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    Deutscher Bundestag 192. Sitzung Bonn, den 24. Juni 1965 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Dr. Willeke Vizepräsident Dr. Dehler 9751 C Begrüßung des Präsidenten des iranischen Senats und einer Delegation beider Hauser des iranischen Parlaments 9678 D Fragestunde (Drucksache IV/3612) Fragen des Abg. Ertl: Bundeshilfe zur Beseitigung der Hochwasserschäden in Bayern Höcherl, Bundesminister 9673 B Ertl (FDP) . . . . . . . . . 9673 C Fragen des Abg. Neumann (Berlin) : Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland an den Grenzstellen Höcherl, Bundesminister 9673 D Neumann (Berlin) (SPD) 9674 A Berkhan (SPD) 9674 C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 9674 C Schultz (FDP) 9675 A Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 9675 A Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 9675 B Dr. Kohut (FDP) 9675 C Frehsee (SPD) 9675 D Strohmayr (SPD) . . . . . . . 9675 D Ertl (FDP) 9676 A Frage des Abg. Opitz: Schutz der Berufsbezeichnung „Drogist" Dr. Neef, Staatssekretär 9676 A Frage der Abg. Frau Beyer (Frankfurt): Ständiger Beirat des Warentest-Institutes Dr. Neef, Staatssekretär 9676 B Frage der Abg. Frau Beyer (Frankfurt) : Zeitpunkt des Vorliegens von Warentestergebnissen Dr. Neef, Staatssekretär 9676 C Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . 9676 C Fragen der Abg. Junghans und Hörmann (Freiburg) : Deutscher Eisenerzbergbau Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 9676 C Junghans (SPD) . . . . . . . . 9677 A Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 9677 B Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . . 9677 C Berkhan (SPD) . . . . . . . . 9678 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Pressemeldungen der Zeitung „Metall" betr. Atomminengürtel von Hassel, Bundesminister . . . . 9680 C Dr. Kohut (FDP) 9680 D Berkhan (SPD) . . . . . . . 9681 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1965 Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Schutz der Zivilbevölkerung vor Sprengstoffunglücken von Hassel, Bundesminister 9681 C Dr. Müller-Emmert (SPD) 9681 D Dröscher (SPD) . . . . . . . 9682 B Frage des Abg. Kreitmeyer: Erfahrungen mit privaten Bauträgern zur Erstellung von Bundeswehrwohnungen von Hassel, Bundesminister . . . 9683 A Kreitmeyer (FDP) 9683 A Berkhan (SPD) 9683 D Fragen des Abg. Schultz : Sanitätsoffiziere von Hassel, Bundesminister . . . . 9684 A Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . 9684 D Berkhan (SPD) 9685 A Frage des Abg. Lemmrich: Verzinsung der beim Grunderwerb nicht ausgezahlten Beträge 9685 C Frage des Abg. Paul: TEE-Ost-West-Verbindungen zwischen München und Paris Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 9685 C Paul (SPD) 9685 D Frage des Abg. Fritsch: Verhinderung von Überschwemmungen im Bereich der Donau von Regensburg bis Passau Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 9686 A Fritsch (SPD) 9686 B Fragen der Abg. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) : Kaiser-Wilhelm-Brücke in Wilhelmshaven Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 9686 D Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 9686 D Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache IV/891); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen IV/3494, zu IV/3494) — Fortsetzung der zweiten und dritten Beratung — von Hassel, Bundesminister . . . . 9687 B Dr. Schäfer (SPD) 9691 D Höcherl, Bundesminister 9704 C Benda (CDU/CSU) 9711 C Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 9717 C Busse (FDP) . . . . . . . . 9719 C Jahn (SPD) 9725 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9730 A Dr. Barzel (CDU/CSU) 9731 C Erler (SPD) . . . . . . . . . 9733 A Dorn (FDP) . . . . . . . . 9735 D Rasner (CDU/CSU) 9737 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 10) (Drucksache IV/2633) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) (G 10) (Drucksache IV/2634) — Erste Beratung — Höcherl, Bundesminister . . . . . 9739 B Dr. Schäfer (SPD) 9742 A Busse (FDP) . . . . . . . . 9742 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9743 A Erler (SPD) 9744 B Dr. Krone, Bundesminister . . . 9744 C Dr. Mommer (SPD) 9745 C Rasner (CDU/CSU) 9745 D Entwurf eines Gesetzes über bauliche Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung (Schutzbaugesetz) (Drucksache IV/896) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3609); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksachen IV/3512, zu IV/3512, Nachtrag zu IV/3512) — Zweite Beratung — Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . 9746 B Hansing (SPD) 9748 C Dorn (FDP) 9749 D Dr. Zimmer (CDU/CSU) 9751 A Windelen (CDU/CSU) . . 9752 A, 9760 D Rasner (CDU/CSU) 9761 A Entwurf eines Gesetzes über den Selbstschutz der Zivilbevölkerung (Selbstschutzgesetz) (Drucksache IV/897); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3610) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/3388) — Zweite Beratung — Hübner (Berlin) (CDU/CSU) . . . 9752 C Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 9753 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9754 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1965 III Hübner (Nievenheim) (SPD) . . . 9755B Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 9758 A Dr. Zimmer (CDU/CSU) 9759 D Windelen (CDU/CSU) 9760 B Entwurf eines Gesetzes über das Zivilschutzkorps und über den Zivilschutzdienst (Drucksache IV/2106) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3611); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/3511) — Zweite und dritte Beratung — Lautenschlager (SPD) 9761 B Entwurf eines Gesetzes über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung (Wassersicherstellungsgesetz) (Drucksache IV/1448) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3598) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (Drucksachen IV/3521, Nachtrag zu IV/3521) — Zweite und dritte Beratung — 9762 B Entwurf eines Gesetzes über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft sowie des Geld- und Kapitalverkehrs (Wirtschaftssicherstellungsgesetz) (Drucksache IV/ 892) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3696); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/3416) — Zweite Beratung — Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 9762 D Entwurf eines Gesetzes über die Sicherstellung der Versorgung mit Erzeugnissen der Ernährungs- und Landwirtschaft sowie der Forst- und Holzwirtschaft (Ernährungssicherstellungsgesetz) (Drucksache IV/893); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3595) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/3357) — Zweite Beratung — 9763 A Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung des Verkehrs (Verkehrssicherstellungsgesetz) (Drucksache IV/894); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache 1V/3597) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/ 3482) — Zweite Beratung — . . . . . 9763 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 9763D Anlagen 9765 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1965 9673 192. Sitzung Bonn, den 24. Juni 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Adenauer 24. 6. Dr. Aigner 15. 7. Frau Albertz 10. 7. Anders 24. 6. Dr. Arndt 25. 6. Dr. Atzenroth 25. 6. Bading * 25. 6. Dr.-Ing. Balke 24. 6. Bazille 14. 7. Frau Berger-Heise 3. 7. Fürst von Bismarck 25. 6. Dr. Bleiß 25. 6. Blöcker 25. 6. Drachsler 25. 6. Dr. Dr. h. c. Dresbach 30. 6. Eisenmann 25. 6. Eschmann 24. 6. Etzel 25. 6. Figgen 24. 6. Franzen 25. 6. Gedat 25. 6. Glombig 2. 7. Günther 2. 7. Frhr. zu Guttenberg 25. 6. Jacobs ** 25. 6. Klinker * 25. 6. Knobloch 25. 6. Kriedemann * 25. 6. Krug 25. 6. Kühn (Hildesheim) 24. 6. Lenz (Bremerhaven) 30. 6. Lenz (Brühl) 24. 6. Dr. Lohmar 28. 6. Lücker (München) * 25. 6. Maier (Mannheim) 30. 6. Frau Meermann 25. 6. Menke 25. 6. Merten * 24. 6. Mertes 25. 6. Missbach 25. 6. Neumann (Allensbach) 15. 7. Frau Dr. Pannhoff 24. 6. Reichhardt 25. 6. Regling 25. 6. Richarts * 25. 6. Rohde 25. 6. Dr. Süsterhenn 24. 6. Dr. Starke 25. 6. Storch * 25. 6. Strauß 2. 7. Unertl 25. 6. Walter 24. 6. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europarats Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Zoglmann 24. 6. Zühlke 30. 6. b) Urlaubsanträge Cramer 2. 7. Wolf 15. 7. Anlage 2 Möglichkeiten für Entlastungsmaßnahmen zugunsten des deutschen Eisenerzbergbaus 1. auf steuerlichem Gebiet: a) Erstattung der Umsatzsteuer-Vorbelastung, die auf Lieferungen und Leistungen für die Erzgewinnung ruht. Falls sich dieser Wunsch des Eisenerzbergbaus verwirklichen ließe, würde er um etwa 9 Mill. DM im Jahr entlastet werden. b) Entlastung bei der Vermögenssteuer durch Neufestsetzung der (reduzierten) Werte des Anlagevermögens, insbesondere des Untertagevermögens. Hierfür sind die Finanzministerien der Bundesländer zuständig. c) Lastenausgleichs-Vermögensabgabe. Billigkeitsmaßnahmen hinsichtlich des Lastenausgleichs fallen in die Zuständigkeit des Bundes und der Länder (Auftragsverwaltung nach § 204 LAG). Soweit Unternehmen im Zonenrandgebiet domizilieren und unmittelbare Schäden erlitten haben, ist eine Reduzierung der Lastenausgleichsabgabe begründet. 