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    Deutscher Bundestag 175. Sitzung Bonn, den 25. März 1965 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Bartsch 8745 A Fragestunde (Drucksache IV/3227) Frage des Abg. Mischnick: Parteien in der Sowjetzone Dr. Mende, Bundesminister . . . 8745 D Mischnick (FDP) 8745 D Schwabe (SPD) 8746 A Dr. Mommer (SPD) 8746 A Dr. Schäfer (SPD) 8746 C Fragen der Abg. Frau Meermann: Schweinefleischpreise Schwarz, Bundesminister 8747 A Frau Meermann (SPD) 8747 B Frage des Abg. Dürr: Rückgabe veralteter Fernsprechbücher 8747 D Fragen der Abg. Frau Freyh (Frankfurt) : Verwaltungsabkommen mit den Ländern über Ausbildungsförderung Dr. Heck, Bundesminister 8748 B Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . . 8748 B Dr. Schäfer (SPD) 8748 D Dr. Lohmar (SPD) 8749 A Behrendt (SPD) 8749 A Rollmann (CDU/CSU) 8749 B Frage des Abg. Dr. Mommer: Subventionen für den Tabakanbau Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 8749 C Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Kürzungen im Etat der Kulturabteilung des Auswärtigen Amts Lahr, Staatssekretär 8749 D Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 8749 D Dr. Huys (CDU/CSU) . . . . . 8750 A Dr. Schäfer (SPD) 8750 B Frage des Abg. Strohmayr: Neue deutsche Schule in Barcelona Lahr, Staatssekretär . . . . . . 8750 C Strohmayr (SPD) . . . . . . . 8750 C Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . . 8751 A Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 8751 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Einführung der L-Besoldung Höcherl, Bundesminister . . . . . 8751 C Sänger (SPD) . . . . . . . . . 8751 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 8751 D Dr. Huys (CDU/CSU) . . . . . . 8752 A Hübner (CDU/CSU) . . . . . . . 8752 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 Fragen dès Abg. Strohmayr: Parlamentsdelegation von Zambia Höcherl, Bundesminister 8752 B Strohmayr (SPD) 8752 C Dr. Schäfer (SPD) 8752 D Kahn-Ackermann (SPD) 8753 A Fragen des Abg. Rollmann: Erhöhung des Hauptbetrages aus dem Arbeitslosengeld und der Arbeitslosen-hilf e Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8753 C Frage des Abg. Reichmann: Auswirkungen der vermögenswirksamen Tarifvereinbarungen Dr. Claussen, Staatssekretär . . 8753 D Reichmann (FDP) 8754 A Schmidt (Kempten) (FDP) 8754 B Frage des Abg. Dröscher: Automation Dr. Claussen, Staatssekretär . . 8754 C Dröscher (SPD) 8754 D Matthöfer (SPD) . . . . . . . 8355 A Frage des Abg. Dröscher: Internationale Arbeitstagung „Automation — Risiko und Chance" Dr. Claussen, Staatssekretär . . 8755 A Dröscher (SPD) 8755 B Matthöfer (SPD) 8755 D Frage des Abg. Dr. Schneider (Saarbrücken) : Waffenlieferungen aus anderen Ländern nach Israel 8756 A Frage des Abg. Dr. Schneider (Saarbrücken) : Waffenlieferungen in andere Länder . 8756 A Fragen des Abg. Haase (Kellinghusen) : Zusatzfragebogen für zivile Bewerber bei der Bundeswehr — Standortbereich Wentorf Gumbel, Staatssekretär 8756 B Haase (Kellinghusen) (SPD) . . .8756 D Schwabe (SPD) . . . . . . . 8757 A Sänger (SPD) 8757 B Frau Meermann (SPD) 8757 D Cramer (SPD) 8757 D Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Nordtangente zwischen Karlsruhe und Neureut 8758 A Fragen des Abg. Hansing: Richtlinien über Nutzungsgebühren für Steg- und Bojenfelder auf bundeseigenen Wasserstraßen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8758 C Hansing (SPD) . . . . . . . . 8758 D Frage des Abg. Hansing: Berufsschiffahrt — Sportschiffahrt Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8759 B Sammelübersicht 43 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache IV/3207) . . . . . . . . 8759 C Entwurf eines Achten Strafrechtsänderungsgesetzes (Drucksachen IV/2965 [neu], IV/3220 [Anlage 1]) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Berechnung strafrechtlicher Verjährungsfristen und zur Änderung des Strafverfahrensrechts (Drucksache IV/3220 [Anlage 2]), mit Entwurf eines Gesetzes zur Einfügung eines Artikels 102 a in das Grundgesetz (SPD) (Drucksache IV/3161) und mit Entwurf eines Achten Strafrechtsänderungsgesetzes (SPD) (Drucksache IV/3162) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen IV/3220, zu IV/3220) — Zweite und dritte Beratung — Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) . . . . 8760 A Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) . . . 8760 B Jahn (SPD) 8762 B Dr. Jaeger (CDU/CSU) 8764 A Erler (SPD) 8768 C Benda (CDU/CSU) 8770 A Dr. Dehler (FDP) . . . . . . . 8771 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 8774 A Dr. Barzel (CDU/CSU) 8774 C Busse (FDP) . . . . . . . . 8775 A Dr. Haußmann, Minister des Landes Baden-Württemberg 8777 C Dr. von Merkatz (CDU/CSU) . . 8779 B Dr. Arndt (Berlin) (SPD) 8781 D Spitzmüller (FDP) 8784 B Dr. Bucher, Bundesminister . . . 8785 A Memmel (CDU/CSU) 8785 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 8786 A Spies (CDU/CSU) 8788 B Rasner (CDU/CSU) 8790 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 III Entwurf- eines Gesetzes zur Änderung des Mutterschutzgesetzes und der Reichsversicherungsordnung (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3125 [neu]) in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über Versorgungsmaßnahmen für werdende Mütter und Wöchnerinnen (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3170) — Erste Beratung — Frau Dr. Pannhoff (CDU/CSU) . . . 8791 C Frau Rudoll (SPD) . . . . . . . 8792 D Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) . 8796 B Frau Dr. Heuser (FDP) . . . . . 8798 A Dr. Hamm (FDP) 8800 A Entwurf eines Gesetzes über die Beweissicherung und Feststellung von Vermögensverlusten in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und im Sowjetsektor von Berlin (Beweissicherungsgesetz) (Drucksache IV/1994); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache IV/3126) in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Rechte der Flüchtlinge aus der sowjetischen Besatzungszone und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (Flüchtlingsgesetz) (Drucksache IV/694) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache IV/3126) — Zweite und dritte Beratung — Eichelbaum (CDU/CSU) 8800 D Frau Korspeter (SPD) 8803 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 8805 A Lemmer, Bundesminister 8806 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu § 4 Abs. 4 des Altsparergesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/3196) — Erste Beratung — . . 8808 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Bewertungsgesetzes, des Steuersäumnisgesetzes, der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1965) (Drucksachen IV/2400, IV/1203, IV/1347, IV/1555, IV/1567, IV/1754, IV/2047, IV/2342, IV/2857, IV/2945 [neu]) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3219) ; Zweiter Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/3189, zu 3189) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (SPD) (Drucksache IV/1567); Zweiter Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/3189, zu IV/3189) — Zweite und dritte Beratung —, dem Zweiten Schriftlichen Bericht des Finanzausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Besold, Wieninger, Burgemeister, Riedel (Frankfurt), Gewandt u. Gen. betr. steuerliche Rücklagen des Anlagevermögens (Drucksachen IV/1754, IV/31.89, zu IV/3189) und dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Dr. Imle, Mertes, Dr. Supf, Opitz u. Gen.) (Drucksache IV/1161); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3193) — Zweite Beratung — Dr. Imle (FDP) 8808 D Meis (CDU/CSU) . . . . . . 8811 C Schoettle, Vizepräsident 8813 B Dr. Eppler (SPD) . . . . . . . 8813 B Dr. Schwörer (CDU/CSU) 88,16 B Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 8819 B Opitz (FDP) 8820 D Ollesch (FDP) 8822 D Dr. Eckhardt (CDU/CSU) 8824 A Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . 8824 C Entwurf eines Gesetzes über die Anzeige der Kapazitäten von Erdöl-Raffinerien und von Erdöl-Rohrleitungen (Drucksache IV/2953) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/3166, zu IV/3166) — Zweite und dritte Beratung — 8825 B Entwurf eines Gesetzes über die Umsatzsteuerstatistik für das Kalenderjahr 1964 (Drucksache IV/2847) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3210) — Zweite und dritte Beratung — 8825 C Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Abg. Dr. Serres u. Gen.) (Drucksache IV/3058) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3225) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 8825 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abschöpfungserhebungsgesetzes (Abg. Dr. Serres u. Gen.) (Drucksache IV/2991); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3226) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 8826 A IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 Entwurf eines Gesetzes zu dem Zollabkommen von Brüssel vom 1. März 1956 über Carnets E.C.S. für Warenmuster nebst Unterzeichnungsprotokoll (Abg. Diebäcker, Dr. Artzinger, Dr. Imle, Burckardt, Bäumer, Junker u. Gen.) (Drucksache IV/3004) ; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache IV/3216) — Zweite und dritte Beratung — . . . 8826 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zollübereinkommen von Brüssel vom 6. Dezember 1961 über das Carnet A.T.A. für die vorübergehende Einfuhr von Waren (Abg. Diebäcker, Dr. Artzinger, Dr. Imle, Burckardt, Bäumer, Junker u. Gen.) (Drucksache IV/3005) ; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache IV/3217) — Zweite und dritte Beratung — 8826 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrts- und Rheinschiffahrtssachen (Drucksache IV/1709); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/3208) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Hauser (CDU/CSU) . . . . . 8826 D Entwurf einer Bundes-Tierärzteordnung in der Fassung der Beschlüsse des Bundestages in zweiter Beratung (Drucksachen IV/2294, IV/2988) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache IV/3197) — Dritte Beratung— 8827 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Neuordnung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen (Abg. Dr. Dittrich, Büttner, Dorn u. Gen.) (Drucksache IV/3094) — Erste Beratung — . . . . . . . . 