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    Deutscher Bundestag 179. Sitzung Bonn, den 5. Mai 1965 Inhalt: Würdigung der Gründung des Europarates am 5. Mai 1950 8989 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Ritzel, Horn, Dr. Supf, Wieninger und Dr. Oberländer 8989 D Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung 8989 D Überweisung eines Gesetzentwurfs . . 8990 A Erweiterung der Tagesordnung 8990 A Fragestunde (Drucksachen IV/3340, IV/3342, IV/3348) Fragen des Abg. Erler: Gromyko-Besuch in Paris Dr. Schröder, Bundesminister . . 8992 A Erler (SPD) 8992 B Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 8992 C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . 8992 C Jahn (SPD) 8992 D Majonica (CDU/CSU) 8994 B Sänger (SPD) 8994 C Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) 8995 A Jaksch (SPD) 8995 B Frage des Abg. Sanger: Besitzverhältnisse des Verlages der „Saarbrücker Zeitung" Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8995 D Sänger (SPD) . . . . . . . . . 8995 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Zusatzabkommen zum deutsch-italienischen Kulturabkommen Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8996 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 8996 A Fragen des Abg. Moersch: Umwandlung von Beteiligungen des Bundes an wirtschaftlichen Unternehmen in privatrechtliche Stiftungen sowie Umwandlung der Kapitalanteile des Bundes an der VEBA in eine Stiftung zur Förderung der Wissenschaft und Forschung 8996 B Fragen des Abg. Opitz: Flutlichtanlage im Berliner Olympiastadion Kattenstroth, Staatssekretär . . 8996 D Opitz (FDP) 8997 A Dorn (FDP) 8997 C Wellmann (SPD) . . . . . . . 8998 A Braun (SPD) 8998 C Urban (SPD) 9000 A Liehr (SPD) 9000 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1965 Frage des Abg. Cramer: Anzeigenwerbung der Bundeswehr in der Zeitschrift „Wildente" Gumbel, Staatssekretär . . . . 9000 D Cramer (SPD) 9001 A Moersch (FDP) . . . . . . . 9001 B Jahn (SPD) 9001 C Fragen des Abg. Josten: Erfahrungen mit der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung Bargatzky, Staatssekretär . . . . 9002 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 9002 A Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 9002 D Jahn (SPD) 9003 A Dr. Bechert (SPD) 9003 B Frage des Abg. Cramer: Altersversorgung der Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst Höcherl, Bundesminister . . . . . 9003 B Cramer (SPD) . . . . . . . . . 9003 C Frage des Abg. Seuffert: Rechtsschutz in Verwaltungssachen, Kostenvorschüsse Höcherl, Bundesminister . . . . . 9003 D Seuffert (SPD) . . . . . . . . 9003 D Frage des Abg. Jahn: Änderung des § 53 Abs. 2 Bundesbesoldungsgesetz Höcherl, Bundesminister . . . . . 9004 A Jahn (SPD) . . . . . . . . . . 9004 B Sammelübersicht 44 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache IV/3305) . . . . . . . . 9004 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drucksache IV/2814) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3276); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache IV/31224), in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (SPD) (Drucksache IV/2687); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache IV/3224) — Zweite und dritte Beratung Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . 9004 C Schmidt (Kempten) (FDP) 9005 C Scheppmann (CDU/CSU) . . . . 9011 C Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . 9012 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 9014 A Mischnick (FDP) . . . . . . . 9015 C Behrendt (SPD) 9016 C Killat (SPD) 9017 A Moersch (FDP) 9017 B Opitz (FDP) 9017 D Deneke (FDP) 9017 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 9018 B Leber (SPD) . . . . . . . . 9019 B Spitzmüller (FDP) . . . . . . 9024 A Blank, Bundesminister 9029 A Dr.-Ing. Balke (CDU/CSU) . . . ..9030 C Ollesch (FDP) . . . . . . . . . 9039 C Folger (SPD) . . . . . . . . . 9043 D Dorn (FDP) . . . . . . . . . 9045 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuches und der Reichsabgabenordnung (Drucksache IV/2865); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 1V/3258) — Zweite und dritte Beratung — 9046 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Drucksache IV/2273); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache IV/3241) — Zweite Beratung — Jahn (SPD) . . . . . . . . . . 9047 B Wolf (SPD) . . . . . . . . . 9048 D Scheppmann (CDU/CSU) . . . . . 9049 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 9051 B Dr. von Haniel-Niethammer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 9051 D Wagner (CDU/CSU) . . . . . . 9052 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Viehseuchengesetzes (Drucksache IV/3203) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/3320) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 9053 A Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes (Drucksache IV/3299) — Erste Beratung — . . 9053 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1965 III Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag vom 21. April 1964 mit dem Kaiserreich Äthiopien über die Entschädigung für das deutsche Vermögen in Äthiopien (Drucksache IV/3173) — Erste Beratung — . . 9053 B Entwurf eines Gesetzes über die Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften vom 25. Mai 1951 und zur Änderung des Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften vom 25. Mai 1951 (Drucksache IV/3251) Erste Beratung — 9053 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. Dezember 1962 über den Schutz des Lachsbestandes in der Ostsee (Drucksache IV/3257) — Erste Beratung — 9053 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau (Drucksache IV/3181) — Erste Beratung — . . 9053 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Haftungshöchstbeträge nach dem Straßenverkehrsgesetz (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3250) — Erste Beratung — 9053 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Abg. Dr. Artzinger, Leicht, Beuster, Dr. Koch, Dr. Imle, Frau Funcke [Hagen] u. Gen.) (Drucksache IV/3287) — Erste Beratung — . . . . 9054 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Ruhensvorschriften in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der gesetzlichen Unfallversicherung (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3271) — Erste Beratung — 9054 A Antrag betr. zentrales Institut zur Ausbildung und Fortbildung von Strafvollzugsbediensteten (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/3239) . . . . . . 9054 C Nächste Sitzung 9054 C Anlagen 9055 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1965 8989 179. Sitzung Bonn, den 5. Mai 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 15.01 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 175. Sitzung, Seite 8789 A Zeile 5 von unten, statt „441": 442; Zeile 4 von unten statt „341" : 342; Seite 8790 A hinter Lautenschlager einzufügen: Leber. 177. Sitzung, Seite 8900 A Zeile 19 statt „Projekt. Soweit ich weiß, neigen Großbritannien" : Projekt, ein in Frankreich entwickeltes Projekt; Zeile 21 statt „neigt": neigen; Seite 8935 C Zeile 14 statt „1000": 100 000. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1965 9055 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 7. 5. Dr. Adenauer 7. 5. Arendt (Wattenscheid) 7. 5. Dr. Dr. h. c. Baade 7. 5. Bading * 7. 5. Bals 7. 5. Bauer (Würzburg) ** 7. 5. Bäuerle 7. 5. Berkhan ** 7. 5. Dr. Besold ** 7. 5. Frau Beyer (Frankfurt) 11. 5. Biegler 7. 5. Dr. Birrenbach 5. 5. Fürst von Bismarck ** 7. 5. Blachstein ** 7. 5. Blumenfeld 8. 5. Bühler 7. 5. Dr. h. c. Brauer ** 7. 5. Corterier ** 7. 5. Frau Döhring 7. 5. Dürr 8. 5. Eichelbaum 8. 5. Frau Dr. Elsner 7. 5. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) ** 7. 5. Dr. Frey (Bonn) 8. 5. Frau Freyh (Frankfurt) 8. 5. Dr. Dr. h. c. Friedenburg 7. 5. Frau Funke (Hagen) 6. 5. Dr. Furler ** 7. 5. Gaßmann 7. 5. Dr. Götz 7. 5. Dr. Gradl 7. 5. Dr. Dr. Heinemann 7. 5. Hilbert 7. 5. Hirsch 7. 5. Höhmann (Hess. Lichtenau) 7. 5.• Höhne 7. 5. Hösl 7. 5. Frau Dr. Hubert ** 7. 5. Dr. Huys 7. 5. Dr. Jaeger 8. 5. Dr. Jungmann 6. 5. Kalbitzer 5. 5. Frau Kalinke 5. 5. Frau Dr. Kiep-Altenloh 7. 5. Frau Klee 5. 5. Dr. Kliesing (Honnef) ** 7. 5. Knobloch 7. 5. Dr. Kopf ** 7. 5. Kraus 6. 5. Kriedemann * 5. 5. Krüger 7. 5. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Lenze (Attendorn) ** 7. 5. Dr. Löhr 7. 5. Frau Lösche 7. 5. Maier (Mannheim) 7. 5. Mattick 7. 5. Mauk * 6. 5. Frau Dr. Maxsein ** 7. 5. Memmel ** 7. 5. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 6. 5. Dr. von Merkatz ** 7. 5. Merten * 5. 5. Dr. Meyer (Frankfurt) ** 7. 5. Michels 7. 5. Dr. Miessner 6. 5. Frhr. von Mühlen ** 7. 5. Müller (Worms) 7. 5. Dr. Müller-Emmert 5. 5. Neumann (Allensbach) 7. 5. Neumann (Berlin) 7. 5. Nellen 7. 5. Dr. Dr. Oberländer 7. 5. Paul ** 7. 5. Frau Pitz-Savelsberg ** 7. 5. Frau Dr. Probst 7. 5. Rademacher * 7. 5. Dr. Ramminger 7. 5. Frau Renger ** 7. 5. Riedel (Frankfurt) 7. 5. Riegel (Göppingen) 7. 5. Dr. Rutschke ** 7. 5. Schlee 5.5. Dr. Schneider (Saarbrücken) 7. 5. Dr. Schwörer 6. 5. Dr. Seffrin ** 7. 5. Seidel (Fürth) 7. 5. Seidl (München) ** 7. 5. Seifriz 5. 5. Dr. Serres ** 7. 5. Dr. Stammberger 7. 5. Dr. Starke 7. 5. Dr. Stecker 7. 5. Frau Stommel 7. 5. Strauß 7. 5. Unertl 8. 5. Verhoeven 10. 5. Dr. Frhr. von Vittinghoff-Schell ** 7. 5. Dr. Wahl ** 7. 5. Wehner 7. 5. Weinkamm * 8. 5. Wienand ** 7. 5. Dr. Willeke 7. 5. Dr. Zimmer ** 7. 5. Zoglmann 6. 5. b) Urlaubsanträge Frau Engländer 15. 5. Haage (München) 15. 5. Heiland 5. 6. Frau Kleinert 15. 5. Schlüter 22. 5. Steinhoff 15. 5. Zühlke 6. 6. 9056 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1965 Nachtrag zur Anlage 1 des Sitzungsberichts der 177. Sitzung Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Müller (Remscheid) 2. 4.. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., 9. April 1965 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 281. Sitzung am 9. April 1965 zu dem Steueränderungsgesetz 1965 die nachstehende Entschließung angenommen hat: In gleicher Weise wie der Bundestag in seiner Entschließung vom 25. 3. 1965 ersucht der Bundesrat die Bundesregierung, die Körperschaftsteuerbefreiung für öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen von Berufsgruppen nach § 4 Abs. 1 Nr. 10 KStG erneut zu überprüfen. Für die öffentlich-rechtlichen berufsständischen Pflichtversorgungseinrichtungen, wie die Versorgungswerke der Ärzte, Apotheker und Notare und das geplante Versorgungswerk der Rechtsanwälte, wäre es von schwerstem Nachteil, wenn sie der Körperschaftbesteuerung unterworfen würden, soweit die Satzungen die Beiträge nicht auf die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge beschränken. Es handelt sich um gemeinnützige und gemeinwirtschaftliche Selbsthilfeeinrichtungen der freien Berufe, die den Steuerzahler von Sozialleistungen entlasten und die in gleicher Weise nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit arbeiten, wie die Einrichtungen der Sozialversicherung. Dazu kommt, daß Arbeiter und Angestellte in einem viel früheren Lebensalter die Möglichkeit haben, Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten, als Ärzte, Apotheker, Notare und Rechtsanwälte. Der Bundesrat hält die im vorliegenden Gesetz enthaltene Regelung nicht für tragbar. Er erwartet daher, daß die Bundesregierung alsbald eine Verbesserung durch eine Änderung des § 4 Abs. 1 Nr. 10 KStG in die Wege leitet. Dr. Diederichs Vizepräsident Bonn a. Rh., 9. April 1965 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 26. März 1965 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Diederichs Vizepräsident Anlage 3 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., 9. April 1965 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 281. Sitzung am 9. April 1965 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 25. März 1965 verabschiedeten Gesetz über die Beweissicherung und Feststellung von Vermögensschäden in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und im Sowjetsektor von Berlin (Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz — BFG) gemäß Artikel 85 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat die aus der Anlage ersichtliche Entschließung angenommen. Dr. Diederichs Vizepräsident An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 26. März 1965 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Diederichs Vizepräsident Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 9. April 1965 an den Bundeskanzler Entschließung: Der Bundesrat hat dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz in der Erwartung zugestimmt, daß die Länder nicht zur Finanzierung der sich als Folge des Gesetzes später ergebenden Leistungen herangezogen werden, weil es sich insoweit um Kriegsfolgelasten handelt, für die nach Artikel 120 des Grundgesetzes die ausschließliche Zuständigkeit des Bundes gegeben ist. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1965 9053 Anlage 4 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., 30 April 1965 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 282. Sitzung am 30. April 1965 zu dem Gesetz zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen und zur Änderung sozialrechtlicher Vorschriften (Rentenversicherungs-Änderungsgesetz — RVÄndG) die nachstehende Entschließung angenommen hat: Der Bundesrat ersucht die Bundesregierung, durch gezielte statistische Erhebungen laufend einen allgemeinen Überblick über die Arbeitslosigkeit älterer Angestellter und älterer Arbeiter sowie einen solchen von Empfängern von Berufsunfähigkeitsrenten sicherzustellen. Begründung: Nach den Bestimmungen des § 1386 RVO / § 113 AVG hatte der Arbeitgeber bisher bei versicherungspflichtiger Beschäftigung von Empfängern von Ruhegeld der Rentenversicherungen oder von pensionierten Beamten den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung zu zahlen. Durch den Fortfall der genannten Paragraphen entstehen jetzt bei Beschäftigung von pensionierten Beamten (auch in der Regel vorzeitig pensionierten Polizeibeamten und Berufssoldaten) oder von Altersruhegeldempfängern 7 v. H. weniger Lohn- bzw. Gehaltskosten als bei Beschäftigung von älteren Angestellten oder Arbeitern oder von Empfängern von Berufsunfähigkeitsrenten, die das 65. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Es muß beobachtet werden, ob durch den Fortfall dieser Paragraphen die Möglichkeit für arbeitslos gewordene ältere Angestellte oder Arbeiter, einen neuen Dauerarbeitsplatz zu erhalten, verschlechtert wird. Dr. h. c. Dr. e. h. Zinn Bonn, den 30. April 1965 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 15. April 1965 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. h. c. Dr. e. h. Zinn Anlage 5 Deutscher Bundestag Haushaltsausschuß — Der Vorsitzende — Bonn, den 1. April 1965 An den Präsidenten des Deutschen Bundestages Herrn D. Dr. Gerstenmaier Betr.: Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965 hier: Einzelplan 06, Kapitel 06 02 Titel 987 — Kassenhilfe an die „Deutsche Welle" und den „Deutschlandfunk" für die Inbetriebnahme, Einrichtung und Verwaltung - - Umdruck. 575 — Sehr geehrter Herr Präsident! In der 165. Plenarsitzung am 18. Februar 1965 wurde dem Haushaltsausschuß der Änderungsantrag — Umdruck 575 — überwiesen. Nach diesem Änderungsantrag wird der Haushaltsausschuß beauftragt, eine endgültige Festlegung der Mittel für die „Deutsche Welle" und den „Deutschlandfunk" in den Erläuterungen bei Kapitel 06 02 Titel 987 nach weiterer Prüfung vorzunehmen. Der Haushaltsausschuß hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, den im Haushaltsplan ausgebrachten Betrag von 66 188 900 DM wie folgt aufzuteilen: Es entfallen auf: a) die „Deutsche Welle" 40 991 200 DM den „Deutschlandfunk" 25 197 700 DM zusammen: 66 188 900 DM Ich bitte Sie, das Hohe Haus von diesem Beschluß des Haushaltsausschusses in Kenntnis zu setzen. Mit vorzüglicher Hochachtung Schoettle Anlage 6 Umdruck 624 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (II. Vermögensbildungsgesetz — II. VermBG) (Drucksachen IV/2687, IV/2814, IV/3224). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Dem § 2 Abs. 1 wird nach Buchstabe e folgender neuer Buchstabe f angefügt: „f) als Aufwendungen des Arbeitnehmers zur freiwilligen Alters-, Invaliden- und Lebensversicherung für sich und seine Familienangehörigen." 9058 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1965 2. § 3 erhält folgende Fassung: „§ 3 Vermögenswirksame Leistungen im Sinne dieses Gesetzes können nur in Verträgen mit Arbeitnehmern oder in Betriebsvereinbarungen vereinbart werden." 3. § 4 wird wie folgt geändert: a) Absatz 4 wird gestrichen. b) Absatz 5 wird Albsatz 4. 4. § 5 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. b) Absatz 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Absätze 1 und 3 gelten nicht, wenn vermögenswirksame Leistungen nach § 4 vereinbart werden." c) Absatz 3 erhält folgende Fassung: „ (3) Die vermögenswirksamen Leistungen werden nur dann nach den Vorschriften dieses Gesetzes gefördert, wenn sie für Arbeitnehmer erbracht werden, die zur Zeit der Fälligkeit der Leistungen mindestens 12 Mbnate dem Betrieb oder Unternehmen angehören. Dies gilt nicht, wenn vermögenswirksame Leistungen aufgrund einer Ergebnisbeteiligung erbracht werden." 5. § 6 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 5. In § 11 wird Absatz 3 in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 7. § 12 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Werden in den Fällen des § 2 Abs. 1 Buchstaben a und b die in § 1 Abs. 4 Nr. 2 des Spar-Prämiengesetzes und § 2 Abs. 2 Satz 3 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes vorgesehenen Voraussetzungen oder werden in den Fällen des § 2 Abs. 1 Buchstaben d und e die Sperrfristen nicht eingehalten, so wird im Jahr der Abhebung der abgehobene Betrag als Einnahme im Sinne des Einkommensteuergesetzes behandelt." b) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) in Satz 1 wird die Nummer 3 gestrichen; Ziffer 4 wird Nummer 3, bb) Satz 2 wird gestrichen. B. § 13 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 5. Mai 1965 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 7 Umdruck 623 Änderungsantrag der Abgeordneten Killat, Dr. Schellenberg, Junghans, Dr. Mommer, Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (IL Vermögensbildungsgesetz — II. VermBG) (Drucksachen IV/2687, IV/2814, IV/3224). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Dem § 2 Abs. 1 wird folgender Buchstabe f angefügt: „f) als Beiträge des Arbeitnehmers zu Lebensversicherungen (Kapital- und Rentenversicherungen) mit Sparanteil und einer Vertragsdauer von mindestens fünf Jahren." 2. In § 2 Abs. 2 werden anstelle der Worte „des Absatzes 1 Buchstaben a und b") die Worte „des Absatzes 1 Buchstaben a, b und f" eingesetzt. Bonn, den 4. Mai 1965 Killat Dr. Schellenberg Junghans Dr. Mommer Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller Anders Biermann Büttner Dröscher Dr. Eppler Figgen Geiger Jahn Junker Dr. Koch Könen (Düsseldorf) Dr. Müller-Emmert Dr. Rinderspacher Dr. Roesch Sänger Dr. Schäfer Dr. Seume Dr. Tamblé Wellmann Anlage 8 Umdruck 625 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (II. Vermögensbildungsgesetz — II. VermBG) (Drucksachen IV/2687, IV/2814, IV/3224) . Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag unverzüglich zu berichten, welche Möglichkeiten sie sieht, vermögenswirksame Leistungen entsprechend dem Zweiten Vermögensbildungsgesetz für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu gewähren. Bonn, den 5. Mai 1965 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1965 9059 Anlage 9 Umdruck 615 Änderungsantrag der Abgeordneten Behrendt, Folger, Gerlach, Hussong, Frau Rudoll, Stephan, Wolf zum Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Müller-Emmert, Dr. h. c. Güde, Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Dr. Kanka, Jahn, Benda und Genossen — Umdruck 609 — zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Drucksachen IV/2272, IV/3241). Der Bundestag wolle beschließen: Nummer 1 des Änderungsantrages — Umdruck 609 (neu) — wird wie folgt abgeändert: In § 12 Abs. 5 wird die Zahl „18" durch die Zahl „12" ersetzt. • Bonn, den 1. April 1965 Berendt Frau Rudoll Folger Stephan Gerlach Wolf Huss Anlage 10 Umdruck 609 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. MüllerEmmert, Dr. h. c. Güde, Frau 'Dr. 'Diemer-Nicolaus, Dr. Kanka, Jahn, Benda und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Drucks ache IV/2273, IV/3241). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. Nr. 4 wird wie folgt geändert: In § 12 wird folgender neuer Absatz 5 eingefügt: „ (5) Hat ein anerkannter Kriegsdienstverweigerer gegen ihn wegen Dienstflucht verhängte Freiheitsstrafen in einer Gesamthöhe von mindestens 18 Monaten verbüßt, so wird er nicht 'mehr zum 'Ersatzdienst einberufen." 2. Nr. 26 erhält folgende Fassung: ,26. § 37 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden nach den Worten „mit Gefängnis nicht unter einem Monat" die Worte „oder mit Einschließung von einem Monat bis zu fünf Jahren" eingefügt. b) Nach Absatz .3 wird folgender neuer Absatz 4 eingefügt: „ (4) Wer einen Dienstleistenden zu einer nach Absatz 1 mit Strafe bedrohten Handlung zu bestimmen versucht, wird mit Gefängnis oder mit Einschließung bis zu fünf Jahren bestraft. § 49 a Abs. 3 Nr. 1 und Abs. 4 des Strafgesetzbuches findet entsprechende Anwendung." ' 3. Nr. 28 wird wie folgt geändert: In § 38b wird Absatz 3 gestrichen. Bonn, den 1. April 1965 Dr. Müller-Emmert Jahn Bauer (Würzburg) Hirsch Frau Kleinert Dr. Koch Rehs Dr. Reischl Frau Renger Dr. Stammberger Dr. h. c. Güde Dr. Kanka Benda Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dr. Krümmer Dr. Rutschke Anlage 11 Erklärung zur Abstimmung gem. § 59 der Geschäftsordnung Zur globalen Abstimmung über die § 15-17 (Einleitung und Überschrift des 2. Gesetzes über Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand) gebe ich folgende Erklärung zu Protokoll: Der Entschließungsantrag der Fraktion der FDP auf Umdruck 625 zu TO 179/180 lag bei Beginn der Sitzung vor. Aus dem Inhalt des Antrages ist eindeutig zu ersehen, daß die FDP-Fraktion für den Fall der Annahme 'des Gesetzes von der Regierung wissen will, welche Möglichkeiten sie sieht, den öffentlichen Dienst miteinzubeziehen. Bei der Begründung unserer Zustimmung zu § 4 ist bereits unsere Bejahung des § 15 durch mich zum Ausdruck gebracht worden. Es kann also aus der globalen Abstimmung über die § 15-17 nicht gefolgert werden, daß die FDP und ich die Einbeziehung der Beamten, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit nicht gewünscht hätten, da im Rahmen der Globalabstimmung für alle die Abgeordneten, die meinen Ausführungen zu § 4 gefolgt waren, klar ergeben mußte, daß die Ablehnung sich nur auf die §§ 16 und 17 beziehen konnte. Kurt Spitzmüller Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 5. April 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dürr (Drucksache IV/3227, Frage III) : Aus welchen Gründen verlangt die Deutsche Bundespost bei der Ausgabe eines neuen örtlichen Fernsprechbuchs die Rückgabe des dadurch veralteten Exemplars? Die Rückgabe der alten örtlichen Fernsprechbücher wird wie die Rückgabe der alten amtlichen 9060 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1965 Fernsprechbücher verlangt, weil in vielen Fällen mit der Weiterverwendung der alten Bücher gerechnet werden muß. Diese sind aber durch ständige Veränderungen in den Teilnehmereinträgen zu etwa 30 v. H. überholt. Fehlverbindungen und damit ärgerliche Beschwerden wären deshalb unvermeidlich. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Langer vom 15. April 1965 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Huys zu der Mündlichen Anfrage ,des Abgeordneten Höhmann (Hessisch Lichtenau) *). In Beantwortung Ihrer Fragen in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 1. April 1965 habe ich Ihnen eine branchenmäßige Aufgliederung der im Zonenrandgebiet von 1961-1963 neu angesiedelten 160 Betriebe zugesichert. Anliegend übersende ich Ihnen eine Tabelle, die ein Übergewicht des Textilbereichs nicht erkennen läßt. Die neu angesiedelten Betriebe sind vielmehr hinsichtlich ihrer geweiligen Branche breit und wirtschaftlich günstig gestreut. Daß insgesamt mehr Frauen (7106) als Männer (5488) neu beschäftigt worden sind, dürfte sich aus dem verfügbaren Arbeitskräftepotential erklären. Die relative Konzentration der weiblichen Beschäftigten im Textilbereich (von den 7100 Frauen arbeiten rd. 3100 dort) ergibt sich zwangsläufig aus der besonderen Art der Arbeit in dieser Branche. Aufgliederung der im Zonenrandgebiet von 1961-1963 angesiedelten Betriebe nach Industriegruppen Betriebe Beschäftigte I Männer I Frauen insgesamt Eisen und 36 2 595 2 223 372 Metall Elektro 17 1914 581 1 333 Chemie 13 1 497 721 776 Holz 5 245 202 43 Nahrung und Genuß 10 985 419 566 Leder 8 530 133 397 Textil 12 809 228 581 Bekleidung 42 2 755 242 2 513 Sonstige 17 1 264 739 525 zusammen 160 12 594 5 488 7 106 Quelle: „Die Standortwahl der Industriebetriebe in der Bundesrepublik Deutschland". Herausgegeben vom BMA, Bonn 1964; bearbeite t vom Institut für Raumforschung. *) Siehe 176. Sitzung Seite 8841 A. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Langer vom 8. April 1965 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Meermann (Drucksache IV/3254 Frage VII/4) : Trifft es zu, daß das Bundeswirtschaftsministerium eine Kabinettsvorlage ausgearbeitet hat, in der die Verbilligung von Kapitalmarktmitteln durch die öffentliche Hand, u. a. auch im Wohnungsbau, begrenzt werden soll? Eine inzwischen vom Kabinettsausschuß für Wirtschaft gebilligte Kabinettvorlage des Bundeswirtschaftsministeriums befaßt sich mit Zinssubventionen. Ein hierzu von der Presse verbreiteter Kommentar des Instituts für Städtebau, Wohnungswirtschaft und Bausparwesen, der offenbar Anlaß zu Ihrer Frage gab, verkennt jedoch Inhalt und Ziel der Kabinettvorlage. Sie enthält keine Kritik an bestimmten Subventionen, auch nicht an denen für den Wohnungsbau, sondern bezweckt nur eine Begrenzung des heute schon sehr hohen jährlichen Gesamtvolumens der in den verschiedenen Bereichen durch Zinssubventionen induzierten Nachfrage nach neuem Kapital. Eine solche Begrenzung der Zinssubventionen ist im Interesse unserer Währungsstabilität, unseres Kapitalmarktes und nicht zuletzt auch deshalb erforderlich, um das wirtschaftspolitisch wichtige Instrument der Zinssubventionen nicht durch Übertreibung seiner Anwendung funktionsunfähig zu machen. Im Hinblick ,auf die kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 26. März 1965 betr. Subventionen — Bundestagsdrucksache IV/3253 —darf ich annehmen, daß Sie mir hierin voll zustimmen. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 3. April 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/3254, Frage X/8) : Ist die Bundesregierung bereit, den Ausbau der B 41 im Raum Idar-Oberstein/Birkenfeld und deren Anschluß an die Bundesfernstraße Landau—Trier angesichts der starken Inanspruchnahme der öffentlichen Straßen durch alliierten und deutschen Militärverkehr stärker zu unterstützen als bisher mit dem Ziel, daß neben der im Bau befindlichen Umgehungsstraße Idar-Oberstein auch die Umgehung Weierbach—Nahbollenbach und das erforderliche Teilstück der B 408 so schnell in Angriff genommen werden können, wie das der Stand der Vorbereitungen und die Kapazität der Bauwirtschaft zulassen? Wie ich Ihnen bereits schriftlich mitteilte, reichen die für den Neu-, Um- und Ausbau des Bundesfernstraßennetzes des Landes Rheinland-Pfalz in den nächsten Jahren zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Bundes nicht aus, alle dringlichen Baumaßnahmen zur gleichen Zeit und in kürzester Frist durchzuführen. Der Bau der Umgehungsstraße Weierbach—Nahbollenbach kann daher noch nicht in dem gewünschten Umfange gefördert werden. Für die im Bau befindliche Umgehungsstraße Idar-Oberstein und das Teilstück der B 408 zwischen Kusel und Landstuhl werden jährlich Beträge von je 4 bis 5 Mio DM bereitgestellt. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1965 9061 Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 3. April 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Flämig (Drucksache IV/3254 Fragen X/9 und X/10) : Inwieweit liegt die Trassenführung der neuen Bundesautobahn Gießen—Seligenstadt im Raume des Landkreises Hanau in der Planung schon fest? Ist es möglich, die Trasse Gießen—Seligenstadt so zu führen, daß das Waldgebiet der Bulau, das durch militärische Lagerstätten, Industriebetriebe und Verkehrseinrichtungen in den • letzten Jahren ohnehin empfindlich eingeengt wurde, nicht abermals durchschnitten wird? Die Linienführung der künftigen Bundesautobahn Gießen—Hanau liegt im einzelnen noch nicht fest, so daß auch zum Trassenverlauf 'im 'Raume des Landkreises Hanau noch keine näheren Angaben gemacht werden können. Die hessische Auftragsverwaltung, die z. Z. eine verkehrswirtschaftliche Untersuchung zur Ermittlung !des günstigsten Trassenverlaufes durchführt, ist gebeten worden, Ihre Vorschläge in ihre Untersuchungen mit 'einzubeziehen. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 8. April 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ritzel (Drucksache IV/3254, Fragen XI/1 und XI/2) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um den für das Fernsehen noch unerschlossenen und damit noch unterentwickelten Gebieten eine ausreichende Förderung angedeihen zu lassen? Ist die Bundesregierung bereit, den Bau von Gemeinschaftsantennenanlagen für den Fernsehempfang in den noch unerschlossenen Gebieten finanziell zu fördern? Soweit die Frage die Versorgung mit dem 2. Fernsehprogramm betrifft, sind alle Dienststellen der Deutschen Bundespost bemüht, das Fernsehnetz, das z. Z. 60 Fernsehsender großer Leistung und 46 Fernseh-Frequenzumsetzer umfaßt, so schnell wie möglich entsprechend der im Rundfunkabkommen von Stockholm festgesetzten Senderzahl und einer großen Anzahl von Fernseh-Frequenzumsetzeranlagen weiter auszubauen. Mit den in Betrieb befindlichen Anlagen werden bereits über 75% der Bevölkerung der Bundesrepublik mit dem 2. Fernsehprogramm versorgt. Weitere 18 Fernsehsender großer Leistung und 104 Fernseh-Frequenzumsetzer sind im Aufbau. Die Liefer- und Montagekapazität des Hoch- und Stahlbaues sowie der funktechnischen Industrie wird hierbei voll ausgeschöpft. Verzögerungen entstehen häufig durch Einsprüche von Anliegern und örtlichen Behörden (z. B. Landschaftsschutz) gegen die Errichtung der technischen Anlagen, die ihrer Natur nach in den meisten Fällen weithin sichtbar sein müssen. Die Kosten für den Aufwand auf der Empfangsseite — wozu auch die Antennenanlage gehört — trägt der Teilnehmer. Bei Gemeinschafts-Antennenanlagen werden die Kosten in der Regel auf die einzelnen Teilnehmer umgelegt. Das trifft auch für die großen Gemeinschafts-Antennenanlagen, die sogenannten privatöffentlichen Gemeinschafts-Antennenanlagen, zu. Eine finanzielle Beteiligung der Deutschen Bundespost an den Kosten von Gemeinschafts-Antennenanlagen ist leider auch deshalb nicht möglich, weil sie gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen würde. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 8. April 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Hauser (Drucksache IV/3254, Fragen XI/3 und XI/4) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Gemeinden des hinteren Murgtals im Landkreis Rastatt (Baden) mit einer Bevölkerung von rund 10 000 bis 12 000 Seelen das 2. Fernseh programm überhaupt nicht, ja teilweise sogar das 1. Fernsehprogramm nur sehr schlecht empfangen können und der auf dem Merkur bei Baden-Baden vorgesehene Umsetzer diese Gemeinden nicht erreicht? Beabsichtigt die Bundesregierung, in aller Bälde den in Frage XI/3 geschilderten beklagenswerten Mißstand zu beheben und auf einem günstigen Punkt — es wurde etwa der Vorschlag gemacht, die „Hohe Schar" gegenüber Au (Murgtal) auszuwählen — einen Fernseh-Frequenzumsetzer zu erstellen, der sodann die gesamten in Frage stehenden Gemeinden gut erreichen könnte? Zu Frage XI/3: Die Versorgungslücke (2. Programm) im Murgtal ist durch die abschattende Wirkung der umliegenden Berge bedingt und der Deutschen Bundespost bekannt. Zur systematischen Schließung dieser Versorgungslücke wird auf dem Merkur ein FernsehFrequenzumsetzer aufgebaut werden, an den weitere Umsetzer angeschlossen werden sollen, die die Versorgung auch des hinteren Murgtales übernehmen werden. Nach Fertigstellung des Fernseh-Frequenzumsetzers auf dem Merkur sind dann die technischen Voraussetzungen für den Bau des Umsetzers auf dem Draberg gegeben. Für die Fernsehversorgung mit dem 1. Programm ist nicht die Deutsche Bundespost, sondern der Südwestfunk zuständig. Zu Frage XI/4: Die Vorermittlungen zur Versorgung des Murgtales mit dem 2. Fernsehprogramm haben ergeben, daß als Standort für den nächsten Fernseh-Frequenzumsetzer der Draberg, 965 m über NN, 2 km nördlich Forbach, der günstigste ist. Von hier aus lassen sich unmittelbar mehr Einwohner versorgen als von der „Hohen Schar", die auch mit in die Vorermittlung einbezogen worden ist. Anlage 19 \gem. GO Anl. 1 Nrn. 12 und 19 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 8. April 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Bausch (Drucksache IV/3254 Fragen XI/8, XI/9 und XI/10) : 9062 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1965 Worin liegt die Ursache dafür, daß die vor kurzem von der Deutschen Bundespost herausgegebenen Sonderbriefmarken zum Gedächtnis von Matthias Claudius so rasch ausverkauft waren, daß heute bei den Postämtern nicht ein einziges Exemplar dieser Briefmarke erhältlich Ist? Wenn die von den Postämtern geäußerte Vermutung zutrifft, daß der größte Teil der Auflage der Sonderbriefmarken zum Gedächtnis von Matthias Claudius von einem Briefmarkenhändler aufgekauft worden ist: was gedenkt der Bundespostminister zu unternehmen, um diesen Briefmarkenspekulanten das Handwerk zu legen und die Rechte der ehrlichen Kunden der Bundespost zu sichern? Ist der Bundespostminister bereit, anzuordnen, daß unverzüglich eine Neuauflage der Briefmarke zum Gedächtnis an den Wandsbecker Boten Matthias Claudius gedruckt wird? Die Auflagenhöhe bei Gedenkmarken beträgt im allgemeinen 20 Millionen Stück. Auch die ClaudiusGedenkmarke ist mit 20 Millionen Stück aufgelegt worden. Solche Gedenkmarken, die zu einem bestimmten Anlaß erscheinen, sollen die anderen Postwertzeichen am Postschalter nicht für längere Zeit ablösen oder ersetzen. Ihr Zweck wird erfüllt mit dem Hinweis auf den Gedenkanlaß. Über spekulative Käufe von Claudius-Gedenkmarken ist mir nichts bekannt. Sie sind wegen der hohen Auflage von 20 Millionen Stück auch unwahrscheinlich. Vermutlich war sie deshalb an den Postschaltern vielfach schnell ,ausverkauft, weil sie, wie der Deutsche Kunstrat e. V. ,sich geäußert hat, bin Meisterstück der Briefmarkengestaltung ist. Einen wirksamen Schutz von Spekulationen bieten die Versandstellen für Sammlermarken der Deutschen Bundespost. Bei ihnen kann jedermann jede gewünschte Menge aller Neuerscheinungen im Abonnement beziehen. Von dieser Möglichkeit machen Briefmarkensammler in ständig .steigendem Umfang B) Gebrauch. Diese unmittelbare Bedarfsdeckung bei den Versandstellen entzieht der Spekulation weitgehend den Boden. Zu Frage XI/10: Die Auflage der Claudius-Gedenkmarke ist vor der Ausgabe mit 20 Millionen Stück bekanntgegeben worden. Mit fester Auflage angekündigte Sondermarken beabsichtige ich auch nicht ausnahmsweise nachdrucken zu lassen, denn die Postkunden und Markensammler sollen sich auf ,einmal gegebene Ankündigungen verlassen können. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Bundesministers Schwarz vom 3. Mai 1965 auf die Zusatzfragen des Abgeordneten Dr. Kohut zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Matthöfer *). Aus den Verhandlungen über den einheitlichen Getreidepreis in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist bekannt, daß die Bundesrepublik Deutschland den höchsten Weizenpreis aufweist. Bei unseren westlichen Nachbarn wird Brot fast ausschließlich aus Weizen hergestellt. Für das Backgewerbe ist in diesen Ländern der Rohstoff Mehl für die Brotherstellung somit billiger. Es konnte außer- *) Siehe 178. Sitzung Seite 8958 A. dem festgestellt werden, daß die Löhne der Bäcker in einigen Mitgliedsstaaten der EWG um 20% und mehr unter denen des Bundesgebietes liegen. Hinzu kommt weiter, daß auch für Verkehrsleistungen von dem deutschen Backgewerbe mehr aufgebracht werden muß als von dem unserer Nachbarländer. Diese Wettbewerbsungleichheit hat die Kommission der EWG bereits vor Jahren veranlaßt, dem deutschen Antrag auf Festsetzung einer Ausgleichsabgabe bei der Einfuhr von Brot aus Holland stattzugeben. Erst am 31. März 1965 hat die Kommission erneut diese Abgabe auf 17,53 DM je 100 kg Brot festgesetzt. Die Angleichung der Getreidepreise im EWG-Raum ab 1. Juli 1967 dürfte zusammen mit der Angleichung anderer Kostenelemente zu einer Annäherung der Brotpreise in den Mitgliedsstaaten führen. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 9. April 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/3265, Frage IX/1): Wie stellt sich die Bundesregierung die Versorgung der Benutzer der im Bau befindlichen Bundesstraße 400 mit Kraftstoff und Rastgelegenheiten vor, nachdem bisher private Bauprojekte abgelehnt wurden, aber noch keinerlei Planung der Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen vorliegt und diese Straße im übrigen rechtlich auch keine Bundesautobahn ist? Die Bundesstraße 400 wird nach den für die Bundesautobahn geltenden Grundsätzen gebaut und nach Fertigstellung der beiden Fahrbahnen als Bundesautobahn gewidmet werden. Der Bau von Tank-und Rastanlagen an den Bundesautobahnen obliegt nach dem Bundesfernstraßengesetz dem Bund. Zur Zeit ist im Bereich des Landes Rheinland-Pfalz erst ein verhältnismäßig kurzer Abschnitt dieser im Sprachgebrauch auch als „linksrheinische Autobahn" bezeichneten Strecke im Bau. Im Jahre 1966 wird voraussichtlich ein erster einbahniger Abschnitt von etwa 10 Kilometer Länge dem Verkehr übergeben. Der Bau von Tank- und Rastanlagen wird so rechtzeitig begonnen, daß die Versorgung der Verkehrsteilnehmer sichergestellt ist, sobald ein längerer zusammenhängender Abschnitt in Betrieb genommen wird. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 9. April 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Wendelborn (Drucksache IV/3265 Fragen IX/2 und IX/3) : Hält die Bundesregierung den § 23 Abs. 1 StVZO in Anbetracht der jetzigen Verkehrsdichte noch für zeitgemäß, nach dem es heißt, daß abgestellte Fahrzeuge, die durch andere Lichtquellen ausreichend beleuchtet sind, ihre eigene Beleuchtung nicht in Betrieb zu setzen brauchen? Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1965 9063 Hält die Bundesregierung es nicht für angebracht, grundsätzlich ein unbeleuchtetes Abstellen von Fahrzeugen über 1,5 t Gesamtgewicht zu verbieten, auch wenn die Fahrzeuge durch andere Lichtquellen ausreichend beleuchtet sind? Die von Ihnen angesprochene Vorschrift soll auch in die neue Straßenverkehrs-Ordnung übernommen werden. § 10 Abs. 4 des Entwurfs sieht vor, daß haltende Fahrzeuge innerhalb geschlossener Ortschaften keiner eigenen Beleuchtung bedürfen, wenn die Straßenbeleuchtung es gestattet, das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich zu sehen. Diese Bestimmung entspricht wörtlich den von der Konferenz der Europäischen Verkehrsminister beschlossenen Grundsätzen für die Vereinheitlichung der Straßenverkehrsregeln. Schon mit Rücksicht auf den starken zwischenstaatlichen Straßenverkehr erscheint es nicht zweckmäßig, hiervon abzuweichen. Für Lastkraftwagen ist nichts Abweichendes vorgeschrieben; jedoch ist zu berücksichtigen, daß das Parken der Lastkraftwagen schon wegen ihrer Breite nur in begrenztem Maße zulässig ist. Hier muß besonders darauf geachtet werden, daß kein anderer gefährdet wird. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.- Ing. Seebohm vom 9. April 1965 auf .die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Offenbach) (Drucksache IV/3265 Frage IX/4) : Wann ist mit einer endgültigen Entscheidung über den Antrag der Stadt Offenbach (Main) zu rechnen, die sogenannte Durchbruchstraße (Berliner Straße) als Bundesstraße (B 43) einzustufen? Es ist bereits entschieden, die Durchbruchstraße (Berliner Straße) in Offenbach nach Fertigstellung als Bundesstraße (B 43) zu widmen. Inwieweit Teilabschnitte nach Ausbau .schon vorzeitig als Bundesstraße gewidmet werden können, wird im Einzelfall zu gegebener Zeit zu prüfen sein. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 9. April 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Offenbach) (Drucksache IV/3265 Frage IX/5) : Wann ist mit der Fortführung der Bauarbeiten des MainNeckar-Schnellweges, insbesondere der Hochstraße am KaiserleiKreisel, in südlicher Richtung zu rechnen? Die Bauarbeiten für die Fortführung des MainNeckar-Schnellweges vom Strahlenberger Kreisel in südlicher Richtung werden noch in diesem Jahre aufgenommen, ,sofern gegen das in Kürze eingeleitete Planfeststellungsverfahren keine schwerwiegenden Einsprüche erhoben werden. Die Hochstraße, die erst bei stärkerem Verkehrszuwachs zur Entlastung des Strahlenberger Kreisels vorgesehen ist, wird dann ausgeführt werden, wenn die Notwendigkeit hierfür gegeben ist. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 9. April 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Offenbach) (Drucksache IV/3265, Frage IX/6) : Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung im Hinblick auf die besondere Verkehrslage in der Stadt und dem westlichen Landkreis Offenbach (Main) über den zeitlichen Ablauf der in Frage IX/5 genannten Straßenbaumaßnahmen? Wie schon erwähnt, sollen die Arbeiten im Abschnitt zwischen Kaiserleibrücke und dem Taunusring an der südlichen Ringstraße von Offenbach noch dieses Jahr anlaufen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, auch den Abschnitt zwischen der Landesstraße 3317 (Neu-Isenburg) und Egelsbach in Angriff zu nehmen, wobei zunächst mit den Großbrücken östlich Sprendlingen und östlich Langen begonnen wird. Der zeitliche Ablauf sowie die Aufnahme der Arbeiten in weiteren Abschnitten erfolgt in dem Rahmen, wie dies die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel zuläßt. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 9. April 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Stooß (Drucksache IV/3265, Fragen IX/7, IX/8 und IX/9) : Trifft es zu, daß die Linienführung der künftigen Bundesfernstraße Würzburg—Ulm im nördlichen Streckenabschnitt Würzburg-Dinkelsbühl bereits generell festliegt und auf Landesebene auch schon das Raumordnungsverfahren eingeleitet ist? Ist die in Frage IX/7 genannte Trassenführung im Zusammenwirken und mit Zustimmung der Landesverkehrsverwaltungen Bayern und Baden-Württemberg festgelegt worden? Falls Frage IX/8 bejaht wird: Sind bei dieser Festlegung auch die kommunalen Spitzen des Hohenloher Raumes gehört worden? Die Festlegung der Linienführung neuer Bundesfernstraßen erfolgt nach den Bestimmungen des § 16 Bundesfernstraßengesetz im Benehmen mit den Landesplanungsbehörden und im Einvernehmen mit den an der Raumordnung beteiligten Bundesministerien. Dieses Verfahren ist für die in Aussicht genommene Bundesfernstraße Würzburg—Ulm—Lindau noch nicht durchgeführt. Wohl trifft es zu, daß auf bayerischem Gebiet für den Streckenabschnitt Uffenheim—Dinkelsbühl von der Bezirksplanungsstelle bei der Regierung von Mittelfranken das Raumordnungsverfahren nach Landesrecht eingeleitet worden ist, dem eine vom Autobahnbauamt Nürnberg erarbeitete generelle Trassenführung zugrunde liegt. Für den anschließenden Abschnitt bis zur Bun- 9064 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1965 desautobahn Karlsruhe—Ulm--München ist gegenwärtig eine verkehrswirtschaftliche Untersuchung im Gange, die im Einvernehmen zwischen der baden-württembergischen und der bayerischen Landesstraßenbauverwaltung durchgeführt wird. Sobald auf der Grundlage dieser Verkehrsuntersuchung weitere Planunterlagen erarbeitet sind, werden die zuständigen Dienststellen der Landesstraßenbauverwaltungen selbstverständlich eine Abstimmung mit den zu beteiligenden kommunalen Behörden herbeiführen. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 9. April 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Josten (Drucksache IV/3265 Frage IX/10) : Wie weit sind die Pläne für die Umgehungsstraße der Kreisstadt Mayen (Eifel) gediehen? Dem Bundesminister für Verkehr liegt bisher nur ein Vorentwurf für die Umgehung der Stadt Mayen im Zuge der Bundesstraße 258 und Bundesstraße 256 vor. Die Auftragsverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz führt z. Z. nähere Untersuchungen durch. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 9. April 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Drucksache IV/3265 Frage IX/11): Ist sichergestellt, daß bei der Aufhebung der Bahnsteigsperren der Deutschen Bundesbahn die dort bis jetzt tätigen Schwerbeschädigten andere gleichwertige und den Beschädigungsgraden entsprechende Dienstposten zugewiesen erhalten? Wie Ihnen bekannt ist, beabsichtigt die Deutsche Bundesbahn aus Gründen des Kundendienstes und der Rationalisierung !die Bahnsteigsperren aufzuheben. Dabei spielt die Frage der anderweitigen Verwendung der an den Bahnsteigsperren beschäftigten schwerbeschädigten Bediensteten eine wichtige Rolle. Sie wird gegenwärtig von der Deutschen Bundesbahn noch eingehend geprüft. Dabei wird sichergestellt, .daß, wie bei allen Rationalisierungsmaßnahmen, soziale Härten vermieden werden. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 9. April 1965 auf idle Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bauer (Würzburg) (Drucksache IV/3265 Frage IX/12) : Was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun, daß durch Auftragsverwaltung des Bundes bei Inangriffnahme von Autobahnvorhaben verschiedentlich Eingriffe in privates Eigentum vorgenommen wurden, ohne die Eigentümer vorher zu unterrichten? Nach § 19 Abs. 4 des Bundesfernstraßengesetzes dürfen die Straßenbaubehörden Grundstücke zur Durchführung von Vermessungen, Bodenuntersuchungen und sonstigen Vorarbeiten nur betreten, wenn eine Erlaubnis des Grundstückseigentümers vorliegt, oder wenn die zuständige Enteignungsbehörde eine entsprechende Anordnung getroffen hat. Ebenso darf mit Baumaßnahmen auf fremdem Eigentum erst begonnen werden, wenn der Eigentümer eine Bauerlaubnis gegeben hat, oder die Enteignungsbehörde gemäß § 19 Abs. 3 des Bundesfernstraßengesetzes die Straßenbaubehörde in den Besitz des Grundstücks !eingewiesen hat. Diese gesetzlichen Regelungen zum Schutze fremden Eigentums haben die Straßenbaubehörden zu beachten. Wie mir auf Anfrage bei der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern bekannt wurde, sind im Raume Würzburg einige Grundstücke ohne formelle Erlaubnis der Eigentümer oder Anordnung durch die Enteignungsbehörde betreten worden. Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium Ides Innern hat das zuständige Autobahnbauamt !angewiesen, § 19 Abs. 3 und 4 ides Bundesfernstraßengesetzes genau zu beachten, so daß die Gewähr bestehen dürfte, daß künftig auf fremden Grundstücken Arbeiten ohne Erlaubnis des Eigentümers oder Anordnung der Enteignungsbehörde nicht mehr durchgeführt werden. Sollten Ihnen weitere Fälle bekannt werden, so I bitte ich, mir diese mitzuteilen ,damit ich das Erforderliche veranlassen kann. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 9. April 1965 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Haas (Drucksache IV/3265, Fragen X/1, X/2 und X/2) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Deutsche National-Zeitung zur Zeit Abonnentengebühr durch Posteinzug eintreiben läßt, nachdem sie einige Probenummern in die Hausbriefkästen verteilen ließ? Teilt die Bundesregierung meine Ansicht, daß die Deutsche National-Zeitung mit der in Frage X/1 geschilderten Methode kein anderes Ziel verfolgt, als den arglosen Staatsbürger als Leser und Abonnenten zu werben, zumal aus der Posteinzugskarte nicht hervorgeht, um welche Zeitung es sich handelt, und er das erst nach Rückfrage beim zuständigen Postamt erfahren kann? Sollte der Posteinzug von Zeitungsgebühren nicht nur auf die Fälle beschränkt bleiben, bei denen der Empfänger durch seine Unterschrift den Zeitungsbezug bestätigt hat, und nicht, wie im Falle der Frage X/1, ohne seine Zustimmung durch die Posteinzugskarte als Abonnent adressiert und deklariert wird? Zu Frage X/1: Nach § 27 Abs. 3 Postzeitungsordnung zieht die Deutsche Bundespost auf Antrag des Verlegers das Bezugsgeld bei geworbenen Beziehern ein. Nach allgemeinem Handelsbrauch gilt ein Bezieher auch dann als geworben, wenn der Verleger dem Bezieher Probelieferungen zugesandt und ihn in zwei brief- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1965 9065 lichen Mitteilungen, die getrennt von der Probelieferung versandt worden sind, von dem Zweck der Zusendung unterrichtet hat. In den Mitteilungen muß auf den bevorstehenden Versuch der Post, das Bezugsgeld bei dem Bezieher einzuziehen, hingewiesen und zum Ausdruck gebracht worden- sein, daß keine Verpflichtung besteht, das Bezugsgeld zu entrichten. Dieser Handelsbrauch wurde bei der zum 1. Januar 1964 durch die Postzeitungsordnung getroffenen Neuregelung des Postzeitungsdienstes auf ausdrücklichen Wunsch der Verlegerschaft aus den früheren Vorschriften übernommen. Es ist bisher nicht bekannt geworden, daß sich der Verleger der „Deutschen National-Zeitung und Soldaten-Zeitung" nicht an diesen Handelsbrauch gehalten hat. Die Dienststellen sind im übrigen angewiesen, gegen Verleger, die dieses Verfahren in einer nicht dem Handelsbrauch entsprechenden Weise benutzen, einzuschreiten. Zu Frage X/2: Die Zusteller der Deutschen Bundespost sind bei diesem Verfahren durch Dienstvorschriften angewiesen, den Bezieher ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß der Einziehversuch durch den Verleger veranlaßt ist. Außerdem sind die Zusteller verpflichtet, auf Verlangen die für jedes Zeitungsstück angelegte Zeitungsstammkarte vorzuweisen, auf der u. a. auch die Benennung der Zeitung vermerkt ist. Jeder Bezieher ist daher durchaus in der Lage, beim Inkasso festzustellen, für welche Zeitung er das Bezugsgeld entrichten soll. Auf den Zeitungsbezugsscheinen — von Ihnen, verehrte Frau Kollegin Haas, als Posteinzugskarte bezeichnet — wird daher aus Rationalisierungsgründen statt der Benennung nur das der Zeitung im Postzeitungsdienst zugeteilte Vertriebskennzeichen vermerkt. Zu Frage X/3: Wie bereits zur 1. Frage dargelegt, entspricht dieses Verfahren einem im Pressewesen üblichen Handelsbrauch, auf dessen Beibehaltung die Verlegerschaft großen Wert legt. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 8. April 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Urban (Drucksache IV/3265 Fragen XI/1, XI/2 und XI/3) : Hat der Bundesschatzminister mit Fernschreiben vom 15. Dezember 1964 den Senator für Jugend und Sport in Berlin unterrichtet, daß er seine Berliner Dienststelle angewiesen hat, abschließende Verhandlungen mit dem Ziel einer Auftragserteilung und eines baldigen Beginns der Arbeiten für die Flutlichtanlage im Olympia-Stadion in Berlin zu führen? Wann wird mit den Bauarbeiten für die Flutlichtanlage im Olympia-Stadion in Berlin begonnen? Welche Gründe stehen gegebenenfalls einem sofortigen Baubeginn für die Flutlichtanlage im Olympia-Stadion in Berlin noch entgegen? Die in ,der Anfrage erwähnte Unterrichtung des Senators für Jugend und Sport hat stattgefunden. Im Verlaufe der auf Grund meiner Weisungen geführten Verhandlungen und Prüfungen hat mir meine Berliner Dienststelle am 13. Januar 1965 pflichtgemäß berichtet, daß die in Aussicht genommene Haftung für den Vertragspartner nicht zumutbar sei. Am 27. Januar 1965 wurde ich sodann von meiner Dienststelle unterrichtet, daß auch in lichttechnischer Hinsicht zu große Risiken bestünden. Noch ,am selben Tage mußte ich mich daher entschließen, ein neues Projekt .ausarbeiten zu lassen, das die lichttechnischen Forderungen der von mir bestellten Gutachter und meiner Verwaltung erfüllt. Die Vorschläge für das neue Projekt liegen mir zwischenzeitlich vor. Die Ausschreibungen werden in Kürze erfolgen. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 7. April 1965 auf die Mündlichen Anfragen ides Abgeordneten Felder (Drucksache IV/3265 Fragen XI/4 und XI/5) : Welche Hemmnisse ergeben sich gegenwärtig noch für die zeitlich früheste Fertigstellung des Plenarsaales im Reichstagsgebäude nach den Plänen des Architekten Paul Baumgarten? Liegen dem Bundesschatzministerium z. Z. besondere Anforderungen der Bundesbaubehörde vor, die eine weitere Beschleunigung der Ausbauarbeiten im Reichstagsgebäude zur Folge haben könnten? Zu Frage XI/4: Hemmnisse sind gegenwäritg nicht zu erkennen. Das schließt nicht aus, 'daß sich auf Grund der Eigen- art ,des Bauvorhabens und der bisher gemachten Erfahrungen noch ,Schwierigkeiten ergeben werden. Der vollständige Neubau des Plenarsaales als Kern der Gesamtanlage in Verbindung mit dem Wiederaufbau der anschließenden Bauteile erfordert die Lösung einer Reihe sehr schwieriger statischer, konstruktiver, technischer und gestalterischer Probleme, die einen zügigen Baufortschritt nicht immer zulassen. Gegenüber einem Neubau können viele Arbeiten nur nacheinander und nicht gleichzeitig durchgeführt werden. Für 1965 send Ausgaben in Höhe von 6 Mio DM und eine Bindungsermächtigung in Höhe von 4 Mio DM vorgesehen. Nach dem jetzigen Stand der Arbeiten werden wir einen Betrag in Höhe von 9 Mio DM und eine Bindungsermächtigung in Höhe von 12 Mio DM anfordern müssen. Zu Frage XI/5: Nein. 9066 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1965 Anlage 33 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 12. April 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Riegel (Göppingen) (Drucksache IV/3265, Frage XII/1) : Ist die Bundesregierung bereit, den Neubau eines Sportverletzten-Krankenhauses des Württembergischen Landessportbundes in Stuttgart-Bad Cannstatt durch einen angemessenen Beitrag zu fördern? Das Vorhaben „Neubau eines SportverletztenKrankenhauses in Stuttgart-Bad Cannstatt" wird von meinem Hause als förderungswürdig angesehen. Es ist deshalb in den Haushaltsvorschlag für das Rechnungsjahr 1966 unter Kapitel 1502, Titel 610, Nr. 10 der Erläuterungen aufgenommen worden. Außerdem liegt meinem Hause bereits seit längerer Zeit der Antrag auf Gewährung eines Bundeszuschusses zur Errichtung eines Neubaues für das Sportverletzten-Krankenhaus in Hellersen vor. Dieses Vorhaben ist gleichfalls in den Haushaltsvoranschlag für das Rechnungsjahr 1966 unter Kapitel 1502, Titel 610, Nr. 6 der Erläuterungen aufgenommen. Die für das Rechnungsjahr 1966 in Aussicht stehenden Mittel zur Förderung derartiger Vorhaben werden nicht ausreichen, um sämtliche als förderungswürdig angesehene Vorhaben durch Gewährung eines angemessenen Beitrages zu fördern. Sollte jedoch der Bundestag die erforderlichen Mittel bewilligen, bin ich gern bereit, bereits im Rechnungsjahr 1966 auch den Neubau eines Sportverletzten-Krankenhauses in Stuttgart-Bad Cannstatt durch einen angemessenen Beitrag zu unterstützen. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 12. April 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Porzner (Drucksache IV/3265, Frage XII/4) : Wie viele durch Contergan geschädigte Kinder gibt es — nach Altersklassen aufgegliedert — in der Bundesrepublik? Zunächst darf ich darauf hinweisen, daß ich zur Frage, ob das Contergan die Mißbildungen bei den Kindern hervorgerufen hat, nicht in der Lage bin, Stellung zu nehmen, weil ein exakter Nachweis bisher nicht gelungen ist und andererseits die einschlägigen gerichtlichen Verfahren bisher nicht zum Abschluß gekommen sind. Wegen der fehlenden Meldepflicht war die Ermittlung der Zahl von Kindern mit typischen Mißbildungen, d. h. Fehl- und Mißbildungen an den Gliedmaßen, auch kombiniert mit Mißbildungen der Sinnes- und inneren Organe, sehr schwierig. Durch Umfragen bei den Ländern wurde versucht, die Zahl der in den Jahren 1958 bis 1962 mit typischen Mißbildungen geborenen Kinder festzustellen. Nach dem Ergebnis dieser Umfragen sind bis einschließlich 1963 insgesamt 2394 lebende Kinder erfaßt worden. Hierbei handelt es sich um ein Teilergebnis, wahrscheinlich wird die Gesamtzahl der lebenden Kinder bei 3000 liegen. Hiervon werden ca. 1000 fortlaufend prothetisch zu versorgen sein. Eine Aufschlüsselung nach Altersklassen ist nicht möglich, weil nicht alle Länder diese detaillierten Angaben zur Verfügung hatten. Noch schwieriger ist es, die Gesamtzahl der totgeborenen oder verstorbenen Kinder festzustellen. Nach übereinstimmender Ansicht sind ca. 40 bis 50% der mit Gliedmaßenmißbildungen geborenen Kinder verstorben. Die Gesamtzahl der Kinder — lebende und verstorbene — dürfte somit 5000 bis 6000 betragen. Übereinstimmend wurde von den Ländern berichtet, daß die Zahl der Neugeborenen mit den typischen Mißbildungen ab August 1962 schlagartig zurückgegangen sind. Der Bundesverband körpergeschädigter Kinder e. V. bemüht sich mit Hilfe der Bundesregierung auf örtlicher Ebene die noch im verborgenen gehaltenen Kinder für die notwendige Betreuung zu erfassen und die Eltern dieser Kinder über die erforderlichen Maßnahmen zu unterrichten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Mischnick