2. auf dem Gebiete der Sozialleistungen a) Bergmannsprämie. Durch die Entschließung des Bundestages vom 26. Februar 1965 ist die Bundesregierung aufgefordert worden zu prüfen, ob der Satz der vom Bund getragenen Beitragserstattung von 4 % auf 4,5 % des Arbeitgeberbeitrages zur knappschaftlichen Rentenversicherung erhöht werden kann. Die Prüfung kann erst dann abgeschlossen werden, wenn der zur Zeit dem Bundestag vorliegende Gesetzentwurf, der die Belastungen des Bergbaus berührt, verabschiedet ist. Die Erhöhung des Satzes auf 4,5 % würde den Eisenerzbergbau um rund 400 000 DM im Jahr entlasten. b) Änderung des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes. Danach sollen 2/5 der Rentenlast der Bergbauberufsgenossenschaft, die nach 1953 entstanden ist, rückwirkend ab 1. Januar 1965 vom Bund getragen werden. Dies brächte dem Eisenerzbergbau eine jährliche Entlastung um 2,2 Mill. DM, wenn der Gesetzentwurf vom Bundestag noch verabschiedet würde. 9766 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1965 c) Knappschaftliche Rentenversicherung. Der Eisenerzbergbau wünscht eine Anlehnung des Arbeitgeberbeitrages von 15 % an den Arbeitgeberbeitrag von nur 7 % in der Allgemeinen Rentenversicherung der übrigen gewerblichen Wirtschaft. Er weist dabei auf eine gleichartige Maßnahme der französischen Regierung im Jahre 1963 hin. Das damit aufgeworfene Problem ist kurzfristig nicht zu lösen. d) Verteilungsschlüssel der Soziallasten. Der Eisenerzbergbau weist darauf hin, daß das Verhältnis der Lohn- und Gehaltssumme zu seinem Umsatz doppelt so hoch ist wie in der übrigen Industrie; er hält daher eine Neuregelung der gesetzlichen Soziallasten für erforderlich. Dieses Anliegen ist bereits mehrfach Gegenstand eingehender Untersuchungen der Bundesregierung und des Parlaments gewesen. Es ist aber noch nicht gelungen, eine Lösung zu finden, wonach die gesetzlichen Sozialabgaben auf eine andere Grundlage als die beitragspflichtige Lohnsumme gestellt werden könnten. 3. Gewährung zinsgünstiger Kredite für Rationalisierung und Umschuldung Die Unternehmen des Eisenerzbergbaus haben für die Durchführung von Rationalisierungsprojekten einen Finanzbedarf von rund 6 Mio DM angemeldet. Hierfür könnten außer Mitteln des ERP-Sondervermögens auch Mittel des regionalen Förderungsprogramms des Bundes in Betracht kommen. Möglich ist auch die Umschuldung von kurzfristigen Darlehen durch langfristige Darlehen von Hypothekenbanken oder Versicherungsgesellschaften, wobei die. langfristigen Kredite durch eine Bürgschaft der öffentlichen Hand abgesichert werden könnten. Anlage 3 Umdruck 695 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung [des von der Bundesregierung .eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über bauliche Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung (Schutzbaugesetz) (Drucksachen IV/896, IV/3512, Nachtrag zu IV/3512). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 3 Abs. 2 Satz 1 sind nach dem Wort „Gemeindeteile" die Worte „ , in denen bei Kampfeinwirkungen durch benachbarte Anlagen oder Einrichtungen erhebliche mittelbare Gefahren entstehen," einzufügen. 2. In § 3 Abs. 2 Satz 2 .sind hinter den Worten „in der Verordnung" die Worte ,,, die sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel halten muß," einzufügen. 3. Im § 6 Abs. 1 erhält der Satz 1 folgende Fassung: „Der Bund gewährt für Wohngebäude, die im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau errichtet werden, auf Antrag des Eigentümers einen pauschalen Zuschuß zu den Kosten des Grundschutzes; der Zuschuß soll ein Viertel der Kosten decken." Bonn, den 23. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 694 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten SchmittVockenhausen, Dr. Kempfler zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Schutzbaugesetzes (Drucksachen IV/896, IV/3512, Nachthag zu IV/3512). Der Bundestag wolle beschließen: In § 41 Satz 1 wird als Zeitpunkt des Inkrafttretens das Datum „1. Juli 1966" 'eingesetzt. Bonn, [den 24. Juni 1965 Schmitt-Vockenhausen Dr. Kempfler Anlage 5 Umdruck 696 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Selbstschutz der Zivilbevölkerung (Selbstschutzgesetz) (Drucksachen IV/897, IV/3388). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 53 Abs. 3 letzte Zeile wird die Zahl „80" durch „60" 'ersetzt; 2. § 53 a wird gestrichen. Bonn, den 23. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 6 Umdruck 663 Änderungsantrag des Abgeordneten SchmittVockenhausen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Selbstschutz der Zivilbevölkerung (Selbstschutzgesetz) (Drucksachen IV/897, IV/3388). Der Bundestag wolle beschließen: In § 62 werden in § 6 Abs. 1 des Ersten Gesetzes über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung die Worte „bei der Durchführung des Betriebsselbstschutzes beratend zu unterstützen" durch die Worte „insoweit bei der Durchführung des Betriebsselbstschutzes beratend zu unterstützen, als regionale Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1965 9767 Selbstschutzberatungsstellen nach Absatz 2 nicht errichtet sind" ersetzt. Bonn, den 21. Juni 1965 Schmitt-Vockenhausen Anlage 7 Umdruck 664 Änderungsantrag des Abgeordneten SchmittVockenhausen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Selbstschutz der Zivilbevölkerung (Selbstschutzgesetz) (Drucksachen IV/897, 1V/3388). Der Bundestag wolle beschließen: In § 66 werden hinter den Worten „die Aufgaben der Gemeinden" die Worte „und des Hauptverwaltungsbeamten der Gemeinde" eingefügt. Bonn, den 21. Juni 1965 Schmitt-Vockenhausen Anlage 8 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Dr. Zimmer für die Fraktion der CDU/CSU zu dem Entwurf eines Gesetzes über den Selbstschutz der Zivilbevölkerung (Selbstschutzgesetz) (Drucksachen IV/897, IV/9610, IV/3388). Die heute zur zweiten und dritten Beratung auf der Tagesordnung stehenden acht bzw. neun Einzelgesetze zum Notstand sind in ihrer Gesamtheit von einer Bedeutung für unser Volk und für die Bundesrepublik Deutschland, die weit über den Rahmen fast aller anderen Gesetze hinausgeht, die wir in der vierten Legislaturperiode verabschiedet haben. Sie sind ein zusammenhängendes Ganzes und sollten daher tunlichst alle zur Verabschiedung kommen. Sie werden ein wichtiger Baustein sein in der Gestaltung der gesicherten Zukunft des deutschen Volkes. Wie schon der Herr Bundeskanzler in der vorigen Woche anläßlich der ersten Beratung der Notstandsverfassung am 16. 6. 1965 ausgeführt hat, sollen diese Gesetze die bisher geschaffene militärische Verteidigungsbereitschaft durch die gleichrangige und ebenso wichtige zivile Verteidigungsbereitschaft ergänzen. Der Herr Bundesverteidigungsminister hat heute morgen in eindrucksvollen Darlegungen die militärische Situation beiderseits der Grenze, die mitten durch unser Volk geht, die Grenze der Freiheit und der Unfreiheit, mit klaren Worten gezeichnet. Er hat mit größter Eindringlichkeit darauf hingewiesen, daß die bisher geschaffene äußerst kostspielige militärische Bereitschaft zur Verteidigung nur die Hälfte wert sei ohne die Schaffung der zivilen Verteidigungsbereitschaft. Er hat weiter die den Frieden erhaltende Wirkung der bisherigen militärischen Bereitschaft der NATO herausgestellt. Die Bundesrepublik Deutschland hat in dieser NATO, wie mir scheint, in mehrfacher Hinsicht eine Sonderstellung. Kein Staat und kein Volk , in Europa ist so stark betroffen von der permanenten Gefährdung durch totalitäre Machthaber. Wie wir noch in den jüngsten Zeiten erfahren haben, sind die Entschlüsse totalitärer Machthaber, aber auch ihr persönliches Schicksal unberechenbar. Bewahrung und Festigung eines gesicherten Friedens und damit die Sicherung unserer Freiheit sind und bleiben die großen Aufgaben der Bundesrepublik Deutschland. Dazu tritt die Durchsetzung der Freiheit auch für unsere 17 Millionen Landsleute in der sowjetisch besetzten Zone. Wenn diese Worte nicht nur in den Wind gesprochen sein sollen, dann muß ihnen die entschlossene Bereitschaft entsprechen, für diese Aufgaben die notwendigen Opfer zu bringen. Die vorliegenden Gesetze werden solche dem deutschen Volk abverlangen. Das sollte ganz klar gesagt werden. Alle Parteien sind sich wohl in den Grundsätzen einig. Diejenigen, die von der jetzigen Stunde des Parlaments als der „Stunde der Wahlgeschenke" sprechen, sollten gerechter und vernünftiger urteilen. Es muß ein hohes Ziel der Politik sein, die Einsicht in die Notwendigkeit dieser Opfer auch denen nahezubringen, die sich bisher mehr oder weniger sträuben, sich diese Auffasung zu eigen zu machen. Die leidvolle Geschichte des deutschen Volkes in den letzten fünf Jahrzehnten mit den