Rede:
ID0418012400

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 4180

  • date_rangeDatum: 6. Mai 1965

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    Deutscher Bundestag 180. Sitzung Bonn, den 6. Mai 1965 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Heiland . . . . . 9067 A Fragestunde (Drucksache IV/3340) Frage des Abg. Schwabe: Hausdetektive in Selbstbedienungsläden Dr. Weber, Bundesminister . . . 9067 D Schwabe (SPD) 9068 A Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Blutproben bei alkoholverdächtigen Angehörigen von Stationierungsstreitkräften 9068 B Fragen des Abg. Dr. Luda: Äußerung des Generalstaatsanwalts Bauer betr. Rechtsentwicklung in der Bundesrepublik und in der „DDR" Dr. Weber, Bundesmdnister . . . . 9068 B Dr. Luda (CDU/CSU) 9068 D Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . 9069 B Dr. Kohut (FDP) 9069 B Müller (Aachen-Land) (CDU/CSU) 9069 C Sänger (SPD) . . . . . . . . 9069 D Jahn (SPD) 9070 B Schultz (FDP) 9070 C Ritzel (SPD) . . . . . . . . 9070 D Ertl (FDP) . . . . . . . . . 9071 B Fragen 'des Abg. Dr. Wuermeling: Äußerungen von Bundesminister Dr. Mende über die Entscheidung des Bundestages in der Verjährungsfrage Dr. Weber, Bundesminister . . . . 9071 D Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 9072 C Jahn (SPD) 9073 C Moersch (FDP) 9074 A Ertl (FDP) 9074 A Schultz (FDP) 9074 B Dr. Mommer (SPD) 9074 B Junghans (SPD) 9074 C Busse (FDP) 9074 D Frage des Abg. Josten: Mindeststrafen für Kindesmißhandlungen Dr. Weber, Bundesminister . . . 9074 D Josten (CDU/CSU) 9075 A Fragen des Abg. Ritzel: Schadensleistungen der Haftpflichtversicherungen Dr. Neef, Staatssekretär 9075 B Ritzel (SPD) 9075 C Dröscher (SPD) 9076 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Mai 1965 Frage des Abg Hörmann (Freiburg) : Bau von Parkgaragen 9076 D Frage des Abg. Müller (Ravensburg) : Zollanlegestellen im Bodensee . . . 9077 A Fragen des Abg. Müller (Ravensburg) : Bestimmungen für die Zoll- und Paßkontrolle im Bodenseegebiet . . . . 9077 A Frage des Abg. Dr. Mommer: KFZ-Steuer für französische Taxifahrer beim Grenzübertritt nach Deutschland Grund, Staatssekretär 9077 B Dr. Mommer (SPD) 9077 C Fragen des Abg. Dr. Effertz: Getreidepreise in der EWG Schwarz, Bundesminister . . . 9078 A Ertl (FDP) 9078 B Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Aufforstung in der Westpfalz . . . . 9078 C Frage des Abg. Ertl: Zukünftige Agrarpolitik Schwarz, Bundesminister . . . 9078 D Ertl (FDP) 9078 D Nächste Sitzung 9079 C Anlagen 9081 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Mai 1965 9067 180. Sitzung Bonn, den 6. Mai 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 14.33 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 7. 5. Dr. Adenauer 7. 5. Frau Albertz 6. 5. Arendt (Wattenscheid) 7. 5. Dr. Arnold 7. 5. Dr. Atzenroth 6. 5. Dr. Dr. h. c. Baade 7. 5. Bading * 7. 5. Bals 7. 5. Bauer (Würzburg) ** 7. 5. Bäuerle 7. 5. Bergmann * 6. 5. Berkhan 7. 5. Dr. Besold ** 7. 5. Frau Beyer (Frankfurt) 11. 5. Biegler 7. 5. Fürst von Bismarck ** 7. 5. Blachstein ** 7. 5. Blumenfeld 8. 5. Bühler 7. 5. Burckardt 6. 5. Dr. h. c. Brauer ** 7. 5. Corterier ** 7. 5. van Delden 6. 5. Frau Döhring 7. 5. Dürr 8. 5. Eichelbaum 8. 5. Frau Dr. Elsner 7. 