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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 175. Sitzung Bonn, den 25. März 1965 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Bartsch 8745 A Fragestunde (Drucksache IV/3227) Frage des Abg. Mischnick: Parteien in der Sowjetzone Dr. Mende, Bundesminister . . . 8745 D Mischnick (FDP) 8745 D Schwabe (SPD) 8746 A Dr. Mommer (SPD) 8746 A Dr. Schäfer (SPD) 8746 C Fragen der Abg. Frau Meermann: Schweinefleischpreise Schwarz, Bundesminister 8747 A Frau Meermann (SPD) 8747 B Frage des Abg. Dürr: Rückgabe veralteter Fernsprechbücher 8747 D Fragen der Abg. Frau Freyh (Frankfurt) : Verwaltungsabkommen mit den Ländern über Ausbildungsförderung Dr. Heck, Bundesminister 8748 B Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . . 8748 B Dr. Schäfer (SPD) 8748 D Dr. Lohmar (SPD) 8749 A Behrendt (SPD) 8749 A Rollmann (CDU/CSU) 8749 B Frage des Abg. Dr. Mommer: Subventionen für den Tabakanbau Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 8749 C Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Kürzungen im Etat der Kulturabteilung des Auswärtigen Amts Lahr, Staatssekretär 8749 D Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 8749 D Dr. Huys (CDU/CSU) . . . . . 8750 A Dr. Schäfer (SPD) 8750 B Frage des Abg. Strohmayr: Neue deutsche Schule in Barcelona Lahr, Staatssekretär . . . . . . 8750 C Strohmayr (SPD) . . . . . . . 8750 C Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . . 8751 A Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 8751 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Einführung der L-Besoldung Höcherl, Bundesminister . . . . . 8751 C Sänger (SPD) . . . . . . . . . 8751 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 8751 D Dr. Huys (CDU/CSU) . . . . . . 8752 A Hübner (CDU/CSU) . . . . . . . 8752 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 Fragen dès Abg. Strohmayr: Parlamentsdelegation von Zambia Höcherl, Bundesminister 8752 B Strohmayr (SPD) 8752 C Dr. Schäfer (SPD) 8752 D Kahn-Ackermann (SPD) 8753 A Fragen des Abg. Rollmann: Erhöhung des Hauptbetrages aus dem Arbeitslosengeld und der Arbeitslosen-hilf e Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8753 C Frage des Abg. Reichmann: Auswirkungen der vermögenswirksamen Tarifvereinbarungen Dr. Claussen, Staatssekretär . . 8753 D Reichmann (FDP) 8754 A Schmidt (Kempten) (FDP) 8754 B Frage des Abg. Dröscher: Automation Dr. Claussen, Staatssekretär . . 8754 C Dröscher (SPD) 8754 D Matthöfer (SPD) . . . . . . . 8355 A Frage des Abg. Dröscher: Internationale Arbeitstagung „Automation — Risiko und Chance" Dr. Claussen, Staatssekretär . . 8755 A Dröscher (SPD) 8755 B Matthöfer (SPD) 8755 D Frage des Abg. Dr. Schneider (Saarbrücken) : Waffenlieferungen aus anderen Ländern nach Israel 8756 A Frage des Abg. Dr. Schneider (Saarbrücken) : Waffenlieferungen in andere Länder . 8756 A Fragen des Abg. Haase (Kellinghusen) : Zusatzfragebogen für zivile Bewerber bei der Bundeswehr — Standortbereich Wentorf Gumbel, Staatssekretär 8756 B Haase (Kellinghusen) (SPD) . . .8756 D Schwabe (SPD) . . . . . . . 8757 A Sänger (SPD) 8757 B Frau Meermann (SPD) 8757 D Cramer (SPD) 8757 D Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Nordtangente zwischen Karlsruhe und Neureut 8758 A Fragen des Abg. Hansing: Richtlinien über Nutzungsgebühren für Steg- und Bojenfelder auf bundeseigenen Wasserstraßen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8758 C Hansing (SPD) . . . . . . . . 8758 D Frage des Abg. Hansing: Berufsschiffahrt — Sportschiffahrt Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8759 B Sammelübersicht 43 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache IV/3207) . . . . . . . . 8759 C Entwurf eines Achten Strafrechtsänderungsgesetzes (Drucksachen IV/2965 [neu], IV/3220 [Anlage 1]) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Berechnung strafrechtlicher Verjährungsfristen und zur Änderung des Strafverfahrensrechts (Drucksache IV/3220 [Anlage 2]), mit Entwurf eines Gesetzes zur Einfügung eines Artikels 102 a in das Grundgesetz (SPD) (Drucksache IV/3161) und mit Entwurf eines Achten Strafrechtsänderungsgesetzes (SPD) (Drucksache IV/3162) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen IV/3220, zu IV/3220) — Zweite und dritte Beratung — Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) . . . . 8760 A Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) . . . 8760 B Jahn (SPD) 8762 B Dr. Jaeger (CDU/CSU) 8764 A Erler (SPD) 8768 C Benda (CDU/CSU) 8770 A Dr. Dehler (FDP) . . . . . . . 8771 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 8774 A Dr. Barzel (CDU/CSU) 8774 C Busse (FDP) . . . . . . . . 8775 A Dr. Haußmann, Minister des Landes Baden-Württemberg 8777 C Dr. von Merkatz (CDU/CSU) . . 8779 B Dr. Arndt (Berlin) (SPD) 8781 D Spitzmüller (FDP) 8784 B Dr. Bucher, Bundesminister . . . 8785 A Memmel (CDU/CSU) 8785 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 8786 A Spies (CDU/CSU) 8788 B Rasner (CDU/CSU) 8790 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 III Entwurf- eines Gesetzes zur Änderung des Mutterschutzgesetzes und der Reichsversicherungsordnung (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3125 [neu]) in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über Versorgungsmaßnahmen für werdende Mütter und Wöchnerinnen (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3170) — Erste Beratung — Frau Dr. Pannhoff (CDU/CSU) . . . 8791 C Frau Rudoll (SPD) . . . . . . . 8792 D Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) . 8796 B Frau Dr. Heuser (FDP) . . . . . 8798 A Dr. Hamm (FDP) 8800 A Entwurf eines Gesetzes über die Beweissicherung und Feststellung von Vermögensverlusten in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und im Sowjetsektor von Berlin (Beweissicherungsgesetz) (Drucksache IV/1994); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache IV/3126) in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Rechte der Flüchtlinge aus der sowjetischen Besatzungszone und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (Flüchtlingsgesetz) (Drucksache IV/694) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache IV/3126) — Zweite und dritte Beratung — Eichelbaum (CDU/CSU) 8800 D Frau Korspeter (SPD) 8803 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 8805 A Lemmer, Bundesminister 8806 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu § 4 Abs. 4 des Altsparergesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/3196) — Erste Beratung — . . 8808 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Bewertungsgesetzes, des Steuersäumnisgesetzes, der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1965) (Drucksachen IV/2400, IV/1203, IV/1347, IV/1555, IV/1567, IV/1754, IV/2047, IV/2342, IV/2857, IV/2945 [neu]) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3219) ; Zweiter Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/3189, zu 3189) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (SPD) (Drucksache IV/1567); Zweiter Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/3189, zu IV/3189) — Zweite und dritte Beratung —, dem Zweiten Schriftlichen Bericht des Finanzausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Besold, Wieninger, Burgemeister, Riedel (Frankfurt), Gewandt u. Gen. betr. steuerliche Rücklagen des Anlagevermögens (Drucksachen IV/1754, IV/31.89, zu IV/3189) und dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Dr. Imle, Mertes, Dr. Supf, Opitz u. Gen.) (Drucksache IV/1161); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3193) — Zweite Beratung — Dr. Imle (FDP) 8808 D Meis (CDU/CSU) . . . . . . 8811 C Schoettle, Vizepräsident 8813 B Dr. Eppler (SPD) . . . . . . . 8813 B Dr. Schwörer (CDU/CSU) 88,16 B Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 8819 B Opitz (FDP) 8820 D Ollesch (FDP) 8822 D Dr. Eckhardt (CDU/CSU) 8824 A Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . 8824 C Entwurf eines Gesetzes über die Anzeige der Kapazitäten von Erdöl-Raffinerien und von Erdöl-Rohrleitungen (Drucksache IV/2953) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/3166, zu IV/3166) — Zweite und dritte Beratung — 8825 B Entwurf eines Gesetzes über die Umsatzsteuerstatistik für das Kalenderjahr 1964 (Drucksache IV/2847) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3210) — Zweite und dritte Beratung — 8825 C Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Abg. Dr. Serres u. Gen.) (Drucksache IV/3058) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3225) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 8825 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abschöpfungserhebungsgesetzes (Abg. Dr. Serres u. Gen.) (Drucksache IV/2991); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3226) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 8826 A IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 Entwurf eines Gesetzes zu dem Zollabkommen von Brüssel vom 1. März 1956 über Carnets E.C.S. für Warenmuster nebst Unterzeichnungsprotokoll (Abg. Diebäcker, Dr. Artzinger, Dr. Imle, Burckardt, Bäumer, Junker u. Gen.) (Drucksache IV/3004) ; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache IV/3216) — Zweite und dritte Beratung — . . . 8826 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zollübereinkommen von Brüssel vom 6. Dezember 1961 über das Carnet A.T.A. für die vorübergehende Einfuhr von Waren (Abg. Diebäcker, Dr. Artzinger, Dr. Imle, Burckardt, Bäumer, Junker u. Gen.) (Drucksache IV/3005) ; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache IV/3217) — Zweite und dritte Beratung — 8826 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrts- und Rheinschiffahrtssachen (Drucksache IV/1709); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/3208) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Hauser (CDU/CSU) . . . . . 8826 D Entwurf einer Bundes-Tierärzteordnung in der Fassung der Beschlüsse des Bundestages in zweiter Beratung (Drucksachen IV/2294, IV/2988) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache IV/3197) — Dritte Beratung— 8827 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Neuordnung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen (Abg. Dr. Dittrich, Büttner, Dorn u. Gen.) (Drucksache IV/3094) — Erste Beratung — . . . . . . . . 