Rede:
ID0419226000

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 35
    1. der: 5
    2. des: 3
    3. zweiten: 2
    4. Punkt: 2
    5. von: 2
    6. Damit: 1
    7. ist: 1
    8. die: 1
    9. Fragestunde: 1
    10. abgeschlossen.Als: 1
    11. rufe: 1
    12. ich: 1
    13. 4: 1
    14. Tagesordnung: 1
    15. auf:Fortsetzung: 1
    16. Beratung: 1
    17. Bundesregierung: 1
    18. eingebrachten: 1
    19. Entwurfs: 1
    20. eines: 1
    21. Gesetzes: 1
    22. zur: 1
    23. Ergänzung: 1
    24. Grundgesetzes: 1
    25. Schriftlicher: 1
    26. Bericht: 1
    27. Rechtsausschusses: 1
    28. \n: 1
    29. Das: 1
    30. Wort: 1
    31. hat: 1
    32. Bundesminister: 1
    33. Verteidigung,: 1
    34. Herr: 1
    35. Hassel.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 192. Sitzung Bonn, den 24. Juni 1965 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Dr. Willeke Vizepräsident Dr. Dehler 9751 C Begrüßung des Präsidenten des iranischen Senats und einer Delegation beider Hauser des iranischen Parlaments 9678 D Fragestunde (Drucksache IV/3612) Fragen des Abg. Ertl: Bundeshilfe zur Beseitigung der Hochwasserschäden in Bayern Höcherl, Bundesminister 9673 B Ertl (FDP) . . . . . . . . . 9673 C Fragen des Abg. Neumann (Berlin) : Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland an den Grenzstellen Höcherl, Bundesminister 9673 D Neumann (Berlin) (SPD) 9674 A Berkhan (SPD) 9674 C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 9674 C Schultz (FDP) 9675 A Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 9675 A Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 9675 B Dr. Kohut (FDP) 9675 C Frehsee (SPD) 9675 D Strohmayr (SPD) . . . . . . . 9675 D Ertl (FDP) 9676 A Frage des Abg. Opitz: Schutz der Berufsbezeichnung „Drogist" Dr. Neef, Staatssekretär 9676 A Frage der Abg. Frau Beyer (Frankfurt): Ständiger Beirat des Warentest-Institutes Dr. Neef, Staatssekretär 9676 B Frage der Abg. Frau Beyer (Frankfurt) : Zeitpunkt des Vorliegens von Warentestergebnissen Dr. Neef, Staatssekretär 9676 C Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . 9676 C Fragen der Abg. Junghans und Hörmann (Freiburg) : Deutscher Eisenerzbergbau Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 9676 C Junghans (SPD) . . . . . . . . 9677 A Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 9677 B Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . . 9677 C Berkhan (SPD) . . . . . . . . 9678 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Pressemeldungen der Zeitung „Metall" betr. Atomminengürtel von Hassel, Bundesminister . . . . 9680 C Dr. Kohut (FDP) 9680 D Berkhan (SPD) . . . . . . . 9681 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1965 Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Schutz der Zivilbevölkerung vor Sprengstoffunglücken von Hassel, Bundesminister 9681 C Dr. Müller-Emmert (SPD) 9681 D Dröscher (SPD) . . . . . . . 9682 B Frage des Abg. Kreitmeyer: Erfahrungen mit privaten Bauträgern zur Erstellung von Bundeswehrwohnungen von Hassel, Bundesminister . . . 9683 A Kreitmeyer (FDP) 9683 A Berkhan (SPD) 9683 D Fragen des Abg. Schultz : Sanitätsoffiziere von Hassel, Bundesminister . . . . 9684 A Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . 9684 D Berkhan (SPD) 9685 A Frage des Abg. Lemmrich: Verzinsung der beim Grunderwerb nicht ausgezahlten Beträge 9685 C Frage des Abg. Paul: TEE-Ost-West-Verbindungen zwischen München und Paris Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 9685 C Paul (SPD) 9685 D Frage des Abg. Fritsch: Verhinderung von Überschwemmungen im Bereich der Donau von Regensburg bis Passau Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 9686 A Fritsch (SPD) 9686 B Fragen der Abg. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) : Kaiser-Wilhelm-Brücke in Wilhelmshaven Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 9686 D Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 9686 D Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache IV/891); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen IV/3494, zu IV/3494) — Fortsetzung der zweiten und dritten Beratung — von Hassel, Bundesminister . . . . 9687 B Dr. Schäfer (SPD) 9691 D Höcherl, Bundesminister 9704 C Benda (CDU/CSU) 9711 C Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 9717 C Busse (FDP) . . . . . . . . 9719 C Jahn (SPD) 9725 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9730 A Dr. Barzel (CDU/CSU) 9731 C Erler (SPD) . . . . . . . . . 9733 A Dorn (FDP) . . . . . . . . 9735 D Rasner (CDU/CSU) 9737 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 10) (Drucksache IV/2633) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) (G 10) (Drucksache IV/2634) — Erste Beratung — Höcherl, Bundesminister . . . . . 9739 B Dr. Schäfer (SPD) 9742 A Busse (FDP) . . . . . . . . 9742 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9743 A Erler (SPD) 9744 B Dr. Krone, Bundesminister . . . 9744 C Dr. Mommer (SPD) 9745 C Rasner (CDU/CSU) 9745 D Entwurf eines Gesetzes über bauliche Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung (Schutzbaugesetz) (Drucksache IV/896) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3609); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksachen IV/3512, zu IV/3512, Nachtrag zu IV/3512) — Zweite Beratung — Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . 9746 B Hansing (SPD) 9748 C Dorn (FDP) 9749 D Dr. Zimmer (CDU/CSU) 9751 A Windelen (CDU/CSU) . . 9752 A, 9760 D Rasner (CDU/CSU) 9761 A Entwurf eines Gesetzes über den Selbstschutz der Zivilbevölkerung (Selbstschutzgesetz) (Drucksache IV/897); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3610) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/3388) — Zweite Beratung — Hübner (Berlin) (CDU/CSU) . . . 9752 C Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 9753 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9754 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1965 III Hübner (Nievenheim) (SPD) . . . 9755B Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 9758 A Dr. Zimmer (CDU/CSU) 9759 D Windelen (CDU/CSU) 9760 B Entwurf eines Gesetzes über das Zivilschutzkorps und über den Zivilschutzdienst (Drucksache IV/2106) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3611); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/3511) — Zweite und dritte Beratung — Lautenschlager (SPD) 9761 B Entwurf eines Gesetzes über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung (Wassersicherstellungsgesetz) (Drucksache IV/1448) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3598) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (Drucksachen IV/3521, Nachtrag zu IV/3521) — Zweite und dritte Beratung — 9762 B Entwurf eines Gesetzes über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft sowie des Geld- und Kapitalverkehrs (Wirtschaftssicherstellungsgesetz) (Drucksache IV/ 892) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3696); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/3416) — Zweite Beratung — Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 9762 D Entwurf eines Gesetzes über die Sicherstellung der Versorgung mit Erzeugnissen der Ernährungs- und Landwirtschaft sowie der Forst- und Holzwirtschaft (Ernährungssicherstellungsgesetz) (Drucksache IV/893); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3595) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/3357) — Zweite Beratung — 9763 A Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung des Verkehrs (Verkehrssicherstellungsgesetz) (Drucksache IV/894); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache 1V/3597) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/ 3482) — Zweite Beratung — . . . . . 9763 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 9763D Anlagen 9765 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1965 9673 192. Sitzung Bonn, den 24. Juni 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Adenauer 24. 6. Dr. Aigner 15. 7. Frau Albertz 10. 7. Anders 24. 6. Dr. Arndt 25. 6. Dr. Atzenroth 25. 6. Bading * 25. 6. Dr.-Ing. Balke 24. 6. Bazille 14. 7. Frau Berger-Heise 3. 7. Fürst von Bismarck 25. 6. Dr. Bleiß 25. 6. Blöcker 25. 6. Drachsler 25. 6. Dr. Dr. h. c. Dresbach 30. 6. Eisenmann 25. 6. Eschmann 24. 6. Etzel 25. 6. Figgen 24. 6. Franzen 25. 6. Gedat 25. 6. Glombig 2. 7. Günther 2. 7. Frhr. zu Guttenberg 25. 6. Jacobs ** 25. 6. Klinker * 25. 6. Knobloch 25. 6. Kriedemann * 25. 6. Krug 25. 6. Kühn (Hildesheim) 24. 6. Lenz (Bremerhaven) 30. 6. Lenz (Brühl) 24. 6. Dr. Lohmar 28. 6. Lücker (München) * 25. 6. Maier (Mannheim) 30. 6. Frau Meermann 25. 6. Menke 25. 6. Merten * 24. 6. Mertes 25. 6. Missbach 25. 6. Neumann (Allensbach) 15. 7. Frau Dr. Pannhoff 24. 6. Reichhardt 25. 6. Regling 25. 6. Richarts * 25. 6. Rohde 25. 6. Dr. Süsterhenn 24. 6. Dr. Starke 25. 6. Storch * 25. 6. Strauß 2. 7. Unertl 25. 6. Walter 24. 6. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europarats Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Zoglmann 24. 6. Zühlke 30. 6. b) Urlaubsanträge Cramer 2. 7. Wolf 15. 