Rede:
ID0418000100

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 4180

  • date_rangeDatum: 6. Mai 1965

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 180. Sitzung Bonn, den 6. Mai 1965 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Heiland . . . . . 9067 A Fragestunde (Drucksache IV/3340) Frage des Abg. Schwabe: Hausdetektive in Selbstbedienungsläden Dr. Weber, Bundesminister . . . 9067 D Schwabe (SPD) 9068 A Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Blutproben bei alkoholverdächtigen Angehörigen von Stationierungsstreitkräften 9068 B Fragen des Abg. Dr. Luda: Äußerung des Generalstaatsanwalts Bauer betr. Rechtsentwicklung in der Bundesrepublik und in der „DDR" Dr. Weber, Bundesmdnister . . . . 9068 B Dr. Luda (CDU/CSU) 9068 D Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . 9069 B Dr. Kohut (FDP) 9069 B Müller (Aachen-Land) (CDU/CSU) 9069 C Sänger (SPD) . . . . . . . . 9069 D Jahn (SPD) 9070 B Schultz (FDP) 9070 C Ritzel (SPD) . . . . . . . . 9070 D Ertl (FDP) . . . . . . . . . 9071 B Fragen 'des Abg. Dr. Wuermeling: Äußerungen von Bundesminister Dr. Mende über die Entscheidung des Bundestages in der Verjährungsfrage Dr. Weber, Bundesminister . . . . 9071 D Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 9072 C Jahn (SPD) 9073 C Moersch (FDP) 9074 A Ertl (FDP) 9074 A Schultz (FDP) 9074 B Dr. Mommer (SPD) 9074 B Junghans (SPD) 9074 C Busse (FDP) 9074 D Frage des Abg. Josten: Mindeststrafen für Kindesmißhandlungen Dr. Weber, Bundesminister . . . 9074 D Josten (CDU/CSU) 9075 A Fragen des Abg. Ritzel: Schadensleistungen der Haftpflichtversicherungen Dr. Neef, Staatssekretär 9075 B Ritzel (SPD) 9075 C Dröscher (SPD) 9076 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Mai 1965 Frage des Abg Hörmann (Freiburg) : Bau von Parkgaragen 9076 D Frage des Abg. Müller (Ravensburg) : Zollanlegestellen im Bodensee . . . 9077 A Fragen des Abg. Müller (Ravensburg) : Bestimmungen für die Zoll- und Paßkontrolle im Bodenseegebiet . . . . 9077 A Frage des Abg. Dr. Mommer: KFZ-Steuer für französische Taxifahrer beim Grenzübertritt nach Deutschland Grund, Staatssekretär 9077 B Dr. Mommer (SPD) 9077 C Fragen des Abg. Dr. Effertz: Getreidepreise in der EWG Schwarz, Bundesminister . . . 9078 A Ertl (FDP) 9078 B Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Aufforstung in der Westpfalz . . . . 9078 C Frage des Abg. Ertl: Zukünftige Agrarpolitik Schwarz, Bundesminister . . . 9078 D Ertl (FDP) 9078 D Nächste Sitzung 9079 C Anlagen 9081 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Mai 1965 9067 180. Sitzung Bonn, den 6. Mai 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 14.33 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 7. 5. Dr. Adenauer 7. 5. Frau Albertz 6. 5. Arendt (Wattenscheid) 7. 5. Dr. Arnold 7. 5. Dr. Atzenroth 6. 5. Dr. Dr. h. c. Baade 7. 5. Bading * 7. 5. Bals 7. 5. Bauer (Würzburg) ** 7. 5. Bäuerle 7. 5. Bergmann * 6. 5. Berkhan 7. 5. Dr. Besold ** 7. 5. Frau Beyer (Frankfurt) 11. 5. Biegler 7. 5. Fürst von Bismarck ** 7. 5. Blachstein ** 7. 5. Blumenfeld 8. 5. Bühler 7. 5. Burckardt 6. 5. Dr. h. c. Brauer ** 7. 5. Corterier ** 7. 5. van Delden 6. 5. Frau Döhring 7. 5. Dürr 8. 5. Eichelbaum 8. 5. Frau Dr. Elsner 7. 5. Frau Engländer 15. 5. Etzel 6. 5. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) ** 7. 5. Franke 6. 5. Dr. Frede 6. 5. Dr. Frey (Bonn) 8. 5. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 7. 5. Fritsch 7. 5. Frau Funcke (Hagen) 6.5. Dr. Furler ** 7. 5. Gaßmann 7. 5. Frau Geisendörfer 7. 5. Gewandt 7. 5. Dr. Götz 7. 5. Dr. Gradl 7. 