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ID0419236000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 192. Sitzung Bonn, den 24. Juni 1965 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Dr. Willeke Vizepräsident Dr. Dehler 9751 C Begrüßung des Präsidenten des iranischen Senats und einer Delegation beider Hauser des iranischen Parlaments 9678 D Fragestunde (Drucksache IV/3612) Fragen des Abg. Ertl: Bundeshilfe zur Beseitigung der Hochwasserschäden in Bayern Höcherl, Bundesminister 9673 B Ertl (FDP) . . . . . . . . . 9673 C Fragen des Abg. Neumann (Berlin) : Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland an den Grenzstellen Höcherl, Bundesminister 9673 D Neumann (Berlin) (SPD) 9674 A Berkhan (SPD) 9674 C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 9674 C Schultz (FDP) 9675 A Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 9675 A Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 9675 B Dr. Kohut (FDP) 9675 C Frehsee (SPD) 9675 D Strohmayr (SPD) . . . . . . . 9675 D Ertl (FDP) 9676 A Frage des Abg. Opitz: Schutz der Berufsbezeichnung „Drogist" Dr. Neef, Staatssekretär 9676 A Frage der Abg. Frau Beyer (Frankfurt): Ständiger Beirat des Warentest-Institutes Dr. Neef, Staatssekretär 9676 B Frage der Abg. Frau Beyer (Frankfurt) : Zeitpunkt des Vorliegens von Warentestergebnissen Dr. Neef, Staatssekretär 9676 C Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . 9676 C Fragen der Abg. Junghans und Hörmann (Freiburg) : Deutscher Eisenerzbergbau Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 9676 C Junghans (SPD) . . . . . . . . 9677 A Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 9677 B Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . . 9677 C Berkhan (SPD) . . . . . . . . 9678 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Pressemeldungen der Zeitung „Metall" betr. Atomminengürtel von Hassel, Bundesminister . . . . 9680 C Dr. Kohut (FDP) 9680 D Berkhan (SPD) . . . . . . . 9681 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1965 Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Schutz der Zivilbevölkerung vor Sprengstoffunglücken von Hassel, Bundesminister 9681 C Dr. Müller-Emmert (SPD) 9681 D Dröscher (SPD) . . . . . . . 9682 B Frage des Abg. Kreitmeyer: Erfahrungen mit privaten Bauträgern zur Erstellung von Bundeswehrwohnungen von Hassel, Bundesminister . . . 9683 A Kreitmeyer (FDP) 9683 A Berkhan (SPD) 9683 D Fragen des Abg. Schultz : Sanitätsoffiziere von Hassel, Bundesminister . . . . 9684 A Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . 9684 D Berkhan (SPD) 9685 A Frage des Abg. Lemmrich: Verzinsung der beim Grunderwerb nicht ausgezahlten Beträge 9685 C Frage des Abg. Paul: TEE-Ost-West-Verbindungen zwischen München und Paris Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 9685 C Paul (SPD) 9685 D Frage des Abg. Fritsch: Verhinderung von Überschwemmungen im Bereich der Donau von Regensburg bis Passau Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 9686 A Fritsch (SPD) 9686 B Fragen der Abg. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) : Kaiser-Wilhelm-Brücke in Wilhelmshaven Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 9686 D Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 9686 D Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache IV/891); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen IV/3494, zu IV/3494) — Fortsetzung der zweiten und dritten Beratung — von Hassel, Bundesminister . . . . 9687 B Dr. Schäfer (SPD) 9691 D Höcherl, Bundesminister 9704 C Benda (CDU/CSU) 9711 C Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 9717 C Busse (FDP) . . . . . . . . 9719 C Jahn (SPD) 9725 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9730 A Dr. Barzel (CDU/CSU) 9731 C Erler (SPD) . . . . . . . . . 9733 A Dorn (FDP) . . . . . . . . 9735 D Rasner (CDU/CSU) 9737 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 10) (Drucksache IV/2633) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) (G 10) (Drucksache IV/2634) — Erste Beratung — Höcherl, Bundesminister . . . . . 9739 B Dr. Schäfer (SPD) 9742 A Busse (FDP) . . . . . . . . 9742 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9743 A Erler (SPD) 9744 B Dr. Krone, Bundesminister . . . 