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    Deutscher Bundestag 175. Sitzung Bonn, den 25. März 1965 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Bartsch 8745 A Fragestunde (Drucksache IV/3227) Frage des Abg. Mischnick: Parteien in der Sowjetzone Dr. Mende, Bundesminister . . . 8745 D Mischnick (FDP) 8745 D Schwabe (SPD) 8746 A Dr. Mommer (SPD) 8746 A Dr. Schäfer (SPD) 8746 C Fragen der Abg. Frau Meermann: Schweinefleischpreise Schwarz, Bundesminister 8747 A Frau Meermann (SPD) 8747 B Frage des Abg. Dürr: Rückgabe veralteter Fernsprechbücher 8747 D Fragen der Abg. Frau Freyh (Frankfurt) : Verwaltungsabkommen mit den Ländern über Ausbildungsförderung Dr. Heck, Bundesminister 8748 B Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . . 8748 B Dr. Schäfer (SPD) 8748 D Dr. Lohmar (SPD) 8749 A Behrendt (SPD) 8749 A Rollmann (CDU/CSU) 8749 B Frage des Abg. Dr. Mommer: Subventionen für den Tabakanbau Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 8749 C Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Kürzungen im Etat der Kulturabteilung des Auswärtigen Amts Lahr, Staatssekretär 8749 D Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 8749 D Dr. Huys (CDU/CSU) . . . . . 8750 A Dr. Schäfer (SPD) 8750 B Frage des Abg. Strohmayr: Neue deutsche Schule in Barcelona Lahr, Staatssekretär . . . . . . 8750 C Strohmayr (SPD) . . . . . . . 8750 C Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . . 8751 A Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 8751 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Einführung der L-Besoldung Höcherl, Bundesminister . . . . . 8751 C Sänger (SPD) . . . . . . . . . 8751 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 8751 D Dr. Huys (CDU/CSU) . . . . . . 8752 A Hübner (CDU/CSU) . . . . . . . 8752 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 Fragen dès Abg. Strohmayr: Parlamentsdelegation von Zambia Höcherl, Bundesminister 8752 B Strohmayr (SPD) 8752 C Dr. Schäfer (SPD) 8752 D Kahn-Ackermann (SPD) 8753 A Fragen des Abg. Rollmann: Erhöhung des Hauptbetrages aus dem Arbeitslosengeld und der Arbeitslosen-hilf e Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8753 C Frage des Abg. Reichmann: Auswirkungen der vermögenswirksamen Tarifvereinbarungen Dr. Claussen, Staatssekretär . . 8753 D Reichmann (FDP) 8754 A Schmidt (Kempten) (FDP) 8754 B Frage des Abg. Dröscher: Automation Dr. Claussen, Staatssekretär . . 8754 C Dröscher (SPD) 8754 D Matthöfer (SPD) . . . . . . . 8355 A Frage des Abg. Dröscher: Internationale Arbeitstagung „Automation — Risiko und Chance" Dr. Claussen, Staatssekretär . . 8755 A Dröscher (SPD) 8755 B Matthöfer (SPD) 8755 D Frage des Abg. Dr. Schneider (Saarbrücken) : Waffenlieferungen aus anderen Ländern nach Israel 8756 A Frage des Abg. Dr. Schneider (Saarbrücken) : Waffenlieferungen in andere Länder . 8756 A Fragen des Abg. Haase (Kellinghusen) : Zusatzfragebogen für zivile Bewerber bei der Bundeswehr — Standortbereich Wentorf Gumbel, Staatssekretär 8756 B Haase (Kellinghusen) (SPD) . . .8756 D Schwabe (SPD) . . . . . . . 8757 A Sänger (SPD) 8757 B Frau Meermann (SPD) 8757 D Cramer (SPD) 8757 D Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Nordtangente zwischen Karlsruhe und Neureut 8758 A Fragen des Abg. Hansing: Richtlinien über Nutzungsgebühren für Steg- und Bojenfelder auf bundeseigenen Wasserstraßen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8758 C Hansing (SPD) . . . . . . . . 8758 D Frage des Abg. Hansing: Berufsschiffahrt — Sportschiffahrt Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8759 B Sammelübersicht 43 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache IV/3207) . . . . . . . . 8759 C Entwurf eines Achten Strafrechtsänderungsgesetzes (Drucksachen IV/2965 [neu], IV/3220 [Anlage 1]) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Berechnung strafrechtlicher Verjährungsfristen und zur Änderung des Strafverfahrensrechts (Drucksache IV/3220 [Anlage 2]), mit Entwurf eines Gesetzes zur Einfügung eines Artikels 102 a in das Grundgesetz (SPD) (Drucksache IV/3161) und mit Entwurf eines Achten Strafrechtsänderungsgesetzes (SPD) (Drucksache IV/3162) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen IV/3220, zu IV/3220) — Zweite und dritte Beratung — Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) . . . . 8760 A Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) . . . 8760 B Jahn (SPD) 8762 B Dr. Jaeger (CDU/CSU) 8764 A Erler (SPD) 8768 C Benda (CDU/CSU) 8770 A Dr. Dehler (FDP) . . . . . . . 8771 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 8774 A Dr. Barzel (CDU/CSU) 8774 C Busse (FDP) . . . . . . . . 8775 A Dr. Haußmann, Minister des Landes Baden-Württemberg 8777 C Dr. von Merkatz (CDU/CSU) . . 8779 B Dr. Arndt (Berlin) (SPD) 8781 D Spitzmüller (FDP) 8784 B Dr. Bucher, Bundesminister . . . 8785 A Memmel (CDU/CSU) 8785 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 8786 A Spies (CDU/CSU) 8788 B Rasner (CDU/CSU) 8790 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 III Entwurf- eines Gesetzes zur Änderung des Mutterschutzgesetzes und der Reichsversicherungsordnung (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3125 [neu]) in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über Versorgungsmaßnahmen für werdende Mütter und Wöchnerinnen (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3170) — Erste Beratung — Frau Dr. Pannhoff (CDU/CSU) . . . 8791 C Frau Rudoll (SPD) . . . . . . . 8792 D Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) . 8796 B Frau Dr. Heuser (FDP) . . . . . 8798 A Dr. Hamm (FDP) 8800 A Entwurf eines Gesetzes über die Beweissicherung und Feststellung von Vermögensverlusten in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und im Sowjetsektor von Berlin (Beweissicherungsgesetz) (Drucksache IV/1994); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache IV/3126) in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Rechte der Flüchtlinge aus der sowjetischen Besatzungszone und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (Flüchtlingsgesetz) (Drucksache IV/694) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache IV/3126) — Zweite und dritte Beratung — Eichelbaum (CDU/CSU) 8800 D Frau Korspeter (SPD) 8803 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 8805 A Lemmer, Bundesminister 8806 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu § 4 Abs. 4 des Altsparergesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/3196) — Erste Beratung — . . 8808 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Bewertungsgesetzes, des Steuersäumnisgesetzes, der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1965) (Drucksachen IV/2400, IV/1203, IV/1347, IV/1555, IV/1567, IV/1754, IV/2047, IV/2342, IV/2857, IV/2945 [neu]) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3219) ; Zweiter Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/3189, zu 3189) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (SPD) (Drucksache IV/1567); Zweiter Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/3189, zu IV/3189) — Zweite und dritte Beratung —, dem Zweiten Schriftlichen Bericht des Finanzausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Besold, Wieninger, Burgemeister, Riedel (Frankfurt), Gewandt u. Gen. betr. steuerliche Rücklagen des Anlagevermögens (Drucksachen IV/1754, IV/31.89, zu IV/3189) und dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Dr. Imle, Mertes, Dr. Supf, Opitz u. Gen.) (Drucksache IV/1161); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3193) — Zweite Beratung — Dr. Imle (FDP) 8808 D Meis (CDU/CSU) . . . . . . 8811 C Schoettle, Vizepräsident 8813 B Dr. Eppler (SPD) . . . . . . . 8813 B Dr. Schwörer (CDU/CSU) 88,16 B Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 8819 B Opitz (FDP) 8820 D Ollesch (FDP) 8822 D Dr. Eckhardt (CDU/CSU) 8824 A Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . 8824 C Entwurf eines Gesetzes über die Anzeige der Kapazitäten von Erdöl-Raffinerien und von Erdöl-Rohrleitungen (Drucksache IV/2953) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/3166, zu IV/3166) — Zweite und dritte Beratung — 8825 B Entwurf eines Gesetzes über die Umsatzsteuerstatistik für das Kalenderjahr 1964 (Drucksache IV/2847) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3210) — Zweite und dritte Beratung — 8825 C Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Abg. Dr. Serres u. Gen.) (Drucksache IV/3058) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3225) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 8825 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abschöpfungserhebungsgesetzes (Abg. Dr. Serres u. Gen.) (Drucksache IV/2991); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3226) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 8826 A IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 Entwurf eines Gesetzes zu dem Zollabkommen von Brüssel vom 1. März 1956 über Carnets E.C.S. für Warenmuster nebst Unterzeichnungsprotokoll (Abg. Diebäcker, Dr. Artzinger, Dr. Imle, Burckardt, Bäumer, Junker u. Gen.) (Drucksache IV/3004) ; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache IV/3216) — Zweite und dritte Beratung — . . . 8826 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zollübereinkommen von Brüssel vom 6. Dezember 1961 über das Carnet A.T.A. für die vorübergehende Einfuhr von Waren (Abg. Diebäcker, Dr. Artzinger, Dr. Imle, Burckardt, Bäumer, Junker u. Gen.) (Drucksache IV/3005) ; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache IV/3217) — Zweite und dritte Beratung — 8826 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrts- und Rheinschiffahrtssachen (Drucksache IV/1709); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/3208) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Hauser (CDU/CSU) . . . . . 8826 D Entwurf einer Bundes-Tierärzteordnung in der Fassung der Beschlüsse des Bundestages in zweiter Beratung (Drucksachen IV/2294, IV/2988) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache IV/3197) — Dritte Beratung— 8827 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Neuordnung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen (Abg. Dr. Dittrich, Büttner, Dorn u. Gen.) (Drucksache IV/3094) — Erste Beratung — . . . . . . . . 8827 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Dr. Imle, Jacobi [Köln] u. Gen.) (Drucksache IV/3140) — Erste Beratung — 8827 C Entwurf eines Gaststättengesetzes (Druck- sache IV/3147) — Erste Beratung — . . . 8827 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundessozialhilfegesetzes (Drucksache IV/3150) — Erste Beratung — 8827 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation (Drucksache IV/3167) — Erste Beratung — 8828 A Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik auf dem Gebiet des Wohnungswesens (Wohnungsstichprobengesetz 1965) (Drucksache IV/3198) — Erste Beratung — . . . . . 