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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 17.4. Sitzung Bonn, den 19. März 1965 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . 8693 A, 8706 C Fragestunde (Drucksachen IV/3191, IV/3192) Fragen des Abg. Strohmayr: 90-DM-Pauschale für einen neuen Fernsprechanschluß Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 8693 B Strohmayr (SPD) 8694 A Berkhan (SPD) 8694 C Frage des Abg. Ertl: Zweites Fernsehprogramm im Raum Garmisch-Partenkirchen, Mittenwald und Oberammergau Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 8694 C Ertl (FDP) 8694 D Fragen des Abg. Kurlbaum: Deutsche Gesellschaft für Gastransport Dr. Neef, Staatssekretär . . . . 8695 A Kurlbaum (SPD) 8695 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 8696 A Frage des Abg. Ertl: Mittel für die Förderung von Maschinengemeinschaften und Futterbaubetrieben Schwarz, Bundesminister . . . . 8696 C Ertl (FDP) 8697 A Dröscher (SPD) 8697 B Frage des Abg. Fritsch: Urteil des BVG vom 8. 3. 1965 betr. § 65 Abs. 2 AVAVG Dr. Claussen, Staatssekretär . . 8697 D Strohmayr (SPD) 8698 A Gerlach (SPD) . . . . . . . 8698 A Fragen des Abg. Matthöfer: Private Betriebsgerichte Dr. Clausen, Staatssekretär 8698 C, 8699 A Matthöfer (SPD) . . . . 8698 D, 8699 A Frage des Abg. Kaffka: Heilfürsorge für französische und deutsche Kriegsopfer Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8700 A Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Deutsche Schule in London Lahr, Staatssekretär 8700 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 8700 C Fragen des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) : Harmonisierung des Stellenkegels in der Bundeswehrverwaltung von Hassel, Bundesminister 8700 D, 8701 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 8701 B Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 8701 D Brück (CDU/CSU) . . . . . . . 8702 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1965 Frage des Abg. Dr. Schneider (Saarbrücken) : Waffenlieferungen an Israel . . . . 8702 B Fragen des Abg. Fritsch: Auflösung des US-Standortes Straubing von Hassel, Bundesminister . . . 8702 B Lautenschlager (SPD) . . . . . . 8702 D Frage des Abg. Dröscher: Truppenübungsplatz Baumholder . . 8703 B Fragen des Abg. Haase (Kellinghusen) : Unterrichtung der Bundeswehr über die Wehrdebatte am 20./21. Januar 1965 von Hassel, Bundesminister . . . 8703 C Haase (Kellinghusen) (SPD) . . 8703 D Berkhan (SPD) 8704 B Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 8704 C Cramer (SPD) . . . . . . . 8705 B Frage des Abg. Haase (Kellinghusen) : Unparteiische und objektive Unterrichtung der Truppe von Hassel, Bundesminister . . . 8705 C Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . 8705 C Spies (CDU/CSU) . . . . . . 8706 A Berkhan (SPD) 8706 A Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 8706 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats betr. Glukose und Laktose (Drucksachen IV/3141, IV/3211) . . . . 8706 C Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Vorsorgemaßnahmen zur Luftreinhaltung (Drucksache IV/3183) Lemmer, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 8706 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (Drucksache IV/3184) Kuntscher (CDU/CSU) 8708 B Dr. Schäfer (SPD) 8708 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zum Ausländergesetz (Drucksache IV/3185) Dr. Schäfer (SPD) 8710 B Entwurf eines Gesetzes zum Schutz gegen Baulärm (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Dr. Imle u. Gen.) (Drucksache IV/3142) — Erste Beratung — Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 8710 D Bading (SPD) 8711 B Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) 8711 D Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 8712 B Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der juristischen Ausbildung sowie zur Kürzung der Ausbildungszeiten für Richter, Staatsanwälte und Beamte des höheren Verwaltungsdienstes (SPD) (Drucksache IV/3110) — Erste Beratung — Frau Kleinert (SPD) . . . . . . 8712 D Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell (CDU/CSU) . . . . . . . . . 