5. Frau Engländer 15. 5. Etzel 6. 5. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) ** 7. 5. Franke 6. 5. Dr. Frede 6. 5. Dr. Frey (Bonn) 8. 5. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 7. 5. Fritsch 7. 5. Frau Funcke (Hagen) 6.5. Dr. Furler ** 7. 5. Gaßmann 7. 5. Frau Geisendörfer 7. 5. Gewandt 7. 5. Dr. Götz 7. 5. Dr. Gradl 7. 5. Haage (München) 15.5. Dr. Dr. Heinemann 7. 5. Hilbert 7. 5. Hirsch 7. 5. Höhmann (Hessisch Lichtenau) 7. 5. Höhne 7. 5. Hösl 7. 5. Frau Dr. Hubert ** 7. 5. Dr. Huys 7. 5. Illerhaus * 7. 5. Dr. Jaeger 8. 5. Dr. h. c. Jaksch 6. 5. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an einer Tagung - der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Jungmann 6. 5. Kahn-Ackermann ** 7. 5. Frau Dr. Kiep-Altenloh 7. 5. Frau Kleinert 15. 5. Dr. Kliesing (Honnef) ** 7. 5. Knobloch 7. 5. Dr. Koch 6.5. Dr. Kopf ** 7. 5. Kraus 6. 5. Krüger 7. 5. Kulawig * 6. 5. Lenz (Brühl) * 6. 5. Lenze (Attendorn) ** 7. 5. Leukert 6. 5. Liehr 7. 5. Dr. Löhr 7. 5. Frau Lösche 7. 5. Lücker (München) * 7. 5. Maier (Mannheim) 7. 5. Mattick 7. 5. Mauk * 6. 5. Frau Dr. Maxsein ** 7. 5. Memmel ** 7. 5. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 6. 5. Dr. von Merkatz ** 7. 5. Merten * 6. 5. Mertes 6. 5. Dr. Meyer (Frankfurt) ** 7. 5. Michels 7. 5. Dr. Miessner 6. 5. Frhr. von Mühlen ** 7. 5. Müller (Worms) 7. 5. Neumann (Allensbach) 7. 5. Neumann (Berlin) 7. 5. Nellen 7. 5. Dr. Dr. Oberländer 7. 5. Paul ** 7. 5. Frau Pitz-Savelsberg ** 7. 5. Frau Dr. Probst 7. 5. Rademacher 7. 5. Dr. Ramminger 7. 5. Frau Renger ** 7. 5. Riedel (Frankfurt) 7. 5. Riegel (Göppingen) 7. 5. Dr. Rutschke ** 7. 5. Frau Schanzenbach 6. 5. Schlüter 22.5. Dr. Schneider (Saarbrücken) 7. 5. Dr. Schwörer 6. 5. Dr. Seffrin ** 7. 5. Seidel (Fürth) 7. 5. Seidl (München) *1 7. 5. Dr. Serres ** 7. 5. Dr. Stammberger 7. 5. Dr. Starke 7. 5. Dr. Stecker 7. 5. Steinhoff 15. 5. Frau Stommel 7. 5. Strauß 7. 5. Frau Strobel 7. 5. Unertl 8. 5. Verhoeven 10.5. Dr. Frhr. von Vittinghoff-Schell ** 7. 5. 9082 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Mai 1965 Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Wahle ** 7. 5. Wehner 7. 5. Weinkamm* 8.5. Werner 6. 5. Wienand** 7. 5. Dr. Willeke 7. 5. Dr. Zimmer ** 7. 5. Zoglmann 6. 5. Zühlke 6. 6. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 27. April 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hörmann (Freiburg) (Drucksache IV/3340 Frage X/1) : Plant die Bundesregierung Maßnahmen, die geeignet sind, die Schaffung zusätzlichen Parkraums in den Zentren der Großstädte zu erleichtern? Die Bereitstellung von Parkraum zählt naturgemäß zu den Aufgaben der Gemeinden. Daher ist auch die Schaffung zusätzlichen Parkraumes in den Zentren der Großstädte vornehmlich eine kommunale Angelegenheit. Nach den zur Zeit gültigen Bestimmungen besitzt der Bund auf bautechnischem Gebiet keine Möglichkeit, die Errichtung weiterer Stellplätze — etwa in Verbindung mit dem Ausbau von Ortsdurchfahrten der Bundesfernstraßen — zu fördern. Es wird zu prüfen sein, ob sich diese Bestimmungen sachlich ausweiten lassen. Ob darüber hinaus der Bund die Möglichkeit hat, z. B. durch steuerlichen Anreiz zur Schaffung weiteren Parkraumes beizutragen, bedarf einer weiteren Prüfung. Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs in den Zentren der Großstädte ist ein wichtiges Teilproblem, das mit der allgemeinen Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden eng verknüpft ist. Die Bedeutung dieses Problems wird durch das Enquete-Gesetz vom 1. August 1961 unterstrichen, mit dem hierüber eine Untersuchung durch eine Sachverständigenkommission veranlaßt wurde. Die Bundesregierung hat es begrüßt, daß der Gesetzgeber dabei auch untersuchen ließ, wie die Schwierigkeiten bei der Unterbringung des ruhenden Verkehrs behoben werden können und wie die private Initiative zur Errichtung von Anlagen für den-ruhenden Verkehr gefördert werden kann. Die Sachverständigenkommission hat in ihrem Bericht, der dem Deutschen Bundestag als Bundestagsdrucksache Nr. IV/2661 vorliegt, hierzu eine Reihe detaillierter Vorschläge unterbreitet. Sie betreffen sowohl die Bereitstellung von Stellplätzen für den Kraftfahrer durch die Anlieger als auch das Zusammenwirken von Gemeinden und privater Initiative bei der Schaffung von Stellplätzen. Weitere Überlegungen und Maßnahmen zur Problemlösung können nur im Zusammenhang mit dem Bericht der Sachverständigenkommission und im Einvernehmen mit den Ländern erfolgen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Bornemann vom 29. April 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hör- mann (Freiburg) (Drucksache IV/3340, Frage XI/1): Welche Folgen für die Fernsehteilnehmer in und um Freiburg (Breisgau) hat der Einspruch der Schweiz gegen den Fernsehsender Kaiserstuhl, der seine Sendungen auf Kanal 51 ausstrahlt? Nach den Bestimmungen des Rundfunkabkommens von Stockholm darf der Kanal 51 nur dann am Standort Kaiserstuhl eingesetzt werden, wenn unter anderem die Schweiz damit einverstanden ist. Die Deutsche Bundespost wird versuchen, in Verhandlungen mit der Schweiz den Einspruch zu entkräften. Zur Zeit können etwa 30 % der Fernsehteilnehmer in und um Freiburg im Breisgau das 1. Fernsehprogramm über den Kanal 7 vom Standort Loretto-berg und etwa 70 % über den Kanal 58 vom Standort Kaiserstuhl störungsfrei empfangen. Sofern der Einspruch der Schweiz nicht entkräftet werden kann und das 1. Programm zu einem jetzt noch nicht übersehbaren Zeitpunkt über den Kanal 51 von einem anderen Standort abgestrahlt werden müßte, wären-die betroffenen Fernsehteilnehmer leider gezwungen, ihre Antenne auf diesen Standort neu einzurichten bzw. eine zusätzliche Antenne zu beschaffen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Steinmetz vom 29. April 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Unertl (Drucksache IV/3340 Fragen XI/2 und XI/3) : Ist dem Bundespostminister bekannt, daß ein Präsident einer OPD an seine Beamten eine Weisung ergehen ließ, wonach er untersagt, daß sich Postbeamte bei der kommenden Kommunalwahl zum Bürgermeister wählen lassen? Was gedenkt der Bundespostminister zu tun, um die in Frage XI/2 genannte unverständliche Beeinflussung eines staatsbürgerlichen Rechtes aller Postbeamten zu vermeiden? Zu Frage XI/2: Es trifft nicht zu, daß ein Präsident einer Oberpostdirektion an die ihm unterstellten Beamten eine Weisung ergehen ließ, wonach den Beamten untersagt ist, bei einer künftigen Kommunalwahl für das Amt des Bürgermeisters zu