furchtbaren Ereignissen und den Folgen einer schmählichen tyrannischen Diktatur mögen manchen Widerstand psychologisch erklären. Wir hoffen, daß er in seinen Resten überwunden wird. Bedenklicher ist es, wenn bei anderen Bürgern in unserem Volke das Denken und das Handeln so einseitig vom materiell begriffenen Wohlstandskomplex beherrscht wird, daß der Blick auf das Ganze des Daseins unseres Volkes für morgen und übermorgen getrübt wird. Man kann nur mit Bewunderung an die Haltung und die Leistungen vieler benachbarter Völker denken, Völker, die aus harten geschichtlichen Erfahrungen konsequent die Folgen gezogen und seit Jahrzehnten gewaltige Opfer für die Bewahrung von Frieden und Freiheit gebracht haben. So Schweden und die Schweiz, die außerhalb der kriegführenden Mächte seit 150 Jahren nach diesem Grundsatz gehandelt haben, in ähnlicher Weise Dänemark, Norwegen, Großbritannien, die ganz sicherlich nicht so permanent und unmittelbar gefährdet sind wie wir selbst. Auch dort gibt es sehr sorgfältig ausgearbeitete Gesetze und seit vielen Jahren die planmäßige Durchführung eines Programms für die Zivilverteidigung. In diesen Völkern steht hinter den Gesetzen ein geschlossener demokratischer Freiheits- und Opferwille des ganzen Volkes. Die Durchführung jener Gesetze ist damit außerordentlich erleichtert. Schweden besitzt bei 7,5 Millionen Einwohnern 20 freiwillige zivile Verteidigungsorganisationen mit 1 Million Mitglieder, darunter 100 000 Frauen und 10 000 Jugendliche. Die Tätigkeit, die die Gesamtverteidigung umfaßt, zielt darauf hin, die staatlichen Verteidigungsmaßnahmen zu stärken und zu ergänzen. Zivilverteidigungsausbildung, Sanitätsdienst, Veterinärdienst, Fernmeldedienst und Transportdienst sind Arbeitsgebiete der freiwilligen Verteidigung. Der freiwillige Beitrag der Frauen auf allen möglichen Gebieten der Verteidigung ist sehr stark. Viele freiwillige Organisationen betreiben 9768 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1965 eine starke Aufklärungstätigkeit, die den Zweck hat, den Verteidigungswillen des Volkes zu erhalten und zu stärken. Diese freiwillige Bewegung ist ein bedeutsames Glied der schwedischen Verteidigung. Mitglieder des Innenausschusses hatten Gelegenheit, an Ort und Stelle in den nordischen Staaten wichtige Eindrücke und Einblicke zu bekommen. Es wäre durchaus zu empfehlen, daß sich auch diejenigen Persönlichkeiten und Vertreter großer Organisationen, die sich hartnäckig der Einsicht in die Notwendigkeit dieser Gesetze verschließen, entschließen, sich bei ihren nordischen Freunden umzusehen und umzuhören und ihren Standpunkt einmal ohne Voreingenommenheit zu überprüfen. Soviel ist sicher, die Gesetze, die wir heute beschließen, werden sich nur dann fruchtbar und bedeutungsvoll auswirken, wenn sie auf dem sicheren Fundament einer zustimmenden Mitarbeit breitester Volksschichten beruhen. Die Durchführung eines Teils dieser Gesetze wird lange Jahre in Anspruch nehmen, insbesondere das Schutzbaugesetz. Es wird Sache der Regierung und des Parlaments sein, von Jahr zu Jahr fortschreitend den Rahmen dafür zu stecken unter Beachtung der jeweiligen finanziellen Möglichkeiten, vielleicht auch der Konjunkturlage, vor allem aber der militärpolitischen Notwendigkeiten. Eines muß klar sein: der Anfang muß jetzt endlich gemacht werden. Aus den Ausführungen des Herrn Bundesverteidigungsministers ist deutlich geworden, wie gefährlich für die Existenz des Volkes schon ein „Spannungsfall" werden kann, der irgendwann von einem potentiellen Aggressor in einem ihm genehmen Zeitpunkt hochgespielt werden kann. An Berlin zu denken, liegt sehr nahe. Diabolische Absichten können darauf hinzielen, etwa durch massive militärische Demonstrationen an der Zonengrenze, in der Bundesrepublik eine Unruhe und ein Durcheinander herbeizuführen, daß die normale staatliche und öffentliche Ordnung überspült wird. Die Gefahr einer Fluchtbewegung und ihrer etwaigen Folgen ist ebenfalls von ihm sehr stark hervorgehoben worden. Wenn wir aber eine solche verhindern wollen, dann müssen wir zuvor jedem einzelnen ermöglichen, die Parole „Bleib zu Hause, meide die Fluchtwege" auch zu befolgen, mit anderen Worten, für den Schutz der Bevölkerung und der Betriebe, für die Sicherstellung der Versorgung, der Ernährung und des Verkehrs das Menschenmögliche vorzubereiten. Das wird mit den vorliegenden Gesetzen versucht. Wenn, wie ich eingangs sagte, kein Volk und kein Staat in Europa stärker an der Erhaltung des Friedens und der Freiheit interessiert sein kann als wir, dann ist es notwendig, daß wir künftig im Kreise der Staaten des Westens unsere Vorstellungen einer Friedenspolitik mit großem Gewicht vertreten können. Erst eine umfassende Abwehrbereitschaft wird unserer Stimme dieses Gewicht geben, das uns die erfolgreiche Geltendmachung der deutschen Gesichtspunkte ermöglichen wird. Im Zusammenhang damit steht folgendes: auf unserem Gebiet stehen Truppen aus den USA, Großbritannien, Frankreich, den Niederlanden, Belgien und Kanada. Wir haben den Wunsch und ein Interesse daran, daß sie neben unseren deutschen Soldaten verteidigungsbereit stehen. Aber es ist doch selbstverständlich, daß jene Völker berechtigt sind, zu verlangen, daß wir auf unserem Gebiet die zivilen Voraussetzungen dafür schaffen, daß diese Truppen im Rahmen der NATO ihre militärische Aufgabe erfüllen können. Wenn das Parlament der Bundesrepublik Deutschland — die Parteien dieses Hohen Hauses — trotz der bevorstehenden Wahlen diese im Vordergrund nicht sehr populären Gesetze beschließt, dann beweist es seine Fähigkeit, seine hohe staatliche Verantwortung und seine Pflicht gegenüber dem deutschen Volk wahrzunehmen und den Auftrag, den das Grundgesetz ihm erteilt hat, zu erfüllen. Das Parlament, das jahraus, jahrein in zahllosen Bemühungen und Gesetzen die sozialen und wirtschaftlichen Daseinsbedingungen für das ganze Volk verbessert hat, dürfte ein Recht darauf haben, auch solche Gesetze zu verabschieden, die zwar notwendige Lasten mit sich bringen, aber dafür die Zukunft sichern. Die Fraktion der CDU/CSU hat es sich mit ihrer Stellungnahme zu diesen Gesetzen nicht leicht gemacht. Sie hat die Vorlagen der Regierung seinerzeit begrüßt und in ihrer Grundtendenz gutgeheißen. Sie hat aber auch zur Vervollkommnung der Gesetze und zu ihrer wirkungsvolleren Gestaltung beigetragen. Sie wird daher dem Gesetzeswerk als Ganzem und damit den Einzelgesetzen, so wie sie in den Ausschüssen verabschiedet sind, vorbehaltlich einiger nicht sehr schwerwiegender Abänderungsanträge, zustimmen. Anlage 9 Umdruck 662 Änderungsantrag der Abgeordneten SchmittVockenhausen und Dr. Even (Düsseldorf) zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Zivilschutzkorps und über den Zivilschutzdienst (Drucksachen IV/2106, IV/3511). Der Bundestag wolle beschließen: Hinter § 39 wird folgender § 40 eingefügt: „§ 40 Die Senate der Länder Bremen und Hamburg werden ermächtigt, die Vorschriften dieses Gesetzes über die Zuständigkeit von Behörden dem besonderen Verwaltungsaufbau ihrer Länder anzupassen." Bonn, den 21. Juni 1965 Schmitt-Vockenhausen Dr. Even (Düsseldorf) Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 192: Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1965 9769 Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 24. Juni 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemmerich (Drucksache IV/3612, Frage X/1): Aus welchen Gründen verzinst die Bundesregierung beim Grunderwerb für den Straßenbau die nicht ausgezahlten Beträge mit einem geringeren Zinssatz als beim Grunderwerb nach dem Landbeschaffungs- und dem Bundesbaugesetz? Beim freihändigen Grunderwerb für Straßenbaumaßnahmen werden die nicht sogleich ausgezahlten Beträge mit dem nach § 246 BGB maßgeblichen gesetzlichen Zinssatz von 4 % verzinst. In Enteignungsverfahren sind nach § 19 Absatz 5 FStrG die Enteignungsgesetze der Länder anzuwenden. Soweit diese eine Verzinsung vorsehen, beträgt der Zinssatz ebenfalls 4 %. Die Bundesregierung hatte im Interesse einer einheitlichen Behandlung der von Maßnahmen des Bundes betroffenen Grundstückseigentümer bereits in der Novelle zum Bundesfernstraßengesetz (BT-Drucks. Nr. 2159, 3. Wahlperiode) vorgesehen, die Entschädigungsbestimmungen des Landbeschaffungsgesetzes auch bei Straßenbaumaßnahmen für entsprechend anwendbar zu erklären. Damit wäre eine höhere Zinszahlung gesetzlich geregelt worden. Dieser Vorschlag der Bundesregierung scheiterte jedoch am Einspruch des Bundesrates. Um dennoch die von Baumaßnahmen des Bundes betroffenen Grundstückseigentümer gleich behandeln zu können, wird die Frage der Zinshöhe jetzt erneut zwischen den beteiligten Bundesressorts erörtert. Es wird angestrebt, auch beim Grunderwerb für den Straßenbau den Zinssatz nach § 17 Absatz 4 des Landbeschaffungsgesetzes zu bemessen.
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    Rede von Dr. Friedrich Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich war noch nicht fertig.

