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ID0417420400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 17.4. Sitzung Bonn, den 19. März 1965 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . 8693 A, 8706 C Fragestunde (Drucksachen IV/3191, IV/3192) Fragen des Abg. Strohmayr: 90-DM-Pauschale für einen neuen Fernsprechanschluß Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 8693 B Strohmayr (SPD) 8694 A Berkhan (SPD) 8694 C Frage des Abg. Ertl: Zweites Fernsehprogramm im Raum Garmisch-Partenkirchen, Mittenwald und Oberammergau Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 8694 C Ertl (FDP) 8694 D Fragen des Abg. Kurlbaum: Deutsche Gesellschaft für Gastransport Dr. Neef, Staatssekretär . . . . 8695 A Kurlbaum (SPD) 8695 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 8696 A Frage des Abg. Ertl: Mittel für die Förderung von Maschinengemeinschaften und Futterbaubetrieben Schwarz, Bundesminister . . . . 8696 C Ertl (FDP) 8697 A Dröscher (SPD) 8697 B Frage des Abg. Fritsch: Urteil des BVG vom 8. 3. 1965 betr. § 65 Abs. 2 AVAVG Dr. Claussen, Staatssekretär . . 8697 D Strohmayr (SPD) 8698 A Gerlach (SPD) . . . . . . . 8698 A Fragen des Abg. Matthöfer: Private Betriebsgerichte Dr. Clausen, Staatssekretär 8698 C, 8699 A Matthöfer (SPD) . . . . 8698 D, 8699 A Frage des Abg. Kaffka: Heilfürsorge für französische und deutsche Kriegsopfer Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8700 A Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Deutsche Schule in London Lahr, Staatssekretär 8700 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 8700 C Fragen des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) : Harmonisierung des Stellenkegels in der Bundeswehrverwaltung von Hassel, Bundesminister 8700 D, 8701 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 8701 B Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 8701 D Brück (CDU/CSU) . . . . . . . 8702 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1965 Frage des Abg. Dr. Schneider (Saarbrücken) : Waffenlieferungen an Israel . . . . 8702 B Fragen des Abg. Fritsch: Auflösung des US-Standortes Straubing von Hassel, Bundesminister . . . 8702 B Lautenschlager (SPD) . . . . . . 8702 D Frage des Abg. Dröscher: Truppenübungsplatz Baumholder . . 8703 B Fragen des Abg. Haase (Kellinghusen) : Unterrichtung der Bundeswehr über die Wehrdebatte am 20./21. Januar 1965 von Hassel, Bundesminister . . . 8703 C Haase (Kellinghusen) (SPD) . . 8703 D Berkhan (SPD) 8704 B Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 8704 C Cramer (SPD) . . . . . . . 8705 B Frage des Abg. Haase (Kellinghusen) : Unparteiische und objektive Unterrichtung der Truppe von Hassel, Bundesminister . . . 8705 C Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . 8705 C Spies (CDU/CSU) . . . . . . 8706 A Berkhan (SPD) 8706 A Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 8706 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats betr. Glukose und Laktose (Drucksachen IV/3141, IV/3211) . . . . 8706 C Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Vorsorgemaßnahmen zur Luftreinhaltung (Drucksache IV/3183) Lemmer, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 8706 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (Drucksache IV/3184) Kuntscher (CDU/CSU) 8708 B Dr. Schäfer (SPD) 8708 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zum Ausländergesetz (Drucksache IV/3185) Dr. Schäfer (SPD) 8710 B Entwurf eines Gesetzes zum Schutz gegen Baulärm (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Dr. Imle u. Gen.) (Drucksache IV/3142) — Erste Beratung — Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 8710 D Bading (SPD) 8711 B Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) 8711 D Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 8712 B Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der juristischen Ausbildung sowie zur Kürzung der Ausbildungszeiten für Richter, Staatsanwälte und Beamte des höheren Verwaltungsdienstes (SPD) (Drucksache IV/3110) — Erste Beratung — Frau Kleinert (SPD) . . . . . . 