserer Verfassung, die auch einigen Bestand haben soll, die wir nicht morgen und übermorgen schon wieder abändern wollen, weil uns nachträglich die eine oder andere Lösung besser erscheinen mag als die jetzt gefundene, alle Bedenken haben, so schnell, so kurzfristig und ohne ausreichende Zeit zur kritischen Durchleuchtung dieses Ergebnisses alle diese Vorlagen zu verabschieden. Denn abgesehen davon, daß dieses Haus — mein Kollege Schäfer hat mit Recht darauf hingewiesen, und Herr Erler hat es vor acht Tagen genauso getan — Zeit dafür braucht, in Ruhe und in Sachlichkeit über das miteinander reden und darüber nachdenken zu können, was im Ausschuß erarbeitet worden ist. Auch die Öffentlichkeit unseres Landes hat einen Anspruch darauf, ihre Meinung sagen zu können, und wir haben die Pflicht, diese öffentliche Diskussion zu führen. Wenn der Herr Bundesinnenminister heute morgen meinte, in dieser Frage darauf hinweisen zu können, daß die Entscheidung schließlich und endlich doch hier im Hause liege, dann ist das eben eine unzureichende Antwort. Denn darüber sollten wir uns doch eigentlich verständigen können — der Kollege Schäfer hat es heute morgen, ich muß noch einmal darauf verweisen, mit Recht gesagt —: dieses ganze schwierige Kapitel unserer Gesetzgebungsarbeit ist draußen im Lande mit einer Menge von Vorbehalten, vielfach nur gefühlsmäßiger Art, belastet, und es geht darüber hinaus um eine Reihe sehr schwieriger und sehr differenzierter Regelungen. Wenn wir wollen, daß das, was hier an Gesetzgebungsarbeit geleistet wird, Grundlage für eine bessere Sicherung unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung ist, dann gehört doch dazu, daß sie das auch im Bewußtsein und im Verständnis unserer Bürger draußen im Lande sein muß. Weder Sie noch wir werden aber das Kunststück fertigbringen, innerhalb von zehn Tagen oder meinetwegen 20 Tagen diese Arbeit zu leisten.
    Auch aus diesem Grunde ist die Art der Behandlung, Herr Kollege Busse, in den letzten Wochen einfach völlig unzureichend; unzureichend auch deshalb, weil — Ihre Ausführungen haben es deutlich gemacht, Herr Kollege Benda hat es im Rahmen der interfraktionellen Verhandlungen schon vor Wochen gesagt — im Grunde die Zeit für eine ausreichende Beratung der noch offenen Zweifelsfragen in diesem Hause gar nicht mehr reicht.
    An dieser Stelle möchte ich eine Bemerkung zu dem wiederholt vorgetragenen Vorwurf machen, wir brächten in diese Debatte immer wieder neue Fragen, neue Kataloge von Punkten hinein, mit denen wir die Debatte belasteten. Herr Kollege Benda, ich würde doch gern einmal von Ihnen hören: Sollten Sie wirklich das Wesen einer Diskussion, das Wesen einer parlamentarischen Auseinandersetzung so gründlich verkennen — ich kann es mir gar nicht vorstellen —, daß Ihnen nicht bewußt wäre, daß das,



    Jahn
    was im Laufe einer Diskussion, was auch in den Gesprächen zwischen den Fraktionen an Gedanken und Überlegungen nach und nach entwickelt wird, dazu führt, daß man neue Aspekte sieht, daß man neuen Gedankengängen nachgeht und daß sich aus diesen neuen Gedanken neue Fragen ergeben, die man fairerweise zur Erörterung stellen muß, die man fairerweise nennen muß, wenn man es mit einer Diskussion ernst meint. Wenn die Sozialdemokratische Partei im Rahmen der jahrelangen Verhandlungen nicht bei jenen sieben Punkten von Köln stehengeblieben ist, sondern im Laufe der weiteren Verhandlungen auf Grund der inzwischen erzielten Beratungsergebnisse und Einigungen auf vielen Gebieten diesen Katalog neu formuliert und an Hand der neu aufgetauchten Fragen ergänzt hat, dann, so meine ich, war das nicht nur unsere Aufgabe, sondern unser fairer Beitrag zu dieser Diskussion, von der ich meine, daß sie auch von Ihrer Seite gar nicht anders hätte geführt werden können.
    Ich sage das in dieser Stunde und an dieser Stelle ohne jeden Vorwurf; aber ich glaube sehr im Ernst, daß Sie sich und uns oftmals die Verhandlungen wesentlich erleichtert hätten, wenn Sie in gleicher Weise wie wir klar zum Ausdruck gebracht hätten, in welche Richtung Ihre Überlegungen eigentlich gehen, welches eigentlich Ihre Konzeption ist. Denn darüber sind wir uns doch heute wohl einig: die Konzeption der Bundesregierung war ja offenbar nicht Ihre Konzeption. Die Konzeption der Bundesregierung, wie sie am Anfang der Beratungen stand, die dann im wesentlichen auf Grund unserer Anträge und Vorschläge ja völlig verändert worden ist, konnte nach alledem, was Sie in der Debatte gesagt haben und wie Sie sich verhalten haben, nicht Ihre Konzeption sein. Sicherlich hätten wir uns in manchen Punkten eher einigen können, wenn wir von Anfang an gewußt hätten, in welche Richtung Sie selber steuern wollten.