kandidieren. Von uns ist eine Anordnung dieses Inhalts, die im übrigen gegen den Grundgedanken des § 89 Abs. 3 Bundesbeamtengesetz verstoßen würde, ebenfalls nicht erlassen worden. Es ist uns vielmehr im Gegenteil bekannt, daß eine Anzahl von Beamten der Deutschen Bundespost zu Bürgermeistern oder in andere kommunale Ämter gewählt worden ist, und daß diese Beamten diese Ämter auch tatsächlich wahrnehmen, ohne daß ihnen durch ihre vorgesetzte Dienststelle hierbei Schwierigkeiten bereitet werden. Zu Frage XI/3: Die Beantwortung dieser Frage erledigt sich durch meine Antwort auf Ihre erste Frage. Sie werden deshalb dafür Verständnis haben, daß ich keine Veranlassung habe, irgendwelche Maßnahmen zu treffen, die die staatsbürgerlichen Rechte der Postbeamten erneut bestätigen sollen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Wilhelm Dröscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Besteht nicht eine Schwierigkeit darin, daß für .den, der mit der Bundesrepublik streitet, dadurch eine außerordentlich schwierige Rechtsposition besteht, daß er gegen einen finanziell fast allmächtigen Gegner streitet?


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich kann nur meinen Eindruck wiedergeben, und der ist: wem man in einem solchen Fall .gegenübersteht, der ist dem einzelnen gegen-
über immer ungleich mächtiger. Ich weiß nicht, ob Sie da noch einen Unterschied machen können. Ich meine, es macht dann ,eben keinen Unterschied, ob es ein Versicherungskonzern oder eine Selbstversicherung ist.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, wir kehren nunmehr zurück zu den Fragen unter VI aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen.
    Ich rufe ,auf die Frage VI/1 — des Abgeordneten Hörmann (Freiburg) —:
    Wie beurteilt die Bundesregierung den von der Stadt Freiburg (Breisgau) gemachten Vorschlag, zusätzliche Anreize für Investitionen für den Bau von Parkgaragen durch eine Erhöhung der jährlichen Abschreibungsquote von 10 % während der ersten fünf und von 5 % für die folgenden zehn Jahre zu schaffen?
    Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 29. April 1965 lautet:
    In Hinblick auf die Parkraumnot haben die Finanzministerien (Finanzsenatoren) der Länder mit meiner Zustimmung schon Ende 1958 entgegenkommende Regelungen bezüglich der Bemessung der Absetzungen für Abnutzung bei Parkraumbauten getroffen. Die Regelungen sehen vor, daß wegen der Unübersichtlichkeit der weiteren Entwicklung des Kraftfahrzeugverkehrs und der Verkehrsverhältnisse überhaupt für die Bemessung der Absetzungen für Abnutzung bei Parkraumbauten nicht von der technischen, sondern von einer kürzeren wirtschaftlichen Nutzungsdauer ausgegangen werden kann. Dabei wurde für den Regelfall eine voraussichtliche Nutzungsdauer von 30 Jahren für angemessen und vertretbar gehalten. Auf Grund dieser Regelung werden zur Zeit jährlich bei Parkgaragen Absetzungen für Abnutzung in Höhe von 3 1/3 v. H. der Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen. Da seit Erlaß dieser Regelung inzwischen nahezu 7 Jahre vergangen sind, wird im Einver-



    Vizepräsident Dr. Schmid
    nehmen mit den Ländern geprüft werden, ob der Absetzungssatz von 3 1/3 v. H. den heutigen Verhältnissen noch ausreichend Rechnung trägt.