7. Anlage 2 Möglichkeiten für Entlastungsmaßnahmen zugunsten des deutschen Eisenerzbergbaus 1. auf steuerlichem Gebiet: a) Erstattung der Umsatzsteuer-Vorbelastung, die auf Lieferungen und Leistungen für die Erzgewinnung ruht. Falls sich dieser Wunsch des Eisenerzbergbaus verwirklichen ließe, würde er um etwa 9 Mill. DM im Jahr entlastet werden. b) Entlastung bei der Vermögenssteuer durch Neufestsetzung der (reduzierten) Werte des Anlagevermögens, insbesondere des Untertagevermögens. Hierfür sind die Finanzministerien der Bundesländer zuständig. c) Lastenausgleichs-Vermögensabgabe. Billigkeitsmaßnahmen hinsichtlich des Lastenausgleichs fallen in die Zuständigkeit des Bundes und der Länder (Auftragsverwaltung nach § 204 LAG). Soweit Unternehmen im Zonenrandgebiet domizilieren und unmittelbare Schäden erlitten haben, ist eine Reduzierung der Lastenausgleichsabgabe begründet. 2. auf dem Gebiete der Sozialleistungen a) Bergmannsprämie. Durch die Entschließung des Bundestages vom 26. Februar 1965 ist die Bundesregierung aufgefordert worden zu prüfen, ob der Satz der vom Bund getragenen Beitragserstattung von 4 % auf 4,5 % des Arbeitgeberbeitrages zur knappschaftlichen Rentenversicherung erhöht werden kann. Die Prüfung kann erst dann abgeschlossen werden, wenn der zur Zeit dem Bundestag vorliegende Gesetzentwurf, der die Belastungen des Bergbaus berührt, verabschiedet ist. Die Erhöhung des Satzes auf 4,5 % würde den Eisenerzbergbau um rund 400 000 DM im Jahr entlasten. b) Änderung des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes. Danach sollen 2/5 der Rentenlast der Bergbauberufsgenossenschaft, die nach 1953 entstanden ist, rückwirkend ab 1. Januar 1965 vom Bund getragen werden. Dies brächte dem Eisenerzbergbau eine jährliche Entlastung um 2,2 Mill. DM, wenn der Gesetzentwurf vom Bundestag noch verabschiedet würde. 9766 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1965 c) Knappschaftliche Rentenversicherung. Der Eisenerzbergbau wünscht eine Anlehnung des Arbeitgeberbeitrages von 15 % an den Arbeitgeberbeitrag von nur 7 % in der Allgemeinen Rentenversicherung der übrigen gewerblichen Wirtschaft. Er weist dabei auf eine gleichartige Maßnahme der französischen Regierung im Jahre 1963 hin. Das damit aufgeworfene Problem ist kurzfristig nicht zu lösen. d) Verteilungsschlüssel der Soziallasten. Der Eisenerzbergbau weist darauf hin, daß das Verhältnis der Lohn- und Gehaltssumme zu seinem Umsatz doppelt so hoch ist wie in der übrigen Industrie; er hält daher eine Neuregelung der gesetzlichen Soziallasten für erforderlich. Dieses Anliegen ist bereits mehrfach Gegenstand eingehender Untersuchungen der Bundesregierung und des Parlaments gewesen. Es ist aber noch nicht gelungen, eine Lösung zu finden, wonach die gesetzlichen Sozialabgaben auf eine andere Grundlage als die beitragspflichtige Lohnsumme gestellt werden könnten. 3. Gewährung zinsgünstiger Kredite für Rationalisierung und Umschuldung Die Unternehmen des Eisenerzbergbaus haben für die Durchführung von Rationalisierungsprojekten einen Finanzbedarf von rund 6 Mio DM angemeldet. Hierfür könnten außer Mitteln des ERP-Sondervermögens auch Mittel des regionalen Förderungsprogramms des Bundes in Betracht kommen. Möglich ist auch die Umschuldung von kurzfristigen Darlehen durch langfristige Darlehen von Hypothekenbanken oder Versicherungsgesellschaften, wobei die. langfristigen Kredite durch eine Bürgschaft der öffentlichen Hand abgesichert werden könnten. Anlage 3 Umdruck 695 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung [des von der Bundesregierung .eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über bauliche Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung (Schutzbaugesetz) (Drucksachen IV/896, IV/3512, Nachtrag zu IV/3512). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 3 Abs. 2 Satz 1 sind nach dem Wort „Gemeindeteile" die Worte „ , in denen bei Kampfeinwirkungen durch benachbarte Anlagen oder Einrichtungen erhebliche mittelbare Gefahren entstehen," einzufügen. 2. In § 3 Abs. 2 Satz 2 .sind hinter den Worten „in der Verordnung" die Worte ,,, die sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel halten muß," einzufügen. 3. Im § 6 Abs. 1 erhält der Satz 1 folgende Fassung: „Der Bund gewährt für Wohngebäude, die im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau errichtet werden, auf Antrag des Eigentümers einen pauschalen Zuschuß zu den Kosten des Grundschutzes; der Zuschuß soll ein Viertel der Kosten decken." Bonn, den 23. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 694 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten SchmittVockenhausen, Dr. Kempfler zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Schutzbaugesetzes (Drucksachen IV/896, IV/3512, Nachthag zu IV/3512). Der Bundestag wolle beschließen: In § 41 Satz 1 wird als Zeitpunkt des Inkrafttretens das Datum „1. Juli 1966" 'eingesetzt. Bonn, [den 24. Juni 1965 Schmitt-Vockenhausen Dr. Kempfler Anlage 5 Umdruck 696 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Selbstschutz der Zivilbevölkerung (Selbstschutzgesetz) (Drucksachen IV/897, IV/3388). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 53 Abs. 3 letzte Zeile wird die Zahl „80" durch „60" 'ersetzt; 2. § 53 a wird gestrichen. Bonn, den 23. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 6 Umdruck 663 Änderungsantrag des Abgeordneten SchmittVockenhausen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Selbstschutz der Zivilbevölkerung (Selbstschutzgesetz) (Drucksachen IV/897, IV/3388). Der Bundestag wolle beschließen: In § 62 werden in § 6 Abs. 1 des Ersten Gesetzes über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung die Worte „bei der Durchführung des Betriebsselbstschutzes beratend zu unterstützen" durch die Worte „insoweit bei der Durchführung des Betriebsselbstschutzes beratend zu unterstützen, als regionale Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1965 9767 Selbstschutzberatungsstellen nach Absatz 2 nicht errichtet sind" ersetzt. Bonn, den 21. Juni 1965 Schmitt-Vockenhausen Anlage 7 Umdruck 664 Änderungsantrag des Abgeordneten SchmittVockenhausen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Selbstschutz der Zivilbevölkerung (Selbstschutzgesetz) (Drucksachen IV/897, 1V/3388). Der Bundestag wolle beschließen: In § 66 werden hinter den Worten „die Aufgaben der Gemeinden" die Worte „und des Hauptverwaltungsbeamten der Gemeinde" eingefügt. Bonn, den 21. Juni 1965 Schmitt-Vockenhausen Anlage 8 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Dr. Zimmer für die Fraktion der CDU/CSU zu dem Entwurf eines Gesetzes über den Selbstschutz der Zivilbevölkerung (Selbstschutzgesetz) (Drucksachen IV/897, IV/9610, IV/3388). Die heute zur zweiten und dritten Beratung auf der Tagesordnung stehenden acht bzw. neun Einzelgesetze zum Notstand sind in ihrer Gesamtheit von einer Bedeutung für unser Volk und für die Bundesrepublik Deutschland, die weit über den Rahmen fast aller anderen Gesetze hinausgeht, die wir in der vierten Legislaturperiode verabschiedet haben. Sie sind ein zusammenhängendes Ganzes und sollten daher tunlichst alle zur Verabschiedung kommen. Sie werden ein wichtiger Baustein sein in der Gestaltung der gesicherten Zukunft des deutschen Volkes. Wie schon der Herr Bundeskanzler in der vorigen Woche anläßlich der ersten Beratung der Notstandsverfassung am 16. 6. 1965 ausgeführt hat, sollen diese Gesetze die bisher geschaffene militärische Verteidigungsbereitschaft durch die gleichrangige und ebenso wichtige zivile Verteidigungsbereitschaft ergänzen. Der Herr Bundesverteidigungsminister hat heute morgen in eindrucksvollen Darlegungen die militärische Situation beiderseits der Grenze, die mitten durch unser Volk geht, die Grenze der Freiheit und der Unfreiheit, mit klaren Worten gezeichnet. Er hat mit größter Eindringlichkeit darauf hingewiesen, daß die bisher geschaffene äußerst kostspielige militärische Bereitschaft zur Verteidigung nur die Hälfte wert sei ohne die Schaffung der zivilen Verteidigungsbereitschaft. Er hat weiter die den Frieden erhaltende Wirkung der bisherigen militärischen Bereitschaft der NATO herausgestellt. Die Bundesrepublik Deutschland hat in dieser NATO, wie mir scheint, in mehrfacher Hinsicht eine Sonderstellung. Kein Staat und kein Volk , in Europa ist so stark betroffen von der permanenten Gefährdung durch totalitäre Machthaber. Wie wir noch in den jüngsten Zeiten erfahren haben, sind die Entschlüsse totalitärer Machthaber, aber auch ihr persönliches Schicksal unberechenbar. Bewahrung und Festigung eines gesicherten Friedens und damit die Sicherung unserer Freiheit sind und bleiben die großen Aufgaben der Bundesrepublik Deutschland. Dazu tritt die Durchsetzung der Freiheit auch für unsere 17 Millionen Landsleute in der sowjetisch besetzten Zone. Wenn diese Worte nicht nur in den Wind gesprochen sein sollen, dann muß ihnen die entschlossene Bereitschaft entsprechen, für diese Aufgaben die notwendigen Opfer zu bringen. Die vorliegenden Gesetze werden solche dem deutschen Volk abverlangen. Das sollte ganz klar gesagt werden. Alle Parteien sind sich wohl in den Grundsätzen einig. Diejenigen, die von der jetzigen Stunde des Parlaments als der „Stunde der Wahlgeschenke" sprechen, sollten gerechter und vernünftiger urteilen. Es muß ein hohes Ziel der Politik sein, die Einsicht in die Notwendigkeit dieser Opfer auch denen nahezubringen, die sich bisher mehr oder weniger sträuben, sich diese Auffasung zu eigen zu machen. Die leidvolle Geschichte des