8712 D Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell (CDU/CSU) . . . . . . . . . 8715 B Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . . 8716 B Entwurf eines Gesetzes über Wein, Dessert-wein, Schaumwein, weinhaltige Getränke und Branntwein aus Wein (Weingesetz) (Abg. Dr. Süsterhenn, Gibbert, Leicht, Schultz, Dr. Danz, Dr. Hamm [Kaiserslautern], Seither, Dröscher, Bauer [Würzburg] u. Gen.) (Drucksache IV/3115) — Erste Beratung — Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . . 8716 D Dröscher (SPD) . . . . . . . 8717 D Schultz (FDP) 8719 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Weinwirtschaft (Drucksache IV/2813) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3187); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/3186) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 8720 C Entwurf eines Gesetzes über Werbesendungen im Rundfunk und Fernsehen (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3156) — Erste Beratung — Blumenfeld (CDU/CSU) 8720 D Moersch (FDP) 8727 B Dr. Arndt (Berlin) (SPD) . 8729 C, 8737 C Dr. Zimmermann (München) (CDU/CSU) 8732 D Dr. Haußmann, Justizminister des Landes Baden-Württemberg . . 8734 C Dr. Martin CDU/CSU 8736 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 8739 C Nächste Sitzung 8740 Anlagen 8741 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1965 8693 174. Sitzung Bonn, den 19. März 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner * 19. 3. Arendt (Wattenscheid) 19.3. Dr. Aschoff 19.3. Dr. Dr. h. c. Baade 15.4. Dr.-Ing. Balke 31.3. Bäumer 3. 4. Bauer (Wasserburg) 19.3. Bauer (Würzburg) 19.3. Berlin 27. 3. Dr. Besold 19.3. Biechele 19. 3. Dr. Birrenbach 19.3. Fürst von Bismarck 19. 3. Blachstein 10. 4. Dr. Bleiß 19.3. Burgemeister 19. 3. van Delden 19.3. Deneke 19. 3. Diebäcker 19. 3. Dr. Dörinkel 19.3. Dopatka 26. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 19.3. Dr. Eckhardt 19.3. Eisenmann 19.3. Frau Dr. Elsner * 19. 3. Etzel 19.3. Felder 23. 3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 19.3. Fritsch 19. 3. Dr. Gradl 19.3. Gscheidle 19.3. Frhr. zu Guttenberg 19. 3. Haage (München) 30.4. Häussler 19. 3. Dr. Dr. Heinemann 26.3. Hermsdorf 19. 3. Herold 19. 3. Hilbert 19. 3. Hörmann (Freiburg) 19.3. Illerhaus * 19. 3. Dr. Jungmann 12. 4. Kalbitzer 19. 3. Killat 19. 3. Frau Kipp-Kaule 19. 3. Koenen (Lippstadt) 19.3. Kraus 19. 3. Dr. Krümmer 30.3. Kulawig 15. 4. Kurtz 19. 3. Langebeck 19. 3. Leber 19. 3. Lenz (Bremerhaven) 29.3. Leukert 9. 4. Logemann 19.3. Lücker (München) * 19. 3. Dr. Mälzig 19.3. Maier (Mannheim) 31.3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Marx 26. 3. Mauk * 19. 3. Frau Meermann 19. 3. Mengelkamp 19. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 19. 3. Metzger 31. 3. Michels 19. 3. Mick 19. 3. Mischnick 19.3. Neumann (Allensbach) 19.3. Rademacher 19. 3. Rasner 24. 3. Reichhardt 2. 4. Ritzel 23. 3. Dr. Roesch 19.3. Rohde 19.3. Roß 19. 3. Scheuren 19. 3. Schlüter 19.3. Dr. Schmid (Frankfurt) 9. 4. Dr. Schneider (Saarbrücken) 27.3. Frau Schröder (Detmold) 19. 3. Schulhoff 19. 3. Seuffert 19.3. Soetebier 19. 3. Spitzmüller 27. 3. Dr. Starke 19.3. Strauß 19. 3. Theis 3. 4. Unertl 19.3. Wegener 19. 3. Wehner 2. 4. Weinkamm 20. 3. Welke 19. 3. Welslau 19. 3. Frau Welter (Aachen) 19. 3. Werner 19. 3. Wienand 31.3. Wilhelm 10. 