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ID0418819600

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    Deutscher Bundestag 188. Sitzung Bonn, den 26. Mai 1965 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Dr. Mälzig 9453 A Erweiterung der Tagesordnung 9453 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des Grundstücks der ehemaligen Luftfahrtforschungsanstalt München e. V. in Ottobrunn (Drucksache IV/3475) . . . . . . . . . . . 9453 B Fragestunde (Drucksache IV/3458) Fragen der Abg. Frau Welter (Aachen) : Fehlen von Kinderstationen in Krankenhäusern Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . 9453 B, 9454 D Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) 9453 D, 9454 D Frau Haas (CDU/CSU) 9454 A Geiger (SPD) . . . . . 9454 B, 9455 A Dorn (FDP) 9454 C Fragen des Abg. Seibert: Beeinflussung der Fahrtüchtigkeit durch Arzneimittel — Gefährdung des Straßenverkehrs 9455 A Frage des Abg. Rademacher: Verkehrshinweise für mit Fahrzeugen einreisende Ausländer Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 9455 C Rademacher (FDP) 9456 A Fragen des Abg. Ritzel: Deutsche Schulen im Ausland — Kulturabteilung des AA Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 9456 B Ritzel (SPD) 9456 C Strohmayr (SPD) . . . . . . . 9457 B Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . . 9457 D Börner (SPD) 9457 D Kahn-Ackermann (SPD) 9458 A Frage der Abg. Frau Haas: Erlaß der Kfz-Steuer für Eltern körperbehinderter Kinder Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 9458 C Frau Haas (CDU/CSU) 9458 D Frage des Abg. Wagner: Steuerbefreiung für Überstunden . . . 9459 A Frage des Abg. Dröscher: Verlegung des Militär-Flugplatzes aus dem Stadtgebiet Bad Kreuznach Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 9459 A Dröscher (SPD) . . . . . . . . 9459 B Fragen des Abg. Tobaben: Deutsche Hähnchenmästerei Hüttebräuker, Staatssekretär . . . 9459 D, 9460 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1965 Fragen des Abg. Ramms: Ausschluß von Wehrpflichtigen aus gewissen Bundeswehreinheiten nach früherem Besuch in Ost-Berlin Gumbel, Staatssekretär 9460 C Ramms (FDP) 9460 C Dorn (FDP) 9461 A Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Teilnahme von Angehörigen der Bundeswehr an parteipolitischen Veranstaltungen Gumbel, Staatssekretär . 9461 B, 9461 C, 9463 B Dr. Rutschke (FDP) . . 9461 C, 9461 D, 9463 B Cramer (SPD) 9462 A, 9463 C Dr. Rinderspacher (SPD) 9462 B Kreitmeyer (FDP) . . . . . . 9462 D Berkhan (SPD) 9463 A Fragen der Abg. Frau Döhring: Übernahme der Stuttgarter MoltkeKaserne durch die Bundesvermögensverwaltung Gumbel, Staatssekretär . 9463 D, 9464 B Frau Döhring (SPD) . . . . . . . 9463 D Frage des Abg. Kreitmeyer: Auszüge aus der Debatte über die Verjährung der Naziverbrechen zur Information der Truppe Gumbel, Staatssekretär 9464 B Kreitmeyer (FDP) . . . . . . 9464 C Berkhan (SPD) 9464 D Frage des Abg. Dr. Hoven: Verbot der Teilnahme von Amateurboxern als Bundeswehrsoldaten an den Europameisterschaften in Ost-Berlin Gumbel, Staatssekretär 9465 A Dr. Hoven (FDP) 9465 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Führung ausländischer akademischer Grade in der Bundesrepublik . . . . 9460 B Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache IV/2524); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3480); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/3467) — Zweite und dritte Beratung — Jahn (SPD) 9465 C Entwurf eines Gesetzes über die Tilgung von Ausgleichsforderungen (Drucksache IV/2524); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3480); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3414) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 9466 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz) (Drucksache IV/1550); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3436); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung (Drucksache IV/3423) — Zweite und dritte Beratung — Hirsch (SPD) . . 