5. Haage (München) 15.5. Dr. Dr. Heinemann 7. 5. Hilbert 7. 5. Hirsch 7. 5. Höhmann (Hessisch Lichtenau) 7. 5. Höhne 7. 5. Hösl 7. 5. Frau Dr. Hubert ** 7. 5. Dr. Huys 7. 5. Illerhaus * 7. 5. Dr. Jaeger 8. 5. Dr. h. c. Jaksch 6. 5. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an einer Tagung - der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Jungmann 6. 5. Kahn-Ackermann ** 7. 5. Frau Dr. Kiep-Altenloh 7. 5. Frau Kleinert 15. 5. Dr. Kliesing (Honnef) ** 7. 5. Knobloch 7. 5. Dr. Koch 6.5. Dr. Kopf ** 7. 5. Kraus 6. 5. Krüger 7. 5. Kulawig * 6. 5. Lenz (Brühl) * 6. 5. Lenze (Attendorn) ** 7. 5. Leukert 6. 5. Liehr 7. 5. Dr. Löhr 7. 5. Frau Lösche 7. 5. Lücker (München) * 7. 5. Maier (Mannheim) 7. 5. Mattick 7. 5. Mauk * 6. 5. Frau Dr. Maxsein ** 7. 5. Memmel ** 7. 5. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 6. 5. Dr. von Merkatz ** 7. 5. Merten * 6. 5. Mertes 6. 5. Dr. Meyer (Frankfurt) ** 7. 5. Michels 7. 5. Dr. Miessner 6. 5. Frhr. von Mühlen ** 7. 5. Müller (Worms) 7. 5. Neumann (Allensbach) 7. 5. Neumann (Berlin) 7. 5. Nellen 7. 5. Dr. Dr. Oberländer 7. 5. Paul ** 7. 5. Frau Pitz-Savelsberg ** 7. 5. Frau Dr. Probst 7. 5. Rademacher 7. 5. Dr. Ramminger 7. 5. Frau Renger ** 7. 5. Riedel (Frankfurt) 7. 5. Riegel (Göppingen) 7. 5. Dr. Rutschke ** 7. 5. Frau Schanzenbach 6. 5. Schlüter 22.5. Dr. Schneider (Saarbrücken) 7. 5. Dr. Schwörer 6. 5. Dr. Seffrin ** 7. 5. Seidel (Fürth) 7. 5. Seidl (München) *1 7. 5. Dr. Serres ** 7. 5. Dr. Stammberger 7. 5. Dr. Starke 7. 5. Dr. Stecker 7. 5. Steinhoff 15. 5. Frau Stommel 7. 5. Strauß 7. 5. Frau Strobel 7. 5. Unertl 8. 5. Verhoeven 10.5. Dr. Frhr. von Vittinghoff-Schell ** 7. 5. 9082 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Mai 1965 Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Wahle ** 7. 5. Wehner 7. 5. Weinkamm* 8.5. Werner 6. 5. Wienand** 7. 5. Dr. Willeke 7. 5. Dr. Zimmer ** 7. 5. Zoglmann 6. 5. Zühlke 6. 6. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 27. April 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hörmann (Freiburg) (Drucksache IV/3340 Frage X/1) : Plant die Bundesregierung Maßnahmen, die geeignet sind, die Schaffung zusätzlichen Parkraums in den Zentren der Großstädte zu erleichtern? Die Bereitstellung von Parkraum zählt naturgemäß zu den Aufgaben der Gemeinden. Daher ist auch die Schaffung zusätzlichen Parkraumes in den Zentren der Großstädte vornehmlich eine kommunale Angelegenheit. Nach den zur Zeit gültigen Bestimmungen besitzt der Bund auf bautechnischem Gebiet keine Möglichkeit, die Errichtung weiterer Stellplätze — etwa in Verbindung mit dem Ausbau von Ortsdurchfahrten der Bundesfernstraßen — zu fördern. Es wird zu prüfen sein, ob sich diese Bestimmungen sachlich ausweiten lassen. Ob darüber hinaus der Bund die Möglichkeit hat, z. B. durch steuerlichen Anreiz zur Schaffung weiteren Parkraumes beizutragen, bedarf einer weiteren Prüfung. Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs in den Zentren der Großstädte ist ein wichtiges Teilproblem, das mit der allgemeinen Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden eng verknüpft ist. Die Bedeutung dieses Problems wird durch das Enquete-Gesetz vom 1. August 1961 unterstrichen, mit dem hierüber eine Untersuchung durch eine Sachverständigenkommission veranlaßt wurde. Die Bundesregierung hat es begrüßt, daß der Gesetzgeber dabei auch untersuchen ließ, wie die Schwierigkeiten bei der Unterbringung des ruhenden Verkehrs behoben werden können und wie die private Initiative zur Errichtung von Anlagen für den-ruhenden Verkehr gefördert werden