Rede:
ID0417422000

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Dr.: 1
    7. Martin.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 17.4. Sitzung Bonn, den 19. März 1965 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . 8693 A, 8706 C Fragestunde (Drucksachen IV/3191, IV/3192) Fragen des Abg. Strohmayr: 90-DM-Pauschale für einen neuen Fernsprechanschluß Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 8693 B Strohmayr (SPD) 8694 A Berkhan (SPD) 8694 C Frage des Abg. Ertl: Zweites Fernsehprogramm im Raum Garmisch-Partenkirchen, Mittenwald und Oberammergau Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 8694 C Ertl (FDP) 8694 D Fragen des Abg. Kurlbaum: Deutsche Gesellschaft für Gastransport Dr. Neef, Staatssekretär . . . . 8695 A Kurlbaum (SPD) 8695 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 8696 A Frage des Abg. Ertl: Mittel für die Förderung von Maschinengemeinschaften und Futterbaubetrieben Schwarz, Bundesminister . . . . 8696 C Ertl (FDP) 8697 A Dröscher (SPD) 8697 B Frage des Abg. Fritsch: Urteil des BVG vom 8. 3. 1965 betr. § 65 Abs. 2 AVAVG Dr. Claussen, Staatssekretär . . 8697 D Strohmayr (SPD) 8698 A Gerlach (SPD) . . . . . . . 8698 A Fragen des Abg. Matthöfer: Private Betriebsgerichte Dr. Clausen, Staatssekretär 8698 C, 8699 A Matthöfer (SPD) . . . . 8698 D, 8699 A Frage des Abg. Kaffka: Heilfürsorge für französische und deutsche Kriegsopfer Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8700 A Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Deutsche Schule in London Lahr, Staatssekretär 8700 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 8700 C Fragen des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) : Harmonisierung des Stellenkegels in der Bundeswehrverwaltung von Hassel, Bundesminister 8700 D, 8701 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 8701 B Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 8701 D Brück (CDU/CSU) . . . . . . . 8702 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1965 Frage des Abg. Dr. Schneider (Saarbrücken) : Waffenlieferungen an Israel . . . . 8702 B Fragen des Abg. Fritsch: Auflösung des US-Standortes Straubing von Hassel, Bundesminister . . . 8702 B Lautenschlager (SPD) . . . . . . 8702 D Frage des Abg. Dröscher: Truppenübungsplatz Baumholder . . 8703 B Fragen des Abg. Haase (Kellinghusen) : Unterrichtung der Bundeswehr über die Wehrdebatte am 20./21. Januar 1965 von Hassel, Bundesminister . . . 8703 C Haase (Kellinghusen) (SPD) . . 8703 D Berkhan (SPD) 8704 B Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 8704 C Cramer (SPD) . . . . . . . 8705 B Frage des Abg. Haase (Kellinghusen) : Unparteiische und objektive Unterrichtung der Truppe von Hassel, Bundesminister . . . 8705 C Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . 8705 C Spies (CDU/CSU) . . . . . . 8706 A Berkhan (SPD) 8706 A Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 8706 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats betr. Glukose und Laktose (Drucksachen IV/3141, IV/3211) . . . . 8706 C Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Vorsorgemaßnahmen zur Luftreinhaltung (Drucksache IV/3183) Lemmer, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 8706 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (Drucksache IV/3184) Kuntscher (CDU/CSU) 8708 B Dr. Schäfer (SPD) 8708 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zum Ausländergesetz (Drucksache IV/3185) Dr. Schäfer (SPD) 8710 B Entwurf eines Gesetzes zum Schutz gegen Baulärm (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Dr. Imle u. Gen.) (Drucksache IV/3142) — Erste Beratung — Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 8710 D Bading (SPD) 8711 B Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) 8711 D Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 8712 B Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der juristischen Ausbildung sowie zur Kürzung der Ausbildungszeiten für Richter, Staatsanwälte und Beamte des höheren Verwaltungsdienstes (SPD) (Drucksache IV/3110) — Erste Beratung — Frau Kleinert (SPD) . . . . . . 