Rede von
Dr.
Elisabeth
Schwarzhaupt
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die Information, auf der die Pressemeldung beruht, ermangelt der Sachkenntnis.
Das Verhältnis zwischen den Pflegesätzen für kranke Kinder und für Erwachsene ist in den Pflegesatzverordnungen der Länder festgelegt. Es gibt keine Pflegesatzverordnung, nach der der Pflegesatz für kranke Kinder die Hälfte des Erwachsenenpflegesatzes beträgt. In vier Ländern sind die vollen Erwachsenenpflegesätze, in zwei Ländern 90 % und in fünf Ländern 80 °/o der Erwachsenenpflegesätze festgesetzt. Die Länder gehen bereits jetzt mehr und mehr dazu über, für kranke Kinder — wie es schon einige Länder getan haben — die vollen Erwachsenensätze einzusetzen.
Daß nicht von jedem Wohnort aus eine Kinderstation im Krankenhaus leicht erreichbar ist, beruht nicht darauf, daß der Kinderpflegesatz nur einen mehr oder weniger großen Teil des Erwachsenenpflegesatzes beträgt. Kinderstationen können wie andere Fachstationen nur in Krankenhäusern bestimmter Größe eingerichtet werden. Die Mehrzahl der kranken Kinder kann auch in solchen Krankenhäusern zunächst einmal behandelt werden, denen keine Kinderstationen angeschlossen sind. In besonders gelagerten Einzelfällen wird sich der Transport kranker Kinder zu weiter gelegenen Kinderfachstationen nicht vermeiden lassen, ohne daß dies aber auf einen Mangel an Fachstationen zurückgeführt werden kann.