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ID0417534300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 175. Sitzung Bonn, den 25. März 1965 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Bartsch 8745 A Fragestunde (Drucksache IV/3227) Frage des Abg. Mischnick: Parteien in der Sowjetzone Dr. Mende, Bundesminister . . . 8745 D Mischnick (FDP) 8745 D Schwabe (SPD) 8746 A Dr. Mommer (SPD) 8746 A Dr. Schäfer (SPD) 8746 C Fragen der Abg. Frau Meermann: Schweinefleischpreise Schwarz, Bundesminister 8747 A Frau Meermann (SPD) 8747 B Frage des Abg. Dürr: Rückgabe veralteter Fernsprechbücher 8747 D Fragen der Abg. Frau Freyh (Frankfurt) : Verwaltungsabkommen mit den Ländern über Ausbildungsförderung Dr. Heck, Bundesminister 8748 B Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . . 8748 B Dr. Schäfer (SPD) 8748 D Dr. Lohmar (SPD) 8749 A Behrendt (SPD) 8749 A Rollmann (CDU/CSU) 8749 B Frage des Abg. Dr. Mommer: Subventionen für den Tabakanbau Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 8749 C Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Kürzungen im Etat der Kulturabteilung des Auswärtigen Amts Lahr, Staatssekretär 8749 D Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 8749 D Dr. Huys (CDU/CSU) . . . . . 8750 A Dr. Schäfer (SPD) 8750 B Frage des Abg. Strohmayr: Neue deutsche Schule in Barcelona Lahr, Staatssekretär . . . . . . 8750 C Strohmayr (SPD) . . . . . . . 8750 C Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . . 8751 A Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 8751 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Einführung der L-Besoldung Höcherl, Bundesminister . . . . . 8751 C Sänger (SPD) . . . . . . . . . 8751 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 8751 D Dr. Huys (CDU/CSU) . . . . . . 8752 A Hübner (CDU/CSU) . . . . . . . 8752 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 Fragen dès Abg. Strohmayr: Parlamentsdelegation von Zambia Höcherl, Bundesminister 8752 B Strohmayr (SPD) 8752 C Dr. Schäfer (SPD) 8752 D Kahn-Ackermann (SPD) 8753 A Fragen des Abg. Rollmann: Erhöhung des Hauptbetrages aus dem Arbeitslosengeld und der Arbeitslosen-hilf e Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8753 C Frage des Abg. Reichmann: Auswirkungen der vermögenswirksamen Tarifvereinbarungen Dr. Claussen, Staatssekretär . . 8753 D Reichmann (FDP) 8754 A Schmidt (Kempten) (FDP) 8754 B Frage des Abg. Dröscher: Automation Dr. Claussen, Staatssekretär . . 8754 C Dröscher (SPD) 8754 D Matthöfer (SPD) . . . . . . . 8355 A Frage des Abg. Dröscher: Internationale Arbeitstagung „Automation — Risiko und Chance" Dr. Claussen, Staatssekretär . . 8755 A Dröscher (SPD) 8755 B Matthöfer (SPD) 8755 D Frage des Abg. Dr. Schneider (Saarbrücken) : Waffenlieferungen aus anderen Ländern nach Israel 8756 A Frage des Abg. Dr. Schneider (Saarbrücken) : Waffenlieferungen in andere Länder . 8756 A Fragen des Abg. Haase (Kellinghusen) : Zusatzfragebogen für zivile Bewerber bei der Bundeswehr — Standortbereich Wentorf Gumbel, Staatssekretär 8756 B Haase (Kellinghusen) (SPD) . . .8756 D Schwabe (SPD) . . . . . . . 8757 A Sänger (SPD) 8757 B Frau Meermann (SPD) 8757 D Cramer (SPD) 8757 D Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Nordtangente zwischen Karlsruhe und Neureut 8758 A Fragen des Abg. Hansing: Richtlinien über Nutzungsgebühren für Steg- und Bojenfelder auf bundeseigenen Wasserstraßen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8758 C Hansing (SPD) . . . . . . . . 8758 D Frage des Abg. Hansing: Berufsschiffahrt — Sportschiffahrt Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8759 B Sammelübersicht 43 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache IV/3207) . . . . . . . . 8759 C Entwurf eines Achten Strafrechtsänderungsgesetzes (Drucksachen IV/2965 [neu], IV/3220 [Anlage 1]) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Berechnung strafrechtlicher Verjährungsfristen und zur Änderung des Strafverfahrensrechts (Drucksache IV/3220 [Anlage 2]), mit Entwurf eines Gesetzes zur Einfügung eines Artikels 102 a in das Grundgesetz (SPD) (Drucksache IV/3161) und mit Entwurf eines Achten Strafrechtsänderungsgesetzes (SPD) (Drucksache IV/3162) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen IV/3220, zu IV/3220) — Zweite und dritte Beratung — Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) . . . . 8760 A Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) . . . 8760 B Jahn (SPD) 8762 B Dr. Jaeger (CDU/CSU) 8764 A Erler (SPD) 8768 C Benda (CDU/CSU) 8770 A Dr. Dehler (FDP) . . . . . . . 8771 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 8774 A Dr. Barzel (CDU/CSU) 8774 C Busse (FDP) . . . . . . . . 8775 A Dr. Haußmann, Minister des Landes Baden-Württemberg 8777 C Dr. von Merkatz (CDU/CSU) . . 8779 B Dr. Arndt (Berlin) (SPD) 8781 D Spitzmüller (FDP) 8784 B Dr. Bucher, Bundesminister . . . 8785 A Memmel (CDU/CSU) 8785 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 8786 A Spies (CDU/CSU) 8788 B Rasner (CDU/CSU) 8790 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 III Entwurf- eines Gesetzes zur Änderung des Mutterschutzgesetzes und der Reichsversicherungsordnung (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3125 [neu]) in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über Versorgungsmaßnahmen für werdende Mütter und Wöchnerinnen (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3170) — Erste Beratung — Frau Dr. Pannhoff (CDU/CSU) . . . 8791 C Frau Rudoll (SPD) . . . . . . . 8792 D Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) . 8796 B Frau Dr. Heuser (FDP) . . . . . 8798 A Dr. Hamm (FDP) 8800 A Entwurf eines Gesetzes über die Beweissicherung und Feststellung von Vermögensverlusten in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und im Sowjetsektor von Berlin (Beweissicherungsgesetz) (Drucksache IV/1994); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache IV/3126) in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Rechte der Flüchtlinge aus der sowjetischen Besatzungszone und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (Flüchtlingsgesetz) (Drucksache IV/694) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache IV/3126) — Zweite und dritte Beratung — Eichelbaum (CDU/CSU) 8800 D Frau Korspeter (SPD) 8803 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 8805 A Lemmer, Bundesminister 8806 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu § 4 Abs. 4 des Altsparergesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/3196) — Erste Beratung — . . 8808 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Bewertungsgesetzes, des Steuersäumnisgesetzes, der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1965) (Drucksachen IV/2400, IV/1203, IV/1347, IV/1555, IV/1567, IV/1754, IV/2047, IV/2342, IV/2857, IV/2945 [neu]) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3219) ; Zweiter Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/3189, zu 3189) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (SPD) (Drucksache IV/1567); Zweiter Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/3189, zu IV/3189) — Zweite und dritte Beratung —, dem Zweiten Schriftlichen Bericht des Finanzausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Besold, Wieninger, Burgemeister, Riedel (Frankfurt), Gewandt u. Gen. betr. steuerliche Rücklagen des Anlagevermögens (Drucksachen IV/1754, IV/31.89, zu IV/3189) und dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Dr. Imle, Mertes, Dr. Supf, Opitz u. Gen.) (Drucksache IV/1161); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3193) — Zweite Beratung — Dr. Imle (FDP) 8808 D Meis (CDU/CSU) . . . . . . 8811 C Schoettle, Vizepräsident 8813 B Dr. Eppler (SPD) . . . . . . . 8813 B Dr. Schwörer (CDU/CSU) 88,16 B Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 8819 B Opitz (FDP) 8820 D Ollesch (FDP) 8822 D Dr. Eckhardt (CDU/CSU) 8824 A Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . 8824 C Entwurf eines Gesetzes über die Anzeige der Kapazitäten von Erdöl-Raffinerien und von Erdöl-Rohrleitungen (Drucksache IV/2953) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/3166, zu IV/3166) — Zweite und dritte Beratung — 8825 B Entwurf eines Gesetzes über die Umsatzsteuerstatistik für das Kalenderjahr 1964 (Drucksache IV/2847) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3210) — Zweite und dritte Beratung — 8825 C Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Abg. Dr. Serres u. Gen.) (Drucksache IV/3058) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3225) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 8825 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abschöpfungserhebungsgesetzes (Abg. Dr. Serres u. Gen.) (Drucksache IV/2991); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3226) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 8826 A IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 Entwurf eines Gesetzes zu dem Zollabkommen von Brüssel vom 1. März 1956 über Carnets E.C.S. für Warenmuster nebst Unterzeichnungsprotokoll (Abg. Diebäcker, Dr. Artzinger, Dr. Imle, Burckardt, Bäumer, Junker u. Gen.) (Drucksache IV/3004) ; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache IV/3216) — Zweite und dritte Beratung — . . . 8826 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zollübereinkommen von Brüssel vom 6. Dezember 1961 über das Carnet A.T.A. für die vorübergehende Einfuhr von Waren (Abg. Diebäcker, Dr. Artzinger, Dr. Imle, Burckardt, Bäumer, Junker u. Gen.) (Drucksache IV/3005) ; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache IV/3217) — Zweite und dritte Beratung — 8826 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrts- und Rheinschiffahrtssachen (Drucksache IV/1709); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/3208) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Hauser (CDU/CSU) . . . . . 8826 D Entwurf einer Bundes-Tierärzteordnung in der Fassung der Beschlüsse des Bundestages in zweiter Beratung (Drucksachen IV/2294, IV/2988) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache IV/3197) — Dritte Beratung— 8827 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Neuordnung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen (Abg. Dr. Dittrich, Büttner, Dorn u. Gen.) (Drucksache IV/3094) — Erste Beratung — . . . . . . . . 8827 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Dr. Imle, Jacobi [Köln] u. Gen.) (Drucksache IV/3140) — Erste Beratung — 8827 C Entwurf eines Gaststättengesetzes (Druck- sache IV/3147) — Erste Beratung — . . . 8827 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundessozialhilfegesetzes (Drucksache IV/3150) — Erste Beratung — 8827 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation (Drucksache IV/3167) — Erste Beratung — 8828 A Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik auf dem Gebiet des Wohnungswesens (Wohnungsstichprobengesetz 1965) (Drucksache IV/3198) — Erste Beratung — . . . . . 8828 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Viehseuchengesetzes (Drucksache IV/3203) — Erste Beratung — 8828 B Entwurf eines Sechsten Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Sechstes Änderungsgesetz zum AVAVG) (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/3165) — Erste Beratung — . . 8828 C Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des früheren reichseigenen Gesandschaftsgrundstücks in Bangkok (Drucksachen IV/3032,IV/3178) 8828 C Ubersicht 28 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/3153) 8828 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft über den Vorschlag der Kommission der EAG für Richtlinien des Rats zur Änderung der Richtlinien vom 2. Februar 1959 zur Festlegung der Grundnormen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte gegen die Gefahren ionisierender Strahlungen (Drucksachen IV/2934, IV/3195) 8829 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kornmission der EWG für eine Verordnung des Rats betreffend Gemeinschaftsbeiträge für die Berufsumschulung von landwirtschaftlichen Erwerbstätigen, die innerhalb der Landwirtschaft ihren Beruf wechseln möchten, sowie für eine Verordnung des Rats betreffend Gemeinschaftsbeiträge zur Förderung der Fachausbildung von Beratern der Informationsstellen für Berufswechsel für landwirtschaftliche Erwerbstätige (Drucksachen IV/3078, IV/3235) . . 8829 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Festsetzung der Erstattungen bei der Erzeugung von Getreide- und Kartoffelstärke für das Wirtschaftsjahr 1964/1965 (Drucksachen IV/2705, IV/3218) 8829 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 V Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1961 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache IV/3052) . . . . . . . . 8829 C Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1961 (Drucksachen IV/1180, IV/3128) . . . . 8829 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Zehnte, Zwölfte und Vierzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksachen IV/3098, IV/3144, IV/3145, IV/3213) in Verbindung mit dem Schriftlichen Bericht des Außenhandelsausschusses über die Verordnung über Änderung von Zollkontingenten für das Kalenderjahr 1964 (Drucksachen IV/3146, IV/3215) 8829 D Bericht des Außenhandelsausschusses über die Elfte und Neunte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksachen IV/3091, IV/3212, IV/3143, IV/3214) 8830 A Nächste Sitzung 8830 C Anlagen 8831 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 8745 175. Sitzung Bonn, den 25. März 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 8831 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr.-Ing. Balke 31.3. Bäumer 3. 4. Bergmann * 26. 3. Berlin 27. 3. Blachstein 10. 4. Blumenfeld 25. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 9. 4. Dopatka 26. 3. Etzel 25. 3. Dr. Dr. h. c.Friedensburg * 26. 3. Haage (München) 30. 4. Hahn (Bielefeld) * 27. 3. Dr. Dr. Heinemann 26. 3. Hermsdorf 25. 3. Höhne 26. 3. Illerhaus * 26. 3. Dr. Jungmann 12. 4. Kalbitzer 26. 3. Frau Dr. Kiep-Altenloh 25. 3. Dr. Kopf 26. 3. Krug 25. 3. Kulawig 15. 4. Lenz (Bremerhaven) 29. 3. Lücker (München) * 26. 3. Maier (Mannheim) 31. 3. Majonica 25. 3. Marx 26. 3. Metzger 31. 3. Michels 25. 3. Neumann (Allensbach) 25. 3. Reichhardt 2. 4. Ritzel 15. 4. Schlick 15.4. Dr. Schmid (Frankfurt) 9. 4. Dr. Schneider (Saarbrücken) 27. 3. Dr. Starke 25. 3. Stooß 25. 3. Dr. Süsterhenn 27. 3. Theis 3. 4. Wehking 25. 3. Wehner 2. 4. Weinkamm * 26. 3. Werner 25. 3. Wienand 31.3. Wilhelm 10. 4. b) Urlaubsanträge Frhr. zu Guttenberg 3. 4. Herold 30. 4. Dr. h. c. Jaksch 2. 4. Krüger 9. 4. Windelen 31. 3. Wischnewski 2. 4. *Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 601 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Steueränderungsgesetzes 1965 (Drucksachen IV/2400, IV/1203, IV/1347, IV/1555, IV/2342, IV/2857, IV/2945 (neu), IV/3199). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 erhält Nr. 14 folgende neue Fassung: ,14. § 34 a erhält die folgende Fassung: „§ 34 a Steuerfreiheit des Mehrarbeitslohns und bestimmter Zuschläge zum Arbeitslohn (1) Besondere, durch Gesetz oder Tarifvertrag festgelegte Vergütungen für Mehrarbeit einschließlich der durch Gesetz oder Tarifvertrag festgelegten Zuschläge für Mehrarbeit (Mehrarbeitslohn) sind bei Arbeitnehmern steuerfrei, wenn der Mehrarbeitslohn jeweils nach der im einzelnen festgestellten Mehrarbeit besonders ermittelt wird. Mehrarbeit im Sinn des Satzes 1 ist Arbeit, die über die Dauer der durch Gesetz oder Tarifvertrag festgelegten regelmäßigen Arbeitszeit, mindestens jedoch über 45 Stunden in der Woche hinaus geleistet wird. Bereitschaftsdienst und Wartezeit gelten nicht als Mehrarbeit im Sinn dieser Vorschrift. (2) Die durch Gesetz oder Tarifvertrag festgelegten Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind bei Arbeitnehmern steuerfrei. (3) Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 sind bei Dienstverhältnissen entsprechend anzuwenden, die nicht an einen Tarifvertrag gebunden sind, die jedoch auf Grund besonderer Vereinbarungen nach den Bestimmungen eines Tarifvertrages behandelt werden, der für Dienstverhältnisse der gleichen Art gilt. (4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Bestimmungen zu treffen über die Berechnung der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, wenn diese Zuschläge in den Vergütungen für die Sonntags-, Feiertagsoder Nachtarbeit enthalten sind." ' Bonn, den 24. März 1965 Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 602 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Steueränderungsgesetzes 1965 (Drucksachen IV/2400, IV/1203, IV/1347, IV/1555, IV/2342, IV/2857, IV/2945 (neu), IV/3199). 8832 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird folgende Nr. 14 a eingefügt: ,14 a. In § 34 b Abs. 3 Ziff. 3 wird am Ende des Buchstaben b der Punkt durch ein Komma ersetzt; der folgende Buchstabe c wird angefügt: „c) soweit sie den doppelten Nutzungssatz übersteigen, nach einem Viertel der Steuersätze der Ziffer 1." Bonn, den 24. März 1965 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Schultz und Fraktion Anlage 4 Umdruck 604 (neu) Entschließungsantrag der Abgeordneten Frau Funcke (Hagen), Dr. Hamm (Kaiserslautern), Dr. Dittrich, Frau Dr. Hubert und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Steueränderungsgesetzes 1965 (Drucksachen IV/2400; IV/1203,IV/1347, 1V/1555, IV/2342, IV/2857, IV/2945 (neu), IV/3189). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die Körperschaftsteuerbefreiung für öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen von Berufgruppen nach § 4 Abs. 1 Ziff. 10 KStG erneut zu überprüfen und eine Verbesserung vorzuschlagen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß bei Berufsgruppen mit langen Ausbildungszeiten höhere jährliche Leistungen zu erbringen sind als bei frühem Berufseintritt, wie er bei den Versicherten gemäß der Reichsversicherungsordnung die Regel ist. Bonn, den 25. März 1965 Frau Funcke (Hagen) Dr. Hamm (Kaiserslautern) Dr. Aschoff Dr. Danz Deneke Frau Dr. Heuser Dr. Hoven Dr. Imle Schmidt (Kempten) Schultz Spitzmüller Weber (Georgenau) Dr. Dittrich Frau Blohm Dr. Eckhardt Dr. Elbrächter Frau Engländer Frau Haas Frau Dr. Hubert Dr. Schmidt (Offenbach) Dr. Tamblé Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesminister Dr. Bucher vom 19. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Matthöfer (Drucksache IV/3155, Fragen IV/4, IV/5 und IV/6) : Um welche Staatsoberhäupter handelt es sich bei den Ermittlungsverfahren nach § 104 StGB, bei denen keine Strafverlangen der betreffenden ausländischen Regierungen vorlagen? Welche ausländischen Regierungen wurden wie oft von Bundesbehörden davon benachrichtigt, daß das betreffende Staatsoberhaupt angeblich in der Bundesrepublik beleidigt wurde? Wie oft wurde die Bundesregierung von ausländischen Behörden davon unterrichtet, daß unser Staatsoberhaupt in dem betreffenden Land beleidigt worden sein soll? Der Bundesminister des Auswärtigen, unter dessen Geschäftsbereich Ihre Anfragen in der Drucksache aufgeführt waren, konnte die Fragen wegen Zeitablaufs in der Fragestunde nicht mehr beantworten. Er hat mich als zuständiges Mitglied der Bundesregierung nachträglich gebeten, die Beantwortung zu übernehmen. Ich darf Ihnen hiermit gemäß § 10 Abs. 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (Teil II) schriftlich wie folgt antworten: Frage IV/4: Wie ich schon in der Fragestunde am 18. Februar 1965 (Bericht über die 165. Sitzung des Deutschen Bundestages, S. 8173/4) betont habe, sind nach dem Gesetz (vgl. auch Richtlinien für das Strafverfahren, Nr. 207) Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Vergehens gegen § 103 StGB nicht davon abhängig, ob ein Strafverlangen der ausländischen Regierung (§ 104 a StGB) gestellt ist. Nach den mir vorliegenden Unterlagen sind Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung folgender Staatsoberhäupter geführt worden: Schah von Iran 5 Verfahren In drei Fällen hatte die persische Regierung vorher ein Strafverlangen gestellt. General Franco 2 Verfahren General de Gaulle 1 Verfahren König Leopold von Belgien 1 Verfahren Die belgische Botschaft hatte zu- vor Vorstellungen erhoben. Königin Juliane der Niederlande 1 Verfahren Staatspräsident Segni 1 Verfahren. Frage IV/5: Von einer Ausnahme abgesehen, hat die Bundesregierung nach dem Sachverhalt es nicht für erforderlich gehalten, die betreffende ausländische Regierung zu unterrichten. Die Ausnahme betrifft das Verfahren, in welchem die Staatsanwaltschaft Han- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 8833 nover im Jahre 1955 wegen des Verdachts einer Beleidigung der Königin Juliane der Niederlande ermittelt hat. In diesem Falle hatte das Auswärtige Amt die niederländische Botschaft unterrichtet. Die Regierung des Königreichs der Niederlande hat jedoch von einem Strafverlangen abgesehen. Frage IV/6: Ausländische Behörden haben die Bundesregierung bisher in keinem Fall davon unterrichtet, daß der Präsident der Bundesrepublik Deutschland im Ausland beleidigt worden sein soll. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache IV/3227, Fragen XI/7 und XI/8) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Hilfsmaßnahmen für Unfälle, die sich auf den Autobahnen ereignen, oft dadurch entscheidend verzögert werden, daß die Notrufe von den Rufsäulen der Autobahnen lediglich an die zuständige Autobahnmeisterei, dagegen nicht an die Autobahnpolizeiwache oder an den Unfallrettungsdienst gehen? Ist die Bundesregierung bereit, dafür zu sorgen, daß die Rufsäulen der Autobahnen auch eine direkte Verbindung zu der Autobahnpolizeiwache und dem Unfallrettungsdienst erhalten? Es gibt Fälle, bei denen nach Unfällen auf Autobahnen entscheidende Verzögerungen in der Hilfeleistung eingetreten sind. Das sind jedoch glücklicherweise Ausnahmen, denn im allgemeinen werden nach Eingang der Unfallmeldung über die Notrufanlage durch die verständigte Autobahnmeisterei sofort die Verkehrspolizei und der dem Unfallort zunächst stationierte Unfallrettungsdienst fernmündlich über das öffentliche Netz verständigt und zur Unfallstelle hinbeordert. Die Bundesregierung kann von den Notrufsäulen der Autobahnen leider keine direkte Verbindung zu der Autobahnpolizeiwache und dem Unfallrettungsdienst einrichten lassen, weil dies fernmeldetechnisch nicht durchführbar und fernmelderechtlich nicht zulässig wäre. Sie hat dagegen, um Mißverständnisse durch Hörfehler und unvollständige Angaben des die Unfallmeldung erstattenden Säulenbenutzers möglichst auszuschalten, die Abfrageeinrichtung der Notrufsäulen bei den Autobahnmeistereien in den letzten Jahren technisch verbessert. Im Zusammenhang damit kann jetzt auch eine Autobahnpolizeiwache in ein bei der Autobahnmeisterei über die Notrufanlage einlaufendes Unfallgespräch nach entsprechender kurzer Ankündigung als 3. Teilnehmer mit hinzugeschaltet werden, aus fernmeldetechnischen und fernmelderechtlichen Gründen aber nur dann, wenn sich die Polizeiwache in unmittelbarer Nähe der Autobahnmeisterei befindet und mit ihr über ein besonderes Kabel verbunden ist. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Imle (Drucksache IV/3227, Frage XI/10) : Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, bei der Lufthansa für den innerdeutschen Verkehr sicherzustellen, daß für Abgeordnete des Deutschen Bundestages bis 24 Stunden vor Abgang des Flugzeuges zwei Plätze in jeder Maschine reserviert bleiben? Leider ist es der Bundesregierung nicht möglich, Ihrem Wunsch zu entsprechen. Die Lufthansa ist als Aktiengesellschaft gehalten, nach normalen kaufmännischen Gesichtspunkten zu arbeiten. Es erscheint daher nicht vertretbar, eine bestimmte Anzahl von Plätzen für den Fall frei zu halten, daß sie von Mitgliedern des Bundestages benötigt werden. In solchen Fällen würde die Lufthansa Gefahr laufen, daß diese Plätze zum Schluß unbenutzt bleiben; das muß zu erheblichen Mindereinnahmen führen, für die niemand aufzukommen bereit sein dürfte. Ich bin aber der Überzeugung, daß die Engpässe, die zeitweise jetzt noch auf innerdeutschen Fluglinien zutage treten und die Herren Kollegen behindern, durch die bevorstehende Vergrößerung der Lufthansaflotte zunehmend überwunden werden. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ramms (Drucksache IV/3227, Fragen XI/11 und XI/12) : Liegen dem Bundesverkehrsministerium Erfahrungen über den Gebrauch von Spikesreifen vor? Ist damit zu rechnen, daß Spikesreifen auch im kommenden Winter zugelassen werden? Zu Ihrer ersten Frage: Es liegen bisher nur Teilerfahrungen vor, die für eine endgültige Regelung noch nicht ausreichen. Die Verwendung von Winterreifen mit Spikes ist deshalb im Winter 1964/65 nur vorläufig gestattet worden. Zu Ihrer zweiten Frage: Vom Winter 1965/66 ab ist mit einer endgültigen Regelung zu rechnen, nach der Winterreifen mit Spikes in den Wintermonaten unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Zur Klärung der auftretenden Fragen sind zwei Forschungsaufträge an namhafte Forscher vergeben worden. 8834 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Tamblé (Drucksache IV/3227, Fragen XI/16 und XI/17) : In welchen ausländischen Staaten sieht sich die Deutsche Lufthansa bei der Schaffung neuer oder beim Ausbau bestehender Flugverbindungen einer Benachteiligung wegen des Einspruchs nationaler Luftfahrtgesellschaften ausgesetzt? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu treffen, um eine Diskriminierung, wie sie in Frage XI/16 bezeichnet ist, auszuschließen? Ein Einspruch ausländischer nationaler Luftverkehrsgesellschaften gegen die Schaffung neuer oder den Ausbau bestehender Fluglinien der Deutschen Lufthansa ist bisher — abgesehen von den Widerständen bei den Verhandlungen über bilaterale Luftverkehrsabkommen — nach außen hin nur in einem Fall sichtbar in Erscheinung getreten und zwar in den USA. Die amerikanischen Gesellschaften Braniff und Panagra haben in dem Verfahren vor der amerikanischen Luftfahrtbehörde gegen das Vorhaben der Lufthansa, eine Fluglinie über New York nach Südamerika einzurichten, Einspruch eingelegt, obwohl die Vereinigten Staaten der Bundesrepublik Deutschland dieses Recht vertraglich zugestanden hatten. Darüber hinaus haben beide Gesellschaften gerichtliche Schritte unternommen, um die Erteilung der Betriebserlaubnis, wie sie im deutsch- amerikanischen Luftverkehrsabkommen vorgesehen ist, zu verhindern. Das Gerichtsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Im übrigen liegt es leider in der Natur des immer mehr zunehmenden Wettbewerbs zwischen den Luftverkehrsgesellschaften, daß bei jeder Verhandlung auf staatlicher Ebene über neue oder auszubauende Flugdienste der Lufthansa die in Betracht kommende ausländische Luftverkehrsgesellschaft auf ihre Luftfahrtbehörde mehr oder weniger starken Einfluß nimmt, um den Umfang der für die Lufthansa erstrebten Verkehrsrechte möglichst klein zu halten. Beispiele aus neuerer Zeit sind Australien, Südafrika und die ostafrikanischen Staaten. Die Bundesregierung ist in jedem einzelnen Fall bemüht, den Ausbau des Liniennetzes der Lufthansa zu fördern. Der Erfolg luftverkehrspolitischer Verhandlungen wird häufig dadurch beeinträchtigt, daß deutscherseits mehr Verkehrsrechte für die Lufthansa benötigt werden als sie die Gegenseite für den Verkehr ihres nationalen Unternehmens mit dem Bundesgebiet wünscht. In diesen Fällen setzt die Bundesregierung soweit irgend möglich Mittel der allgemeinen oder Wirtschaftspolitik ein, um den deutschen Forderungen auf dem Luftverkehrsgebiet zum Erfolg zu verhelfen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesminister Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Tamblé (Drucksache IV/3227, Frage XI/18) : Sind Meldungen zutreffend, die besagen, daß die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn sich mit der Absicht trägt, etwa zum Sommerfahrplan die Ausgabe von Sonntagsrückfahrkarten einzuschränken? Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn kann Ihre Frage verneint werden. Der Sonntagsrückfahrkartentarif bleibt nach Form und Inhalt unverändert. Die Bundesbahn hat lediglich, wie dies laufend geschieht, die vorhandenen Relationen überprüft. Sie will diejenigen Karten, für die ein Bedürfnis offenbar nicht mehr besteht, aus dem Verkehr ziehen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Baier (Mosbach) (Drucksache IV/3227 Fragen XI/19, XI/2O und XI/21) : Aus welchen Gründen ist der dringend notwendige Ausbau der B 37 (Neckartalstraße) auf dem hessischen Gebietsteil noch nicht erfolgt? Wie ist der Stand der in Frage XI/19 erwähnten Planung? Bis zu welchem Zeitpunkt erfolgt der Ausbau der B 37 auf hessischem und badischem Gebiet? Die Planung und die Vorarbeiten für den Ausbau der B 37 auf hessischem Gebiet waren besonders schwierig und zeitraubend. So mußten in Neckar- Steinach zahlreiche Gebäude erworben und die „Straßenbauverdrängten" anderweitig untergebracht werden. Bevor mit den Straßenbauarbeiten begonnen werden kann, muß die Gemeinde erst die Kanalisationsarbeiten in der Ortsdurchfahrt durchführen, die erst Ende 1964 angelaufen sind. Landschafts- und Denkmalschutz lassen in Hirschhorn größere Eingriffe, um die Bundesstraße hochwasserfrei zu machen, nicht zu. Es mußten daher Untersuchungen für eine Verlegung der Bundesstraße angestellt werden, bei der die Neckarschleife ausgeschaltet werden soll. Außerdem mußte mit Rücksicht auf die Wünsche der Gemeinde die Einmündung der Kreisstraße 36 von Darsberg mehrfach umgeplant werden. Die Planung ist bis auf das Projekt der Verlegung bei Hirschhorn, das z. Z. mit der Auftragsverwaltung des Landes Baden-Württemberg abgestimmt wird, auf hessischem Gebiet im wesentlichen abgeschlossen. Mit den Straßenbauarbeiten soll zwischen der Landesgrenze westlich Neckar-Steinach und Neckar-hausen 1966 begonnen werden, sofern bei dem Planfeststellungsverfahren keine unvorhergesehenen Schwierigkeiten auftreten. Für diesen Fall sollen Teilabschnitte bereits in diesem Jahr in Angriff genommen werden. Mit der Verlegung bei Hirschhorn kann schon wegen der schwierigen Entwurfsbearbeitung und den erforderlichen Vorarbeiten frühestens erst 1967 begonnen werden. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 8835 Auf baden-württembergischem Gebiet ist die Planung für den Ausbau der B 37 weitgehend abgeschlossen. Große, zusammenhängende Teilstrecken konnten in den vergangenen Jahren endgültig ausgebaut werden. Weitere Teilstrecken sind im Bau. Ihrer Verkehrsbedeutung gemäß wird der Ausbau der B 37 so rasch vorangetrieben, wie dies die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel zuläßt.
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    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen.
    Wir kommen zur Schlußabstimmung über das Gesetz. im ganzen. Wer dem Gesetz zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
    Wir kommen nun zur Entscheidung über die Ziffer 2 des Ausschußantrages, den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Rechte der Flüchtlinge aus der sowjetischen Besatzungszone und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin für erledigt zu erklären. Wer diesem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das erstere war die Mehrheit. Ziffer 2 des Ausschußantrages ist angenommen.
    Ich habe nun mitzuteilen, daß eine Absprache zwischen den Fraktionen stattgefunden hat, wonach erstens der Punkt 9 der Tagesordnung abgesetzt und zweitens der Punkt 22 vorgezogen werden soll.