8827 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Dr. Imle, Jacobi [Köln] u. Gen.) (Drucksache IV/3140) — Erste Beratung — 8827 C Entwurf eines Gaststättengesetzes (Druck- sache IV/3147) — Erste Beratung — . . . 8827 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundessozialhilfegesetzes (Drucksache IV/3150) — Erste Beratung — 8827 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation (Drucksache IV/3167) — Erste Beratung — 8828 A Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik auf dem Gebiet des Wohnungswesens (Wohnungsstichprobengesetz 1965) (Drucksache IV/3198) — Erste Beratung — . . . . . 8828 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Viehseuchengesetzes (Drucksache IV/3203) — Erste Beratung — 8828 B Entwurf eines Sechsten Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Sechstes Änderungsgesetz zum AVAVG) (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/3165) — Erste Beratung — . . 8828 C Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des früheren reichseigenen Gesandschaftsgrundstücks in Bangkok (Drucksachen IV/3032,IV/3178) 8828 C Ubersicht 28 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/3153) 8828 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft über den Vorschlag der Kommission der EAG für Richtlinien des Rats zur Änderung der Richtlinien vom 2. Februar 1959 zur Festlegung der Grundnormen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte gegen die Gefahren ionisierender Strahlungen (Drucksachen IV/2934, IV/3195) 8829 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kornmission der EWG für eine Verordnung des Rats betreffend Gemeinschaftsbeiträge für die Berufsumschulung von landwirtschaftlichen Erwerbstätigen, die innerhalb der Landwirtschaft ihren Beruf wechseln möchten, sowie für eine Verordnung des Rats betreffend Gemeinschaftsbeiträge zur Förderung der Fachausbildung von Beratern der Informationsstellen für Berufswechsel für landwirtschaftliche Erwerbstätige (Drucksachen IV/3078, IV/3235) . . 8829 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Festsetzung der Erstattungen bei der Erzeugung von Getreide- und Kartoffelstärke für das Wirtschaftsjahr 1964/1965 (Drucksachen IV/2705, IV/3218) 8829 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 V Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1961 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache IV/3052) . . . . . . . . 8829 C Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1961 (Drucksachen IV/1180, IV/3128) . . . . 8829 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Zehnte, Zwölfte und Vierzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksachen IV/3098, IV/3144, IV/3145, IV/3213) in Verbindung mit dem Schriftlichen Bericht des Außenhandelsausschusses über die Verordnung über Änderung von Zollkontingenten für das Kalenderjahr 1964 (Drucksachen IV/3146, IV/3215) 8829 D Bericht des Außenhandelsausschusses über die Elfte und Neunte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksachen IV/3091, IV/3212, IV/3143, IV/3214) 8830 A Nächste Sitzung 8830 C Anlagen 8831 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 8745 175. Sitzung Bonn, den 25. März 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 8831 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr.-Ing. Balke 31.3. Bäumer 3. 4. Bergmann * 26. 3. Berlin 27. 3. Blachstein 10. 4. Blumenfeld 25. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 9. 4. Dopatka 26. 3. Etzel 25. 3. Dr. Dr. h. c.Friedensburg * 26. 3. Haage (München) 30. 4. Hahn (Bielefeld) * 27. 3. Dr. Dr. Heinemann 26. 3. Hermsdorf 25. 3. Höhne 26. 3. Illerhaus * 26. 3. Dr. Jungmann 12. 4. Kalbitzer 26. 3. Frau Dr. Kiep-Altenloh 25. 3. Dr. Kopf 26. 3. Krug 25. 3. Kulawig 15. 4. Lenz (Bremerhaven) 29. 3. Lücker (München) * 26. 3. Maier (Mannheim) 31. 3. Majonica 25. 3. Marx 26. 3. Metzger 31. 3. Michels 25. 3. Neumann (Allensbach) 25. 3. Reichhardt 2. 4. Ritzel 15. 4. Schlick 15.4. Dr. Schmid (Frankfurt) 9. 4. Dr. Schneider (Saarbrücken) 27. 3. Dr. Starke 25. 3. Stooß 25. 3. Dr. Süsterhenn 27. 3. Theis 3. 4. Wehking 25. 3. Wehner 2. 4. Weinkamm * 26. 3. Werner 25. 3. Wienand 31.3. Wilhelm 10. 4. b) Urlaubsanträge Frhr. zu Guttenberg 3. 4. Herold 30. 4. Dr. h. c. Jaksch 2. 4. Krüger 9. 4. Windelen 31. 3. Wischnewski 2. 4. *Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 601 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Steueränderungsgesetzes 1965 (Drucksachen IV/2400, IV/1203, IV/1347, IV/1555, IV/2342, IV/2857, IV/2945 (neu), IV/3199). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 erhält Nr. 14 folgende neue Fassung: ,14. § 34 a erhält die folgende Fassung: „§ 34 a Steuerfreiheit des Mehrarbeitslohns und bestimmter Zuschläge zum Arbeitslohn (1) Besondere, durch Gesetz oder Tarifvertrag festgelegte Vergütungen für Mehrarbeit einschließlich der durch Gesetz oder Tarifvertrag festgelegten Zuschläge für Mehrarbeit (Mehrarbeitslohn) sind bei Arbeitnehmern steuerfrei, wenn der Mehrarbeitslohn jeweils nach der im einzelnen festgestellten Mehrarbeit besonders ermittelt wird. Mehrarbeit im Sinn des Satzes 1 ist Arbeit, die über die Dauer der durch Gesetz oder Tarifvertrag festgelegten regelmäßigen Arbeitszeit, mindestens jedoch über 45 Stunden in der Woche hinaus geleistet wird. Bereitschaftsdienst und Wartezeit gelten nicht als Mehrarbeit im Sinn dieser Vorschrift. (2) Die durch Gesetz oder Tarifvertrag festgelegten Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind bei Arbeitnehmern steuerfrei. (3) Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 sind bei Dienstverhältnissen entsprechend anzuwenden, die nicht an einen Tarifvertrag gebunden sind, die jedoch auf Grund besonderer Vereinbarungen nach den Bestimmungen eines Tarifvertrages behandelt werden, der für Dienstverhältnisse der gleichen Art gilt. (4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Bestimmungen zu treffen über die Berechnung der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, wenn diese Zuschläge in den Vergütungen für die Sonntags-, Feiertagsoder Nachtarbeit enthalten sind." ' Bonn, den 24. März 1965 Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 602 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Steueränderungsgesetzes 1965 (Drucksachen IV/2400, IV/1203, IV/1347, IV/1555, IV/2342, IV/2857, IV/2945 (neu), IV/3199). 8832 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird folgende Nr. 14 a eingefügt: ,14 a. In § 34 b Abs. 3 Ziff. 3 wird am Ende des Buchstaben b der Punkt durch ein Komma ersetzt; der folgende Buchstabe c wird angefügt: „c) soweit sie den doppelten Nutzungssatz übersteigen, nach einem Viertel der Steuersätze der Ziffer 1." Bonn, den 24. März 1965 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Schultz und Fraktion Anlage 4 Umdruck 604 (neu) Entschließungsantrag der Abgeordneten Frau Funcke (Hagen), Dr. Hamm (Kaiserslautern), Dr. Dittrich, Frau Dr. Hubert und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Steueränderungsgesetzes 1965 (Drucksachen IV/2400; IV/1203,IV/1347, 1V/1555, IV/2342, IV/2857, IV/2945 (neu), IV/3189). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die Körperschaftsteuerbefreiung für öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen von Berufgruppen nach § 4 Abs. 1 Ziff. 10 KStG erneut zu überprüfen und eine Verbesserung vorzuschlagen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß bei Berufsgruppen mit langen Ausbildungszeiten höhere jährliche Leistungen zu erbringen sind als bei frühem Berufseintritt, wie er bei den Versicherten gemäß der Reichsversicherungsordnung die Regel ist. Bonn, den 25. März 1965 Frau Funcke (Hagen) Dr. Hamm (Kaiserslautern) Dr. Aschoff Dr. Danz Deneke Frau Dr. Heuser Dr. Hoven Dr. Imle Schmidt (Kempten) Schultz Spitzmüller Weber (Georgenau) Dr. Dittrich Frau Blohm Dr. Eckhardt Dr. Elbrächter Frau Engländer Frau Haas Frau Dr. Hubert Dr. Schmidt (Offenbach) Dr. Tamblé Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesminister Dr. Bucher vom 19. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Matthöfer (Drucksache IV/3155, Fragen IV/4, IV/5 und IV/6) : Um welche Staatsoberhäupter handelt es sich bei den Ermittlungsverfahren nach § 104 StGB, bei denen keine Strafverlangen der betreffenden ausländischen Regierungen vorlagen? Welche ausländischen Regierungen wurden wie oft von Bundesbehörden davon benachrichtigt, daß das betreffende Staatsoberhaupt angeblich in der Bundesrepublik beleidigt wurde? Wie oft wurde die Bundesregierung von ausländischen Behörden davon unterrichtet, daß unser Staatsoberhaupt in dem betreffenden Land beleidigt worden sein soll? Der Bundesminister des Auswärtigen, unter dessen Geschäftsbereich Ihre Anfragen in der Drucksache aufgeführt waren, konnte die Fragen wegen Zeitablaufs in der Fragestunde nicht mehr beantworten. Er hat mich als zuständiges Mitglied der Bundesregierung nachträglich gebeten, die Beantwortung zu übernehmen. Ich darf Ihnen hiermit gemäß § 10 Abs. 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (Teil II) schriftlich wie folgt antworten: Frage IV/4: Wie ich schon in der Fragestunde am 18. Februar 1965 (Bericht über die 165. Sitzung des Deutschen Bundestages, S. 8173/4) betont habe, sind nach dem Gesetz (vgl. auch Richtlinien für das Strafverfahren, Nr. 207) Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Vergehens gegen § 103 StGB nicht davon abhängig, ob ein Strafverlangen der ausländischen Regierung (§ 104 a StGB) gestellt ist. Nach den mir vorliegenden Unterlagen sind Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung folgender Staatsoberhäupter geführt worden: Schah von Iran 5 Verfahren In drei Fällen hatte die persische Regierung vorher ein Strafverlangen gestellt. General Franco 2 Verfahren General de Gaulle 1 Verfahren König Leopold von Belgien 1 Verfahren Die belgische Botschaft hatte zu- vor Vorstellungen erhoben. Königin Juliane der Niederlande 1 Verfahren Staatspräsident Segni 1 Verfahren. Frage IV/5: Von einer Ausnahme abgesehen, hat die Bundesregierung nach dem Sachverhalt es nicht für erforderlich gehalten, die betreffende ausländische Regierung zu unterrichten. Die Ausnahme betrifft das Verfahren, in welchem die Staatsanwaltschaft Han- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 8833 nover im Jahre 1955 wegen des Verdachts einer Beleidigung der Königin Juliane der Niederlande ermittelt hat. In diesem Falle hatte das Auswärtige Amt die niederländische Botschaft unterrichtet. Die Regierung des Königreichs der Niederlande hat jedoch von einem Strafverlangen abgesehen. Frage IV/6: Ausländische Behörden haben die Bundesregierung bisher in keinem Fall davon unterrichtet, daß der Präsident der Bundesrepublik Deutschland im Ausland beleidigt worden sein soll. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache IV/3227, Fragen XI/7 und XI/8) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Hilfsmaßnahmen für Unfälle, die sich auf den Autobahnen ereignen, oft dadurch entscheidend verzögert werden, daß die Notrufe von den Rufsäulen der Autobahnen lediglich an die zuständige Autobahnmeisterei, dagegen nicht an die Autobahnpolizeiwache oder an den Unfallrettungsdienst gehen? Ist die Bundesregierung bereit, dafür zu sorgen, daß die Rufsäulen der Autobahnen auch eine direkte Verbindung zu der Autobahnpolizeiwache und dem Unfallrettungsdienst erhalten? Es gibt Fälle, bei denen nach Unfällen auf Autobahnen entscheidende Verzögerungen in der Hilfeleistung eingetreten sind. Das sind jedoch glücklicherweise Ausnahmen, denn im allgemeinen werden nach Eingang der Unfallmeldung über die Notrufanlage durch die verständigte Autobahnmeisterei sofort die Verkehrspolizei und der dem Unfallort zunächst stationierte Unfallrettungsdienst fernmündlich über das öffentliche Netz verständigt und zur Unfallstelle hinbeordert. Die Bundesregierung kann von den Notrufsäulen der Autobahnen leider keine direkte Verbindung zu der Autobahnpolizeiwache und dem Unfallrettungsdienst einrichten lassen, weil dies fernmeldetechnisch nicht durchführbar und fernmelderechtlich nicht zulässig wäre. Sie hat dagegen, um Mißverständnisse durch Hörfehler und unvollständige Angaben des die Unfallmeldung erstattenden Säulenbenutzers möglichst auszuschalten, die Abfrageeinrichtung der Notrufsäulen bei den Autobahnmeistereien in den letzten Jahren technisch verbessert. Im Zusammenhang damit kann jetzt auch eine Autobahnpolizeiwache in ein bei der Autobahnmeisterei über die Notrufanlage einlaufendes Unfallgespräch nach entsprechender kurzer Ankündigung als 3. Teilnehmer mit hinzugeschaltet werden, aus fernmeldetechnischen und fernmelderechtlichen Gründen aber nur dann, wenn sich die Polizeiwache in unmittelbarer Nähe der Autobahnmeisterei befindet und mit ihr über ein besonderes Kabel verbunden ist. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Imle (Drucksache IV/3227, Frage XI/10) : Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, bei der Lufthansa für den innerdeutschen Verkehr sicherzustellen, daß für Abgeordnete des Deutschen Bundestages bis 24 Stunden vor Abgang des Flugzeuges zwei Plätze in jeder Maschine reserviert bleiben? Leider ist es der Bundesregierung nicht möglich, Ihrem Wunsch zu entsprechen. Die Lufthansa ist als Aktiengesellschaft gehalten, nach normalen kaufmännischen Gesichtspunkten zu arbeiten. Es erscheint daher nicht vertretbar, eine bestimmte Anzahl von Plätzen für den Fall frei zu halten, daß sie von Mitgliedern des Bundestages benötigt werden. In solchen Fällen würde die Lufthansa Gefahr laufen, daß diese Plätze zum Schluß unbenutzt bleiben; das muß zu erheblichen Mindereinnahmen führen, für die niemand aufzukommen bereit sein dürfte. Ich bin aber der Überzeugung, daß die Engpässe, die zeitweise jetzt noch auf innerdeutschen Fluglinien zutage treten und die Herren Kollegen behindern, durch die bevorstehende Vergrößerung der Lufthansaflotte zunehmend überwunden werden. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ramms (Drucksache IV/3227, Fragen XI/11 und XI/12) : Liegen dem Bundesverkehrsministerium Erfahrungen über den Gebrauch von Spikesreifen vor? Ist damit zu rechnen, daß Spikesreifen auch im kommenden Winter zugelassen werden? Zu Ihrer ersten Frage: Es liegen bisher nur Teilerfahrungen vor, die für eine endgültige Regelung noch nicht ausreichen. Die Verwendung von Winterreifen mit Spikes ist deshalb im Winter 1964/65 nur vorläufig gestattet worden. Zu Ihrer zweiten Frage: Vom Winter 1965/66 ab ist mit einer endgültigen Regelung zu rechnen, nach der Winterreifen mit Spikes in den Wintermonaten unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Zur Klärung der auftretenden Fragen sind zwei Forschungsaufträge an namhafte Forscher vergeben worden. 8834 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Tamblé (Drucksache IV/3227, Fragen XI/16 und XI/17) : In welchen ausländischen Staaten sieht sich die Deutsche Lufthansa bei der Schaffung neuer oder beim Ausbau bestehender Flugverbindungen einer Benachteiligung wegen des Einspruchs nationaler Luftfahrtgesellschaften ausgesetzt? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu treffen, um eine Diskriminierung, wie sie in Frage XI/16 bezeichnet ist, auszuschließen? Ein Einspruch ausländischer nationaler Luftverkehrsgesellschaften gegen die Schaffung neuer oder den Ausbau bestehender Fluglinien der Deutschen Lufthansa ist bisher — abgesehen von den Widerständen bei den Verhandlungen über bilaterale Luftverkehrsabkommen — nach außen hin nur in einem Fall sichtbar in Erscheinung getreten und zwar in den USA. Die amerikanischen Gesellschaften Braniff und Panagra haben in dem Verfahren vor der amerikanischen Luftfahrtbehörde gegen das Vorhaben der Lufthansa, eine Fluglinie über New York nach Südamerika einzurichten, Einspruch eingelegt, obwohl die Vereinigten Staaten der Bundesrepublik Deutschland dieses Recht vertraglich zugestanden hatten. Darüber hinaus haben beide Gesellschaften gerichtliche Schritte unternommen, um die Erteilung der Betriebserlaubnis, wie sie im deutsch- amerikanischen Luftverkehrsabkommen vorgesehen ist, zu verhindern. Das Gerichtsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Im übrigen liegt es leider in der Natur des immer mehr zunehmenden Wettbewerbs zwischen den Luftverkehrsgesellschaften, daß bei jeder Verhandlung auf staatlicher Ebene über neue oder auszubauende Flugdienste der Lufthansa die in Betracht kommende ausländische Luftverkehrsgesellschaft auf ihre Luftfahrtbehörde mehr oder weniger starken Einfluß nimmt, um den Umfang der für die Lufthansa erstrebten Verkehrsrechte möglichst klein zu halten. Beispiele aus neuerer Zeit sind Australien, Südafrika und die ostafrikanischen Staaten. Die Bundesregierung ist in jedem einzelnen Fall bemüht, den Ausbau des Liniennetzes der Lufthansa zu fördern. Der Erfolg luftverkehrspolitischer Verhandlungen wird häufig dadurch beeinträchtigt, daß deutscherseits mehr Verkehrsrechte für die Lufthansa benötigt werden als sie die Gegenseite für den Verkehr ihres nationalen Unternehmens mit dem Bundesgebiet wünscht. In diesen Fällen setzt die Bundesregierung soweit irgend möglich Mittel der allgemeinen oder Wirtschaftspolitik ein, um den deutschen Forderungen auf dem Luftverkehrsgebiet zum Erfolg zu verhelfen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesminister Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Tamblé (Drucksache IV/3227, Frage XI/18) : Sind Meldungen zutreffend, die besagen, daß die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn sich mit der Absicht trägt, etwa zum Sommerfahrplan die Ausgabe von Sonntagsrückfahrkarten einzuschränken? Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn kann Ihre Frage verneint werden. Der Sonntagsrückfahrkartentarif bleibt nach Form und Inhalt unverändert. Die Bundesbahn hat lediglich, wie dies laufend geschieht, die vorhandenen Relationen überprüft. Sie will diejenigen Karten, für die ein Bedürfnis offenbar nicht mehr besteht, aus dem Verkehr ziehen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Baier (Mosbach) (Drucksache IV/3227 Fragen XI/19, XI/2O und XI/21) : Aus welchen Gründen ist der dringend notwendige Ausbau der B 37 (Neckartalstraße) auf dem hessischen Gebietsteil noch nicht erfolgt? Wie ist der Stand der in Frage XI/19 erwähnten Planung? Bis zu welchem Zeitpunkt erfolgt der Ausbau der B 37 auf hessischem und badischem Gebiet? Die Planung und die Vorarbeiten für den Ausbau der B 37 auf hessischem Gebiet waren besonders schwierig und zeitraubend. So mußten in Neckar- Steinach zahlreiche Gebäude erworben und die „Straßenbauverdrängten" anderweitig untergebracht werden. Bevor mit den Straßenbauarbeiten begonnen werden kann, muß die Gemeinde erst die Kanalisationsarbeiten in der Ortsdurchfahrt durchführen, die erst Ende 1964 angelaufen sind. Landschafts- und Denkmalschutz lassen in Hirschhorn größere Eingriffe, um die Bundesstraße hochwasserfrei zu machen, nicht zu. Es mußten daher Untersuchungen für eine Verlegung der Bundesstraße angestellt werden, bei der die Neckarschleife ausgeschaltet werden soll. Außerdem mußte mit Rücksicht auf die Wünsche der Gemeinde die Einmündung der Kreisstraße 36 von Darsberg mehrfach umgeplant werden. Die Planung ist bis auf das Projekt der Verlegung bei Hirschhorn, das z. Z. mit der Auftragsverwaltung des Landes Baden-Württemberg abgestimmt wird, auf hessischem Gebiet im wesentlichen abgeschlossen. Mit den Straßenbauarbeiten soll zwischen der Landesgrenze westlich Neckar-Steinach und Neckar-hausen 1966 begonnen werden, sofern bei dem Planfeststellungsverfahren keine unvorhergesehenen Schwierigkeiten auftreten. Für diesen Fall sollen Teilabschnitte bereits in diesem Jahr in Angriff genommen werden. Mit der Verlegung bei Hirschhorn kann schon wegen der schwierigen Entwurfsbearbeitung und den erforderlichen Vorarbeiten frühestens erst 1967 begonnen werden. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 8835 Auf baden-württembergischem Gebiet ist die Planung für den Ausbau der B 37 weitgehend abgeschlossen. Große, zusammenhängende Teilstrecken konnten in den vergangenen Jahren endgültig ausgebaut werden. Weitere Teilstrecken sind im Bau. Ihrer Verkehrsbedeutung gemäß wird der Ausbau der B 37 so rasch vorangetrieben, wie dies die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel zuläßt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Busse.


