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    Deutscher Bundestag 175. Sitzung Bonn, den 25. März 1965 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Bartsch 8745 A Fragestunde (Drucksache IV/3227) Frage des Abg. Mischnick: Parteien in der Sowjetzone Dr. Mende, Bundesminister . . . 8745 D Mischnick (FDP) 8745 D Schwabe (SPD) 8746 A Dr. Mommer (SPD) 8746 A Dr. Schäfer (SPD) 8746 C Fragen der Abg. Frau Meermann: Schweinefleischpreise Schwarz, Bundesminister 8747 A Frau Meermann (SPD) 8747 B Frage des Abg. Dürr: Rückgabe veralteter Fernsprechbücher 8747 D Fragen der Abg. Frau Freyh (Frankfurt) : Verwaltungsabkommen mit den Ländern über Ausbildungsförderung Dr. Heck, Bundesminister 8748 B Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . . 8748 B Dr. Schäfer (SPD) 8748 D Dr. Lohmar (SPD) 8749 A Behrendt (SPD) 8749 A Rollmann (CDU/CSU) 8749 B Frage des Abg. Dr. Mommer: Subventionen für den Tabakanbau Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 8749 C Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Kürzungen im Etat der Kulturabteilung des Auswärtigen Amts Lahr, Staatssekretär 8749 D Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 8749 D Dr. Huys (CDU/CSU) . . . . . 8750 A Dr. Schäfer (SPD) 8750 B Frage des Abg. Strohmayr: Neue deutsche Schule in Barcelona Lahr, Staatssekretär . . . . . . 8750 C Strohmayr (SPD) . . . . . . . 8750 C Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . . 8751 A Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 8751 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Einführung der L-Besoldung Höcherl, Bundesminister . . . . . 8751 C Sänger (SPD) . . . . . . . . . 8751 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 8751 D Dr. Huys (CDU/CSU) . . . . . . 8752 A Hübner (CDU/CSU) . . . . . . . 8752 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 Fragen dès Abg. Strohmayr: Parlamentsdelegation von Zambia Höcherl, Bundesminister 8752 B Strohmayr (SPD) 8752 C Dr. Schäfer (SPD) 8752 D Kahn-Ackermann (SPD) 8753 A Fragen des Abg. Rollmann: Erhöhung des Hauptbetrages aus dem Arbeitslosengeld und der Arbeitslosen-hilf e Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8753 C Frage des Abg. Reichmann: Auswirkungen der vermögenswirksamen Tarifvereinbarungen Dr. Claussen, Staatssekretär . . 8753 D Reichmann (FDP) 8754 A Schmidt (Kempten) (FDP) 8754 B Frage des Abg. Dröscher: Automation Dr. Claussen, Staatssekretär . . 8754 C Dröscher (SPD) 8754 D Matthöfer (SPD) . . . . . . . 8355 A Frage des Abg. Dröscher: Internationale Arbeitstagung „Automation — Risiko und Chance" Dr. Claussen, Staatssekretär . . 8755 A Dröscher (SPD) 8755 B Matthöfer (SPD) 8755 D Frage des Abg. Dr. Schneider (Saarbrücken) : Waffenlieferungen aus anderen Ländern nach Israel 8756 A Frage des Abg. Dr. Schneider (Saarbrücken) : Waffenlieferungen in andere Länder . 8756 A Fragen des Abg. Haase (Kellinghusen) : Zusatzfragebogen für zivile Bewerber bei der Bundeswehr — Standortbereich Wentorf Gumbel, Staatssekretär 8756 B Haase (Kellinghusen) (SPD) . . .8756 D Schwabe (SPD) . . . . . . . 8757 A Sänger (SPD) 8757 B Frau Meermann (SPD) 8757 D Cramer (SPD) 8757 D Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Nordtangente zwischen Karlsruhe und Neureut 8758 A Fragen des Abg. Hansing: Richtlinien über Nutzungsgebühren für Steg- und Bojenfelder auf bundeseigenen Wasserstraßen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8758 C Hansing (SPD) . . . . . . . . 8758 D Frage des Abg. Hansing: Berufsschiffahrt — Sportschiffahrt Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8759 B Sammelübersicht 43 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache IV/3207) . . . . . . . . 8759 C Entwurf eines Achten Strafrechtsänderungsgesetzes (Drucksachen IV/2965 [neu], IV/3220 [Anlage 1]) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Berechnung strafrechtlicher Verjährungsfristen und zur Änderung des Strafverfahrensrechts (Drucksache IV/3220 [Anlage 2]), mit Entwurf eines Gesetzes zur Einfügung eines Artikels 102 a in das Grundgesetz (SPD) (Drucksache IV/3161) und mit Entwurf eines Achten Strafrechtsänderungsgesetzes (SPD) (Drucksache IV/3162) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen IV/3220, zu IV/3220) — Zweite und dritte Beratung — Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) . . . . 8760 A Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) . . . 8760 B Jahn (SPD) 8762 B Dr. Jaeger (CDU/CSU) 8764 A Erler (SPD) 8768 C Benda (CDU/CSU) 8770 A Dr. Dehler (FDP) . . . . . . . 8771 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 8774 A Dr. Barzel (CDU/CSU) 8774 C Busse (FDP) . . . . . . . . 8775 A Dr. Haußmann, Minister des Landes Baden-Württemberg 8777 C Dr. von Merkatz (CDU/CSU) . . 8779 B Dr. Arndt (Berlin) (SPD) 8781 D Spitzmüller (FDP) 8784 B Dr. Bucher, Bundesminister . . . 8785 A Memmel (CDU/CSU) 8785 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 8786 A Spies (CDU/CSU) 8788 B Rasner (CDU/CSU) 8790 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 III Entwurf- eines Gesetzes zur Änderung des Mutterschutzgesetzes und der Reichsversicherungsordnung (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3125 [neu]) in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über Versorgungsmaßnahmen für werdende Mütter und Wöchnerinnen (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3170) — Erste Beratung — Frau Dr. Pannhoff (CDU/CSU) . . . 8791 C Frau Rudoll (SPD) . . . . . . . 8792 D Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) . 8796 B Frau Dr. Heuser (FDP) . . . . . 8798 A Dr. Hamm (FDP) 8800 A Entwurf eines Gesetzes über die Beweissicherung und Feststellung von Vermögensverlusten in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und im Sowjetsektor von Berlin (Beweissicherungsgesetz) (Drucksache IV/1994); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache IV/3126) in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Rechte der Flüchtlinge aus der sowjetischen Besatzungszone und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (Flüchtlingsgesetz) (Drucksache IV/694) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache IV/3126) — Zweite und dritte Beratung — Eichelbaum (CDU/CSU) 8800 D Frau Korspeter (SPD) 8803 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 8805 A Lemmer, Bundesminister 8806 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu § 4 Abs. 4 des Altsparergesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/3196) — Erste Beratung — . . 8808 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Bewertungsgesetzes, des Steuersäumnisgesetzes, der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1965) (Drucksachen IV/2400, IV/1203, IV/1347, IV/1555, IV/1567, IV/1754, IV/2047, IV/2342, IV/2857, IV/2945 [neu]) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3219) ; Zweiter Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/3189, zu 3189) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (SPD) (Drucksache IV/1567); Zweiter Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/3189, zu IV/3189) — Zweite und dritte Beratung —, dem Zweiten Schriftlichen Bericht des Finanzausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Besold, Wieninger, Burgemeister, Riedel (Frankfurt), Gewandt u. Gen. betr. steuerliche Rücklagen des Anlagevermögens (Drucksachen IV/1754, IV/31.89, zu IV/3189) und dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Dr. Imle, Mertes, Dr. Supf, Opitz u. Gen.) (Drucksache IV/1161); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3193) — Zweite Beratung — Dr. Imle (FDP) 8808 D Meis (CDU/CSU) . . . . . . 8811 C Schoettle, Vizepräsident 8813 B Dr. Eppler (SPD) . . . . . . . 8813 B Dr. Schwörer (CDU/CSU) 88,16 B Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 8819 B Opitz (FDP) 8820 D Ollesch (FDP) 8822 D Dr. Eckhardt (CDU/CSU) 8824 A Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . 8824 C Entwurf eines Gesetzes über die Anzeige der Kapazitäten von Erdöl-Raffinerien und von Erdöl-Rohrleitungen (Drucksache IV/2953) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/3166, zu IV/3166) — Zweite und dritte Beratung — 8825 B Entwurf eines Gesetzes über die Umsatzsteuerstatistik für das Kalenderjahr 1964 (Drucksache IV/2847) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3210) — Zweite und dritte Beratung — 8825 C Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Abg. Dr. Serres u. Gen.) (Drucksache IV/3058) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3225) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 8825 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abschöpfungserhebungsgesetzes (Abg. Dr. Serres u. Gen.) (Drucksache IV/2991); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3226) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 8826 A IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 Entwurf eines Gesetzes zu dem Zollabkommen von Brüssel vom 1. März 1956 über Carnets E.C.S. für Warenmuster nebst Unterzeichnungsprotokoll (Abg. Diebäcker, Dr. Artzinger, Dr. Imle, Burckardt, Bäumer, Junker u. Gen.) (Drucksache IV/3004) ; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache IV/3216) — Zweite und dritte Beratung — . . . 8826 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zollübereinkommen von Brüssel vom 6. Dezember 1961 über das Carnet A.T.A. für die vorübergehende Einfuhr von Waren (Abg. Diebäcker, Dr. Artzinger, Dr. Imle, Burckardt, Bäumer, Junker u. Gen.) (Drucksache IV/3005) ; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache IV/3217) — Zweite und dritte Beratung — 8826 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrts- und Rheinschiffahrtssachen (Drucksache IV/1709); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/3208) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Hauser (CDU/CSU) . . . . . 8826 D Entwurf einer Bundes-Tierärzteordnung in der Fassung der Beschlüsse des Bundestages in zweiter Beratung (Drucksachen IV/2294, IV/2988) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache IV/3197) — Dritte Beratung— 8827 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Neuordnung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen (Abg. Dr. Dittrich, Büttner, Dorn u. Gen.) (Drucksache IV/3094) — Erste Beratung — . . . . . . . . 