    (Abg. Dr. Barzel: Das heißt, sie sind nicht verabschiedet! Aber es fehlt nichts! Das ist damit klargestellt!)

    — Nein, entschuldigen Sie, Sie haben mich unterbrochen. Das Gesetz zu Art. 10 ist noch nicht eingebracht. Das wird erst heute geschehen. Heute ist die erste Lesung. Herr Barzel, machen Sie mir doch nichts vor. Herr Rasner und ich waren uns im Ältestenrat seit Monaten einig, daß diese Frage nur gemeinsam mit der Frage der Notstandsgesetzgebung beraten werden kann.

    (Abg. Rasner: Steht auf der Tagesordnung heute!)

    — Schön und gut, heute. Dann müssen Sie jetzt anschließend das tun, was wir beantragen werden, nämlich die ganze Grundgesetzänderung an den



    Dr. Schäfer
    Rechtsausschuß zurückverweisen, um dort auch das Gesetz zu Art. 10 und das Ausführungsgesetz zu beraten.
    Außerdem warten wir noch auf den zweiten Gesetzentwurf, der nur als Referentenentwurf vorhanden ist, nämlich den Gesetzentwurf zur Frage der Presse und zur Ausführung des Art. 5. Da liegt noch nicht einmal ein Gesetzentwurf vor. Der müßte jetzt erst kommen.
    Dann gibt es noch einen dritten Punkt, zu dem ich nachher den Herrn Kollegen Benda wörtlich zitieren darf.

    (Abg. Rasner: Ist das der Ausweg, um nicht nein sagen zu müssen, die Rücküberweisung?)

    — Entschuldigen Sie, wenn es Ihnen nicht darum geht, Herr Rasner, eine Regelung zu treffen, sondern dumme Schlußfolgerungen zu ziehen, ist das Ihre Sache.

    (Beifall bei der SPD.)

    Herr Rasner, für uns ist die Sache so ernst und so wichtig, daß wir das nicht verstehen.

    (Abg. Rasner: Das glaube ich!) Wir haben uns seit Jahren darum bemüht.


    (Abg. Rasner: Ihr dürft nicht, das ist das Ganze!)

    Wir haben vor einem Jahr auf Einladung des Herrn Bundeskanzlers — bei der zweiten Besprechung waren ja auch die anderen Fraktionsvorsitzenden dabei — unsere Vorstellungen ganz klar entwickelt. Wir mußten feststellen, daß das anscheinend ohne Wirkung blieb. Im Rechtsausschuß haben wir am 26. Januar in einem Brief unsere Vorstellungen noch einmal ganz klar entwickelt. Sie haben immerhin bis zum 7. April gebraucht, bis Sie geantwortet haben. Der Herr Bundeskanzler hat noch ein bißchen länger gebraucht. Dafür war in seinem Antwortbrief weniger enthalten.

    (Lachen bei der SPD.)

    Die eigentliche Antwort kam dann am 14. Juni. Herr Barzel, zwei Tage vor der Generalaussprache hier schreibt der Herr Bundeskanzler endlich einen Brief an die Fraktionsvorsitzenden!

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Sehen Sie, so kann man das doch nicht machen. Begreifen Sie denn nicht, was Sie an Vertrauensbasis in diesem Parlament abbauen, wenn Sie solche Fragen so behandeln?

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich habe vorhin von der Vertrauensbasis gesprochen und den damaligen Innenminister Schröder zitiert. Aber Herr Höcherl hat zunächst mit interfraktionellen Besprechungen angefangen. Nein, das ist ein Irrtum. Sie waren nicht interfraktionell, er hat sich nur mit uns unterhalten. Aber dann gab er am 22. Januar ein Fernsehinterview. Das ist die Geschichte mit der Alete-Milch.

    (Lachen bei der SPD.)

    Da hat man vielleicht Porzellan zerschlagen! Da hat
    man vielleicht Porzellan zerschlagen, wenn man im
    Fernsehen als zuständiger Innenminister und Verfassungsminister sagt: „Wenn Streik ist und die Kindermehlfabrik Alete nicht produzieren kann, dann ist das ein Notstand in dem Sinne, wie wir Staatsnotstand verstehen."

    (Lachen bei der SPD.)

    Ja, meine Damen und Herren, daß da nun Sorgen entstehen müssen, wenn der verantwortliche Minister solche Vorstellungen vertritt,

    (Zuruf von der SPD: Das entspricht dem Kaliber!)

    daß da Sorgen entstehen müssen, wenn bei den Vorbesprechungen zur Pressefreiheit Dinge vertreten werden, die sehr stark an den Schröder-Entwurf erinnert haben, das ist doch ganz klar.
    Bitte, Herr Kliesing!


Rede von Dr. Georg Kliesing
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege Dr. Schäfer, da Sie von Ihren Sorgen sprechen: Ist der Kern Ihrer Sorgen nicht vielmehr darin zu sehen, daß bei dieser Frage der Notstandsverfassung und Ihrer Haltung dazu vor dem deutschen Volke erstmalig in voller Klarheit die Grenzen des Einflusses des Reformerflügels Ihrer Partei sichtbar geworden sind?

(Lachen und Unruhe bei der SPD. — Abg. Rasner: Das war's!)


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    Rede von Dr. Friedrich Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kliesing, es ist sichtbar geworden, daß weder Bundesregierung noch CDU/ CSU willens sind, eine wirkliche Regelung, eine rechtsstaatliche Regelung bis zum Ende durchzudenken und in die Tat umzusetzen. •

    (Beifall bei der SPD.)

    Es bestand in der ersten Lesung und es bestand im Rechtsausschuß Einigkeit darüber, daß die alliierten Vorbehaltsrechte abgelöst werden müssen. Noch rechtzeitig am 26. Januar hat deshalb der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion an die anderen Fraktionsvorsitzenden und an den Herrn Bundeskanzler — bei ihm lag ja die Initiative — einen Brief geschrieben. Einen Teil dieses Briefes lese ich vor:
    Es bestand zwischen allen Fraktionen Einigkeit darüber, daß die Notstandsgesetzgebung zur Beseitigung der alliierten Vorbehaltsrechte führen muß. Diese Rechte schließen auch die Telefon- und Postkontrolle ein. Nun hat die Bundesregierung neben dem Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache IV/891) den Gesetzentwurf zur Ergänzung des Artikels 10 (Drucksachen IV/2633 und IV/2634) vorgelegt. Herr Bundesminister Krone hat hierzu bei zwei Gelegenheiten ausgeführt, daß der vorliegende Gesetzentwurf nicht beraten und verabschiedet werden könne, da weitere Fragenkomplexe gleichzeitig
    — gleichzeitig! —
    der Regelung bedürften,

    (hört! hört! bei der SPD)




    Dr. Schäfer
    ohne welche die Ablösung der alliierten Vorbehaltsrechte nicht zu erreichen sei. Meine Fraktion ist der Auffassung, daß rechtzeitig Vorsorge getroffen werden muß, um die gleichzeitige Verabschiedung der Ergänzung des Grundgesetzes und der Ergänzung des Artikels 10 in befriedigender Weise sicherzustellen.
    Das ist der Brief vom 26. Januar, in dem wir also darauf hingewiesen haben: Wir sind der Auffassung, daß Vorsorge getroffen werden muß, daß rechtzeitig ein Appell an die Bundesregierung gerichtet werden muß, nun endlich einmal die Dinge ins Rollen zu bringen, ein Appell an die anderen Fraktionen.
    Herr Barzel, mit uns vollkommen einig, schreibt am 7. April:
    Ich möchte aber betonen, daß es selbstverständlich auch ein dringendes Anliegen meiner Fraktion ist, die alliierten Rechte auch auf dem Gebiet der Telefon- und Postkontrolle abzulösen.