8715 B Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . . 8716 B Entwurf eines Gesetzes über Wein, Dessert-wein, Schaumwein, weinhaltige Getränke und Branntwein aus Wein (Weingesetz) (Abg. Dr. Süsterhenn, Gibbert, Leicht, Schultz, Dr. Danz, Dr. Hamm [Kaiserslautern], Seither, Dröscher, Bauer [Würzburg] u. Gen.) (Drucksache IV/3115) — Erste Beratung — Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . . 8716 D Dröscher (SPD) . . . . . . . 8717 D Schultz (FDP) 8719 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Weinwirtschaft (Drucksache IV/2813) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3187); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/3186) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 8720 C Entwurf eines Gesetzes über Werbesendungen im Rundfunk und Fernsehen (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3156) — Erste Beratung — Blumenfeld (CDU/CSU) 8720 D Moersch (FDP) 8727 B Dr. Arndt (Berlin) (SPD) . 8729 C, 8737 C Dr. Zimmermann (München) (CDU/CSU) 8732 D Dr. Haußmann, Justizminister des Landes Baden-Württemberg . . 8734 C Dr. Martin CDU/CSU 8736 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 8739 C Nächste Sitzung 8740 Anlagen 8741 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1965 8693 174. Sitzung Bonn, den 19. März 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner * 19. 3. Arendt (Wattenscheid) 19.3. Dr. Aschoff 19.3. Dr. Dr. h. c. Baade 15.4. Dr.-Ing. Balke 31.3. Bäumer 3. 4. Bauer (Wasserburg) 19.3. Bauer (Würzburg) 19.3. Berlin 27. 3. Dr. Besold 19.3. Biechele 19. 3. Dr. Birrenbach 19.3. Fürst von Bismarck 19. 3. Blachstein 10. 4. Dr. Bleiß 19.3. Burgemeister 19. 3. van Delden 19.3. Deneke 19. 3. Diebäcker 19. 3. Dr. Dörinkel 19.3. Dopatka 26. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 19.3. Dr. Eckhardt 19.3. Eisenmann 19.3. Frau Dr. Elsner * 19. 3. Etzel 19.3. Felder 23. 3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 19.3. Fritsch 19. 3. Dr. Gradl 19.3. Gscheidle 19.3. Frhr. zu Guttenberg 19. 3. Haage (München) 30.4. Häussler 19. 3. Dr. Dr. Heinemann 26.3. Hermsdorf 19. 3. Herold 19. 3. Hilbert 19. 3. Hörmann (Freiburg) 19.3. Illerhaus * 19. 3. Dr. Jungmann 12. 4. Kalbitzer 19. 3. Killat 19. 3. Frau Kipp-Kaule 19. 3. Koenen (Lippstadt) 19.3. Kraus 19. 3. Dr. Krümmer 30.3. Kulawig 15. 4. Kurtz 19. 3. Langebeck 19. 3. Leber 19. 3. Lenz (Bremerhaven) 29.3. Leukert 9. 4. Logemann 19.3. Lücker (München) * 19. 3. Dr. Mälzig 19.3. Maier (Mannheim) 31.3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Marx 26. 3. Mauk * 19. 3. Frau Meermann 19. 3. Mengelkamp 19. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 19. 3. Metzger 31. 3. Michels 19. 3. Mick 19. 3. Mischnick 19.3. Neumann (Allensbach) 19.3. Rademacher 19. 3. Rasner 24. 3. Reichhardt 2. 4. Ritzel 23. 3. Dr. Roesch 19.3. Rohde 19.3. Roß 19. 3. Scheuren 19. 3. Schlüter 19.3. Dr. Schmid (Frankfurt) 9. 4. Dr. Schneider (Saarbrücken) 27.3. Frau Schröder (Detmold) 19. 3. Schulhoff 19. 3. Seuffert 19.3. Soetebier 19. 3. Spitzmüller 27. 3. Dr. Starke 19.3. Strauß 19. 3. Theis 3. 4. Unertl 19.3. Wegener 19. 3. Wehner 2. 4. Weinkamm 20. 3. Welke 19. 3. Welslau 19. 3. Frau Welter (Aachen) 19. 3. Werner 19. 3. Wienand 31.3. Wilhelm 10. 4. Frau Zimmermann (Brackwede) 19. 3. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1965 auf die Mündliche Anfrage ides Abgeordneten Sänger (Drucksache IV/3191, Frage XII/3): Ist die Bundesregierung bereit, die seit vielen Jahren bereits trassierte Autobahn Hamburg-Berlin im Bereich der Bundesrepublik herzustellen und bis an die Zonengrenze zu führen? Nach den bisherigen Überlegungen zum weiteren Bau neuer Bundesautobahnen im 3. Vierjahresplan (1967-1970) ist als erste Teilstrecke der Bundesautobahn von Hamburg in Richtung Berlin der 5,5 km lange Abschnitt Barsbüttel (Autobahnkreuz . Ham- 8742 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1965 burg/Ost) — Schönningstedt (Landesstraße 122) mit rund 12,5 Mio DM Baukosten vorgesehen; dieser Abschnitt, für den 1939-1941 schon bemerkenswerte Investitionen geleistet sind, hat für den starken