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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 17.4. Sitzung Bonn, den 19. März 1965 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . 8693 A, 8706 C Fragestunde (Drucksachen IV/3191, IV/3192) Fragen des Abg. Strohmayr: 90-DM-Pauschale für einen neuen Fernsprechanschluß Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 8693 B Strohmayr (SPD) 8694 A Berkhan (SPD) 8694 C Frage des Abg. Ertl: Zweites Fernsehprogramm im Raum Garmisch-Partenkirchen, Mittenwald und Oberammergau Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 8694 C Ertl (FDP) 8694 D Fragen des Abg. Kurlbaum: Deutsche Gesellschaft für Gastransport Dr. Neef, Staatssekretär . . . . 8695 A Kurlbaum (SPD) 8695 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 8696 A Frage des Abg. Ertl: Mittel für die Förderung von Maschinengemeinschaften und Futterbaubetrieben Schwarz, Bundesminister . . . . 8696 C Ertl (FDP) 8697 A Dröscher (SPD) 8697 B Frage des Abg. Fritsch: Urteil des BVG vom 8. 3. 1965 betr. § 65 Abs. 2 AVAVG Dr. Claussen, Staatssekretär . . 8697 D Strohmayr (SPD) 8698 A Gerlach (SPD) . . . . . . . 8698 A Fragen des Abg. Matthöfer: Private Betriebsgerichte Dr. Clausen, Staatssekretär 8698 C, 8699 A Matthöfer (SPD) . . . . 8698 D, 8699 A Frage des Abg. Kaffka: Heilfürsorge für französische und deutsche Kriegsopfer Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8700 A Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Deutsche Schule in London Lahr, Staatssekretär 8700 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 8700 C Fragen des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) : Harmonisierung des Stellenkegels in der Bundeswehrverwaltung von Hassel, Bundesminister 8700 D, 8701 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 8701 B Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 8701 D Brück (CDU/CSU) . . . . . . . 8702 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1965 Frage des Abg. Dr. Schneider (Saarbrücken) : Waffenlieferungen an Israel . . . . 8702 B Fragen des Abg. Fritsch: Auflösung des US-Standortes Straubing von Hassel, Bundesminister . . . 8702 B Lautenschlager (SPD) . . . . . . 8702 D Frage des Abg. Dröscher: Truppenübungsplatz Baumholder . . 8703 B Fragen des Abg. Haase (Kellinghusen) : Unterrichtung der Bundeswehr über die Wehrdebatte am 20./21. Januar 1965 von Hassel, Bundesminister . . . 8703 C Haase (Kellinghusen) (SPD) . . 8703 D Berkhan (SPD) 8704 B Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 8704 C Cramer (SPD) . . . . . . . 8705 B Frage des Abg. Haase (Kellinghusen) : Unparteiische und objektive Unterrichtung der Truppe von Hassel, Bundesminister . . . 8705 C Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . 8705 C Spies (CDU/CSU) . . . . . . 8706 A Berkhan (SPD) 8706 A Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 8706 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats betr. Glukose und Laktose (Drucksachen IV/3141, IV/3211) . . . . 8706 C Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Vorsorgemaßnahmen zur Luftreinhaltung (Drucksache IV/3183) Lemmer, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 8706 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (Drucksache IV/3184) Kuntscher (CDU/CSU) 8708 B Dr. Schäfer (SPD) 8708 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zum Ausländergesetz (Drucksache IV/3185) Dr. Schäfer (SPD) 8710 B Entwurf eines Gesetzes zum Schutz gegen Baulärm (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Dr. Imle u. Gen.) (Drucksache IV/3142) — Erste Beratung — Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 8710 D Bading (SPD) 8711 B Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) 8711 D Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 8712 B Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der juristischen Ausbildung sowie zur Kürzung der Ausbildungszeiten für Richter, Staatsanwälte und Beamte des höheren Verwaltungsdienstes (SPD) (Drucksache IV/3110) — Erste Beratung — Frau Kleinert (SPD) . . . . . . 8712 D Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell (CDU/CSU) . . . . . . . . . 8715 B Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . . 8716 B Entwurf eines Gesetzes über Wein, Dessert-wein, Schaumwein, weinhaltige Getränke und Branntwein aus Wein (Weingesetz) (Abg. Dr. Süsterhenn, Gibbert, Leicht, Schultz, Dr. Danz, Dr. Hamm [Kaiserslautern], Seither, Dröscher, Bauer [Würzburg] u. Gen.) (Drucksache IV/3115) — Erste Beratung — Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . . 8716 D Dröscher (SPD) . . . . . . . 