    (Abg. Dr. Barzel: Ja natürlich!)

    — Ja, aber Herr Barzel, Sie haben doch nichts dazu getan, daß sie abgelöst werden. Jetzt kommen Sie und sagen: „Ja, das kann man partiell ablösen". Selbst wenn man's könnte, ich würde dem nicht zustimmen, sie partiell abzulösen. Es geht doch um folgendes: Die partielle Ablösung würde sich nicht auf das beziehen, was tagtäglich praktiziert wird, sondern würde sich nur auf etwas beziehen, was theoretisch, hoffentlich nie, zu irgendeinem Zeitpunkt eintreten kann. Uns kommt es aber darauf an — wir alle im Hause haben Anlaß, das zu erreichen —, daß die heutige Praktizierung abgelöst wird, daß Artikel 5 im ganzen abgelöst wird.

    (Beifall bei der SPD.)

    Dazu sind keine Voraussetzungen gegeben.
    Sie können von einer Fraktion nicht erwarten, daß sie dazu eine Gesetzesvorlage macht. Sie können es insbesondere nicht erwarten, wenn die Regierung ihre Vorstellungen nicht einmal dem Bundestag öffentlich vorlegt oder nicht vorlegen kann oder nicht vorlegen will oder nicht vorlegen darf und es sich um Fragenkomplexe handelt, die tief eingreifen in Dienste, die ihrem Charakter nach sehr empfindlich sind.
    Zum zweiten Punkt, zum Pressegesetz, haben wir in diesem Brief geschrieben — ich darf auch das wörtlich vorlesen —:
    Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Ergänzung des Grundgesetzes sah vor, daß das Grundrecht aus Art. 5 über das sonst zulässige Maß hinaus einschränkbar gemacht werden soll. Die Beratungen im Rechtsausschuß haben bereits gezeigt, daß die allgemeine Einschränkbarkeit des Art. 5 nicht vorgesehen werden kann. Die SPD-Bundestagsfraktion ist der Auffassung, daß die für notwendig erkannte Einschränkbarkeit des Art. 5 zugleich mit der Ergänzung des Grundgesetzes in einem Gesetz geregelt werden muß. Die SPD-Bundestagsfraktion kann einer Verfassungsbestimmung, die die Einschränkbarkeit einer zukünftigen gesetzlichen Regelung überläßt, nicht zustimmen.
    Damit, meine Damen und Herren, befinden wir uns in Übereinstimmung mit der Auffassung im Rechtsausschuß, insbesondere vertreten von Herrn Hoogen: Wir lassen keine Restposten für zukünftige Gesetzgebung, die schwierigen Dinge regeln wir jetzt gleich.
    Im Oktober 1963 habe ich im Rechtsausschuß den Herrn Innenminister gefragt: „Wann kommt der Gesetzentwurf?" Er war damals noch optimistisch; er sagte: „In vier Wochen haben Sie den."

    (Hört! Hört!)

    Ja, meine Damen und Herren, so einfach ist es nicht. Ein Jahr später, am 6. Oktober 1964, fragte ich wieder, im Januar fragte ich wieder, und dabei zeigte sich dann folgendes: Die Problematik ist außerordentlich schwer zu regeln. Im Innenministerium hat man sich — ich will davon ausgehen — wirklich darum bemüht, diese Fragen zu regeln. Eineinhalb Jahre lang hat man dazu gebraucht. Aber allein die Tatsache, daß das Ministerium sich seit eineinhalb Jahren um die Regelung dieser Fragen bemüht und nicht zu einer Entscheidung im Kabinett kam, die zu einer Regierungsvorlage geführt hätte, mahnt uns doch zur Vorsicht, mahnt uns, zu sagen: Die Frage ist doch offensichtlich so wichtig und so schwierig zu regeln, daß man sie nicht mit einer Vollmacht aus der Hand geben kann.

    (Beifall bei der SPD.)

    Deshalb hatten wir dann bei den interfraktionellen Besprechungen gesagt: „Dann laßt uns dieses Gebiet ausklammern, wenn es so schwer ist; das heißt: laßt uns diese Bestimmung ,des Art. 5 zunächst in dem Gesetzentwurf ,streichen." Die Herren von der CDU/CSU waren dier Meinung, — —

    (Abg. Benda: Keine halbe Regelung, Herr Schäfer, haben Sie soeben gesagt!)

    — Ja, danke schön; ida sind wir wieder einig, Herr Benda. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Immer gesamte Regelungen. Ich kann mir das Weitere ersparen, nachdem Sie erfreulicherweise zu unserer gemeinsamen früheren Auffassung stehen: Immer volle Regelungen, limmer ganze Regelungen!
    Ich darf .es trotzdem zu Ende führen. Wir hatten vorgeschlagen, diesen Art. 5 auszuklammern und später .die ganze Frage der möglichen Einschränkbarkeit .der Verbreitung militärischer Nachrichten zu regeln. Sie waren dazu nicht bereit. Wir sind nichtbereit, und ich persönlich könnte das nicht tun, nachdem das Problem der Regelung bedarf und so .schwer zu regeln ist, einfach einen Satz in die Verfassung einzufügen, es müsse erfolgen. Das muß jetzt und heute geschehen! Wenn man das nicht kann, Herr Barzel: Da ist idle Adresse,

    (zur Regierungsbank)

    zu fragen: „Warum ist es nicht da?" Dort sitzen die Herren, die verantwortlich sind.

    (Beifall bei der SPD.)




    Dr. Schäfer
    Nun kommt ein dritter sehr großer Fragenkomplex. Es ist die Frage ides Streikrechts und die Frage ,der möglichen zukünftigen Gestaltung eines Zivildienstgesetzes. Herr Kollege Benda und ich waren am 13. Januar bei einer Informationstagung des Bundesvorstandes des Deutschen Gewerkschaftsbundes in Düsseldorf. Es war eine sehr nützliche Aussprache, und selbstvertändlich hat dort die Frage des Art. 12 eine ganz entscheidende Rolle gespielt. Das war die Hauptsorge, zusammen mit der Frage des Streikrechts, aber mehr noch der Art. 12 in der damals noch bestehenden allgemeinen Formulierung, die wir bei späterer Überprüfung zu ändern für notwendig hielten. Ich darf hier — Herr Kollege Benda, ich bin überzeugt, ,daß Sie nichts dagegen einzuwenden haben — aus dem Wortprotokoll zitieren. Es ist eine Tonbandaufnahme mit späteren Korrekturen von den 'Referenten selbst. Aber wenn es nicht ganz stimmt — bitte, Sie haben ja die Möglichkeit — —

    (Abg. Benda: Würden Sie freundlicherweise die Seitenzahl angeben, dann könnte ich es gleich kontrollieren!)

    — Seite 18 unten, letzter Absatz. — Darf ich also Herrn Kollegen Benda zitieren. Er ist offensichtlich auch dort erfreulicherweise mit uns der gleichen Meinung. Er sagt dort:
    Man kann sich über die Frage Streikrecht, innerer Notstand usw., man kann sich über all das unterhalten, wenn man — und dieses „wenn" ist wichtig — wenn man sich im Notstand wie in .der Normalverfassung nicht nur über das Streikrecht, sondern über dessen, wie ich glaube, notwendige Grenzen zugleich unterhält und einig wird. Damit hätten wir, meine Damen und Herren, den Versuch zu unternehmen, der 1949 im Parlamentarischen Rat gescheitert ist, den Versuch, auf der einen Seite zu sagen: das Streikrecht ist garantiert — Streikfreiheit, Streikrecht, ich will jetzt auf 'diese Differenzierung nicht eingehen —, und zugleich zu sagen, wo die Grenze ist, wo es nicht mehr geht. Wenn wir den Versuch unternehmen wollen, bin ich gern dazu bereit. Ich fürchte bloß, 'daß .das gar nicht mehr möglich ist. Damit würden wir leine der schwierigsten verfassungsrechtlichen Fragen zu lösen versuchen müssen, und ich könnte mir denken — das ist jetzt eine technische Bemerkung, nicht eine politische —, .daß an dieser Zeitfrage, an dieser zeitlichen Frage die ganze ,Notstandsverfassung scheitern würde, was ich persönlich tief bedauern würde.
    Meine Damen und Herren, das ist jetzt eine technische Bemerkung von mir, nicht eine politische Bemerkung: Man hat die Fragen im Rechtsausschuß nicht zu Ende diskutieren können. Man hat die Fragen, die ich vorhin angeführt habe, im Rechtsausschuß noch nicht einmal beraten, weil es ihm noch nicht einmal überwiesen ist. Wie sie aber nachher aus dem Rechtsausschuß herauskommen, ist eine ganz andere Frage. Zunächst: Es ist eine technische Frage, daß Sie eine Vorlage beraten, die viele wesentliche Gesichtspunkte überhaupt nicht so ausdiskutiert enthält, wie wir das 'erwarten müssen, wie dieses Haus im ganzen ,das erwarten muß.

    (Beifall bei der SPD.)