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit § 3 kommen wir zu .der entscheidenden Stelle dieses Gesetzentwurfes.
    Der vorliegende Antrag der Freien Demokraten will sicherstellen, daß die Tarifvertragsfähigkeit wieder aus dem Gesetz verschwindet. Warum das? Die verfassungsrechtlichen Bedenken, die dagegen sprechen, sind in der Diskussion zum Teil dargelegt worden; sie sind zum Teil schriftlich mitgeteilt worden, wobei wir durchaus einräumen, daß es, wie immer bei Gutachten, unterschiedliche Meinungen gibt. Es hat sich allerdings gezeigt, daß eine Reihe von Verfassungsrechtlern, die zu der ursprünglichen Fassung — also dem Gesetz, wie es 1961 verabschiedet worden ist — keine Bedenken geäußert haben, jetzt sagen, dieser Gesetzentwurf, wie er hier zur Entscheidung vorliegt, bringe doch eine so wesentliche Veränderung, daß sie ihre ursprüngliche Haltung dazu nicht aufrechterhalten können. Ich will das hier im einzelnen nicht weiter vertiefen.
    Aber unabhängig von dieser rechtlichen Würdigung ist ja eine politische Betrachtung notwendig. Aus politischen Gründen halten wir es für falsch, daß hier die Tarifvertragsfähigkeit eingebaut wird.
    Es ist vorhin die Frage gestellt worden, ob wir generell etwas gegen Tarifverträge hätten. Ganz und gar nicht! Nur ist doch das Normale des Tarifvertrages, daß Leistungen geregelt werden, die Arbeitern und Angestellten zugute kommen und über die diese dann auch im einzelnen selber entscheiden können. Hier ist diese Entscheidungsfreiheit dahingehend eingeschränkt, daß sie nur die Form der Festlegung dieses Geldes wählen können, aber nicht selbständig darüber entscheiden können, ob sie es sofort verwenden oder es tatsächlich einer Vermögensbildung zuführen wollen. Bei den anderen Fragen — Lohn, Gehalt, Urlaub oder was in Betracht kommt — ist immer die individuelle Entscheidung — wann man den Urlaub nimmt, in -welchen Abständen und so fort — des einzelnen gesichert. Hier ist das nicht der Fall.
    Mir scheint es auch nicht stichhaltig zu sein, wenn man sagt, die Sozialversicherung sei doch ein ähnlicher Eingriff. In der Sozialversicherung wird durch Gesetz festgelegt, welcher Beitrag z. B. in der Rentenversicherung oder welche Grenze z. B. in der Krankenversicherung insgesamt nicht überschritten werden soll. Der Gesetzgeber behält also das Recht in der Hand, zu entscheiden, in welchem Rahmen die Beschränkung des Einkommens 'vorgenommen wird. Hier wird dagegen diese Entscheidung völlig einem Dritten, nämlich den Tarifvertragspartnern, übertragen.
    'Darüber hinaus ist noch festzustellen, daß mit dieser Tarifvertragsfähigkeit nach unserer Überzeugung einem wesentlichen Punkt der Regierungserklärung des Herrn Bundeskanzlers vom 18. Oktober ,1963 widersprochen wird, in der es ausdrücklich heißt: „Es ist die Absicht der Bundesregierung, die Sozialversicherten vor einer immer weiter greifenden Kollektivierung zu bewahren." Wenn man festlegt, daß neben den Beiträgen, die gezahlt werden,
    neben den Steuern, die aufgebracht werden müssen, ein weiterer Teil des Einkommens — und nach der Begründung handelt es sich ja um Entgelt besonderer Art — der freien Verfügung entzogen wird, dann ist damit einer weiteren Kollektivierung des Einkommens nicht nur das Wort geredet, sondern sie ist sogar gesetzlich vorgesehen, wenn man entsprechende Vergünstigungen 'hier in Anspruch nehmen will.