deutschen Volkes in den letzten fünf Jahrzehnten mit den furchtbaren Ereignissen und den Folgen einer schmählichen tyrannischen Diktatur mögen manchen Widerstand psychologisch erklären. Wir hoffen, daß er in seinen Resten überwunden wird. Bedenklicher ist es, wenn bei anderen Bürgern in unserem Volke das Denken und das Handeln so einseitig vom materiell begriffenen Wohlstandskomplex beherrscht wird, daß der Blick auf das Ganze des Daseins unseres Volkes für morgen und übermorgen getrübt wird. Man kann nur mit Bewunderung an die Haltung und die Leistungen vieler benachbarter Völker denken, Völker, die aus harten geschichtlichen Erfahrungen konsequent die Folgen gezogen und seit Jahrzehnten gewaltige Opfer für die Bewahrung von Frieden und Freiheit gebracht haben. So Schweden und die Schweiz, die außerhalb der kriegführenden Mächte seit 150 Jahren nach diesem Grundsatz gehandelt haben, in ähnlicher Weise Dänemark, Norwegen, Großbritannien, die ganz sicherlich nicht so permanent und unmittelbar gefährdet sind wie wir selbst. Auch dort gibt es sehr sorgfältig ausgearbeitete Gesetze und seit vielen Jahren die planmäßige Durchführung eines Programms für die Zivilverteidigung. In diesen Völkern steht hinter den Gesetzen ein geschlossener demokratischer Freiheits- und Opferwille des ganzen Volkes. Die Durchführung jener Gesetze ist damit außerordentlich erleichtert. Schweden besitzt bei 7,5 Millionen Einwohnern 20 freiwillige zivile Verteidigungsorganisationen mit 1 Million Mitglieder, darunter 100 000 Frauen und 10 000 Jugendliche. Die Tätigkeit, die die Gesamtverteidigung umfaßt, zielt darauf hin, die staatlichen Verteidigungsmaßnahmen zu stärken und zu ergänzen. Zivilverteidigungsausbildung, Sanitätsdienst, Veterinärdienst, Fernmeldedienst und Transportdienst sind Arbeitsgebiete der freiwilligen Verteidigung. Der freiwillige Beitrag der Frauen auf allen möglichen Gebieten der Verteidigung ist sehr stark. Viele freiwillige Organisationen betreiben 9768 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1965 eine starke Aufklärungstätigkeit, die den Zweck hat, den Verteidigungswillen des Volkes zu erhalten und zu stärken. Diese freiwillige Bewegung ist ein bedeutsames Glied der schwedischen Verteidigung. Mitglieder des Innenausschusses hatten Gelegenheit, an Ort und Stelle in den nordischen Staaten wichtige Eindrücke und Einblicke zu bekommen. Es wäre durchaus zu empfehlen, daß sich auch diejenigen Persönlichkeiten und Vertreter großer Organisationen, die sich hartnäckig der Einsicht in die Notwendigkeit dieser Gesetze verschließen, entschließen, sich bei ihren nordischen Freunden umzusehen und umzuhören und ihren Standpunkt einmal ohne Voreingenommenheit zu überprüfen. Soviel ist sicher, die Gesetze, die wir heute beschließen, werden sich nur dann fruchtbar und bedeutungsvoll auswirken, wenn sie auf dem sicheren Fundament einer zustimmenden Mitarbeit breitester Volksschichten beruhen. Die Durchführung eines Teils dieser Gesetze wird lange Jahre in Anspruch nehmen, insbesondere das Schutzbaugesetz. Es wird Sache der Regierung und des Parlaments sein, von Jahr zu Jahr fortschreitend den Rahmen dafür zu stecken unter Beachtung der jeweiligen finanziellen Möglichkeiten, vielleicht auch der Konjunkturlage, vor allem aber der militärpolitischen Notwendigkeiten. Eines muß klar sein: der Anfang muß jetzt endlich gemacht werden. Aus den Ausführungen des Herrn Bundesverteidigungsministers ist deutlich geworden, wie gefährlich für die Existenz des Volkes schon ein „Spannungsfall" werden kann, der irgendwann von einem potentiellen Aggressor in einem ihm genehmen Zeitpunkt hochgespielt werden kann. An Berlin zu denken, liegt sehr nahe. Diabolische Absichten können darauf hinzielen, etwa durch massive militärische Demonstrationen an der Zonengrenze, in der Bundesrepublik eine Unruhe und ein Durcheinander herbeizuführen, daß die normale staatliche und öffentliche Ordnung überspült wird. Die Gefahr einer Fluchtbewegung und ihrer etwaigen Folgen ist ebenfalls von ihm sehr stark hervorgehoben worden. Wenn wir aber eine solche verhindern wollen, dann müssen wir zuvor jedem einzelnen ermöglichen, die Parole „Bleib zu Hause, meide die Fluchtwege" auch zu befolgen, mit anderen Worten, für den Schutz der Bevölkerung und der Betriebe, für die Sicherstellung der Versorgung, der Ernährung und des Verkehrs das Menschenmögliche vorzubereiten. Das wird mit den vorliegenden Gesetzen versucht. Wenn, wie ich eingangs sagte, kein Volk und kein Staat in Europa stärker an der Erhaltung des Friedens und der Freiheit interessiert sein kann als wir, dann ist es notwendig, daß wir künftig im Kreise der Staaten des Westens unsere Vorstellungen einer Friedenspolitik mit großem Gewicht vertreten können. Erst eine umfassende Abwehrbereitschaft wird unserer Stimme dieses Gewicht geben, das uns die erfolgreiche Geltendmachung der deutschen Gesichtspunkte ermöglichen wird. Im Zusammenhang damit steht folgendes: auf unserem Gebiet stehen Truppen aus den USA, Großbritannien, Frankreich, den Niederlanden, Belgien und Kanada. Wir haben den Wunsch und ein Interesse daran, daß sie neben unseren deutschen Soldaten verteidigungsbereit stehen. Aber es ist doch selbstverständlich, daß jene Völker berechtigt sind, zu verlangen, daß wir auf unserem Gebiet die zivilen Voraussetzungen dafür schaffen, daß diese Truppen im Rahmen der NATO ihre militärische Aufgabe erfüllen können. Wenn das Parlament der Bundesrepublik Deutschland — die Parteien dieses Hohen Hauses — trotz der bevorstehenden Wahlen diese im Vordergrund nicht sehr populären Gesetze beschließt, dann beweist es seine Fähigkeit, seine hohe staatliche Verantwortung und seine Pflicht gegenüber dem deutschen Volk wahrzunehmen und den Auftrag, den das Grundgesetz ihm erteilt hat, zu erfüllen. Das Parlament, das jahraus, jahrein in zahllosen Bemühungen und Gesetzen die sozialen und wirtschaftlichen Daseinsbedingungen für das ganze Volk verbessert hat, dürfte ein Recht darauf haben, auch solche Gesetze zu verabschieden, die zwar notwendige Lasten mit sich bringen, aber dafür die Zukunft sichern. Die Fraktion der CDU/CSU hat es sich mit ihrer Stellungnahme zu diesen Gesetzen nicht leicht gemacht. Sie hat die Vorlagen der Regierung seinerzeit begrüßt und in ihrer Grundtendenz gutgeheißen. Sie hat aber auch zur Vervollkommnung der Gesetze und zu ihrer wirkungsvolleren Gestaltung beigetragen. Sie wird daher dem Gesetzeswerk als Ganzem und damit den Einzelgesetzen, so wie sie in den Ausschüssen verabschiedet sind, vorbehaltlich einiger nicht sehr schwerwiegender Abänderungsanträge, zustimmen. Anlage 9 Umdruck 662 Änderungsantrag der Abgeordneten SchmittVockenhausen und Dr. Even (Düsseldorf) zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Zivilschutzkorps und über den Zivilschutzdienst (Drucksachen IV/2106, IV/3511). Der Bundestag wolle beschließen: Hinter § 39 wird folgender § 40 eingefügt: „§ 40 Die Senate der Länder Bremen und Hamburg werden ermächtigt, die Vorschriften dieses Gesetzes über die Zuständigkeit von Behörden dem besonderen Verwaltungsaufbau ihrer Länder anzupassen." Bonn, den 21. Juni 1965 Schmitt-Vockenhausen Dr. Even (Düsseldorf) Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 192: Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1965 9769 Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 24. Juni 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemmerich (Drucksache IV/3612, Frage X/1): Aus welchen Gründen verzinst die Bundesregierung beim Grunderwerb für den Straßenbau die nicht ausgezahlten Beträge mit einem geringeren Zinssatz als beim Grunderwerb nach dem Landbeschaffungs- und dem Bundesbaugesetz? Beim freihändigen Grunderwerb für Straßenbaumaßnahmen werden die nicht sogleich ausgezahlten Beträge mit dem nach § 246 BGB maßgeblichen gesetzlichen Zinssatz von 4 % verzinst. In Enteignungsverfahren sind nach § 19 Absatz 5 FStrG die Enteignungsgesetze der Länder anzuwenden. Soweit diese eine Verzinsung vorsehen, beträgt der Zinssatz ebenfalls 4 %. Die Bundesregierung hatte im Interesse einer einheitlichen Behandlung der von Maßnahmen des Bundes betroffenen Grundstückseigentümer bereits in der Novelle zum Bundesfernstraßengesetz (BT-Drucks. Nr. 2159, 3. Wahlperiode) vorgesehen, die Entschädigungsbestimmungen des Landbeschaffungsgesetzes auch bei Straßenbaumaßnahmen für entsprechend anwendbar zu erklären. Damit wäre eine höhere Zinszahlung gesetzlich geregelt worden. Dieser Vorschlag der Bundesregierung scheiterte jedoch am Einspruch des Bundesrates. Um dennoch die von Baumaßnahmen des Bundes betroffenen Grundstückseigentümer gleich behandeln zu können, wird die Frage der Zinshöhe jetzt erneut zwischen den beteiligten Bundesressorts erörtert. Es wird angestrebt, auch beim Grunderwerb für den Straßenbau den Zinssatz nach § 17 Absatz 4 des Landbeschaffungsgesetzes zu bemessen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Kompetenzschwierigkeiten? Davon ist mir nichts bekannt.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Damit ist die Fragestunde abgeschlossen.
Als zweiten Punkt rufe ich Punkt 4 der Tagesordnung auf:
Fortsetzung der zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache IV/891);
Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) (Drucksachen IV/3494, zu IV/3494).