8827 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Dr. Imle, Jacobi [Köln] u. Gen.) (Drucksache IV/3140) — Erste Beratung — 8827 C Entwurf eines Gaststättengesetzes (Druck- sache IV/3147) — Erste Beratung — . . . 8827 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundessozialhilfegesetzes (Drucksache IV/3150) — Erste Beratung — 8827 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation (Drucksache IV/3167) — Erste Beratung — 8828 A Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik auf dem Gebiet des Wohnungswesens (Wohnungsstichprobengesetz 1965) (Drucksache IV/3198) — Erste Beratung — . . . . . 8828 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Viehseuchengesetzes (Drucksache IV/3203) — Erste Beratung — 8828 B Entwurf eines Sechsten Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Sechstes Änderungsgesetz zum AVAVG) (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/3165) — Erste Beratung — . . 8828 C Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des früheren reichseigenen Gesandschaftsgrundstücks in Bangkok (Drucksachen IV/3032,IV/3178) 8828 C Ubersicht 28 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/3153) 8828 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft über den Vorschlag der Kommission der EAG für Richtlinien des Rats zur Änderung der Richtlinien vom 2. Februar 1959 zur Festlegung der Grundnormen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte gegen die Gefahren ionisierender Strahlungen (Drucksachen IV/2934, IV/3195) 8829 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kornmission der EWG für eine Verordnung des Rats betreffend Gemeinschaftsbeiträge für die Berufsumschulung von landwirtschaftlichen Erwerbstätigen, die innerhalb der Landwirtschaft ihren Beruf wechseln möchten, sowie für eine Verordnung des Rats betreffend Gemeinschaftsbeiträge zur Förderung der Fachausbildung von Beratern der Informationsstellen für Berufswechsel für landwirtschaftliche Erwerbstätige (Drucksachen IV/3078, IV/3235) . . 8829 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Festsetzung der Erstattungen bei der Erzeugung von Getreide- und Kartoffelstärke für das Wirtschaftsjahr 1964/1965 (Drucksachen IV/2705, IV/3218) 8829 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 V Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1961 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache IV/3052) . . . . . . . . 8829 C Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1961 (Drucksachen IV/1180, IV/3128) . . . . 8829 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Zehnte, Zwölfte und Vierzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksachen IV/3098, IV/3144, IV/3145, IV/3213) in Verbindung mit dem Schriftlichen Bericht des Außenhandelsausschusses über die Verordnung über Änderung von Zollkontingenten für das Kalenderjahr 1964 (Drucksachen IV/3146, IV/3215) 8829 D Bericht des Außenhandelsausschusses über die Elfte und Neunte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksachen IV/3091, IV/3212, IV/3143, IV/3214) 8830 A Nächste Sitzung 8830 C Anlagen 8831 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 8745 175. Sitzung Bonn, den 25. März 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 8831 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr.-Ing. Balke 31.3. Bäumer 3. 4. Bergmann * 26. 3. Berlin 27. 3. Blachstein 10. 4. Blumenfeld 25. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 9. 4. Dopatka 26. 3. Etzel 25. 3. Dr. Dr. h. c.Friedensburg * 26. 3. Haage (München) 30. 4. Hahn (Bielefeld) * 27. 3. Dr. Dr. Heinemann 26. 3. Hermsdorf 25. 3. Höhne 26. 3. Illerhaus * 26. 3. Dr. Jungmann 12. 4. Kalbitzer 26. 3. Frau Dr. Kiep-Altenloh 25. 3. Dr. Kopf 26. 3. Krug 25. 3. Kulawig 15. 4. Lenz (Bremerhaven) 29. 3. Lücker (München) * 26. 3. Maier (Mannheim) 31. 3. Majonica 25. 3. Marx 26. 3. Metzger 31. 3. Michels 25. 3. Neumann (Allensbach) 25. 3. Reichhardt 2. 4. Ritzel 15. 4. Schlick 15.4. Dr. Schmid (Frankfurt) 9. 4. Dr. Schneider (Saarbrücken) 27. 3. Dr. Starke 25. 3. Stooß 25. 3. Dr. Süsterhenn 27. 3. Theis 3. 4. Wehking 25. 3. Wehner 2. 4. Weinkamm * 26. 3. Werner 25. 3. Wienand 31.3. Wilhelm 10. 4. b) Urlaubsanträge Frhr. zu Guttenberg 3. 4. Herold 30. 4. Dr. h. c. Jaksch 2. 4. Krüger 9. 4. Windelen 31. 3. Wischnewski 2. 4. *Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 601 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Steueränderungsgesetzes 1965 (Drucksachen IV/2400, IV/1203, IV/1347, IV/1555, IV/2342, IV/2857, IV/2945 (neu), IV/3199). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 erhält Nr. 14 folgende neue Fassung: ,14. § 34 a erhält die folgende Fassung: „§ 34 a Steuerfreiheit des Mehrarbeitslohns und bestimmter Zuschläge zum Arbeitslohn (1) Besondere, durch Gesetz oder Tarifvertrag festgelegte Vergütungen für Mehrarbeit einschließlich der durch Gesetz oder Tarifvertrag festgelegten Zuschläge für Mehrarbeit (Mehrarbeitslohn) sind bei Arbeitnehmern steuerfrei, wenn der Mehrarbeitslohn jeweils nach der im einzelnen festgestellten Mehrarbeit besonders ermittelt wird. Mehrarbeit im Sinn des Satzes 1 ist Arbeit, die über die Dauer der durch Gesetz oder Tarifvertrag festgelegten regelmäßigen Arbeitszeit, mindestens jedoch über 45 Stunden in der Woche hinaus geleistet wird. Bereitschaftsdienst und Wartezeit gelten nicht als Mehrarbeit im Sinn dieser Vorschrift. (2) Die durch Gesetz oder Tarifvertrag festgelegten Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind bei Arbeitnehmern steuerfrei. (3) Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 sind bei Dienstverhältnissen entsprechend anzuwenden, die nicht an einen Tarifvertrag gebunden sind, die jedoch auf Grund besonderer Vereinbarungen nach den Bestimmungen eines Tarifvertrages behandelt werden, der für Dienstverhältnisse der gleichen Art gilt. (4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Bestimmungen zu treffen über die Berechnung der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, wenn diese Zuschläge in den Vergütungen für die Sonntags-, Feiertagsoder Nachtarbeit enthalten sind." ' Bonn, den 24. März 1965 Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 602 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Steueränderungsgesetzes 1965 (Drucksachen IV/2400, IV/1203, IV/1347, IV/1555, IV/2342, IV/2857, IV/2945 (neu), IV/3199). 8832 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird folgende Nr. 14 a eingefügt: ,14 a. In § 34 b Abs. 3 Ziff. 3 wird am Ende des Buchstaben b der Punkt durch ein Komma ersetzt; der folgende Buchstabe c wird angefügt: „c) soweit sie den doppelten Nutzungssatz übersteigen, nach einem Viertel der Steuersätze der Ziffer 1." Bonn, den 24. März 1965 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Schultz und Fraktion Anlage 4 Umdruck 604 (neu) Entschließungsantrag der Abgeordneten Frau Funcke (Hagen), Dr. Hamm (Kaiserslautern), Dr. Dittrich, Frau Dr. Hubert und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Steueränderungsgesetzes 1965 (Drucksachen IV/2400; IV/1203,IV/1347, 1V/1555, IV/2342, IV/2857, IV/2945 (neu), IV/3189). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die Körperschaftsteuerbefreiung für öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen von Berufgruppen nach § 4 Abs. 1 Ziff. 10 KStG erneut zu überprüfen und eine Verbesserung vorzuschlagen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß bei Berufsgruppen mit langen Ausbildungszeiten höhere jährliche Leistungen zu erbringen sind als bei frühem Berufseintritt, wie er bei den Versicherten gemäß der Reichsversicherungsordnung die Regel ist. Bonn, den 25. März 1965 Frau Funcke (Hagen) Dr. Hamm (Kaiserslautern) Dr. Aschoff Dr. Danz Deneke Frau Dr. Heuser Dr. Hoven Dr. Imle Schmidt (Kempten) Schultz Spitzmüller Weber (Georgenau) Dr. Dittrich Frau Blohm Dr. Eckhardt Dr. Elbrächter Frau Engländer Frau Haas Frau Dr. Hubert Dr. Schmidt (Offenbach) Dr. Tamblé Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesminister Dr. Bucher vom 19. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Matthöfer (Drucksache IV/3155, Fragen IV/4, IV/5 und IV/6) : Um welche Staatsoberhäupter handelt es sich bei den Ermittlungsverfahren nach § 104 StGB, bei denen keine Strafverlangen der betreffenden ausländischen Regierungen vorlagen? Welche ausländischen Regierungen wurden wie oft von Bundesbehörden davon benachrichtigt, daß das betreffende Staatsoberhaupt angeblich in der Bundesrepublik beleidigt wurde? Wie oft wurde die Bundesregierung von ausländischen Behörden davon unterrichtet, daß unser Staatsoberhaupt in dem betreffenden Land beleidigt worden sein soll? Der Bundesminister des Auswärtigen, unter dessen Geschäftsbereich Ihre Anfragen in der Drucksache aufgeführt waren, konnte die Fragen wegen Zeitablaufs in der Fragestunde nicht mehr beantworten. Er hat mich als zuständiges Mitglied der Bundesregierung nachträglich gebeten, die Beantwortung zu übernehmen. Ich darf Ihnen hiermit gemäß § 10 Abs. 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (Teil II) schriftlich wie folgt antworten: Frage IV/4: Wie ich schon in der Fragestunde am 18. Februar 1965 (Bericht über die 165. Sitzung des Deutschen Bundestages, S. 8173/4) betont habe, sind nach dem Gesetz (vgl. auch Richtlinien für das Strafverfahren, Nr. 207) Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Vergehens gegen § 103 StGB nicht davon abhängig, ob ein Strafverlangen der ausländischen Regierung (§ 104 a StGB) gestellt ist. Nach den mir vorliegenden Unterlagen sind Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung folgender Staatsoberhäupter geführt worden: Schah von Iran 5 Verfahren In drei Fällen hatte die persische Regierung vorher ein Strafverlangen gestellt. General Franco 2 Verfahren General de Gaulle 1 Verfahren König Leopold von Belgien 1 Verfahren Die belgische Botschaft hatte zu- vor Vorstellungen erhoben. Königin Juliane der Niederlande 1 Verfahren Staatspräsident Segni 1 Verfahren. Frage IV/5: Von einer Ausnahme abgesehen, hat die Bundesregierung nach dem Sachverhalt es nicht für erforderlich gehalten, die betreffende ausländische Regierung zu unterrichten. Die Ausnahme betrifft das Verfahren, in welchem die Staatsanwaltschaft Han- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 8833 nover im Jahre 1955 wegen des Verdachts einer Beleidigung der Königin Juliane der Niederlande ermittelt hat. In diesem Falle hatte das Auswärtige Amt die niederländische Botschaft unterrichtet. Die Regierung des Königreichs der Niederlande hat jedoch von einem Strafverlangen abgesehen. Frage IV/6: Ausländische Behörden haben die Bundesregierung bisher in keinem Fall davon unterrichtet, daß der Präsident der Bundesrepublik Deutschland im Ausland beleidigt worden sein soll. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache IV/3227, Fragen XI/7 und XI/8) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Hilfsmaßnahmen für Unfälle, die sich auf den Autobahnen ereignen, oft dadurch entscheidend verzögert werden, daß die Notrufe von den Rufsäulen der Autobahnen lediglich an die zuständige Autobahnmeisterei, dagegen nicht an die Autobahnpolizeiwache oder an den Unfallrettungsdienst gehen? Ist die Bundesregierung bereit, dafür zu sorgen, daß die Rufsäulen der Autobahnen auch eine direkte Verbindung zu der Autobahnpolizeiwache und dem Unfallrettungsdienst erhalten? Es gibt Fälle, bei denen nach Unfällen auf Autobahnen entscheidende Verzögerungen in der Hilfeleistung eingetreten sind. Das sind jedoch glücklicherweise Ausnahmen, denn im allgemeinen werden nach Eingang der Unfallmeldung über die Notrufanlage durch die verständigte Autobahnmeisterei sofort die Verkehrspolizei und der dem Unfallort zunächst stationierte Unfallrettungsdienst fernmündlich über das öffentliche Netz verständigt und zur Unfallstelle hinbeordert. Die Bundesregierung kann von den Notrufsäulen der Autobahnen leider keine direkte Verbindung zu der Autobahnpolizeiwache und dem Unfallrettungsdienst einrichten lassen, weil dies fernmeldetechnisch nicht durchführbar und fernmelderechtlich nicht zulässig wäre. Sie hat dagegen, um Mißverständnisse durch Hörfehler und unvollständige Angaben des die Unfallmeldung erstattenden Säulenbenutzers möglichst auszuschalten, die Abfrageeinrichtung der Notrufsäulen bei den Autobahnmeistereien in den letzten Jahren technisch verbessert. Im Zusammenhang damit kann jetzt auch eine Autobahnpolizeiwache in ein bei der Autobahnmeisterei über die Notrufanlage einlaufendes Unfallgespräch nach entsprechender kurzer Ankündigung als 3. Teilnehmer mit hinzugeschaltet werden, aus fernmeldetechnischen und fernmelderechtlichen Gründen aber nur dann, wenn sich die Polizeiwache in unmittelbarer Nähe der Autobahnmeisterei befindet und mit ihr über ein besonderes Kabel verbunden ist. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Imle (Drucksache IV/3227, Frage XI/10) : Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, bei der Lufthansa für den innerdeutschen Verkehr sicherzustellen, daß für Abgeordnete des Deutschen Bundestages bis 24 Stunden vor Abgang des Flugzeuges zwei Plätze in jeder Maschine reserviert bleiben? Leider ist es der Bundesregierung nicht möglich, Ihrem Wunsch zu entsprechen. Die Lufthansa ist als Aktiengesellschaft gehalten, nach normalen kaufmännischen Gesichtspunkten zu arbeiten. Es erscheint daher nicht vertretbar, eine bestimmte Anzahl von Plätzen für den Fall frei zu halten, daß sie von Mitgliedern des Bundestages benötigt werden. In solchen Fällen würde die Lufthansa Gefahr laufen, daß diese Plätze zum Schluß unbenutzt bleiben; das muß zu erheblichen Mindereinnahmen führen, für die niemand aufzukommen bereit sein dürfte. Ich bin aber der Überzeugung, daß die Engpässe, die zeitweise jetzt noch auf innerdeutschen Fluglinien zutage treten und die Herren Kollegen behindern, durch die bevorstehende Vergrößerung der Lufthansaflotte zunehmend überwunden werden. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ramms (Drucksache IV/3227, Fragen XI/11 und XI/12) : Liegen dem Bundesverkehrsministerium Erfahrungen über den Gebrauch von Spikesreifen vor? Ist damit zu rechnen, daß Spikesreifen auch im kommenden Winter zugelassen werden? Zu Ihrer ersten Frage: Es liegen bisher nur Teilerfahrungen vor, die für eine endgültige Regelung noch nicht ausreichen. Die Verwendung von Winterreifen mit Spikes ist deshalb im Winter 1964/65 nur vorläufig gestattet worden. Zu Ihrer zweiten Frage: Vom Winter 1965/66 ab ist mit einer endgültigen Regelung zu rechnen, nach der Winterreifen mit Spikes in den Wintermonaten unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Zur Klärung der auftretenden Fragen sind zwei Forschungsaufträge an namhafte Forscher vergeben worden. 8834 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Tamblé (Drucksache IV/3227, Fragen XI/16 und XI/17) : In welchen ausländischen Staaten sieht sich die Deutsche Lufthansa bei der Schaffung neuer oder beim Ausbau bestehender Flugverbindungen einer Benachteiligung wegen des Einspruchs nationaler Luftfahrtgesellschaften ausgesetzt? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu treffen, um eine Diskriminierung, wie sie in Frage XI/16 bezeichnet ist, auszuschließen? Ein Einspruch ausländischer nationaler Luftverkehrsgesellschaften gegen die Schaffung neuer oder den Ausbau bestehender Fluglinien der Deutschen Lufthansa ist bisher — abgesehen von den Widerständen bei den Verhandlungen über bilaterale Luftverkehrsabkommen — nach außen hin nur in einem Fall sichtbar in Erscheinung getreten und zwar in den USA. Die amerikanischen Gesellschaften Braniff und Panagra haben in dem Verfahren vor der amerikanischen Luftfahrtbehörde gegen das Vorhaben der Lufthansa, eine Fluglinie über New York nach Südamerika einzurichten, Einspruch eingelegt, obwohl die Vereinigten Staaten der Bundesrepublik Deutschland dieses Recht vertraglich zugestanden hatten. Darüber hinaus haben beide Gesellschaften gerichtliche Schritte unternommen, um die Erteilung der Betriebserlaubnis, wie sie im deutsch- amerikanischen Luftverkehrsabkommen vorgesehen ist, zu verhindern. Das Gerichtsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Im übrigen liegt es leider in der Natur des immer mehr zunehmenden Wettbewerbs zwischen den Luftverkehrsgesellschaften, daß bei jeder Verhandlung auf staatlicher Ebene über neue oder auszubauende Flugdienste der Lufthansa die in Betracht kommende ausländische Luftverkehrsgesellschaft auf ihre Luftfahrtbehörde mehr oder weniger starken Einfluß nimmt, um den Umfang der für die Lufthansa erstrebten Verkehrsrechte möglichst klein zu halten. Beispiele aus neuerer Zeit sind Australien, Südafrika und die ostafrikanischen Staaten. Die Bundesregierung ist in jedem einzelnen Fall bemüht, den Ausbau des Liniennetzes der Lufthansa zu fördern. Der Erfolg luftverkehrspolitischer Verhandlungen wird häufig dadurch beeinträchtigt, daß deutscherseits mehr Verkehrsrechte für die Lufthansa benötigt werden als sie die Gegenseite für den Verkehr ihres nationalen Unternehmens mit dem Bundesgebiet wünscht. In diesen Fällen setzt die Bundesregierung soweit irgend möglich Mittel der allgemeinen oder Wirtschaftspolitik ein, um den deutschen Forderungen auf dem Luftverkehrsgebiet zum Erfolg zu verhelfen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesminister Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Tamblé (Drucksache IV/3227, Frage XI/18) : Sind Meldungen zutreffend, die besagen, daß die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn sich mit der Absicht trägt, etwa zum Sommerfahrplan die Ausgabe von Sonntagsrückfahrkarten einzuschränken? Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn kann Ihre Frage verneint werden. Der Sonntagsrückfahrkartentarif bleibt nach Form und Inhalt unverändert. Die Bundesbahn hat lediglich, wie dies laufend geschieht, die vorhandenen Relationen überprüft. Sie will diejenigen Karten, für die ein Bedürfnis offenbar nicht mehr besteht, aus dem Verkehr ziehen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Baier (Mosbach) (Drucksache IV/3227 Fragen XI/19, XI/2O und XI/21) : Aus welchen Gründen ist der dringend notwendige Ausbau der B 37 (Neckartalstraße) auf dem hessischen Gebietsteil noch nicht erfolgt? Wie ist der Stand der in Frage XI/19 erwähnten Planung? Bis zu welchem Zeitpunkt erfolgt der Ausbau der B 37 auf hessischem und badischem Gebiet? Die Planung und die Vorarbeiten für den Ausbau der B 37 auf hessischem Gebiet waren besonders schwierig und zeitraubend. So mußten in Neckar- Steinach zahlreiche Gebäude erworben und die „Straßenbauverdrängten" anderweitig untergebracht werden. Bevor mit den Straßenbauarbeiten begonnen werden kann, muß die Gemeinde erst die Kanalisationsarbeiten in der Ortsdurchfahrt durchführen, die erst Ende 1964 angelaufen sind. Landschafts- und Denkmalschutz lassen in Hirschhorn größere Eingriffe, um die Bundesstraße hochwasserfrei zu machen, nicht zu. Es mußten daher Untersuchungen für eine Verlegung der Bundesstraße angestellt werden, bei der die Neckarschleife ausgeschaltet werden soll. Außerdem mußte mit Rücksicht auf die Wünsche der Gemeinde die Einmündung der Kreisstraße 36 von Darsberg mehrfach umgeplant werden. Die Planung ist bis auf das Projekt der Verlegung bei Hirschhorn, das z. Z. mit der Auftragsverwaltung des Landes Baden-Württemberg abgestimmt wird, auf hessischem Gebiet im wesentlichen abgeschlossen. Mit den Straßenbauarbeiten soll zwischen der Landesgrenze westlich Neckar-Steinach und Neckar-hausen 1966 begonnen werden, sofern bei dem Planfeststellungsverfahren keine unvorhergesehenen Schwierigkeiten auftreten. Für diesen Fall sollen Teilabschnitte bereits in diesem Jahr in Angriff genommen werden. Mit der Verlegung bei Hirschhorn kann schon wegen der schwierigen Entwurfsbearbeitung und den erforderlichen Vorarbeiten frühestens erst 1967 begonnen werden. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 8835 Auf baden-württembergischem Gebiet ist die Planung für den Ausbau der B 37 weitgehend abgeschlossen. Große, zusammenhängende Teilstrecken konnten in den vergangenen Jahren endgültig ausgebaut werden. Weitere Teilstrecken sind im Bau. Ihrer Verkehrsbedeutung gemäß wird der Ausbau der B 37 so rasch vorangetrieben, wie dies die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel zuläßt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ernst Theodor Eichelbaum


