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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag 17.4. Sitzung Bonn, den 19. März 1965 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . 8693 A, 8706 C Fragestunde (Drucksachen IV/3191, IV/3192) Fragen des Abg. Strohmayr: 90-DM-Pauschale für einen neuen Fernsprechanschluß Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 8693 B Strohmayr (SPD) 8694 A Berkhan (SPD) 8694 C Frage des Abg. Ertl: Zweites Fernsehprogramm im Raum Garmisch-Partenkirchen, Mittenwald und Oberammergau Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 8694 C Ertl (FDP) 8694 D Fragen des Abg. Kurlbaum: Deutsche Gesellschaft für Gastransport Dr. Neef, Staatssekretär . . . . 8695 A Kurlbaum (SPD) 8695 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 8696 A Frage des Abg. Ertl: Mittel für die Förderung von Maschinengemeinschaften und Futterbaubetrieben Schwarz, Bundesminister . . . . 8696 C Ertl (FDP) 8697 A Dröscher (SPD) 8697 B Frage des Abg. Fritsch: Urteil des BVG vom 8. 3. 1965 betr. § 65 Abs. 2 AVAVG Dr. Claussen, Staatssekretär . . 8697 D Strohmayr (SPD) 8698 A Gerlach (SPD) . . . . . . . 8698 A Fragen des Abg. Matthöfer: Private Betriebsgerichte Dr. Clausen, Staatssekretär 8698 C, 8699 A Matthöfer (SPD) . . . . 8698 D, 8699 A Frage des Abg. Kaffka: Heilfürsorge für französische und deutsche Kriegsopfer Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8700 A Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Deutsche Schule in London Lahr, Staatssekretär 8700 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 8700 C Fragen des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) : Harmonisierung des Stellenkegels in der Bundeswehrverwaltung von Hassel, Bundesminister 8700 D, 8701 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 8701 B Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 8701 D Brück (CDU/CSU) . . . . . . . 8702 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1965 Frage des Abg. Dr. Schneider (Saarbrücken) : Waffenlieferungen an Israel . . . . 8702 B Fragen des Abg. Fritsch: Auflösung des US-Standortes Straubing von Hassel, Bundesminister . . . 8702 B Lautenschlager (SPD) . . . . . . 8702 D Frage des Abg. Dröscher: Truppenübungsplatz Baumholder . . 8703 B Fragen des Abg. Haase (Kellinghusen) : Unterrichtung der Bundeswehr über die Wehrdebatte am 20./21. Januar 1965 von Hassel, Bundesminister . . . 8703 C Haase (Kellinghusen) (SPD) . . 8703 D Berkhan (SPD) 8704 B Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 8704 C Cramer (SPD) . . . . . . . 8705 B Frage des Abg. Haase (Kellinghusen) : Unparteiische und objektive Unterrichtung der Truppe von Hassel, Bundesminister . . . 8705 C Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . 8705 C Spies (CDU/CSU) . . . . . . 8706 A Berkhan (SPD) 8706 A Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 8706 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats betr. Glukose und Laktose (Drucksachen IV/3141, IV/3211) . . . . 8706 C Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Vorsorgemaßnahmen zur Luftreinhaltung (Drucksache IV/3183) Lemmer, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 8706 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (Drucksache IV/3184) Kuntscher (CDU/CSU) 8708 B Dr. Schäfer (SPD) 8708 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zum Ausländergesetz (Drucksache IV/3185) Dr. Schäfer (SPD) 8710 B Entwurf eines Gesetzes zum Schutz gegen Baulärm (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Dr. Imle u. Gen.) (Drucksache IV/3142) — Erste Beratung — Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 8710 D Bading (SPD) 8711 B Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) 8711 D Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 8712 B Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der juristischen Ausbildung sowie zur Kürzung der Ausbildungszeiten für Richter, Staatsanwälte und Beamte des höheren Verwaltungsdienstes (SPD) (Drucksache IV/3110) — Erste Beratung — Frau Kleinert (SPD) . . . . . . 8712 D Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell (CDU/CSU) . . . . . . . . . 8715 B Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . . 8716 B Entwurf eines Gesetzes über Wein, Dessert-wein, Schaumwein, weinhaltige Getränke und Branntwein aus Wein (Weingesetz) (Abg. Dr. Süsterhenn, Gibbert, Leicht, Schultz, Dr. Danz, Dr. Hamm [Kaiserslautern], Seither, Dröscher, Bauer [Würzburg] u. Gen.) (Drucksache IV/3115) — Erste Beratung — Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . . 8716 D Dröscher (SPD) . . . . . . . 