kann. Die Sachverständigenkommission hat in ihrem Bericht, der dem Deutschen Bundestag als Bundestagsdrucksache Nr. IV/2661 vorliegt, hierzu eine Reihe detaillierter Vorschläge unterbreitet. Sie betreffen sowohl die Bereitstellung von Stellplätzen für den Kraftfahrer durch die Anlieger als auch das Zusammenwirken von Gemeinden und privater Initiative bei der Schaffung von Stellplätzen. Weitere Überlegungen und Maßnahmen zur Problemlösung können nur im Zusammenhang mit dem Bericht der Sachverständigenkommission und im Einvernehmen mit den Ländern erfolgen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Bornemann vom 29. April 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hör- mann (Freiburg) (Drucksache IV/3340, Frage XI/1): Welche Folgen für die Fernsehteilnehmer in und um Freiburg (Breisgau) hat der Einspruch der Schweiz gegen den Fernsehsender Kaiserstuhl, der seine Sendungen auf Kanal 51 ausstrahlt? Nach den Bestimmungen des Rundfunkabkommens von Stockholm darf der Kanal 51 nur dann am Standort Kaiserstuhl eingesetzt werden, wenn unter anderem die Schweiz damit einverstanden ist. Die Deutsche Bundespost wird versuchen, in Verhandlungen mit der Schweiz den Einspruch zu entkräften. Zur Zeit können etwa 30 % der Fernsehteilnehmer in und um Freiburg im Breisgau das 1. Fernsehprogramm über den Kanal 7 vom Standort Loretto-berg und etwa 70 % über den Kanal 58 vom Standort Kaiserstuhl störungsfrei empfangen. Sofern der Einspruch der Schweiz nicht entkräftet werden kann und das 1. Programm zu einem jetzt noch nicht übersehbaren Zeitpunkt über den Kanal 51 von einem anderen Standort abgestrahlt werden müßte, wären-die betroffenen Fernsehteilnehmer leider gezwungen, ihre Antenne auf diesen Standort neu einzurichten bzw. eine zusätzliche Antenne zu beschaffen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Steinmetz vom 29. April 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Unertl (Drucksache IV/3340 Fragen XI/2 und XI/3) : Ist dem Bundespostminister bekannt, daß ein Präsident einer OPD an seine Beamten eine Weisung ergehen ließ, wonach er untersagt, daß sich Postbeamte bei der kommenden Kommunalwahl zum Bürgermeister wählen lassen? Was gedenkt der Bundespostminister zu tun, um die in Frage XI/2 genannte unverständliche Beeinflussung eines staatsbürgerlichen Rechtes aller Postbeamten zu vermeiden? Zu Frage XI/2: Es trifft nicht zu, daß ein Präsident einer Oberpostdirektion an die ihm unterstellten Beamten eine Weisung ergehen ließ, wonach den Beamten untersagt ist, bei einer künftigen Kommunalwahl für das Amt des Bürgermeisters zu kandidieren. Von uns ist eine Anordnung dieses Inhalts, die im übrigen gegen den Grundgedanken des § 89 Abs. 3 Bundesbeamtengesetz verstoßen würde, ebenfalls nicht erlassen worden. Es ist uns vielmehr im Gegenteil bekannt, daß eine Anzahl von Beamten der Deutschen Bundespost zu Bürgermeistern oder in andere kommunale Ämter gewählt worden ist, und daß diese Beamten diese Ämter auch tatsächlich wahrnehmen, ohne daß ihnen durch ihre vorgesetzte Dienststelle hierbei Schwierigkeiten bereitet werden. Zu Frage XI/3: Die Beantwortung dieser Frage erledigt sich durch meine Antwort auf Ihre erste Frage. Sie werden deshalb dafür Verständnis haben, daß ich keine Veranlassung habe, irgendwelche Maßnahmen zu treffen, die die staatsbürgerlichen Rechte der Postbeamten erneut bestätigen sollen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die Sitzung ist eröffnet.
    Meine Damen und Herren, vor Eintritt in die Tagesordnung habe ich wieder einmal einer traurigen Pflicht zu genügen.