8717 D Schultz (FDP) 8719 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Weinwirtschaft (Drucksache IV/2813) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3187); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/3186) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 8720 C Entwurf eines Gesetzes über Werbesendungen im Rundfunk und Fernsehen (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3156) — Erste Beratung — Blumenfeld (CDU/CSU) 8720 D Moersch (FDP) 8727 B Dr. Arndt (Berlin) (SPD) . 8729 C, 8737 C Dr. Zimmermann (München) (CDU/CSU) 8732 D Dr. Haußmann, Justizminister des Landes Baden-Württemberg . . 8734 C Dr. Martin CDU/CSU 8736 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 8739 C Nächste Sitzung 8740 Anlagen 8741 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1965 8693 174. Sitzung Bonn, den 19. März 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner * 19. 3. Arendt (Wattenscheid) 19.3. Dr. Aschoff 19.3. Dr. Dr. h. c. Baade 15.4. Dr.-Ing. Balke 31.3. Bäumer 3. 4. Bauer (Wasserburg) 19.3. Bauer (Würzburg) 19.3. Berlin 27. 3. Dr. Besold 19.3. Biechele 19. 3. Dr. Birrenbach 19.3. Fürst von Bismarck 19. 3. Blachstein 10. 4. Dr. Bleiß 19.3. Burgemeister 19. 3. van Delden 19.3. Deneke 19. 3. Diebäcker 19. 3. Dr. Dörinkel 19.3. Dopatka 26. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 19.3. Dr. Eckhardt 19.3. Eisenmann 19.3. Frau Dr. Elsner * 19. 3. Etzel 19.3. Felder 23. 3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 19.3. Fritsch 19. 3. Dr. Gradl 19.3. Gscheidle 19.3. Frhr. zu Guttenberg 19. 3. Haage (München) 30.4. Häussler 19. 3. Dr. Dr. Heinemann 26.3. Hermsdorf 19. 3. Herold 19. 3. Hilbert 19. 3. Hörmann (Freiburg) 19.3. Illerhaus * 19. 3. Dr. Jungmann 12. 4. Kalbitzer 19. 3. Killat 19. 3. Frau Kipp-Kaule 19. 3. Koenen (Lippstadt) 19.3. Kraus 19. 3. Dr. Krümmer 30.3. Kulawig 15. 4. Kurtz 19. 3. Langebeck 19. 3. Leber 19. 3. Lenz (Bremerhaven) 29.3. Leukert 9. 4. Logemann 19.3. Lücker (München) * 19. 3. Dr. Mälzig 19.3. Maier (Mannheim) 31.3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Marx 26. 3. Mauk * 19. 3. Frau Meermann 19. 3. Mengelkamp 19. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 19. 3. Metzger 31. 3. Michels 19. 3. Mick 19. 3. Mischnick 19.3. Neumann (Allensbach) 19.3. Rademacher 19. 3. Rasner 24. 3. Reichhardt 2. 4. Ritzel 23. 3. Dr. Roesch 19.3. Rohde 19.3. Roß 19. 3. Scheuren 19. 3. Schlüter 19.3. Dr. Schmid (Frankfurt) 9. 4. Dr. Schneider (Saarbrücken) 27.3. Frau Schröder (Detmold) 19. 3. Schulhoff 19. 3. Seuffert 19.3. Soetebier 19. 3. Spitzmüller 27. 3. Dr. Starke 19.3. Strauß 19. 3. Theis 3. 4. Unertl 19.3. Wegener 19. 3. Wehner 2. 4. Weinkamm 20. 3. Welke 19. 3. Welslau 19. 3. Frau Welter (Aachen) 19. 3. Werner 19. 3. Wienand 31.3. Wilhelm 10. 4. Frau Zimmermann (Brackwede) 19. 3. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1965 auf die Mündliche Anfrage ides Abgeordneten Sänger (Drucksache IV/3191, Frage XII/3): Ist die Bundesregierung bereit, die seit vielen Jahren bereits trassierte Autobahn Hamburg-Berlin im Bereich der Bundesrepublik herzustellen und bis an die Zonengrenze zu führen? Nach den bisherigen Überlegungen zum weiteren Bau neuer Bundesautobahnen im 3. Vierjahresplan (1967-1970) ist als erste Teilstrecke der Bundesautobahn von Hamburg in Richtung Berlin der 5,5 km lange Abschnitt Barsbüttel (Autobahnkreuz . Ham- 8742 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1965 burg/Ost) — Schönningstedt (Landesstraße 122) mit rund 12,5 Mio DM Baukosten vorgesehen; dieser Abschnitt, für den 1939-1941 schon bemerkenswerte Investitionen geleistet sind, hat für den starken Verkehr im Vorfeld Hamburg Bedeutung. Wenn irgend möglich, sollen im 3. Vierjahresplan darüber hinaus Mittel für die Fortsetzung von Schönningstedt nach Osten bis zur B 207 nördlich Schwarzenbek bereitgestellt werden. Diese 21 km lange Teilstrecke hat für den von Hamburg ausstrahlenden Verkehr — vor allem den Wochenend- und Ausflugsverkehr — Bedeutung. Die Baukosten sind allerdings mit rund 85 Mio DM anzusetzen. Weitere 85 Mio DM sind nötig für den Bau der rund 20 km langen Teilstrecke von der B 207 bis zur Demarkationslinie. Diese Teilstrecke zu bauen ist verkehrlich nur sinnvoll, wenn die Autobahn jenseits der Demarkationslinie fortgesetzt oder doch mindestens ein Anschluß an die Fernstraße 5 in Richtung Hagenow, mindestens aber nach Boizenburg im Bereich der sowjetischen Besatzungszone hergestellt werden würde, andernfalls würde dieses Autobahnstück ohne Verkehr bleiben. Die Gesamtkosten des Autobahnbaues Barsbüttel bis Zonengrenze sind also mit fast 200 Mio DM zu veranschlagen (rund 4 Mio DM je km im Flachland bei schlechtem Untergrund; Erfahrungswert beim Bau Hansalinie). Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1965 auf die Mündliche Anfrage ,des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/3191, Frage XII/6) : Wann wird die Bundesregierung die Mittel bereitstellen, um den vorgesehenen Ausbau der Bundesstraße 41 zwischen Weierbach und Idar-Oberstein so zügig vorwärtszutreiben, wie es die Kapazität der vorhandenen Baufirmen ermöglichen würde? Die für den Neu-, Um- und Ausbau des Bundesfernstraßennetzes .des Landes Rheinland-Pfalz zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Bundes reichen nicht aus, alle dringlichen Baumaßnahmen zur gleichen Zeit und in kürzester Frist durchzuführen. Der Bau der Umgehungsstraße Idar-Oberstein im Zuge der B 41, wohl das dringendste Bauvorhaben nach Fertigstellen der Umgehung Kirn in diesem Raum, erfordert jährlich allein einen Betrag von 4 bis 5 Mio DM. Es ist daher schwer möglich, jetzt schon weitere Schwerpunktsmaßnahmen in der Nähe von Idar-Oberstein zu beginnen. Die Verlegung der B 41 zwischen Weierbach und Nahbollenbach mit einem Gesamtkostenaufwand von rd. 10, Mio DM kann daher leider noch nicht in dem gewünschten Umfange gefördert werden. Voraussichtlich wird aber trotz der schwierigen Haushaltsmittellage 1965 der Grunderwerb durchgeführt werden können. Von dem Fortschritt dieser Maßnahme hängt es ab, wann mit dem eigentlichen Bau dieser Verlegungsstrecke begonnen wird. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wächter (Drucksache IV/3191, Frage XII/7): Was veranlaßt die Deutsche Bundesbahn — unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl des Landkreises Wesermarsch, seiner Städte und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung —, bisher auf der Strecke Hude—Nordenham—Blexen keine Personenwagen mit Abteilen 1. Klasse einzusetzen? Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn ist die Nachfrage nach Sitzplätzen der 1. Wagenklasse auf der Strecke Hude—Nordenham—Blexen außerordentlich gering. Dies ergeben die laufenden Beobachtungen und Verkehrszählungen. Die Einrichtung von Abteilen 1. Klasse wird deshalb von der Deutschen Bundesbahn wirtschaftlich nicht für vertretbar gehalten. Sie 'hat darüber in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Die Deutsche Bundesbahn weist außerdem darauf hin, daß auf dieser Strecke überwiegend Schienenomnibusse eingesetzt sind. Aus technischen Gründen können bekanntlich hei dieser Fahrzeugart keine Abteile 1. Klasse eingerichtet werden. Früher gab es in Personenzügen auch nur sehr selten Abteile 1. Klasse. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (Drucksache IV/3192, Frage III) : Ist die Bundesregierung bereit, auf der Basis der Gegenseitigkeit die Aufnahme von Luftverkehrsverbindungen mit Moskau bzw. anderen Hauptstädten des Ostblocks zu betreiben? Die Antwort lautet: Ja. Zur Vorbereitung eines Fluglinienverkehrs zwischen der Bundesrepublik und Moskau haben im Oktober und Dezember vorigen Jahres Sachverständige der Lufthansa und der Aeroflot eine Marktuntersuchung durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, daß die Eröffnung dieses Verkehrs wirtschaftlich vertretbar ist. In Übereinstimmung mit dem Auswärtigen Amt werden nunmehr Schritte unternommen werden, um im Vorgriff auf ein etwaiges späteres Luftverkehrsabkommen mit der UdSSR eine vorläufige Vereinbarung zwischen den beiderseitigen Luftfahrtbehörden über einen gemeinsamen Betrieb der Fluglinie durch Lufthansa und Aeroflot ohne Überfliegen der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands zu treffen. Von den anderen Fluglinienunternehmen der Ostblockstaaten fliegen die ungarische MALEV, die bulgarische TABSO, die rumänische TAROM und die tschechoslowakische CSA Flughäfen im Bundesgebiet an. Die dazu durch die deutsche Luftfahrtbehörde erteilten vorläufigen Genehmigungen sind jeweils für die Dauer einer Flugplanperiode (6 Monate) befristet und jederzeit widerruflich. In allen diesen Fällen liegt eine schriftliche Erklärung der zuständigen ausländischen Luftfahrtbehörden vor, Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1965 8743 daß die Lufthansa zu gegebener Zeit entsprechende Verkehrsrechte ausüben kann. Sobald wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllt sind und die Lufthansa über das erforderliche Fluggerät verfügt, wird die Aufnahme von Luftverkehrsverbindungen mit weiteren Hauptstädten des Ostblocks betrieben werden. Die polnische LOT überfliegt das Bundesgebiet ohne Landung. Ein Flugdienst nach einem Flughafen im Bundesgebiet wurde bisher nicht aufgenommen, weil die polnische Luftfahrtbehörde eine Gegenrechtserklärung zugunsten der Lufthansa nicht abgegeben hat.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Zimmermann.