9466 D, 9467 C, 9475 A Böhme (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 9467 B, 9471 B Dr. Schmid, Vizepräsident . . . . 9467 C Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 9468 C Spitzmüller (FDP) . . . . . . 9477 D Deneke (FDP) 9478 C D. Dr. Gerstenmaier (CDU/CSU) . 9478 D Windelen (CDU/CSU) . . . . . 9479 D Nächste Sitzung 9480 Anlagen 9481 Deutscher Bundestag - 4. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1965 9453 188. Sitzung Bonn, den 26. Mai 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlage t Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 31. 5. Dr. Adenauer . 26. 5. Adorno 26. 5. Frau Albertz 26.5. Dr. Aschoff 26. 5. Dr. Atzenroth 26. 5. Dr. Dr. h. c. Baade 26. 5. Bading * 26. 5. Dr.-Ing. Balke 26. 5. Bauer (Wasserburg) 26.5. Bäuerle 26. 5. Bazille 15. 6. Bergmann * 26. 5. Fürst von Bismarck 28. 5. Frau Blohm 26. 5. Brand 26.5. Frau Brauksiepe 26. 5. Brünen 14. 6. Burgemeister 26. 5. Busch 26. 5. Büttner 30. 5. van Delden 26. 5. Dr. Dr. h. c. Dresbach 5. 6. Eisenmann 26. 5. Frau Dr. Elsner * 26. 5. Dr. Emde 26. 5. Eschmann 26. 5. Etzel 26. 5. Faller * 26. 5. Felder 29. 5. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 26. 5. Gewandt 28. 5. Glombig 31. 5. Frau Griesinger 26. 5. Gscheidle 26. 5. Frhr. zu Guttenberg 15. 6. Dr. Hesberg 26. 5. Hesemann 26. 5. Hörauf 26. 5. Frau Dr. Hubert 26. 5. Hübner 26. 5. Illerhaus 26. 5. Dr. Jungmann 26. 5. Kalbitzer * 26. 5. Killat 26. 5. Frau Kleinert 15. 6. Dr. Koch 26.5. Könen (Düsseldorf) 26. 5. Koenen (Lippstadt) 26. 5. Frau Korspeter 20. 6. Dr. Kreyssig * 26. 5. Kriedemann * 26. 5. Kulawig 26. 5. Leber 20. 6. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete() beurlaubt 'bis einschließlich Lenz (Bremerhaven) 31.5. Dr. Löbe 26. 5. Dr. Lohmar 28. 6. Lücker (München) * 26. 5. Maier (Mannheim) 15. 6. Dr. Mälzig 26. 5. Dr. Martin 26. 5. Mattick 26. 5. Merten 26. 5. Metter 26. 5. Metzger * 26. 5. Michels 15. 6. Mick 26. 5. Missbach _ 26.5. Moersch 15. 6. Dr. h. c. Dr.-Ing Möller 26. 5. Dr. Müller-Hermann 26. 5. Neumann (Allensbach) 26.5. Oetzel 26. 5. Opitz 26. 5. Pöhler 26. 5. Dr. Ramminger 26. 5. Reichhardt 26. 5. Frau Renger 26. 5. Richarts 26. 5. Riedel (Frankfurt) 26.5. Seifriz 26. 5. Seuffert 26. 5. Dr. Seume 26. 5. Dr. Sinn 26. 5. Schlüter 3. 6. Schmidt (Braunschweig) 26. 5. Dr. Schneider (Saarbrücken) 26. 5. Dr. Starke 26. 5. Frau Strobel * 26. 5. Tobaben 26. 5. Wehking 26. 5. Wendelborn 26. 5. Werner 26. 5. Wieninger 26. 5. Wischnewski 26. 5. Dr. Zimmermann (München) 26. 5. Zoglmann 26. 5. Zühlke 6. 6. Anlage 2 Umdruck 660 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (2. ÄndG-BEG) (Drucksachen IV/1550, IV/3423). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 1 werden in § 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe f die Worte „als deutscher Staatsangehöriger" gestrichen. 2. In Artikel I Nr. 14 wird Buchstabe b (§ 30 Abs. 3) gestrichen. 9482 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1965 3. In Artikel I Nr. 38 Buchstabe b (§ 83 Abs. 2) wird die letzte Zeile „ab 1. Oktober 1964 = 785 DM" geändert in „vom 1. Oktober 1964 bis 31. Dezember 1965 = 785 DM". Außerdem wird folgende neue Zeile angefügt: „ab 1. Januar 1966 = 1000 DM". 4. In Artikel I Nr. 45 Buchstabe a (§ 95 Abs. 1) wird die letzte Zeile „ab 1. Oktober 1964 = 785 DM" geändert in „vom 1. Oktober 1964 bis 31. Dezember 1965 = 785 DM". Außerdem wird folgende neue Zeile angefügt: „ab 1. Januar 1966 = 1000 DM". 5. In Artikel I Nr. 55 wird in § 116 Abs. 1 der Halbsatz hinter den Worten „in Höhe von 10 000 Deutsche Mark" gestrichen und das Komma durch einen Punkt ersetzt. Absatz 2 wird gestrichen. 6. In Artikel I Nr. 63 wird in § 141 folgender neuer Absatz 3 a eingefügt: „ (3 a) Anspruch auf eine Soforthilfe in Höhe von 3000 Deutsche Mark hat der Verfolgte, dem die Freiheit mindestens auf die Dauer von drei Jahren entzogen worden ist und der zur Zeit der Freiheitsentziehung die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat. Absatz 2 findet entsprechende Anwendung. Der Anspruch besteht nicht, wenn dem Verfolgten ein Anspruch auf Soforthilfe nach Absatz 1 oder 1 b zusteht." 