(Erste Beratung 56. Sitzung)

Das Wort hat der Bundesminister der Verteidigung, Herr von Hassel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Gesetzgebung über die Frage der Vorsorge für den Ernstfall soll Vorkehrungen treffen, mit denen die Probleme lösbar werden, die im Falle eines Angriffs der Sowjets und ihrer Satelliten gegen die Bundesrepublik sofort gelöst werden müssen. Jeder von uns hofft, daß dieser Ernstfall nie eintreten wird; jeder glaubt, daß zur Zeit ein Krieg unwahrscheinlich ist.
    Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Herr Erler, hat am 16. Juni erklärt: Gefahren drohen, und trotzdem steht der Notstand nicht vor der Tür. Die für die Verteidigung, für die Sicherheit Verantwortlichen — und das sind Bundesregierung und Bundestag — können sich aber nicht darauf beschränken, zu hoffen, daß das nicht eintritt, oder zu glauben, daß Kriege undenkbar wären. Wie sieht die Lage aus?
    Erstens: Jenseits .des Eisernen Vorhangs stehen im mitteleuropäischen Raum und in die Tiefe gestaffelt, also vor unserem Abschnitt Europa, 100 Divisionen, 21 000 Kampfpanzer, 5700 Geschütze über 100 mm, 2200 Angriffsflugzeuge, 400 Mittelstreckenraketen mit doppelter Anzahl von Flugkörpern, 355 Schiffe, davon 90 Unterwasserfahrzeuge, und 60 Raketen tragende Einheiten und 100 Landungsfahrzeuge.
    2 Millionen Soldaten stehen in diesem Abschnitt unter den Waffen.
    Zweitens: die sowjetischen und die Divisionen ihrer Satelliten sind im höchsten Maße modernisiert, im weitesten Sinne mobil, zum größten Teil ,auf voller Kriegsstärke.
    Drittens: Ein entscheidender Teil dieser Divisionen kann aus ,dem Stand zum Angriff antreten.
    Viertens: Ihre rückwärtigen Verbindungen durch Polen sind auf Schiene und Straße in den letzten Jahren derart ausgebaut worden, daß Streitkräfte aus der Tiefe des Raumes in einem bisher nicht erreichten Tempo — vermutlich nahezu unbemerkt — herangeführt werden können. Die Zurücknahme sowjetischer Divisionen aus der SBZ hinter den Bug wäre Augenwischerei; sie könnten mehr oder weniger unbemerkt, fast über Nacht, wieder zugeführt werden.
    Fünftens: Es gibt keinerlei Anzeichen dafür, daß die Sowjets ihre weltweiten Ziele aufgegeben hätten. Es gibt keinerlei Ansätze dafür, daß die Bedrohung geringer geworden sei.
    Sechstens: Trotz der Härte der Auseinandersetzung in anderen Teilen der Welt, z. B. in Südvietnam, ist und bleibt Europa der Schwerpunkt der Auseinandersetzung. Es bleibt der Gefahrenherd.
    Meine Damen und Herren, das erscheint mir die einzig mögliche Ausgangslage, auf die wir und die NATO die eigenen Überlegungen zu gründen haben. Wie sehen diese eigenen Überlegungen aus?
    Oberstes Ziel muß die Verhinderung des Ausbruchs eines Krieges sein. Es gilt nicht nur, den Ausbruch eines atomaren Krieges zu verhindern, sondern eines jeden Krieges. Ein konventioneller Krieg ist keine Alternative zu einem nuklearen. Er darf genausowenig in den Bereich des Möglichen rücken. Die Konzeption der NATO und die deutsche Sicherheitspolitik gehen daher seit eh und je davon aus, daß ein Krieg unter allen Umständen zu verhindern ist. Das heute und sicher auch lin Zukunft gültige Konzept ist das der Abschreckung, der abgestuften Abschreckung, der glaubhaften Abschreckung. Die Sowjets wissen, daß ein Angriff gegen die freie Welt, ein Angriff gegen uns mit den Waffen beantwortet wird, die erforderlich sind, um mit dem Angriff fertig zu werden, die Integrität des Gebietes der NATO zu gewährleisten, sicherzustellen, daß das ohnehin sehr schmale Gebiet der Bundesrepublik nicht durch Geländeverluste noch weiter eingeengt wird. Die Sowjets wissen, daß die Waffen eingesetzt werden, die sie selber haben, deren Wirkung sie also selber kennen, eine Wirkung, die ihnen nicht mehr gestattet, das eigene Risiko und einen etwaigen „Gewinn" zu kalkulieren.
    Auf Grund dieser Sachlage haben die Sowjets von einem Angriff abgesehen und werden ihn nach menschlicher Voraussicht auch in Zukunft unterlassen. Allein die Strategie der glaubhaften Abschrekkung hat uns bisher den Frieden erhalten.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)