    (Zuruf von der SPD: Der Sender von Vilshofen!)



Rede von Dr. Friedrich Zimmermann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist sehr nett, daß Sie mich so freundlich empfangen. Herr Kollege Schmitt-Vockenhausen, ich muß da gleich wieder an die Debatte über das Parteiengesetz denken, wo wir ebenfalls eine so freundliche Diskussion miteinander hatten. Ich hoffe, das bleibt so.

(Abg. Mattick: Beim Finanzierungsgesetz! — Heiterkeit bei der SPD.)

— Hier handelt es sich auch um Finanzierung, Herr Kollege Mattick.

(Abg. Mattick: Auch Ihrer Partei!)

— Aber um eine andere Art als die, die Sie offenbar gemeint haben.



Dr. Zimmermann (München)

Nun hat der Herr Kollege Arndt zunächst einmal mit sehr heroischem Phatos begonnen, und zwar in den beiden ersten Sätzen,

(Zuruf von der Mitte: Wie immer!)

um dann zu einigen kleinen kabarettistischen Scherzen seine Zuflucht zu nehmen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Herr Kollege Arndt, Ihren Rang als Verfassungsrechtler und Jurist dieses Hauses kennen wir sehr wohl.

(Vorsitz: Vizepräsident Schoettle.)

Ich hätte es lieber gesehen, wenn Sie sich mehr mit den verfassungsrechtlichen Argumenten beschäftigt hätten — was ich eigentlich gehofft hatte — und wenn Sie vor allem das wahrgemacht hätten, was Sie dem Herrn Kollegen Blumenfeld vorgeworfen haben, daß er sich nämlich nicht mit dem Recht der Wirtschaft befaßt habe. Auch Sie haben sich nicht sehr mit dem Recht der Wirtschaft befaßt. Vor allem habe ich eines vermißt, nämlich die Aussage, wie denn nun die Fraktion der SPD genau zu diesem Gesetzentwurf steht und was Sie denn dazu zu sagen haben, ob Sie ihm zustimmen oder ob Sie ihn ablehnen,

(Heiterkeit bei der CDU/CSU und Zurufe von der SPD)

