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    Deutscher Bundestag 175. Sitzung Bonn, den 25. März 1965 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Bartsch 8745 A Fragestunde (Drucksache IV/3227) Frage des Abg. Mischnick: Parteien in der Sowjetzone Dr. Mende, Bundesminister . . . 8745 D Mischnick (FDP) 8745 D Schwabe (SPD) 8746 A Dr. Mommer (SPD) 8746 A Dr. Schäfer (SPD) 8746 C Fragen der Abg. Frau Meermann: Schweinefleischpreise Schwarz, Bundesminister 8747 A Frau Meermann (SPD) 8747 B Frage des Abg. Dürr: Rückgabe veralteter Fernsprechbücher 8747 D Fragen der Abg. Frau Freyh (Frankfurt) : Verwaltungsabkommen mit den Ländern über Ausbildungsförderung Dr. Heck, Bundesminister 8748 B Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . . 8748 B Dr. Schäfer (SPD) 8748 D Dr. Lohmar (SPD) 8749 A Behrendt (SPD) 8749 A Rollmann (CDU/CSU) 8749 B Frage des Abg. Dr. Mommer: Subventionen für den Tabakanbau Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 8749 C Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Kürzungen im Etat der Kulturabteilung des Auswärtigen Amts Lahr, Staatssekretär 8749 D Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 8749 D Dr. Huys (CDU/CSU) . . . . . 8750 A Dr. Schäfer (SPD) 8750 B Frage des Abg. Strohmayr: Neue deutsche Schule in Barcelona Lahr, Staatssekretär . . . . . . 8750 C Strohmayr (SPD) . . . . . . . 8750 C Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . . 8751 A Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 8751 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Einführung der L-Besoldung Höcherl, Bundesminister . . . . . 8751 C Sänger (SPD) . . . . . . . . . 8751 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 8751 D Dr. Huys (CDU/CSU) . . . . . . 8752 A Hübner (CDU/CSU) . . . . . . . 8752 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 Fragen dès Abg. Strohmayr: Parlamentsdelegation von Zambia Höcherl, Bundesminister 8752 B Strohmayr (SPD) 8752 C Dr. Schäfer (SPD) 8752 D Kahn-Ackermann (SPD) 8753 A Fragen des Abg. Rollmann: Erhöhung des Hauptbetrages aus dem Arbeitslosengeld und der Arbeitslosen-hilf e Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8753 C Frage des Abg. Reichmann: Auswirkungen der vermögenswirksamen Tarifvereinbarungen Dr. Claussen, Staatssekretär . . 8753 D Reichmann (FDP) 8754 A Schmidt (Kempten) (FDP) 8754 B Frage des Abg. Dröscher: Automation Dr. Claussen, Staatssekretär . . 8754 C Dröscher (SPD) 8754 D Matthöfer (SPD) . . . . . . . 8355 A Frage des Abg. Dröscher: Internationale Arbeitstagung „Automation — Risiko und Chance" Dr. Claussen, Staatssekretär . . 8755 A Dröscher (SPD) 8755 B Matthöfer (SPD) 8755 D Frage des Abg. Dr. Schneider (Saarbrücken) : Waffenlieferungen aus anderen Ländern nach Israel 8756 A Frage des Abg. Dr. Schneider (Saarbrücken) : Waffenlieferungen in andere Länder . 8756 A Fragen des Abg. Haase (Kellinghusen) : Zusatzfragebogen für zivile Bewerber bei der Bundeswehr — Standortbereich Wentorf Gumbel, Staatssekretär 8756 B Haase (Kellinghusen) (SPD) . . .8756 D Schwabe (SPD) . . . . . . . 8757 A Sänger (SPD) 8757 B Frau Meermann (SPD) 8757 D Cramer (SPD) 8757 D Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Nordtangente zwischen Karlsruhe und Neureut 8758 A Fragen des Abg. Hansing: Richtlinien über Nutzungsgebühren für Steg- und Bojenfelder auf bundeseigenen Wasserstraßen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8758 C Hansing (SPD) . . . . . . . . 8758 D Frage des Abg. Hansing: Berufsschiffahrt — Sportschiffahrt Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8759 B Sammelübersicht 43 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache IV/3207) . . . . . . . . 8759 C Entwurf eines Achten Strafrechtsänderungsgesetzes (Drucksachen IV/2965 [neu], IV/3220 [Anlage 1]) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Berechnung strafrechtlicher Verjährungsfristen und zur Änderung des Strafverfahrensrechts (Drucksache IV/3220 [Anlage 2]), mit Entwurf eines Gesetzes zur Einfügung eines Artikels 102 a in das Grundgesetz (SPD) (Drucksache IV/3161) und mit Entwurf eines Achten Strafrechtsänderungsgesetzes (SPD) (Drucksache IV/3162) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen IV/3220, zu IV/3220) — Zweite und dritte Beratung — Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) . . . . 8760 A Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) . . . 8760 B Jahn (SPD) 8762 B Dr. Jaeger (CDU/CSU) 8764 A Erler (SPD) 8768 C Benda (CDU/CSU) 8770 A Dr. Dehler (FDP) . . . . . . . 8771 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 8774 A Dr. Barzel (CDU/CSU) 8774 C Busse (FDP) . . . . . . . . 8775 A Dr. Haußmann, Minister des Landes Baden-Württemberg 8777 C Dr. von Merkatz (CDU/CSU) . . 8779 B Dr. Arndt (Berlin) (SPD) 8781 D Spitzmüller (FDP) 8784 B Dr. Bucher, Bundesminister . . . 8785 A Memmel (CDU/CSU) 8785 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 8786 A Spies (CDU/CSU) 8788 B Rasner (CDU/CSU) 8790 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 III Entwurf- eines Gesetzes zur Änderung des Mutterschutzgesetzes und der Reichsversicherungsordnung (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3125 [neu]) in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über Versorgungsmaßnahmen für werdende Mütter und Wöchnerinnen (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3170) — Erste Beratung — Frau Dr. Pannhoff (CDU/CSU) . . . 8791 C Frau Rudoll (SPD) . . . . . . . 8792 D Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) . 8796 B Frau Dr. Heuser (FDP) . . . . . 8798 A Dr. Hamm (FDP) 8800 A Entwurf eines Gesetzes über die Beweissicherung und Feststellung von Vermögensverlusten in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und im Sowjetsektor von Berlin (Beweissicherungsgesetz) (Drucksache IV/1994); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache IV/3126) in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Rechte der Flüchtlinge aus der sowjetischen Besatzungszone und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (Flüchtlingsgesetz) (Drucksache IV/694) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache IV/3126) — Zweite und dritte Beratung — Eichelbaum (CDU/CSU) 8800 D Frau Korspeter (SPD) 8803 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 8805 A Lemmer, Bundesminister 8806 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu § 4 Abs. 4 des Altsparergesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/3196) — Erste Beratung — . . 8808 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Bewertungsgesetzes, des Steuersäumnisgesetzes, der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1965) (Drucksachen IV/2400, IV/1203, IV/1347, IV/1555, IV/1567, IV/1754, IV/2047, IV/2342, IV/2857, IV/2945 [neu]) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3219) ; Zweiter Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/3189, zu 3189) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (SPD) (Drucksache IV/1567); Zweiter Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/3189, zu IV/3189) — Zweite und dritte Beratung —, dem Zweiten Schriftlichen Bericht des Finanzausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Besold, Wieninger, Burgemeister, Riedel (Frankfurt), Gewandt u. Gen. betr. steuerliche Rücklagen des Anlagevermögens (Drucksachen IV/1754, IV/31.89, zu IV/3189) und dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Dr. Imle, Mertes, Dr. Supf, Opitz u. Gen.) (Drucksache IV/1161); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3193) — Zweite Beratung — Dr. Imle (FDP) 8808 D Meis (CDU/CSU) . . . . . . 8811 C Schoettle, Vizepräsident 8813 B Dr. Eppler (SPD) . . . . . . . 8813 B Dr. Schwörer (CDU/CSU) 88,16 B Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 8819 B Opitz (FDP) 8820 D Ollesch (FDP) 8822 D Dr. Eckhardt (CDU/CSU) 8824 A Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . 8824 C Entwurf eines Gesetzes über die Anzeige der Kapazitäten von Erdöl-Raffinerien und von Erdöl-Rohrleitungen (Drucksache IV/2953) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/3166, zu IV/3166) — Zweite und dritte Beratung — 8825 B Entwurf eines Gesetzes über die Umsatzsteuerstatistik für das Kalenderjahr 1964 (Drucksache IV/2847) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3210) — Zweite und dritte Beratung — 8825 C Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Abg. Dr. Serres u. Gen.) (Drucksache IV/3058) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3225) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 8825 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abschöpfungserhebungsgesetzes (Abg. Dr. Serres u. Gen.) (Drucksache IV/2991); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3226) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 8826 A IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 Entwurf eines Gesetzes zu dem Zollabkommen von Brüssel vom 1. März 1956 über Carnets E.C.S. für Warenmuster nebst Unterzeichnungsprotokoll (Abg. Diebäcker, Dr. Artzinger, Dr. Imle, Burckardt, Bäumer, Junker u. Gen.) (Drucksache IV/3004) ; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache IV/3216) — Zweite und dritte Beratung — . . . 8826 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zollübereinkommen von Brüssel vom 6. Dezember 1961 über das Carnet A.T.A. für die vorübergehende Einfuhr von Waren (Abg. Diebäcker, Dr. Artzinger, Dr. Imle, Burckardt, Bäumer, Junker u. Gen.) (Drucksache IV/3005) ; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache IV/3217) — Zweite und dritte Beratung — 8826 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrts- und Rheinschiffahrtssachen (Drucksache IV/1709); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/3208) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Hauser (CDU/CSU) . . . . . 8826 D Entwurf einer Bundes-Tierärzteordnung in der Fassung der Beschlüsse des Bundestages in zweiter Beratung (Drucksachen IV/2294, IV/2988) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache IV/3197) — Dritte Beratung— 8827 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Neuordnung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen (Abg. Dr. Dittrich, Büttner, Dorn u. Gen.) (Drucksache IV/3094) — Erste Beratung — . . . . . . . . 8827 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Dr. Imle, Jacobi [Köln] u. Gen.) (Drucksache IV/3140) — Erste Beratung — 8827 C Entwurf eines Gaststättengesetzes (Druck- sache IV/3147) — Erste Beratung — . . . 8827 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundessozialhilfegesetzes (Drucksache IV/3150) — Erste Beratung — 8827 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation (Drucksache IV/3167) — Erste Beratung — 8828 A Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik auf dem Gebiet des Wohnungswesens (Wohnungsstichprobengesetz 1965) (Drucksache IV/3198) — Erste Beratung — . . . . . 8828 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Viehseuchengesetzes (Drucksache IV/3203) — Erste Beratung — 8828 B Entwurf eines Sechsten Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Sechstes Änderungsgesetz zum AVAVG) (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/3165) — Erste Beratung — . . 8828 C Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des früheren reichseigenen Gesandschaftsgrundstücks in Bangkok (Drucksachen IV/3032,IV/3178) 8828 C Ubersicht 28 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/3153) 8828 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft über den Vorschlag der Kommission der EAG für Richtlinien des Rats zur Änderung der Richtlinien vom 2. Februar 1959 zur Festlegung der Grundnormen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte gegen die Gefahren ionisierender Strahlungen (Drucksachen IV/2934, IV/3195) 8829 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kornmission der EWG für eine Verordnung des Rats betreffend Gemeinschaftsbeiträge für die Berufsumschulung von landwirtschaftlichen Erwerbstätigen, die innerhalb der Landwirtschaft ihren Beruf wechseln möchten, sowie für eine Verordnung des Rats betreffend Gemeinschaftsbeiträge zur Förderung der Fachausbildung von Beratern der Informationsstellen für Berufswechsel für landwirtschaftliche Erwerbstätige (Drucksachen IV/3078, IV/3235) . . 8829 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Festsetzung der Erstattungen bei der Erzeugung von Getreide- und Kartoffelstärke für das Wirtschaftsjahr 1964/1965 (Drucksachen IV/2705, IV/3218) 8829 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 V Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1961 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache IV/3052) . . . . . . . . 8829 C Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1961 (Drucksachen IV/1180, IV/3128) . . . . 8829 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Zehnte, Zwölfte und Vierzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksachen IV/3098, IV/3144, IV/3145, IV/3213) in Verbindung mit dem Schriftlichen Bericht des Außenhandelsausschusses über die Verordnung über Änderung von Zollkontingenten für das Kalenderjahr 1964 (Drucksachen IV/3146, IV/3215) 8829 D Bericht des Außenhandelsausschusses über die Elfte und Neunte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksachen IV/3091, IV/3212, IV/3143, IV/3214) 8830 A Nächste Sitzung 8830 C Anlagen 8831 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 8745 175. Sitzung Bonn, den 25. März 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 8831 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr.-Ing. Balke 31.3. Bäumer 3. 4. Bergmann * 26. 3. Berlin 27. 3. Blachstein 10. 4. Blumenfeld 25. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 9. 4. Dopatka 26. 3. Etzel 25. 3. Dr. Dr. h. c.Friedensburg * 26. 3. Haage (München) 30. 4. Hahn (Bielefeld) * 27. 3. Dr. Dr. Heinemann 26. 3. Hermsdorf 25. 3. Höhne 26. 3. Illerhaus * 26. 3. Dr. Jungmann 12. 4. Kalbitzer 26. 3. Frau Dr. Kiep-Altenloh 25. 3. Dr. Kopf 26. 3. Krug 25. 3. Kulawig 15. 4. Lenz (Bremerhaven) 29. 3. Lücker (München) * 26. 3. Maier (Mannheim) 31. 3. Majonica 25. 3. Marx 26. 3. Metzger 31. 3. Michels 25. 3. Neumann (Allensbach) 25. 3. Reichhardt 2. 4. Ritzel 15. 4. Schlick 15.4. Dr. Schmid (Frankfurt) 9. 4. Dr. Schneider (Saarbrücken) 27. 3. Dr. Starke 25. 3. Stooß 25. 3. Dr. Süsterhenn 27. 3. Theis 3. 4. Wehking 25. 3. Wehner 2. 4. Weinkamm * 26. 3. Werner 25. 3. Wienand 31.3. Wilhelm 10. 4. b) Urlaubsanträge Frhr. zu Guttenberg 3. 4. Herold 30. 4. Dr. h. c. Jaksch 2. 4. Krüger 9. 4. Windelen 31. 3. Wischnewski 2. 4. *Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 601 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Steueränderungsgesetzes 1965 (Drucksachen IV/2400, IV/1203, IV/1347, IV/1555, IV/2342, IV/2857, IV/2945 (neu), IV/3199). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 erhält Nr. 14 folgende neue Fassung: ,14. § 34 a erhält die folgende Fassung: „§ 34 a Steuerfreiheit des Mehrarbeitslohns und bestimmter Zuschläge zum Arbeitslohn (1) Besondere, durch Gesetz oder Tarifvertrag festgelegte Vergütungen für Mehrarbeit einschließlich der durch Gesetz oder Tarifvertrag festgelegten Zuschläge für Mehrarbeit (Mehrarbeitslohn) sind bei Arbeitnehmern steuerfrei, wenn der Mehrarbeitslohn jeweils nach der im einzelnen festgestellten Mehrarbeit besonders ermittelt wird. Mehrarbeit im Sinn des Satzes 1 ist Arbeit, die über die Dauer der durch Gesetz oder Tarifvertrag festgelegten regelmäßigen Arbeitszeit, mindestens jedoch über 45 Stunden in der Woche hinaus geleistet wird. Bereitschaftsdienst und Wartezeit gelten nicht als Mehrarbeit im Sinn dieser Vorschrift. (2) Die durch Gesetz oder Tarifvertrag festgelegten Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind bei Arbeitnehmern steuerfrei. (3) Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 sind bei Dienstverhältnissen entsprechend anzuwenden, die nicht an einen Tarifvertrag gebunden sind, die jedoch auf Grund besonderer Vereinbarungen nach den Bestimmungen eines Tarifvertrages behandelt werden, der für Dienstverhältnisse der gleichen Art gilt. (4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Bestimmungen zu treffen über die Berechnung der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, wenn diese Zuschläge in den Vergütungen für die Sonntags-, Feiertagsoder Nachtarbeit enthalten sind." ' Bonn, den 24. März 1965 Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 602 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Steueränderungsgesetzes 1965 (Drucksachen IV/2400, IV/1203, IV/1347, IV/1555, IV/2342, IV/2857, IV/2945 (neu), IV/3199). 