8827 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Dr. Imle, Jacobi [Köln] u. Gen.) (Drucksache IV/3140) — Erste Beratung — 8827 C Entwurf eines Gaststättengesetzes (Druck- sache IV/3147) — Erste Beratung — . . . 8827 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundessozialhilfegesetzes (Drucksache IV/3150) — Erste Beratung — 8827 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation (Drucksache IV/3167) — Erste Beratung — 8828 A Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik auf dem Gebiet des Wohnungswesens (Wohnungsstichprobengesetz 1965) (Drucksache IV/3198) — Erste Beratung — . . . . . 8828 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Viehseuchengesetzes (Drucksache IV/3203) — Erste Beratung — 8828 B Entwurf eines Sechsten Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Sechstes Änderungsgesetz zum AVAVG) (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/3165) — Erste Beratung — . . 8828 C Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des früheren reichseigenen Gesandschaftsgrundstücks in Bangkok (Drucksachen IV/3032,IV/3178) 8828 C Ubersicht 28 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/3153) 8828 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft über den Vorschlag der Kommission der EAG für Richtlinien des Rats zur Änderung der Richtlinien vom 2. Februar 1959 zur Festlegung der Grundnormen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte gegen die Gefahren ionisierender Strahlungen (Drucksachen IV/2934, IV/3195) 8829 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kornmission der EWG für eine Verordnung des Rats betreffend Gemeinschaftsbeiträge für die Berufsumschulung von landwirtschaftlichen Erwerbstätigen, die innerhalb der Landwirtschaft ihren Beruf wechseln möchten, sowie für eine Verordnung des Rats betreffend Gemeinschaftsbeiträge zur Förderung der Fachausbildung von Beratern der Informationsstellen für Berufswechsel für landwirtschaftliche Erwerbstätige (Drucksachen IV/3078, IV/3235) . . 8829 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Festsetzung der Erstattungen bei der Erzeugung von Getreide- und Kartoffelstärke für das Wirtschaftsjahr 1964/1965 (Drucksachen IV/2705, IV/3218) 8829 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 V Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1961 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache IV/3052) . . . . . . . . 8829 C Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1961 (Drucksachen IV/1180, IV/3128) . . . . 8829 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Zehnte, Zwölfte und Vierzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksachen IV/3098, IV/3144, IV/3145, IV/3213) in Verbindung mit dem Schriftlichen Bericht des Außenhandelsausschusses über die Verordnung über Änderung von Zollkontingenten für das Kalenderjahr 1964 (Drucksachen IV/3146, IV/3215) 8829 D Bericht des Außenhandelsausschusses über die Elfte und Neunte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksachen IV/3091, IV/3212, IV/3143, IV/3214) 8830 A Nächste Sitzung 8830 C Anlagen 8831 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 8745 175. Sitzung Bonn, den 25. März 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 8831 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr.-Ing. Balke 31.3. Bäumer 3. 4. Bergmann * 26. 3. Berlin 27. 3. Blachstein 10. 4. Blumenfeld 25. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 9. 4. Dopatka 26. 3. Etzel 25. 3. Dr. Dr. h. c.Friedensburg * 26. 3. Haage (München) 30. 4. Hahn (Bielefeld) * 27. 3. Dr. Dr. Heinemann 26. 3. Hermsdorf 25. 3. Höhne 26. 3. Illerhaus * 26. 3. Dr. Jungmann 12. 4. Kalbitzer 26. 3. Frau Dr. Kiep-Altenloh 25. 3. Dr. Kopf 26. 3. Krug 25. 3. Kulawig 15. 4. Lenz (Bremerhaven) 29. 3. Lücker (München) * 26. 3. Maier (Mannheim) 31. 3. Majonica 25. 3. Marx 26. 3. Metzger 31. 3. Michels 25. 3. Neumann (Allensbach) 25. 3. Reichhardt 2. 4. Ritzel 15. 4. Schlick 15.4. Dr. Schmid (Frankfurt) 9. 4. Dr. Schneider (Saarbrücken) 27. 3. Dr. Starke 25. 3. Stooß 25. 3. Dr. Süsterhenn 27. 3. Theis 3. 4. Wehking 25. 3. Wehner 2. 4. Weinkamm * 26. 3. Werner 25. 3. Wienand 31.3. Wilhelm 10. 4. b) Urlaubsanträge Frhr. zu Guttenberg 3. 4. Herold 30. 4. Dr. h. c. Jaksch 2. 4. Krüger 9. 4. Windelen 31. 3. Wischnewski 2. 4. *Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 601 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Steueränderungsgesetzes 1965 (Drucksachen IV/2400, IV/1203, IV/1347, IV/1555, IV/2342, IV/2857, IV/2945 (neu), IV/3199). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 erhält Nr. 14 folgende neue Fassung: ,14. § 34 a erhält die folgende Fassung: „§ 34 a Steuerfreiheit des Mehrarbeitslohns und bestimmter Zuschläge zum Arbeitslohn (1) Besondere, durch Gesetz oder Tarifvertrag festgelegte Vergütungen für Mehrarbeit einschließlich der durch Gesetz oder Tarifvertrag festgelegten Zuschläge für Mehrarbeit (Mehrarbeitslohn) sind bei Arbeitnehmern steuerfrei, wenn der Mehrarbeitslohn jeweils nach der im einzelnen festgestellten Mehrarbeit besonders ermittelt wird. Mehrarbeit im Sinn des Satzes 1 ist Arbeit, die über die Dauer der durch Gesetz oder Tarifvertrag festgelegten regelmäßigen Arbeitszeit, mindestens jedoch über 45 Stunden in der Woche hinaus geleistet wird. Bereitschaftsdienst und Wartezeit gelten nicht als Mehrarbeit im Sinn dieser Vorschrift. (2) Die durch Gesetz oder Tarifvertrag festgelegten Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind bei Arbeitnehmern steuerfrei. (3) Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 sind bei Dienstverhältnissen entsprechend anzuwenden, die nicht an einen Tarifvertrag gebunden sind, die jedoch auf Grund besonderer Vereinbarungen nach den Bestimmungen eines Tarifvertrages behandelt werden, der für Dienstverhältnisse der gleichen Art gilt. (4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Bestimmungen zu treffen über die Berechnung der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, wenn diese Zuschläge in den Vergütungen für die Sonntags-, Feiertagsoder Nachtarbeit enthalten sind." ' Bonn, den 24. März 1965 Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 602 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Steueränderungsgesetzes 1965 (Drucksachen IV/2400, IV/1203, IV/1347, IV/1555, IV/2342, IV/2857, IV/2945 (neu), IV/3199). 8832 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird folgende Nr. 14 a eingefügt: ,14 a. In § 34 b Abs. 3 Ziff. 3 wird am Ende des Buchstaben b der Punkt durch ein Komma ersetzt; der folgende Buchstabe c wird angefügt: „c) soweit sie den doppelten Nutzungssatz übersteigen, nach einem Viertel der Steuersätze der Ziffer 1." Bonn, den 24. März 1965 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Schultz und Fraktion Anlage 4 Umdruck 604 (neu) Entschließungsantrag der Abgeordneten Frau Funcke (Hagen), Dr. Hamm (Kaiserslautern), Dr. Dittrich, Frau Dr. Hubert und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Steueränderungsgesetzes 1965 (Drucksachen IV/2400; IV/1203,IV/1347, 1V/1555, IV/2342, IV/2857, IV/2945 (neu), IV/3189). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die Körperschaftsteuerbefreiung für öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen von Berufgruppen nach § 4 Abs. 1 Ziff. 10 KStG erneut zu überprüfen und eine Verbesserung vorzuschlagen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß bei Berufsgruppen mit langen Ausbildungszeiten höhere jährliche Leistungen zu erbringen sind als bei frühem Berufseintritt, wie er bei den Versicherten gemäß der Reichsversicherungsordnung die Regel ist. Bonn, den 25. März 1965 Frau Funcke (Hagen) Dr. Hamm (Kaiserslautern) Dr. Aschoff Dr. Danz Deneke Frau Dr. Heuser Dr. Hoven Dr. Imle Schmidt (Kempten) Schultz Spitzmüller Weber (Georgenau) Dr. Dittrich Frau Blohm Dr. Eckhardt Dr. Elbrächter Frau Engländer Frau Haas Frau Dr. Hubert Dr. Schmidt (Offenbach) Dr. Tamblé Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesminister Dr. Bucher vom 19. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Matthöfer (Drucksache IV/3155, Fragen IV/4, IV/5 und IV/6) : Um welche Staatsoberhäupter handelt es sich bei den Ermittlungsverfahren nach § 104 StGB, bei denen keine Strafverlangen der betreffenden ausländischen Regierungen vorlagen? Welche ausländischen Regierungen wurden wie oft von Bundesbehörden davon benachrichtigt, daß das betreffende Staatsoberhaupt angeblich in der Bundesrepublik beleidigt wurde? Wie oft wurde die Bundesregierung von ausländischen Behörden davon unterrichtet, daß unser Staatsoberhaupt in dem betreffenden Land beleidigt worden sein soll? Der Bundesminister des Auswärtigen, unter dessen Geschäftsbereich Ihre Anfragen in der Drucksache aufgeführt waren, konnte die Fragen wegen Zeitablaufs in der Fragestunde nicht mehr beantworten. Er hat mich als zuständiges Mitglied der Bundesregierung nachträglich gebeten, die Beantwortung zu übernehmen. Ich darf Ihnen hiermit gemäß § 10 Abs. 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (Teil II) schriftlich wie folgt antworten: Frage IV/4: Wie ich schon in der Fragestunde am 18. Februar 1965 (Bericht über die 165. Sitzung des Deutschen Bundestages, S. 8173/4) betont habe, sind nach dem Gesetz (vgl. auch Richtlinien für das Strafverfahren, Nr. 207) Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Vergehens gegen § 103 StGB nicht davon abhängig, ob ein Strafverlangen der ausländischen Regierung (§ 104 a StGB) gestellt ist. Nach den mir vorliegenden Unterlagen sind Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung folgender Staatsoberhäupter geführt worden: Schah von Iran 5 Verfahren In drei Fällen hatte die persische Regierung vorher ein Strafverlangen gestellt. General Franco 2 Verfahren General de Gaulle 1 Verfahren König Leopold von Belgien 1 Verfahren Die belgische Botschaft hatte zu- vor Vorstellungen erhoben. Königin Juliane der Niederlande 1 Verfahren Staatspräsident Segni 1 Verfahren. Frage IV/5: Von einer Ausnahme abgesehen, hat die Bundesregierung nach dem Sachverhalt es nicht für erforderlich gehalten, die betreffende ausländische Regierung zu unterrichten. Die Ausnahme betrifft das Verfahren, in welchem die Staatsanwaltschaft Han- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 8833 nover im Jahre 1955 wegen des Verdachts einer Beleidigung der Königin Juliane der Niederlande ermittelt hat. In diesem Falle hatte das Auswärtige Amt die niederländische Botschaft unterrichtet. Die Regierung des Königreichs der Niederlande hat jedoch von einem Strafverlangen abgesehen. Frage IV/6: Ausländische Behörden haben die Bundesregierung bisher in keinem Fall davon unterrichtet, daß der Präsident der Bundesrepublik Deutschland im Ausland beleidigt worden sein soll. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache IV/3227, Fragen XI/7 und XI/8) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Hilfsmaßnahmen für Unfälle, die sich auf den Autobahnen ereignen, oft dadurch entscheidend verzögert werden, daß die Notrufe von den Rufsäulen der Autobahnen lediglich an die zuständige Autobahnmeisterei, dagegen nicht an die Autobahnpolizeiwache oder an den Unfallrettungsdienst gehen? Ist die Bundesregierung bereit, dafür zu sorgen, daß die Rufsäulen der Autobahnen auch eine direkte Verbindung zu der Autobahnpolizeiwache und dem Unfallrettungsdienst erhalten? Es gibt Fälle, bei denen nach Unfällen auf Autobahnen entscheidende Verzögerungen in der Hilfeleistung eingetreten sind. Das sind jedoch glücklicherweise Ausnahmen, denn im allgemeinen werden nach Eingang der Unfallmeldung über die Notrufanlage durch die verständigte Autobahnmeisterei sofort die Verkehrspolizei und der dem Unfallort zunächst stationierte Unfallrettungsdienst fernmündlich über das öffentliche Netz verständigt und zur Unfallstelle hinbeordert. Die Bundesregierung kann von den Notrufsäulen der Autobahnen leider keine direkte Verbindung zu der Autobahnpolizeiwache und dem Unfallrettungsdienst einrichten lassen, weil dies fernmeldetechnisch nicht durchführbar und fernmelderechtlich nicht zulässig wäre. Sie hat dagegen, um Mißverständnisse durch Hörfehler und unvollständige Angaben des die Unfallmeldung erstattenden Säulenbenutzers möglichst auszuschalten, die Abfrageeinrichtung der Notrufsäulen bei den Autobahnmeistereien in den letzten Jahren technisch verbessert. Im Zusammenhang damit kann jetzt auch eine Autobahnpolizeiwache in ein bei der Autobahnmeisterei über die Notrufanlage einlaufendes Unfallgespräch nach entsprechender kurzer Ankündigung als 3. Teilnehmer mit hinzugeschaltet werden, aus fernmeldetechnischen und fernmelderechtlichen Gründen aber nur dann, wenn sich die Polizeiwache in unmittelbarer Nähe der Autobahnmeisterei befindet und mit ihr über ein besonderes Kabel verbunden ist. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Imle (Drucksache IV/3227, Frage XI/10) : Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, bei der Lufthansa für den innerdeutschen Verkehr sicherzustellen, daß für Abgeordnete des Deutschen Bundestages bis 24 Stunden vor Abgang des Flugzeuges zwei Plätze in jeder Maschine reserviert bleiben? Leider ist es der Bundesregierung nicht möglich, Ihrem Wunsch zu entsprechen. Die Lufthansa ist als Aktiengesellschaft gehalten, nach normalen kaufmännischen Gesichtspunkten zu arbeiten. Es erscheint daher nicht vertretbar, eine bestimmte Anzahl von Plätzen für den Fall frei zu halten, daß sie von Mitgliedern des Bundestages benötigt werden. In solchen Fällen würde die Lufthansa Gefahr laufen, daß diese Plätze zum Schluß unbenutzt bleiben; das muß zu erheblichen Mindereinnahmen führen, für die niemand aufzukommen bereit sein dürfte. Ich bin aber der Überzeugung, daß die Engpässe, die zeitweise jetzt noch auf innerdeutschen Fluglinien zutage treten und die Herren Kollegen behindern, durch die bevorstehende Vergrößerung der Lufthansaflotte zunehmend überwunden werden. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ramms (Drucksache IV/3227, Fragen XI/11 und XI/12) : Liegen dem Bundesverkehrsministerium Erfahrungen über den Gebrauch von Spikesreifen vor? Ist damit zu rechnen, daß Spikesreifen auch im kommenden Winter zugelassen werden? Zu Ihrer ersten Frage: Es liegen bisher nur Teilerfahrungen vor, die für eine endgültige Regelung noch nicht ausreichen. Die Verwendung von Winterreifen mit Spikes ist deshalb im Winter 1964/65 nur vorläufig gestattet worden. Zu Ihrer zweiten Frage: Vom Winter 1965/66 ab ist mit einer endgültigen Regelung zu rechnen, nach der Winterreifen mit Spikes in den Wintermonaten unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Zur Klärung der auftretenden Fragen sind zwei Forschungsaufträge an namhafte Forscher vergeben worden. 8834 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Tamblé (Drucksache IV/3227, Fragen XI/16 und XI/17) : In welchen ausländischen Staaten sieht sich die Deutsche Lufthansa bei der Schaffung neuer oder beim Ausbau bestehender Flugverbindungen einer Benachteiligung wegen des Einspruchs nationaler Luftfahrtgesellschaften ausgesetzt? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu treffen, um eine Diskriminierung, wie sie in Frage XI/16 bezeichnet ist, auszuschließen? Ein Einspruch ausländischer nationaler Luftverkehrsgesellschaften gegen die Schaffung neuer oder den Ausbau bestehender Fluglinien der Deutschen Lufthansa ist bisher — abgesehen von den Widerständen bei den Verhandlungen über bilaterale Luftverkehrsabkommen — nach außen hin nur in einem Fall sichtbar in Erscheinung getreten und zwar in den USA. Die amerikanischen Gesellschaften Braniff und Panagra haben in dem Verfahren vor der amerikanischen Luftfahrtbehörde gegen das Vorhaben der Lufthansa, eine Fluglinie über New York nach Südamerika einzurichten, Einspruch eingelegt, obwohl die Vereinigten Staaten der Bundesrepublik Deutschland dieses Recht vertraglich zugestanden hatten. Darüber hinaus haben beide Gesellschaften gerichtliche Schritte unternommen, um die Erteilung der Betriebserlaubnis, wie sie im deutsch- amerikanischen Luftverkehrsabkommen vorgesehen ist, zu verhindern. Das Gerichtsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Im übrigen liegt es leider in der Natur des immer mehr zunehmenden Wettbewerbs zwischen den Luftverkehrsgesellschaften, daß bei jeder Verhandlung auf staatlicher Ebene über neue oder auszubauende Flugdienste der Lufthansa die in Betracht kommende ausländische Luftverkehrsgesellschaft auf ihre Luftfahrtbehörde mehr oder weniger starken Einfluß nimmt, um den Umfang der für die Lufthansa erstrebten Verkehrsrechte möglichst klein zu halten. Beispiele aus neuerer Zeit sind Australien, Südafrika und die ostafrikanischen Staaten. Die Bundesregierung ist in jedem einzelnen Fall bemüht, den Ausbau des Liniennetzes der Lufthansa zu fördern. Der Erfolg luftverkehrspolitischer Verhandlungen wird häufig dadurch beeinträchtigt, daß deutscherseits mehr Verkehrsrechte für die Lufthansa benötigt werden als sie die Gegenseite für den Verkehr ihres nationalen Unternehmens mit dem Bundesgebiet wünscht. In diesen Fällen setzt die Bundesregierung soweit irgend möglich Mittel der allgemeinen oder Wirtschaftspolitik ein, um den deutschen Forderungen auf dem Luftverkehrsgebiet zum Erfolg zu verhelfen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesminister Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Tamblé (Drucksache IV/3227, Frage XI/18) : Sind Meldungen zutreffend, die besagen, daß die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn sich mit der Absicht trägt, etwa zum Sommerfahrplan die Ausgabe von Sonntagsrückfahrkarten einzuschränken? Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn kann Ihre Frage verneint werden. Der Sonntagsrückfahrkartentarif bleibt nach Form und Inhalt unverändert. Die Bundesbahn hat lediglich, wie dies laufend geschieht, die vorhandenen Relationen überprüft. Sie will diejenigen Karten, für die ein Bedürfnis offenbar nicht mehr besteht, aus dem Verkehr ziehen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Baier (Mosbach) (Drucksache IV/3227 Fragen XI/19, XI/2O und XI/21) : Aus welchen Gründen ist der dringend notwendige Ausbau der B 37 (Neckartalstraße) auf dem hessischen Gebietsteil noch nicht erfolgt? Wie ist der Stand der in Frage XI/19 erwähnten Planung? Bis zu welchem Zeitpunkt erfolgt der Ausbau der B 37 auf hessischem und badischem Gebiet? Die Planung und die Vorarbeiten für den Ausbau der B 37 auf hessischem Gebiet waren besonders schwierig und zeitraubend. So mußten in Neckar- Steinach zahlreiche Gebäude erworben und die „Straßenbauverdrängten" anderweitig untergebracht werden. Bevor mit den Straßenbauarbeiten begonnen werden kann, muß die Gemeinde erst die Kanalisationsarbeiten in der Ortsdurchfahrt durchführen, die erst Ende 1964 angelaufen sind. Landschafts- und Denkmalschutz lassen in Hirschhorn größere Eingriffe, um die Bundesstraße hochwasserfrei zu machen, nicht zu. Es mußten daher Untersuchungen für eine Verlegung der Bundesstraße angestellt werden, bei der die Neckarschleife ausgeschaltet werden soll. Außerdem mußte mit Rücksicht auf die Wünsche der Gemeinde die Einmündung der Kreisstraße 36 von Darsberg mehrfach umgeplant werden. Die Planung ist bis auf das Projekt der Verlegung bei Hirschhorn, das z. Z. mit der Auftragsverwaltung des Landes Baden-Württemberg abgestimmt wird, auf hessischem Gebiet im wesentlichen abgeschlossen. Mit den Straßenbauarbeiten soll zwischen der Landesgrenze westlich Neckar-Steinach und Neckar-hausen 1966 begonnen werden, sofern bei dem Planfeststellungsverfahren keine unvorhergesehenen Schwierigkeiten auftreten. Für diesen Fall sollen Teilabschnitte bereits in diesem Jahr in Angriff genommen werden. Mit der Verlegung bei Hirschhorn kann schon wegen der schwierigen Entwurfsbearbeitung und den erforderlichen Vorarbeiten frühestens erst 1967 begonnen werden. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1965 8835 Auf baden-württembergischem Gebiet ist die Planung für den Ausbau der B 37 weitgehend abgeschlossen. Große, zusammenhängende Teilstrecken konnten in den vergangenen Jahren endgültig ausgebaut werden. Weitere Teilstrecken sind im Bau. Ihrer Verkehrsbedeutung gemäß wird der Ausbau der B 37 so rasch vorangetrieben, wie dies die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel zuläßt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Max Güde