ferner was für Schwerpunkte Sie in der Beratung über diesen ja nicht ganz unwichtigen Gesetzentwurf setzen wollen.
Nun zunächst einmal zu diesen beiden ersten Sätzen. Sie sagten, in diesem Hause solle es gute Übung sein, daß bis zum Beweis des Gegenteiles einem Kollegen das geglaubt werde, was er hier vortrage. Herr Blumenfeld hat aus dem Parteiprogramm Ihrer Partei zitiert und hat gewisse Fragen zu einzelnen Formulierungen, die sich mit dem Wirtschaftsrecht befassen, gestellt. Ich glaube, daß das legitim und zulässig ist. Auch bei uns wird man sicher niemandem verargen, wenn er, was unsere Parteiprogramme und unsere Aussagen betrifft, da und dort seine Zweifel anmeldet und seine Fragen stellt. Ich glaube nicht, daß man deswegen gleich so hochgespielt entrüstet sein muß, wie Sie das zu Anfang Ihrer Ausführungen gewesen sind.
Sie haben gesagt, der Art. 5 Abs. 2 unseres Grundgesetzes sei konstituierend. Das ist wahr. Am Schluß haben Sie aber ein — ich muß wirklich sagen — an den Haaren herbeigezogenes Beispiel gebracht, daß eine privatrechtliche Fernseh- oder Funkanstalt sagen könnte, die Presse untergrabe ihre Existenz und tangiere ihre Werbeeinnahmen. Wir sollten doch nicht übersehen, daß der Kernpunkt des Artikels 5 Abs. 2 in der Vielgestaltigkeit der deutschen Presse liegt. Hier haben wir auf der anderen Seite aber nicht die Vielgestaltigkeit, sondern das Monopol.
Bitte, Herr Kollege Arndt, sagen Sie doch nicht, das sei ein Monopol natürlicher Art. Natürlich an diesem Monopol ist nur, daß Sie nicht 550 Rundfunk- und Fernsehanstalten in Deutschland haben können, nämlich ebensoviele, wie es Zeitungen gibt.
Das ist natürlich. Aber immerhin haben wir zur Zeit 22 Hörfunkprogramme auf verschiedenen Kanälen, und wir haben schon drei Fernsehprogramme; in Zukunft, ab 1968, 1969 oder 1970 werden es, wie Sie genau wissen, 4 oder 5 Fernsehprogramme sein. Das ist bei der Intensität und den Möglichkeiten, die dieses Medium nun einmal hat, schon eine gewaltige Streubreite. Es erreicht ja den Zuschauer — anders als die Zeitung — fast ungewollt.
Was hat es denn mit diesem Monopol überhaupt auf sich? Was ich so sehr bei der ernsthaften Befassung mit diesem Gesetzentwurf vermisse, ist dieses: Auf der, einen Seite haben wir die 2 und 5 DM Gebühren, die von der Post einkassiert werden. Natürlich wird kein Zuschauer, dem das oder jenes nicht gefällt, seinen Fernsehapparat für 800 DM zum Fenster hinauswerfen. Er behält ihn dennoch und läßt sich nach wie vor seine 7 DM dafür abkassieren, auch wenn er sich ab und zu darüber ärgern mag. Auf der anderen Seite haben wir Hunderte von kleinen, mittleren und großen Tageszeitungen, von denen sich jede täglich am Markt bewähren muß. Die Zeitung muß der Bürger mit seinen 10, 20, 40 oder 50 Pfennig erwerben; er muß einen diesbezüglichen Entschluß — also einen wirtschaftlichen Entschluß — fassen.

(Zustimmung in der Mitte.)

Das führt uns jetzt zu der wirklichen Zuspitzung des Problems. Es ist gar nicht die Frage, ob es gestern 100 Millionen Fernseheinnahmen waren und ob es jetzt, im Jahre 1964 und 1965, auf die 500 Millionen zugeht. Die exakten Zahlen der Annonceneinnahmen hat übrigens nicht Herr Hess genannt, sondern die können Sie bei Kapferer und Schmidt nachlesen. Es ist das Dreifache, es sind 1,5 Milliarden. Es geht nicht um die Feststellung des gegenwärtigen Status, sondern um die Tendenz für die Zukunft, die man — gleichsam an einem Barometer — ablesen muß. Denn wenn man erst dann handeln wollte, wenn einmal die Wettbewerbsverzerrungen total geworden sind, könnte es für viele schon zu spät sein.
Ich glaube, Herr Kollege Arndt, Sie haben vorhin meinen Freund Blumenfeld einfach mißinterpretiert, indem Sie ihm unterstellten, er habe alles Öffentlich-Rechtliche mit „Staat" gleichgesetzt. Das, was wir an den Anstalten so befremdlich finden — und auch an den Worten des gegenwärtigen Vorsitzenden der ARD —, ist, daß dort geglaubt wird, öffentliche Aufgabe sei einfach alles, was die Anstalten täten, daß also auch die Veranstaltung von Werbesendungen in den Bereich der öffentlichen Aufgabe gehöre. Das kommt mir so vor, Herr Kollege Dr. Arndt, wie König Midas, der alles, was er anfaßte, in Gold verwandelte. Die Anstalten meinen in der Tat — den Eindruck muß man haben —, daß alles, was sie tun, und gleich was sie tun, Ausfluß ihrer öffentlich-rechtlichen Funktion ist, daß alles, was sie tun, zu ihren öffentlichen Aufgaben gehört.

