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    Deutscher Bundestag 17.4. Sitzung Bonn, den 19. März 1965 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . 8693 A, 8706 C Fragestunde (Drucksachen IV/3191, IV/3192) Fragen des Abg. Strohmayr: 90-DM-Pauschale für einen neuen Fernsprechanschluß Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 8693 B Strohmayr (SPD) 8694 A Berkhan (SPD) 8694 C Frage des Abg. Ertl: Zweites Fernsehprogramm im Raum Garmisch-Partenkirchen, Mittenwald und Oberammergau Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 8694 C Ertl (FDP) 8694 D Fragen des Abg. Kurlbaum: Deutsche Gesellschaft für Gastransport Dr. Neef, Staatssekretär . . . . 8695 A Kurlbaum (SPD) 8695 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 8696 A Frage des Abg. Ertl: Mittel für die Förderung von Maschinengemeinschaften und Futterbaubetrieben Schwarz, Bundesminister . . . . 8696 C Ertl (FDP) 8697 A Dröscher (SPD) 8697 B Frage des Abg. Fritsch: Urteil des BVG vom 8. 3. 1965 betr. § 65 Abs. 2 AVAVG Dr. Claussen, Staatssekretär . . 8697 D Strohmayr (SPD) 8698 A Gerlach (SPD) . . . . . . . 8698 A Fragen des Abg. Matthöfer: Private Betriebsgerichte Dr. Clausen, Staatssekretär 8698 C, 8699 A Matthöfer (SPD) . . . . 8698 D, 8699 A Frage des Abg. Kaffka: Heilfürsorge für französische und deutsche Kriegsopfer Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8700 A Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Deutsche Schule in London Lahr, Staatssekretär 8700 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 8700 C Fragen des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) : Harmonisierung des Stellenkegels in der Bundeswehrverwaltung von Hassel, Bundesminister 8700 D, 8701 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 8701 B Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 8701 D Brück (CDU/CSU) . . . . . . . 8702 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1965 Frage des Abg. Dr. Schneider (Saarbrücken) : Waffenlieferungen an Israel . . . . 8702 B Fragen des Abg. Fritsch: Auflösung des US-Standortes Straubing von Hassel, Bundesminister . . . 8702 B Lautenschlager (SPD) . . . . . . 8702 D Frage des Abg. Dröscher: Truppenübungsplatz Baumholder . . 8703 B Fragen des Abg. Haase (Kellinghusen) : Unterrichtung der Bundeswehr über die Wehrdebatte am 20./21. Januar 1965 von Hassel, Bundesminister . . . 8703 C Haase (Kellinghusen) (SPD) . . 8703 D Berkhan (SPD) 8704 B Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 8704 C Cramer (SPD) . . . . . . . 8705 B Frage des Abg. Haase (Kellinghusen) : Unparteiische und objektive Unterrichtung der Truppe von Hassel, Bundesminister . . . 8705 C Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . 8705 C Spies (CDU/CSU) . . . . . . 8706 A Berkhan (SPD) 8706 A Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 8706 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats betr. Glukose und Laktose (Drucksachen IV/3141, IV/3211) . . . . 8706 C Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Vorsorgemaßnahmen zur Luftreinhaltung (Drucksache IV/3183) Lemmer, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 8706 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (Drucksache IV/3184) Kuntscher (CDU/CSU) 8708 B Dr. Schäfer (SPD) 8708 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zum Ausländergesetz (Drucksache IV/3185) Dr. Schäfer (SPD) 8710 B Entwurf eines Gesetzes zum Schutz gegen Baulärm (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Dr. Imle u. Gen.) (Drucksache IV/3142) — Erste Beratung — Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 8710 D Bading (SPD) 8711 B Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) 8711 D Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 8712 B Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der juristischen Ausbildung sowie zur Kürzung der Ausbildungszeiten für Richter, Staatsanwälte und Beamte des höheren Verwaltungsdienstes (SPD) (Drucksache IV/3110) — Erste Beratung — Frau Kleinert (SPD) . . . . . . 8712 D Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell (CDU/CSU) . . . . . . . . . 8715 B Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . . 8716 B Entwurf eines Gesetzes über Wein, Dessert-wein, Schaumwein, weinhaltige Getränke und Branntwein aus Wein (Weingesetz) (Abg. Dr. Süsterhenn, Gibbert, Leicht, Schultz, Dr. Danz, Dr. Hamm [Kaiserslautern], Seither, Dröscher, Bauer [Würzburg] u. Gen.) (Drucksache IV/3115) — Erste Beratung — Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . . 8716 D Dröscher (SPD) . . . . . . . 8717 D Schultz (FDP) 8719 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Weinwirtschaft (Drucksache IV/2813) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3187); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/3186) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 8720 C Entwurf eines Gesetzes über Werbesendungen im Rundfunk und Fernsehen (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3156) — Erste Beratung — Blumenfeld (CDU/CSU) 8720 D Moersch (FDP) 8727 B Dr. Arndt (Berlin) (SPD) . 8729 C, 8737 C Dr. Zimmermann (München) (CDU/CSU) 8732 D Dr. Haußmann, Justizminister des Landes Baden-Württemberg . . 8734 C Dr. Martin CDU/CSU 8736 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 8739 C Nächste Sitzung 8740 Anlagen 8741 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1965 8693 174. Sitzung Bonn, den 19. März 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner * 19. 3. Arendt (Wattenscheid) 19.3. Dr. Aschoff 19.3. Dr. Dr. h. c. Baade 15.4. Dr.-Ing. Balke 31.3. Bäumer 3. 4. Bauer (Wasserburg) 19.3. Bauer (Würzburg) 19.3. Berlin 27. 3. Dr. Besold 19.3. Biechele 19. 3. Dr. Birrenbach 19.3. Fürst von Bismarck 19. 3. Blachstein 10. 4. Dr. Bleiß 19.3. Burgemeister 19. 3. van Delden 19.3. Deneke 19. 3. Diebäcker 19. 3. Dr. Dörinkel 19.3. Dopatka 26. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 19.3. Dr. Eckhardt 19.3. Eisenmann 19.3. Frau Dr. Elsner * 19. 3. Etzel 19.3. Felder 23. 3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 19.3. Fritsch 19. 3. Dr. Gradl 19.3. Gscheidle 19.3. Frhr. zu Guttenberg 19. 3. Haage (München) 30.4. Häussler 19. 3. Dr. Dr. Heinemann 26.3. Hermsdorf 19. 3. Herold 19. 3. Hilbert 19. 3. Hörmann (Freiburg) 19.3. Illerhaus * 19. 3. Dr. Jungmann 12. 4. Kalbitzer 19. 3. Killat 19. 3. Frau Kipp-Kaule 19. 3. Koenen (Lippstadt) 19.3. Kraus 19. 3. Dr. Krümmer 30.3. Kulawig 15. 4. Kurtz 19. 3. Langebeck 19. 3. Leber 19. 3. Lenz (Bremerhaven) 29.3. Leukert 9. 4. Logemann 19.3. Lücker (München) * 19. 3. Dr. Mälzig 19.3. Maier (Mannheim) 31.3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Marx 26. 3. Mauk * 19. 3. Frau Meermann 19. 3. Mengelkamp 19. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 19. 3. Metzger 31. 3. Michels 19. 3. Mick 19. 3. Mischnick 19.3. Neumann (Allensbach) 19.3. Rademacher 19. 3. Rasner 24. 3. Reichhardt 2. 4. Ritzel 23. 3. Dr. Roesch 19.3. Rohde 19.3. Roß 19. 3. Scheuren 19. 3. Schlüter 19.3. Dr. Schmid (Frankfurt) 9. 4. Dr. Schneider (Saarbrücken) 27.3. Frau Schröder (Detmold) 19. 3. Schulhoff 19. 3. Seuffert 19.3. Soetebier 19. 3. Spitzmüller 27. 3. Dr. Starke 19.3. Strauß 19. 3. Theis 3. 4. Unertl 19.3. Wegener 19. 3. Wehner 2. 4. Weinkamm 20. 3. Welke 19. 3. Welslau 19. 3. Frau Welter (Aachen) 19. 3. Werner 19. 3. Wienand 31.3. Wilhelm 10. 4. Frau Zimmermann (Brackwede) 19. 3. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1965 auf die Mündliche Anfrage ides Abgeordneten Sänger (Drucksache IV/3191, Frage XII/3): Ist die Bundesregierung bereit, die seit vielen Jahren bereits trassierte Autobahn Hamburg-Berlin im Bereich der Bundesrepublik herzustellen und bis an die Zonengrenze zu führen? Nach den bisherigen Überlegungen zum weiteren Bau neuer Bundesautobahnen im 3. Vierjahresplan (1967-1970) ist als erste Teilstrecke der Bundesautobahn von Hamburg in Richtung Berlin der 5,5 km lange Abschnitt Barsbüttel (Autobahnkreuz . Ham- 8742 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1965 burg/Ost) — Schönningstedt (Landesstraße 122) mit rund 12,5 Mio DM Baukosten vorgesehen; dieser Abschnitt, für den 1939-1941 schon bemerkenswerte Investitionen geleistet sind, hat für den starken Verkehr im Vorfeld Hamburg Bedeutung. Wenn irgend möglich, sollen im 3. Vierjahresplan darüber hinaus Mittel für die Fortsetzung von Schönningstedt nach Osten bis zur B 207 nördlich Schwarzenbek bereitgestellt werden. Diese 21 km lange Teilstrecke hat für den von Hamburg ausstrahlenden Verkehr — vor allem den Wochenend- und Ausflugsverkehr — Bedeutung. Die Baukosten sind allerdings mit rund 85 Mio DM anzusetzen. Weitere 85 Mio DM sind nötig für den Bau der rund 20 km langen Teilstrecke von der B 207 bis zur Demarkationslinie. Diese Teilstrecke zu bauen ist verkehrlich nur sinnvoll, wenn die Autobahn jenseits der Demarkationslinie fortgesetzt oder doch mindestens ein Anschluß an die Fernstraße 5 in Richtung Hagenow, mindestens aber nach Boizenburg im Bereich der sowjetischen Besatzungszone hergestellt werden würde, andernfalls würde dieses Autobahnstück ohne Verkehr bleiben. Die Gesamtkosten des Autobahnbaues Barsbüttel bis Zonengrenze sind also mit fast 200 Mio DM zu veranschlagen (rund 4 Mio DM je km im Flachland bei schlechtem Untergrund; Erfahrungswert beim Bau Hansalinie). Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1965 auf die Mündliche Anfrage ,des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/3191, Frage XII/6) : Wann wird die Bundesregierung die Mittel bereitstellen, um den vorgesehenen Ausbau der Bundesstraße 41 zwischen Weierbach und Idar-Oberstein so zügig vorwärtszutreiben, wie es die Kapazität der vorhandenen Baufirmen ermöglichen würde? Die für den Neu-, Um- und Ausbau des Bundesfernstraßennetzes .des Landes Rheinland-Pfalz zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Bundes reichen nicht aus, alle dringlichen Baumaßnahmen zur gleichen Zeit und in kürzester Frist durchzuführen. Der Bau der Umgehungsstraße Idar-Oberstein im Zuge der B 41, wohl das dringendste Bauvorhaben nach Fertigstellen der Umgehung Kirn in diesem Raum, erfordert jährlich allein einen Betrag von 4 bis 5 Mio DM. Es ist daher schwer möglich, jetzt schon weitere Schwerpunktsmaßnahmen in der Nähe von Idar-Oberstein zu beginnen. Die Verlegung der B 41 zwischen Weierbach und Nahbollenbach mit einem Gesamtkostenaufwand von rd. 10, Mio DM kann daher leider noch nicht in dem gewünschten Umfange gefördert werden. Voraussichtlich wird aber trotz der schwierigen Haushaltsmittellage 1965 der Grunderwerb durchgeführt werden können. Von dem Fortschritt dieser Maßnahme hängt es ab, wann mit dem eigentlichen Bau dieser Verlegungsstrecke begonnen wird. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wächter (Drucksache IV/3191, Frage XII/7): Was veranlaßt die Deutsche Bundesbahn — unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl des Landkreises Wesermarsch, seiner Städte und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung —, bisher auf der Strecke Hude—Nordenham—Blexen keine Personenwagen mit Abteilen 1. Klasse einzusetzen? Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn ist die Nachfrage nach Sitzplätzen der 1. Wagenklasse auf der Strecke Hude—Nordenham—Blexen außerordentlich gering. Dies ergeben die laufenden Beobachtungen und Verkehrszählungen. Die Einrichtung von Abteilen 1. Klasse wird deshalb von der Deutschen Bundesbahn wirtschaftlich nicht für vertretbar gehalten. Sie 'hat darüber in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Die Deutsche Bundesbahn weist außerdem darauf hin, daß auf dieser Strecke überwiegend Schienenomnibusse eingesetzt sind. Aus technischen Gründen können bekanntlich hei dieser Fahrzeugart keine Abteile 1. Klasse eingerichtet werden. Früher gab es in Personenzügen auch nur sehr selten Abteile 1. Klasse. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (Drucksache IV/3192, Frage III) : Ist die Bundesregierung bereit, auf der Basis der Gegenseitigkeit die Aufnahme von Luftverkehrsverbindungen mit Moskau bzw. anderen Hauptstädten des Ostblocks zu betreiben? Die Antwort lautet: Ja. Zur Vorbereitung eines Fluglinienverkehrs zwischen der Bundesrepublik und Moskau haben im Oktober und Dezember vorigen Jahres Sachverständige der Lufthansa und der Aeroflot eine Marktuntersuchung durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, daß die Eröffnung dieses Verkehrs wirtschaftlich vertretbar ist. In Übereinstimmung mit dem Auswärtigen Amt werden nunmehr Schritte unternommen werden, um im Vorgriff auf ein etwaiges späteres Luftverkehrsabkommen mit der UdSSR eine vorläufige Vereinbarung zwischen den beiderseitigen Luftfahrtbehörden über einen gemeinsamen Betrieb der Fluglinie durch Lufthansa und Aeroflot ohne Überfliegen der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands zu treffen. Von den anderen Fluglinienunternehmen der Ostblockstaaten fliegen die ungarische MALEV, die bulgarische TABSO, die rumänische TAROM und die tschechoslowakische CSA Flughäfen im Bundesgebiet an. Die dazu durch die deutsche Luftfahrtbehörde erteilten vorläufigen Genehmigungen sind jeweils für die Dauer einer Flugplanperiode (6 Monate) befristet und jederzeit widerruflich. In allen diesen Fällen liegt eine schriftliche Erklärung der zuständigen ausländischen Luftfahrtbehörden vor, Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1965 8743 daß die Lufthansa zu gegebener Zeit entsprechende Verkehrsrechte ausüben kann. Sobald wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllt sind und die Lufthansa über das erforderliche Fluggerät verfügt, wird die Aufnahme von Luftverkehrsverbindungen mit weiteren Hauptstädten des Ostblocks betrieben werden. Die polnische LOT überfliegt das Bundesgebiet ohne Landung. Ein Flugdienst nach einem Flughafen im Bundesgebiet wurde bisher nicht aufgenommen, weil die polnische Luftfahrtbehörde eine Gegenrechtserklärung zugunsten der Lufthansa nicht abgegeben hat.
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    Rede von Karl Moersch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe im Auftrag der Fraktionen der Freien Demokratischen Partei und der CDU/CSU den Antrag Drucksache IV/3169 mit zu begründen. Dieser Antrag hat die Überschrift „Neuverteilung der Fernsehgebühren". Er fordert die Bundesregierung auf, für den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes, dessen Begründung wir soeben gehört haben, einen Vorschlag für ,die Neuverteilung der Fernsehgebühren vorzulegen, damit die Arbeit des Zweiten Deutschen Fernsehens auch künftig ohne Werbeeinnahmen sichergestellt werden kann.
    Dieser Antrag ist auch durch die bisherige Erfahrung voll begründet, daß das Zweite Deutsche Fernsehen bei der Gebührenverteilung insgesamt viel zu schlecht weggekommen ist. Ich freue mich, daß die Gremien des Zweiten Deutschen Fernsehens sich inzwischen selber einverstanden erklärt haben, auf eine Werbeausstrahlung zu verzichten, wenn sie künftig einen gerechten Gebührenanteil bekommen; sie selbst haben 50 % genannt. Ich möchte das lediglich mitteilen. Ich glaube, das ist eine sehr dankenswerte Äußerung des Intendanten Professor Holzamer und der Gremien des Zweiten Deutschen Fernsehens gewesen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich möchte bei dieser Gelegenheit auf das Problem des Deutschlandfunks hinweisen, auch wenn es nicht unmittelbar mit diesem Antrag etwas zu tun hat. Ich glaube, auch die Finanzierung des Deutschlandfunks muß nun einmal aus dem allgemeinen
    Rundfunkgebührenaufkommen zufriedenstellend geregelt werden. Wir werden ja demnächst bei der Beratung des Antrags der sozialdemokratischen Fraktion noch einige Argumente dazu hören.
    Zur Finanzierung allgemein hat Kollege Blumenfeld die treffenden Zahlen genannt. Bitte vergegenwärtigen wir uns noch einmal, daß bereits im Jahre 1965 das Gebührenaufkommen für Fernsehen und Rundfunk in der Bundesrepublik insgesamt 1 Milliarde DM betragen wird. Das ist eine ganz stolze Summe. Ich glaube, die Fernsehgebühren insgesamt liegen heute schon etwa 20 % über dem, was nach der Berechnung der Sendeminuten für den Betrieb aller Fernsehanstalten tatsächlich gebraucht wird, sofern man eine rationelle Programmgestaltung vornimmt, und ich glaube, das können wir als Gesetzgeber von den Anstalten füglich erwarten.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.) Das ist der Punkt, auf den es hier ankommt.