9744 C Dr. Mommer (SPD) 9745 C Rasner (CDU/CSU) 9745 D Entwurf eines Gesetzes über bauliche Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung (Schutzbaugesetz) (Drucksache IV/896) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3609); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksachen IV/3512, zu IV/3512, Nachtrag zu IV/3512) — Zweite Beratung — Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . 9746 B Hansing (SPD) 9748 C Dorn (FDP) 9749 D Dr. Zimmer (CDU/CSU) 9751 A Windelen (CDU/CSU) . . 9752 A, 9760 D Rasner (CDU/CSU) 9761 A Entwurf eines Gesetzes über den Selbstschutz der Zivilbevölkerung (Selbstschutzgesetz) (Drucksache IV/897); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3610) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/3388) — Zweite Beratung — Hübner (Berlin) (CDU/CSU) . . . 9752 C Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 9753 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9754 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1965 III Hübner (Nievenheim) (SPD) . . . 9755B Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 9758 A Dr. Zimmer (CDU/CSU) 9759 D Windelen (CDU/CSU) 9760 B Entwurf eines Gesetzes über das Zivilschutzkorps und über den Zivilschutzdienst (Drucksache IV/2106) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3611); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/3511) — Zweite und dritte Beratung — Lautenschlager (SPD) 9761 B Entwurf eines Gesetzes über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung (Wassersicherstellungsgesetz) (Drucksache IV/1448) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3598) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (Drucksachen IV/3521, Nachtrag zu IV/3521) — Zweite und dritte Beratung — 9762 B Entwurf eines Gesetzes über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft sowie des Geld- und Kapitalverkehrs (Wirtschaftssicherstellungsgesetz) (Drucksache IV/ 892) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3696); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/3416) — Zweite Beratung — Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 9762 D Entwurf eines Gesetzes über die Sicherstellung der Versorgung mit Erzeugnissen der Ernährungs- und Landwirtschaft sowie der Forst- und Holzwirtschaft (Ernährungssicherstellungsgesetz) (Drucksache IV/893); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3595) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/3357) — Zweite Beratung — 9763 A Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung des Verkehrs (Verkehrssicherstellungsgesetz) (Drucksache IV/894); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache 1V/3597) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/ 3482) — Zweite Beratung — . . . . . 9763 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 9763D Anlagen 9765 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1965 9673 192. Sitzung Bonn, den 24. Juni 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Adenauer 24. 6. Dr. Aigner 15. 7. Frau Albertz 10. 7. Anders 24. 6. Dr. Arndt 25. 6. Dr. Atzenroth 25. 6. Bading * 25. 6. Dr.-Ing. Balke 24. 6. Bazille 14. 7. Frau Berger-Heise 3. 7. Fürst von Bismarck 25. 6. Dr. Bleiß 25. 6. Blöcker 25. 6. Drachsler 25. 6. Dr. Dr. h. c. Dresbach 30. 6. Eisenmann 25. 6. Eschmann 24. 6. Etzel 25. 6. Figgen 24. 6. Franzen 25. 6. Gedat 25. 6. Glombig 2. 7. Günther 2. 7. Frhr. zu Guttenberg 25. 6. Jacobs ** 25. 6. Klinker * 25. 6. Knobloch 25. 6. Kriedemann * 25. 6. Krug 25. 6. Kühn (Hildesheim) 24. 6. Lenz (Bremerhaven) 30. 6. Lenz (Brühl) 24. 6. Dr. Lohmar 28. 6. Lücker (München) * 25. 6. Maier (Mannheim) 30. 6. Frau Meermann 25. 6. Menke 25. 6. Merten * 24. 6. Mertes 25. 6. Missbach 25. 6. Neumann (Allensbach) 15. 7. Frau Dr. Pannhoff 24. 6. Reichhardt 25. 6. Regling 25. 6. Richarts * 25. 6. Rohde 25. 6. Dr. Süsterhenn 24. 6. Dr. Starke 25. 6. Storch * 25. 6. Strauß 2. 7. Unertl 25. 6. Walter 24. 6. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europarats Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Zoglmann 24. 6. Zühlke 30. 6. b) Urlaubsanträge Cramer 2. 7. Wolf 15. 