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    Deutscher Bundestag 175. Sitzung Bonn, den 25. März 1965 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Bartsch 8745 A Fragestunde (Drucksache IV/3227) Frage des Abg. Mischnick: Parteien in der Sowjetzone Dr. Mende, Bundesminister . . . 8745 D Mischnick (FDP) 8745 D Schwabe (SPD) 8746 A Dr. Mommer (SPD) 8746 A Dr. Schäfer (SPD) 8746 C Fragen der Abg. Frau Meermann: Schweinefleischpreise Schwarz, Bundesminister 8747 A Frau Meermann (SPD) 8747 B Frage des Abg. Dürr: Rückgabe veralteter Fernsprechbücher 8747 D Fragen der Abg. Frau Freyh (Frankfurt) : Verwaltungsabkommen mit den Ländern über Ausbildungsförderung Dr. Heck, Bundesminister 8748 B Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . . 8748 B Dr. Schäfer (SPD) 8748 D Dr. Lohmar (SPD) 8749 A Behrendt (SPD) 8749 A Rollmann (CDU/CSU) 8749 B Frage des Abg. Dr. Mommer: Subventionen für den Tabakanbau Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 8749 C Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Kürzungen im Etat der Kulturabteilung des Auswärtigen Amts Lahr, Staatssekretär 8749 D Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 8749 D Dr. Huys (CDU/CSU) . . . . . 8750 A Dr. Schäfer (SPD) 8750 B Frage des Abg. Strohmayr: Neue deutsche Schule in Barcelona Lahr, Staatssekretär . . . . . . 8750 C Strohmayr (SPD) . . . . . . . 8750 C Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . . 8751 A Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 8751 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Einführung der L-Besoldung Höcherl, Bundesminister . . . . . 8751 C Sänger (SPD) . . . . . . . . . 8751 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 8751 D Dr. Huys (CDU/CSU) . . . . . . 8752 A Hübner (CDU/CSU) . . . . . . . 8752 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 Fragen dès Abg. Strohmayr: Parlamentsdelegation von Zambia Höcherl, Bundesminister 8752 B Strohmayr (SPD) 8752 C Dr. Schäfer (SPD) 8752 D Kahn-Ackermann (SPD) 8753 A Fragen des Abg. Rollmann: Erhöhung des Hauptbetrages aus dem Arbeitslosengeld und der Arbeitslosen-hilf e Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8753 C Frage des Abg. Reichmann: Auswirkungen der vermögenswirksamen Tarifvereinbarungen Dr. Claussen, Staatssekretär . . 8753 D Reichmann (FDP) 8754 A Schmidt (Kempten) (FDP) 8754 B Frage des Abg. Dröscher: Automation Dr. Claussen, Staatssekretär . . 8754 C Dröscher (SPD) 8754 D Matthöfer (SPD) . . . . . . . 8355 A Frage des Abg. Dröscher: Internationale Arbeitstagung „Automation — Risiko und Chance" Dr. Claussen, Staatssekretär . . 8755 A Dröscher (SPD) 8755 B Matthöfer (SPD) 8755 D Frage des Abg. Dr. Schneider (Saarbrücken) : Waffenlieferungen aus anderen Ländern nach Israel 8756 A Frage des Abg. Dr. Schneider (Saarbrücken) : Waffenlieferungen in andere Länder . 8756 A Fragen des Abg. Haase (Kellinghusen) : Zusatzfragebogen für zivile Bewerber bei der Bundeswehr — Standortbereich Wentorf Gumbel, Staatssekretär 8756 B Haase (Kellinghusen) (SPD) . . .8756 D Schwabe (SPD) . . . . . . . 8757 A Sänger (SPD) 8757 B Frau Meermann (SPD) 8757 D Cramer (SPD) 8757 D Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Nordtangente zwischen Karlsruhe und Neureut 8758 A Fragen des Abg. Hansing: Richtlinien über Nutzungsgebühren für Steg- und Bojenfelder auf bundeseigenen Wasserstraßen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8758 C Hansing (SPD) . . . . . . . . 8758 D Frage des Abg. Hansing: Berufsschiffahrt — Sportschiffahrt Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8759 B Sammelübersicht 43 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache IV/3207) . . . . . . . . 8759 C Entwurf eines Achten Strafrechtsänderungsgesetzes (Drucksachen IV/2965 [neu], IV/3220 [Anlage 1]) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Berechnung strafrechtlicher Verjährungsfristen und zur Änderung des Strafverfahrensrechts (Drucksache IV/3220 [Anlage 2]), mit Entwurf eines Gesetzes zur Einfügung eines Artikels 102 a in das Grundgesetz (SPD) (Drucksache IV/3161) und mit Entwurf eines Achten Strafrechtsänderungsgesetzes (SPD) (Drucksache IV/3162) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen IV/3220, zu IV/3220) — Zweite und dritte Beratung — Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) . . . . 8760 A Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) . . . 8760 B Jahn (SPD) 8762 B Dr. Jaeger (CDU/CSU) 8764 A Erler (SPD) 8768 C Benda (CDU/CSU) 8770 A Dr. Dehler (FDP) . . . . . . . 8771 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 8774 A Dr. Barzel (CDU/CSU) 8774 C Busse (FDP) . . . . . . . . 8775 A Dr. Haußmann, Minister des Landes Baden-Württemberg 8777 C Dr. von Merkatz (CDU/CSU) . . 8779 B Dr. Arndt (Berlin) (SPD) 8781 D Spitzmüller (FDP) 8784 B Dr. Bucher, Bundesminister . . . 8785 A Memmel (CDU/CSU) 8785 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 8786 A Spies (CDU/CSU) 8788 B Rasner (CDU/CSU) 8790 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 III Entwurf- eines Gesetzes zur Änderung des Mutterschutzgesetzes und der Reichsversicherungsordnung (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3125 [neu]) in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über Versorgungsmaßnahmen für werdende Mütter und Wöchnerinnen (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3170) — Erste Beratung — Frau Dr. Pannhoff (CDU/CSU) . . . 