7. In Artikel I wird folgende neue Nummer 67 a eingefügt: ,67 a. Es wird folgender neuer § 148 a eingefügt: „§ 148 a (1) Ist eine durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen an ihrem Eigentum oder an ihrem Vermögen geschädigte juristische Person, Anstalt oder Personenvereinigung oder deren Rechts- oder Zwecknachfolger gemeinnützig im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung, so kann ihr auf Antrag zur Milderung einer sich durch die §§ 142 bis 148 ergebenden Härte ein Härteausgleich gewährt werden, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. (2) Anträge auf Gewährung eines Härteausgleichs nach Absatz 1 sind bis zum 31. Dezember 1965 zu stellen. (3) Für die Gewährung des Härteausgleichs wird ein Sonderfonds in Höhe von 10 Millionen Deutsche Mark gebildet, der vom Land Baden-Württemberg verwaltet wird."' 8. In Artikel I Nr. 73 werden in § 157 a Abs. 1 letzter Satz die Worte „nach Inkrafttreten dieses Gesetzes" durch die Worte „nach dem 29. Juni 1956" ersetzt. 9. In Artikel I Nr. 82 Buchstabe c wird in § 171 Abs. 2 folgender neuer Buchstabe d angefügt: „d) zugunsten von Verfolgten, die die Voraussetzungen der §§ 150, 154 erfüllen und ihren letzten Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in einem dem Deutschen Reich nach dem 30. September 1938 angegliederten Gebiet einschließlich des ehemaligen Protektorats Böhmen und Mähren gehabt haben, wegen eines Schadens in der Ausbildung." In Artikel V Nr. 1 wird folgender Absatz 1 a eingefügt: „(1 a) Eine Beihilfe aus dem zu errichtenden Sonderfonds erhält auch der Verfolgte, der auf die Dauer von mindestens sechs Monaten den Judenstern getragen oder unter menschenunwürdigen Bedingungen in der Illegalität gelebt hat (§ 47 BEG). Ein Anspruch auf diese Beihilfe besteht nicht, wenn der Verfolgte eine Beihilfe nach Absatz 1 erhält." 10. In Artikel V Nr. 1 Abs. 2 wird „700 Millionen Deutsche Mark" durch „1200 Millionen Deutsche Mark" ersetzt. 11. In Artikel V Nr. 1 wird folgender Absatz 6 a eingefügt: „(6 a) Die Beihilfe nach Absatz 1 a beträgt 1000 Deutsche Mark." 12. Artikel V Nr. 1 Abs. 10 wird wie folgt gefaßt: „ (10) Die Höhe des Steigerungsbetrages, der nach Absatz 8 gezahlt wird, bestimmt sich nach dem Verhältnis des nach Auszahlung der Grundbeträge gemäß den Absätzen 5 und 6 und der Beihilfen gemäß Absatz 6 a verbleibenden Fondsbetrages zu der Gesamtzahl der festgestellten Steigerungsbeträge. Dabei sind die Beträge, die durch Anrufung der Entschädigungsgerichte streitbefangen sind, angemessen zu berücksichtigen." 13. In Artikel V Nr. 2 wird der Absatz 2 wie folgt gefaßt: „ (2) Ist der Berechtigte nach Verkündung dieses Gesetzes verstorben, so steht der Anspruch auf Beihilfe nach Nummer 1 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 1 a seinem Ehegatten und im Falle dessen Todes den Kindern des Verfolgten zu; im Falle der Nummer 1 Abs. 2 Satz 2 steht der Anspruch auf (lie Beihilfe den Kindern des verstorbenen Verfolgten zu." 14. In Artikel VI Nr. 1 wird a) Absatz 2 a gestrichen, b) in Absatz 4 der Satz 3 gestrichen. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1965 9483 16. In Artikel XI sind folgende Änderungen vorzunehmen: a) In Nr. 1 Zeile 1 muß zwischen den Nummern 3 a und 5 eingefügt werden „4 (§ 10 Abs. 1, 2 und 3)"; b) in Nr. 1 Zeile 2 werden die Worte „14 Buchstabe b" gestrichen; c) in Nr. 1 Zeile 4 werden die Worte „21. Buchstabe a" gestrichen; d) in Nr. 1 Zeile 8 wird „64 bis 70" durch „65 bis 70" ersetzt; e) in Nr. 1 Zeile 11 wird „87 Buchstaben b bis g" durch „87 Buchstaben b bis h" ersetzt; f) in Nr. .4 wird „Buchstabe c" durch „Buchstabe c zweiter Halbsatz" ersetzt; g) in Nr. 6 Zeile 3 werden hinter der Nr. 14 die Worte „Buchstabe ,a" gestrichen; h) in Nr. 6 Zeile 5 wird „21 Buchstaben ,a und b" durch „21 Buchstaben a, b und c erster Halbsatz" ersetzt;, i) in Nr. 6 Zeile 7 muß zwischen den Nummern 43 a und 45 die Nr. 43 b und zwischen den Nummern 54 und 58 a die Nr. 58 eingefügt werden; k) in Nr. 6 Zeile 9 muß zwischen den Nummern 64 und 71 die Nr. 67 a eingefügt werden. Bonn, den 26. Mai 1965 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion
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    Rede von Martin Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Herr Bundespräsident hat in seiner Rede in Bergen-Belsen am 25. April dieses Jahres gesagt, nur dann könne aus der Vergangenheit eine bessere Zukunft hervorwachsen, wenn wir uns offenhalten für das einzige Heilmittel, nämlich für das Wirken der Gnade. Er fuhr dann fort — ich darf das, mit Genehmigung des Herrn Präsidenten, wegen der Bedeutung dieser Worte wörtlich zitieren —:
    Dieser Gnade können wir aber durch unser persönliches Verhalten und durch die Art, wie unser Volk an den großen Menschheitsaufgaben unserer Zeit mitwirkt, den Boden bereiten. Als erstes gilt es, den Schaden wiedergutzumachen allen denen gegenüber, die Unrecht erdulden mußten. Diese Bereitschaft erstreckt sich auf alle Betroffenen, gleichviel welcher Nation sie angehören mögen.
    Sie umschließt insbesondere die jüdischen Mitbürger, die in unserer Mitte leben, ihre Glaubensgenossen im Ausland und auch den Teil des Judentums, der sich im Staate Israel als Volk vereinigt hat.
    So unser Bundespräsident.
    Ich freue mich, feststellen zu können, daß dieses Gesetz, daß wir heute zu verabschieden haben, im Kern und im Ganzen gesehen dieser Forderung des Herrn Bundespräsidenten entspricht.
    Das Gesetz läßt selbstverständlich manche Hoffnung unerfüllt. Es hat weiterhin Lücken. Es ist nicht der letzte Stein der Weisen. Das kann es auch nicht sein. Aber es löst die wesentlichen Probleme, und es löst sie so, glaube ich, daß wir uns mit dieser Novelle sehen lassen können.
    Meine Damen und Herren! Die Arbeiten des Wiedergutmachungsausschusses, die sich ja sehr lange hingezogen haben, waren deswegen so schwierig, weil wir unsere Entscheidung nicht nur — wie es eigentlich hätte sein sollen — nach dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit treffen konnten; wir hatten auch zu beachten Fragen der politischen Zweckmäßigkeit, wir hatten zu beachten insbesondere Fragen der finanziellen Möglichkeiten. Wir hatten aber endlich auch an die Frage zu denken, ob jetzt, nach zwanzig Jahren, bestimmte Bestimmungen des Gesetzes, die wir vielleicht gern geändert hätten, bei einer Änderung noch praktikabel sein würden. Um Ihnen das an ,einem Beispiel zu erläutern: Eine Merkwürdigkeit des Gesetzes besteht darin, daß zwar die Witwe eines deutschen Verfolgten, eines voll tanspruchsberechtigten Verfolgten, deren Mann an den Folgen der Verfolgung acht Monate nach seiner Inhaftierung verstorben ist, einen Anspruch auf eine Lebensschadensrente hat, nach dem geltenden Gesetz aber nicht die Witwe eines Verfolgten der Sondergruppen der §§ 150 und 160. Vom Standpunkt der Gerechtigkeit ist es wirklich nicht einzusehen, warum nicht auch diese Witwe eine Entschädigung bekommen soll. Aber wenn man das jetzt, zwanzig Jahre nach dem Kriege, durch das Gesetz neu einführen würde, wäre eine solche Bestimmung völlig unpraktikabel gewesen. Denn wie soll eine
    Entschädigungsbehörde dm Jahre 1965 feststellen, an welchen Gründen und warum ein Mann etwa im Jahre 1949 oder 1946 verstorben ist, zumal es Unterlagen und Ermittlungsmöglichkeiten in dieser Hinsicht kaum gibt. So gern also ich und wahrscheinlich alle Mitglieder des Ausschusses auch dieses Problem gelöst hätten, es ist heute von der Praxis her nicht mehr lösbar. So gibt es viele Probleme, die sicherlich der gesamte Ausschuß im Einvernehmen mit dem Ministerium gern gelöst hätte, die heute einfach nicht mehr lösbar sind, weil die Zeit über sie hinweggegangen ist.