8832 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird folgende Nr. 14 a eingefügt: ,14 a. In § 34 b Abs. 3 Ziff. 3 wird am Ende des Buchstaben b der Punkt durch ein Komma ersetzt; der folgende Buchstabe c wird angefügt: „c) soweit sie den doppelten Nutzungssatz übersteigen, nach einem Viertel der Steuersätze der Ziffer 1." Bonn, den 24. März 1965 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Schultz und Fraktion Anlage 4 Umdruck 604 (neu) Entschließungsantrag der Abgeordneten Frau Funcke (Hagen), Dr. Hamm (Kaiserslautern), Dr. Dittrich, Frau Dr. Hubert und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Steueränderungsgesetzes 1965 (Drucksachen IV/2400; IV/1203,IV/1347, 1V/1555, IV/2342, IV/2857, IV/2945 (neu), IV/3189). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die Körperschaftsteuerbefreiung für öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen von Berufgruppen nach § 4 Abs. 1 Ziff. 10 KStG erneut zu überprüfen und eine Verbesserung vorzuschlagen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß bei Berufsgruppen mit langen Ausbildungszeiten höhere jährliche Leistungen zu erbringen sind als bei frühem Berufseintritt, wie er bei den Versicherten gemäß der Reichsversicherungsordnung die Regel ist. Bonn, den 25. März 1965 Frau Funcke (Hagen) Dr. Hamm (Kaiserslautern) Dr. Aschoff Dr. Danz Deneke Frau Dr. Heuser Dr. Hoven Dr. Imle Schmidt (Kempten) Schultz Spitzmüller Weber (Georgenau) Dr. Dittrich Frau Blohm Dr. Eckhardt Dr. Elbrächter Frau Engländer Frau Haas Frau Dr. Hubert Dr. Schmidt (Offenbach) Dr. Tamblé Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesminister Dr. Bucher vom 19. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Matthöfer (Drucksache IV/3155, Fragen IV/4, IV/5 und IV/6) : Um welche Staatsoberhäupter handelt es sich bei den Ermittlungsverfahren nach § 104 StGB, bei denen keine Strafverlangen der betreffenden ausländischen Regierungen vorlagen? Welche ausländischen Regierungen wurden wie oft von Bundesbehörden davon benachrichtigt, daß das betreffende Staatsoberhaupt angeblich in der Bundesrepublik beleidigt wurde? Wie oft wurde die Bundesregierung von ausländischen Behörden davon unterrichtet, daß unser Staatsoberhaupt in dem betreffenden Land beleidigt worden sein soll? Der Bundesminister des Auswärtigen, unter dessen Geschäftsbereich Ihre Anfragen in der Drucksache aufgeführt waren, konnte die Fragen wegen Zeitablaufs in der Fragestunde nicht mehr beantworten. Er hat mich als zuständiges Mitglied der Bundesregierung nachträglich gebeten, die Beantwortung zu übernehmen. Ich darf Ihnen hiermit gemäß § 10 Abs. 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (Teil II) schriftlich wie folgt antworten: Frage IV/4: Wie ich schon in der Fragestunde am 18. Februar 1965 (Bericht über die 165. Sitzung des Deutschen Bundestages, S. 8173/4) betont habe, sind nach dem Gesetz (vgl. auch Richtlinien für das Strafverfahren, Nr. 207) Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Vergehens gegen § 103 StGB nicht davon abhängig, ob ein Strafverlangen der ausländischen Regierung (§ 104 a StGB) gestellt ist. Nach den mir vorliegenden Unterlagen sind Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung folgender Staatsoberhäupter geführt worden: Schah von Iran 5 Verfahren In drei Fällen hatte die persische Regierung vorher ein Strafverlangen gestellt. General Franco 2 Verfahren General de Gaulle 1 Verfahren König Leopold von Belgien 1 Verfahren Die belgische Botschaft hatte zu- vor Vorstellungen erhoben. Königin Juliane der Niederlande 1 Verfahren Staatspräsident Segni 1 Verfahren. Frage IV/5: Von einer Ausnahme abgesehen, hat die Bundesregierung nach dem Sachverhalt es nicht für erforderlich gehalten, die betreffende ausländische Regierung zu unterrichten. Die Ausnahme betrifft das Verfahren, in welchem die Staatsanwaltschaft Han- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 8833 nover im Jahre 1955 wegen des Verdachts einer Beleidigung der Königin Juliane der Niederlande ermittelt hat. In diesem Falle hatte das Auswärtige Amt die niederländische Botschaft unterrichtet. Die Regierung des Königreichs der Niederlande hat jedoch von einem Strafverlangen abgesehen. Frage IV/6: Ausländische Behörden haben die Bundesregierung bisher in keinem Fall davon unterrichtet, daß der Präsident der Bundesrepublik Deutschland im Ausland beleidigt worden sein soll. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache IV/3227, Fragen XI/7 und XI/8) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Hilfsmaßnahmen für Unfälle, die sich auf den Autobahnen ereignen, oft dadurch entscheidend verzögert werden, daß die Notrufe von den Rufsäulen der Autobahnen lediglich an die zuständige Autobahnmeisterei, dagegen nicht an die Autobahnpolizeiwache oder an den Unfallrettungsdienst gehen? Ist die Bundesregierung bereit, dafür zu sorgen, daß die Rufsäulen der Autobahnen auch eine direkte Verbindung zu der Autobahnpolizeiwache und dem Unfallrettungsdienst erhalten? Es gibt Fälle, bei denen nach Unfällen auf Autobahnen entscheidende Verzögerungen in der Hilfeleistung eingetreten sind. Das sind jedoch glücklicherweise Ausnahmen, denn im allgemeinen werden nach Eingang der Unfallmeldung über die Notrufanlage durch die verständigte Autobahnmeisterei sofort die Verkehrspolizei und der dem Unfallort zunächst stationierte Unfallrettungsdienst fernmündlich über das öffentliche Netz verständigt und zur Unfallstelle hinbeordert. Die Bundesregierung kann von den Notrufsäulen der Autobahnen leider keine direkte Verbindung zu der Autobahnpolizeiwache und dem Unfallrettungsdienst einrichten lassen, weil dies fernmeldetechnisch nicht durchführbar und fernmelderechtlich nicht zulässig wäre. Sie hat dagegen, um Mißverständnisse durch Hörfehler und unvollständige Angaben des die Unfallmeldung erstattenden Säulenbenutzers möglichst auszuschalten, die Abfrageeinrichtung der Notrufsäulen bei den Autobahnmeistereien in den letzten Jahren technisch verbessert. Im Zusammenhang damit kann jetzt auch eine Autobahnpolizeiwache in ein bei der Autobahnmeisterei über die Notrufanlage einlaufendes Unfallgespräch nach entsprechender kurzer Ankündigung als 3. Teilnehmer mit hinzugeschaltet werden, aus fernmeldetechnischen und fernmelderechtlichen Gründen aber nur dann, wenn sich die Polizeiwache in unmittelbarer Nähe der Autobahnmeisterei befindet und mit ihr über ein besonderes Kabel verbunden ist. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Imle (Drucksache IV/3227, Frage XI/10) : Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, bei der Lufthansa für den innerdeutschen Verkehr sicherzustellen, daß für Abgeordnete des Deutschen Bundestages bis 24 Stunden vor Abgang des Flugzeuges zwei Plätze in jeder Maschine reserviert bleiben? Leider ist es der Bundesregierung nicht möglich, Ihrem Wunsch zu entsprechen. Die Lufthansa ist als Aktiengesellschaft gehalten, nach normalen kaufmännischen Gesichtspunkten zu arbeiten. Es erscheint daher nicht vertretbar, eine bestimmte Anzahl von Plätzen für den Fall frei zu halten, daß sie von Mitgliedern des Bundestages benötigt werden. In solchen Fällen würde die Lufthansa Gefahr laufen, daß diese Plätze zum Schluß unbenutzt bleiben; das muß zu erheblichen Mindereinnahmen führen, für die niemand aufzukommen bereit sein dürfte. Ich bin aber der Überzeugung, daß die Engpässe, die zeitweise jetzt noch auf innerdeutschen Fluglinien zutage treten und die Herren Kollegen behindern, durch die bevorstehende Vergrößerung der Lufthansaflotte zunehmend überwunden werden. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ramms (Drucksache IV/3227, Fragen XI/11 und XI/12) : Liegen dem Bundesverkehrsministerium Erfahrungen über den Gebrauch von Spikesreifen vor? Ist damit zu rechnen, daß Spikesreifen auch im kommenden Winter zugelassen werden? Zu Ihrer ersten Frage: Es liegen bisher nur Teilerfahrungen vor, die für eine endgültige Regelung noch nicht ausreichen. Die Verwendung von Winterreifen mit Spikes ist deshalb im Winter 1964/65 nur vorläufig gestattet worden. Zu Ihrer zweiten Frage: Vom Winter 1965/66 ab ist mit einer endgültigen Regelung zu rechnen, nach der Winterreifen mit Spikes in den Wintermonaten unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Zur Klärung der auftretenden Fragen sind zwei Forschungsaufträge an namhafte Forscher vergeben worden. 8834 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Tamblé (Drucksache IV/3227, Fragen XI/16 und XI/17) : In welchen ausländischen Staaten sieht sich die Deutsche Lufthansa bei der Schaffung neuer oder beim Ausbau bestehender Flugverbindungen einer Benachteiligung wegen des Einspruchs nationaler Luftfahrtgesellschaften ausgesetzt? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu treffen, um eine Diskriminierung, wie sie in Frage XI/16 bezeichnet ist, auszuschließen? Ein Einspruch ausländischer nationaler Luftverkehrsgesellschaften gegen die Schaffung neuer oder den Ausbau bestehender Fluglinien der Deutschen Lufthansa ist bisher — abgesehen von den Widerständen bei den Verhandlungen über bilaterale Luftverkehrsabkommen — nach außen hin nur in einem Fall sichtbar in Erscheinung getreten und zwar in den USA. Die amerikanischen Gesellschaften Braniff und Panagra haben in dem Verfahren vor der amerikanischen Luftfahrtbehörde gegen das Vorhaben der Lufthansa, eine Fluglinie über New York nach Südamerika einzurichten, Einspruch eingelegt, obwohl die Vereinigten Staaten der Bundesrepublik Deutschland dieses Recht vertraglich zugestanden hatten. Darüber hinaus haben beide Gesellschaften gerichtliche Schritte unternommen, um die Erteilung der Betriebserlaubnis, wie sie im deutsch- amerikanischen Luftverkehrsabkommen vorgesehen ist, zu verhindern. Das Gerichtsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Im übrigen liegt es leider in der Natur des immer mehr zunehmenden Wettbewerbs zwischen den Luftverkehrsgesellschaften, daß bei jeder Verhandlung auf staatlicher Ebene über neue oder auszubauende Flugdienste der Lufthansa die in Betracht kommende ausländische Luftverkehrsgesellschaft auf ihre Luftfahrtbehörde mehr oder weniger starken Einfluß nimmt, um den Umfang der für die Lufthansa erstrebten Verkehrsrechte möglichst klein zu halten. Beispiele aus neuerer Zeit sind Australien, Südafrika und die ostafrikanischen Staaten. Die Bundesregierung ist in jedem einzelnen Fall bemüht, den Ausbau des Liniennetzes der Lufthansa zu fördern. Der Erfolg luftverkehrspolitischer Verhandlungen wird häufig dadurch beeinträchtigt, daß deutscherseits mehr Verkehrsrechte für die Lufthansa benötigt werden als sie die Gegenseite für den Verkehr ihres nationalen Unternehmens mit dem Bundesgebiet wünscht. In diesen Fällen setzt die Bundesregierung soweit irgend möglich Mittel der allgemeinen oder Wirtschaftspolitik ein, um den deutschen Forderungen auf dem Luftverkehrsgebiet zum Erfolg zu verhelfen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesminister Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Tamblé (Drucksache IV/3227, Frage XI/18) : Sind Meldungen zutreffend, die besagen, daß die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn sich mit der Absicht trägt, etwa zum Sommerfahrplan die Ausgabe von Sonntagsrückfahrkarten einzuschränken? Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn kann Ihre Frage verneint werden. Der Sonntagsrückfahrkartentarif bleibt nach Form und Inhalt unverändert. Die Bundesbahn hat lediglich, wie dies laufend geschieht, die vorhandenen Relationen überprüft. Sie will diejenigen Karten, für die ein Bedürfnis offenbar nicht mehr besteht, aus dem Verkehr ziehen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Baier (Mosbach) (Drucksache IV/3227 Fragen XI/19, XI/2O und XI/21) : Aus welchen Gründen ist der dringend notwendige Ausbau der B 37 (Neckartalstraße) auf dem hessischen Gebietsteil noch nicht erfolgt? Wie ist der Stand der in Frage XI/19 erwähnten Planung? Bis zu welchem Zeitpunkt erfolgt der Ausbau der B 37 auf hessischem und badischem Gebiet? Die Planung und die Vorarbeiten für den Ausbau der B 37 auf hessischem Gebiet waren besonders schwierig und zeitraubend. So mußten in Neckar- Steinach zahlreiche Gebäude erworben und die „Straßenbauverdrängten" anderweitig untergebracht werden. Bevor mit den Straßenbauarbeiten begonnen werden kann, muß die Gemeinde erst die Kanalisationsarbeiten in der Ortsdurchfahrt durchführen, die erst Ende 1964 angelaufen sind. Landschafts- und Denkmalschutz lassen in Hirschhorn größere Eingriffe, um die Bundesstraße hochwasserfrei zu machen, nicht zu. Es mußten daher Untersuchungen für eine Verlegung der Bundesstraße angestellt werden, bei der die Neckarschleife ausgeschaltet werden soll. Außerdem mußte mit Rücksicht auf die Wünsche der Gemeinde die Einmündung der Kreisstraße 36 von Darsberg mehrfach umgeplant werden. Die Planung ist bis auf das Projekt der Verlegung bei Hirschhorn, das z. Z. mit der Auftragsverwaltung des Landes Baden-Württemberg abgestimmt wird, auf hessischem Gebiet im wesentlichen abgeschlossen. Mit den Straßenbauarbeiten soll zwischen der Landesgrenze westlich Neckar-Steinach und Neckar-hausen 1966 begonnen werden, sofern bei dem Planfeststellungsverfahren keine unvorhergesehenen Schwierigkeiten auftreten. Für diesen Fall sollen Teilabschnitte bereits in diesem Jahr in Angriff genommen werden. Mit der Verlegung bei Hirschhorn kann schon wegen der schwierigen Entwurfsbearbeitung und den erforderlichen Vorarbeiten frühestens erst 1967 begonnen werden. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 8835 Auf baden-württembergischem Gebiet ist die Planung für den Ausbau der B 37 weitgehend abgeschlossen. Große, zusammenhängende Teilstrecken konnten in den vergangenen Jahren endgültig ausgebaut werden. Weitere Teilstrecken sind im Bau. Ihrer Verkehrsbedeutung gemäß wird der Ausbau der B 37 so rasch vorangetrieben, wie dies die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel zuläßt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort wird nicht weiter gewünscht.
    Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz im ganzen zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Danke. Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Weder Gegenstimmen noch Enthaltungen. Das Gesetz ist in dritter Beratung einstimmig angenommen.
    Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag auf Umdruck 604 (neu). Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Danke. Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Entschließungsantrag ist einstimmig angenommen.
    Wir müssen nun über die weiteren Anträge des Ausschusses auf Drucksache IV/3189, zweite Seite, abstimmen. Ziffer 2 des Ausschußantrages geht dahin, den Gesetzentwurf Drucksache IV/1567 durch die soeben erfolgte Beschlußfassung für erledigt zu erklären. Wer diesem Ausschußantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Danke. Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen. Dieser Ausschußantrag ist einstimmig angenommen.
    Wer der Ziffer 3 des Ausschußantrages, den Antrag Drucksache IV/1754 durch die Beschlußfassung zu Nr. 1 des Ausschußantrags für erledigt zu erklären, zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Danke. Die Gegenprobe! — Der Antrag ist angenommen.
    *) Siehe Anlage 4