    Damit ist auch gleich klargestellt, daß die Antragsteller nicht daran gedacht haben, wie es verschiedentlich unterstellt wird, etwa das Zweite Deutsche Fernsehen in ein „Verlegerfernsehen" umzuwandeln, ein Wort, das eben nicht die Sache selbst trifft. Wir von der Freien Demokratischen Partei sind der Meinung und werden auf dieser Meinung immer heharren, daß es zwei öffentlich-rechtliche Fernsehanstalten oder Fernsehprogramme geben sollte, einmal das ARD-Fernsehen und zum zweiten das Zweite Deutsche Fernsehen, das in Mainz lokalisiert ist, und daß daneben die Werbung künftig von einer oder mehreren privatrechtlichen Anstalten, wie immer Sie wollen, vorgenommen werden sollte.
    Dabei kommt es entscheidend darauf an, daß die Werbung treibende Wirtschaft in ihrem Verlangen nach Werbemöglichkeiten in diesen Massenmedien nicht beeinträchtigt wird, d. h. daß wir, möglicherweise gemeinsam mit den Ländern, eine Regelung finden, die einen nahtlosen Übergang der Werbetätigkeit der Wirtschaft im Fernsehen ermöglicht. Niemand wird irgendeiner Regelung zustimmen, die die Werbung im Fernsehen überhaupt ausschalten oder zurückdrängen würde. Daran kann nicht gedacht sein. Das wäre auch nicht im Interesse unserer Volkswirtschaft. Ich möchte das hier ausdrücklich zur Begründung sagen.
    Es hat natürlich Konsequenzen, wenn man sagt, daß zwei Programme öffentlich-rechtlich sein sollten. Das hat die Konseqrenz, daß sich die großen Anstalten für das bereits in Gang befindliche oder geplante dritte Programm etwas überlegen müssen. Ich glaube, die Lösung wird man einmal da suchen müssen, wo künftig durch den Wegfall des Werbeblocks am Abend und der damit verbundenen zusätzlichen und besonders attraktiven Sendungen Platz werden wird. Ich höre immer von den Kindern, daß „Hucky und seine Freunde" selbstverständlich unentbehrlich sei. Ich bin der Meinung, diese Sendung wäre durchaus entbehrlich. Man könnte dann dieses Bildungsprogramm senden, was dann vielleicht allgemeine Zustimmung finden wird. Man könnte also hier durchaus ohne ein zusätz-