8791 C Frau Rudoll (SPD) . . . . . . . 8792 D Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) . 8796 B Frau Dr. Heuser (FDP) . . . . . 8798 A Dr. Hamm (FDP) 8800 A Entwurf eines Gesetzes über die Beweissicherung und Feststellung von Vermögensverlusten in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und im Sowjetsektor von Berlin (Beweissicherungsgesetz) (Drucksache IV/1994); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache IV/3126) in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Rechte der Flüchtlinge aus der sowjetischen Besatzungszone und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (Flüchtlingsgesetz) (Drucksache IV/694) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache IV/3126) — Zweite und dritte Beratung — Eichelbaum (CDU/CSU) 8800 D Frau Korspeter (SPD) 8803 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 8805 A Lemmer, Bundesminister 8806 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu § 4 Abs. 4 des Altsparergesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/3196) — Erste Beratung — . . 8808 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Bewertungsgesetzes, des Steuersäumnisgesetzes, der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1965) (Drucksachen IV/2400, IV/1203, IV/1347, IV/1555, IV/1567, IV/1754, IV/2047, IV/2342, IV/2857, IV/2945 [neu]) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3219) ; Zweiter Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/3189, zu 3189) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (SPD) (Drucksache IV/1567); Zweiter Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/3189, zu IV/3189) — Zweite und dritte Beratung —, dem Zweiten Schriftlichen Bericht des Finanzausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Besold, Wieninger, Burgemeister, Riedel (Frankfurt), Gewandt u. Gen. betr. steuerliche Rücklagen des Anlagevermögens (Drucksachen IV/1754, IV/31.89, zu IV/3189) und dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Dr. Imle, Mertes, Dr. Supf, Opitz u. Gen.) (Drucksache IV/1161); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3193) — Zweite Beratung — Dr. Imle (FDP) 8808 D Meis (CDU/CSU) . . . . . . 8811 C Schoettle, Vizepräsident 8813 B Dr. Eppler (SPD) . . . . . . . 8813 B Dr. Schwörer (CDU/CSU) 88,16 B Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 8819 B Opitz (FDP) 8820 D Ollesch (FDP) 8822 D Dr. Eckhardt (CDU/CSU) 8824 A Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . 8824 C Entwurf eines Gesetzes über die Anzeige der Kapazitäten von Erdöl-Raffinerien und von Erdöl-Rohrleitungen (Drucksache IV/2953) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/3166, zu IV/3166) — Zweite und dritte Beratung — 8825 B Entwurf eines Gesetzes über die Umsatzsteuerstatistik für das Kalenderjahr 1964 (Drucksache IV/2847) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3210) — Zweite und dritte Beratung — 8825 C Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Abg. Dr. Serres u. Gen.) (Drucksache IV/3058) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3225) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 8825 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abschöpfungserhebungsgesetzes (Abg. Dr. Serres u. Gen.) (Drucksache IV/2991); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3226) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 8826 A IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 Entwurf eines Gesetzes zu dem Zollabkommen von Brüssel vom 1. März 1956 über Carnets E.C.S. für Warenmuster nebst Unterzeichnungsprotokoll (Abg. Diebäcker, Dr. Artzinger, Dr. Imle, Burckardt, Bäumer, Junker u. Gen.) (Drucksache IV/3004) ; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache IV/3216) — Zweite und dritte Beratung — . . . 8826 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zollübereinkommen von Brüssel vom 6. Dezember 1961 über das Carnet A.T.A. für die vorübergehende Einfuhr von Waren (Abg. Diebäcker, Dr. Artzinger, Dr. Imle, Burckardt, Bäumer, Junker u. Gen.) (Drucksache IV/3005) ; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache IV/3217) — Zweite und dritte Beratung — 8826 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrts- und Rheinschiffahrtssachen (Drucksache IV/1709); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/3208) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Hauser (CDU/CSU) . . . . . 8826 D Entwurf einer Bundes-Tierärzteordnung in der Fassung der Beschlüsse des Bundestages in zweiter Beratung (Drucksachen IV/2294, IV/2988) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache IV/3197) — Dritte Beratung— 8827 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Neuordnung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen (Abg. Dr. Dittrich, Büttner, Dorn u. Gen.) (Drucksache IV/3094) — Erste Beratung — . . . . . . . . 8827 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Dr. Imle, Jacobi [Köln] u. Gen.) (Drucksache IV/3140) — Erste Beratung — 8827 C Entwurf eines Gaststättengesetzes (Druck- sache IV/3147) — Erste Beratung — . . . 