    (Beifall 'bei der FDP.)

    Aus diesen Gründen haben wir auch grundsätzliche Bedenken gegen die Tarifvertragsfähigkeit.
    Wenn man nun einmal die Wirkung auf den Arbeiter und Angestellten betrachtet, so ist doch klar, daß ein Tarifvertrag, der zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften abgeschlossen wird und festgelegt, daß eine Lohnerhöhung von 6, 5 oder 8% plus einer vermögenswirksamen Leistung von 312 DM erfolgt, die Arbeiter und Angestellten nur noch zum Teil in den unmittelbaren Genuß dieses Ergebnisses der Tarifvertragsverhandlung kommen läßt, den anderen Teil aber ihrer Verfügungsgewalt im Grundsätzlichen entzieht, ihnen nur noch die Möglichkeit gibt, zu entscheiden, bei welcher Sparkasse, bei welcher Bank oder wo auch immer sie diesen Teil anlegen wollen.

    (Abg. Katzer: Für fünf Jahre!)

    — Für fünf Jahre, gut; aber auf jeden Fall soll die Verfügungsgewalt entzogen werden. Das ist ja unbestritten. Die einen sagen, das sei Zwangssparen. Wir sagen: das ist eine Entscheidung, die einer kalten Sozialisierung von Einkommensteilen gleichkommt.