8712 D Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell (CDU/CSU) . . . . . . . . . 8715 B Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . . 8716 B Entwurf eines Gesetzes über Wein, Dessert-wein, Schaumwein, weinhaltige Getränke und Branntwein aus Wein (Weingesetz) (Abg. Dr. Süsterhenn, Gibbert, Leicht, Schultz, Dr. Danz, Dr. Hamm [Kaiserslautern], Seither, Dröscher, Bauer [Würzburg] u. Gen.) (Drucksache IV/3115) — Erste Beratung — Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . . 8716 D Dröscher (SPD) . . . . . . . 8717 D Schultz (FDP) 8719 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Weinwirtschaft (Drucksache IV/2813) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3187); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/3186) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 8720 C Entwurf eines Gesetzes über Werbesendungen im Rundfunk und Fernsehen (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3156) — Erste Beratung — Blumenfeld (CDU/CSU) 8720 D Moersch (FDP) 8727 B Dr. Arndt (Berlin) (SPD) . 8729 C, 8737 C Dr. Zimmermann (München) (CDU/CSU) 8732 D Dr. Haußmann, Justizminister des Landes Baden-Württemberg . . 8734 C Dr. Martin CDU/CSU 8736 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 8739 C Nächste Sitzung 8740 Anlagen 8741 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1965 8693 174. Sitzung Bonn, den 19. März 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner * 19. 3. Arendt (Wattenscheid) 19.3. Dr. Aschoff 19.3. Dr. Dr. h. c. Baade 15.4. Dr.-Ing. Balke 31.3. Bäumer 3. 4. Bauer (Wasserburg) 19.3. Bauer (Würzburg) 19.3. Berlin 27. 3. Dr. Besold 19.3. Biechele 19. 3. Dr. Birrenbach 19.3. Fürst von Bismarck 19. 3. Blachstein 10. 4. Dr. Bleiß 19.3. Burgemeister 19. 3. van Delden 19.3. Deneke 19. 3. Diebäcker 19. 3. Dr. Dörinkel 19.3. Dopatka 26. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 19.3. Dr. Eckhardt 19.3. Eisenmann 19.3. Frau Dr. Elsner * 19. 3. Etzel 19.3. Felder 23. 3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 19.3. Fritsch 19. 3. Dr. Gradl 19.3. Gscheidle 19.3. Frhr. zu Guttenberg 19. 3. Haage (München) 30.4. Häussler 19. 3. Dr. Dr. Heinemann 26.3. Hermsdorf 19. 3. Herold 19. 3. Hilbert 19. 3. Hörmann (Freiburg) 19.3. Illerhaus * 19. 3. Dr. Jungmann 12. 4. Kalbitzer 19. 3. Killat 19. 3. Frau Kipp-Kaule 19. 3. Koenen (Lippstadt) 19.3. Kraus 19. 3. Dr. Krümmer 30.3. Kulawig 15. 4. Kurtz 19. 3. Langebeck 19. 3. Leber 19. 3. Lenz (Bremerhaven) 29.3. Leukert 9. 4. Logemann 19.3. Lücker (München) * 19. 3. Dr. Mälzig 19.3. Maier (Mannheim) 31.3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Marx 26. 3. Mauk * 19. 3. Frau Meermann 19. 3. Mengelkamp 19. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 19. 3. Metzger 31. 3. Michels 19. 3. Mick 19. 3. Mischnick 19.3. Neumann (Allensbach) 19.3. Rademacher 19. 3. Rasner 24. 3. Reichhardt 2. 4. Ritzel 23. 3. Dr. Roesch 19.3. Rohde 19.3. Roß 19. 3. Scheuren 19. 3. Schlüter 19.3. Dr. Schmid (Frankfurt) 9. 4. Dr. Schneider (Saarbrücken) 27.3. Frau Schröder (Detmold) 19. 3. Schulhoff 19. 3. Seuffert 19.3. Soetebier 19. 3. Spitzmüller 27. 3. Dr. Starke 19.3. Strauß 19. 3. Theis 3. 4. Unertl 19.3. Wegener 19. 3. Wehner 2. 4. Weinkamm 20. 3. Welke 19. 3. Welslau 19. 3. Frau Welter (Aachen) 19. 3. Werner 19. 3. Wienand 31.3. Wilhelm 10. 4. Frau Zimmermann (Brackwede) 19. 3. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1965 auf die Mündliche Anfrage ides Abgeordneten Sänger (Drucksache IV/3191, Frage XII/3): Ist die Bundesregierung bereit, die seit vielen Jahren bereits trassierte Autobahn Hamburg-Berlin im Bereich der Bundesrepublik herzustellen und bis an die Zonengrenze zu führen? Nach den bisherigen Überlegungen zum weiteren Bau neuer Bundesautobahnen im 3. Vierjahresplan (1967-1970) ist als erste Teilstrecke der Bundesautobahn von Hamburg in Richtung Berlin der 5,5 km lange Abschnitt Barsbüttel (Autobahnkreuz . Ham- 8742 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1965 burg/Ost) — Schönningstedt (Landesstraße 122) mit rund 12,5 Mio DM Baukosten vorgesehen; dieser Abschnitt, für den 1939-1941 schon bemerkenswerte Investitionen geleistet sind, hat für