    Vizepräsident Schoettle
    Ziffer 4 bringt eine Reihe von Entschließungen, die der Ausschuß dem Hause vorschlägt. Wer ihnen zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Danke. Die Gegenprobe! — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Auch nicht. Diese Entschließungsanträge sind angenommen.
    Ziffer 5 des Ausschußantrages geht dahin, die eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. Ich nehme an, daß das Haus mit diesem Antrag ohne Abstimmung einverstanden ist.
    Meine Damen und Herren, damit sind die Punkte 7 a, 7 b und 7 c erledigt.
    Punkt 7 d: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes.

    (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal]: Das ist ja alles erledigt!)

    — Ja eben, aber wir müssen es in der zweiten und dritten Beratung erledigen. Der Ausschuß beantragt auf Drucksache IV/3193 den Gesetzentwurf Drucksache IV/1161 abzulehnen. Wir sind in der zweiten Beratung. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort wird nicht gewünscht. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Danke. Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag des Ausschusses ist angenommen. Der Gesetzentwurf ist abgelehnt. Damit ist der Punkt 7 erledigt.
    I) Ich rufe den Punkt 8 der Tagesordnung auf:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über 'die Anzeige der Kapazitäten von Erdöl-Raffinerien und von Erdöl-Rohrleitungen (Drucksache IV/2953) ;
    Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (16. Ausschuß) (Drucksachen IV/3166, zu IV/3166) .