    Der Vorschlag der Stadt Freiburg, die bei Parkgaragen zulässigen Absetzungen für Abnutzung in der Weise zu erhöhen, daß in den ersten fünf Jahren jeweils 10 v. H. und in den folgenden zehn Jahren jeweils 5 v. H. der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgesetzt werden konnen, könnte nur durch eine Gesetzesänderung verwirklicht werden, da die bei Gebäuden zulässigen Absetzungen für Abnutzung durch § 7 Abs. 4 und 5 des Einkommensteuergesetzes bindend festgelegt sind. Eine solche Gesetzesänderung vermag ich insbesondere deshalb nicht zu befürworten, weil dies die Aufgabe der durch das Gesetz zur Neuregelung der Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden vom 16. Juni 1964 (BGBl. I S. 353) gerade erst erreichten einheitlichen Abschreibungsregelung für alle Gebäude bedeuten würde.
    Ich rufe auf die Fragen VI/2, VI/3 und VI/4 — des Abgeordneten Müller (Ravensburg) —:
    Trifft es zu, daß das Bundesfinanzministerium nicht gewillt ist, zusätzliche „Zollandeplätze" für Wassersportler in Immenstaad und Überlingen einzurichten, und sogar plant, die Zollanlegestellen auf der Insel Mainau im Bodensee sowie in Meersburg zu schließen?
    Ist dei Bundesregierung bekannt, daß unter den Wassersportlern im schweizerischen Bodenseegebiet nicht verstanden wird, daß auf dem Untersee zwischen Ermatingen und Stein am Rhein nicht nur eine Zoll- und Paßkontrolle bei einer Landung vorgeschrieben ist, sondern auch das Vorhandensein eines Freipasses für jene Boote, die die Linie Hori—Reichenau überschreiten, weshalb dies für Segelsportler bedeutet, daß sie einen offiziellen Landeplatz anlaufen müssen?
    Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die derzeitigen Bestimmungen für die Zoll- und Paßkontrolle im Bodenseegebiet zu lockern, nicht zuletzt im Hinblick auf die engen Beziehungen zwischen den Anliegerstaaten am Bodensee?
    Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 28. April 1965 lautet:
    Die erste und dritte der von Ihnen gestellten Fragen decken sich im wesentlichen mit den Fragen des Abgeordneten Biechele in der Fragestunde vom 7. April 1965. Ich erlaube mir daher, insoweit auf meine Antwort zu verweisen (vgl. Seite 8954 ff. des stenographischen Berichts über die 178. Sitzung des Deutschen Bundestages). Ergänzend darf ich noch bemerken, daß auch grenzpolizeiliche Gründe zur Beibehaltung der gegenwärtigen Regelung zwingen.
    Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich, daß sie anscheinend auf einer irrtümlichen Unterrichtung beruht. Boote, die von der Schweiz kommend den Untersee befahren und am deutschen Ufer nicht anlegen wollen, benötigen nach deutschem Zollrecht keinen Freipaß oder sonstigen Abfertigungsausweis. Dies gilt auch dann, wenn die Linie Hori-Reichenau überschritten wird. Ein Zollandungsplatz braucht nur angelaufen zu werden, wenn beabsichtigt ist, am deutschen Ufer anzulegen.
    Wir kommen zu der Frage VI/5 — des Abgeordneten Dr. Mommer —:
    Ist der Bundesregierung bekannt, daß französische Taxifahrer beim Grenzübertritt in die Bundesrepublik für jede Fahrt eine Deutsche Mark an Kraftfahrzeugsteuer zu entrichten haben, daß sie hierfür ihr Fahrzeug verlassen müssen und die Fahrgäste zum Warten gezwungen sind, während die französischen Behörden von deutschen Taxifahrern keinerlei Steuer fordern?