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Herr Abgeordneter, ich habe schon wiederholt darauf hingewiesen, daß der Bund sich nicht in einer verfassungsrechtlichen Situation befindet, die ihm ein Verlangen, eine Forderung gegenüber den Ländern gestattet. Ich habe auch erwähnen müssen, daß wir an den Beratungen der „Länderarbeitsgemeinschaft Wasser", die jene Musterverordnung zum Gegenstand hatten, nicht beteiligt worden sind. Das wird mich nicht hindern, angesichts des sonst guten kollegialen Zusammenarbeits mit den Ländern zu versuchen, die Aufmerksamkeit der Länder — sofern das noch nicht geschehen sein sollte — auch auf die von Ihnen aufgeworfene Frage zu lenken.