4. Frau Zimmermann (Brackwede) 19. 3. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1965 auf die Mündliche Anfrage ides Abgeordneten Sänger (Drucksache IV/3191, Frage XII/3): Ist die Bundesregierung bereit, die seit vielen Jahren bereits trassierte Autobahn Hamburg-Berlin im Bereich der Bundesrepublik herzustellen und bis an die Zonengrenze zu führen? Nach den bisherigen Überlegungen zum weiteren Bau neuer Bundesautobahnen im 3. Vierjahresplan (1967-1970) ist als erste Teilstrecke der Bundesautobahn von Hamburg in Richtung Berlin der 5,5 km lange Abschnitt Barsbüttel (Autobahnkreuz . Ham- 8742 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1965 burg/Ost) — Schönningstedt (Landesstraße 122) mit rund 12,5 Mio DM Baukosten vorgesehen; dieser Abschnitt, für den 1939-1941 schon bemerkenswerte Investitionen geleistet sind, hat für den starken Verkehr im Vorfeld Hamburg Bedeutung. Wenn irgend möglich, sollen im 3. Vierjahresplan darüber hinaus Mittel für die Fortsetzung von Schönningstedt nach Osten bis zur B 207 nördlich Schwarzenbek bereitgestellt werden. Diese 21 km lange Teilstrecke hat für den von Hamburg ausstrahlenden Verkehr — vor allem den Wochenend- und Ausflugsverkehr — Bedeutung. Die Baukosten sind allerdings mit rund 85 Mio DM anzusetzen. Weitere 85 Mio DM sind nötig für den Bau der rund 20 km langen Teilstrecke von der B 207 bis zur Demarkationslinie. Diese Teilstrecke zu bauen ist verkehrlich nur sinnvoll, wenn die Autobahn jenseits der Demarkationslinie fortgesetzt oder doch mindestens ein Anschluß an die Fernstraße 5 in Richtung Hagenow, mindestens aber nach Boizenburg im Bereich der sowjetischen Besatzungszone hergestellt werden würde, andernfalls würde dieses Autobahnstück ohne Verkehr bleiben. Die Gesamtkosten des Autobahnbaues Barsbüttel bis Zonengrenze sind also mit fast 200 Mio DM zu veranschlagen (rund 4 Mio DM je km im Flachland bei schlechtem Untergrund; Erfahrungswert beim Bau Hansalinie). Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1965 auf die Mündliche Anfrage ,des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/3191, Frage XII/6) : Wann wird die Bundesregierung die Mittel bereitstellen, um den vorgesehenen Ausbau der Bundesstraße 41 zwischen Weierbach und Idar-Oberstein so zügig vorwärtszutreiben, wie es die Kapazität der vorhandenen Baufirmen ermöglichen würde? Die für den Neu-, Um- und Ausbau des Bundesfernstraßennetzes .des Landes Rheinland-Pfalz zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Bundes reichen nicht aus, alle dringlichen Baumaßnahmen zur gleichen Zeit und in kürzester Frist durchzuführen. Der Bau der Umgehungsstraße Idar-Oberstein im Zuge der B 41, wohl das dringendste Bauvorhaben nach Fertigstellen der Umgehung Kirn in diesem Raum, erfordert jährlich allein einen Betrag von 4 bis 5 Mio DM. Es ist daher schwer möglich, jetzt schon weitere Schwerpunktsmaßnahmen in der Nähe von Idar-Oberstein zu beginnen. Die Verlegung der B 41 zwischen Weierbach und Nahbollenbach mit einem Gesamtkostenaufwand von rd. 10, Mio DM kann daher leider noch nicht in dem gewünschten Umfange gefördert werden. Voraussichtlich wird aber trotz der schwierigen Haushaltsmittellage 1965 der Grunderwerb durchgeführt werden können. Von dem Fortschritt dieser Maßnahme hängt es ab, wann mit dem eigentlichen Bau dieser Verlegungsstrecke begonnen wird. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wächter (Drucksache IV/3191, Frage XII/7): Was veranlaßt die Deutsche Bundesbahn — unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl des Landkreises Wesermarsch, seiner Städte und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung —, bisher auf der Strecke Hude—Nordenham—Blexen keine Personenwagen mit Abteilen 1. Klasse einzusetzen? Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn ist die Nachfrage nach Sitzplätzen der 1. Wagenklasse auf der Strecke Hude—Nordenham—Blexen außerordentlich gering. Dies ergeben die laufenden Beobachtungen und Verkehrszählungen. Die Einrichtung von Abteilen 1. Klasse wird deshalb von der Deutschen Bundesbahn wirtschaftlich nicht für vertretbar gehalten. Sie 'hat darüber in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Die Deutsche Bundesbahn weist außerdem darauf hin, daß auf dieser Strecke überwiegend Schienenomnibusse eingesetzt sind. Aus technischen Gründen können bekanntlich hei dieser Fahrzeugart keine Abteile 1. Klasse eingerichtet werden. Früher gab es in Personenzügen auch nur sehr selten Abteile 1. Klasse. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (Drucksache IV/3192, Frage III) : Ist die Bundesregierung bereit, auf der Basis der Gegenseitigkeit die Aufnahme von Luftverkehrsverbindungen mit Moskau bzw. anderen Hauptstädten des Ostblocks zu betreiben? Die Antwort lautet: Ja. Zur Vorbereitung eines Fluglinienverkehrs zwischen der Bundesrepublik und Moskau haben im Oktober und Dezember vorigen Jahres Sachverständige der Lufthansa und der Aeroflot eine Marktuntersuchung durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, daß die Eröffnung dieses Verkehrs wirtschaftlich vertretbar ist. In Übereinstimmung mit dem Auswärtigen Amt werden nunmehr Schritte unternommen werden, um im Vorgriff auf ein etwaiges späteres Luftverkehrsabkommen mit der UdSSR eine vorläufige Vereinbarung zwischen den beiderseitigen Luftfahrtbehörden über einen gemeinsamen Betrieb der Fluglinie durch Lufthansa und Aeroflot ohne Überfliegen der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands zu treffen. Von den anderen Fluglinienunternehmen der Ostblockstaaten fliegen die ungarische MALEV, die bulgarische TABSO, die rumänische TAROM und die tschechoslowakische CSA Flughäfen im Bundesgebiet an. Die dazu durch die deutsche Luftfahrtbehörde erteilten vorläufigen Genehmigungen sind jeweils für die Dauer einer Flugplanperiode (6 Monate) befristet und jederzeit widerruflich. In allen diesen Fällen liegt eine schriftliche Erklärung der zuständigen ausländischen Luftfahrtbehörden vor, Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1965 8743 daß die Lufthansa zu gegebener Zeit entsprechende Verkehrsrechte ausüben kann. Sobald wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllt sind und die Lufthansa über das erforderliche Fluggerät verfügt, wird die Aufnahme von Luftverkehrsverbindungen mit weiteren Hauptstädten des Ostblocks betrieben werden. Die polnische LOT überfliegt das Bundesgebiet ohne Landung. Ein Flugdienst nach einem Flughafen im Bundesgebiet wurde bisher nicht aufgenommen, weil die polnische Luftfahrtbehörde eine Gegenrechtserklärung zugunsten der Lufthansa nicht abgegeben hat.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dröscher.


Rede von Wilhelm Dröscher
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muß leider für meinen Kollegen Seither einspringen, der eigentlich zu diesem Entwurf sprechen sollte, aber aus gesundheitlichen Gründen verhindert ist. Dabei spreche ich für die 25 Abgeordneten meiner Fraktion, die diesen von insgesamt 88 Abgeordneten — nicht von den Fraktionen — unterzeichneten Antrag mit unterschrieben haben.
Unser geltendes Weingesetz stammt aus dem Jahre 1930. Es hat seine Aufgaben erfüllt, freilich unter Zuhilfenahme einer Fülle von Verordnungen, die am Schluß, wie wir .gesehen haben, nicht mehr ganz zu überschauen waren. Sie waren in erster Linie wegen der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung in der Weinwirtschaft erforderlich geworden.