    Vizepräsident Schoettle
    Ich rufe Punkt 22 der Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu § 4 Absatz 4 des Altsparergesetzes (Drucksache IV/3196).
    Wird das Wort zur Begründung der Vorlage gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wir brauchen dann nicht in die Aussprache einzutreten.
    Die Vorlage soll überwiesen werden an den Ausschuß für gesamtdeutsche und Berliner Fragen und an den Ausschuß für Lastenausgleich, der federführend sein soll. Ist das Haus mit diesen Überweisungsvorschlägen einverstanden? — Das ist der Fall; es ist so beschlossen.
    Wir kommen dann zurück zu der normalen Reihenfolge der Tagesordnung. Ich rufe auf Punkt 7:
    a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Bewertungsgesetzes, des Steuersäumnisgesetzes, der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1965) (Drucksachen IV/2400, IV/1203, IV/1347, IV/1555, IV/1567, IV/1754, IV/2047, IV/2342, IV/2857, IV/2945 [neu])
    aa) Bericht des Haushaltsausschusses (13.Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache IV/3219) ;
    bb) Zweiter Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (14. Ausschuß) (Drucksachen IV/3189, zu IV/3189 [Ausschußantrag Nr. 1]);

    (Erste Beratung 133., 76., 84., 96., 125., 132., 158., 159. Sitzung).