    Darüber, daß wir es dennoch geschafft haben, die wesentlichen Anliegen zu erfüllen, die wir im Ausschuß vorliegen hatten und die uns von den Verbänden, von ,den Sachverständigen und von allen, die an ,diesem Gesetz mitgearbeitet haben, vorgetragen worden sind, bin ich froh. Das muß ich Ihnen ehrlich bekennen. Aus diesem Grunde möchte ich mich mit besonderem Nachdruck — nicht als Höflichkeitsfloskel — bei all denen bedanken, die mitgearbeitet haben. Ich möchte mich auch bei all denen bedanken, die dem Ausschuß geschrieben haben, all den Tausenden von Menschen, die mit Anregungen aller Art, vernünftigen und unvernünftigen, guten und schlechten, dem Ausschuß geholfen haben.
    Ich möchte nur ein Beispiel hervorheben, weil ich es für wichtig halte. Ein junger Beamter eines Ministeriums dieser Bundesregierung, des Verteidigungsministeriums, Herr Behr, hat uns vielleicht den besten Vorschlag von allen diesen Eingaben unterbreitet. Erstaunlicherweise hat er ihn als einziger gebracht; die Verbände hatten ihn nicht. Ich finde es großartig, daß ein junger Beamter des gehobenen Dienstes in der Lage war, uns einen so ausgezeichneten Vorschlag zu machen. Daß wir diesen Vorschlag nicht haben verwirklichen können, hat allein finanzielle Gründe. Mir selbst hat es sehr leid getan, daß gerade dieser Vorschlag, der in der Sache gut ist, nicht hat zum Zuge kommen können.
    Wir haben aber auch all den Verbänden zu danken, all denen, die man normalerweise so als Lobbyisten bezeichnet. Natürlich haben sie ihre Interessen vertreten. Aber ohne ihre Sachkunde wäre unsere Arbeit auch nicht möglich gewesen.
    Besonderen Dank aber schulden wir den Beamten des Bundesfinanzministeriums und der deutschen Länder, die an unseren Beratungen teilgenommen haben. Denn ohne sie wären diese Beratungen bei der Schwierigkeit der Materie kaum möglich gewesen. Ich möchte wiederum einen Namen hervorheben, nämlich den des Herrn Regierungsdirektors Zorn. Er hat in all dieser Zeit, in der wir gearbeitet haben, bewiesen, welch exzellenter Sachkenner er ist. Ich habe viele Meinungsverschiedenheiten mit ihm gehabt. Aber das, was er mir entgegengehalten hat, war immer voll Sachkunde und war immer von dem Ernst der Verantwortung getragen. Ich hebe seinen Namen hervor, weil ich meine, daß eine solche entsagungsvolle Arbeit eines Beamten ausgerechnet in der Entschädigungs- und Wiedergutmachungsabteilung des Finanzministeriums Dank



    Hirsch
    verdient. Herr Zorn ist schließlich derjenige, der sozusagen als Frontsoldat des Ministeriums immer seine Brust hat hinhalten müssen gegen die Angriffe, die ihn getroffen haben und an sich andere treffen sollten. Was soll er denn anders tun, als den Standpunkt seines Hauses vertreten, insbesondere wenn es um die Finanzen geht!
    Wir schulden den gleichen Dank aber auch den Länderreferenten, die sehr intensiv, viel mehr, als sonst üblich, an unseren Arbeiten teilgenommen haben. Wir schulden auch sehr viel Dank allen Mitgliedern des Ausschusses, die ständig an unseren Beratungen teilgenommen haben.
    Den größten Dank aber schulden wir dem Präsidenten dieses Hauses, Herrn Dr. Gerstenmaier, der gestern nachmittag in einer großen Krise unserer Arbeit, als wir alle bereits meinten, es sei hoffnungslos geworden, zu einer einstimmigen Verabschiedung dieses Gesetzes zu kommen, die Initiative ergriffen und es durch seine Verhandlungsführung geschafft hat, uns an einen Tisch und zu einer Meinung zu bringen. Ich glaube, nicht nur wir hier, sondern das ganze deutsche Volk schuldet ihm Dank, weil es sonst nämlich zu dem schrecklichen Ergebnis gekommen wäre, daß dieses für das Ansehen des deutschen Volkes so wichtige Gesetz hier in diesem Hause kontrovers verabschiedet worden wäre mit eventuell sehr harten Debatten, die unserem Ansehen ganz sicherlich nicht förderlich gewesen wären.
