Rede von
Dr.
Rolf
Dahlgrün
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Die Frage der Frau Kollegin Haas darf ich wie folgt beantworten:
Eine so weitgehende Regelung, wie sie offenbar von Ihnen, Frau Kollegin, gewünscht wird, könnte nur durch eine Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes durch den Bundestag getroffen werden. Gegen eine solche Änderung bestehen aber erhebliche Bedenken. Eine Erweiterung der bestehenden Vergünstigungen könnte nämlich kaum auf die Fälle beschränkt werden, in denen Eltern ihre schwerbeschädigten Kinder befördern müssen, sondern sie müßte jedem Fahrzeughalter zugute kommen, der einen schwerbeschädigten Angehörigen mehr oder weniger regelmäßig befördert. Damit würde letztlich aus der jetzigen, eng an die Person des Körperbehinderten geknüpften Steuervergünstigung eine Vergünstigung für Angehörige werden, bei der Mißbräuche mangels ausreichender Kontrollmöglichkeit überhaupt nicht verhindert werden könnten.
In Fällen, in denen ein Personenkraftfahrzeug tatsächlich nur im Interesse und für die Zwecke eines schwerbeschädigten Kinndes angeschafft wird, ist schon nach geltendem Recht ein Steuererlaß möglich. Das Fahrzeug muß dann allerdings auf den Namen des Kindes zugelassen werden, was rechtlich absolut zulässig ist, und darf für die Beförderung anderer Personen, also auch der Eltern, nur in ganz bestimmten, im Kraftfahrzeugsteuergesetz geregelten Fällen benutzt werden. Steuerschädlich wäre es dann z. B., wenn der Vater des Kindes das Fahrzeug auch zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt. Hier ist aber auch ein Befreiungsgrund nicht ersichtlich.