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist an mich eine Frage gestellt worden, und ich will sie beantworten, da sie an mich persönlich gestellt worden ist, die Frage der Verbrechen an der Mauer und am ganzen Eisernen Vorhang. Das ist ein ernstes Problem. Das gebe ich dem Kollegen Jahn zu. Nachdem es mir schon den den letzten Tagen als Problem vorgestellt worden ist, habe ich mich damit beschäftigt. Ich gebe denen recht, die sagen: auch der Blick auf dieses Problem gehört zur sachgemäßen Formulierung dessen, was hier zu formulieren ist. Zugegeben! Damit werden wir uns befassen.
    Ein zweites zur Verdeutlichung des Problems! Die Sache ist ernst genug, daß ich Sie für ein paar Minuten um Geld bitten muß, wenn ich Ihnen etwas Erlebtes erzähle. Es war in den letzten zwei oder drei Wochen des Krieges. Ich war Soldat, und zwar Schütze, um es genau zu bezeichnen. Da kam auf mich ein Oberfeldwebel der Feldgendarmerie zu und frug mich, den Juristen und Intellektuellen: „Was wird jetzt mit uns passieren?" Ich sagte: „Der Krieg wird in zwei, drei Wochen zu Ende sein, und wir werden in Gefangenschaft kommen und werden zwei oder drei Jahre in Gefangenschaft sein. Das kann niemand genauer sagen." Er frug weiter: „Aber daheim? Was geschieht mit Deutschland und mit unseren Familien daheim?" Ich sagte: „Peile über den Daumen und sage: anderthalb mal soviel, wie ihr selber gemacht habt, dann wirst du's treffen." Es war in Italien, in einem relativ humanen Milieu. Er sagte: „Du hast gut reden, du warst nie im Osten." Das war wahr. Er fing dann von etwas zu erzählen an, was ich in dieser Stunde zum ersten Mal gehört habe, nämlich der Transportvergasung, wo also ein Omnibus voll Juden mit dem Abgas des vorausgespannten Omnibusses oder Lastwagens getötet wurde. Er erzählte mir, wie sich dieses Verbrechen um Sebastopol herum viele Male wiederholt hat.
    Ich sah, daß dieser Oberfeldwebel der Feldgendarmerie, dessen Namen ich nicht mehr weiß, der da zufällig auf mich zukam, in der Stunde wirklich in seinem Gewissen angesprochen war, vielleicht auch nur unter dem Motiv der Angst: Wie wird es uns nun ergehen?
    Meine Damen und Herren, ich habe die Sache und den Mann nie vergessen, schon deswegen, weil mir dieses schreckliche Verbrechen in dieser Stunde zum ersten Mal zu Bewußtsein gekommen ist. Ich habe die Prozesse verfolgt, weil ich gedacht habe, als es mir wieder zum Bewußtsein kam: eines schönen Tages wird er irgendwo aufgegriffen und verurteilt werden. Soweit ich gesehen habe, ist das nicht geschehen. Aber ich weiß es nicht sicher. Ich weiß seinen Namen nicht mehr. Aber stellen Sie sich nun vor, der Malermeister irgendwo aus Norddeutschland würde nach zwanzig Jahren — nach zwanzig Jahren! — zur Rechenschaft gezogen. Da kann niemand sagen, es geschehe ihm ein absolutes Unrecht; denn er ist schuldig geworden. Das ist auch meine Meinung. Aber der Staat, ,die Gerechtigkeit, die Justiz müssen sich wirklich fragen, ob nach zwanzig Jahren das Bedürfnis nach Justifizierung nicht gemindert ist. Das ist, was die alten Fälle, die zwanzig, fünfundzwanzig Jahre zurückliegen, von denen unterscheidet, die sich unter unseren Augen vollziehen.
    Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen aber ein anderes, und deswegen bin ich für die Verlängerung der Verjährungsfrist. Wenn derjenige, der die Transportvergasung erfunden hat, und diejenigen, die sie befohlen haben — bis zu dem Oberfeldwebel der Feldgendarmerie hin —, ermittelt werden können, bin ich allerdings der Meinung, die sollen bestraft werden. Das ist schon lange etwas, was mir weh tut, daß die offensichtlich nicht ermittelt worden sind. Diejenigen, die das erfunden, die das ins Werk gesetzt haben, sollen zur Verantwortung gezogen werden. Es liegt noch nicht einmal ein Hauch von auch nur relativem Unrecht darin, wenn die verfolgt werden.
    Meine Damen und Herren, das als Beispiel für das, was in § 3 gemeint ist .und was — ich sage es noch einmal — eine unleugbare Aufgabe für uns alle ist, für den Gesetzgeber und für die Justiz.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Keine weiteren Wortmeldungen. Der Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Wilhelmi — Sie haben ihn gehört — geht dahin, § 3 der Anlage 2 als selbständige Vorlage an den Rechtsausschuß zurückzuverweisen. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Die Zurückverweisung an den Rechtsausschuß ist mit großer Mehrheit beschlossen. Damit fällt § 3 aus der Vorlage heraus.
Ich rufe § 4, — § 5 — sowie Einleitung und Überschrift auf. —