    Nun, meine Damen und Herren, ich will mich kurz fassen, da wir Gott sei Dank — ich sage noch einmal ganz betont: Gott sei Dank — hier nicht mehr zu streiten brauchen. Ich möchte daher auch nicht mehr mit dem argumentieren, was der Herr Kollege Böhme, oder mit dem, was der Herr Finanzminister gesagt hat. Ich möchte nur der Ordnung halber betonen, Herr Minister, daß ich in einem Grundsatzpunkt, der bei unserer Entscheidung jetzt im Endergebnis allerdings keine Rolle gespielt hat, nach wie vor mit aller Entschiedenheit eine andere Meinung vertreten muß. Sie haben hier wiederum gesagt — und das ist immer der Standpunkt Ihres Hauses gewesen —, diejenigen, die im Zuge der Kriegsereignisse in den Strudel gerissen worden seien, hätten keine Ansprüche gegen uns, und es handle sich um freiwillige Leistungen ihnen gegenüber aus humanitären Erwägungen.
    Ich halte diesen Standpunkt für falsch. Es ist vollkommen richtig, daß Leute, die in den Strudel der Kriegsereignisse geraten, nach dem Völkerrecht keine individuellen Schadensersatzansprüche gegen einen fremden Staat haben. Wessen Haus im Kriege zerstört wurde, wer gefallen ist, wer verwundet wurde, wem individuell von irgendeinem Soldaten Unrecht angetan wurde — was in jedem Kriege vorkommt —, der hat keinen individuellen Anspruch. Wenn aber ein Staat ausrückt, fremde Länder besetzt und im Rücken des anständigen, ehrlichen Frontsoldaten dann seine Schergen herausschickt, um planmäßig und bewußt und vorsätzlich Menschen zu
    ermorden, dann ist das nicht eine Folge des Krieges,
    sondern planmäßiger Mord im Rücken des Krieges.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Der Krieg hat mit diesen Morden nichts zu tun. Er hat es Hitler lediglich ermöglicht, auch die Menschen zu morden, die außerhalb des deutschen Reichsgebietes gelebt haben.

    (Beifall bei der SPD.)

    Daher möchte ich mit aller Entschiedenheit betonen, daß diese gequälten, ermordeten und geschändeten Menschen einen individuellen Anspruch gegen uns haben. Und wenn normale Völkerrechtslehrbücher darüber nichts schreiben, so liegt das daran, daß ein Völkerrechtler nicht damit rechnen konnte, daß Derartiges im 20. Jahrhundert wieder einmal passieren würde.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Nun, im Endergebnis sind wir dazu gekommen, auch diesen Menschen eine einigermaßen gerechte Entschädigung zu geben. Ich hoffe, daß sie gerecht sein wird. Ich möchte aber immerhin für diejenigen, die da meinen, 1,2 Milliarden DM seien schrecklich viel Geld — die damit recht haben; denn 1,2 Milliarden DM sind insgesamt gesehen schrecklich viel Geld —, doch darauf hinweisen, daß bei voraussichtlich 180 000 Anspruchsberechtigten nach diesem Fonds das, was der einzelne daraus bekommt, natürlich nicht gerade gewaltig sein kann. Das zeigt Ihnen ein einfaches Rechenexempel. Es ist ja auch sonst so. 40 oder 42 oder 45 Milliarden DM Entschädigungsleistungen sind gewiß stattlich. Aber dieser Entschädigungsleistung stehen der riesige Schaden und die Zahl der Anspruchsberechtigten gegenüber.
    Wenn man versucht, auszurechnen, was von den bisher gezahlten Beträgen — bei den 40 Milliarden kann man es heute noch nicht berechnen — im Durchschnitt auf den einzelnen Geschädigten herauskommt, so stellt man fest, daß es rund 15 000 DM sind, und das innerhalb von 20 Jahren nach dem Kriege. Man hat den Menschen sehr damit geholfen. Man hat sogar manchmal viel zuviel gegeben. Auch das möchte ich offen bekennen. Aber es ist nicht so, wie eine weit verbreitete Meinung annimmt, daß hier etwa Geld in rauhen Mengen an die Leute hinausgeworfen wird so unter dem Motto: „Erpreßt in alle Ewigkeit."
    Wir versuchen, im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten dafür zu sorgen, daß diese gequälten Menschen einigermaßen anständig leben können, daß sie hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Schäden einigermaßen anständig befriedigt werden. Aber was der einzelne bekommt — ich möchte es noch einmal sagen —, liegt vielfach unter dem Minimum dessen, was er eigentlich benötigte.
    Es ist erfreulich, daß durch das jetzige Gesetz das, was der Verfolgte bekommen kann, hinsichtlich einiger Punkte etwas aufgebessert wird, — bestimmt nicht in der Form, daß die dadurch begünstigten Menschen damit nun große Sprünge machen können. Meine Damen und Herren, Renten von 200 oder 300 DM oder gar die Mindestrenten von 100 DM, die



    Hirsch
    dann zum Teil noch mit deutschen Sozialrenten verrechnet werden, helfen den Leuten zwar — jeder Pfennig hilft ihnen —; aber es ist nicht so, daß hier irgend jemand Geld verschwendet, sondern wir tun das Notwendigste, was unsere Pflicht ist.