Seit mehr als zehn Jahren wird sowohl von der Weinwirtschaft als auch von den Konsumenten eine Reform des Weingesetzes gefordert, und zwar eine



Dröscher
Reform an Haupt und Gliedern. Der Verbraucher spielt dabei eine immer gewichtigere Rolle, und das ist vom Standpunkt des Weinbauern gar nicht so schlecht. Denn für ihn ist doch das stetige Ansteigen der Absatzmenge ausschlaggebend. Wenn die Deutschen im Jahre 1935 pro Kopf 6,7 1 getrunken haben und heute bei 14 1 angelangt sind, so ist das ein schöner Fortschritt, und wir wollen hoffen, daß es so weitergeht und der deutsche Wein den entsprechenden Absatz findet.

(Abg. Dr. Mommer: Da ist von den Franzosen noch viel zu lernen!)

— Ja, da müssen wir von den Franzosen noch viel lernen, aber, ich ,glaube, weniger in der Produktion als im Konsum.

(Abg. Dr. Mommer: Beides!)

Unser heute vorliegender Gesetzentwurf trägt dem berechtigten Interesse der Winzer Rechnung. Er kommt aber auch den Wünschen der Verbraucher so entgegen, wie es möglich erschien. Der Entwurf ist nicht der Weisheit letzter Schluß; das wissen, glaube ich, alle Fachleute. Aber er stellt nach unserer Meinung eine Grundlage dar, auf der ein modernes, ein fortschrittliches, ein den europäischen Gegebenheiten angepaßtes Weingesetz in der Bundesrepublik Deutschland aufgebaut werden kann.
Es hat kurz nach der Einbringung unseres Entwurfs — das hatten wir eigentlich gar nicht anders erwartet — eine Kritik, zum Teil heftige Kritik und sogar einen geharnischten Protest gegeben.

(uns in unseren Bemühungen davon nicht beirren lassen. Es wird unmöglich sein, alle Wünsche der Interessenten auf diesem Gebiet zu erfüllen. Das gilt bei einer so delikaten Materie in besonderem Maße. Wir Unterzeichner sind jedenfalls davon überzeugt, daß die Vorlage eine Art optimaler Interessenausgleich ist. Keiner von uns ist dabei restlos zufrieden. Erlauben Sie mir, bei dieser Gelegenheit darauf hinzuweisen, daß in der Unterschrift alle deutschen Weinbaugebiete vertreten sind; darin liegt die Berechtigung, von diesem Interessenausgleich zu sprechen. Es muß auf diesem Gebiet etwas geschehen. Das war die Meinung der Unterzeichner. Schon 10 Jahre versucht sich die Bundesregierung an dieser Materie. Es ist wahrlich kein Ruhmesblatt für die Regierung, daß sie die Dinge bisher nicht weitergebracht hat. Es mag sein, daß sich die Bildung des Gesundheitsministeriums und die Übertragung dieser Aufgabe an das Ministerium im Jahre 1961 besonders hemmend ausgewirkt haben, weil es eine neue technische Lösung zu finden galt und auch ein neues Organisationsschema da war. Jetzt haben einfach die Abgeordneten die Geduld verloren, das, was an anderer Stelle fachlich erarbeitet worden ist — der Herr Kollege Professor Süsterhenn hat es gerade gesagt —, aufgegriffen und in die Gesetzgebungsmaschinerie hineingebracht, damit es noch zum Zuge kommt. Ich möchte in groben Umrissen darstellen, worum es bei diesem Entwurf für ein deutsches Weingesetz für die an der deutschen Weinproduktion und am deutschen Weinverbrauch interessierten Kreise geht. Die Erzeuger werden in Zukunft an eine sehr strenge Leseordnung gebunden sein. Sie werden den Wein je nach der gewünschten Klassifizierung nur zu bestimmten, von den Behörden festgesetzten Terminen lesen dürfen. Sie werden nur bestimmte zugelassene Rebensorten anpflanzen dürfen. Ihr Erntegut wird die Bezeichnung „Wein" nicht tragen dürfen, wenn sie nicht weitere strenge Bestimmungen beachten. Ein besonders kritisches Problem, das uns noch sehr beschäftigen wird, stellt