Rede von Hermann Busse
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren Kollegen! Ich darf einleitend klarstellen, daß die Änderung in der zunächst angekündigten Folge der Redner durch die Ausführungen des Kollegen Dr. Jaeger hervorgerufen ist. Die Reaktionen unseres Kollegen Dr. Dehler sind ausschließlich auf diese Ausführungen zurückzuführen. In der Sache selbst aber ist noch einiges zu sagen, was heute in der Debatte nicht angesprochen worden ist. Dabei knüpfe ich an das an, was der Herr Kollege Erler heute morgen gesagt hat, nämlich, daß der Gesetzentwurf, so wie er jetzt vorliege, ein Mittel sein solle, Ordnung in ein bestimmtes Gebiet zu bringen und den Gerichten die Möglichkeit zu klaren Entscheidungen zu geben. Das ist sinngemäß das, was er als Sinn und Zweck des vorliegenden Gesetzes angesprochen hat.
In einem kann ich Herrn Erler in gewissem Umfang bereits recht geben. Ich könnte es in noch größerem Umfange, wenn ich wüßte, was nach diesen Beratungen kommt; denn was sich in den letzten Tagen als Möglichkeit einer Regelung abgezeichnet hat, was an Verhandlungen über diese Möglichkeiten hier und in den Fraktionen geführt worden ist, das ist alles andere als etwas, was zur Ordnung eines Gebietes und zur notwendigen Klarheit beigetragen hat.

