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ID0418818400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 188. Sitzung Bonn, den 26. Mai 1965 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Dr. Mälzig 9453 A Erweiterung der Tagesordnung 9453 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des Grundstücks der ehemaligen Luftfahrtforschungsanstalt München e. V. in Ottobrunn (Drucksache IV/3475) . . . . . . . . . . . 9453 B Fragestunde (Drucksache IV/3458) Fragen der Abg. Frau Welter (Aachen) : Fehlen von Kinderstationen in Krankenhäusern Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . 9453 B, 9454 D Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) 9453 D, 9454 D Frau Haas (CDU/CSU) 9454 A Geiger (SPD) . . . . . 9454 B, 9455 A Dorn (FDP) 9454 C Fragen des Abg. Seibert: Beeinflussung der Fahrtüchtigkeit durch Arzneimittel — Gefährdung des Straßenverkehrs 9455 A Frage des Abg. Rademacher: Verkehrshinweise für mit Fahrzeugen einreisende Ausländer Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 9455 C Rademacher (FDP) 9456 A Fragen des Abg. Ritzel: Deutsche Schulen im Ausland — Kulturabteilung des AA Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 9456 B Ritzel (SPD) 9456 C Strohmayr (SPD) . . . . . . . 9457 B Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . . 9457 D Börner (SPD) 9457 D Kahn-Ackermann (SPD) 9458 A Frage der Abg. Frau Haas: Erlaß der Kfz-Steuer für Eltern körperbehinderter Kinder Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 9458 C Frau Haas (CDU/CSU) 9458 D Frage des Abg. Wagner: Steuerbefreiung für Überstunden . . . 9459 A Frage des Abg. Dröscher: Verlegung des Militär-Flugplatzes aus dem Stadtgebiet Bad Kreuznach Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 9459 A Dröscher (SPD) . . . . . . . . 9459 B Fragen des Abg. Tobaben: Deutsche Hähnchenmästerei Hüttebräuker, Staatssekretär . . . 9459 D, 9460 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1965 Fragen des Abg. Ramms: Ausschluß von Wehrpflichtigen aus gewissen Bundeswehreinheiten nach früherem Besuch in Ost-Berlin Gumbel, Staatssekretär 9460 C Ramms (FDP) 9460 C Dorn (FDP) 9461 A Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Teilnahme von Angehörigen der Bundeswehr an parteipolitischen Veranstaltungen Gumbel, Staatssekretär . 9461 B, 9461 C, 9463 B Dr. Rutschke (FDP) . . 9461 C, 9461 D, 9463 B Cramer (SPD) 9462 A, 9463 C Dr. Rinderspacher (SPD) 9462 B Kreitmeyer (FDP) . . . . . . 9462 D Berkhan (SPD) 9463 A Fragen der Abg. Frau Döhring: Übernahme der Stuttgarter MoltkeKaserne durch die Bundesvermögensverwaltung Gumbel, Staatssekretär . 9463 D, 9464 B Frau Döhring (SPD) . . . . . . . 9463 D Frage des Abg. Kreitmeyer: Auszüge aus der Debatte über die Verjährung der Naziverbrechen zur Information der Truppe Gumbel, Staatssekretär 9464 B Kreitmeyer (FDP) . . . . . . 9464 C Berkhan (SPD) 9464 D Frage des Abg. Dr. Hoven: Verbot der Teilnahme von Amateurboxern als Bundeswehrsoldaten an den Europameisterschaften in Ost-Berlin Gumbel, Staatssekretär 9465 A Dr. Hoven (FDP) 9465 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Führung ausländischer akademischer Grade in der Bundesrepublik . . . . 