Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich darf nun die dritte Frage wie folgt beantworten. Wie ich schon erwähnt habe, sieht der Entwurf der Musterverordnung, der von den Ländern erstellt worden ist, u. a. vor, daß auf das Auswechseln von eingebauten Tanks in besonderen Fällen verzichtet werden kann, dann nämlich, wenn wegen anderer wirksamer Schutzvorkehrungen ein Auslaufen des Heizöls nicht zu besorgen ist. Ob ein Nachweis der Güteprüfung und des sorgfältigen Einbaues für eine solche Ausnahmebewilligung ausreicht, wird den Vollzugsbehörden überlassen bleiben müssen. Ihre Entscheidungen
werden diese Behörden, wie ich annehme, weitgehend von der schon erwähnten Gefahr einer späteren Innenkorrosion abhängig machen.