    (Die Abgeordneten erheben sich.)

    Heute nachmittag, vor wenigen Stunden, ist unser Kollege Rudolf Heiland im Krankenhaus zu Gelsenkirchen nach kurzer Krankheit verstorben.
    Rudolf Heiland wurde am 8. September 1910 in Hohndorf in Sachsen geboren. Die Familie siedelte in das Ruhrgebiet über, wo der Vater Bergmann war. Unser verstorbener Kollege hat dann von 1925 bis 1933 als Arbeiter beim Städtischen Elektrizitätswerk in Marl gearbeitet. Im Jahre 1933 wurde er, der seine demokratische Gesinnung immer mit der Tat bekannt hat, entlassen. Im Jahre 1936 wurde er als ein Widerstandskämpfer zu zweieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt, die er verbüßen mußte, mit all den bösen Nebenerscheinungen, die wir kennen.
    Nach dem Zusammenbruch hat er sich in seiner Heimatstadt Marl zunächst als selbständiger Kaufmann betätigt und dann hingebungsvoll in den Dienst des politischen kommunalen Wiederaufbaus des zerstörten Landes gestellt. Seit 1946 stand er als Bürgermeister an der Spitze der Stadt Marl, später des Amtes Marl. Seine kommunalpolitische Aufbauleistung fand Ausdruck darin, daß er Vizepräsident des Deutschen Gemeindetages und Vorstandsmitglied des Gemeindetages Westfalen-Lippe war. Jeder, der die Stadt Marl besucht hat, hatte Gelegenheit, zu sehen, welches Denkmal sich Rudolf Heiland dort durch die Bauten, die er veranlaßt hat, setzen konnte.
    Rudolf Heiland hat früh den Weg zur Sozialdemokratischen Partei Deutschlands gefunden. Er war ihr Vorsitzender in Marl sowie Vorstandsmitglied des sozialdemokratischen Parteibezirks Westliches Westfalen. Ferner gehörte er als Fraktionsvorsitzender der SPD dem Kreistag Recklinghausen an. Von 1947 bis :1949 war Rudolf Heiland Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen.
    Rudolf Heiland wurde auch in den Parlamentarischen Rat berufen. Er hat in dem schicksalsschweren Jahr 1948/49 im Parlamentarischen Rat ein gutes Teil zu dem beigetragen, was dann unser Grundgesetz geworden ist. Dem Deutschen Bundestag hat er seit 1949 ununterbrochen angehört. Er hat seine Arbeitskraft besonders dem Haushaltsausschuß gewidmet, dessen Mitglied er während aller bisherigen Legislaturperioden gewesen ist.
    Ich spreche den Angehörigen unseres Kollegen Rudolf Heiland sowie der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands das Beileid des Hauses aus.
    Ich danke Ihnen.
    Einziger Punkt der Tagesordnung:
    Fragestunde (Drucksachen IV/3340, IV/3342).
    Zunächst die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz. Ich rufe die Frage V/1 — des Herrn Abgeordneten Schwabe — auf:
    Sind das Anhalten von Kunden und die routinemäßige Vornahme von Untersuchungen ihrer Einkaufstaschen durch Hausdetektive in Selbstbedienungsläden mit dem geltenden Recht vereinbar?


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage des Herrn Kollegen Schwabe beantworte ich wie folgt: Ich verstehe sie dahin, daß er wissen will, ob es nach geltendem Recht zulässig ist, daß Hausdetektive in - Selbstbedienungsläden stichprobenweise Kunden anhalten und deren Einkaufstasche untersuchen, ohne daß im Einzelfall Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß gerade dieser Kunde Waren in Zueignungsabsicht an sich genommen hat und in seiner Einkaufstasche verborgen hält.
Eine solche ohne Vorliegen etwa bestimmter Verdachtsgründe vorgenommene Durchsuchung der Einkaufstasche von Kunden halte ich nach geltendem Recht nur mit Einverständnis des Kunden für zulässig.
Grundsätzlich wird es rechtlich nicht zu beanstanden sein, wenn der Hausdetektiv die Kunden in angemessener Form um die Erlaubnis bittet, den Inhalt ihrer Einkaufstasche überprüfen zu dürfen. Erklärt sich der Kunde mit einer solchen Untersuchung einverstanden, so liegt ein widerrechtlicher Eingriff in die persönlichkeitsrechtliche Eigensphäre des Kunden nicht vor. Lehnt er dagegen die Durchsuchung



Bundesminister Dr. Weber
I seiner Einkaufstasche ab, so ist der Hausdetektiv nur bei Vorliegen besonderer Rechtfertigungsgründe, z. B. unter den Voraussetzungen der §§ 229 BGB, Selbsthilfe, 859 Abs. 2 BGB, verbotene Eigenmacht, oder des § 127 StPO, Antreffen oder Verfolgung auf frischer Tat, zu Zwangsmaßnahmen gegen den Kunden berechtigt. Ein solcher Rechtfertigungsgrund fehlt, wenn gegen den Kunden keinerlei Verdachtsgründe vorliegen.
Ich darf hinzufügen, daß gerichtliche Entscheidungen zu dieser Frage bisher nicht bekanntgeworden sind. Ich kann Ihnen also nur meine persönliche Rechtsauffassung mitteilen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

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