    Sie haben hier die Frage aufgeworfen, wie wir zu der nun im Rechtsausschuß erarbeiteten Konzeption stehen. Ich will Ihnen diese Frage beantworten: zu dieser Konzeption in ihren Grundzügen, die wir im wesentlichen auf Grund des Vortrages unserer Vorstellungen haben durchsetzen können, sagen wir ja. Wir stellen aber heute fest, daß diese grundsätzlich zu akzeptierende Konzeption in einer ganzen Fülle von einzelnen Fragen, abgesehen von den — ich werde darauf noch kurz zu sprechen kommen — häufig zitierten grundsätzlichen Vorbehalten in anderen Punkten, nicht so eindeutig und klar formuliert und ausgearbeitet ist, wie es eine Ergänzung unserer Verfassung erfordert. Das ist der Grund dafür, weshalb wir zwar ja zu dieser Konzeption sagen, ihr aber in der hier vorgelegten Form unsere Zustimmung nicht geben können.
    Ich darf hinsichtlich der Vorbehalte noch einmal auf folgendes hinweisen. Herr Dr. Schäfer hat das heute morgen mit Nachdruck getan, aber es scheint notwendig zu sein, das noch einmal zu sagen, gerade auch nach den Fragen, die Herr Kollege Busse hier aufgeworfen hat. Von Anfang an — Herr Kollege Benda, Sie waren ja von Anfang an bei den Beratungen im Rechtsausschuß — waren wir uns darüber
    einig, daß diese notwendige Ergänzung unseres Grundgesetzes erfolgen könne und erfolgen solle unter Einschluß aller sich dabei ergebenden Fragen, ohne jede Einschränkung. Sie werden einräumen müssen, daß diese Ausgangsposition nicht etwa ein Vorbehalt der Sozialdemokraten war, sondern daß wir sie gemeinsam bezogen haben und daß diese Voraussetzung nicht erfüllt ist.
    Nach dem, was der Herr Bundesinnenminister heute morgen noch •einmal für notwendig befand hier zu sagen, muß ich doch noch einmal folgende Feststellungen dazu treffen. In den Rahmen der Klärung aller damit in Zusammenhang stehenden Fragen gehörte unter allen Umständen auch die Regelung des Komplexes des Art. 10 des Grundgesetzes, der Fernmelde- und Postkontrolle. Ich habe dazu ohne jene Polemik lediglich zu sagen: wir gehen jetzt dem Ende der zweiten Lesung dieser Verfassungsergänzung entgegen. Wir haben unmittelbar vor Abschluß der zweiten Lesung eine für dieses gesamte Geestzgebungswerk entscheidende Voraussetzung immer noch nicht erfüllt. Bis zur Stunde ist in diesem Hause der Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Art. 10 des Grundgesetzes und des dazu gehörigen Ausführungsgesetzes noch nicht eingebracht. Es kommt hinzu, daß, wie jedermann in diesem Hause aus .den vorhergehenden Debatten weiß, diese Vorlage, die nach der zweiten Lesung eingebracht werden soll, noch immer nicht vollständig ist. Denn es ist doch wohl richtig, daß in dieser Frage zwei verantwortliche Minister mit uns, auch mit der Opposition, verhandelt haben und daß einer dieser Minister erklärt hat, daß der Entwurf, der schon vor längerer Zeit .dem Bundestag zugeleitet, aber noch nicht eingebracht war, nicht dem entspricht, was nach Auffassung der gesamten Bundesregierung auf diesem Gebiete regelungsbedürftig ist. Damit steht fest — und das ist mit noch so eindringlichen Reden des Bundesinnenministers zu anderen Themen nicht hinwegzudiskutieren —, daß diese Voraussetzung nicht erfüllt ist.
    Ebensowenig ist erfüllt die Voraussetzung hinsichtlich einer klaren Regelung der presserechtlichen Situation Im Notstand. Nach alledem, was wir auf diesem Gebiete insbesondere von dem Herrn Bundesinnenminister in ,den Verhandlungen erfahren haben, kann es nicht genügen, zu sagen: Wir werden irgendwann einmal einen solchen Entwurf einbringen. Der Entwurf des Gesetzes über die Pressekommissionen, Herr Bundesinnenminister, liegt diesem Hause nicht vor. Die Frage, wie wir uns zu entscheiden haben, betrifft ja nicht nur die Mitglieder des Rechtsausschusses, sondern sie geht alle Mitglieder dieses Hauses an. Selbst wenn Sie darauf verweisen können, ,daß einige Mitglieder des Hauses Ihren Referentenentwurf schon vor längerer Zeit gesehen hätten — abgesehen davon, daß das keine Regierungsvorlage ist —, die weitaus überwiegende Mehrzahl der Mitglieder des Hauses weiß nicht, was in dieser Vorlage steht, die überwiegende Mehrzahl des Hauses ist nicht in der Lage, sich auch nur ein ungefähres Bild zu machen, und das ganze Haus verfügt bis zum heutigen Tage nicht über eine beratungsfähige Vorlage.