(Abg. Dr. h. c. Güde: Herr Präsident! Weil das andere weggefallen ist, muß die Überschrift jetzt beschränkt werden auf ,die Worte: „Entwurf eines Gesetzes über .die Berechnung strafrechtlicher Verjährungsfristen"!)

— Also „Entwurf eines Gesetzes über die Berechnung strafrechtlicher Verjährungsfristen". Das andere würde dann die Überschrift für die selbständige Vorlage des bisherigen § 3. Er geht dann mit der



Präsident D. Dr. Gerstenmaier
Überschrift „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafverfahrensrechts" an den Rechtsausschuß zurück. Sie können dort die Überschrift immer noch ändern, wenn Sie das für nichtig halten.
Ich rufe also jetzt § 4, — § 5, — Einleitung und die so geänderte Überschrift auf. — Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das ist mit großer Mehrheit angenommen.
Damit ist die zweite Beratung dieser Vorlage erledigt. Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, daß wir nunmehr zur dritten Beratung dieser Vorlage übergehen und nicht zuerst die anderen Vorlagen in zweiter Beratung dazwischenschieben. Ist das Haus damit einverstanden? — Kein Widerspruch, daß sich die dritte Beratung anschließt.
Ich rufe auf zur
dritten Beratung.
Das Wort in der allgemeinen Aussprache hat der Herr Abgeordnete Dr. Jaeger.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach der mit soviel innerer Anteilnahme und soviel gewichtigen Argumenten geführten ersten Beratung dieser Gesetzentwürfe brauche ich nicht mehr zu betonen, daß in den letzten Tagen in den einzelnen Fraktionen Fragen von fundamentaler moralischer, rechtlicher und politischer Bedeutung angesprochen und
    H) behandelt worden sind. Keiner hat sich leicht entschieden. Jeder hat mit sich und alle haben miteinander gerungen. Für die Fraktion der ChristlichDemokratischen und Christlich-Sozialen Union, für die ich zu sprechen die Ehre habe, möchte ich betonen: für unsere Entscheidungen waren weder demoskopische Meinungsumfragen noch der angebliche Druck des Auslandes maßgebend.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Es ist für jeden eine Gewissensentscheidung, wie sie Art. 38 des Grundgesetzes vorschreibt.
    Meine Damen und Herren, wenn wir trotzdem nahezu einmütig zu einer Auffassung gekommen sind, dann mag das für die Intensität unserer Beratungen, für die Intensität unserer Meinungsbildung, aber auch, wie ich hoffe, für die Qualität unserer Entscheidung sprechen.
    Wenn ich vom Ausgangspunkt der Überlegungen, wie sie jedenfalls für mich persönlich gelten, ausgehe, dann bitte ich auch diejenigen auf der linken und rechten Seite des Hauses, die meine Meinung nicht teilen, mir das abzunehmen: Gerade wer das menschliche Leben für ein so einmaliges, hohes und heiliges Gut hält, daß seine verbrecherische Auslöschung nur mit dem Tode gesühnt werden kann, gerade der muß zutiefst erschrecken, wenn nun, falls wir nichts unternehmen, dutzend-, hundert-und tausendfacher Mord nicht einmal mehr mit Zuchthaus bestraft werden könnte. Wenn ich davon ausgehe, so bin ich nicht der Prüfung der Rechtslage enthoben; aber ich glaube, dazu ist in diesem Haus in der ersten Lesung genug gesagt worden.
    Bei dem Gesetzentwurf, den wir hier vor uns haben, stellt sich ja die Frage — eine Frage, die ich für meine Person uneingeschränkt bejahe —, ob eine Verlängerung der Verjährung möglich ist, gar nicht. Außerdem ist es schließlich für diese Frage gar nicht unwichtig gewesen, was 80 deutsche Staats- und Strafrechtslehrer und was die Rechtsprechung gesagt haben. Unter diesen Staats- und Strafrechtslehrern habe ich zwei verehrte akademische Lehrer meiner Universitätsjahre gefunden, die sich nicht dessen zu schämen brauchen, was sie im Dritten Reich gesagt und geschrieben haben, und unter ihnen haben wir alle Partner vieler rechtspolitischer Gespräche wiederentdeckt.
    Meine Damen und Herren, wenn wir auch die Verjährung gar nicht verlängern, so möchte ich das Problem der Verjährung doch einmal grundsätzlich aus der Stellung herausnehmen, in die es gebracht worden ist, beinahe so, als ob es ein Fetisch unseres Rechts wäre. Ich glaube nicht, daß das richtig ist, was einer der bedeutendsten Redner in der ersten Lesung gesagt hat, daß die Verjährung schlechthin, wirklich und wesentlich zum Recht, zu unserem Recht gehört. Erlauben Sie mir als dem Vertreter einer Partei, die die nie ganz vollziehbare Verpflichtung vor sich selber aufstellt, ihr politisches Handeln an unabänderlichen Maßstäben zu messen, zu erklären, daß für die christliche Lehre beider Konfessionen nur die Begriffe von Reue, Buße und Vergebung existieren. Vor Gott und dem Gewissen gibt es keine Verjährung. Deshalb glaube ich auch nicht, daß die Wandlung der Täterpersönlichkeit, auf die es einer der Redner so sehr abgestellt hat, durch Verjährung eintreten kann. Meine Damen und Herren, die Täterpersönlichkeit kann nur durch innere Umkehr gewandelt werden, und die ist unabhängig vom Zeitablauf.
    Ich meine aber auch, daß die Verjährung rechtsgeschichtlich eine ziemlich neue Angelegenheit ist. Erst mit der Rezeption des römischen Rechts ist sie in das deutsche Strafrecht eingeführt worden und hat dann jahrhundertelang Kapitalverbrechen noch gar nicht berührt. Das, glaube ich, führt zu der Erkenntnis, daß es sich überhaupt nicht um eine Sache handelt, die im Interesse des Angeklagten oder des Schuldigen in unser Recht hineingekommen ist und die auch kein subjektives Recht des Angeklagten oder des Schuldigen begründet, sondern daß es sich hier um einen Akt der Staatsräson handelt, die Gerichte vor Überforderungen, wie sie allzu langer Zeitablauf mit sich bringt, zu schützen. Das ist auch der Grund, warum diejenigen meiner politischen Freunde, die Verjährung für Mord grundsätzlich ablehnen, sich entschlossen haben, dies jetzt nicht zu fordern, sondern diese Frage bis zu den eingehenden Beratungen über das neue Strafgesetzbuch zurückzustellen und hier darauf nicht einzugehen.
    Meine Damen und Herren, es ist in diesem Zusammenhang immer wieder von der Notwendigkeit gesprochen worden, die Gerechtigkeit und die Rechtssicherheit oder den Rechtsfrieden miteinander in Übereinstimmung zu bringen. Das ist ein Ziel, dem alle Juristen zu dienen haben, ganz gleich, ob sie sich in der Position des Richters, des Staatsanwalts oder des Rechtsanwalts befinden. Aber es ist ein