9460 B Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache IV/2524); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3480); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/3467) — Zweite und dritte Beratung — Jahn (SPD) 9465 C Entwurf eines Gesetzes über die Tilgung von Ausgleichsforderungen (Drucksache IV/2524); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3480); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3414) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 9466 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz) (Drucksache IV/1550); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3436); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung (Drucksache IV/3423) — Zweite und dritte Beratung — Hirsch (SPD) . . 9466 D, 9467 C, 9475 A Böhme (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 9467 B, 9471 B Dr. Schmid, Vizepräsident . . . . 9467 C Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 9468 C Spitzmüller (FDP) . . . . . . 9477 D Deneke (FDP) 9478 C D. Dr. Gerstenmaier (CDU/CSU) . 9478 D Windelen (CDU/CSU) . . . . . 9479 D Nächste Sitzung 9480 Anlagen 9481 Deutscher Bundestag - 4. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1965 9453 188. Sitzung Bonn, den 26. Mai 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage t Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 31. 5. Dr. Adenauer . 26. 5. Adorno 26. 5. Frau Albertz 26.5. Dr. Aschoff 26. 5. Dr. Atzenroth 26. 5. Dr. Dr. h. c. Baade 26. 5. Bading * 26. 5. Dr.-Ing. Balke 26. 5. Bauer (Wasserburg) 26.5. Bäuerle 26. 5. Bazille 15. 6. Bergmann * 26. 5. Fürst von Bismarck 28. 5. Frau Blohm 26. 5. Brand 26.5. Frau Brauksiepe 26. 5. Brünen 14. 6. Burgemeister 26. 5. Busch 26. 5. Büttner 30. 5. van Delden 26. 5. Dr. Dr. h. c. Dresbach 5. 6. Eisenmann 26. 5. Frau Dr. Elsner * 26. 5. Dr. Emde 26. 5. Eschmann 26. 5. Etzel 26. 5. Faller * 26. 5. Felder 29. 5. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 26. 5. Gewandt 28. 5. Glombig 31. 5. Frau Griesinger 26. 5. Gscheidle 26. 5. Frhr. zu Guttenberg 15. 6. Dr. Hesberg 26. 5. Hesemann 26. 5. Hörauf 26. 5. Frau Dr. Hubert 26. 5. Hübner 26. 5. Illerhaus 26. 5. Dr. Jungmann 26. 5. Kalbitzer * 26. 5. Killat 26. 5. Frau Kleinert 15. 6. Dr. Koch 26.5. Könen (Düsseldorf) 26. 5. Koenen (Lippstadt) 26. 5. Frau Korspeter 20. 6. Dr. Kreyssig * 26. 5. Kriedemann * 26. 5. Kulawig 26. 5. Leber 20. 6. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete() beurlaubt 'bis einschließlich Lenz (Bremerhaven) 31.5. Dr. Löbe 26. 5. Dr. Lohmar 28. 6. Lücker (München) * 26. 5. Maier (Mannheim) 15. 6. Dr. Mälzig 26. 5. Dr. Martin 26. 5. Mattick 26. 5. Merten 26. 5. Metter 26. 5. Metzger * 26. 5. Michels 15. 6. Mick 26. 5. Missbach _ 26.5. Moersch 15. 6. Dr. h. c. Dr.-Ing Möller 26. 5. Dr. Müller-Hermann 26. 5. Neumann (Allensbach) 26.5. Oetzel 26. 5. Opitz 26. 5. Pöhler 26. 5. Dr. Ramminger 26. 5. Reichhardt 26. 5. Frau Renger 26. 5. Richarts 26. 5. Riedel (Frankfurt) 26.5. Seifriz 26. 5. Seuffert 26. 5. Dr. Seume 26. 5. Dr. Sinn 26. 5. Schlüter 3. 6. Schmidt (Braunschweig) 26. 5. Dr. Schneider (Saarbrücken) 26. 5. Dr. Starke 26. 5. Frau Strobel * 26. 5. Tobaben 26. 5. Wehking 26. 5. Wendelborn 26. 5. Werner 26. 5. Wieninger 26. 5. Wischnewski 26. 5. Dr. Zimmermann (München) 26. 5. Zoglmann 26. 5. Zühlke 6. 6. Anlage 2 Umdruck 660 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (2. ÄndG-BEG) (Drucksachen IV/1550, IV/3423). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 1 werden in § 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe f die Worte „als deutscher Staatsangehöriger" gestrichen. 2. In Artikel I Nr. 14 wird Buchstabe b (§ 30 Abs. 3) gestrichen. 9482 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1965 3. In Artikel I Nr. 38 Buchstabe b (§ 83 Abs. 2) wird die letzte Zeile „ab 1. Oktober 1964 = 785 DM" geändert in „vom 1. Oktober 1964 bis 31. Dezember 1965 = 785 DM". Außerdem wird folgende neue Zeile angefügt: „ab 1. Januar 1966 = 1000 DM". 