    Moersch
    liches eigenes Programm eine Einblendung dieser Art machen, wie es zur allgemeinen Volksbildung für notwendig erachtet wird.
    Ich habe manchmal das Gefühl, daß dieses bildungsbeflissene Fernsehen, das wir neuerdings sehen dürfen — in Bayern wenigstens gibt es Leute, die das sehen dürfen —, gewissermaßen das Trostpflaster ist oder die Entschuldigung für manches, was man sonst in der guten Sendezeit den anderen Zuschauern bietet. Ich glaube, hier handelt es sich zum Teil mehr um ein Kompensationsobjekt als um wirkliche Bildungsaufgaben.
    Nun ist die Frage: Wie soll das dritte Fernsehen, dieses privatrechtliche Fernsehen, konstruiert sein? Um allen Mißdeutungen vorzubeugen und alle Verdächtigungen aus der Welt zu schaffen, ist es einfach notwendig, sich an das zu halten, was das Bundesverfassungsgericht hier statuiert hat. Niemand, weder im Bund noch in einem Land, wird ein Gesetz machen können, das sich nicht an diesen Satz des Bundesverfassungsgerichts hält, der sagt — ich zitiere —: Privatrechtliche Anstalten sind möglich, sofern „die Veranstalter von Sendungen so organisiert werden, daß alle in Betracht kommenden gesellschaftlichen Gruppen in ihren Organen Einfluß haben und im Gesamtprogramm zu Wort kommen können." Ich glaube, hiermit ist ganz klar gesagt, daß es niemand wagen könnte, irgendeine Art neues Monopol zu schaffen.
    Es ist auch ebenso notwendig, hier darauf hinzuweisen, daß dieses privatrechtliche Fernsehprogramm in allen Teilen ausgewogen sein sollte und daß es Chancen für alle gesellschaftlichen Kräfte geben sollte. Ich sage: für jeden Interessierten und nicht unbedingt für die Interessenten. Das ist doch ein feiner Unterschied. Mit diesem „Verlegerfernsehen" wird, wie gesagt, ein ganz schiefes Wort in die Debatte gebracht. Das heißt, diejenigen, die uns angegriffen haben, haben dieses Wort mit erfunden. Natürlich müssen alle, die daran interessiert sind, auch das Recht haben, sich aktiv daran zu beteiligen, wie immer man das immer gesetzlich regeln will. Warum sollten die Autoren, warum sollten die Künstler von Bühne und Funk oder auch die Journalisten, warum sollten die Vertreter der Gewerkschaften, der Wirtschaft, der Kirchen oder, wenn Sie wollen — wegen der Sportsendungen —, der Sportvereine und des Deutschen Sportbunds nicht ebenfalls hier beteiligt sein?
    Ich bin allerdings der Meinung, sie sollten nicht in der Form beteiligt sein, wie das in Deutschland jetzt üblich geworden ist; daß man zwar Aufsicht ausüben und Einfluß nehmen will, daß man aber wirtschaftlich kein Risiko tragen will. Ich bin der Meinung, diese Gruppen sollten auch das wirtschaftliche Risiko mit zu tragen haben und sich auf diese Weise beteiligen können. Es handelt sich hier keineswegs um Verbände oder Gruppen, die etwa dem Armenrecht unterliegen müßten. Hier ist also ein weites Feld für derartige Konstruktionen und Betätigungen gegeben. Ich sage noch einmal: Es geht hier weder um pro noch um kontra, sondern darum, daß wir eine offene Situation haben, die allen dienen soll und die dem Mittel der wirklichen Infomationsfreiheit zu dienen hat. Daraus folgt nur, daß es keine Majorisierung in solchen Gremien geben darf und geben kann, weder von der wirtschaftlichen Struktur her noch von der Aufsichtspflicht selbst. Ich meine, das Recht des Bürgers auf Information ist die Grundlage alles dessen, was wir hier zu beschließen und zu beraten haben. Wir müssen sehen, wie wir die technischen Möglichkeiten, die auf diesem Gebiet im Gegensatz zum Verlags-, zum Zeitungswesen technisch beschränkt sind, so gerecht wie möglich nutzen können. Daraus resultiert nun die Pflicht zu einer umfassenden objektiven Information durch eine solche Anstalt, wie sie auch bei den anderen, mindestens auf dem Papier, selbstverständlich gegeben ist.
    Der neuralgische Punkt — ich verhehle das nicht — sind die Nachrichtensendungen. Ich glaube, wir sollten Kommentare und Meinungsäußerungen hier nicht überschätzen. Das Entscheidende ist, daß es sich um eine Art Nachrichtenmonopol handelt, das derjenige in der Hand hat, der die gesamte deutsche Bevölkerung täglich einmal mit welt- und innenpolitischen Nachrichten versorgt. Auch hier, meine ich, sollte man sich eine Konstruktion überlegen und finden können, die wirklich den Erfordernissen der umfassenden Berichterstattung und der Objektivität gerecht wird. Ich erinnere daran, daß wir eine Nachrichtenagentur haben, die auf genossenschaftlicher Basis aufgebaut ist: die Deutsche Presseagentur, bei der das auch mehr oder weniger gut — ich glaube, ganz ordentlich im ganzen — funktioniert, so daß es keine Anstände gibt. Warum sollte also für die Gestaltung des Inhalts der Nachrichtensendungen nicht jeweils eine andere Gruppe verantwortlich sein können, so daß die Anstalt selbst nur den technischen Apparat zur Verfügung stellt? Warum sollte nicht eine Agentur federführend eingeschaltet werden können, bei der ohnedies alle Interessierten vertreten sind, auch in den Aufsichtsgremien? Hier, meine ich, sollte man sich ein modernes System ausdenken, damit von vornherein solche Einseitigkeiten vermieden werden, wie wir sie jetzt erlebt haben, als der Vorsitzende a. D., Pfarrer Hess, sprechen konnte, die anderen aber, die auch etwas zu sagen haben, nicht sprechen durften. Das muß dabei unter allen Umständen ausgeschlossen werden, auch in der Nachrichtengebung der Anstalt und nicht nur in der persönlichen und direkten Ansprache.
    Lassen Sie mich nicht verhehlen, daß unter den heutigen Umständen alles das, was auf dem Papier steht, Papier bleibt, wenn nicht sehr sorgfältig die Frage der personellen Besetzung vorher geklärt ist. Ich möchte jetzt nicht die personelle Besetzung in Form eines Parteien- oder Religionsproporzes hier anführen, sondern einfach die Frage, ob es qualitativ genügend gute Leute gibt, die so etwas in die Hand nehmen können.
    Wenn diese Frage auftaucht, muß man einmal an die Anstalten der ARD die Frage richten, was sie eigentlich in den ganzen Jahren für die Nachwuchsbildung getan haben. Die Wahrheit ist doch die, daß die Rundfunk- und Fernsehanstalten gewartet haben, bis die Zeitungsverlage mit großen Mühen