    (Erste Beratung 160. Sitzung)

    Der Schriftliche Bericht des Ausschusses liegt vor. Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Ravens. Das Haus nimmt den Bericht des Abgeordneten Ravens zur Kenntnis. Ich eröffne die Aussprache in zweiter Beratung. Das Wort wird nicht gewünscht. Die Aussprache ist geschlossen. Wer dem Gesetz zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Danke. Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Weder Gegenstimmen noch Enthaltungen. Das Gesetz ist angenommen.
    Ich eröffne die
    dritte Beratung.
    Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Die Aussprache ist geschlossen.
    Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz in dritter Beratung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Danke! Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
    Ich wäre aber dankbar, wenn sich die Damen und Herren setzten, so daß ich feststellen kann, wie tatsächlich jeweils abgestimmt wird.
    Ich rufe den Punkt 10 der Tagesordnung auf:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Umsatzsteuerstatistik für das Kalenderjahr 1964 (Drucksache IV/2847) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (14. Ausschuß) (Drucksache IV/3210).

    (Erste Beratung 158. Sitzung)

    Der Schriftliche Bericht des Finanzausschusses liegt vor. Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Dr. Imle. Haben Sie die Absicht, das Wort zur Ergänzung Ihres Berichtes zu nehmen? — Der Berichterstatter verweist auf seinen Schriftlichen Bericht.
    Ich eröffne die Aussprache in zweiter Beratung. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Die Aussprache ist geschlossen.
    Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Danke! Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Weder Gegenstimmen noch Enthaltungen. Das Gesetz ist in zweiter Beratung angenommen.
    Wir treten in die
    dritte Beratung
    ein. Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Die Aussprache ist geschlossen.
    Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Danke! Die Gegenprobe! — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
    Ich rufe den Punkt 11 der Tagesordnung auf:
    Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Serres und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Drucksache IV/3058) ;
    Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses

    (14. Ausschuß) (Drucksache IV/3225).


    (Erste Beratung 163. Sitzung)

    Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Stooß. Das Haus begnügt sich mit dem Schriftlichen Bericht.
    Wir treten in die zweite Beratung ein. Ich rufe die Artikel 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift auf. Wer den aufgerufenen Artikeln, der Einleitung und der Überschrift zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Danke! Gegenprobe! — Keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen. Die zweite Beratung ist geschlossen.
    Wir treten in die
    dritte Beratung
    ein. Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Die Aussprache ist geschlossen,



    Vizepräsident Schoettle
    Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz in dritter Beratung zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. — Danke! Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
    Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf:
    Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Serres und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abschöpfungserhebungsgesetzes (Drucksache IV/2991) ;
    Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses

    (14. Ausschuß) (Drucksache IV/3226).


    (Erste Beratung 161. Sitzung)

    Berichterstatter ist der Abgeordnete Stooß. Das Haus nimmt von seinem Bericht Kenntnis.
    Wir treten in die zweite Beratung ein. Ich rufe Artikel 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift auf. Wer den aufgerufenen Artikeln, der Einleitung und der Überschrift zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Danke! Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist in zweiter Beratung einstimmig angenommen.
    Wir kommen zur
    dritten Beratung.
    Ich eröffne die Aussprache. Das Wort wird nicht gewünscht. Die Aussprache ist geschlossen.
    Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Danke! Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
    Ich rufe Punkt 13 der Tagesordnung auf:
    Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Diebäcker, Dr. Artzinger, Dr. Imle, Burckardt, Bäumer, Juncker und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zollabkommen von Brüssel vom 1. März 1956 über Carnets E.C.S. für Warenmuster nebst Unterzeichnungsprotokoll (Drucksache IV/3004) ;
    Schriftlicher Bericht des Außenhandelsaus-
    schusses (17. Ausschuß) (Drucksache IV/3216).

    (Erste Beratung 167. Sitzung)

    Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Diebäcker. Wünscht der Herr Abgeordnete Diebäcker das Wort als Berichterstatter? — Das ist nicht der Fall. Der Bericht liegt vor.
    Wir treten in die zweite Beratung ein. Die Aussprache ist eröffnet. Das Wort wird nicht gewünscht. Ich rufe auf die Artikel 1, — 1 a, — 2, — 3, Einleitung und Überschrift. Wer den aufgerufenen Artikeln, der Einleitung und der Überschrift zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. Danke! — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Weder Gegenstimmen noch Enthaltungen. Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung einstimmig angenommen.
    Wir kommen zur
    dritten Beratung.
    Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in dritter Beratung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. Danke! Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.
    Ich rufe auf Punkt 14:
    Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Diebäcker, Dr. Artzinger, Dr. Imle, Burckardt, Bäumer, Junker und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zollübereinkommen von Brüssel vom 6. Dezember 1961 über das Carnet A.T.A. für die vorübergehende Einfuhr von Waren (Drucksache IV/3005) ;
    Schriftlicher Bericht des Außenhandelsaus-
    schusses (17. Ausschuß) (Drucksache IV/3217).

    (Erste Beratung 167. Sitzung)

    Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Burckardt. Der Bericht liegt vor. Ich danke dem Herrn Berichterstatter. — Ich rufe auf Artikel 1, — 1 a, — 2, — 3, Einleitung und Überschrift. — Wer den aufgerufenen Artikeln, der Einleitung und der Überschrift zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. Danke! Gegenprobe! — Enthaltungen? — Keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen. Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung angenommen.
    Wir kommen zur
    dritten Beratung.
    Ich eröffne die Aussprache. Das Wort wird nicht gewünscht. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben — Danke! Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist in dritter Beratung einstimmig angenommen.
    Ich rufe auf Punkt 15:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrts-
    und Rheinschiffahrtsachen (Drucksache IV/1709) ;
    Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) Drucksache IV/3208).

    (Erste Beratung 101. Sitzung)

    Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Dr. Hauser.

    (Abg. Dr. Hauser: Eine kleine Redaktionsänderung!)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Hauser.