7. Anlage 2 Möglichkeiten für Entlastungsmaßnahmen zugunsten des deutschen Eisenerzbergbaus 1. auf steuerlichem Gebiet: a) Erstattung der Umsatzsteuer-Vorbelastung, die auf Lieferungen und Leistungen für die Erzgewinnung ruht. Falls sich dieser Wunsch des Eisenerzbergbaus verwirklichen ließe, würde er um etwa 9 Mill. DM im Jahr entlastet werden. b) Entlastung bei der Vermögenssteuer durch Neufestsetzung der (reduzierten) Werte des Anlagevermögens, insbesondere des Untertagevermögens. Hierfür sind die Finanzministerien der Bundesländer zuständig. c) Lastenausgleichs-Vermögensabgabe. Billigkeitsmaßnahmen hinsichtlich des Lastenausgleichs fallen in die Zuständigkeit des Bundes und der Länder (Auftragsverwaltung nach § 204 LAG). Soweit Unternehmen im Zonenrandgebiet domizilieren und unmittelbare Schäden erlitten haben, ist eine Reduzierung der Lastenausgleichsabgabe begründet. 2. auf dem Gebiete der Sozialleistungen a) Bergmannsprämie. Durch die Entschließung des Bundestages vom 26. Februar 1965 ist die Bundesregierung aufgefordert worden zu prüfen, ob der Satz der vom Bund getragenen Beitragserstattung von 4 % auf 4,5 % des Arbeitgeberbeitrages zur knappschaftlichen Rentenversicherung erhöht werden kann. Die Prüfung kann erst dann abgeschlossen werden, wenn der zur Zeit dem Bundestag vorliegende Gesetzentwurf, der die Belastungen des Bergbaus berührt, verabschiedet ist. Die Erhöhung des Satzes auf 4,5 % würde den Eisenerzbergbau um rund 400 000 DM im Jahr entlasten. b) Änderung des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes. Danach sollen 2/5 der Rentenlast der Bergbauberufsgenossenschaft, die nach 1953 entstanden ist, rückwirkend ab 1. Januar 1965 vom Bund getragen werden. Dies brächte dem Eisenerzbergbau eine jährliche Entlastung um 2,2 Mill. DM, wenn der Gesetzentwurf vom Bundestag noch verabschiedet würde. 9766 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1965 c) Knappschaftliche Rentenversicherung. Der Eisenerzbergbau wünscht eine Anlehnung des Arbeitgeberbeitrages von 15 % an den Arbeitgeberbeitrag von nur 7 % in der Allgemeinen Rentenversicherung der übrigen gewerblichen Wirtschaft. Er weist dabei auf eine gleichartige Maßnahme der französischen Regierung im Jahre 1963 hin. Das damit aufgeworfene Problem ist kurzfristig nicht zu lösen. d) Verteilungsschlüssel der Soziallasten. Der Eisenerzbergbau weist darauf hin, daß das Verhältnis der Lohn- und Gehaltssumme zu seinem Umsatz doppelt so hoch ist wie in der übrigen Industrie; er hält daher eine Neuregelung der gesetzlichen Soziallasten für erforderlich. Dieses Anliegen ist bereits mehrfach Gegenstand eingehender Untersuchungen der Bundesregierung und des Parlaments gewesen. Es ist aber noch nicht gelungen, eine Lösung zu finden, wonach die gesetzlichen Sozialabgaben auf eine andere Grundlage als die beitragspflichtige Lohnsumme gestellt werden könnten. 3. Gewährung zinsgünstiger Kredite für Rationalisierung und Umschuldung Die Unternehmen des Eisenerzbergbaus haben für die Durchführung von Rationalisierungsprojekten einen Finanzbedarf von rund 6 Mio DM angemeldet. Hierfür könnten außer Mitteln des ERP-Sondervermögens auch Mittel des regionalen Förderungsprogramms des Bundes in Betracht kommen. Möglich ist auch die Umschuldung von kurzfristigen Darlehen durch langfristige Darlehen von Hypothekenbanken oder Versicherungsgesellschaften, wobei die. langfristigen Kredite durch eine Bürgschaft der öffentlichen Hand abgesichert werden könnten. Anlage 3 Umdruck 695 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung [des von der Bundesregierung .eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über bauliche Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung (Schutzbaugesetz) (Drucksachen IV/896, IV/3512, Nachtrag zu IV/3512). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 3 Abs. 2 Satz 1 sind nach dem Wort „Gemeindeteile" die Worte „ , in denen bei Kampfeinwirkungen durch benachbarte Anlagen oder Einrichtungen erhebliche mittelbare Gefahren entstehen," einzufügen. 2. In § 3 Abs. 2 Satz 2 .sind hinter den Worten „in der Verordnung" die Worte ,,, die sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel halten muß," einzufügen. 