Rede von
Dr.
Richard
Jaeger
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Keine weiteren Zusatzfragen? — Dann kommt die Frage XI/6 — des Herrn Abgeordneten Dröscher —:
Hält die Bundesregierung es für richtig, daß zur Erweiterung der Übungsmöglichkeiten auf dem Truppenübungsplatz Baumholder nicht die vorhandenen und vor 2 Jahren erworbenen 100 ha eines Gutshofes benutzt werden, sondern eine Fläche in der Nähe eines Dorfes vorgesehen ist, deren Inanspruchnahme den sicheren Untergang einer Reihe lebensfähiger bäuerliche; Familienbetriebe bedeutet?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers von Hassel vom 18. März 1965 lautet:
1. Der vor zwei Jahren erworbene Gutshof „Fischerhof", westlich des Truppenübungsplatzes Baumholder gelegen, ist etwa 140 ha groß. Er ist als Standortübungsplatz Idar-Oberstein vorgesehen, weil der bisherige in der Gemarkung Idar-Oberstein liegende Standortübungsplatz zum Bau der Artillerieschule verwendet werden mußte. Dieses Vorhaben ist mit der Landesregierung Rheinland-Pfalz abgestimmt worden und fand deren Billigung im Dezember 1962.
Von dem „Fischerhof" werden nach Abzug des Bedarfs für die Standortmunitionsniederlage der Garnison Idar-Oberstein etwa 120 ha für Übungszwecke zur Verfügung stehen, die infolge starker Zerklüftung und Hängigkeit des Geländes nur bedingt militärisch genutzt werden können. Außerdem ist dieses Gelände größtenteils forstwirtschaftlich genutzt und engt auch insoweit die Übungsmöglichkeiten für die Truppe ein. Für die Truppenstärke des Standortes Idar-Oberstein wäre ein Standortübungsplatz in Größe von rd. 300 ha notwendig. Es ist deshalb nicht möglich, diesen neuen Standortübungsplatz etwa zur Erweiterung des Truppenübungsplatzes Baumholder oder als Außenfeuerstellung dafür heranzuziehen.
2. Anders liegt es bei der von Ihnen offenbar gemeinten Ortschaft Unterjeckenbach ostwärts des Truppenübungsplatzes Baumholder und der nördlich dieser Ortschaft ausgewiesenen Außenfeuerstellungen B 1 und B 3. Derartige Außenfeuerstellungen, aus denen auf Ziele im Inneren des eigentlichen Schießplatzes geschossen wird, ermöglichen eine wesentlich intensivere Ausnutzung der Truppenübungs- und Schießplätze und damit eine erhebliche Landersparnis. Die im Umkreis des Truppenübungsplatzes Baumholder einzurichtenden Außenfeuerstellungen sind in jahrelangen eingehenden Verhandlungen mit der Landesregierung festgelegt worden. Auch für die Außenfeuerstellungen B 1 (neu) und B 3 hat ein förmliches Anhörungsverfahren stattgefunden, in dessen Verlauf die Landesregierung mit Schreiben vom 19. November 1964 ihre Einwendungen zurückgestellt hat. Die Besorgnis,
daß durch den Schießbetrieb aus diesen Außenfeuerstellungen bäuerliche Betriebe in ihrer Existenz gefährdet werden, halte ich für unbegründet, da der den überwiegenden Teil der Außenfeuerstellungen umfassende Gefahrenbereich lediglich stundenweise abgesperrt wird und die Sperrzeiten jeweils spätestens zwei Wochen vorher durch öffentlichen Aushang in der Gemeinde bekanntgegeben werden. Im übrigen hat gerade wegen dieser Fragen die Standortkommandantur Baumholder bereits im Sommer 1964 vorsorglich mit dem zuständigen Kulturamt Fühlung aufgenommen.
Ich lasse jedoch zur Zeit die Möglichkeiten prüfen, für nachgewiesene Wirtschaftserschwernisse im Gefahrenbereich eine Entschädigung zu gewähren.
Dann rufe ich die Frage XI/7 — des Herrn Abgeordneten Haase — auf:
In welcher Weise hat der Bundesverteidigungsminister Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften der Bundeswehr über den Verlauf der Wehrdebatte am 20./21. Januar 1965 unterrichtet?
Herr Bundesminister, bitte,
von Hasse!, Bundesminister der Verteidigung: Herr Präsident, die beiden ersten Fragen des Abgeordneten Haase gehören zusammen.