    Meine Damen und Herren, dieses Streikrecht ist natürlich eine der großen, wesentlichen Positionen. Wie ein zukünftiges Zivildienstgesetz ausgestaltet sein wird, ist eine sehr, sehr wichtige Sache. Herr Benda sagt an anderer Stelle — Seite 34 des Protokolls —, er sei nicht sicher, ob eine arbeitsrechtliche Lösung ausreiche. Ja, wir haben bei den interfraktionellen Besprechungen zu unserer Überraschung vernommen, daß da etwas abweichende Vorstellungen von den unseren bestehen. Wir sind der Auffassung, Arbeitslenkung muß möglich sein im Verteidigungsfalle — und sonst nicht —, wenn das Parlament es festgestellt hat; aber das arbeitsrechtliche Verhältnis als solches ändert sich nicht in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis. — Ich spreche von der gewerblichen Wirtschaft; ich sage das, damit ich nicht mißdeutet werde.
    Das, meine Damen und Herren, sind die drei großen Positionen, die im Rechtsausschuß nicht zu Ende geklärt worden sind. Ich darf auf einen weiteren sehr wichtigen Punkt aufmerksam machen, der im Rechtsausschuß ebenfalls nicht zu Ende durchdacht ist. Da ist der Art. 91, der der Ergänzung bedarf — darüber besteht gar kein Zweifel — und der insbesondere der Ergänzung bedarf, was im Falle der möglichen inneren Unruhen getan werden darf. Wir haben in der ersten Lesung den Standpunkt vertreten, daß der vorliegende Gesetzentwurf in diesem Falle gar keine besondere Diskussionsgrundlage abgibt. Erfreulicherweise hat man sich darüber eigentlich recht schnell im Rechtsausschuß geeinigt. Aber, meine Damen und Herren, die Sie sich damit befaßt haben, das Verhältnis von Bund und Ländern ist in Art. 91 nicht zu Ende gedacht, das Verhältnis von Bund und Ländern mit der politischen Verantwortung der Landesregierungen, der primären politischen Verantwortung, die in Art. 91 Abs. 1 schon seither in der Verfassung steht. Wenn man dazu den Bericht des Herrn Kollegen Benda liest — auf Seite 13, glaube ich —, dann sieht man, daß diese Fragen offensichtlich noch weiterer Klärung bedürfen und daß die Frage der politischen Verantwortung noch nicht bis in alle letzten Einzelheiten durchdacht ist. Eine sehr schwierige Sache!
    Auch die Frage des Einsatzes der Bundeswehr mit der Waffe in der Hand wird einer wahrscheinlich anderen und präziseren Regelung unterworfen werden müssen. Man wird, meinen wir, den nun vorhandenen Gemeinsamen Ausschuß eventuell in die Lage versetzen müssen, dafür Regelungen zu treffen. Man wird ein Aufhebungsbegehren schon des Bundesrates für ausreichend erachten müssen. Man wird ganz sicherlich dem Bundesrat die ihm zustehenden Rechte auch bei der Gesetzgebung konsequent einräumen. — Sie sind sicher mit mir der gleichen Meinung.

    (Abg. Dr. Barzel: Immer weiter! Es wird immer interessanter!)




    Dr. Schäfer
    — Sie sind erfreulicherweise mit mir der gleichen Meinung.

    (Abg. Dr. Barzel: Nein, auf keinen Fall! Aber immer weiter! Das wird interessant! Lauter neue Punkte zu Sachen, die abgeschlossen waren!)

    — Ich will es Ihnen gleich sagen - Sie werden es ja gleich nachlesen —: es sind Fragen, die noch einmal einer Prüfung bedürfen. Nun sagen Sie, die Dinge seien abgeschlossen, Herr Kollege Barzel.

    (Abg. Rasner: Bei Ihnen ist niemals etwas abgeschlossen, nicht?)

    Bei den Beratungen der Fraktionsvorsitzenden wurden drei Kollegen aus jeder Fraktion beauftragt, die Fragen zusammenzustellen. Darüber gibt es eine Niederschrift des Herrn Kollegen Benda vom 20. Mai. Darin sind 13 Punkte aufgeführt, die der Klärung bedürfen. Von den 13 Punkten ist vielleicht knapp die Hälfte geregelt. — Knapp die Hälfte, lesen Sie es doch nach! Wahrscheinlich haben Sie es nie so aufmerksam gelesen wie ich. Ich kann es ja hier zu Protokoll vorlesen, wenn es Freude macht, gerne! Ich bin gerne bereit, das zu Protokoll vorzulesen, auch wenn es einige Seiten sind. Aber vielleicht ein paar Kostproben daraus, weil Sie so tun, als wenn das nicht so wäre:
    20. Mai, Ernst Benda an die Fraktionsvorsitzenden Dr. Rainer Barzel (CDU/CSU), Fritz Erler (SPD), Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP)
    Sehr geehrte Herren Kollegen!
    Die in der Besprechung vom 18. 5. mit der Behandlung weiterer Einzelfragen der Notstandsverfassung beauftragte Unterkommission hat am 19. 5. versucht, eine Reihe der noch offenen Fragen zu klären. Die Verhandlung konnte nicht zum Abschluß gebracht werden, da einzelne Gesprächspartner ab 18 Uhr verhindert waren und es sich als unmöglich herausstellte, am Donnerstag Die Kommission hat, soweit ihr das zeitlich möglich war, versucht, sämtliche noch offenen Fragen festzustellen und mündlich vorzubesprechen. Im einzelnen haben sich dabei folgende Probleme ergeben.
    Dann kommt der Art. 10 — nicht geregelt. Dann kommt der Art. 5 — nicht geregelt. Dann kommt der Artikel 12 — nicht geregelt. Dann kommt die Frage des Art. 59 a. Dazu, meine Damen und Herren, muß ich wirklich sagen: Prüfen Sie doch einmal nach, was hier vorliegt! So kann man es nicht machen! Das gibt ganz, ganz kritische Überschneidungen. Bei Art. 59 a sind andere Entscheidungsvoraussetzungen, andere Entscheidungsmodi als in Art. 115 a. So kann man das nicht machen. Wir haben die Meinung, daß man das aufeinandner koordinieren muß. Weiter haben wir zu Art. 91 Abs. 5, insbesondere zum Streikrecht, einiges vorgetragen. Die Punkte, die ich eben nannte, waren dort nicht Gegenstand. Art. 115 a ist in der Unterkommission nicht abschließend geklärt worden. Formulierung dem Rechtsausschuß überlassen. Der
    nächste Punkt: Art. 115 a, ist noch offen. Dann Art. 115 a Abs. 2: kann im Rechtsausschuß geklärt werden. Art. 115 a Abs. 3: Einigkeit hierüber wurde nicht erzielt. Art. 115b: 'noch offen. Dann ist am Schluß die Verfassungsbeschwerde als ein sehr wesentlicher Punkt erwähnt.
    Meine Damen und Herren, tun Sie doch nicht so, als wenn wir nachträglich Fragen erfänden. Wir haben mit den vorliegenden genug zu tun, so daß wir keine Fragen zu erfinden 'brauchen.

    (Beifall 'bei der SPD.)

    Nun darf ich noch zu einigen Punkten etwas vortragen. Meine Herren, Art. 53 a sieht als ein neues Verfassungsorgan den Gemeinsamen Ausschuß vor. Er ist ein neues Verfassungsorgan und wird deshalb richtigerweise auch nicht bei Art. 115, sondern bei Art. 53 geregelt. Aber meine Herren, Sie haben auch das nicht zu Ende gedacht; denn Sie haben jetzt nicht e i n Verfassungsorgan, sondern zwei Verfassungsorgane neu geschaffen, aber nicht mit der notwendigen Kompetenz ausgestattet. Wenn man ein Verfassungsorgan schafft, dann ist es als Verfassungsorgan für die Aufgaben zuständig, die man ihm überweist. Man kann dieses Verfassungsorgan dann nicht wieder in zwei Bänke einteilen, in eine Abgeordnetenbank und eine Bundesratsbank.
    Nachher sagen Sie: Bei der Wahl des Bundeskanzlers wirken nur diejenigen Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses mit, die aus dem Bundestag kommen. So etwas ist völlig unmöglich. Damit würden Sie ein Gremium von 22 Abgeordneten, das gar kein Verfassungsgremium ist, zu der zuständigen Stelle für die Schaffung der Regierung machen. Der Bundeskanzler kann immer nur durch ein Verfassungsorgan gewählt werden, aber nicht durch ein Gremium, das aus 22 Abgeordneten zusammengesetzt ist; das ist nicht möglich. Man muß dann also das Verfassungsorgan als solches konsequent zuständig machen, oder Sie müssen konsequent sagen: Es gibt zwei neue Verfassungsorgane, den Gemeinsamen Ausschuß als solchen und das Gremium aus 22 Abgeordneten.
    Dabei ist Ihnen noch ein weiterer Fehler unterlaufen. Die Zugehörigkeit zum Gemeinsamen Ausschuß als Notparlament hat zur Voraussetzung, daß jemand Bundestagsabgeordneter oder Bundesratsmitglied ist. Seine Legitimation erhält er aber nicht aus dem Vorliegen dieser Voraussetzung, sondern aus der Wahl, die dieses Haus vornimmt, bzw. nach dem Modus, wie der Bundesrat seine Mitglieder entsendet. So wie Berliner Abgeordnete im Richterwahlausschuß oder im Wahlmännerausschuß oder im Europäischen Parlament ihre volle Legitimation dadurch bekommen, daß dieses Haus sie gewählt hat, ihnen damit die Vollmacht gegeben hat, sie verfassungsmäßig in den Stand gesetzt hat, nur so können auch dort, nachdem der Gemeinsame Ausschuß als Ganzes aus dieser Wahl der einzelnen Mitglieder in das Organ hervorgegangen ist — Herr Kanka, Sie müssen sich einmal damit beschäftigen! — Ja, wenn Sie es anders meinen — — Vielleicht gibt es noch eine andere Meinung. Es gibt auch richtige und falsche Meinungen. — Wenn die Mit-