8828 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Viehseuchengesetzes (Drucksache IV/3203) — Erste Beratung — 8828 B Entwurf eines Sechsten Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Sechstes Änderungsgesetz zum AVAVG) (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/3165) — Erste Beratung — . . 8828 C Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des früheren reichseigenen Gesandschaftsgrundstücks in Bangkok (Drucksachen IV/3032,IV/3178) 8828 C Ubersicht 28 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/3153) 8828 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft über den Vorschlag der Kommission der EAG für Richtlinien des Rats zur Änderung der Richtlinien vom 2. Februar 1959 zur Festlegung der Grundnormen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte gegen die Gefahren ionisierender Strahlungen (Drucksachen IV/2934, IV/3195) 8829 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kornmission der EWG für eine Verordnung des Rats betreffend Gemeinschaftsbeiträge für die Berufsumschulung von landwirtschaftlichen Erwerbstätigen, die innerhalb der Landwirtschaft ihren Beruf wechseln möchten, sowie für eine Verordnung des Rats betreffend Gemeinschaftsbeiträge zur Förderung der Fachausbildung von Beratern der Informationsstellen für Berufswechsel für landwirtschaftliche Erwerbstätige (Drucksachen IV/3078, IV/3235) . . 8829 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Festsetzung der Erstattungen bei der Erzeugung von Getreide- und Kartoffelstärke für das Wirtschaftsjahr 1964/1965 (Drucksachen IV/2705, IV/3218) 8829 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 V Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1961 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache IV/3052) . . . . . . . . 8829 C Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1961 (Drucksachen IV/1180, IV/3128) . . . . 8829 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Zehnte, Zwölfte und Vierzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksachen IV/3098, IV/3144, IV/3145, IV/3213) in Verbindung mit dem Schriftlichen Bericht des Außenhandelsausschusses über die Verordnung über Änderung von Zollkontingenten für das Kalenderjahr 1964 (Drucksachen IV/3146, IV/3215) 8829 D Bericht des Außenhandelsausschusses über die Elfte und Neunte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksachen IV/3091, IV/3212, IV/3143, IV/3214) 8830 A Nächste Sitzung 8830 C Anlagen 8831 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 8745 175. Sitzung Bonn, den 25. März 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 8831 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr.-Ing. Balke 31.3. Bäumer 3. 4. Bergmann * 26. 3. Berlin 27. 3. Blachstein 10. 4. Blumenfeld 25. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 9. 4. Dopatka 26. 3. Etzel 25. 3. Dr. Dr. h. c.Friedensburg * 26. 3. Haage (München) 30. 4. Hahn (Bielefeld) * 27. 3. Dr. Dr. Heinemann 26. 3. Hermsdorf 25. 3. Höhne 26. 3. Illerhaus * 26. 3. Dr. Jungmann 12. 4. Kalbitzer 26. 3. Frau Dr. Kiep-Altenloh 25. 3. Dr. Kopf 26. 3. Krug 25. 3. Kulawig 15. 4. Lenz (Bremerhaven) 29. 3. Lücker (München) * 26. 3. Maier (Mannheim) 31. 3. Majonica 25. 3. Marx 26. 3. Metzger 31. 3. Michels 25. 3. Neumann (Allensbach) 25. 3. Reichhardt 2. 4. Ritzel 15. 4. Schlick 15.4. Dr. Schmid (Frankfurt) 9. 4. Dr. Schneider (Saarbrücken) 27. 3. Dr. Starke 25. 3. Stooß 25. 3. Dr. Süsterhenn 27. 3. Theis 3. 4. Wehking 25. 3. Wehner 2. 4. Weinkamm * 26. 3. Werner 25. 3. Wienand 31.3. Wilhelm 10. 4. b) Urlaubsanträge Frhr. zu Guttenberg 3. 4. Herold 30. 4. Dr. h. c. Jaksch 2. 4. Krüger 9. 4. Windelen 31. 3. Wischnewski 2. 4. *Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 601 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Steueränderungsgesetzes 1965 (Drucksachen IV/2400, IV/1203, IV/1347, IV/1555, IV/2342, IV/2857, IV/2945 (neu), IV/3199). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 erhält Nr. 14 folgende neue Fassung: ,14. § 34 a erhält die folgende Fassung: „§ 34 a Steuerfreiheit des Mehrarbeitslohns und bestimmter Zuschläge zum Arbeitslohn (1) Besondere, durch Gesetz oder Tarifvertrag festgelegte Vergütungen für Mehrarbeit einschließlich der durch Gesetz oder Tarifvertrag festgelegten Zuschläge für Mehrarbeit (Mehrarbeitslohn) sind bei Arbeitnehmern steuerfrei, wenn der Mehrarbeitslohn jeweils nach der im einzelnen festgestellten Mehrarbeit besonders ermittelt wird. Mehrarbeit im Sinn des Satzes 1 ist Arbeit, die über die Dauer der durch Gesetz oder Tarifvertrag festgelegten regelmäßigen Arbeitszeit, mindestens jedoch über 45 Stunden in der Woche hinaus geleistet wird. Bereitschaftsdienst und Wartezeit gelten nicht als Mehrarbeit im Sinn dieser Vorschrift. (2) Die durch Gesetz oder Tarifvertrag festgelegten Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind bei Arbeitnehmern steuerfrei. (3) Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 sind bei Dienstverhältnissen entsprechend anzuwenden, die nicht an einen Tarifvertrag gebunden sind, die jedoch auf Grund besonderer Vereinbarungen nach den Bestimmungen eines Tarifvertrages behandelt werden, der für Dienstverhältnisse der gleichen Art gilt. (4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Bestimmungen zu treffen über die Berechnung der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, wenn diese Zuschläge in den Vergütungen für die Sonntags-, Feiertagsoder Nachtarbeit enthalten sind." ' Bonn, den 24. März 1965 Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 602 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Steueränderungsgesetzes 1965 (Drucksachen IV/2400, IV/1203, IV/1347, IV/1555, IV/2342, IV/2857, IV/2945 (neu), IV/3199). 8832 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird folgende Nr. 14 a eingefügt: ,14 a. In § 34 b Abs. 3 Ziff. 3 wird am Ende des Buchstaben b der Punkt durch ein Komma ersetzt; der folgende Buchstabe c wird angefügt: „c) soweit sie den doppelten Nutzungssatz übersteigen, nach einem Viertel der Steuersätze der Ziffer 1." Bonn, den 24. März 1965 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Schultz und Fraktion Anlage 4 Umdruck 604 (neu) Entschließungsantrag der Abgeordneten Frau Funcke (Hagen), Dr. Hamm (Kaiserslautern), Dr. Dittrich, Frau Dr. Hubert und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Steueränderungsgesetzes 1965 (Drucksachen IV/2400; IV/1203,IV/1347, 1V/1555, IV/2342, IV/2857, IV/2945 (neu), IV/3189). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die Körperschaftsteuerbefreiung für öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen von Berufgruppen nach § 4 Abs. 1 Ziff. 10 KStG erneut zu überprüfen und eine Verbesserung vorzuschlagen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß bei Berufsgruppen mit langen Ausbildungszeiten höhere jährliche Leistungen zu erbringen sind als bei frühem Berufseintritt, wie er bei den Versicherten gemäß der Reichsversicherungsordnung die Regel ist. Bonn, den 25. März 1965 Frau Funcke (Hagen) Dr. Hamm (Kaiserslautern) Dr. Aschoff Dr. Danz Deneke Frau Dr. Heuser Dr. Hoven Dr. Imle Schmidt (Kempten) Schultz Spitzmüller Weber (Georgenau) Dr. Dittrich Frau Blohm Dr. Eckhardt Dr. Elbrächter Frau Engländer Frau Haas Frau Dr. Hubert Dr. Schmidt (Offenbach) Dr. Tamblé Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesminister Dr. Bucher vom 19. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Matthöfer (Drucksache IV/3155, Fragen IV/4, IV/5 und IV/6) : Um welche Staatsoberhäupter handelt es sich bei den Ermittlungsverfahren nach § 104 StGB, bei denen keine Strafverlangen der betreffenden ausländischen Regierungen vorlagen? Welche ausländischen Regierungen wurden wie oft von Bundesbehörden davon benachrichtigt, daß das betreffende Staatsoberhaupt angeblich in der Bundesrepublik beleidigt wurde? Wie oft wurde die Bundesregierung von ausländischen Behörden davon unterrichtet, daß unser Staatsoberhaupt in dem betreffenden Land beleidigt worden sein soll? Der Bundesminister des Auswärtigen, unter dessen Geschäftsbereich Ihre Anfragen in der Drucksache aufgeführt waren, konnte die Fragen wegen Zeitablaufs in der Fragestunde nicht mehr beantworten. Er hat mich als zuständiges Mitglied der Bundesregierung nachträglich gebeten, die Beantwortung zu übernehmen. Ich darf Ihnen hiermit gemäß § 10 Abs. 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (Teil II) schriftlich wie folgt antworten: Frage IV/4: Wie ich schon in der Fragestunde am 18. Februar 1965 (Bericht über die 165. Sitzung des Deutschen Bundestages, S. 8173/4) betont habe, sind nach dem Gesetz (vgl. auch Richtlinien für das Strafverfahren, Nr. 207) Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Vergehens gegen § 103 StGB nicht davon abhängig, ob ein Strafverlangen der ausländischen Regierung (§ 104 a StGB) gestellt ist. Nach den mir vorliegenden Unterlagen sind Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung folgender Staatsoberhäupter geführt worden: Schah von Iran 5 Verfahren In drei Fällen hatte die persische Regierung vorher ein Strafverlangen gestellt. General Franco 2 Verfahren General de Gaulle 1 Verfahren König Leopold von Belgien 1 Verfahren Die belgische Botschaft hatte zu- vor Vorstellungen erhoben. Königin Juliane der Niederlande 1 Verfahren Staatspräsident Segni 1 Verfahren. Frage IV/5: Von einer Ausnahme abgesehen, hat die Bundesregierung nach dem Sachverhalt es nicht für erforderlich gehalten, die betreffende ausländische Regierung zu unterrichten. Die Ausnahme betrifft das Verfahren, in welchem die Staatsanwaltschaft Han- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 8833 nover im Jahre 1955 wegen des Verdachts einer Beleidigung der Königin Juliane der Niederlande ermittelt hat. In diesem Falle hatte das Auswärtige Amt die niederländische Botschaft unterrichtet. Die Regierung des Königreichs der Niederlande hat jedoch von einem Strafverlangen abgesehen. Frage IV/6: Ausländische Behörden haben die Bundesregierung bisher in keinem Fall davon unterrichtet, daß der Präsident der Bundesrepublik Deutschland im Ausland beleidigt worden sein soll. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache IV/3227, Fragen XI/7 und XI/8) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Hilfsmaßnahmen für Unfälle, die sich auf den Autobahnen ereignen, oft dadurch entscheidend verzögert werden, daß die Notrufe von den Rufsäulen der Autobahnen lediglich an die zuständige Autobahnmeisterei, dagegen nicht an die Autobahnpolizeiwache oder an den Unfallrettungsdienst gehen? Ist die Bundesregierung bereit, dafür zu sorgen, daß die Rufsäulen der Autobahnen auch eine direkte Verbindung zu der Autobahnpolizeiwache und dem Unfallrettungsdienst erhalten? Es gibt Fälle, bei denen nach Unfällen auf Autobahnen entscheidende Verzögerungen in der Hilfeleistung eingetreten sind. Das sind jedoch glücklicherweise Ausnahmen, denn im allgemeinen werden nach Eingang der Unfallmeldung über die Notrufanlage durch die verständigte Autobahnmeisterei sofort die Verkehrspolizei und der dem Unfallort zunächst stationierte Unfallrettungsdienst fernmündlich über das öffentliche Netz verständigt und zur Unfallstelle hinbeordert. Die Bundesregierung kann von den Notrufsäulen der Autobahnen leider keine direkte Verbindung zu der Autobahnpolizeiwache und dem Unfallrettungsdienst einrichten lassen, weil dies fernmeldetechnisch nicht durchführbar und fernmelderechtlich nicht zulässig wäre. Sie hat dagegen, um Mißverständnisse durch Hörfehler und unvollständige Angaben des die Unfallmeldung erstattenden Säulenbenutzers möglichst auszuschalten, die Abfrageeinrichtung der Notrufsäulen bei den Autobahnmeistereien in den letzten Jahren technisch verbessert. Im Zusammenhang damit kann jetzt auch eine Autobahnpolizeiwache in ein bei der Autobahnmeisterei über die Notrufanlage einlaufendes Unfallgespräch nach entsprechender kurzer Ankündigung als 3. Teilnehmer mit hinzugeschaltet werden, aus fernmeldetechnischen und fernmelderechtlichen Gründen aber nur dann, wenn sich die Polizeiwache in unmittelbarer Nähe der Autobahnmeisterei befindet und mit ihr über ein besonderes Kabel verbunden ist. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Imle (Drucksache IV/3227, Frage XI/10) : Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, bei der Lufthansa für den innerdeutschen Verkehr sicherzustellen, daß für Abgeordnete des Deutschen Bundestages bis 24 Stunden vor Abgang des Flugzeuges zwei Plätze in jeder Maschine reserviert bleiben? Leider ist es der Bundesregierung nicht möglich, Ihrem Wunsch zu entsprechen. Die Lufthansa ist als Aktiengesellschaft gehalten, nach normalen kaufmännischen Gesichtspunkten zu arbeiten. Es erscheint daher nicht vertretbar, eine bestimmte Anzahl von Plätzen für den Fall frei zu halten, daß sie von Mitgliedern des Bundestages benötigt werden. In solchen Fällen würde die Lufthansa Gefahr laufen, daß diese Plätze zum Schluß unbenutzt bleiben; das muß zu erheblichen Mindereinnahmen führen, für die niemand aufzukommen bereit sein dürfte. Ich bin aber der Überzeugung, daß die Engpässe, die zeitweise jetzt noch auf innerdeutschen Fluglinien zutage treten und die Herren Kollegen behindern, durch die bevorstehende Vergrößerung der Lufthansaflotte zunehmend überwunden werden. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ramms (Drucksache IV/3227, Fragen XI/11 und XI/12) : Liegen dem Bundesverkehrsministerium Erfahrungen über den Gebrauch von Spikesreifen vor? Ist damit zu rechnen, daß Spikesreifen auch im kommenden Winter zugelassen werden? Zu Ihrer ersten Frage: Es liegen bisher nur Teilerfahrungen vor, die für eine endgültige Regelung noch nicht ausreichen. Die Verwendung von Winterreifen mit Spikes ist deshalb im Winter 1964/65 nur vorläufig gestattet worden. Zu Ihrer zweiten Frage: Vom Winter 1965/66 ab ist mit einer endgültigen Regelung zu rechnen, nach der Winterreifen mit Spikes in den Wintermonaten unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Zur Klärung der auftretenden Fragen sind zwei Forschungsaufträge an namhafte Forscher vergeben worden. 8834 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Tamblé (Drucksache IV/3227, Fragen XI/16 und XI/17) : In welchen ausländischen Staaten sieht sich die Deutsche Lufthansa bei der Schaffung neuer oder beim Ausbau bestehender Flugverbindungen einer Benachteiligung wegen des Einspruchs nationaler Luftfahrtgesellschaften ausgesetzt? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu treffen, um eine Diskriminierung, wie sie in Frage XI/16 bezeichnet ist, auszuschließen? Ein Einspruch ausländischer nationaler Luftverkehrsgesellschaften gegen die Schaffung neuer oder den Ausbau bestehender Fluglinien der Deutschen Lufthansa ist bisher — abgesehen von den Widerständen bei den Verhandlungen über bilaterale Luftverkehrsabkommen — nach außen hin nur in einem Fall sichtbar in Erscheinung getreten und zwar in den USA. Die amerikanischen Gesellschaften Braniff und Panagra haben in dem Verfahren vor der amerikanischen Luftfahrtbehörde gegen das Vorhaben der Lufthansa, eine Fluglinie über New York nach Südamerika einzurichten, Einspruch eingelegt, obwohl die Vereinigten Staaten der Bundesrepublik Deutschland dieses Recht vertraglich zugestanden hatten. Darüber hinaus haben beide Gesellschaften gerichtliche Schritte unternommen, um die Erteilung der Betriebserlaubnis, wie sie im deutsch- amerikanischen Luftverkehrsabkommen vorgesehen ist, zu verhindern. Das Gerichtsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Im übrigen liegt es leider in der Natur des immer mehr zunehmenden Wettbewerbs zwischen den Luftverkehrsgesellschaften, daß bei jeder Verhandlung auf staatlicher Ebene über neue oder auszubauende Flugdienste der Lufthansa die in Betracht kommende ausländische Luftverkehrsgesellschaft auf ihre Luftfahrtbehörde mehr oder weniger starken Einfluß nimmt, um den Umfang der für die Lufthansa erstrebten Verkehrsrechte möglichst klein zu halten. Beispiele aus neuerer Zeit sind Australien, Südafrika und die ostafrikanischen Staaten. Die Bundesregierung ist in jedem einzelnen Fall bemüht, den Ausbau des Liniennetzes der Lufthansa zu fördern. Der Erfolg luftverkehrspolitischer Verhandlungen wird häufig dadurch beeinträchtigt, daß deutscherseits mehr Verkehrsrechte für die Lufthansa benötigt werden als sie die Gegenseite für den Verkehr ihres nationalen Unternehmens mit dem Bundesgebiet wünscht. In diesen Fällen setzt die Bundesregierung soweit irgend möglich Mittel der allgemeinen oder Wirtschaftspolitik ein, um den deutschen Forderungen auf dem Luftverkehrsgebiet zum Erfolg zu verhelfen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesminister Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Tamblé (Drucksache IV/3227, Frage XI/18) : Sind Meldungen zutreffend, die besagen, daß die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn sich mit der Absicht trägt, etwa zum Sommerfahrplan die Ausgabe von Sonntagsrückfahrkarten einzuschränken? Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn kann Ihre Frage verneint werden. Der Sonntagsrückfahrkartentarif bleibt nach Form und Inhalt unverändert. Die Bundesbahn hat lediglich, wie dies laufend geschieht, die vorhandenen Relationen überprüft. Sie will diejenigen Karten, für die ein Bedürfnis offenbar nicht mehr besteht, aus dem Verkehr ziehen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Baier (Mosbach) (Drucksache IV/3227 Fragen XI/19, XI/2O und XI/21) : Aus welchen Gründen ist der dringend notwendige Ausbau der B 37 (Neckartalstraße) auf dem hessischen Gebietsteil noch nicht erfolgt? Wie ist der Stand der in Frage XI/19 erwähnten Planung? Bis zu welchem Zeitpunkt erfolgt der Ausbau der B 37 auf hessischem und badischem Gebiet? Die Planung und die Vorarbeiten für den Ausbau der B 37 auf hessischem Gebiet waren besonders schwierig und zeitraubend. So mußten in Neckar- Steinach zahlreiche Gebäude erworben und die „Straßenbauverdrängten" anderweitig untergebracht werden. Bevor mit den Straßenbauarbeiten begonnen werden kann, muß die Gemeinde erst die Kanalisationsarbeiten in der Ortsdurchfahrt durchführen, die erst Ende 1964 angelaufen sind. Landschafts- und Denkmalschutz lassen in Hirschhorn größere Eingriffe, um die Bundesstraße hochwasserfrei zu machen, nicht zu. Es mußten daher Untersuchungen für eine Verlegung der Bundesstraße angestellt werden, bei der die Neckarschleife ausgeschaltet werden soll. Außerdem mußte mit Rücksicht auf die Wünsche der Gemeinde die Einmündung der Kreisstraße 36 von Darsberg mehrfach umgeplant werden. Die Planung ist bis auf das Projekt der Verlegung bei Hirschhorn, das z. Z. mit der Auftragsverwaltung des Landes Baden-Württemberg abgestimmt wird, auf hessischem Gebiet im wesentlichen abgeschlossen. Mit den Straßenbauarbeiten soll zwischen der Landesgrenze westlich Neckar-Steinach und Neckar-hausen 1966 begonnen werden, sofern bei dem Planfeststellungsverfahren keine unvorhergesehenen Schwierigkeiten auftreten. Für diesen Fall sollen Teilabschnitte bereits in diesem Jahr in Angriff genommen werden. Mit der Verlegung bei Hirschhorn kann schon wegen der schwierigen Entwurfsbearbeitung und den erforderlichen Vorarbeiten frühestens erst 1967 begonnen werden. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 8835 Auf baden-württembergischem Gebiet ist die Planung für den Ausbau der B 37 weitgehend abgeschlossen. Große, zusammenhängende Teilstrecken konnten in den vergangenen Jahren endgültig ausgebaut werden. Weitere Teilstrecken sind im Bau. Ihrer Verkehrsbedeutung gemäß wird der Ausbau der B 37 so rasch vorangetrieben, wie dies die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel zuläßt.
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    Rede von Dr. Maria Pannhoff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Herren und meine Damen! Die Fraktionen der Koalitionsparteien bringen heute zur ersten Beratung zwei Gesetzentwürfe ein, die sich beide mit dem Mutterschutz befassen. Ich habe die Ehre, den Gesetzentwurf auf Drucksache IV/3125 (neu) zu begründen. Die Begründung der anderen Vorlage auf Drucksache IV/3170 hat die Fraktion der Freien Demokraten übernommen.
    Diese Gesetzesvorlage trägt die Überschrift „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mutterschutzgesetzes und der Reichsversicherungsordnung". Wir wollen mit dieser Vorlage das Mutterschutzgesetz und die Reichsversicherungsordnung ändern, sie den modernen Erkenntnissen unserer medizinischen Wissenschaft und unseren gesellschaftlichen Auffassungen von den Beziehungen zwischen Mutter, Kind und Familie anpassen.
    Die beiden von mir vorhin genannten Gesetze, das Mutterschutzgesetz und die Reichsversicherungsordnung, sind die Rechtsgrundlagen des arbeitsrechtlich begründeten Mutterschutzes. In dieser Vorlage werden Mutterschutz und Gesundheitsvorsorge für die von diesen Gesetzen Betroffenen, werdende Mütter, Frauen nach der Entbindung und die stillenden Mütter, neu geordnet.
    Ich darf anläßlich der ersten Beratung zum Grundsatz ganz kurz ausführen, daß im Mutterschutzgesetz, das mit seinem vollen Titel „Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter" heißt, geregelt sind: erstens Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote für die werdende Mutter vor der Zeit, während der Zeit und nach der Zeit der Entbindung, zweitens Arbeitsentgelte bei Beschäftigungsbeschränkungen und -verboten und drittens das Wochen- und Stillgeld.
    Die RVO regelt die Pflichtaufgaben der Krankenkassen für diese Frauen innerhalb der Zeit, von der ich vorhin sprach. Eine Änderung in der RVO tritt mit Inkrafttreten dieses Gesetzes insofern ein, als nun ärztliche Vorsorgeuntersuchungen zu Pflichtleistungen der Krankenkassen, der gesetzlichen und der Ersatzkrankenkassen, werden. Das ist eine gute und wichtige Sache, weil bisher über die gesetz-