den starken Verkehr im Vorfeld Hamburg Bedeutung. Wenn irgend möglich, sollen im 3. Vierjahresplan darüber hinaus Mittel für die Fortsetzung von Schönningstedt nach Osten bis zur B 207 nördlich Schwarzenbek bereitgestellt werden. Diese 21 km lange Teilstrecke hat für den von Hamburg ausstrahlenden Verkehr — vor allem den Wochenend- und Ausflugsverkehr — Bedeutung. Die Baukosten sind allerdings mit rund 85 Mio DM anzusetzen. Weitere 85 Mio DM sind nötig für den Bau der rund 20 km langen Teilstrecke von der B 207 bis zur Demarkationslinie. Diese Teilstrecke zu bauen ist verkehrlich nur sinnvoll, wenn die Autobahn jenseits der Demarkationslinie fortgesetzt oder doch mindestens ein Anschluß an die Fernstraße 5 in Richtung Hagenow, mindestens aber nach Boizenburg im Bereich der sowjetischen Besatzungszone hergestellt werden würde, andernfalls würde dieses Autobahnstück ohne Verkehr bleiben. Die Gesamtkosten des Autobahnbaues Barsbüttel bis Zonengrenze sind also mit fast 200 Mio DM zu veranschlagen (rund 4 Mio DM je km im Flachland bei schlechtem Untergrund; Erfahrungswert beim Bau Hansalinie). Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1965 auf die Mündliche Anfrage ,des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/3191, Frage XII/6) : Wann wird die Bundesregierung die Mittel bereitstellen, um den vorgesehenen Ausbau der Bundesstraße 41 zwischen Weierbach und Idar-Oberstein so zügig vorwärtszutreiben, wie es die Kapazität der vorhandenen Baufirmen ermöglichen würde? Die für den Neu-, Um- und Ausbau des Bundesfernstraßennetzes .des Landes Rheinland-Pfalz zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Bundes reichen nicht aus, alle dringlichen Baumaßnahmen zur gleichen Zeit und in kürzester Frist durchzuführen. Der Bau der Umgehungsstraße Idar-Oberstein im Zuge der B 41, wohl das dringendste Bauvorhaben nach Fertigstellen der Umgehung Kirn in diesem Raum, erfordert jährlich allein einen Betrag von 4 bis 5 Mio DM. Es ist daher schwer möglich, jetzt schon weitere Schwerpunktsmaßnahmen in der Nähe von Idar-Oberstein zu beginnen. Die Verlegung der B 41 zwischen Weierbach und Nahbollenbach mit einem Gesamtkostenaufwand von rd. 10, Mio DM kann daher leider noch nicht in dem gewünschten Umfange gefördert werden. Voraussichtlich wird aber trotz der schwierigen Haushaltsmittellage 1965 der Grunderwerb durchgeführt werden können. Von dem Fortschritt dieser Maßnahme hängt es ab, wann mit dem eigentlichen Bau dieser Verlegungsstrecke begonnen wird. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wächter (Drucksache IV/3191, Frage XII/7): Was veranlaßt die Deutsche Bundesbahn — unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl des Landkreises Wesermarsch, seiner Städte und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung —, bisher auf der Strecke Hude—Nordenham—Blexen keine Personenwagen mit Abteilen 1. Klasse einzusetzen? Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn ist die Nachfrage nach Sitzplätzen der 1. Wagenklasse auf der Strecke Hude—Nordenham—Blexen außerordentlich gering. Dies ergeben die laufenden Beobachtungen und Verkehrszählungen. Die Einrichtung von Abteilen 1. Klasse wird deshalb von der Deutschen Bundesbahn wirtschaftlich nicht für vertretbar gehalten. Sie 'hat darüber in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Die Deutsche Bundesbahn weist außerdem darauf hin, daß auf dieser Strecke überwiegend Schienenomnibusse eingesetzt sind. Aus technischen Gründen können bekanntlich hei dieser Fahrzeugart keine Abteile 1. Klasse eingerichtet werden. Früher gab es in Personenzügen auch nur sehr selten Abteile 1. Klasse. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (Drucksache IV/3192, Frage III) : Ist die Bundesregierung bereit, auf der Basis der Gegenseitigkeit die Aufnahme von Luftverkehrsverbindungen mit Moskau bzw. anderen Hauptstädten des Ostblocks zu betreiben? Die Antwort lautet: Ja. Zur Vorbereitung eines Fluglinienverkehrs zwischen der Bundesrepublik und Moskau haben im Oktober und Dezember vorigen Jahres Sachverständige der Lufthansa und der Aeroflot eine Marktuntersuchung durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, daß die Eröffnung dieses Verkehrs wirtschaftlich vertretbar ist. In Übereinstimmung mit dem Auswärtigen Amt werden nunmehr Schritte unternommen werden, um im Vorgriff auf ein etwaiges späteres Luftverkehrsabkommen mit der UdSSR eine vorläufige Vereinbarung zwischen den beiderseitigen Luftfahrtbehörden über einen gemeinsamen Betrieb der Fluglinie durch Lufthansa und Aeroflot ohne Überfliegen der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands zu treffen. Von den anderen Fluglinienunternehmen der Ostblockstaaten fliegen die ungarische MALEV, die bulgarische TABSO, die rumänische TAROM und die tschechoslowakische CSA Flughäfen im Bundesgebiet an. Die dazu durch die deutsche Luftfahrtbehörde erteilten vorläufigen Genehmigungen sind jeweils für die Dauer einer Flugplanperiode (6 Monate) befristet und jederzeit widerruflich. In allen diesen Fällen liegt eine schriftliche Erklärung der zuständigen ausländischen Luftfahrtbehörden vor, Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1965 8743 daß die Lufthansa zu gegebener Zeit entsprechende Verkehrsrechte ausüben kann. Sobald wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllt sind und die Lufthansa über das erforderliche Fluggerät verfügt, wird die Aufnahme von Luftverkehrsverbindungen mit weiteren Hauptstädten des Ostblocks betrieben werden. Die polnische LOT überfliegt das Bundesgebiet ohne Landung. Ein Flugdienst nach einem Flughafen im Bundesgebiet wurde bisher nicht aufgenommen, weil die polnische Luftfahrtbehörde eine Gegenrechtserklärung zugunsten der Lufthansa nicht abgegeben hat.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat als Mitglied des Bundesrates Herr Minister Dr. Haußmann.
    Dr. Haußmann, Justizminister des Landes Baden-Württemberg: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Problem, das Sie heute in dieser vorgerückten Stunde noch beschäftigt, bewegt seit langem nicht nur die Rundfunkanstalten und das Fernsehen, sondern mit Recht auch die Presse und die ganze Öffentlichkeit.
    Die Tatsache, daß ich mir erlaubt habe, mich auf Grund des Art. 43 Abs. 2 des Grundgesetzes hier zu Wort zu melden, ist dem Umstand zuzuschreiben, daß die Herren Ministerpräsidenten der Länder heute nicht in der Lage waren, an dieser Sitzung teilzunehmen. Es wird Ihnen aber verständlich sein, daß die Länder an diesem Problemkreis auch ein legitimes und großes Interesse haben.
    Ich darf damit beginnen, daß ich es besonders dankbar begrüßt habe, daß auch seitens der Herren Abgeordneten, die die Anträge der Regierungskoalition hier begründet haben, gegenüber der Länderanstalt des Zweiten Deutschen Fernsehens eine sehr positive und freundliche Haltung eingenommen worden ist. Das erleichtert es mir um so mehr, die Dinge hier anzusprechen und für die Länder, obgleich ich hier nicht in deren ausdrücklichem Auftrag zu sprechen das Recht habe, einige Bemerkungen zu machen, die für sich wohl dann auch ein gewisses höheres Maß von Objektivität in Anspruch nehmen dürfen.
    Der Umstand, .daß der Gesetzentwurf, der Sie heute in erster Lesung beschäftigt, aus der Mitte des Hohen Hauses hervorgegangen ist — es handelt sich um einen Initiativgesetzentwurf —, führt, wie wir alle wissen, dazu, daß im Unterschied zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung der Bundesrat und die Länderregierungen nicht die Möglichkeit haben, sich damit im ersten Durchgang zu beschäftigen. Aber die Tatsache, daß hier auch von Herrn Abgeordneten Blumenfeld verständlicherweise verschiedene Fragen namens der Antragsteller an die Bundesländer gestellt worden sind, berechtigt des weiteren, folgendes dazu zu sagen:
    Das Problem, das hier angesprochen ist, ist ein verfassungsrechtliches, wie es der Herr Abgeordneter Dr. Arndt mit dem terminus technicus des „allgemeinen Gesetzes", ausgesprochen hat. Es berührt die Länder aber auch im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1961 und den Staatsvertrag der Länder vom 6. Juni 1961, der zur Gründung der öffentlich-rechtlichen An-



    Landesminister Dr. Haußmann
    stalt des Zweiten Deutschen Fernsehens vor drei Jahren geführt hat.