8827 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundessozialhilfegesetzes (Drucksache IV/3150) — Erste Beratung — 8827 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation (Drucksache IV/3167) — Erste Beratung — 8828 A Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik auf dem Gebiet des Wohnungswesens (Wohnungsstichprobengesetz 1965) (Drucksache IV/3198) — Erste Beratung — . . . . . 8828 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Viehseuchengesetzes (Drucksache IV/3203) — Erste Beratung — 8828 B Entwurf eines Sechsten Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Sechstes Änderungsgesetz zum AVAVG) (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/3165) — Erste Beratung — . . 8828 C Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des früheren reichseigenen Gesandschaftsgrundstücks in Bangkok (Drucksachen IV/3032,IV/3178) 8828 C Ubersicht 28 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/3153) 8828 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft über den Vorschlag der Kommission der EAG für Richtlinien des Rats zur Änderung der Richtlinien vom 2. Februar 1959 zur Festlegung der Grundnormen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte gegen die Gefahren ionisierender Strahlungen (Drucksachen IV/2934, IV/3195) 8829 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kornmission der EWG für eine Verordnung des Rats betreffend Gemeinschaftsbeiträge für die Berufsumschulung von landwirtschaftlichen Erwerbstätigen, die innerhalb der Landwirtschaft ihren Beruf wechseln möchten, sowie für eine Verordnung des Rats betreffend Gemeinschaftsbeiträge zur Förderung der Fachausbildung von Beratern der Informationsstellen für Berufswechsel für landwirtschaftliche Erwerbstätige (Drucksachen IV/3078, IV/3235) . . 8829 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Festsetzung der Erstattungen bei der Erzeugung von Getreide- und Kartoffelstärke für das Wirtschaftsjahr 1964/1965 (Drucksachen IV/2705, IV/3218) 8829 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 V Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1961 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache IV/3052) . . . . . . . . 8829 C Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1961 (Drucksachen IV/1180, IV/3128) . . . . 8829 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Zehnte, Zwölfte und Vierzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksachen IV/3098, IV/3144, IV/3145, IV/3213) in Verbindung mit dem Schriftlichen Bericht des Außenhandelsausschusses über die Verordnung über Änderung von Zollkontingenten für das Kalenderjahr 1964 (Drucksachen IV/3146, IV/3215) 8829 D Bericht des Außenhandelsausschusses über die Elfte und Neunte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksachen IV/3091, IV/3212, IV/3143, IV/3214) 8830 A Nächste Sitzung 8830 C Anlagen 8831 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 8745 175. Sitzung Bonn, den 25. März 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 8831 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr.-Ing. Balke 31.3. Bäumer 3. 4. Bergmann * 26. 3. Berlin 27. 3. Blachstein 10. 4. Blumenfeld 25. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 9. 4. Dopatka 26. 3. Etzel 25. 3. Dr. Dr. h. c.Friedensburg * 26. 3. Haage (München) 30. 4. Hahn (Bielefeld) * 27. 3. Dr. Dr. Heinemann 26. 3. Hermsdorf 25. 3. Höhne 26. 3. Illerhaus * 26. 3. Dr. Jungmann 12. 4. Kalbitzer 26. 3. Frau Dr. Kiep-Altenloh 25. 3. Dr. Kopf 26. 3. Krug 25. 3. Kulawig 15. 4. Lenz (Bremerhaven) 29. 3. Lücker (München) * 26. 3. Maier (Mannheim) 31. 3. Majonica 25. 3. Marx 26. 3. Metzger 31. 3. Michels 25. 3. Neumann (Allensbach) 25. 3. Reichhardt 2. 4. Ritzel 15. 4. Schlick 15.4. Dr. Schmid (Frankfurt) 9. 4. Dr. Schneider (Saarbrücken) 27. 3. Dr. Starke 25. 3. Stooß 25. 3. Dr. Süsterhenn 27. 3. Theis 3. 4. Wehking 25. 3. Wehner 2. 4. Weinkamm * 26. 3. Werner 25. 3. Wienand 31.3. Wilhelm 10. 4. b) Urlaubsanträge Frhr. zu Guttenberg 3. 4. Herold 30. 4. Dr. h. c. Jaksch 2. 4. Krüger 9. 4. Windelen 31. 3. Wischnewski 2. 4. *Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 601 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Steueränderungsgesetzes 1965 (Drucksachen IV/2400, IV/1203, IV/1347, IV/1555, IV/2342, IV/2857, IV/2945 (neu), IV/3199). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 erhält Nr. 14 folgende neue Fassung: ,14. § 34 a erhält die folgende Fassung: „§ 34 a Steuerfreiheit des Mehrarbeitslohns und bestimmter Zuschläge zum Arbeitslohn (1) Besondere, durch Gesetz oder Tarifvertrag festgelegte Vergütungen für Mehrarbeit einschließlich der durch Gesetz oder Tarifvertrag festgelegten Zuschläge für Mehrarbeit (Mehrarbeitslohn) sind bei Arbeitnehmern steuerfrei, wenn der Mehrarbeitslohn jeweils nach der im einzelnen festgestellten Mehrarbeit besonders ermittelt wird. Mehrarbeit im Sinn des Satzes 1 ist Arbeit, die über die Dauer der durch Gesetz oder Tarifvertrag festgelegten regelmäßigen Arbeitszeit, mindestens jedoch über 45 Stunden in der Woche hinaus geleistet wird. Bereitschaftsdienst und Wartezeit gelten nicht als Mehrarbeit im Sinn dieser Vorschrift. (2) Die