8717 D Schultz (FDP) 8719 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Weinwirtschaft (Drucksache IV/2813) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3187); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/3186) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 8720 C Entwurf eines Gesetzes über Werbesendungen im Rundfunk und Fernsehen (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3156) — Erste Beratung — Blumenfeld (CDU/CSU) 8720 D Moersch (FDP) 8727 B Dr. Arndt (Berlin) (SPD) . 8729 C, 8737 C Dr. Zimmermann (München) (CDU/CSU) 8732 D Dr. Haußmann, Justizminister des Landes Baden-Württemberg . . 8734 C Dr. Martin CDU/CSU 8736 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 8739 C Nächste Sitzung 8740 Anlagen 8741 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1965 8693 174. Sitzung Bonn, den 19. März 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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      Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner * 19. 3. Arendt (Wattenscheid) 19.3. Dr. Aschoff 19.3. Dr. Dr. h. c. Baade 15.4. Dr.-Ing. Balke 31.3. Bäumer 3. 4. Bauer (Wasserburg) 19.3. Bauer (Würzburg) 19.3. Berlin 27. 3. Dr. Besold 19.3. Biechele 19. 3. Dr. Birrenbach 19.3. Fürst von Bismarck 19. 3. Blachstein 10. 4. Dr. Bleiß 19.3. Burgemeister 19. 3. van Delden 19.3. Deneke 19. 3. Diebäcker 19. 3. Dr. Dörinkel 19.3. Dopatka 26. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 19.3. Dr. Eckhardt 19.3. Eisenmann 19.3. Frau Dr. Elsner * 19. 3. Etzel 19.3. Felder 23. 3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 19.3. Fritsch 19. 3. Dr. Gradl 19.3. Gscheidle 19.3. Frhr. zu Guttenberg 19. 3. Haage (München) 30.4. Häussler 19. 3. Dr. Dr. Heinemann 26.3. Hermsdorf 19. 3. Herold 19. 3. Hilbert 19. 3. Hörmann (Freiburg) 19.3. Illerhaus * 19. 3. Dr. Jungmann 12. 4. Kalbitzer 19. 3. Killat 19. 3. Frau Kipp-Kaule 19. 3. Koenen (Lippstadt) 19.3. Kraus 19. 3. Dr. Krümmer 30.3. Kulawig 15. 4. Kurtz 19. 3. Langebeck 19. 3. Leber 19. 3. Lenz (Bremerhaven) 29.3. Leukert 9. 4. Logemann 19.3. Lücker (München) * 19. 3. Dr. Mälzig 19.3. Maier (Mannheim) 31.3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Marx 26. 3. Mauk * 19. 3. Frau Meermann 19. 3. Mengelkamp 19. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 19. 3. Metzger 31. 3. Michels 19. 3. Mick 19. 3. Mischnick 19.3. Neumann (Allensbach) 19.3. Rademacher 19. 3. Rasner 24. 3. Reichhardt 2. 4. Ritzel 23. 3. Dr. Roesch 19.3. Rohde 19.3. Roß 19. 3. Scheuren 19. 3. Schlüter 19.3. Dr. Schmid (Frankfurt) 9. 4. Dr. Schneider (Saarbrücken) 27.3. Frau Schröder (Detmold) 19. 3. Schulhoff 19. 3. Seuffert 19.3. Soetebier 19. 3. Spitzmüller 27. 3. Dr. Starke 19.3. Strauß 19. 3. Theis 3. 4. Unertl 19.3. Wegener 19. 3. Wehner 2. 4. Weinkamm 20. 3. Welke 19. 3. Welslau 19. 3. Frau Welter (Aachen) 19. 3. Werner 19. 3. Wienand 31.3. Wilhelm 10. 4. Frau Zimmermann (Brackwede) 19. 3. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1965 auf die Mündliche Anfrage ides Abgeordneten Sänger (Drucksache IV/3191, Frage XII/3): Ist die Bundesregierung bereit, die seit vielen Jahren bereits trassierte Autobahn Hamburg-Berlin im Bereich der Bundesrepublik herzustellen und bis an die Zonengrenze zu führen? Nach den bisherigen Überlegungen zum weiteren Bau neuer Bundesautobahnen im 3. Vierjahresplan (1967-1970) ist als erste Teilstrecke der Bundesautobahn von Hamburg in Richtung Berlin der 5,5 km lange Abschnitt Barsbüttel (Autobahnkreuz . Ham- 8742 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1965 burg/Ost) — Schönningstedt (Landesstraße 122) mit rund 12,5 Mio DM Baukosten vorgesehen; dieser Abschnitt, für den 1939-1941 schon bemerkenswerte Investitionen geleistet sind, hat für den starken Verkehr im Vorfeld Hamburg Bedeutung. Wenn irgend möglich, sollen im 3. Vierjahresplan darüber hinaus Mittel für die Fortsetzung von Schönningstedt nach Osten bis zur B 207 nördlich Schwarzenbek bereitgestellt werden. Diese 21 km lange Teilstrecke hat für den von Hamburg ausstrahlenden Verkehr — vor allem den Wochenend- und Ausflugsverkehr — Bedeutung. Die Baukosten sind allerdings mit rund 85 Mio DM anzusetzen. Weitere 85 Mio DM sind nötig für den Bau der rund 20 km langen Teilstrecke von der B 207 bis zur Demarkationslinie. Diese Teilstrecke zu bauen ist verkehrlich nur sinnvoll, wenn die Autobahn jenseits der Demarkationslinie fortgesetzt oder doch mindestens ein Anschluß an die Fernstraße 5 in Richtung Hagenow, mindestens aber nach Boizenburg im Bereich der sowjetischen Besatzungszone hergestellt werden würde, andernfalls würde dieses Autobahnstück ohne Verkehr bleiben. Die Gesamtkosten des Autobahnbaues Barsbüttel bis Zonengrenze sind also mit fast 200 Mio DM zu veranschlagen (rund 4 Mio DM je km im Flachland bei schlechtem Untergrund; Erfahrungswert beim Bau Hansalinie). Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1965 auf die Mündliche Anfrage ,des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/3191, Frage XII/6) : Wann wird die Bundesregierung die Mittel bereitstellen, um den vorgesehenen Ausbau der Bundesstraße 41 zwischen Weierbach und Idar-Oberstein so zügig vorwärtszutreiben, wie es die Kapazität der vorhandenen Baufirmen ermöglichen würde? Die für den Neu-, Um- und Ausbau des Bundesfernstraßennetzes .des Landes Rheinland-Pfalz zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Bundes reichen nicht aus, alle dringlichen Baumaßnahmen zur gleichen Zeit und in kürzester Frist durchzuführen. Der Bau der Umgehungsstraße Idar-Oberstein im Zuge der B 41, wohl das dringendste Bauvorhaben nach Fertigstellen der Umgehung Kirn in diesem Raum, erfordert jährlich allein einen Betrag von 4 bis 5 Mio DM. Es ist daher schwer möglich, jetzt schon weitere Schwerpunktsmaßnahmen in der Nähe von Idar-Oberstein zu beginnen. Die Verlegung der B 41 zwischen Weierbach und Nahbollenbach mit einem Gesamtkostenaufwand von rd. 10, Mio DM kann daher leider noch nicht in dem gewünschten Umfange gefördert werden. Voraussichtlich wird aber trotz der schwierigen Haushaltsmittellage 1965 der Grunderwerb durchgeführt werden können. Von dem Fortschritt dieser Maßnahme hängt es ab, wann mit dem eigentlichen Bau dieser Verlegungsstrecke begonnen wird. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wächter (Drucksache IV/3191, Frage XII/7): Was veranlaßt die Deutsche Bundesbahn — unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl des Landkreises Wesermarsch, seiner Städte und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung —, bisher auf der Strecke Hude—Nordenham—Blexen keine Personenwagen mit Abteilen 1. Klasse einzusetzen? Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn ist die Nachfrage nach Sitzplätzen der 1. Wagenklasse auf der Strecke Hude—Nordenham—Blexen außerordentlich gering. Dies ergeben die laufenden Beobachtungen und Verkehrszählungen. Die Einrichtung von Abteilen 1. Klasse wird deshalb von der Deutschen Bundesbahn wirtschaftlich nicht für vertretbar gehalten. Sie 'hat darüber in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Die Deutsche Bundesbahn weist außerdem darauf hin, daß auf dieser Strecke überwiegend Schienenomnibusse eingesetzt sind. Aus technischen Gründen können bekanntlich hei dieser Fahrzeugart keine Abteile 1. Klasse eingerichtet werden. Früher gab es in Personenzügen auch nur sehr selten Abteile 1. Klasse. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (Drucksache IV/3192, Frage III) : Ist die Bundesregierung bereit, auf der Basis der Gegenseitigkeit die Aufnahme von Luftverkehrsverbindungen mit Moskau bzw. anderen Hauptstädten des Ostblocks zu betreiben? Die Antwort lautet: Ja. Zur Vorbereitung eines Fluglinienverkehrs zwischen der Bundesrepublik und Moskau haben im Oktober und Dezember vorigen Jahres Sachverständige der Lufthansa und der Aeroflot eine Marktuntersuchung durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, daß die Eröffnung dieses Verkehrs wirtschaftlich vertretbar ist. In Übereinstimmung mit dem Auswärtigen Amt werden nunmehr Schritte unternommen werden, um im Vorgriff auf ein etwaiges späteres Luftverkehrsabkommen mit der UdSSR eine vorläufige Vereinbarung zwischen den beiderseitigen Luftfahrtbehörden über einen gemeinsamen Betrieb der Fluglinie durch Lufthansa und Aeroflot ohne Überfliegen der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands zu treffen. Von den anderen Fluglinienunternehmen der Ostblockstaaten fliegen die ungarische MALEV, die bulgarische TABSO, die rumänische TAROM und die tschechoslowakische CSA Flughäfen im Bundesgebiet an. Die dazu durch die deutsche Luftfahrtbehörde erteilten vorläufigen Genehmigungen sind jeweils für die Dauer einer Flugplanperiode (6 Monate) befristet und jederzeit widerruflich. In allen diesen Fällen liegt eine schriftliche Erklärung der zuständigen ausländischen Luftfahrtbehörden vor, Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1965 8743 daß die Lufthansa zu gegebener Zeit entsprechende Verkehrsrechte ausüben kann. Sobald wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllt sind und die Lufthansa über das erforderliche Fluggerät verfügt, wird die Aufnahme von Luftverkehrsverbindungen mit weiteren Hauptstädten des Ostblocks betrieben werden. Die polnische LOT überfliegt das Bundesgebiet ohne Landung. Ein Flugdienst nach einem Flughafen im Bundesgebiet wurde bisher nicht aufgenommen, weil die polnische Luftfahrtbehörde eine Gegenrechtserklärung zugunsten der Lufthansa nicht abgegeben hat.