    Es ist, glaube ich, angemessen, kurz einige Anmerkungen für das Protokoll dieses Hohen Hauses und für die weiteren Ausschußberatungen und Überlegungen der Antragsteller und der Fraktionen auch aus der Sicht der Länder aus folgenden Gründen zu machen.
    Der Herr Abgeordnete Blumenfeld hat — wenn ich das in der Eile richtig festgehalten habe — die Frage gestellt, „ob wir es uns leisten könnten, über so viele Anstalten zu verfügen". Er hat von einem „haarsträubenden Vermögenszuwachs" und einem „grotesken Aufwand" der Anstalten gesprochen. Ich darf mir erlauben, darauf hinzuweisen, daß die Länderanstalten, die in der ARD zusammengeschlossen sind, auf Grund von Landesgesetzen zustande gekommen sind und daß ihre Organe auch von Mitgliedern der Landesparlamente mit beschickt sind, so daß auch 'in dieser Hinsicht die gesetzliche Grundlage wie die parlamentarische Kontrolle und demokratische Mitwirkung auch in den Ländern unbestritten sein dürften.
    Die Gründe dafür, daß wir nach 1945 in den verschiedenen deutschen Ländern diese Anstalten bekommen haben, sind uns allen noch in Erinnerung. Nachdem ich die Ehre hatte, lange Jahre selbst dem Verwaltungsrat des Süddeutschen Rundfunks — unter dem Vorsitz des Herrn Bundestagsabgeordneten Dr. Alex Möller — anzugehören, möchte ich sagen, daß diese Gremien — denn das gilt auch für die Verwaltungsräte der übrigen Länderanstalten — ihre Arbeit mit Verantwortungsbewußtsein und mit dem Willen, der freien Meinungsäußerung zu dienen, geleistet haben, so wie der Herr Abgeordnete Moersch das als notwendig bezeichnet hat.
    Ich möchte darauf hinweisen, daß die Gesetzgebungskompetenz des Bundes bestritten ist. Das Justizministerium des Landes Baden-Württemberg ist der Ansicht, daß der Bund lediglich die Befugnis hat, die sendetechnische Seite des Rundfunks zu regeln, das Rundfunkrecht nach Art. 5 des Grundgesetzes sich im Rahmen der Rundfunkfreiheit zu halten hat und nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in die Kompetenz der Länder fällt.
    Der Rundfunk und das Fernsehen sind bei Ausführung von Werbeaufträgen der Privatwirtschaft im privatwirtschaftlichen Bereich tätig. Die Werbesendungen sind seit jeher von den Rundfunkanstalten ausgestrahlt worden.
    Es ist mindestens sehr fraglich, ob die Kompetenz des Bundes nach Art. 74 Nr. 11 des Grundgesetzes — Recht der Wirtschaft — begründet ist. Durch ein absolutes Verbot der Werbesendungen würde ja nicht nur ordnend und lenkend in das Verhältnis zwischen verschiedenen Betätigungsbereichen der Wirtschaft eingegriffen werden, sondern es würde durch den Gesetzgeber in den herkömmlichen, bisher unbestrittenen Bestand der Rundfunk- und Fernsehprogramme eingegriffen werden. Man muß zu der Überzeugung kommen, daß hier eine Befugnis des Bundesgesetzgebers nicht begründet ist.
    Bezüglich der Einschränkung des in Art. 14 verbürgten Grundrechts, nämlich der Eigentumsgarantie, möchte ich mich auf wenige Andeutungen beschränken. In dem Staatsvertrag vom 6. Juni 1961, der zur Schaffung der Anstalt Zweites Fernsehen geführt hat, ist in § 23 der Mainzer Anstalt die Durchführung der Werbesendungen garantiert und sogar zur Pflicht gemacht worden, weil sie, wie ich aus meiner Erfahrung als Mitglied des Verwaltungsrats des Zweiten Deutschen Fernsehens weiß, auf die Einnahmen daraus — neben den 30 % an den Rundfunkgebühren — nicht verzichten kann.

    (Abg. Dr. Martin: Na, na!)

    Für den Rundfunk sowohl als auch für die Presse ist die Freiheit der Berichterstattung gewährleistet.