(Abg. Haase [Kassel] : In einem Anflug von Größenwahn!)

Das eben glauben wir nicht. Wir glauben, daß
Art. 74 Nr. 11 — das Recht der Wirtschaft — die



Dr. Zimmermann (München)

notwendige Legitimation, auch vom Zeitpunkt her, für den Bundesgesetzgeber darstellt, einen Nagel in diese Wand zu schlagen und die Erörterungen, die man darüber führen muß, an diesem Recht aufzuhängen; denn genau da gehört die Sache hin.

(Abg. Dr. Schäfer: Ein schönes Bild: „nagelgerecht" !)

— Ach, Sie wollen mich absichtlich mißinterpretieren, Herr Kollege Dr. Schäfer. Das sollten Sie eigentlich nicht tun, genauso wenig wie Herr Dr. Arndt eigentlich den Satz hätte sagen sollen, Wettbewerb fange damit an, daß Verbotsgesetze erlassen würden. Das ist zwar sehr effektvoll, aber diese Art von Wettbewerb öffentlich-rechtlicher Anstalten gegen diejenigen, die sich auf dem freien Markt täglich bewähren müssen, ist allerdings etwas, was wir eben nicht haben wollen, und was man nur verbieten kann, wenn man es nicht haben will.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Die Motive der Initiatoren des Gesetzentwurfs sollten so verstanden werden, wie sie gemeint sind. Ich weiß nicht, ob man sagen kann, daß die Werbung zur Publizistik gehöre. Wie man die Publizistik auffaßt, ist eine Frage der Definition. Aber daß die Werbung immanent zum Herstellen und Vertreiben von Zeitungen gehört, darüber sind wir uns sicher einig. Ich möchte den gesuchten Beispielen, die vorhin angeführt worden sind, ein wirklichkeitsnäheres an die Seite stellen. Rechnen Sie sich bitte einmal aus, in wie starkem Maße die Inseratenteile unserer Zeitungen von den Stellenanzeigen und anderen Anzeigen, aber nicht so sehr von den Markenartikelanzeigen, beschickt werden! Bei diesem leichten Rechenexempel ergibt sich, daß eine ganze Reihe von Zeitungen bei veränderter Konjunkturlage in ernste Schwierigkeiten geraten würden, in Schwierigkeiten, die man heute noch gar nicht sieht und die dann sehr stark in den Bereich des Art. 5 Abs. 2 fielen, nämlich die Vielgestaltigkeit der Presse zu bedrohen.
Ausgezeichnet fand ich Ihr Symbol — das war gekonnt und schlagfertig — mit der Schachfigur. Das ist ja auch hier und heute nicht zum erstenmal — sicher auch nicht zum letztenmal — so um die Ecken herum behauptet worden.
Ich will nicht einen ganz unsachlichen Kommentar des Senders Freies Berlin noch einmal zitieren. Ich möchte auch nicht die unqualifizierten Äußerungen des gegenwärtigen Vorsitzenden der ARD wiederholen. Aber vielleicht sollte man so gerecht sein, z. B. Herrn Wagner von Dimitag, dem Dienst mittlerer Tageszeitungen, und auch Herrn Verleger Dr. Johannes Binkowski vom Südwestdeutschen Zeitungsdienst und viele, viele andere zitieren, die formuliert haben, wenn dieser Wettbewerb so weitergehe, seien die Leidtragenden zuerst die kleinen und die mittleren Zeitungen und dann erst die großen.
Man sollte also nicht immer wieder so ganz hinten an die Wand einen Popanz des Großverlegers projizieren, wenn man doch weiß oder wissen müßte, daß genau dies, was wir Ihnen heute zu begründen versuchen, eine eminente Sorge gerade der kleinen und mittleren Verleger ist.
Niemand von uns wird hier versuchen wollen, alte Monopole durch neue zu ersetzen. Wir wollen abler allerdings versuchen, zu sehen, ob nicht auch in der Bundesrepublik auf dem eminent wichtigen Sektor des Mediums Fernsehen in Zukunft etwas weniger absoluter Glaube an die öffentliche Funktion. und Aufgabe, sondern ein wenig mehr Wettbewerb herrschen könnte.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat als Mitglied des Bundesrates Herr Minister Dr. Haußmann.
    Dr. Haußmann, Justizminister des Landes Baden-Württemberg: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Problem, das Sie heute in dieser vorgerückten Stunde noch beschäftigt, bewegt seit langem nicht nur die Rundfunkanstalten und das Fernsehen, sondern mit Recht auch die Presse und die ganze Öffentlichkeit.
    Die Tatsache, daß ich mir erlaubt habe, mich auf Grund des Art. 43 Abs. 2 des Grundgesetzes hier zu Wort zu melden, ist dem Umstand zuzuschreiben, daß die Herren Ministerpräsidenten der Länder heute nicht in der Lage waren, an dieser Sitzung teilzunehmen. Es wird Ihnen aber verständlich sein, daß die Länder an diesem Problemkreis auch ein legitimes und großes Interesse haben.
    Ich darf damit beginnen, daß ich es besonders dankbar begrüßt habe, daß auch seitens der Herren Abgeordneten, die die Anträge der Regierungskoalition hier begründet haben, gegenüber der Länderanstalt des Zweiten Deutschen Fernsehens eine sehr positive und freundliche Haltung eingenommen worden ist. Das erleichtert es mir um so mehr, die Dinge hier anzusprechen und für die Länder, obgleich ich hier nicht in deren ausdrücklichem Auftrag zu sprechen das Recht habe, einige Bemerkungen zu machen, die für sich wohl dann auch ein gewisses höheres Maß von Objektivität in Anspruch nehmen dürfen.
    Der Umstand, .daß der Gesetzentwurf, der Sie heute in erster Lesung beschäftigt, aus der Mitte des Hohen Hauses hervorgegangen ist — es handelt sich um einen Initiativgesetzentwurf —, führt, wie wir alle wissen, dazu, daß im Unterschied zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung der Bundesrat und die Länderregierungen nicht die Möglichkeit haben, sich damit im ersten Durchgang zu beschäftigen. Aber die Tatsache, daß hier auch von Herrn Abgeordneten Blumenfeld verständlicherweise verschiedene Fragen namens der Antragsteller an die Bundesländer gestellt worden sind, berechtigt des weiteren, folgendes dazu zu sagen:
    Das Problem, das hier angesprochen ist, ist ein verfassungsrechtliches, wie es der Herr Abgeordneter Dr. Arndt mit dem terminus technicus des „allgemeinen Gesetzes", ausgesprochen hat. Es berührt die Länder aber auch im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1961 und den Staatsvertrag der Länder vom 6. Juni 1961, der zur Gründung der öffentlich-rechtlichen An-