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Die Einmütigkeit der Fraktionen in bezug auf dieses Gesetz über die Beweissicherung und Feststellung von Vermögensschäden in der SBZ und im Sowjetsektor von Berlin war schon von Anfang so groß, daß die erste Lesung ohne jegliche Erklärung und Diskussion angesetzt wurde, angeblich weil kein Dissens 'bestand und nichts kontrovers war. Mir hat es sehr leid getan, daß damals die Gelegenheit nicht genutzt wurde, die grundsätzliche Einmütigkeit der Fraktionen in einer so bedeutsamen Angelegenheit auch einmal öffentlich zu demonstrieren. Das haben wir heute nachzuholen.
    Der Bericht, der, wie ich feststelle, nicht beanstandet wurde, hat — wenn man so will — eine



    Eichelbaum
    Lücke. Er entbehrt einer historischen Einleitung. Wenn man 12 Jahre an dieser Geschichte als Akteur beteiligt war, die ich früher einmal „dramatisch und leidvoll" genannt habe, dann kann man nicht ganz daran vorbeigehen, ohne die Vorgänge im einzelnen aufzurollen. Man sollte wenigstens zwei Momente und zwei Namen von Förderern aus diesem Hause nennen: den Abgeordneten Wolfgang Mischnick, der einen wenn auch nur skizzenhaften Entwurf übernahm und 1958 in den Bundestag brachte, und den Abgeordneten Ernst Benda, der zwei Jahre danach ein neues Schadensermittlungsgesetz formulierte, das sehr annehmbar erschien.
    Das schließlich im Juni 1961 gescheiterte Gesetz über die Sicherung von Beweisen ist daran gescheitert, daß es nicht gelang, an das Verfahren zur Beweissicherung eine befriedigende Beweiswürdigung und einen brauchbaren Bescheid anzuschließen, d. h. den Begriff der „Beweissicherung" hier von dem der Zivilprozeßordnung klar und bestimmt zu trennen. In dem vorliegenden Gesetz, das in erster Linie ein Feststellungsgesetz ist, ist das unmißverständlich geschehen.
    Es ist zuzugeben, daß eine solche Klärung erst erfolgen mußte; zudem auch eine Klärung darüber, daß eine einfache Einbeziehung in das Feststellungsgesetz von 1952 — an die der Gesetzgeber eben vor 12 Jahren selbst gedacht hatte — doch nicht sinnvoll und zweckentsprechend war.
    Die Verhältnisse in Mitteldeutschland in der ganzen Nachkriegsentwicklung der Zone sind eben politisch, rechtlich und menschlich viel komplexer und differenzierter als der schreckliche, aber begrifflich einfachere Tatbestand der Vertreibung aus dem deutschen Osten.
    Es ist ferner 'zuzugeben, daß die Rücksicht auf die in Mitteldeutschland lebenden Deutschen, ihre Interessen und Rechtsansprüche und ihren Zustand der Behindertheit in der Wahrung und Verfolgung ihrer Rechte als ein sehr sorglich zu beachtendes Moment hineingenommen werden mußte bei der Findung und Fassung der vorliegenden Rechtsvorschriften.
    Ich glaube, daß diese vieljährige 'Dramatik ein gutes 'Ende gefunden hat, und das Ende ist bei jedem 'Drama das wichtigste. Der Ausschuß für den Lastenausgleich 'kann sich bestätigen lassen, daß er mit mustergültiger Zügigkeit diese so schwierige Materie bis zum 20. Januar bewältigt hat. Da hat sich die langbetriebene Vorgeschichte schließlich doch gelohnt.
    Dem Gesetz fehlt in seinem Text für mein Gefühl ein einleitendes Stück: eine Präambel. Sie wurde abgelehnt, weil es im Lande so nicht Brauch ist. Ich bedaure das; aber das muß dann hier deutlich gemacht werden.
    Man kann den Inhalt des Gesetzes zwar sehr einfach umschreiben: Nachdem für Westdeutschland und für Ostdeutschland seit 12 Jahren eine Gesetzgebung über Schäden an Vermögen und Wirtschaftsgütern während des Krieges und nach dem Krieg existiert, wird die Feststellung solcher Schäden für den dazwischenliegenden, bisher ausgelassenen Raum Mitteldeutschland nachgeholt. Ein Gleichstellungsgesetz, wenn Sie so wollen; wohlgemerkt nicht für Menschen, sondern für Gebiete. Das vorliegende Gesetz ist nämlich strenggenommen kein Flüchtlingsgesetz, wie irrtümlicherweise schon in der Presse stand. Der Schadensträger kann z. B. hier in 'Bonn ansässig sein, niemals über Kassel oder Hannover hinausgekommen sein, niemals die Zone 'betreten haben, aber dort Eigentum und Eigentumsrechte gehabt und eingebüßt haben. Er kann selbstverständlich seine Anträge stellen.
    Eine solche Betrachtung des Gesetzes würde seinen Gehalt allerdings nicht erschöpfen, geschweige denn verdeutlichen. Dieses Gesetz — das ist sein Kern — sichert durch genaue Aufzeichnung die Rechtsansprüche von Menschen, denen in einem Unrechtsstaat durch gewaltsame Maßnahmen Unrecht geschehen ist und Recht verweigert wird. Es dient „der Befriedigung eines verletzten Rechtsbewußtseins" für den einzelnen und demonstriert damit das Wesen rechtsstaatlicher Auffassung auf dem Gebiete des Eigentums gegenüber einem Regime, das das Eigentum des einzelnen ausdrücklich dort nicht anerkennt, wo es Mittel der Produktion ist, und im übrigen eigentumsfeindliche Maßnahmen aus parteipolitischen, willkürlichen, rechtswidrigen Motiven in Unmenge durchgeführt hat. Angeprangert wird damit ein ganzes System, das kommunistische Machenschaften mit dem Etikett sozialer Errungenschaften beklebt. In dieser Hinsicht ist das Gesetz, kurz gesagt, ein Anti-Ulbricht-Gesetz. Es ist die Absage an die bolschewistische Revolution auf deutschem Gebiet. Es setzt sie in Anklagezustand. Es ist ein Schutzgesetz der Geschädigten, ein Gesetz für Freiheit und Recht. Ich füge hinzu: wenn sich Ulbricht wirklich für das von ihm beherrschte Gebiet rechtlich verantwortlich fühlte, dann hätte e r ein solches Gesetz beschließen lassen müssen.
    Das Gesetz gibt im ganzen die Möglichkeit einer Dokumentation des drüben Angerichteten. Insofern dient es einer Aufrechnung zu politischen Zwecken und einer Abrechnung in den Tagen der WiederVereinigung des Getrennten. Recht und Wiedervereinigung gehören für uns unlösbar zusammen.
    Zwei Fragen verdienen noch eine Erwähnung.
    Erstens. Es lebt nur ein Teil der Eigentümer und der Verlustträger „im Geltungsbereich dieses Gesetzes". Es war aber nicht möglich zu warten, bis ein gesamtdeutscher Geltungsbereich hergestellt ist, wiederhergestellt ist. Schadensfeststellung und Schadensbehandlung können nicht — darin sind wir uns alle einig — auf diesen Zeitpunkt verschoben werden. Das hieße, die Frage zu leicht sehen. Es ist wahr, daß die endgültige Regelung der Schäden, sei es durch Wiederherstellung des früheren Rechtszustandes, sei es durch Gewährung einer Entschädigung, dem künftigen gesamtdeutschen Gesetzgeber vorbehalten bleiben muß. Damit verteidige ich eine oft angegriffene Äußerung der Bundesregierung in ihrer Begründung. Das ist aber nur unter der Betonung des Wortes „endgültig" möglich. Vorher haben wir zu achten, daß die Prozedur, die wir mit diesem Gesetz beginnen, die beiden getrennten Volksteile verbindet und nicht als Moment der Trennung wirkt, ja auch drüben nicht so empfun-