    Der Deutsche Bundestag hat am 29. April 1964 die Bundesregierung beauftragt, einen Bericht über die Wettbewerbssituation zu erstatten. Soviel mir bekannt ist — ich habe mich seit gestern darüber noch zuverlässig zu informieren versucht —, hat die Kommission sich im Dezember 1964 konstituiert, hat ihre Arbeit begonnen und soll die Absicht haben, in naher, schon terminierter Zeit im Raum Stuttgart ihre Arbeiten fortzusetzen. Es ist nicht verständlich, daß — nach diesem Beschluß des Deutschen Bundestages — vor dem Vorliegen des Gutachtens und damit der Stellungnahme der Kommission nun im Wege der Bundesgesetzgebung den Ergebnissen der Kommission vorgegriffen werden soll.
    Zusammenfassend komme ich zu dem Ergebnis, daß gegenüber den Entwürfen verfassungsrechtliche Bedenken bestehen und daß auch aus rundfunkpolitischen Gründen — Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Landesrundfunkanstalten und der Mainzer Anstalt — der Antrag auf Drucksache IV/3156 abgelehnt werden müßte.
    Auch ist nicht einzusehen, wie der Antrag Drucksache IV/3169 realisiert werden soll, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, für den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes über Werbesendungen in Rundfunk und Fernsehen einen Vorschlag für die Neuverteilung der Fernsehgebühren vorzulegen. Es ist nicht ersichtlich, welche Zuständigkeit und welche Möglichkeit die Bundesregierung dazu hat, einen solchen Vorschlag zu erarbeiten oder ihn durchzusetzen.
    Abschließend beziehe ich mich auf die Erklärung, die in der Fragestunde der 14. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 14. Februar 1962 der damalige Bundesminister für Wirtschaft und heutige Bundeskanzler Professor Dr. Erhard in diesem Hause abgegeben hat — wörtlich sagte er —:
    Die Angelegenheiten der Rundfunk- und Fernsehanstalten gehören in die Zuständigkeit der Länder. Alle mit Rundfunk und Fernsehen zusammenhängenden nichttechnischen Fragen, auch die der Werbesendungen, sind landesrechtlich geregelt. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf das bekannte Karlsruher Fernsehurteil.
    Ich glaube daher, daß bei den Beratungen in den zuständigen Ausschüssen des Bundestages und des



    Landesminister Dr. Haußmann
    Bundesrates diese rechtliche Situation sehr ernstgenommen werden muß.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Martin.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Berthold Martin


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es tut .mir aufrichtig leid für die „Hinterbliebenen" in diesem Raum, daß ich noch einmal das Wort ergreifen muß. Es ist aber notwendig geworden, um einige Dinge an die Adresse von Herrn Arndt zu sagen und mich mit einigen Thesen von Herrn Minister Haußmann auseinanderzusetzen.
    Herr Arndt, ich bin enttäuscht, daß von Ihnen der eigentliche Kern des Problems, wie er auch damals in der Bundestagsdebatte hier erörtert worden ist, nicht angegangen wurde. Wir sind genau wie Sie von Art. 5 des Grundgesetzes ausgegangen. Wir sind nicht von der Sorge ausgegangen, daß die institutionellen Garantien nicht vorhanden seien. Die sind vorhanden. Die werden in unserem Staat gar nicht diskutiert; die sind nirgends gefährdet. Was gefährdet ist, ist die Möglichkeit, von einer institutionell garantierten Freiheit tatsächlich Gebrauch zu machen. Unsere Sorge ist, ob nicht in der Entwicklung, wie wir sie vor uns haben, die Möglichkeit eingeschlossen ist, daß die Presse zwar die formalen Freiheiten hat, daß ihr aber bei einem weitergehenden für sie schwierig werdenden Wettbewerb einfach die materielle Basis auf die Dauer fehlt. Das war doch das Problem, und ich wundere mich, Herr Arndt: Sie haben doch in Berlin mit eigenen Augen gesehen, wie der Wettbewerb zwischen Fernsehen und Presse zum Untergang von Zeitungen zu führen droht. Sie haben die Denkschriften vorliegen. Hier liegt das eigentliche Problem, und ihm muß sich auch die SPD stellen und sagen, was sie zu tun gedenkt oder ob sie uns nicht gar zu folgen vermag. Das ist das eine, was ich sagen möchte.
    Das zweite ist folgendes. Herr Minister Haußmann hat darauf hingewiesen, daß die Fernsehintendanten treue Hausväter seien und man ihnen nicht etwa Unwirtschaftlichkeit und dergleichen vorwerfen dürfe. Er hat gesagt, die Fernsehanstalten, insbesondere das Zweite Deutsche Fernsehen, müßten Gebühren haben, um ihre Arbeit aufrechterhalten zu können. Das ist eine Behauptung, die dauernd aufgestellt wird: Wir sind auf Werbeeinnahmen angewiesen, oder — und das wird mit dem Blick auf das breite Publikum gedroht — die Gebühren werden erhöht. Weil das auch hier gesagt worden ist, möchte ich dazu einige deutliche Ausführungen machen.