    Moersch
    mehr oder weniger gut ihre Volontäre ausgebildet hatten. Dann werden sie aus den kleinen Zeitungen wegengagiert. Und wir wundern uns, wenn diese kleinen Zeitungen in Schwierigkeiten kommen, weil natürlich die Finanzmasse dieser Anstalten dazu reicht, die Qualität von vornherein da wegzuholen. Die Nachwuchssorge überlassen sie den Zeitungen, ohne selbst so viel dafür zu tun, wie es ihnen eigentlich obgelegen hätte. Diese Art von Personalpolitik, die hier seit Jahren betrieben worden ist, ist ein ganz besonders betrübliches Kapitel.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Man muß sich hier überlegen, wie man das künftig ändern könnte. Es wäre im Sinne der Rundfunk- und Fernsehanstalten selbst, sich einmal darüber mehr Gedanken zu machen, als das bisher leider geschehen ist.
    Dann ist auch die Frage der Konkurrenz in einer ganz anderen Art und Weise gestellt. Was wir hier in den vergangenen Jahren zum Teil erlebt haben, ist nicht gerade sehr fair gewesen. Wir dürfen uns nicht wundern, daß wir in der Breite gerade bei den kleineren Regionalzeitungen nicht mehr immer dieses Niveau in der Berichterstattung und Kommentierung haben können, wie wir das eigentlich aus der früheren deutschen Geschichte gewohnt gewesen sind und wie es auch die Stärke des deutschen Zeitungswesens war, im Gegensatz zum französischen, das auf die Hauptstadt konzentriert war, im Gegensatz auch zum britischen Zeitungswesen.
    Daraus folgt dann auch gerade unter dem Gesichtspunkt der ungeheuren Bedeutung dieser kleineren Regionalblätter, daß wir in einer solchen überregionalen Anstalt natürlich jede Art von regionaler Werbung verhindern müssen. Das ist, glaube ich, ganz entscheidend. Das ist das eigentliche Kriterium dafür. Das Beispiel Berlin zeigt, wohin es führt, wenn eine öffentlich-rechtliche Anstalt als Konkurrentin in der regionalen Werbung auftritt, so daß theoretisch durchaus sogar Stellenanzeigen über das Fernsehen und über den Rundfunk regional aufgegeben werden können. Das jedenfalls muß ausgeschaltet sein. Es kann sich hier nur um die überregionalen Werbeträger selbst handeln.
    Ich meine, wir alle hier im Bundestag sollten uns sehr sorgfältig Gedanken machen, wie es dann weitergeht, wenn dieses Gesetz, das wir Ihnen vorgeschlagen haben, in Kraft getreten ist. Ich glaube, es gibt eine Menge guter Überlegungen dazu.
    Ich möchte meinem Kollegen Sänger allerdings antworten, daß ich von seinem Vorschlage, daß sich die ARD und die Verleger zusammensetzen sollten, nicht so besonders viel halte. Ich glaube nicht, daß es Aufgabe der ARD und der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger sein kann, ihrerseits hier ein fertiges Programm vorzulegen und einen Entwurf zu machen, um diese ganzen Schwierigkeiten aus der Welt zu schaffen. Ich bin der Meinung, diese Gruppen müssen selbstverständlich mit beraten, sie müssen von uns gehört werden, und sie sollen Vorschläge machen. Aber die Entscheidung über solche wirklich ordnungspolitischen Fragen muß beim Gesetzgeber bleiben, die muß der Bundestag haben, die
    müssen gegebenenfalls auch die Länderparlamente für sich in Anspruch nehmen. Es kann nicht so sein, daß wir hier gesellschaftliche Gruppen unter sich lassen, die dann miteinander das ausmachen, was sie gegenseitig für nützlich und gut halten. Das möchte ich ausdrücklich betonen. Wir hätten unsere Pflicht versäumt, wenn wir so verfahren wollten; auch wenn es der Weg des geringsten Widerstandes sein mag.
    Ich glaube, wir haben hier den Willen zur Zusammenarbeit, und ich möchte ausdrücklich betonen: wir von der Freien Demokratischen Partei lassen über jede vernünftige Regelung mit uns reden, über jede Regelung, die der Objektivität dient und die dem Informationsrecht des Bürgers besser gerecht wird, als es manchmal in der Vergangenheit der Fall gewesen ist.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Arndt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Adolf Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In einem Parlament, das etwas auf sich hält, sollte es eigentlich gute Sitte sein, daß man bis zum Beweise des Gegenteils dem anderen Abgeordneten abnimmt, daß er seine ehrliche Überzeugung zum Ausdruck bringt und aus keinen anderen Motiven handelt als aus denen, die er sagt.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wir haben hier — und das ist, auch wenn ich vielleicht selbst das nicht sagen dürfte, ja anerkannt worden — kürzlich eine Sitzung gehabt, in der jedem Mitglied des Hauses, ganz gleich wie es votierte, geglaubt und abgenommen wurde, daß es das aus Liebe zum Recht täte. Meine Damen und Herren, ich sage das deshalb, weil die dem Herrn Kollegen Blumenfeld unterlaufene Frage an immerhin Hunderte von Mitgliedern dieses Hauses, ob ihr politisches Programm ernst gemeint sei oder ein Lippenbekenntnis, so unter dem Niveau eines Parlaments ist

