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ID0418818900

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 188. Sitzung Bonn, den 26. Mai 1965 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Dr. Mälzig 9453 A Erweiterung der Tagesordnung 9453 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des Grundstücks der ehemaligen Luftfahrtforschungsanstalt München e. V. in Ottobrunn (Drucksache IV/3475) . . . . . . . . . . . 9453 B Fragestunde (Drucksache IV/3458) Fragen der Abg. Frau Welter (Aachen) : Fehlen von Kinderstationen in Krankenhäusern Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . 9453 B, 9454 D Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) 9453 D, 9454 D Frau Haas (CDU/CSU) 9454 A Geiger (SPD) . . . . . 9454 B, 9455 A Dorn (FDP) 9454 C Fragen des Abg. Seibert: Beeinflussung der Fahrtüchtigkeit durch Arzneimittel — Gefährdung des Straßenverkehrs 9455 A Frage des Abg. Rademacher: Verkehrshinweise für mit Fahrzeugen einreisende Ausländer Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 9455 C Rademacher (FDP) 9456 A Fragen des Abg. Ritzel: Deutsche Schulen im Ausland — Kulturabteilung des AA Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 9456 B Ritzel (SPD) 9456 C Strohmayr (SPD) . . . . . . . 9457 B Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . . 9457 D Börner (SPD) 9457 D Kahn-Ackermann (SPD) 9458 A Frage der Abg. Frau Haas: Erlaß der Kfz-Steuer für Eltern körperbehinderter Kinder Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 9458 C Frau Haas (CDU/CSU) 9458 D Frage des Abg. Wagner: Steuerbefreiung für Überstunden . . . 9459 A Frage des Abg. Dröscher: Verlegung des Militär-Flugplatzes aus dem Stadtgebiet Bad Kreuznach Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 9459 A Dröscher (SPD) . . . . . . . . 9459 B Fragen des Abg. Tobaben: Deutsche Hähnchenmästerei Hüttebräuker, Staatssekretär . . . 9459 D, 9460 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1965 Fragen des Abg. Ramms: Ausschluß von Wehrpflichtigen aus gewissen Bundeswehreinheiten nach früherem Besuch in Ost-Berlin Gumbel, Staatssekretär 9460 C Ramms (FDP) 9460 C Dorn (FDP) 9461 A Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Teilnahme von Angehörigen der Bundeswehr an parteipolitischen Veranstaltungen Gumbel, Staatssekretär . 9461 B, 9461 C, 9463 B Dr. Rutschke (FDP) . . 9461 C, 9461 D, 9463 B Cramer (SPD) 9462 A, 9463 C Dr. Rinderspacher (SPD) 9462 B Kreitmeyer (FDP) . . . . . . 9462 D Berkhan (SPD) 9463 A Fragen der Abg. Frau Döhring: Übernahme der Stuttgarter MoltkeKaserne durch die Bundesvermögensverwaltung Gumbel, Staatssekretär . 9463 D, 9464 B Frau Döhring (SPD) . . . . . . . 9463 D Frage des Abg. Kreitmeyer: Auszüge aus der Debatte über die Verjährung der Naziverbrechen zur Information der Truppe Gumbel, Staatssekretär 9464 B Kreitmeyer (FDP) . . . . . . 9464 C Berkhan (SPD) 9464 D Frage des Abg. Dr. Hoven: Verbot der Teilnahme von Amateurboxern als Bundeswehrsoldaten an den Europameisterschaften in Ost-Berlin Gumbel, Staatssekretär 9465 A Dr. Hoven (FDP) 9465 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Führung ausländischer akademischer Grade in der Bundesrepublik . . . . 9460 B Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache IV/2524); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3480); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/3467) — Zweite und dritte Beratung — Jahn (SPD) 9465 C Entwurf eines Gesetzes über die Tilgung von Ausgleichsforderungen (Drucksache IV/2524); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3480); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3414) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 9466 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz) (Drucksache IV/1550); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3436); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung (Drucksache IV/3423) — Zweite und dritte Beratung — Hirsch (SPD) . . 9466 D, 9467 C, 9475 A Böhme (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 9467 B, 9471 B Dr. Schmid, Vizepräsident . . . . 