    (Beifall bei der FDP.)

    Wir wehren uns dagegen nicht nur deshalb, weil wir glauben, daß unsere Arbeitnehmer mündig genug sind,

    (Sehr richtig! bei der FDP)

    selber zu entscheiden, ob sie Teile ihres Einkommens in dieser oder jener Form anlegen wollen, und daß es nicht einer Regelung durch die Tarifvertragspartner bedarf, durch die ihnen diese Entscheidung abgenommen oder ihnen die Entscheidungsmöglichkeit gar nicht erst gegeben wird. Ich halte es einfach für unverständlich, daß in dem gleichen Augenblick, wo die Gesamtdiskussion über die Ausweitung der Mitbestimmung vorangetrieben wird, den gleichen Arbeitern und Angestellten die Mitbestimmung über ihr eigenes Einkommen beschränkt werden soll. Das ist ein Widerspruch.

    (Beifall bei der FDP.)

    Ich bin darüber hinaus der Überzeugung — und meine politischen Freunde haben das immer wieder zum Ausdruck gebracht —: Der Wille zur Eigentumsbildung, der in allen politischen Gruppierungen sichtbar geworden ist, ist nicht nur voll anzuerkennen, er muß auch unterstützt werden. Man soll aber nun nicht in den Fehler verfallen, mangelnde Bereitschaft, die vielleicht da und dort noch vorhanden ist, durch gesetzliche Maßnahmen zu ersetzen und damit Gefahr zu laufen, daß die Bereitschaft zur Eigentumsbildung bei bestimmten Gruppen zu einer



    Mischnick
    Eigentumsverdrossenheit wird, weil sie hier eben nicht aus eigenem Entschluß sparen, sondern durch einen Vertrag gezwungen sind, etwas zu tun, was sie gar nicht wollen.

    (Beifall bei der FDP.)

    Daß es eine große Gruppe nicht will, hat ja der Herr Bundesarbeitsminister in der ersten Lesung selbst gesagt. Er hat den Prozentsatz mit 22 % angegeben. Das sind etwas über 4 Millionen Arbeitnehmer, die dagegen sind.
    Darüber hinaus, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist noch ein anderes Bedenken auch in den Ausschußberatungen nicht ausgeräumt worden. Es wurde immer gesagt, wir brauchten die Tarifvertragsfähigkeit; damit es zu einer größeren Anwendung dieses Gesetzes komme und mit der größeren Anwendung eine breitere Eigentumsstreuung entstehe, weil große Teile unserer Arbeitnehmerschaft nicht sparfähig seien. Wenn diese Argumentation richtig ist, bedeutet doch dieses 312-Mark-Gesetz nichts anderes, als daß durch Tarifvertrag in bestimmten Wirtschaftsbereichen dem Angestellten oder dem Arbeiter, der 800 oder 1000 DM verdient, genau die gleiche Verpflichtung auferlegt wird wie dem Arbeiter, der 400 oder 500 DM verdient. Das heißt, ich zwinge den Höherverdienenden ohne Auswirkung, den Niedrigerverdienenden aber mit Auswirkung, einen Teil seines Entgeltes festzulegen, obwohl ich vorher erklärt habe, dieser sei nicht sparfähig und brauche alles, um seinen Lebensunterhalt angemessen bestreiten zu können. Hier liegt doch ein neuer Widerspruch vor.