    Landesminister Dr. Haußmann
    stalt des Zweiten Deutschen Fernsehens vor drei Jahren geführt hat.
    Es ist, glaube ich, angemessen, kurz einige Anmerkungen für das Protokoll dieses Hohen Hauses und für die weiteren Ausschußberatungen und Überlegungen der Antragsteller und der Fraktionen auch aus der Sicht der Länder aus folgenden Gründen zu machen.
    Der Herr Abgeordnete Blumenfeld hat — wenn ich das in der Eile richtig festgehalten habe — die Frage gestellt, „ob wir es uns leisten könnten, über so viele Anstalten zu verfügen". Er hat von einem „haarsträubenden Vermögenszuwachs" und einem „grotesken Aufwand" der Anstalten gesprochen. Ich darf mir erlauben, darauf hinzuweisen, daß die Länderanstalten, die in der ARD zusammengeschlossen sind, auf Grund von Landesgesetzen zustande gekommen sind und daß ihre Organe auch von Mitgliedern der Landesparlamente mit beschickt sind, so daß auch 'in dieser Hinsicht die gesetzliche Grundlage wie die parlamentarische Kontrolle und demokratische Mitwirkung auch in den Ländern unbestritten sein dürften.
    Die Gründe dafür, daß wir nach 1945 in den verschiedenen deutschen Ländern diese Anstalten bekommen haben, sind uns allen noch in Erinnerung. Nachdem ich die Ehre hatte, lange Jahre selbst dem Verwaltungsrat des Süddeutschen Rundfunks — unter dem Vorsitz des Herrn Bundestagsabgeordneten Dr. Alex Möller — anzugehören, möchte ich sagen, daß diese Gremien — denn das gilt auch für die Verwaltungsräte der übrigen Länderanstalten — ihre Arbeit mit Verantwortungsbewußtsein und mit dem Willen, der freien Meinungsäußerung zu dienen, geleistet haben, so wie der Herr Abgeordnete Moersch das als notwendig bezeichnet hat.
    Ich möchte darauf hinweisen, daß die Gesetzgebungskompetenz des Bundes bestritten ist. Das Justizministerium des Landes Baden-Württemberg ist der Ansicht, daß der Bund lediglich die Befugnis hat, die sendetechnische Seite des Rundfunks zu regeln, das Rundfunkrecht nach Art. 5 des Grundgesetzes sich im Rahmen der Rundfunkfreiheit zu halten hat und nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in die Kompetenz der Länder fällt.
    Der Rundfunk und das Fernsehen sind bei Ausführung von Werbeaufträgen der Privatwirtschaft im privatwirtschaftlichen Bereich tätig. Die Werbesendungen sind seit jeher von den Rundfunkanstalten ausgestrahlt worden.
    Es ist mindestens sehr fraglich, ob die Kompetenz des Bundes nach Art. 74 Nr. 11 des Grundgesetzes — Recht der Wirtschaft — begründet ist. Durch ein absolutes Verbot der Werbesendungen würde ja nicht nur ordnend und lenkend in das Verhältnis zwischen verschiedenen Betätigungsbereichen der Wirtschaft eingegriffen werden, sondern es würde durch den Gesetzgeber in den herkömmlichen, bisher unbestrittenen Bestand der Rundfunk- und Fernsehprogramme eingegriffen werden. Man muß zu der Überzeugung kommen, daß hier eine Befugnis des Bundesgesetzgebers nicht begründet ist.
    Bezüglich der Einschränkung des in Art. 14 verbürgten Grundrechts, nämlich der Eigentumsgarantie, möchte ich mich auf wenige Andeutungen beschränken. In dem Staatsvertrag vom 6. Juni 1961, der zur Schaffung der Anstalt Zweites Fernsehen geführt hat, ist in § 23 der Mainzer Anstalt die Durchführung der Werbesendungen garantiert und sogar zur Pflicht gemacht worden, weil sie, wie ich aus meiner Erfahrung als Mitglied des Verwaltungsrats des Zweiten Deutschen Fernsehens weiß, auf die Einnahmen daraus — neben den 30 % an den Rundfunkgebühren — nicht verzichten kann.