    Bundesminister von Hassel
    Was folgt an Konsequenzen daraus für die NATO und damit ganz besonders für uns, die wir am weitesten vorn an der Nahtstelle zwischen den beiden Blöcken liegen? Die Abschreckung muß glaubhaft sein und glaubhaft bleiben, d. h. daß keinerlei Zweifel darüber bestehen darf, daß sie an 365 Tagen eines Jahres funktioniert, daß keine Lücken, keine schwache Stelle, kein schwaches Glied in dieser Kette sein dürfen, die der Konzeption der Kriegsverhinderung durch Abschreckung die Glaubwürdigkeit nehmen.
    Die Glaubwürdigkeit verlangt erstens eine ausreichende Zahl präsenter Streitkräfte, zumindest gleich bewaffnet wie der Gegner, d. h. ausgewogen nuklear und nicht nuklear bewaffnet, gleichermaßen integriert wie die Streitkräfte des Ostblocks, vorzüglich ausgebildet, vorzüglich geführt. Die Glaubwürdigkeit verlangt zweitens, daß diese Streitkräfte in den Verteidigungswillen des deutschen Volkes eingebettet sind, daß dieses Volk seinen Streitkräften den Rücken für ihre Verteidigungsaufgabe freihält. Die Glaubwürdigkeit verlangt drittens, daß sich dieses Volk auch außerhalb der Streitkräfte selber gegen die Gefahren im Inneren schützen kann, daß für dieses Volk alle Vorsorge getroffen wird, auf daß es überlebt, auf das es bestehen bleibt. Die Glaubwürdigkeit verlangt schließlich viertens die Entschlossenheit der NATO, von dieser Stärke Gebrauch zu machen, wenn der Osten auf die Wahnsinnsidee eines Angriffes gegen uns verfallen sollte.
    Wie ist die Wirklichkeit? Erstens. Am Eisernen Vorhang stehen, in die Tiefe gestaffelt, 440 000 deutsche Soldaten und 400 000 Soldaten unserer Partner und Freunde in der NATO. Diese gewaltigen Anstrengungen und Opfer nicht nur der Bundesrepublik sollen das Konzept der NATO, die Abschreckung, gewährleisten. Aber das ist nur die eine Seite der Medaille. Zweitens. Haben wir alle anderen Instrumente bereitliegen, die das Wirksamwerden dieser Konzeption garantieren? Die Antwort lautet nein. Die Regierung hat keine Vollmachten, rechtzeitig das gesamte Bündel der zwingend nötigen Maßnahmen auszulösen, die die Verteidigungsbereitschaft erst wirklich ermöglichen.
    Wie würde es im Ernstfall aussehen? Die Armeen beiderseits sind im höchstmöglichen Umfange technisiert. Die modernen Waffensysteme haben Raum und Zeit schrumpfen lassen. Eine Spannungszeit, in der man in Ruhe abwarten und Vorkehrungen treffen könnte, kann es vielleicht geben; sie wird uns aber äußerstenfalls eine Frist von einigen Tagen gewähren. Eine Mobilmachung im alten Stil gibt es daher sicher nicht mehr. Es werden Stunden oder Viertelstunden über Sein und Nichtsein entscheiden. Das Bild eines Krieges muß in Dimensionen einer Apokalypse gesehen werden. An Stelle des bisher immer gegebenen Weiterlebens der Völker auch nach einer furchtbaren Niederlage ist heute die Gefahr der völligen Vernichtung aller gegeben. Damit endet der Krieg zwar in sich selbst, damit ist er keine Fortsetzung der Politik durch Anwendung militärischer Mittel mehr. Er muß deshalb verhindert werden durch glaubhafte, sinnvolle und perfekte Abschreckung, die selbstverständlich jede Art
    der Vorbereitung zum Verteidigungsfall mit einschließt.
    Meine Damen und Herren! Von den vier Lehren, die die Vereinigten Staaten aus der Kuba-Krise gezogen haben, ist die eine: Das beiderseitige Vorhandensein der Atomwaffe zwingt zur äußersten Behutsamkeit. Und die andere: daß Kriege Probleme nicht mehr lösen können.
    Die anderen beiden Lehren aus Kuba besagen aber, daß nur die Stärke zählt und nur die Entschlossenheit. Stärke und Entschlossenheit sind zwei Seiten einer Medaille. Nur so lange wird der Frieden gesichert sein, wie auch die letzte Vorkehrung gegen einen solchen Krieg getroffen ist und der Wille des Angreifers zur Vernichtung des anderen mit der Gefahr der Selbstvernichtung automatisch verknüpft ist.
    Meine Damen und Herren! Die Bundeswehr ist nur ein Teil des Ganzen, das unter dem Primat der Politik Verteidigungsanstrengungen unternimmt. Wenn aber mangels gesetzlicher Grundlagen und damit mangelnder Vorbereitung der Verwaltungs- und Exekutiv-Apparat im Ernstfall nicht funktionsfähig ist, dann kann auch die Bundeswehr gemeinsam mit unseren Verbündeten die Nation nicht schützen und die Freiheit nicht retten.
    Wer noch glaubt, man könne es dabei bewenden lassen, daß die deutschen Streitkräfte isoliert vom Ganzen unter NATO-Befehl kämpfen sollen, die zivilen Stellen improvisieren müssen und die NATO-Befehlshaber auf Art. 5 Abs. 2 des Deutschlandvertrages angewiesen sind, der hat die Bedeutung einer Notstandsgesetzgebung für die Gesamtverteidigung nicht erkannt.