    Frau Dr. Pannhoff
    lichen Krankenkassen diese Leistungen nicht erfolgen konnten. Sie waren gesetzlich nicht festgelegt.
    Die Gravidität ist eine Lebensphase der Frau, auf die sie physiologisch eingerichtet ist; sie hat die biologischen Voraussetzungen dafür. Aber die moderne medizinische Wissenschaft hat längst — seit 30 Jahren etwa — verkündet, daß diese Phase Gefährdungen für die Mütter enthält. Wir wissen, daß gezielte ärztliche Vorsorgeuntersuchungen die Frauen vor Gefährdungen bewahren können und daß, wenn diese Gefährdungen vorhanden sein sollten, sie behoben werden können.
    Diese Überlegungen gehören zu dem Komplex der Müttersterblichkeit, über den in den letzten Monaten sehr viel gesprochen wurde — nicht immer mit großer Sachkenntnis, die notwendig gewesen wäre. Es ist natürlich wichtig, daß die ärztliche Kunst und auch die Qualität der Krankenhäuser diesen modernen Erfordernissen angepaßt werden. Über diese Notwendigkeit wird auch nicht nur geredet, sondern ,die Ärzte und die Krankenhäuser sind intensiv an der Arbeit, um den modernen Erfordernissen voll gerecht zu werden.
    Aber diese beiden Komplexe allein reichen bei dieser Betrachtung nicht aus. Die Frauen müssen wissen, was in dieser Lebensphase zu geschehen hat. Sie müssen auch bereit sein, aus den Erkenntnissen der modernen Medizin die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. In einigen Ländern ist die Aufklärungsaktion, die Gesundheitsberatung mit großem Erfolg, mit nachweisbar guten Ergebnissen angelaufen. Ich kann von dieser Stelle aus nur wünschen, daß es in der ganzen Bundesrepublik so ist.
    Der Entwurf sieht auch Klinikentbindung, Entbindung in einem Krankenhaus oder in einer Entbindungsanstalt vor, und zwar als Pflichtleistung der Kassen, aber nur, wenn die Frauen es wünschen. Sie müssen nicht hingehen. Aber wenn sie es wollen, hat die Krankenkasse diese Leistungen zu übernehmen.
    Auch erhebliche finanzielle Verbesserungen sind vorgesehen. Ich möchte im einzelnen auf diese Dinge heute bei der ersten Beratung nicht eingehen.
    Diese Novelle erfaßt 87 % aller Frauen. Es sind die selbständig versicherten oder durch die Ehemänner mitversicherten Frauen. Wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, hat der Bund einen Gesamtmehraufwand von 270 Millionen DM zu übernehmen. Das Gesetz soll am 1. Januar 1966 in Kraft treten.
    In dieser Vorlage sind auch erhebliche Verbesserungen des Schutzes der werdenden Mutter am Arbeitsplatz vorgesehen. Es besteht nicht nur das Verbot der Akkord- und Fließbandarbeit, sondern es gibt einen wichtigen Passus, der „Gestaltung des Arbeitsplatzes" heißt. In diesen Paragraphen sind die Forderungen der modernen Arbeitsmedizin in die Praxis übersetzt worden, Forderungen, die sich dem biologischen Zustand dieser Frauen anpassen. Die 6-Wochen-Schutzfrist vor der Entbindung soll bleiben. Die ärztlichen Sachverständigen waren fast alle der Auffassung, daß diese Frist reicht. Man soll uns in der Bundesrepublik nicht nachsagen, wir stünden am Ende der Skala der vergleichbaren europäischen Staaten. Denn selbst im gelobten Schweden sind die Schutzfristen vor der Entbindung nicht länger und nur fakultativ.
    Wenn Sie mich fragen, ob die 8 Wochen nach der Entbindung ausreichen, bin ich um eine Antwort etwas verlegen. Ich bin der Auffassung, daß auch 10 und 12 Wochen nicht ausreichen. Ich bin vielmehr der Ansicht, daß wir uns bei den Beratungen im Ausschuß Gedanken zur Gesamtproblematik der erwerbstätigen Frau in der modernen Industriegesellschaft machen sollten, um die Dinge sehr sorgfältig zu überlegen. Ich glaube, eine Teilzeitarbeit könnte für diese Frauen eine gute Lösung sein. Wir werden darüber sprechen müssen.
    Wir werden das Gesamtproblem der werdenden Mutter, der Mutter nach der Entbindung und der stillenden Mutter in der Gesamtheit des arbeitsrechtlichen Mutterschutzes und der ärztlichen Vorsorge in diesem Gesetz erfassen. Die Zweigleisigkeit hört jetzt auf. Wir legen ein einheitliches Gesetz vor, das sich zum Ziel gesetzt hat, die Forderungen der modernen Medizin in das Arbeitsrecht zu übertragen. Ich bin überzeugt, daß sich dieses Gesetz zum Wohle der Frauen auswirkt.
    Ich beantrage die Überweisung unseres Antrags Drucksache IV/3125 (neu) an den Ausschuß für Arbeit — federführend — und zur Mitberatung an den Ausschuß für Sozialpolitik.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Rudoll.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Margarete Rudoll