die Methode dar, wie man die hohen Säuregrade, die gelegentlich in manchen Weinbaugebieten auftreten, zur Erzielung der begehrten Harmonie auf ein erträgliches Maß reduzieren kann. Auch der Mindestalkoholgehalt, den der § 1 dieses Entwurfs fordert, wird manchen Weinbauern in manchen Weinbaugebieten noch Sorge bereiten. Aber all diese Bestimmungen dienen letztlich dem großen Ziel, dem deutschen Wein bei der deutschen Bevölkerung auch dann, wenn der Gemeinsame Markt besteht und die Konkurrenz von draußen hereinkommt, seinen ihm zukommenden Platz zu sichern. — Ja natürlich, an der Sonne, da wächst er ja auch bei uns in Deutschland, Gott sei Dank. Die Verbraucher werden auf dem Etikett zuverlässig lesen können, was sie kaufen. Das ist sehr wichtig. Es wird von ihrer Entscheidung und von ihrem Geldbeutel abhängen, ob sie einen Qualitätswein mit Prädikat, einen Qualitätswein oder einen einfachen Tischwein erstehen. Die Konsumenten werden sich darauf verlassen können, das zu erhalten, was sie verlangen. Dabei wird jeder Geschmack auf seine Rechnung kommen können. Es verstößt nicht gegen die Interessen der Verbraucher, daß die übergroße, verwirrende Anzahl von Weinbergslagen im Bundesgebiet reduziert wird. Der Verbraucher wird nach wie vor den von ihm gewünschten Wein kaufen können. Das Gesetz ist so konstruiert, daß es weitgehend vom Verbraucher abhängt, welcher Geschmack und welche Qualität sich durchsetzen werden. Auch die Hersteller, die Abfüller und die Verkäufer von Wein, Dessertwein, Schaumwein und weinhaltigen Getränken sowie von Branntwein aus Wein werden von der Neuregelung dieses Gesetzes betroffen. Es wird notwendig sein, bei der Beratung des Gesetzentwurfs mit Sachverständigen und interessierten Wirtschaftskreisen eine Lösung zu finden, die den allgemeinen Interessen entspricht. Einzelne Weinhändler haben in den letzten Wochen gegen die Einbringung des Gesetzes protestiert. Auch der Weinhandel wird hergebrachte Gewohnheiten aufgeben müssen. Deshalb von katastrophalen Folgen zu sprechen scheint aber doch weit über das Ziel hinauszuschießen. Das möchte ich hier einmal deutlich sagen. Das Hauptziel der Vorlage ist es, das Vertrauen der Konsumenten zum deutschen Wein zu stärken und die Qualität und die Spezialität unserer Weine im Gemeinsamen Markt und damit ihren möglichen Dröscher Absatz zu verbessern. Dem deutschen Wein sollen neue Absatzmöglichkeiten bei uns selbst, in der EWG und in der Welt draußen eröffnet werden. Lassen Sie uns in den zuständigen Ausschüssen gemeinsam versuchen, Lösungen der vielfältigen und noch offenen Fragen zu finden, die dieser schwierigen Materie am besten gerecht werden. Ich beantrage daher die Überweisung dieses Initiativgesetzentwurfs an den Gesundheitsausschuß als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Mitberatung. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schultz. Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem zu dieser außerordentlich wichtigen Materie zwei Herren aus dem Kreis der Verbraucher gesprochen haben, ist es vielleicht ganz gut, wenn auch der zweite Winzer in diesem Bundestag etwas dazu sagt. Der erste Winzer, Kollege Gibbert, sitzt Ivor mir und lächelt mich an. Ich darf vielleicht auch zu dem, was Kollege Süsterhenn gesagt hat, noch eine Bemerkung machen. Ich möchte Ihre Feststellung dahin gehend erweitern, daß Wasser nicht nur den Rhein, sondern selbstverständlich alle Flüsse hinunterläuft, also auch den Neckar und den Main und die Donau — und die Mosel —, um jede Mißdeutung