    Jahn
    Ich glaube, es ist nicht unangemessen, wenn ich in diesem Zusammenhang die Frage stelle: Wie ernst ist es eigentlich von Ihnen selber gemeint, wenn Sie sagen, dieser Gesetzentwurf sei doch schon längst auf dem Wege? Sie wissen ganz genau, daß Ihre Auskunft von heute morgen, dieser Gesetzentwurf sei auf dem Wege zum Bundesrat, doch die eindeutige Feststellung beinhaltet: Solange dieser 4. Deutsche Bundestag ordnungsgemäß tagt, wird ihn dieses notwendige Ausführungsgesetz zu Art. 5 des Grundgesetzes nicht mehr erreichen. Dieser Bundestag wind also — das wissen Sie ganz genau — nicht in der Lage sein, zu irgendeinem Zeitpunkt dieses Thema auch nur in der ersten Lesung zu erörtern, geschweige denn, ordnungsgemäß zu beraten oder gar zu verabschieden. Eine Ihnen vom Beginn der Beratungen an immer wieder genannte Voraussetzung für die Verabschiedung der Notstandsgesetze ist damit also nicht erfüllt.
    Drittens muß in diesem Zusammenhang etwas zur Frage der Behandlung des Art. 12 gesagt werden. Gewiß, Herr Kollege Benda, Sie haben völlig recht, es hat tim Rechtsausschuß einmal eine Einigung darüber gegeben. Wir waren uns im Rechtsausschuß über eine Formulierung des Art. 12 bereits einmal einig. Aber Sie wissen auch — das zu sagen gehört zur Vollständigkeit der Darstellung —, daß im weiteren Verlauf der Beratungen, als wir uns über den Sinn und den Inhalt dieser Vereinbarung auseinandersetzen mußten, sehr bald deutlich wurde, daß Sie etwas anderes meinten als wir. Wir haben in einer Reihe von Fragen mit diesen Formulierungen andere Vorstellungen verbunden als Sie. Es war gut, daß das auch in den Ausschußberatungen sichtbar geworden ist; denn wir hätten andernfalls unter wesentlich ungünstigeren Umständen die notwendige Klärung versuchen müssen.
    Wie der Kollege Schäfer heute morgen formuliert hat, muß es zwar eine Arbeitslenkung im Notstandsfall geben, nicht aber ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis für die Betroffenen. Das ist nach dem, was in den interfraktionellen Gesprächen gesagt worden ist, im Prinzip auch von Ihrer Seite anerkannt worden. Deshalb hatten wir eigentlich die Hoffnung, daß diese Einigung ihren Niederschlag auch in den endgültigen Beratungen und in dem gefunden hätte, was nachher im Rechtsausschuß von Ihnen beschlossen worden ist. Aber in dieser Frage sind wir offenbar noch nicht einig. Es ist einer der Punkte, von denen der Kollege Erler mit Recht gesagt hat: Hier haben Sie das, worüber wir uns in den interfraktionellen Vereinbarungen geeinigt hatten, nicht übernommen. Hier bedarf es noch sehr gründlicher weiterer Diskussion.
    Ich möchte mich an dieser Stelle gegen einen bei der Erörterung dieses Problems immer wieder gebrachten Vergleich wenden, von dein ich meine, daß er den Kern der Dinge nicht trifft. Selbstverständlich haben alle Bürger im Falle eines Notstands ihren Beitrag dazu zu leisten, daß wir in die Lage versetzt werden, ihn zu bewältigen, jeder nach seinen Kräften, jeder an seinem Platz. Aber — und darüber hatten wir uns, so meine ich, in den interfraktionellen Gesprächen doch bereits einmal verständigt — das heißt doch nicht, daß nun jeder Bürger gleichermaßen, einer wie der andere, in ein soldatenähnliches, militärähnliches öffentlich-rechtliches Verhältnis gesteckt werden muß.

    (Abg. Benda: Wer will das?)

    — Herr Kollege Benda, wenn Sie das nicht wollen, dann hätten Sie doch ohne weiteres in Art. 12 hineinschreiben können, daß insofern die arbeitsrechtliche Position unabhängig von der Arbeitslenkung
    — um bei dieser Diktion zu bleiben —, daß die arbeitsrechtliche Stellung des Arbeitnehmers im Notstandsfall unberührt bleiben muß. Wer hat Sie daran gehindert, diesen Teil der Übereinstimmung nun auch in die Vorlage zu übernehmen? — Bitte schön, Herr Kollege Busse.