    Eichelbaum
    den und nicht so verdächtigt werden kann. Ich habe früher einmal gesagt:
    Wenn durch die Beweissicherung der Eigentumsraub genannt und in seinem Umfange gekennzeichnet wird, dann werden dem alle zustimmen, für die ebenfalls ein Raub ein Raub ist und für die Recht Recht geblieben ist. Der Flüchtling kann dem Drübengebliebenen in der Rechtsnachweisung vorangehen. Damit hilft er ihm, wenn er auch einmal in die Lage kommt, wieder Recht als Recht, Unrecht als Unrecht zu bezeichnen. Daß sich die Machthaber und Nutznießer drüben dadurch bloßgestellt und gebrandmarkt fühlen, gerade das darf uns nicht hindern.
    Wir haben dem durch eine Reihe von Schutzbestimmungen Rechnung getragen, besonders in den §§ 12 und 41, die dafür sorgen, daß Ansprüche von Mitteldeutschen nicht verlorengehen können, auch wenn diese zur Zeit nicht imstande sind, sie geltend zu machen. Dahinter stehen sehr ausgiebige sorgfältige Überlegungen politischer und menschlicher Natur, über die wir uns aber im Ausschuß einig waren.
    Zweitens. Die Gewährung von Leistungen zu regeln war naturgemäß nicht die Aufgabe dieses Gesetzes; das eben ein „Feststellungsgesetz" ist. Diese Regelung bleibt der weiteren Gesetzgebung vorbehalten. Das Plenum beschließt heute nicht über einen Entschädigungsanspruch.
    Die Fraktionen haben sich jedoch schon im Dezember 1963 im Ausschuß zu der These bekannt, daß „nach erfolgter Schadensfeststellung an Flüchtlinge Leistungen gewährt werden sollen" . Das ist auch im Bericht enthalten.
    Ich betone persönlich, daß ich mich zu dieser These bekenne, übrigens auch bei der ersten Lesung des SPD-Gesetzentwurfes im März 1963 bekannt habe. Wir haben in den Ausschüssen solche Leistungen noch nicht konkretisiert und nicht spezifiziert. Wir haben ausdrücklich den Namen „Entschädigung" vermieden und mit Überlegung und Absicht auch das Wort „Ausgleichsleistungen" nicht gebraucht.
    Daß die aus ihrer mitteldeutschen Heimat Verdrängten „Ersatzleistungen für ihr Verlorenes" haben sollen, daß „der freie Staat in der Zeit der Spaltung Deutschlands die Verpflichtung hat, sie der Nachteile zu entheben, die sie durch ihren Eigentumsverlust haben auf sich nehmen müssen", das habe ich schon vor Jahren gesagt.
    Es kommt darauf an, hier Wege zu finden und Vorstellungen zu entwickeln, die gerecht und sinnvoll sind. Ich glaube nicht, daß es immer nur ein altes Schema sein muß. Es sind sehr wohl neue Vorstellungen denkbar, wie mit Erfolg aus dem Unrecht ein Recht — ich wiederhole: Recht —, aus dem Schaden drüben eine Abhilfe hier — ich sage: Abhilfe — geschaffen werden kann. Ich zweifle nicht, daß das in einer für alle Beteiligten befriedigenden Weise gelingen wird. Das gilt für die Zukunft, muß aber jetzt schon als Weg erkundet und festgelegt werden.
    Ich habe hier auch meine persönliche Stellung erwähnen müssen. Sie ist dem Kreis der Betroffenen
    und der Öffentlichkeit bekannt; man kann es nachlesen. Ich habe sie erwähnen müssen, weil mir jüngst im März im „Flüchtlingsanzeiger" in einem Artikel, der der Wahlmache dient, von dem Schreiber unter völliger Verdrehung einer Rede von mir unterstellt wurde, ich hätte die Flüchtlinge ausdrücklich aufgefordert, auf ihre Ansprüche zu verzichten und statt dessen ihr Elend zur Schau zu tragen. Ich erkläre hier: das ist eine Verleumdung. Daß ein einmal so ernst zu nehmendes Blatt ein solches Machwerk veröffentlicht, zeigt einen Niveauverlust, der bedenklich stimmt. Ich sage das hier in der Öffentlichkeit. Ich sage es um der vielen ehrlichen, anständigen Flüchtlinge willen, die so etwas lesen müssen und dadurch aufgehetzt werden.
    Aber wir verabschieden noch einen anderen Gesetzentwurf, das Flüchtlingsgesetz der SPD. Der Ausschuß empfiehlt Ihnen, ihn für erledigt zu erkläre. Ich bagatellisiere das durchaus nicht. Hier steckt im Kern die Anschauung des Flüchtlingsproblems und seiner Behandlung, die die Opposition seit vielen Jahren prononciert und beharrlich vertreten hat, die sie aber noch nie so geschlossen dargestellt hatte. Wir waren anderer Meinung, sowohl was die Regelung anlangt als auch wie die Begriffe und auch die gesetzliche Formung aussehen sollen. Das kann hier nicht durchdiskutiert werden. Sie haben Ihre Fahne hoch und weit sichtbar an den Mast eines Schiffes gebunden, und nun geht es unter. Aber so sind die Regeln des parlamentarischen Kampfes. In keinem Augenblick vom Herbst 1962 an konnten Sie überzeugt ,sein, daß das Ergebnis anders sein würde. Die Entscheidung fiel am 12. Dezember 1963 mit der Abstimmung über die sieben Thesen des Gesamtdeutschen Ausschusses. Alle späteren Anträge dieser Art konnten nur noch demonstrativ sein.
    Man soll einen Gegner nicht herabsetzen, und ich bin weit davon entfernt, den untergegangenen Entwurf nachträglich hier zu zerkleinern. Aber ich muß Ihnen etwas bezüglich der Methode sagen, mit der Sie nun dieses Faktum wettzumachen versuchen.
    Sie haben, Frau Kollegin Korspeter, am 27. Januar folgendes entwickelt, und am 19. März hat es Herr Schäfer geradezu faustdick wiederholt: Alles, was ,die Regierung eingebracht hat, ist schlecht, und schlecht ist alles, was die Regierungsparteien tun. Aber die verabschiedeten Fassungen sind durchaus annehmbar. Infolgedessen ist es eine einfache Rechnung, zu erklären, das Positive daran sei ein Werk der Opposition und ein Plus für sie. — So billig geht es nun doch nicht.
    Regierung und regierungstragende Fraktionen des Bundestages sind doch keineswegs identisch. Ich weiß nicht, ob das dem Kabinett und den zuständigen Ministern recht wäre. Wir sind freie gewissenhafte Abgeordnete genau wie Sie. Wir haben bei jedem Regierungsentwurf dieser Art sehr merkbar unsere Bedenken, zum Teil schon unsere Verbesserungsvorschläge angemeldet. Das wissen Sie; die einzelnen Akte dieser Auseinandersetzungen können Sie in den Protokollen der Ausschüsse nachlesen. Ich könnte Ihnen, Herr Schäfer, Beispiele für die Verbesserungen der letzten Fassung des Feststellungsgesetzes geben; die entscheidenden Fragen