    b) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache IV/1567) ;
    Zweiter Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (14. Ausschuß) (Drucksachen IV/3189, zu IV/3189 [Ausschußantrag Nr. 2]);

    (Erste Beratung 96. Sitzung).

    c) Beratung des Zweiten Schriftlichen Berichts des Finanzausschusses (14. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Dr. Besold, Wieninger, Burgemeister, Riedel (Frankfurt), Gewandt und Genossen betr. steuerliche Rücklagen des Anlagevermögens (Drucksachen IV/1754, IV/3189, zu IV/3189 [Ausschußantrag Nr. 3]).
    d) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Imle, Mertes, Dr. Supf, Opitz und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache IV/1161);
    Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (14. Ausschuß) (Drucksache IV/3193);

    (Erste Beratung 72. Sitzung, zurückverwiesen 128. Sitzung).

    Die Aussprache zu diesen Punkten soll verbunden werden.
    Zu Punkt 7 a ist Berichterstatter für den Haushaltsausschuß der Abgeordnete Windelen. — Er verweist auf seinen Schriftlichen Bericht. — Berichterstatterin für den Finanzausschuß ist Frau Abgeordnete Funcke.

    (Abg. Frau Funcke [Hagen] : Ich verweise auf den Schriftlichen Bericht.)

    — Sie verweisen auf Ihren Schriftlichen Bericht.
    Berichterstatterin zu Punkt 7 b ist ebenfalls Frau Funcke. Sie verweisen auf Ihren Schriftlichen Bericht?

    (Abg. Frau Funcke [Hagen] : Ja!)

    Ich danke Ihnen.
    Zu Punkt 7 c wird ebenso verfahren.
    Zu Punkt 7 d ist Berichterstatter der Herr Abgeordnete Meis. Wünschen Sie das Wort?

    (Abg. Meis: Nein, ich verweise auf den Bericht!)

    Zu dem Bericht der Frau Abgeordneten Funcke ist eine Änderung folgenden Inhalts vorgeschlagen worden:
    Aus dem Katalog der im Zweiten Schriftlichen Bericht des Finanzausschusses sowie im Ausschußantrag Nr. 1 — Drucksache IV/3189 — aufgeführten Gesetzentwürfe ist der Initiativgesetzentwurf der Fraktion der SPD — Drucksache IV/2047 — zu streichen, da die Fraktion der SPD diese Vorlage lt. Amtlichen Mitteilungen der Plenarsitzung vom 10. März 1965 zurückgezogen hat.
    Dieser Vermerk wird ins Protokoll aufgenommen.
    Wir beginnen mit der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Bewertungsgesetzes, des Steuersäumnisgesetzes, der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze. Ich rufe zunächst den Art. 1 des Gesetzentwurfs auf. Dazu liegen Änderungsanträge auf den Umdrucken 601 und 602 *) vor.
    Zur Begründung des Antrags Umdruck 601 — der Fraktion der FDP — hat der Herr Abgeordnete Imle das Wort.


Rede von Dr. Wolfgang Imle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag Umdruck 601 steht im engsten Zusammenhang mit der Drucksache IV/1161, die am 29. März 1963, also vor rund zwei Jahren von der FDP eingebracht worden ist. Die erste Beratung hat vier Wochen später, im
*) Siehe Anlagen 2 und 3



Dr. Imle
April 1963, stattgefunden. Auf Grund der damals erfolgten Überweisung an den Finanzausschuß hat dort eine entsprechende Beratung stattgefunden, in der die beiden anderen Parteien eine stark ablehnende Haltung gegenüber diesem Antrag eingenommen halben.
Auch außerhalb des Hauses hat der Antrag zum Teil Ablehnung erfahren, unter anderem auch — das möchte ich hier einmal sagen — sowohl bei den Gewerkschaften wie auch bei der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. Andere und auch beachtliche Stimmen halben sich für den Antrag ausgesprochen; ich darf z. B. auf den Deutschen Gewerbeverband verweisen. Wenn man sich draußen im Lande umhörte, erfuhr man, daß große Kreise der mittelständischen Unternehmen und auch des Handwerks sich für die 'Durchsetzung des Antrages aussprachen.
Der Antrag ist dann später vom Plenum an den Finanzausschuß zur erneuten Behandlung zurücküberwiesen worden. In dessen 115. Sitzung sprach man sich nun positiver zu dem Antrag aus. In der Begründung des Finanzausschusses für seine Ablehnung wurden vornehmlich fiskalische Gründe angegeben.
Welches sind nun die Gründe, die uns im einzelnen zu diesem Antrag veranlaßt haben? Bei ihrer Darlegung gestatte ich mir, um die Debatte abzukürzen, gleichzeitig bereits auf Bedenken einzugehen, die dagegen vorgebracht werden.
Wie ich schon sagte, ist es der Wunsch zahlreicher
mittelständischer Unternehmen, vornehmlich aus dem Bereich des Handwerks und des Gewerbes, die Möglichkeit zu erhalten, daß zusätzliche Mehrarbeit ihrer Arbeitnehmer in ihrem eigenen Betrieb geleistet werden kann, damit ihre Arbeitskräfte sich nicht aus diesen oder jenen Gründen veranlaßt fühlen, Mehrarbeit außerhalb des Betriebes — die dann auch steuerlich nicht erfaßt wird — zu leisten.
Nach Berechnungen von Experten soll allein im Baugewerbe außerhalb der als Stammbetriebe anzusehenden Betriebe im Jahr ein Umsatz zwischen 21/2 und 3 Milliarden DM geleistet werden. Das ist ein Betrag, der von der Steuer nicht erfaßt wird. Das sind Auswüchse, wie wir meinen, die beseitigt werden müßten.
An sich ist ja auch hier im Hause durchaus bekannt, daß sich am Wochenende z. B. Kolonnen von Bauarbeitern zusammenfinden, um in der Freizeit weitere Arbeit zu leisten. Ich darf daher in diesem Zusammenhang einmal auf ein Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 17. April 1963, das heute also auch schon zwei Jahre alt ist, hinweisen, in dem es beim Eingang des Tatbestandes heißt:
Der Beklagte war Leiter einer Gruppe von Bauarbeitern, die sich zusammengetan hatten, um „nach Feierabend" und an freien Tagen entgeltlich Bauarbeiten für andere auszuführen.
Hier zeigt sich also, daß auch die Gerichte schon mit diesen Fällen 'befaßt worden sind, und das unterstreicht die von uns vorgetragene Auffassung. Für uns ist es — wie ich eben schon andeutete — ein besonderes Anliegen, das Interesse zu fördern, daß,
wenn jemand schon mehr arbeiten will, er es im eigenen Betrieb tut.
Was wir bei diesen Arbeiten außerhalb des Betriebes außerdem für sehr bedeutsam halten, ist die Tatsache, daß derjenige, der nicht in seinem Betrieb, sondern anderswo arbeitet, nicht dem berufsgenossenschaftlichen Unfallschutz unterliegt. Wenn also außerhalb des Betriebes ein Unfall passiert, dann können erhebliche Nachteile entstehen.
Wir sind daher der Meinung, daß die derzeitige Regelung, nur die Überstundenzuschläge an Sonntagen, Feiertagen und bei Nachtarbeit von der Lohnsteuer zu befreien und auch .den Grundlohn zu besteuern, den heutigen Verhältnissen allgemein nicht mehr gerecht wird.
Außerdem muß berücksichtigt werden, daß wir in der Bundesrepublik trotz der Steuersenkung noch die höchste Steuerbelastung haben. Angesichts der hohen Steuerprogression in der Bundesrepublik erscheint es nicht reizvoll, noch Mehrarbeit zu leisten. Wenn nämlich z. B. bei einem durch Mehrarbeit erzielten Verdienst von 30 DM in der Woche infolge der Progression nur 10 DM in der Lohntüte verbleiben, dann ist die Mehrarbeit für den Betreffenden uninteressant, und er wird allein aus diesen Gründen die auch für den Betrieb notwendige Mehrarbeit nicht leisten.