4. In Artikel I Nr. 45 Buchstabe a (§ 95 Abs. 1) wird die letzte Zeile „ab 1. Oktober 1964 = 785 DM" geändert in „vom 1. Oktober 1964 bis 31. Dezember 1965 = 785 DM". Außerdem wird folgende neue Zeile angefügt: „ab 1. Januar 1966 = 1000 DM". 5. In Artikel I Nr. 55 wird in § 116 Abs. 1 der Halbsatz hinter den Worten „in Höhe von 10 000 Deutsche Mark" gestrichen und das Komma durch einen Punkt ersetzt. Absatz 2 wird gestrichen. 6. In Artikel I Nr. 63 wird in § 141 folgender neuer Absatz 3 a eingefügt: „ (3 a) Anspruch auf eine Soforthilfe in Höhe von 3000 Deutsche Mark hat der Verfolgte, dem die Freiheit mindestens auf die Dauer von drei Jahren entzogen worden ist und der zur Zeit der Freiheitsentziehung die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat. Absatz 2 findet entsprechende Anwendung. Der Anspruch besteht nicht, wenn dem Verfolgten ein Anspruch auf Soforthilfe nach Absatz 1 oder 1 b zusteht." 7. In Artikel I wird folgende neue Nummer 67 a eingefügt: ,67 a. Es wird folgender neuer § 148 a eingefügt: „§ 148 a (1) Ist eine durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen an ihrem Eigentum oder an ihrem Vermögen geschädigte juristische Person, Anstalt oder Personenvereinigung oder deren Rechts- oder Zwecknachfolger gemeinnützig im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung, so kann ihr auf Antrag zur Milderung einer sich durch die §§ 142 bis 148 ergebenden Härte ein Härteausgleich gewährt werden, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. (2) Anträge auf Gewährung eines Härteausgleichs nach Absatz 1 sind bis zum 31. Dezember 1965 zu stellen. (3) Für die Gewährung des Härteausgleichs wird ein Sonderfonds in Höhe von 10 Millionen Deutsche Mark gebildet, der vom Land Baden-Württemberg verwaltet wird."' 8. In Artikel I Nr. 73 werden in § 157 a Abs. 1 letzter Satz die Worte „nach Inkrafttreten dieses Gesetzes" durch die Worte „nach dem 29. Juni 1956" ersetzt. 9. In Artikel I Nr. 82 Buchstabe c wird in § 171 Abs. 2 folgender neuer Buchstabe d angefügt: „d) zugunsten von Verfolgten, die die Voraussetzungen der §§ 150, 154 erfüllen und ihren letzten Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in einem dem Deutschen Reich nach dem 30. September 1938 angegliederten Gebiet einschließlich des ehemaligen Protektorats Böhmen und Mähren gehabt haben, wegen eines Schadens in der Ausbildung." In Artikel V Nr. 1 wird folgender Absatz 1 a eingefügt: „(1 a) Eine Beihilfe aus dem zu errichtenden Sonderfonds erhält auch der Verfolgte, der auf die Dauer von mindestens sechs Monaten den Judenstern getragen oder unter menschenunwürdigen Bedingungen in der Illegalität gelebt hat (§ 47 BEG). Ein Anspruch auf diese Beihilfe besteht nicht, wenn der Verfolgte eine Beihilfe nach Absatz 1 erhält." 10. In Artikel V Nr. 1 Abs. 2 wird „700 Millionen Deutsche Mark" durch „1200 Millionen Deutsche Mark" ersetzt. 11. In Artikel V Nr. 1 wird folgender Absatz 6 a eingefügt: „(6 a) Die Beihilfe nach Absatz 1 a beträgt 1000 Deutsche Mark." 12. Artikel V Nr. 1 Abs. 10 wird wie folgt gefaßt: „ (10) Die Höhe des Steigerungsbetrages, der nach Absatz 8 gezahlt wird, bestimmt sich nach dem Verhältnis des nach Auszahlung der Grundbeträge gemäß den Absätzen 5 und 6 und der Beihilfen gemäß Absatz 6 a verbleibenden Fondsbetrages zu der Gesamtzahl der festgestellten Steigerungsbeträge. Dabei sind die Beträge, die durch Anrufung der Entschädigungsgerichte streitbefangen sind, angemessen zu berücksichtigen." 