(Zustimmung bei der FDP.)

Leider ist bis zum jetzigen Stand der Beratungen auch noch nicht klar, wie die Dinge denn weiterlaufen sollen. Ich würde gern wissen, wie es mit den Anträgen der SPD und mit dem Antrag von Herrn Benda werden soll. Sollen die weiter nebenherlaufen, soll weiter die Unklarheit bleiben: Was machen wir denn nun, verlängern wir vorn oder hängen wir hinten etwas dran? Ändern wir das Grundgesetz oder ändern wir es nicht? Erst wenn das alles klargestellt ist, kann man überhaupt einmal versuchen, davon zu sprechen, daß in ein ,gewisses Gebiet Ordnung hereingebracht worden ist — bis dahin nicht!

(Beifall bei der FDP.)

Es erhebt sich aber weiter die Frage: Wird denn wenigstens durch das Gesetz, das hier zur Beratung ansteht, dieses Ziel erreicht, 'besonders dann, wenn man die §§ 1 und 2 des vorliegenden Gesetzentwurfes einmal als angenommen betrachtet? Es ist sicherlich vorsichtig ausgedrückt, wenn ich jetzt behaupte, daß durch dieses Gesetz die Rechtslage noch unklarer wird, als sie es gewesen wäre, wenn etwa der Entwurf Benda angenommen worden wäre.
Hierzu eine kurze Begründung. In der letzten Debatte des Bundestages ist der Bendasche Entwurf — ich darf ihn vielleicht einmal so nennen — eingehend erörtert worden. Die Geister schieden sich im wesentlichen an der Frage, ob die Verjährungsbestimmungen materielles oder formelles Recht seien. Je nachdem, wie man zu dieser Frage stand, sagte man: Ein verfassungsänderndes Gesetz ist notwendig — nämlich dann, wenn man die Verjährungsbestimmungen als materielles Recht ansah —, oder: Eine Verfassungsänderung ist überflüssig, nämlich dann, wenn man sie als formelles Recht ansah.
Das waren die Standpunkte, wie sie sich damals ergaben. Wir vertreten die Ansicht, daß auch die Verlängerung .der Verjährungsfrist materielles Recht beinhaltet und daß schon deshalb zumindest eine Verfassungsänderung nötig wäre, daß aber selbst diese an rechtsstaatlichen Grundsätzen scheitert.
Gegenüber diesem Entwurf ist nun die heutige Rechtslage wesentlich vereinfacht worden. Wir müssen nämlich von der Situation ausgehen, daß die Frage, wann die Verjährung beginnt, in der Bundesrepublik geregelt ist. Alle Stimmen, die heute auftauchen und sagen, sie sei nicht geregelt, treffen nicht die Gesetzeswirklichkeit. Ich könnte mich hier, um nicht nur unsere 'Meinung zu zitieren, wiederum auf die Schrift des Herrn Kollegen Benda beziehen, der das ausdrücklich klargestellt hat.
Nun erkennt selbst der vorliegende Bericht des Herrn Kollegen Dr. Güde an, daß durch die §§ 1 und 2 des Gesetzentwurfs der § 2 des Strafgesetzbuchs — besonders sein Abs. 2 — geändert wird. Meine Damen und Herren, wenn man vielleicht darüber streiten kann, ob die Bestimmungen des § 67 des Strafgesetzbuches, die Verjährungsbestimmungen, formelles oder materielles Recht sind, so kann man doch über eines nicht streiten, nämlich darüber, daß § 2 des Strafgesetzbuches materielles Recht enthält, ja mehr als materielles Recht, daß er gewissermaßen eines der Ausführungsgesetze zu Art. 103 Abs. 2 des Grundgesetzes ist.

(Beifall bei der FDP.)