    (lebhafter Beifall bei der SPD)

    und sich so richtet, daß ich nur das hier festhalten will. Das war keine gute Stunde für das Haus.

    (Abg. Blumenfeld: Fragen darf man doch!)

    — Nein, Herr Kollege! Eine solche Frage, die eine Unterstellung ist — wenn Sie mich fragen, dann will ich Ihnen sagen: eine solche Frage ist verächtlich.

    (Beifall bei der SPD.)

    Im übrigen werde ich mich kürzer fassen als meine Herren Vorredner. Denn die Länge der vorangegangenen Ausführungen trägt dazu bei, daß ich mich kurz fassen kann, und zwar einfach deshalb, weil ja doch von dem, was wir hier gehört haben, ich glaube schätzen zu können: an die 90 % sich nicht mit Wirtschaft, Recht der Wirtschaft, und auch gar nicht mit Wettbewerbsrecht befaßten, sondern mit Organisation des Rundfunks in jeder Hinsicht. Meine Damen und Heulen, klarer hätten doch eigentlich die Herren Vorredner nicht zu erkennen geben können, worum es ihnen wirklich geht. Doch.



    Dr. Arndt (Berlin)

    nicht darum, hier Recht der Wirtschaft zu regeln,
    sondern Rundfunk und Fernsehen zu organisieren.

    (Beifall bei der SPD.)

    Da ist es also wirklich möglich, sich ganz kurz zu fassen.
    Aber ich möchte doch vorweg, ehe ich etwas polemisch werde, noch einiges Grundsätzliche sagen. Das in dem fünften Artikel des Bonner Grundgesetzes verbürgte Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit ist für eine Demokratie schlechthin konstituierend. Aber dieses Grundrecht der freien Meinungsäußerung bliebe in einer modernen technisierten, industrialisierten Gesellschaft wirkungslos, wenn ihm nicht Medien der Vervielfältigung zur Verfügung stünden, und zwar auf freiheitliche Weise. Darum sind in dem gleichen fünften Artikel außer der Freiheit der Meinungsäußerung auch die Pressefreiheit und die Funkfreiheit konstituiert — zwei Grundrechtsnormen und Grundrechtsbefugnisse, von denen das Bundesverfassungsgericht gesagt hat: Sie sind nicht etwa nur ein Unterfall der Freiheit der Meinungsäußerung, sondern haben selbständige institutionelle Bedeutung — eine Bedeutung, die dann ja zum erstenmal in dem LüthUrteil des Bundesverfassungsgerichts ausgesprochen wurde, um das ich nicht weniger als sieben Jahre in Karlsruhe gekämpft habe.
    Nun sind die Beziehungen zwischen diesen Medien — den Film kann man einstweilen herauslassen —, zwischen Pressefreiheit und Funkfreiheit, in der Tat ein sehr ernstes Problem. Darüber wird, glaube ich, in diesem Hohen Hause Einigkeit bestehen. Ich möchte dazu mit aller Entschiedenheit erklären, daß Bund und Länder — wenn auch in sehr unterschiedlicher Weise; das werden wir im Ausschuß erörtern — die Verantwortung dafür tragen, daß die institutionelle Pressefreiheit und die institutionelle Funkfreiheit gewahrt werden und nicht notleiden oder sonst in Gefahr geraten. Diese Verantwortung liegt, wie gesagt, bei Bund und Ländern, wenn auch in einer sehr unterschiedlichen Weise — die des Bundes ist dabei anders als die der Länder —; denn bei diesen beiden Freiheiten geht es um den eigenen Lebensatem der Demokratie.
    Wir haben deshalb im April vorigen Jahres hier einstimmig beschlossen, daß die Bundesregierung eine Kommission einsetzen soll, um die Wettbewerbsverhältnisse zwischen Fernsehen und Presse untersuchen zu lassen. Wenn Herr Kollege Blumenfeld heute klagt, die Einsetzung der Kommission sei „verzögerlich" geschehen — ja, wer war denn verantwortlich? Verantwortlich war Ihre Bundesriegierung, die von Ihrer Mehrheit getragen wird.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wenn sich Ihre Bundesregierung in dieser Frage vielleicht ebenso wenig entschließen konnte wie jetzt in der Nahost-Sache, dann war es Ihre Sache, etwas Feuer dahinter zu machen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Aber deshalb kann man doch nun nicht davon abgehen, daß erst einmal eine Kommission die Dinge
    klären soll. Herr Blumenfeld weiß ja heute schon
    alles besser als die Kommission; aber das ist für uns andere nicht maßgebend.

    (Heiterkeit und Beifall bei der SPD.)

    Dabei wird es auch Aufgabe der Kommission sein, diese Dinge von den schrecklichen Schlagworten zu befreien, die hier durch die Diskussion geistern. Da wird das Wort „Monopol" in einem ganz verkehrten Sinne gebraucht. Hier liegt ein Monopol natürlicher Art vor, weil es leider nicht so viele Wellen und Kanäle gibt, daß jeder von uns einen Sender aufmachen könnte. Wenn wir das könnten, wenn wir uns Sender anschaffen könnten wie Autos, dann brauchten wir allerdings keine solche Anstalten. Der zahlenmäßige Mangel kommt ja nur von der Natur her, nicht aber deswegen, weil etwa das Land Hessen oder das Land Nordrhein-Westfalen irgend jemandem ein Monopol eingeräumt hätte. Hier wird also mit Schlagworten ein Unfug getrieben, der jeder Beschreibung spottet.