auszuschließen. Meine sehr verehrten Vorredner haben schon mit beredten Worten dargelegt, warum dieses Weingesetz erlassen werden muß. Es würde Sie strapazieren, wenn ich praktisch dasselbe mit anderen Worten noch einmal sagte. Eine Bemerkung zu Ihnen, Kollege Dröscher. Sie sprachen davon, es sei kein Ruhmesblatt der Regierung, daß dieser Weingesetzentwurf erstens nicht von ihr, d. h. von dem Ressort, eingebracht worden sein und daß es zweitens so lange gedauert habe, bis ein Entwurf fertiggestellt worden sei. Ich muß da die Regierung etwas in Schutz nehmen. Sie wissen doch ganz genau, wie schwierig es gewesen ist, sich innerhalb der Weinwirtschaft auf diesen Kompromißentwurf zu einigen, .den wir uns dann zu eigen gemacht haben, um 'ihn in die parlamentarische Beratung hineinzubringen. Die vielen Sitzungen, die da in den Weinwirtschaftsverbänden, im Weinbauverband, bei den Sekterzeugern usw. abgehalten worden sind, sind jedem in Erinnerung, der sich mit den Dingen befaßt hat. Es war also immerhin ein recht verdienstvolles Unternehmen der Frau Gesundheitsministerin, sich mit ihrem Haus einmal an die Kodifizierung dessen zu begeben, was in so vielen Sitzungen draußen vor dem Parlament erörtert worden ist. Ich glaube, wir Abgeordnete hätten diesen Entwurf nicht einbringen können, wenn diese Vorarbeit nicht geleistet worden wäre. Mir scheint, daß die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs in der Tat dringlich ist. Die Gründe dafür haben Kollege Süsterhenn und auch Kollege Dröscher angesprochen. Es ist einmal die Situation auf dem sich bildenden EWG-Weinmarkt, wo wir, wenn wir nicht entsprechende Richtlinien haben, ohne Zweifel im Hintertreffen 'bleiben werden. Zum andern ist es natürlich notwendig — das hat Herr Kollege Süsterhenn hervorgehoben, und ich danke ihm dafür, daß er das getan hat —, das Vertrauen des Verbrauchers in den deutschen Wein zu stärken. Der Verbraucher hat dieses Vertrauen, aber die Basis muß verbreitert werden. Nach der Weinbestandsmeldung, die auf Grund der EWG-Normen abgegeben werden muß, war am 31. Dezember 1964 ein Weinbestand einschließlich der importierten Weine von etwa 16 Millionen Hektoliter in der Bundesrepublik vorhanden. Wir steuern nun auf eine neue Ernte zu, von der wir nicht wissen, wie groß sie ist und wie sie aussehen wird. Der Verbrauch ist zwar angestiegen, hat aber doch nicht das Maß von 6 bis 7 Millionen Hektolitern überschritten. Ohne Zweifel können der deutsche Weinbau und die deutsche Weinwirtschaft mit all den Zulieferindustrien, die dazu notwendig sind, in der Zukunft nur dann bestehen, wenn der Verbrauch hier in der Bundesrepublik erweitert wird und wenn wir auch die Möglichkeit haben, zu exportieren, weil wir Qualität und deutsche Spezialität exportieren. Deswegen mein Wunsch, daß dieses Weingesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. Ich möchte dazu folgenden Vorschlag machen, der dann vielleicht in den Gremien des Gesundheitsausschusses und des Ernährungsausschusses diskutiert werden möge. Ist es nicht möglich, aus diesen beiden Auschüssen einen Unterausschuß „Weingesetz" zu bilden, der diese Beratungen durchführt, so daß dann der federführende Ausschuß und der mitberatende Ausschuß diesen Beratungen praktisch nur mehr das Plazet zu geben haben? Das könnte gegebenenfalls die Verabschiedung beschleunigen, zumal es nicht möglich ist, einen Sonderausschuß wie für das Parteiengesetz so auch für das Weingesetz innerhalb der Fraktionen des Bundestages durchzusetzen, was vielleicht nützlich gewesen wäre. Der