Rede von Dr. Hugo Hauser
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gilt, hier nur eine kleine



Dr. Hauser
Redaktionsänderung vorzunehmen. Nach der Vorlage in Drucksache IV/1709 ist unter Artikel 2 das Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen, während erst unter Artikel 3 die Berlin-Klausel kommen soll. Es ist mindestens seit einigen Jahren üblich, daß die Berlin-Klausel vor das Inkrafttreten vorgezogen wird. Ich bitte deshalb, diesem Antrag, den ich hiermit stelle, stattzugeben, den Inhalt von Artikel 2 und Artikel 3 gegeneinander auszutauschen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das heißt Artikel 3 wird Artikel 2 und Artikel 2 wird umgekehrt Artikel 3.

    (Abg. Dr. Hauser: Ja!)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
    Wir treten in die zweite Beratung ein. Ich rufe auf Art. 1, — 2 — der bisherige Art. 3 mit der Berlin-Klausel —, Art. 3 betreffend das Inkrafttreten des Gesetzes, — Einleitung und Überschrift. — Wer den aufgerufenen Paragraphen, der Einleitung und der Überschrift zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Danke. Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen. Die zweite Beratung ist geschlossen.
    Wir kommen zur
    dritten Beratung.
    Ich eröffne die Aussprache. Das Wort wird nicht gewünscht. Die Aussprache ist geschlossen. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. Danke! Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.
    Ich rufe auf den Punkt 16 der Tagesordnung:
    Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Bundes-Tierärzteordnung in der Fassung der Beschlüsse des Bundestages in zweiter Beratung (Drucksachen IV/2294, IV/2988) ;
    Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (11. Ausschuß) (Drucksache IV/3197) .

    (Erste Beratung 130. Sitzung, zurückverwiesen 163. Sitzung)

    Berichterstatter ist der Abgeordnete Dr. Pohlenz. Wünschen Sie das Wort, Herr Berichterstatter?

    (Abg. Dr. Pohlenz: Ich verweise auf den Bericht!)

    — Ich danke Ihnen.
    Ich eröffne die Aussprache. Das Wort wird nicht gewünscht. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz in der vorliegenden Fassung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Danke. Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen; das Gesetz ist einstimmig angenommen.
    Wir haben noch über die Entschließungsanträge abzustimmen, die der Ausschuß dem Hause auf Drucksache IV/3197, Seite. 3, vorlegt; ich brauche die beiden Entschließungsanträge nicht vorzulesen. Wer den Entschließungsanträgen zustimmt, den
    bitte ich um ein Handzeichen? — Danke. Die Gegenprobe! — Ich verstehe, daß das Haus etwas müde ist, soweit es noch vorhanden ist;

    (Heiterkeit)

    trotzdem bitte ich noch etwas mitzumachen. — Die beiden Entschließungsanträge sind einstimmig angenommen.
    Ich rufe Punkt 17 auf:
    Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Dittrich, Büttner, Dorn und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Neuordnung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen (Drucksache IV/3094).
    Ich eröffne die Aussprache. Begründung wird nicht gegeben. Das Wort wird nicht gewünscht. Die Aussprache ist geschlossen.
    Die Vorlage soll überwiesen werden an den Haushaltsausschuß — federführend — und an den Ausschuß für Sozialpolitik. — Das Haus ist mit der Überweisung an diese beiden Ausschüsse einverstanden. Es ist so beschlossen.
    Punkt 18:
    Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Dr. Imle, Jacobi (Köln) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Drucksache IV/3140).
    Soll der Antrag begründet werden? — Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort wird nicht gewünscht. Die Aussprache ist geschlossen.
    Die Vorlage soll überwiesen werden an den Ausschuß für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft — federführend — und an den Ausschuß für Gesundheitswesen. Diesen Überweisungsvorschlägen wird nicht widersprochen. Dann ist es so beschlossen.
    Punkt 19:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gaststättengesetzes (GastG) (Drucksache IV/3147).
    Begründung erfolgt nicht. Die Aussprache ist eröffnet. — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die Aussprache.
    Die Vorlage soll überwiesen werden an den Wirtschaftsausschuß — federführend — und an den Ausschuß für Mittelstandsfragen und an den Ausschuß für Kommunalpolitik und Sozialhilfe. — Stimmt das Haus diesen Überweisungsvorschlägen zu? — Das ist der Fall; dann ist so beschlossen,
    Punkt 20 der Tageordnung:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundessozialhilfegesetzes (Drucksache IV/3150).



    Vizepräsident Schoettle
    Soll die Vorlage begründet werden? — Das ist offenbar nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort wird nicht gewünscht. Die Aussprache ist geschlossen.
    Die Vorlage soll überwiesen werden an den Ausschuß für Kommunalpolitik und Sozialhilfe — federführend — und zur Mitberatung an den Haushaltsausschuß. — Diesen Überweisungsvorschlägen wird nicht widersprochen. Es ist so beschlossen.
    Tageordnungspunkt 21:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation (Drucksache IV/3167).
    Die Bundesregierung wird diesen Entwurf nicht begründen. Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort wird nicht gewünscht. Die Aussprache ist geschlossen.
    Der Entwurf soll überwiesen werden an den Wirtschaftsausschuß — federführend — und zur Mitberatung an den Ausschuß für Entwicklungshilfe. — Diesen Vorschlägen wird nicht widersprochen. Dann ist so beschlossen.
    Punkt 22 ist schon erledigt. Punkt 23:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik auf dem Gebiet des Wohnungswesens (Wohnungsstichprobengesetz 1965) (Drucksache IV/3198) .
    Die Vorlage wird nicht begründet. Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort wird nicht gewünscht. Die Aussprache ist geschlossen.
    Der Entwurf soll überwiesen werden an den Ausschuß für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung — federführend — und an den Ausschuß für Inneres sowie an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung. — Diesen Überweisungsvorschlägen wird nicht widersprochen. Es ist so beschlossen.
    Punkt 24:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Viehseuchengesetzes (Drucksache IV/3203).
    Eine Begründung erfolgt nicht. Die Aussprache ist eröffnet. — Das Wort wird nicht gewünscht. Die Aussprache ist geschlossen.
    Der Entwurf soll an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen werden. — Es erhebt sich kein Widerspruch gegen diesen Vorschlag. Es ist so beschlossen.
    Punkt 25:
    Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Sechstes Änderungsgesetz zum AVAVG) (Drucksache IV/3165) .
    Die Vorlage wird nicht begründet. Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort wird nicht gewünscht. Die Aussprache ist geschlossen.
    Der Entwurf soll an den Ausschuß für Arbeit überwiesen werden. Diesem Vorschlag wird nicht widersprochen. Es ist so beschlossen.
    Punkt 26 — Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes, Drucksache IV/3204 — soll abgesetzt werden. Dieser Gegenstand soll am 1. April 1965 aufgerufen werden.
    Ich rufe Punkt 27 auf:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (28. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen
    betr. Veräußerung des früheren reichseigenen Gesandtschaftsgrundstücks in Bangkok (Drucksachen IV/3032, IV/3178).
    Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Dr.
    Mälzig. Der Berichterstatter wünscht das Wort nicht.
    Wir kommen zur Abstimmung. Der Antrag des Ausschusses lautet:
    Der Bundestag wolle beschließen,
    dem Antrag — Drucksache IV/3032 — gemäß § 47 Abs. 3 der Reichshaushaltsordnung in Verbindung mit § 57 der Reichswirtschaftsbestimmungen und § 3 der Anlage 3 zu § 57 der Reichswirtschaftsbestimmungen sowie § 3 Abs. 6 des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965 zuzustimmen.
    Wer diesem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Danke! Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist einstimmig angenommen.
    Ich rufe Punkt 28 auf:
    Beratung der Übersicht 28 des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/3153).
    Der Antrag des Ausschusses auf Drucksache IV/3153 lautet:
    Der Bundestag wolle beschließen,
    von einer Äußerung zu den nachstehend aufgeführten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht abzusehen.