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      Rede von Dr. Ludwig Hamm


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

      Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Lärm ist zu einem wichtigen Gesundheitsproblem geworden. Die Technisierung hat eine ständig steigende Zunahme von



      Dr. Hamm
      Lärm zur Folge. Nach modernen medizinischen Erkenntnissen führt übermäßiger Lärm mit der Zeit zu Gesundheitsschäden. Es ist eine Tatsache, daß der moderne Mensch vielfach empfindlicher geworden und durch starke Beanspruchung nervlich belastet ist. Der einzelne kann gegen die vielfachen Lärmquellen meistens nichts Genügendes tun. Die zivilrechtlichen Rechtsbehelfe des Nachbarrechts reichen ebensowenig aus wie die strafrechtlichen und die allgemeinen polizeilichen Vorschriften. Denn die Polizei kann nur eingreifen, wenn eine Gesundheitsgefährdung vorliegt. Gesundheitspolitisch notwendig ist aber ein Eingreifen schon dann, wenn es sich um eine Belästigung, wenn es sich um eine Beeinträchtigung des gesundheitlichen Wohlbefindens handelt.
      Wir sind uns bewußt, meine Damen und Herren, daß auch mit noch so guten gesetzlichen Maßnahmen der Lärm nicht völlig auszuschalten ist. Wir werden auch in Zukunft mit einem gerüttelten Maß von Lärm leben müssen. Es geht aber bei diesem Gesetz darum, die nach dem technischen Stand vermeidbaren Lärmstörungen auszuschalten.
      Es wird gelegentlich eingewandt, man solle sich doch als Gesetzgeber zurückhalten und nicht jetzt schon Gesetze machen; das sei nämlich deshalb verfrüht, weil sowohl die Auswirkung des Lärms auf die menschliche Gesundheit als auch die Bekämpfung des Lärms wissenschaftlich nicht genügen erforscht seien. Wenn wir aber so lange warten wollten, bis der letzte Rest an Tatsachen festgestellt ist, dann brauchten wir, glaube ich, bei diesen Gesundheitsmaßnahmen — das gilt nicht nur für die Lärmbekämpfung, sondern ebenso für die Luftreinhaltung — gar nicht erst anzufangen.
      Meine Fraktion begrüßt deshalb dieses Gesetz zum Schutz gegen Baulärm. Sie sieht darin eine notwendige Teilregelung, die besonders wichtig ist. Neben dem Verkehrslärm ist es insbesondere der zunehmende Baulärm, der die Bevölkerung belästigt. Er wind in Zukunft noch eine Steigerung erfahren, weil die zahlreichen Verkehrsbauten und die Städtesanierung eine weitere Ausdehnung der Baumaßnahmen mit sich bringen werden.
      Ich unterstreiche das, was meine beiden Vorredner gesagt haben, und bitte, diese Gesetzesvorlage dem Ausschuß für Gesundheitswesen zu überweisen.

      (Beifall Das Wort hat die Frau Bundesministerin für Gesundheitswesen. Meine Damen und Herren! Ich bin sehr dankbar für die Vorlage dieses Gesetzes an den Bundestag; denn es trifft eine der wichtigsten gesundheitspolitischen Aufgaben, die zu erfüllen sind. Ich bin auch Herrn Bading dankbar dafür, daß er sehr klar dargelegt hat, wie sehr hier ein Zusammenwirken von Bund und Ländern erforderlich ist, daß der Bund nur einige Mosaiksteinchen auf diesem ganzen Gebiet setzen kann, daß hier im Gewerberecht eines dieser Mosaiksteinchen vorliegt und wir dieses nun gestalten und einsetzen wollen. Ich habe wegen der wichtigen gesundheitspolitischen Aufgabe, die mit diesem Gesetz erfüllt werden soll, die Vorarbeiten meiner Mitarbeiter, meines Ministeriums, der Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft gern zur Verfügung gestellt, und ich bin froh, daß sie so entschieden und überparteilich diese Sache mit tragen will. Damit wird die Mitarbeit unseres Hauses an der Lösung dieses Problems aber nicht abgeschlossen sein. Erstens gibt es noch viele andere Lärmquellen und andere Gebiete, auf denen wir tätig sind und weiter tätig sein werden. Man denke z. B. an den Flugzeuglärm, an den Lärm des Straßenverkehrs, Fragen, in denen wir ständig mit .dem Verkehrsminister, der, hier federführend ist, Gespräch sind. Zweitens wird es nötig sein, sowohl in bezug auf dieses Gesetz wie in bezug auf andere Gesetze, Verordnungen oder Anleitungen, die noch folgen müssen, die Forschung auf diesem Gebiet weiterzutreiben und zu intensivieren. Der Erforschung bedürfen z. B. die Fragen: Wo fängt der störende, wo fängt der gesundheitsschädliche Lärm an? Wie können wir Maßstäbe und Meßmethoden finden, damit der Polizist und die Gewerbeaufsicht leicht feststellen könne, wo das anfängt, was nach diesem Gesetz und was nach anderen Vorschriften, die bereits bestehen und die vielleicht noch von Bund und Ländern zu erlassen sind, nicht mehr geduldet werden kann? Wird weiterhin das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schlage Ihnen vor, den Antrag dem Ausschuß für Gesundheitswesen — federführend — sowie —mitberatend — dem Wirtschaftsausschuß und dem Ausschuß für Arbeit zu überweisen. — Widerspruch erhebt sich nicht; es ist so beschlossen. Ich rufe auf Punkt 6 der Tagesordnung: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der juristischen Ausbildung sowie zur Kürzung der Ausbildungszeiten für Richter, Staatsanwälte und Beamte des höheren Verwaltungsdienstes Das Wort zur Begründung des Antrages hat Frau Abgeordnete Kleinert. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit vielen Jahren wird über die Frage diskutiert, ob und inwieweit es wohl möglich sei, die Ausbildung der Juristen zu reformieren, sie den modernen Erfordernissen unserer Zeit anzupassen, und das heißt, sie nicht nur zu verbessern, sondern auch zu verkürzen, was auf den ersten Blick vielleicht ein wenig paradoxerscheint. Die Ergebnisse dieses jahrelangen Bemühens haben ihren Niederschlag in vielen Publikationen, Stellungnahmen, Gutachten und Denkschriften gefunden, von Frau Kleinert denen die Freiburger Denkschrift eine besondere Erwähnung verdient. Alle diese Publikationen lassen erkennen, daß nun die Zeit für eine parlamentarische Erörterung dieser Fragen gekommen ist, daß es nun Sache des Bundesgesetzgebers sein muß, aus diesen Überlegungen Konsequenzen zu ziehen; denn die Reform ist nicht nur notwendig, sie ist auch gerechtfertigt. Ich glaube, es besteht kein Zweifel darüber, daß die Ausbildung der Akademiker im allgemeinen zu lange dauert. Das muß nicht unbedingt ein Nachteil sein. Gerade der Jurist oder der Arzt bedarf einer gewissen Lebenserfahrung, einer menschlichen Reife, die zwar nicht unbedingt mit dem Lebensalter verbunden sein muß, die man aber nun einmal erst im Laufe der Zeit erwerben kann. Dennoch wird man sagen können, daß es der. Persönlichkeitsbildung des einzelnen dient, wenn er jung in die Verantwortung hineingestellt wird. Um das zu erreichen, darf man sich allerdings nicht darauf beschränken, die Ausbildung nur zu verkürzen. Gerade beim Juristen bedarf es einer gründlichen Ausbildung. Sie alle wissen, welche Bedeutung das Recht in unserem Leben hat, daß die Lebensverhältnisse kompliziert geworden sind, daß die Stoffülle unwahrscheinlich groß geworden ist. Ziel einer echten Reform kann nur eine inhaltliche Neugestaltung sein. Man muß wahrscheinlich neue Akzente setzen, man muß vielleicht auch ein wenig den „Mut zur Lücke" haben. Wir brauchen also einerseits den fachlich bestens vorbereiteten Juristen, den geistig selbständigen Menschen, der sich seiner Verantwortung voll bewußt ist. Andererseits aber geht es auch darum, die Ausbildung von Methoden zu befreien, die um die Jahrhundertwerde noch angebracht waren, heute aber nicht mehr zeitgemäß sind. Das alles ist mit einer bloßen Kürzung nicht zu erreichen. Hier setzt bereits unsere Kritik an den beiden vorliegenden Entwürfen ein. Sie wissen, daß die beiden anderen Fraktionen dieses Hauses, die CDU/CSU und die FDP, bereits Entwürfe vorgelegt haben, die sich aber lediglich darauf beschränken, das Studium und den Vorbereitungsdienst zu kürzen. Diese Entwürfe enthalten nicht einmal das Minimum dessen, was zur Zeit in § 5 des Deutschen Richtergesetzes steht. Sie lassen viele Fragen offen und bergen die Gefahr einer allzu differenzierten Ausbildung in sich, alldieweil sie die zeitliche Dauer der Ausbildungsabschnitte entweder einer Verordnung der Bundesregierung oder aber allein den Ländern überlassen. Das ist für unsere Begriffe eine der Bedeutung der Sache nicht gerecht werdende Abstinenz. Wir finden, daß ist eine Scheinreform ohne jeden sachlichen Nutzeffekt. Demgegenüber unterscheidet sich der Ihnen nunmehr von unserer Fraktion vorgelegte Antrag von den bereits vorliegenden Entwürfen nicht nur in der Überschrift, sondern unsere Vorlage sagt auch etwas darüber, wie wir uns im einzelnen die Ausgestaltung vom Inhalt her denken. Lassen Sie mich daher, so wie das bei der ersten Beratung üblich ist, ein wenig zur Grundkonzeption dieses Entwurfes sagen. In Übereinstimmung mit den beiden anderen Entwürfen, in Übereinstimmung mit der Denkschrift des Freiburger Arbeitskreises für Juristenausbildung halten wir an dem Gedanken der Einheitlichkeit der Ausbildung fest. Das tun wir einfach aus der Erkenntnis heraus, daß wir es uns nicht leisten können, Schmalspurjuristen auszubilden, sondern daß es eben nützlich ist, daß derjenige, der später in die Verwaltung geht, der Anwalt wird, der in die Wirtschaft geht oder aber sich der Richtertätigkeit widmet, auch etwas über die Tätigkeit seines Kollegen weiß und daß alle die gleiche Sprache sprechen. Unser Entwurf hält auch — wie das in unserem Lande nun schon seit Jahren üblich ist — an der Zweispurigkeit der Ausbildung fest, die an das theoretische Studium den praktischen Vonbereitungsdienst