Entwurf — das sagte auch schon der Kollege Dröscher — ist natürlich nicht der Weisheit letzter Schluß. Es kann darüber gesprochen werden, aber ich glaube, wir sollten ihn nicht zerreden. Das wäre auch wieder falsch. Es muß ein Gesetz herauskommen, das für die Weinwirtschaft auch praktikabel ist. Wir dürfen kein Gesetz schaffen, das praktisch den Erzeugergleichgültig welcher Stufe, oder den Weiterverarbeitenden zu Übertretungen herausfordert. Man kann also kein Verbotsgesetz in dem Sinne schaffen, daß man dann neben jeden Weinbauer oder weinverarbeitenden Betrieb einen Polizisten stellen muß, weil die Bestimmungen so Schultz schwierig sind, daß sie praktisch nicht durchgeführt werden können. Auf einige wesentliche Punkte möchte ich noch kurz eingehen. Dieses Gesetz muß selbstverständlich auch auf die Produktionsbedingungen Rücksicht nehmen. Als Beispiel dafür, was ich meine, will ich nur sagen: Die altbekannten Rebsorten wie Silvaner und Riesling werden durch frühreifende Sorten ergänzt, die selbstverständlich andere Lesetermine haben werden. Da in diesem Gesetz kodifiziert werden soll, wann gelesen werden darf, um eben die höchstmögliche Qualität zu erreichen, muß auch darauf Rücksicht genommen werden. Wen es interessiert: Es ist in § 12 nachzulesen. Ich bin auch der Meinung, daß altbekannte und altbewährte Weinbereitungsmethoden nicht diskriminiert werden sollten. Die Entsäuerung von Wein — Kollege Dröscher sprach auch davon — mit kohlensaurem Kalk soll durchaus weiter als Methode beibehalten werden, ohne daß dadurch die so behandelten Weine gegenüber anderen diskriminiert werden. Ich habe Bedenken, hier einen Schritt von dem eingefahrenen Weg zu tun; denn dann kann es so kommen, wie ich es vorhin sagte: Dann wird das Gesetz nicht mehr praktikabel sein, und wir würden hier etwas Schlechtes schaffen. Auch was die Deklarierungspflicht, die ebenfalls in dem Gesetz vorgesehen ist, für Zusätze zum Wein, wie z. B. Schwefel, angeht, müssen wir sehr sorgfältig beraten. Ich kann mich z. B. nicht damit einverstanden erklären, daß sagen wir, der Gehalt an Schwefel deklariert werden muß, wenn er unter der im Gesetz als Norm vorgesehenen Grenze bleibt oder diese Norm nur zu zwei Dritteln erreicht. Entweder setze ich in einem Gesetz Normen — dann kann ich diese Normen ausfüllen, ohne daß ein besonderer zusätzlicher Zwang daraus entsteht —, oder ich lasse es ganz bleiben. Ich bin auch der Meinung, daß die Überprüfung der Bestimmungen darüber vorgenommen werden muß, wieweit Weinund Schaumweinerzeugung in denselben Räumen stattfinden können. Das alles sind Dinge, die zwar nicht weltbewegend, aber auch von wirtschaftlichem Interesse sind. Dieses Gesetz — ich sage es noch einmal — muß praktikabel bleiben. Vor allen Dingen kommt es darauf an, uns dem Grundgedanken verpflichtet zu fühlen, daß die Qualität des Weins nicht erst im Keller entstehen kann oder soll, sondern die Qualität der Traube als des Ausgangsprodukts der Maßstab für die Qualität sein muß. Keine weiteren Wortmeldungen. Vorgeschlagen ist Überweisung an den Ausschuß für Gesundheitswesen — federführend — und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und den Wirtschaftsausschuß — mitberatend —. Das Haus ist einverstanden? — Kein Widerspruch. Es ist so beschlossen. Punkt 8 der Tagesordnung: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Weinwirtschaft a)


(Zuruf von der Mitte: An der Sonne!)


(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)





(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU.)