    Eichelbaum
    haben wir schon in der ersten Beratungsstunde des Gesamtdeutschen Ausschusses vorgelegt und durchgesprochen. Also bitte, lassen Sie eine solche Geschichtsumdrehung schlechter Art. Ehre, wem Ehre gebührt. Aber alle Lorbeerblätter an einen Kopf — das welkt bald!
    Möge das Gesetz, das wir jetzt annehmen wollen, eine gute Station sein auf dem Wege zur Überwindung von Kriegsnot, von politischem Unrecht und von den Unheilfolgen der gewaltsamen Spaltung unseres Vaterlandes, mit der wir uns nicht abfinden werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Korspeter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Lisa Korspeter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Schon seit einer Reihe von Jahren haben die Flüchtlinge aus Mitteldeutschland die berechtigte Forderung erhoben, daß auch für sie eine gesetzliche Regelung geschaffen werden solle, nach der sie ihre durch die Flucht aus der Zone zurückgelassenen Vermögensverluste amtlich feststellen lassen können. Meine Fraktion begrüßt es deshalb, daß nun endlich die Zeit gekommen ist, durch ein Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz, wie es uns heute als Entwurf vorliegt, die Vermögensverluste in der Zone und im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin feststellen und beweissichern zu lassen.
    Ich möchte eines hier mit aller Deutlichkeit zum Ausdruck bringen: Es zeugt von der staatspolitischen Haltung der Flüchtlinge, daß sie mit so viel Geduld auf die Erfüllung ihrer Forderungen gewartet haben. Das ist um so bemerkenswerter — auch das muß ich in aller Deutlichkeit sagen —, als die Bundesregierung auf die Forderungen der Flüchtlinge sehr oft eine ablehnende Haltung zeigte,

