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Durch laufende Kontrollen der Fertigung, sorgfältige Wartung des fliegerischen Geräts, umfassende Ausbildung der Flugzeugführer und regelmäßige Belehrungen hat die Bundeswehr alle Möglichkeiten ausgenützt, um Flugunfälle weitestmöglich zu verhindern. Darüber hinaus wird jeder Unfall gründlich untersucht und werden seine Ursachen für Unfallverhütungsmaßnahmen in der Zukunft ausgewertet.
Die dem Verteidigungsausschuß am 27. Januar 1965 vorgelegten Zahlen zeugen von einer relativ großen Sicherheit im Flugbetrieb der Bundeswehr.
Die Flugunfalluntersuchung der am 24. Februar 1965 bei Jever abgestürzten F 104 G ist noch nicht abgeschlossen. Die von verschiedenen Seiten ausgesprochene Ansicht, der Flugzeugführer habe sein Flugzeug absichtlich auf freies Feld gelenkt, um die Gemeinde Schortens vor Schaden zu bewahren, wird sich schlüssig nicht mehr beantworten lassen. Es steht jedoch fest, daß .der Flugzeugführer an Bord blieb, obgleich er wohl noch die Möglichkeit gehabt hätte, sich mit dem Schleudersitz zu retten.
Wegen der Lage der Startbahn Jever zur Gemeinde Schortens wurde im Herbst 1964 der Bau einer zweiten Startbahn vorgeschlagen. Die Entscheidung hierüber liegt bei der niedersächsischen Landesregierung.
Ganz allgemein muß ich feststellen, daß nahezu an allen NATO-Flugplätzen immer noch Bauten errichtet werden oder wurden, die die Schwierigkeiten weiter verschärfen.
Eine Verlegung der Waffenschule 10 auf einen anderen Flugplatz bedeutet nur eine Verlagerung der Schwierigkeiten.
Mit der in der Fragestunde vom 19. Februar 1965 dargelegten Reduzierung des Flugbetriebes ist die Grenze der militärisch vertretbaren Einschränkungen erreicht. Jede weitere Einschränkung bedeutet die Gefährdung der Erfüllung unserer Verpflichtungen gegenüber der NATO.