(Abg. Dr. Eppler: Läßt sich das beweisen?)

— Natürlich läßt sich das dartun. Es kommt ganz darauf an, wie hoch der Betreffende im Verdienst ist.
Es besteht wohl kein Zweifel daran, daß 'bei uns Mehrarbeit geleistet werden muß; denn sonst hätten wir weder eine Million Gastarbeiter noch 600 000 Fehlstellen. Damit will ich mich keineswegs für eine allgemeine Verlängerung der Arbeitszeit aussprechen.
Weiter wird als Gegenargument angeführt, wenn jemand Mehrarbeit leiste, sei das seiner Gesundheit abträglich. Es ist unerfindlich, wie man eine solche Behauptung aufstellen kann; denn schließlich ist es völlig gleich, ob ich die Mehrarbeit außerhalb oder innerhalb des Betriebes leiste. Die Mehrarbeit außerhalb des Betriebes kann sogar durchaus gesundheitsschädlicher sein, weil dort wahrscheinlich die Unfallschutzbestimmungen nicht so ganz beachtet werden; denn der Unfallverhütung im eigenen Betrieb wird erheblich mehr Aufmerksamkeit geschenkt.
Weiter ist eingewendet worden, daß dann, wenn der Grundlohn und auch die Zuschläge für die Mehrarbeit steuerfrei sind, keine Sozialabgaben geleistet werden. Dadurch bekomme der Betreffende beim Erreichen des 65. Lebensjahres nicht eine dem ganzen verdienten Arbeitslohn entsprechende Rente. Das ist richtig. Aber wenn die Mehrarbeit nicht im eigenen Betrieb geleistet wird, sondern außerhalb, wo keine Steuern gezahlt werden, werden auch keine Sozialabgaben gezahlt; und dann trifft das ebenfalls zu.
Dann darf ich hier noch eines sagen. Die Beratungen des zweiten Gesetzes über die Bildung von



Dr. Imle
Vermögen in Arbeitnehmerhand, das sogenannte 312-DM-Gesetz, stehen vor dem Abschluß. Nach diesem Gesetz sollen ja auch die Gelder, die begünstigt angelegt werden können, steuerfrei und ebenfalls sozialabgabenfrei sein. Was dort recht ist, muß in dem anderen Fall billig sein. Man kann hier nach meinem Ermessen nicht mit zweierlei Maß messen.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU. — Zuruf von der CDU/CSU: Das ist ein bißchen sehr billig!)

— Das ist gar nicht billig; natürlich, für den einzelnen, der das nicht bezahlt, schon!
Es ist gar nicht zu fassen, was alles gegen diesen . Antrag vorgebracht wird. Da wird z. B. von ernst zu nehmenden Verbänden vorgetragen, wenn man so etwas mache, würde während der regulären Arbeitszeit langsamer gearbeitet, um sich auf diese Weise Mehrarbeitsstunden zu erwirtschaften. Etwas Absurderes gibt es wohl wirklich nicht. Da haben wir eine entschieden bessere Auffassung von der Arbeitsmoral der Arbeitnehmer.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD: Jetzt auf einmal! — Wie es Euch gefällt!)