13. In Artikel V Nr. 2 wird der Absatz 2 wie folgt gefaßt: „ (2) Ist der Berechtigte nach Verkündung dieses Gesetzes verstorben, so steht der Anspruch auf Beihilfe nach Nummer 1 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 1 a seinem Ehegatten und im Falle dessen Todes den Kindern des Verfolgten zu; im Falle der Nummer 1 Abs. 2 Satz 2 steht der Anspruch auf (lie Beihilfe den Kindern des verstorbenen Verfolgten zu." 14. In Artikel VI Nr. 1 wird a) Absatz 2 a gestrichen, b) in Absatz 4 der Satz 3 gestrichen. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1965 9483 16. In Artikel XI sind folgende Änderungen vorzunehmen: a) In Nr. 1 Zeile 1 muß zwischen den Nummern 3 a und 5 eingefügt werden „4 (§ 10 Abs. 1, 2 und 3)"; b) in Nr. 1 Zeile 2 werden die Worte „14 Buchstabe b" gestrichen; c) in Nr. 1 Zeile 4 werden die Worte „21. Buchstabe a" gestrichen; d) in Nr. 1 Zeile 8 wird „64 bis 70" durch „65 bis 70" ersetzt; e) in Nr. 1 Zeile 11 wird „87 Buchstaben b bis g" durch „87 Buchstaben b bis h" ersetzt; f) in Nr. .4 wird „Buchstabe c" durch „Buchstabe c zweiter Halbsatz" ersetzt; g) in Nr. 6 Zeile 3 werden hinter der Nr. 14 die Worte „Buchstabe ,a" gestrichen; h) in Nr. 6 Zeile 5 wird „21 Buchstaben ,a und b" durch „21 Buchstaben a, b und c erster Halbsatz" ersetzt;, i) in Nr. 6 Zeile 7 muß zwischen den Nummern 43 a und 45 die Nr. 43 b und zwischen den Nummern 54 und 58 a die Nr. 58 eingefügt werden; k) in Nr. 6 Zeile 9 muß zwischen den Nummern 64 und 71 die Nr. 67 a eingefügt werden. Bonn, den 26. Mai 1965 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion
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    Rede von Gerhard Jahn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Art. 120 des Grundgesetzes in der geltenden Fassung bestimmt, daß der Bund „die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung eines Bundesgesetzes" trägt.
    Ausgehend von dieser Bestimmung hat sich in den vergangenen Jahren die Praxis entwickelt und die Meinung durchgesetzt, daß damit für den Bundesgesetzgeber auch die Möglichkeit verbunden sei, im einzelnen zu bestimmen, was unter den Begriff „Kriegsfolgelasten" fällt, und dementsprechend in I Abweichung von dem genauen Wortlaut die dadurch entstehenden Lasten teilweise zwischen Bund und Ländern zu verteilen.
    An dem Gesetz über die Tilgung von Ausgleichsforderungen vom 14. Juni ,1956 entzündete sich dann aber ein Verfassungsrechtsstreit, in dessen Verlauf das Bundesverfassungsgericht zu dem Ergebnis kam, daß diese Praxis mit dem Wortlaut des Art. 120 nicht vereinbart werden könne, daß diese Auslegung des Art. 120 des Grundgesetzes verfassungswidrig sei.
    Die Folgerung daraus hätte bedeutet, daß die gesamte inzwischen eingetretene Verteilung der Lasten zwischen Bund und Ländern ins Wanken geraten wäre. Bund und Länder — die letzeren waren daran interessiert, es bei dem bisher gewachsenen Zustand zu belassen — haben sich dann dahin geeinigt, daß die inzwischen in den einzelnen Gesetzen getroffenen Regelungen beibehalten werden sollen. Wenn sie aber beibehalten werden sollen, bedarf es dazu einer Änderung des Art. 120. Nach den Vorschlägen der Bundesregierung, die im Kern von den beratenden Ausschüssen gebilligt werden, sollen die getroffenen Regelungen nunmehr für die Vergangenheit als verbindlich gelten.
    Die Neuregelung sieht im einzelnen vor, daß es zunächst bei dem Grundsatz verbleibt, d. h. wenn die Frage auf bisher nicht geregelten Gebieten für die Zukunft streitig werden wird, ist nach Maßgabe der bisherigen Regelung zu verfahren. Im zweiten Satz wird dann die bisherige Regelung auf Grund