    (Beifall bei der FDP.)

    Wer die Tarifvertragsfähigkeit dieses Gesetzes anerkennt, gibt damit klar zu erkennen, daß der Betrag, der hier vorgesehen wird, nicht zum unmittelbaren Lebensunterhalt notwendig, daß er also sparfähig ist. Wenn er aber sparfähig ist, dann wäre das gleiche aus der eigenen Entscheidung des einzelnen erreichbar gewesen. Es ist also falsch, hier mit dem Argument zu operieren: weil soundso viele nicht sparfähig sind, brauchen wir das 312-MarkGesetz.
    Wir Freien Demokraten sagen: Es gibt 20 oder 25% — ich will mich hier gar nicht auf eine bestimmte Zahl festlegen — der Arbeiter und Angestellten, die tatsächlich nicht sparfähig sind. Diesen darf ich dann aber auch nicht durch Tarifvertrag ein mögliches Entgelt, das in Tarifvertragsverhandlungen ausgehandelt worden ist, vorenthalten und sie damit auf einen schlechteren Status stellen, als er nach den Möglichkeiten der Tarifverhandlungen gegeben wäre.

    (Beifall bei der FDP.)

    Wenn man dieses Argument aber nicht gelten läßt, sondern sagt, das ganze sei eine zusätzliche Leistung über das hinaus, was in den Tarifvertragsverhandlungen an Lohn und Gehalt ausgehandelt worden ist, dann ist das doch nur ein Beweis dafür, daß der Tarifpartner Gewerkschaft bei dem Aus-
    handeln von Lohn und Gehalt nicht bis an die mögliche Grenze gegangen ist.

    (Beifall bei der FDP. — Lachen bei der CDU/CSU und der SPD.)

    Das ist doch die andere Überlegung. Hätter er das getan, dann wäre kein freier Raum. Immer ist es eine Sache, die für Sie mathematisch nicht lösbar ist, und das ist ja auch der Grund, weshalb auch im Deutschen Gewerkschaftsbund so viele unterschiedliche Meinungen vorhanden sind.

    (Zurufe von der SPD und der CDU/CSU.)

    Interessanterweise machen Sie mit dieser Tarifvertragsfähigkeit für die niedrigen Einkommensgruppen genau das, was Sie sonst immer als eine beklagenswerte Sache bezeichnen. Indem Sie nämlich für denjenigen, der 400, 500, 600 oder 700 DM verdient, die Tarifvertragsfähigkeit dieser 312 DM festlegen, bewirken Sie, daß dafür keine Beiträge für die Rentenversicherung eingezahlt werden und eine Minderung des Rentenanspruchs eintritt. Die gleichen, die sagen, der Rentenanspruch dieser Einkommensbezieher sei zu niedrig, können doch nicht damit einverstanden sein, daß er hier weiter ermäßigt wird, weil Teile des Entgelts nicht versicherungspflichtig sind. Wenn man das nicht anerkennt, gibt man zu, daß die Möglichkeit, Beitragsteile anders zu verwenden, im Grundsatz — wohlgemerkt, noch nicht im Detail — besteht und man über sie diskutieren muß, wie es vorhin durch Herrn Kollegen Burgbacher in seiner Antwort auf die Frage, ob nicht die Gesamtbelastung schon hoch genug sei, erkennbar wurde.
    Ich kann also nur feststellen, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß sich die Befürworter der Tarifvertragsfähigkeit des 312-DM-Gesetzes entscheiden müssen. Wenn Sie der Meinung sind, daß jeder sparfähig ist, dann können Sie auch einen Betrag von 312 DM kraft Vertrags festlegen und der Verfügunggewalt des einzelnen entziehen. Dann müssen Sie aber mit der Argumentation aufhören, daß weite Teile unseres Volkes nicht sparfähig seien. Wenn Sie das fortführen wollen, dann können Sie niemals einer Tarifvertragsfähigkeit zustimmen. Wir wissen aus den Untersuchungen und den Zahlen über die Einkommensverhältnisse, die nicht zuletzt Sie hier in diesem Bundestag gebracht haben, daß es für weite Teile der Arbeitnehmer unzumutbar ist, ihnen einen Teil des Entgelts zu entziehen. Deshalb werden wir uns gegen die Tarifvertragsfähigkeit wenden.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen? — Dann kommen wir zur Abstimmung. Sie haben den Antrag und seine Begründung gehört. Wir stimmen ab über den Antrag Umdruck 624 Nr. 2. Wer die Ausschußvorlage in dieser Weise geändert sehen will, der gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Ja-Stimmen abgelehnt.
Wer dem § 3 in der .Ausschußfassung zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Ent-



Vizepräsident Dr. Schmid
haltungen? — Bei zahlreichen Gegenstimmen angenommen.
Ich rufe § 4 auf. Hier ist ein Änderungsantrag auf Umdruck 624 Nr. 3 angekündigt. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Spitzmüller.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kurt Spitzmüller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Ich brauche den Antrag nicht mehr zu begründen; denn er hat durch die eben .stattgefundene Abstimmung zu § 3 seine Erledigung erfahren. Wenn ich trotzdem noch das Wort ergreife, dann aus dem einfachen Grund, um deutlich zu machen, daß wir diesem Paragraphen unsere Zustimmung geben, und weil ich zu diesem Paragraphen einige besondere Anmerkungen machen möchte.
    Dieser Paragraph schafft nämlich die Möglichkeit, daß auch die vielen Arbeiter und Angestellten, welche nicht über einen Tarifvertrag oder über Betriebsvereinbarungen in den Genuß der staatlichen Vergünstigungen nach diesem Gesetz kommen, diese Vergünstigungen wahrnehmen können. Darüber hinaus möchten wir darauf hinweisen, daß der § 15 eigentlich leer im Raum stände, wenn er keinen Bezug zu § 4 hätte. Dieser § 4 bietet nämlich die einzige Möglichkeit für die Beamten, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, wenigstens teilweise in den Genuß der Vergünstigungen dieses Gesetzes nach dem gegenwärtigen Stand der Gesetzgebung zu kommen.

    (Zuruf von ,der CDU/CSU: Das ist ebenfalls unsere Idee!)

    Ich möchte auch noch etwas zu dem § 4 Abs. 2 bis 5 dieses Gesetzes ausführen, weil ich glaube, daß es wichtig ist, daß hierzu etwas gesagt wird. In der Regelung, die dieser § 4 vorsieht, sehen wir nämlich auch eine Chance, daß der Arbeiter, welcher in bestimmten saisonalen oder betriebsbedingten Schwerpunktzeiten durch Überstundenleistungen in einen Verdienst hineinwächst, der automatisch erhöhte Abgaben bedingt, diesen Überstundenverdienst lohnsteuer- und sozialabgabenfrei anlegen kann. Damit kommt wenigstens über diesen Paragraphen ein bescheidener — ich muß hinzufügen: ein sehr bescheidener — Teil unseres Antrags auf Lohnsteuerbefreiung für Überstundenverdienste noch zum Zuge, allerdings mit der Einschränkung, daß dieser Anreiz sofort wegfällt, wenn die tarifvertragsmäßigen Vergünstigungen voll zum Zuge kommen, wie es nun hier die anderen Paragraphen vorsehen. Ich möchte im Zusammenhang mit diesem Paragraphen noch darauf hinweisen —

    (Abg. Müller [Remscheid] : Das stimmt nicht! Nur wenn der Tarifvertrag bis 312 DM ausgenutzt wird!)

    — Sie haben absolut recht; in dem Moment ist der Anreiz weg, wo der Tarifvertrag die volle Höhe des 312-DM-Betrags beinhaltet. Ich bin darin mit Ihnen völlig einer Meinung.
    Ich darf aber sagen, daß die Absätze 2 bis 5 gesetzliche Bestimmungen beinhalten, die selbstverständlich bei einer freiwilligen Übereinstimmung
    von Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine dem Arbeitsleben angemessene Variation erhalten können. Der Abs. 2 sagt nämlich lediglich etwas darüber aus, wieweit die gesetzlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers bezüglich der praktischen Handhabung des § 4 Abs. 1 gehen. Wir möchten zum Ausdruck bringen, daß der Arbeitgeber freiwillig von sich aus auch andere weitergehende oder abweichende Wünsche des Arbeitnehmers erfüllen kann. Nur ist er hierzu nach dem Wortlaut des Gesetzes gesetzlich nicht ausdrücklich verpflichtet.
    Die Anwendung des § 4 beinhaltet auch bei Übereinstimmung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, daß der Arbeitnehmer in einem Vertrag nach § 4 Abs. 1 die Möglichkeit hat, die Verdienste oder Überstundenverdienste von einem oder zwei Monaten in einem Betrag von 312 DM auf einmal oder in zwei Beträgen von je 156 DM anzulegen. Wir möchten ganz klar zum Ausdruck bringen, daß wir die Tatsache, daß diese Möglichkeit auch im Gesetz enthalten ist, durchaus begrüßen. Das ist eine Möglichkeit, die über das 'hinausgeht, was als gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers vorgeschrieben ist.
    Unsere Zustimmung zu § 4 Abs. 2 bis 5 — das möchten wir deutlich sagen — bedeutet auch, daß neben den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestvoraussetzungen Spielraum für anderweitige freie Vereinbarungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen der durch die 312 DM festgesetzten Summe möglich ist.

    (Beifall bei der FDP.)