    Dr. Jaeger
    Ziel, das sie nie ganz verwirklichen können, auch als Gesetzgeber nicht, weil eben in diesem Leben nicht alles aufgeht — und damit auch nicht in unserem Recht. Wenn aber Gerechtigkeit und Rechtssicherheit einander widerstreiten, dann plädiere ich doch für den Vorrang der Gerechtigkeit; denn, meine Damen und Herren, wenn wir nicht daran glauben, daß die Gerechtigkeit die Idee des Rechtsstaates ist, dann sollten wir auf den Rechtsstaat lieber verzichten.

    (Beifall in der Mitte und bei Abgeordneten der SPD.)

    Nun, meine Damen und Herren, ist in diesem Zusammenhang auch immer wieder das Wort von der angeblich rückwirkenden Verlängerung aufgekommen. Das ist ein völlig falscher Ausdruck. Eingetretene Verjährungen bleiben auch von diesem Gesetzentwurf — wie von allen anderen, die vorliegen — unberührt; demgemäß tritt keine Rückwirkung ein. Es handelt sich nur um die Ermöglichung weiterer Strafverfolgung durch Berichtigung eines Datums, das von diesem Hause leider einmal falsch gesetzt worden ist. Meine Damen und Herren, der Stichtag des 8. Mai 1945 war ein Irrtum des Gesetzgebers. Er war ein Irrtum des Gesetzgebers, weil es am 9. Mai 1945 noch kein einziges deutsches Gericht gegeben hat, das funktionierte.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Es war ein Irrtum, weil der Aufbau der Justiz sehr langsam, nicht zuletzt gehemmt durch Vorschriften der Alliierten, möglich war und weil auch dann, als der Aufbau der Justiz in den Ländern abgeschlossen war, noch die Bundesinstanzen fehlten. Ich glaube, meine Damen und Herren, Verbrechen, die im Reichsmaßstabe in die Welt gesetzt wurden, können auch nur im Bundesmaßstab wirklich aufgeklärt und verfolgt werden.
    Schließlich bestand bis zum 1. Januar 1950 der Vorbehalt der Alliierten für alle Verbrechen, die an Ausländern begangen worden sind. Mir ist gesagt worden, das seien 95% der Fälle, die überhaupt behandelt werden müssen.
    Meine Damen und Herren! Wenn Sie hier das Anfangsdatum der Verjährung verschieben, dann berichtigen Sie nur einen falschen Entscheid, den wir in diesem Hause getroffen haben. Wir haben uns im Grunde schon lange entschlossen, dies zu tun, dies zu berichtigen. Denn wir haben ja vor Monaten die Regierung beauftragt, zu prüfen, wie es mit der Frage der Verjährungsverlängerung steht, wie hoch die Dunkelziffer ist. Die erschrekkende Antwort ist, daß niemand das weiß und daß selbst diejenigen, die uns von Ludwigsburg her ursprünglich gesagt hatten, daß nur noch ganz wenige und ganz untergeordnete Täter vielleicht nicht entdeckt seien, nunmehr zugeben müssen, daß möglicherweise Tausende von Morden und damit Hunderte von Mördern auch in leitender Stellung noch unerkannt sind. Eigentlich ist das ja kein Wunder. Bedenken Sie einmal: Wenn ein „normaler" Mord geschieht, dann ist die Aufklärung verhältnismäßig einfach; denn kaum geschieht ein Mord, dann setzt sich die Mordkommission in Bewegung und erforscht an Ort und Stelle alles, was zu erforschen ist. Aber
    hier handelt es sich um Morde, die vom damaligen Staat geschützt waren und die nachher von der Justiz nicht aufgegriffen werden konnten — vielfach jedenfalls nicht aufgegriffen werden konnten —, nicht zuletzt auch deshalb, weil sie ja in jenen Aufbaujahren mit Arbeit genug belastet war. Verbrechen kommen eben nicht von selber !auf, sie müssen im allgemeinen ermittelt und verfolgt werden.
    Es läßt sich auch nicht leugnen: Dieses unser Jahrllundert hat neue Verbrechen hervorgebracht, die zumindest in ihrem Ausmaß, wahrscheinlich aber auch in ihrem Inhalt, in der Geschichte ihresgleichen suchen und nicht finden.
    Man kann zu dem bekannten Interview des Philosophen Jaspers viele, auch viele kritische Bemerkungen machen. Aber richtig, glaube ich, ist mindestens einmal die Feststellung, daß wir zwölf Jahre in einem Verbrecherstaat gelebt haben, einem Staat, wie es ihn in dieser Art in der deutschen Geschichte vorher nicht gegeben hat.

    (Beifall.)

    Allerdings möchte ich den Ausführungen von Professor Jaspers noch hinzufügen, daß erschreckender-weise dieser Verbrecherstaat nicht allein in der Welt steht, sondern etliche totalitäre Verbrecherstaaten gleicher Natur sich inzwischen im Osten aufgetan haben.

    (Beifall.)

    Meine Damen und Herren, es ist daran erinnert worden, daß die Verjährung von 20 Jahren eine sehr theoretische Angelegenheit ist, daß sie bei einem — wenn ich das furchtbare Wort gebrauchen darf — „normalen" Mord schon deshalb meistens nicht eintritt, weil er rasch aufgedeckt wird oder weil inzwischen die Verjährung unterbrochen wird. Wenn nun hier, wo durch die große Maschinerie des Dritten Reiches und durch den Zeitablauf, in dem Mörder geschützt waren, die Aufklärung nicht rechtzeitig möglich war, dann frage ich mich allerdings, wenn wir nichts tun sollten: Nimmt eigentlich die Schimpflichkeit und nimmt die Strafwürdigkeit eines Verbrechens deshalb ab, weil sein Umfang größer geworden ist? Diese Frage können wir nur verneinen.
    Wenn uns die Gerechtigkeit am Herzen liegt — und sie muß dem Gesetzgeber am Herzen liegen —, dann muß die Unterscheidung verschwinden zwischen denen, deren Verbrechen zufällig aufgekommen sind, und denen, deren Verbrechen vorerst zufällig noch nicht aufgekommen sind.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Wenn es einen Kollegen gibt, der berichtet, daß es Millionen nicht erforscherter Dokumente allein in Jerusalem gebe, also in einer Stadt, wo wir jederzeit Einblick nehmen können, erst recht jetzt, wenn wir diplomatische Beziehungen aufnehmen, dann ist das eben ein Zeichen, daß hier unsere Justiz nicht mitkommen konnte und daß hier durch die Umstände Verbrecher geschützt wurden, die niemand schützen will.
    Meine Damen und Herren, ich weiß, daß das alles für unsere Justiz eine schwere Aufgabe mit sich