3. Im § 6 Abs. 1 erhält der Satz 1 folgende Fassung: „Der Bund gewährt für Wohngebäude, die im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau errichtet werden, auf Antrag des Eigentümers einen pauschalen Zuschuß zu den Kosten des Grundschutzes; der Zuschuß soll ein Viertel der Kosten decken." Bonn, den 23. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 694 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten SchmittVockenhausen, Dr. Kempfler zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Schutzbaugesetzes (Drucksachen IV/896, IV/3512, Nachthag zu IV/3512). Der Bundestag wolle beschließen: In § 41 Satz 1 wird als Zeitpunkt des Inkrafttretens das Datum „1. Juli 1966" 'eingesetzt. Bonn, [den 24. Juni 1965 Schmitt-Vockenhausen Dr. Kempfler Anlage 5 Umdruck 696 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Selbstschutz der Zivilbevölkerung (Selbstschutzgesetz) (Drucksachen IV/897, IV/3388). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 53 Abs. 3 letzte Zeile wird die Zahl „80" durch „60" 'ersetzt; 2. § 53 a wird gestrichen. Bonn, den 23. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 6 Umdruck 663 Änderungsantrag des Abgeordneten SchmittVockenhausen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Selbstschutz der Zivilbevölkerung (Selbstschutzgesetz) (Drucksachen IV/897, IV/3388). Der Bundestag wolle beschließen: In § 62 werden in § 6 Abs. 1 des Ersten Gesetzes über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung die Worte „bei der Durchführung des Betriebsselbstschutzes beratend zu unterstützen" durch die Worte „insoweit bei der Durchführung des Betriebsselbstschutzes beratend zu unterstützen, als regionale Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1965 9767 Selbstschutzberatungsstellen nach Absatz 2 nicht errichtet sind" ersetzt. Bonn, den 21. Juni 1965 Schmitt-Vockenhausen Anlage 7 Umdruck 664 Änderungsantrag des Abgeordneten SchmittVockenhausen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Selbstschutz der Zivilbevölkerung (Selbstschutzgesetz) (Drucksachen IV/897, 1V/3388). Der Bundestag wolle beschließen: In § 66 werden hinter den Worten „die Aufgaben der Gemeinden" die Worte „und des Hauptverwaltungsbeamten der Gemeinde" eingefügt. Bonn, den 21. Juni 1965 Schmitt-Vockenhausen Anlage 8 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Dr. Zimmer für die Fraktion der CDU/CSU zu dem Entwurf eines Gesetzes über den Selbstschutz der Zivilbevölkerung (Selbstschutzgesetz) (Drucksachen IV/897, IV/9610, IV/3388). Die heute zur zweiten und dritten Beratung auf der Tagesordnung stehenden acht bzw. neun Einzelgesetze zum Notstand sind in ihrer Gesamtheit von einer Bedeutung für unser Volk und für die Bundesrepublik Deutschland, die weit über den Rahmen fast aller anderen Gesetze hinausgeht, die wir in der vierten Legislaturperiode verabschiedet haben. Sie sind ein zusammenhängendes Ganzes und sollten daher tunlichst alle zur Verabschiedung kommen. Sie werden ein wichtiger Baustein sein in der Gestaltung der gesicherten Zukunft des deutschen Volkes. Wie schon der Herr Bundeskanzler in der vorigen Woche anläßlich der ersten Beratung der Notstandsverfassung am 16. 6. 1965 ausgeführt hat, sollen diese Gesetze die bisher geschaffene militärische Verteidigungsbereitschaft durch die gleichrangige und ebenso wichtige zivile Verteidigungsbereitschaft ergänzen. Der Herr Bundesverteidigungsminister hat heute morgen in eindrucksvollen Darlegungen die militärische Situation beiderseits der Grenze, die mitten durch unser Volk geht, die Grenze der Freiheit und der Unfreiheit, mit klaren Worten gezeichnet. Er hat mit größter Eindringlichkeit darauf hingewiesen, daß die bisher geschaffene äußerst kostspielige militärische Bereitschaft zur Verteidigung nur die Hälfte wert sei ohne die Schaffung der zivilen Verteidigungsbereitschaft. Er hat weiter die den Frieden erhaltende Wirkung der bisherigen militärischen Bereitschaft der NATO herausgestellt. Die Bundesrepublik Deutschland hat in dieser NATO, wie mir scheint, in mehrfacher Hinsicht eine Sonderstellung. Kein Staat und kein Volk , in Europa ist so stark betroffen von der permanenten Gefährdung durch totalitäre Machthaber. Wie wir noch in den jüngsten Zeiten erfahren haben, sind