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich 'habe die Ehre, die Meinung der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion zu dem diesem Hause vorliegenden Antrag der CDU/ CSU- und FDP-Fraktion auf den 'Drucksachen IV/3125 und IV/3170 darzulegen. Es handelt sich um die Änderung des Mutterschutzgesetzes und der Reichsversicherungsordnung sowie um den 'Entwurf eines Gesetzes über Vorsorgemaßnahmen für werdende Mütter und Wöchnerinnen.

    (Vorsitz: Vizepräsident Dr. Jaeger.)

    Dabei möchte ich zunächst einmal an dem Verfahren Kritik üben, das von den Koalitionsparteien praktiziert wurde. Wenn man weiß, daß die sozialdemokratische Bundestagsfraktion im Juni 1962 einen Antrag zur Änderung und Verbesserung des Mutterschutzgesetzes eingebracht hat, ist es eigentlich, meine ich, kaum verständlich, daß die Dinge nicht weiter vorangetrieben wurden; denn auch dieser Entwurf der SPD enthielt die Verbesserungen. Das sind — das können Sie mir abnehmen — wirkliche Verbesserungen im Vergleich zu dem gewesen, was dem Hause jetzt vorliegt.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich darf Ihnen noch einmal folgendes ins Gedächtnis zurückrufen. Nachdem im Oktober 1962 die Ausschußdrucksache der SPD an die entsprechenden Ausschüsse überwiesen worden war, hat der Ge-