    Vizepräsident Schoettle
    Wer dem Antrag des Rechtsausschusses zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Danke! Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist einstimmig angenommen.
    Ich rufe den Punkt 29 auf:
    Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (26. Ausschuß) über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EAG für Richtlinien des Rats zur Änderung der Richtlinien vom 2. Februar 1959 zur Festlegung der Grundnormen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte gegen die Gefahren ionisierender Strahlungen (Drucksachen IV/2934, IV/3195).
    Dazu liegt der Antrag des Ausschusses auf Drucksache IV/3195 Seite 5 vor. Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Danke! Gegenprobe! — Ich sehe, daß das Haus zu dieser Tageszeit nur noch einstimmige Beschlüsse faßt. Ich stelle das auf die Gefahr hin fest, daß mir widersprochen wird. Der Antrag ist angenommen.
    Ich rufe Punkt 30 auf:
    Beratung des Schriftlichen Berichts des Aus. schusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über die von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschläge der Kommission der EWG für eine
    Verordnung des Rats betreffend Gemeinschaftsbeiträge für die Berufsumschulung von landwirtschaftlichen Erwerbstätigen, die innerhalb der Landwirtschaft ihren Beruf wechseln möchten
    Verordnung des Rats betreffend Gemeinschaftsbeiträge zur Förderung der Fachausbildung von Beratern der Informationsstellen für Berufswechsel für landwirtschaftliche Erwerbstätige (Drucksachen IV/3078, 1V/3235).
    Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Frehsee. Ich nehme an, der Herr Abgeordnete Frehsee begnügt sich mit dem Bericht, den er dem Hause vorgelegt hat. Der Antrag des Ausschusses befindet sich auf der Drucksache IV/3235.
    Wer stimmt dem Antrag des Ausschusses zu? Ich bitte um ein Handzeichen. — Danke! Der Antrag des Ausschusses ist angenommen.
    Ich rufe Punkt 31 auf:
    Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Festsetzung der Erstattungen bei der Erzeugung von Getreide- und Kartoffelstärke für das Wirtschaftsjahr 1964/65 (Drucksachen IV/2705, IV/3218).
    Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Ehnes. Herr Abgeordneter Ehnes wünscht das Wort als Berichterstatter nicht.
    Wir kommen zur Beschlußfassung über den Antrag des Ausschusses auf Drucksache IV/3218. Wer stimmt dem Antrag des Ausschusses zu? — Danke. Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist einstimmig angenommen.
    Ich rufe Punkt 32 der Tagesordnung auf:
    Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1961 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache IV/3052).
    Die Vorlage soll an den Haushaltsausschuß überwiesen werden. — Das Haus stimmt zu; es ist so beschlossen.
    Punkt 33:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1961 (Drucksachen IV/1180, IV/3128).
    Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Müller (Aachen-Land). Ich nehme an, der Herr Berichterstatter wünscht das Wort nicht, auch nicht zu einer Ergänzung.
    Wir kommen zur Beschlußfassung. Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Danke. Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag des Ausschusses ist einstimmig angenommen.
    Ich rufe auf den Punkt 34 der Tagesordnung:
    a) Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses (17. Ausschuß)

    über die von der Bundesregierung beschlossene Zehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Zollaussetzungen), über die von der Bundesregierung beschlossene Zwölfte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Zollkontingente 1965 — gewerbliche Waren — II. Teil) und über die von der Bundesregierung beschlossene Vierzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Zollkontingente 1965 — Agrarwaren — III. Teil) (Drucksachen IV/3098, IV/3144, . IV/3145, IV/ 3213) ;
    b) Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses (17. Ausschuß) über die von der Bundesregierung beschlossene Verordnung über Änderung von Zollkontingenten für das Kalenderjahr 1964 (Drucksachen IV/3146, IV/3215).



    Vizepräsident Schoettle
    Das sind termingebundene Vorlagen, die auf jeden Fall heute noch verabschiedet werden müssen.
    Berichterstatter ist in dem einen Fall Herr Abgeordneter Dr. Preiß, in dem anderen Fall Herr Abgeorneter Burckardt. Die beiden Herren Abgeordneten wünschen nicht das Wort zur Berichterstattung.
    Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses zu Punkt 34 a. Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Danke. Die Gegenprobe! — Einstimmig beschlossen.
    Der Antrag des Ausschusses zu Punkt 34 b ist auf der Drucksache IV/3215 zu finden. Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Danke. Die Gegenprobe! — Einstimmig verabschiedet.
    Ich rufe auf den Punkt 35 der Tagesordnung:
    a) Beratung des Berichts des Außenhandelsausschusses (17. Ausschuß) über die von der Bundesregierung erlassene Elfte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Angleichungszölle) (Drucksachen IV/3091, IV/3212) ;
    b) Beratung des Berichts des Außenhandelsausschusses (17. Ausschuß) über die von der Bundesregierung erlassene Neunte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Waren der EGKS - 1. Halbjahr 1965) (Drucksachen IV/3143, IV/3214).
    Berichterstatter ist in beiden Fällen der Herr Abgeordnete Rinderspacher. Der Herr Berichterstatter verweist auf seinen Bericht.
    Dem Haus wird vorgeschlagen, von den Vorlagen Kenntnis zu nehmen. — Das Haus nimmt Kenntnis.
    Der letzte Punkt der Tagesordnung soll auf die nächste Woche verschoben werden.
    Meine Damen und Herren, ich danke all denen, die noch treu und brav bis zum Schluß ausgehalten haben.
    Ich berufe die nächste Sitzung auf Donnerstag, den 1. April 1965, 16.00 Uhr, ein. Die Sitzung ist geschlossen.