die Entschlüsse totalitärer Machthaber, aber auch ihr persönliches Schicksal unberechenbar. Bewahrung und Festigung eines gesicherten Friedens und damit die Sicherung unserer Freiheit sind und bleiben die großen Aufgaben der Bundesrepublik Deutschland. Dazu tritt die Durchsetzung der Freiheit auch für unsere 17 Millionen Landsleute in der sowjetisch besetzten Zone. Wenn diese Worte nicht nur in den Wind gesprochen sein sollen, dann muß ihnen die entschlossene Bereitschaft entsprechen, für diese Aufgaben die notwendigen Opfer zu bringen. Die vorliegenden Gesetze werden solche dem deutschen Volk abverlangen. Das sollte ganz klar gesagt werden. Alle Parteien sind sich wohl in den Grundsätzen einig. Diejenigen, die von der jetzigen Stunde des Parlaments als der „Stunde der Wahlgeschenke" sprechen, sollten gerechter und vernünftiger urteilen. Es muß ein hohes Ziel der Politik sein, die Einsicht in die Notwendigkeit dieser Opfer auch denen nahezubringen, die sich bisher mehr oder weniger sträuben, sich diese Auffasung zu eigen zu machen. Die leidvolle Geschichte des deutschen Volkes in den letzten fünf Jahrzehnten mit den furchtbaren Ereignissen und den Folgen einer schmählichen tyrannischen Diktatur mögen manchen Widerstand psychologisch erklären. Wir hoffen, daß er in seinen Resten überwunden wird. Bedenklicher ist es, wenn bei anderen Bürgern in unserem Volke das Denken und das Handeln so einseitig vom materiell begriffenen Wohlstandskomplex beherrscht wird, daß der Blick auf das Ganze des Daseins unseres Volkes für morgen und übermorgen getrübt wird. Man kann nur mit Bewunderung an die Haltung und die Leistungen vieler benachbarter Völker denken, Völker, die aus harten geschichtlichen Erfahrungen konsequent die Folgen gezogen und seit Jahrzehnten gewaltige Opfer für die Bewahrung von Frieden und Freiheit gebracht haben. So Schweden und die Schweiz, die außerhalb der kriegführenden Mächte seit 150 Jahren nach diesem Grundsatz gehandelt haben, in ähnlicher Weise Dänemark, Norwegen, Großbritannien, die ganz sicherlich nicht so permanent und unmittelbar gefährdet sind wie wir selbst. Auch dort gibt es sehr sorgfältig ausgearbeitete Gesetze und seit vielen Jahren die planmäßige Durchführung eines Programms für die Zivilverteidigung. In diesen Völkern steht hinter den Gesetzen ein geschlossener demokratischer Freiheits- und Opferwille des ganzen Volkes. Die Durchführung jener Gesetze ist damit außerordentlich erleichtert. Schweden besitzt bei 7,5 Millionen Einwohnern 20 freiwillige zivile Verteidigungsorganisationen mit 1 Million Mitglieder, darunter 100 000 Frauen und 10 000 Jugendliche. Die Tätigkeit, die die Gesamtverteidigung umfaßt, zielt darauf hin, die staatlichen Verteidigungsmaßnahmen zu stärken und zu ergänzen. Zivilverteidigungsausbildung, Sanitätsdienst, Veterinärdienst, Fernmeldedienst und Transportdienst sind Arbeitsgebiete der freiwilligen Verteidigung. Der freiwillige Beitrag der Frauen auf allen möglichen Gebieten der Verteidigung ist sehr stark. Viele freiwillige Organisationen betreiben 9768 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1965 eine starke Aufklärungstätigkeit, die den Zweck hat, den Verteidigungswillen des Volkes zu erhalten und zu stärken. Diese freiwillige Bewegung ist ein bedeutsames Glied der schwedischen Verteidigung. Mitglieder des Innenausschusses hatten Gelegenheit, an Ort und Stelle in den nordischen Staaten wichtige Eindrücke und Einblicke zu bekommen. Es wäre durchaus zu empfehlen, daß sich auch diejenigen Persönlichkeiten und Vertreter großer Organisationen, die sich hartnäckig der Einsicht in die Notwendigkeit dieser Gesetze verschließen, entschließen, sich bei ihren nordischen Freunden umzusehen und umzuhören und ihren Standpunkt einmal ohne Voreingenommenheit zu überprüfen. Soviel ist sicher, die Gesetze, die wir heute beschließen, werden sich nur dann fruchtbar und bedeutungsvoll auswirken, wenn sie auf dem sicheren Fundament einer zustimmenden Mitarbeit breitester Volksschichten beruhen. Die Durchführung eines Teils dieser Gesetze wird lange Jahre in Anspruch nehmen, insbesondere das Schutzbaugesetz. Es wird Sache der Regierung und des Parlaments sein, von Jahr zu Jahr