9467 C Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 9468 C Spitzmüller (FDP) . . . . . . 9477 D Deneke (FDP) 9478 C D. Dr. Gerstenmaier (CDU/CSU) . 9478 D Windelen (CDU/CSU) . . . . . 9479 D Nächste Sitzung 9480 Anlagen 9481 Deutscher Bundestag - 4. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1965 9453 188. Sitzung Bonn, den 26. Mai 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage t Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 31. 5. Dr. Adenauer . 26. 5. Adorno 26. 5. Frau Albertz 26.5. Dr. Aschoff 26. 5. Dr. Atzenroth 26. 5. Dr. Dr. h. c. Baade 26. 5. Bading * 26. 5. Dr.-Ing. Balke 26. 5. Bauer (Wasserburg) 26.5. Bäuerle 26. 5. Bazille 15. 6. Bergmann * 26. 5. Fürst von Bismarck 28. 5. Frau Blohm 26. 5. Brand 26.5. Frau Brauksiepe 26. 5. Brünen 14. 6. Burgemeister 26. 5. Busch 26. 5. Büttner 30. 5. van Delden 26. 5. Dr. Dr. h. c. Dresbach 5. 6. Eisenmann 26. 5. Frau Dr. Elsner * 26. 5. Dr. Emde 26. 5. Eschmann 26. 5. Etzel 26. 5. Faller * 26. 5. Felder 29. 5. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 26. 5. Gewandt 28. 5. Glombig 31. 5. Frau Griesinger 26. 5. Gscheidle 26. 5. Frhr. zu Guttenberg 15. 6. Dr. Hesberg 26. 5. Hesemann 26. 5. Hörauf 26. 5. Frau Dr. Hubert 26. 5. Hübner 26. 5. Illerhaus 26. 5. Dr. Jungmann 26. 5. Kalbitzer * 26. 5. Killat 26. 5. Frau Kleinert 15. 6. Dr. Koch 26.5. Könen (Düsseldorf) 26. 5. Koenen (Lippstadt) 26. 5. Frau Korspeter 20. 6. Dr. Kreyssig * 26. 5. Kriedemann * 26. 5. Kulawig 26. 5. Leber 20. 6. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete() beurlaubt 'bis einschließlich Lenz (Bremerhaven) 31.5. Dr. Löbe 26. 5. Dr. Lohmar 28. 6. Lücker (München) * 26. 5. Maier (Mannheim) 15. 6. Dr. Mälzig 26. 5. Dr. Martin 26. 5. Mattick 26. 5. Merten 26. 5. Metter 26. 5. Metzger * 26. 5. Michels 15. 6. Mick 26. 5. Missbach _ 26.5. Moersch 15. 6. Dr. h. c. Dr.-Ing Möller 26. 5. Dr. Müller-Hermann 26. 5. Neumann (Allensbach) 26.5. Oetzel 26. 5. Opitz 26. 5. Pöhler 26. 5. Dr. Ramminger 26. 5. Reichhardt 26. 5. Frau Renger 26. 5. Richarts 26. 5. Riedel (Frankfurt) 26.5. Seifriz 26. 5. Seuffert 26. 5. Dr. Seume 26. 5. Dr. Sinn 26. 5. Schlüter 3. 6. Schmidt (Braunschweig) 26. 5. Dr. Schneider (Saarbrücken) 26. 5. Dr. Starke 26. 5. Frau Strobel * 26. 5. Tobaben 26. 5. Wehking 26. 5. Wendelborn 26. 5. Werner 26. 5. Wieninger 26. 5. Wischnewski 26. 5. Dr. Zimmermann (München) 26. 5. Zoglmann 26. 5. Zühlke 6. 6. Anlage 2 Umdruck 660 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (2. ÄndG-BEG) (Drucksachen IV/1550, IV/3423). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 1 werden in § 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe f die Worte „als deutscher Staatsangehöriger" gestrichen. 2. In Artikel I Nr. 14 wird Buchstabe b (§ 30 Abs. 3) gestrichen. 9482 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1965 3. In Artikel I Nr. 38 Buchstabe b (§ 83 Abs. 2) wird die letzte Zeile „ab 1. Oktober 1964 = 785 DM" geändert in „vom 1. Oktober 1964 bis 31. Dezember 1965 = 785 DM". Außerdem wird folgende neue Zeile angefügt: „ab 1. Januar 1966 = 1000 DM". 4. In Artikel I Nr. 45 Buchstabe a (§ 95 Abs. 1) wird die letzte Zeile „ab 1. Oktober 1964 = 785 DM" geändert in „vom 1. Oktober 1964 bis 31. Dezember 1965 = 785 DM". Außerdem wird folgende neue Zeile angefügt: „ab 1. Januar 1966 = 1000 DM". 5. In Artikel I Nr. 55 wird in § 116 Abs. 1 der Halbsatz hinter den Worten „in Höhe von 10 000 Deutsche Mark" gestrichen und das Komma durch einen Punkt ersetzt. Absatz 2 wird gestrichen. 6. In Artikel I Nr. 63 wird in § 141 folgender neuer Absatz 3 a eingefügt: „ (3 a) Anspruch auf eine Soforthilfe in Höhe von 3000 Deutsche Mark hat der Verfolgte, dem die Freiheit mindestens auf die Dauer von drei Jahren entzogen worden ist und der zur Zeit der Freiheitsentziehung die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat. Absatz 2 findet entsprechende Anwendung. Der Anspruch besteht nicht, wenn dem Verfolgten ein Anspruch auf Soforthilfe nach Absatz 1 oder 1 b zusteht." 