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Herr Abgeordneter, ich kann nicht beurteilen, ob das von Ihnen vorgeschlagene Verfahren technisch ausreichend ist, um den Schutz des Grundwassers sicherzustellen. Das ist eine Spezialfrage, mit deren Beantwortung ich begreiflicherweise überfordert bin. Maßgebend für die Gestaltung der Vorschriften, von wem immer sie auch erlassen werden — ob von uns im Wege der Rahmengesetzgebung oder von den Ländern im Wege des Vollzugs der Rahmengesetzgebung —, muß sein, daß der inneren Korrosion und der damit verbundenen Gefahr für das Grundwasser vorgebeugt wird. Wenn ein solcher Schutz ohne den Austausch der einwandigen gegen doppelwandige Heizöltanks möglich ist, dann bin ich sicher, daß die Länder schon nach der Musterverordnung einen solchen technisch und finanziell weniger aufwendigen Weg gehen werden. Die Musterverordnung enthält ausdrücklich Vorschriften darüber, daß der Austausch nur subsidiär verlangt werden soll, nämlich dann, wenn nicht andere Schutzvorkehrungen denselben Erfolg versprechen.
Die zweite Frage des Herrn Abgeordneten Strohmayr beantworte ich wie folgt: Das Auswechseln aller unterirdischen Lagerbehälter, die nicht doppelwandig sind, könnte möglicherweise Kosten in der von Ihnen angegebenen Höhe verursachen. Wie ich schon erwähnt habe, sehen die von den Ländern ausgearbeiteten Verordnungen jedoch vor, daß in bestimmten Gebieten und in besonderen Fällen auf das Auswechseln verzichtet werden kann.