durch Gesetz oder Tarifvertrag festgelegten Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind bei Arbeitnehmern steuerfrei. (3) Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 sind bei Dienstverhältnissen entsprechend anzuwenden, die nicht an einen Tarifvertrag gebunden sind, die jedoch auf Grund besonderer Vereinbarungen nach den Bestimmungen eines Tarifvertrages behandelt werden, der für Dienstverhältnisse der gleichen Art gilt. (4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Bestimmungen zu treffen über die Berechnung der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, wenn diese Zuschläge in den Vergütungen für die Sonntags-, Feiertagsoder Nachtarbeit enthalten sind." ' Bonn, den 24. März 1965 Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 602 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Steueränderungsgesetzes 1965 (Drucksachen IV/2400, IV/1203, IV/1347, IV/1555, IV/2342, IV/2857, IV/2945 (neu), IV/3199). 8832 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird folgende Nr. 14 a eingefügt: ,14 a. In § 34 b Abs. 3 Ziff. 3 wird am Ende des Buchstaben b der Punkt durch ein Komma ersetzt; der folgende Buchstabe c wird angefügt: „c) soweit sie den doppelten Nutzungssatz übersteigen, nach einem Viertel der Steuersätze der Ziffer 1." Bonn, den 24. März 1965 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Schultz und Fraktion Anlage 4 Umdruck 604 (neu) Entschließungsantrag der Abgeordneten Frau Funcke (Hagen), Dr. Hamm (Kaiserslautern), Dr. Dittrich, Frau Dr. Hubert und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Steueränderungsgesetzes 1965 (Drucksachen IV/2400; IV/1203,IV/1347, 1V/1555, IV/2342, IV/2857, IV/2945 (neu), IV/3189). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die Körperschaftsteuerbefreiung für öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen von Berufgruppen nach § 4 Abs. 1 Ziff. 10 KStG erneut zu überprüfen und eine Verbesserung vorzuschlagen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß bei Berufsgruppen mit langen Ausbildungszeiten höhere jährliche Leistungen zu erbringen sind als bei frühem Berufseintritt, wie er bei den Versicherten gemäß der Reichsversicherungsordnung die Regel ist. Bonn, den 25. März 1965 Frau Funcke (Hagen) Dr. Hamm (Kaiserslautern) Dr. Aschoff Dr. Danz Deneke Frau Dr. Heuser Dr. Hoven Dr. Imle Schmidt (Kempten) Schultz Spitzmüller Weber (Georgenau) Dr. Dittrich Frau Blohm Dr. Eckhardt Dr. Elbrächter Frau Engländer Frau Haas Frau Dr. Hubert Dr. Schmidt (Offenbach) Dr. Tamblé Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesminister Dr. Bucher vom 19. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Matthöfer (Drucksache IV/3155, Fragen IV/4, IV/5 und IV/6) : Um welche Staatsoberhäupter handelt es sich bei den Ermittlungsverfahren nach § 104 StGB, bei denen keine Strafverlangen der betreffenden ausländischen Regierungen vorlagen? Welche ausländischen Regierungen wurden wie oft von Bundesbehörden davon benachrichtigt, daß das betreffende Staatsoberhaupt angeblich in der Bundesrepublik beleidigt wurde? Wie oft wurde die Bundesregierung von ausländischen Behörden davon unterrichtet, daß unser Staatsoberhaupt in dem betreffenden Land beleidigt worden sein soll? Der Bundesminister des Auswärtigen, unter dessen Geschäftsbereich Ihre Anfragen in der Drucksache aufgeführt waren, konnte die Fragen wegen Zeitablaufs in der Fragestunde nicht mehr beantworten. Er hat mich als zuständiges Mitglied der Bundesregierung nachträglich gebeten, die Beantwortung zu übernehmen. Ich darf Ihnen hiermit gemäß § 10 Abs. 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (Teil II) schriftlich wie folgt antworten: Frage IV/4: Wie ich schon in der Fragestunde am 18. Februar 1965 (Bericht über die 165. Sitzung des Deutschen Bundestages, S. 8173/4) betont habe, sind nach dem Gesetz (vgl. auch Richtlinien für das Strafverfahren, Nr. 207) Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Vergehens gegen § 103 StGB nicht davon abhängig, ob ein Strafverlangen der ausländischen Regierung (§ 104 a StGB) gestellt ist. Nach den mir vorliegenden Unterlagen sind Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung folgender Staatsoberhäupter geführt worden: Schah von Iran 5 Verfahren In drei Fällen hatte die persische Regierung vorher ein Strafverlangen gestellt. General Franco 2 Verfahren General de Gaulle 1 Verfahren König Leopold von Belgien 1 Verfahren Die belgische Botschaft hatte zu- vor Vorstellungen erhoben. Königin Juliane der Niederlande 1 Verfahren Staatspräsident Segni 1 Verfahren. Frage IV/5: Von einer Ausnahme abgesehen, hat die Bundesregierung nach dem Sachverhalt es nicht für erforderlich gehalten, die betreffende ausländische Regierung zu unterrichten. Die Ausnahme betrifft das Verfahren, in welchem die Staatsanwaltschaft Han- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 8833 nover im Jahre 1955 wegen des Verdachts einer Beleidigung der Königin Juliane der Niederlande ermittelt hat. In diesem Falle hatte das Auswärtige Amt die niederländische Botschaft unterrichtet. Die Regierung des Königreichs der Niederlande hat jedoch von einem Strafverlangen abgesehen. Frage IV/6: Ausländische Behörden haben die Bundesregierung bisher in keinem Fall davon unterrichtet, daß der Präsident der Bundesrepublik Deutschland im Ausland beleidigt worden sein soll. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache IV/3227, Fragen XI/7 und XI/8) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Hilfsmaßnahmen für Unfälle, die sich auf den Autobahnen ereignen, oft dadurch entscheidend verzögert werden, daß die Notrufe von den Rufsäulen der Autobahnen lediglich an die zuständige Autobahnmeisterei, dagegen nicht an die Autobahnpolizeiwache oder an den Unfallrettungsdienst gehen? Ist die Bundesregierung bereit, dafür zu sorgen, daß die Rufsäulen der Autobahnen auch eine direkte Verbindung zu der Autobahnpolizeiwache und dem Unfallrettungsdienst erhalten? Es gibt Fälle, bei denen nach Unfällen auf Autobahnen entscheidende Verzögerungen in der Hilfeleistung eingetreten sind. Das sind jedoch glücklicherweise Ausnahmen, denn im allgemeinen werden nach Eingang der Unfallmeldung über die Notrufanlage durch die verständigte Autobahnmeisterei sofort die Verkehrspolizei und der dem Unfallort zunächst stationierte Unfallrettungsdienst fernmündlich über das öffentliche Netz verständigt und zur Unfallstelle hinbeordert. Die Bundesregierung kann von den Notrufsäulen der Autobahnen leider keine direkte Verbindung zu der Autobahnpolizeiwache und dem Unfallrettungsdienst einrichten lassen, weil dies fernmeldetechnisch nicht durchführbar und fernmelderechtlich nicht zulässig wäre. Sie hat dagegen, um Mißverständnisse durch Hörfehler und unvollständige Angaben des die Unfallmeldung erstattenden Säulenbenutzers möglichst auszuschalten, die Abfrageeinrichtung der Notrufsäulen bei den Autobahnmeistereien in den letzten Jahren technisch verbessert. Im Zusammenhang damit kann jetzt auch eine Autobahnpolizeiwache in ein bei der Autobahnmeisterei über die Notrufanlage einlaufendes Unfallgespräch nach entsprechender kurzer Ankündigung als 3. Teilnehmer mit hinzugeschaltet werden, aus fernmeldetechnischen und fernmelderechtlichen Gründen aber nur dann, wenn sich die Polizeiwache in unmittelbarer Nähe der Autobahnmeisterei befindet und mit ihr über ein besonderes Kabel verbunden ist. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Imle (Drucksache IV/3227, Frage XI/10) : Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, bei der Lufthansa für den innerdeutschen Verkehr sicherzustellen, daß für Abgeordnete des Deutschen Bundestages bis 24 Stunden vor Abgang des Flugzeuges zwei Plätze in jeder Maschine reserviert bleiben? Leider ist es der Bundesregierung nicht möglich, Ihrem Wunsch zu entsprechen. Die Lufthansa ist als Aktiengesellschaft gehalten, nach normalen kaufmännischen Gesichtspunkten zu arbeiten. Es erscheint daher nicht vertretbar, eine bestimmte Anzahl von Plätzen für den Fall frei zu halten, daß sie von Mitgliedern des Bundestages benötigt werden. In solchen Fällen würde die Lufthansa Gefahr laufen, daß diese Plätze zum Schluß unbenutzt bleiben; das muß zu erheblichen Mindereinnahmen führen, für die niemand aufzukommen bereit sein dürfte. Ich bin aber der Überzeugung, daß die Engpässe, die zeitweise jetzt noch auf innerdeutschen Fluglinien zutage treten und die Herren Kollegen behindern, durch die bevorstehende Vergrößerung der Lufthansaflotte zunehmend überwunden werden. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ramms (Drucksache IV/3227, Fragen XI/11 und XI/12) : Liegen dem Bundesverkehrsministerium Erfahrungen über den Gebrauch von Spikesreifen vor? Ist damit zu rechnen, daß Spikesreifen auch im kommenden Winter zugelassen werden? Zu Ihrer ersten Frage: Es liegen bisher nur Teilerfahrungen vor, die für eine endgültige Regelung noch nicht ausreichen. Die Verwendung von Winterreifen mit Spikes ist deshalb im Winter 1964/65 nur vorläufig gestattet worden. Zu Ihrer zweiten Frage: Vom Winter 1965/66 ab ist mit einer endgültigen Regelung zu rechnen, nach der Winterreifen mit Spikes in den Wintermonaten unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Zur Klärung der auftretenden Fragen sind zwei Forschungsaufträge an namhafte Forscher vergeben worden. 8834 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Tamblé (Drucksache IV/3227, Fragen XI/16 und XI/17) : In welchen ausländischen Staaten sieht sich die Deutsche Lufthansa bei der Schaffung neuer oder beim Ausbau bestehender Flugverbindungen einer Benachteiligung wegen des Einspruchs nationaler Luftfahrtgesellschaften ausgesetzt? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu treffen, um eine Diskriminierung, wie sie in Frage XI/16 bezeichnet ist, auszuschließen? Ein Einspruch ausländischer nationaler Luftverkehrsgesellschaften gegen die Schaffung neuer oder den Ausbau bestehender Fluglinien der Deutschen Lufthansa ist bisher — abgesehen von den Widerständen bei den Verhandlungen über bilaterale Luftverkehrsabkommen — nach außen hin nur in einem Fall sichtbar in Erscheinung getreten und zwar in den USA. Die amerikanischen Gesellschaften Braniff und Panagra haben in dem Verfahren vor der amerikanischen Luftfahrtbehörde gegen das Vorhaben der Lufthansa, eine Fluglinie über New York nach Südamerika einzurichten, Einspruch eingelegt, obwohl die Vereinigten Staaten der Bundesrepublik Deutschland dieses Recht vertraglich zugestanden hatten. Darüber hinaus haben beide Gesellschaften gerichtliche Schritte unternommen, um die Erteilung der Betriebserlaubnis, wie sie im deutsch- amerikanischen Luftverkehrsabkommen vorgesehen ist, zu verhindern. Das Gerichtsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Im übrigen liegt es leider in der Natur des immer mehr zunehmenden Wettbewerbs zwischen den Luftverkehrsgesellschaften, daß bei jeder Verhandlung auf staatlicher Ebene über neue oder auszubauende Flugdienste der Lufthansa die in Betracht kommende ausländische Luftverkehrsgesellschaft auf ihre Luftfahrtbehörde mehr oder weniger starken Einfluß nimmt, um den Umfang der für die Lufthansa erstrebten Verkehrsrechte möglichst klein zu halten. Beispiele aus neuerer Zeit sind Australien, Südafrika und die ostafrikanischen Staaten. Die Bundesregierung ist in jedem einzelnen Fall bemüht, den Ausbau des Liniennetzes der Lufthansa zu fördern. Der Erfolg luftverkehrspolitischer Verhandlungen wird häufig dadurch beeinträchtigt, daß deutscherseits mehr Verkehrsrechte für die Lufthansa benötigt werden als sie die Gegenseite für den Verkehr ihres nationalen Unternehmens mit dem Bundesgebiet wünscht. In diesen Fällen setzt die Bundesregierung soweit irgend möglich Mittel der allgemeinen oder Wirtschaftspolitik ein, um den deutschen Forderungen auf dem Luftverkehrsgebiet zum Erfolg zu verhelfen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesminister Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Tamblé (Drucksache IV/3227, Frage XI/18) : Sind Meldungen zutreffend, die besagen, daß die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn sich mit der Absicht trägt, etwa zum Sommerfahrplan die Ausgabe von Sonntagsrückfahrkarten einzuschränken? Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn kann Ihre Frage verneint werden. Der Sonntagsrückfahrkartentarif bleibt nach Form und Inhalt unverändert. Die Bundesbahn hat lediglich, wie dies laufend geschieht, die vorhandenen Relationen überprüft. Sie will diejenigen Karten, für die ein Bedürfnis offenbar nicht mehr besteht, aus dem Verkehr ziehen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Baier (Mosbach) (Drucksache IV/3227 Fragen XI/19, XI/2O und XI/21) : Aus welchen Gründen ist der dringend notwendige Ausbau der B 37 (Neckartalstraße) auf dem hessischen Gebietsteil noch nicht erfolgt? Wie ist der Stand der in Frage XI/19 erwähnten Planung? Bis zu welchem Zeitpunkt erfolgt der Ausbau der B 37 auf hessischem und badischem Gebiet? Die Planung und die Vorarbeiten für den Ausbau der B 37 auf hessischem Gebiet waren besonders schwierig und zeitraubend. So mußten in Neckar- Steinach zahlreiche Gebäude erworben und die „Straßenbauverdrängten" anderweitig untergebracht werden. Bevor mit den Straßenbauarbeiten begonnen werden kann, muß die Gemeinde erst die Kanalisationsarbeiten in der Ortsdurchfahrt durchführen, die erst Ende 1964 angelaufen sind. Landschafts- und Denkmalschutz lassen in Hirschhorn größere Eingriffe, um die Bundesstraße hochwasserfrei zu machen, nicht zu. Es mußten daher Untersuchungen für eine Verlegung der Bundesstraße angestellt werden, bei der die Neckarschleife ausgeschaltet werden soll. Außerdem mußte mit Rücksicht auf die Wünsche der Gemeinde die Einmündung der Kreisstraße 36 von Darsberg mehrfach umgeplant werden. Die Planung ist bis auf das Projekt der Verlegung bei Hirschhorn, das z. Z. mit der Auftragsverwaltung des Landes Baden-Württemberg abgestimmt wird, auf hessischem Gebiet im wesentlichen abgeschlossen. Mit den Straßenbauarbeiten soll zwischen der Landesgrenze westlich Neckar-Steinach und Neckar-hausen 1966 begonnen werden, sofern bei dem Planfeststellungsverfahren keine unvorhergesehenen Schwierigkeiten auftreten. Für diesen Fall sollen Teilabschnitte bereits in diesem Jahr in Angriff genommen werden. Mit der Verlegung bei Hirschhorn kann schon wegen der schwierigen Entwurfsbearbeitung und den erforderlichen Vorarbeiten frühestens erst 1967 begonnen werden. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 8835 Auf baden-württembergischem Gebiet ist die Planung für den Ausbau der B 37 weitgehend abgeschlossen. Große, zusammenhängende Teilstrecken konnten in den vergangenen Jahren endgültig ausgebaut werden. Weitere Teilstrecken sind im Bau. Ihrer Verkehrsbedeutung gemäß wird der Ausbau der B 37 so rasch vorangetrieben, wie dies die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel zuläßt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Meis


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte auch, wie das Herr Dr. Imle getan hat, kurz auf die Daten zu sprechen kommen. Der Gesetzentwurf datiert vom 29. März 1963. Er wurde im Finanzausschuß am 13. November 1963 und in dem mitberatenden Ausschuß für Arbeit am 28. November 1963 beraten. Mein Schriftlicher Bericht, den ich damals erstattet habe, datiert vom 5. Dezember 1963 . Im Plenum konnte eine weitere Behandlung des Gesetzentwurfs noch nicht möglich gemacht werden, weil die FDP-Fraktion bereits zweimal die Absetzung von der Tagesordnung begehrt hatte.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Der Antrag ist dann an den Finanzausschuß zurückverwiesen worden.