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    und zwar aus Gründen, die unseres Erachtens einer Prüfung nicht standhalten und daher stets unberechtigt waren oder die, wollte man der Bundesregierung folgen, auch heute noch bestehen würden; denn es hat sich in unserer Haltung zur Zone nichts geändert.
    Ich betone dies so ausdrücklich, weil ich der Bundesregierung diesen Vorwurf nicht ersparen kann. Herr Kollege Eichelbaum, trotz Ihrer Ausführungen muß ich sagen, daß die Regierung und auch die Regierungskoalition erst dann in allen Angelegenheiten gegenüber den Flüchtlingen eine gesetzgeberische Regelung vorgenommen haben, als sie durch die Initiative der Opposition dazu genötigt wurden, etwas zu tun, um vor den Flüchtlingen bestehen zu können!

    (Beifall bei der SPD.)


    (V o r sitz: Vizepräsident Schoettle.)

    Bereits im Frühjahr 1963 hat die SPD-Bundestagsfraktion den Entwurf eines Flüchtlingsgesetzes ein-
    gebracht. Mit ihm sollte das Anerkennungsverfahren
    nach §§ 3 und 4 des Bundesvertriebenengesetzes abgeschafft und das Notaufnahmeverfahren durch ein Eingliederungsverfahren ersetzt werden; außerdem sah es die Feststellung der Vermögensverluste in der Zone und im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin vor und trug für deren Entschädigung Sorge. Dieser Gesetzentwurf, den wir vorlegten, war in sich geschlossen und entsprach auch in allen Punkten den Interessen der Flüchtlinge. die dies der SPD-Bundestagsfraktion wiederholt bescheinigt haben.
    Wir sahen uns zur Einbringung dieses Entwurfs damals veranlaßt, nachdem die Bundesregierung — ich muß das in aller Eindeutigkeit hier sagen — sich seit Jahren ständig geweigert hatte, den Deutschen aus Mitteldeutschland und aus Ostberlin ein gerechtes Eingliederungsverfahren zuteil werden zu lassen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Erst nach unserem Entwurf hat die Bundesregierung einen eigenen Entwurf eingebracht, eben den Entwurf, den wir heute in zweiter und dritter Lesung beraten.
    Wir alle wissen, meine Herren und Damen, daß dieser Entwurf von den Flüchtlingen damals mit tiefer Enttäuschung aufgenommen wurde — mit Enttäuschung deshalb, weil er keine Wertfestsetzung vorsah, die mit Recht von den Flüchtlingen gefordert wurde. Ihnen ging es darum, klar und eindeutig einen Wertbescheid über die Höhe der erlittenen Verluste in die Hand zu bekommen. Die Bundesregierung dagegen hatte leider in ihrem Entwurf kein Verständnis für diese berechtigten Wünsche und Forderungen der Flüchtlinge gezeigt. Das wurde ihr sowohl von den Flüchtlingen als auch von der Vertretung der Länder im Bundesrat bescheinigt. Erst danach, nachdem der Gesetzentwurf im ersten Durchgang den Bundesrat passiert hatte, entschloß sich die Bundesregierung, dem Vorschlag des Bundesrates zu folgen und die Vermögensverluste in der Zone und in Ostberlin feststellen zu lassen.
    Meine Herren und Damen, ich finde, daß sich die Bundesregierung mit diesem Verhalten eigentlich in eine etwas merkwürdige Situation gebracht hat. Bis vor kurzem weigerte sie sich beharrlich, den Flüchtlingen eine echte Schadensfeststellung zu ermöglichen. Der ursprüngliche Entwurf beweist es. Ich bin sicher, und ich glaube, wir alle sind sicher: so, wie die Bundesregierung damals die Ablehnung der Schadensfeststellung als berechtigt begründete, wird sie heute dieses Gesetz als große Tat der Bundesregierung herausstellen, obwohl der dem Gesetz zugrunde liegende politische Sachverhalt unverändert derselbe geblieben ist.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Die Bundesregierung kann deshalb — auch wenn Sie, Herr Kollege Kühn, den Kopf schütteln — den Vorwurf der Konzeptionslosigkeit nicht abweisen. Die Einstellung der Bundesregierung zu diesen innenpolitischen Dingen zwingt mich, diesen Vorwurf auszusprechen.
    Nun komme ich, meine Herren und Damen, zu einem Punkt, der Einzelheiten des Gesetzentwurfs betrifft. Wir müssen uns darüber klar sein, daß die