    Jahn
    der Einigung zwischen Bund und Ländern für Rechtens erklärt. Wir sind der Überzeugung, daß der Bundestag und der Bundesrat entsprechend beschließen können.
    Als Stichtag mußte, nachdem eine früher vorgesehene Regelung im letzten Bundestag nicht verabschiedet werden konnte und sich auch die Behandlung der Regierungsvorlage etwas verzögert hatte, nunmehr der 1. Oktober 1965 statt der 31. Dezember 1964 genommen werden. Insofern ist die Vorlage geändert worden.
    Ich bitte Sie, der Vorlage entsprechend den Anträgen Beis Rechtsausschusses Ihre Zustimmung zu geben.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Ich rufe auf in zweiter Beratung Art. I, — II, — Einleitung und Überschrift. — Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein und kommen zur Abstimmung über das Gesetz im ganzen. Ich werde auszählen lassen, damit die Vonschriften des Grundgesetzes peinlich eingehalten werden. Ich bitte, den Saal zu verlassen. Wir werden im Hammelsprung abstimmen.
Ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt. Insgesamt wurden 365-Stimmen abgegeben. Es sind also mehr als die Hälfte der Mitglieder dieses Hauses anwesend. Mit Ja haben gestimmt 364 Mitglieder des Hauses, mit Nein ein Mitglied des Hauses. Damit sind die im Grundgesetz vorgesehenen Mehrheiten erfüllt worden.
Ich rufe Punkt 9 b) der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Tilgung von Ausgleichsforderungen (Drucksache IV/2524)