Wenn überhaupt irgendwo, dann wird hier völlig klar und deutlich, daß der Richter — selbst wenn Sie heute das Gesetz beschließen — vor der schweren Frage steht, ob er in Zukunft das mildere Gesetz anwenden soll — nämlich das, das bis heute gilt — oder ob er das heute etwa zu beschließende Gesetz anwenden soll. Von dieser Prüfungspflicht werden Sie ihn nicht entbinden können. Wir glauben fest — Herr Dr. Dehler hat mit Recht darauf hingewiesen —, daß diese Frage vom Verfassungsgericht, vor das sie kommen wird, nicht in dem Sinn entschieden werden wird, wie es in Ihrem Bericht, Herr Dr. Güde, steht, sondern daß das Verfassungsgericht hier die Grundsätze des Art. 103 Abs. 2 klar und deutlich anerkennen wird. Ich muß aber weiter sagen: Nachdem heute morgen der Beschluß gefaßt worden ist, den § 3 nun aus der weiteren Beratung auszuklammern und ihn in den Rechtsausschuß zurückzuüberweisen — glauben Sie wirklich, daß Sie damit in der Zukunft dem Richter nun ermöglicht haben, eine klare Entscheidung zu treffen? Woraus ist denn dieses Anliegen, das beide Berichterstatter im Rechtsausschuß gemeinschaftlich vorgetragen hatten, entstanden? Es ist entstanden aus der Situation, die wir haben und die ja heute bereits mehrfach angesprochen worden ist.
Unzweifelhaft hat auf der einen Seite der Gesetzgeber im Jahre 1871 nicht erkannt und nicht erken-



Busse
nen können, daß ein Staat selbst zum Träger des Unrechts werden würde, und darum hat er eine derartige Situation gesetzlich nicht regeln können. Er hat damit aber inzidenter auch nicht die Frage regeln können, wie nun der Staatsbürger, der von diesem Staate angespannt, aufgestachelt, dem befohlen wird, gewisse Handlungen zu tun, auf diese Dinge reagieren soll. Diese Aufgabe ist heute noch zu lösen; sie muß gelöst werden, aber sie kann nicht nur von den Gerichten gelöst werden. Es ist furchtbar leicht, heute das eine oder das andere Urteil zu schelten und den Standpunkt zu vertreten, das sei nicht Rechtens. Nein, meine Freunde! Wir haben — und hier kann ich es nur wiederholen, da es nicht ein einseitiges Bekenntnis bleiben soll — Vertrauen zu unseren Gerichten; wir haben Vertrauen dazu, daß sie mit allen Kräften versuchen werden, diese Konfliktsituation in gerechter Weise zu lösen.
Aber meine Freunde, wir dürfen die deutschen Gerichte auch nicht überfordern. Es heißt den Richtern eine Last und eine Verantwortung aufbürden, wenn sie allein diese Entscheidung jeweils im Einzelfall treffen sollen, die wir nicht verantworten können. Mögen die Dinge nun laufen, wie sie wollen, die Regelung, die in § 3 vorgesehen war, muß daher eines Tages, und zwar recht kurzfristig erfolgen, sonst werden wir in unsere Justiz keine Ruhe, Ordnung und Klarheit hineinbekommen können.

(Beifall bei der FDP.)

Bei dieser Situation hätte ich Verständnis dafür gehabt, wenn die ganze Vorlage an den Rechtsausschuß zurück überwiesen worden wäre.
Regeln wir aber nun bei unseren weiteren Beratungen — um darauf kurz einzugehen — nur das, was jetzt wirklich regelungsbedürftig ist! Wenn wir uns beschränken auf den Sachverhalt, der hier geregelt werden soll, nämlich auf die NS-Verbrechen der Vergangenheit, und wenn wir regeln wollen, was hier noch unter Anklage gestellt werden soll, wie hier prozessual verfahren werden soll, so wollen wir es nicht mit Problemen belasten, die weit darüber hinausgehen. Ich habe Verständnis für das, was Herr Kollege Jahn sagte, daß wir uns immer vor Augen halten müßten, was jetzt an der Mauer und an der Zonengrenze geschieht. Meine Freunde, aber meine Phantasie reicht heute nicht aus, um mir vorzustellen, was einmal geschehen soll und muß, um das zu regeln, was dort geschieht. Das werden und können wir erstgemeinschaftlich mit unseren Brüdern und Schwestern in der Sowjetzone regeln, wenn der Tag dafür gekommen ist, und mit ihnen werden wir runs bemühen, da dann die gerechte Lösung zu finden. Lösen wir es aber auch nicht aus einem Geiste, wie ihn Herr Kollege Erler hier angedeutet hat! Wir wollen und müssen die Grundsätze berücksichtigen, die wir jetzt in unserer Rechtsstaatlichkeit erarbeitet haben. Das ist schön und gut, aber wir können diese Grundsätze nicht unbesehen auf die Vergangenheit projizieren, in der diese rechtsstaatlichen Grundsätze nicht galten. So steht das ganze schwere Problem vor uns, das wir in Kürze lösen müssen, wenn wir hier nicht ein Dilemma aufkommen lassen wollen, das unsere Rechtsprechung bis ins Unerträgliche belasten wird.
Der heutige Tag hat mir aber jedenfalls auch gezeigt, daß die Auseinandersetzung mit den Argumenten, die Andersdenkende bisher gebraucht haben, keineswegs so ernsthaft war, wie es der Sache angemessen wäre.

(Beifall bei der FDP.)

Ich meine dabei nicht so sehr das, was Herr Dr. Jaeger gesagt hat, als er wiederum seine Polemik gegen einen Ausspruch aufbaute, den Herr Dr. Arndt getan hatte: „mit den Mördern leben". Diese Sache ist von Herrn Dr. Arndt in der großen Debatte des Bundestages so eindeutig klargestellt worden, daß ich mich wirklich wundere, wie heute diese Dinge noch einmal wieder aufgeworfen werden können, — es sei denn, daß Sie, Herr Dr. Jaeger, diesen Ausführungen des Herrn Dr. Arndt nicht beigewohnt hätten.

(Beifall bei der FDP.)

Wenige Worte noch — weil die Frage heute wieder angesprochen worden ist — zu der Bedeutung der Verjährung. Wiederum — es war wieder Herr Dr. Jaeger — wurde die Vorstellung entwickelt, es könne deshalb eine Änderung eintreten, weil ein subjektives Recht des Täters, des Angeklagten, des Rechtsbrechers hier nicht bestehe. Das ist nicht das Problem. Die Verjährung ist eines der Elemente, die die Staatsgewalt einschränken, sie setzt Zeit und Ziel für die Ausübung der Staatsgewalt. Eine Sicherung des Bürgers im allgemeinen, die ihn vor möglichen Eingriffen des Staates in seine Rechtssphäre, in seine Freiheit schützen soll, das ist der tiefere Sinn dieses Rechtes. Damit wird erst die Bedeutung restlos klar, die diese Bestimmungen haben, und, warum sie in das grundrechtartige Recht des Art. 103 Abs. 2 hineingehören.
Ist es aber nun sachlich notwendig — das ist die letzte Frage, die ich aufwerfen muß —, trotz dieser ganzen Unklarheiten, die ich aufgeführt habe, die nicht zur Ordnung, nicht zur Klarheit bei den Gerichten führen werden, in dieser Weise zu beschließen? Ich spiele nicht gern den Propheten, aber eines werde ich Ihnen heute bereits mit Sicherheit sagen können: nach 5 Jahren werden Sie die gleiche Situation haben, in der Sie heute sind. Nach 5 Jahren werden die Mächte, die uns nicht wohlgesonnen sind und die sich heute weigern, uns das Material auszuhändigen — weshalb .die Dunkelziffer immer noch da ist —, sich genauso verhalten wie heute. Wir werden die ganze Debatte dann noch einmal zu führen haben.

(Beifall bei der FDP.)