anschließt. Aber entgegen der Auffassung der beiden anderen Fraktionen, daß man das Studium um ein Semester, nämlich auf sechs Semester, verkürzen müßte, sind wir der Meinung, daß man unbedingt an einem siebensemestrigen Studium festhalten sollte, zumal das juristische Studium ohnehin das kürzeste geisteswissenschaftliche Studium ist. Uns hat bei dieser Überlegung keineswegs die Tatsache geleitet, daß wir erst im Jahre 1961 das Deutsche Richtergesetz geschaffen haben, in dem in § 5 eine Studiendauer von sieben Semestern festgelegt worden ist. Das wäre kein Grund für uns gewesen, nicht zu sagen: Nun ja, warum sollte man es nicht ändern, wenn es tatsächlich notwendig wäre. — Davon kann aber keine Rede sein, sondern wir meinen in Übereinstimmung mit den Universitäten, mit den rechtswissenschaftlichen Fakultäten, daß sechs Semester einfach zuwenig sind und daß ein sechssemestriges Mindeststudium nicht ausreicht, die entsprechende Grundlage theoretischen Wissens zu vermitteln. Man sieht einfach an der Wirklichkeit vorbei, wenn man meint, man komme mit einer solchen Semesterzahl aus. Heute studiert ein Jurist im Durchschnitt neun Semester, und es ist einfach so, daß sich Ausbildungsvorschriften, so meinen wir, nun einmal am Durchschnitt zu orientieren haben und nicht nur an einer kleinen Zahl überdurchschnittlich Begabter. Die Fakultäten — Sie wissen es vielleicht — sind ja sogar der Meinung, man müßte mindestens acht Semester ansetzen, aber sie sind mit sieben Semestern als unterster Grenze gerade noch einverstanden. Andernfalls wäre jedenfalls der neue Stufenplan nicht zu realisieren; man käme bei der Aufstellung des Vorlesungsverzeichnisses in die schwierigste Situation, weil die Vorlesungen zu stark kollidierten. Im übrigen — das möchte ich hier doch erwähnen — wollen wir mit einer neuen Ausbildungsordnung, mit der Reform des juristischen Studiums, nicht erreichen, daß das Jurastudium ein reines Verlegenheitsstudium wird, zu dem man greift, weil es einfach und bequem ist und nicht allzu lange dauert. Unser Entwurf sagt auch etwas zum Gang des Studiums, indem er gewisse Dinge postuliert, und zwar im Interesse einer einheitlichen Ausbildung. Frau Kleinert Seit fünfzehn Jahren wird um die Reform des juristischen Studiums gerungen. Bisher war es einfach nicht möglich, eine einheitliche Linie zu finden. Wir meinen, daß es bei dieser Reform im Interesse der Fakultäten unbedingt geboten ist, den Universitäten eine eindeutige Hilfestellung zu geben. Wir sehen keinen Grund, warum man ihnen diese Hilfestellung versagen sollte. Wir sind nicht der Meinung wie z. B. Herr Kollege Dr. Dichgans, daß das zu einer unnötigen Zementierung führen würde, sondern wir sind der Auffassung, daß das einer Studienreform nur dienlich sein kann. Lassen Sie mich zwei Dinge erwähnen, die mir in diesem Zusuammenhang noch besonders erwähnenswert zu sein scheinen. Jeder Prüfer, der bei den juristischen Prüfungen anwesend ist, hat immer wieder festgestellt, daß die Prüflinge einen erschreckenden Mangel an Verständnis für politische, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge haben. Wir sind deshalb der Auffassung, daß künftig bei beiden juristischen Prüfungen festgestellt werden muß, ob der Kandidat ein solches Verständnis hat. Uns ist das — ich muß es offen gestehen — ein ganz besonderes Anliegen. Ich will auch gleich sagen, warum. Aber zuvor noch eine andere Bemerkung! Der Schwerpunkt der bisherigen Ausbildung hat zweifellos in der systematischen Schulung bestanden. Man hat versucht, dem jungen Studenten die Fähigkeit beizubringen, aus einem konkreten Sachverhalt das rechtlich Relevante zu eliminieren und Wesentliches vom Unwesentlichen zu trennen. Er ist befähigt worden, eine dogmatisch einwandfreie Subsumtion vorzunehmen. Er hat, wenn er das Studium absolviert hat, im Grunde auch gelernt, Tatbestände objektiv zu beurteilen. Alles das ist wichtig und sicherlich auch weiterhin nötig. Aber, meine Damen und Herren, das allein genügt unserer Meinung nach nicht. Das Recht hängt nicht im luftleeren Raum. Es ist kein Glasperlenspiel um seiner selbst willen. Wer Recht richtig anwenden will, der muß Lebensvorgänge beurteilen können. Dazu bedarf es nun einmal der Kenntnis von den sozialen Gegebenheiten. Wohin reiner Rechtspositivismus führen kann, ich glaube, das ist auch ein wenig in .der Debatte in der vergangenen Woche zum Vorschein gekommen. Wenn auch etwas in der Debatte der vergangenen Woche sichtbar geworden ist, dann doch sicherlich die unlösbare Verquickung von Recht und Politik, die Unmöglichkeit, das eine vom anderen zu trennen, und das Unheil, das aus solchen Versuchen kommen muß. Ich muß offen bekennen, daß nach meinem Empfinden in der vergangenen Woche das