    (Beifall bei der SPD.)

    Dann kommt Herr Blumenfeld und sagt „Staat". Was Sie alles „Staat" nennen, ist erstaunlich. Für Sie ist Staat alles, was öffentlich-rechtlich organisiert ist. Ja, wenn die Rundfunkgesellschaften morgen privatrechtlich organisiert würden, was durchaus möglich ist —immer, wie Herr Moersch mit Recht gesagt hat, unter den vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Voraussetzungen —, also der gesellschaftliche Pluralismus muß darin zum Zuge kommen, aber ob öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich, ist sonst dabei vollkommen gleichgültig. Für Sie ist also alles, was öffentlich-rechtlich organisiert ist, Staat. Staat ist danach die Römisch-Katholische Kirche, Staat sind 27 sonstige Kirchen in Deutschland, Staat ist die Bundesärztekammer, Staat sind sämtliche Gemeinden. Es gibt bei den Italienern ein Sprichwort; wenn es regnet und der Italiener ist darüber ärgerlich, sagt er: Die verdammte Regierung! Bei Ihnen ist alles „Staat", was Sie nicht leiden mögen, wobei Sie eine Begriffsbestimmung des Staates zugrunde legen, die einen Hund jammern kann.

    (Heiterkeit und Beifall bei der SPD.)

    Vom Staat ist überhaupt nicht die Rede, denn wenn Sie einmal das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im 12. Band wirklich in der Hand gehabt hätten, hätten Sie dort 50 Druckseiten gefunden, wo steht, daß die Sender keine Staatssender sind, keine Staatssender werden dürften, daß sie nicht „Staat" sind, sondern daß sie vom Staat auf pluralistische Weise organisierte Gesellschaft sind.

    (Beifall bei der SPD.)

    Das muß man wirklich lesen.
    Also die Schlagworte sollten heraus, ebenso das ganze Vorwegnehmen. Herr Kollege Blumenfeld sagte, die Kommission solle endlich einmal Vorschläge machen, die Wettbewerbsverzerrung zu beseitigen. Bisher hat die Kommission noch gar nicht festgestellt, ob und welche Wettbewerbsverzerrungen vorliegen. Sie muß ja erst einmal ermitteln, wie das ganze Zahlenwerk ist. Ich werde heute nicht darauf eingehen, denn das steht heute gar nicht zur Debatte. Zuerst muß die Kommission unbefangen



    Dr. Arndt (Berlin)

    und unparteiisch arbeiten. Wenn Sie hier aber in einem Zeitpunkt, in dem die Kommission erst vor kurzem mit ihrer Arbeit angefangen hat — nämlich im Januar dieses Jahres —, mit einem Gesetzentwurf kommen, der das Ergebnis der Arbeit der Kommission vorwegnimmt, dann ist das ein Affront gegen die Kommission,

    (Beifall bei der SPD)

    und dann ist das ein Desavouieren des Bundestages selber. Außerdem benutzen Sie dazu dann allerdings auch ein falsches Mittel. Es gibt in den Dingen weitere Ungereimtheiten. Zunächst haben wir ein seltsames Gesetz, das gewissermaßen um die Ecke zielt. Sie sagen ja: Wir wollen das Werbefernsehen gar nicht umbringen, wir wollen es nur totmachen, damit es lebendiger wird, als es heute ist.

    (Lachen bei der SPD.)

    Im Schachspiel gibt es eine Figur, die immer um die Ecke springt.

    (Heiterkeit bei der SPD.)

    Ja, freier Wettbewerb, sagen Sie. Der freie Wettbewerb fängt bei Ihnen ,damit an, daß Sie Verbotsgesetze erlassen. Eine seltsame Form von freiem Wettbewerb!

    (Beifall und Lachen bei der SPD.)

    Dann ist !die Geschichte des Gesetzes außerordentlich interessant. Es hat nicht mit der Verbotsbestimmung angefangen. Die ursprüngliche Absicht ist ja bekannt. Es war so — ich sage es jetzt ins Unreine —, daß dem § 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ein Absatz angefügt werden sollte: Werbung mit Hilfe von öffentlich-rechtlich organisierten Werbeträgern ist immer unlauter.
    Das erinnert so etwas !an die Entscheidung, die ein österreichisches Gericht gefällt haben soll: Der Betrieb einer Eisenbahn ist immer fahrlässig.

    (Heiterkeit bei der SPD.)


    (Osterreich einen guten Sinn, das ging zur Gefährdungshaftung hin, aber hier hat es keinen Sinn. Das haben Sie auch selbst gemerkt, daß das so nicht geht. Dann haben Sie schnell noch einen weiteren Absatz dazugeschrieben und gesagt: Aber das gilt nicht für Bundesbahn und Bundespost. — Denn die wurden allmählich etwas ärgerlich darüber. (Lachen Aber eins ist doch dabei deutlich. Sie haben ein ganz richtiges Gefühl gehabt, nämlich daß es hier auf den ankommt, der wirbt. Wettbewerbsrecht ist die Regelung, wie geworben wird von denen, die Autoren der Propaganda sind, aber nicht nur Instrumente. Eine Norm, auch eine Wettbewerbsnorm, muß einen Adressaten haben. Die richtet sich nicht gegen das Fernsehen, auch nicht gegen die Hauswand. Ihre Argumentation ist ungefähr so: Wir verbieten, daß Hauswände in Zukunft mit Werbung bemalt werden, und Sie sagen, das ist rechtlicher Wettbewerb. In Wirklichkeit ist es Landschaftspflege und Denkmalschutz. Sie glauben, daß wir nun hier die Kompetenzen mit der Wirtschaftskompetenz so unterwandern können. Es ist interessant, daß Sie dieses Gefühl bei Ihrem ersten Gesetzentwurf gehabt haben und daß Sie sich auch heute nicht ganz sicher sind, an welchen Adressaten sich ein Wettbewerbsrecht wendet und in welcher Weise sich ein Wettbewerbsrecht an einen Adressaten wenden muß. Deshalb haben Sie auch gesagt: Der eigentlich werbenden Wirtschaft geschieht gar nichts. Das haben Sie beteuert. Sie bleibe ganz unberührt. Aber die sollte ja eigentlich gerade vom Wettbewerbsrecht geregelt werden, während die Spannung zwischen Presse und Fernsehen zunächst eine ganz andere als eine wettbewerbsrechtliche ist. (Zuruf von der CDU/CSU: Sondern? — Abg. Dr. Martin: Was ist es dann, Herr Arndt?)