fortschreitend den Rahmen dafür zu stecken unter Beachtung der jeweiligen finanziellen Möglichkeiten, vielleicht auch der Konjunkturlage, vor allem aber der militärpolitischen Notwendigkeiten. Eines muß klar sein: der Anfang muß jetzt endlich gemacht werden. Aus den Ausführungen des Herrn Bundesverteidigungsministers ist deutlich geworden, wie gefährlich für die Existenz des Volkes schon ein „Spannungsfall" werden kann, der irgendwann von einem potentiellen Aggressor in einem ihm genehmen Zeitpunkt hochgespielt werden kann. An Berlin zu denken, liegt sehr nahe. Diabolische Absichten können darauf hinzielen, etwa durch massive militärische Demonstrationen an der Zonengrenze, in der Bundesrepublik eine Unruhe und ein Durcheinander herbeizuführen, daß die normale staatliche und öffentliche Ordnung überspült wird. Die Gefahr einer Fluchtbewegung und ihrer etwaigen Folgen ist ebenfalls von ihm sehr stark hervorgehoben worden. Wenn wir aber eine solche verhindern wollen, dann müssen wir zuvor jedem einzelnen ermöglichen, die Parole „Bleib zu Hause, meide die Fluchtwege" auch zu befolgen, mit anderen Worten, für den Schutz der Bevölkerung und der Betriebe, für die Sicherstellung der Versorgung, der Ernährung und des Verkehrs das Menschenmögliche vorzubereiten. Das wird mit den vorliegenden Gesetzen versucht. Wenn, wie ich eingangs sagte, kein Volk und kein Staat in Europa stärker an der Erhaltung des Friedens und der Freiheit interessiert sein kann als wir, dann ist es notwendig, daß wir künftig im Kreise der Staaten des Westens unsere Vorstellungen einer Friedenspolitik mit großem Gewicht vertreten können. Erst eine umfassende Abwehrbereitschaft wird unserer Stimme dieses Gewicht geben, das uns die erfolgreiche Geltendmachung der deutschen Gesichtspunkte ermöglichen wird. Im Zusammenhang damit steht folgendes: auf unserem Gebiet stehen Truppen aus den USA, Großbritannien, Frankreich, den Niederlanden, Belgien und Kanada. Wir haben den Wunsch und ein Interesse daran, daß sie neben unseren deutschen Soldaten verteidigungsbereit stehen. Aber es ist doch selbstverständlich, daß jene Völker berechtigt sind, zu verlangen, daß wir auf unserem Gebiet die zivilen Voraussetzungen dafür schaffen, daß diese Truppen im Rahmen der NATO ihre militärische Aufgabe erfüllen können. Wenn das Parlament der Bundesrepublik Deutschland — die Parteien dieses Hohen Hauses — trotz der bevorstehenden Wahlen diese im Vordergrund nicht sehr populären Gesetze beschließt, dann beweist es seine Fähigkeit, seine hohe staatliche Verantwortung und seine Pflicht gegenüber dem deutschen Volk wahrzunehmen und den Auftrag, den das Grundgesetz ihm erteilt hat, zu erfüllen. Das Parlament, das jahraus, jahrein in zahllosen Bemühungen und Gesetzen die sozialen und wirtschaftlichen Daseinsbedingungen für das ganze Volk verbessert hat, dürfte ein Recht darauf haben, auch solche Gesetze zu verabschieden, die zwar notwendige Lasten mit sich bringen, aber dafür die Zukunft sichern. Die Fraktion der CDU/CSU hat es sich mit ihrer Stellungnahme zu diesen Gesetzen nicht leicht gemacht. Sie hat die Vorlagen der Regierung seinerzeit begrüßt und in ihrer Grundtendenz gutgeheißen. Sie hat aber auch zur Vervollkommnung der Gesetze und zu ihrer wirkungsvolleren Gestaltung beigetragen. Sie wird daher dem Gesetzeswerk als Ganzem und damit den Einzelgesetzen, so wie sie in den Ausschüssen verabschiedet sind, vorbehaltlich einiger nicht sehr schwerwiegender Abänderungsanträge, zustimmen. Anlage 9 Umdruck 662 Änderungsantrag der Abgeordneten SchmittVockenhausen und Dr. Even (Düsseldorf) zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Zivilschutzkorps und über den Zivilschutzdienst (Drucksachen IV/2106, IV/3511). Der Bundestag wolle beschließen: Hinter § 39 wird folgender § 40 eingefügt: „§ 40 Die Senate der Länder Bremen und Hamburg werden ermächtigt, die Vorschriften dieses Gesetzes über die Zuständigkeit von Behörden dem besonderen Verwaltungsaufbau ihrer Länder anzupassen." Bonn, den 21. Juni 1965 Schmitt-Vockenhausen Dr. Even (Düsseldorf) Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 192: Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1965 9769 Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 