    Seit der Einbringung sind inzwischen zwei Jahre vergangen. Das wäre an sich noch nichts Besonderes, wenn die Absicht erkennbar geworden wäre, neues Material, neue Beweise zu erbringen, um die bisherigen Beschlüsse der beiden Ausschüsse umzustoßen, die übereinstimmend die Ablehnung des Initiativgesetzentwurfs empfohlen haben. Irgendwelche neue Gründe für die mit dem Gesetzentwurf begehrte Freistellung der Überstundenlöhne sind bisher noch nicht bekanntgeworden.
    Ich habe die irrige Meinung vertreten, daß mein Bericht — insbesondere auch nach der ausführlichen Debatte bei der ersten Lesung — ausreichend sein müßte, auch diejenigen zu überzeugen, die anderer Meinung waren. Aber dabei habe ich mich natürlich getäuscht. Aus diesem Grunde möchte ich Ihnen noch eine Anzahl Gründe vortragen bzw. aus der Debatte bei der ersten Lesung ins Gedächtnis zurückrufen, die auch im Finanzausschuß vorgebracht worden sind und dort auch auf einzelne Abgeordnete der FDP überzeugend gewirkt haben.
    Es handelt sich bei der Befreiung der Mehrarbeit von der Lohnsteuer — das ist meine Auffassung und ist damals auch die Auffassung des Finanzausschusses gewesen — steuerlich um eine einseitig zugunsten der Arbeitnehmer wirkende Maßnahme, die verfassungswidrig ist, weil die Selbständigen bei gleicher oder noch größerer Arbeitszeit nicht diese Steuervergünstigung haben.
    Eine verfassungsmäßig nicht zu rechtfertigende ungleiche Behandlung würde sich auch innerhalb der Arbeitnehmerschaft ergeben, weil nach dem Gesetzentwurf nur die durch Gesetz oder Tarifvertrag oder auf Grund besonderer Vereinbarungen gewährte Mehrarbeit steuerfrei bleiben soll, soweit die Arbeitszeit mehr als 45 Stunden beträgt, während diejenigen Berufe, deren normale Arbeitszeit auch heute noch über 45 Stunden hinausgeht, den für die über 45 Stunden hinausgehende Zeit gezahlten Lohn voll versteuern müssen.
    Dazu ein einfaches Beispiel mit abgerundeten Zahlen: Stellen Sie sich vor, zwei Arbeiter arbeiten jeder 48 Stunden mit einem Monatslohn von 1000



    Meis
    DM. Der eine hat eine normale Arbeitszeit von 48 Stunden, der andere eine solche von 45 Stunden. Unterstellen wir, dieser habe 100 DM Überstundenvergütung. Dann versteuert der eine 1000 DM, der andere nur 900 DM — bei gleicher Arbeitszeit und gleichem Lohn. Ich glaube, auch der einfache Mann kann erkennen, daß hier die Gleichheit vor dem Gesetz nach dem Grundgesetz nicht gewahrt ist.
    Die wichtigsten Grundsätze unseres Einkommensteuerrechts sind bekanntlich einmal der Grundsatz der Gerechtigkeit und zum anderen der Grundsatz der Leistungsfähigkeit. Diese Grundsätze würden einen entscheidenden Einbruch erleiden. Demjenigen, der ein höheres Einkommen hat und mehr Steuern zu zahlen in der Lage wäre, würde für die Spitze seines Einkommens überhaupt keine Steuer mehr abverlangt.
    Ein weiterer Grund: Aus dieser ungleichen Behandlung würde sich — darüber ist bei der ersten Lesung sehr ausführlich gesprochen worden — der Anreiz ergeben, bisherige Normalarbeitszeit in Mehrarbeitszeit umzuwandeln. Ich will das nicht weiter ausführen.


Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Abgeordneter Meis, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Meis


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich will erst einmal meine Gründe vortragen. Dann können Sie (zur FDP) ja nachher die Fragen stellen oder sich selbst zum Wort melden. Sie wissen ja nicht, was für Gründe ich noch habe. Ich habe noch eine ganze Anzahl Gründe.

    (Zuruf von der FDP: Wir auch!)

    Die Lohnsteuerfreiheit von Lohn- und Gehaltsbestandteilen bewirkt automatisch — das hat auch Herr Dr. Imle schon gesagt —, daß von diesen Beträgen auch keine Beiträge zur Sozialversicherung abzuführen sind. Er hat aber nicht erwähnt, daß das bedeutet, daß der Arbeitnehmer eine Minderung seiner späteren Rente hinnehmen müßte. Außerdem würden bei den Sozialversicherungsträgern, und zwar sowohl bei der Rentenversicherung als auch bei der Krankenversicherung, Einnahmeausfälle entstehen, die sehr erheblich wären.
    Ich muß mit besonderer Betonung darauf hinweisen, daß bei der erneuten Behandlung im Finanzausschuß allein der Ausfall für die Ablehnung maßgebend gewesen ist. Dieser hohe Ausfall von 410 Millionen DM erklärt sich übrigens daraus, daß bei Einführung der Vergünstigung diese in großem Umfange auch auf den Arbeitslohn, der jetzt bereits als Mehrarbeit entsprechend vergütet wird, Anwendung finden würde. Diese finanzielle Auswirkung — das möchte ich wiederholen — war der alleinige Grund für die Ablehnung des FDP-Antrages. Auch nach den Angaben unseres Bundesfinanzministers ist ein solcher Ausfall haushaltsmäßig nicht zu verkraften.