    Meine Damen und Herren, hier in diesem Hause ist in den letzten Tagen — an sich erfreulicherweise — ein Antrag herumgegeben worden, der viel Anklang gefunden hat. Ich weiß, daß viele von den Kollegen in allen Parteien dazu geneigt haben, diesen Antrag zu unterzeichnen. Ich meine den Antrag betreffend die Entschädigung für die „stillen Helden". Ich freue mich darüber, daß dieser Antrag so viel Anklang gefunden hat. Dieser Anklang zeigt, daß Sie diesem unserem Problem doch alle auch mit dem Herzen gegenüberstehen. Wenn dieser Antrag im Ausschuß nicht verwirklicht worden ist und wenn ich mich persönlich gegen diesen Antrag habe aussprechen müssen, so liegt das ganz einfach daran, daß solche stillen Helden, wenn sie durch ihr Heldentum einen Schaden erlitten haben, nach dem geltenden Gesetz bereits eine Entschädigung bekommen und daß man, wenn sie keinen Schaden erlitten haben, ihnen auch keine Entschädigung gewähren kann; denn es handelt sich um ein Entschädigungsgesetz. Ich weiß persönlich, daß die meisten dieser Helden auch gar keine Entschädigung haben möchten.

    (Abg. Dr. Zimmer: Sehr richtig!)

    Sie haben ihre Pflicht getan, die Pflicht eines anständigen Menschen, und sie verlangen nicht, dafür entschädigt zu werden.
    Was man allerdings tun sollte — viel mehr, als bisher geschehen —, meine Damen und Herren, wäre, sie so zu ehren, wie sie es verdienen. In einzelnen deutschen Ländern geschieht das, in Berlin insbesondere. Ich würde mich sehr freuen, wenn sich die übrigen deutschen Länder entschlössen, Ähnliches, wie es in Berlin bereits geschehen ist, auch in ihrem Bereich für diese vorbildlichen Menschen zu tun.

    (Beifall.)

    Sie möchten kein Geld, aber sie möchten, glaube ich, wissen, daß dieser unser Staat weiß; was er ihnen schuldet. Ich könnte mir vorstellen — wahrscheinlich erlauben es die Bestimmungen über die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes zur Zeit nicht —, daß man durch die Verleihung dieses deutschen Ordens auch einiges tun könnte, um diesen Menschen gerecht zu werden. Auch das sollten wir uns einmal überlegen.

    (Zustimmung rechts.)

    Finanzielle Entschädigung aber konnte es immer nur für diejenigen geben, die einen Schaden erlitten haben. Wir haben viele, die großen Schaden erlitten haben, nicht befriedigen können, weil unser Geldsäckel nicht ausreicht oder weil es nicht mehr praktikabel ist. Um so weniger können wir irgendwelche Schmerzensgelder jemandem geben, der doch letzten Endes das Glück hatte, durch die Schergen Hitlers nicht ertappt zu werden und eben nicht geschädigt zu werden.
    Ich möchte zum Schluß kommen und möchte Sie angesichts der vorgerückten Zeit nicht länger aufhalten. Ich möchte aber nicht schließen, ohne einen Appell auch an diejenigen in diesem Hause zu richten, die bisher glauben, diesem Gesetz nicht zustimmen zu können, oder die vielleicht Bedenken haben. Ich bin der Meinung — ich glaube, diese Meinung ist richtig —, daß es wirklich eine Ehrenpflicht dieses unseres deutschen Vaterlandes ist, seine Schulden zu bezahlen, die ihm hinterlassen worden sind. Ein anständiger Mensch fühlt sich nicht wohl, wenn er Schulden hat, und ein Volk, das Schulden hat — und wir haben sie —, sollte sich auch nicht wohlfühlen, wenn die Gläubiger immer wieder mit Recht mahnen können: Warum bezahlt ihr eure Schulden nicht?