    Frau Rudoll
    sundheitsausschuß seine abschließende Empfehlung schon nach einigen Monaten dem federführenden Ausschuß für Arbeit zugeleitet. Der Ausschuß für Arbeit hat die erste Lesung durchgeführt. Es kam nicht zur zweiten, abschließenden Beratung, weil die Koalitionsfraktionen im Ausschuß erklärten, daß sie sich erst darüber klar werden müßten, ob man in die Vorsorgemaßnahmen alle Mütter einbeziehen sollte. Das war die letzte Behandlung, Anfang 1963. Wir haben also im federführenden Ausschuß über ein Jahr überhaupt nicht an diesem Gesetzentwurf gearbeitet.
    Nach vielen mündlichen Mahnungen und letztlich nach einem Brief meines Fraktionsfreundes Behrendt vom Dezember 1964 wurde dann beschlossen, daß unser Antrag auf Drucksache IV/562 im federführenden Ausschuß besprochen werden sollte. Das war in Berlin. Die Behandlung dort hat aber nicht stattgefunden, weil die Fraktion der CDU/CSU dann ihren jetzt dem Hause vorliegenden Gesetzentwurf ankündigte.
    Nun werden Sie mir sicher die Feststellung gestatten müssen: wenn der CDU/CSU- und auch der FDP-Fraktion daran gelegen wäre, in der Frage der Mütter- und .Säuglingssterblichkeit entsprechende Maßnahmen und Verbesserungen zu erstreben, wäre es ihnen ein Leichtes gewesen, mit ihrer Mehrheit im Ausschuß jede nur von ihnen gewünschte Abänderung des Gesetzes zu erreichen. Diesen Weg haben Sie nicht gewählt. Sie müssen sich dann auch von mir gefallen lassen, daß ich sage: ich hege den Verdacht, daß Sie in der Sache doch nicht so überzeugt waren; sonst hätten Sie diese Dinge nämlich gesetzlich schneller geregelt. Das Gesetz könnte schon längst über die Bühne gegangen sein.
    Inzwischen wurde bei allen möglichen Gelegenheiten über die Mütter- und Säuglingssterblichkeit gesprochen und geschrieben sowie darüber, daß diese in der Bundesrepublik noch zu hoch sei. Darum wundere ich mich eigentlich, wenn ich im „Deutschland-Union-Dienst" vom 17. März in einem Halbsatz lese:
    Die Einführung von Vorsorgeuntersuchungen ist ein wichtiger Schritt, die bei uns schon jetzt geringe Mütter- und Säuglingssterblichkeit zu vermindern.
    Diese Feststellung scheint mir durchaus nicht angebracht zu sein, wenn auch — das wissen auch wir Sozialdemokraten — die Zahl der Todesfälle bei Müttern und Säuglingen ständig zurückgegangen ist. Wir wissen aber auch, daß dasselbe in den vergleichbaren Ländern ebenso geschehen ist. Sehr verehrte Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, damit bleibt aber das Verhältnis dasselbe, und die Bundesrepublik bleibt in der Aufstellung der Länder an zweiter oder dritter Position der Skala. Man hat beinahe den Eindruck, daß sich bei Ihnen die Kräfte durchgesetzt haben, die der Meinung sind, daß die Mütter- und Säuglingssterblichkeit so gering sei, daß man eigentlich keine Maßnahmen zur Verbesserung des Mutterschutzes ergreifen müsse.
    Vielleicht ist auch noch der folgende Gedanke anzuführen, daß Sie Ihre Vorlage bewußt bis zu
    diesem Augenblick verzögert haben, weil Sie dann sicher sind, daß ein Gesetz in dieser Legislaturperiode nicht mehr zum Tragen kommt. Dann können Sie mir auch nicht übel nehmen, wenn ich sage, daß es in der Verantwortung der Regierungsparteien liegt, daß nicht :schon früher den schwangeren Frauen und Säuglingen durch lein verbessertes Mutterschutzgesetz geholfen wurde.
    Nur einiges zu den Entwürfen selbst! Sie gestatten, daß ich zu beiden Entwürfen zusammen Stellung nehme. Sie versuchen hier, den Mutterschutz zu regeln, indem Sie aus dem bestehenden Mutterschutzgesetz die Bestimmungen über Leistungen herausnehmen, dieses also aushöhlen, und diese Bestimmungen in der Reichsvensicherungsordnung unterbringen. Dadurch enthält dann nach Ihren Vorstellungen das Mutterschutzgesetz nur noch arbeitsschutzrechtliche oder arbeitsrechtliche Vorschriften.
    Nehmen wir den zweiten Entwurf dazu, so hat es die werdende oder stillende Mutter mit drei verschiedenen Gesetzen zu tun. Ich weiß nicht, ob das den Vorstellungen entspricht, die dem Ziel einer Vereinfachung von Gesetzesmaterien zuträglich wären. Jedenfalls ist meine Fraktion der Meinung, daß man alles, was Mutterschaft betrifft, in einem einzigen Gesetz unterbringen sollte, damit es auch die leichter haben, die es praktizieren sollen und die auf die Leistungen Anspruch haben. Ich will dazu eine Ihrer Stimmen zitieren. Am 23. Mai 1962 schrieb Ihr Kollege, Herr Dr. Jungmann, im „Deutschland-Union-Dienst":
    Der Schutz der Mutterschaft sollte in einem einheitlichen Gesetz verwirklicht werden, weil nur so diesem besonderen gesundheits- und sozialpolitischen Anliegen und dem inneren Zusammenhang aller dem Schutz der Mutterschaft, dem Schutz von Mutter und Kind dienenden Maßnahmen entsprochen wird.
    Ich habe mich da also in recht guter Gesellschaft befunden und auch die SPD-Fraktion. Ich bin darum sprachlos, daß Sie nun plötzlich nach über 21/2 Jahren diese Meinung eines Ihrer Kollegen nicht mehr anerkennen!

    (Abg. Stingl: Von der Sprachlosigkeit, Frau Kollegin, hat man noch nichts gemerkt!)

    — Ich habe nicht verstanden.

    (Abg. Stingl: Von der Sprachlosigkeit habe ich aber nichts gemerkt!)

    — Wir haben uns lange genug darüber unterhalten,

    (Abg. Behrendt: Wir bezeichnen Sprachlosigkeit nicht so wie Sie!)