    — Ich komme darauf. Sie können die Dinge nicht mit der Wirtschaftskompetenz unterwandern; denn es gibt nahezu keinen Vorgang — das kennen wir sehr gut aus dem Kommunalrecht, aber auch aus dem anderen Recht —, der nicht wirtschaftliche Effekte erzielt oder von Einfluß auf die Wirtschaft ist. Wenn Sie das alles als Regelung des Rechts der Wirtschaft betrachten wollen, dann brauchen wir eigentlich eine Kompetenzverteilung gar nicht mehr.
    Sie können auch das „wirtschaftlich" nicht in der Weise herauskristallisieren, daß Sie sagen, es sei nichts Kulturelles, wenn geworben wird. Denn es ist Publizistik. Es ist Information. Das ist nämlich etwas ganz Selbständiges. Rundfunk und Fernsehen sind als Kommunikationsmittel ein Ganzes.
    Wie wenig es hier um Recht der Wirtschaft geht, hat Herr Kollege Blumenfeld am Anfang, in der Mitte und am Schluß seiner Ausführungen immer wieder unterstrichen. Er hat wörtlich gesagt: „Wir haben damals diese Kommission gefordert und eingesetzt, indem wir sagten: dahinter steht der Wille, eine Neuordnung von Rundfunk und Fernsehen herbeizuführen." So werden Sie es im Stenogramm nachlesen können. Das haben Sie gesagt. Was hat das mit dem Recht der Wirtschaft zu tun? Sie haben dasselbe dann noch einmal in der Mitte gesagt, und Sie haben das gleiche am Schluß gesagt. — Es ist Regelung der Publizistik, wobei auch die Werbung als ein unlösbarer Teil zur Publizistik gehört.
    Meine Damen und Herren, ich könnte Ihnen hier lange Rechtsausführungen machen. Aber das will ich nicht tun. Dazu ist die Zeit zu sehr fortgeschritten. Wir werden das im Rechtsausschuß dartun. Ich weiß, daß die nicht anwesenden Juristen aus den Koalitionsfraktionen — ich sehe nur zwei —, aber auch vielleicht die anwesenden, Ihre Kompetenzvorstellungen nicht teilen. Aber ,das ist eine andere fachliche Auseinandersetzung, die im Ausschuß zu führen ist.
    Ich möchte Ihnen zum Schluß nur einmal deutlich machen, wie kurzsichtig und gefährlich ein solch unüberlegtes Gesetz für das ist, was uns alle angeht, nämlich Pressefreiheit und Funkfreiheit; denn wir alle — wir alle! — sind doch auf Pressefreiheit und Funkfreiheit angewiesen. Meine Damen und Herren, wenn Sie ein bißchen Phantasie haben,



    Dr. Arndt (Berlin)

    dann müssen Sie sich jetzt einmal vorstellen, wie die Dinge liegen, wenn es umgekehrt ist.
    Wir nehmen jetzt einen privatrechtlich organisierten Funk, ein privatrechtlich organisiertes Fernsehen an, und zwar einen Funk, der nur auf die Einnahmen aus dem Werbefernsehen angewiesen ist. Das ist verfassungsrechtlich möglich, es muß immer nur der Pluralismus gewahrt werden. Aber wir können uns den privatrechtlichen Funk denken, auch einen, der keine Gebühren hat, sondern der von seinen Einnahmen aus dem Werbefunk lebt. Dieser Funk erklärt eines Tages: Die Presse bedroht meine Eristenz; denn die Zeitungsanzeigen graben mir das Wasser ab. Die Presse unterbietet mich, und die Presse hat dieses und jenes. Der Funk verlangt also jetzt, daß der Inseratenteil der Presse verboten werden muß, weil er nicht zur öffentlichen Aufgabe der Presse gehört

    (Heiterkeit bei der SPD)

    — ich zitiere jetzt wörtlich —, er gehört nicht zum öffentlichen Teil der Presse, ist Wirtschaft und keine Publizistik. Meine Damen und Herren, das ist gar kein Spaß.

    (Zuruf von der FDP: Herr Kollege Arndt, das ist fast ein Spaß!)

    Wir haben ein Urteil des Bundessozialgerichts, das diese Behauptung bereits aufgestellt hat und das in Karlsruhe angegriffen ist. Es ist für die Presse eine Lebensfrage, zumal sie weit mehr von Inseraten lebt, worüber wir uns ja einig sind, von Inseraten, die sogar zum Teil auch erheblich mehr gelesen werden als die Leitartikel. Es ist also für die Presse eine Lebensfrage, daß der Inseratenteil als aus der Pressefreiheit nicht herauslösbar anerkannt wird.
    Aber ich fahre fort und erinnere Sie noch einmal daran: Wir haben jetzt das privatrechtliche Fernsehen, und das privatrechtliche Fernsehen lebt nur vom Werbefernsehen und erklärt jetzt — alles mit Ihren Worten —: Die Presse macht mir einen Wettbewerb, der an meine Existenz geht; darum muß den Zeitungen verboten werden, einen so umfangreichen Inseratenteil zu haben, oder man muß ihn ganz streichen; denn das gehöre nicht zu ihrer öffentlichen Aufgabe, das sei auch keine, wie das Bundessozialgericht sagt, Äußerung geistiger Gedanken. Ich weiß nicht, welche anderen Gedanken als geistige man äußern kann.

    (Heiterkeit bei der SPD. — Zuruf von der FDP: Ungeistige!)

    Das müsse also gesetzlich verboten werden.
    Meine Damen und Herren, wenn Sie Funkfreiheit und Pressefreiheit nicht als Geschwister sehen und nicht erkennen, daß das, was Sie bei der einen Freiheit heute abschneiden, morgen bei der anderen Freiheit in genau derselben Gefahr sein kann

    (Beifall bei der SPD)

    — das ist die ganze Kurzsichtigkeit Ihres Gesetzentwurfs, die Sie hierbei nicht eingesehen haben —.