Verkehr im Vorfeld Hamburg Bedeutung. Wenn irgend möglich, sollen im 3. Vierjahresplan darüber hinaus Mittel für die Fortsetzung von Schönningstedt nach Osten bis zur B 207 nördlich Schwarzenbek bereitgestellt werden. Diese 21 km lange Teilstrecke hat für den von Hamburg ausstrahlenden Verkehr — vor allem den Wochenend- und Ausflugsverkehr — Bedeutung. Die Baukosten sind allerdings mit rund 85 Mio DM anzusetzen. Weitere 85 Mio DM sind nötig für den Bau der rund 20 km langen Teilstrecke von der B 207 bis zur Demarkationslinie. Diese Teilstrecke zu bauen ist verkehrlich nur sinnvoll, wenn die Autobahn jenseits der Demarkationslinie fortgesetzt oder doch mindestens ein Anschluß an die Fernstraße 5 in Richtung Hagenow, mindestens aber nach Boizenburg im Bereich der sowjetischen Besatzungszone hergestellt werden würde, andernfalls würde dieses Autobahnstück ohne Verkehr bleiben. Die Gesamtkosten des Autobahnbaues Barsbüttel bis Zonengrenze sind also mit fast 200 Mio DM zu veranschlagen (rund 4 Mio DM je km im Flachland bei schlechtem Untergrund; Erfahrungswert beim Bau Hansalinie). Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1965 auf die Mündliche Anfrage ,des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/3191, Frage XII/6) : Wann wird die Bundesregierung die Mittel bereitstellen, um den vorgesehenen Ausbau der Bundesstraße 41 zwischen Weierbach und Idar-Oberstein so zügig vorwärtszutreiben, wie es die Kapazität der vorhandenen Baufirmen ermöglichen würde? Die für den Neu-, Um- und Ausbau des Bundesfernstraßennetzes .des Landes Rheinland-Pfalz zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Bundes reichen nicht aus, alle dringlichen Baumaßnahmen zur gleichen Zeit und in kürzester Frist durchzuführen. Der Bau der Umgehungsstraße Idar-Oberstein im Zuge der B 41, wohl das dringendste Bauvorhaben nach Fertigstellen der Umgehung Kirn in diesem Raum, erfordert jährlich allein einen Betrag von 4 bis 5 Mio DM. Es ist daher schwer möglich, jetzt schon weitere Schwerpunktsmaßnahmen in der Nähe von Idar-Oberstein zu beginnen. Die Verlegung der B 41 zwischen Weierbach und Nahbollenbach mit einem Gesamtkostenaufwand von rd. 10, Mio DM kann daher leider noch nicht in dem gewünschten Umfange gefördert werden. Voraussichtlich wird aber trotz der schwierigen Haushaltsmittellage 1965 der Grunderwerb durchgeführt werden können. Von dem Fortschritt dieser Maßnahme hängt es ab, wann mit dem eigentlichen Bau dieser Verlegungsstrecke begonnen wird. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wächter (Drucksache IV/3191, Frage XII/7): Was veranlaßt die Deutsche Bundesbahn — unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl des Landkreises Wesermarsch, seiner Städte und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung —, bisher auf der Strecke Hude—Nordenham—Blexen keine Personenwagen mit Abteilen 1. Klasse einzusetzen? Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn ist die Nachfrage nach Sitzplätzen der 1. Wagenklasse auf der Strecke Hude—Nordenham—Blexen außerordentlich gering. Dies ergeben die laufenden Beobachtungen und Verkehrszählungen. Die Einrichtung von Abteilen 1. Klasse wird deshalb von der Deutschen Bundesbahn wirtschaftlich nicht für vertretbar gehalten. Sie 'hat darüber in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Die Deutsche Bundesbahn weist außerdem darauf hin, daß auf dieser Strecke überwiegend Schienenomnibusse eingesetzt sind. Aus technischen Gründen können bekanntlich hei dieser Fahrzeugart keine Abteile 1. Klasse eingerichtet werden. Früher gab es in Personenzügen auch nur sehr selten Abteile 1. Klasse. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (Drucksache IV/3192, Frage III) : Ist die Bundesregierung bereit, auf der Basis der Gegenseitigkeit die Aufnahme von Luftverkehrsverbindungen mit Moskau bzw. anderen Hauptstädten des Ostblocks zu betreiben? Die Antwort lautet: Ja. Zur Vorbereitung eines Fluglinienverkehrs zwischen der Bundesrepublik und Moskau haben im Oktober und Dezember vorigen Jahres Sachverständige der Lufthansa und der Aeroflot eine Marktuntersuchung durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, daß die Eröffnung dieses Verkehrs wirtschaftlich vertretbar ist. In Übereinstimmung mit dem Auswärtigen Amt werden nunmehr Schritte unternommen werden, um im Vorgriff auf ein etwaiges späteres Luftverkehrsabkommen mit der UdSSR eine vorläufige Vereinbarung zwischen den beiderseitigen Luftfahrtbehörden über einen gemeinsamen Betrieb der Fluglinie durch Lufthansa und Aeroflot ohne Überfliegen der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands zu treffen. Von den anderen Fluglinienunternehmen der Ostblockstaaten fliegen die ungarische MALEV, die bulgarische TABSO, die rumänische TAROM und die tschechoslowakische CSA Flughäfen im Bundesgebiet an. Die dazu durch die deutsche Luftfahrtbehörde erteilten vorläufigen Genehmigungen sind jeweils für die Dauer einer Flugplanperiode (6 Monate) befristet und jederzeit widerruflich. In allen diesen Fällen liegt eine schriftliche Erklärung der zuständigen ausländischen Luftfahrtbehörden vor, Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1965 8743 daß die Lufthansa zu gegebener Zeit entsprechende Verkehrsrechte ausüben kann. Sobald wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllt sind und die Lufthansa über das erforderliche Fluggerät verfügt, wird die Aufnahme von Luftverkehrsverbindungen mit weiteren Hauptstädten des Ostblocks betrieben werden. Die polnische LOT überfliegt das Bundesgebiet ohne Landung. Ein Flugdienst nach einem Flughafen im Bundesgebiet wurde bisher nicht aufgenommen, weil die polnische Luftfahrtbehörde eine Gegenrechtserklärung zugunsten der Lufthansa nicht abgegeben hat.
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    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Ich halte es für sinnvoll, in einer Fragestunde nicht alles zu wiederholen, was bereits vor acht Tagen hier in extenso behandelt worden ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Spies: Und diese Wäsche anderswo zu waschen!)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Noch eine Zusatzfrage? — Das ist nicht der Fall. Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister.
Wir stehen am Ende der Fragestunde.
Meine Damen und Herren, ich darf zuerst zur Tagesordnung folgendes sagen. Ich bin gebeten worden, den Antrag der Fraktionen der FDP, CDU/CSU betr. Neuverteilung der Fernsehgebühren — Drucksache IV/3169 — zu Punkt 9 nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen. Mir wurde gesagt, das sei interfraktionell so vereinbart. Erhebt jemand dagegen Widerspruch? — Nein! Dann ist dieser Antrag auf die Tagesordnung gesetzt.
Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen dann vor, daß wir jetzt gleich den Punkt behandeln, den wir anfangs zusätzlich auf die Tagesordnung gesetzt haben, nämlich die
Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses (17. Ausschuß) über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats betreffend Glukose und Laktose (Drucksachen IV/3141, IV/3211) .
Sie sind jetzt mit der Behandlung einverstanden. Ich danke dem Abgeordneten Bading für seinen Schriftlichen Bericht. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Der Ausschuß beantragt, den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis zu nehmen. — Ich stelle fest, daß das geschehen ist.
Ich komme somit zum Punkt 2 der heutigen Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über Vorsorgemaßnahmen zur Luftreinhaltung (Drucksache IV/3183).
Berichterstatter ist Herr Staatsminister Lemmer. Ich erteile ihm das Wort.
Lemmer, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag hat in seiner 159. Sitzung am 27. Januar 1965 den Entwurf eines Gesetzes über Vorsorgemaßnahmen zur Luftreinhaltung angenommen. Das Gesetz hat den Zweck, den Stand und die Entwicklung der Luftverunreinigungen in der Bundesrepublik zu erkennen und eine Grundlage für Abhilfe- und Vorsorgemaßnahmen zu gewinnen. Der Bundesrat hat in seiner 278. Sitzung am 12. Februar dieses Jahres beschlossen, den Vermittlungsausschuß anzurufen. Im folgenden werde ich die einzelnen Punkte des Anrufungsbegehrens gemeinsam mit den jeweiligen Vorschlägen des Vermittlungsausschusses vortragen.