7. In Artikel I wird folgende neue Nummer 67 a eingefügt: ,67 a. Es wird folgender neuer § 148 a eingefügt: „§ 148 a (1) Ist eine durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen an ihrem Eigentum oder an ihrem Vermögen geschädigte juristische Person, Anstalt oder Personenvereinigung oder deren Rechts- oder Zwecknachfolger gemeinnützig im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung, so kann ihr auf Antrag zur Milderung einer sich durch die §§ 142 bis 148 ergebenden Härte ein Härteausgleich gewährt werden, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. (2) Anträge auf Gewährung eines Härteausgleichs nach Absatz 1 sind bis zum 31. Dezember 1965 zu stellen. (3) Für die Gewährung des Härteausgleichs wird ein Sonderfonds in Höhe von 10 Millionen Deutsche Mark gebildet, der vom Land Baden-Württemberg verwaltet wird."' 8. In Artikel I Nr. 73 werden in § 157 a Abs. 1 letzter Satz die Worte „nach Inkrafttreten dieses Gesetzes" durch die Worte „nach dem 29. Juni 1956" ersetzt. 9. In Artikel I Nr. 82 Buchstabe c wird in § 171 Abs. 2 folgender neuer Buchstabe d angefügt: „d) zugunsten von Verfolgten, die die Voraussetzungen der §§ 150, 154 erfüllen und ihren letzten Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in einem dem Deutschen Reich nach dem 30. September 1938 angegliederten Gebiet einschließlich des ehemaligen Protektorats Böhmen und Mähren gehabt haben, wegen eines Schadens in der Ausbildung." In Artikel V Nr. 1 wird folgender Absatz 1 a eingefügt: „(1 a) Eine Beihilfe aus dem zu errichtenden Sonderfonds erhält auch der Verfolgte, der auf die Dauer von mindestens sechs Monaten den Judenstern getragen oder unter menschenunwürdigen Bedingungen in der Illegalität gelebt hat (§ 47 BEG). Ein Anspruch auf diese Beihilfe besteht nicht, wenn der Verfolgte eine Beihilfe nach Absatz 1 erhält." 10. In Artikel V Nr. 1 Abs. 2 wird „700 Millionen Deutsche Mark" durch „1200 Millionen Deutsche Mark" ersetzt. 11. In Artikel V Nr. 1 wird folgender Absatz 6 a eingefügt: „(6 a) Die Beihilfe nach Absatz 1 a beträgt 1000 Deutsche Mark." 12. Artikel V Nr. 1 Abs. 10 wird wie folgt gefaßt: „ (10) Die Höhe des Steigerungsbetrages, der nach Absatz 8 gezahlt wird, bestimmt sich nach dem Verhältnis des nach Auszahlung der Grundbeträge gemäß den Absätzen 5 und 6 und der Beihilfen gemäß Absatz 6 a verbleibenden Fondsbetrages zu der Gesamtzahl der festgestellten Steigerungsbeträge. Dabei sind die Beträge, die durch Anrufung der Entschädigungsgerichte streitbefangen sind, angemessen zu berücksichtigen." 13. In Artikel V Nr. 2 wird der Absatz 2 wie folgt gefaßt: „ (2) Ist der Berechtigte nach Verkündung dieses Gesetzes verstorben, so steht der Anspruch auf Beihilfe nach Nummer 1 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 1 a seinem Ehegatten und im Falle dessen Todes den Kindern des Verfolgten zu; im Falle der Nummer 1 Abs. 2 Satz 2 steht der Anspruch auf (lie Beihilfe den Kindern des verstorbenen Verfolgten zu." 14. In Artikel VI Nr. 1 wird a) Absatz 2 a gestrichen, b) in Absatz 4 der Satz 3 gestrichen. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1965 9483 16. In Artikel XI sind folgende Änderungen vorzunehmen: a) In Nr. 1 Zeile 1 muß zwischen den Nummern 3 a und 5 eingefügt werden „4 (§ 10 Abs. 1, 2 und 3)"; b) in Nr. 1 Zeile 2 werden die Worte „14 Buchstabe b" gestrichen; c) in Nr. 1 Zeile 4 werden die Worte „21. Buchstabe a" gestrichen; d) in Nr. 1 Zeile 8 wird „64 bis 70" durch „65 bis 70" ersetzt; e) in Nr. 1 Zeile 11 wird „87 Buchstaben b bis g" durch „87 Buchstaben b bis h" ersetzt; f) in Nr. .4 wird „Buchstabe c" durch „Buchstabe c zweiter Halbsatz" ersetzt; g) in Nr. 6 Zeile 3 werden hinter der Nr. 14 die Worte „Buchstabe ,a" gestrichen; h) in Nr. 6 Zeile 5 wird „21 Buchstaben ,a und b" durch „21 Buchstaben a, b und c erster Halbsatz" ersetzt;, i) in Nr. 6 Zeile 7 muß zwischen den Nummern 43 a und 45 die Nr. 43 b und zwischen den Nummern 54 und 58 a die Nr. 58 eingefügt werden; k) in Nr. 6 Zeile 9 muß zwischen den Nummern 64 und 71 die Nr. 67 a eingefügt werden. Bonn, den 26. Mai 1965 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Wird dazu das Wort gewünscht? Sind die Antragsteller des Antrags auf Umdruck 660 damit einverstanden? — Bitte, Herr Abgeordneter Hirsch!