    Ich muß noch einmal sagen, statt eine Vereinfachung der Gesetzgebung zu schaffen, wird sie kompliziert. Die Betroffenen müssen sich künftig auf Grund von drei verschiedenen Gesetzen darum bemühen, ihren Verpflichtungen nachzukommen und zu ihren Rechten zu kommen.
    Nun einiges zu dem Begriff der Mutterschaftshilfe selbst. Bekanntlich gehören zur Mutterschaftshilfe die Vorsorgeuntersuchung, die Versorgung mit



    Frau Rudoll
    Arzneimitteln und die Entbindung in einer Klinik oder in einem Entbindungsheim. Der sozialdemokratische Entwurf enthielt gleiche Bestimmungen, die für a 11e Mütter gelten sollten. Nachdem Sie den Antrag Drucksache IV/3170 eingebracht haben, haben Sie damit zusammen mit dem Antrag Drucksache IV/3125 jetzt auch a 11e Mütter erfaßt; das begrüßen wir. Aber sie hätten es bei uns schon lange, vor zweieinhalb Jahren, haben können.

    (Beifall bei der SPD.)

    Denn das war der Inhalt unseres Entwurfs.
    Der Antrag Drucksache IV/3170 enthält genauere Bestimmungen über die Untersuchungen als der Antrag Drucksache IV/3125. Das ist aber eine Sache, die man im Ausschuß näher besprechen sollte. In dem Antrag Drucksache IV/3170 ist in § 1 von Kann-Bestimmungen die Rede. Da muß man im Ausschuß klären, ob das dem entspricht, was in dem Antrag Drucksache IV/3125 gefordert wird.
    Ich will nur noch eine Frage anschneiden, die den § 2 des Antrags Drucksache IV/3125 betrifft. Dort wird der Sonderstatus der Hausgehilfin sogar ausgeweitet. Auch hier muß noch eine Klärung erfolgen. An sich waren meine Freunde und ich nach der Behandlung der SPD-Vorlage im federführenden Ausschuß der Meinung, daß man im Sinne des internationalen Übereinkommens Nr. 103 und der Empfehlung Nr. 95 auf diesen Sonderstatus ganz hätte verzichten können. Es bleibt zu klären, wohin wir mit dieser Ausweitung kommen und was es mit ihr auf sich hat.
    Nun zu den Schutzfristen, meine Herren und Damen. Sie wissen, daß nach der SPD-Vorlage die Schutzfristen vor und nach der Niederkunft von 6 auf 10 Wochen ausgedehnt werden sollten. Sie bleiben nun bei 6 Wochen vorher und 8 Wochen nachher. Das entspricht einfach nicht der Diskussion, die in der Öffentlichkeit geführt worden ist. Wir sind eigentlich erstaunt, daß Sie weder auf die Stellungnahme des Bundesgesundheitsrates noch auf die Ansicht zahlreicher Gynäkologen und Gewerbeärzte von Rang und Namen Rücksicht nehmen. Nehmen Sie einmal Herrn Dr. Jungmann, den ich eben schon einmal zitierte. Er trat am 23. Mai 1962 für eine Verlängerung der Schutzpflichten vor und nach der Entbindung ein. Er unterstützte damit seinerzeit die Vorschläge des Bundesgesundheitsrates. Sind die Mütter inzwischen plötzlich gesünder geworden, sind die Komplikationen weniger geworden, oder was hat Sie dazu veranlaßt, hier bei 6 Wochen zu bleiben?
    Im Gesundheitsausschuß war von einer variablen oder elastischen Handhabung dieser Schutzfristen die Rede. Das müssen Sie dann aber auch im Gesetz niederlegen. Jedenfalls sehe ich kaum eine Möglichkeit, in der Praxis auf die einzelne Schwangere persönlich abzustellen.
    Hier müssen wir also ganz entschieden Kritik üben. Im Ausschuß für Arbeit konnte man bei einigen Mitgliedern des Ausschusses, die den Regierungsparteien angehören, den Eindruck haben, daß man sich auf eine Frist von 8 Wochen vorher einigen könnte. Wo ist das alles geblieben? Das scheint
    irgendwie untergegangen zu sein und nach Ihrer Meinung sachlich nicht mehr gerechtfertigt zu sein. Ich erinnere jedenfalls an die Feststellung namhafter Werkärzte, daß der Krankenstand, kurze Zeit vor Beginn der Schutzfristen vor der Entbindung, erhöht ist. Daraus resultiert schon, daß die sechs Wochen nicht ausreichen.
    Vor allen Dingen möchte ich dem Hause doch empfehlen, auch mal zu berücksichtigen, wie sich die Leistungsergebnisse bei vielen Frauen, die mit mechanischen Arbeiten beschäftigt sind, erhöht haben. Diese Arbeiten bedeuten schon für die normale Frau eine Anstrengung; sie ist aber für die schwangere Arbeitnehmerin noch viel größer. Ich will dafür nur ein Beispiel für viele bringen. Mir liegt eine Unterlage darüber vor, daß Frauen in einer Hemdennäherei an Maschinen arbeiten, die in der Minute 6000 Stiche machen. Diese Frauen haben nur einen Arbeitsgang zu verrichten. Sie müssen in der Stunde 180- bis 185mal eine Hemdenpasse an den unteren Teil annähen. Ich könnte noch weitere Zahlen bringen. Dieses Beispiel führe ich nur an, damit Sie eine Vorstellung davon haben, wie sich das Tempo in den letzten acht bis zehn Jahren vergrößert hat. Das Arbeitsergebnis ist viel größer geworden. Aber damit ist auch die Belastung für die Frauen weiter gestiegen. Diesen Tatsachen scheint eine Schutzfrist von sechs Wochen, wie sie jetzt schon im Gesetz gegeben ist, nicht Rechnung zu tragen.
    Nun zu der Schutzfrist nach der Geburt! Sie haben sie auf acht Wochen erhöht; wir wollten zehn Wochen. Ich darf daran erinnern, daß allen Müttern, die den Stillversuch machen beziehungsweise stillen, schon nach dem jetzigen Gesetz eine Schutzfrist von acht Wochen zusteht. Von den Krankenkassen können Sie erfahren, daß schon jetzt sehr viele Frauen diese Frist von acht Wochen erhalten. Es ist also .festzustellen, daß die jetzt einzuführende Regelung mindestens für die erwerbstätigen Frauen keine Verbesserung bedeutet.
    Nun zur Akkord- und Prämienarbeit! Die Sozialdemokraten waren der Auffassung, daß ein striktes Verbot der Beschäftigung der schwangeren Frauen mit solchen Arbeiten ausgesprochen werden sollte. Sie sind dem gefolgt; das ist begrüßenswert. Ich habe jedoch einige Bedenken, wenn ich daran denke, daß Ausnahmegenehmigungen von diesem Verbot für ganze Betriebe und Betriebsabteilungen erteilt werden sollen. Ich weiß nicht, wie ich das beurteilen soll.

    (Abg. Frau Dr. Pannhoff: Wenn von der Aufsichtsbehörde festgestellt ist, daß keine Schädigung eintritt!)

    — Das ist mir klar. Natürlich muß diese Ausnahmegenehmigung von der Aufsichtsbehörde erteilt werden. Ich darf Ihnen in diesem Zusammenhang aber einen Satz aus der Zeitschrift „Wirtschaftspolitik und Sozialpolitik" vorlesen; er lautet:
    In Blanks Mutterschutzplänen deutet sich eine leichte Besinnung auf betriebliche Notwendigkeiten bei Akkord- und Fließbandarbeit an, nachdem die Wirtschaft entsprechend interveniert hat.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)




    Frau Rudoll
    Dieser Satz macht mir Sorge. Es liegt zwar die wohlgemeinte Absicht vor, Akkord- und Fließbandarbeit grundsätzlich zu verbieten. Es soll aber die Möglichkeit gegeben werden, davon Ausnahmen zu machen. Wenn man diesen zitierten Satz richtig liest, dann kann man sich vorstellen, daß es solche Anträge um Ausnahmegenehmigungen regnen wird. Dann werden gerade die großen Betriebe in vielen Fällen zum Zuge kommen. Wir wissen ja auch — das ist kein Vorwurf gegen die Aufsichtsbehörde —, daß die Gewerbeaufsichtsämter so schwach besetzt sind, daß nicht in jedem Einzelfalle eine Nachprüfung erfolgen kann.