1. In § 1 des Gesetzes ist bestimmt, daß Messungen der Luftverunreinigungen und der hierbei vorliegenden meteorologischen Verhältnisse durchgeführt werden. Der Bundesrat hat verlangt, diesen Messungen den Zweck zu geben, bundesrechtliche Vorschriften vorzubereiten und durchzuführen, weil nach seiner Auffassung die Gesetzgebungskompetenz des Bundes auf dem Gebiet der Luftreinhaltung nur begrenzt gegeben sei. Diese Frage hat jedoch dahingestellt bleiben können. Da ,die Luftverschmutzung unteilbar ist, werden die Messungen auch bei



Landesminister Lemmer
ihrer vom Bundesrat geforderten Zielsetzung dem Zweck des Gesetzes, alle Komponenten der Luftverunreinigung zu erfassen, noch immer gerecht. Aus diesem Grunde hat der Vermittlungsausschuß dem Begehren des Bundesrates entsprochen.
2. In § 3 Nr. 3 des Gesetzes ist dem Bundesminister für Gesundheitswesen die Befugnis eingeräumt, durch allgemeine Verwaltungsvorschriften die Gemeinden, in denen die Messungen durchzuführen sind, und die Anzahl der dort zu errichtenden Meßstellen zu bestimmen. Der Bundesrat hat die Streichung dieser Vorschrift beantragt, weil sie angeblich über den rechtlich zulässigen Inhalt allgemeiner Verwaltungsvorschriften hinausgehe. Bei aneinandergrenzenden Städten — z. B. Mannheim und Ludwigshafen — wäre es zwar wünschenswert gewesen, wenn eine übergeordnete Stelle hätte bestimmen können, in welcher Gemeinde die Messungen durchzuführen sind. Da aber eine loyale Zusammenarbeit mit Sicherheit erwartet werden kann, hat der Vermittlungsausschuß dem Begehren des Bundesrates zugestimmt.
3. Nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes sind die Meßaufzeichnungen darauf zu überprüfen, ob aus den Luftverunreinigungen nachteilige Einwirkungen auf Menschen, Tiere usw. zu besorgen sind. Bejahendenfalls sollen die Ursachen der Luftverunreinigungen ermittelt werden. Diese konkreten Aussagen können nach Meinung des Bundesrates nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft möglicherweise nicht gemacht werden. Der Bundesrat hat deshalb verlangt, daß sich die Überprüfungen der Meßaufzeichnungen darauf beschränken, Hinweise auf die Gefahr nachteiliger Einwirkungen und Hinweise auf die Ursachen zu gewinnen.
In § 4 Abs. 2 des Gesetzes ist vorgesehen, daß Empfehlungen für Abhilfe- oder Vorsorgemaßnahmen auszusprechen sind, wenn Maßnahmen zur Verminderung der Luftverunreinigungen erforderlich sind. Hierzu hat der Bundesrat aus dem schon vorhin genannten verfassungsrechtlichen Grund beantragt, den Empfehlungen den Zweck zu geben, bundesrechtliche Vorschriften durchzuführen.
Die nach § 4 Abs. 1 zu treffende Feststellung, ob nachteilige Einwirkungen auf Menschen, Tiere usw. zu besorgen sind, sowie die Abhängigmachung der Ursachenermittlung von dieser Feststellung s'et'zen das Bestehen einer Gefährdungsgrenze voraus, die in der Tat nach dem derzeitigen Stand der Technik noch nicht verbindlich festgelegt werden kann. Nicht gefolgt werden kann jedoch dem Bundesrat darin, daß nach den Ursachen der Luftverunreinigungen nur über die Meßaufzeichnungen geforscht werden soll. Vielmehr müssen, auch wenn die Meßaufzeichnungen keine Hinweise auf die Ursachen ergeben, zusätzliche Feststellungen über die Ursachen zulässig sein, weil diese für die im Gesetz vorgesehenen Empfehlungen besonders wichtig sind. Dagegen bestehen keine Bedenken, den Empfehlungen den Zweck zu geben, bundesrechtliche Vorschriften durchzuführen, da hierdurch der vom Gesetz verfolgte Zweck nicht berührt wird. Der Vermittlungsausschuß hat somit dem Begehren des Bundesrates weitgehend entsprochen.