    Dr. Schäfer
    glieder so in das Organ gewählt werden, wie ich es sagte, dann entsteht ein Verfassungsgremium; das ist dann dieser Gemeinsame Ausschuß. Sie können jetzt nicht nachträglich kommen und das wieder aufgliedern. Meine Damen und Herren, ein solcher Fehler darf nicht in die Verfassung kommen.
    Das ist ein deutliches Zeichen, daß man auch diese Bestimmung, weil man sie von sehr verschiedenen Seiten aus immer wieder sehr gründlich behandelt hat, im Endergebnis doch nicht auf die anderen Bestimmungen abgestimmt hat, genausowenig wie man Art. 59 a auf die bestehenden Bestimmungen abgestimmt hat, so daß nun dieser Zwiespalt besteht, der nicht so in die Verfassung hineinkommen darf.
    Wir sind auch nicht der Auffassung, daß die Delegation der Feststellungsbefugnis in Art. 115 a auf Bundespräsident und Bundeskanzler notwendig sind. Wir haben das wiederholt zum Ausdruck gebracht, und wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie diese Frage erneut überprüften. So kann man das nicht machen.
    Zu Art. 115 d muß ich zum Eingang sagen: Auch da ist ein systematischer Fehler unterlaufen; denn wenn der Bundestag zuständig gemacht werden soll, in dieser Situation Gesetze auch über Materien zu erlassen, die zu der Zuständigkeit der Länder gehören, dann muß aus systematischen Gründen grundsätzlich die Zustimmung des Bundesrates dazu vorgesehen werden, so wie das nachher in dem Gemeinsamen Ausschuß, der auch die Funktionen des Bundesrates wahrnimmt, geschieht. Meine Herren, nicht zu Ende gedacht, keine Zeit mehr gehabt, technische Mängel! Ein Vorschlag der CDU dazu liegt nicht vor. Meines Erachtens hätte man eigentlich erwarten dürfen, daß die CDU die Koordinierung mit dem gesamten System noch einmal überprüft.
    Ich darf zu einem weiteren Punkt kommen, der uns noch Sorgen macht und bei dem wir Bedenken haben. Auch da wurden wir im Rechtsausschuß überstimmt. Der Schrödersche Entwurf sah vor, daß die Beschränkung des Rechts der Polizei, jemanden aus eigener Machtvollkommenheit festzunehmen, eines Rechts, .das nach der Verfassung normalerweise bis zum Ende des nächstfolgenden Tages geht, außer Kraft gesetzt werden kann. Dann hieß es, daß dabei eine richterliche Überprüfung gewährleistet sein müsse. Man hätte also jemanden auf Grund einer zu erlassenden Notverordnung festnehmen und einen Monat, sechs Monate lang festhalten können. Nachher richterliche Überprüfung: „Tut uns leid, Mißverständnis, Namensverwechslung; Sie sind wieder frei." Wir haben schon in den Vorbesprechungen Herrn Minister Höcherl gesagt: Wenn Sie mit einer gleichen Vorstellung kommen, können Sie es ganz bleiben lassen; wir werden dem nicht zustimmen. Wir werden das Recht der Polizei nicht über ein Maß hinaus ausdehnen, das durch die Sache zwingend notwendig ist.

    (Beifall bei der SPD.)

    Der Gesetzentwurf sieht nun eine Woche vor, und
    der Entwurf des Ausschusses sieht eine Woche vor.
    Wir meinen, daß sieben Tage schon recht lange sind
    und daß man in sieben Tagen schon recht viel unternehmen kann, wenn man entsprechende Vorbereitungen mit in Betracht zieht. Drei oder vier Tage — wobei vier Tage nach meinem Dafürhalten das Äußerste wären — wären richtiger. Beim Fortgang der Beratungen wird es nützlich sein, auch darauf noch einmal einzugehen.
    Meine Damen und Herren, ich sprach vorhin schon zum Verhältnis Bund — Länder. Auch das müssen Sie noch einmal überprüfen. Artikel 115 d Abs. 3 war der berühmt-berüchtigte „Bundestatthalterparagraph". Er gab zunächst die Möglichkeit, Bund, Ländern und Gemeinden die Polizei wegzunehmen und sie einem einheitlichen Bevollmächtigten zu unterstellen. Das ist nun weg. Wir meinen aber, daß nach der Grundvorstellung unserer Verfassung -
    Art. 30, Art. 83 — die Verwaltung Angelegenheit der Länder und daß es deshalb sinnvoll ist, die Verantwortung bei den Ländern zu belassen, die unter der politischen Verantwortung der parlamentarisch-demokratisch zustande gekommenen Regierung die Verantwortung dafür tragen. Ich glaube, solchen Lösungen gegenüber wie der von Bevollmächtigten, die nicht einem Parlament gegenüber Verantwortung tragen, sondern die einem Dienstvorgesetzten weisungsunterworfen und verantwortlich sind, sollte man sehr vorsichtig sein.
    Deshalb meinen wir, man sollte Art. 115 d Abs. 3 dahin gehend ändern, ,daß grundsätzlich die Landesregierungen zuständig sein sollen, wenn man überträgt. Wenn auf Behörden oder Stellen der Landesverwaltungen übertragen wird, hätte man den Vorschlag der Landesregierungen zu berücksichtigen, und es dürfte nicht die Bundesregierung bestimmen können, ob der Landrat oder der Regierungspräsident zuständig ist.
    Nun, meine Damen und Herren, ein weiterer, für uns sehr wichtiger Punkt, auf den Herr Kollege Hoogen in der ersten Lesung erfreulicherweise hingewiesen hat. Ich muß Ihnen das wörtlich vorlesen. Zunächst geht es um die Frage der Verlängerung von möglichen Notgesetzen. In dem Entwurf heißt es, daß sie bei Ablauf verlängert werden können. Wir halten es für richtig, genau zu bestimmen, daß sie nur um sechs Monate verlängert werden können. Aber die politische Frage ist die, die Herr Kollege Hoogen damals formulierte. Er hat immerhin als Sprecher der CDU/CSU-Fraktion gesprochen. Er sagte:
    Nun zu der dritten Grundsatzfrage,
    — meine Damen und Herren: Grundsatzfrage! —
    die für mich fast die allerwichtigste ist: Wie gelangen die im Notstandsfall aus der Hand gegebenen Vollmachten, wie gelangen die Sondervollmachten wieder in die Hand des normalen Gewaltenträgers zurück? Da heißt es in dem Entwurf, daß das Parlament jederzeit zusammentreten und den Notstand für beendet erklären könne. So einfach ist das, glaube ich, nicht. Diese Frage bewegt mich deshalb so sehr, weil es in zwei Notstandsfällen der Weimarer Zeit, insbesondere in dem letzten, dem Parlament



    Dr. Schäfer
    nicht gelungen ist, die aus der Hand gegebenen Vollmachten zurückzubekommen, ...
    Nun, meine Damen und Herren, eine der Entscheidungen haben wir demgemäß getroffen, nämlich, daß das Notparlament immer da ist und daß der Regierung keine Vollmacht dazu gegeben wird, Notverordnungen zu erlassen, d. h. Recht zu setzen. Es war erfreulich, in der ersten Lesung feststellen zu können, daß Herr Dorn für die FDP das damals schon im Grundsatz verkündete. Es war aber besorgniserregend, meine Damen und Herren, daß wir wochenlang versucht haben, die andere Seite davon zu überzeugen, daß eine Vollmacht nicht notwendig ist, daß wir wochenlang darüber beraten haben und daß die andere Seite jedem vernünftigen Argument unzugänglich war. Daß sie sich dann am Schluß trotz dieser Vorgeschichte doch überzeugen ließ, daß das so richtig ist, das ist nun wieder erfreulich.
    Aber, meine Damen und Herren, wenn ich nun in einigen Zeitungen lese, das könne man sich ja wieder anders überlegen, dann habe ich ernste Sorgen darüber, was in den Köpfen jener Leute vorgeht, die solche Äußerungen von sich geben, man könne sich das wieder anders überlegen.

    (Beifall bei der SPD.)