    (Beifall bei CDU/CSU.)

    Solange wir als einziger Partner der Allianz ohne Notstandsgesetzgebung bleiben, zwingen wir die Bundeswehr, einen Verteidigungsfall zu bestehen, ohne daß erstens für die Aufrechterhaltung der Staatsgewalt und damit für die Stabilität im Inneren Vorsorge getroffen ist, ohne daß zweitens die Operationsfreiheit mit rechtsstaatlichen Mitteln gewährleistet ist und ohne daß drittens die dringend benötigten nationalen Hilfsquellen voll ausgeschöpft werden können. Das heißt mit anderen Worten: unsere großen Verteidigungsanstrengungen militärischer Art, die wir unter gewaltigen materiellen und personellen Opfern machen, diese beachtlichen militärischen und organisatorischen Leistungen unserer Bundeswehr sind nur die Hälfte wert, solange die entsprechenden gesetzlichen Ergänzungen zur Verteidigung fehlen. Unsere Bürger wollen Sicherheit.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ihr Opfer dafür darf nicht einer halben Sache dienen. Sie haben das Recht, höchstmögliche Effektivität der Abschreckung zu fordern.
    Wie aber sieht es damit heute aus? Ich sagte zum ersten: Für die Aufrechterhaltung der Staatsgewalt und für die Stabilität im Innern muß Vorsorge getroffen werden. Ohne eine Notstandsverfassung werden die bewaffneten Streitkräfte im Ernstfall vor Probleme gestellt, die dicht an die Entziehung ihrer



    Bundesminister von Hassel
    Existenzgrundlage rühren. Eine kampffähige Bundeswehr setzt eine intakte Staatsgewalt voraus.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Es wird schwer sein, den Soldaten auch dann noch von der Integrität seines Staatswesens zu überzeugen, wenn die Alliierten ihr Vorbehaltsrecht in seinem Lande ausüben. Sollte die Abschreckung versagen, wäre es für uns bedrückend, wenn wir dann unsere Armee in den Kampf schicken müßten, ohne für eine der Größen Sorge getragen zu haben, aus denen sie die Kraft für die Erfüllung ihres Auftrages schöpft, nämlich ein intaktes Staatswesen und eine selbst in äußersten Krisenlagen unversehrte und nicht durch mangelnde Souveränität aufgeweichte Staatsgewalt. Ohne Stabilität im Innern ist der Kampfauftrag der Bundeswehr auch im materiellen Sinne nicht zu erfüllen.
    Zum zweiten: Die Operationsfreiheit muß mit rechtsstaatlichen Mitteln gesichert sein. Die Aufrechterhaltung der Operationsfreiheit der Streitkräfte verlangt heute u. a. mehr und schnellere Bewegungen, großräumige Inanspruchnahmen, Wechsel von Transportmitteln und Transportarten. Sie erfaßt das gesamte Leben im Staate. Hier kann guter Wille eine fehlende Notstandsverfassung nicht ersetzen. Denken wir nur an die einfachsten Erscheinungsformen: Der Abwehrkampf steht und fällt mit dem Offenhalten der Verbindungswege. Eine sich selbst ,überlassene Bevölkerung, die sich — vielleicht schon auf Gerüchte hin — auf wilde Flucht begibt, Paniklagen schafft und unkontrollierbare Massenreaktionen auslöst, kann Zustände schaffen, die jede Operation unmöglich machen. Es können Verluste an Menschen und Gütern eintreten, die unübersehbar sind, die sich aber durch ,einfachste organisatorische Maßnahmen mit Sicherheit hätten vermindern, wenn nicht gar verhindern lassen. Ohne Notstandsverfassung mit den entsprechenden Ansatzpunkten müßten wir unter Umständen untätig miterleben, wie gerade die Bevölkerung, für deren Schutz die Truppe bestimmt ist, ihren Rettern den Weg versperrt und unterwegs — ohne Schutz und ohne Versorgung, diem Zugriff eines erbarmungslosen Gegners ausgesetzt — diem Untergang preisgegeben wäre.
    Drittens: Der Erfolg eines ,Abwehrkampfes hängt davon ab, daß alle Kräfte und Mittel für die Verteidigung und die Erhaltung der ,Substanzeingesetzt werden können. Ohne Notstandsverfassung ist che Ausschöpfung des nationalen Potentials nicht gesichert. Der Schutz unserer Frauen und Kinder, ja das .Überlieben .der Nation rechtfertigen den vollen Einsatz unserer menschlichen Kräfte und unserer materiellen Güter.

    (Beifall bei der CDU/CSU.— Abg. Dr. Barzel: Sehr wahr!)