    Frau Korspeter
    auf die Bundesregierung zurückführende Verzögerung nicht nur die an sich schon bestehende Beweisnot vergrößert hat; auch der Tod vieler Flüchtlinge hat die Hoffnung vieler unmittelbar Geschädigter zunichte gemacht, gerecht eingegliedert zu werden. Meine Fraktion ist der Auffassung, daß die Feststellung der in Mitteldeutschland und in Ostberlin eingetretenen Vermögensverluste großzügig durchgeführt werden muß und in keiner Weise mit einer nochmaligen politischen Überprüfung der Flüchtlinge in Zusammenhang gebracht werden darf.
    Ich betone das deshalb, weil die Bundesregierung auch eine gewisse Schuld daran trägt, wenn der einzelne Feststellungsberechtigte sich zehn Jahre nach der Flucht wegen der eben von mir erwähnten Beweisnot nicht mehr in der Lage sehen könnte, das politische Motiv für die Ursache seines Schadens beweisen zu können. Deshalb muß die Bundesregierung bei der Durchführung dieses Gesetzes dafür Sorge tragen, daß die Mittel und Maßnahmen zur Errichtung des sowjetzonalen Machtbereichs allen Behörden und Organen, die mit diesem Gesetz befaßt werden, bekannt sind. Alle Behörden und Organe müssen davon ausgehen, daß das gesteckte Ziel aller Maßnahmen im sowjetzonalen Machtbereich die Ausschaltung der gesamten Privatwirtschaft zugunsten einer autoritär gelenkten Wirtschaft war und ist. Und wir wissen, daß es auch das Bundesverfassungsgericht so entschieden hat.
    Hier würde es insbesondere die Aufgabe der Bundesregierung — durch das gesamtdeutsche Ministerium — sein, darauf zu achten, daß mit der Durchführung dieses Gesetzes in der Bundesrepublik kein Streit über die Unrechtsmaßnahmen in der Zone anhebt und unsere Gerichte etwa dazu aufgerufen würden, die Liquidierung des Privatunternehmertums in der Zone zu sanktionieren. Anlaß zu dieser besorgten Äußerung bekomme ich dadurch, daß der Gesetzentwurf einen Schaden als feststellbar nur dann anerkennt, wenn er im Zusammenhang mit den nach der Besetzung entstandenen politischen Verhältnissen eingetreten ist. Diese Abhängigkeit ist zwar folgerichtig — ich gebe das zu —, aber sie kann beim Nachweis der politischen Motive zu großen Schwierigkeiten für den Antragsteller führen, und wir, glaube ich, sind alle der Meinung: das soll, das muß vermieden werden.

    (Abg. Eichelbaum: Maßgeblich ist der Wortlaut des Gesetzes!)

    Es muß auch dafür Sorge getragen werden, daß die Behörden sich bei der Durchführung des Gesetzes nicht über glaubhaft gemachte Angaben hinwegsetzen und generell keine überspitzten Beweisforderungen stellen dürfen.

    (Abg. Rehs: Sehr richtig!)

    Zum Schluß möchte ich noch das tiefe Bedauern meiner Fraktion zum Ausdruck bringen, daß der Teil unseres Flüchtlingsgesetzentwurfs, der die Entschädigung der festgestellten Vermögensverluste vorsieht, im Ausschuß von der Regierungskoalition abgelehnt wurde und daß dieser Entwurf heute nach dem Willen der Regierungskoalition als erledigt erklärt werden soll,

    (Abg. Eichelbaum: Was soll's denn?)

    obwohl — Herr Kollege Eichelbaum — er in der Sache nicht erledigt ist.

    (Abg. Eichelbaum: Aber das hätten Sie doch im Ausschuß vorbringen müssen!)

    — Eben, das haben wir ja gesagt. Sie haben gegen unsere Stimmen — —

    (Zuruf des Abg. Kuntscher.)

    — Entschuldigen Sie, Herr Kollege Kuntscher, gegen unsere Stimmen — —

    (Abg. Kuntscher: Ein Antrag, der im Ausschuß erledigt wird, kann doch nicht zehn Jahre weiterbestehen! Das gibt es nicht!)

    — Gegen unsere Stimmen ist unser Flüchtlingsgesetzentwurf im Ausschuß als erledigt erklärt worden. Das ist für mich um so erstaunlicher, als ich heute in einer Notiz der Liberal-Demokratischen Korrespondenz, die der Freien Demokratischen Partei gehört, etwas gelesen habe, was ich Ihnen nicht vorenthalten möchte. Dieser Artikel stammt von Herrn Kollegen Schmidt. Dort steht:
    Um auch den vierten Schritt bei der sozialen und rechtlichen Gleichstellung noch in dieser Legislaturperiode wenigstens vorbereiten zu können, wird die FDP im Rahmen ihrer Überlegungen für eine 18. Novelle zum LAG den Vorschlag machen, auf dem Wege von Darlehensgebungen eine gewisse Entschädigungsmöglichkeit einzubauen.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Dieses Darlehen sollte zinslos bis zu einer Endregelung gegeben werden.
    Liebe Kollegen von der FDP! Was fordert unser Flüchtlingsgesetzentwurf? Zinslose Darlehen!

    (Abg. Rehs: Eben! Eben!)

    Was hindert Sie deshalb eigentlich, heute im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Beweissicherungsgesetzes unsere Vorschläge zur Entschädigung anzunehmen?

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Das frage ich mich, und ich finde es billig und beqem, es jetzt hier als Versprechen für eine kommende Zeit hinzustellen. Ich frage mich: Lehnt man eigentlich unseren Vorschlag ab, weil er von der Sozialdemokratie kommt, oder will man daraus einen Wahlschlager machen?

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Ich meine, es trifft die Gruppe der Flüchtlinge ganz besonders hart, daß wir hier die Entschädigungsvorschläge ablehnen, weil die Flüchtlinge ihre Wünsche und Vorstellungen niemals unter Außerachtlassung der staatspolitischen Möglichkeiten und der finanziellen Grenzen gestellt und verfolgt haben. Diese Ablehnung heute trifft insbesondere die alten der ehemals selbständigen Flüchtlinge und die, die sich wieder selbständig machen wollen, weil ihnen eine ausreichende Sicherung fehlt.
    Lassen Sie mich schließen. Mit diesem Gesetzentwurf ist die rechtliche Gleichstellung der Flüchtlinge mit den Heimatvertriebenen nicht vollzogen.



    Frau Korspeter
    Eine solche Gleichstellung werden wir erst mit einer Entschädigungsleistung erreichen, und ich darf Ihnen sagen, die sozialdemokratische Bundestagsfraktion wird sich nach wie vor darum bemühen, eine solche Entschädigung, eine solche Gleichstellung der Flüchtlinge mit den Heimatvertriebenen herbeizuführen.

    (Beifall bei der SPD.)