Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich weiß nicht, Herr Abgeordneter, inwieweit diese Zusatzfrage bereits auf Ihre dritte Frage abzielt. Aber ich darf mich bemühen, sie ohne Berührung Ihrer dritten Frage zu beantworten.
Die Einwirkungsmöglichkeit des Bundes auf die Länder ist beschränkt. Wir würden es — ich ver-
hehle das nicht — aus praktischen Erwägungen sehr begrüßen, wenn die „Länderarbeitsgemeinschaft Wasser" mit den Sachverständigen des Bundes Fühlung nehmen würde und wenn dies auch bereits bei Aufstellung des Musterentwurfs geschehen wäre.. Wir sind hier aber an die grundgesetzlichen Schranken gebunden und können nur in kollegialer Weise versuchen, unsere technischen Ansichten bei den Ländern zur Geltung zu bringen.