— Nein, nein.
Dann wird der Vorwurf erhoben — ich will Ihnen das gleich alles vortragen, damit ich nachher nicht noch einmal hierherzugehen brauche —, ein solcher Antrag würde zu einer weiteren Arbeitszeitverkürzung beitragen. Nach unserem Antrag sollen der Grundlohn und die Zuschläge erst von der 45. Stunde ab steuerfrei werden. Wir sind auf Grund der Tarifverträge heute schon zum Teil bei einer allgemeinen Arbeitszeit von 42 bis 43 Stunden. Es müssen also erst zwei oder drei Mehrarbeitsstunden geleistet werden, um dann von der 45. Stunde ab in den Genuß der Steuerfreiheit zu kommen.
Deswegen treffen auch Berechnungen nicht zu, auf Grund deren erklärt wird, die Annahme dieses Antrages koste insgesamt 410 Millionen DM. Ich darf darauf hinweisen, daß nach den vorgelegten Zahlen pro Arbeiter im Jahr 93 Stunden Mehrarbeit geleistet werden. Nun darf man nicht so argumentieren, als ob diese 93 Stunden zu den 45 Wochenstunden hinzukämen, sondern es handelt sich dabei um die Mehrarbeit gegenüber der allgemein tariflich festgelegten Arbeitszeit. Heute sind bereits im Bereich der IG Metall und in anderen großen Arbeitsbereichen tarifrechtlich 42 Stunden pro Woche festgelegt. Das würde bedeuten, daß erst noch zwei oder drei Stunden zu arbeiten sind. Insofern kann also die Berechnung mit 410 Millionen DM nicht zutreffen. Erst von der 45. Stunde ab kommt die Steuerfreiheit in Frage.
Es ist die Auffassung vertreten worden, um das noch einmal zu sagen, daß man dabei eine Arbeitszeitverkürzung erreichen wolle. Ich darf hier allein auf die Vereinbarung auf dem Gebiet der metallverarbeitenden Industrie hinweisen. Dort haben sich die IG Metall und der zuständige Arbeitgeberverband geeinigt, die weitere Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 40 Stunden erst ab 1. Juli 1966 in Kraft treten zu lassen. Das ist durchaus ein Zeichen dafür, daß sich auch bei den Tarifpartnern die Auffassung durchsetzt, daß jetzt eine weitere Verkürzung der Arbeitszeit zweckmäßigerweise nicht vorgenommen werden sollte.
Ich darf nun noch etwas über die geschichtliche Entwicklung sagen. Es ist ja nicht das erste Mal, daß solche Maßnahmen durchgeführt worden sind. Eine steuerliche Begünstigung des Mehrarbeitsgrundlohns ist erstmals ab 1. April 1949 in Form einer Lohnsteuerpauschalierung mit 5 % eingeführt worden. Allerdings ist sie bereits vom 1. Juli 1951 ab wieder aufgehoben worden. Eine steuerliche Sonderbehandlung der Mehrarbeitszuschläge trat dann zu Beginn des zweiten Weltkriegs in Kraft. Ab 4. September 1939 wurden alle Zuschläge offiziell an die Finanzämter abgeführt, weil man wohl der Meinung war, es solle niemand an der Mehrarbeit verdienen. Man sah aber bald, daß das nicht in Ordnung war, und hob diese Abführungspflicht ein Jahr später wieder auf. Vom 1. November 1940 an blieben die gesetzlichen und tariflichen Zuschläge für Mehrarbeit sowie für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit steuerfrei. Allerdings wurde später durch Kontrollratsmaßnahmen diese Steuerfreiheit ab 1. Dezember 1946 wieder beseitigt, aber am 1. April 1947 wieder neu eingeführt. Sie hat dann bis zum 1. Januar 1955 gegolten. Seit dieser Zeit, 1955, besteht nur noch eine Steuerfreiheit für gesetzliche und tarifliche Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.
Als besonderer Einwand wird vorgetragen, daß verfassungsrechtliche Bedenken wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes vorlägen. Diese Ansicht wird von mir in keiner Weise geteilt. Ich glaube, daß sich aus der bisherigen Spruchpraxis des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungswidrigkeit keineswegs herleiten läßt. Denn es bestehen doch Unterschiede zwischen dem Selbständigen und dem Arbeitnehmer. Dem Selbständigen steht es seit eh und je völlig frei, ob er für sich selbst Mehrarbeit leisten will oder nicht. Außerdem würde es, wenn man das hier erfassen wollte, an den Kontrollmöglichkeiten fehlen. Beim Arbeitnehmer dagegen wird die Mehrarbeit auf Grund einer Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geleistet. Auch insofern ist das etwas völlig anderes. Ich bin daher der Meinung, daß diese Bedenken keineswegs Platz greifen.
Zu den fiskalischen Bedenken habe ich vorhin schon etwas gesagt. Der Antrag Umdruck 601, der Ihnen vorliegt, enthält gegenüber dem Antrag Drucksache IV/1161 insofern eine Änderung, als nunmehr Bereitschaftsdienst und Wartezeiten nicht mehr als Mehrheit im Sinne dieser Vorschrift gelten sollen. Wir glauben, daß sich bereits wegen der Aufnahme dieser Bestimmung auch die Berechnungen hinsichtlich der 93 Stunden, die ich vorhin angegeben habe, erheblich ändern würden.
Andererseits muß hierbei bedacht werden, daß diese Mehrarbeit in den Betrieben offiziell abgeleistet wird, wie es auch z. B. bei Saisonbetrieben der Fall sein kann, wo man gern mal für einige Zeit die Arbeitskräfte samstags noch im Betrieb hat,



Dr. Imle
und die bekommt man nur, wenn man ihnen einen entsprechenden Lohn dafür zahlt. Diesen Kalamitäten würde Rechnung getragen.
Mit einem Ausfall von 400 Millionen DM ist daher keineswegs zu rechnen, zumal hinzukommt, daß Mehreinnahmen bei der Umsatzsteuer, bei der Einkommensteuer und auch bei der Gewerbesteuer zu verzeichnen sein werden. Es ist natürlich sehr schwierig, das zu berechnen. Aber wir sind der Meinung, daß insgesamt nicht ein Ausfall in Höhe von 400 Millionen DM, wie es immer hingestellt wird und was uns als weitaus zu hoch geschätzt erscheint, sondern höchstens ein Ausfall von 110, 120 Millionen DM bei Bund und Ländern eintreten wird.
Eine weitere Änderung in dem Antrag Umdruck 601 liegt darin, daß wir die bisher vorgeschlagene Jahreshöchstgrenze von 15 000 DM haben in Wegfall kommen lassen. Im Vorschlag des Finanzausschusses, der hierzu auch einen Änderungsantrag bringt, ist diese Grenze auf 24 000 DM festgesetzt worden. Wir haben uns überlegt, ob wir diese Änderung auch in unseren Antrag übernehmen sollten. Ich glaube aber, daß diese Regelung heute nicht mehr erforderlich ist. Die 15 000 DM sind an der Versicherungspflichtgrenze ausgerichtet gewesen. Wir wissen aber nicht, wie diese sich in Zukunft gestaltet. Daher meinen wir, daß man nicht mehr nach diesem Betrag gehen sollte. Es sollten vielmehr alle Arbeitnehmer, gleichgültig, wieviel sie verdienen, gleich behandelt werden, wenn sie Überstunden leisten; sie sollten nicht von einer bestimmten Grenze abgehalten werden, das zu tun.

(Abg. Dr. Eppler: Dann wird der Ausfall nicht niedriger, sondern noch höher!)

— Soviel wird es nicht, Herr Eppler.
Bei dem Antrag des Finanzausschusses liegt die Grenze bei 24 000 DM. Bei einem Einkommen von 2000 DM im Monat werden doch wohl kaum noch Überstunden geleistet. Machen wir uns nichts vor: Gehälter über 2000 DM bei Angestellten sind keineswegs zahlreich. Hinzu kommt, daß von Angestellten, die ein so hohes Einkommen beziehen, die Überstunden geleistet werden müssen, ohne daß eine Abgeltung durch Mehrarbeitszuschläge in Frage kommt. Wir glauben also, daß man insofern von der Festlegung eines Betrages abgehen kann.
Ich habe nicht alle Bedenken zu widerlegen versucht, die hier vorgebracht werden können, glaube aber, auf das Wesentlichste hingewiesen zu haben. Ich glaube, dargetan zu haben, daß die Bedenken keineswegs so durchschlagend sind, daß sie ausreichen, das Gesetz abzulehnen. Wir versprechen uns von dem Gesetz gerade rin unserer heutigen Zeit eine konjunkturpolitisch wichtige Wirkung. Wir glauben, daß die Gegenargumente nicht ziehen. Wir sind von dem Effekt unseres Antrages überzeugt. Er wird sich zum Wohl der Volkswirtschaft und zum Vorteil desjenigen auswirken, der bereit ist, in unserer heutigen Zeit etwas mehr zu arbeiten.
Ich bitte Sie daher um Annahme unseres Antrages.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


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    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
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    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Meis.