    Das ist jedoch unmöglich ohne umfassende gesetzliche Vorsorge und ohne eine funktionsfähige zivile Verwaltung. Wir denken nicht, wie es so töricht heißt, an schrittweises Hineinschleichen in einen Ausnahmezustand, nicht an eine Zwangswirtschaft oder eine Teilmobilmachung im Frieden, nicht an die Militarisierung unseres öffentlichen oder privaten Lebens. Aber niemand könnte uns von Schuld freisprechen, wenn wir mit offenen Augen unterließen, alle nach menschlichem Ermessen denkbare Vorsorge zu treffen, um nicht eines Tages dem Zugriff .eines 'Gegners hilflos ausgesetzt zu 'sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Es wäre verhängnisvoll, eine schwere politische Krise 'in der Welt und eine sich daraus entwickelnde Spannungszeit diem Friedenszustande gleichzusetzen. Das Kriterium einer Spannungszeit ist die zunehmende Verschlechterung der internationalen Lage in einem solchen Maße, daß ein Übergang vom Frieden in den Krieg jederzeit, also auch kurzfristig oder überraschend, erfolgen kann. Zugleich ist die Spannungszeit die letzte und die entscheidende Phase, in der sich die Abschreckungspolitik bis zur höchsten Zuspitzung bewähren muß. Wir haben ja alle schon erlebt, wie schnell sich über Nacht, ja in Stunden die Lage verändern kann. Ich brauche nur an die Berlin-Krisen und an die Kuba-Krise zu erinnern, um vor Augen zu führen, wie plötzlich auch wir am Rande eines Krieges stehen könnten. Die Art und Weise, wie die politische Führung eine Spannungszeit beherrscht, kann bereits vor Beginn offener Kampfhandlungen über Bestand oder Untergang des Volkes entscheiden. Denn gelingt es nicht, ein Höchstmaß an Effektivität zu erreichen, wäre dies geradezu eine Einladung an .den Gegner, diese entscheidende Schwäche militärisch auszunutzen.
    Zum Glück weiß jedoch dieser Gegner genausogut wie wir, daß für diesen Fall der Art. 5 Abs. 2 des Deutschlandvertrages besteht. Wenn Sie mich fragen, wie ich zu diesem Artikel stehe, so kann ich Ihnen sagen: Ich halte den Art. 5, der bewußt als Übergangslösung abgefaßt wurde, über den wir lange Zeit froh sein konnten und in dessen Schutz wir — wenn Sie das Bild gestatten — herangewachsen sind, in diesem Augenblick noch für zweckmäßig und erforderlich. Er gibt uns gegenwärtig Sicherheit und ermöglicht gegenwärtig der Allianz den Einsatz ihrer Mittel, auch, wie wir sicher sind, zum Schutze der Bundesrepublik Deutschland.
    Es ließe aber doch heute, 20 Jahre nach Kriegsende, einen Mangel an Selbstvertrauen erkennen, wenn wir, durch nichts anderes veranlaßt als durch mangelnde Einigkeit, von den alliierten Kommandeuren mehr erhofften als von uns selbst.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Mit dem Verzicht auf die Ablösung des Art. 5 überließen wir es unseren Verbündeten, wie sie ihre Rechte ausüben, wem sie Legislative und Exekutive anvertrauen. Weil dem Art. 5 diese Ungewißheit immanent ist, wird gerade auf den unteren Ebenen jede sinnvolle Vorarbeit in Frage gestellt. Hier ist nicht Mißtrauen gegen unsere Verbündeten mein Beweggrund, sondern einfach die Erkenntnis, daß wir uns selbst zuzurechnen hätten, wenn diese Ungewißheit fortbestünde.
    Lassen Sie mich meine Auffassung und die der Regierung in einer Reihe von Formeln zusammenfassen:



    Bundesminister von Hassel
    Erstens. Eine Binsenwahrheit kennen wir alle, und sie gilt für die äußere genauso wie für die innere Sicherheit: Im Ernstfall kann nur das funktionieren, was schon im Frieden funktionierte. Das haben gewiß auch alle Abgeordneten des Hohen hauses erkannt, die an dem großen Planspiel teilnahmen, das die beiden verantwortlichen Minister der Verteidigung und des Innern vor mehr als Jahresfrist veranstalteten. Meine Damen und Herren, wir sind nicht müde geworden, immer wieder auf diese Erkenntnis hinzuweisen mit dem dringenden Appell, endlich alle Notstandsgesetze im Parlament zu verabschieden.
    Zweitens. Als das Grundgesetz 1949 geschaffen wurde, lag der vordere Rand der Verteidigung Europas westlich des Rheines. Deutschland wäre Schlachtfeld, zumindest Vorfeld gewesen. Als wir tier NATO 1955 beitraten, lag die Verteidigungslinie am Rhein. Damals war der Art. 5 begründet. Denn das Konzept der Verteidigung bezog die Bundesrepublik in ihrer Gänze in das Gefechtsfeld ein, und dort auf dem Gefechtsfeld haben in der Tat die militärischen obersten Befehlshaber praktisch für alles die Verantwortung.
    Drittens. Und heute? Durch unsere Anstrengungen zum Aufbau der Bundeswehr mit unseren Opfern war es möglich, die ganze Bundesrepublik in die Verteidigung einzubeziehen. Am Eisernen Vorhang werden wir verteidigt. Das heißt doch, daß ein fundamentaler Unterschied gegenüber 1948/ 49 oder gegenüber 1955 bei der Annahme des Art. 5 des Deutschlandvertrages besteht. Hinter dem Gefechtsfeld am Eisernen Vorhang sind nunmehr wir Deutschen in erster Linie für unser Volk selbst verantwortlich und nicht mehr die alliierten Befehlshaber.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Viertens. Es ist doch wohl das Mindeste, was die Allianz, die anderen Partner, die Streitkräfte der Franzosen im Süden, der Amerikaner, der Belgier, der Kanadier, der Engländer, der Holländer oder der Dänen von uns verlangen können, daß wir alle gesetzlichen Vorkehrungen treffen können, die ihnen, den Partnern, und uns die Führung eines Verteidigungskrieges überhaupt erst ermöglichen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    In diesem Zusammenhang darf ich einen Hinweis geben, der uns allen zu denken geben sollte. Sie wissen von den gewaltigen propagandistischen Anstrengungen der Sowjetzonenmachthaber, mit allen Mitteln und in einer Flut von Hetze und von Lügen die Verabschiedung einer Notstandsverfassung und einer Notstandsgesetzgebung in der Bundesrepublik zu verhindern. Der alleinige Grund dafür ist, unter allen Umständen die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland zu lähmen. Das ist sehr einfach zu beweisen. Denn diese Hetzpropaganda verschweigt, daß in der SBZ am 20. September 1961, fünf Wochen nach der Errichtung der Mauer, ein Verteidigungsgesetz in Kraft trat, von dem Verteidigungsminister General Hoffmann laut „Neues Deutschland" vom 21. September 1961 erklärte, daß in diesem Gesetz alle grundlegenden Bestimmungen
    niedergelegt sind, die es ermöglichen, in Friedenszeiten wie auch im Verteidigungsfall alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der SBZ durchführen zu können. Wer sich die Mühe macht, dieses Verteidigungsgesetz im Gesetzesblatt der Zone Teil I 19/61, Seite 175, Nr. 18 vom 20. September 1961, zu studieren, wird feststellen müssen, daß dort die perfekteste Notstandsregelung eines totalitären Regimes „gesetzlich" verankert worden ist.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Drüben ist genau das praktiziert, was uns die Ostzonenpropagandisten mit Lügen und Verleumdungen hüben unterstellen und was wir keinesfalls wollen; ich betone: keinesfalls wollen!
    Dieses Verteidigungsgesetz der Zone ist ein Freibrief für die unumschränkte Machtgewalt eines Diktators. Es ist ergänzt worden durch eine Reihe von Verordnungen, die im Gesetzblatt der Zone Teil I 1962 Nr. 1, Seite 5, nachzulesen sind — ich erwähne nur einen Teil: Sonderregelung für den Einsatz von Frauen, Leistungsverordnung, Entschädigungsverordnung, Finanzverordnung usw. usf. —, die den sogenannten Verteidigungsrat selbst unter Ausschaltung des Scheinparlaments der SBZ als Notstandsgremium ausweisen, das unter Ulbricht die Koordination aller Maßnahmen für den inneren und den äußeren Notstand zu vollziehen hat.
    Ich betone noch einmal ausdrücklich, um nicht das geringste Mißverständnis aufkommen zu lassen: Wir wollen kein diktatorisches Ausnahmerecht, wie es Herr Ulbricht praktiziert, sondern uns geht es darum, daß unser Staat auch in der Stunde der Not ein freiheitlicher und sozialer Rechtsstaat bleibt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Fünftens. Als der verantwortliche Inhaber der obersten Befehls- und Kommandogewalt der Bundeswehr muß ich dem Hohen Hause mit größter Deutlichkeit sagen: Die Bundeswehr muß erwarten, daß das Parlament die rechtlichen Instrumente schafft, die uns erst in die Lage versetzen, unseren militärischen Auftrag zu erfüllen.