    Mit der Steuervergünstigung soll in erster Linie die Schwarzarbeit bekämpft werden. Hier muß man doch einmal fragen: Seit wann bekämpft man Gesetzesübertretungen mit Steuervergünstigungen?
    In den meisten Fällen von Schwarzarbeit handelt es sich ja auch nicht nur um Steuerhinterziehung, die bei entsprechender Meldung an das zuständige Finanzamt die Steuernachzahlung und die mit der Abschreckungswirkung ausgestattete Steuerstrafe sowie neuerdings sogar noch zusätzlich eine hohe Verzinsung auslösen würde. Es handelt sich auch um Verstöße gegen die Handwerksordnung, die schon aus Berufsstolz von unseren Handwerkern nicht geduldet werden.
    Ich möchte Ihnen hierzu zu Ihrer Information einen Einzelfall anführen. In den „Ruhrnachrichten", der Dortmunder Zeitung, vom 5. August 1964 ist folgende Notiz zu lesen:
    Schwarzarbeiter zahlt 1000 DM Buße.
    Wegen Schwarzarbeit hat das Rechtsamt der Stadt Dortmund gegen den Radio- und Fernsehtechniker Leo Z. einen Bußgeldbescheid in Höhe von 1052 DM erlassen. Der Betroffene hatte entgegen den gesetzlichen Bestimmungen Radio und Fernsehreparaturen ausgeführt. Im Zusammenhang mit dieser Mitteilung weist die Radio- und Fernsehtechniker-Innung Dortmund und Lünen erneut auf die Notwendigkeit geordneten Wettbewerbs hin, um Verbraucher und Kunden angemessen zu schützen. Für alle Handwerkszweige wird darauf hingewiesen, daß nur der in die Handwerksrolle Eingetragene sein Handwerk 'selbständig und auf eigene Rechnung ausüben darf.
    Ich glaube, dem ist nichts hinzuzufügen. Ich möchte nur noch sagen, daß wir mit besonderem Dank und Anerkennung feststellen dürfen, daß der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Herr Wild, die Förderung der Mehrarbeit durch Steuerfreiheit abgelehnt hat.

    (Hört! Hört! bei der SPD — Abg. Dr. Schwörer: Aber nicht als Präsident, sondern privat!)

    Würde man dem Vorschlag in dem Gesetzentwurf entsprechen, so würden auch erhebliche Schwierigkeiten bei der Lohnabrechnung eintreten, weil in den meisten Fällen der tariflichen Mehrarbeit unterschieden werden muß, ob sie auch gesetzlich als Mehrarbeit gilt oder nicht. Bei 42stündiger Arbeitszeit würden ja, wenn einer 48 Stunden arbeitet, drei Stunden steuerpflichtig und drei Stunden steuerfrei werden. Das müßte also auch untersucht werden.
    Die steuerliche Vergünstigung des Mehrarbeitsgrundlohnes ist erstmals — Herr Dr. Imle hat es eben schon erwähnt — ab 1. April 1949, aber in Form einer Lohnsteuerpauschalierung mit 5% eingeführt worden.

    (Abg. Dr. Imle: Das habe ich auch gesagt!)

    — Das haben Sie auch gesagt. Sie wurde aber wegen der erheblichen Schwierigkeiten, die sich bei der Durchführung des Verfahrens für die Arbeitgeber ergeben haben, bereits zwei Jahre später wieder aufgehoben. Aus dem gleichen Grund ist, was sie auch erwähnt haben, später die Steuerfreiheit der Mehrarbeitszuschläge aufgehoben worden.



    Meis
    Eine Steuerfreiheit für Mehrarbeit wäre meines Erachtens auch bei ausschließlich wirtschaftlicher Betrachtungsweise nur dann gerechtfertigt, wenn man auf der einen Seite ein Allgemeininteresse an dem nur durch Mehrarbeit zu erreichenden Arbeitserfolg begründen könnte und 711 andern der Unternehmer bei Übernahme der Mehrarbeitszuschläge, der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge einschließlich der übrigen lohnabhängigen Kosten etwa Verluste hinnehmen müßte. Solche Unterscheidungen sind aber weder beabsichtigt noch praktikabel.
    Meine Damen und Herren, es widerspricht nach allgemeiner Auffassung dem Sinn der allgemeinen Arbeitszeitverkürzung, wenn man mit Hilfe von staatlichen Subventionen — und das sind doch die erstrebten Steuervergünstigungen — eine längere Arbeitszeit erreichen will.
    Ich bin der Meinung, daß es notwendig war, Ihnen den Schriftlichen Bericht, den ich vorgelegt habe, noch um die vorgetragenen Punkte zu ergänzen, zu denen Sie ja dann Stellung nehmen können, zumal auch diese Punkte im Finanzausschuß erörtert worden sind und zu der Empfehlung des Finanzausschusses an den Bundestag geführt haben, den Initiativantrag abzulehnen.
    Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, der Entscheidung bzw. der Empfehlung des Finanzausschusses zu folgen und den Antrag insbesondere mit Rücksicht auf die verfassungsmäßigen Bedenken, die finanziellen Auswirkungen und die Verletzung des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung abzulehnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)