24. Juni 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemmerich (Drucksache IV/3612, Frage X/1): Aus welchen Gründen verzinst die Bundesregierung beim Grunderwerb für den Straßenbau die nicht ausgezahlten Beträge mit einem geringeren Zinssatz als beim Grunderwerb nach dem Landbeschaffungs- und dem Bundesbaugesetz? Beim freihändigen Grunderwerb für Straßenbaumaßnahmen werden die nicht sogleich ausgezahlten Beträge mit dem nach § 246 BGB maßgeblichen gesetzlichen Zinssatz von 4 % verzinst. In Enteignungsverfahren sind nach § 19 Absatz 5 FStrG die Enteignungsgesetze der Länder anzuwenden. Soweit diese eine Verzinsung vorsehen, beträgt der Zinssatz ebenfalls 4 %. Die Bundesregierung hatte im Interesse einer einheitlichen Behandlung der von Maßnahmen des Bundes betroffenen Grundstückseigentümer bereits in der Novelle zum Bundesfernstraßengesetz (BT-Drucks. Nr. 2159, 3. Wahlperiode) vorgesehen, die Entschädigungsbestimmungen des Landbeschaffungsgesetzes auch bei Straßenbaumaßnahmen für entsprechend anwendbar zu erklären. Damit wäre eine höhere Zinszahlung gesetzlich geregelt worden. Dieser Vorschlag der Bundesregierung scheiterte jedoch am Einspruch des Bundesrates. Um dennoch die von Baumaßnahmen des Bundes betroffenen Grundstückseigentümer gleich behandeln zu können, wird die Frage der Zinshöhe jetzt erneut zwischen den beteiligten Bundesressorts erörtert. Es wird angestrebt, auch beim Grunderwerb für den Straßenbau den Zinssatz nach § 17 Absatz 4 des Landbeschaffungsgesetzes zu bemessen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Benda


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Ich darf das auch den Kollegen meiner Fraktion sagen: es kommt mir hier nicht auf diese Einzelheiten an. Der Kollege Schäfer hat sich hier doch nicht zu rechtfertigen; das ist gar nicht unser Thema. Ich hätte dieses Thema überhaupt nicht angeschnitten, wenn nicht hier der Mitberichterstatter im Rechtsausschuß — der Herr Kollege Dr. Schäfer ist gemeint — vorhin geglaubt hätte, dem Berichterstatter oder dem Ausschuß oder wem auch immer
    — so habe ich es jedenfalls verstanden — einen Vorwurf machen zu wollen, als ob es ihm gegenüber ein unkorrektes Verhalten gewesen sei und als ob die SPD dadurch gehindert worden sei, sich mit der Materie ausreichend zu beschäftigen.

    (Abg. Dr. Schäfer: Ich wollte bloß die Zeitnot darstellen!)

    — Wenn dieser Vorwurf nicht erhoben worden ist oder nicht aufrechterhalten wird — oder wie immer —, ist das Thema, das ich ohnehin nicht für sehr interessant halte, für mich erledigt. Ich sehe keinen Anlaß, darauf zurückzukommen.

    (Abg. Dr. Schäfer: Aber die Zeitnot und der Zeitdruck ergibt sich daraus!)

    Gestatten Sie, daß ich mich einem anderen Thema zuwende. Ich komme damit jetzt zum Abschluß meiner Ausführungen in diesem Zeitpunkt. Sie haben sich — das ist einer der wenigen Punkte, bei denen Veranlassung besteht, ein bißchen auf die Sache einzugehen — mit dem Art. 12 und im Zusammenhang damit mit dem Streikrecht beschäftigt. Sie waren auch so freundlich, Ausführungen, die ich in diesem Zusammenhang vor dem Deutschen Gewerkschaftsbund gemacht habe, zu zitieren. Dazu darf ich folgendes sagen. Im Rechtsausschuß im Zusammenhang mit Art. 12 — der Dienstverpflichtung der Bevölkerung — war die Frage des Streikrechts im ganzen Verlauf der Beratungen überhaupt nicht das Diskussionsthema. Das Thema war die Frage — das haben Sie hier angesprochen —: darf es im Zustand der äußeren Gefahr, wenn die männliche Bevölkerung, soweit sie im wehrpflichtigen Alter ist, aufgerufen wird, das Land, die Nation mit der Waffe in der Hand zu verteidigen, die rechtliche Möglichkeit geben, daß der Staatsbürger, der von dieser Verpflichtung aus diesen oder jenen Gründen verschont ist, sich so verhält, als ob er dem Land und dem Volke gegenüber überhaupt keine Verpflichtung hätte?

    (Abg. Dr. Schäfer: Das ist doch nicht die Fragestellung!)

    Oder muß man ihm nicht notfalls solche Pflicht auferlegen, soweit er freiwillig dazu nicht bereit ist? Das ist das Thema, das ist die Frage, die Art. 12 regelt.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Schäfer: Es ist nicht richtig, was Sie sagen!)