    Diese Frage muß auch deshalb erörtert werden, weil von vornherein der Verdacht naheliegt, daß man sich selber aus Gebühren finanzieren kann; denn das ist doch in England, in Holland, in Frankreich, in Belgien, in Dänemark usw. der Fall, und zwar bei hoher Qualität und bei einer großen Vielfalt des Programms. Die Koppelung Gebühren und
    Werbung ist nicht vorgegeben und ist nicht etwa natürlich. Die Frage muß auch deshalb erörtert werden, weil wir genau wissen, .daß die Anstalten schon im Jahre 1961 bei weit geringeren Einnahmen in der Lage gewesen sind, hohe Anlagevermögen und hohe Reingewinne zu bilden.
    Meine Damen und Herren, über die Einnahmen der Rundfunkanstalten ist sehr viel diskutiert und sehr viel geschrieben worden. Man begibt sich da unter Umständen auf ein unsicheres Gelände. Ich traue vielen Artikeln und Berichten in dieser Hinsicht nicht und stütze mich deshalb lediglich auf die Geschäftsberichte der Anstalten, die Ibis zum Jahre 1961 fast lückenlos vorliegen. Wo Berichte nicht vorliegen, stütze ich meine Berechnungen auf die monatlichen Angaben der Bundespost, die ja die Zahl der Seher und Hörer genau angibt.
    Vielleicht noch einige Bemerkungen zu den Quellen, um der Sorgfaltspflicht zu genügen. Für die Zeit von 1961 bis 1965 sind die Angaben lückenhaft; denn — und auch das ist interessant — nicht alle Rundfunkanstalten haben ihre Angaben vorgelegt. Auch sind die Angaben über Werbung unvollständig. Man kennt lediglich die Nettozuweisungen der Werbetöchter an die Anstalten. Diese geben natürlich keinen Einblick in die tatsächlichen Einnahmen aus dem Funk- und Fernsehwesen. Mein Freund Zimmermann hat schon gesagt: man ist da leider weitgehend auf private Errechnungen angewiesen.
    Ich möchte mit dieser Vorbemerkung nur sagen: ich stütze mich jetzt ausschließlich auf die Angaben der Anstalten. Ich bleibe dabei an der unteren Grenze und verwende unsichere Posten immer zugunsten der Anstalt. Fairer kann man nicht sein. Was ergibt sich dabei? Ich versuche jetzt zusammenzufassen, um Sie nicht unnötig .aufzuhalten. Es ergibt sich, daß die Rundfunkanstalten in dem Zeitabschnitt vom 1. April 1950 bis 31. März 1955, also in einem Zeitraum von fünf Jahren, eine Gesamteinnahme von netto 1003 Millionen DM gehabt haben, jährlich also von 200 Millionen DM. In dem Zeitabschnitt vom 1. April 1955 bis 31. März 1961, in sechs Jahren, betrugen die Gesamteinnahmen netto 2607 Millionen DM bereits. Das bedeutet ein Anwachsen der Jahreseinnahmen von 200 Millionen DM auf 435 Millionen DM in diesem Zeitraum. In der Zeit vom 1. April 1961 bis 31. Dezember 1963 betrugen die Einnahmen aus Hörfunk und Fernsehen netto 14 561 Millionen .DM, wobei von den Fernsehgebühren bereits 30% für Mainz abgezogen sind, auf das Jahr. gerechnet also eine Nettoeinnahme von 571 Millionen DM. Im Jahre 1964 betrugen die Nettoeinnahmen an Gebühren nach den bis jetzt vorliegenden Schätzungen 723 Millionen DM.
    Meine Damen und Herren, was ich hier vortrage, bedeutet eine Vervierfachung der Einnahmen gegenüber dem Stand von 1950 bis 1955, wobei ich für das letzte Jahr die Werbeeinnahmen noch nicht einmal ausgebracht habe, weil sie noch nicht feststehen und unsichere Posten von mir nicht verwendet werden. In dem Zeitraum, den ich hier vortrage, bedeutet das eine Steigerung des Jahresaufkommens, die folgendermaßen aussieht: 200, 435, 571, 723 Millionen DM. Nimmt man aber die ganzen Zeiträume



    Dr. Martin
    0 zusammen, so ergibt sich eine Nettoeinnahme von 5881 Millionen DM.