Versagen der Juristen deutlich geworden ist, die es nicht verhindern konnten, daß ein Unrechtsstaat aufkam. Aber wir meinen, daß solche Erkenntnisse in den Alltag übersetzt werden müssen; aus ihnen müssen Konsequenzen gezogen werden. Und wir meinen daher, daß es wichtig ist, die Forderung zu erheben, daß ein angehender Jurist in der Prüfung nachweist, daß er ein wenig von den wirtschaftlichen, den sozialen und politischen Zuusammenhängen weiß. Wir wissen alle, daß man im allgemeinen für eine Prüfung immer nur das lernt, was zum Prüfungsfach gehört, und deswegen sind wir der Auffassung, daß wir das laut und deutlich im Gesetz fordern müssen. In diesem Zusammenhang wäre vielleicht noch ganz kurz ein Wort zu sagen. Wir sind der Auffassung, daß in den Ferien einmal eine sechswöchige praktische Unterweisung eingeschaltet werden sollte, eine Ferienpraxis, die dem jungen Studenten zum erstenmal die Möglichkeit gibt, mit dem juristischen Alltag in Berührung zu kommen. Das hat sich — soweit man es in einigen Ländern schon getan hat — gut bewährt. Die Versuche sind ermutigend. Lassen Sie mich nun etwas zum Vorbereitungsdienst sagen. Hier besteht im allgemeinen Übereinstimmung darüber, daß es gut ist, den Vorbereitungsdienst, der jetzt mindestens dreieinhalb Jahre dauert, auf zweieinhalb Jahre zu verkürzen. Das ist nicht gerade wenig, ich gebe es zu; denn immerhin ist das fast ein Drittel der jetzigen Dauer. Aber ich glaube, diese Kürzung ist durchaus berechtigt; denn einer der größten Mängel des Vorbereitungsdienstes besteht in seinem Leerlauf. Es herrscht eigentlich allgemein Einigkeit darüber, daß man mit einer Konzentration wesentlich mehr erreichen könne; gerade bei der Verwaltung ist ja — wenn ich das an dieser Stelle einmal sagen darf — der Leerlauf besonders groß. Die Klagen darüber sind jedenfalls ein Indiz dafür, daß der Vorbereitungsdienst die zeitlichen Grenzen einer rationellen Ausbildung bei weitem überschreitet. Wir übersehen nicht, daß es mit der Kürzung allein auch hier nicht getan ist, sondern daß noch sehr viel an personellen und sachlichen Voraussetzungen geschaffen werden muß. Insbesondere innerhalb der Verwaltung hat noch viel zu geschehen; denn es ist bedauerlich — ich habe es selbst erlebt, und viele von Ihnen werden dass gleiche bestätigen können —, daß man da „herumgereicht" und mit irgendwelchen Ladenhütern beschäftigt wird, anstatt daß man einen Eindruck von der typischen Arbeitsweise der Verwaltung bekommt und die Behörde als einen in Bewegung befindlichen Organismus kennenlernt. Im Mittelpunkt der Diskussionen über den Vorbereitungsdienst hat immer die richtige Aufteilung der Stationen gestanden. Man ist im allgemeinen der Ansicht, daß in etwa ein Verhältnis von 2 : 1 zwischen Verwaltung und Justiz zu bestehen hat. Unser Entwurf trägt dem Rechnung. Er bringt zum Ausdruck, daß 19 Monate bei der Justiz und beim Anwalt und nur 8 Monate bei der Verwaltung verbracht werden sollten. Aber daneben gibt es innerhalb des Vorbereitungsdienstes noch eine Station von 3 Monaten, die der Referendar nach eigener Wahl entweder bei den Arbeitsund Sozialgerichten oder aber bei den Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden zubringen kann. Uns scheint gerade dieser Ausbildungsabschnitt von besonderer Bedeutung zu sein, und wir bedauern es, daß die beiden anderen Entwürfe diese Wahlstation ersatzlos gestrichen haben. Angesichts der Bedeutung des Arbeitsund SoFrau Kleinert zialrechtes scheint es uns wichtig zu sein, daß der angehende Jurist einmal Einblick in Lebensbereiche nimmt, die ihm im allgemeinen späterverschlossen sind, und es gibt keinen Zweifel, daß sich die in diesen Stationen gewonnenen Erkenntnisse für seine ganze spätere Berufstätigkeit positiv auswirken werden. Darüber hinaus sieht unser Entwurf 'die Möglichkeit vor, im Anschluß an den zweieinhalbjährigen Vorbereitungsdienst ein weiteres halbes Jahr anzuschließen, in dem der angehende Jurist ganz persönlichen Neigungen und individuellen Berufswünschen nachgehen kann. Dieses halbe Jahr kann er bei Körperschaften verbringen, aber auch bei Fraktionen des Bundestages, bei internationalen Behörden, bei inund ausländischen Rechtsanwälten. Das scheint uns eine sehr sinnvolle Einrichtung zu sein; es ist hier genügend Spielraum für persönliche Neigungen gegeben. Das, meine Damen und Herren, ist in großen Zügen das, was wir uns bei der Abfassung des Ihnen vorliegenden Entwurfs gedacht haben. Ichglaube, man wird sagen können, daß er ein geschlossenes Ganzes darstellt. Es hat bisher, soweit wir sehen, eigentlich auch nicht an Anerkennung für diesen Entwurf gefehlt. Was in ihm steht, wird von uns im Interesse der einheitlichen Ausbildung für erforderlich gehalten. Der angehende