    (Abg. Dr. Martin: Na, na!)

    Für den Rundfunk sowohl als auch für die Presse ist die Freiheit der Berichterstattung gewährleistet.
    Der Deutsche Bundestag hat am 29. April 1964 die Bundesregierung beauftragt, einen Bericht über die Wettbewerbssituation zu erstatten. Soviel mir bekannt ist — ich habe mich seit gestern darüber noch zuverlässig zu informieren versucht —, hat die Kommission sich im Dezember 1964 konstituiert, hat ihre Arbeit begonnen und soll die Absicht haben, in naher, schon terminierter Zeit im Raum Stuttgart ihre Arbeiten fortzusetzen. Es ist nicht verständlich, daß — nach diesem Beschluß des Deutschen Bundestages — vor dem Vorliegen des Gutachtens und damit der Stellungnahme der Kommission nun im Wege der Bundesgesetzgebung den Ergebnissen der Kommission vorgegriffen werden soll.
    Zusammenfassend komme ich zu dem Ergebnis, daß gegenüber den Entwürfen verfassungsrechtliche Bedenken bestehen und daß auch aus rundfunkpolitischen Gründen — Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Landesrundfunkanstalten und der Mainzer Anstalt — der Antrag auf Drucksache IV/3156 abgelehnt werden müßte.
    Auch ist nicht einzusehen, wie der Antrag Drucksache IV/3169 realisiert werden soll, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, für den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes über Werbesendungen in Rundfunk und Fernsehen einen Vorschlag für die Neuverteilung der Fernsehgebühren vorzulegen. Es ist nicht ersichtlich, welche Zuständigkeit und welche Möglichkeit die Bundesregierung dazu hat, einen solchen Vorschlag zu erarbeiten oder ihn durchzusetzen.
    Abschließend beziehe ich mich auf die Erklärung, die in der Fragestunde der 14. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 14. Februar 1962 der damalige Bundesminister für Wirtschaft und heutige Bundeskanzler Professor Dr. Erhard in diesem Hause abgegeben hat — wörtlich sagte er —:
    Die Angelegenheiten der Rundfunk- und Fernsehanstalten gehören in die Zuständigkeit der Länder. Alle mit Rundfunk und Fernsehen zusammenhängenden nichttechnischen Fragen, auch die der Werbesendungen, sind landesrechtlich geregelt. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf das bekannte Karlsruher Fernsehurteil.
    Ich glaube daher, daß bei den Beratungen in den zuständigen Ausschüssen des Bundestages und des



    Landesminister Dr. Haußmann
    Bundesrates diese rechtliche Situation sehr ernstgenommen werden muß.

    (Beifall bei der SPD.)