Rede von
Dr.
Adolf
Arndt
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Nein; ich habe mich ja auch mit Ihren Ausführungen nicht auseinandergesetzt. Es geht hier nur darum, ob das erst einmal verbietbar ist; denn dahinter steckt ja die verfassungsrechtliche Frage, die Sie gar nicht gesehen haben, ob es ein „allgemeines" Gesetz ist. Davon, daß dies ein „allgemeines Gesetz" sei, kann hier überhaupt keine Rede sein. Es wird nicht erkannt, daß es weder um Wirtschaft noch um Kultur geht, sondern um Publizistik, daß die Werbepublizistik Unterrichtung und Information ist und deshalb von der Freiheitsgarantie mit umfaßt wird.
Ich will das Beispiel noch einmal ganz zu Ende führen, also die Umkehrung; ich hoffe sehr, Sie haben soviel Phantasie. Sehen Sie, wenn dann diese privatrechtlich organisierten Sender kommen und erklären, daß sie Not leiden und daß das Werbegeschäft bei der Presse beschränkt werden muß, dann könnten diese Sender ja auch die Forderung aufstellen, daß Programmzeitschriften nur von den Sendern herausgegeben werden,
z. B. „Hör zu". Mit den Mitteln Ihres Gesetzes könnte man das machen.
Ich brauche zu dem Antrag über die Neuverteilung der Fernsehgebühren deshalb nicht zu sprechen, weil er illusorisch ist; das soll ja erst gelten vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes über Werbesendungen. Und da weiß ich genau, das wird nie in Kraft treten.