    Die Frage ist im Januar vor dem Deutschen Gewerkschaftsbund diskutiert worden; da stand der Vorschlag des Rechtsausschusses zur Diskussion. Da hat der Kollege Dr. Schäfer — ich könnte jetzt auch aus dem Protokoll vorlesen, ich halbe die Seite hier aufgeschlagen — dem Bundesvorstand des Deutschen Gewerschaftsbundes vorgetragen, daß die vom Rechtsausschuß damals vorgesehene, auf einem Vorschlag des Kollegen Dr. Schäfer (SPD) beruhende Regelung völlig ungefährlich sei und die Rechte der Arbeitnehmer hinreichend berücksichtige.

    (Hört! Hört! Der Kollege Dr. Schäfer — ich darf es doch vortragen, es steht auf Seite 31 dieses Protokolls — hat gesagt — zu Art. 12 auf Grund einer Frage eines Herrn des Bundesvorstandes oder Bundesausschusses des Deutschen Gewerkschaftsbundes —: Dieser Art. 12 — er war damals noch nicht beschlossen, wie ich gesagt habe —, er ist nicht im Gesetzentwurf darin, der Ausschuß kann ihn nicht von sich aus einfach vorschlagen, er muß von jemandem übernommen werden. Aber nun bitte ich Sie, sich zu erinnern, was ich gesagt habe über die Beweissicherungsgesetze, über die Sicherstellungsgesetze, das Bundesleistungsgesetz und das Wehrpflichtgesetz. Wir sind der Auffassung, daß diese Gesetze nur angewendet werden können, wenn das Parlament oder Notparlament zugestimmt hat, genau aus dem Grunde, den Sie mit Recht anführen, denn sonst könnte man jederzeit von der Regierung aus das feststellen, bitte, heute z. B. feststellen, und streikende Arbeiter in Uniform stecken und wieder an den Arbeitsplatz stecken. Das ist heute rechtlich möglich. Genau das soll rückwärts gemacht werden. Die CDU sagt: anhören und die Regierung korrigieren. Wir sagen: nein, das darf gar nicht gemacht werden ohne vorherigen Beschluß. Setzen wir — jetzt kommt das Interessante; das andere war nur für den Zusammenhang notwendig — das vollends durch, dann ist auch Art. 12 insoweit politisch vollkommen ungefährlich geworden, als dann nur nach dem Zivildienstgesetz in Anspruch genommen werden darf und das Zivildienstgesetz zu seiner Anwendung der Zustimmung des Parlaments und des Notparlaments bedarf. Benda Meine Damen und Herren, exakt das ist die Rechtslage nach dem vom Rechtsausschuß erarbeiteten und Ihnen vorliegenden Entwurf. Das ist — und ich wiederhole die Worte des Herrn Kollegen Dr. Schäfer — „politisch vollkommen ungefährlich". So ist es beschlossen worden. Der Vorschlag kam vom Kollegen Dr. Schäfer am 24. Januar dieses Jahres. Er ist dann etwas umformuliert worden, aber das war eine sprachliche Umformulierung, und dann ist er einstimmig so beschlossen worden. Dann passierte eine ganze Weile gar nichts. Aber in einem merkwürdigen zufälligen zeitlichen Zusammenhang mit der Erkenntnis der sozialdemokratischen Fraktion, daß man vielleicht die Notstandsverfassung doch nicht verabschieden sollte — ohne jeden Druck von gewerkschaftlicher Seite, wie Sie uns sagten, aus eigener Erkenntnis —, wurde dann plötzlich das, was im Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes am 13. Januar dem Kollegen Schäfer kritisch vorgehalten und von ihm damals als unbegründet abgelehnt worden ist, als Auffassung der SPD übernommen. Das war ein merkwürdiger Zufall. (Abg. Rasner: Ein klassisches Beispiel! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)





    (Beifall bei der CDU/CSU.)


    (Zurufe von der CDU/CSU.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Abgeordneter Schäfer zu einer Zwischenfrage.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Benda, wollen Sie dann auch noch ergänzend hier referieren, welche Auffassung von Ihnen im Rechtsausschuß und 'an anderer Stelle vorgetragen wurde, nämlich die, daß ein .arbeitsrechtliches Verhältnis nicht genüge? Wir waren der Auffassung, daß mit der Formulierung nur eine .Arbeitslenkung — mit Ausnahme des öffentlichen Dienstes, z. B. des Polizeidienstes — verbunden sei. Gerade daran haben sich doch die Geister geschieden. Dann stellte man test, daß Ihre von uns nicht geteilte Auffassung nach diesem Art. 12 möglich wäre. Dann kamen unsere Bedenken, nachdem wir 'entdeckt hatten, was Sie da hineingeheimnissen wollen.

    (Abg. Rasner: Damit kriegen Sie die Kurve auch nicht, Herr Kollege Schäfer!)