aa) Bericht des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache IV/3480)
bb) Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses

(14. Ausschuß) (Drucksache IV/3414)


(Erste Beratung 142. Sitzung)

Es liegen zwei Berichte vor, ein Bericht des Haushaltsausschusses und ein Bericht des Finanzausschusses. Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Schlee als Berichterstatter.

(Zuruf des Abg. Schlee.)

— Sie beziehen sich auf den Schriftlichen Bericht.
Wir treten in die zweite Beratung ein. Ich rufe auf §§, 1, — 2, — 3, — 4, — 5, — 6, — 7,— 8, — 9,10, — 11, — 12, — 13, — 14, — Einleitung und Überschrift. — Wer zustimmen will, der gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Entwurf eines Gesetzes über die Tilgung von Ausgleichsforderungen im ganzen zustimmen will, der möge sich erheben. — Gegenprobe! — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf. Es ist mir bekannt, daß der Versuch gemacht worden ist, ein interfraktionelles Kompromiß zu vereinbaren. Haben die Besprechungen zu einem Ergebnis geführt?

(Zurufe: Ja!)

Sind sich die Fraktionen einig?

(Zurufe: Ja!)

— Dann rufe ich Punkt 10 a) auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (2. ÄndG BEG) (Drucksache IV/1550);
aa) Bericht des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache IV/3436),
bb) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung (7. Ausschuß) (Drucksache IV/3423).

(Erste Beratung 96. Sitzung.)

Wir haben zwei Berichte, einen Bericht des Haushaltsausschusses, dessen Berichterstatter Herr Abgeordneter Windelen ist, und einen Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung, Berichterstatter Herr Abgeordneter Hirsch.
Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Hirsch als Berichterstatter.

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    Rede von Martin Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich grundsätzlich auf den Schriftlichen Bericht beziehen. Ich muß nur darauf hinweisen, daß auf Seite 67 der Drucksache IV/3423 insofern ein Druckfehler enthalten ist, als der dort angeführte § 189 a Abs. 3 mit dem Text: „§ 189 Abs. 3 findet keine Anwendung" gestrichen werden muß.
    Im übrigen glaube ich, Herr Präsident, daß es zweckmäßig ist, wenn ich mich, nachdem alle kontroversen Anträge zu der Vorlage zurückgezogen sind und lediglich noch der interfraktionelle Antrag Umdruck 660 *) zur Debatte steht, damit begnüge, ganz kurz auf den Inhalt dieses interfraktionellen Antrags hinzuweisen, ohne auf dessen Einzelheiten einzugehen. Es ist gelungen, einen vernünftigen Kompromiß zwischen den Fraktionen zu erzielen, der in diesem interfraktionellen Antrag niedergelegt ist.
    *) Siehe Anlage 2



    Hirsch
    Hauptpunkt dieses Antrags und Hauptinhalt der Beratungen des Wiedergutmachungsausschusses war das Problem der Entschädigung für die Ostverfolgten, die erst nach 1953 in den freien Westen kommen durften, weil sie von den Kommunisten daran gehindert wurden, ihr Land zu verlassen. Wir haben dazu einen Kompromißvorschlag erarbeitet, der Ihnen in dem interfraktionellen Antrag vorliegt und der besagt, daß ohne Streichung des Stichtags für diese Personen eine Sonderregelung im Gesamtvolumen von 1,2 Milliarden DM getroffen werden soll, die in etwa deren Ansprüchen Rechnung tragen wird, wie wir hoffen. Damit ist das Hauptproblem der Novelle gelöst. Das Hauptproblem war, daß zirka 180 000 Menschen nach unserem geltenden Gesetz, obgleich sie von den Nazis schwer verfolgt worden sind, keinen Pfennig Entschädigung bekommen konnten. Sie erhalten jetzt eine einigermaßen angemessene Entschädigung. Wir hoffen, daß dieser Fonds dazu beiträgt, auch ihr Los zu erleichtern.
    Die übrigen Anträge, die Sie in dem interfraktionellen Antrag noch finden, betreffen Einzelfragen, die sich im wesentlichen auf deutsche Verfolgte beziehen. Durch die interfraktionellen Anträge wird das Problem einer Beihilfe für langjährig Inhaftierte, die in deutschen Haftanstalten gewesen sind — also nicht in ausländischen —, gelöst. Sie sollen eine Abfindung in Höhe von 3000 DM als Eingliederungshilfe erhalten. Gelöst wird auch das Problem des Ausbildungsschadens für deutsche Flüchtlinge aus den Vertreibungsgebieten und aus dem Sudetenland. Gelöst werden ferner noch einige andere, kleinere Probleme. Ich möchte es Ihnen ersparen, daß ich auf alle Einzelheiten eingehe, da kontroverse Meinungen nicht mehr bestehen.
    Ich bitte demgemäß unter Bezugnahme auf den Schriftlichen Bericht des Ausschusses, den interfraktionellen Anträgen zuzustimmen und im übrigen den Text, den der Wiedergutmachungsausschuß erarbeitet hat und der Ihnen in der Drucksache IV/3423 vorliegt, anzunehmen.