Ich darf noch auf folgendes hinweisen. Ich weiß nicht, was in den nächsten 5 Jahren noch auf uns zukommt. Andere sind offenbar klüger als ich und können Dinge erkennen, die heute kein Mensch wissen kann. Sie sprechen davon, daß Hunderte und Tausende von Mordfällen nunmehr noch im Hintergrunde stünden, die der Aufklärung bedürften. Möglich, aber nicht mehr als möglich, und darum nicht geeignet, eine sachlich fundierte Grundlage für irgendwelche Anträge zu sein.
In einer der ersten Sitzungen — es war in einem Ausschuß hier im Hause —, in der ich das Wort ergriff, behandelten wir die berühmte Contergan-



Busse
Frage. Auch damals wurde geurteilt und verurteilt, wurden Ansprüche erörtert, ohne daß man überhaupt zunächst einmal Klarheit in den Grundlagen hatte, die, wie Sie alle wissen, leider — leider, muß ich sagen — bis heute nicht gekommen ist. So ist es auch hier nicht richtig, Dinge als feststehende Grundlagen hinzustellen, die es in Wirklichkeit nicht sind. Damit ist aber der Erfolg Ihres Gesetzes auch in dieser Hinsicht zweifalhaft geworden. Es bleibt alles offen. Niemand kann heute sagen, was auf Grund dessen nun noch auf uns zukommen wird.
Aus meiner persönlichen Schau möchte ich als letztes ein paar Worte zu den vielbeschworenen Gerechtigkeitsgedanken und Rechtsstaatsgedanken sagen. Jeder in diesem Hause wird uns immer an seiner Seite finden, wenn er Recht setzen und die Dinge für die Zukunft zu gestalten versucht. Wir sehen es als unsere vornehmste Aufgabe an, hier den Grundsatz des alten römischen Rechts, das „suum cuique" — letzten Endes die Quintessenz staatlicher Gerechtigkeit jedem zuteil werden zu lassen. Wir bemühen uns mit Ihnen darum, und darin lassen wir uns von keinem den Rang ablaufen. Unsere Rechtsstaatlichkeit, unser Empfinden für Recht und Gerechtigkeit stehen in nichts dem Ihren nach, und wir brauchen uns dessen nicht zu schämen. Wir sind uns aber bewußt, daß dieser möglichen Verwirklichung der Gerechtigkeit durch den Staat Grenzen gesetzt sind. Seit eh und je ist es üblich gewesen, von den strengen Rechtsgrundsätzen des Gesetzes, des Grundgesetzes und des Rechtsstaatlichen abzuweichen, nicht mit der Begründung: ich will abweichen, ich will Unrecht tun, sondern man hat immer unter Berufung auf angeblich höhere Rechtsprinzipien gröbstes Unrecht gesetzt. Das ist der tiefere Grund, warum wir uns so intensiv dagegen wehren, weil mit allgemeinen, rechtsstaatlich nicht faßbaren Grundsätzen klares, eindeutiges Recht geändert werden soll.
Warum denn unsere strengen Bestimmungen über die Normierung von Gesetzen, insbesondere von Strafgesetzen? Warum das alles? Es hat doch seinen letzten Grund darin, daß hier die Sphären des Staates und des Staatsbürgers klar voneinander abgegrenzt sein sollen.

(Beifall bei der FDP.)

Meine Damen und Herren, namens der Fraktion der Freien Demokraten beantrage ich für die Schlußabstimmung über dieses Gesetz namentliche Abstimmung.

(Abg. Dr. Arndt: Habt Ihr denn 50 Stimmen?)

Ich könnte, wenn ich ähnlich argumentierte wie Herr Dr. Jaeger, jetzt sagen: wir stellen den Antrag, weil wir die Strenge des rechtsstaatlichen Denkens jedes einzelnen Mitglieds des Hauses überprüfen wollten. So möchte ich nicht argumentieren, Herr Dr. Jaeger. Aber, ich meine, die Entscheidung, die hier zu treffen ist, ist für jeden von uns von so großer Bedeutung, daß jeder von uns sie mit seinem Namen vor aller Öffentlichkeit decken sollte; darum unser Antrag.

(Beifall bei der FDP.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ehe ich dem Herrn Justizminister des Landes Baden-Württemberg in seiner Eigenschaft als Mitglied des Bundesrates das Wort erteile, stelle ich fest, daß beantragt ist, in der dritten Lesung namentlich abzustimmen. Der Antrag ist ausreichend unterstützt.

    (Widerspruch bei der CDU/CSU und der SPD.)

    — Meine Damen und Herren, es kann doch kein Zweifel sein, daß die FDP-Fraktion hier vollzählig vertreten ist. 66 Mitglieder hat die FDP-Fraktion, 50 müssen den Antrag unterstützen. Ich unterstelle, es sind 50 Mitglieder hier.

    (Zurufe: Zählen!)

    — Zählen? — Ich frage den Fraktionsgeschäftsführer der FDP, ob er der Überzeugung ist, daß 50 Mitglieder seiner Fraktion hier im Saale sind.

    (Zustimmung bei der FDP.)

    — Also, das Wort gilt.
    Das Wort hat Herr Justizminister Haußmann.
    Dr. Haußmann, Justizminister des Landes Baden-Württemberg: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die deutsche Justiz hat nicht versagt! Das ist zwar bisher in den Ausführungen am heutigen Vormittag nicht ausdrücklich behauptet worden, aber gelegentlich — wie wir der heutigen Presse entnehmen — in den Verhandlungen des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages am gestrigen Nachmittag angeklungen. Ich bin dem Herrn Bundesjustizminister Dr. Bucher namens der Justizverwaltungen der deutschen Länder sehr dankbar dafür, daß er sich in Kenntnis der Zusammenhänge mit guten Gründen schützend vor die Justiz gestellt hat. Auch in den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Dr. Jaeger am heutigen Vormittag klang doch manches an, was .den die Fachaufsicht für die Zentrale Stelle in Ludwigsburg führenden Justizminister von Baden-Württemberg veranlaßt hat, von dem Recht des Art. 43 Abs. 2 des Grundgesetzes, hier das Wort zu ergreifen, Gebrauch zu machen.
    Der Herr Abgeordnete Dr. Jaeger hat am heutigen Vormittag davon gesprochen, daß seitens der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zugegeben worden sei, auf die Justiz würden neue Ermittlungsverfahren für Tausende bisher unbekannter Morde zukommen. Der Leiter der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltung für die Aufklärung von NS-Gewaltverbrechen hat dies weder ausdrücklich noch sinngemäß in dieser Form je gesagt. Auch der Herr Bundesminister der Justiz hat weder ausdrücklich noch sinngemäß in dem Bericht, den er an den Deutschen Bundestag auf Grund des Beschlusses vom Dezember 1964 unter dem 24. Februar 1965 erstattet hat, diese Behauptung aufgestellt. Vielmehr hat der Herr Bundesminister der Justiz ausdrücklich erklärt, es könne nicht ausgeschlossen werden, daß noch unbekannte Taten von Bedeutung oder unbekannte Täter nach dem 8. Mai 1965 bekanntwürden.



    Landesminister Dr. Haußmann
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist ein Unterschied, ob behauptet wird, Tausende neuer Verfahren stünden bevor, oder ob man aus dem der Justiz eigenen und selbstverständlichen Verantwortungsgefühl heraus das Auftauchen neuer Komplexe nicht völlig ausschließt.

    (Beifall bei der FDP.)