4. In § 6 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes ist im wesentlichen bestimmt, daß die Auskunftspflicht bei juristischen Personen und nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen dem vertretungsberechtigten Organ obliegt. Der Bundesrat hat sein Begehren, diese Vorschrift zu streichen, damit begründet, daß der Kreis der .auskunftspflichtigen natürlichen Personen in § 11 des Gesetzes umfassender und hinreichend klar geregelt sei. Dier Vermittlungsausschuß hat dem Verlangen des Bundesrates zugestimmt und empfiehlt darüber hinaus zu § 6 zwei redaktionelle Änderungen.
5. In § 7 Abis. 1 des Gesetzes ist durch Bezugnahme auf § 4 vorgesehen, daß die Berichte der zuständigen Behörden an den Bundesminister für Gesundheitswesen über die Luftverunreinigung neben den getroffenen tatsächlichen Feststellungen auch die ausgesprochenen Empfehlungen für Gegenmaßnahmen berücksichtigen sollen. Demgegenüber hat der Bundesrat verlangt, daß sich die Berichte nicht auch auf die Empfehlungen erstrecken sollen, da diese nach seiner Auffassung nur für die Aufgaben der Länder von Bedeutung seien. Der Vermittlungsausschuß hat diesem Begehren des Bundesrates nicht entsprochen. Ferner sind in § 7 des Gesetzes für die Berichterstattungen und für das Berichtsjahr bestimmte Daten festgelegt. Der Bundesrat hat gefordert, diese Termine um zwei Monate hinauszuschieben, damit die Messungen jeweils eine ganze Vegetationsperiode erfassen könnten. Die dm Gesetz vorgesehenen Daten des Berichtsjahres entsprechen den Gepflogenheiten der Meteorologen. Der Vermittlungsausschuß hat dem Verlangen des Bundesrates deshalb in dieser Beziehung nicht zugestimmt und empfiehlt, die vom Bundestag beschlossene Fassung insoweit beizubehalten. Hinsichtlich der Termine für die Berichterstattungen hat degegen der Vermittlungsausschuß dem Begehren des Bundesrates entsprochen.
6. In § 8 des Gesetzes ist im wesentlichen vorgesehen, daß das Gesetz durch Landesbehörden durchgeführt wird. Demgegenüber hat der Bundesrat verlangt, daß das Gesetz in bundeseigener Verwaltung durch das Bundesgesundheitsamt vollzogen wird, und zwar hauptsächlich deshalb, weil das Meßverfahren noch so wenig erprobt sei, daß der damit verbundene erhebliche finanzielle Aufwand für die Länder zunächst nicht vertretbar sei.

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    Das Bundesministerium für Gesundheitswesen beabsichtige, die Rechtsverordnung und die allgemeinen Verwaltungsvorschriften nach diesem Gesetz dem Bundesrat erst vorzulegen, wenn die Auswahl und Begrenzung der Kontrollgebiete sowie die Gestaltung des Meßprogramms hinreichend geklärt seien. Zu diesem Zweck sei beabsichtigt, eine Meßstation ohne finanzielle Belastung der Länder einzurichten. Die hierbei gewonnenen Erfahrungen würden zunächst mit den Experten der Länder erörtert werden. Die Pflichten aus § 1 des Gesetzes würden erst praktisch werden, wenn die Rechtsverordnung und Verwaltungsvorschriften erlassen seien.



    Landesminister Lemmer
    Durch dieses Verfahren wird den Bedenken der Länder Rechnung getragen. Eine Änderung des Gesetzes ist damit entbehrlich. Der Vermittlungsausschuß hat deshalb dem Verlangen des Bundesrates nicht zugestimmt, sondern empfiehlt, die vom Bundestag beschlossene Fassung insoweit beizubehalten.
    7. Nach dem Gesetz werden nur die Organe und Angestellten der Betriebe bei Verletzung der vorgesehenen Auskunfts- und Duldungspflichten mit Geldbuße bedroht. Demgegenüber hat es der Bundesrat für geboten gehalten, auch die Verletzung der Aufsichtspflicht mit einer Geldbuße zu bedrohen und insbesondere die Haftung der juristischen Personen und Personengesellschaften selbst zu begründen, und zwar durch Einfügung der neuen §§ 11 a und 11 b in das Gesetz. Der Vermittlungsausschuß hat dem Begehren des Bundesrates entsprochen.
    Ich bitte Sie nunmehr, meine sehr verehrten Damen und Herren, diesen Vorschlägen des Vermittlungsausschusses Ihre Zustimmung zu geben.