    Wir haben die Konkursmasse des Deutschen Reiches übernommen. Wir sind nicht in der Lage, diese Schäden so zu bezahlen, wie das Deutsche Reich sie hätte bezahlen müssen. Wenn man aber einen Konkurs macht und nicht alles bezahlen kann und hofft, daß der Gläubiger mit dem zufrieden ist, was man zahlt, dann muß man sich mit ihm vergleichen. Wenn man nämlich nur eine Konkursquote ausschüttet, dann hat der Gläubiger nach unserem Konkursrecht noch 30 Jahre lang Anspruch auf die Bezahlung des Restes seiner Forderung. Wir müssen also zu einem Vergleich mit unseren Gläubigern kommen, und ich meine, dieses Gesetzhier ist so etwas wie ein solcher Vergleich; denn ich weiß, daß diese unsere Gläubiger bei allen Bedenken, die natürlich hinsichtlich einzelner Punkte noch bestehen müssen, bei allen Wünschen, die nicht erfüllt worden sind, doch im großen und ganzen mit ,dem jetzigen Gesetz einverstanden sind und sich zufrieden geben mit dem, was dabei herauskommt. Darüber sollten wir froh soin, und dem sollten wir Rechnung tragen, indem wir alle, ganz egal, was wir über Einzelheiten dieses Gesetzes denken mögen, uns mit der Zustimmung zu diesem Gesetz dazu bekennen, daß wir uns als deutsche Patrioten nicht nachsagen lassen, wir bezahlten unsere Schulden nicht.
    Ich glaube, es war Zwingli, der einmal gesagt hat: Laßt uns doch endlich tapfer sein! Meine Damen und Herren, ich glaube, so sollten wir verfahren.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort zu einer Erklärung für ,die FDP hat der Abgeordnete Spitzmüller.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kurt Spitzmüller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Kriegsfolgen durch Gesetze abzumildern und für den einzelnen betroffenen Menschen erträglicher zu gestalten ist schwer.
    Viel, viel schwerer aber ist es, eine gerechte, politisch und finanziell vertretbare Gesetzeslösung zu finden für die Wiedergutmachung von Unrecht, das im Frieden begangen oder eingeleitet und im Krieg bis zum bürokratisch geplanten und durchgeführten Massenmord unter jeder Mißachtung der



    Spitzmüller
    Menschenwürde und Menschenrechte gesteigert wurde.
    Die Novelle zum Bundesentschädigungsgesetz, die heute nach Annahme der interfraktionellen Anträge nun zur Schlußabstimmung ansteht, kann — wie wohl jedes Kriegsfolgegesetz — nur schwerpunktmäßige und nur unvollständige, in vielen Fällen auch unbefriedigende Lösungen bringen.
    Ich glaube, daß ich es mir nach dem, was meine Kollegen von der CDU/CSU und der SPD und nach dem, was der Herr Bundesfinanzminister zu diesem Gesetz im einzelnen schon gesagt halben, ersparen kann, auch noch auf Einzelheiten und Schwerpunkte dieses Gesetzes einzugehen. Ich darf mich aber dem Dank meiner Vorredner ganz besonders ausdrücklich anschließen, dem Dank an jene, die mitgeholfen haben, daß es heute nun zu der Verabschiedung des Gesetzes in seiner jetzigen Form kommen kann.
    Wer den Bericht des Abgeordneten Hirsch gelesen hat, wird ermessen können, wieviel Zeit, zähe Gründlichkeit und politisches Verständnis die Ausschußmitglieder eingesetzt haben, um eine Novelle verabschiedungsreif zu machen, von der man trotz aller Mängel, welche menschlichem Tun stets anhaften, sagen kann, daß sie das rechtlich Gebotene mit dem politisch Notwendigen und dem finanziell noch eben Möglichen verbindet. Diesen Dreiklang herzustellen war bei dieser Materie nicht leicht.
    Um so mehr dürfen wir Freien Demokraten es begrüßen, daß es in vielen Besprechungen und Verhandlungen, die bis gestern abend andauerten, gelungen ist, auch für diesen wichtigen Gesetzgebungsbereich nunmehr eine Lösung zu finden, die als würdige abschließende Regelung auch unsere Zustimmung finden kann. Wir verbinden diese unsere Zustimmung mit dem Willen und der Hoffnung, daß sich der Gesetzgeber nach Abschluß dieser Gesetzgebungsmaterie mit derselben Intensität daranbegeben kann und wird, auch auf vielen rein innerdeutschen Gebieten zu guten, gerechten und abschließenden Regelungen der Kriegsfolgelasten im Rahmen des finanziell Vertretbaren zu kommen.
    Ich möchte am Schluß den Gedanken des Kollegen Hirsch aufgreifen, der davon gesprochen hat, daß wir mit diesem Gesetz den Versuch starten, von dem Konkursgedanken weg zu einer Vergleichsregelung zu kommen, und ich kann nur noch einmal an alle Kollegen in diesem Hause, die aus den verschiedenartigsten Gründen gewisse Hemmungen haben, dem Gesetz ihre Zustimmung zu geben, gerade mit Berücksichtigung des Gedankens, den Herr Hirsch hier so deutlich angesprochen hat, appellieren, ihrem Herzen einen Stoß zu geben und zu sagen: es ist eine gute, es ist eine sinnvolle Regelung, die wir Ihnen hier vorgelegt haben, und deshalb dem Gesetz zuzustimmen.

    (Beifall bei allen Fraktionen.)