Rede von Martin Hirsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPD hat keine Einwendungen gegen diesen Antrag. Ich möchte nur, um irgendwelche Illusionen in dieser Hinsicht zu vermeiden, darauf hinweisen, daß natürlich dieser Bundestag irgendeinen nächsten 'Bundestag nicht binden kann. Wenn sich ein späterer Bundestag so entscheidet, kann er natürlich noch weitere Novellierungen dieses Gesetzes vornehmen. Ich persönlich hoffe sehr, daß das weder erforderlich ist noch von irgend jemand angeregt wird. Die Bezeichnung „Schlußgesetz" ist also sozusagen nur eine Fahne, die dem Gesetz voranmarschiert, die aber sehr schnell eingezogen werden könnte, wenn ein anderer Bundestag eine andere Meinung hat. Nur deswegen wollte 'ich das bemerkt haben.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, ich mache darauf aufmerksam, daß nach der Praxis der Juristen auch die Überschrift eines Gesetzes eine rechtliche Bedeutung hat. Deswegen handelt es sich hier nicht nur um eine redaktionelle Änderung, sondern wenn statt „2. ÄndG-BEG" „BEG-Schlußgesetz" steht, hat das eine andere Bedeutung. Dann haben wir etwas anderes beschlossen, als in dem Antrag auf Umdruck 660 vorgeschlagen worden ist. Wir müssen deshalb darüber abstimmen.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Wer an die Stelle der Bezeichnung „2.ÄndG-BEG" in der Klammer in der Überschrift des Antrags auf Umdruck 660 setzen will „BEG-Schlußgesetz", der geben ,das Handzeichen. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit; es ist so beschlossen.
    Nun eine zweite Frage an Sie, meine Damen und Herren: die Anträge unter den Ziffern 1 bis 9 auf Umdruck 660 beziehen sich alle auf den Inhalt von Art. I. Kann ich über diese Anträge in einem Gang abstimmen lassen, Herr Abgeordneter Hirsch?