    (Beifall in der Mitte. — Abg. Dr. Barzel: Hört! Hört!)

    Die Bundeswehr muß wissen, daß sie sich im Verteidigungswillen unseres Volkes geborgen fühlen kann.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Dieser Wille aber dokumentiert sich zuallererst dadurch, daß das Volk durch seine gewählten Volksvertreter die Gesetze schafft, die unerläßlich sind zur Realisierung des — meines Erachtens unbestrittenen — Konzepts der Friedenserhaltung durch eine glaubwürdige Abschreckung.
    Sechstens. In den Krisenzeiten 1961 und 1.962 rief man bei uns nach dem starken Arm der Amerikaner. Man war bereit, die Wehrpflicht zu verlängern. Man ging mit Großzügigkeit an der Haushaltsenge für die Verteidigung vorbei. Man machte alle Anstrengungen. Man war sofort bereit, das Gespräch über die Notstandsfragen aufzunehmen. Wenn dann aber die Krise abklingt, weil ,die Sowjets die Entschlossenheit



    Bundesminister von Hassel
    und die Stärke des Westens richtig in ihr Kalkül einbeziehen, dann ist hier plötzlich alles vergessen, dann glaubt man, dann hofft man, dann neigt man sehr rasch wieder dazu, die der freien Welt und uns drohenden Gefahren zu verharmlosen. Ich wiederhole: Dann hofft man, dann glaubt man, anstatt nüchtern zu überlegen, was zu geschehen hat, damit uns künftig nicht eine Krise unvorbereitet trifft.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Dieses Hohe Haus kann, wenn es die Pflicht zur Vorsorge für Notzeiten ernst nimmt, niemals unser aller Wunschdenken, .daß schon nichts passieren wird, als Garantiescheck dafür nehmen, daß wir unbefristet Zeit hätten, diese Vorsorge zu regeln.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Es kommt auf die rechtzeitige Vorsorge an, und die Zeitspanne dieses „rechtzeitig" ist nicht meßbar.
    Und siebentens. Wenn die Sozialdemokraten die Notstandsgesetze im Grundsatz bejahen, sie aber jetzt nicht verabschieden wollen, dann muß ich die Frage stellen: Sind Sie in der nächsten Legislaturperiode bereit? Und was erhoffen Sie sich von einer Verschiebung? Hoffen Sie dann auf noch weichere, auf verwaschene, papierne und für den Notstandsfall unpraktikable Gesetze?

    (Sehr gut! in der Mitte.) Sind Sie sich nicht klar darüber — —


    (Abg. Wehner: Sie sind ein unverschämter Fragesteller! Sie sind kein Minister, sondern ein unverschämter Fragesteller! — Weitere Zurufe von der SPD. Gegenrufe von der CDU/CSU: Gewissensfragen!)

    — Herr Wehner, sind Sie sich nicht darüber im klaren, daß eine derartig unzulängliche Gesetzgebung dann eine verantwortliche Regierung gar nicht mehr in die Lage versetzen kann, in der Stunde der Not ihre Pflicht zu tun?

    (Beifall in der Mitte.)

    Die gefundenen Kompromisse sind schon heute das Alleräußerste, was aus militärischer Sicht zugestanden, was gerade noch hingenommen werden kann. Im Grunde genommen gehen diese Kompromisse bereits zu weit, und Sie versagen es sich, selbst die mitzumachen.

    (Abg. Wehner: Dann setzen Sie sich mit Herrn Barzel auseinander und nicht mit uns!)

    — Herr Barzel ist Ihnen nur entgegengekommen in der Sorge, daß das ganze Hohe Haus endlich diese Gesetze verabschiedet.

    (Abg. Wehner: Unterlassen Sie dann diese Feststellung hier, wenn es möglich ist, entgegenzukommen!)

    — Dann sagen Sie uns, wie die Gesetze aussehen müssen, die Sie mitmachen!

    (Abg. Wehner: Ihre Fragen sind doch bestellte, provozierende Fragen! Zu nichts anderem stehen Sie doch hier! Nächstes Jahr werden Sie hier unten sitzen! Dann werden wir mal sehen, wie Sie reden!)

    — Dann werden wir sehen, was Sie für eine Notstandsverfassung machen. Wahrscheinlich werden Sie einsehen, daß das, was Sie bisher getan haben, falsch gewesen ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich wiederhole: Wie müßten die Gesetze aussehen, die Sie mitmachen würden? Das wären keine Gesetze mehr, mit denen eine verantwortliche, demokratisch gewählte Staatsführung das 'überleben in Frieden und in Freiheit gewährleisten könnte.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD.)

    Das wären keine Gesetze mehr, mit denen die Bundeswehr ihre Verteidigungsaufgaben erfüllen könnte. Im übrigen würden Sie im Ernstfall, den Gott verhüten möge, gar nicht mehr die Zeit haben, Ihr Nein in ein einsichtsvolles Ja zu revidieren.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, jeder Mangel an Entschlossenheit und Festigkeit, alle Meinungsverschiedenheiten und Gegensätze werden vom potentiellen Gegner als ein Zeichen von Schwäche gewertet und genutzt. Auf der Grundlage eigener Kraft sind Entschlossenheit und Festigkeit im Gegensatz zu Entschlußlosigkeit und Zaghaftigkeit wichtiger Mittel, einen Krieg zu verhindern. Vergessen Sie nicht, was Ihre Entscheidung für oder gegen die Sicherheit unseres Staates, für oder gegen unsere Souveränität, für oder gegen den Vorrang des Ganzen vor den Interessen einzelner Gruppen bedeuten würde. Es ist ein Votum für die Vernunft, für den Willen zur Selbsterhaltung, und — lassen Sie mich das einmal sagen — es ist auch das Votum für die nationale Selbstachtung.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Es ist die Pflicht des Hohen Hauses, die Voraussetzungen zu schaffen, mit denen einer Krise glaubhaft begegnet werden kann. Clausewitz sagt dazu:
    Wehe dem Volke, das mit einer halben Politik und gefesselten Kriegskunst auf einen Gegner trifft, der wie das rohe Element keine anderen Gesetze kennt als die seiner innewohnenden Kraft. Damit wird jeder Mangel an Tätigkeit und Anstrengung ein Gewicht in der Waagschale des Gegners, und ein geringer Stoß reicht oft hin, das Ganze zu Boden zu werfen.
    Ich schließe mit einer Formulierung des katholischen Militärbischofs Dr. Franz Hengsbach:
    Wer den Krieg nicht will, muß für einen starken Frieden sorgen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und Abgeordneten der FDP.)