Jurist muß überall einsetzbar sein. Voraussetzung dafür ist, daß die Ausbildung überall die gleiche Qualität hat. Wenn wir schon darangehen, jetzt die juristische Ausbildung zu ändern, dann muß das nach meiner Ansicht und nach Ansicht meiner Fraktion sinnvoll geschehen. Wir wollen nicht etwas Optisches, sondern wir wollen eine echte Verbesserung des juristischen Berufsbildes. Wir wollen uns an einem Leitbild des Juristen orientieren, der mehr ist als ein bloßer Rechtstechniker; er muß sich seiner Verantwortung für den Staat, in dem wir leben, für die Gesellschaft durchaus bewußt sein, und er muß bereit sein, dieser Einsicht gemäß zu handeln. Ich bitte Sie, der Überweisung unseres Antrages an den Innenausschuß — mir wäre lieber, ich könnte sagen: an den Rechtsausschuß — zuzustimmen. Wird weiter das Wort gewünscht? — Bitte sehr. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte vorab meiner Genugtuung darüber Ausdruck verleihen, daß die beiden Gesetzentwürfe, die die Koalitionsparteien bereits am 2. Dezember des vergangenen Jahres dem Hohen Hause vorgelegt haben, nun auch die Opposition veranlaßt haben, sich über die Frage der Ausbildung unserer Juristen eingehend Gedanken zu machen, die sich dann zu dem Entwurf verdichtet haben, dessen Begründung wir in so charmanter Weise — durch die Jungfernrede der Frau Kollegin Kleinert — soeben vernommen haben. Wir hatten seinerzeit darauf verzichtet, unseren Antrag zu begründen. Nachdem aber Sie, Frau Kollegin, den Gesetzentwurf Ihrer Fraktion bei allem Charme auch sehr ausführlich begründet haben, sehe ich mich veranlaßt, auch für meine Freunde einige Ausführungen zu machen. Alle drei Anträge stimmen in dem Willen überein, die vorgeschlagenen Änderungen zum 1. Juli dieses Jahres Gesetz werden zu lassen. Dieser Wunsch hat meine Freunde veranlaßt, in unserem Entwurf nur das Wesentliche vorzusehen. Ich glaube, angesichts der Geschäftslage des Hohen Hauses und der beteiligten Ausschüsse besteht überhaupt keine Möglichkeit, einen so ins einzelne gehenden Entwurf wie den der SPD noch zeitgerecht zu verabschieden. Ich muß aber auch zum Materiellen Ihres Entwurfs, verehrte Frau Kollegin, ein paar kurze Bemerkungen machen. Ich vermag die Aufgabe des Bundesgesetzgebers nicht darin zu erblicken, daß man, wie Sie es offenbar wollen, den Studiengang des Studenten der Rechtswissenschaften in einer Weise regelt, die in die Entscheidungsfreiheit des Studenten und — was noch weitaus ernster ist — in den Lehrbetrieb unserer Hochschulen so stark eingreift, daß dies den Traditionen der deutschen Universitäten diametral zuwiderläuft. ob diese Traditionen gut oder nicht gut sind. Aber wenn da etwas reformiert werden soll, muß man das doch wohl den Universitäten selbst überlassen, die im übrigen längst dabei sind, die Fragen der Gestaltung des juristischen Studiums zu überdenken. Offensichtlich sind ihre Überlegungen schon recht weit gediehen. Zur Länge der Studienzeit nur ein kurzes Wort. Ich persönlich vermag nicht einzusehen, weshalb man einem begabten und fleißigen Studenten nicht die Möglichkeit geben soll, sich schon nach sechs Semestern zum Examen zu melden. Allerdings gebe ich zu, daß es zweifelhaft sein kann, ob man eine erst im Jahre 1961 geregelte Angelegenheit heute schon wieder aufgreifen soll. Darüber muß selbstverständlich in den Ausschüssen gesprochen werden. Bezüglich der im SPD-Entwurf vorgesehenen Regelung des juristischen Vorbereitungsdienstes habe ich die gleichen Bedenken. Wir haben uns in unserem Gesetzentwurf lediglich auf die Verkürzung der Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell Ausbildungszeit beschränkt, wobei wir uns seither davon überzeugt haben, daß man die Ausgestaltung dieser Zeit, soweit sie nicht im Richtergesetz geregelt ist, den Ländern überlassen sollte, die durchaus unterschiedliche Bedürfnisse bei der Ausbildung ihrer Referendare haben. Einer Überlegung bedarf nach meiner Ansicht die Frage der Wahlstationen — § 5 Abs. 4 des SPD-Entwurfs —. Darüber werden wir in den Ausschüssen sprechen müssen. Ich kann mir gut vorstellen, daß wir in diesem Punkt gemeinsam zu einer guten Lösung kommen werden. Schließlich darf ich noch darauf hinweisen, daß wir die seinerzeitige Entscheidung des Hohen Hauses in der Frage der Ausschußüberweisung bedauern. Wir hätten es für sachgerechter gehalten, dem Rechtsausschuß die Federführung und dem Innenausschuß die Mitberatung zu übertragen. (Abg. Jahn: Können wir ja noch ändern, Herr Kollege!)


    Rede von Dr. Richard Jaeger
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
    • insert_commentNächste Rede als Kontext
      Rede von Dr. Elisabeth Schwarzhaupt


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


      (Beifall.)