    (Abg. Hirsch: Ja!)

    Dann rufe ich den Art. I und dazu die Änderungsanträge auf Umdruck 660 Ziffern 1 bis 9 auf. Wer diesen Änderungsanträgen zustimmen will, der gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.

    (Widerspruch bei der FDP.)

    – Verzeihung! Wieviel Enthaltungen? — Zwei Enthaltungen.

    (Zuruf von der FDP: Mehr!)

    — Ich habe nur zwei gesehen. Ich bitte doch die Mühe nicht zu scheuen, die Hände ein wenig höher zu recken. — Acht Enthaltungen! Habe ich einen übersehen? — Danke.
    Zu 'den Artikeln II, III und IV liegen keine Änderungsanträge vor. Wer diesen Artikeln zustimmen will, 'der gebe das Handzeichen. — Die Gegenprobe!



    Vizepräsident Dr. Schmid
    — Enthaltungen? — Bei sieben Enthaltungen angenommen.
    Zu Art. V Nr. 1 liegen Änderungsanträge vor, und zwar auf Umdruck 660 Ziffern 10 bis 14. Kann ich darüber in einem Gang abstimmen lassen? — Das Haus ist einverstanden. Wer den Änderungsanträgen zustimmen will, der gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei sieben Enthaltungen angenommen.
    Wir stimmen nunmehr über Art. V in der neuen Fassung ab. Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit demselben Abstimmungsergebnis angenommen.
    Zu Art. VI liegt ein Änderungsantrag auf Umdruck 660 Ziffer 15 vor. Wer ihm zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit denselben Enthaltungen wie vorhin angenommen.

    (Zurufe von der SPD.)

    — Wenn Sie . etwas zur Abstimmung zu sagen haben, bitte melden Sie sich zum Wort; die Tribüne steht Ihnen zur Verfügung.
    Wer Art. VI in der soeben geänderten Fassung zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit denselben Enthaltungen angenommen.
    Zu den Art. VII bis X liegen keine Änderungsanträge vor. Wer diesen Artikeln in der Ausschußfassung zustimmen will, der gebe das Handzeichen.
    — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei acht Enthaltungen angenommen.
    Zu Art. XI liegt eine Reihe von Änderungsanträgen vor. Sie finden sie auf Umdruck 660 Ziffer 16 Buchst. a) bis k). Ich nehme an, daß ich darüber In einem Gang abstimmen lassen kann. Wer den Änderungen zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei denselben Enthaltungen angenommen.
    Wir stimmen ab über Art. XI in der soeben geänderten Fassung. Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei denselben Enthaltungen angenommen.
    Meine Damen und Herren, ich muß mich entschuldigen. Ich habe den Eindruck, daß ich über Art. I in der geänderten Fassung nicht habe abstimmen lassen, sondern nur über die Änderungsanträge. Wer Art. I in der durch die Annahme der Änderungsanträge hergestellten Fassung zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei Enthaltungen angenommen.
    Einleitung und Überschrift! Wer der Einleitung und der geänderten Überschrift zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen angenommen.
    Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen.
    Wir treten in die
    dritte Beratung
    ein. Wird seitens der Fraktionen das Wort gewünscht oder werden Erklärungen abgegeben? — Das ist nicht der Fall.

    (Zurufe von der SPD: Doch!)

    — Wünschen Sie vor der Erklärung des Herrn Bundesfinanzministers das Wort? — Das Wort hat der Herr Bundesfinanzminister.