    So nicht, meine Damen und Herren, so nicht! Entweder ist eine Regelung möglich, dann steht man dafür ein; oder man hält sie nicht für möglich, dann muß man auch das bekennen.
    Die zweite Sorge, die vom Herrn Kollegen Hoogen dort vorgetragen wurde, ist noch nicht beseitigt, nämlich die: Wenn das Parlament mit Zweidrittelmehrheit festgestellt hat, daß der Zustand besteht, muß er dann ewig bestehen, muß es nicht schon genügen, daß nicht nur die einfache Mehrheit, sondern eventuell eine Minderheit von einem Drittel die Beendigung des Zustandes beschließen kann? Ist es nicht — das ist nur ein Gedanke — eventuell notwendig, das Ende zu terminieren und einen neuen Beschluß — so wie bei den Gesetzen — für notwendig zu erachten, so daß der Zustand automatisch auslaufen muß, wenn nicht von neuem die Notwendigkeit dafür anerkannt wird?
    Das sind die Sorgen des Herrn Kollegen Hoogen — ich sage es beizeiten —, nicht die Sorgen der SPD-Fraktion im ganzen. Ich bin in diesem Punkt nicht gewiß, ob meine Fraktion im ganzen diese Meinung mit mir teilt. Ich wollte aber für die zukünftigen Beratungen darauf hingewiesen haben, daß hier einige Dinge sind, die noch der Klärung bedürfen.
    Nun ein weiterer sehr wichtiger Punkt — für uns ist er wichtig, für Sie ist er vielleicht nicht so wichtig —: Bei der Notstandsgesetzgebung darf es nicht allein darum gehen, den Staat zu schützen, sondern es muß dabei auch Vorsorge getroffen werden, daß das Mögliche getan wird für den Menschen, der in Not kommt — für den Menschen! —, für den Zivilschutz, für Ernährungssicherung, für die Sicherung der sanitären Betreuung. Daß auf diesem Gebiet das Erforderliche getan werden muß, haben wir ja durch
    unseren Sprecher Schmitt-Vockenhausen schon beim letzten Mal vorgetragen.
    In Art. 115 f sollte man sich die Formulierung noch einmal überlegen, sollte man prüfen, ob es richtig ist zu sagen: wenn militärische Maßnahmen „berührt" werden, haben sie einen gewissen Vorrang. Ist nicht gemeint — wahrscheinlich sind wir alle dieser Meinung —, daß das erst dann der Fall sein soll, wenn die Gefahr besteht, daß sie „beeinträchtigt" werden? Der Gedanke der Ranggleichheit des Schutzes hat uns doch bei diesen Beratungen geleitet.
    Ich darf noch einmal auf die Verfassungsbeschwerde zurückkommen. Im Rechtsausschuß hat man immer gesagt: Ja, ja, über diese Frage muß man reden; man hat immer wieder betont: die Frage wird bei anderer Gelegenheit besprochen werden müssen. Wir halten sie für sehr, sehr wichtig. Es hätte gar nicht viel Zeit in Anspruch genommen, sie zu regeln, und das wäre sehr nützlich gewesen. Wir halten es für sehr wichtig, daß gerade auch im möglichen Notstandsfall der Bürger weiß, daß er das verfassungsmäßig verbriefte Recht hat, sich an das Bundesverfassungsgericht zu wenden, und daß man das nicht abändern kann, sondern daß er gerade dort, wo es schwierig ist und wo es ihm vielleicht weh tut, die Möglichkeit hat, die oberste Instanz anzurufen. Das wollen wir verankert wissen. Darauf haben wir immer hingewiesen. Es gibt keine Vorschläge der CDU zu diesem Punkt. Mir sind sie jedenfalls nicht bekannt. Es gibt keine sichtbar gewordene Überlegungen, die uns Gelegenheit geben würden, uns dazu zu äußern.
    Nun, wenn Sie sich das alles vergegenwärtigen, werden Sie mit mir zu der Auffassung kommen müssen, daß der vorgelegte Entwurf so nicht entscheidungsreif ist. Es gibt viele Punkte, die der Verbesserung bedürfen. Es gibt einige große Lücken, die geschlossen werden müssen. Wir sollten uns in der zweiten Lesung nicht anders verhalten als in der ersten und als im Rechtsausschuß. Wir sind uns darüber einig, daß wir ganze Arbeit leisten wollen, nicht Stückwerk.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wir müssen mit der gesamten Konzeption vor das deutsche Volk hintreten können, und wir müssen in allen Punkten ehrlich sagen können, wie wir als das verantwortliche Parlament diese Fragen entschieden haben.

    (Erneuter Beifall bei der SPD. — Zurufe von der Mitte.)

    Ich freue mich, daß ich auch einmal den Herrn Kollegen Barzel zitieren darf, der gestern in der Geschäftsordnungsdebatte — das ist eine ganz neue Äußerung von Ihnen — gesagt hat:
    Wir meinen, daß dieser Bundestag auch am Ende einer Periode — wie immer die Schatten sein mögen, die all den hitzigen Ereignissen bis zum September vorausgehen —, auch in den letzten beiden Wochen, nicht Schwarzer Peter spielen, sondern seriöse Arbeit leisten sollte.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Dr. Barzel: Ein sehr guter Satz! — Abg. Rasner: Arbeit, nicht Verzögerung!)




    Dr. Schäfer
    — Einen Augenblick; jetzt kommt's:
    Das ist der wichtigste Punkt und der wichtigste Beitrag auch dieses Hauses zur Stabilität der demokratischen Ordnung in unserem Lande.

    (Zurufe von der Mitte: Sehr gut! — Abg. Dr. Barzel: Ein ausgezeichneter Satz!)

    — Sehen Sie, Herr Barzel, wir sind uns eigentlich einig.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Rasner: Nein, wir sprechen von Arbeit, und Sie wollen Verzögerung!)

    Es muß seriöse Arbeit geleistet werden.

    (Abg. Rasner: Jawohl! Sehr gut!)

    Es muß eine Arbeit gemacht werden, die in der Öffentlichkeit auch vertreten werden kann.

    (Weitere Zurufe von der Mitte: Sehr gut!)

    Es darf nicht — —

    (Abg. Dr. Barzel: 500 Millionen DM für die Heimkehrer in acht Tagen! Das wollten Sie gestern von dieser Stelle!)

    — Ach, das ist interessant. Den Zwischenruf nehme ich gern zur Kenntnis. Da bitte ich, darauf zu achten, daß er nicht im Protokoll gestrichen wird.

    (Zurufe von der Mitte.)

    Das ist immerhin interessant, was Sie da miteinander vergleichen.
    Vor zweieinhalb Jahren hatten wir in diesem Hause die erste Lesung. Bis heute hat die Regierung nicht die erforderlichen Vorlagen eingebracht. Die größte Regierungsfraktion hat auf all diesen Gebieten in gar keiner Weise die Initiative ergriffen. Sie hat seinerzeit, 1959, sogar die interfraktionellen Besprechungen nicht aufgenommen bzw. wieder fallengelassen. Sie hat sie jetzt zu spät aufgenommen. Drei Monate fast brauchte sie zu einer Antwort. Und da wollen Sie, Herr Barzel, noch der Öffentlichkeit weismachen, wer welche Taktik verfolgt!?

    (Beifall bei der SPD.)

    Für uns gilt — wie bei der ersten Lesung, so auch heute — der Grundsatz:

    (Abg. Rasner: Das Nein!)

    wir werden nur einem Gesetz zustimmen können, das die Überschrift verdient: Gesetz zum Schutze des freiheitlichen demokratischen Rechtstaates.

    (Erneuter Beifall bei der SPD.)

    Weil ein solches Gesetz so enorm wichtig ist und weil die Praktizierung eines solchen Gesetzes nicht nur Sache des Parlaments und der Regierung, sondern Sache des ganzen deutschen Volkes ist, deshalb haben wir immer den Standpunkt vertreten: Das ist nicht die Stunde der Exekutive, sondern das ist die Stunde des ganzen deutschen Volkes. Dann müssen Sie aber auch mit dem ganzen deutschen Volk über diese Fragen sprechen, dann müssen Sie das mündige Volk dazu aufrufen und ihm die Möglichkeit geben, seine Meinung zu sagen.

    (Abg. Dr. Besold: Das sitzt doch hier, das deutsche Volk!)

    — Ach, das sind Sie allein? Entschuldigen Sie, das mag in Bayern gelten, in meinem Heimatland nicht!

    (Beifall in der Mitte. — Abg. Dr. Besold: Hier sitzt das deutsche Volk!)

    — Herr Besold, dann brauchen Sie — und darauf will ich hinaus —

    (Abg. Dr. Barzel: Das mit „Bayern" kommt ins Protokoll!)

    — ja, ich weiß es —

    (Abg. Rasner: Seien Sie vorsichtig!)

    nicht nur eine Verfassung, sondern dann brauchen Sie eine aktive Bevölkerung, die mutig genug ist, sich mit diesem Staat zu identifizieren und ihn gegen jedermann in jedem Fall des Mißbrauchs zu verteidigen.

    (Lebhafter, anhaltender Beifall bei der SPD. — Abg. Dr. Besold: Dafür sitzen wir hier! — Abg. Dr. Barzel: Das ist das Ja der Opposition!)