    Dr. Jaeger
    bringt. Sie ist sowieso mit diesen Aufgaben moralisch und oft auch zeitlich fast überfordert. Aber genauso, wie heute der Gesetzgeber der Last der Geschichte nicht ausweichen kann, kann es auch unsere Justiz nicht. Wenn in den Planungen der Großen Strafrechtskommission und in dem Strafrechtsgesetzentwurf der Bundesregierung festgehalten ist, daß die Verjährung für die Zukunft überhaupt auf 30 Jahre verlängert werden soll, dann, meine verehrten Damen und Herren, kann man auch nicht sagen, daß eine Verschiebung des Stichtages um knapp fünf Jahre die Justiz vor ein unlösbares Problem stellt. Wir haben Vertrauen zur deutschen Justiz. Ich zweifle nicht daran, daß man bei den Richtern auch unsere Entscheidung kritisieren wird. In diesem Hause ist auch manches Urteil kritisiert worden, das uns nicht zutreffend erschien. Ich persönlich habe mich immer zurückgehalten und bin der Auffassung, solange man die Gründe nicht kennt, soll man auch ein Urteil nicht schelten. Wer wie wir die Notwendigkeit erkennt, das zu tun, was hier ,geschehen muß, nämlich den Stichtag zu verschieben, der muß auch in Kauf nehmen, daß dort, wo Beweise nicht erbracht werden, in Zukunft gelegentlich Urteile ergehen werden, die einen Freispruch oder eine scheinbar zu milde Strafe aussprechen. Der Rechtsstaat muß und wird durch unsere Richter gewahrt werden. Gerade weil der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten" wie in der Vergangenheit so auch in der Zukunft gilt, ist die Verlängerung der Verjährung oder die Verschiebung des Stichtages eine Sache, die in erster Linie dem Staatsanwalt und erst in zweiter Linie dem Angeklagten zu schaffen macht. Wir vertrauen jedenfalls auf das Berufsethos unserer Richter, die auch mit dieser schweren Frage so fertig werden müssen, wie der Deutsche Bundestag mit ihr fertig werden muß.
    Nun wird in der Diskussion gesagt, die Kapitalverbrechen der NS-Zeit würden gesondert behandelt. Nein, meine Damen und Herren, es geht nicht um Kapitalverbrechen im allgemeinen. Der KZ-Bewachungsmann, der einem kleinen Kind, das sich ein Stück Brot aus 'Hunger gestohlen hat, beide Beine weggeschossen hat — und diesen Fall hat es gegeben —, kann nicht mehr verfolgt werden, wenn seine Tat noch nicht aufgekommen ist, auch wenn wir heute hier den Beschluß fassen, der Ihnen vorliegt. Es geht nicht um Totschlag und nicht um schwere ,Körperverletzung, es geht einzig und allein um Mord, um das Verbrechen, das § 211 unseres Strafgesetzbuches definiert als die vorsätzliche Tötung eines Menschen „aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebes, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln, oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken." Nur um dieses schlimmste Verbrechen, das unsere Rechtsordnung kennt, geht es. — Oder vielleicht nicht nur und allein? Meine Damen und Herren, es geht um etwas wohl auch qualitativ und nicht nur quantitativ noch Schlimmeres: es geht um Massenmord, um geplanten Massenmord.
    Es ist aber noch ein anderer Irrtum zu berichtigen. Was wir hier tun, hat nichts, aber auch gar nichts
    mit dem zu tun, was man Entnazifizierung genannt hat. Diese Entnazifizierung, die uns die Besatzungsmächte mit sehr unzulänglichen Mitteln verordnet haben, war ein kläglicher Versuch, politische Verantwortung zu bestrafen. Wir sind der Meinung — und wir haben sie immer vertreten —, daß der politische Irrtum straffrei sein soll. Wir haben in jenen Jahren, da die 'Entnazifizierung schwer auf weiten Schichten des Volkes lag — von denen doch große Teile zu Unrecht betroffen worden sind —, immer gesagt: Laßt den politischen Irrtum straffrei, aber bestraft diejenigen, die Verbrechen begangen haben, stellt sie vor die Gerichte! Meine Damen und Herren, wir würden alle miteinander unglaubwürdig, wenn wir nun nicht auch das Unsere täten, daß die Verbrecher wirklich vor die Gerichte gestellt werden. Gerade derjenige, der zu Unrecht von der Maschinerie der Entnazifizierung ergriffen worden ist, muß Wert darauf legen, daß der Staat, der als Rechtsstaat wiedererrichtet ist, jetzt nicht nur ihn in Ruhe läßt, sondern auch den, der wirklich schuldig geworden ist bestraft. Sonst verwischen sich die Grenzen!
    Dann ist weiter in die Debatte die Frage nach den Morden geworfen worden, die an Deutschen begangen worden sind; sie sind begangen worden, und wir wissen es. Aber ich möchte mich, wie schon ein Redner meiner Fraktion in der ersten Lesung, mit aller Ruhe und Klarheit gegen die furchtbare Vorstellung wehren, als ob man Morde miteinander aufrechnen könne. Für das zumindest in der Quantität schlimmste, was im Dritten Reich verbrochen worden ist, die Millionen Judenmorde, gibt es doch gar keine Instanz und gibt es überhaupt keine Möglichkeit, aufzurechnen; denn vom jüdischen Volk ist -doch — das muß ausgesprochen werden — ein irgendwie geartetes Verbrechen an unserem Volk nicht begangen worden. Wie und gegen wen wollen Sie die Ermordung von 4000 katholischen Geistlichen aufrechnen? Aber auch dort, wo Völker oder Vertreter von Völkern gegeneinander gesündigt haben, ist die Aufrechnung nicht möglich, nicht nur deshalb, weil die Verbrechen, die an Deutschen geschehen sind, nach denen geschehen sind, die von Deutschen begangen wurden, sondern weil ich mich gegen die Vorstellung wehre: Die Deutschen haben die Polen ausgesiedelt, und die Polen haben die Deutschen vertrieben. Nein, das eine Verbrechen haben nicht die Deutschen gemacht, sondern die Nationalsozialisten, und das andere Verbrechen haben nicht die Polen gemacht, sondern die Kommunisten. Beide Parteien hatten sich des Staatsapparates ihres Landes bemächtigt, aber beide Parteien waren und sind moralisch nicht legitimiert, für ihre Völker zu sprechen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und SPD.)

    Wir, meine Damen und Herren, sind für unser Haus verantwortlich; andere sollen in ihrem Hause der Verantwortung gerecht werden, die ihnen die Geschichte auferlegt.

    (Erneuter Beifall bei der CDU/CSU und SPD.)




    Dr. Jaeger
    Wir werden nach dem Maß gemessen, mit dem wir Unrecht sühnen, und dieses Maß kann vielleicht einmal Maßstab anderswo werden.
    Es ist furchtbar, wenn in der Tschechoslowakei ein Straffreiheitsgesetz ergangen ist, mit dem alle Verbrechen, die mit der Vertreibung zusammenhängen, für Rechtens erklärt werden, und das noch mit der Begründung, es handele sich um Vergeltung. Wenn es irgendwo in der Welt Revanchismus gibt, dann spricht er aus diesem tschechischen Gesetz,

    (Beifall bei der CDU/CSU und SPD)

    ein Gesetz, mit dem auch Kindermorde für Rechtens erklärt werden. Meine Damen und Herren, wir wollen auch nicht verschweigen, daß dieses Gesetz in seinen wesentlichen Bestimmungen von einem Gesetz abgeschrieben ist, das hier in diesem Lande, nach dem 30. Juni 1934, gemacht worden ist, wo man auch Morde für Rechtens erklärt hat.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Wir wollen hoffen, daß der Zeitpunkt kommt, wo sich ein tschechisches Parlament dieses Gesetzes so schämt, wie wir uns der damaligen Gesetze schämen, und es aufhebt.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD.)

    Wenn wir auch nur in unserer eigenen Kompetenz sprechen und nur in unserer eigenen Kompetenz handeln, so wollen und müssen wir doch erklären: von diesen da drüben, die so mit dem Recht umgehen, lassen wir uns keine Ratschläge geben, was wir zu tun haben!

    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD.)