    Es darf in diesem Hohen Hause und in der Öffentlichkeit nicht der Eindruck entstehen, die Justiz habe die Verfolgung eines wesentlichen Teils der nationalsozialistischen Mordtaten noch nicht in Angriff genommen und nicht bewältigt bzw. mit der Bewältigung nicht so bald wie möglich und so energisch wie möglich alsbald schon im Jahre 1945 und danach begonnen und die Straftaten aus der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt. Ich darf in diesem Zusammenhang auf die in diesem Hause, wie ich annehmen darf, sicher bekannte, anderenfalls sehr lesenswerte Zusammenstellung des Bundesjustizministeriums vom Juli 1964 verweisen, in der eine sehr aufschlußreiche Darstellung über die Verfolgung nationalsozialistischer Straftaten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland seit 1945 gegeben ist.
    Weiter muß in diesem Zusammenhang betont werden, daß die systematische Aufklärung der NS-Verbrechen nicht erst mit dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 9. Dezember 1964 begonnen hat. Vielmehr haben die deutschen Länder aus eigenem Anstoß im Herbst 1958 die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Straftaten in Ludwigsburg gegründet. Ausschlaggebend für diese Gründung war, wie gesagt, nicht ein Anstoß von außen, sondern allein die Erfahrungen in verschiedenen Ländern, Bayern, Baden-Württemberg, besonders durch den Prozeß vor dem Schwurgericht Ulm im Juli 1958 gegen das Tilsiter Einsatzkommando. Ich habe den damaligen Bundesjustizminister und die Herren des Bundesjustizministeriums im Oktober 1958 in Bad Harzburg — ich möchte keine Parallelen damit beschwören, wenn ich diesen Ort hier nenne — darauf hingewiesen, daß es der Sache nach doch eine Aufgabe des Bundes sei, sich der Aufklärung dieser Straftaten anzunehmen. Der Herr Bundesminister der Justiz hat uns damals in einer rechtlich nicht zu widerlegenden Weise dargetan, daß nach den geltenden Gesetzen des Strafrechts und insbesondere des Strafprozeßrechts eine Zuständigkeit des Bundes, der Bundesregierung, auch des Bundestages nicht gegeben sei, weil, wie bekannt, die Justizhoheit in den Händen der Länder liege und sie deswegen allgemein legitimiert und zuständig seien, sich dieser Dinge anzunehmen.
    Dieser Umstand allein hat dann dazu geführt, daß wir Justizminister uns im Herbst 1958 nach vorangegangenen Beratungen in den Landesregierungen zur Verabschiedung der Verwaltungsvereinbarung entschlossen haben, die zur Schaffung der Zentralen Stelle geführt hat, allerdings — das muß hier gesagt werden — mit einer ausdrücklich auf NS-Gewaltverbrechen, die außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland von Deutschen begangen worden sind, beschränkten Zuständigkeit. Es ist wichtig, sich diese Einschränkung der Zuständigkeit
    vor Augen zu führen, um die Ausdehnung der Zuständigkeit der Zentralen Stelle, die im Einvernehmen mit dem Bundesjustizministerium erst im Dezember 1964 erfolgte, in ihrer Bedeutung zu ermessen. Man muß sich darüber klar sein, daß die Zeit vom Dezember 1964 bis heute für diese Ausdehnung auf Straftaten, die beispielsweise durch das Reichssicherheitshauptamt und als Ausstrahlung aus diesem Komplex durch die ehemaligen obersten Reichsbehörden begangen wurden, wahrlich nicht lang gewesen ist. Diese Frage ist von dem Herrn Generalstaatsanwalt in Berlin in einem früheren Zeitpunkt in Angriff genommen worden. Sie hat aber auch bei dem Aufruf der Bundesregierung und der Notwendigkeit, dem Anliegen des Deutschen Bundestages vom Dezember Rechnung zu tragen, eine Rolle gespielt.
    Die Zentrale Stelle hat, obwohl sie, wie gesagt, bis Dezember 1964 nur für Straftaten außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland zuständig war, rund 700 Tatkomplexe aufgeklärt. Das hat dazu geführt — und ich bitte das Hohe Haus, davon Kenntnis zu nehmen —, daß in dem in Israel gegen Adolf Eichmann durchgeführten Prozeß kein Name und kein Tatkomplex zur Sprache gekommen ist, der der Zentralen Stelle in Ludwigsburg nicht schon vorher bekannt war und neue Erkenntnisse vermittelt hätte.. Auch die jüngsten Auswertungsarbeiten im Dezember 1964 und im Februar 1965 durch Auswertergruppen in Polen und im Februar und März 1965 durch eine Auswertergruppe in den Vereinigten Staaten, in denen 1960 schon eine eingehende Auswertung erfolgte, haben 'bisher keine neuen großen Tatkomplexe, wohl aber wertvolles Beweismaterial für die bereits anhängigen Ermittlungsverfahren erbracht. Eine wirklich hundertprozentige Aufklärung aller Straftaten ist keiner Justiz der Welt, weder in der Vergangenheit noch in der Zukunft möglich. Ich muß das wegen der Verantwortung der Justiz in Vergangenheit und Zukunft sagen.

    (Beifall bei der FDP.)

    Das Geleistete berechtigt aber zu der Feststellung: die Justizverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland, die Zentrale Stelle in Ludwigsburg, die Staatsanwaltschaften und die Gerichte in den Ländern haben sich dieser schweren Aufgabe nie entzogen, sich ihr vielmehr gestellt und sie trotz aller in der Sache liegenden Schwierigkeiten — Beweismaterial im Ausland, lange Zeit und dergleichen — gemeistert. Ich halte es für meine Pflicht, das vor diesem Hohen Hause für die Justiz festzustellen, und möchte dies auch im Protokoll festgelegt wissen.
    Wenn die Auswertungsarbeiten in Polen schon 1960 hätten stattfinden können, wären die Dinge rascher vorwärtsgegangen, und Sie müßten sich heute vielleicht mit dieser Frage nicht befassen. Wir haben auf den Landesjustizministerkonferenzen mit den Herren Bundesjustizministern im Jahre 1959 und nachher immer wieder die Frage erörtert, eine Auswertergruppe beispielsweise nach Polen zu schicken. Man hat das damals seitens der Bundesregierung nicht für möglich gehalten, weil 'keine



    Landesminister Dr. Haußmann
    diplomatischen Beziehungen bestanden und weil andere Hemmnisse in der Abwägung der Fragen, die hier zu berücksichtigen sind, es auszuschließen schienen. Die Justiz war daher gehemmt, diesen Dingen rechtzeitig und früher nachzugehen.
    Darf ich zum Schluß

    (Beifall in der Mitte und links)

    eine Bemerkung machen, an der mir gelegen ist; auch wenn Sie bei dem Wort „Schluß" klatschen, werde ich sie doch machen. Es ist vom Standpunkt der Justiz in den Ländern — und ich bitte, das sagen zu dürfen — begrüßenswert, daß das Hohe Haus die in § 3 des Antrags von Herrn Abgeordneten Güde enthaltenen Bedenken im Rechtsausschuß prüfen, weiterbehandeln und aufgreifen will. Es ist im Interesse der Rechtssicherheit und der Rechtsgleichheit notwendig, daß dies so bald wie möglich und noch in dieser Legislaturperiode geschieht

    (Beifall in der Mitte)

    und daß eine Regelung gefunden wird, die die Justiz nicht überfordert, damit sie ,die von ihr übernommene und keineswegs leicht genommene Aufgabe so erfüllen kann, wie es das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland und wie es diese schwere Frage erfordern.

    (Beifall bei der FDP und CDU/CSU.)