    Über die Verwendung dieser Einnahmen liegen bis 1961 fast lückenlose Angaben der Anstalten vor. Daraus ergibt sich, daß die Rundfunkanstalten Ibis 1961 folgende Gesamtvermögen ausweisen: Westdeutscher Rundfunk 238 Millionen DM bis 1960, NDR per 1963 176 Millionen DM, Bayerischer Rundfunk per 1961 101 Millionen DM, Süddeutscher Rundfunk per 1961 48 Millionen DM, Hessischer Rundfunk im selben Jahr 84 Millionen DM, Südwestfunk per 1961 42 Millionen DM, zusammen also 689 Millionen DM. Ich weise ausdrücklich darauf hin, daß diese Zahlen den in den Geschäftsberichten der Rundfunkanstalten enthaltenen Vermögensrechnungen entnommen sind und nicht etwa fremde, importierte oder manipulierte Zahlen sind.
    Das ist die Lage, und daraus muß man Schlüsse ziehen. Ich beantworte jetzt die Frage von Herrn Haußmann: Sind die Rundfunkanstalten auf das Werbefernsehen als Einnahmequelle angewiesen? Können wir ohne Werbung nicht auskommen? Im Jahre 1964 stehen den Rundfunkanstalten 723 Millionen DM zur Verfügung, und an Fernsehgebühren allein haben 1964 bereits mehr als 400 Millionen DM netto zur Verfügung gestanden. Auf Grund dieser Zahlen kann man eine Antwort darauf geben, ob die beiden Anstalten Werbung brauchen. Wenn man den Zahlen des Intendanten Kerneck, seinen Angaben über die Kosten einer Fernsehminute, folgt und wenn man danach unterstellt, daß die ARD 150 000 Minuten pro Jahr ausstrahlt, dann braucht
    sie dazu 210 Millionen DM, und es bleibt der Betrag von fast 200 Millionen DM für das Zweite Deutsche Fernsehen und für die Investitionen übrig.
    Die Betrachtung wird aber erst vollständig, wenn man sich klarmacht, daß bei diesem aktuellen Status jedes Jahr etwa eine Million neue Zuschauer hinzukommen, die Geld bringen, ohne daß die Aufwendungen wesentlich steigen. Das ist eine Zunahme von 43 800 000 DM pro anno. Mit anderen Worten: Kostensteigerungen und Investitionen sind in diesem Rahmen ohne weiteres aufzufangen, und die Behauptung, daß die Anstalten auf Werbeeinnahmen angewiesen seien, ist meiner Ansicht nach nicht zutreffend. Bei dieser Sachlage hat man eher Grund, sich darüber zu wundern, weswegen die Intendanten nicht die kostbare Gelegenheit ergreifen, sich allein aus Gebühren zu finanzieren, um den „Sündenfall der Werbung" — um mich mit Klaus von Bismarck auszudrücken — wieder rückgängig zu machen. Denn Sünden sind ja dazu da, bereut und wiedergutgemacht zu werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Aus diesen Zahlen wird ja natürlich auch ersichtlich, daß es ohne weiteres möglich ist, aus dem Gebührenaufkommen das Zweite Deutsche Fernsehen zu finanzieren und ihm endlich das zu geben, was ihm zusteht.
    Im übrigen: wer ein drittes Haus bauen will, der sollte sich erst davon überzeugen, ob nicht in den vorhandenen Häusern Verbesserungen notwendig sind und ob er aus eigenen Mitteln das Geld aufbringen kann, um ein drittes Haus zu bauen. Wer
    nicht so verfährt, kommt in den Verdacht der unsoliden Finanzgebarung; und dem sollten sich unsere wohlhabenden und teils reichen Rundfunkanstalten nicht aussetzen.
    Herr Kollege Arndt, dieser Antrag ist nicht, wie Sie meinten, unüberlegt, unbedacht, nicht zu Ende gedacht. Ich halbe das nicht gern gehört; es sind im wesentlichen psychologische, keine sachlichen Argumente. Ich habe mich dieser Seite der Sache sehr intensiv angenommen, und ich wäre Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie davon Kenntnis nähmen, daß wir an dieser Sache mit großer Verantwortung arbeiten. Wir wissen, was wir da anfangen. Wir wissen, daß es hier um die Neuordnung des deutschen Funks und Fernsehens geht und vor allem darum geht, die Medien, in denen allein die Demokratie existieren kann, Presse, Funk und Fernsehen, nicht nur richtig zueinander zu ordnen, sondern ihnen auch die materielle Sicherheit für die geistige Freiheit zu geben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)