    Wenn man in Polen und in der Tschechoslowakei Vertreibungsverbrechen sühnen will, werden wir das Material gern zur Verfügung stellen. Aber zumindest in der Sowjetzone hält man bis zum heutigen Tage Akten zurück. Man wartet, ob dieses Parlament den Stichtag verschiebt, um uns dann zu belasten, wenn wir es nicht tun sollten. Das scheint mir eine Manipulation mit dem Recht zu sein! Ich sehe daraus nur, daß die Kommunisten von heute die NS-Mörder von gestern begünstigen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und SPD.)

    Dann, meine Damen und Herren, eine für viele vielleicht merkwürdige, aber jedenfalls tatsächliche Beobachtung. In unserem Volke gibt es sicherlich Stimmen nicht nur gegen die Verlängerung der Verjährung, die wir nicht vornehmen, sondern sogar gegen jede Veränderung im derzeitigen, auch dem irrtümlich zustande gekommenen, positiven Recht. Diese Stimmen sind besonders stark in der jungen Generation. Sie brauchen nur an unsere Universitäten, Sie können aber auch an andere Stätten gehen. Vielleicht ist das überraschend. Aber ich meine, der jungen Generation ist es am ehesten nachzusehen, ja es ist geradezu zu verstehen, wenn sie sagt, sie möchte nichts mehr hören von Verbrechen, an denen sie schon deshalb nicht beteiligt war, weil sie zu jener Zeit noch gar nicht oder gerade erst geboren war.
    Sicherlich ist diese Haltung der junge Menschen kein Maßstab für unseren Entschluß. Wir alle, die wir das Dritte Reich erlebt haben, ob in verantwortlicher Stellung — wir haben ja einige verehrte Mitglieder unter uns, die noch Mitglied des Deutschen Reichstages gewesen sind —, ob als junge Studenten oder Gymnasiasten oder auch erst in den letzten Jahren des Krieges, als sie heranwuchsen — wir haben ja drei verschiedene Generationen in diesem Hause, wenn ich so sagen darf —, wir alle urteilen da isicherlich strenger.
    Aber vielleicht liegt alles auch daran, daß wir unserer jungen Generation nicht recht klarmachen können, wie es eigentlich zum 30. Januar 1933 gekommen ist. Vielleicht können wir es uns selbst kaum noch erklären. Versailles, die Wirtschaftskrise, demokratische Unerfahrenheit, das sind alles Gründe, die Sie rational auf den Tisch legen können, aber damit allein ist doch das nicht zu erklären, daß ein Kulturvolk einem Verbrecher zum Opfer gefallen ist. Das hängt wohl mit dem zusammen, was die Theologen das mysterium iniquitatis, das Geheimnis der Bosheit, nennen. Das kann wohl nie ganz aufgeklärt werden. Aber weil das so ist, glaube ich — und das werden wir auch unserer jungen Generation klarmachen müssen —: niemand kommt frei von der Last der Geschichte. Auch wir können uns dem fluchbeladenen Nachlaß Adolf Hitlers nicht entziehen.
    Es geht — so ist immer wieder gesagt worden — in dieser Frage auch 'und gerade um die Idee des Rechtsstaates. Nun, der Rechtsstaat, den wir neu aufgebaut haben, entspricht doch — nicht in jedem einzelnen Gesetz, aber in seiner grundlegenden Struktur — dem, was die andern westlichen Mächte, mit denen wir verbündet sind, in ihren Staaten verwirklicht haben. Sie wissen, daß die Angelsachsen eine Verjährung bei Kapitalverbrechen überhaupt nicht kennen und deshalb für unsere Situation schwer Verständnis haben. Sie wissen, daß Frankreich die Verjährung einstimmig abgeschafft, Belgien sie bei einer anderen Art von Delikten um 10 Jahre verlängert hat und daß unser Nachbarland Osterreich, das in dieser Frage das gleiche Schicksal und im übrigen auch das gleiche Recht mit uns teilt, ebenfalls die Verjährung abschafft oder verlängert.
    Wir können in dieser Frage feststellen, daß sich ein •europäisches Rechtsbewußtsein herausbildet. Das ist kein Wunder. Die Judenverfolgung war ein europäisches Problem, und die Antwort darauf ist eine europäische Reaktion. Wer sagt, diese Angelegenheit sei eininternes deutsches Problem, der sieht die Wirklichkeit jener Jahre und die Wirklichkeit von heute nicht. Man kann sagen, daß sich in der Frage der weiteren Strafverfolgung noch nicht aufgeklärter Verbrechen eine abendländische Rechtsüberzeugung herangebildet hat. Ich war sehr beeindruckt, von meinem Kollegen von Merkatz in der Fraktion heute erneut bestätigt zu bekommen, wie sehr die Solidarität einer Rechtsüberzeugung auch eine Quelle des Rechts 'ist. Ich freue mich deshalb, wenn die breite europäische Rechtsüberzeugung ihren Widerhall in einer breiten Mehrheit in diesem Hause findet und wenn zwei .große staatstragende Parteien, die 16 Jahre lang getrennt sind in einer Unzahl schwerwiegender Fragen — als Regierung und als Opposition —, sich in dem Bekenntnis zu



    Dr. Jaeger
    Freiheit und Recht der Deutschen nach innen und nach außen zusammenfinden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und Abgeordneten der SPD.)

    Jedenfalls, meine Damen und Herren, wenn alle Länder Europas in dieser Frage eine klare Haltung beziehen, dann kann das Land, von dem das Unglück ausgegangen ist, sich dem sicherlich auch nicht entziehen. Dieses Problem bewegt die Welt, und das Echo auf unsere Beratungen wird die Welt auch bewegen.
    Sie ist nicht zuletzt durch ein Wort erschreckt worden, das auch im Innern unseres Landes Schaden angerichtet hat, das Wort, man müsse mit Mördern leben. Meine Damen und Herren, ganz gleich, ob es sich um NS- oder um andere Mörder handelt, ich halte es weder für gemütlich noch für ehrenvoll, mit Mördern zu leben.

    (Beifall bei der CDU/CSU und Abgeordneten der SPD.)

    Wenn ich auch weiß, daß wir immer mit Mördern leben, weil es unerkannte Mörder immer gibt, bis sie eben entdeckt werden, so meine ich doch, niemand kann und darf uns zwingen, mit erkannten und erkennbaren Mördern zusammenzuleben.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei der SPD.)

    Und ich meine, auch die Glaubwürdigkeit, die wir Deutschen durch die Staatskunst Konrad Adenauers, Ludwig Erhards, Heinrich von Brentanos, aber auch
    die Arbeit aller Parteien in diesem Hause in der Welt erworben haben, steht in dieser Frage auf dem Spiel, wenn wir uns der gemeinsamen europäischen Rechtsüberzeugung nicht anschließen sollten. Diese Glaubwürdigkeit unseres Landes benötigen wir nicht nur für unser gegenwärtiges Leben, wir brauchen sie, um das nationale Anliegen unseres Volkes, die Wiedervereinigung in Frieden und Freiheit, mit der Hilfe unserer Verbündeten zu erreichen.
    Aber, meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluß sagen: es ist der Blick nach draußen gar nicht notwendig und nicht einmal der Blick auf die deutsche Frage, auf die Lösung, die uns immer noch aufgegeben ist. Wir brauchen nur auf uns selbst hier in unserer Bundesrepublik zu blicken. Dieses unser Volk hat sich einen neuen Staat geschaffen. Seine sittliche Existenz beruht nicht zum wenigsten auf dem Opfer der Männer, die am 20. Juli und bei anderer Gelegenheit ihr Leben für die Freiheit unseres Volkes in die Schanze geschlagen haben.

    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU und bei der SPD.)

    Ein Volk, das sich zu solcher Haltung entschlossen hat, kann weder mit den Henkern dieser Männer zusammenleben noch mit Mördern, die ihnen an Gesinnung und Grausamkeit in nichts nachstehen.
    Wir freuen uns, meine Damen und Herren, daß wir heute einen Beschluß fassen können, der ohne irgendeine schwerwiegende Operation unseres Rechtssystems diesem unserem Willen Ausdruck verleiht und, wie wir zuversichtlich hoffen, die Möglichkeit schafft, in knapp fünf Jahren dieses Problem
    endgültig zu lösen, d. h. die letzten Morde aufzuklären. Wenn Sie mit mir dieser Meinung sind, dann, meine Damen und Herren, glaube ich, daß durch Gerechtigkeit und Selbstachtung die Zustimmung zu diesem Gesetz geboten ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei der SPD.)