    (Abg. Stingl: Dann ist es doch einfacher, einen generellen Antrag zu prüfen als hunderte Anträge der Frauen!)

    — Das bleibt, Herr Kollege Stingl, der Prüfung vorbehalten. Ich weiß noch nicht, was mit der einzelnen Frau geschieht, die in einer Abteilung arbeitet, für die eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird, wenn sie die Arbeit nicht leisten kann. Das muß — das gebe ich ohne weiteres zu — sehr sorgfältig geprüft und untersucht werden.

    (Abg. Stingl: Das ist ja schon ein Fortschritt!)

    — Das habe ich vorhin schon gesagt. Ich muß aber noch eins sagen: Mir war ein Entwurf der CDU/CSU vom November des vergangenen Jahres zu Gesicht gekommen. Dort hatten Sie von der Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung wenigstens noch den Gruppenakkord ausgenommen. Er ist jetzt aber auch nicht mehr ausgenommen. Wenn Sie Erfahrungen aus solchen Betrieben haben, dann wissen Sie, daß da die einzelne Frau gar keinen Einfluß auf das Tempo hat, sondern daß das Tempo von der Gruppe bestimmt wird. Ich weiß nicht, wie Sie das regeln wollen. Denn da, wo versucht wird, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, wird dann auch sicherlich der Weg dazu gefunden werden.
    Bemerkenswert ist ferner noch, daß Sie in dem bestehenden Mutterschutzgesetz den § 12 streichen. Das heißt also, daß zukünftig der Arbeitgeber das Nettoeinkommen während der Schutzfristen an die-j enigen Angestellten nicht mehr zu zahlen hat, deren Einkommen über 660 DM liegt, die also nicht mehr versicherungspflichtig sind. Wir begrüßen das. Wir sind der Meinung, daß bei der Mutterschaft im ganzen eine gesellschaftspolitische Aufgabe vorliegt. Ich sage noch einmal: wir begrüßen das. Aber der Entlastung des Arbeitgebers darf nach unserer Meinung keine Belastung der Krankenkassen gegenüberstehen.

    (Abg. Stingl: Das ist ja nicht vorgesehen!)

    Dagegen wehren wir uns, und das muß auch im einzelnen noch geklärt werden.

    (Abg. Stingl: Das steht ja nicht darin!)! — Abwarten!


    (Abg. Stingl: Im Entwurf steht es nicht!)

    Herr Kollege Stingl, dann nehmen Sie einmal Bleistift und Papier und rechnen zusammen, was nach
    dem neuen Gesetz als Belastung ganz normal auf
    die Krankenkassen zukommt, und dann machen Sie einmal die Rechnung auf, was bisher die Krankenkasse aufbringen mußte. Das muß in jedem Falle geprüft werden. Ich melde hier ja nur unseren Einspruch an. Wir werden uns gern überzeugen lassen, wenn Sie uns dartun, daß auf die Krankenkasse keine höhere Belastung zukommt. Aber noch kann ich das nicht übersehen. Ich habe ja ausdrücklich gesagt, daß wir vom Grundsatz her für die Entlastung sind. Aber wir müssen es prüfen. Es darf nicht nur zu einem Überwälzen der Kosten auf die Krankenversicherung führen.

    (Abg. Stingl: Nein, in unserem Gesetz ist eine Bundesbelastung vorgesehen!)

    — Abwarten!

    (Abg. Stingl: Was heißt „abwarten"? Das steht doch darin!)

    — Herr Kollege Stingl, der Bund zahlt nur das, was über 150 DM liegt, außer dem zahlt er nichts.

    (Abg. Stingl: Der Bund zahlt außerdem die Vorsorgeuntersuchung!)

    — Über die Vorsorgeuntersuchung stand in Drucksache IV/3125 noch nichts. Ich gebe Ihnen zu, in der Drucksache IV/3170 übertragen Sie die Verpflichtung auf Bund und Länder. Sie wissen aber auch, daß jetzt das Stillgeld wegfällt und daß man nun erst einmal Berechnungen anstellen muß. Bitte, wehren Sie sich doch nicht dagegen — was ist denn dabei? —, einmal in einer Rücksprache mit den Krankenkassen diese Dinge zu klären. Das scheint mir jedenfalls notwendig zu sein.
    Eins allerdings kann ich mir nicht ersparen: meiner Freude darüber Ausdruck zu geben, daß Sie doch so klug beraten waren, in den Übergangsvorschriften der ursprünglichen Vorlage Drucksache IV/3125 den letzten Absatz des § 4 zu streichen, wonach unter Umständen, wenn die Krankenkassen bereit waren, auf alte Schulden zu verzichten, Finanzminister und Arbeitsminister bereit gewesen wären, durch Rechtsverordnung die Rückerstattung der Kosten schon vorher eintreten zu lassen. Das mußte ich hier sagen; denn das war eine Aufrechnung von Schulden gegen Schulden, die 'ich einfach nicht verstehen konnte. Sie haben sie gestrichen; das sei hier mal anerkannt. Sonst hätten wir nicht gewußt, wie Sie da in der Öffentlichkeit hätten bestehen wollen.
    Nun noch eine letzte Sache: der Sonderurlaub. Ich vermisse — es steht auch nicht in unserem Gesetz — den sogenannten Sonder- oder Karenzurlaub im Anschluß an die Schutzfristen.

    (Zuruf von der FDP: Noch perfektionistischer!)

    — Was heißt „Noch perfektionistischer!"? Der Gesundheitsausschuß hat eine Empfehlung an den federführenden Ausschuß gegeben, einmal zu prüfen, ob hier nicht die Möglichkeit besteht, bis zu sechs Monaten nach der Schutzfrist einen unbezahlten Urlaub zu gewähren. Und bitte — Sie sind doch auch familienpolitisch sehr interessiert —, wem kommt der Sonderurlaub denn zugute? Doch nur dem Neugeborenen und der Mutter! Das wollen Sie



    Frau Rudoll
    doch sicherlich nicht bestreiten. Ich will hier nur schon ankündigen, daß wir im Ausschuß darüber werden sprechen müssen und daß Sie in uns Befürworter finden werden.
    Ich will damit die sachliche Gegenüberstellung bzw. Kritik beenden. Ich möchte nur darauf hinweisen: es gibt hier noch eine Menge Punkte, die der Erörterung bedürfen. Wir wissen z. B. nicht, ob man den Schutz, wenn Leben und Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet sind, nicht auf Belastungen durch Omnibusfahrten usw. ausdehnen müßte. Nur meine ich, wir sollten aus diesem Gesetz etwas machen, was wirklich zum Schutz der Mutter und der zu gebärenden Säuglinge beiträgt, und nicht irgendwelche wirtschaftlichen oder sonstigen Erwägungen anstellen, wenn es um Leben und Gesundheit geht. Daß es darum geht, sollte eigentlich unbestritten sein, wenn hier .auch immer wieder gesagt wird, daß die Mütter- und Säuglingssterblichkeit schon sehr niedrig sei.
    Das Gesetz soll am 1. Januar 1966 in Kraft treten. Ich kann für meine Fraktion sagen: wir bedauern, daß es so lange dauern mußte. Ich muß schon sagen, hier liegt wirklich ein Versäumnis vor, und für dieses Versäumnis, dafür, daß ein solches Gesetz 'so lange .auf sich warten ließ, müssen Sie, meine Damen und Herren von der CDU/CSU-Fraktion und den Freien Demokraten, sich draußen verantworten.

    (Beifall bei der SPD.)